Duisburg, 25. März 2022 - Bei der
Entschärfung der Zehn-Zentner-Bombe in Duisburg-Meiderich
kam es zu erheblichen Verzögerungen, weil sich Anwohner
weigerten, ihre Wohnungen im unmittelbaren Gefahrenbereich
zu verlassen bzw. sich innerhalb des Sicherheitsbereiches im
Außenbereich aufhielten. Auch kommt es immer wieder vor,
dass Personen aus Ignoranz oder aus Neugier versuchen, in
unmittelbare Nähe des Fundortes zu gelangen. Viele Anwohner
widersetzen sich den mehrfachen Aufforderungen der
Einsatzkräfte.
Viele Anwohner weigerten
sich, ihre Wohnungen und den Sicherheitsbereich zu verlassen
„Ich möchte mich bei allen Einsatzkräften vom Bürger- und
Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei und den Hilfsorganisationen
für ihren unermüdlichen Einsatz bis in die späte Nacht
ausdrücklich bedanken. Ein großer Dank gilt auch allen
Duisburgerinnen und Duisburgern, die den
Evakuierungsmaßnahmen sofort nachgekommen sind. Dass ein
paar wenige Uneinsichtige nicht nur sich selbst in Gefahr
gebracht, sondern die Arbeiten massiv verzögert haben, ist
nicht nur unzumutbar für die Menschen, die stundenlang
darauf warten mussten, wieder in ihre Häuser zu können,
sondern auch für alle Einsatzkräfte", so Oberbürgermeister
Sören Link.
Ordnungswidrigkeitenverfahren
bis 1.000 Euro! Ordnungsdezernent Andree Haack
ergänzt: „Das Bürger- und Ordnungsamt hat sich mit
Unterstützung durch die Polizei bemüht, die Bereiche
schnellstmöglich leer zu ziehen. Die erheblichen zeitlichen
Verzögerungen bei der gestrigen Bombenentschärfung in
Meiderich entstanden, da sich viele Anwohner weigerten, ihre
Wohnungen und den Sicherheitsbereich zu verlassen. Es wurden
zahlreiche Platzverweise ausgesprochen und wir werden
überall dort, wo es und möglich ist, entsprechende
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Personen einleiten.
Und das kann dann bis zu 1.000€ kosten."
Das Bürger-
und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist nochmals
ausdrücklich darauf hin, dass Weisungen zum Verlassen von
Gefahrenbereichen unbedingt zu befolgen sind. Gegen
Personen, die sich weigern, den Evakuierungsbereich zu
verlassen, werden Platzverweise durch die städtischen
Außendienstkräfte bzw. durch die Polizei ausgesprochen.
In der Sicherheits- und Ordnungsverordnung ist
festgeschrieben, dass der Aufenthalt in den
Sicherheitsbereichen rund um den Bombenfundort verboten ist.
Die Missachtung des Aufenthaltsverbots wäre dann eine
ahndungsfähige Ordnungswidrigkeit. Bomben müssen nach ihrem
Fund nach aktueller Erlasslage am selben Tag entschärft
werden. Besonders bei Bomben mit einem Säurezünder ist Eile
geboten.
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