Gelsenkirchen/Duisburg, 24. Dezember 2020
- Wechsel in der Straßenbauverwaltung zum neuen Jahr: Die
Bundesautobahnen werden ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr in
Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in
Bundesverwaltung geführt. Dies betrifft auch
Nordrhein-Westfalen und den Landesbetrieb Straßenbau.
Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung,
Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und
Finanzierung der Bundesautobahnen sowie die damit
verbundenen Verwaltungsangelegenheiten übernehmen.
Straßen.NRW übergibt die Autobahnen im Land deshalb zum
neuen Jahr zur Erledigung dieser Aufgaben an die
Infrastrukturgesellschaft "Die Autobahn GmbH des Bundes".
Der Landesbetrieb bleibt weiterhin zuständig für die
Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund Im Zuge der Neuordnung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen einigten sich die Länder und
der Bund 2017 unter anderem auf die Reform der
Bundesfernstraßenverwaltung. Mit Wirkung zum 1.1.2021 wird
die Verwaltung der Bundesautobahnen nicht mehr in
Bundesauftragsverwaltung durch die Straßenbauverwaltungen
der Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt (Art. 90
Abs. 2 GG, Art. 143e Abs. 1 GG i.V.m.
Fernstraßen-Überleitungsgesetz und
Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz).
Das für
die Bundesstraßenverwaltung zuständige Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf der Grundlage von
§ 1 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz die Planung,
den Bau, den Betrieb, die Erhaltung, die Finanzierung und
die vermögensmäßige Verwaltung von Bundesautobahnen auf die
am 13.9.2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes übertragen.
Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt die Ausführung von
Aufgaben der Straßenbaulast im Sinne des § 3
Bundesfernstraßengesetz mit Wirkung zum 1.1.2021 und tritt
gemäß § 10 Abs. 2 Fernstraßen-Überleitungsgesetz in laufende
Vergabe- und Gerichtsverfahren sowie in sonstige Verfahren
und Rechtspositionen ein.
In Bezug auf Verträge, die
im Rahmen der bisherigen Auftragsverwaltung durch
Straßen.NRW im Namen des Bundes abgeschlossen wurden, ist
weiterhin der Bund Vertragspartner. Auch bleibt der Bund
nach Art. 90 Abs. 1 GG Eigentümer der Bundesautobahnen. Ab
1.1.2021 wird er insoweit allerdings gesetzlich durch die
Autobahn GmbH des Bundes vertreten.
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