Anhörungen zu
Psychiatrie, Generationenkonzepte, Abstimmung Schule und
Hochschule, Wohnungsbauförderung |
Düsseldorf, 29.
Januar 2007 - In vier öffentlichen Anhörungen
nehmen Experten in dieser Woche Stellung zu den
Themen "Psychiatrie in NRW",
"Generationenkonzepte", "Abstimmung zwischen
Schule und Hochschule" sowie "Änderung des
Wohnungsbauförderungsgesetzes".
Psychiatrie in NRW. Der Ausschuss
für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz:
Günter Garbrecht, SPD) hört gemeinsam mit dem
Ausschuss für Frauenpolitik (Vorsitz: Elke Rühl,
CDU) am Mittwoch, 31. Januar 2007, ab 10 Uhr in
Raum E 3 - A 02 Sachverständige an. Der Anhörung
liegen der Antrag der GRÜNEN "Den Menschen in
den Mittelpunkt stellen - Psychiatrieversorgung
in NRW weiterentwickeln und ganzheitlich
ausrichten" sowie der Antrag von CDU und FDP
zugrunde "Psychische Erkrankungen frühzeitig
erkennen und behandeln - durch verstärkte
Aufklärung und niedrigschwellige Angebote zur
Entstigmatisierung beitragen".
Generationenkonzepte. Diese
Anhörung am Donnerstag, 1. Februar 2007, von 11
bis 12.30 Uhr in Raum E 3 - A 02 liegt in der
Verantwortung des Ausschusses für Generationen,
Familie und Integration (Vorsitz: Andrea Milz,
CDU) und stützt sich auf die Anträge von CDU und
FDP "Jung und Alt in den Städten und Gemeinden -
Zukunftskonzepte für ein neues Zusammenleben der
Generationen in Nordrhein-Westfalen auszeichnen"
sowie der GRÜNEN "Zusammenleben der Generationen
fördern - Mehrgenerationenkonzepte schaffen!".
Schule und Hochschule. Am
Donnerstag, 1. Februar 2007, ab 13.30 Uhr wird
sich der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie (Vorsitz: Ewald Groth,
Grüne) in Raum E 3 - A 02 treffen, um
Sachverständige zum Antrag der GRÜNEN
"Reformprozesse in Schule und Hochschule
aufeinander abstimmen - Übergang
Schule-Hochschule optimieren" sowie zum Antrag
der SPD "Hochschulen als Träger der beruflichen
Ausbildung stärken" anzuhören.
Wohnungsbauförderungsgesetz.
Ebenfalls am Donnerstag, 1. Februar 2007, ab
13.30 Uhr, in Raum E 3 - D 01, findet eine
Anhörung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
(Vorsitz: Wolfgang Röken, SPD) zum Vierten
Gesetz zur Änderung des
Wohnungsbauförderungsgesetzes statt
(Gesetzentwurf der Landesregierung). Dabei geht
es darum, wie der Grundstückfonds von NRW
finanziell ausreichend ausgestattet werden kann.
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Bedenkliches Ansteigen
antisemitischer Übergriffe und Straftaten in
Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf, 25. Januar 2007 -
Die Zahl
antisemitischer Straftaten und Übergriffe in
Nordrhein-Westfalen zeigt eine bedenklich
ansteigende Tendenz. Das geht aus der Antwort
der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des
Landtags-Vizepräsidenten und Vorsitzenden der
nordrhein-westfälisch-israelischen
Parlamentariergruppe Edgar Moron hervor. So
sind im vergangenen Jahr 2006 in
Nordrhein-Westfalen 270 antisemitische
Straftaten registriert worden. Das sind 58 mehr
als im Jahr 2005, als es in Nordrhein-Westfalen
212 Straftaten gab.
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Innenminister Wolf: Kommunalwahlgesetz wird
wählerfreundlicher
NRW-Kabinett schlägt zeitgemäßeres Wahlrecht vor |
Düsseldorf, 23. Januar 2007 - Die
Landesregierung plant, das
Kommunalwahlrecht wählerfreundlicher zu
gestalten. "Wir wollen die Hürden für
die Teilnahme an den Kommunalwahlen so
niedrig wie möglich setzen, um mehr
Wähler an die Urnen zu bekommen",
erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf in
Düsseldorf. Die Landesregierung billigte
heute (23.01.) die Absicht des
Innenministeriums, den kommunalen
Spitzenverbänden einen entsprechenden
Referentenentwurf zur Stellungnahme
zuzuleiten. Das seit 1998/99 weitgehend
unveränderte Kommunalwahlgesetz sei
überarbeitungsbedürftig, unter anderem
aus Gründen der Harmonisierung des
Wahlrechts. Auch die praktischen
Erfahrungen bei der Organisation von
Wahlen sollen berücksichtigt werden.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen wird
die Höchstabweichungsgrenze bei der
Einteilung der Wahlbezirke gesenkt. Die
Zahl der Einwohner in einem Wahlbezirk
soll künftig nicht mehr um ein Drittel,
sondern nur noch um höchstens ein
Viertel vom Durchschnitt abweichen
dürfen.
Außerdem soll das passive Wahlrecht
gestärkt werden, indem die Gründe der
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
deutlich reduziert werden.
Für die Wahl der Bürgermeister und
Landräte sollen gemeinsame
Wahlvorschläge zugelassen werden. Der
Chancengleichheit der Bewerber dient es,
wenn künftig die Reihenfolge der
Bewerber auf den Stimmzetteln
alphabetisch sortiert ist.
"Mit dem neuen Kommunalwahlgesetz
stärken wir das aktive Wahlrecht", sagte
Wolf. Einer der Verbesserungsvorschläge
sieht vor, die Frist, innerhalb der neu
Zugezogene nicht wählen dürfen, von drei
Monaten auf 15 Tage vor den
Kommunalwahlen zu verkürzen. "Das
entspricht heutigen
Mobilitäts-Anforderungen", erklärte der
Innenminister. Von einer entsprechenden
Regelung im Landeswahlgesetz haben die
Wahlberechtigten bereits bei der
Landtagswahl 2005 profitiert.
Die Stichwahlen für die Wahl der
Bürgermeister und Landräte sollen ab
Inkrafttreten des Gesetzes entfallen.
Die Bürger wählen damit künftig ihre
Bürgermeister und Landräte nur noch an
einem Tag. Wer die meisten Stimmen hat,
ist Wahlsieger. "Bisher lag die
Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen
häufig deutlich niedriger als bei der
ersten Wahl", erklärte der Innenminister
dazu. Nicht selten hätten unterlegene
Bewerberinnen/Bewerber bei der Hauptwahl
mehr Stimmen erzielt als die
Gewinnerin/der Gewinner der Stichwahl 14
Tage später.
Um die Mandate in den Räten, Kreistagen
und Bezirksvertretungen noch
ausgewogener zu verteilen, soll es ein
neues Berechnungssystem geben.
Zusätzlich sollen für ein erstes und
gleichzeitig einziges Mandat einer
Partei oder Wählergruppe im Rat oder
Kreistag wenigstens annähernd so viele
Wählerstimmen erforderlich sein, wie
rechnerisch für den ganzen Sitz. Der
Referentenentwurf sieht deshalb einen
Mindest-Sitzanteil von 0,75 vor, also
von drei Vierteln eines ganzen Sitzes.
Parteien mit absoluter Stimmenmehrheit,
denen rechnerisch nicht die absolute
Mehrheit der Sitze zusteht, erhalten
einen zusätzlichen Sitz, damit sie die
absolute Mehrheit im Rat oder Kreistag
erreichen.
Mehr dazu und zu weiteren Punkten der
Reform des Kommunalwahlrechts kann dem
Referentenentwurf selbst und seiner
ausführlichen Begründung entnommen
werden, den das Innenministerium
(parallel zur Information des Landtages)
am Mittwoch, dem 24.01., 15.00 Uhr in
sein Internet-Angebot einstellen wird (www.im.nrw.de/aktuell
und www.im.nrw.de/wahlen).
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Zwei
Stimmen für NRW-Landtagswahl - Landesregierung
schlägt neues Landeswahlgesetz vor |
Düsseldorf, 23. Januar 2007 - Nach den
Vorstellungen des NRW-Landeskabinetts
soll das neue Landeswahlgesetz erstmals
die Abgabe der so genannten Zweitstimme
bei der Wahl zum Landtag
Nordrhein-Westfalens möglich machen.
"Das gibt den Wählerinnen und Wählern in
NRW für ihre Wahl mehr
Entscheidungsmöglichkeiten - und ist
damit ein Pluspunkt für die Demokratie",
erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf in
Düsseldorf. Die Landesregierung hat
heute (23.01.) die Absicht des
Innenministeriums gebilligt, einen
entsprechenden Referentenentwurf den
kommunalen Spitzenverbänden zur
Stellungnahme zuzuleiten. Wie bei der
Bundestagswahl sollen die
Wahlberechtigten eine Stimme für die
Wahl einer oder eines
Wahlkreisabgeordneten und eine
Zweitstimme für die Wahl der Landesliste
einer Partei haben.
"Für die Wahlberechtigten muss klar
erkennbar sein, welche Parteien und
parteipolitischen Zielsetzungen zur
Auswahl stehen", betonte der
Innenminister. Daher sollen Parteien
keine Bewerberinnen und Bewerber
aufstellen dürfen, die einer anderen
Partei angehören. Um todesfallbedingte
Nachwahlen wie im Fall Dresden nach der
Bundestagswahl im letzten Jahr bei
Landtagswahlen zu vermeiden, sollen die
Parteien und Wählergruppen in den
Wahlkreisen Ersatzbewerberinnen und
-bewerber aufstellen. Diese treten bei
der Wahl an die Stelle verstorbener
Direktkandidatinnen und -kandidaten.
"Das neue Landeswahlgesetz NRW ist
insgesamt wählerfreundlicher", sagte der
Innenminister. Neben einem
ausgewogenerem Berechnungssystem, mit
dem die den Parteien im Landtag
zustehenden Sitze ermittelt werden,
enthält das Gesetz weitere Neuerungen
etwa zur Neutralität der Wahlorgane oder
zum Verhindern unzulässiger
Wahlbeeinflussung am Wahltag.
Mehr dazu und zu weiteren Punkten der
Reform des Landeswahlrechts kann dem
Referentenentwurf selbst entnommen
werden, den das Innenministerium
(parallel zur Information des Landtages)
am Mittwoch, dem 24.01., 15.00 Uhr in
sein Internet-Angebot einstellen wird (www.im.nrw.de/aktuell
und www.im.nrw.de/wahlen).
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Aktuelle Stunden zu
Kyrill und zu U3-Betreuungsplätzen |
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Die Ausstellung ist
bis zum 2. Februar 2007
für interessierte Fachbesucher
montags bis freitags
von 9 bis 16 Uhr
zu besichtigen. Um
telefonische Anmeldung
unter
0211/884-2129 oder schriftliche Anmeldung per
E-Mail an veranstaltungen@landtag.nrw.de an.
wird gebeten.
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Bürgersprechstunden beim
Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen in
Düsseldorf |
Düsseldorf, 17.
Januar 2007 - Auch im Jahr 2007 führt der
Petitionsausschuss monatliche Sprechstunden in
Düsseldorf, in der Villa Horion des Landtags,
durch. Die nächsten Termine sind:
22. Januar 2007 und 26. Februar
2007.
Bürgerinnen und Bürger, die
Probleme mit Behörden im Lande haben, können
sich telefonisch unter der Rufnummer:
0211/884-4444
ab sofort anmelden.
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Anhörung zu
Rundfunkfrequenzen |
Düsseldorf,
15. Januar 2007 - Über die Ergebnisse der "Regional
Radiocommunication Conference" (RRC 2006) veranstaltet
der Hauptausschuss (Vorsitz: Werner Jostmeier, CDU) am
Donnerstag, 18. Januar 2007, ab 10 Uhr eine öffentliche
Anhörung von Sachverständigen im Raum E 3-A 02.
Die Medien-Experten (unter anderem Vertreter der
Landesmedienanstalt NRW, des WDR, der Bundesnetzagentur,
des Verbandes der Zeitungsverleger und verschiedener
Mobilfunkveranstalter) sollen die Fachpolitiker über das
Thema informieren. In der Hauptsache geht es um die
künftige Verteilung der Rundfunkfrequenzen. |
Anhörung
über die Ausbildung und Abschlussprüfungen in der
Sekundarstufe I |
Düsseldorf,
8. Januar 2007 - Zu den Themen Ausbildung und
Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I veranstaltet
der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorsitz:
Wolfgang Große Brömer, SPD) am Mittwoch, 10. Januar
2007, ab 10.30 Uhr in Raum E 3 - D 01 eine öffentliche
Anhörung von Sachverständigen.
Die Experten, u.a. vom Landkreistag, der GEW, vom
Landeselternrat, aus der Erziehungswissenschaftlichen
und Pädagogischen Forschung, nehmen Stellung zu der
"Verordnung zur Änderung der Verordnung über die
Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der
Sekundarstufe I (APO-S I) und der Verordnung über die
sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die
Schule für Kranke (AO-SF)".
Während der Anhörung werden u.a. Fragen der
Leistungsmessung und der Bilingualität, Voraussetzungen
für eine individuelle Förderung, die Einführung von
Kopfnoten, Nachmittagsunterricht sowie die
Durchlässigkeit des Schulsystems diskutiert. |