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Düsseldorf/Duisburg, 30. Oktober 2025 - Der
Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat eine
Änderungsverordnung des Schulministeriums zum Distanzunterricht
beschlossen. Ziel der Anpassung ist es, den Anspruch aller Kinder
und Jugendlichen auf schulische Bildung und Erziehung auch dann
sicherzustellen, wenn vorübergehend kein Unterricht in Präsenz
möglich ist. Dabei bleibt der Präsenzunterricht weiterhin zentraler
Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags und behält seinen
Vorrang. Schulministerin Dorothee Feller hob hervor, dass
sich viele Schulen die mit der Änderungsverordnung verbundene
Klarstellung auch gewünscht hätten: „Mit der Aktualisierung der
Distanzunterrichtsverordnung stellen wir sicher, dass Schülerinnen
und Schüler auch in besonderen Ausnahmesituationen nicht auf ihre
schulische Bildung verzichten müssen. Gleichzeitig halten wir am
Grundsatz fest: Präsenzunterricht ist und bleibt die beste Form des
Lernens und sozialen Miteinanders. Distanzunterricht bleibt auf das
notwendige Maß begrenzt und dient der kurzfristigen Überbrückung,
wenn eine Nutzung des Schulgebäudes vorübergehend nicht möglich
ist.“ Die neue Verordnung erweitert die bisherigen
Anwendungsfälle – epidemisches Infektionsgeschehen und
Extremwetterlagen – um zwei weitere Situationen: Zum einen kann
Distanzunterricht künftig stattfinden, wenn das Schulgebäude
aufgrund einer religiösen, wissenschaftlichen oder kulturellen
Veranstaltung von landes- oder bundesweiter Bedeutung vorübergehend
nicht zur Verfügung steht. Zum anderen ist Distanzunterricht
möglich, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie ein Großbrand,
Hochwasser, eine akute Bedrohungslage oder ein anderer
Katastrophenfall eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt und keine
kurzfristige Ausweichmöglichkeit besteht. In solchen Fällen ist der
Distanzunterricht in der Regel auf fünf Tage begrenzt; eine
Verlängerung kann durch die obere Schulaufsichtsbehörde gewährt
werden. In beiden neu geregelten Fällen ist die Genehmigung der
oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen, um eine einheitliche
Anwendung zu gewährleisten. Schulministerin Feller
abschließend: „Die Änderungen wahren somit den Vorrang des
Präsenzunterrichts und schaffen zugleich mehr Handlungssicherheit,
damit die schulische Bildung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig
fortgeführt werden kann.“
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