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Grundsteuerreform in NRW
Stadt Duisburg

Duisburg, 28. April 2022 - Infolge des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind die Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Duisburg gelegenen Grundstücks verpflichtet, bei der Finanzverwaltung NRW eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 digital einzureichen.
Die elektronischen Formulare werden ab 1. Juli 2022 im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt.
Die Finanzverwaltung NRW wird die Grundstückseigentümer bei der Abgabe der Erklärung unterstützen. Ab Mai 2022 werden Informationsschreiben mit Erläuterungen und Ausfüllhilfen zur Steuererklärung versandt. Zudem hat die Finanzverwaltung eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer ist auf den Kontaktseiten des für das jeweilige Grundstück zuständigen Duisburger Finanzamtes zu finden.

Alle Informationen der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform finden sich auf der Internetseite www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.

Nachdem die Finanzverwaltung den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird die Stadt Duisburg die Grundsteuer erstmals ab dem Jahr 2025 auf dieser Grundlage erheben.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnet sich die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden.
Aussagen zur individuellen Grundsteuerhöhe sind erst dann möglich, sobald die Finanzämter die Grundsteuermessbescheide auf den 1. Januar 2025 erlassen haben und diese Daten der Stadt Duisburg zugänglich sind.
Weitere Informationen der Stadt Duisburg finden sich auf www.duisburg.de.