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Widerstand bei Bombenentschärfung wird teuer werden
Bürger- und Ordnungsamt

Duisburg, 25. März 2022 - Bei der Entschärfung der Zehn-Zentner-Bombe in Duisburg-Meiderich kam es zu erheblichen Verzögerungen, weil sich Anwohner weigerten, ihre Wohnungen im unmittelbaren Gefahrenbereich zu verlassen bzw. sich innerhalb des Sicherheitsbereiches im Außenbereich aufhielten.
Auch kommt es immer wieder vor, dass Personen aus Ignoranz oder aus Neugier versuchen, in unmittelbare Nähe des Fundortes zu gelangen. Viele Anwohner widersetzen sich den mehrfachen Aufforderungen der Einsatzkräfte.

Viele Anwohner weigerten sich, ihre Wohnungen und den Sicherheitsbereich zu verlassen
„Ich möchte mich bei allen Einsatzkräften vom Bürger- und Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei und den Hilfsorganisationen für ihren unermüdlichen Einsatz bis in die späte Nacht ausdrücklich bedanken. Ein großer Dank gilt auch allen Duisburgerinnen und Duisburgern, die den Evakuierungsmaßnahmen sofort nachgekommen sind. Dass ein paar wenige Uneinsichtige nicht nur sich selbst in Gefahr gebracht, sondern die Arbeiten massiv verzögert haben, ist nicht nur unzumutbar für die Menschen, die stundenlang darauf warten mussten, wieder in ihre Häuser zu können, sondern auch für alle Einsatzkräfte", so Oberbürgermeister Sören Link.

Ordnungswidrigkeitenverfahren bis 1.000 Euro!
Ordnungsdezernent Andree Haack ergänzt: „Das Bürger- und Ordnungsamt hat sich mit Unterstützung durch die Polizei bemüht, die Bereiche schnellstmöglich leer zu ziehen. Die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der gestrigen Bombenentschärfung in Meiderich entstanden, da sich viele Anwohner weigerten, ihre Wohnungen und den Sicherheitsbereich zu verlassen. Es wurden zahlreiche Platzverweise ausgesprochen und wir werden überall dort, wo es und möglich ist, entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Personen einleiten. Und das kann dann bis zu 1.000€ kosten."

Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Weisungen zum Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt zu befolgen sind. Gegen Personen, die sich weigern, den Evakuierungsbereich zu verlassen, werden Platzverweise durch die städtischen Außendienstkräfte bzw. durch die Polizei ausgesprochen.

In der Sicherheits- und Ordnungsverordnung ist festgeschrieben, dass der Aufenthalt in den Sicherheitsbereichen rund um den Bombenfundort verboten ist. Die Missachtung des Aufenthaltsverbots wäre dann eine ahndungsfähige Ordnungswidrigkeit. Bomben müssen nach ihrem Fund nach aktueller Erlasslage am selben Tag entschärft werden. Besonders bei Bomben mit einem Säurezünder ist Eile geboten.