Düsseldorf/Duisburg,
9. Juni 2010
- Der 15. Landtag NRW wählt in seiner konstituierenden Sitzung
am 9. Juni 2010 die nordrhein-westfälischen Delegierten für die
14. Bundesversammlung. Nordrhein-Westfalen entsendet 133 von
insgesamt 1244 Delegierten in die Bundesversammlung, die am 30.
Juni 2010 den Bundespräsidenten wählen wird.
Auf dem gemeinsamen Wahlvorschlag (Drs.: 15/11) aller fünf
Fraktionen stehen für die nordrhein-westfälische CDU 50
Delegierte, für die SPD 49, für Bündnis 90/Die GRÜNEN 17, die
FDP 9 und für Die LINKE 8 Delegierte. Wählbar für die
Bundesversammlung sind alle Personen, die auch für den Deutschen
Bundestag wählbar sind. Die Vertreterinnen und Vertreter der
Länder müssen also nicht aus dem Kreis der Mitglieder des
Landtags kommen. In dem gemeinsamen Wahlvorschlag aller
Fraktionen befinden sich daher nicht nur Abgeordnete, sondern
auch Personen des öffentlichen Lebens.
Der Bundespräsident wird durch die Bundesversammlung gewählt,
die allein zu diesem Zweck alle 5 Jahre in Berlin zusammentritt.
Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und
einer gleich hohen Zahl von Mitgliedern, die von den
Landesparlamenten gewählt werden, zusammen. Die 14.
Bundesversammlung 2010 besteht insgesamt aus 1.244 Mitgliedern.
Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen
Bundesländer ermittelt sich nach dem Verhältnis der jeweils
aktuell festgestellten amtlichen Bevölkerungszahl.
Nordrhein-Westfalen entsendet als bevölkerungsreichstes Land 133
Mitglieder. |
Düsseldorf/Duisburg, 2. Juni 2010
- Der 15. Landtag Nordrhein-Westfalen konstituiert sich am
Mittwoch, 9. Juni 2010. Die Sitzung beginnt um 15 Uhr im
Plenarsaal des nordrhein-westfälischen Parlamentsgebäudes in
Düsseldorf. Mit der Konstituierung werden die am 9. Mai 2010
gewählten Kandidatinnen und Kandidaten offiziell ihre Mandate
übernehmen und den Status von Abgeordneten erlangen.
Landtagspräsidentin Regina van Dinther wird die Sitzung leiten
und die Abgeordneten begrüßen. Die Sitzung setzt sich mit dem
Aufruf der Namen der einzelnen Abgeordneten und ihrer
Verpflichtung fort. Die Abgeordneten bekräftigen die
Verpflichtung, indem sie sich von ihren Plätzen erheben.
Anschließend setzt der Landtag seine Geschäftsordnung in Kraft.
Bisher liegen keine Vorschläge für die Wahl einer Präsidentin
oder eines Präsidenten und deren Stellvertreter vor. Deshalb
wird dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung für die
konstituierende Sitzung stehen. Bis zur Wahl eines
Nachfolge-Präsidiums führt das Präsidium der 14. Wahlperiode die
Geschäfte weiter.
Die Abgeordneten wählen dann aus ihrer Mitte 16
Schriftführerinnen und Schriftführer, die das Präsidium bei der
Erledigung der Aufgaben unterstützen. Die Fraktionen von CDU und
SPD werden jeweils 6 Mitglieder vorschlagen; die Fraktion Die
GRÜNEN 2 und die Fraktionen von FDP und Die LINKE jeweils 1
Mitglied.
Der Landtag bestimmt sodann die Zahl der Mitglieder des
Ältestenrats und bestellt einen Ständigen Ausschuss, der die
Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung zu wahren hat,
solange der Landtag nicht versammelt ist. Außerdem bestellt der
Landtag einen Wahlprüfungsausschuss sowie einen vorläufigen
Petitionsausschuss und einen vorläufigen Haushalts- und
Finanzausschuss. Er wählt zudem - ebenfalls vorläufig - die
Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums nach dem
Gesetz über den Verfassungsschutz. Schließlich bestimmen die
Abgeordneten das Verfahren für die Berechnung der Stelleanteile
der Fraktionen und legen die Richtlinien für die Aufhebung der
Immunität von Mitgliedern des Landtags NRW fest.
Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung steht aus aktuellem
Anlass auch die Wahl der nordrhein-westfälischen Delegierten für
die Bundesversammlung, die am 30. Juni 2010 in Berlin den
Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin wählen wird. NRW
kann damit rechnen, dass es 133 Delegierte entsenden kann, muss
jedoch noch auf die offizielle Bestätigung warten.
Dem 15. Landtag NRW gehören 181 Abgeordnete an. Auf die
Fraktionen von CDU und SPD entfallen jeweils 67 Sitze, auf die
Fraktion Die GRÜNEN 23, auf die FDP-Fraktion 13 und auf die
Fraktion Die LINKE 11 Sitze. Von den 187 Abgeordneten der 14.
Wahlperiode sind 107 Abgeordnete wiedergewählt worden. 80
Abgeordnete sind ausgeschieden, wobei 33 auf eine erneute
Kandidatur verzichtet haben. 71 Abgeordnete sind neu im Landtag
NRW vertreten. 3 weitere gehörten dem Landtag NRW bereits früher
einmal an. |
Düsseldorf/Duisburg, 28. Mai 2010
- "Gewalt gegen Polizisten ist inakzeptabel und muss durch die
Gerichte spürbar, auch durch Haftstrafen, geahndet werden",
forderte der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf
heute (28.05.) auf der Innenministerkonferenz in Hamburg. "Nur
dadurch lassen sich - wenn überhaupt - potentielle Gewalttäter
abschrecken." "Bei Widerstand gegen Polizeibeamte verhängen die
Gerichte häufig so niedrige Strafen, dass der angeblich zu
niedrige gesetzliche Strafrahmen von 2 Jahren in der Regel nicht
ausgeschöpft wird." Es gebe keine rechtsfreien Räume bei
Straftaten gegen Polizisten, sondern allenfalls ein
"Vollzugsdefizit" bei der Anwendung des Strafrahmens. Bei
Straftaten gegen Leib und Leben sieht das Strafgesetzbuch schon
jetzt Freiheitsstrafen bis zu 10 und mehr Jahren vor. "Der
Überbietungswettbewerb um die radikalsten Forderungen bei der
Ausweitung abstrakter Strafandrohungen führt nicht zum Ziel",
stellte Wolf klar. Wir brauchen statt dessen gute
Gewaltprävention bereits i!
m Jugendalter, Ächtung der Gewalt in der Gesellschaft und im
Falle eines gewaltsamen Regelverstoßes handfeste und schnelle
Strafen durch die Gerichte", forderte Wolf.
Friedensinszenierungen zwischen verfeindeten Rockerbanden sind
kein Grund zur Entwarnung
"Der Friedensschluss zwischen den Hells Angels und den Bandidos
ist kein Grund im Kampf gegen die Rockerkriminalität
nachzulassen", sagte Wolf. Polizei gehe konsequent gegen
Straftaten vor, die von Mitgliedern der Rockergruppen begangen
werden. "Wir dulden keine rechtsfreien Räume und keine
Selbstjustiz." Die Sicherheitsbehörden nutzten alle rechtlichen
Möglichkeiten, um der Rockerkriminalität wirkungsvoll entgegen
zu treten. Dazu gehöre auch die Prüfung von Vereinsverboten.
"Straftaten von Rockern müssen allerdings dem Verein zugeordnet
werden können und nicht nur einzelnen Mitgliedern. Deshalb ist
ein Verbotsverfahren juristisch risikoreich und politisch
gefährlich, wenn ein Gericht den Rockern einen Persilschein
ausstellen muss", warnte der Innenminister. "Lokale Verbote
lösen die Probleme nicht langfristig, weil sie nur zu einer
Verdrängung führen. Der gleiche Personenkreis wird sich an
anderer Stelle unter anderem Namen neu gründen." Dieses belege
auch das Verbot der He!
lls Angels-Charters in Düsseldorf im Jahr 2001, das sich
anschließend im benachbarten Solingen neu gegründet hat.
Atemalkoholanalyse gute Alternative zur Blutprobe
"Die Atemalkoholanalyse ist eine gute Alternative zur
Blutentnahme bei Alkoholsündern im Straßenverkehr", erklärte
Wolf. Eine überzeugende Studie hat ergeben, dass die Messung des
Alkoholgehaltes durch Atemalkoholtest auch bei höheren
Promillewerten so präzise ist wie bei einer Blutuntersuchung.
"Eine Atemprobe kann jeder verkraften. Eine Blutprobe ist
dagegen immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit,
der sich heute vermeiden lässt. Deshalb ist die Atemanalyse ein
milderes Mittel und erübrigt das Erfordernis einer richterlichen
Anordnung", erläuterte der Minister. Bei Werten unter 1,1
Promille ist die Atemalkoholanalyse ohne richterliche Anordnung
jetzt schon beweissicher möglich. Darüber hinaus entfallen für
den Betroffenen die Kosten für Blutentnahme und -untersuchung
und das Ergebnis steht sofort fest.
Bund muss Sozialausgabenspirale in den Kommunen stoppen
Aufgrund der explodierenden Sozialausgaben der Kommunen forderte
Wolf eine grundlegende Umverteilung der Lasten zwischen Bund,
Ländern und Kommunen. "Der Bund muss die Sozialausgabenspirale
in den Kommunen stoppen. Die Kosten im Bereich der sozialen
Sicherung müssen gerechter auf alle Schultern - auch die des
Bundes - verteilt werden. Er appellierte an die Solidarität der
anderen Länder bei den Forderungen gegenüber dem Bund in der
eingesetzten Gemeindfinanzkommission. |