Neben
der technischen Sicherheit rücken Nachhaltigkeit und
digitale Sicherheit in den Fokus. Der TÜV-Verband
zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen
im kommenden Jahr ändert.
MOBILITÄT: Die neue HU-Plakette ist
Orange
Berlin/Duisburg, 22. Dezember 2022 - Bestehen
Fahrzeughalter:innen mit ihrem Pkw die
Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV im Jahr
2023 eine orangenfarbene Plakette mit einer Laufzeit
bis 2025. In welchem Monat die Hauptuntersuchung
fällig ist, zeigt die Zahl oben „bei 12 Uhr“ auf der
Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für
Juni. Alternativ hilft ein Blick in die
Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich
als Fahrzeugschein bekannt. Darin ist der nächste
HU-Termin vermerkt. Wer den Termin um mehr als zwei
Monate überzieht, riskiert ein Ordnungsgeld.
Führerscheinumtausch geht weiter – Jahrgänge
1959 bis 1964 aufgepasst!
Bereits 2022 wurde der Führerscheinumtausch zur
Pflicht. Bis zum Jahr 2033 müssen alle
Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in
ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden.
Für Führerscheininhaber:innen der Geburtsjahre 1959
bis 1964, deren Führerscheine bis einschließlich 31.
Dezember 1998 ausgestellt worden sind, endet die
Umtauschfrist am 19. Januar 2023. Wer nach dem
Termin mit seinem alten Führerschein unterwegs ist,
zahlt bei einer Kontrolle 10 Euro Bußgeld und wird
aufgefordert, das neue Dokument nachzureichen. Die
Fahrerlaubnis bleibt bestehen.
Ab dem 19. Januar sind dann die Führerscheine der
Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch fällig.
Erfassen des
Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs
Im Jahr 2023 steht die nationale Umsetzung der
europäischen Vorschriften zum Auslesen und
Übermitteln der Energieverbrauchsdaten (Kraftstoff-
und/oder Stromverbrauch) von Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen an, sofern diese über einen
Verbrennungsmotor oder einen (Plug-in-)Hybridantrieb
verfügen. Das Erfassen dieser Daten erfolgt bei
Gelegenheit der Hauptuntersuchung ab 20. Mai 2023.
Fahrzeughalter:innen werden die Möglichkeit haben,
der Erhebung der Daten zu widersprechen. Ziel des
Gesetzgebers ist es, mit dem Verfahren
realistischere Verbrauchswerte als mit den heute
gängigen Messungen auf Prüfständen zu ermitteln.
Prämien für den Kauf von E-Autos und
Plug-In-Hybride
Die staatliche Förderung für Elektroautos und
Plug-in-Hybride wird im kommenden Jahr umgestellt:
Die Förderung für E-Autos, die weniger als 40.000
Euro kosten, sinkt ab Januar 2023 von derzeit 6.000
auf 4.500 Euro. Für teurere E-Autos wird es nur noch
3.000 Euro statt 5.000 Euro geben. Ab einem
Kaufpreis von mehr 65.000 Euro zahlt der Staat
weiterhin keine Kaufprämie. Außerdem soll die
reduzierte Förderung für reine E-Autos ab 1.
September 2023 nur noch an private Autokäufer
ausgezahlt werden und nicht mehr für Dienst- oder
Handwerkerfahrzeuge gelten. Gezahlt werden soll aus
dem Fördertopf nur so lange, bis die Mittel
ausgegeben wurden.
Die Kaufprämie für aufladbare Plug-in-Hybride
(PHEV), die noch einen Verbrennungsmotor an Bord
haben, läuft Ende 2022 ganz aus. Messung der
Partikelanzahlkonzentration von Dieselfahrzeugen ab
Euro 6/VI Ziel der Bundesregierung ist es, bis
spätestens 1. Juli 2023 die Messung der
Partikelanzahlkonzentration für alle Kraftfahrzeuge
mit Dieselmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/VI im
Rahmen der periodischen Abgasuntersuchung (AU)
verpflichtend einzuführen.
Die Messung der
Partikelanzahlkonzentration stellt ein innovatives
Messverfahren zur Beurteilung des Abgasverhaltens
von Fahrzeugen mit geringen Grundemissionen dar. Die
Qualität der AU wird dadurch weiter erhöht. Die
Erkennbarkeit von Mängeln wird verbessert und es
wird sichergestellt, dass sich das Abgasverhalten
nicht aufgrund von Manipulation, Verschleiß,
unterlassener Wartung oder nicht fachmännisch
ausgeführten Reparaturen verschlechtert.
SORGFALTSPFLICHTEN: Lieferkettengesetz tritt
in Kraft
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt zum
1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt zunächst für alle
Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in
Deutschland und ab 2024 dann auch für Unternehmen ab
1.000 Beschäftigte. Das Gesetz regelt die Einhaltung
sozialer bzw. menschenrechtlicher und ökologischer
Sorgfaltspflichten in den Lieferketten. Die zu
erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen
Einflussmöglichkeiten des Unternehmens abgestuft, je
nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich,
einen direkten Vertragspartner oder einen
Sub-Zulieferer handelt.
Unabhängige Prüforganisationen
wie die TÜV-Unternehmen können mit ihren
Dienstleistungen die Einhaltung von Umwelt- oder
Sozialstandards sicherstellen. Sie sorgen für das
notwendige Vertrauen in die Aussagen der einzelnen
Glieder der Lieferkette. Das hilft den Unternehmen
bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, schafft
Transparenz für Verbraucher:innen und trägt dazu
bei, die soziale und ökologische Situation für
Mensch und Umwelt weltweit zu verbessern.
ANLAGENPRÜFUNGEN
Digitale Sicherheit von Anlagen wie z.B. Aufzügen
muss geprüft werden Ab Januar muss bei
überwachungsbedürftigen Anlagen neben der
funktionalen Sicherheit auch die Cybersicherheit von
unabhängigen Sachverständigen geprüft werden.
Hintergrund: Mit der zunehmenden Digitalisierung und
Vernetzung von Maschinen und Anlagen im so genannten
Internet of Things besteht die Gefahr von
Cyberangriffen.
Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören unter
anderem Aufzuganlagen, Druckanlagen, darunter
Druckbehälteranlagen und Rohrleitungsanlagen bzw.
Pipelines, sowie Anlagen in explosionsgefährdeten
Bereichen, zum Beispiel Tankstellen,
Flugbetankungsanlagen oder Gasfüllanlagen. Die für
die Prüfungen zuständigen „Zugelassenen
Überwachungsstellen“ haben in einem aktuellen
Beschluss die grundlegenden Anforderungen an die
Cybersicherheit der Anlagen und ihrer Prüfung
formuliert. Der Beschluss ist abrufbar unter:
https://bit.ly/3G3N6we
Über den TÜV-Verband: Der TÜV-Verband e.V. vertritt
die politischen Interessen der
TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen
Austausch unserer Mitglieder. Der Verband setzt sich
für die technische und digitale Sicherheit sowie die
Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen
und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind
allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen
und qualifizierte Weiterbildung. Ziel ist es, das
hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren,
Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und
unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür ist der
Verband im regelmäßigen Austausch mit Politik,
Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.
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