Kabinett Kraft will die Stichwahl wieder einführen |
Düsseldorf/Duisburg, 5. Oktober 2010 - In seiner heutigen
(05.10.) Sitzung hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur
Wiedereinführung der Stichwahl gebilligt und zur
Verbändeanhörung freigegeben. "Das ist ein erster Schritt zur
Stärkung des kommunalen Wahlrechts", sagte Innen- und
Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Mit Änderungsgesetz vom 9. Oktober 2007 zum Kommunalwahlgesetz
waren die Regelungen zur Stichwahl bei den Bürgermeister- und
Landratswahlen aufgehoben worden.
Der Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahl sieht die
Wiederherstellung der Rechtslage vor Oktober 2007 vor. Dies sind
im Wesentlichen:
* Ein Hauptverwaltungsbeamter ist bei der ersten Wahl gewählt,
wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
* Ist dies nicht der Fall, ist eine Stichwahl zwei Wochen später
erforderlich.
* Bei der Stichwahl ist der Hauptverwaltungsbeamte dann gewählt,
wenn er die meisten gültigen Stimmen erhält.
* Die Stichwahl findet auf denselben Grundlagen wie die erste
Wahl statt.
"Die Entscheidung der Vorgängerregierung, die Stichwahl
abzuschaffen, wollen wir rückgängig machen", erklärte der
Minister. Damit solle bei der Wahl der Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte eine deutlich
stärkere demokratische Legitimation der Gewählten erreicht
werden. Ohne Stichwahl vertreten sie nicht einmal die Mehrheit
derer, die an ihrer Wahl teilnehmen. "Wir wollen dem
demokratischen Grundprinzip "Mehrheit entscheidet" wieder mehr
Gewicht verleihen", erklärte Jäger. "Mit der heutigen
Entscheidung des Kabinetts haben wir dafür die Weichen
gestellt."
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Dritter Jugend-Landtag |
Düsseldorf/Duisburg, 5. Oktober 2010 - Am 7. Oktober ist es
wieder soweit: Für drei Tage werden 181 Jugendliche zwischen 15
und 20 Jahren beim 3. Jugend-Landtag die Rolle der Abgeordneten
übernehmen. Statt auf der Besuchertribüne Platz zu nehmen,
werden sie dann über jugendrelevante Themen debattieren und
entscheiden. Jeder der 181 Landtagsabgeordneten konnte einen
Jugendlichen benennen, der auf seinem Stuhl im Plenarsaal Platz
nehmen wird. Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg wird, begleitet
von seinen Vizepräsidenten, die Veranstaltung am Donnerstag um
16.30 Uhr im Plenarsaal eröffnen.
Die Themen, mit denen sich der Jugend-Landtag beschäftigen wird,
wurden von jugendlichen Helfern vorbereitet, die selbst im
letzten Jahr Teilnehmer waren: "Europa voran bringen"
(Europa-Tag, Europa-Fahnen, Auslandspraktika, verstärkte
Schulbesuche in den Kulturhauptstädte Europas etc) sowie
"Schulen sollen Ehrenämter fördern" (Ehrenamtliche Tätigkeiten
auf dem Zeugnis, soziale Praktika, Ehrenämter im Unterricht,
Ehrenamtspreise).
Darüber hinaus können die teilnehmenden Jugendlichen selbst
Themen in Form einer "Aktuellen Viertelstunde" beantragen und
debattieren. Außerdem können die Jugendlichen an einem
Parlamentarischen Abend teilnehmen sowie sich auf einem "Markt
der Möglichkeiten" über Institutionen, Stiftungen und
Jugendorganisationen der Parteien informieren. Zu den
vorbereiteten Themen wurden auch Experten für öffentliche
Anhörungen eingeladen. Fraktionstreffen, Ausschüsse und
Arbeitskreise - das Arbeitspensum ist hoch, eine Sitzung jagt
die nächste.
Zum Schluss gibt es für die 16- bis 20-Jährigen dann, ganz wie
im wirklichen Landtagsgeschäft, eine Plenardebatte. Dabei
stellen die einzelnen Fraktionen im Plenarsaal den anderen
"Parlamentsmitgliedern" ihre Meinung zu den diskutierten Themen
vor. Gemeinsam fassen sie am Ende auch Beschlüsse. Das
Besondere: Die Beschlüsse der Jugendlichen stehen kurze Zeit
später in den Ausschüssen des echten Landtags auf der
Tagesordnung.
Erstmalig wird es in diesem Jahr zum Abschluss einen
Jugend-Gottesdienst geben (entstanden auf Antrag des 2.
Jugend-Landtags 2009), der unter dem Thema steht "Einsetzen für
das Gemeinwohl".
Medienvertreter sind jederzeit beim Jugend-Landtag willkommen.
Anmeldung wird erbeten an den Sachbereich Jugend und Parlament,
Dorothea Dietsch, Telefon (0211) 884-2450, E-Mail
dietsch@landtag.nrw.de.
Programm des Jugend-Landtags
Antrag zum Thema Europa
Antrag zum Thema Ehrenamt Antrag zum Thema
Ehrenamt
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Soforthilfe:
Land zahlt den Kommunen noch in diesem Jahr 300
Millionen Euro |
Düsseldorf/Duisburg, 29. September 2010 - Das Land zahlt den
Kommunen im Jahr 2010 eine Soforthilfe von 300 Millionen Euro.
Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für das Jahr 2010 hervor,
den Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger heute (29.09) in den
Landtag eingebracht hat. Damit wird das GFG 2010 rückwirkend um
rund 4 Prozent auf dann 7,9 Milliarden Euro aufgestockt. "Als
verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen setzt die
Landesregierung damit einen ersten Schritt ihres "Aktionsplans
Kommunalfinanzen" um", sagte Jäger.
Nach dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Kommunen in
Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr wieder mit 133 Millionen
Euro am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer zu
beteiligen. Gleichzeitig sollen die Kommunen nicht mehr mit
jährlich 166,2 Millionen Euro an der Konsolidierung des
Landeshaushalts beteiligt werden. "Die Vorgängerregierung hat
diese Mittel im kommunalen Finanzausgleich jahrelang den
Kommunen vorenthalten. Diese Ungerechtigkeit wollen wir damit
jetzt beseitigen", bekräftigte der Kommunalminister.
Rund 255,5 Millionen Euro sind für die Aufstockung der frei
verwendbaren Schlüsselzuweisungen eingeplant. Die verbleibenden
Mittel sollen der Erhöhung der Ansätze der
Investitionspauschalen dienen, die finanzkraftunabhängig
zugewiesen werden. "Damit profitieren von der Soforthilfe vor
allem die finanzschwächeren Kommunen, aber auch die
finanzstarken gehen nicht leer aus", sagte Jäger. Die
Sonderpauschalen in den Bereichen Schule/Bildung sowie im
Bereich Sport und die Zuweisungen aufgrund besonderer Bedarfe
bleiben unverändert.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales legte auf der Basis
des Gesetzentwurfs außerdem eine Modellrechnung vor, woraus jede
Kommune exakt ermitteln kann, wie viele zusätzliche Mittel sie
aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten soll. Die
Modellrechnung ist im Internet unter http://www.mik.nrw.de/bue/434.htm
abrufbar.
Beispiel:
Die Stadt Leverkusen erhält danach für das Jahr 2010 zusätzliche
Zuweisungen in Höhe von insgesamt 2 418 430,26 Euro (Anlage 1,
Spalte 9). Das sind 4 Prozent (Anlage 1, Spalte 10) mehr als
nach dem ursprünglichen Gemeindefinanzierungsgesetz 2010.
Alleine an Schlüsselzuweisungen ist in 2010 ein erhöhter Betrag
von 2 119 602 Euro (Anlage 1, Spalte 3) vorgesehen. |
Bettensteuer landesweit zugelassen:
Innenministerium und Finanzministerium geben grünes Licht -
Städte können frei entscheiden |
Düsseldorf/Duisburg, 9. September 2010 - Nordrhein-westfälische
Kommunen dürfen zukünftig selbst darüber entscheiden, ob sie
eine Übernachtungssteuer in ihrem Stadtgebiet erheben wollen.
Für die Einführung dieser neuen Steuer haben das Ministerium für
Inneres und Kommunales und das Finanzministerium heute (9.9.)
grünes Licht gegeben, indem sie die entsprechende Satzung der
Stadt Köln genehmigten. Damit ist die Übernachtungssteuer
landesweit zugelassen. Die Ministerien wollen mit dem Schritt
das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch im Bereich der
kommunalen Steuern stärken.
Die sog. "Bettensteuer" ist neu. Der Rat der Stadt Köln hatte im
März dieses Jahres eine entsprechende Satzung beschlossen. Die
in der Kölner Satzung als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer
soll auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben
im Gebiet der Stadt Köln erhoben werden. Nach dem
Kommunalabgabengesetz war eine Genehmigung dieser Satzung
erforderlich, weil die Abgabe erstmalig von einer Gemeinde in
Nordrhein-Westfalen erhoben werden soll.
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Düsseldorfer Stunde aus der Taufe gehoben - Redezeiten für
Plenardebatten vereinbart |
Düsseldorf/Duisburg, 1. September 2010 - Die Fraktionen im
Landtag haben sich heute einvernehmlich auf ein Modell für die
Redezeiten der Plenardebatten in der 15. Wahlperiode
verständigt. Demokratische Leitlinien, auch für folgende
Legislaturen, sind
a. ein objektivierbarer und transparenter Berechnungsmodus, der
die Fraktionsgrößen berücksichtigt
b. eine Sockelregelung, die kleineren Fraktionen eine
ausreichende Basis für den politischen Diskurs schafft
c. eine Ausgleichsregelung, die die Oppositionsrechte gegenüber
den Redezeiten der Regierungsfraktionen und der Landesregierung
gewährleistet.
Auf dieser Basis wurde von den Fraktionen einvernehmlich und im
Konsens die „Düsseldorfer Stunde“ beschlossen.
Vergleichbar zur so genannten „Berliner Stunde“ im Deutschen
Bundestag wird damit erstmalig die „Düsseldorfer Stunde“ als
neuer Redezeitblock II eingeführt. Ausgehend von einem Sockel
von fünf Minuten für alle Fraktionen (entspricht dem Redeblock
I) gibt es Zuschläge gemäß der Stärke der jeweiligen Fraktion.
Danach wird der Oppositionszuschlag gewährt.
Im Ergebnis stehen der CDU-Fraktion 16 Minuten, der SPD-Fraktion
14 Minuten, den Fraktionen der Grünen, der FDP und der Linken
jeweils 8 Minuten und der Landesregierung 14 Minuten zu (s. im
Anhang Daten für die verschiedenen Redeblöcke).
Dieser neu vereinbarte Berechnungsmodus eröffnet dem Landtag die
Möglichkeit, auch in späteren Wahlperioden oder bei sonstigen
Änderungen in den politischen Stärkeverhältnisse die Redezeiten
flexibel und transparent anzupassen. Auch die Düsseldorfer
„Aktuelle Stunde“ folgt der vereinbarten Grundphilosophie.
Darüber hinaus gilt: Das Prinzip, in Haushaltsdebatten gleiche
Redeanteile für alle Fraktionen zu vereinbaren, wurde
fortgeführt. Bei Unterrichtungen werden je nach Fraktionsstärke
unterschiedliche Zeitkontingente in Ansatz gebracht
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