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 Schwerpunktkontrollen zum Grill- und Badeverbot brachten Verwarnungen und Anzeigen

Duisburg, 30. Juni 2026 - Der Städtische Außendienst (SAD) und die Verkehrsüberwachung des Bürger- und Ordnungsamtes führten am vergangenen Wochenende eine umfangreiche Schwerpunktkontrolle an Duisburger Seen, Grünanlagen sowie am Rhein durch.

Im Fokus des SAD standen dabei der Toeppersee, der Uettelsheimer See, der Meidericher Stadtpark sowie das Duisburger
Rheinufer
. Der Kalkweg an der 6-Seen-Platte wurde durch die Verkehrsüberwachungskräfte kontrolliert.
Ziel der Maßnahmen war die Gefahrenabwehr, die konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher Verbote und die Kontrolle einzelner
Erholungsbereiche sowie die präventive Aufklärung der Bevölkerung.
Der Städtische Außendienst leitete 13 Verwarnungsgelder ein. Davon entfielen fünf auf Verstöße gegen das Grillverbot aufgrund des
Graslandfeuerindexes. Acht weitere Verwarnungen wurden für das Befahren und Parken in Grünanlagen sowie für ordnungswidriges Parken mit Behinderung ausgesprochen.
Außerdem wurden acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen eingeleitet. Sieben Anzeigen betrafen das verbotene Baden im Rhein, eine weitere das Grillen im Landschaftsschutzgebiet.

Die Verkehrsüberwachungskräfte leiteten insgesamt 223 Verfahren aufgrund von Halt- und Parkverstößen ein. Darunter befanden sich fünf  Abschleppmaßnahmen, weil eine Behinderung vorlag, beispielsweise durch das Parken in Feuerwehrzufahrten.

Während der Einsätze kam es zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bei dem ein Mitarbeitender leicht verletzt wurde. Es
wurde Anzeige bei der Polizei erstattet.

Die Mitarbeitenden führten vor Ort über 120 Informationsgespräche zur präventiven Aufklärung, insbesondere zum verbotenen Baden im Rhein sowie in Seen. Die Maßnahmen stießen in der Öffentlichkeit überwiegend auf positive Resonanz.

Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass das Einhalten der Verhaltensregeln dem guten und störungsfreien Zusammenleben aller Erholungssuchenden sowie dem Schutz der Umwelt dient. Die Einhaltung dieser Regeln wird auch zukünftig bei entsprechender Wetterlage konsequent kontrolliert.

 

Sonntägliche Schwerpunktkontrolle zu Parkverstößen und zum Grillverbot

Duisburg, 24. Juni 2026 - Die Verkehrsüberwachung und der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes führten am vergangenen Sonntag, 21. Juni, eine umfangreiche Schwerpunktkontrolle zu Parkverstößen und zum Grillverbot durch.

Masurenallee und das Landschaftsschutzgebiet im Bereich des Kalkwegs
Im Fokus standen dabei die Masurenallee und das Landschaftsschutzgebiet im Bereich des Kalkwegs. Ziel der Maßnahmen war
die Gefahrenabwehr, die konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher Verbote sowie die präventive Aufklärung der Bevölkerung.
Die Verkehrsüberwachungskräfte leiteten insgesamt 60 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Parkens im Landschaftsschutzgebiet ein.
56 weitere Verwarnungsgelder bzw. Anzeigen wurden aufgrund weiterer Parkverstöße (beispielsweise Parken im absoluten Halteverbot, Parken in einer Feuerwehrzufahrt oder Parken außerhalb markierter Parkflächen) eingeleitet.
Zwölf Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Der Graslandfeuerindex betrug am Sonntag Stufe 3, sodass das Grillen auf ausgewiesenen Grillflächen erlaubt war. Es wurden zwei Verwarnungsgelder wegen Grillens außerhalb ausgewiesener Grillflächen verhängt. Weitere Anzeigen und Verwarnungen erfolgten unter anderem wegen unerlaubter Sondernutzung, wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz sowie wegen unsachgemäßer Müllentsorgung.
Die Mitarbeitenden führten vor Ort zahlreiche Informationsgespräche zur präventiven Aufklärung. Durch die hohe Präsenz der Einsatzkräfte konnten zahlreiche weitere Verstöße bereits im Vorfeld verhindert werden. Die Maßnahmen stießen bei der Bevölkerung erneut überwiegend auf positive Resonanz. Die Kontrollen werden auch zukünftig bei entsprechender Wetterlage konsequent durchgeführt.

Das trockene Wetter und die anhaltend hohen Temperaturen sollen auch in den nächsten Tagen anhalten. Dies führt zu einer erhöhten Brandgefahr. Der Graslandfeuerindex liegt bereits auf Stufe 3 und soll ab Mittwoch wieder die Stufe 4 erreichen. Dann ist das Grillen aus Brandschutzgründen generell im öffentlichen Raum, also auch auf ausgewiesenen Grillflächen, untersagt.

Außerhalb dieser Flächen ist Grillen ohnehin ganzjährig verboten. Der aktuelle Graslandfeuerindex ist online auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de abrufbar.
Weitere Informationen rund um die Themen Grillen / Waldbrandgefahr im Stadtgebiet sind online abrufbar unter https://www.duisburg.de/grillen.

 

Bilanz der Schwerpunktkontrollen am Pfingstwochenende zum Grillverbot an Duisburger Seen und Grünanlagen

Duisburg, 27. Mai 2026 - Der Städtische Außendienst und die Verkehrsüberwachung des Bürger- und Ordnungsamtes haben aufgrund der sommerlichen Temperaturen am vergangenen Pfingstwochenende (23. bis 25. Mai) die umfangreichen Schwerpunktkontrollen zum Grillverbot an Duisburger Seen und Grünanlagen fortgesetzt.

Kontrollschwerpunkte waren der Toeppersee, der Uettelsheimer See, der Meidericher Stadtpark sowie die Masurenallee. Ziel der Maßnahmen war die Gefahrenabwehr, die konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher Verbote sowie die präventive Aufklärung der Bevölkerung. Archivfoto

An den drei Kontrolltagen sprachen die Einsatzkräfte 58 Verwarnungsgelder aus – davon 32 wegen Grillens außerhalb der ausgewiesenen Grillflächen sowie zwölf wegen Rauchens auf Kinderspielplätzen. Weitere Verwarnungen wurden unter anderem wegen des Befahrens von Grünanlagen, Verstößen  gegen das Landesimmissionsschutzgesetz sowie unsachgemäßer Müllentsorgung erteilt. Außerdem wurden zehn Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Grillens außerhalb der Grillzonen sowie wegen offenen Feuers im Landschaftsschutzgebiet eingeleitet.

Insgesamt führten die Mitarbeitenden circa 290 präventive Aufklärungsgespräche.
Die Verkehrsüberwachungskräfte leiteten insgesamt 284 Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen ein.
Durch die hohe Präsenz der Einsatzkräfte konnten zahlreiche weitere Verstöße bereits im Vorfeld verhindert und gefährliche Situationen vermieden werden. Der Einsatz verlief an allen Tagen ohne besondere Vorkommnisse.
Die Maßnahmen stießen bei der Bevölkerung erneut überwiegend auf positive Resonanz. Die Kontrollen werden auch zukünftig bei entsprechender Wetterlage konsequent durchgeführt.

Stadt Duisburg warnt vor Waldbrandgefahr und verschärft das Grillverbot
Das trockene Wetter und die anhaltend hohen Temperaturen sollen auch in den nächsten Tagen anhalten. Dies führt zu einer erhöhten Brandgefahr. Der Graslandfeuerindex liegt heute bereits auf Stufe 3 und soll in den nächsten Tagen die Stufe 4 erreichen.
Das Grillen ist bei einem Graslandfeuerindex ab Stufe 4 – der zweithöchsten Stufe – aus Brandschutzgründen generell im öffentlichen Raum, also auch auf ausgewiesenen Grillflächen, untersagt. Außerhalb dieser Flächen ist Grillen ohnehin ganzjährig verboten. Der aktuelle Graslandfeuerindex ist online auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de abrufbar.

Die Stadt Duisburg weist ausdrücklich nochmals auf das bestehende Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. Ganzjährig gilt außerdem ein absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald sogar mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das maximal mögliche Bußgeld ist gesetzlich mit 25.000 Euro festgelegt.

Weitere Informationen rund um die Themen Grillen / Waldbrandgefahr im Stadtgebiet sind online abrufbar unter: www.duisburg.de/grillen.

 

Bilanz der ersten Schwerpunktkontrollen zum diesjährigen Grillverbot an Duisburger Seen und Grünanlagen

Duisburg, 6. Mai 2026 - Zu umfangreichen Schwerpunktkontrollen war der Städtische Außendienst (SAD) gemeinsam mit dem Bezirksdienst und der Verkehrsüberwachung am vergangenen Mai-Wochenende an Duisburger Seen und Grünanlagen ausgerückt. Aufgrund der sommerlichen Witterung erreichte der Graslandfeuerindex zeitweise die Stufe 4, was zur Folge hatte, dass auch an
ausgewiesenen öffentlichen Grillflächen Grillverbot gilt.

Kontrollschwerpunkte waren der Toeppersee, der Uettelsheimer See sowie der Meidericher Stadtpark. Ziel der Maßnahmen waren die Gefahrenabwehr, die konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher Verbote sowie die präventive Aufklärung der Bevölkerung.

19 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, 114 Verwarnungen
Vom 1. bis 3. Mai sprachen die Ordnungskräfte 114 Verwarnungen aus – davon 94 wegen unerlaubten Grillens, 11 wegen Shisha-Rauchens und weitere unter anderem wegen Wildpinkelns, Verstößen auf Spielplätzen (Alkohol, Hunde) und unsachgemäßer Müllentsorgung. Hinzu kamen 19 Ordnungswidrigkeitenanzeigen zum Beispiel wegen Lärmbelästigung und verweigerter Personalienauskunft.

Außerdem musste am Uettelsheimer See ein Platzverweis wegen Ruhestörung ausgesprochen werden. Zusätzlich notierten die Einsatzkräfte 18 Verkehrsverwarnungen wegen Halt- und Parkverstößen.
Insgesamt führten die Mitarbeitenden circa 530 präventive Aufklärungsgespräche.

Durch die hohe Präsenz der Einsatzkräfte konnten zahlreiche weitere Verstöße bereits im Vorfeld verhindert und gefährliche Situationen vermieden werden. Der Einsatz verlief an allen Tagen ohne besondere Vorkommnisse.

Die Maßnahmen stießen bei der Bevölkerung überwiegend auf positive Resonanz.
Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass Grillverbote und Verhaltensregeln dem Schutz von Menschen, Umwelt und öffentlicher Sicherheit dienen und auch künftig bei entsprechender Wetterlage konsequent überwacht werden.