Berlin/Duisburg, 06. November 2020 - Die
Plenarsitzung des Bundesrates am 6. November 2020 begann mit
einer Gedenkminute für die Opfer der Terroranschläge von
Wien, Dresden, Nizza, Lyon und Paris.
Nach der
Antrittsrede des neuen Bunderatspräsidenten Reiner Haseloff
billigte der Bundesrat 15 Gesetzesbeschlüsse aus dem
Deutschen Bundestag.
Dem Bundespräsidenten
zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschließend in
Kraft treten können damit unter anderem Änderungen des Abgeordnetengesetzes und
des Wahlgesetzes,
Verbesserungen beim Pfändungsschutzkonto,
Neuerungen für Architekten und Ingenieure und die Revision
der europäischen Sozialcharta. Vereinfachte Grundsicherung -
Zukunft Europas An die Bundesregierung richtete die
Länderkammer Forderungen nach gesicherter Kostenübernahme
für Assistenzkräfte behinderter Menschen und zur
Verlängerung der vereinfachten Grundsicherung in
der Corona-Pandemie. Außerdem fasste der Bundesrat eine
Entschließung zur Gestaltung der Zukunft Europas.
Rassebegriff
- Infektionsschutzgesetz - Wasserstoffwirtschaft
Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Ersetzung des Rassebegriffs im
grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot, zur Verfolgung der
organisierten Steuerhinterziehung, zur Konkretisierung der
Rechtsgrundlagen für Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz,
zur kulturellen Identität beim Digital Services Act, zum
"Drug Checking", zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die
Wasserstoffwirtschaft.
Bevölkerungsschutz - Elterngeld - EEG
Der Bundesrat nahm Stellung zu Regierungsentwürfen zum
geplanten Bundeshaushalt 2021, zum Bevölkerungsschutz in
der Pandemie, zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und
Pflege, zur Änderung des Bundeselterngeld-
und Elternzeitgesetzes, zur Reform des Vormundschafts-
und Betreuungsrechts, zur Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung,
zum Schutz von Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung sowie - besonders umfangreich - zur
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Plastikverbot
- Recycling von Baustoffen
Die Länder stimmten schließlich mehreren Verordnungen der
Bundesregierung zu. Darunter eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten wie
Wattestäbchen und Wegwerfgeschirr, einer Verordnung zu
Zuständigkeitsregelungen bei Bundesautobahnen und
der so genannten Mantelverordnung,
die die Verwertung mineralischer Abfälle zum Gegenstand hat
und zu der die Länderkammer umfangreiche Änderungen
beschloss.
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