Duisburg, 18. März 2022 - Auf der
Flucht vor dem Krieg erreichen derzeit täglich
hunderte Menschen die Landesunterkünfte in
Nordrhein-Westfalen. Viele der geflüchteten Personen
aus der Ukraine führen Heimtiere - vor allem Hunde
und Katzen, aber auch Nager und Vögel - mit sich.
Grundsätzlich gelten für die Einführung von
Heimtieren in die Europäische Union strenge
tierseuchenrechtliche Bestimmungen, um etwa dem
Auftreten von Tollwutinfektionen in Deutschland
keine Chance zu geben. Aufgrund der besonderen
Krisensituation haben sich alle Bundesländer in
Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auf
ein erleichtertes Verfahren bei der Einführung von
Haustieren aus der Ukraine geeinigt.
NRW-Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn: In
dieser schweren Krisensituation sollten privat auf
der Flucht mitgebrachte Heimtiere, wenn möglich,
nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden
Geflüchtete Personen, die eine Unterkunft
erhalten haben, müssen ihre mitgebrachten Heimtiere
bei den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden
melden, um eine amtliche Beobachtung von Heimtieren
zu gewährleisten. Aufgrund der Flucht können
Halterinnen und Halter die
Tiergesundheitsvoraussetzungen wie Tollwutimpfung,
Mikrochipkennzeichnung und
Labor-Blutuntersuchungsbefund zur Bestätigung einer
stabilen Tollwutimpfung in der Regel nicht erfüllen
oder nachweisen. Daher ist eine Beobachtung durch
die Veterinärbehörden erforderlich.
Falls
erforderlich, müssen betroffene Heimtiere
schnellstmöglich gegen Tollwut geimpft,
gekennzeichnet und mit einem Heimtierausweis
versehen werden. Die zuständigen Veterinärämter
entscheiden auch über eine mögliche Eignung der
vorhandenen Räumlichkeiten für eine gegebenenfalls
erforderliche Isolierung der Tiere.
In
Landesunterkünften für aus der Ukraine Vertriebene
und andere geflüchtete Menschen ist eine gemeinsame
Unterbringung von Schutzsuchenden und ihren
Haustieren nicht möglich. Zum einen sind die
Einrichtungen nicht für die Haltung von Tieren
ausgelegt. Zum anderen werden dadurch potentielle
Gesundheitsgefahren für andere Bewohnerinnen und
Bewohner ausgeschlossen.
Für solche Notfälle
organisiert die nordrhein-westfälische
Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn ein
Netzwerk von privaten Organisationen und Verbänden,
die alternative Unterbringungsmöglichkeiten bei
Privatpersonen zur Verfügung stellen können.
"In dieser schweren Krisensituation sollten
Tiere, wenn möglich, nicht von ihren Tierhaltern
getrennt werden. Wir sammeln deshalb derzeit
Kontaktdaten von Einzelpersonen, Vereinen und
bereits entstandenen Netzwerken, welche ehrenamtlich
organisiert Unterbringungs- und Hilfsmöglichkeiten
für Menschen mit ihren Heimtieren anbieten. So
können solche Orte gefunden und angeboten werden,
die Geflüchtete und ihre Heimtiere direkt eine
gemeinsame Unterbringung ermöglichen", so von Dehn.
Die bundesweit abgestimmten
Tiergesundheitsregelungen gelten zunächst befristet
bis zum 31. August 2022. Bis dahin sind die Kommunen
in Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, jeweils zu
Monatsbeginn dem Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zu berichten,
wie viele Fälle zur Kenntnis gelangt sind.
Es
ist nicht erforderlich, dass sich betroffene
Ukraine-Flüchtlinge, deren Heimtiere nicht in
Sammelunterkünften untergebracht werden können,
persönlich für eine Vermittlung an die
Tierschutzbeauftragte wenden. Die gesammelten
Hilfsangebote werden über die zuständigen Behörden
an die Kommunen weitergeleitet und können dort
verwendet werden.
Über die E-Mail-Adresse
TierSchB@mulnv.nrw.de des Büros der
nordrhein-westfälischen Tierschutzbeauftragten
können Sie jederzeit Hilfsangebote für mögliche
Unterbringungen von Heimtieren melden.
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