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Apr - Juni 2009


 

 

Jugendliche fordern Lehrerbewertung und Anti-Gewalt-Programm
„Parlamentarier auf Probe“ debattierten beim 2. Jugend-Landtag NRW

Düsseldorf/Duisburg, 30. Juni 2009 - Für eine Bewertung von Lehrern haben sich die Jugendlichen am Dienstag beim zweiten Jugend-Landtag Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP und gegen die Stimmen der Grünen verabschiedeten sie im Düsseldorfer Landesparlament einen Antrag, die Unterrichtsqualität durch ein unabhängiges Fachgremium überprüfen zu lassen und Bonuszahlungen für Lehrer zu ermöglichen. Darüber hinaus sprachen sich die Jugendlichen für den Erhalt der Internetseite „spickmich.de“ und freie Meinungsäußerung im Internet aus.

Gemeinsam und fraktionsübergreifend stimmten die Jugendlichen außerdem für einen Maßnahmenkatalog gegen Gewalt, Drogen, Cybermobbing und Killerspiele. Damit sprachen sie sich für mehr Prävention in den Schulen und für einen bewussteren Umgang mit Medien aus. Zuvor hatten sie bereits in zwei Aktuellen Stunden über Bildungschancen und Studienbeiträge debattiert.

Landtagspräsidentin Regina van Dinther lobte die Jugendlichen für die anspruchsvolle Debattenkultur und die Bereitschaft, sich verantwortungsvoll über Fraktionsgrenzen hinweg mit politischen Themen auseinanderzusetzen. Van Dinther dankte auch den zahlreichen jungen Helferinnen und Helfern des Jugend-Landtags für ihren dreitägigen Einsatz und die monatelange Vorbereitung der Veranstaltung. Zum Jugend-Landtag NRW waren 187 Jugendliche auf Einladung der Landtagsabgeordneten im Düsseldorfer Parlament zu Gast, um bei einem Planspiel den politischen Alltag mitzuerleben. Die Jugendlichen sind gespannt, ob ihre Forderungen nun auf offene Ohren bei den Abgeordneten des Landtags NRW stoßen werden.

Landtag setzt Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein

Düsseldorf/Duisburg, 26. Juni 2009 - Einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat der Landtag NRW auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2009 mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen und bei Enthaltung der Regierungsfraktionen von CDU und FDP eingesetzt.

Der Ausschuss erhält den Auftrag für den Zeitraum vom Beginn der 14. Wahlperiode 2005 bis zum Juni 2009 die Vorgänge, Abläufe und Hintergründe im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu untersuchen, die zu den Vorwürfen und Anschuldigungen gegen den ehemaligen Leiter der Abteilung IV des Ministeriums, zu seiner Entlassung sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn geführt haben. Untersucht werden soll außerdem das Agieren und Zusammenwirken des Ministeriums, der nachgeordneten Behörden des Ministeriums, des Landeskriminalamtes, der Staatsanwaltschaften, des Innenministeriums und des Justizministeriums sowie weiterer Behörden bei diesem Ermittlungsverfahren. Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gelegt werden, wie es zu der Verhaftung des ehemaligen Abteilungsleiters, zu einer großangelegten Durchsuchungsaktion sowie zu Telefon- und weiteren Überwachungsmaßnahmen kommen konnte und ob dabei politische Einflussnahme festzustellen sei. Auch das Verhalten der Justizbehörden und der Landesregierung angesichts der Tatsache, dass die Tatvorwürfe, die zu den genannten Maßnahmen geführt hatten, nicht aufrecht erhalten werden konnten sowie, ob die Erklärungen der Landesregierung gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit dem tatsächlichen Kenntnisstand der beteiligten Ressorts und Personen entsprochen haben, sind Bestandteile des Untersuchungsauftrags.
Dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss werden ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende sowie weitere 11 Abgeordnete angehören: 5 für die CDU, 4 für die SPD, und jeweils 1 für FDP und GRÜNE. Über seine Ermittlungen wird der PUA einen Abschlussbericht vorlegen.

Artikel 41 der Landesverfassung:
(1) Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Diese Ausschüsse erheben in öffentlicher Verhandlung die Beweise, die sie oder die Antragsteller für erforderlich erachten. Sie können mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen. Die Zahl der Mitglieder bestimmt der Landtag. Die Mitglieder wählt der Landtag im Wege der Verhältniswahl. Das Nähere über die Einsetzung, die Befugnisse und das Verfahren wird durch Gesetz geregelt.

(2) Die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Sie sind insbesondere verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse um Beweiserhebungen nachzukommen. Die Akten der Behörden und öffentlichen Körperschaften sind ihnen auf Verlangen vorzulegen.

(3) Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bleiben unberührt.

(4) Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Feststellung und in der rechtlichen Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhalts sind die Gerichte frei.

Förderung aus dem Konjunkturpaket:
Investitionen in Schulen und Sportstätten erleichtert

Düsseldorf/Duisburg, 16. Juni 2009 - Künftig können auch Mensen in Ganztagsschulen und Sporteinrichtungen von dem Geld aus dem Konjunkturpaket gefördert werden. "Die Kommunen haben mehr Spielraum, um die Gelder aus dem Konjunkturpaket II für Investitionen zu nutzen", sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (16. Juni) in Düsseldorf, nachdem der Bundesrat die notwendige Änderung des Grundgesetzes beschlossen hatte. "Der Einsatz der Fördermittel war bislang verfassungsrechtlich eingeschränkt. Nun können die Kommunen selbst entscheiden, was sie für notwendig und sinnvoll halten."

Das Zukunftsinvestitionsgesetz selbst wird nicht verändert. Die dort genannten Förderbereiche wie z.B. energetische Sanierung von Schulen gelten grundsätzlich weiter. "Auch nach der Verfassungsänderung bleibt es bei der Einschränkung des Bundes, den Kommunen Investitionen in den kommunalen Straßenbau zu verbieten. Mit Blick auf den langen harten Winter hätte auch die Straßensanierung gefördert werden müssen", kritisierte Wolf. Auch künftig sind hier nur Lärmschutzmaßnahmen erlaubt. Die neue Rechtslage soll für alle Maßnahmen gelten, die nach Inkrafttreten der neuen Grundgesetzregelung beendet werden.

Aktuell haben die nordrhein-westfälischen Kommunen 1.198 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 422 Millionen Euro bereits gemeldet. Die Maßnahmen sind zu einem großen Teil (ca. 40%) bereits begonnen und werden nach und nach abgeschlossen. 370.000 Euro wurden bis jetzt bei den Bezirksregierungen abgerufen. "Mit Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb werden Sanierungen an Schulen überwiegend in den Ferien erfolgen. Dann kommt der große Schwung ", so Wolf. Insgesamt stehen 2,844 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen bereit. 84 % davon (2,38 Milliarden Euro) sind für kommunale Investitionen reserviert.

Landtag setzt Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein

Düsseldorf/Duisburg, 26. Juni 2009 - Einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat der Landtag NRW auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2009 mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen und bei Enthaltung der Regierungsfraktionen von CDU und FDP eingesetzt.

Der Ausschuss erhält den Auftrag für den Zeitraum vom Beginn der 14. Wahlperiode 2005 bis zum Juni 2009 die Vorgänge, Abläufe und Hintergründe im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu untersuchen, die zu den Vorwürfen und Anschuldigungen gegen den ehemaligen Leiter der Abteilung IV des Ministeriums, zu seiner Entlassung sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn geführt haben. Untersucht werden soll außerdem das Agieren und Zusammenwirken des Ministeriums, der nachgeordneten Behörden des Ministeriums, des Landeskriminalamtes, der Staatsanwaltschaften, des Innenministeriums und des Justizministeriums sowie weiterer Behörden bei diesem Ermittlungsverfahren. Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gelegt werden, wie es zu der Verhaftung des ehemaligen Abteilungsleiters, zu einer großangelegten Durchsuchungsaktion sowie zu Telefon- und weiteren Überwachungsmaßnahmen kommen konnte und ob dabei politische Einflussnahme festzustellen sei. Auch das Verhalten der Justizbehörden und der Landesregierung angesichts der Tatsache, dass die Tatvorwürfe, die zu den genannten Maßnahmen geführt hatten, nicht aufrecht erhalten werden konnten sowie, ob die Erklärungen der Landesregierung gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit dem tatsächlichen Kenntnisstand der beteiligten Ressorts und Personen entsprochen haben, sind Bestandteile des Untersuchungsauftrags.
Dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss werden ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende sowie weitere 11 Abgeordnete angehören: 5 für die CDU, 4 für die SPD, und jeweils 1 für FDP und GRÜNE. Über seine Ermittlungen wird der PUA einen Abschlussbericht vorlegen.

Artikel 41 der Landesverfassung:
(1) Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Diese Ausschüsse erheben in öffentlicher Verhandlung die Beweise, die sie oder die Antragsteller für erforderlich erachten. Sie können mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen. Die Zahl der Mitglieder bestimmt der Landtag. Die Mitglieder wählt der Landtag im Wege der Verhältniswahl. Das Nähere über die Einsetzung, die Befugnisse und das Verfahren wird durch Gesetz geregelt.

(2) Die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Sie sind insbesondere verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse um Beweiserhebungen nachzukommen. Die Akten der Behörden und öffentlichen Körperschaften sind ihnen auf Verlangen vorzulegen.

(3) Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bleiben unberührt.

(4) Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Feststellung und in der rechtlichen Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhalts sind die Gerichte frei.

Förderung aus dem Konjunkturpaket:
Investitionen in Schulen und Sportstätten erleichtert

Düsseldorf/Duisburg, 16. Juni 2009 - Künftig können auch Mensen in Ganztagsschulen und Sporteinrichtungen von dem Geld aus dem Konjunkturpaket gefördert werden. "Die Kommunen haben mehr Spielraum, um die Gelder aus dem Konjunkturpaket II für Investitionen zu nutzen", sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (16. Juni) in Düsseldorf, nachdem der Bundesrat die notwendige Änderung des Grundgesetzes beschlossen hatte. "Der Einsatz der Fördermittel war bislang verfassungsrechtlich eingeschränkt. Nun können die Kommunen selbst entscheiden, was sie für notwendig und sinnvoll halten."

Das Zukunftsinvestitionsgesetz selbst wird nicht verändert. Die dort genannten Förderbereiche wie z.B. energetische Sanierung von Schulen gelten grundsätzlich weiter. "Auch nach der Verfassungsänderung bleibt es bei der Einschränkung des Bundes, den Kommunen Investitionen in den kommunalen Straßenbau zu verbieten. Mit Blick auf den langen harten Winter hätte auch die Straßensanierung gefördert werden müssen", kritisierte Wolf. Auch künftig sind hier nur Lärmschutzmaßnahmen erlaubt. Die neue Rechtslage soll für alle Maßnahmen gelten, die nach Inkrafttreten der neuen Grundgesetzregelung beendet werden.

Aktuell haben die nordrhein-westfälischen Kommunen 1.198 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 422 Millionen Euro bereits gemeldet. Die Maßnahmen sind zu einem großen Teil (ca. 40%) bereits begonnen und werden nach und nach abgeschlossen. 370.000 Euro wurden bis jetzt bei den Bezirksregierungen abgerufen. "Mit Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb werden Sanierungen an Schulen überwiegend in den Ferien erfolgen. Dann kommt der große Schwung ", so Wolf. Insgesamt stehen 2,844 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen bereit. 84 % davon (2,38 Milliarden Euro) sind für kommunale Investitionen reserviert.

Anhörung zur Ausführung des Schulgesetzes
und zur Unterrichtsversorgung

Düsseldorf/Duisburg, 22. Mai 2009 -In der kommenden Woche ist vor den beiden Plenartagen eine Anhörung über schulische Themen angesetzt. Thema ist die Änderungsverordnung zur Ausführung des Schulgesetzes. Mit dieser werden in Übereinstimmung mit dem Haushalt 2009 die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler, die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte, die Klassengrößen sowie die Grund-, Mehr- und Ausgleichsbedarfe der Schulen an Lehrerstellen für das Schuljahr 2009/2010 im Sinne des § 93 des Schulgesetzes festgelegt. Es geht außerdem um die Inanspruchnahme von Altersteilzeit für Lehrkräfte.
Dazu nehmen Sachverständige im Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorsitz Wolfgang Große Brömer, SPD) am Dienstag, 26. Mai 2009, 15 Uhr in Raum E3 - D01 Stellung. Die Experten äußern sich zudem zum Bericht des Schulministeriums über die Unterrichtsversorgung. Nach dem Bericht werden die voraussichtlichen Schülerzahlen im Schuljahr 2009/2010 gegenüber dem vorausgegangenen Schuljahr in der Grundschule, Hauptschule, Realschule, in den Förderschulen und im Berufskolleg in unterschiedlichen Größenordnungen zurückgehen. Im Gymnasium und in der Gesamtschule liegen die prognostizierten Schülerzahlen hingegen oberhalb der Ist-Zahlen für 2008/2009. Die Lehrerversorgung sei im laufenden Schuljahr gesichert, so der Bericht des Schulministeriums

Die Verordnung soll am 1. August 2009 in Kraft treten.

Europatag

Düsseldorf/Duisburg - Am 5. Mai war Europatag. Passend dazu lud der nordrhein-westfälische Landtag am Samstag zu seinem Europafest. Das Motto: "Europa eine Stimme geben".
Der Landtag öffnet um 12 Uhr seine Türen. Auf der Bühne im Landesparlament diskutieren Europapolitiker über die Bedeutung der Europäischen Union. Auch Landtagspräsidentin Regina van Dinther nimmt an Interviews teil. "Wir müssen Europa noch stärker mit Leben füllen. Umso mehr freue ich mich, daß wir beim Europafest das Zusammenwachsen der Staaten unter dem Dach der Europäischen Union feiern," betont die Landtagspräsidentin.
Die Veranstalter rufen die Menschen in unserem Bundesland auf, sich an den Wahlen zum Europäischen Parlament am 7. Juni zu beteiligen. Bereits ab dem 4. Mai, in der Woche vor dem Europafest, ist auf dem Vorplatz des Landtags die Europa-Box der Europäischen Kommission zu Gast. In dem blauen Würfel können die Bürger ihre Meinung zur Europäischen Union auf Video aufzeichnen und nach Brüssel schicken.
Die Veranstaltung ist überlaufen. Die Massen strömen - einmal im Leben den Landtag sehen, reizt die Leute mehr als Europa. Ein wenig Politik kommt hinzu. So ganz nebenbei kann die Fotoausstellung über den Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz schrieb und verabschiedete, besichtigt werden.
Auf dem Fußweg zwischen Landtag und Stadttor / Staatskanzlei nutzen mehrere Mitgliedsländer der EU, sich kulinarisch und touristisch vorzustellen.
Ein ganz anderes Bild zeigt sich auf dem Düsseldorfer Rathausvorplatz. Dort präsentiert sich das Europa, das eh schon in Düsseldorf vertreten ist, soll heißen: eine französische mobile Bücherei ist hier genauso vertreten wie österreichische Spezialitäten oder kroatische Folklore.

Es gibt auch einen ganz konkreten Anlass für diese Großveranstaltung: In gut einem Monat sind Europawahlen. Hier wird Europa erfahrbar und vor allem schmeckbar - Duisburg täte gut daran, auch mal eine solche, vergleichbare Veranstaltung auf die Beine zu stellen. Dann würde es auch bei uns mit der Wahlbeteiligung klappen. Andreas Rüdig

Aktuelle Stunden zu Mai-Krawallen sowie zur Wirtschaftskrise

Düsseldorf/Duisburg, 4. Mai 2009 - "Straftaten bei Mai-Krawallen entschlossen nachgehen - Gewalt gegen Polizisten stoppen!" ist auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 6. Mai 2009. Damit greifen die beiden Fraktionen die "massiven extremistischen Gewaltexzesse" während der Feierlichkeiten zum 1. Mai auf. In Dortmund seien Teilnehmer der Kundgebung des DGB durch eine Gruppe von rund 300 militanten rechtsextremen, mit Holzstangen und Steinen bewaffneten Gewalttätern angegriffen worden. Der Landtag soll über die Ausschreitungen debattieren und sich mit der Polizei solidarisieren.

Während der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 7. Mai 2009, soll nach Anträgen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion über die konjunkturelle Krise, die Auswirkungen auf den nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt sowie über Maßnahmen der Landesregierung diskutiert werden. Beide Fraktionen beziehen sich in ihren Anträgen auf die aktuelle Konjunkturprognose, die einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen befürchten lässt. Die SPD-Fraktion stellt darüber hinaus fest, dass gegenwärtig die Beschäftigung in NRW abnimmt, während sie im Bundesdurchschnitt stabil geblieben sei. Die GRÜNEN kritisieren, die Landesregierung sei "in den vergangenen neun Monaten nicht in der Lage oder willens gewesen, auch nur einen eigenen relevanten Beitrag zur Bewältigung der Konjunkturkrise" zu liefern und fordert "eine Landesregierung, die in der Krise handelt". Die SPD-Fraktion hält besondere Maßnahmen für Nordrhein-Westfalen für nötig, "um den Konjunktureinbruch abzudämpfen und den Beschäftigungsabbau zu bremsen". Die Landesregierung müsse daher ein NRW-eigenes Investitionsprogramm für die Sanierung von Schulen, Kindergärten und Sportanlagen auf den Weg bringen.

Anhörung zum Kommunalwahlgesetz

Düsseldorf/Duisburg, 27. April 2009 - Das nordrhein-westfälische Kommunalwahlgesetz soll auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und FDP geändert werden. Mit dem Gesetz soll die Mindestsitzklausel im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz aufgehoben werden. Anlass ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, nach der die Regelung einer Mindestsitzzahl von 1,0 in Paragraph 33 Absatz 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit und das Recht auf Gleichheit der Wahl verletzt.
Zu dieser Frage werden im Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (Vorsitz: Edgar Moron, SPD) am Mittwoch, 29. April 2009, 13.30 Uhr in Raum E 1 - D 05 Sachverständige gehört.

Auch die Einführung einer anderweitigen Sperrklausel kommt nach den Prüfungsmaßstäben des Verfassungsgerichtshofs nicht in Betracht. Seit 2008 gibt es in keinem Land in der Bundesrepublik mehr eine Sperrklausel im Kommunalwahlrecht.

"Girls day Mädchen-Zukunftstag"

Düsseldorf/Duisburg, 20. April 2009 - Ungewohnt lebhaft ging es am heutigen Montag im Düsseldorfer Landtag zu. Was aber nicht unbedingt an den Volksvertretern lag. Mitnichten! "Girls day Mädchen-Zukunftstag" war angesagt. Schülerinnen aus ganz Nordrhein-Westfalen hatten die Gelegenheit, unser nordrhein-westfälisches Parlament und seine Arbeit kennenzulernen. Aber auch Firmen wie 3M, der Friseursalon Rolf Kastner, BayerCrop Service und der Malerbetrieb Gabriele Seeberger sowie Einrichtungen wie die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit oder die Fachhochschule Westfalen - Lippe nutzten die Gelegenheit, sich vorzustellen.

Es ist der 20. April 2009. Dieser Montag ist nicht nur der erste Montag seit dem Ostermontag. Für viele Kinder und Jugendliche ist dies auch der erste Schultag nach den Osterferien. Dementsprechend begeistert sind diejenigen Schüler, die ihn nicht in der Penne, sondern quasi auf Betriebsausflug verbringen. Ob auch Schüler und vor allem: Schülerinnen aus Duisburg gekommen sind, habe ich nicht kontrolliert. Ich nehme an dem Veranstaltungsblock teil, der um 10 Uhr beginnt (ein zweiter Veranstaltungsblock startet um 13 Uhr). Als ich auf dem Weg zum Landtag in der Straßenbahn sitze, sind mir zumindest keine Schulklassen aufgefallen.
Oliver Keymis, grüner stellvertretender Landtagspräsident, begrüßte die versammelte Mädchenschaft. Warum brauchen wir einen Mädchentag? Schließlich haben Mädchen oft bessere Schulzeugnisse als Jungen. Im späteren Berufsleben haben sie dann aber oft typische Frauenberufe, die dann auch noch schlechter bezahlt sind. "Seit neugierig und schaut euch Alternativen an," fordert Keymis die Mädchen auf. Er nennt den Beruf des Mechatronikers als Beispiel.

"Bildung und Wissen sind wichtig. Das sage ich nicht nur, weil ich gelernte Lehrerin für Deutsch und Geschichte bin. Ich stamme aus einer bäuerlichen Familie. Dort vermisste ich Bildung und Wissen schmerzlich," berichtet Irmgard Birn vom Besucherdienst des Landtages. Sehr lebhaft und lebendig stellt sie die Arbeit des Parlaments vor. 52 Milliarden Euro gibt das Land 2009 aus. 40 Prozent davon wird für Personal ausgegeben - für Professoren und Polizisten, Richter und Rektoren, Staatsanwälte und Steuerfachleute in den Finanzämter. Andreas Rüdig

Girls’ Day - Aktionstag im Landtag NRW

Düsseldorf/Duisburg, 16. April 2009 - Fast 1.300 Mädchen und junge Frauen werden sich am kommenden Montag, 20. April 2009, zum Girls’ Day im Landtag NRW über technische, handwerkliche und naturwissenschaftliche Berufe informieren. Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN veranstaltet Landtagspräsidentin Regina van Dinther diesen Aktionstag mit einem informativen Markt der Möglichkeiten.
Ziel der Veranstaltung ist es, die beruflichen Möglichkeiten außerhalb der typischen Frauenberufe wie Friseurin, Arzthelferin oder Verkäuferin aufzuzeigen und das Interesse der Mädchen und Frauen für Berufe zu wecken, in denen sie bisher noch unterrepräsentiert sind.

Nach der Begrüßung durch Landtagspräsidentin Regina van Dinther werden die Gäste in einem Kurzvortrag über die Arbeit des nordrhein-westfälischen Landesparlaments informiert. Anschließend können sich die Mädchen und Frauen in der Wandelhalle und in der Bürgerhalle des Landtagsgebäudes auf dem Markt der Möglichkeiten an Ständen zahlreicher Unternehmen und Firmen ein Bild von Berufen aus Technik, Handwerk und Naturwissenschaften machen. Über Studiengänge in diesen Bereichen informiert die Universität Ostwestfalen-Lippe. Daneben werden auch allgemeine Informationen zur Berufswahl gegeben.
Der Aktionstag zum Girls’ Day beginnt um 10 Uhr. Ab 13 Uhr wird das Programm wiederholt.
Markt der Möglichkeiten in der Bürger- und Wandelhalle ab 10.30 Uhr bzw. ab 13.30 Uhr.
Teilnehmende Firmen, Hochschulen, Verbände und Organisationen:
· Bayer Crop Science/Currenta
· Malerbetrieb Gabriele Seeberger
· Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
· Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW
· Wehrdienstberatung der Bundeswehr
· Hochschule Ostwestfalen-Lippe
· Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW
· Treff Technische Medien
· Technik-Zentrum Minden-Lübbecke
· Handwerkerinnenhaus Köln
· 3M
· Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW
· Institut für Berufliche Bildung in angewandter Qualitätssicherung und Produktionstechnik
· Ford Aus- und Weiterbildung e.V.