Aktuell  Archiv April - Juni 2011

Zukunft der Gemeinschaftsschule
Fragen und Antworten nach dem gerichtlichen Stopp für Schule in Finnentrop

Düsseldorf/Duisburg 22. Juni 2011 - Die rot-grüne Minderheitsregierung nutzt einen Paragraphen im Schulgesetz, der es ermöglicht, schulische Neuerungen per Modellversuch zu testen, statt sie sofort in Gesetzestext zu gießen. Auf diesem Wege hat sie es interessierten Kommunen ermöglicht, vor Ort eine Gemeinschaftsschule zu gründen, die bei immer weniger Kindern den Erhalt einer Schule vor Ort ermöglichen soll und verschiedene Bildungsgänge und Abschlüsse anbieten kann. Auch in Finnentrop sollte eine solche Schule entstehen. Nachbargemeinden hatten allerdings dagegen geklagt, und das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilanträgen der Kommunen stattgegeben. Die Begründung: Die Landesregierung habe zwar plausibel erklärt, warum Änderungen in der Schullandschaft sinnvoll seien, nicht aber, warum dies per Modellversuch erprobt werden solle. Wie geht es nun weiter? fragte der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Schulministerin in einer Sondersitzung.

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) machte keinen Hehl daraus, dass das Urteil sie überrascht habe. Schulversuche seien in NRW seit 1969 lange und gute Tradition, erklärte sie. Die strenge Argumentation des Gerichts zugrunde gelegt, wären ihrer Einschätzung nach auch viele andere frühere Modellversuche nicht erlaubt gewesen. Gerade bei der Gemeinschaftsschule hielt sie die Erprobung und deren wissenschaftliche Begleitung aber für wichtig, um zahlreiche Fragen zu klären.

Die anderen zwölf bereits genehmigten Gemeinschaftsschulen könnten trotz Urteil wie geplant zum kommenden Schuljahr an den Start gehen, erklärte Löhrmann. Wegen verstrichener Widerspruchsfristen seien die Bescheide unanfechtbar. Eine zweite Runde des Schulversuchs werde es aber nicht geben. Für umso wichtiger hielt die Ministerin, die Gemeinschaftsschule als zusätzliches Schulangebot gesetzlich zu verankern, und zwar mit möglichst breiter parlamentarischer Mehrheit. Dazu appellierte sie an alle Fraktionen, sich ihrer Verantwortung und auch dem Wunsch in der Bevölkerung nach einem Schulkonsens in NRW zu stellen.

Prof. Dr. Dr. Sternberg (CDU) verstand die Gerichtsentscheidung als einen Beleg für grundsätzlich falsches Vorgehen der Landesregierung. Nicht nur sei die Gemeinschaftsschule die falsche Antwort auf ein richtig erkanntes Problem. Auch das Verfahren, diese am Parlament vorbei und ohne gesetzliche Grundlage auf der Basis eines Schulversuchs einzuführen, kritisierte er vehement. „Das ist kein Experiment, sondern eine gravierende Veränderung der Schullandschaft“, argumentierte der Abgeordnete. Die Tatsache, dass Nachbargemeinden geklagt hätten, wertete er als einen Beleg dafür, dass die Gemeinschaftsschule zu Problemen in der Region führe. Nun sei die Regierung durch das Urteil von der Realität eingeholt worden, zeigte er sich erleichtert. Juristisch interessierte ihn, ob die Genehmigungen für die übrigen zwölf Schulen überhaupt haltbar seien. Schließlich habe das Oberverwaltungsgericht einen „offensichtlich rechtswidrigen“ Tatbestand festgestellt.

Daran knüpfte Ingrid Pieper-von Heiden (FDP) an. Wenn die eine Schule kein Schulversuch sein könne, könnten es doch die anderen auch nicht sein. Das Urteil, freute sie sich, sei gut für das parlamentarische Selbstverständnis. Schließlich habe das Gericht den Trick der Landesregierung entlarvt, am Parlament vorbei eine neue Schulform einzuführen. Außerdem sprach sie die Finanzen an und wollte wissen, was nun mit den Ressourcen geschehe, die im Landeshaushalt für den Modellversuch Gemeinschaftsschule reserviert seien.
Beachtlich fand Sigrid Beer (Grüne) die Bewegung, die im letzten Dreivierteljahr in der Schullandschaft stattgefunden habe. Mehr als hundert Schulträger hätten Interesse an der Gemeinschaftsschule bekundet. Auch sie sprach sich dafür aus, nun gemeinsam eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, und hatte kein Verständnis für Verzögerungen.

Sören Link (SPD) unterstützte die Richtung seiner Vorrednerin. Die Öffentlichkeit sei längst weiter als CDU und FDP. Angesichts des großen Interesses an der neuen Schulform hätte der Modellversuch ohnehin keine Grundlage mehr bieten können, argumentierte der SPD-Sprecher. „Wir sind sehr interessiert an einer konsensualen Weiterentwicklung“, sagte er. Die Zeit sei reif.
Der Schulversuch Gemeinschaftsschule habe ihr eine Erkenntnis gebracht, erklärte
Gunhild Böth (Linke), nämlich, wie groß das Interesse daran sei. Den Grund dafür sah sie weniger im Konzept, das sie nicht so recht von der Gesamtschule unterscheiden könne, sondern in der Lösung für den ländlichen Raum. „Wir haben in dieser Dekade 20 Prozent Schwund“, verwies sie auf den demographischen Wandel und immer kleinere Schülerzahlen. Das Parlament müsse darüber diskutieren, „wie wir es verhindern können, dass wir demnächst schulfreie Zonen haben“.
 

Anhörungen zur Grunderwerbsteuer und zur Förderung und Nutzung von Wohnraum
Zwei Anhörungen stehen auf den Tagesordnungen der Fachausschüsse am Dienstag der kommenden Woche vor den beiden Plenarsitzungstagen des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer soll von 3,5 auf 5 von Hundert erhöht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, DIE GRÜNEN und DIE LINKE vor, zu dem am Dienstag, 28. Juni 2011, 14.30 Uhr in Raum E3 – D01 im Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz: Manfred Palmen, CDU) die Stellungnahmen von Experten eingeholt werden. Zur Begründung der Steuererhöhung führen die drei Fraktionen an, dass der Haushalt des Landes NRW strukturell unterfinanziert sei und die Finanzlage des Landes verbessert werden müsse, damit das im Grundgesetz verankerte Verbot struktureller Neuverschuldung eingehalten werden könne. Auch werde die finanzielle Lage der Gemeinden und Gemeindeverbände durch die Anhebung der Grunderwerbsteuer gestärkt. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2011 in Kraft treten.

Förderung und Nutzung von Wohnraum. Die Landesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf im Wohnungswesen Nachfolgeregelungen zur früheren sogenannten „Zweckentfremdungsverordnung“ und zur „Überlassungsverordnung“ ermöglichen. Mit der Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen soll ein kommunaler Genehmigungsvorbehalt bei Zweckentfremdungen von Wohnraum sowie Mieterbenennungsrechte durch Kommunen auf der Grundlage eines Satzungsrechts eingeführt werden. Mit den Änderungen, zu denen im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr (Vorsitz: Dieter Hilser, SPD) ebenfalls am Dienstag, 28. Juni 2011, 14.30 Uhr in Raum E3 – A02 die Stellungnahmen von Experten gehört werden, sieht die Landesregierung die Kommunen gestärkt. Außerdem sollen im Gesetzestext einige Klarstellungen vorgenommen werden.

 

Innenminister Jäger widerlegt Vorwürfe der Opposition

Düsseldorf/Duisburg 9. Juni 2011 - Innenminister Ralf Jäger entkräftete heute im Innenausschuss des Landtags Vorwürfe gegen die Duisburger SPD. Er kritisierte, dass die Opposition Verdächtigungen in anonymen Schreiben und aus nicht nachprüfbaren Quellen als Fakten darstelle: „Ich bin nicht bestechlich. Es gibt in der Duisburger SPD keine Auftragsvergabe gegen Spenden. Und schon gar nicht habe ich ein solche Praxis aufgezogen, unterstützt oder beflügelt“, stellte er fest. Der Innenminister beantwortete hierzu detailliert 28 Fragen, die die Opposition in den vergangenen Wochen außerhalb des Parlaments formuliert hatte. Jäger
versicherte: „Ich habe niemals von einem Boten einer Krefelder Anwaltskanzlei Briefumschläge erhalten.“ Anderslautende  Behauptungen würden nur durch einen Rechtsanwalt der betroffenen Kanzlei aufgestellt, während der Bote die angebliche Übergabe vage schildere. Für den Fall, dass der Bote Falschbehauptungen in der Öffentlichkeit aufstellen sollte, kündigte Jäger rechtliche Schritte an. Solange die angeblichen Äußerungen des Boten nur gegenüber seinem Arbeitgeber erfolgen - und damit nicht öffentlich - können sie juristisch nicht unterbunden werden.Jäger wies darauf hin, dass er richtig und vollständig über seine Rolle informiert hatte. Entsprechende Berichterstattung aufgrund seiner Auskünfte hatte es bereits im Vorfeld der letzten Innenausschusssitzung gegeben. „Ich konnte sie daher bei den Abgeordneten als bekannt voraussetzen“, so der Innenminister.
 

Dichtheitsprüfungen: Regelungen sollen bürgerfreundlicher werden

Düsseldorf/Duisburg 9. Juni 2011 - Es gehe darum, dass die Bürgerinnen und Bürger die Regelungen zur Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle akzeptierten, betonten Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) und die einzelnen Fraktionen im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm Ortgies, CDU). Dabei gab es viele gemeinsame, aber auch durchaus unterschiedliche Positionen.

Die Landesregierung wolle Anfang kommender Woche einen Erlass auf den Weg bringen, der das bestehende Gesetz erläutere, so Minister Remmel. Dabei gehe es um die Fragen, welche Arten der Prüfung notwendig und zugelassen seien, und wann ein Kanal saniert werden müsse. Denn unterschiedliche Schäden müssten unterschiedlich angegangen werden können, erklärte er. Während größere Schäden sofort repariert werden müssten, sollten Schäden mittleren Ausmaßes bis zu fünf Jahren warten können und kleinere Schäden bis zur nächsten Prüfung gegebenenfalls gar nicht behoben werden müssen. Die Entscheidung darüber solle auch auf kommunaler Ebene möglich sein. Insbesondere wolle die Landesregierung verhindern, dass sogenannte „Kanalhaie“ bei den notwendigen Prüfungen und Sanierungsarbeiten überteuerte Preise verlangten, verwies Remmel auf mittlerweile 2.400 zertifizierte Anbieter in NRW. Für größere Arbeiten müsse es zudem günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau geben.

SPD, Grüne und CDU wollen in einem gemeinsamen Antrag „unbürokratische und umweltfreundliche“ Lösungen erreichen. Insbesondere fordern sie eine flexible und situationsangepasste Handhabung bei den Prüfungen, eine Musterdichtheitsbescheinigung sowie eine verstärkte Aufklärung und Information. Notwendig sei ein fairer Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und den Bedürfnissen der Hausbesitzer, so Hans-Christian Markert (Grüne). Eine Untersuchung alle 20 Jahre mit Kosten von um die 100,- bis zu vielleicht 300,- Euro hielt Rainer Deppe (CDU) für angemessen und forderte ebenso wie André Stinka (SPD) „Planungssicherheit und gleiche Kriterien für Kommunen“. Letzterer plädierte auch für eine finanzielle Unterstützung bei möglicherweise notwendiger Kreditfinanzierung von Sanierungsarbeiten, die aber natürlich auch einen Werterhalt bedeuteten.

„Wer soll die Kosten übernehmen?“ fragte dagegen Hamide Akbayir (Linke), und ihr Fraktionskollege Rüdiger Sagel warnte vor einer möglichen „Abzocke“ betroffener Bürgerinnen und Bürger. Die Linke kritisierte ebenso wie die FDP die jetzt geplanten Initiativen als „Schnellschuss“. Dr. Stefan Romberg (FDP) warnte vor übermäßigen Belastungen zum Beispiel älterer Menschen, Kai Abruszat (FDP) wandte sich gegen eine „Verschiebung“ der Verantwortung auf die kommunale Ebene. Es sei falsch, den angekündigten Erlass vor der Anhörung am 6. Juli 2011 herauszugeben. Zunächst gelte es, die Expertenmeinungen abzuwarten. Eine Berücksichtigung möglicherweise in der Anhörung auftretender neuer Aspekte sagte der Minister zu.
 

NRW will mehr direkte Demokratie wagen

Düsseldorf/Duisburg 8. Juni 2011 - Die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungen in den nordrhein-westfälischen Gemeinden, Städten und Kreisen wird erleichtert, und die für den Erfolg eines Bürgerentscheids maßgeblichen Quoren werden gesenkt.
„Mit der Stärkung der Bürgerbeteiligung haben Bürger bessere Chancen, ihr Anliegen durchzusetzen und auf die Kommunalverwaltung gestaltend einzuwirken“, erklärte Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger, nachdem die Landesregierung den Gesetzentwurf beschlossen hat. Künftig ist eine Kostenschätzung der Kommunalverwaltung vorgesehen, die bei der Sammlung der Unterschriften für das Bürgerbegehren veröffentlicht wird. So wird verhindert, dass Bürgerbegehren weiter an einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag scheitern.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Entscheidungen darüber, ob Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, einem Bürgerbegehren zugänglich sein sollen. „Damit wird in einem Kernbereich kommunaler Entwicklung und Gestaltung eine politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, die die schon jetzt bestehende Beteiligung der Öffentlichkeit  in Bauplanungsverfahren ergänzen kann“, sagte Innenminister Jäger.

Wenn Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig über konkurrierende Bürgerentscheide abstimmen, soll es zukünftig eine Stichfrage geben, damit es nicht zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen kann. In NRW haben die Bürgerinnen und Bürger seit 1994 das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können sie seitdem Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld.
Ihre Entscheidung tritt gegebenenfalls an die Stelle der Entscheidung des Rates oder des Kreistages. Bisher gilt: Bei einem Bürgerentscheid muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die das Begehren unterstützten, in allen Kommunen unabhängig von deren Einwohnerzahl einheitlich 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten betragen. Innenminister
Jäger: „Dies hat jedenfalls in großen Kommunen erfolgreiche Bürgerentscheide häufig verhindert.“ Das ursprüngliche Quorum soll zukünftig nur noch in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern und in Kreisen mit bis zu 200.000 Einwohnern gelten. In Städten mit bis zu 100.000 und Kreisen mit bis zu 500.000 Einwohnern sollen zukünftig 15 Prozent ausreichen, in größeren sogar nur noch zehn Prozent.

 

Anhörungen zum Logistikstandort NRW und zur Erleichterung von Volksbegehren

Düsseldorf/Duisburg 6. Juni 2011 - Den Ausbau Nordrhein-Westfalens als den zentralen europäischen Logistikstandort, um Arbeitsplätze und Wachstum langfristig zu sichern, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag, der mit einem Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gegenstand einer öffentlichen Anhörung von Experten am Dienstag, 7. Juni 2011, 14 Uhr, Plenarsaal im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr (Vorsitz Dieter Hilser, SPD) ist.
In beiden Anträgen wird die hohe und weiter wachsende Bedeutung der Nordseehäfen Zeebrügge, Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen für NRW als Tore zur Weltwirtschaft hervorgehoben. Weiter wird festgestellt, dass die Kapazitäten der Straßen- und Schienenverbindungen ausgelastet bzw. bereits überschritten sind.
Angesichts dieser Bedingungen sieht die FDP die Gefahr, dass NRW zum „Flaschenhals dieser Entwicklung“ wird und seinen Rang als Logistikstandort von europäischem Rang einbüßen könnte. Handlungsbedarf sieht die FDP-Fraktion in der Fortschreibung des Wasserstraßenverkehrs- und Hafenkonzepts für NRW, in der Erarbeitung prioritärer Infrastrukturprojekte mit Belgien und den Niederlanden, in einem Güterverkehrskonzept, im Ausbau der Betuwe-Linie sowie des Eisernen Rheins, in einem Konzept, das die straßen- und schienenseitige Erreichbarkeit der Hafenstandorte langfristig sicherstellt.

Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN setzen einen anderen Akzent und fordern für die Herstellung geeigneter logistischer Rahmenbedingungen in NRW die nachhaltige und engagierte Unterstützung des Bundes. Das künftige Tonnageaufkommen müsse stärker auf die verschiedenen Verkehrsträger verteilt werden. Bei der Erweiterung der Infrastruktur komme es „daher weniger auf Absichtserklärungen, als auf konkrete Finanzierungszusagen des Bundes an“. Das gelte u.a. für Großprojekte wie die Betuwe-Linie und den Eisernen Rhein, die Aufstockung der massiv gekürzten Fördermittel für die Verkehrsinfrastruktur, die Fortentwicklung der LKW-Maut.

Das Verfahren für Volksbegehren wollen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN erleichtern. Ihr Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Eintragungsfrist bei der amtlichen Unterschriftensammlung von bisher 8 auf 18 Wochen zu verlängern sowie den Initiatoren eines Volksbegehrens den Antrag auf freie Unterschriftensammlung zu ermöglichen. Bislang ist das Eintragen in die entsprechenden Unterschriftenlisten ausschließlich in Rathäusern möglich. Das Verfahren ist weitgehend deckungsgleich mit dem Verfahren für das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen. Der Gesetzentwurf ist im Innenausschuss (Vorsitz Monika Düker, GRÜNE) Grundlage einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 9. Juni 2011, 12 Uhr in Raum E3 – A02.

Loveparade: Innenminister Jäger legt Landtag Bericht der Essener Polizei vor - Staatsanwaltschaft hat keine Bedenken mehr

Düsseldorf/Duisburg 1. Juni 2011 - Innenminister Ralf Jäger hat heute (1.6.) dem Landtag den "Vorläufigen Abschlussbericht" der Essener Polizei zur Nachbereitung des Einsatzes der "Loveparade" vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft in Duisburg hatte zuvor ihre im November 2010 geäußerten Bedenken gegen eine Veröffentlichung zurückgezogen, weil sie jetzt keine Gefährdung ihres Ermittlungsverfahrens mehr sieht. "Wir haben von Anfang an auf Transparenz gesetzt und den Landtag sowie die Öffentlichkeit über die uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisse informiert. Das werden wir auch weiterhin tun", sagte Jäger.

Bei dem Bericht der vom Innenministerium beauftragten Polizeibehörde Essen handelt es sich um die zeitnahe polizeiliche Nachbereitung, wie sie bei allen Großeinsätzen üblich ist. Ziel der damaligen, vorläufigen Analyse war es, gemachte Erfahrungen für Polizeizwecke aufzubereiten und Schlüsse für zukünftige Einsätze zu ziehen. Der Innenminister weist ausdrücklich darauf hin, dass der Bericht des Polizeipräsidiums Essen vor sieben Monaten fertig gestellt wurde. Folgerichtig müsse im Zusammenhang mit der aktuellen Freigabe darauf hingewiesen werden, dass der Bericht auf dem damaligen Kenntnisstand beruhe. Zudem verfügte die Polizei in Essen nicht über die Beweismittel, die der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Verfügung stehen.

Die Einsatznachbereitung ist nicht Teil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Strafverfahren, die weiter andauern. Hierbei unterstützt das Polizeipräsidium Köln mit derzeit 30 Ermittlern die Staatsanwaltschaft Duisburg bei ihrer Arbeit. Über den derzeitigen Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibeamte, informierte Minister Jäger den Landtag - in Abstimmung mit Justizminister Kutschaty - in der Aktuellen Stunde am 19. Mai 2011.

Der Innenminister wies darauf hin, dass es in Anbetracht der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht möglich sei, den Einsatz der Polizei umfassend zu bewerten. Aber im Interesse der Sicherheit der Menschen habe er aus den bisherigen Erkenntnissen Schlussfolgerungen gezogen, wo dies möglich war. "Wir haben heute schärfere Regelungen zur Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien. Sofern die Polizei Sicherheitsbedenken hat, finden keine Großveranstaltungen statt", erklärte Jäger.

Eine vom Innenminister eingesetzte Expertengruppe hat darüber hinaus den Auftrag, abgeschlossene Genehmigungsverfahren zu analysieren und die einschlägigen Rechtsnormen und sonstigen Vorgaben zu bewerten und Konsequenzen aufzuzeigen. "Dies sind für mich notwendige Schritte, um zukünftig derartige Katastrophen zu verhindern", erklärte der Innenminister.

 

NRW-Gemeinden erhalten 2011 rund 7,92 Milliarden Euro aus dem Steuerverbund - Neue Perspektive für notleidende Städte und Gemeinden?

Düsseldorf/Duisburg 17. Mai 2011 -Notleidende Städte und Gemeinden in NRW bekommen eine neue Perspektive für ihre Haushaltspolitik. Künftig soll es für die Genehmigungsfähigkeit eines kommunalen Haushaltssicherungskonzepts ausreichen, wenn der Haushaltsausgleich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erreicht wird.
"Damit ist es vielen Kommunen schon bald möglich, zu einem rechtsgültigen Haushalt zu kommen. Dies ist ein wichtiger Schritt für eine selbstbestimmte und verantwortungsvolle Haushaltspolitik", sagte Kommunalminister Jäger in Düsseldorf zur im Landtag beschlossenen Änderung der Gemeindeordnung.

Die bisher vorgesehene Frist von vier Jahren hat sich in der Vergangenheit als zu kurz erwiesen. Im Jahr 2010 konnten 138 Kommunen kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen. "Allerdings ist die Gesetzesänderung kein Freibrief für mehr Verschuldung", mahnte Jäger. "Die Kommunen dürfen nicht in ihren Konsolidierungsbemühungen nachlassen. Die Lage der kommunalen Haushalte bleibt angespannt und erfordert weiterhin eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik."

Mit der durch die Gesetzesänderung geschaffenen Fristverlängerung werden die Nothaushaltskommunen in die Lage versetzt, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. "Das schafft neue Motivation für die Kommunalpolitiker in den Nothaushaltskommunen, ihre Konsolidierungsanstrengungen weiter voranzutreiben", sagte der Kommunalminister.

Die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen erhalten im Jahr 2011 rund 7,92 Milliarden Euro aus dem Steuerverbund. Das ergibt sich aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011, das der Landtag heute (18. Mai) in Düsseldorf beschlossen hat. Es ist die zweithöchste Summe, die jemals ausgezahlt wurde. "Trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen setzt die Landesregierung die Strukturverbesserungen fort, die als Soforthilfe für Kommunen bereits im Jahr 2010 begonnen wurde", sagte Kommunalminister Ralf Jäger in der Landtagsdebatte.
Die Kommunen erhalten die Mittel des Gemeindefinanzierungsgesetzes hauptsächlich als Schlüsselzuweisungen (6,72 Milliarden Euro), über deren Verwendung sie frei entscheiden. Darüber hinaus bekommen sie 521 Millionen Euro für Investitionen, 600 Millionen Euro als Schul- und Bildungspauschale sowie 50 Millionen Euro als Sportpauschale.
Mit dem GFG 2011 hat die Landesregierung außerdem eine längst überfällige Aktualisierung der Datengrundlage vorgenommen. Maßgeblich für die Berechnungen sind nun die neuesten statistischen Daten aus dem Jahr 2008 und nicht mehr die veralteten Daten aus dem Jahr 1999, die noch dem GFG 2010 zugrunde gelegen hatten.
Jäger stellte klar, dass die Landesregierung zu ihrer Verpflichtung steht, einen verteilungsgerechten Finanzausgleich zu sichern: "Es gibt mehr Geld für die kommunale Familie und es wird gerechter verteilt. Unser Augenmerk gilt auch denjenigen Kommunen, denen jahrelang Mittel vorenthalten wurden, weil in der letzten Legislaturperiode die erforderliche Grunddatenaktualisierung unterblieben ist", sagte er. Der Minister kündigte an, dass die Aktualisierung der Grunddaten künftig in kürzeren Abständen erfolgen soll, damit sich die hierdurch bedingten Veränderungen nicht so stark auswirken.


 

Aktuelle Stunde zur Loveparade-Katastrophe

Düsseldorf/Duisburg 16. Mai 2011 - „Loveparade-Katastrophe endlich aufklären!“ lautet das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 19. Mai 2011. In ihrem Antrag verweist die Fraktion DIE LINKE darauf, dass „für das dramatische Ende der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg, bei der 21 Menschen zu Tode kamen, nicht nur Stadt und Veranstalter verantwortlich seien.
Auch die Polizei soll gravierende Fehler begangen haben.“ Das gehe aus einem Bericht der Staatsanwaltschaft hervor, der dem Magazin „Der Spiegel“ offenbar vorliege. Die Fraktion kritisiert, dass wesentliche Informationen, die zur Aufklärung der Tragödie beitragen könnten, dem Parlament vorenthalten worden seien. Über die bekannt gewordenen „Pannen“ müsse der Landtag debattieren.
 

 Sondersitzung des Rechtsausschusses

Justizminister Kutschaty im Rechtsausschuss: Parlament umfassend informiert – Staatsanwaltschaft ermittelt unvermindert weiter – Vorwurf angeblich illegaler Parteispenden wird intensiv geprüft

Düsseldorf/Duisburg 16. Mai 2011 - Justizminister Thomas Kutschaty hat heute (Montag, 16. Mai 2011) den Rechtsausschuss des Landtags ausführlich über den Stand der komplexen Ermittlungen gegen einen Krefelder Rechtsanwalt wegen Betrugs und Untreue sowie - in diesem Zusammenhang - den Verdacht einer unrechtmäßigen Parteienfinanzierung informiert.
Der Justizminister verwahrte sich zunächst gegen den Vorwurf, er habe in der Ausschuss-Sitzung am 23. März 2011 die Abgeordneten zum damaligen Stand des Ermittlungsverfahrens falsch oder zumindest lückenhaft unterrichtet: "Ich habe den Rechtsausschuss am 23. März auf der Grundlage der mir vorliegenden Berichterstattung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Krefeld und des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf umfassend unterrichtet. Ich habe nichts zurückgehalten."
Entgegen anders lautender Darstellung sei in dem Ermittlungskomplex weder eine Einstellung noch eine Teileinstellung erfolgt, so der Minister weiter. Dies habe er dem Ausschuss bereits am 23. März mitgeteilt.
Der Minister führte weiter aus, in Hinblick auf die Medienberichte der vergangenen Woche über einen vermuteten neuen "modus operandi" einer illegalen Parteienfinanzierung habe die Staatsanwaltschaft Krefeld nun umgehend Vorermittlungen aufgenommen, sie prüfe also einen entsprechenden Anfangsverdacht. "Die Sichtung des gesamten Akteninhalts und aller Beweisunterlagen wird unter dem in den Medien besonders diskutierten Blickwinkel einer etwaigen strafrechtlich relevanten Verknüpfung von Aufträgen und Parteispenden vorgenommen", so der Minister. Dabei werde die Staatsanwaltschaft Krefeld – unterstützt von einem Wirtschaftsreferenten und einem Buchhalter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Düsseldorf – sämtliche ihr vorliegenden Akten und Beweismittel auswerten.
Justizminister Kutschaty betonte außerdem, der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf habe nach Prüfung der Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Krefeld keinen Anlass gesehen, die Ermittlungen selbst zu führen oder eine andere Staatsanwaltschaft seines Bezirks damit zu beauftragen. Über den Fortgang des Verfahrens wird der Minister den Rechtsausschuss weiter informieren.
 

 Sondersitzung des Rechtsausschusses am Montag

Düsseldorf/Duisburg 12. Mai 2011 - Der Rechtsausschuss des Landtags NRW wird sich auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in einer Sondersitzung mit dem Thema „Dubioses Spendensystem der SPD-Duisburg – erklärungsbedürftige Beraterverträge mit kommunalen Betrieben und Zahlungen von der Kanzlei V. an die SPD-Duisburg bzw. SPD-Kandidaten und entsprechende staatsanwaltliche Ermittlungen“ auseinandersetzen.
Die Sitzung ist für Montag, 16. Mai 2011, 10.30 Uhr in Raum E3 – A02 angesetzt.
 

Ausstellung über das Schicksal Oberschlesiens am Beispiel
deutsch-polnischer Fußballer

Düsseldorf/Duisburg 8. Mai 2011 -  Die Schicksale oberschlesischer Fußballstars sind das Thema einer Ausstellung, mit der die vielschichtige und komplexe Geschichte Oberschlesiens und die deutsch-polnischen Beziehungen anschaulich erklärt werden sollen. Fußballlegenden wie Ernst Willimowski, Gerard Cieslik oder Ernst Pohl, aber auch heutige Stars wie Miroslav Klose und Lukas Podolski stehen exemplarisch für das Schicksal der oberschlesischen Bevölkerung.
Die politischen Ereignisse in Oberschlesien seit Ende des Ersten Weltkrieges hatten zur Folge, dass seit über 80 Jahren oberschlesische Fußballspieler in die polnische oder in die deutsche Nationalmannschaft berufen wurden. Am Beispiel des Fußballsports wird die wechselvolle Geschichte Oberschlesiens im 20. Jahrhundert dargestellt.

Eröffnet wird die Ausstellung „Oberschlesier in der deutschen und polnischen Fußball-Nationalmannschaft – gestern und heute. Sport und Politik in Oberschlesien im 20. Jahrhundert“ durch Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg am 9. Mai 2011, 17.30 Uhr in der Wandelhalle des nordrhein-westfälischen Parlamentsgebäudes.

Die Ausstellung ist Bestandteil des Parlamentarischen Abends „Europa-Union
Deutschland – Europäische Bewegung NRW“, in dessen Verlauf am 9. Mai 2011 Podiumsgespräche über Ungarn sowie über Polen u.a. mit dem Gesandten der Botschaft Ungarns Zsolt Bota und der Polnischen Generalkonsulin Jolanta Roza Kozlowska geführt werden.

Die Ausstellung kann vom 10. Mai bis zum 3. Juni 2011 im Landtag NRW besucht werden. Besuchszeiten sind von Montag bis Freitag 10 bis 17 Uhr. Bitte melden Sie sich bei Interesse beim Veranstaltungsreferat (Tel.: 2129) an.
 

Sondersitzung des Haupt- und Medienausschusses

Düsseldorf/Duisburg 2. Mai 2011 - Die „Rolle der Ministerpräsidentin sowie der Staatskanzlei in der Atomaffäre um die für verschwunden erklärten Brennelementekugeln“ wird das Thema einer Sondersitzung des Haupt- und Medienausschusses am Donnerstag, 5. Mai 2011, 10:30 Uhr in Raum E3 – D01.

Die Sondersitzung des Ausschusses findet auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP statt.
In der Begründung des Antrags verweisen die beiden Fraktionen darauf, dass der Haupt- und Medienausschuss der für die Arbeit der Staatskanzlei zuständige Ausschuss ist, welchem u.a. die Koordination von Kleinen Anfragen obliegt.

Mehr als 11.000 Polizistinnen und Polizisten in NRW tragen in diesen Tagen die neue blaue Uniform

Düsseldorf/Duisburg 11. April 2011 - Auch in der Landeshauptstadt wechselt die Polizei jetzt zur neuen blauen Uniform. Rechtzeitig vor dem Eurovision Song Contest erhalten die 1.800 Polizistinnen und Polizisten ihre neue Dienstkleidung. Innenminister Ralf Jäger verschaffte sich heute (11. April) in Düsseldorf einen eigenen Eindruck und sagte: "Am 14. Mai wird nicht nur Lena im Blickpunkt der internationalen Öffentlichkeit stehen, sondern auch unsere Polizei. Die Düsseldorfer Polizeibeamten werden in ihrer neuen Uniform einen exzellenten Eindruck machen."

Das Polizeipräsidium Düsseldorf ist die 18. Behörde, in der die grüne Uniform nach mehr als 30 Jahren ausgedient hat. Weitere 20 Kreispolizeibehörden schließen sich im Laufe des Jahres an. Bis Ende 2012 werden rund 30.000 Polizistinnen und Polizisten - die gesamte uniformierte NRW-Polizei - die neue Uniform tragen. Die neue Dienstkleidung folgt farblich auch dem europäischen Trend bei Polizeiuniformen. Für Innenminister Jäger steht sie zum internationalen Musikwettbewerb auch "für ein Europa, das stetig zusammenwächst".

Die neue Uniform verbindet Tragekomfort mit Sicherheit. Den Belastungen im täglichen Dienst hält sie problemlos stand. Sie bietet Platz für alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände ohne die Bewegungsfreiheit der Polizisten einzuschränken. Sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den Polizeibeamten findet die neue Uniform eine sehr gute Resonanz.

Innenminister Jäger: Bereits 11.000 NRW-Polizistinnen und Polizisten in neuer Uniform - exzellenter Eindruck.

Girls' Day - Weichenstellungen für die Zukunft

Düsseldorf/Duisburg 7. April 2011 - An die 800 Mädchen und junge Frauen informieren sich am Montag, 11. April 2011, zum Girls' Day, im Landtag NRW über Berufe aus Technik, Handwerk und Naturwissenschaften. Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE hat Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg zu diesem Aktionstag eingeladen, zu dem auch ein Markt der Möglichkeiten gehört.
Ziel der Veranstaltung ist es, die beruflichen Möglichkeiten abseits typischer Frauenberufe aufzuzeigen und das Interesse der Mädchen und Frauen für Berufe zu wecken, in denen sie bisher noch unterrepräsentiert sind.
Nach der Begrüßung durch Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg werden die Gäste mit einem Vortrag von der Leiterin des Besucherdienstes, Irmgard Birn, über die Arbeit des nordrhein-westfälischen Landesparlaments informiert. Anschließend wird die ehemalige deutsche Fußball-Nationalspielerin Martina Voss-Tecklenburg von Doro Dietsch interviewt, die auch das Programm moderiert.
Nach den Programmpunkten im Plenarsaal des Landtags können sich die Mädchen und Frauen in der Wandelhalle und in der Bürgerhalle des Landtags auf dem Markt der Möglichkeiten an Ständen zahlreicher Unternehmen und Organisationen ein Bild von Berufen aus Technik, Handwerk und Naturwissenschaften machen.
Der Girls' Day im Landtag NRW beginnt um 10.30 Uhr.

Markt der Möglichkeiten in der Bürger- und Wandelhalle
Beginn: 11.30 Uhr
Teilnehmende Firmen, Hochschulen, Verbände und Organisationen
Personalwerbung der Polizei in Düsseldorf

Malerbetrieb Gabriele Seeberger
Technik-Zentrum Minden-Lübbecke
Einstieg GmbH
Handwerkerinnenhaus Köln
Verband der Feuerwehrfrauen
Landesarbeitsgemeinschaft Garten- und Landschaftsbau NRW
Bayer Crop Science, Currenta
Treff Technische Medien
Jugendamt Düsseldorf und Fotografie Anna Kaduk
Institut für Qualitäts- und Produktsicherung (IQP) Technomedien
Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW
Salo West AG
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW
Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderungen NRW

Landtag am Sonntag für Gäste geöffnet

Es ist wieder soweit: Zum ersten Mal in diesem Jahr öffnet der Landtag am kommenden Sonntag, 10. April 2011, seine Pforten für Sonntagsgäste. Jeweils von 11 bis 16 Uhr können Besucherinnen und Besucher hinter die Kulissen des Parlamentsgebäudes schauen und sich über die Arbeit der 181 Abgeordneten informieren. Dabei können sie auch die neue Ausgabe der Wanderausstellung des Landtags in der Bürgerhalle sehen.
Zudem bietet der Besucherdienst des Landtags Führungen durchs Gebäude an. Diese starten jeweils um 12, 14 und 15 Uhr. Gruppen ab fünf Personen werden gebeten, sich im Vorfeld telefonisch anzumelden (Tel.: 0211 884 2955).
Sonntägliche Landtagsbesuche sind in diesem Jahr bis einschließlich 6. November möglich. Ausnahmen: Am 24. April (Ostersonntag) und 12. Juni (Pfingstsonntag) bleibt der Landtag geschlossen.