Aktuell  Archiv Nov - Dez 2010

300 Millionen Euro an NRW-Kommunen ausgezahlt - Kommunalminister Jäger: Gemeinsam Schritt für Schritt zu besseren Kommunalfinanzen

Düsseldorf/Duisburg, 22. Dezember 2010 - Das Land hat heute (22.12.) die versprochene Soforthilfe von 300 Millionen Euro an die Kommunen in NRW ausgezahlt. "Wir lösen Schritt für Schritt unsere Zusagen planmäßig ein. Heute haben wir einen ersten Baustein unseres Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Kommunalfinanzen realisiert", sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Mit den 300 Millionen Euro wurde das GFG 2010 rückwirkend um rund 4 Prozent auf 7,9 Milliarden Euro aufgestockt. 256 Millionen Euro der Soforthilfe entfallen auf die frei verwendbaren Schlüsselzuweisungen. Die verbleibenden Mittel erhöhen die Ansätze der Investitionspauschalen, die finanzkraftunabhängig zugewiesen wurden. Deshalb profitieren von der heute ausgezahlten Soforthilfe vor allem die finanzschwachen Städte und Gemeinden.
Grundlage ist das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2010, das der Landtag in seiner letzten Sitzung am 16. Dezember beschlossen hatte.

Parlamentsbilanz
Zu 20 Plenarsitzungen sind die 181 Abgeordneten des 15. Landtags Nordrhein-Westfalen seit der konstituierenden Sitzung am 9. Juni 2010 zusammen gekommen.
Dabei haben sich die Abgeordneten der 5 Fraktionen mit 23 Gesetzentwürfen auseinandergesetzt. Zehn Gesetze hat der Landtag seither verabschiedet, darunter den Nachtragshaushalt 2010, das Schulrechtsänderungsgesetz und das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts.
Die Fachausschüsse des Landtags tagten in den zurückliegenden Monaten in 140 Sitzungen und befragten in12 öffentlichen Anhörungen, beispielsweise zum Artenschutz, zu Studiengebühren, zum Jugendmedienschutz, externe Sachverständige zu Anträgen und Gesetzesvorhaben.
Neben seiner Gesetzgebungskompetenz hat der Landtag auch seine Kontrollfunktion wahrgenommen: Die Abgeordneten stellten in den vergangenen sieben Monaten insgesamt 405 Kleine Anfragen sowie eine Große Anfrage zu Neofaschismus bzw. Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen.
Am 10. November 2010 hat der Landtag eine Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen“ eingesetzt.
Mit Beginn der neuen Wahlperiode wurde auch der Anbau des Landtags weit vor der veranschlagten Zeit fertiggestellt. Nach und nach konnten Fraktionsmitarbeiter sowie Landtagsbeschäftigte dort ihre neuen Büros beziehen. Fünfzig Landtagsbeschäftigte sind nun wieder im Hauptgebäude statt in externen Liegenschaften untergebracht. Die bisher in der Stadt Düsseldorf angemieteten Büros konnten aufgegeben und die Mietzahlungen gespart werden.
Im Plenarsaal konnten mit moderner Lichttechnik und effektivem Sonnenschutz nicht nur die Arbeitsbedingungen für die Abgeordneten verbessert, sondern auch der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden.

Kabinett beschließt Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber in NRW

Düsseldorf/Duisburg, 21. Dezember 2010 - Das Kabinett hat heute (21.12.) eine Verordnung gebilligt, die es Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen künftig ermöglicht, sich vorübergehend generell erlaubnisfrei im gesamten Landesgebiet aufzuhalten. "Damit nutzen wir landesrechtliche Spielräume im Sinne der Menschen und im Sinne eines modernen und aufgeschlossenen Aufenthaltsrechts", sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Die bisherige Regelung sah vor, dass Asylbewerber sich erlaubnisfrei nur in dem Regierungsbezirk aufhalten dürfen, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde liegt. "Solche räumlichen Beschränkungen greifen in die Bewegungsfreiheit der Betroffenen in erheblichem Maße ein und führen nicht selten zu sozialer Isolation. Sie sind lebensfremd und schränken die berechtigten Mobilitätsinteressen der Betroffenen unnötig ein. So kann es beispielsweise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zur Pflege sozialer Kontakte oder zur Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Aktivitäten wichtig für die Betroffenen sein, regelmäßig den Regierungsbezirk zu verlassen", sagte Jäger. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die bestehenden Regelungen zu unbilligen Ergebnissen führen können. Der Innenminister verwies dabei auf den Fall eines fußballbegeisterten 13-jährigen iranischen Asylbewerbers. Ihm war eine Fahrt zum Bundesliga-Spiel Borussia Dortmund - Bayern München in Dortmund ge!
schenkt worden. Die Ausländerbehörde hatte dem Jungen die Fahrt zunächst mit der Begründung verweigert, er dürfe den Regierungsbezirk Düsseldorf nicht verlassen.

"Die heute vom Kabinett beschlossene Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber in NRW ist ein klares Bekenntnis zugunsten der hier schutzsuchenden Menschen", erklärte der Minister.
   

300 Millionen Euro Soforthilfe für die Kommunen  per Gesetzesänderung beschlossen

Düsseldorf/Duisburg, 16. Dezember 2010 - Das Land hat heute (16.12.) die Grundlage dafür geschaffen, dass die Kommunen noch vor Weihnachten die versprochene Soforthilfe von 300 Millionen Euro erhalten können. Dazu hat der Landtag heute (16.12.) das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2010 beschlossen. Damit wird das GFG 2010 rückwirkend um rund 4 Prozent auf dann 7,9 Milliarden Euro aufgestockt. "Als Partner der Kommunen lösen wir Schritt für Schritt unsere Zusagen planmäßig ein. Heute haben wir einen ersten Baustein unseres Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Kommunalfinanzen auf den Weg gebracht", sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Das Gesetz beteiligt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wieder mit 134 Millionen Euro am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig soll die Befrachtung der Kommunen mit 166 Millionen Euro an der Konsolidierung des Landeshaushalts entfallen. Die vorherige Landesregierung habe diese Mittel im kommunalen Finanzausgleich jahrelang den Kommunen vorenthalten. "Als Anwalt der Kommunen haben wir die notwendige Gerechtigkeit wieder hergestellt", sagte Jäger.

Rund 256 Millionen Euro der Soforthilfe sind für die Aufstockung der frei verwendbaren Schlüsselzuweisungen eingeplant. Die verbleibenden Mittel sollen der Erhöhung der Ansätze der Investitionspauschalen dienen, die finanzkraftunabhängig zugewiesen werden. Im Ergebnis profitieren von der Soforthilfe vor allem die finanzschwachen Städte und Gemeinden.

Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010      Modellrechnung         

Initiative bringt neue Perspektiven für die Kommunen - Kommunalminister Jäger: Das Ziel bleibt der Etatausgleich zum möglichst frühen Zeitpunkt

Düsseldorf/Duisburg, 1. Dezember 2010 - Künftig soll für die Genehmigungsfähigkeit eines kommunalen Haushaltssicherungskonzeptes auch ein längerer Zeitraum als die bisherigen vier Jahre ausreichen, forderte Kommunalminister Ralf Jäger gestern in Düsseldorf. "Das ist notwendig und sinnvoll, damit die 137 Nothaushaltskommunen so schnell wie möglich zu rechtsgültigen Haushalten kommen können", betonte Jäger. Eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Änderung des Gemeindehaushaltsrechtes werden die Koalitionsfraktionen am kommenden Freitag in den Landtag einbringen.

"Damit geht NRW den gleichen Weg wie die anderen Flächenländer auch", stellte der Minister fest. Es werde ein Rechtszustand hergestellt, wie er heute schon in den meisten unionsgeführten Ländern wie Niedersachsen und Hessen gelte.

"Derzeit könnten Nothaushaltskommunen zum Beispiel nur ausnahmsweise energetisch sanieren, selbst wenn sich diese Investition innerhalb kurzer Zeit rechnet. "Da Kommunen rechtlich nicht verpflichtet sind, eine moderne energiesparende Heizungsanlage einzubauen, darf eine Nothaushaltskommune solche Baumaßnahme auch nicht durchführen", erläuterte der Kommunalminister. Gleiches gelte zum Beispiel auch für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Zwar stünden einer solchen Umrüstung schon nach wenigen Jahren Einsparungen bei den Stromkosten in gleicher Höhe gegenüber, dennoch seien solche Investitionen einer Nothaushaltskommune rechtlich oftmals nicht erlaubt.

Auch im Bereich des Personals ist eine Nothaushaltskommune heute nicht wettbewerbsfähig: So kann sie beispielsweise Feuerwehrleute nicht befördern, obwohl diese Beförderungen den städtischen Haushalt nur mit wenigen Tausend Euro belasten. Stattdessen muss sie zusehen, wie diese Beschäftigten in andere Kommunen abwandern, die befördern dürfen.

Die geplante Gesetzesänderung sei alles andere als ein Freibrief für mehr Verschuldung. Jäger verspricht sich vielmehr einen neuen Motivationsschub für die Kommunalpolitiker in den Nothaushaltskommunen: "Wenn der Rat an dem Ziel festhält, den eigenen Haushalt zum frühestens möglichen Zeitpunkt auszugleichen, wird er künftig viele Gestaltungsmöglichkeiten haben, die ihm derzeit verwehrt sind." Wie weit dieser Spielraum konkret geht, wird jede Nothaushaltskommune mit ihrer Aufsichtsbehörde abstimmen müssen.
 

Aktuelle Stunden zum Steag-Verkauf, U3-Betreuung, Gemeinschaftsschule sowie Landesarchiv

Düsseldorf/Duisburg, 29. November 2010 - „Unkalkulierbare Risiken für Ruhrgebietskommunen verhindern – Drohende Steag-Übernahme verstößt gegen Landesinteressen“ wird das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 1. Dezember 2010, sein. Die Antrag stellende FDP-Fraktion führt zur Begründung an, dass Evonik entgegen der bisherigen Ankündigung nicht nur 51 Prozent der Steag zu einem Kaufpreis von 614 Millionen Euro veräußern wolle, sondern in drei bis fünf Jahren auch die restlichen 49 Prozent. Für das Konsortium der Stadtwerke von Dortmund, Bochum, Duisburg, Essen, Oberhausen und Dinslaken, das sich an dem Bieterverfahren zur Übernahme des fünftgrößten Stromerzeugers Steag beteiligen wolle, bedeute das, dass es sich bereits jetzt zu einer Zahlung von 1,2 Milliarden Euro verpflichten müsste. Über den Zuschlag solle bereits Mitte Dezember entschieden werden. Für die hoch verschuldeten Ruhr-Städte, so die FDP-Fraktion, sei die Übernahme der Steag ein dramatisches finanzielles Abenteuer. Die Landesregierung müsse dem Landtag darlegen, welche Maßnahmen sie im Rahmen ihrer kommunalaufsichtsrechtlichen Befugnisse ergreifen wird, um Schaden von den Kommunen abzuwenden.

„Hat Ministerin Schäfer den Finanzminister belogen?“, möchte die CDU-Fraktion in der Aktuellen Stunde der Plenarsitzung am Donnerstag, 2. Dezember 2010, wissen. Zum Hintergrund: Im Nachtragshaushalt 2010 werden 150 Millionen Euro für rund 1.300 begonnene Maßnahmen zur U3-Betreuung bereitgestellt. Es gebe aber, so die CDU, keine Anhaltspunkte für die von Ministerin Schäfer behaupteten 1.300 Bauruinen. Ein Haushaltsnachtrag von 150 Millionen Euro, der auf einer nicht darstellbaren Deckungslücke fuße, sei jedoch nicht hinnehmbar.

In einer zweiten Aktuellen Stunde soll ebenfalls am Donnerstag auf Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN über das „Modellvorhaben Gemeinschaftsschule“ diskutiert werden. Die kommunalen Spitzenverbände und das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes hätten das Modellvorhaben begrüßt. Die sachliche Auseinandersetzung über das Modellvorhaben werde durch Begriffe wie „Schulkrieg“ und andere martialische Töne gestört. Der CDU-Generalsekretär werde mit den Worten zitiert, die Gemeinschaftsschule stelle „Unzucht mir Abhängigen“ dar. Dies stoße alle vor den Kopf, die sich um den besten Weg für die Schulentwicklung in NRW bemühten. Die Aktuelle Stunde wird verbunden mit dem Antrag der FDP-Fraktion: „Die sogenannte Gemeinschaftsschule ist keine tragfähige Lösung vor Ort – Differenzierte Bildungsgänge erhalten und drohende Schulverwerfungen zwischen den Kommunen vermeiden.“

Für die Kostenexplosion beim NRW-Landesarchiv in Duisburg von ursprünglich 30 auf rund 90 Millionen Euro sei die frühere CDU/FDP-Landesregierung verantwortlich, so der „Spiegel“ in seiner jüngsten Ausgabe. Die Fraktion „DIE LINKE“ möchte darüber in der Plenarsitzung am Freitag, 3. Dezember 2010, im Rahmen einer Aktuellen Stunde debattieren.

Anhörungen zum Schulsystem sowie zu Studiengebühren

Düsseldorf/Duisburg, 22. November 2010 - Öffentliche Anhörungen von Sachverständigen zum Schulsystem sowie zur Abschaffung der Studiengebühren bzw. zur Beibehaltung der Studienbeiträge an den nordrhein-westfälischen Hochschulen stehen in dieser Woche auf der Tagesordnung von Ausschüssen im Landtag NRW.

Schulsystem: Die Abgeordneten des Ausschusses für Schule und Weiterbildung hören sich am Mittwoch, 24. November 2010, 13 Uhr, Raum E3 - A02 die Stellungnahmen von Sachverständigen zu einem Antrag der FDP-Fraktion an: Schulvielfalt erhalten - Keine Einheitsschule für NRW (Drs. 15/21). Darin wird in dem Ziel von SPD und GRÜNEN, mindestens 30 Prozent aller weiterführenden Schulen in NRW in Einheitsschulen umzuwandeln, eine ideologisch motivierte Schulstrukturveränderung gesehen. Die schrittweise Abschaffung der Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen werde extreme Unruhe in die Schulen tragen, das Leistungsniveau absenken und die Gesellschaft sozial spalten. Der Landtag soll deshalb die Landesregierung auffordern, die Vielfalt des nordrhein-westfälischen Schulsystems zu erhalten.

Studiengebühren/Studienbeiträge: Experten nehmen im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie am Freitag, 26. November 2010, 10 Uhr, Raum E3 - A02, Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 15/97) und der Fraktion DIE LINKE (Drs. 15/30) sowie einen Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 15/126) unter die Lupe. Landesregierung wie LINKE möchten mit ihren Gesetzentwürfen die Studiengebühren an den nordrhein-westfälischen Hochschulen abschaffen. Studiengebühren wirkten sozial abschreckend und erschwerten insbesondere jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu den Hochschulen. Es sei, so DIE LINKE, auch nicht zu spürbaren Verbesserungen in der Qualität der Lehre gekommen. Durch den Wegfall der Studienbeiträge gebe es für die Hochschulen Mindereinnahmen. Die Landesregierung will den Hochschulen den Gesamtbetrag des bisherigen Studienbeitragsaufkommens zweckgebunden garantieren. Die LINKE will die Mindereinnahmen durch zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt kompensieren.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion war die Einführung der Studienbeiträge hingegen ein voller Erfolg. Die Abschaffung der Studienbeiträge sei unfair und rechtlich fragwürdig. Die Gesamtsumme, die die Landesregierung zur Verfügung stellen wolle, werde auf alle Hochschulen mit Ausnahme der Fernuniversität Hagen verteilt, so dass auch Hochschulen, die bislang keine oder ermäßigte Studienbeiträge erhoben hätten, davon profitierten. Außerdem drohe eine Hochschulpolitik nach Kassenlage, die Haushaltsführung der Landesregierung entscheide dann über die den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel und damit über die Studienbedingungen. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Hochschulen die Möglichkeit zu belassen, Studienbeiträge sozialverträglich zu erheben.
 

Innenminister Jäger: Sicherheitsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen erhöht

Düsseldorf/Duisburg, 17. November 2010 - In Nordrhein-Westfalen sind die bundesweit abgestimmten Sicherheitsmaßnahmen gegen mögliche Terroranschläge weiter verstärkt worden. "Wir nehmen die erhöhte Gefährdungslage ernst", sagte Innenminister Ralf Jäger heute (17.11) in Düsseldorf. Der Bundesinnenminister geht für Deutschland aktuell von einer intensivierten Gefährdung durch islamistische Terroristen aus. "Es gibt aber bislang keine Hinweise auf konkret bevorstehende Anschläge in Nordrhein-Westfalen", betonte Jäger.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern treffen schon seit längerem in enger Abstimmung Vorkehrungen auf hohem Niveau. "Die nordrhein-westfälische Polizei führt bereits intensive Maßnahmen an möglichen gefährdeten Objekten durch", erklärte der Minister. Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage verstärkt die Polizei ihre Präsenz, insbesondere an Orten mit hohem Publikumsverkehr. An Flughäfen und Bahnhöfen stimmt sie ihre Maßnahmen eng mit der Bundespolizei ab. "Es ist wichtig, die Menschen zu sensibilisieren, wachsam zu sein", sagte Jäger, warnte aber vor Panikmache.
Die Innenminister von Bund und Länder werden sich auf ihrer Konferenz in Hamburg ausführlich mit diesem Thema befassen.

Innenminister Jäger: Demokratie braucht engagierte Jugendliche - Jugendkongress gegen Rechtsextremismus
Düsseldorf/Moers/Duisburg, 15. November 2010 "Die aktuellen Gefahren aus der rechtsextremistischen Szene sind die steigende Gewaltbereitschaft von Neonazis, rechtsextremistische Propaganda im Internet und die gezielte Tarnung menschenverachtender Inhalte", warnte Innenminister Ralf Jäger in Moers zur Eröffnung des Jugendkongresses "Moers ist bunt". "Rechtsextremisten sprechen Jugendliche gezielt an, indem sie ihre Ideologien von gestern im Gewand von heute verpacken", so Jäger.
Dem setze die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung vor den Gefahren des Rechtsextremismus entgegen. Beispiele dafür sind der Bildungscomic "Andi", spezifische Fortbildungen für Lehrer oder die Förderung demokratischer Netzwerke.
Die vom Schlosstheater Moers mit Unterstützung des Innenministeriums ausgerichtete Veranstaltung sei ein weiterer Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus. "Unsere offene und tolerante Gesellschaft braucht engagierte Jugendliche. Wir müssen fremdenfeindlicher Propaganda mit demokratischen Ideen und Werten entgegentreten", appellierte Minister Jäger an die rund 150 jugendlichen Kongressteilnehmer. Sie suchen dort nach weiteren Wegen, dem Rechtsextremismus wirksam entgegenzutreten und die Demokratie zu fördern.

Landtag berät über Bürgermeisterabwahl
Umstrittener OB Duisburgs mit Ketchup bespritzt

Mehr Demokratie begrüßt Gesetzesinitiative der Linken
Düsseldorf/Duisburg, 10. November 2010 -Auf Antrag der Linken berät der Landtag am morgigen Donnerstag über die Neuregelung von Bürgermeisterabwahlen in Nordrhein-Westfalen. Die Linke hat einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Initiative zu einem Abwahlverfahren auch von den Bürgern ausgehen kann. Bisher kann ein Abwahlverfahren nur auf Beschluss eines Rates eingeleitet werden.
„Stimmt der Landtag dieser Gesetzesänderung zu, zieht er damit die richtige Konsequenz aus den Vorgängen um das Loveparade-Unglück in Duisburg“, erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Im Duisburger Rat war vor kurzem ein Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) gescheitert, weil die vorgeschriebene Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam. „Die Duisburger hätten die Möglichkeit bekommen sollen, ihren OB abzuwählen oder ihm das bei seiner Wahl gegebene Vertrauen zu bestätigen“, meint Slonka. Beim aktuellen Verfahren seien sie aber in der Abwahlfrage nur Zuschauer statt eigenständige Akteure.  Sauerland wurde übrigens heute bei der Einweihung eines umgestalteten Marktes in Rheinhausen mit Ketchup bespritzt.
Vorbild für das von Mehr Demokratie geforderte Abwahlverfahren sind die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, wo die Wähler ihren Bürgermeister bereits auf eigene Initiative seines Amtes entheben können. Nach dem Vorschlag von Mehr Demokratie soll das Unterschriftenquorum für einen Abwahlantrag dem bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Hier gilt je nach Gemeindegröße eine Hürde von 3 bis 10 Prozent aller Wahlberechtigten, in Kreisen gilt ein Quorum von 3 bis 5 Prozent. Tritt ein Bürgermeister aufgrund eines Abwahlantrags nicht zurück, kommt es zum Bürgerentscheid über den Verbleib in seinem Amt.

„ Dass der Gesetzentwurf der Linken bei der Abstimmung kein Quorum vorsieht, ist ein Vorteil gegenüber den Plänen der rot-grünen Landesregierung“, erläutert Slonka. SPD und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls die Einführung der Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren vereinbart, wollen beim Bürgerentscheid aber ein Drittel-Quorum setzen. Damit ein Abwahl-Bürgerentscheid gültig ist, müsste sich also je nach Art des Quorums ein Drittel aller Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen oder für den Abwahlantrag stimmen. „Bei Wahlen gilt das bewährte Prinzip Mehrheit entscheidet, gleiches sollte dann auch bei Abwahlverfahren gelten“, forderte Slonka. Andernfalls bleibe die Stärkung der Bürgerrechte in diesem Bereich ein Papiertiger.

Mehr Informationen:
Bürgermeisterabwahl - Auch per Bürgerbegehren
http://www.nrw.mehr-demokratie.de/abwahl.html
Gesetzentwurf der Linken zur Bürgermeisterabwahl
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-465.pdf

 

Aktuelle Stunden zur Atompolitik, zur Steuerschätzung, zu Verstößen gegen Arbeitszeitvorgaben

Düsseldorf/Duisburg, 8. November 2010 - "Atompolitik von Kanzlerin Merkel und Atomminister Röttgen spaltet die Gesellschaft" lautet der Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN auf eine Aktuelle Stunde, die in der Plenarsitzung am Mittwoch, 10. November 2010, debattiert wird. Zur Begründung führen die beiden Fraktionen die Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke sowie die für sie nicht nachvollziehbare Aussage von Bundesminister Röttgen an, die Frage der Endlagerung sei völlig unabhängig zu betrachten von der Laufzeitverlängerung. Letztere, so SPD und GRÜNE, habe jedoch in mehrfacher Hinsicht massive Auswirkungen auf NRW.

Nach der aktuellen Steuerschätzung für die Jahre 2010 bis 2012 können Bund, Länder und Kommunen 2010 Steuermehreinnahmen von 15,2 Mrd. Euro einplanen. NRW kann 2010 mit 1,1 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen rechnen. Im Nachtragshaushalt seien jedoch erst 400 Mio Euro eingestellt, so die CDU-Fraktion, und werfen der Landesregierung wegen der von dieser geplanten Erhöhung der Nettoneuverschuldung Unverantwortlichkeit vor. Der Antrag der CDU-Fraktion "Die Ergebnisse der Steuerschätzung zeigen: Nachtragshaushalt zurückziehen - Schuldenorgie stoppen" wird in der Plenarsitzung am Donnerstag, 11. November 2010, diskutiert. Der Eilantrag der FDP-Fraktion "Die Steuerschätzung macht deutlich: Die Landesregierung muss den Entwurf des Nachtragshaushalts umgehend zurückziehen" wird im Rahmen der Aktuellen Stunde mitbehandelt.
In der Plenarsitzung am Freitag, 12. November 2010, wird auf Antrag der FDP-Fraktion das Thema "Massive Verstöße gegen Arbeitszeitvorgaben an nordrhein-westfälischen Krankenhäusern endlich beenden" auf der Tagesordnung stehen. Aktuelle Zahlen, von Arbeitsminister Schneider vorgestellt, zeigten einen eklatanten Missstand beim Arbeitsnehmerschutz an Krankenhäusern in NRW. In über 92 Prozent der Krankenhäuser seien Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt worden. Übermüdetes und überlastetes Klinikpersonal beeinträchtige die Versorgungsqualität und gefährdeten die Patientensicherheit.
 

Anhörungen zur Schulrechtsänderung sowie zum Jugendmedienschutz und Gemeindewirtschaftsrecht

Düsseldorf/Duisburg, 2. November 2010 - Im Düsseldorfer Landtag stehen in der ersten Novemberwoche drei Anhörungen auf der Tagesordnung der Fachausschüsse. Die Sachverständigen werden sich sowohl zum Schulrechtsänderungsgesetz, zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sowie zum Gesetz zur „Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ äußern.

• Anhörung zur Schulrechtsänderung am Mittwoch, 3. November:
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 15/24) sowie Die Linke (Drs. 15/28,15/29, 15/36 und 15/37) planen in ihren jeweiligen Gesetzentwürfen unter anderem die Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern in den Schulen zu stärken, die Grundschuleinzugsbezirke wiedereinzuführen, die Kopfnoten abzuschaffen sowie die verbindlichen Grundschulgutachten aufzuheben. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorsitz Wolfgang Große Brömer, SPD) nimmt ab 13.00 Uhr im Plenarsaal Stellung zu den Expertisen.

• Anhörung zum Jugendmedienschutz am Donnerstag, 4. November:
Der Haupt- und Medienausschuss (Vorsitz Wolfram Kuschke, SPD) berät ab 11.00 Uhr im Plenarsaal über die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags als Artikel 1 des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Anlässe zur Überarbeitung des rundfunkrechtlichen Staatsvertrags gaben der Landesregierung unter anderem der Amoklauf von Winnenden und der damit verbundene Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Juni 2009 (Drs. 15/17). Mit den Sachverständigen soll beispielsweise darüber diskutiert werden, welche neuen Möglichkeiten der Alterskennzeichnung für onlinevertriebene Computerspiele bestehen und mit welchen optischen oder akustischen Mitteln entwicklungsbeeinträchtigende Sendungen gekennzeichnet werden können.

• Anhörung zum Gemeindewirtschaftsrecht am Freitag, 5. November:
Mit ihrem Gesetzentwurf zur „Revitalsierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ wollen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Gemeindewirtschaftsrecht wieder auf den Stand vor der Änderung im Jahr 2007 bringen (Drs. 15/27). Ziel der Antrag stellenden Fraktionen ist es, „die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten und wieder zu verbessern.“ Dazu hören der Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina Gödecke, SPD) und der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Vorsitz Dr. Jens Petersen, CDU) ab 10.00 Uhr im Raum E3 – D01 Experten an.