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Tiere müssen in den § 131 des Strafgesetzbuches!

Duisburg, 17. August 2021 - Eigentlich unglaublich: Nach dem § 1 Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Aufnahmen dieser grausamen Tierqual-Taten können aber rein zum Zweck der Zurschaustellung straffrei sowohl dargestellt als auch verbreitet werden. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die das verhindert. Im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“ wollen wir von der Welttierschutzgesellschaft das ändern! 

Wir fordern deshalb die Spitzenkandidat*innen der Bundestagswahl und die Mitglieder des Bundestages auf:
Setzen Sie der uneingeschränkten Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Tiere auf Plattformen wie sozialen Netzwerken ein Ende: 

Petition: Ergänzen Sie den § 131, Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) um die Tiere!

§ 131 StGB stellt bereits die Darstellung, Verbreitung sowie das Anbieten und Bewerben von schwerwiegender Gewalt gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen unter Strafe. Unbedingt gilt es, auch die Darstellung von vergleichbaren Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren in den Tatbestand des § 131 StGB aufzunehmen. 

Im Folgenden unser Vorschlag zur Novellierung: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen, menschenähnliche Wesen oder Tiere in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, (…)."

Wichtig ist dabei auch die Einbettung in den Kontext der verherrlichenden, verharmlosenden oder verletzenden Weise, die klar von rein informativen und dokumentarischen Darstellungen unterscheidet, wie sie von Organisationen und Medien zur Aufklärung über Missstände häufig genutzt werden. Denn diese wichtige Komponente der Tierschutzarbeit muss erhalten bleiben.

Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde, tretet mit uns für eine Welt ein, in der Tiere von den Menschen respektvoll und tiergerecht behandelt werden – auch im digitalen Raum. 

Unterstützt unsere Forderung mit Eurer Unterschrift!

Petition · Spitzenkandidat*innen der Bundestagswahl und Mitglieder des Bundestages: Stoppen Sie die Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren! · Change.org