Berlin/Duisburg, 3. Juni 2022 -
Der Deutsche Bundestag hat heute das Sondervermögen
Bundeswehr beraten und die Gesetzentwürfe zur
Änderung des Grundgesetzes und zur Errichtung des
Sondervermögens mit großer Mehrheit beschlossen.
Verteidigungsministerin Lambrecht betont hierzu:
„Es ist ein historischer Tag, denn wir beschließen
heute ein Ertüchtigungspaket, wie es es noch nie
gegeben hat in der Geschichte der Bundeswehr – 100
Milliarden Euro Sondervermögen.“ Zugleich
unterstreicht sie: „Es wird sich viel verändern in
den nächsten Wochen und Monaten, denn das muss jetzt
auch umgesetzt werden, das muss ganz schnell bei der
Truppe ankommen und das wird auch so geschehen. Und
dazu gehört dann auch, dass das Beschaffungswesen
deutlich verändert werden muss.“
Mit dem
Sondervermögen Bundeswehr sollen die großen Lücken
in der Ausrüstung, die der Sparkurs der vergangenen
Jahre geschaffen hat, zügig geschlossen werden. Die
Soldatinnen und Soldaten sollen endlich so
ausgestattet werden, dass sie als Parlamentsarmee
ihren Kernauftrag der Landes- und
Bündnisverteidigung in vollem Umfang erfüllen
können. Um die Haushaltsmittel effizient in konkrete
Rüstungsvorhaben wie zum Beispiel die Beschaffung
von Funkgeräten, Nachtsichtgeräten, des Schweren
Transporthubschraubers, die Bewaffnung von Drohnen
oder die Tornado-Nachfolge umsetzen zu können, soll
parallel noch vor der Sommerpause ein Gesetzentwurf
vorgelegt werden, mit dem die Beschaffungsverfahren
weiter beschleunigt werden.
Der heutige
Beschluss des Deutschen Bundestages ist ein Zeichen
der Geschlossenheit an die Soldatinnen und Soldaten,
alle Verbündeten und zugleich an die Bürgerinnen und
Bürger des Landes. Für den 10. Juni 2022 ist im
nächsten Schritt die Befassung im Bundesrat
vorgesehen. Danach können die Gesetzentwürfe zum
Sondervermögen Bundeswehr ausgefertigt und im
Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Verteidigungshaushalt in
besonderen Zeiten Bundesministeriums der
Verteidigung Berlin/Duisburg, 21. Mai 2022 - In der
gestrigen Bereinigungssitzung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde
zu später Stunde auch der Verteidigungsetat für das
Haushaltsjahr 2022 beschlossen.
Der brutale
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigt, wie
wichtig gut ausgestattete Streitkräfte und ein
auskömmlicher Verteidigungshaushalt sind. Neben den
Beratungen zu einem Sondervermögen Bundeswehr ist
auch der Verteidigungshaushalt hierbei von
herausragender Bedeutung. Mit insgesamt 50,4
Milliarden Euro gehört er zum Gesamtpaket, mit dem
die Bundeswehr einsatzbereiter und Deutschland damit
wehrhafter gemacht werden kann.
Verteidigungsministerin Lambrecht betont: „Es ist
unsere gemeinsame Aufgabe, dass wir Verteidigung
wieder als eine zentrale Aufgabe unserer
Gesellschaft betrachten. Sicherheit fällt nicht vom
Himmel. Sie muss täglich errungen und verteidigt
werden: Für uns und für kommende Generationen, deren
Sicherheit davon abhängt, welche Investitionen wir
heute anschieben.“
Mit 50,4 Milliarden Euro
steigt der Verteidigungsetat gegenüber dem
Haushaltsjahr 2021 um rund 3,5 Milliarden Euro.
Diese Steigerung im Einzelplan 14 wird vor allem den
militärischen Beschaffungen zugutekommen. Hierfür
werden über 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung
stehen als noch im Vorjahr. Es sollen zum Beispiel
rund 625 Millionen Euro mehr in Forschung,
Entwicklung und Erprobung investiert und rund 513
Millionen Euro mehr für die Materialerhaltung
berücksichtigt werden. Auch der Anteil der sonstigen
Betriebsausgaben wird weiter aufgestockt, um die zum
Teil wesentlichen Kostensteigerungen für den
laufenden Betrieb abzudecken.
Mit dem Budget
wird zum Beispiel die Vollausstattung der
Soldatinnen und Soldaten mit ihrer persönlichen
Ausstattung und allen Bekleidungssätzen schnell
anstoßen können (hierzu bmvg.de/de/presse/vollausstattung-persoenliche-ausruestung-bis-2025-5390698).
Weiterhin können große Rüstungsvorhaben wie die
Beschaffung der Eurodrohne, des Systems Pegasus zur
weiträumigen Überwachung und Aufklärung aus der Luft
oder des Seefernaufklärers P-8A Poseidon fortgesetzt
werden. Daneben können beispielsweise das Vorhaben
SatComBw Stufe 3 begonnen und die Digitalisierung
der Bundeswehr vorangetrieben werden.
Der
Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 wird
voraussichtlich am 3. Juni 2022 durch den Deutschen
Bundestag beschlossen werden. Nach einer weiteren
Beratung im Bundesrat am 10. Juni 2022 wird das
Gesetz verkündet werden können. Mit dem
Inkrafttreten des Gesetzes wird zugleich die
vorläufige Haushaltsführung für das laufende
Haushaltsjahr enden.
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