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Sonntägliche
Schwerpunktkontrolle zu Parkverstößen und zum
Grillverbot
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Duisburg, 24. Juni 2026 -
Die Verkehrsüberwachung und der Städtische
Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes führten am
vergangenen Sonntag, 21. Juni, eine umfangreiche
Schwerpunktkontrolle zu Parkverstößen und zum
Grillverbot durch.
Masurenallee und
das Landschaftsschutzgebiet im Bereich des Kalkwegs
Im Fokus standen dabei die Masurenallee und das
Landschaftsschutzgebiet im Bereich des Kalkwegs.
Ziel der Maßnahmen war die Gefahrenabwehr, die
konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher Verbote
sowie die präventive Aufklärung der Bevölkerung.
Die Verkehrsüberwachungskräfte leiteten insgesamt
60 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Parkens
im Landschaftsschutzgebiet ein. 56
weitere Verwarnungsgelder bzw. Anzeigen
wurden aufgrund weiterer Parkverstöße
(beispielsweise Parken im absoluten Halteverbot,
Parken in einer Feuerwehrzufahrt oder Parken
außerhalb markierter Parkflächen) eingeleitet.
Zwölf Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
Der Graslandfeuerindex betrug am Sonntag
Stufe 3, sodass das Grillen auf
ausgewiesenen Grillflächen erlaubt war. Es wurden
zwei Verwarnungsgelder wegen Grillens außerhalb
ausgewiesener Grillflächen verhängt. Weitere
Anzeigen und Verwarnungen erfolgten unter anderem
wegen unerlaubter Sondernutzung, wegen Verstößen
gegen das Konsumcannabisgesetz sowie wegen
unsachgemäßer Müllentsorgung. Die Mitarbeitenden
führten vor Ort zahlreiche Informationsgespräche zur
präventiven Aufklärung. Durch die hohe Präsenz der
Einsatzkräfte konnten zahlreiche weitere Verstöße
bereits im Vorfeld verhindert werden. Die Maßnahmen
stießen bei der Bevölkerung erneut überwiegend auf
positive Resonanz. Die Kontrollen werden auch
zukünftig bei entsprechender Wetterlage konsequent
durchgeführt.
Das trockene Wetter und die
anhaltend hohen Temperaturen sollen auch in den
nächsten Tagen anhalten. Dies führt zu einer
erhöhten Brandgefahr. Der Graslandfeuerindex
liegt bereits auf Stufe 3 und soll ab
Mittwoch wieder die Stufe 4 erreichen. Dann
ist das Grillen aus Brandschutzgründen generell im
öffentlichen Raum, also auch auf ausgewiesenen
Grillflächen, untersagt.
Außerhalb dieser
Flächen ist Grillen ohnehin ganzjährig verboten. Der
aktuelle Graslandfeuerindex ist online auf der
Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter
www.dwd.de
abrufbar. Weitere Informationen rund um die
Themen Grillen / Waldbrandgefahr im Stadtgebiet sind
online abrufbar unter
https://www.duisburg.de/grillen.
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Bilanz der
Schwerpunktkontrollen am Pfingstwochenende zum
Grillverbot an Duisburger Seen und Grünanlagen
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Duisburg, 27. Mai 2026 - Der
Städtische Außendienst und die Verkehrsüberwachung
des Bürger- und Ordnungsamtes haben aufgrund der
sommerlichen Temperaturen am vergangenen
Pfingstwochenende (23. bis 25. Mai) die
umfangreichen Schwerpunktkontrollen zum
Grillverbot an Duisburger Seen und
Grünanlagen fortgesetzt.
Kontrollschwerpunkte waren der Toeppersee,
der Uettelsheimer See, der Meidericher Stadtpark
sowie die Masurenallee. Ziel der Maßnahmen
war die Gefahrenabwehr, die konsequente Durchsetzung
ordnungsrechtlicher Verbote sowie die präventive
Aufklärung der Bevölkerung.
Archivfoto

An den drei Kontrolltagen sprachen die Einsatzkräfte
58 Verwarnungsgelder aus – davon
32 wegen Grillens außerhalb der
ausgewiesenen Grillflächen sowie zwölf wegen
Rauchens auf Kinderspielplätzen. Weitere
Verwarnungen wurden unter anderem wegen des
Befahrens von Grünanlagen, Verstößen gegen das
Landesimmissionsschutzgesetz sowie unsachgemäßer
Müllentsorgung erteilt. Außerdem wurden zehn
Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Grillens
außerhalb der Grillzonen sowie wegen offenen Feuers
im Landschaftsschutzgebiet eingeleitet.
Insgesamt führten die Mitarbeitenden circa 290
präventive Aufklärungsgespräche. Die
Verkehrsüberwachungskräfte leiteten insgesamt 284
Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen ein.
Durch die hohe Präsenz der Einsatzkräfte konnten
zahlreiche weitere Verstöße bereits im Vorfeld
verhindert und gefährliche Situationen vermieden
werden. Der Einsatz verlief an allen Tagen ohne
besondere Vorkommnisse. Die Maßnahmen stießen bei
der Bevölkerung erneut überwiegend auf positive
Resonanz. Die Kontrollen werden auch zukünftig bei
entsprechender Wetterlage konsequent durchgeführt.
Stadt Duisburg warnt vor Waldbrandgefahr
und verschärft das Grillverbot Das
trockene Wetter und die anhaltend hohen Temperaturen
sollen auch in den nächsten Tagen anhalten. Dies
führt zu einer erhöhten Brandgefahr. Der
Graslandfeuerindex liegt heute bereits auf
Stufe 3 und soll in den nächsten Tagen die
Stufe 4 erreichen. Das Grillen ist bei
einem Graslandfeuerindex ab Stufe 4 – der
zweithöchsten Stufe – aus Brandschutzgründen
generell im öffentlichen Raum, also auch auf
ausgewiesenen Grillflächen, untersagt. Außerhalb
dieser Flächen ist Grillen ohnehin ganzjährig
verboten. Der aktuelle Graslandfeuerindex ist online
auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter
www.dwd.de abrufbar.
Die Stadt Duisburg weist ausdrücklich nochmals
auf das bestehende Rauchverbot im Wald
in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin.
Ganzjährig gilt außerdem ein absolutes
Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet
werden. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit
dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000
Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald
sogar mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das
maximal mögliche Bußgeld ist gesetzlich mit 25.000
Euro festgelegt.
Weitere Informationen rund
um die Themen Grillen / Waldbrandgefahr im
Stadtgebiet sind online abrufbar unter:
www.duisburg.de/grillen.
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Bilanz der ersten
Schwerpunktkontrollen zum diesjährigen Grillverbot
an Duisburger Seen und Grünanlagen
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Duisburg, 6. Mai 2026 - Zu
umfangreichen Schwerpunktkontrollen war der
Städtische Außendienst (SAD) gemeinsam mit dem
Bezirksdienst und der Verkehrsüberwachung am
vergangenen Mai-Wochenende an Duisburger Seen und
Grünanlagen ausgerückt. Aufgrund der sommerlichen
Witterung erreichte der Graslandfeuerindex zeitweise
die Stufe 4, was zur Folge hatte, dass auch an
ausgewiesenen öffentlichen Grillflächen
Grillverbot gilt.
Kontrollschwerpunkte waren der Toeppersee, der
Uettelsheimer See sowie der Meidericher Stadtpark.
Ziel der Maßnahmen waren die Gefahrenabwehr, die
konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher Verbote
sowie die präventive Aufklärung der Bevölkerung.
19 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, 114
Verwarnungen Vom 1. bis 3. Mai sprachen
die Ordnungskräfte 114 Verwarnungen aus – davon 94
wegen unerlaubten Grillens, 11 wegen Shisha-Rauchens
und weitere unter anderem wegen Wildpinkelns,
Verstößen auf Spielplätzen (Alkohol, Hunde) und
unsachgemäßer Müllentsorgung. Hinzu kamen 19
Ordnungswidrigkeitenanzeigen zum Beispiel wegen
Lärmbelästigung und verweigerter
Personalienauskunft.
Außerdem musste am
Uettelsheimer See ein Platzverweis wegen Ruhestörung
ausgesprochen werden. Zusätzlich notierten die
Einsatzkräfte 18 Verkehrsverwarnungen wegen Halt-
und Parkverstößen. Insgesamt führten die
Mitarbeitenden circa 530 präventive
Aufklärungsgespräche.
Durch die hohe Präsenz der
Einsatzkräfte konnten zahlreiche weitere Verstöße
bereits im Vorfeld verhindert und gefährliche
Situationen vermieden werden. Der Einsatz verlief an
allen Tagen ohne besondere Vorkommnisse.
Die
Maßnahmen stießen bei der Bevölkerung überwiegend
auf positive Resonanz. Die Stadt Duisburg weist
darauf hin, dass Grillverbote und Verhaltensregeln
dem Schutz von Menschen, Umwelt und öffentlicher
Sicherheit dienen und auch künftig bei
entsprechender Wetterlage konsequent überwacht
werden.
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