Landesregierung richtet
Corona-Testzentren an nordrhein-westfälischen Flughäfen ein
Flugreisende aus Risikogebieten können sich in
Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Münster/Osnabrück kostenlos
testen lassen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
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Düsseldorf/Duisburg, 24. Juli 2020 - Die
Landesregierung richtet in Zusammenarbeit mit den
Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe
Corona-Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und
Münster/Osnabrück ein. Flugreisende aus den vom Robert
Koch-Institut veröffentlichten Risikogebieten erhalten dort
die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Die
Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf und Dortmund nehmen
bereits am morgigen Samstag (25. Juli) ihre Arbeit auf. Der
Start des Testzentrums am Flughafen Münster/Osnabrück ist
für kommenden Dienstag (28.Juli) geplant. Am Flughafen
Köln/Bonn plant die Landesregierung, das bislang von der
Stadt Köln und der Johanniter Unfallhilfe betriebene
Testzentrum einzubinden.
„Die Testzentren werden an allen nordrhein-westfälischen
Flughäfen mit regulären Flugverbindungen aus Risikogebieten
eingerichtet. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein, um
die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen – gerade
in der Urlaubszeit. Ich danke allen Beteiligten, die das so
zügig, unbürokratisch und pragmatisch ermöglicht haben –
insbesondere den Kassenärztlichen Vereinigungen und den
Betreibern der Flughäfen“, erklärt Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann.
Dr. med. Frank Bergmann,
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung
Nordrhein, sagt: „Gerne unterstützen wir das
NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf bei dem Vorhaben,
Reiserückkehrern aus Risikogebieten direkt am Flughafen
einen Coronatest anzubieten. Wir haben binnen weniger Tage
in enger Abstimmung mit dem Ministerium und mit großer
Unterstützung des Flughafens Düsseldorf die Voraussetzungen
für Testungen in großer Zahl geschaffen. Zwei bis drei
Ärztinnen und Ärzte werden hier unter Einhaltung der
notwendigen Schutzmaßnahmen die Reisenden parallel
abstreichen können. Die Proben gehen vier Mal am Tag direkt
ins Labor. Die Reisenden können in der Regel innerhalb von
drei Tagen online checken, wie der Test ausgefallen ist.“
„Mit der unmittelbaren Corona-Testung von
Reiserückkehrern aus Risikogebieten an den Flughäfen tragen
wir einen entscheidenden Teil zur weiteren Eindämmung des
Coronavirus in Deutschland bei. Gleichzeitig ermöglichen wir
den Reiserückkehrern – bei einem negativen Testergebnis –
eine häusliche Quarantäne erheblich zu verkürzen“, sagt Dr.
Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. „Dank der
guten und unkomplizierten Zusammenarbeit mit den Flughäfen
in Westfalen-Lippe ist uns ein schneller Aufbau der
Testzentren gelungen!“
Die Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und
Münster/Osnabrück werden von den Kassenärztlichen
Vereinigungen organisiert. Honorarärztinnen und Honorarärzte
sowie entsprechendes medizinisches Fachpersonal führen dabei
die Tests durch. Am Flughafen Köln/Bonn erfolgt die
Organisation und Durchführung der Tests zunächst weiterhin
durch die Johanniter Unfallhilfe. An allen vier Flughäfen
werden zudem Informationsmaterialien des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Einreise in
Corona-Zeiten verteilt, die in vier verschiedenen Sprachen
(Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch) erhältlich sind (https://www.mags.nrw/coronavirus).
Gesundheitsminister Laumann macht zudem nochmals
deutlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben der
Coronaeinreiseverordnung einhalten müssen (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200717_fassung_coronaeinrvo_ab_18.07.2020_lesefassung.pdf):
„Die Regelungen sind für alle gesetzlich verpflichtend. Und
jeder, der in ein Risikogebiet reist, muss wissen, was er da
tut. Ich erwarte daher von jedem, der in ein Risikogebiet
reist, dass er sich nach seiner Rückkehr in Quarantäne
begibt oder ein negatives Testergebnis vorweisen kann, das
nicht älter als 48 Stunden ist. Mit den Testzentren an den
Flughäfen schaffen wir hier auf Kosten der
Solidargemeinschaft ein zusätzliches Angebot. Wir alle
müssen uns an die Regeln halten, damit wir gemeinsam das
Virus so gut es geht bekämpfen können.“
Zum
Hintergrund: An den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn,
Dortmund und Münster/Osnabrück landen nach aktuellem
Kenntnisstand wöchentlich mehr als 160 Flugzeuge mit
voraussichtlich mehr als 15.000 Passagieren aus Gebieten,
die derzeit vom RKI als Risikogebiet ausgewiesen sind. Die
Liste der Gebiete wird vom RKI fortlaufend aktualisiert (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).
Laut den Vorgaben der nordrhein-westfälischen
Coronaeinreiseverordnung sind Personen, die aus dem Ausland
einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der
Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und das
zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Von der
Verpflichtung ausgenommen sind u. a. Personen, die ein
aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Verstöße
gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten im
Sinne des Infektionsschutzgesetzes geahndet und mit einer
Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden.
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