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Januar 2007

 

Anhörungen zu Psychiatrie, Generationenkonzepte, Abstimmung Schule und Hochschule, Wohnungsbauförderung

Düsseldorf, 29. Januar 2007 - In vier öffentlichen Anhörungen nehmen Experten in dieser Woche Stellung zu den Themen "Psychiatrie in NRW", "Generationenkonzepte", "Abstimmung zwischen Schule und Hochschule" sowie "Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes". 

Psychiatrie in NRW. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz: Günter Garbrecht, SPD) hört gemeinsam mit dem Ausschuss für Frauenpolitik (Vorsitz: Elke Rühl, CDU) am Mittwoch, 31. Januar 2007, ab 10 Uhr in Raum E 3 - A 02 Sachverständige an. Der Anhörung liegen der Antrag der GRÜNEN "Den Menschen in den Mittelpunkt stellen - Psychiatrieversorgung in NRW weiterentwickeln und ganzheitlich ausrichten" sowie der Antrag von CDU und FDP zugrunde "Psychische Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln - durch verstärkte Aufklärung und niedrigschwellige Angebote zur Entstigmatisierung beitragen".
 

Generationenkonzepte. Diese Anhörung am Donnerstag, 1. Februar 2007, von 11 bis 12.30 Uhr in Raum E 3 - A 02 liegt in der Verantwortung des Ausschusses für Generationen, Familie und Integration (Vorsitz: Andrea Milz, CDU) und stützt sich auf die Anträge von CDU und FDP "Jung und Alt in den Städten und Gemeinden - Zukunftskonzepte für ein neues Zusammenleben der Generationen in Nordrhein-Westfalen auszeichnen" sowie der GRÜNEN "Zusammenleben der Generationen fördern - Mehrgenerationenkonzepte schaffen!".

 

Schule und Hochschule. Am Donnerstag, 1. Februar 2007, ab 13.30 Uhr wird sich der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Vorsitz: Ewald Groth, Grüne) in Raum E 3 - A 02 treffen, um Sachverständige zum Antrag der GRÜNEN "Reformprozesse in Schule und Hochschule aufeinander abstimmen - Übergang Schule-Hochschule optimieren" sowie zum Antrag der SPD "Hochschulen als Träger der beruflichen Ausbildung stärken" anzuhören. 

Wohnungsbauförderungsgesetz. Ebenfalls am Donnerstag, 1. Februar 2007, ab 13.30 Uhr, in Raum E 3 - D 01, findet eine Anhörung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (Vorsitz: Wolfgang Röken, SPD) zum Vierten Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes statt (Gesetzentwurf der Landesregierung). Dabei geht es darum, wie der Grundstückfonds von NRW finanziell ausreichend ausgestattet werden kann.

Bedenkliches Ansteigen antisemitischer Übergriffe und Straftaten in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, 25. Januar 2007 - Die Zahl antisemitischer Straftaten und Übergriffe in Nordrhein-Westfalen zeigt eine bedenklich ansteigende Tendenz. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Landtags-Vizepräsidenten und Vorsitzenden der nordrhein-westfälisch-israelischen Parlamentariergruppe Edgar Moron hervor.  So sind im vergangenen Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen 270 antisemitische Straftaten registriert worden. Das sind 58 mehr als im Jahr 2005, als es in Nordrhein-Westfalen 212 Straftaten gab. 

Bei 243 Straftaten (in 2005: 190) wurde ein rechtsextremistischer Hintergrund festgestellt.

 

Gemessen an der Gesamtzahl der antisemitischen Straftaten sind die 16 Straftaten, die von nichtdeutschen Tätern begangen wurden, relativ gering. Aber auch diese Zahl "politisch motivierter Ausländerkriminalität" hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. 

Mit großer Sorge reagierte Moron darauf, dass 40 antisemitische Straftaten an Schulen polizeilich registriert wurden. Dazu gehören Volksverhetzungsdelikte, der Einsatz von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen, Sachbeschädigungen und anderes mehr. 

Edgar Moron: "Die steigenden Zahlen zeigen, dass der Bekämpfung des Antisemitismus und des Rechtsextremismus hohe Priorität eingeräumt werden muss. Es ist zu begrüßen, dass an den Schulen die Verpflichtung besteht, das Thema 'Rechtsextremismus' im Unterricht zu behandeln. Antisemitische Vorfälle müssen durch die Schulleitungen aufgegriffen, an den Schulen verarbeitet, aber auch vorgesetzten Behörden und der Polizei gemeldet werden. Hier darf es keine Toleranz geben. Auch Polizei und Verfassungsschutz müssen für die Bekämpfung des Rechtsextremismus und des Antisemitismus alle rechtlich zulässigen Mitteln ergreifen. Wir sind alle gemeinsam in der politischen Verantwortung dafür zu sorgen, dass alle Kinder unabhängig von ihrer Religion, ihrer Rasse, ihrer Herkunft und ihrer Nationalität angstfrei in eine Schule gehen können. Dies gilt ganz besonders für Kinder aus jüdischen Familien. Deshalb müssen wir nach dem Grundsatz verfahren: 'Wehret den Anfängen'."

Innenminister Wolf: Kommunalwahlgesetz wird wählerfreundlicher
NRW-Kabinett schlägt zeitgemäßeres Wahlrecht vor
Düsseldorf, 23. Januar 2007 - Die Landesregierung plant, das Kommunalwahlrecht wählerfreundlicher zu gestalten. "Wir wollen die Hürden für die Teilnahme an den Kommunalwahlen so niedrig wie möglich setzen, um mehr Wähler an die Urnen zu bekommen", erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. Die Landesregierung billigte heute (23.01.) die Absicht des Innenministeriums, den kommunalen Spitzenverbänden einen entsprechenden Referentenentwurf zur Stellungnahme zuzuleiten. Das seit 1998/99 weitgehend unveränderte Kommunalwahlgesetz sei überarbeitungsbedürftig, unter anderem aus Gründen der Harmonisierung des Wahlrechts. Auch die praktischen Erfahrungen bei der Organisation von Wahlen sollen berücksichtigt werden.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen wird die Höchstabweichungsgrenze bei der Einteilung der Wahlbezirke gesenkt. Die Zahl der Einwohner in einem Wahlbezirk soll künftig nicht mehr um ein Drittel, sondern nur noch um höchstens ein Viertel vom Durchschnitt abweichen dürfen.
Außerdem soll das passive Wahlrecht gestärkt werden, indem die Gründe der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat deutlich reduziert werden. 
Für die Wahl der Bürgermeister und Landräte sollen gemeinsame Wahlvorschläge zugelassen werden. Der Chancengleichheit der Bewerber dient es, wenn künftig die Reihenfolge der Bewerber auf den Stimmzetteln alphabetisch sortiert ist.
"Mit dem neuen Kommunalwahlgesetz stärken wir das aktive Wahlrecht", sagte Wolf. Einer der Verbesserungsvorschläge sieht vor, die Frist, innerhalb der neu Zugezogene nicht wählen dürfen, von drei Monaten auf 15 Tage vor den Kommunalwahlen zu verkürzen. "Das entspricht heutigen Mobilitäts-Anforderungen", erklärte der Innenminister. Von einer entsprechenden Regelung im Landeswahlgesetz haben die Wahlberechtigten bereits bei der Landtagswahl 2005 profitiert.

Die Stichwahlen für die Wahl der Bürgermeister und Landräte sollen ab Inkrafttreten des Gesetzes entfallen. Die Bürger wählen damit künftig ihre Bürgermeister und Landräte nur noch an einem Tag. Wer die meisten Stimmen hat, ist Wahlsieger. "Bisher lag die Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen häufig deutlich niedriger als bei der ersten Wahl", erklärte der Innenminister dazu. Nicht selten hätten unterlegene Bewerberinnen/Bewerber bei der Hauptwahl mehr Stimmen erzielt als die Gewinnerin/der Gewinner der Stichwahl 14 Tage später.
Um die Mandate in den Räten, Kreistagen und Bezirksvertretungen noch ausgewogener zu verteilen, soll es ein neues Berechnungssystem geben. Zusätzlich sollen für ein erstes und gleichzeitig einziges Mandat einer Partei oder Wählergruppe im Rat oder Kreistag wenigstens annähernd so viele Wählerstimmen erforderlich sein, wie rechnerisch für den ganzen Sitz. Der Referentenentwurf sieht deshalb einen Mindest-Sitzanteil von 0,75 vor, also von drei Vierteln eines ganzen Sitzes. Parteien mit absoluter Stimmenmehrheit, denen rechnerisch nicht die absolute Mehrheit der Sitze zusteht, erhalten einen zusätzlichen Sitz, damit sie die absolute Mehrheit im Rat oder Kreistag erreichen.
Mehr dazu und zu weiteren Punkten der Reform des Kommunalwahlrechts kann dem Referentenentwurf selbst und seiner ausführlichen Begründung entnommen werden, den das Innenministerium (parallel zur Information des Landtages) am Mittwoch, dem 24.01., 15.00 Uhr in sein Internet-Angebot einstellen wird (www.im.nrw.de/aktuell und www.im.nrw.de/wahlen).
Zwei Stimmen für NRW-Landtagswahl -  Landesregierung schlägt neues Landeswahlgesetz vor
Düsseldorf, 23. Januar 2007 - Nach den Vorstellungen des NRW-Landeskabinetts soll das neue Landeswahlgesetz erstmals die Abgabe der so genannten Zweitstimme bei der Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalens möglich machen. "Das gibt den Wählerinnen und Wählern in NRW für ihre Wahl mehr Entscheidungsmöglichkeiten - und ist damit ein Pluspunkt für die Demokratie", erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. Die Landesregierung hat heute (23.01.) die Absicht des Innenministeriums gebilligt, einen entsprechenden Referentenentwurf den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zuzuleiten. Wie bei der Bundestagswahl sollen die Wahlberechtigten eine Stimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei haben.

"Für die Wahlberechtigten muss klar erkennbar sein, welche Parteien und parteipolitischen Zielsetzungen zur Auswahl stehen", betonte der Innenminister. Daher sollen Parteien keine Bewerberinnen und Bewerber aufstellen dürfen, die einer anderen Partei angehören. Um todesfallbedingte Nachwahlen wie im Fall Dresden nach der Bundestagswahl im letzten Jahr bei Landtagswahlen zu vermeiden, sollen die Parteien und Wählergruppen in den Wahlkreisen Ersatzbewerberinnen und -bewerber aufstellen. Diese treten bei der Wahl an die Stelle verstorbener Direktkandidatinnen und -kandidaten.

"Das neue Landeswahlgesetz NRW ist insgesamt wählerfreundlicher", sagte der Innenminister. Neben einem ausgewogenerem Berechnungssystem, mit dem die den Parteien im Landtag zustehenden Sitze ermittelt werden, enthält das Gesetz weitere Neuerungen etwa zur Neutralität der Wahlorgane oder zum Verhindern unzulässiger Wahlbeeinflussung am Wahltag.

Mehr dazu und zu weiteren Punkten der Reform des Landeswahlrechts kann dem Referentenentwurf selbst entnommen werden, den das Innenministerium (parallel zur Information des Landtages) am Mittwoch, dem 24.01., 15.00 Uhr in sein Internet-Angebot einstellen wird (www.im.nrw.de/aktuell und www.im.nrw.de/wahlen).
Aktuelle Stunden zu Kyrill und zu U3-Betreuungsplätzen 

Düsseldorf, 22. Januar 2007 - Die Leistungen des Katastrophenschutzes, die Folgen für die Forstverwaltung sowie die Konsequenzen für den Klimaschutz nach dem Orkan "Kyrill" sind die Themen der Aktuellen Stunde der Plenarsitzung des Landtags NRW am Donnerstag, 25. Januar 2007.

 

In der Aktuellen Stunde wird der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP "Orkan Kyrill: Katastrophenschutz in NRW hat Bewährungsprobe bestanden" und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN "Bewältigung der dramatischen Folgen von Kyrill erfordert Hilfe für die Waldbesitzerinnen und eine funktionsfähige Forstverwaltung!" behandelt. Der Antrag der GRÜNEN auf eine Aktuelle Stunde wird darüber hinaus verbunden mit dem Eilantrag der SPD-Fraktion "Orkan Kyrill zwingt Landesregierung zum Stopp der Forstreform". Ebenfalls im Rahmen dieser Aktuellen Stunde aufgerufen wird ein weiterer Eilantrag der SPD-Fraktion mit dem Titel "Orkan Kyrill fordert Landesregierung auf, endlich das Klimaschutzkonzept fortzuschreiben".

Da für diese Aktuelle Stunde mehrere Anträge gekoppelt wurden, verlängern sich die Redezeiten im Vergleich zu einer üblichen Aktuellen Stunde.

 

Das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Freitag, 26. Januar 2007, lautet: Landesregierung muss endlich Konzept für den Ausbau der U3-Betreuungsplätze vorlegen. Begründet wird der Antrag unter Verweis auf die jüngste Untersuchung des französischen Demographie-Instituts Ined, die belege, "dass der Mangel an qualifizierten Betreuungsplätzen für Unterdreijährige ein entscheidender Grund dafür sei, dass sich immer weniger junge Menschen für Kinder entscheiden können." Die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf sei die Hauptursache für die niedrige Geburtenrate in Deutschland und in NRW. Die Landesregierung wird dringend aufgefordert, konkrete Pläne für die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und damit die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Unterdreijährige vorzulegen.

Ausstellungseröffnung im Landtag: "Lebendige Forschung an Fachhochschulen"

Düsseldorf, 19. Januar 2007 - (19.1.2007) Die Fachhochschulen NRW präsentieren in der Wandelhalle des Landtags eine ganz besondere Ausstellung. Ziel ist es, die Neugierde des Besuchers auf aktuelle Forschungsergebnisse zu wecken. Dabei wird der wissbegierige Bürger  selbst zum Entdecker und Forscher, beispielsweise indem er eine Farbfilterbrille aufsetzt. Wissenshunger und -durst kann auch im Science-Café gestillt werden. Hier kann sich der Besucher kleine "Wissens-Snacks" gönnen.

Die Präsidentin des Landtags, Regina van Dinther, wird gemeinsam mit Professor Dr. Andreas Pinkwart und Professor Dr. Joachim Metzner  am Mittwoch, den  24. Januar 2007, die Ausstellung um 9.30 Uhr feierlich eröffnen.

Die Ausstellung ist bis zum 2. Februar 2007 für interessierte Fachbesucher montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr zu besichtigen. Um telefonische Anmeldung unter 0211/884-2129  oder schriftliche Anmeldung per E-Mail an veranstaltungen@landtag.nrw.de an. wird gebeten.

Bürgersprechstunden beim Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Düsseldorf, 17. Januar 2007 - Auch im Jahr 2007 führt der Petitionsausschuss monatliche Sprechstunden in Düsseldorf, in der Villa Horion des Landtags, durch. Die nächsten Termine sind:  

22. Januar 2007 und 26. Februar 2007.  

Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit Behörden im Lande haben, können sich telefonisch unter der Rufnummer: 0211/884-4444 ab sofort anmelden.

Anhörung zu Rundfunkfrequenzen
Düsseldorf, 15. Januar 2007 - Über die Ergebnisse der "Regional Radiocommunication Conference" (RRC 2006) veranstaltet der Hauptausschuss (Vorsitz: Werner Jostmeier, CDU) am Donnerstag, 18. Januar 2007, ab 10 Uhr eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Raum E 3-A 02.
Die Medien-Experten (unter anderem Vertreter der Landesmedienanstalt NRW, des WDR, der Bundesnetzagentur, des Verbandes der Zeitungsverleger und verschiedener Mobilfunkveranstalter) sollen die Fachpolitiker über das Thema informieren. In der Hauptsache geht es um die künftige Verteilung der Rundfunkfrequenzen.
Anhörung über die Ausbildung und Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I
Düsseldorf, 8. Januar 2007 - Zu den Themen Ausbildung und Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I veranstaltet der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorsitz: Wolfgang Große Brömer, SPD) am Mittwoch, 10. Januar 2007, ab 10.30 Uhr in Raum E 3 - D 01 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen.
Die Experten, u.a. vom Landkreistag, der GEW, vom Landeselternrat, aus der Erziehungswissenschaftlichen und Pädagogischen Forschung, nehmen Stellung zu der "Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) und der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF)".
Während der Anhörung werden u.a. Fragen der Leistungsmessung und der Bilingualität, Voraussetzungen für eine individuelle Förderung, die Einführung von Kopfnoten, Nachmittagsunterricht sowie die Durchlässigkeit des Schulsystems diskutiert.