Zukunft der
Gemeinschaftsschule
Fragen und Antworten nach dem gerichtlichen Stopp für Schule in
Finnentrop |
Düsseldorf/Duisburg
22. Juni 2011 - Die rot-grüne Minderheitsregierung nutzt einen
Paragraphen im Schulgesetz, der es ermöglicht, schulische
Neuerungen per Modellversuch zu testen, statt sie sofort in
Gesetzestext zu gießen. Auf diesem Wege hat sie es
interessierten Kommunen ermöglicht, vor Ort eine
Gemeinschaftsschule zu gründen, die bei immer weniger Kindern
den Erhalt einer Schule vor Ort ermöglichen soll und
verschiedene Bildungsgänge und Abschlüsse anbieten kann. Auch in
Finnentrop sollte eine solche Schule entstehen. Nachbargemeinden
hatten allerdings dagegen geklagt, und das
Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilanträgen der Kommunen
stattgegeben. Die Begründung: Die Landesregierung habe zwar
plausibel erklärt, warum Änderungen in der Schullandschaft
sinnvoll seien, nicht aber, warum dies per Modellversuch erprobt
werden solle. Wie geht es nun weiter? fragte der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung die Schulministerin in einer
Sondersitzung.
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) machte keinen Hehl
daraus, dass das Urteil sie überrascht habe. Schulversuche seien
in NRW seit 1969 lange und gute Tradition, erklärte sie. Die
strenge Argumentation des Gerichts zugrunde gelegt, wären ihrer
Einschätzung nach auch viele andere frühere Modellversuche nicht
erlaubt gewesen. Gerade bei der Gemeinschaftsschule hielt sie
die Erprobung und deren wissenschaftliche Begleitung aber für
wichtig, um zahlreiche Fragen zu klären.
Die anderen zwölf bereits genehmigten Gemeinschaftsschulen
könnten trotz Urteil wie geplant zum kommenden Schuljahr an den
Start gehen, erklärte Löhrmann. Wegen verstrichener
Widerspruchsfristen seien die Bescheide unanfechtbar. Eine
zweite Runde des Schulversuchs werde es aber nicht geben. Für
umso wichtiger hielt die Ministerin, die Gemeinschaftsschule als
zusätzliches Schulangebot gesetzlich zu verankern, und zwar mit
möglichst breiter parlamentarischer Mehrheit. Dazu appellierte
sie an alle Fraktionen, sich ihrer Verantwortung und auch dem
Wunsch in der Bevölkerung nach einem Schulkonsens in NRW zu
stellen.
Prof. Dr. Dr. Sternberg (CDU) verstand die Gerichtsentscheidung
als einen Beleg für grundsätzlich falsches Vorgehen der
Landesregierung. Nicht nur sei die Gemeinschaftsschule die
falsche Antwort auf ein richtig erkanntes Problem. Auch das
Verfahren, diese am Parlament vorbei und ohne gesetzliche
Grundlage auf der Basis eines Schulversuchs einzuführen,
kritisierte er vehement. „Das ist kein Experiment, sondern eine
gravierende Veränderung der Schullandschaft“, argumentierte der
Abgeordnete. Die Tatsache, dass Nachbargemeinden geklagt hätten,
wertete er als einen Beleg dafür, dass die Gemeinschaftsschule
zu Problemen in der Region führe. Nun sei die Regierung durch
das Urteil von der Realität eingeholt worden, zeigte er sich
erleichtert. Juristisch interessierte ihn, ob die Genehmigungen
für die übrigen zwölf Schulen überhaupt haltbar seien.
Schließlich habe das Oberverwaltungsgericht einen
„offensichtlich rechtswidrigen“ Tatbestand festgestellt.
Daran knüpfte Ingrid Pieper-von Heiden (FDP) an. Wenn die eine
Schule kein Schulversuch sein könne, könnten es doch die anderen
auch nicht sein. Das Urteil, freute sie sich, sei gut für das
parlamentarische Selbstverständnis. Schließlich habe das Gericht
den Trick der Landesregierung entlarvt, am Parlament vorbei eine
neue Schulform einzuführen. Außerdem sprach sie die Finanzen an
und wollte wissen, was nun mit den Ressourcen geschehe, die im
Landeshaushalt für den Modellversuch Gemeinschaftsschule
reserviert seien.
Beachtlich fand Sigrid Beer (Grüne) die Bewegung, die im letzten
Dreivierteljahr in der Schullandschaft stattgefunden habe. Mehr
als hundert Schulträger hätten Interesse an der
Gemeinschaftsschule bekundet. Auch sie sprach sich dafür aus,
nun gemeinsam eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, und hatte
kein Verständnis für Verzögerungen.
Sören Link (SPD) unterstützte die Richtung seiner Vorrednerin.
Die Öffentlichkeit sei längst weiter als CDU und FDP. Angesichts
des großen Interesses an der neuen Schulform hätte der
Modellversuch ohnehin keine Grundlage mehr bieten können,
argumentierte der SPD-Sprecher. „Wir sind sehr interessiert an
einer konsensualen Weiterentwicklung“, sagte er. Die Zeit sei
reif.
Der Schulversuch Gemeinschaftsschule habe ihr eine Erkenntnis
gebracht, erklärte
Gunhild Böth (Linke), nämlich, wie groß das Interesse daran sei.
Den Grund dafür sah sie weniger im Konzept, das sie nicht so
recht von der Gesamtschule unterscheiden könne, sondern in der
Lösung für den ländlichen Raum. „Wir haben in dieser Dekade 20
Prozent Schwund“, verwies sie auf den demographischen Wandel und
immer kleinere Schülerzahlen. Das Parlament müsse darüber
diskutieren, „wie wir es verhindern können, dass wir demnächst
schulfreie Zonen haben“.
Anhörungen zur Grunderwerbsteuer
und zur Förderung und Nutzung von Wohnraum
Zwei Anhörungen stehen auf den Tagesordnungen der Fachausschüsse
am Dienstag der kommenden Woche vor den beiden
Plenarsitzungstagen des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer soll von
3,5 auf 5 von Hundert erhöht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf
der Fraktionen von SPD, DIE GRÜNEN und DIE LINKE vor, zu dem am
Dienstag, 28. Juni 2011, 14.30 Uhr in Raum E3 – D01 im
Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz: Manfred Palmen, CDU)
die Stellungnahmen von Experten eingeholt werden. Zur Begründung
der Steuererhöhung führen die drei Fraktionen an, dass der
Haushalt des Landes NRW strukturell unterfinanziert sei und die
Finanzlage des Landes verbessert werden müsse, damit das im
Grundgesetz verankerte Verbot struktureller Neuverschuldung
eingehalten werden könne. Auch werde die finanzielle Lage der
Gemeinden und Gemeindeverbände durch die Anhebung der
Grunderwerbsteuer gestärkt. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2011
in Kraft treten.
Förderung und Nutzung von Wohnraum. Die Landesregierung möchte
mit ihrem Gesetzentwurf im Wohnungswesen Nachfolgeregelungen zur
früheren sogenannten „Zweckentfremdungsverordnung“ und zur
„Überlassungsverordnung“ ermöglichen. Mit der Änderung des
Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land
Nordrhein-Westfalen soll ein kommunaler Genehmigungsvorbehalt
bei Zweckentfremdungen von Wohnraum sowie Mieterbenennungsrechte
durch Kommunen auf der Grundlage eines Satzungsrechts eingeführt
werden. Mit den Änderungen, zu denen im Ausschuss für Bauen,
Wohnen und Verkehr (Vorsitz: Dieter Hilser, SPD) ebenfalls am
Dienstag, 28. Juni 2011, 14.30 Uhr in Raum E3 – A02 die
Stellungnahmen von Experten gehört werden, sieht die
Landesregierung die Kommunen gestärkt. Außerdem sollen im
Gesetzestext einige Klarstellungen vorgenommen werden.
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Innenminister
Jäger widerlegt Vorwürfe der Opposition |
Düsseldorf/Duisburg
9. Juni 2011 - Innenminister Ralf Jäger entkräftete heute im
Innenausschuss des Landtags Vorwürfe gegen die Duisburger SPD.
Er kritisierte, dass die Opposition Verdächtigungen in anonymen
Schreiben und aus nicht nachprüfbaren Quellen als Fakten
darstelle: „Ich bin nicht bestechlich. Es gibt in der Duisburger
SPD keine Auftragsvergabe gegen Spenden. Und schon gar nicht
habe ich ein solche Praxis aufgezogen, unterstützt oder
beflügelt“, stellte er fest. Der Innenminister beantwortete
hierzu detailliert 28 Fragen, die die Opposition in den
vergangenen Wochen außerhalb des Parlaments formuliert hatte.
Jäger
versicherte: „Ich habe niemals von einem Boten einer Krefelder
Anwaltskanzlei Briefumschläge erhalten.“ Anderslautende
Behauptungen würden nur durch einen Rechtsanwalt der betroffenen
Kanzlei aufgestellt, während der Bote die angebliche Übergabe
vage schildere. Für den Fall, dass der Bote Falschbehauptungen
in der Öffentlichkeit aufstellen sollte, kündigte Jäger
rechtliche Schritte an. Solange die angeblichen Äußerungen des
Boten nur gegenüber seinem Arbeitgeber erfolgen - und damit
nicht öffentlich - können sie juristisch nicht unterbunden
werden.Jäger wies darauf hin, dass er richtig und vollständig
über seine Rolle informiert hatte. Entsprechende
Berichterstattung aufgrund seiner Auskünfte hatte es bereits im
Vorfeld der letzten Innenausschusssitzung gegeben. „Ich konnte
sie daher bei den Abgeordneten als bekannt voraussetzen“, so der
Innenminister.
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Dichtheitsprüfungen: Regelungen sollen bürgerfreundlicher werden |
Düsseldorf/Duisburg
9. Juni 2011 - Es gehe darum, dass die Bürgerinnen und Bürger
die Regelungen zur Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle
akzeptierten, betonten Umweltminister Johannes Remmel (Grüne)
und die einzelnen Fraktionen im Ausschuss für Klimaschutz,
Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(Vorsitz Friedhelm Ortgies, CDU). Dabei gab es viele gemeinsame,
aber auch durchaus unterschiedliche Positionen.
Die Landesregierung wolle Anfang kommender Woche einen Erlass
auf den Weg bringen, der das bestehende Gesetz erläutere, so
Minister Remmel. Dabei gehe es um die Fragen, welche Arten der
Prüfung notwendig und zugelassen seien, und wann ein Kanal
saniert werden müsse. Denn unterschiedliche Schäden müssten
unterschiedlich angegangen werden können, erklärte er. Während
größere Schäden sofort repariert werden müssten, sollten Schäden
mittleren Ausmaßes bis zu fünf Jahren warten können und kleinere
Schäden bis zur nächsten Prüfung gegebenenfalls gar nicht
behoben werden müssen. Die Entscheidung darüber solle auch auf
kommunaler Ebene möglich sein. Insbesondere wolle die
Landesregierung verhindern, dass sogenannte „Kanalhaie“ bei den
notwendigen Prüfungen und Sanierungsarbeiten überteuerte Preise
verlangten, verwies Remmel auf mittlerweile 2.400 zertifizierte
Anbieter in NRW. Für größere Arbeiten müsse es zudem günstige
Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau geben.
SPD, Grüne und CDU wollen in einem gemeinsamen Antrag
„unbürokratische und umweltfreundliche“ Lösungen erreichen.
Insbesondere fordern sie eine flexible und situationsangepasste
Handhabung bei den Prüfungen, eine Musterdichtheitsbescheinigung
sowie eine verstärkte Aufklärung und Information. Notwendig sei
ein fairer Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und den
Bedürfnissen der Hausbesitzer, so Hans-Christian Markert
(Grüne). Eine Untersuchung alle 20 Jahre mit Kosten von um die
100,- bis zu vielleicht 300,- Euro hielt Rainer Deppe (CDU) für
angemessen und forderte ebenso wie André Stinka (SPD)
„Planungssicherheit und gleiche Kriterien für Kommunen“.
Letzterer plädierte auch für eine finanzielle Unterstützung bei
möglicherweise notwendiger Kreditfinanzierung von
Sanierungsarbeiten, die aber natürlich auch einen Werterhalt
bedeuteten.
„Wer soll die Kosten übernehmen?“ fragte dagegen Hamide Akbayir
(Linke), und ihr Fraktionskollege Rüdiger Sagel warnte vor einer
möglichen „Abzocke“ betroffener Bürgerinnen und Bürger. Die
Linke kritisierte ebenso wie die FDP die jetzt geplanten
Initiativen als „Schnellschuss“. Dr. Stefan Romberg (FDP) warnte
vor übermäßigen Belastungen zum Beispiel älterer Menschen, Kai
Abruszat (FDP) wandte sich gegen eine „Verschiebung“ der
Verantwortung auf die kommunale Ebene. Es sei falsch, den
angekündigten Erlass vor der Anhörung am 6. Juli 2011
herauszugeben. Zunächst gelte es, die Expertenmeinungen
abzuwarten. Eine Berücksichtigung möglicherweise in der Anhörung
auftretender neuer Aspekte sagte der Minister zu.
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NRW will mehr
direkte Demokratie wagen |
Düsseldorf/Duisburg
8. Juni 2011 - Die
Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungen in den
nordrhein-westfälischen Gemeinden, Städten und Kreisen wird
erleichtert, und die für den Erfolg eines Bürgerentscheids
maßgeblichen Quoren werden gesenkt.
„Mit der Stärkung der Bürgerbeteiligung haben Bürger bessere
Chancen, ihr Anliegen durchzusetzen und auf die
Kommunalverwaltung gestaltend einzuwirken“, erklärte Innen- und
Kommunalminister Ralf Jäger, nachdem die Landesregierung den
Gesetzentwurf beschlossen hat. Künftig ist eine Kostenschätzung
der Kommunalverwaltung vorgesehen, die bei der Sammlung der
Unterschriften für das Bürgerbegehren veröffentlicht wird. So
wird verhindert, dass Bürgerbegehren weiter an einem
unzureichenden Kostendeckungsvorschlag scheitern.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Entscheidungen darüber,
ob Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, einem
Bürgerbegehren zugänglich sein sollen. „Damit wird in einem
Kernbereich kommunaler Entwicklung und Gestaltung eine
politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, die
die schon jetzt bestehende Beteiligung der Öffentlichkeit
in Bauplanungsverfahren ergänzen kann“, sagte Innenminister
Jäger.
Wenn Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig über konkurrierende
Bürgerentscheide abstimmen, soll es zukünftig eine Stichfrage
geben, damit es nicht zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen
kann. In NRW haben die Bürgerinnen und Bürger seit 1994 das
Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu
entscheiden. Durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können sie
seitdem Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld.
Ihre Entscheidung tritt gegebenenfalls an die Stelle der
Entscheidung des Rates oder des Kreistages. Bisher gilt: Bei
einem Bürgerentscheid muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
die das Begehren unterstützten, in allen Kommunen unabhängig von
deren Einwohnerzahl einheitlich 20 Prozent der
Abstimmungsberechtigten betragen. Innenminister
Jäger: „Dies hat jedenfalls in großen Kommunen erfolgreiche
Bürgerentscheide häufig verhindert.“ Das ursprüngliche Quorum
soll zukünftig nur noch in Gemeinden mit bis zu 50.000
Einwohnern und in Kreisen mit bis zu 200.000 Einwohnern gelten.
In Städten mit bis zu 100.000 und Kreisen mit bis zu 500.000
Einwohnern sollen zukünftig 15 Prozent ausreichen, in größeren
sogar nur noch zehn Prozent.
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Anhörungen zum
Logistikstandort NRW und zur Erleichterung von Volksbegehren |
Düsseldorf/Duisburg
6. Juni 2011 - Den Ausbau Nordrhein-Westfalens als den
zentralen europäischen Logistikstandort, um Arbeitsplätze
und Wachstum langfristig zu sichern, fordert die FDP-Fraktion in
einem Antrag, der mit einem Entschließungsantrag der Fraktionen
von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gegenstand einer öffentlichen
Anhörung von Experten am Dienstag, 7. Juni 2011, 14 Uhr,
Plenarsaal im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr (Vorsitz
Dieter Hilser, SPD) ist.
In beiden Anträgen wird die hohe und weiter wachsende Bedeutung
der Nordseehäfen Zeebrügge, Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen
für NRW als Tore zur Weltwirtschaft hervorgehoben. Weiter wird
festgestellt, dass die Kapazitäten der Straßen- und
Schienenverbindungen ausgelastet bzw. bereits überschritten
sind.
Angesichts dieser Bedingungen sieht die FDP die Gefahr, dass NRW
zum „Flaschenhals dieser Entwicklung“ wird und seinen Rang als
Logistikstandort von europäischem Rang einbüßen könnte.
Handlungsbedarf sieht die FDP-Fraktion in der Fortschreibung des
Wasserstraßenverkehrs- und Hafenkonzepts für NRW, in der
Erarbeitung prioritärer Infrastrukturprojekte mit Belgien und
den Niederlanden, in einem Güterverkehrskonzept, im Ausbau der
Betuwe-Linie sowie des Eisernen Rheins, in einem Konzept,
das die straßen- und schienenseitige Erreichbarkeit der
Hafenstandorte langfristig sicherstellt.
Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN setzen einen anderen Akzent
und fordern für die Herstellung geeigneter logistischer
Rahmenbedingungen in NRW die nachhaltige und engagierte
Unterstützung des Bundes. Das künftige Tonnageaufkommen müsse
stärker auf die verschiedenen Verkehrsträger verteilt werden.
Bei der Erweiterung der Infrastruktur komme es „daher weniger
auf Absichtserklärungen, als auf konkrete Finanzierungszusagen
des Bundes an“. Das gelte u.a. für Großprojekte wie die
Betuwe-Linie und den Eisernen Rhein, die Aufstockung der
massiv gekürzten Fördermittel für die Verkehrsinfrastruktur, die
Fortentwicklung der LKW-Maut.
Das Verfahren für Volksbegehren wollen die Fraktionen von
SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN erleichtern. Ihr Gesetzentwurf
sieht deshalb vor, die Eintragungsfrist bei der amtlichen
Unterschriftensammlung von bisher 8 auf 18 Wochen zu verlängern
sowie den Initiatoren eines Volksbegehrens den Antrag auf freie
Unterschriftensammlung zu ermöglichen. Bislang ist das Eintragen
in die entsprechenden Unterschriftenlisten ausschließlich in
Rathäusern möglich. Das Verfahren ist weitgehend deckungsgleich
mit dem Verfahren für das Sammeln von Unterschriften für
Volksinitiativen. Der Gesetzentwurf ist im Innenausschuss
(Vorsitz Monika Düker, GRÜNE) Grundlage einer öffentlichen
Anhörung am Donnerstag, 9. Juni 2011, 12 Uhr in Raum E3 – A02. |
Loveparade:
Innenminister Jäger legt Landtag Bericht der Essener Polizei vor
- Staatsanwaltschaft hat keine Bedenken mehr |
Düsseldorf/Duisburg
1. Juni 2011 - Innenminister Ralf Jäger hat heute (1.6.) dem
Landtag den "Vorläufigen Abschlussbericht" der Essener Polizei
zur Nachbereitung des Einsatzes der "Loveparade" vorgelegt. Die
Staatsanwaltschaft in Duisburg hatte zuvor ihre im November 2010
geäußerten Bedenken gegen eine Veröffentlichung zurückgezogen,
weil sie jetzt keine Gefährdung ihres Ermittlungsverfahrens mehr
sieht. "Wir haben von Anfang an auf Transparenz gesetzt und den
Landtag sowie die Öffentlichkeit über die uns zur Verfügung
stehenden Erkenntnisse informiert. Das werden wir auch weiterhin
tun", sagte Jäger.
Bei dem Bericht der vom Innenministerium beauftragten
Polizeibehörde Essen handelt es sich um die zeitnahe
polizeiliche Nachbereitung, wie sie bei allen Großeinsätzen
üblich ist. Ziel der damaligen, vorläufigen Analyse war es,
gemachte Erfahrungen für Polizeizwecke aufzubereiten und
Schlüsse für zukünftige Einsätze zu ziehen. Der Innenminister
weist ausdrücklich darauf hin, dass der Bericht des
Polizeipräsidiums Essen vor sieben Monaten fertig gestellt
wurde. Folgerichtig müsse im Zusammenhang mit der aktuellen
Freigabe darauf hingewiesen werden, dass der Bericht auf dem
damaligen Kenntnisstand beruhe. Zudem verfügte die Polizei in
Essen nicht über die Beweismittel, die der Staatsanwaltschaft
Duisburg zur Verfügung stehen.
Die Einsatznachbereitung ist nicht Teil der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Strafverfahren, die
weiter andauern. Hierbei unterstützt das Polizeipräsidium Köln
mit derzeit 30 Ermittlern die Staatsanwaltschaft Duisburg bei
ihrer Arbeit. Über den derzeitigen Stand der Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft gegen Polizeibeamte, informierte Minister
Jäger den Landtag - in Abstimmung mit Justizminister Kutschaty -
in der Aktuellen Stunde am 19. Mai 2011.
Der Innenminister wies darauf hin, dass es in Anbetracht der
laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht möglich
sei, den Einsatz der Polizei umfassend zu bewerten. Aber im
Interesse der Sicherheit der Menschen habe er aus den bisherigen
Erkenntnissen Schlussfolgerungen gezogen, wo dies möglich war.
"Wir haben heute schärfere Regelungen zur Genehmigung von
Großveranstaltungen im Freien. Sofern die Polizei
Sicherheitsbedenken hat, finden keine Großveranstaltungen
statt", erklärte Jäger.
Eine vom Innenminister eingesetzte Expertengruppe hat darüber
hinaus den Auftrag, abgeschlossene Genehmigungsverfahren zu
analysieren und die einschlägigen Rechtsnormen und sonstigen
Vorgaben zu bewerten und Konsequenzen aufzuzeigen. "Dies sind
für mich notwendige Schritte, um zukünftig derartige
Katastrophen zu verhindern", erklärte der Innenminister.
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NRW-Gemeinden
erhalten 2011 rund 7,92 Milliarden Euro aus dem Steuerverbund -
Neue Perspektive für notleidende Städte und Gemeinden? |
Düsseldorf/Duisburg
17. Mai 2011 -Notleidende Städte und Gemeinden in NRW bekommen
eine neue Perspektive für ihre Haushaltspolitik. Künftig soll es
für die Genehmigungsfähigkeit eines kommunalen
Haushaltssicherungskonzepts ausreichen, wenn der
Haushaltsausgleich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren
erreicht wird.
"Damit ist es vielen Kommunen schon bald möglich, zu einem
rechtsgültigen Haushalt zu kommen. Dies ist ein wichtiger
Schritt für eine selbstbestimmte und verantwortungsvolle
Haushaltspolitik", sagte Kommunalminister Jäger in Düsseldorf
zur im Landtag beschlossenen Änderung der Gemeindeordnung.
Die bisher vorgesehene Frist von vier Jahren hat sich in der
Vergangenheit als zu kurz erwiesen. Im Jahr 2010 konnten 138
Kommunen kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
aufstellen. "Allerdings ist die Gesetzesänderung kein Freibrief
für mehr Verschuldung", mahnte Jäger. "Die Kommunen dürfen nicht
in ihren Konsolidierungsbemühungen nachlassen. Die Lage der
kommunalen Haushalte bleibt angespannt und erfordert weiterhin
eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik."
Mit der durch die Gesetzesänderung geschaffenen
Fristverlängerung werden die Nothaushaltskommunen in die Lage
versetzt, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
vorzulegen. "Das schafft neue Motivation für die
Kommunalpolitiker in den Nothaushaltskommunen, ihre
Konsolidierungsanstrengungen weiter voranzutreiben", sagte der
Kommunalminister.
Die Gemeinden, Kreise und
Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen erhalten im Jahr 2011
rund 7,92 Milliarden Euro aus dem Steuerverbund. Das ergibt sich
aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011, das der Landtag
heute (18. Mai) in Düsseldorf beschlossen hat. Es ist die
zweithöchste Summe, die jemals ausgezahlt wurde. "Trotz
schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen setzt die
Landesregierung die Strukturverbesserungen fort, die als
Soforthilfe für Kommunen bereits im Jahr 2010 begonnen wurde",
sagte Kommunalminister Ralf Jäger in der Landtagsdebatte.
Die Kommunen erhalten die Mittel des
Gemeindefinanzierungsgesetzes hauptsächlich als
Schlüsselzuweisungen (6,72 Milliarden Euro), über deren
Verwendung sie frei entscheiden. Darüber hinaus bekommen sie 521
Millionen Euro für Investitionen, 600 Millionen Euro als Schul-
und Bildungspauschale sowie 50 Millionen Euro als
Sportpauschale.
Mit dem GFG 2011 hat die Landesregierung außerdem eine längst
überfällige Aktualisierung der Datengrundlage vorgenommen.
Maßgeblich für die Berechnungen sind nun die neuesten
statistischen Daten aus dem Jahr 2008 und nicht mehr die
veralteten Daten aus dem Jahr 1999, die noch dem GFG 2010
zugrunde gelegen hatten.
Jäger stellte klar, dass die Landesregierung zu ihrer
Verpflichtung steht, einen verteilungsgerechten Finanzausgleich
zu sichern: "Es gibt mehr Geld für die kommunale Familie und es
wird gerechter verteilt. Unser Augenmerk gilt auch denjenigen
Kommunen, denen jahrelang Mittel vorenthalten wurden, weil in
der letzten Legislaturperiode die erforderliche
Grunddatenaktualisierung unterblieben ist", sagte er. Der
Minister kündigte an, dass die Aktualisierung der Grunddaten
künftig in kürzeren Abständen erfolgen soll, damit sich die
hierdurch bedingten Veränderungen nicht so stark auswirken.
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Aktuelle
Stunde zur Loveparade-Katastrophe |
Düsseldorf/Duisburg
16. Mai 2011 - „Loveparade-Katastrophe endlich aufklären!“
lautet das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am
Donnerstag, 19. Mai 2011. In ihrem Antrag verweist die Fraktion
DIE LINKE darauf, dass „für das dramatische Ende der Loveparade
im Juli 2010 in Duisburg, bei der 21 Menschen zu Tode kamen,
nicht nur Stadt und Veranstalter verantwortlich seien.
Auch die Polizei soll gravierende Fehler begangen haben.“ Das
gehe aus einem Bericht der Staatsanwaltschaft hervor, der dem
Magazin „Der Spiegel“ offenbar vorliege. Die Fraktion
kritisiert, dass wesentliche Informationen, die zur Aufklärung
der Tragödie beitragen könnten, dem Parlament vorenthalten
worden seien. Über die bekannt gewordenen „Pannen“ müsse der
Landtag debattieren.
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Sondersitzung
des Rechtsausschusses |
Justizminister
Kutschaty im Rechtsausschuss: Parlament umfassend informiert –
Staatsanwaltschaft ermittelt unvermindert weiter – Vorwurf
angeblich illegaler Parteispenden wird intensiv geprüft
Düsseldorf/Duisburg 16. Mai 2011 - Justizminister Thomas
Kutschaty hat heute (Montag, 16. Mai 2011) den Rechtsausschuss
des Landtags ausführlich über den Stand der komplexen
Ermittlungen gegen einen Krefelder Rechtsanwalt wegen Betrugs
und Untreue sowie - in diesem Zusammenhang - den Verdacht einer
unrechtmäßigen Parteienfinanzierung informiert.
Der Justizminister verwahrte sich zunächst gegen den Vorwurf, er
habe in der Ausschuss-Sitzung am 23. März 2011 die Abgeordneten
zum damaligen Stand des Ermittlungsverfahrens falsch oder
zumindest lückenhaft unterrichtet: "Ich habe den Rechtsausschuss
am 23. März auf der Grundlage der mir vorliegenden
Berichterstattung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Krefeld und
des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf umfassend unterrichtet.
Ich habe nichts zurückgehalten."
Entgegen anders lautender Darstellung sei in dem
Ermittlungskomplex weder eine Einstellung noch eine
Teileinstellung erfolgt, so der Minister weiter. Dies habe er
dem Ausschuss bereits am 23. März mitgeteilt.
Der Minister führte weiter aus, in Hinblick auf die
Medienberichte der vergangenen Woche über einen vermuteten neuen
"modus operandi" einer illegalen Parteienfinanzierung habe die
Staatsanwaltschaft Krefeld nun umgehend Vorermittlungen
aufgenommen, sie prüfe also einen entsprechenden
Anfangsverdacht. "Die Sichtung des gesamten Akteninhalts und
aller Beweisunterlagen wird unter dem in den Medien besonders
diskutierten Blickwinkel einer etwaigen strafrechtlich
relevanten Verknüpfung von Aufträgen und Parteispenden
vorgenommen", so der Minister. Dabei werde die
Staatsanwaltschaft Krefeld – unterstützt von einem
Wirtschaftsreferenten und einem Buchhalter der
Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität in Düsseldorf – sämtliche ihr
vorliegenden Akten und Beweismittel auswerten.
Justizminister Kutschaty betonte außerdem, der
Generalstaatsanwalt in Düsseldorf habe nach Prüfung der
Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Krefeld keinen Anlass
gesehen, die Ermittlungen selbst zu führen oder eine andere
Staatsanwaltschaft seines Bezirks damit zu beauftragen.
Über den Fortgang des Verfahrens wird der Minister den
Rechtsausschuss weiter informieren.
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Sondersitzung
des Rechtsausschusses am Montag |
Düsseldorf/Duisburg
12. Mai 2011 - Der Rechtsausschuss des Landtags NRW wird
sich auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in einer
Sondersitzung mit dem Thema „Dubioses Spendensystem der
SPD-Duisburg – erklärungsbedürftige Beraterverträge mit
kommunalen Betrieben und Zahlungen von der Kanzlei V. an die
SPD-Duisburg bzw. SPD-Kandidaten und entsprechende
staatsanwaltliche Ermittlungen“ auseinandersetzen.
Die Sitzung ist für Montag, 16. Mai 2011, 10.30 Uhr in Raum E3 –
A02 angesetzt.
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Ausstellung über
das Schicksal Oberschlesiens am Beispiel
deutsch-polnischer Fußballer |
Düsseldorf/Duisburg
8. Mai 2011 - Die Schicksale oberschlesischer Fußballstars
sind das Thema einer Ausstellung, mit der die vielschichtige und
komplexe Geschichte Oberschlesiens und die deutsch-polnischen
Beziehungen anschaulich erklärt werden sollen. Fußballlegenden
wie Ernst Willimowski, Gerard Cieslik oder Ernst Pohl, aber auch
heutige Stars wie Miroslav Klose und Lukas Podolski stehen
exemplarisch für das Schicksal der oberschlesischen Bevölkerung.
Die politischen Ereignisse in Oberschlesien seit Ende des Ersten
Weltkrieges hatten zur Folge, dass seit über 80 Jahren
oberschlesische Fußballspieler in die polnische oder in die
deutsche Nationalmannschaft berufen wurden. Am Beispiel des
Fußballsports wird die wechselvolle Geschichte Oberschlesiens im
20. Jahrhundert dargestellt.
Eröffnet wird die Ausstellung „Oberschlesier in der deutschen
und polnischen Fußball-Nationalmannschaft – gestern und heute.
Sport und Politik in Oberschlesien im 20. Jahrhundert“ durch
Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg am 9. Mai 2011, 17.30 Uhr in
der Wandelhalle des nordrhein-westfälischen Parlamentsgebäudes.
Die Ausstellung ist Bestandteil des Parlamentarischen Abends
„Europa-Union
Deutschland – Europäische Bewegung NRW“, in dessen Verlauf am 9.
Mai 2011 Podiumsgespräche über Ungarn sowie über Polen u.a. mit
dem Gesandten der Botschaft Ungarns Zsolt Bota und der
Polnischen Generalkonsulin Jolanta Roza Kozlowska geführt
werden.
Die Ausstellung kann vom 10. Mai bis zum 3. Juni 2011 im Landtag
NRW besucht werden. Besuchszeiten sind von Montag bis Freitag 10
bis 17 Uhr. Bitte melden Sie sich bei Interesse beim
Veranstaltungsreferat (Tel.: 2129) an.
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Sondersitzung des
Haupt- und Medienausschusses |
Düsseldorf/Duisburg
2. Mai 2011 - Die „Rolle der Ministerpräsidentin sowie der
Staatskanzlei in der Atomaffäre um die für verschwunden
erklärten Brennelementekugeln“ wird das Thema einer
Sondersitzung des Haupt- und Medienausschusses am Donnerstag, 5.
Mai 2011, 10:30 Uhr in Raum E3 – D01.
Die Sondersitzung des Ausschusses findet auf Antrag der
Fraktionen von CDU und FDP statt.
In der Begründung des Antrags verweisen die beiden Fraktionen
darauf, dass der Haupt- und Medienausschuss der für die Arbeit
der Staatskanzlei zuständige Ausschuss ist, welchem u.a. die
Koordination von Kleinen Anfragen obliegt. |