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Aug- Okt 2008


 

 

NRW-Kommunen können jetzt Beamtinnen und Beamte stärker nach Leistung bezahlen

Düsseldorf/Duisburg, 28. Oktober 2008 - Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes auf den Weg gebracht. Danach können nordrhein-westfälische Kommunen künftig als bundesweit erste ihre Beamtinnen und Beamten stärker nach Leistung bezahlen. "Wir eröffnen den Städten und Gemeinden damit mehr Spielraum bei ihrem Personalmanagement. Nordrhein-Westfalen geht so einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen öffentlichen Dienst", sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf dazu in Düsseldorf.
"Wir sorgen so in den Kommunen für eine weitgehende Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten", erläuterte Wolf. Seit der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen (TVöD) zum 1.Oktober 2005 den BAT abgelöst hat, sind die kommunalen Arbeitgeber verpflichtet, ihre Tarifbeschäftigten auch leistungsorientiert zu bezahlen. Eine vergleichbare Möglichkeit für die Beamten bestand bisher rechtlich nicht. Das hat in vielen Städten, Gemeinden und Kreisen zu Problemen geführt. "Jetzt bekommen die Kommunen die Möglichkeit, alle Mitarbeiter gleichermaßen einzubeziehen", sagte der Minister.
Die Gewährung der Leistungsbesoldung setzt den Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung voraus. Die Höhe der leistungsorientierten Besoldung für Beamte ist insgesamt der Höhe der Leistungsentgelte für Tarifbeschäftigte anzupassen. Der einzelne Beamte kann jährlich maximal eine Leistungsbezahlung in Höhe des Anfangsgrundgehaltes seiner Besoldungsgruppe erhalten.
Jede Kommune kann sich - abhängig auch von ihrer Haushaltssituation - freiwillig für diese Form der Leistungsbesoldung entscheiden. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, Leistungsprämien oder Leistungszulagen an Beamte nach der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung des Landes zu zahlen. Hiermit können jedoch ausschließlich herausragende besondere Leistungen honoriert werden.

Öffentliche Anhörung zum Fachkräftemangel

Düsseldorf/Duisburg, 27. Oktober 2008 - Sachverständige von Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Ingenieurverbänden und Forschungseinrichtungen werden am kommenden Donnerstag, 30.10.2008, ab 13.30 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung im Plenarsaal des Landtags erwartet. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten wollen der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Vorsitz: Ewald Groth, GRÜNE) sowie der Ausschuss für Frauenpolitik (Vorsitz: Elke Rühl, CDU) Maßnahmen zur Reduzierung des Fachkräftemangels in Nordrhein-Westfalen erörtern. Grundlage der öffentlichen Anhörung sind zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie zweite weitere Anträge der SPD-Fraktion.

In ihren Anträgen „NRW braucht eine Hochschuloffensive gegen den Fachkräftemangel“ und „Fachkräftemangel wirksam bekämpfen – Kooperative Ausbildung von IngenieurInnen ausbauen" fordern die Grünen, durch Maßnahmen an den Hochschulen und in den Betrieben den Ursachen des Fachkräftemangels entgegen zu wirken. Der Fachkräftemangel sei zu einem substanziellen Problem herangewachsen, dem beispielsweise durch den Ausbau dualer Studiengänge offensiv begegnet werden müsse.

Die SPD-Fraktion hat zum Thema die beiden Anträge „Fachkräftemangel bei Ingenieurinnen und Ingenieuren und Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern gemeinsam mit den Hochschulen und Betrieben vor Ort bekämpfen“ und „Mehr Chancen für mehr Bildung für mehr Zukunft -Sinkende Studierneigung für hat zu steigenden Fachkräftemangel“ in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Die Sozialdemokraten fordern unter anderem einen Masterplan, um den Hochschulpakt für Nordrhein-Westfalen konkret umzusetzen. Außerdem solle die Landesregierung die Studiengebühren abschaffen, um mehr jungen Menschen eine universitäre Ausbildung zu ermöglichen.

Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben – Landesbauordnung wird geändert
Der Petitionsausschuss hilft - Halbjahresbericht vorgelegt

Landesbauordnung wird geändert
Düsseldorf/Duisburg, 20. Oktober 2008 - Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird vereinfacht. Bei einer Reihe von Bauvorhaben – zum Beispiel kleineren Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Dachgauben und Balkonen – dürfen in Zukunft auch Handwerker oder staatlich geprüfte Techniker die Pläne bei den Bauaufsichtsbehörden einreichen. Bisher waren nur Architekten oder Bauingenieure dazu berechtigt.
„Indem jetzt kleinere Bauvorhaben auch von Handwerkern geplant werden können, werden solche Projekte für die Bürger überschaubarer. Diese Vereinfachung ist ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept des Bürokratieabbaus der Landesregierung“, erklärte Bauminister Oliver Wittke am Donnerstag (23. Oktober) in Düsseldorf. Eine entsprechende Gesetzesänderung hatte der Landtag am Mittwochabend verabschiedet.
Kleinere Bauvorhaben und Veränderungen werden so unkomplizierter und sind bürgerfreundlicher abzuwickeln. Außerdem wird damit die nordrhein-westfälische Bauordnung der Musterbauordnung der Länder angepasst.

Der Petitionsausschuss hilft - Halbjahresbericht vorgelegt
Zweitausendeinhundertfünfzig Eingaben haben den Petitionsausschuss im ersten Halbjahr 2008 erreicht. In 38,7 Prozent der Fälle war der Ausschuss mit seiner Arbeit im Sinne der Petenten erfolgreich. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat die Zahl der Petitionen um 15 Prozent zugenommen, erledigt hat der Ausschuss in diesem Zeitraum 2.022 Eingaben, wie die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses Sigrid Beer in der Plenarsitzung am 23. Oktober 2008 feststellte. Schwerpunkte der Arbeit waren der Bereich Soziales mit 22,6 Prozent der Eingaben, der Bereich Rechtspflege/Strafvollzug mit 17,1 Prozent sowie die Bereiche Schule/Hochschule mit 9 Prozent und Bauen und Wohnen mit 6,9 Prozent. Auch aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes kamen mit 26,3 Prozent zahlreiche Eingaben, wobei hiervon der Hauptanteil auf die Eingaben entfiel, die sich gegen zu lange Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge beim Landesamt für Besoldung und Versorgung richteten.

Sigrid Beer berichtete unter anderem über folgende Petitionsfälle:

Haftungsansprüche. Ratsmitglieder aller Fraktionen einer ostwestfälischen Gemeinde baten den Petitionsausschuss, Haftungsansprüche von ca. 170.000 Euro abzuwenden. Hintergrund war eine verspätete Entscheidung eines Fachausschusses der Gemeinde, die dann zu Schadenersatzansprüchen eines Betreibers von Windenergieanlagen führte. Die Kommunalaufsicht des Kreises, die Bezirksregierung und das Innenministerium waren der Auffassung, dass die Ratsmitglieder in vollem Umfang für den entstandenen Schaden einzustehen hätten. Im Petitionsverfahren zeigte sich allerdings, dass auch die Gemeindeverwaltung und der Kreis an der verzögerten Entscheidung beteiligt waren, so dass die Haftung nicht einseitig auf die Kommunalpolitiker abgewälzt werden durfte. Auch das Verwaltungsgericht Minden teilte diese differenziertere Beurteilung der Haftungsumstände, so dass der kommunale Versicherer den größten Teil des Schadens übernehmen musste.
Polizeiarbeit. Ein außergewöhnlicher Fall ereignete sich im rechtsrheinischen Köln. Dabei war die Polizei irrtümlich von Gewalttaten mit möglicherweise terroristischem Hintergrund ausgegangen. Aus insgesamt elf Einsatzfahrzeugen waren die Polizisten in den frühen Abendstunden mit durchgeladenen Waffen auf eine Jagdgesellschaft zugestürmt und hatte diese mit massivem körperlichen Einsatz überwältigt. Nach einer Stunde wurde der Einsatz beendet. Der polizeiliche Irrtum stellte sich heraus, allerdings war die Polizei von sich aus nicht bereit, sich für die misslungene Aktion zu entschuldigen. Dafür hatte der Petitionsausschuss kein Verständnis. Erst in einem zweiten Erörterungstermin sah sich der Inspekteur der Polizei des Landes in der Lage, sein Bedauern über den Umgang mit den unbescholtenen Jägern zum Ausdruck zu bringen.

Abschiebung. Eine achtköpfige Familie wurde in den Kosovo abgeschoben, obwohl die Familie in NRW integriert war, der Vater Arbeit hatte, Mutter und eine Tochter ernstlich erkrankt waren. Trotz erheblicher Durchblutungsstörungen hatte der vom Ausländeramt beauftragte Arzt entgegen aller Gutachten der behandelnden Ärzte die Reisefähigkeit der Frau festgestellt. Im Petitionsverfahren stellte sich heraus, dass die Durchblutungsstörungen auf große seelische Belastungen zurückzuführen waren: Die damals 14-jährige Tochter musste bei den Gesprächen ihrer Mutter mit Ärzten immer anwesend sein und die traumatischen Erlebnisse der Mutter während des Krieges übersetzen. Der Petitionsausschuss konnte erreichen, dass die Tochter zur ärztlichen Behandlung nach Deutschland zurückkommen durfte. Inzwischen ist sie genesen, eine Amputation ihres einen Armes, die von Ärzten im Kosovo erwogen worden war, damit abgewendet.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses muss es künftig ausgeschlossen sein, dass Kinder und Jugendliche als "Dolmetscher" für die Erlebnisse ihrer traumatisierten Eltern eingesetzt werden und - wie im vorliegenden Fall - das Vergewaltigungsschicksal ihrer Mutter übersetzen müssen.
Das Petitionsverfahren hatte eine weitere Konsequenz: Da die Ausländerbehörden oft nicht in der Lage sind, einen Arzt zu benennen, der fundierte Gutachten über posttraumatische Belastungsstörungen verfassen kann, haben inzwischen verschiedene Institutionen Gutachterlisten veröffentlicht. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeitet zurzeit eine entsprechende Liste. Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Innenministerium für die Ausländerbehörden im Lande zusammen mit den Ärztekammern ebenfalls eine solche Gutachterliste zu erstellen.

Aktuelle Stunden: "Anti-Rezessionsprogramm" und "für beste Bildung"
Preisauskünfte über Wohnimmobilien mit BORISplus.NRW

Aktuelle Stunden: "Anti-Rezessionsprogramm" und "für beste Bildung"
Düsseldorf/Duisburg, 20. Oktober 2008 -Nach konkreten Maßnahmen der Landesregierung gegen eine drohende Rezession fragt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und begründet damit ihren Antrag für eine Aktuelle Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 23. Oktober 2008. Ein Anti-Rezessionsprogramm müsse frühzeitig initiiert werden, da nur dann gegenläufige Impulse ausgelöst werden könnten. Bisher habe die Landesregierung zwar Initiativen angekündigt, sei jedoch aktives Handeln schuldig geblieben. Die Maßnahmen der Landesregierung für ein Ankurbeln der Konjunktur müssten in einer Aktuellen Stunde vorgestellt und debattiert werden.

Auf dem Hintergrund des Bildungsgipfels von Bund und Ländern am Mittwoch dieser Woche in Dresden greift die SPD-Fraktion die Auffassung der nordrhein-westfälischen FDP auf, die der Hauptschule keine Zukunft mehr zuerkennt. Die SPD-Fraktion sieht darin einen wesentlichen Konflikt in der Regierungskoalition, da die CDU am dreigliedrigen Schulsystem festhalten wolle. Zur weiteren Begründung ihres Antrags für eine Aktuelle Stunde in der Plenarsitzung am Freitag, 24. Oktober 2008, führt die SPD-Fraktion eine Studie an, nach der bis zu 18.000 junge Menschen insbesondere aus einkommensschwächeren Familien durch die Einführung von Studienbeiträgen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt worden seien. Diese Fakten erforderten eine unverzügliche Befassung des Landtags.

Preisauskünfte über Wohnimmobilien mit BORISplus.NRW
Mit BORISplus.NRW sind jetzt auch allgemeine Preisauskünfte über Wohnimmobilien möglich. "Dank der Weiterentwicklung von BORIS.NRW können sich interessierte Bürger einen Überblick über allgemeine Grundstücks- und nun auch Immobilienpreise verschaffen", sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (20. Oktober) in Düsseldorf. Aber auch Fachleute können differenzierte Daten zur Wertermittlung erhalten. Dies ist jedoch kostenpflichtig. Die neutralen und amtlichen Daten sollen als Orientierung dienen. Sie liefern jedoch keine Boden- oder Verkehrswerte für konkrete Grundstücke oder Immobilien. Dafür stehen sowohl spezielle Sachverständige als auch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zur Verfügung.
Das Informationssystem BORISplus.NRW basiert auf bundesweit einheitlich festgelegten Standards der Geodateninfrastruktur. Der Datenbestand, der wie bisher auch die Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte enthält, wird bezüglich der allgemeinen Preisauskunft über Wohnimmobilien nach und nach durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes NRW aufgebaut. Die Informationsangebote werden zudem künftig um Immobilienrichtwerte und Daten der Wertermittlung erweitert.
Seit der offiziellen Einführung im Jahre 2003 stellt das Land NRW der Öffentlichkeit das Informationssystem BORIS.NRW - nun BORISplus.NRW - im Internet zur Verfügung. Mit mittlerweile durchschnittlich 1 Mio. Zugriffen pro Monat ist es eines der erfolgreichsten E-Government-Projekte des Landes NRW. Es ist weiterhin über die bisher bekannte Internet-Adresse www.boris.nrw.de als auch über www.borisplus.nrw.de erreichbar.

Fundort Rheinland: Ausstellung zeigt neueste archäologische Funde aus dem Rheinland
Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Muss man „Dämmen bis ultimo“?

Düsseldorf/Duisburg, 16. Oktober 2008 - Neueste Funde archäologischer Ausgrabungen im Rheinland zeigt die Wanderausstellung "Fundort Rheinland", die am Mittwoch, 22. Oktober 2008, um 9.30 Uhr in der Wandelhalle des Landtags Nordrhein-Westfalen von Landtagspräsidentin Regina van Dinther eröffnet wird.
Die Ausstellung liefert faszinierende Einblicke in die Jahrtausende alte Geschichte des Rheinlandes und gibt Einblicke in die Aufgabenbereiche, Arbeitsmethoden, aktuellen Forschungsprojekte und -ergebnisse der Bodendenkmalpflege und des Landesmuseums Bonn des Landschaftsverbandes Rheinland, die für die Ausstellung verantwortlich sind.
Unter den neusten archäologischen Funden sind beispielsweise 390 Millionen Jahre alte Fossilien, ein Steingerät mit Elchdarstellung aus der Zeit um 11.000 v. Chr., spektakuläre Funde, die Einblicke in die römische Zivilsiedlung in Bonn geben, wahre Raritäten aus römischen Bestattungen wie das kostbare Haarnetz aus Rommerskirchen sowie ein Münzschatz aus dem 30-jährigen Krieg.
Neben der Landtagspräsidentin begrüßt Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland, die Gäste im Landesparlament. Durch die Ausstellung führen Dr. Gabriele Uelsberg, Leiterin des LVR-Landesmuseums Bonn, und Prof. Dr. Jürgen Kunow, Leiter der LVR-Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Die Ausstellung "Fundort Rheinland" ist vom 22. Oktober bis 7. November 2008 an Werktagen von 9 bis 17 Uhr in der Wandelhalle des Landtags NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf zu besichtigen.

Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Muss man „Dämmen bis ultimo“?
Berlin. Die energetische Sanierung von Wohnimmobilien muss nicht nur technisch umsetzbar, sondern auch wirtschaftlich und sozial vertretbar sein. Zu diesem Ergebnis kamen die rund 150 Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung beim 4. Wohnungspolitischen Abend am Mittwoch (15. Oktober) in Berlin. Unter dem Motto „Dämmen bis ultimo?“ wurde über Chancen und Grenzen von Energiesparmaßnahmen im Gebäudebestand diskutiert, denn immerhin entfallen 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs auf den Gebäudebereich. Veranstalter waren das nordrhein-westfälische Ministerium für Bauen und Verkehr und der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).

„Die Kernfrage ist, ob wir flächendeckend energetische Bestandsinvestitionen forcieren wollen oder konzentriert“, sagte Bauminister Oliver Wittke. Es sei verbranntes Geld, sämtliche Wohnungen voraussetzungslos energetisch zu optimieren, selbst dann, wenn sie der Nachfrage nicht entsprechen. „Die vorbildlich sanierte Wohnung nutzt nichts, wenn sie von den Bewohnern nicht akzeptiert wird – sei es, weil sie zu teuer ist oder aber, weil die Rahmenbedingungen und das Wohnumfeld nicht stimmen“, erklärte Wittke. Gefordert seien Strategien, um Bestände und Quartiere umfassend zu erneuern. Dafür könnten auch Abriss und Neubau von Wohnraum wichtige Bausteine sein. Keinesfalls dürfe es aber eine Konkurrenz der Förderprogramme geben. So sei eine KfW-Förderung des Bundes für „Seniorengerechtes Wohnen“ ab 2009 zwar zu begrüßen. Kritisch sei jedoch, dass sie zu Lasten des CO2-Gebäudesanierungsprogramms finanziert werden solle.
„Das Regulierungstempo mit immer weiter steigenden energetischen Anforderungen – wie sie bislang die Politik nicht einmal der Automobilbranche zugemutet hat – kann zu einem Investitionsstau führen“, erklärte BFW-Präsident Walter Rasch. Man könne keine Investitionen auslösen, wenn man bereits jetzt wisse, dass die EnEV schon in wenigen Jahren weiter verschärft werde. Dies sei politischer Unsinn, weil man sich ständig selbst überholen wolle. Zudem zeichne sich bereits jetzt ab, dass eine energetische Sanierung von Gebäudehülle, Fenstern und Heizung vielfach nicht wirtschaftlich sei. So müsste bei einem Mehrfamilienhaus der Mieter nach einer energetischen Sanierung rund einen Euro pro qm Wohnfläche zusätzlich tragen, während die Heizkosteneinsparung im besten Fall 80 Cent betrüge und sich die Investitionen für Eigentümer häufig erst nach rund 15 Jahren Vollvermietung rechneten, so Rasch weiter. Um einen Investitionsstau zu verhindern, müsse die Politik neben der staatlichen Förderpolitik perspektivisch auch über steuerliche Anreize wie eine Umwelt-AfA und eine teilweise Korrektur des Mietrechts nachdenken.

Erholung der kommunalen Steuereinnahmen

Düsseldorf, 25. September 2008 - Die Finanzlage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat sich im Jahr 2007 deutlich entspannt. "Die Städte und Gemeinden haben erstmals seit dem Jahr 2000 wieder einen jahresbezogenen Überschuss der Verwaltungshaushalte in Höhe von 519 Millionen Euro erwirtschaftet. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Entwicklung in den einzelnen Kommunen durchaus unterschiedlich gestaltet", erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf  bei der Vorstellung des aktuellen Kommunalfinanzberichts, der die Haushaltsdaten des Jahres 2007 analysiert. Hauptgrund für die positive Entwicklung ist die weitere Erholung der kommunalen Steuereinnahmen. Sie stiegen im Haushaltsjahr 2007 mit 7,9 % gegenüber 2006 noch einmal erheblich an. Dies allein bedeutet Mehreinnahmen für die Kommunen in Höhe von 1,317 Milliarden Euro.

Allerdings mussten die Kommunen im Jahr 2007 in den Verwaltungshaushalten rund 4,553 Mrd. Euro an Defiziten aus Vorjahren abdecken. Dadurch ergab sich insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von rund 4,034 Milliarden Euro. "Viele Kommunen werden von ihren Altlasten eingeholt", sagte der Minister. Dabei gehe es einem überwiegenden Teil finanzwirtschaftlich gut. Insgesamt verteilen sich die Fehlbeträge der Kommunen in Höhe von 5,737 Milliarden Euro auf 172 Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen, während die übrigen 255 Überschüsse in Höhe von 1,713 Milliarden Euro erwirtschaften.
Grund zur Sorge bereitet der deutliche Anstieg der Ausgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge um 4,0 % (+ 1,632 Mrd. Euro). Zusätzliche Belastungen sind vor allem entstanden durch höhere Energiepreise beim laufenden Sachaufwand, der um rund 9,5 % (859 Mio. EUR) gestiegen ist, und bei den Zinsen, die die kommunalen Haushalte mit insgesamt rund 1,68 Milliarden Euro (+ 10,8 %) belasten. Bei den Sachinvestitionen in Höhe von rund 2,961 Mrd. Euro (+ 0,4 %) hat eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau stattgefunden.

Insgesamt befanden sich am Ende des vergangenen Jahres 174 Städte, Gemeinden und Kreise des Landes in der Haushaltssicherung, weil sie ihren Etat nicht ausgleichen konnten. Davon befanden sich 102 Städte und Gemeinden ohne ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept in der vorläufigen Haushaltswirtschaft. "Vor allem die Kommunen in der Haushaltssicherung müssen die Konsolidierungs- und Entschuldungschancen konsequenter nutzen, die sich dank der wirtschaftlichen Entwicklung ergeben. Aber auch die Kommunen mit ausgeglichenen Haushalten müssen Rücklagen für schlechtere Zeiten bilden", mahnte der Minister.

Die Verbindlichkeiten der nordrhein-westfälischen Kommunen lagen Ende 2007 mit 46,519 Milliarden Euro leicht unter dem bisherigen Höchststand aus dem Jahr 2006 von rund 46,624 Milliarden Euro (- 0,23 %). Insbesondere wegen der verbesserten Steuereinnahmen und Zuweisungen des Landes gab es im Jahr 2007 erstmals keinen Schuldenanstieg. Während die Verbindlichkeiten in den Kernbereichen der kommunalen Haushalte weiter anstiegen, ist durch die Entschuldung im Bereich der Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Krankenhäuser 2007 insgesamt erstmals ein leichter Rückgang festzustellen.
"Kritisch ist weiterhin der Stand der Kassenkredite. Diese Kredite zur Liquiditätssicherung, denen keine Investitionen gegenüberstehen, kletterten Ende 2007 auf den neuen Höchststand von rund 13,683 Milliarden Euro. Gerade bei steigenden Zinsen stellen sie ein großes Risiko für die Haushalte dar", so Wolf.

Aktuelle Stunden zur WestLB und zum "Unterrichtsausfall"

Düsseldorf/Duisburg, 15. September 2008 - "Der Streit eskaliert - Welche Perspektiven hat die WestLB?" ist auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 17. September 2008, ab 12.30 Uhr. In ihrer Antragsbegründung verweisen die beiden Fraktionen auf die Äußerungen der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, die im Umstrukturierungsplan für die WestLB kein für die Zukunft tragfähiges Geschäftsmodell erkennt, sowie auf die Entgegnung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, der Frau Kroes vorwarf, nicht nur die Sanierung der WestLB zu gefährden, sondern auch eine Destabilisierung des labilen Bankenmarktes in Kauf zu nehmen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern von der Landesregierung im Rahmen der Aktuellen Stunde klare Perspektiven zur Zukunftssicherung der WestLB. 

Die neue Statistik zum Unterrichtsausfall an den Schulen veranlasst die Fraktionen von CDU und FDP, eine Aktuelle Stunde zum Thema "NRW kommt voran - Unterrichtsausfall im Schulbereich mehr als halbiert" zu beantragen. Debattiert wird in der Plenarsitzung am Donnerstag, 18. September 2008. Gegenüber 2005 sei der Unterrichtsausfall um mehr als 50 Prozent reduziert worden, so die Fraktionen in ihrer Begründung. Wie die Daten zum Unterrichtsausfall zu bewerten sind, auf welche Maßnahmen die Absenkung des Stundenausfalls tatsächlich zurückgeführt werden muss und welche Rückschlüsse für künftiges politisches Handeln sich hieraus ergeben, sei entscheidend für die qualitative Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Schulsystems.

Anhörungen zum Heimrecht, zum Sparkassengesetz, zum kostenlosen Mittagessen im Kindergarten

Düsseldorf/Duisburg, 5. September 2008 - Drei öffentliche Anhörungen stehen in der kommenden Woche auf der Tagesordnung der Fachausschüsse im Landtag NRW.
Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts befasst sich eine zweitägige öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz: Günter Gabrecht, SPD) am Mittwoch, 10. September 2008, ab 10.00 Uhr in Raum E 3 - A 02 und Donnerstag, 11. September 2008, ab 10.00 Uhr in Raum E 3 - D 01. Die Landesregierung macht von ihrer seit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 auf die Länder übergegangenen Regelungskompetenz im Bereich des Heimrechts Gebrauch und will mit dem Gesetz das Recht der stationären Einrichtung der Betreuung in Nordrhein-Westfalen neu gestalten. Der Entwurf soll das Heimgesetz des Bundes aus dem Jahre 2001 ersetzen und ein selbstbestimmtes Leben pflegebedürftiger Menschen sichern sowie einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.

Im Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz: Anke Brunn, SPD) wird das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften in Verbindung mit einem Antrag der Fraktion der SPD ("Reform des Sparkassenrechts darf nicht zur Zerschlagung des Sparkassensystems in Nordrhein-Westfalen führen") Gegenstand einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 11. September, ab 10.00 Uhr im Plenarsaal sein. Das Gesetz ist laut Landesregierung nötig, um einerseits den Sparkassen auch unter verschärfen Wettbewerbsbedingungen die Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags zu ermöglichen und andererseits die EU-Abschlussprüferrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der im Gesetz vorgesehene Sparkassenfinanzverbund mit der WestLB als Sparkassenzentralbank, die Möglichkeit zur Ausweisung von Trägerkapital sowie neue Ausschüttungsregelungen sind zentrale Punkte im Entwurf, die der SPD-Antrag mit dem Hinweis auf die Gefahr von Privatisierungen und einer Gefährdung des öffentlichen Auftrags ablehnt. Auch die Stellungnahmen der Sachverständigen beziehen sich in der Hauptsache auf die Frage der Verbundszusammenarbeit und des Trägerkapitals.

Ebenfalls am Donnerstag, 11. September 2008, um 10.00 Uhr tagt der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration (Vorsitz: Andrea Milz, CDU) in Raum E 3 A 02. Im Fokus einer öffentlichen Anhörung steht dabei der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema "Alle Kinder essen mit - auch im Kindergarten". Im Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, mit Kommunalen Spitzenverbänden, Kirchen und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ein Finanzierungskonzept für ein kostenloses Mittagessen innerhalb des Besuches einer Kindertagesstätte für Kinder aus armen Familien zu erarbeiten. Die Stellungnahmen der Sachverständigen beziehen sich auf den potentiellen Kreis der Anspruchsberechtigten, ein mögliches Engagement des Landes und die Frage der Anrechnung eines Essenszuschlags auf Sozialleistungen.

Mehr Schutz gegen Missbrauch von Daten

Düsseldorf/Duisburg, 4. September 2008 - Die Bürger sollen vor dem Missbrauch ihrer Daten besser geschützt werden. Nordrhein-Westfalens Innenminister Dr. Ingo Wolf stellte heute erfolgreich einen entsprechenden Antrag im Bundesratsinnenausschuss. Danach dürfen Daten nur dann weitergegeben werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Aber auch alle Menschen, die in der Vergangenheit nicht ausdrücklich der Weitergabe ihrer Daten widersprochen haben, sollten von einer neuen gesetzlichen Regelung des Bundes profitieren. Bevor ihre Daten weitergegeben werden dürfen, müssten sie zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. "Wir wollen sie genauso schützen wie andere Menschen." Das Bundesdatenschutzgesetz verbietet bislang eine Datenweitergabe nur dann, wenn der Betroffene dieser aus-drücklich widerspricht.
Des Weiteren forderte der Innenminister, dass geschäftsmäßig erhobene Daten zum Beispiel für den Adresshandel nur dann weitergeben werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Wolf: "Die bisherigen Pläne reichen nicht, um alle Bürgerinnen und Bürger wirklich effektiv zu schützen."
Der Innenminister will "einen deutlich bessern Schutz für die Bürgerinnen und Bürger." Wolf hält "größere Transparenz und Überprüfbarkeit beim Umgang mit Daten" für nötig, um dem Missbrauch effektiver zu verhindern. Die Menschen müssten wissen, was mit ihren Daten passiert, um verantwortungsvoll über die Weitergabe der Daten zu entscheiden. Gleichzeitig riet Wolf "zu höchster Vorsicht und zur Zurückhaltung im Umgang mit den eigenen Daten".
Auch die Unternehmen seien gefordert, sensibeler mit Daten umzugehen. "Sie müssen stärkere Vorsorge gegen Datenmissbrauch treffen", mahnte der Innenminister. "Der illegale Handel mit Datensätzen ist kein Kavaliersdelikt", kritisierte Ingo Wolf. "Wir müssen den geltenden Sanktionsrahmen für Bußgelder und Strafen ausschöpfen", forderte der Innenminister. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Bußgelder bis zu 250.000 Euro und in schweren Fällen bis zu zwei Jahren. "Forderungen nach höheren Sank-tionen sind reiner Populismus".
Nordrhein-Westfalen ist beim Datenschutz aktiv. Als einziges Land neben Schleswig-Holstein hat das Innenministerium die Meldebehörden zur Sensibilität im Umgang mit Auskünften besonders an Adresshändler angewiesen. Die Meldebehörden müssen seit Erlass vom 4. Juli 2008 eine Erklärung der anfragenden Unternehmen anfordern. Danach dürfen die erhobenen Daten nur zu dem angegebenen Zweck verwendet werden, sind nach spätestens 30 Tagen zu löschen und dürfen nicht in einer parallelen Datenbank für andere Zwecke gespeichert werden.

 1.100 junge Menschen beginnen heute ihre Polizeiausbildung
Anhörung zum 2. Nachtragshaushalt 2008 und zum Risikofondsgesetz WestLB

 1.100 junge Menschen beginnen heute ihre Polizeiausbildung
Düsseldorf/Duisburg, 1. September 2008 - In Nordrhein-Westfalen beginnen heute 1.100 junge Menschen ihre Polizeiausbildung, das sind mehr als doppelt so viele wie in den vergangenen Jahren. "Wir verjüngen die Polizei mit einem bundesweit vorbildlichen Konzept durch vorgezogene Einstellungen", sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (1. September) bei der Ernennung der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter in Bonn. Auch in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Münster beginnen heute angehende Polizistinnen und Polizisten ihre Ausbildung.
Die Kommissaranwärterinnen und -anwärter starten nach ihrer Ernennung erstmalig mit dem Bachelor-Studium an den Standorten Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Münster der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. "Ein Markenzeichen des Studiengangs 'Polizeivollzugsdienst' ist die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis", betonte der Innenminister. Das Studium ist in mehrere Module unterteilt, die gemeinsam von der Fachhochschule, dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten und den ausbildenden Kreispolizeibehörden ausgestaltet werden.
Innenminister Wolf: "Unsere künftigen Polizisten werden damit noch praxisnäher ausgebildet und deshalb bestens für zukünftige berufliche Anforderungen gewappnet sein." Ihr Arbeitsplatz sei außerdem krisensicher, biete eine finanzielle und soziale Absicherung schon mit Studienbeginn sowie Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Für die 1.100 Ausbildungsstellen hatten sich mehr als 9.100 junge Menschen beworben. Auch in den kommenden vier Jahren werden in Nordrhein-Westfalen jährlich 1.100 Kommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt.
Die Polizeibehörden in Bonn, Aachen, Dortmund und Düsseldorf sind in diesem Jahr erstmals Einstellungsbehörde. Bisher wurde nur in Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Münster Kommissar-anwärterinnen und -anwärter eingestellt. Hierdurch wird die qualitativ anspruchsvolle Polizeiausbildung auf mehr Schultern verteilt. "Unser Polizeinachwuchs erhält dadurch einen noch stärkeren Bezug zur Region", stellte Wolf fest.

Anhörung zum 2. Nachtragshaushalt 2008 und zum Risikofondsgesetz WestLB
Die von der Landesregierung eingebrachten Gesetze zum zweiten Nachtragshaushalt 2008 sowie zur Einrichtung eines Fonds zur Risikoabschirmung zugunsten der WestLB sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses (Vorsitz: Anke Brunn, SPD) am Donnerstag, 04. September 2008, ab 12.00 Uhr im Plenarsaal.
Der Nachtrag wird laut Gesetzentwurf der Landesregierung nötig aufgrund von Steuermehreinnahmen, wegen des zu schaffenden Sondervermögens "Risikoabschirmung WestLB AG", wegen einer Zuweisung zur Stiftung Zollverein sowie wegen zwangsläufiger Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen, die durch entsprechende Einsparungen gedeckt werden. Zur Risikoabschirmung WestLB AG liegt ein gesonderter Gesetzentwurf vor.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen beziehen sich auf Fragen nach möglichen Konsequenzen aus den Kapitalzuführungen an ein Sondervermögen ("Risikofonds") zur Absicherung drohender Lasten aus der WestLB-Krise, auf die beabsichtigte Streichung von "künftig wegfallend (kw)"-Vermerken bei 72 Stellen durch die Landesregierung sowie auf die Mehrausgaben aufgrund des höheren Buchungsverhaltens im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).

Betriebsgenehmigung für Düsseldorfer Flughafen endgültig bestätigt - Wittke: „Flughafen bleibt auf Wachstumskurs“
Plus von 160 Millionen Euro: Landeszueisungen an die Kommunen im kommenden Jahr  7,7 Milliarden Euro

Betriebsgenehmigung für Düsseldorfer Flughafen endgültig bestätigt - Wittke: „Flughafen bleibt auf Wachstumskurs“
Düsseldorf/Duisburg, 27. August 2008 -Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die im November 2005 erteilte Betriebsgenehmigung für den Düsseldorfer Flughafen endgültig bestätigt und die letzten beiden Klagen dagegen abgewiesen. „Diese positive Entscheidung gibt dem Flughafen abschließend Sicherheit und die Möglichkeit, weiter zu wachsen. Sie bedeutet Planungssicherheit für den Flughafen, die Region und das Land. Gleichzeitig ist der Schutz der Anwohner vor Fluglärm gewährleistet “, kommentierte Verkehrsminister Oliver Wittke den Richterspruch.
Das Gericht hatte am Mittwoch (27.8.) zwei Klagen der Stadt Krefeld und von 31 Privatpersonen gegen die Betriebsgenehmigung abgewiesen, die nach einem Urteil vom Mai 2007 verblieben waren. „Ich freue mich, dass die Richter nun endgültig Klarheit geschaffen haben und der Flughafen ohne juristische Unsicherheiten weiter auf Wachstumskurs bleiben kann. Das ist eine gute Nachricht – auch für die 2500 mit der Betriebsgenehmigung neu eingestellten Mitarbeiter“, sagte Wittke.
Die Betriebesgenehmigung vom 9. November 2005 sieht unter anderem die Ausweitung des Flugbetriebs in Düsseldorf auf insgesamt 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres und eine Erhöhung der in der ersten Nachtstunde (22.00 bis 23.00 Uhr) planbaren Landungen auf 33 vor.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Flughafen Düsseldorf: Auch die verbliebenen Klagen von Flughafennachbarn gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung abgewiesen.
Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tag die beiden Klageverfahren (von 31 Privatpersonen einerseits und der Stadt Krefeld andererseits) gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf beendet, die nach einem andere Verfahren abschließenden Urteil aus Mai 2007 (vgl. Pressemitteilung des OVG NRW vom 16.05.2007) noch verblieben waren. Wie in jenem inzwischen nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftigen Urteil wurden auch heute die Klagen abgewiesen.
In Kenntnis des Urteils des Senats, nach dem das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die angegriffene Änderung der Betriebsgenehmigung ohne Fehler zu Lasten von Privatpersonen oder Gemeinden der Umgebung des Flughafens erlassen habe, haben die Klägerinnen und Kläger ihre Beanstandungen und Einwände weiter vertieft, präzisiert und untermauert. Das Gericht hat sich in der über zwei Verhandlungstage erstreckten mündlichen Verhandlung mit den Argumenten befasst, jedoch im Ergebnis keinen Anlass gesehen, den streitigen Bescheid des Verkehrsministerium nunmehr zu beanstanden. Erneut aufzugreifen waren vor allem die Grundlagen für die Abschätzung des künftigen Verkehrs und der daraus zu erwartenden Zunahme des Lärms insgesamt und speziell in der Zeit nach 22.00 Uhr sowie die Aussagen und Annahmen zur Kapazität des Bahnsystems des Flughafens Düsseldorf. Weiter war nochmals Unterschieden nachzugehen zwischen den Ergebnissen von Berechnungen und Messungen vor allem im Bereich Essen-Kettwig und waren die Darstellung von Gebieten für eine Erstattung von Kosten für Schallschutz sowie die Behandlung von Sonderfällen bei Grundstücken außerhalb der Gebiete zu erörtern. Nach Überzeugung des Gerichts führte das umfangreich zusammengestellte Material der Klägerinnen und Kläger letztlich auf keine andere Bewertung als diejenige aus dem Mai 2007. In den unterbreiteten Details und in den Anforderungen an einzelne Feststellungen ging vieles an den maßgeblichen rechtlichen Kriterien, wie das Gericht sie sieht, vorbei.

Der Senat gelangte daher wiederum zu der Anerkennung der Bedeutung des Flughafens Düsseldorf für das Verkehrsgeschehen im Wirtschaftsraum Rhein-Ruhr, die die Änderung der Betriebsgenehmigung rechtfertige, um den Flughafen nicht von der allgemeinen Entwicklung des Luftverkehrs zu lösen und die Nachfrage von Luftfahrtunternehmen nach Start- und Landemöglichkeiten teilweise unbefriedigt zu lassen. Die Zumutbarkeit der Wirkungen des Luftverkehrs in der Flughafenumgebung habe das Verkehrsministerium anhand anerkannter Grundsätze sichergestellt. Das Regelungsmodell mit der Kostenerstattung für Maßnahmen des passiven Schallschutzes und Entschädigungsleistungen sei insgesamt akzeptabel; insbesondere sei auch die Berücksichtigung von Belastungen außerhalb der errechneten Lärmschutzgebiete hinreichend gewährleistet. Gegen das nunmehr verkündete Urteil, in dem das Oberverwaltungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, können die Kläger Beschwerde einlegen, um das Revisionsverfahren zu eröffnen. Über eine Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden.

Plus von 160 Millionen Euro: Landeszueisungen an die Kommunen im kommenden Jahr  7,7 Milliarden Euro
Das Land zahlt den Kommunen mehr Geld aus dem Steuerverbund. Mit mehr als 7,7 Milliarden Euro werden die Zuweisungen des Landes im kommenden Jahr den höchsten Stand seit Bestehen Nordrhein-Westfalens erreichen. Gegenüber dem laufenden Jahr bedeutet das einen Zuwachs von rund 160 Mio. Euro. Das teilte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (27. August) im Landtag bei der Einbringung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2009 mit. Wolf: "Mit dieser Rekordsumme kann die kommunale Finanzlage weiter gestärkt werden." Der Minister wies außerdem darauf hin, dass die endgültige Höhe der Zuweisungen nach heutigem Kenntnisstand sogar noch etwas höher liegen könne.

Alleine die frei verwendbaren Schlüsselzuweisungen nehmen gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr um fast 137 Mio. Euro auf mehr als 6,6 Milliarden Euro zu. "Mit einer Quote von fast 86 % frei verfügbarer Zuweisungsmittel aus dem Steuerverbund wird deutlich, welch hohen Stellenwert die kommunale Selbstverwaltung für diese Landesregierung hat", sagte Wolf. Neben Schlüsselzuweisungen erhalten die Kommunen aus dem Steuerverbund auch noch Investitionspauschalen und Sonderpauschalen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Bedarfszuweisungen.
Was der Steuerverbund 2009 für die einzelnen Städte und Gemeinden bedeutet, zeigt eine Modellrechnung, die das Innenministerium jetzt auf der Grundlage des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2009 vorlegte. Die Modellrechnung ist im Internet unter www.im.nrw.de/aktuell zu finden.
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen für jede einzelne Stadt und Gemeinde hängt von der jährlich neu zu ermittelnden Finanzkraft ab, das heißt von der Höhe der eigenen kommunalen Steuereinnahmen. Wachsen die Steuereinnahmen einer Kommune stärker als im Landesdurchschnitt, kann dies trotz Anstiegs der zur Verfügung stehenden Verteilungsmasse für Schlüsselzuweisungen unter Umständen zu negativen Veränderungsraten führen. Denn mit den Schlüsselzuweisungen sollen Finanzkraftunterschiede angeglichen werden, damit alle Kommunen in die Lage ver-setzt werden, den für sie ermittelten Finanzbedarf annähernd zu decken. Kommunen wie zum Beispiel Düsseldorf, deren Finanzkraft den für sie ermittelten Bedarf bereits ohne weitere Zuweisungen übersteigt, erhalten keine Schlüsselzuweisungen.

Beispiel:
Im Jahr 2009 kann die Stadt Aachen nach der Modellrechnung mit 101.174.223 Euro (Tabelle 1, Spalte 7) als Zuweisungen des Landes aus dem Steuerverbund rechnen. Alleine an so genannten Schlüsselzuwei-sungen, die die Stadt ohne Zweckbindung verwenden kann, stehen 2009 voraussichtlich 87.601.413 Euro (Tabelle 1, Spalte 2) zur Verfügung. Die maßgebliche Steuerkraft der Stadt Aachen stieg um 15.345.581 Euro (Ta-belle 2, Spalte 2) bzw. 6,3 % (Tabelle 2, Spalte 3). Die fiktive Finanzkraft der Stadt Aachen erhöht sich demnach um 12.769.309 Euro (Tabelle 2, Spalte 12) auf insgesamt 344.821.373 EURO (Tabelle 2, Spalte 11).

 

 

Aktuelle Stunden zur Einführung von Stromspartarifen und zum Zentralabitur

Düsseldorf/Duisburg, 25. August 2008 - "Menschen beim Energiesparen unterstützen und Stromspartarife schnell einführen" wird auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 27. August 2008. Zur Begründung führen die beiden Fraktionen an, dass explodierende Energiepreise immer mehr Haushalte finanziell überforderten. Die Einführung von Spartarifen sei neben der Ausweitung der Energieberatung und der Unterstützung der Menschen beim Erwerb stromsparender Geräte ein wichtiger Beitrag um Energiearmut sowie Strom- und Gassperren zu verhindern.
Das Zentralabitur ist auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP wie auch der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 28. August 2008. Allerdings setzen Regierungs- und Oppositionsfraktionen völlig unterschiedliche Akzente bei der Begründung ihrer Anträge.
So stellen CDU und FDP nach der Evaluation des Zentralabiturs 2008 fest, dass sich dieses zu einer verlässlichen Prüfungsform entwickelt habe und dass die Schülerinnen und Schüler in NRW trotz hoher qualitativer Standards im Vergleich der Durchschnittsnoten das beste Abitur seit 1992 gemacht hätten.
SPD und GRÜNE hingegen werfen der Schulministerin "unqualifizierte Angriffe" auf die Gesamtschulen vor. Die Ministerin unterstelle den Gesamtschulen trotz einer im Vergleich zu Gymnasien nur geringfügig schlechteren Durchschnittnote beim Zentralabitur, dass die Gesamtschulen den Schülerinnen und Schülern keine neuen Chancen eröffnen würden. Außerdem habe die Ministerin von einem "Light-Abitur" an Gesamtschulen gesprochen und damit die Leistungen der Lehrer wie der Schüler schlecht gemacht.

Ideen gesucht für die 10. Auflage von „Ab in die Mitte! – Die City-Offensive NRW“: Stadt.Einfach.Machen

Düsseldorf/Duisburg, 5. August 2008 - Zum zehnten Mal können sich die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen am Landeswettbewerb „Ab in die Mitte!“ beteiligen. Bis zum 24. Oktober haben sie Zeit, ihre Projektideen für das kommende Jahr zu erarbeiten. Das Motto im Jubiläumsjahr lautet „Stadt.Einfach.Machen“. Im Dezember werden die Preisträger für 2009 bekannt gegeben.
„Mit der City-Offensive produzieren wir nicht nur kurzfristige Feuerwerke in den Städten. Im Rahmen der Wettbewerbe entwickeln engagierte Bürger, Handeltreibende, Stadtmarketingexperten und Angestellte der Kommunen überall im Land gute Ideen. Auch wenn nicht alle davon prämiert werden, ist der Grundstein für einen kreativen Umgang mit der Stadtentwicklung gelegt. Über 170 Städte und Gemeinden haben sich in den neun Jahren beteiligt, rund dreizehn Millionen Euro Fördergelder wurden investiert“, sagte Bauminister Oliver Wittke am Dienstag (5. August) in Düsseldorf.
Was macht eine Stadt aus? Dieser zentralen Frage sollen sich die Konzepte für die Veranstaltungen 2009 widmen. Die „Ab in die Mitte!“-Aktionen sollen Impulse geben, sich mit Aspekten wie Erreichbarkeit, Sauberkeit, Sicherheit, Helligkeit, Attraktivität und Herzlichkeit auseinanderzusetzen. Dahinter steht immer das Ziel, mehr Menschen in die Stadtzentren zu locken und diese langfristig zu stabilisieren. Denn die demografische Entwicklung und der Strukturwandel verändern Gesellschaft und Wirtschaft in den Städten in dramatischem Ausmaß. Es gilt, der zunehmenden Zerstückelung des städtischen Lebensraums und der Verödung der Innenstädte entgegenzuwirken und die gewachsenen Zentren als Orte der Vielfalt und Identität zu stärken – nicht zuletzt für den Wettbewerb mit Monostrukturen oder dem großflächigen Einzelhandel.

Das Ministerium für Bauen und Verkehr finanziert die Public-Private-Partnership-Initiative gemeinsam mit den Warenhausunternehmen Karstadt und Kaufhof. Darüber hinaus unterstützen die Handelsverbände BAG, LAG und EHV NRW, der Städtetag NRW, McDonald’s Deutschland Inc., die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH, die WAZ Mediengruppe, das handelsjournal und die „Multi Development Germany GmbH“ die Initiative. Weitere Informationen gibt es auf www.abindiemitte-nrw.de. Hier lassen sich auch die Ausschreibungsunterlagen in der Rubrik „Hintergründe“ herunterladen.