Duisburg, 9. September 2023 - Dennis Riehle hat ein Gedächtnisprotokoll über die
Energieberatung erstellt und als Antwort auf das beschlossene Heizungsgesetz u.
a. an die verantwortlichen Abgeordneten geschickt.
Sehr geehrte Damen und
Herren Abgeordnete aus der "Ampel"-Koalition, ich habe gestern Ihre Reden
beziehungsweise das Abstimmungsverhalten zum Gebäudeenergiegesetz verfolgt.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ein kurzes Gedächtnisprotokoll des Besuchs
des Energieberaters hier im Hause wiedergeben: "Betrachte ich Ihre
Situation zusammenfassend, rate ich Ihnen zu einer Wärmepumpe.
Zwar gehe ich davon aus, dass es zunächst energetischer Sanierungen bedarf, die
etwa ein Volumen von 150.000 € umfassen dürften, aber notwendig sind, um einen
wirtschaftlichen Betrieb des Gerätes später sicherzustellen. Zusätzlich dürften
Sie mit Anschaffungs- und Einbaukosten von rund 60.000 bis 80.000 € ausgehen.
Allerdings wird sich diese Investition lohnen, denn auch wenn man mit etwa dem
zwei- bis dreifachen Strombedarf wie bisher rechnen muss, wird sich der
Strompreis langfristiger deutlich reduzieren. Insofern ist eine Amortisation
über die nächsten Jahrzehnte durchaus möglich.
Als Alternative käme der
Einbau einer Pelletheizung in Betracht. Für alle nötigen
Vorbereitungsmaßnahmen, den Einbau und die Beschaffung des Gerätes selbst gehe
ich hier nur von rund 80.000 € in der Summe aus. Allerdings scheint mir die
Technologie noch nicht sonderlich ausgereift - zumal es zu etwa drei bis
Reinigungen des Geräts pro Jahr kommen muss, die wiederum kostspielig sind.
Natürlich wäre eine Gasheizung, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben
wird, für Sie die sicherste und zuverlässigste Lösung. Doch so lange nicht
absehbar ist, ob der Versorger in der hiesigen Region die Bereitstellung dieser
Energiequellen perspektivisch zusichert, scheint das ein nach dem angestrebten
Heizungsgesetz wankelmütiges Vorhaben.
Ein Anschluss an die Wärmenetze
der Stadt ist für Ihren Vorort nicht absehbar, daher scheidet diese Variante
aus. Eine Hybridheizung würde die oben genannten Kosten noch einmal
übersteigen, weshalb ich das nicht empfehle.
Da es sich bei Ihrem Haus
um einen Alt- beziehungsweise Bestandsbau behandelt, sind wir nun auch mit den
denkbaren Wegen am Ende, weshalb es beim Rat zu einer Wärmepumpe bleibt."
Nun möchte ich Sie fragen:
Können Sie mit unserer Bank sprechen,
damit diese einen Kredit von rund 200.000 €, also ungefähr eine
Summe von der Hälfte des Gesamtwertes Hauses, genehmigt?
Oder sollen
wir das Haus alternativ gleich abreißen, verkaufen oder die
Altersvorsorge aufgeben?
Steht der Beitrag, den ich mit
meiner Wärmepumpe für das Klima leiste, in irgendeinem Verhältnis zu der
sozialen Belastung, die ich ein Leben lang abtragen müsste?
Wie alt muss ich werden, dass sich die oben genannte Wärmepumpe
amortisiert?
Was ist aus der viel beschworenen
Technologieoffenheit geworden, wenn es am Ende praktisch doch auf die
einzig denkbare Variante der Wärmepumpe hinausläuft?
Wärmepumpen ab einer gewissen Größe kein
Allheilmittel Anmerkung eines
erfahrenen Heizungsmeisters Bereits Mitte des
Jahres 2021 haben wir eine Ausrechnung für ein Objekt mit
rund 530 qm beheizten Wohnraum zzgl. ausgebautem Spitzboden
und zentraler Warmwasserbereitung erstellt. Zu diesem
Zeitpunkt war ein Niedertemperatur-Ölkessel, Leistung bis 50
Kw, Bj. 1995, mit neuem Brenner, Leistung bis 29 Kw, auf 27
Kw eingestellt, Bj. 2018, in Betrieb.
Durch die
Anpassung des Brenners, dem Einbau eines 3-Wegemischers und
Erneuerung der Plattenheizkörper mit größerer Leistung im
Zuge der Sanierung 2018 fuhr die Heizung bei 0 Grad
Außentemperatur mit 39 Grad Vorlauftemperatur und erzeugte
die erwarteten min. 22 Grad Raumtemperatur.
Das Ende
Achtzehnhundert erstellte Gebäude wurde in den 1990igern
gedämmt (120mm Mineralwolle), komplett neu verklinkert und
das Dach erneuert. 2010 wurde der Spitzboden neu ausgebaut
und isoliert, 2018 der Innenraum mit Bäder und Küchen
saniert.
Das 2021 erstellte Konzept basierte auf
einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit knapp 27 Kw, den üblichen
Pufferspeicher und 39 Photovoltaik-Modulen. Preislich waren
100.000 Euro, zzgl. MWST, veranschlagt. Das frustrierende
dabei war, dass das Objekt trotzdem nicht autark betrieben
werden könnte, weil in der Zeit des bedeckten Himmels zu
wenig Speicherkapazität machbar war. Insbesondere für den
WW-Bereich ist, unter Beachtung der Trinkwasserverordnung,
eine Vorlauftemperatur von 75 - 80 Grad vorzuhalten. D. h.,
mit einem Elektro-Heizstab nachheizen. Das war bereits
vor gut zwei Jahren, in Corona-Zeiten aber vor Putin und
galoppierender Inflation. Strom ist in NRW immer noch
nicht grün und viel zu teuer. Und da beißt sich die
"Grüne Katze" in den Schwanz. In größeren Objekten, über
den Ein- und Zweifamilienhäusern, ist die Wärmepumpe, Stand
heute, nicht das "Allheilmittel".
BMWK - Das neue Heizungsgesetz ist auf dem Weg!
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