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Juli - Sep 2009

Anhörungen zur psychiatrischen bzw. psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2010

Düsseldorf/Duisburg, 28. September 2009 - Zwei Anhörungen stehen in dieser Woche auf den Tagesordnungen der Fachausschüsse im Landtag NRW.
Psychiatrische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen. In ihrem Antrag "Psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in NRW ausbauen und konzeptionell weiterentwickeln" stellt die SPD-Fraktion eine "eklatante Unterversorgung der psychisch erkrankten Kinder und Jugendlichen in NRW" fest. Dies treffe sowohl für den voll- und teilstationären als auch den ambulanten Bereich zu. Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Sofortprogramm für tagesklinische Plätze zu starten, ein Konzept für eine stärkere Vernetzung zwischen dem Jugendhilfe- und dem Gesundheitssystem zu entwickeln und dieses zu erproben, spezielle Anlaufstellen und Beratungseinrichtungen zu schaffen. Auch die Fraktion DIE GRÜNEN konstatiert in ihrem Antrag "Psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in NRW verbessern" eine Zunahme psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen sowie eine unzureichende Versorgung. Den Ursachen müsse entgegengewirkt werden, wobei die Unterschiedlichkeit der Erkrankungen bei Jungen und Mädchen berücksichtigt werden müsse. Gemeindenahe Hilfen, das klinische Angebot, die Notfalldienste wie die Beratung müssten ausgebaut, die Kinder- und Jugendpsychiatrie mit der Jugendhilfe verzahnt werden. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hört am Mittwoch, 30. September 2009, ab 10 Uhr in Raum E3-A02 zu der Thematik Sachverständige.

Ebenfalls am Mittwoch, 30. September 2009, ab 13.30 Uhr in Raum E1-D05 nimmt der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform die Stellungnahmen von Experten zum Entwurf der Landesregierung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 entgegen. Nach Artikel 79 der Landesverfassung NRW ist das Land verpflichtet, im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten. Im Landeshaushalt 2010 sollen den Gemeinden und Gemeindeverbänden 7.7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Anhörungen zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie zur Schuldenbremse

Düsseldorf/Duisburg, 14. September 2009 - Dienst- und Versorgungsbezüge. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf die Beamten des Landes übertragen werden. Das bedeutet zum 1. März 2009 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze um 20 Euro und eine lineare Anpassung der Bezüge um 3 Prozent; zum 1. März 2010 soll eine weitere lineare Erhöhung um 1,2 Prozent erfolgen. Im Vergleich zum Tarifergebnis wird die Sockelbetragserhöhung auf 20 Euro halbiert, die Einmalzahlung von 40 Euro entfällt. Die Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge führen zu Mehraufwendungen im Landeshaushalt von 443 Mio. Euro für 2009, 669 Mio. Euro für 2010 und von jeweils 691 Mio. Euro in den Folgejahren. Zu dem Sachverhalt äußern sich Sachverständige im Unterausschuss "Personal" (Vorsitz Martin Börschel, SPD) des Haushalts- und Finanzausschusses am Dienstag, 15. September 2009, ab 13 Uhr in Raum E3 - D01.

Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte. Mit ihrem Antrag begrüßen die Fraktionen von CDU und FDP die Beschlüsse der Föderalismuskommission II zur Einführung einer neuen Schuldenregel, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Ziel ist eine nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Grundsätzlich soll der Gesamtstaat seine Einnahmen und Ausgaben ohne Schuldenaufnahme ausgeglichen halten. Die Rahmenvorgabe für die Schuldenregel für den Bund und alle 16 Länder gibt den Ländern Raum für die nähere Ausgestaltung und lässt so den Kern der Haushaltsautonomie unberührt, wie es im Antrag heißt. Die Landesregierung soll erstens im Bundesrat den Gesetzentwürfen zur Umsetzung der Schuldenbremse zustimmen sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung vorlegen, durch den eine solche Schuldenregel in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden kann. Die Stellungnahmen von Experten nimmt der Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz Anke Brunn, SPD) am Donnerstag, 19. September 2009, ab 11 Uhr in Raum E3 - D01 entgegen.

Aktuelle Stunden zu Solidarpaktmitteln der Kommunen und zum "Dortmunder Haushaltsloch"
Eilantrag: Faire Milchpreise

Düsseldorf/Duisburg, 7. September 2009 - Die Rückzahlung der zu viel gezahlten Solidarpaktmittel durch die nordrhein-westfälischen Kommunen machen die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD in separaten Anträgen zum Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 10. September 2009. Beide Fraktionen berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster aus dem Jahr 2007 zur Verfassungskonformität des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2006, nach der "der Landesgesetzgeber die Überzahlung des kommunalen Beitrags zu den Lasten der Deutschen Einheit alsbald … auszugleichen hat." Auch ein finanzwirtschaftliches Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass die Kommunen in NRW seit 2006 über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus in den Solidarpakt Ost gezahlt hätten. Der Landtag müsse auch angesichts der zugespitzten finanziellen Lage der Kommunen in NRW beraten, wie die Rückzahlung an die Kommunen geschehen könne.

Das "Thema Wahlbetrug durch Verschweigen der katastrophalen Finanzlage der Stadt Dortmund" soll nach dem Willen der Fraktionen von CDU und FDP Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Freitag, 11. September 2009, werden. Da in Dortmund einen Tag nach der Kommunalwahl mit Hinweis auf einen Fehlbetrag von 80 bis 100 Millionen Euro eine Haushaltssperre verkündet worden sei und nach Medienberichten eine noch höhere Summe fehle, müsse die Einschaltung der Kommunalaufsicht geprüft werden. Außerdem müsse geprüft werden, ob der Wahlprüfungsausschuss anzurufen sei. Nach dem Grundsatz der Freiheit der Wahl müssten Wählerinnen und Wähler vor Beeinflussungen geschützt werden, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten. Die Vorgänge in Dortmund müssten aufgeklärt werden, "damit das hohe Gut der Wahrheitspflicht amtlicher Stellen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft gewährleistet werden kann."

Mit einem Eilantrag will die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Initiative des bayerischen Landwirtschaftsministers Brunner nach Kürzung der Milchquoten und einer Aussetzung der bereits beschlossenen Erhöhungen unterstützen. Die Landesregierung soll im Bundesrat eine "strikte Nullsaldierung durchsetzen, um das Zocken und Spekulieren mit Milchmengen und Milchpreisen einzudämmen". Der Landtag NRW müsse in der Plenarsitzung am Freitag, 11. September 2009, Position beziehen, da sich die Agrarministerkonferenz bereits vom 16. bis 18. September 2009 mit dem Thema befasse.

Anhörungen
Informationsvereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung

Anhörungen: Milchwirtschaft, Gesundheitsfachhochschulgesetz, Wohnraumförderung, Mediengesetz sowie Chancen für Studierende ohne Abitur
Düsseldorf/Duisburg, 28. August 2009 - Milchwirtschaft. Dass die Preise für Milchprodukte in letzter Zeit inakzeptabel gesunken sind, darüber sind sich die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU einig. Die Grünen sehen die Gründe dafür in Deregulierung und Überproduktion und befürchten das Aus für einen großen Teil der Milchviehbetriebe, die völlige Industrialisierung der Landwirtschaft sowie durch die beschlossenen Exportbeihilfen negative Auswirkungen für die Entwicklungsländer. Zur Unterstützung der Milchbauern fordern die GRÜNEN eine Mengenregulierung der Milch, verstärkte Förderung neuer, regionaler Märkte und Absatzwege sowie der Bio-Milch. CDU und FDP sprechen sich gegen ein Eingreifen in die soziale Marktwirtschaft aus. Die Lösung der aktuellen wirtschaftlichen Probleme auf dem Milchmarkt sei vorrangig die Aufgabe der Wirtschaftsbeteiligten. Durch die vereinbarten Liquiditätshilfen und das Schulmilchprogramm werde die Milchwirtschaft unterstützt. Am Mittwoch, 02. September 2009, ab 12 Uhr in Raum E3 - A 02 holt der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Marie-Luise Fasse, CDU) die Stellungnahmen von Experten ein.

Gesundheitsfachhochschulen. Der Bedarf an medizinischer ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung steigt aufgrund sich ändernder Altersstrukturen kontinuierlich an und erfordert neue Qualifikationen bei den Pflege- und nichtärztlichen Heilberufen. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung (Gesundheitsfachhochschulgesetz) sieht die Errichtung einer bundesweit ersten Fachhochschule für Gesundheitsberufe vor. Darüber beraten Sachverständige im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Vorsitz Ewald Groth, Bündnis 90/Die Grünen) zusammen mit dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) am Donnerstag, 3. September 2009, ab 10.00 Uhr in Raum E3 - A02.
Föderalismusreform im Wohnungswesen, Fördermöglichkeiten der NRW.BANK. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Föderalismusreform im Wohnungswesen umgesetzt sowie die Fördermöglichkeiten der NRW.BANK gesteigert werden. Zu diesem Zweck soll die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen in die Strukturen der NRW.BANK integriert werden, so dass das Vermögen aufsichtsrechtlich als Haftkapital anzusetzen ist. Das Vorhaben wird in einer gemeinsamen Anhörung des Ausschusses für Bauen und Wohnen (Vorsitz Wolfgang Röken, SPD) und des Haushalts- und Finanzausschusses (Vorsitz Anke Brunn, SPD) am Donnerstag, 03. September 2009, ab 10 Uhr in Raum E3 - D01 mit Sachverständigen diskutiert.
13. Rundfunkänderungsgesetz - Änderung des Landesmediengesetzes LMG und Änderung des WDR-Gesetzes. Die Veränderungen der Medienlandschaft und des Nutzerverhaltens machen nach Ansicht der Landesregierung eine Novellierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Medienangebote in NRW nötig. Da Medienunternehmen auf cross-mediale Strategien setzen und auch der Hörfunk angesichts der Digitalisierung vor neuen Herausforderungen steht, soll das Medienkonzentrationsrecht unter besonderer Beachtung der Beteiligung von Presseunternehmen an Rundfunkveranstaltern neu geordnet werden. Der Entstehung von Meinungsmacht soll durch klare Beteiligungsgrenzen und Vielfalt sichernde Maßnahmen entgegengewirkt werden. Die Vermittlung von Medienkompetenz soll besser koordiniert werden. Im Hauptausschuss (Vorsitz Werner Jostmeier, CDU) werden die Stellungnahmen von Sachverständigen am Donnerstag, 03. September 2009 von 11 Uhr bis 15 Uhr (Änderung des LMG) und von 15.30 Uhr bis 17 Uhr (Änderung des WDR-Gesetzes) im Plenarsaal angehört.

Hochschulzugang öffnen. Aufgrund des steigenden Fachkräftemangels fordert die SPD-Fraktion erweiterte Möglichkeiten des Hochschulzugangs für Menschen ohne Abitur. Qualifikationen, die im Beruf oder in der Weiterbildung erworben wurden, sollen besser angerechnet werden können. Dafür könne ein Ausbau der kombinierten Studienangebote eine sinnvolle Ergänzung sein. Des Weiteren soll das Erststudium wieder gebührenfrei werden. Zu diesem Thema werden im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Vorsitz Ewald Groth, Bündnis 90/Die Grünen) am Donnerstag, 3. September 2009, von 15.30 bis 17.30 Uhr in Raum E3 - A02 Sachverständige gehört.

Informationsvereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung

Eine Vereinbarung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung haben Landtagspräsidentin Regina van Dinther und Ministerpräsident Jürgen Rüttgers getroffen. Über die vorhandenen Frage- und Auskunftsrechte der Abgeordneten hinaus verpflichtet sich die Regierung damit zu einer weitergehenden Information des Parlaments. "Landtag und Landesregierung werden diese Vereinbarung im Geist interorganfreundlichen Verhaltens anwenden und auslegen", heißt es im Vereinbarungstext, den Staatssekretär Karsten Beneke heute Landtagspräsidentin van Dinther überreichte. Die Vereinbarung, die im Hauptausschuss des Landtags von allen Fraktionen unterstützt wurde, wird am 1. September 2009 in Kraft treten.

 

Dann wird das jeweils federführende Ministerium die Fraktionen des Landtags über Gesetzentwürfe der Landesregierung unterrichten, sobald diese Verbänden oder Organisationen zur Anhörung zugeleitet werden. Gleiches gilt für die Entwürfe von Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Landtags bedürfen. Der Landtag wird unverzüglich über beabsichtigte Staatsverträge von erheblicher landespolitischer Bedeutung bzw. Verwaltungsabkommen oder deren beabsichtigte Kündigung informiert. Umgekehrt informiert der Landtag die Landesregierung, wenn sich auf Grund der Unterrichtung Einwände ergeben, die zu einer Verweigerung der Zustimmung führen könnten.

 

Der Landtag soll fortlaufend über die im Bundesrat sowie in der Europäischen Union anstehenden Vorhaben frühzeitig informiert werden. So wird das Landesparlament halbjährlich über Schwerpunkte unterrichtet, die von der Präsidentschaft des Rates der EU vorgelegt werden. Auch Vorhaben der Landesplanung werden dem Landtag frühzeitig mitgeteilt. Außerdem unterrichtet die Landesregierung über die Schwerpunkte ihrer internationalen Arbeit sowie den jeweils zuständigen Landtagsausschuss über landespolitisch bedeutsame Ergebnisse der Fachministerkonferenzen, einschließlich der Europaministerkonferenz. Aufgenommen in den Text der Vereinbarung wurde außerdem, dass die Landesregierung dem jeweiligen Landtagsausschuss einen schriftlichen Bericht spätestens drei Tage vor der Ausschusssitzung vorlegt, soweit dies durch den Ausschuss erbeten wird. Begrenzt wird die Information dort, wo dies aus Rechtsgründen und/oder zwingenden Gründen der Vertraulichkeit von Verhandlungen geboten ist.

Landtag NRW: Ausblick auf das 2. Halbjahr

Düsseldorf/Duisburg, 7. August 2009 - Ab dem 17. August setzen die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen die parlamentarische Arbeit in Düsseldorf fort. In der zweiten Jahreshälfte stehen für das Landesparlament zahlreiche Themen auf der politischen Agenda.
Hier eine Auswahl:

 

·         Plenarsitzungen. Für den 9., 10. und 11. September sind die nächsten Plenarsitzungen im Düsseldorfer Landesparlament angesetzt. Nachdem der Termin für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen auf den 30. August 2009 verlegt wurde, hat das Präsidium des Landtags die Plenarsitzungen um eine Woche nach hinten verschoben. Die weiteren Plenarsitzungen im zweiten Halbjahr sind geplant für den 7. bis 9. Oktober, den 4. und 5. November, den 2. und 3. sowie 16. und 17. Dezember.

 

·         Haushaltsberatungen. In einer öffentlichen Anhörung hört der Haushalts- und Finanzausschuss am Donnerstag, 27. August, die Stellungnahmen von Sachverständigen zum 2. Nachtragshaushalt 2009 (Drucksache 14/9380 und Drucksache 14/9510). Der Gesetzentwurf soll eine Garantie des Landes Nordrhein-Westfalen für die Westdeutsche Landesbank (WestLB) in Höhe von vier Milliarden Euro ermöglichen. Voraussichtlich in den ersten Plenarsitzungen Anfang September soll dann der Haushaltsentwurf für das Jahr 2010 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Um den Entwurf im Detail zu beleuchten, wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss unter anderem im Oktober zu einer Klausurtagung in Lüdenscheid zusammenfinden.

 

·         Gesetzgebung. Zahlreiche Gesetzentwürfe wird der Landtag in der zweiten Jahreshälfte beraten und dazu auch die Einschätzungen von externen Sachverständigen zu Rate ziehen. So wird es am 3. September 2009 im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie eine öffentliche Anhörung zum geplanten „Gesetz zum Aufbau der Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 14/9249) geben. Weitere Gesetzgebungsvorhaben beziehen sich unter anderem auf die „Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in NRW“ (Drucksache 14/8947) und auf neue Regelungen für den Vollzug der Untersuchungshaft (Gesetzentwurf der Landesregierung: Drucksache 14/8631 / Gesetzentwurf der SPD-Fraktion: Drucksache 14/6327). Darüber hinaus fordern die Oppositionsfraktionen im Landtag eine Änderung der Landesverfassung, um die Informationsrechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung gesetzlich festzuschreiben (Drs. 14/1541). Zu erwarten ist außerdem eine gesetzliche Regelung des Landtags, wie die in der Föderalismusreform II vorgesehene Schuldenbremse in nordrhein-westfälisches Landesrecht umgesetzt werden soll. 

 

·         Große Anfragen. Mehrere Große Anfragen haben die Oppositionsfraktionen im Landtag an die Landesregierung gestellt, unter anderem zur Situation von Frauen am nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt (Drs. 14/9125), zu den Perspektiven für Kultur in Nordrhein-Westfalen (Drs. 14/9462) und zur Situation und Zukunft der sonderpädagogischen Förderung an Schulen (Drs. 14/9132). Die Antworten der Landesregierung werden für das zweite Halbjahr erwartet und im Plenum beraten, wenn dies von mindestens einer Fraktion oder von mindestens einem Viertel der Abgeordneten beantragt wird.

 

·         Parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Bereits in der parlamentarischen Sommerpause hat der Landtag auf Antrag von SPD und Grünen einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser soll dazu beitragen, die Vorgänge rund um das Ermittlungsverfahren gegen einen Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Umweltministerium aufzuklären. Nach dem Ende der sitzungsfreien Zeit wird der Untersuchungsausschuss mit der Beweisaufnahme beginnen.

 

·         Enquetekommission. Auch die Kommission zur „Erarbeitung von Vorschlägen für eine effektive Präventionspolitik in NRW" setzt ihre Arbeit im Landesparlament fort. Am Freitag, 21. August 2009, befragt die Kommission in einer Anhörung Sachverständige zum Thema: „Medien als potentieller Risikofaktor für Kinder- und Jugenddeliquenz – was ist zu tun?“