Duisburg, 06. Januar 2023 - Mit dem zum 1. Januar
eingeführten „Wohngeld-Plus“ werden deutlich mehr Menschen
einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Neben einem
erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten wird auch die
Höhe des Wohngeldes durchschnittlich um rund 190 Euro pro
Monat angehoben. Das ist mehr als eine Verdoppelung des
bisherigen Wohngeldes. Außerdem wird zur Entlastung bei
den Heizkosten eine dauerhafte Heizkomponente eingeführt.
Mit der Berücksichtigung
höherer Mieten durch energetische Sanierungen des
Gebäudebestandes wird zudem klimagerechter und bezahlbarer
Wohnraum gestärkt. Sozialdezernentin Astrid Neese hat
heute (6. Januar) gemeinsam mit Michael Fechner, Leiter
des Amtes für Soziales und Wohnen, zum aktuellen Stand der
Umsetzung in Duisburg informiert.
„Der Zielsetzung, deutlich mehr Menschen so zügig
wie möglich mit Wohngeld zu unterstützen, wollen wir
auch hier in Duisburg nachkommen. Die steigenden
Lebenshaltungs- und Energiekosten drücken Haushalte
mit geringem Einkommen. Dennoch müssen wir
angesichts der hohen Antragszahl und der
unzureichenden Vorbereitungszeit bereits jetzt um
Geduld bitten. Wir werden uns dieser Aufgabe mit
aller Kraft widmen, um Duisburgerinnen und
Duisburger zu unterstützen,“ so Astrid Neese,
Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales.
Das Gesetz wurde erst am 25. November 2022 durch den
Bundesrat verabschiedet, Weisungen zur Umsetzung
erreichten die Stadt erst am 22. Dezember und die
IT-Umstellung des Landes wird erst im April
abgeschlossen sein. Unter diesen Rahmenbedingungen
hat sich die Stadt Duisburg bestmöglich auf die
Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 vorbereitet. Die
Personalakquise hat bereits zu einer Ausweitung der
Personalausstattung in der Wohngeldstelle geführt,
die jedoch noch fortgesetzt werden muss. Die
Einarbeitung des Personals läuft auf Hochtouren.
Die Verstärkung ist dringend notwendig -
Hochrechnungen im Dezember und Januar eingegangenen
Erstanträge ergeben mit einem Sprung von 195 zu 585
Anträgen eine dreifache Erhöhung. Beigeordnete
Astrid Neese: „Wir gehen derzeit von über 13.000
Haushalten in Duisburg aus, die zukünftig Wohngeld
erhalten werden.“
Anträge sollten nach Möglichkeit über das
Onlineformular, erreichbar über den Wohngeldrechner
unter www.wohngeldrechner.nrw.de sowie unter
www.duisburg.de gestellt werden. Eine postalische
Zusendung ist selbstverständlich ebenfalls möglich;
der Vordruck ist unter www.duisburg.de/wohngeld
unter „Links und Downloads“ online abrufbar und
lautet „Antragsformular Wohngeld“. Zudem ist er auch
in allen Bürgerservicestationen erhältlich.“
Wer den Antrag
auf Wohngeld persönlich abgeben oder ein
entsprechendes Formular abholen möchte, für den ist
eigens im Amt für Soziales und Wohnen, genauer im
Konferenz- und Beratungszentrum „Der Kleine Prinz“
auf der Schwanenstraße 7 montags bis freitags von 8
bis 16 Uhr eine Anlaufstelle eingerichtet worden.
Da die Wohngeldanträge nur in deutscher Sprache vom
Land zur Verfügung gestellt werden, hat die Stadt
Duisburg zusätzlich Sprachmittler eingesetzt.
Wichtig: Eltern mit Anspruch auf Wohngeld
haben für ihre Kinder einen Anspruch auf
zusätzliches Geld aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT). So gibt es zum Beispiel Geld
für den Schulbedarf in Höhe von 174 Euro (58 Euro am
1. Februar 2023 und 116 Euro am 1. August 2023),
Kosten für Klassenfahrten, Mittagessen oder die
Übernahme des Vereinsbeitrages bis 15 Euro pro
Monat.
Außerdem wichtig zu wissen für die Beantragung von
Wohngeld Plus: Anträge, die im letzten Jahr gestellt
wurden und nach dem alten Wohngeldrecht abgelehnt
wurden, werden automatisch in diesem Jahr erneut mit
dem Wohngeldneuerungen geprüft, so dass ein erneuter
Antrag nicht notwendig ist. Bestehende
Wohngeldzahlungen werden über den Jahreswechsel
weitergezahlt und ebenfalls automatisch nach dem
neuen Wohngeldrecht geprüft. Das gegebenenfalls
daraus resultierende höhere Wohngeld wird
nachgezahlt.
Wohngeld wird immer ab dem Monat der
Antragstellung gewährt, so dass es wichtig
ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Formlose Anträge sind zur Fristwahrung möglich. (Ein
erst im Februar gestellter Antrag gilt somit NICHT
rückwirkend für Januar.) Wie bereits berichtet
werden die Nachzahlungen durch eine zentrale Stelle
des Landes vorgenommen. Die Umstellungsarbeiten auf
das neue Recht haben dafür gesorgt, dass diese
Nachzahlungen und endgültige Bescheide erst zum
April dieses Jahres möglich sind bzw. erstellt
werden können.
In Notfällen wird eine
vorläufige Zahlung veranlasst. Weitere Informationen
zum Wohngeld mit einem Erklärfilm und die Links zum
Wohngeldrechner und Onlineformular finden sich hier:
www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/wohngeld-neuerungen/wohngeld-plus.php
Weitere Informationen zum Bildungs- und
Teilhabepaket gibt es hier:
www.duisburg.de/but
Stehend, v. l.: Roger
Rixfehren und Michael Fechner, Amt für Soziales und
Wohnen, Sozialdezernentin Astrid Neese, Thomas
Weißköppel, Amt für Soziales und Wohnen, sowie
sitzend Bianca Mikolas und Tim Schulz, Amt für
Soziales und Wohnen in der Anlaufstelle im
Konferenz- und Beratungszentrum „Der Kleine Prinz“.