Duisburg, 13. Januar 2024 -
Die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes
weist darauf hin, dass alle Duisburgerinnen und
Duisburger aus den Geburtsjahren 1965 bis 1970, die
noch einen grau- oder rosafarbenen
Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen
neuen EU-Führerschein umtauschen müssen. Der
Pflichtumtausch muss bis zum 19. Januar 2024
erfolgen.
Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist
seine Gültigkeit - ähnlich wie ein Personalausweis.
Bereits jetzt empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde
auch für die kommenden Jahrgänge (ab 1971) sich
rechtzeitig um einen Termin zu kümmern, ab dem
Frühjahr und insbesondere im Sommer wird es
erfahrungsgemäß hierfür wieder viele freie Termine
geben. Der Umtausch ist nur persönlich in der
Fahrerlaubnisbehörde in Duisburg- Neumühl möglich.
Termine für den Pflichtumtausch von
Führerscheinen können über www.duisburg.de/termine
(„Führerscheinumtausch“) gebucht werden. Zum Termin
werden der bisherige Führerschein, ein biometrisches
Lichtbild sowie Personalausweis oder Pass benötigt.
Sollte der Führerschein nicht von der Stadt Duisburg
ausgestellt worden sein, wird eine
Karteikartenabschrift der ausstellenden
Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Die
Karteikartenabschrift kann online bei der
ausstellenden Behörde angefordert werden.
Die Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand
des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei
per Post (Einwurf-Einschreiben). Der neue
Führerschein wird innerhalb von etwa vier bis sechs
Wochen nach Antragsstellung zugestellt. Der
bisherige Führerschein wird bei Antragsstellung mit
einer Gültigkeit von zwei Monaten befristet und
verliert mit Erhalt des neuen Führerscheins seine
Gültigkeit. Wer keinen gültigen Führerschein bei
sich führt, muss nach dem Stichtag bei einer
Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe
von zehn Euro rechnen. Hintergrund des Umtausches
ist eine neue EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr
2006.
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