München/Duisburg, 11. Juli 2015 - 55 cm x 45 cm x 25 cm oder nur noch 55 cm x 35 cm x 20 cm?
Zur Freude
der Fluggäste hat der Weltluftfahrtverband IATA vergangene Woche seine
Überlegungen, die Maximal-Maße für Handgepäck zu verringern, wieder auf Eis
gelegt. Da nun weithin Platz für Badehandtuch, extra Schuhe & Co. bleibt, gibt
die ERV (Europäische Reiseversicherung) fünf praktische Tipps, was noch alles
mit auf die Reise sollte.
1. Alles Wichtige am "Mann"
Wertgegenstände wie Mobiltelefon, Laptop, wichtige Medikamente, Geld, Schlüssel,
Pass und natürlich das Ticket müssen immer ins Handgepäck. Denn sollte das
Gepäck tatsächlich verspätet ankommen, bleibt beispielsweise die Haustür zu. Bei
vielen Fluglinien ist es auch gestattet neben dem Handgepäck weitere persönliche
Gegenstände, wie etwa eine Handtasche, mitzunehmen.
2. Fliegen in der
Wohlfühlzone Zwar gibt es meist Decken und kleine Kissen von der
Fluggesellschaft, dennoch sollten eine (aufblasbare) Nackenrolle und Schal oder
Halstuch in jedes Gepäck gehören. Altbewährt ist das Zwiebelprinzip für das
passende "Outfit", bei jeder Temperatur von arktisch-kalt bis stickig-warm.
Wichtig: Bequeme Kleidung und Schuhe für einen entspannten Flug. Augentropfen,
Halsspray, und Kopfschmerztabletten helfen bei der häufig trockenen Luft über
den Wolken.
3. Immer schön frisch bleiben Unterwegs sorgen bei
längeren Flügen Feuchttücher, Deo-Roll-On, Zahnbürste, Zahnpasta & Co. für das
nötige Frischegefühl. Am besten alles "Travel Sized" einpacken - die Behältnisse
dürfen 100 ml bzw. 100g nicht überschreiten. Vorteil: die kleinen Döschen und
Tuben sparen Platz und passen auch in den verpflichtenden durchsichtigen
Zip-Beutel. Vor allem bei einem Stop-over sind auch ein extra T-Shirt und
Unterwäsche sehr praktisch, sollte beispielsweise der Anschlussflug Verspätung
haben.
4. Sicherheit muss sein Wenig Platz braucht - aber umso
wichtiger ist - eine Reisekranken-Versicherung. Daher raten auch
Verbraucherschützer dazu, vor jeder Reise eine zusätzliche Auslandsversicherung
abzuschließen. Denn sollte unterwegs doch etwas passieren, kann das schnell
teuer werden.
5. Dinge, die nicht ins Handgepäck gehören Zu
Hause bleiben sollten hingegen Benzinfeuerzeuge (Gasfeuerzeug oder Streichhölzer
sind meist an Bord erlaubt), sämtliche Waffen oder waffenähnliche Gegenstände,
spitze oder scharfe Gegenstände (Messer) sowie explosive Stoffe und Behälter,
die unter Druck stehen.
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