300 Millionen
Euro an NRW-Kommunen ausgezahlt - Kommunalminister Jäger:
Gemeinsam Schritt für Schritt zu besseren Kommunalfinanzen |
Düsseldorf/Duisburg,
22. Dezember 2010 - Das Land hat heute (22.12.) die versprochene
Soforthilfe von 300 Millionen Euro an die Kommunen in NRW
ausgezahlt. "Wir lösen Schritt für Schritt unsere Zusagen
planmäßig ein. Heute haben wir einen ersten Baustein unseres
Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Kommunalfinanzen
realisiert", sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Mit den 300 Millionen Euro wurde das GFG 2010 rückwirkend um
rund 4 Prozent auf 7,9 Milliarden Euro aufgestockt. 256
Millionen Euro der Soforthilfe entfallen auf die frei
verwendbaren Schlüsselzuweisungen. Die verbleibenden Mittel
erhöhen die Ansätze der Investitionspauschalen, die
finanzkraftunabhängig zugewiesen wurden. Deshalb profitieren von
der heute ausgezahlten Soforthilfe vor allem die finanzschwachen
Städte und Gemeinden.
Grundlage ist das Gesetz zur Änderung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2010, das der Landtag in
seiner letzten Sitzung am 16. Dezember beschlossen hatte.
Parlamentsbilanz
Zu 20 Plenarsitzungen sind die 181 Abgeordneten des 15. Landtags
Nordrhein-Westfalen seit der konstituierenden Sitzung am 9. Juni
2010 zusammen gekommen.
Dabei haben sich die Abgeordneten der 5 Fraktionen mit 23
Gesetzentwürfen auseinandergesetzt. Zehn Gesetze hat der Landtag
seither verabschiedet, darunter den Nachtragshaushalt 2010, das
Schulrechtsänderungsgesetz und das Gesetz zur Revitalisierung
des Gemeindewirtschaftsrechts.
Die Fachausschüsse des Landtags tagten in den zurückliegenden
Monaten in 140 Sitzungen und befragten in12 öffentlichen
Anhörungen, beispielsweise zum Artenschutz, zu Studiengebühren,
zum Jugendmedienschutz, externe Sachverständige zu Anträgen und
Gesetzesvorhaben.
Neben seiner Gesetzgebungskompetenz hat der Landtag auch seine
Kontrollfunktion wahrgenommen: Die Abgeordneten stellten in den
vergangenen sieben Monaten insgesamt 405 Kleine Anfragen sowie
eine Große Anfrage zu Neofaschismus bzw. Rechtsextremismus in
Nordrhein-Westfalen.
Am 10. November 2010 hat der Landtag eine Enquetekommission
„Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf
den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen“ eingesetzt.
Mit Beginn der neuen Wahlperiode wurde auch der Anbau des
Landtags weit vor der veranschlagten Zeit fertiggestellt. Nach
und nach konnten Fraktionsmitarbeiter sowie Landtagsbeschäftigte
dort ihre neuen Büros beziehen. Fünfzig Landtagsbeschäftigte
sind nun wieder im Hauptgebäude statt in externen Liegenschaften
untergebracht. Die bisher in der Stadt Düsseldorf angemieteten
Büros konnten aufgegeben und die Mietzahlungen gespart werden.
Im Plenarsaal konnten mit moderner Lichttechnik und effektivem
Sonnenschutz nicht nur die Arbeitsbedingungen für die
Abgeordneten verbessert, sondern auch der Energieverbrauch
deutlich gesenkt werden. |
Kabinett
beschließt Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber in NRW |
Düsseldorf/Duisburg,
21. Dezember 2010 - Das Kabinett hat heute (21.12.) eine
Verordnung gebilligt, die es Asylbewerbern in
Nordrhein-Westfalen künftig ermöglicht, sich vorübergehend
generell erlaubnisfrei im gesamten Landesgebiet aufzuhalten.
"Damit nutzen wir landesrechtliche Spielräume im Sinne der
Menschen und im Sinne eines modernen und aufgeschlossenen
Aufenthaltsrechts", sagte Innenminister Ralf Jäger in
Düsseldorf.
Die bisherige Regelung sah vor, dass Asylbewerber sich
erlaubnisfrei nur in dem Regierungsbezirk aufhalten dürfen, in
dem die für sie zuständige Ausländerbehörde liegt. "Solche
räumlichen Beschränkungen greifen in die Bewegungsfreiheit der
Betroffenen in erheblichem Maße ein und führen nicht selten zu
sozialer Isolation. Sie sind lebensfremd und schränken die
berechtigten Mobilitätsinteressen der Betroffenen unnötig ein.
So kann es beispielsweise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
zur Pflege sozialer Kontakte oder zur Teilnahme an kulturellen
oder sportlichen Aktivitäten wichtig für die Betroffenen sein,
regelmäßig den Regierungsbezirk zu verlassen", sagte Jäger. In
der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die bestehenden
Regelungen zu unbilligen Ergebnissen führen können. Der
Innenminister verwies dabei auf den Fall eines
fußballbegeisterten 13-jährigen iranischen Asylbewerbers. Ihm
war eine Fahrt zum Bundesliga-Spiel Borussia Dortmund - Bayern
München in Dortmund ge!
schenkt worden. Die Ausländerbehörde hatte dem Jungen die Fahrt
zunächst mit der Begründung verweigert, er dürfe den
Regierungsbezirk Düsseldorf nicht verlassen.
"Die heute vom Kabinett beschlossene Lockerung der
Residenzpflicht für Asylbewerber in NRW ist ein klares
Bekenntnis zugunsten der hier schutzsuchenden Menschen",
erklärte der Minister. |
300 Millionen
Euro Soforthilfe für die Kommunen per Gesetzesänderung
beschlossen |
Düsseldorf/Duisburg,
16. Dezember 2010 - Das Land hat heute (16.12.) die Grundlage
dafür geschaffen, dass die Kommunen noch vor Weihnachten die
versprochene Soforthilfe von 300 Millionen Euro erhalten können.
Dazu hat der Landtag heute (16.12.) das Gesetz zur Änderung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2010 beschlossen. Damit wird
das GFG 2010 rückwirkend um rund 4 Prozent auf dann 7,9
Milliarden Euro aufgestockt. "Als Partner der Kommunen lösen wir
Schritt für Schritt unsere Zusagen planmäßig ein. Heute haben
wir einen ersten Baustein unseres Gesamtkonzeptes zur
Verbesserung der Kommunalfinanzen auf den Weg gebracht", sagte
Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Das Gesetz beteiligt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wieder
mit 134 Millionen Euro am Aufkommen des Landes an der
Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig soll die Befrachtung der
Kommunen mit 166 Millionen Euro an der Konsolidierung des
Landeshaushalts entfallen. Die vorherige Landesregierung habe
diese Mittel im kommunalen Finanzausgleich jahrelang den
Kommunen vorenthalten. "Als Anwalt der Kommunen haben wir die
notwendige Gerechtigkeit wieder hergestellt", sagte Jäger.
Rund 256 Millionen Euro der Soforthilfe sind für die Aufstockung
der frei verwendbaren Schlüsselzuweisungen eingeplant. Die
verbleibenden Mittel sollen der Erhöhung der Ansätze der
Investitionspauschalen dienen, die finanzkraftunabhängig
zugewiesen werden. Im Ergebnis profitieren von der Soforthilfe
vor allem die finanzschwachen Städte und Gemeinden.
Gesetz zur Änderung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010 Modellrechnung |
Initiative
bringt neue Perspektiven für die Kommunen - Kommunalminister
Jäger: Das Ziel bleibt der Etatausgleich zum möglichst frühen
Zeitpunkt |
Düsseldorf/Duisburg,
1. Dezember 2010 - Künftig soll
für die Genehmigungsfähigkeit eines kommunalen
Haushaltssicherungskonzeptes auch ein längerer Zeitraum als die
bisherigen vier Jahre ausreichen, forderte Kommunalminister Ralf
Jäger gestern in Düsseldorf. "Das ist notwendig und sinnvoll,
damit die 137 Nothaushaltskommunen so schnell wie möglich zu
rechtsgültigen Haushalten kommen können", betonte Jäger. Eine
entsprechende Gesetzesinitiative zur Änderung des
Gemeindehaushaltsrechtes werden die Koalitionsfraktionen am
kommenden Freitag in den Landtag einbringen.
"Damit geht NRW den gleichen Weg wie die anderen Flächenländer
auch", stellte der Minister fest. Es werde ein Rechtszustand
hergestellt, wie er heute schon in den meisten unionsgeführten
Ländern wie Niedersachsen und Hessen gelte.
"Derzeit könnten Nothaushaltskommunen zum Beispiel nur
ausnahmsweise energetisch sanieren, selbst wenn sich diese
Investition innerhalb kurzer Zeit rechnet. "Da Kommunen
rechtlich nicht verpflichtet sind, eine moderne energiesparende
Heizungsanlage einzubauen, darf eine Nothaushaltskommune solche
Baumaßnahme auch nicht durchführen", erläuterte der
Kommunalminister. Gleiches gelte zum Beispiel auch für die
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Zwar stünden
einer solchen Umrüstung schon nach wenigen Jahren Einsparungen
bei den Stromkosten in gleicher Höhe gegenüber, dennoch seien
solche Investitionen einer Nothaushaltskommune rechtlich oftmals
nicht erlaubt.
Auch im Bereich des Personals ist eine Nothaushaltskommune heute
nicht wettbewerbsfähig: So kann sie beispielsweise
Feuerwehrleute nicht befördern, obwohl diese Beförderungen den
städtischen Haushalt nur mit wenigen Tausend Euro belasten.
Stattdessen muss sie zusehen, wie diese Beschäftigten in andere
Kommunen abwandern, die befördern dürfen.
Die geplante Gesetzesänderung sei alles andere als ein Freibrief
für mehr Verschuldung. Jäger verspricht sich vielmehr einen
neuen Motivationsschub für die Kommunalpolitiker in den
Nothaushaltskommunen: "Wenn der Rat an dem Ziel festhält, den
eigenen Haushalt zum frühestens möglichen Zeitpunkt
auszugleichen, wird er künftig viele Gestaltungsmöglichkeiten
haben, die ihm derzeit verwehrt sind." Wie weit dieser Spielraum
konkret geht, wird jede Nothaushaltskommune mit ihrer
Aufsichtsbehörde abstimmen müssen.
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Aktuelle Stunden zum Steag-Verkauf, U3-Betreuung,
Gemeinschaftsschule sowie Landesarchiv |
Düsseldorf/Duisburg, 29. November 2010 - „Unkalkulierbare
Risiken für Ruhrgebietskommunen verhindern – Drohende
Steag-Übernahme verstößt gegen Landesinteressen“ wird das Thema
der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 1.
Dezember 2010, sein. Die Antrag stellende FDP-Fraktion führt zur
Begründung an, dass Evonik entgegen der bisherigen Ankündigung
nicht nur 51 Prozent der Steag zu einem Kaufpreis von 614
Millionen Euro veräußern wolle, sondern in drei bis fünf Jahren
auch die restlichen 49 Prozent. Für das Konsortium der
Stadtwerke von Dortmund, Bochum, Duisburg, Essen, Oberhausen und
Dinslaken, das sich an dem Bieterverfahren zur Übernahme des
fünftgrößten Stromerzeugers Steag beteiligen wolle, bedeute das,
dass es sich bereits jetzt zu einer Zahlung von 1,2 Milliarden
Euro verpflichten müsste. Über den Zuschlag solle bereits Mitte
Dezember entschieden werden. Für die hoch verschuldeten
Ruhr-Städte, so die FDP-Fraktion, sei die Übernahme der Steag
ein dramatisches finanzielles Abenteuer. Die Landesregierung
müsse dem Landtag darlegen, welche Maßnahmen sie im Rahmen ihrer
kommunalaufsichtsrechtlichen Befugnisse ergreifen wird, um
Schaden von den Kommunen abzuwenden.
„Hat Ministerin Schäfer den Finanzminister belogen?“, möchte die
CDU-Fraktion in der Aktuellen Stunde der Plenarsitzung am
Donnerstag, 2. Dezember 2010, wissen. Zum Hintergrund: Im
Nachtragshaushalt 2010 werden 150 Millionen Euro für rund 1.300
begonnene Maßnahmen zur U3-Betreuung bereitgestellt. Es gebe
aber, so die CDU, keine Anhaltspunkte für die von Ministerin
Schäfer behaupteten 1.300 Bauruinen. Ein Haushaltsnachtrag von
150 Millionen Euro, der auf einer nicht darstellbaren
Deckungslücke fuße, sei jedoch nicht hinnehmbar.
In einer zweiten Aktuellen Stunde soll ebenfalls am Donnerstag
auf Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN über das
„Modellvorhaben Gemeinschaftsschule“ diskutiert werden. Die
kommunalen Spitzenverbände und das Präsidium des Städte- und
Gemeindebundes hätten das Modellvorhaben begrüßt. Die sachliche
Auseinandersetzung über das Modellvorhaben werde durch Begriffe
wie „Schulkrieg“ und andere martialische Töne gestört. Der
CDU-Generalsekretär werde mit den Worten zitiert, die
Gemeinschaftsschule stelle „Unzucht mir Abhängigen“ dar. Dies
stoße alle vor den Kopf, die sich um den besten Weg für die
Schulentwicklung in NRW bemühten. Die Aktuelle Stunde wird
verbunden mit dem Antrag der FDP-Fraktion: „Die sogenannte
Gemeinschaftsschule ist keine tragfähige Lösung vor Ort –
Differenzierte Bildungsgänge erhalten und drohende
Schulverwerfungen zwischen den Kommunen vermeiden.“
Für die Kostenexplosion beim NRW-Landesarchiv in Duisburg von
ursprünglich 30 auf rund 90 Millionen Euro sei die frühere
CDU/FDP-Landesregierung verantwortlich, so der „Spiegel“ in
seiner jüngsten Ausgabe. Die Fraktion „DIE LINKE“ möchte darüber
in der Plenarsitzung am Freitag, 3. Dezember 2010, im Rahmen
einer Aktuellen Stunde debattieren. |
Anhörungen zum Schulsystem sowie zu Studiengebühren |
Düsseldorf/Duisburg, 22. November 2010 - Öffentliche Anhörungen
von Sachverständigen zum Schulsystem sowie zur Abschaffung der
Studiengebühren bzw. zur Beibehaltung der Studienbeiträge an den
nordrhein-westfälischen Hochschulen stehen in dieser Woche auf
der Tagesordnung von Ausschüssen im Landtag NRW.
Schulsystem: Die Abgeordneten des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung hören sich am Mittwoch, 24. November 2010, 13 Uhr,
Raum E3 - A02 die Stellungnahmen von Sachverständigen zu einem
Antrag der FDP-Fraktion an: Schulvielfalt erhalten - Keine
Einheitsschule für NRW (Drs. 15/21). Darin wird in dem Ziel von
SPD und GRÜNEN, mindestens 30 Prozent aller weiterführenden
Schulen in NRW in Einheitsschulen umzuwandeln, eine ideologisch
motivierte Schulstrukturveränderung gesehen. Die schrittweise
Abschaffung der Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen werde
extreme Unruhe in die Schulen tragen, das Leistungsniveau
absenken und die Gesellschaft sozial spalten. Der Landtag soll
deshalb die Landesregierung auffordern, die Vielfalt des
nordrhein-westfälischen Schulsystems zu erhalten.
Studiengebühren/Studienbeiträge: Experten nehmen im Ausschuss
für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie am
Freitag, 26. November 2010, 10 Uhr, Raum E3 - A02,
Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 15/97) und der Fraktion
DIE LINKE (Drs. 15/30) sowie einen Antrag der FDP-Fraktion (Drs.
15/126) unter die Lupe. Landesregierung wie LINKE möchten mit
ihren Gesetzentwürfen die Studiengebühren an den
nordrhein-westfälischen Hochschulen abschaffen. Studiengebühren
wirkten sozial abschreckend und erschwerten insbesondere jungen
Menschen aus einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu den
Hochschulen. Es sei, so DIE LINKE, auch nicht zu spürbaren
Verbesserungen in der Qualität der Lehre gekommen. Durch den
Wegfall der Studienbeiträge gebe es für die Hochschulen
Mindereinnahmen. Die Landesregierung will den Hochschulen den
Gesamtbetrag des bisherigen Studienbeitragsaufkommens
zweckgebunden garantieren. Die LINKE will die Mindereinnahmen
durch zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt kompensieren.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion war die Einführung der
Studienbeiträge hingegen ein voller Erfolg. Die Abschaffung der
Studienbeiträge sei unfair und rechtlich fragwürdig. Die
Gesamtsumme, die die Landesregierung zur Verfügung stellen
wolle, werde auf alle Hochschulen mit Ausnahme der
Fernuniversität Hagen verteilt, so dass auch Hochschulen, die
bislang keine oder ermäßigte Studienbeiträge erhoben hätten,
davon profitierten. Außerdem drohe eine Hochschulpolitik nach
Kassenlage, die Haushaltsführung der Landesregierung entscheide
dann über die den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel und
damit über die Studienbedingungen. Die Landesregierung wird
aufgefordert, den Hochschulen die Möglichkeit zu belassen,
Studienbeiträge sozialverträglich zu erheben.
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Innenminister
Jäger: Sicherheitsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen erhöht |
Düsseldorf/Duisburg, 17. November 2010 -
In
Nordrhein-Westfalen sind die bundesweit abgestimmten
Sicherheitsmaßnahmen
gegen
mögliche Terroranschläge weiter verstärkt worden. "Wir nehmen
die erhöhte Gefährdungslage ernst", sagte Innenminister Ralf
Jäger heute (17.11) in Düsseldorf. Der Bundesinnenminister geht
für Deutschland aktuell von einer intensivierten Gefährdung
durch islamistische Terroristen aus. "Es gibt aber bislang keine
Hinweise auf konkret bevorstehende Anschläge in
Nordrhein-Westfalen", betonte Jäger.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern treffen schon seit
längerem in enger Abstimmung Vorkehrungen auf hohem Niveau. "Die
nordrhein-westfälische Polizei führt bereits intensive Maßnahmen
an möglichen gefährdeten Objekten durch", erklärte der Minister.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage verstärkt die
Polizei ihre Präsenz, insbesondere an Orten mit hohem
Publikumsverkehr. An Flughäfen und Bahnhöfen stimmt sie ihre
Maßnahmen eng mit der Bundespolizei ab. "Es ist wichtig, die
Menschen zu sensibilisieren, wachsam zu sein", sagte Jäger,
warnte aber vor Panikmache.
Die Innenminister von Bund und Länder werden sich auf ihrer
Konferenz in Hamburg ausführlich mit diesem Thema befassen.
Innenminister Jäger: Demokratie braucht engagierte Jugendliche -
Jugendkongress gegen Rechtsextremismus
Düsseldorf/Moers/Duisburg, 15. November 2010
"Die aktuellen Gefahren aus der rechtsextremistischen Szene sind die
steigende Gewaltbereitschaft von Neonazis, rechtsextremistische
Propaganda im Internet und die gezielte Tarnung menschenverachtender
Inhalte", warnte Innenminister Ralf Jäger in Moers zur Eröffnung des
Jugendkongresses "Moers ist bunt". "Rechtsextremisten sprechen
Jugendliche gezielt an, indem sie ihre Ideologien von gestern im
Gewand von heute verpacken", so Jäger.
Dem setze die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Aufklärung
und Sensibilisierung vor den Gefahren des Rechtsextremismus
entgegen. Beispiele dafür sind der Bildungscomic "Andi", spezifische
Fortbildungen für Lehrer oder die Förderung demokratischer
Netzwerke.
Die vom Schlosstheater Moers mit Unterstützung des Innenministeriums
ausgerichtete Veranstaltung sei ein weiterer Baustein im Kampf gegen
Rechtsextremismus. "Unsere offene und tolerante Gesellschaft braucht
engagierte Jugendliche. Wir müssen fremdenfeindlicher Propaganda mit
demokratischen Ideen und Werten entgegentreten", appellierte
Minister Jäger an die rund 150 jugendlichen Kongressteilnehmer. Sie
suchen dort nach weiteren Wegen, dem Rechtsextremismus wirksam
entgegenzutreten und die Demokratie zu fördern. |
Landtag berät über Bürgermeisterabwahl
Umstrittener OB Duisburgs mit Ketchup bespritzt |
Mehr Demokratie begrüßt Gesetzesinitiative der Linken
Düsseldorf/Duisburg, 10. November 2010 -Auf Antrag der Linken
berät der Landtag am morgigen Donnerstag über die Neuregelung
von Bürgermeisterabwahlen in Nordrhein-Westfalen. Die Linke hat
einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Initiative zu
einem Abwahlverfahren auch von den Bürgern ausgehen kann. Bisher
kann ein Abwahlverfahren nur auf Beschluss eines Rates
eingeleitet werden.
„Stimmt der Landtag dieser Gesetzesänderung zu, zieht er damit
die richtige Konsequenz aus den Vorgängen um das
Loveparade-Unglück in Duisburg“, erklärte Alexander Slonka,
Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Im Duisburger Rat war
vor kurzem ein Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens
gegen Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) gescheitert, weil
die vorgeschriebene Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam.
„Die Duisburger hätten die Möglichkeit bekommen sollen, ihren OB
abzuwählen oder ihm das bei seiner Wahl gegebene Vertrauen zu
bestätigen“, meint Slonka. Beim aktuellen Verfahren seien sie
aber in der Abwahlfrage nur Zuschauer statt eigenständige
Akteure. Sauerland wurde übrigens heute bei der Einweihung
eines umgestalteten Marktes in Rheinhausen mit Ketchup
bespritzt.
Vorbild für das von Mehr Demokratie geforderte Abwahlverfahren
sind die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, wo
die Wähler ihren Bürgermeister bereits auf eigene Initiative
seines Amtes entheben können. Nach dem Vorschlag von Mehr
Demokratie soll das Unterschriftenquorum für einen Abwahlantrag
dem bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Hier gilt je
nach Gemeindegröße eine Hürde von 3 bis 10 Prozent aller
Wahlberechtigten, in Kreisen gilt ein Quorum von 3 bis 5
Prozent. Tritt ein Bürgermeister aufgrund eines Abwahlantrags
nicht zurück, kommt es zum Bürgerentscheid über den Verbleib in
seinem Amt.
„ Dass der Gesetzentwurf der Linken bei der Abstimmung kein
Quorum vorsieht, ist ein Vorteil gegenüber den Plänen der
rot-grünen Landesregierung“, erläutert Slonka. SPD und Grüne
hatten in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls die Einführung der
Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren vereinbart, wollen beim
Bürgerentscheid aber ein Drittel-Quorum setzen. Damit ein
Abwahl-Bürgerentscheid gültig ist, müsste sich also je nach Art
des Quorums ein Drittel aller Wahlberechtigten an der Abstimmung
beteiligen oder für den Abwahlantrag stimmen. „Bei Wahlen gilt
das bewährte Prinzip Mehrheit entscheidet, gleiches sollte dann
auch bei Abwahlverfahren gelten“, forderte Slonka. Andernfalls
bleibe die Stärkung der Bürgerrechte in diesem Bereich ein
Papiertiger.
Mehr Informationen:
Bürgermeisterabwahl - Auch per Bürgerbegehren
http://www.nrw.mehr-demokratie.de/abwahl.html
Gesetzentwurf der Linken zur Bürgermeisterabwahl
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-465.pdf
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Aktuelle Stunden zur Atompolitik, zur Steuerschätzung, zu
Verstößen gegen Arbeitszeitvorgaben |
Düsseldorf/Duisburg, 8. November 2010 - "Atompolitik von
Kanzlerin Merkel und Atomminister Röttgen spaltet die
Gesellschaft" lautet der Antrag der Fraktionen von SPD und
GRÜNEN auf eine Aktuelle Stunde, die in der Plenarsitzung am
Mittwoch, 10. November 2010, debattiert wird. Zur Begründung
führen die beiden Fraktionen die Laufzeitverlängerung für die
deutschen Atomkraftwerke sowie die für sie nicht
nachvollziehbare Aussage von Bundesminister Röttgen an, die
Frage der Endlagerung sei völlig unabhängig zu betrachten von
der Laufzeitverlängerung. Letztere, so SPD und GRÜNE, habe
jedoch in mehrfacher Hinsicht massive Auswirkungen auf NRW.
Nach der aktuellen Steuerschätzung für die Jahre 2010 bis 2012
können Bund, Länder und Kommunen 2010 Steuermehreinnahmen von
15,2 Mrd. Euro einplanen. NRW kann 2010 mit 1,1 Mrd. Euro
Steuermehreinnahmen rechnen. Im Nachtragshaushalt seien jedoch
erst 400 Mio Euro eingestellt, so die CDU-Fraktion, und werfen
der Landesregierung wegen der von dieser geplanten Erhöhung der
Nettoneuverschuldung Unverantwortlichkeit vor. Der Antrag der
CDU-Fraktion "Die Ergebnisse der Steuerschätzung zeigen:
Nachtragshaushalt zurückziehen - Schuldenorgie stoppen" wird in
der Plenarsitzung am Donnerstag, 11. November 2010, diskutiert.
Der Eilantrag der FDP-Fraktion "Die Steuerschätzung macht
deutlich: Die Landesregierung muss den Entwurf des
Nachtragshaushalts umgehend zurückziehen" wird im Rahmen der
Aktuellen Stunde mitbehandelt.
In der Plenarsitzung am Freitag, 12. November 2010, wird auf
Antrag der FDP-Fraktion das Thema "Massive Verstöße gegen
Arbeitszeitvorgaben an nordrhein-westfälischen Krankenhäusern
endlich beenden" auf der Tagesordnung stehen. Aktuelle Zahlen,
von Arbeitsminister Schneider vorgestellt, zeigten einen
eklatanten Missstand beim Arbeitsnehmerschutz an Krankenhäusern
in NRW. In über 92 Prozent der Krankenhäuser seien Verstöße
gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt worden. Übermüdetes und
überlastetes Klinikpersonal beeinträchtige die
Versorgungsqualität und gefährdeten die Patientensicherheit.
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Anhörungen zur Schulrechtsänderung sowie zum Jugendmedienschutz
und Gemeindewirtschaftsrecht |
Düsseldorf/Duisburg, 2. November 2010 - Im Düsseldorfer Landtag
stehen in der ersten Novemberwoche drei Anhörungen auf der
Tagesordnung der Fachausschüsse. Die Sachverständigen werden
sich sowohl zum Schulrechtsänderungsgesetz, zur Novellierung des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sowie zum Gesetz zur
„Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ äußern.
• Anhörung zur Schulrechtsänderung am Mittwoch, 3. November:
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 15/24)
sowie Die Linke (Drs. 15/28,15/29, 15/36 und 15/37) planen in
ihren jeweiligen Gesetzentwürfen unter anderem die Mitbestimmung
von Schülerinnen und Schülern in den Schulen zu stärken, die
Grundschuleinzugsbezirke wiedereinzuführen, die Kopfnoten
abzuschaffen sowie die verbindlichen Grundschulgutachten
aufzuheben. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorsitz
Wolfgang Große Brömer, SPD) nimmt ab 13.00 Uhr im Plenarsaal
Stellung zu den Expertisen.
• Anhörung zum Jugendmedienschutz am Donnerstag, 4. November:
Der Haupt- und Medienausschuss (Vorsitz Wolfram Kuschke, SPD)
berät ab 11.00 Uhr im Plenarsaal über die Novellierung des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags als Artikel 1 des 14.
Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Anlässe zur Überarbeitung des
rundfunkrechtlichen Staatsvertrags gaben der Landesregierung
unter anderem der Amoklauf von Winnenden und der damit
verbundene Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Juni
2009 (Drs. 15/17). Mit den Sachverständigen soll beispielsweise
darüber diskutiert werden, welche neuen Möglichkeiten der
Alterskennzeichnung für onlinevertriebene Computerspiele
bestehen und mit welchen optischen oder akustischen Mitteln
entwicklungsbeeinträchtigende Sendungen gekennzeichnet werden
können.
• Anhörung zum Gemeindewirtschaftsrecht am Freitag, 5. November:
Mit ihrem Gesetzentwurf zur „Revitalsierung des
Gemeindewirtschaftsrechts“ wollen die Fraktionen der SPD und
Bündnis 90/Die Grünen das Gemeindewirtschaftsrecht wieder auf
den Stand vor der Änderung im Jahr 2007 bringen (Drs. 15/27).
Ziel der Antrag stellenden Fraktionen ist es, „die
Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von
deregulierten Märkten zu erhalten und wieder zu verbessern.“
Dazu hören der Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina
Gödecke, SPD) und der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und
Energie (Vorsitz Dr. Jens Petersen, CDU) ab 10.00 Uhr im Raum E3
– D01 Experten an. |