Berlin/Duisburg, 19. Juli 2018 -
Die 'Deutsche Umwelthilfe' ist ein Privatverein, wie jeder
andere eingetragene Verein auch. Trotz des eher
irreführenden Namen, eines 'Bundesvorsitzenden und eines
'Bundesgeschäftsführers' ist diese Vereinigung keine
staatliche Einrichtung.
Im Zuge von 'Diesel-Gate' hat
sich dieser Verein auf die Autohersteller konzentriert,
wahrscheinlich um durch Abmahnungen und mehr möglichst viel
Geld abzuzocken. Bereits 2011 hat das Landgericht Hannover
die Praxis der Dt. Umwelthilfe als missbräuchlich
bezeichnet. 2017 schrieb die 'Frankfurter Allgemeine
Zeitung' über diesen Verein als "ein von Abmahnungen
lebender Interessenverein".
Allein die
Dieselproblematik für 12.860 vorzeitige Todesfälle und
800.000 Erkrankungen mitverantwortlich zu machen - wo ist
der Nachweis? - , zeugt davon, welche Geisteshaltung
dahinter steckt. Industrie, Flug- und Schifffahrtsverkehr
mal eben komplett außen vor gelassen.
'Kohle machen mit Panikmache und Abmahnungen'. 'Deutsche
Abzockerhilfe' fände ich da ehrlicher.
Nachfolgend die umfangreichen Pressemitteilungen des
Vereins Bundesverkehrsminister Scheuer
reagiert dünnhäutig: Polizei reißt aufgrund einer
ministeriellen Anzeige die von der Deutschen Umwelthilfe
aufgestellten „Three Billboards Outside BMVI“ nieder
Seit knapp drei Jahren schon kann sich das
Bundesverkehrsministerium nicht entscheiden, die gesetzlich
vorgeschriebenen Bußgelder in Höhe von mindestens 20
Milliarden Euro gegen die betrügerischen Dieselkonzerne zu
verhängen – Nur wenige Stunden benötigte das Ministerium
hingegen für die Entscheidung, gegen die DUH mit einem
Polizeieinsatz samt Strafanzeige vorzugehen – Minister
Scheuer reagiert dünnhäutig wegen offensichtlich ‚ins
Schwarze’ treffenden Fragen auf den Billboards nach den
Gründen seiner Nachsicht bei betrügerischen Dieselkonzernen
– Im Oscar-prämierten Kinofilm ‚Three Billboards Outside
Ebbing, Missouri‘ wurden die drei Billboards erst nach
mehreren Wochen in Brand gesetzt – In der Berliner Realität
der Nicht-Aufarbeitung des größten Industrieskandals der
deutschen Nachkriegsgeschichte dauerte es nur wenige
Stunden, bis die Billboards durch einen Polizeieinsatz
entfernt wurden
Berlin, 19.7.2018: Am späten
Nachmittag des gestrigen 18. Juli erreichte die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) ein Anruf der Polizei: Wenn die am Morgen
desselben Tages vor dem Verkehrsministerium aufgestellten
Billboards nicht umgehend entfernt würden, würden diese
durch die Polizei beschlagnahmt werden. Als eine
Mitarbeiterin kurz danach vor Ort eintraf, waren die „Three
Billboards Outside BMVI“ bereits durch die Polizei
niedergerissen, eine zweiköpfige Polizeistreife bewachte sie
bis zum polizeilichen Abtransport. Angebote der DUH, die
Billboards selbst abzutransportieren wurden von der Polizei
abgelehnt. Auf Nachfrage bei den Polizisten vor Ort nach
den Gründen für die Härte des Einsatzes und die Entfernung
und den Abtransport der Billboards durch die Berliner
Polizei erklärte diese, es handele sich um einen „Speziellen
Fall“ und man sei in der Nähe zum Ministerium. Zudem hieße
es, es „sei eben auch die Umwelthilfe“.
Die DUH
fragte nach, woher die Anordnung kam. Die Antwort der
befragten Polizistin war, Kollegen hätten ihr gesagt, der
Druck sei von ‚ganz oben‘ gekommen. Nachgefragt was dies
heiße, sagte sie „soweit sie wisse, vom Minister selbst“.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zeigt sich
überrascht, wie schnell das Bundesverkehrsministerium und
offensichtlich der Minister persönlich komplexe Sachverhalte
im Dieselabgasskandal erfassen, analysieren und amtliche
Sanktionen umsetzen könne. Es dauerte keine zehn Stunden,
bis Anzeige erstattet und diese durch besonderen Druck auf
die Polizei auch umgesetzt und im Rahmen eines
Polizeieinsatzes drei Billboards niedergerissen wurden. Und
selbst die Strafanzeige gegen den DUH Bundesgeschäftsführer
ist bereits fertig und werde - so die Polizei - im
Polizeirevier 31 bearbeitet.
Seit knapp drei Jahren –
exakt 34 Monaten – bleiben hingegen die mit der
Automobilindustrie eng verbundenen Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer und zuvor Alexander Dobrindt untätig, wenn
es um die nach Bundesrecht zwingend vorgeschriebene
Verhängung von 5.000 Euro Bußgeld pro Diesel-Pkw mit
Abschalteinrichtungen angeht. Bis heute wurde kein einziges
Bußgeldverfahren gegen die beim Betrug in mindestens vier
Millionen Fällen überführten Hersteller Audi, BMW, Daimler,
Ford, Opel, Porsche, VW und FiatChrysler auch nur
eingeleitet.
„Wer in Berlin drei Mal binnen zwei
Jahren ohne korrekt abgestempeltes Nahverkehrsticket
kontrolliert wird, dem droht eine Gefängnisstrafe. Wer bei
Rot über die Ampel fährt, dem droht ein Monat Fahrverbot.
Wer aber elf Millionen Käufer von Diesel-Pkw über Jahre
hinweg, von einem selbst eingestandenen kriminellen Kartell
gesteuert, vorsätzlich betrügt und arglistig täuscht, wer
für 12.860 vorzeitige Todesfälle und 800.000 Erkrankungen
mitverantwortlich ist, der muss in der Bananenrepublik
Deutschland keine Strafe fürchten, obwohl 5.000 Euro pro
Betrugsfall vorgeschrieben sind. Aber wer auf Billboards
nach den Gründen der ministeriellen Untätigkeit und der
Strafvereitlung im Amt fragt, dem antwortet der Minister mit
Polizeiaktionen und dem Niederreißen der Billboards vor
seinem Ministerium“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
der DUH.
Die DUH hatte gestern mit den Billboards ein
Rechtsgutachten von Remo Klinger vorgestellt und damit
belegt, dass die Bundesrepublik europarechtlich verpflichtet
ist, angemessene und abschreckende Strafen bei illegalen
Abschalteinrichtungen auszusprechen und diese pro Fahrzeug
bei 5.000 Euro liegen. Die Antibetrugsbehörde von Frankreich
fordert von seinen Autokonzernen über 18 Milliarden Euro
Strafe wegen illegaler Abschalteinrichtungen, Deutschland
hat noch nicht einmal entsprechende Bußgeldverfahren
eingeleitet. Auch die EU-Kommission droht Deutschland wegen
seiner Weigerung, gegen die Dieselkonzerne angemessene
Geldbußen zu verhängen, mit einer Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof.
Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger: „Die
Rechtslage ist eindeutig. Die Verpflichtung zur Festsetzung
von Bußgeldern von 5000 Euro pro Fahrzeug wird selbst durch
das Bundesverkehrsministerium seit Jahren vertreten. Nur
Konsequenzen werden nicht daraus gezogen. Entweder ist man
zu feige oder zu verbunden mit den Unternehmen."
Deutsche Umwelthilfe fordert mindestens 20
Milliarden Euro Bußgelder gegen betrügerische Autohersteller
wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei Diesel-Pkw
Deutsche Umwelthilfe fordert Verkehrsminister Scheuer mit „Three
Billboards Outside BMVI“ im Zuge einer Guerilla-Aktion vor
dem Ministerium plakativ zum Handeln auf – Das
zuständige Kraftfahrt-Bundesamt muss 5.000 Euro Bußgeld pro
Betrugsdiesel gegen Audi, BMW, Daimler, Opel, Porsche, VW
und ausländische Hersteller wie Fiat wegen der Verwendung
illegaler Abschalteinrichtungen verhängen und geltendes
Recht durchsetzen – Neues Rechtsgutachten belegt, dass
Bußgelder auch gegen ausländische Fahrzeughersteller wie
Fiat möglich und erforderlich sind – Hersteller müssen zur
technischen Nachrüstung der Betrugs-Diesel auf eigene Kosten
verpflichtet werden – Einnahmen aus den überfälligen
Geldbußen sollen zur Finanzierung der Verkehrswende in
Deutschland verwendet werden
Berlin, 18.7.2018: Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer auf, endlich geltendes Recht durchzusetzen
und Bußgelder in der nach EU-Recht geforderten Höhe gegen
die betrügerischen Autokonzerne zu verhängen, deren
Diesel-Pkw nachweislich mit einer illegalen
Abschalteinrichtung versehen sind. Aktuell sind bei circa
vier Millionen Diesel-Pkw betrügerische
Abschalteinrichtungen amtlich nachgewiesen. Weitere Euro 5
und 6 Diesel-Pkw-Modelle mit Betrugssoftware werden folgen.
Die DUH geht insgesamt von elf Millionen betroffenen
Diesel-Pkw in Deutschland aus.
Trotz der eindeutigen
Rechtslage hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bislang keine
Geldbußen gefordert. Dabei wäre das KBA auch für diejenigen
Autohersteller zuständig, gegen die noch keine deutsche
Staatsanwaltschaft ermittelt, vor allem also für die
ausländischen Hersteller, die Autos in Deutschland
verkaufen. Um auf diesen Missstand hinzuweisen, hat die DUH
am frühen Morgen des 18.Juli.2018 drei große Werbetafeln vor
dem Verkehrsministerium in Berlin installiert. Sie tragen
die Botschaft „12.860 DEAD, 800.000 SICK, 11 MILLION CHEATED
DIESEL-OWNERS“; „AND STILL NO REAL FINES OR FIXES?“; „HOW
COME, MINISTER SCHEUER?“. Zum Pressefoto:
http://l.duh.de/p180718.
Ihre Forderung untermauert die DUH mit einem bei der
Aktion vorgestellten aktuellen Rechtsgutachten von Remo
Klinger. Dieses belegt die nach nationalem Recht vorhandenen
Möglichkeiten, die Hersteller von Kraftfahrzeugen, die
Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in Verkehr
gebracht haben, mit Geldbußen zu belegen. Das durch die
Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Volkswagen verhängte
Bußgeld von einer Milliarde Euro betrifft andere
schwerwiegende Rechtsverstöße. Allein die sich aus dem
Inverkehrbringen von 2,6 Millionen VW-Betrugsdiesel
ergebende Geldbuße beläuft sich auf 13 Milliarden Euro, wie
das Rechtsgutachten zeigt.
„Während
Bundesverkehrsminister Scheuer wie schon seine Vorgänger
nicht willens ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Strafen
gegen die Konzerne auszusprechen, fordert beispielsweise die
französische Antibetrugsbehörde 18 Milliarden Euro Strafe
von inländischen und italienischen Herstellern. Doch nicht
nur die Beachtung rechtlicher Vorgaben wird durch Minister
Scheuer missachtet, auch die Umsetzung der politischen
Vereinbarung des Koalitionsvertrags, wie etwa die
Durchsetzung wirksamer Hardwarenachrüstung für alle
Betrugsdiesel, kommt nicht voran. Während einer Privatperson
beim dreimaligen Busfahren ohne Fahrschein eine
Gefängnisstrafe droht, schützt Dieselminister Scheuer
einseitig die Autokonzerne und lässt die betrogenen
Autohalter im Dieseldunst allein“, so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. „Die auch seitens der
EU-Kommission geforderten Strafzahlungen sollten
zweckgebunden für die Finanzierung der Verkehrswende
verwendet werden. Wir müssen die kollektiven Verkehre, Bahn,
Bus und Straßenbahn stärken und den motorisierten
Individualverkehr nach dem Beispiel von Wien und Zürich aus
den Innenstädten weitgehend verbannen.“
Die DUH geht
davon aus, dass insgesamt circa elf Millionen Euro 5 und
Euro 6 Diesel-Pkw in Deutschland mit einer illegalen
Abschalteinrichtung ausgestattet sind und unsere Innenstädte
mit dem giftigen Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2)
verpesten. 12.860 vorzeitige Todesfälle sind jährlich in
Deutschland auf die Belastung mit NO2 zurückzuführen. Der
Schadstoff verursacht zudem nach Berechnungen des
Umweltbundesamts jedes Jahr mehr als 800.000 Atemwegs-,
Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes – besonders Kinder,
alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen sind
gefährdet.
Das KBA verzichtet nicht nur auf Geldbußen
– es verlangt auch keine wirksame Reduktion der
Abgasemissionen, sondern genehmigt sogar die Implementation
neuer, nun „legaler“ Abschalteinrichtungen, wie sogenannte
„Thermofenster“. So kommen die deutschen Hersteller selbst
im Falle eines festgestellten Betrugs mit weitgehend
unwirksamen Micky-Maus-Software-Updates davon. Und dies
obwohl CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart
hatten, die technische Nachrüstung der insgesamt über elf
Millionen Betrugs-Diesel in Deutschland „zu prüfen“ und
entsprechend den Ergebnissen der Expertengruppe 1 im
Bundesverkehrsministerium durchzusetzen.
Das nun
vorliegende Rechtsgutachten zur „Festsetzung von Geldbußen
gegenüber Kraftfahrzeugherstellern wegen der Verwendung
illegaler Abschalteinrichtungen“ von Rechtsanwalt Remo
Klinger zeigt auf, dass nach nationalem Recht nicht nur
gegen inländische Automobilhersteller wie Volkswagen,
Daimler oder Opel, die illegale Abschalteinrichtungen
verwendet haben, Bußgelder verhängt werden können.
Auch ausländische Hersteller, wie Fiat, können für den
Verkauf von Fahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung in
Deutschland mit einem Bußgeld belegt werden. Das dem
Verkehrsministerium unterstehende und für die Verhängung von
Bußgeldern zuständige KBA kann bei ausländischen Herstellern
zwar nicht auf die im Ausland erteilte EG-Typgenehmigung
Einfluss nehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass in
Deutschland begangene Ordnungswidrigkeiten nicht in
Deutschland geahndet werden könnten.
Die Rechtslage
ist aus Sicht der DUH klar: Da die illegalen
Abschalteinrichtungen bei der Typzulassung nicht angegeben
worden sind, sind die Übereinstimmungsbescheinigungen der
Fahrzeuge ungültig. Mit dieser ungültigen Bescheinigung sind
sie verkauft worden. Auf dieser Grundlage muss ein Bußgeld
in Höhe von 5.000 Euro je Fahrzeug verhängt werden.
Für die knapp vier Millionen vom KBA mit illegalen
Abschalteinrichtungen versehenen Diesel-Pkw der Marken VW,
Audi, Porsche, Daimler, BMW und Opel ergibt dies ein Bußgeld
in Höhe von 20 Milliarden Euro. Gegen Opel ist trotz
jahrelanger Ermittlungen immer noch kein amtlicher Rückruf
erfolgt, wogegen die DUH verschiedene Klageverfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht Schleswig führt. Auch dies hätte
längst geschehen müssen.
Das KBA hat, ergänzend zu
dem Rückruf für 2,6 Millionen manipulierte VW-Fahrzeuge,
mittlerweile unter anderem Rückrufe für die Fahrzeugtypen
Mercedes Vito, Mercedes C-Klasse, den Mercedes Geländewagen
GLC, Audi A6, A7 und A8, BMW 5er und 7er, Porsche Cayenne
und Macan, sowie einen großen Teil der VW-Diesel-Pkw
verfügt. Die DUH beantragte daher beim KBA in bislang vier
getrennten Verfahren die Festsetzung von Geldbußen wegen der
Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen bei diesen
Fahrzeugen.
Sollten keine Bußgelder durch deutsche
staatliche Stellen festgesetzt werden, verstößt dies gegen
die unionsrechtliche Pflicht zur abschreckenden
Sanktionierung von Verstößen gegen das Typzulassungsrecht
für Kraftfahrzeuge. Da die deutschen Behörden diese Pflicht
bislang nicht erfüllt haben, hat die EU-Kommission im
Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland eingeleitet.
Das Fazit von Rechtsanwalt
Remo Klinger, der das Gutachten erstellt hat, lautet: „Es
liegt ein eindeutiger Rechtsbruch vor. Es sind illegale
Abschalteinrichtungen verbaut worden, die Behörden haben das
mit ihren Rückrufen bestätigt. Doch noch immer hatten diese
keine rechtlichen Konsequenzen, es werden noch immer keine
Bußgelder von den zuständigen Behörden verhängt. Das ist
eindeutig rechtswidrig und illegal von Seiten der Behörden,
allen voran des Verkehrsministeriums. Ebenso wie sein
Vorgänger Alexander Dobrindt weigert sich Andreas Scheuer
geltendes Recht durchzusetzen. Dabei sieht unser nationales
Recht die Verhängung von Bußgeldern gegenüber
Kraftfahrzeugherstellern wegen der Verwendung illegaler
Abschalteinrichtungen eindeutig vor.“
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