Duisburg, 28. April 2022 -
Infolge des reformierten Grundsteuer- und
Bewertungsrechts sind die Eigentümerinnen und
Eigentümer eines in Duisburg gelegenen Grundstücks
verpflichtet, bei der Finanzverwaltung NRW eine
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für
den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022
digital einzureichen. Die elektronischen
Formulare werden ab 1. Juli 2022 im Portal „Mein
ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt. Die
Finanzverwaltung NRW wird die Grundstückseigentümer
bei der Abgabe der Erklärung unterstützen. Ab Mai
2022 werden Informationsschreiben mit Erläuterungen
und Ausfüllhilfen zur Steuererklärung versandt.
Zudem hat die Finanzverwaltung eine
Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer
ist auf den Kontaktseiten des für das jeweilige
Grundstück zuständigen Duisburger Finanzamtes zu
finden.
Alle Informationen der
Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform finden sich
auf der Internetseite
www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.
Nachdem die Finanzverwaltung den
Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird die
Stadt Duisburg die Grundsteuer erstmals ab dem Jahr
2025 auf dieser Grundlage erheben.
Bis zum
Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnet sich die
Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen
Rechtslage. Die Grundsteuerreform soll insgesamt
aufkommensneutral gestaltet werden. Aussagen zur
individuellen Grundsteuerhöhe sind erst dann
möglich, sobald die Finanzämter die
Grundsteuermessbescheide auf den 1. Januar 2025
erlassen haben und diese Daten der Stadt Duisburg
zugänglich sind. Weitere Informationen der Stadt
Duisburg finden sich auf www.duisburg.de.
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