Duisburg, 31. März 2022 - Für die
Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine
mitgebrachten Heimtieren stellt das
nordrhein-westfälische Umweltministerium kurzfristig
und unbürokratisch eine Soforthilfe von 100.000 Euro
für die Arbeit der Tierheime zur Verfügung.
Ministerin Heinen-Esser lobte das Engagement der
Tierheime: „In diesen schweren Zeiten leisten die
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den
Tierheimen einen wichtigen Dienst für Tier und
Mensch. Die Geflüchteten können ihre Hunde und
Katzen vertrauensvoll in eine lokale Obhut geben,
bis ein gemeinsames, neues Zuhause gefunden wird.
Mit der Soforthilfe unterstützen wir die wertvolle
Arbeit der Tierheime und ähnlicher Einrichtungen in
dieser belastenden Situation.“
Mehrere hunderttausend Menschen sind seit
Kriegsbeginn aus der Ukraine nach Deutschland
geflohen, hunderte von Schutzsuchenden erreichen
täglich auch Nordrhein-Westfalen. Viele Geflüchtete
bringen ihre Heimtiere mit – oftmals deren letzter
Halt in dieser Krisensituation. Um bei der Einreise
eine Trennung von Mensch und Tier zu vermeiden,
haben sich jüngst alle Bundesländer in Abstimmung
mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auf ein
erleichtertes Verfahren geeinigt: Für mitgebrachte
Heimtiere aus der Ukraine sind keine
Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Von flüchtenden
Personen mitgebrachte Heimtiere sind den
Veterinärämtern zu melden, damit erforderliche
tiergesundheitliche Maßnahmen wie Tollwut-Impfung,
Mikrochipkennzeichnung sowie erforderlichenfalls
amtliche Beobachtungen in „Hausquarantäne“
veranlasst werden können. Trotz der beschlossenen
Erleichterungen, kann es bei Ankunft – zum Beispiel
bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft –
jedoch notwendig sein, ein Tier vorübergehend in
ehrenamtlich betriebenen Tierheimen oder ähnlichen
Einrichtungen unterzubringen.
Im Rahmen der
Soforthilfe erfolgt für die in Tierheimen
untergebrachten Heimtiere über einen Zeitraum von
maximal 30 Tagen eine anteilige Kostenübernahme
durch das Land Nordrhein-Westfalen: Für Hunde können
Tierheime pro Tag und pro Tier eine Kostenerstattung
in Höhe von 20 Euro und für Katzen pro Tag und pro
Tier eine Kostenerstattung in Höhe von 10 Euro
beantragen. Anträge zur Kostenerstattung können bei
der NRW Landestierschutzbeauftragten eingereicht
werden. Kostenerstattungen erfolgen dann unter
folgenden Rahmenbedingungen:
• Einreichung
eines Antrages des jeweiligen Tierheims auf
Kostenerstattung (siehe Antragsformular)
•
Antragstellende Tierheime und tierheimähnliche
Einrichtungen müssen über eine tierschutzrechtliche
Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes verfügen
und diese mit dem Antrag vorlegen.
• Mit der
Antragstellung muss das jeweilige Tierheim
nachweisen, dass das von einer geflüchteten Person
mitgebrachte Heimtier dem vor Ort zuständigen
Veterinäramt gemeldet wurde, um ggf. erforderliche
tiergesundheitliche Maßnahmen wie Impfung,
Mikrochipkennzeichnung etc. veranlassen zu können.
• Im Rahmen der Antragstellung sind für das
jeweilige Heimtier die Grunddaten (siehe
Antragsformular) anzugeben.
Die
nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte Dr.
Gerlinde von Dehn begrüßt die unbürokratischen
Sofortmaßnahmen des Ministeriums: „Wir sind
überwältigt vom Zuspruch der Menschen in
Nordrhein-Westfalen und freuen uns, dass wir einmal
mehr auf so starke ehrenamtliche Netzwerkstrukturen
in unserem Land zählen können.“ Hilfsangebote und
Anträge auf Kostenerstattung für die Aufnahme von
privat mitgeführten Heimtieren aus der Ukraine
können jederzeit unter der E-Mail-Adresse
TierSchB@mulnv.nrw.de an das Büro der
Tierschutzbeauftragten gemeldet werden.
Weitere Informationen •
Antragsformular (PDF) zum Download
•
Rechnungsvordruck (PDF) zum Download
•
"Hilfe für mitgebrachte Heimtiere von
Ukraine-Flüchtenden" (Pressemitteilung vom
18.03.2022)
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Thema "Tierschutzbeauftragte"
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