Duisburg, 26. Januar 2024 -
Für die Stadt Duisburg wird zum 1. Februar ein neuer
Mietspiegel in Kraft treten, welcher als Richtschnur
zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten in
Duisburg dient. Die ermittelten Mietwerte bieten den
Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in
eigener Verantwortung eine Miethöhe zu vereinbaren.
Die Mietspiegelkommission, bestehend aus
Interessenvertretern der Arbeitsgemeinschaft der
Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein, der Haus-
und Grundeigentümervereine und der Mietervereine,
hat erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel
erstellen lassen. Dieser wurde in der heutigen
Sitzung der Kommission beschlossen. Bislang diente
in Duisburg ein einfacher Mietspiegel mit weniger
strengen Anforderungen als Basis für die Gestaltung
der Mieten vor Ort. Der qualifizierte
Mietspiegel ist ein Instrument zur schrittweisen
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Durch
die Anwendung wissenschaftlicher Grundsätze erhält
der neue Mietspiegel zudem eine noch höhere
Beweiskraft vor Gericht. Mit dem ab Februar gültigen
Mietspiegel wurde die Ermittlung der ortsüblichen
Vergleichsmiete möglichst anwenderfreundlich
gestaltet. Daher steht nun erstmals auch ein
Online-Mitspiegelrechner zur Verfügung, mit welchem
sich die ortsübliche Vergleichsmiete mit
adressenscharfer Lagezuordnung sehr einfach
ermitteln lässt. Durch den Methodenwechsel und
weiteren Anpassungen, wie beispielsweise einer neuen
Einteilung der Baualtersklassen, ist es jedoch nicht
mehr ohne weiteres möglich, eine direkte
Vergleichbarkeit zwischen den Werten bisheriger
Mietspiegel und des neuen herzustellen. Die
Mietspiegelbroschüre, der zugehörige
Methodenbericht, der Online- Mietspiegelrechner
sowie weitere Informationen und Ansprechpartner
stehen ab dem 1. Februar auf der städtischen
Internetseite unter www.duisburg.de zur Verfügung.
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