Aktuell  Archiv  Sep - Okt 2010

 

Kabinett Kraft will die Stichwahl wieder einführen

Düsseldorf/Duisburg, 5. Oktober 2010 - In seiner heutigen (05.10.) Sitzung hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl gebilligt und zur Verbändeanhörung freigegeben. "Das ist ein erster Schritt zur Stärkung des kommunalen Wahlrechts", sagte Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Mit Änderungsgesetz vom 9. Oktober 2007 zum Kommunalwahlgesetz waren die Regelungen zur Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen aufgehoben worden.
Der Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahl sieht die Wiederherstellung der Rechtslage vor Oktober 2007 vor. Dies sind im Wesentlichen:
* Ein Hauptverwaltungsbeamter ist bei der ersten Wahl gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
* Ist dies nicht der Fall, ist eine Stichwahl zwei Wochen später erforderlich.
* Bei der Stichwahl ist der Hauptverwaltungsbeamte dann gewählt, wenn er die meisten gültigen Stimmen erhält.
* Die Stichwahl findet auf denselben Grundlagen wie die erste Wahl statt.

"Die Entscheidung der Vorgängerregierung, die Stichwahl abzuschaffen, wollen wir rückgängig machen", erklärte der Minister. Damit solle bei der Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte eine deutlich stärkere demokratische Legitimation der Gewählten erreicht werden. Ohne Stichwahl vertreten sie nicht einmal die Mehrheit derer, die an ihrer Wahl teilnehmen. "Wir wollen dem demokratischen Grundprinzip "Mehrheit entscheidet" wieder mehr Gewicht verleihen", erklärte Jäger. "Mit der heutigen Entscheidung des Kabinetts haben wir dafür die Weichen gestellt."
 

Dritter Jugend-Landtag

Düsseldorf/Duisburg, 5. Oktober 2010 - Am 7. Oktober ist es wieder soweit: Für drei Tage werden 181 Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren beim 3. Jugend-Landtag die Rolle der Abgeordneten übernehmen. Statt auf der Besuchertribüne Platz zu nehmen, werden sie dann über jugendrelevante Themen debattieren und entscheiden. Jeder der 181 Landtagsabgeordneten konnte einen Jugendlichen benennen, der auf seinem Stuhl im Plenarsaal Platz nehmen wird. Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg wird, begleitet von seinen Vizepräsidenten, die Veranstaltung am Donnerstag um 16.30 Uhr im Plenarsaal eröffnen.
Die Themen, mit denen sich der Jugend-Landtag beschäftigen wird, wurden von jugendlichen Helfern vorbereitet, die selbst im letzten Jahr Teilnehmer waren: "Europa voran bringen" (Europa-Tag, Europa-Fahnen, Auslandspraktika, verstärkte Schulbesuche in den Kulturhauptstädte Europas etc) sowie "Schulen sollen Ehrenämter fördern" (Ehrenamtliche Tätigkeiten auf dem Zeugnis, soziale Praktika, Ehrenämter im Unterricht, Ehrenamtspreise).
Darüber hinaus können die teilnehmenden Jugendlichen selbst Themen in Form einer "Aktuellen Viertelstunde" beantragen und debattieren. Außerdem können die Jugendlichen an einem Parlamentarischen Abend teilnehmen sowie sich auf einem "Markt der Möglichkeiten" über Institutionen, Stiftungen und Jugendorganisationen der Parteien informieren. Zu den vorbereiteten Themen wurden auch Experten für öffentliche Anhörungen eingeladen. Fraktionstreffen, Ausschüsse und Arbeitskreise - das Arbeitspensum ist hoch, eine Sitzung jagt die nächste.
Zum Schluss gibt es für die 16- bis 20-Jährigen dann, ganz wie im wirklichen Landtagsgeschäft, eine Plenardebatte. Dabei stellen die einzelnen Fraktionen im Plenarsaal den anderen "Parlamentsmitgliedern" ihre Meinung zu den diskutierten Themen vor. Gemeinsam fassen sie am Ende auch Beschlüsse. Das Besondere: Die Beschlüsse der Jugendlichen stehen kurze Zeit später in den Ausschüssen des echten Landtags auf der Tagesordnung.
Erstmalig wird es in diesem Jahr zum Abschluss einen Jugend-Gottesdienst geben (entstanden auf Antrag des 2. Jugend-Landtags 2009), der unter dem Thema steht "Einsetzen für das Gemeinwohl".
Medienvertreter sind jederzeit beim Jugend-Landtag willkommen. Anmeldung wird erbeten an den Sachbereich Jugend und Parlament, Dorothea Dietsch, Telefon (0211) 884-2450, E-Mail dietsch@landtag.nrw.de.
 

Programm des Jugend-Landtags

Antrag zum Thema Europa

Antrag zum Thema Ehrenamt Antrag zum Thema Ehrenamt
 

Soforthilfe:
Land zahlt den Kommunen noch in diesem Jahr 300 Millionen Euro

Düsseldorf/Duisburg, 29. September 2010 - Das Land zahlt den Kommunen im Jahr 2010 eine Soforthilfe von 300 Millionen Euro. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für das Jahr 2010 hervor, den Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger heute (29.09) in den Landtag eingebracht hat. Damit wird das GFG 2010 rückwirkend um rund 4 Prozent auf dann 7,9 Milliarden Euro aufgestockt. "Als verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen setzt die Landesregierung damit einen ersten Schritt ihres "Aktionsplans Kommunalfinanzen" um", sagte Jäger.

Nach dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Kommunen in Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr wieder mit 133 Millionen Euro am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer zu beteiligen. Gleichzeitig sollen die Kommunen nicht mehr mit jährlich 166,2 Millionen Euro an der Konsolidierung des Landeshaushalts beteiligt werden. "Die Vorgängerregierung hat diese Mittel im kommunalen Finanzausgleich jahrelang den Kommunen vorenthalten. Diese Ungerechtigkeit wollen wir damit jetzt beseitigen", bekräftigte der Kommunalminister.
Rund 255,5 Millionen Euro sind für die Aufstockung der frei verwendbaren Schlüsselzuweisungen eingeplant. Die verbleibenden Mittel sollen der Erhöhung der Ansätze der Investitionspauschalen dienen, die finanzkraftunabhängig zugewiesen werden. "Damit profitieren von der Soforthilfe vor allem die finanzschwächeren Kommunen, aber auch die finanzstarken gehen nicht leer aus", sagte Jäger. Die Sonderpauschalen in den Bereichen Schule/Bildung sowie im Bereich Sport und die Zuweisungen aufgrund besonderer Bedarfe bleiben unverändert.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales legte auf der Basis des Gesetzentwurfs außerdem eine Modellrechnung vor, woraus jede Kommune exakt ermitteln kann, wie viele zusätzliche Mittel sie aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten soll. Die Modellrechnung ist im Internet unter http://www.mik.nrw.de/bue/434.htm abrufbar.

Beispiel:
Die Stadt Leverkusen erhält danach für das Jahr 2010 zusätzliche Zuweisungen in Höhe von insgesamt 2 418 430,26 Euro (Anlage 1, Spalte 9). Das sind 4 Prozent (Anlage 1, Spalte 10) mehr als nach dem ursprünglichen Gemeindefinanzierungsgesetz 2010. Alleine an Schlüsselzuweisungen ist in 2010 ein erhöhter Betrag von 2 119 602 Euro (Anlage 1, Spalte 3) vorgesehen.

Bettensteuer landesweit zugelassen: Innenministerium und Finanzministerium geben grünes Licht - Städte können frei entscheiden

Düsseldorf/Duisburg, 9. September 2010 - Nordrhein-westfälische Kommunen dürfen zukünftig selbst darüber entscheiden, ob sie eine Übernachtungssteuer in ihrem Stadtgebiet erheben wollen. Für die Einführung dieser neuen Steuer haben das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium heute (9.9.) grünes Licht gegeben, indem sie die entsprechende Satzung der Stadt Köln genehmigten. Damit ist die Übernachtungssteuer landesweit zugelassen. Die Ministerien wollen mit dem Schritt das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch im Bereich der kommunalen Steuern stärken.

Die sog. "Bettensteuer" ist neu. Der Rat der Stadt Köln hatte im März dieses Jahres eine entsprechende Satzung beschlossen. Die in der Kölner Satzung als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer soll auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Stadt Köln erhoben werden. Nach dem Kommunalabgabengesetz war eine Genehmigung dieser Satzung erforderlich, weil die Abgabe erstmalig von einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhoben werden soll.
 

Düsseldorfer Stunde aus der Taufe gehoben - Redezeiten für Plenardebatten vereinbart

Düsseldorf/Duisburg, 1. September 2010 - Die Fraktionen im Landtag haben sich heute einvernehmlich auf ein Modell für die Redezeiten der Plenardebatten in der 15. Wahlperiode verständigt. Demokratische Leitlinien, auch für folgende Legislaturen, sind
a. ein objektivierbarer und transparenter Berechnungsmodus, der die Fraktionsgrößen berücksichtigt
b. eine Sockelregelung, die kleineren Fraktionen eine ausreichende Basis für den politischen Diskurs schafft
c. eine Ausgleichsregelung, die die Oppositionsrechte gegenüber den Redezeiten der Regierungsfraktionen und der Landesregierung gewährleistet.
Auf dieser Basis wurde von den Fraktionen einvernehmlich und im Konsens die „Düsseldorfer Stunde“ beschlossen.
Vergleichbar zur so genannten „Berliner Stunde“ im Deutschen Bundestag wird damit erstmalig die „Düsseldorfer Stunde“ als neuer Redezeitblock II eingeführt. Ausgehend von einem Sockel von fünf Minuten für alle Fraktionen (entspricht dem Redeblock I) gibt es Zuschläge gemäß der Stärke der jeweiligen Fraktion. Danach wird der Oppositionszuschlag gewährt.
Im Ergebnis stehen der CDU-Fraktion 16 Minuten, der SPD-Fraktion 14 Minuten, den Fraktionen der Grünen, der FDP und der Linken jeweils 8 Minuten und der Landesregierung 14 Minuten zu (s. im Anhang Daten für die verschiedenen Redeblöcke).
Dieser neu vereinbarte Berechnungsmodus eröffnet dem Landtag die Möglichkeit, auch in späteren Wahlperioden oder bei sonstigen Änderungen in den politischen Stärkeverhältnisse die Redezeiten flexibel und transparent anzupassen. Auch die Düsseldorfer „Aktuelle Stunde“ folgt der vereinbarten Grundphilosophie.
Darüber hinaus gilt: Das Prinzip, in Haushaltsdebatten gleiche Redeanteile für alle Fraktionen zu vereinbaren, wurde fortgeführt. Bei Unterrichtungen werden je nach Fraktionsstärke unterschiedliche Zeitkontingente in Ansatz gebracht