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Juni 2017

Herausforderungen beim Bau sicher meistern
Neues Praxis-Handbuch begleitet auf dem ganzen Weg

Duisburg, 29. Juni 2017 - Der Hausbau gehört zu den größten Herausforderungen im Leben, weil er rechtlich, technisch und finanziell sehr komplex ist. Nur die Wenigsten überblicken diesen Vorgang wirklich. Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW „Bauen! – Das große Praxis-Handbuch für Bauherren“ hilft dabei, diese Aufgabe erfolgreich zu meistern.
Tipps, Praxisbeispiele und umfangreiche Checklisten begleiten die Leserinnen und Leser während des ganzen Prozesses – von der Finanzierung über die Bauphase bis zur Fertigstellung und Abnahme.

Alle neuen Regelungen des Bauvertragsrechts, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, werden umfassend behandelt. Kommentierte Musterverträge helfen bei der Umsetzung. Doch auch mit dem neuen Recht bleibt ein altes Problem: Bauherren haben alle Risiken vollständig selbst zu tragen – bis hin zur Privatinsolvenz.
Wie können finanzielle Gefahren früh erkannt werden? Wer sollte lieber eine gebrauchte Immobilie kaufen? Welche finanziellen Möglichkeiten und Kenntnisse sind für den erfolgreichen Bau nötig? Das Buch beantwortet im Vorfeld alle wichtigen Fragen, damit der Traum vom eigenen Heim nicht platzt, sondern Wirklichkeit wird.
Der Ratgeber hat 384 Seiten und kostet 34 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Teure Extras mit Kostenfallen: Private Zahnzusatzversicherungen
Duisburg, 22. Juni 2017 - Gesunde und schöne Zähne mit kleinem Kostenanteil, privatzahnärztliche Behandlung statt Kassenleistung – Angebote für eine private Zahnzusatzversicherung klingen verlockend. Einige Anbieter werben damit, dass sie bei fälligem Zahnersatz bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen.
Doch tatsächlich sind die Tarife vielschichtig. „Patienten mit einer Zahnzusatzversicherung laufen Gefahr im Ernstfall nicht wunschgemäß versorgt zu werden. Teilweise müssen sie teure Zahnarztleistungen selbst zahlen, die eigentlich von ihrer privaten Zusatzpolice aufgefangen werden sollten“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Ein vorsorglicher Blick ins Kleingedruckte ist daher unerlässlich. Vor einem Vertragsabschluss sollte folgenden Punkten gründlich auf den Zahn gefühlt und die Entscheidung für die Extra-Absicherung sorgsam überdacht werden:
• Riskantes finanzielles Auffangnetz: Zahnzusatzversicherungen zahlen sich nur in Einzelfällen aus, wenn es Patienten durch die Wahl des richtigen Tarifs gelingt, einen hohen Eigenanteil bei ihrem Zahnersatz zu senken, etwa wenn Keramik-, Edelmetallkronen oder Implantate zum Einsatz kommen sollen. Doch grundsätzlich handelt es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um einen Risikovertrag und nicht um eine sichere Bank. Wird der Vertrag gekündigt, sind die eingezahlten Beiträge weg und Patienten gehen leer aus.
• Kostenfalle Vorbehandlungen: Eine Zahnzusatzversicherung zahlt nicht, wenn eine Heilbehandlung bereits vor Vertragsabschluss begonnen hat. Denn übernommen werden in der Regel nur Kosten für Behandlungen, die erst nach Vertragsabschluss vom Arzt empfohlen oder angeordnet werden. Wer eine Extrapolice zur Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen abschließen will, sollte darauf achten, dass zum Vertragsbeginn keine Behandlung bereits in Gang ist und der Zahnarzt auch keinerlei Diagnose gestellt hat. Allerdings gibt es auch Versicherungstarife, die bei zuvor diagnostizierten Zahnerkrankungen einspringen. Eine solche Zusatzversicherung ist jedoch teurer.
• Kostenfalle Wartezeit: Meist werden in den ersten drei oder acht Monaten nach Vertragsabschluss noch keine Kosten übernommen. Darüber hinaus sind die Leistungen in den ersten Vertragsjahren häufig begrenzt.
• Kostenfalle Erstattungsausschluss: Nicht alle Leistungen sind abgesichert. Teilweise kommen Versicherungen für Zahnersatz auf, teilweise nur für die Erhaltung der Zähne. Implantate oder Inlays können je nach Tarif ausgeschlossen sein. Auch kann sich das Versprechen einer hundertprozentigen Kostenübernahme etwa beim Zahnersatz auf die Basistherapie, also die Regelversorgung, beschränken.
• Kostenfalle Alter: Die monatlichen Beiträge müssen dauerhaft gezahlt werden und steigen in den meisten Fällen mit dem Alter – auch bei guter Zahngesundheit – an. Für Patienten kann es sich lohnen, selbst Geld für eine eventuell spätere Zahnbehandlung anzusparen.
• Kostenfallen ohne Extraversicherung vermeiden: Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen rund die Hälfte der Kosten für eine solide Standardversorgung. Dazu zählen Nichtedelmetall-Kronen, Verblendungen im vorderen Zahnbereich und bestimmte Brücken.
Der Eigenanteil beträgt zwischen 100 und 200 Euro statt 500 Euro oder mehr für eine Krone und 300 bis 400 Euro statt 1.000 Euro aufwärts für eine Brücke. Geringverdiener können bei ZahnersatzBehandlungen einen Härtefall-Antrag stellen: In einem solchen Fall zahlen die gesetzlichen Kassen das Doppelte des Festzuschusses, das sind rund 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
Weitere Informationen zu Extra-Zahnversicherungen gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/zahnzusatzversicherungen.
Eine unabhängige Beratung zu Behandlungen, Versicherungen und Patientenrechten rund um Zähne bietet die Verbraucherzentrale NRW in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 an. Kontakte unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.


Was Mieter wissen müssen - Praxistipps und Beispiele aus der Rechtsprechung
Wenn sich Eigentümer und Mieter gut verstehen, bedenken sie selten die Rechtslage. Dabei können aus kleinen Meinungsverschiedenheiten schnell Streitigkeiten werden, die dann nach rechtlichen Kriterien entschieden werden. Viele allgemeine Regelungen greifen nicht, wenn beide Parteien etwas anderes vereinbart haben. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren.
Der Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“ der Verbraucherzentrale NRW behandelt alle wichtigen Themen vom Unterschreiben des Mietvertrags bis zum Auszug, also zur Übergabe der Wohnung nach der Kündigung.
Das Buch, das in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund erschienen ist, bietet Praxistipps, Musterbriefe und Formulierungsvorschläge sowie Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung.
Über nichts wird in Sachen Mietwohnung so häufig gestritten wie über die Frage, wer die Schönheitsreparaturen durchführen muss. Deshalb ist diesem Thema ein eigenes Kapitel gewidmet. Weitere Punkte sind Tierhaltung, Wohnungsmängel und Mietminderung, Modernisierung oder Mieterhöhung. Außerdem wird erläutert, welche Betriebskosten tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden dürfen – ein weiteres häufiges Streitthema.
Falls es tatsächlich zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen sollte, sind die Leserinnen und Leser mit den abschließenden Tipps zur Beweissicherung und Vorbereitung des Prozesses gut gerüstet.
Der Ratgeber hat 384 Seiten und kostet 16,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in de Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Hilfe bei der Finanzplanung: Neuer Ratgeber vermittelt Grundregeln der Geldanlage
Duisburg, 14. Juni 2017 -Je höher ein möglicher Gewinn ist, desto größer ist auch das damit verbundene Risiko – das gilt ganz besonders für Kapitalanlagen. Viel wichtiger als eine möglichst maximale Rendite ist es deshalb für Kleinanleger, Kardinalfehler zu vermeiden. Praktische Unterstützung bietet dabei der neue Ratgeber „Geldanlage – Einfache Strategien für Ihre Finanzplanung“ der Verbraucherzentrale NRW, mit Checklisten und Expertentipps.
Leserinnen und Leser erhalten darin Grundlagenwissen zu verschiedenen Anlageprodukten und erfahren, wie sie seriöse Berater erkennen, Risiken richtig einschätzen und verlockenden „Schnäppchen“ meiden, die sich als verlustbringende Flops entpuppen können.
Dreh- und Angelpunkt sind dabei die Anlageziele. In jedem Haushalt sollte ein finanzielles Polster vorhanden sein: Experten empfehlen, dass etwa drei bis sechs Nettomonatsgehälter kurzfristig verfügbar auf der hohen Kante liegen sollten.
Erst, wenn diese Reserve vorhanden ist und die Themen Anschaffungen, Eigenheim sowie private Altersvorsorge abgehakt sind, ist die langfristige Kapitalanlage an der Reihe. Auf jede dieser fünf Stufen der Finanzplanung geht der Ratgeber ausführlich in einem eigenem Kapitel ein. Die Königsdisziplin ist dabei der freie Vermögensaufbau mit einer Bandbreite von schwankungsarmen Staatsanleihenfonds bis hin zu Wertpapieren mit dem Risiko des Totalverlusts.
Der Ratgeber hat 208 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen: Anpassung nicht verpassen
Ab dem 1. Juli 2017 können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um gut 5,5 Prozent erhöht. Das macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.139,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.133,80 Euro geschützt.
„Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden“, pocht die Verbraucherzentrale NRW darauf, den ohnehin am Existenzminimum wirtschaftenden Schuldnern die Erhöhung des ihnen zustehenden Einkommens umgehend einzuräumen.
Per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger festgesetzte individuelle Freibeträge muss der Schuldner selber ändern lassen.
Mit den folgenden Tipps weist die Verbraucherzentrale NRW den Weg, um die Anpassung an die neuen Pfändungsfreigrenzen nicht zu verpassen:  Neue Pfändungstabelle beachten: Die neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli 2017 zur Auszahlung gelangen.
Durch die Erhöhung kann etwa ein alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflicht bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.300 Euro jetzt 1.183,66 Euro von seinem Lohn behalten. Ist er für eine Person unterhaltspflichtig, kann nichts gepfändet werden. Die aktuellen Pfändungsgrenzen sind im Internet unter www.bundesgesetzblatt.de zu finden.
Eine Übersicht gibt es auch in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
- Automatische Berücksichtigung: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und zwar auch bei schon länger laufenden Pfändungen und Abtretungen. Vorsorglich empfiehlt es sich jedoch, dass sich von Pfändung oder Abtretung betroffene Schuldner beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger erkundigen, ob die neue Pfändungstabelle bekannt ist und angewendet wird. Damit kann irrtümlichen Auszahlungen an den pfändenden Gläubiger vorgebeugt und eine möglicherweise Arbeitsplatz gefährdende Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber vermieden werden.
- Automatische Anpassung Pfändungsschutzkonto (PKonto): Die automatische Anpassung an die neuen Freigrenzen gilt natürlich auch beim Pfändungsschutzkonto. Kreditinstitute müssen hier sowohl den geänderten Sockelfreibetrag von jetzt 1.133,80 Euro für den Kontoinhaber als auch die angehobenen Freibeträge für weitere Personen (426,71 Euro für die erste, weitere jeweils 237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person) automatisch berücksichtigen. Betroffene müssen keine neuen Bescheinigungen vorlegen.
- Rückforderungen: Überweisen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute versehentlich noch nach der alten Tabelle, kann der Schuldner von diesen die Nachzahlung der irrtümlich an den Pfändungsgläubiger zu viel gezahlten Beträge verlangen.
- Achtung! Keine Automatik bei Gerichtsbeschluss oder Bescheid: Für Pfändungen, bei denen der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt wurde, wirken die neuen Pfändungsfreigrenzen leider nicht automatisch.
Dies ist zum Beispiel bei einem gerichtlichen Beschluss wegen höheren Einkommens und entsprechend höherem Freibetrag bei einer Kontopfändung der Fall: Hier ist möglichst schnell beim Vollstreckungsgericht zu beantragen, dass der Beschluss abgeändert wird und die Freigrenzen angehoben werden.
Hat der öffentliche Gläubiger den Freibetrag per Bescheid bestimmt, muss bei diesem eine entsprechende Änderung beantragt werden. Hierbei ist Eile geboten, denn die alten Beschlüsse und Bescheide gelten so lange, bis dem Kreditinstitut eine anders lautende Entscheidung zugeht.

 

Gemeinsam genießen Mit Kindern essen: Tipps und Rezeptvorschläge
Du musst den Teller leer essen!“ – „Du musst alles probieren!“ – „Bei Tisch wird nicht getrunken!“ Weit verbreitete Regeln wie diese können Eltern und andere Erziehende getrost vergessen. Wie alle Beteiligten am Tisch glücklich werden, erläutert der Ratgeber „Mit Kindern essen – Gemeinsam genießen in der Familienküche“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch beschreibt, welche kindlichen Bedürfnisse das Essverhalten steuern, und erläutert, wie und wo Erwachsene darauf Einfluss nehmen können.
So sind die Vorliebe für Süßes und die Abneigung gegen Bitteres und Saures genetisch vorgegeben. Der Geschmackssinn ist jedoch entwicklungsfähig, neugierig und bereit, sich zu ändern. Hinter einer Abneigung könnte aber auch eine Unverträglichkeit stecken. Ebenso spielt die Essenssituation eine große Rolle. Im Theorieteil erfahren die Leserinnen und Leser, was, wie viel und wann Kinder essen sollten, und bekommen Empfehlungen für eine vollwertige Ernährung. Ziel ist es, die Bedürfnisse und Wünsche eines Kindes mit dem Verantwortungsbewusstsein für eine gesunde Ernährung in Einklang zu bringen. Der anschließende Praxisteil liefert mehr als 120 vegetarische Rezepte mit Gerichten aus verschiedenen Ländern zum Ausprobieren. Denn: Mahlzeiten zu planen, einzukaufen, zu kochen und zusammen am Tisch sitzen, heißt sich auszutauschen, voneinander zu lernen und gemeinsam zu genießen.
Der Ratgeber hat 224 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.


Ertrag der Solaranlage optimieren : Solarwärme-Check findet Schwachstellen und zeigt Optimierungsmöglichkeiten
Duisburg, 01. Juni 2017 - Eine solarthermische Anlage gewinnt Wärme aus Sonnenlicht, ohne teuren Brennstoff und schädliche Emissionen. So zumindest die Theorie – denn in der Praxis halten leider nicht alle Anlagen, was sie versprechen.
Wie es um die tatsächliche Leistung des Systems bestellt ist, und wie es verbessert werden kann, verrät der Solarwärme-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Solarthermische Anlagen versprechen niedrige Heizkosten, zudem werden sie großzügig gefördert. Dementsprechend beliebt ist die Technik.
Leider sieht die Realität oft etwas anders aus, wie Jochen Kruse, Energieberater der Verbraucherzentrale Duisburg, erläutert: „Viele der von uns bisher geprüften Anlagen bringen deutlich weniger Ertrag als erhofft. Dadurch wird weniger Brennstoff eingespart als geplant. In Extremfällen ist der Verbrauch durch besonders ineffiziente Anlagen sogar gestiegen.“ Über 1.000 Geräte haben die Energieberater im vergangenen Sommer bereits gecheckt. Aufgefallen ist ihnen dabei zum Beispiel, dass viele Anlagen nicht über einen Wärmemengenzähler verfügen. Damit ließe sich ganz leicht ablesen, wieviel Wärme die Anlage auf dem Dach tatsächlich liefert. Häufig fehlt außerdem eine ausführliche Anlagendokumentation, die Wartung und Prüfung der Anlage deutlich erleichtern würde.

„Als Laie hat man also kaum eine Chance, die Leistungsfähigkeit der eigenen Anlage richtig einzuschätzen“, sagt Jochen Kruse. Dabei ist Abhilfe bei vielen Problemen möglich und nicht einmal besonders kostenintensiv. Hier hilft der Solarwärme-Check weiter: Verbraucher erhalten Klarheit über die Leistungsfähigkeit ihrer Anlage und eine Richtschnur, welche Verbesserungen möglich oder sogar nötig sind.
Bei einem Vor-Ort-Termin überprüft die Energieberaterin oder der Energieberater zentrale Komponenten der Anlage und schließt Messgeräte für die Aufzeichnung wichtiger Systemtemperaturen an. Diese Messdaten werden bei einem zweiten Termin einige Tage später – davon mindestens einem Sonnentag – ausgelesen.
Die Energieberaterin oder der Energieberater führt alle Daten zusammen, interpretiert die Messergebnisse und analysiert, wie die Effizienz der Anlage verbessert werden kann. Einen Bericht mit der Gesamteinschätzung der Anlage und den Empfehlungen erhalten die Auftraggeber wenig später per Post.
Der Solarwärme-Check ist ein Angebot für alle privaten Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine solarthermische Anlage zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung besitzen. Termine für den Solarwärme-Check können ab sofort unter 0203/488011-01 oder 0211 – 33 996 555 gebucht werden.
Die Kostenbeteiligung beträgt 40 Euro, für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist der Solarwärme-Check kostenlos. Der Solarwärme-Check wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

 

 Holz? Sonne? Erde? Gas? Die richtige Heizung für den Neubau finden
Die Auswahl der Heizungsanlage für ein neues Haus oder eine neue Wohnung ist eine wichtige Entscheidung: Wohnkomfort, Heizkosten und nicht zuletzt die eigene Klimabilanz der nächsten Jahrzehnte hängen maßgeblich davon ab. Jochen Kruse, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, erläutert Vor- und Nachteile moderner Heizsysteme. „Am Markt gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Technologien“, erklärt Jochen Kruse.
„Am wichtigsten bei der Auswahl ist, dass das System zum Gebäude und seinen Bewohnern passt.“ Am besten sollte deshalb ein unabhängiger Energieberater bei der Entscheidung helfen, der nicht auf eine bestimmte Technik festgelegt ist. Standard bei konventioneller Heiztechnik sind heute Brennwertkessel für Erdgas oder Heizöl. Seit einigen Jahren nimmt der Anteil kontinuierlich ab (vor 10 Jahren lag der Anteil noch bei 67 Prozent).
Die Anschaffungskosten sind moderat, dafür fallen regelmäßig Wartungskosten an. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Heizkosten mittel- bis langfristig ansteigen werden. Zudem verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Eigentümer, in Neubauten mit Brennwertkesseln anteilig regenerative Energieträger zu verwenden. Kontinuierlich zugenommen hat der Anteil von elektrischen Wärmepumpen (23 Prozent) und von Fernwärme (24 Prozent) als Heizsystem in den neu fertiggestellten Wohnungen. Letztere lassen sich kaum pauschal bewerten, da die Energie in den Heizkraftwerken sehr unterschiedlich erzeugt wird.
Elektrische Wärmepumpen, die Wärme aus Erdreich, Grundwasser oder der Luft ziehen, sind in der Anschaffung teurer. In Neubauten machen sie aber häufig Sinn, wenn wichtige Voraussetzungen wie eine gute Wärmedämmung oder die Eignung für eine Niedertemperaturflächenheizung (z.B. Fußbodenheizung) gegeben sind. Praktische Messungen an neu gebauten Wärmepumpenheizungen bringen immer wieder Überraschungen. Ein kürzlich von Fraunhofer-IBP veröffentlichter Bericht weist auf sehr große Abweichungen der gemessenen Effizienz gegenüber den Planungswerten hin.
Gerade GrundwasserWärmepumpen, denen die höchste Effizienz zugeschrieben wird, waren am weitesten von ihrem geplanten Optimum entfernt (Untersucht wurden elektrische Wärmepumpen mit Luft, Erdreich oder Grundwasser als Wärmequelle). Am besten schnitten in diesem Test Erdreich-Wärmepumpen ab. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen schlägt häufig der elektrische Heizstab der Effizienz ein Schnippchen. Gerade wenn die Wohnraumtemperaturen
deutlich höher als die geplanten 20°C betragen oder der Warmwasserverbrauch höher als geplant ist, wird der Heizstab öfter zum Heizen benötigt.
Dadurch kommt es zu Effizienzeinbußen. Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung können mit beiden Systemen kombiniert werden. In der Versorgung von Mehrfamilienhäusern haben sich außerdem seit Jahren Blockheizkraftwerke ökologisch und ökonomisch bewährt. Sie erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und sind daher besonders effizient.

Mittlerweile gibt es von verschiedenen Herstellern auch sogenannte NanoBlockheizkraftwerke für den Einsatz in Einfamilienhäusern. Je nach gewählter Heizungsanlage gibt es Fördermöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können. Zumeist müssen die Anträge vor Auftragserteilung gestellt werden. Die einschlägigen Programme können beim Energieberater erfragt werden. Mehr Informationen zur Auswahl des Heizsystems gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Die Beratung in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 kostet 5,00/7,50 Euro pro halber Stunde/45 Minuten. Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig unter 0203/488 011-01 oder Tel. 0211 / 33 996 555. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Erste Schritte in Richtung Traumjob
Wichtige Tipps rund ums Praktikum

Was motiviert mich? Was gefällt mir an bestimmten Tätigkeiten? Und gibt es Berufe, in denen ich meine Stärken einsetzen und meine Wünsche erfüllen kann? Junge Menschen sollten sich diese Fragen spätestens dann stellen, wenn sie zum ersten Mal probeweise ins Arbeitsleben eintauchen. Denn nur so können sie sich für ein Praktikum entscheiden, das sie wirklich weiterbringt.
Der Ratgeber „Chance Praktikum – Organisation, Recht, Finanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW unterstützt sie bei der Suche nach dem richtigen Platz, klärt über Rechte und Pflichten auf, gibt Tipps zu Finanzierung und Versicherung und berät zum Umgang mit Konflikten und Ausbeutung.
Ein ganzes Kapitel widmet sich dabei dem Auslandspraktikum, das später einen besonderen Pluspunkt im Lebenslauf darstellen kann. Viele Fragen stellen sich allerdings unabhängig vom Praktikumsort: Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Hineinschnuppern in die Arbeitswelt? Wie finde ich einen guten Platz? Und woran erkenne ich, ob ein Praktikum nützlich ist oder nur Zeitverschwendung?
Die Antworten finden Schüler und Studierende in dem Ratgeber mit praktischen Checklisten und zahlreichen Adressen von Praktikumsbörsen. Darüber hinaus gibt das Buch Tipps zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch und erklärt den „Geheimcode“ in Arbeitszeugnissen, der für das ganze Berufsleben gilt.
Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 9,90 Euro, als E-Book 7,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Telefonieren, simsen, surfen wie zu Hause
Aus für die Roaming-Kosten in der EU

Reisende, die an Spaniens Stränden oder im Restaurant in Rimini nicht auf den Online-Einsatz ihres Smartphones verzichten möchten, können sich freuen: Ab 15. Juni werden die Extra-Entgelte für die Handynutzung im EUAusland weitgehend abgeschafft!
Das bedeutet Kosten wie zu Hause für alle, die künftig aus einem Land der Europäischen Union (EU) telefonieren, eine SMS schicken oder im Internet surfen. Wie schon lange gefordert, wird die mobile Kommunikation im Ausland vereinfacht und preiswerter. „Netzbetreiber können jedoch auch künftig Zuschläge für zu langes Verweilen im Netz verlangen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf einen Wehrmutstropfen hin.
Bevor der Gebührenticker rattert, müssen Surfer im Ausland allerdings rechtzeitig von ihrem Mobilfunkanbieter einen Warnhinweis erhalten, um zu verhindern, dass die Mobilfunkrechnung unkontrolliert in die Höhe schnellt. Was Reisende rund um den Wegfall der Roaming-Entgelte sonst noch wissen sollten, erläutert die Verbraucherzentrale NRW:
• Tarifoptionen fürs In- und Ausland prüfen: Mobilfunkunternehmen können reine Inlandstarife ohne Roaming-Funktion anbieten. Ist nur ein Tarif fürs mobile Telefonieren und Tummeln im Netz fürs Inland vereinbart, verweigert die SIM-Karte nach einem Grenzübertritt ihren Dienst. Vor Reisebeginn sollten Handynutzer daher genau prüfen, ob ihr Vertrag die Nutzung von Smartphones, Tablets und Co. fürs In- wie Ausland gleichermaßen zulässt, welche Tarif-Alternativen es bei eingeschränkter Vereinbarung gibt und welche Kosten bei einem Tarifwechsel anfallen.
• Funktions-Limits beim mobilen Internet beachten: Gleiche Entgelte wie zu Hause fallen im EU-Ausland nur bei angemessener Datennutzung – dem sogenannten „Fair Use“ – an. Damit das Surfen fern von zu Hause nicht allzu stark ausufert, können Mobilfunkunternehmen den Umfang der Datennutzung im EUAusland einschränken.
Kunden, die die vorgegebenen Grenzen beim Online-Surfen überschreiten, werden unter Umständen von ihren Anbietern fürs Power-Surfen im Netz zur Kasse gebeten. Um nach der Rückkehr beim Blick auf die Mobilfunkrechnung böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Urlauber und sonstige Reisende mit den „Fair Use“-Regeln ihres Anbieters vertraut machen.
• Mobilfunkkosten außerhalb der EU: Telefonieren in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, kann aber weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Das Aus für die bisherigen Roaming-Regeln gilt nämlich nicht in Ländern wie Thailand, der Schweiz oder der Türkei.
Nur bei der mobilen Datennutzung werden Nutzer auch außerhalb der EU vor dem finanziellen Kollaps geschützt. Die Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn das Kosten-Limit von 50 Euro überschritten wird. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen.
Der Tritt auf die Kostenbremse greift jedoch nur, wenn der Datenverbrauch im Ausland auch in Echtzeit gemessen werden kann. Ist dies technisch unmöglich, muss der jeweilige Anbieter seine Kunden darüber informieren, dass bei deren Datennutzung die Kosten nach oben offen sind. Etwa bei einer Kreuzfahrt auf hoher See oder während des Flugzeug-Trips können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten in das Mobilfunknetz einwählt.
• WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist deshalb sicher, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins Internet einwählt, sondern dafür das schiff- oder hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) beziehungsweise ein Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible Geschäfte sollte man allerdings über WLAN sicherheitshalber besser verzichten.
• Geräte richtig einstellen: Auch im Ruhemodus können Smartphones und Tablets durchaus Datenvolumen verbrauchen: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze herunterlädt.
Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung sowie eine Videoanleitung der Verbraucherschützer im Netz unter www.verbraucherzentrale.nrw/roaming2017.
Werden fürs mobile Telefonieren und Surfen im Ausland Extra-Kosten berechnet, prüft die Beratungsstelle Duisburg,Friedrich-Wilhelm-Str. 30 die Rechnungen des Anbieters und helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Kontaktadressen im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Basisinformationen zu den neuen Regeln beim Roaming gibt’s ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/roaming.

Mai 2107 II

Gesundes Grillvergnügen
Duisburg, 30. Mai 2017 - Sobald das Wetter es erlaubt, ist draußen der Grill in Aktion. Für Abwechslung auf dem Rost sorgen neben Steaks, Würstchen und Fisch auch Gemüse, Kartoffeln und Obst. Damit kommen auch Vegetarier und Veganer auf ihre kulinarischen Kosten.
„Doch falsche Handhabung am Grill ist riskant, etwa wenn sich durch auf die Glut tropfendes Fett krebserregende Stoffe bilden oder gesundheitsschädliche Keime durch unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln übertragen werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat Tipps für ungefährliche Gaumenfreuden am Grill:
• Grillgerät: Während eingefleischte Grillfans gerne offenes Holzkohlefeuer entfachen, das dem Grillgut den typischen Geschmack verleiht, schätzen andere die kurze Vorheizzeit von Gas- und Elektrogeräten.
Durch den fehlenden Rauch entstehen hierbei weniger krebserregende Stoffe, und es gibt keine Asche zu entsorgen. Um sich vor Fettspritzern zu schützen, gehören Schürze, Handschuhe und eine lange Grillzange zur Grundausstattung von Grillmastern. Einweg-Grills verursachen hingegen unnötig viel Abfall.
• Grillplatz: Jeder Rost braucht einen sicheren und festen Standplatz. Ein mit Holzkohle betriebener Grill darf jedoch niemals in der Garage oder in Räumen angefacht werden – auch nicht, wenn Fenster oder Türen geöffnet sind. Das entstehende Kohlenmonoxid kann zu tödlichen Vergiftungen führen. Deshalb darf die Restwärme des Grills auch drinnen nicht als Heizquelle dienen.
• Grilltechnik: Als Brennmaterial für den Holzkohlegrill eignen sich nur Holzkohle oder -briketts. Altpapier oder Holz hingegen können beim Abfackeln giftige Gase entwickeln, die sich mit dem Rauch auf die Grillwaren legen. Den Grill rechtzeitig mit Holzkohle anheizen und so lange durchglühen lassen, bis sich eine weiße Ascheschicht gebildet hat. Fleisch, Fisch oder Gemüse erst auflegen, wenn kein Rauch mehr aufsteigt. Damit kein Fett in die Glut oder auf die Heizschlange gelangt, sollte das Grillgut auf Grillschalen oder Alufolie gelegt werden.
Am besten außerdem auf das ständige Bestreichen mit Marinade oder das Bespritzen mit Bier verzichten! Verkohlte Stellen an gegrilltem Fleisch, Gemüse oder Obst sollten nicht verzehrt werden!
• Grillgut: Gepökeltes gehört nicht auf den Grill. Denn beim Erhitzen von Kassler oder Räucherspeck, Fleisch- und Bockwurst oder Leberkäse können aus dem Nitritpökelsalz krebserregende Nitrosamine entstehen.
Beim Fleisch sind Nackenkoteletts, Steaks, Lende oder Geflügelschnitzel gut geeignet, weil sie relativ mager sind. Bei Fisch sind Thunfisch, Lachs oder Forelle – in Alufolie gewickelt oder in einem speziellen Besteck gegrillt – besonders lecker.
• Grillvarianten: Festfleischige, saftige Gemüsesorten – etwa Zucchini, Auberginen, Cocktailtomaten, Champignons, Fenchel, Spargel, Maiskolben, Paprika, Kürbis, Kartoffeln oder Zwiebeln – eignen sich mit Füllung hervorragend zum Grillen. Einfache Desserts vom Rost sind Äpfel, Birnen, Bananen, Erdbeeren, Pfirsiche, Pflaumen, Aprikosen, Ananas oder Mangos. Fünf Minuten auf dem Grill und sie besitzen ein besonderes Aroma. Tolle Topics für fruchtige Spieße oder gegrillte Obststückchen sind Soßen aus Butter und Fruchtsaft oder Rum.
Komplett wird ein gesundes und kalorienmoderates Grillbüfett durch frische Salate, Gemüsesticks mit Dips, Folienkartoffeln und Brot.

• Grillwürze: Fleisch, Fisch oder Gemüse erst nach dem Grillen salzen. Das Grillgut verliert sonst Wasser, wird trocken und leidet am Geschmack. Wer Alu-Grillschalen oder Alufolie verwendet, sollte später würzen: Denn Salz und Säure lösen Aluminium und übertragen es aufs Grillgut.
Eine Alternative sind Grillschalen aus Edelstahl, die zudem vielfach verwendet werden können. Um das Austrocknen von Fleisch und Fisch zu verhindern, sollte das Grillgut dünn mit hitzestabilem Öl bestrichen werden. Grillsachen mit würziger Marinade am besten selber einlegen, weil hierbei auf Zusatzstoffe verzichtet wird und die Beschaffenheit von Fleisch und Fisch besser beurteilt werden kann. Bevor Grillwaren abgetupft in einer Aluschale auf den Rost wandern, sollten sie bis zu 24 Stunden vollständig bedeckt mariniert werden. Regel hierbei: je dicker das Fleischstück umso länger.
• Grillhygiene: Rohe tierische Lebensmittel können krankheitserregende Keime enthalten. Bei gut durchgegrillten Steaks sind Bakterien kein Problem. Eine Übertragung von Keimen von rohen auf gegarten Lebensmitteln muss vermieden werden, deshalb verschiedenes Besteck und Teller verwenden. Hände, Geräte und Flächen, die mit rohen Waren oder verwendeten Marinaden in Kontakt waren, gut mit heißem Wasser und Spülmittel säubern. Möglichst keine Speisen – etwa Mayonnaise oder Desserts – mit rohen Eiern zubereiten, vor allem dann nicht, wenn diese nicht gekühlt werden können.

 

 

Achtung: Verzug! Auch ohne Mahnung drohen Inkassokosten
Die Tankfüllung wurde per EC-Karte mit Unterschrift bezahlt. Doch als der Händler die Lastschrift einige Tage später abbuchte, war nicht genügend Geld auf dem Konto. „Durch die zurückgewiesene Lastschrift gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug und muss dann auch die Kosten für das Eintreiben der offenen Forderungen tragen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, das Konto stets genau im Blick zu haben: „Denn: Eine Mahnung zur Zahlung braucht es vorher nicht.“ Wenn etwas schiefläuft, wo eigentlich sofort gezahlt werden sollte, riskiert man, alsbald unerwartete Post von einem Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende Gebühren inklusive. Fürs eigene Management offener Forderungen hat die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps zusammengestellt:
-  Bei Lastschrift – sofort in Verzug: Ob Schuhe oder Reisebuchung: Wer im Internet kauft und per Lastschrift bezahlt, kann ins Soll rutschen, wenn diese dann nicht eingelöst werden kann. Weil der Kunde den Rechnungsbetrag schuldig bleibt, gerät er sofort in Zahlungsverzug.
Das gilt auch bei Lastschriften, die beispielsweise Energieversorgern oder Telekommunikationsanbietern für die monatliche Abbuchung von Strom- oder Gasabschlägen oder der Telefonrechnung erteilt werden.  Zahlung auf Rechnung – mit Mahnung: Wer auf Rechnung kauft oder etwa vom Handwerker eine Rechnung bekommt, erhält in der Regel erst eine Mahnung, bevor er wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung in Verzug gerät.
Die Zahlung ist nur dann rechtzeitig, wenn der Gläubiger den Geldbetrag innerhalb der Zahlungsfrist erhalten hat. Bei Überweisungen ist der Tag der Gutschrift auf dem Empfängerkonto maßgeblich.
Allerdings: Wurde in der Rechnung bereits auf die Fälligkeit der Rechnung und die Folgen des Zahlungsverzuges hingewiesen, gerät der Schuldner auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach deren Zugang in Verzug.  Verzug ohne Mahnung: Auch wenn ein Kalenderdatum – wie zum Beispiel in Mietverträgen – als Zahlungsziel vereinbart wurde, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist, braucht es keiner Mahnung.
Wird nicht pünktlich gezahlt, befindet sich der Schuldner ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Muss die Miete etwa bis 3. Juni auf dem Vermieterkonto sein, gerät man ab dem 4. Juni in Zahlungsverzug, wenn das Geld nicht eingegangen ist.
- Einschalten von Inkassobüros: Nicht klar geregelt ist, wann ein Anbieter eine Forderung ohne vorherige Mahnung des Schuldners direkt an ein Inkassounternehmen weitergeben und dem Schuldner die Kosten hierfür auferlegen kann.
Einerseits hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Gläubiger Anspruch auf den Ersatz eines "Verzugsschadens" hat, zu dem auch angemessene Entgelte eines Inkassounternehmens gehören können. Wenn eine Mahnung für den Verzugseintritt entbehrlich war, können Händler also argumentieren, die Entgelte für ein Inkassounternehmen seien ein Verzugsschaden, den der säumige Zahler tragen muss. Andererseits sieht das Gesetzbuch Gläubiger aber auch in der Pflicht zu verhindern, dass die Zusatzkosten für einen Schuldner unverhältnismäßig hoch werden. Deshalb müssen nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW mindestens große Händler dem Kunden zuerst wenigstens eine Mahnung schicken, um so den Schaden zu mindern und Inkassokosten zu vermeiden.
- Kontokontrolle: Ein regelmäßiger Check der Kontoumsätze ist der erste Schritt, um möglichen Inkassokosten vorzubeugen. Daueraufträge, erteilte Lastschriften und zu erwartende Abbuchungen beim Zahlen mit Karte sollten immer mit dem aktuellen Haben auf dem Kontostand im Gleichschritt sein.
Denn ansonsten wird riskiert, dass Lastschriften zurückgewiesen werden, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist.
Besondere Obacht ist natürlich zum Ende des Monats angezeigt, wenn sich das Guthaben dem Ende neigt und regelmäßige Abbuchungen wie etwa der Abschlag für die Stromversorgung noch ausstehen. Und auch wenn dann noch ein Restguthaben auf dem Konto ist, kann es passieren, dass Banken kleine Lastschriften, z. B. von 11 Euro für einen Einkauf im Supermarkt, nicht einlösen, um sicherzustellen, dass sie ihre Kontogebühren abbuchen können. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale.nrw/inkassounternehmen

 

Risiken nicht unterschätzen: Ratgeber erklärt die wichtigsten Versicherungen
Sechs Policen haben Deutsche im Schnitt in der Tasche und zahlen dafür etwa 2.200 Euro im Jahr. Trotzdem sind viele unzureichend oder falsch versichert. So wird der Verlust des Koffers auf einer Reise oft als Gefahr eingestuft, aber gegen die Folgen von Starkregen und Überschwemmungen ist nur jedes dritte Haus in Nordrhein-Westfalen abgesichert. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unterschätzen die meisten Menschen das Risiko, selbst Opfer solcher Wetterlagen zu werden. Auch vor der existenzbedrohenden Berufsunfähigkeit schützt sich nicht einmal ein Viertel der Haushalte in Deutschland.
Der Ratgeber „Richtig versichert – Wer braucht welche Versicherung?“ der Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Verträge in der aktuellen Lebenssituation wirklich wichtig und welche überflüssig sind.
Das Buch, das in Kooperation mit der ZDF-Sendung „WISO“ erschienen ist, weist einen Weg durch die unübersichtliche Angebotsvielfalt.
Eine erste Übersicht bieten bereits die Tabellen im Buchumschlag. Die einzelnen Kapitel behandeln die unterschiedlichen Policen dann ausführlich. So können Verbraucherinnen und Verbraucher einschätzen, ob sie vor den größten Gefahren geschützt sind. Gleichzeitig bekommen sie Tipps, wie sie unnötige oder zu teure Verträge beenden.

Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Verbraucherzentrale in Duisburg Wegweiser zu Recht und Rat

Duisburg, 24. Mai 2017 - Online shoppen, via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen Kredit aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsumalltag bestimmten die Arbeit der Verbraucherzentrale in Duisburg im vergangenen Jahr. Neue Themen, ohne dass die Dauerbrenner wie Drücker an der Haustür oder einschüchternde Inkassoforderungen auf dem Rückzug gewesen wären. Für mehr als 10.000 Ratsuchende war die Beratungsstelle an der Friedrich-Wilhelm-Straße 2016 Wegweiser zu Rat und Recht.  
Erfreulich, dass die Stadt den Vertrag bis 2019 verlängert hat und das neue Angebot zur Rechts- und Budgetberatung bei Energiearmut erfolgreich gestartet ist. In Duisburg startet die Verbraucherzentrale jetzt mit „Get in“ ein Projekt, um geflüchtete Menschen fit für den hiesigen Konsumalltag zu machen. Die neue Bildungstrainerin vermittelt in Trainingseinheiten in Integrationskursen etwa das kleine Einmaleins bei Handyverträgen oder Geldgeschäften.  

Mal winkt eine Fitnessuhr als Gratisgeschenk, mal lockt ein Gewinnspiel zu Routenplanern im Internet. Andernorts preist eine Onlineplattform unschlagbare Schnäppchen an oder sind vermeintliche Gratis-Kochrezepte nur einen Mausklick entfernt. Fast immer gemeinsame Zutat: Geschickte Täuschung, damit arglose Nutzer kostenpflichtige Bestellungen vornehmen oder in ungewollte Abos tappen.

„Und gemeinsam ist den von Abzockern im Internet Geleimten, dass sie sich hilfesuchend an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden“, bilanziert Beratungsstellenleiterin Marina Steiner eine anhaltend hohe Nachfrage bei den Rechtsberatungen.  

Da versprach die Webseite www.slimsticks.de unter dem Slogan „sicher, schneller, schlank“ mühelose Gewichtsreduktion dank des löslichen Pulvers zum Einnehmen. Besteller eines Testpakets wurden mit einem Bluetooth-Fitnessband im Wert von 79,90 Euro als Gratiszugabe belohnt – wofür es nur der Angabe von Namen und Zustelladresse bedurfte.
Doch wer dann auf den Button „Weiter“ geklickt hatte, sah sich sofort mit einer Bestellung konfrontiert: Erst bei genauerem Hinschauen wurde klar, dass das Fitnessarmband nur dann ausgeliefert wird, wenn sich der Besteller auf das 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergänzungsmittels einlässt und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt. Darüber aber hatten die Webseiten jedoch nicht eindeutig informiert – und so versucht, unrechtmäßig abzukassieren.  

Auch die Seite profi-kochrezepte.de lockte mit ausgekochter Abzocke, um auf 20.000 Kochrezepte zugreifen zu können. Denn wer danach backen, kochen oder braten will, muss zuvor unter der Angabe persönlicher Daten einen "Zugang erwerben".
„Doch den Button ‚Jetzt anmelden‘ zu drücken, kam teuer zu stehen: Der Betreiber der Seite, eine ‚B2B Web Consulting GmbH‘, verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen“, erläutert Steiner, „tatsächlich gab es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in einem Fließtext am linken und rechten Rand. Danach richtete sich das Angebot nur an ‚Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige Freiberufler‘.

 Marina Steiner - Foto haje


Doch hatte der Betreiber keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die Falle tappten. „In einem von der Verbraucherzentrale NRW angestrengten Verfahren hat das Oberlandesgericht Hamm der Abzocke Anfang 2017 einen Riegel vorgeschoben: Nach einem nun rechtskräftigen Urteil hat das Unternehmen gesetzliche Informationspflichten nicht erfüllt – wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe des Preises.
Dazu gehört auch, einen eindeutigen ‚Kaufen‘-Button zu präsentieren. Außerdem hätten Verbraucher über das bei Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informiert werden müssen. Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter ‚Kaufen‘-Button fehlte, müssen Verbraucher, die sich angemeldet haben, nicht zahlen.
Dieses Beispiel zeigt, wie Rechtsberatung im Einzelfall und Aktivitäten zum generalisierenden rechtlichen Verbraucherschutz wirkungsvoll Hand in Hand gehen“, freut sich die Beratungsstellenleiterin über durchschlagenden Erfolg gegen Abzocke im Internet.  

Unter dem Motto „Achtung: Täuschend echt!“ hat die Verbraucherzentrale vor Fake-Shops gewarnt, die im Netz mit verlockenden Schnäppchenpreisen für Trendprodukte werben. Wer auf die Echtheit der Angebote vertraute und wie verlangt per Vorkasse bezahlte, sah häufig weder das Produkt noch das Geld je wieder.   „Unverlangtes Werben am Telefon, Unterschieben von Verträgen oder eigenmächtige Vertragskündigungen ohne Vollmacht des Kunden - dieses Trio haben wir in 2016 als Türöffner ausgemacht, um an Haustür und Telefon zum Abschluss neuer Energielieferverträge zu kommen“, berichtet Marina Steiner.
Akribisch hat die Verbraucherzentrale Buch geführt, durch welche Überrumpelungsmaschen Verbraucher in ungewollten Energielieferverträgen landen. So hatten Ratsuchende in der Beratung geschildert, dass sich Unternehmen bei ihnen unaufgefordert am Telefon gemeldet und dann mit der Nachricht überrascht hatten, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung ein Anbieterwechsel schnell und sorgenfrei echte Ersparnis bringe. Selbst wenn sich Verbraucher bei einem solchen Telefonanruf lediglich mit der Zusendung von Informationsmaterial einverstanden erklärt hatten, wurden ihnen Vertragsbestätigungen nebst allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung zugeschickt. „

Damit wurde der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen war. Eine nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unzumutbare Belästigung, weil Betroffene aktiv werden mussten, um sich gegen den angeblichen Vertragsabschluss zu wehren“, erläutert Steiner. Das erforderliche Einverständnis für die telefonische Kontaktaufnahme sollten betroffene Verbraucher, so die Behauptung der Anbieter, oft bei deren Teilnahme an Gewinnspielen erklärt haben. Woran sich Betroffene allerdings entweder nicht erinnerten oder dies bestritten.  

 Zudem beschwerten sich Ratsuchende, dass Direktvertriebler an der Haustür unter dem Vorwand geklingelt hatten, um über neue Preise informieren, eine Energieberatung durchführen oder auch Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Mal waren sie auch unter „falscher Flagge“ gesegelt und hatten sich als vermeintliche Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer bekannter Institutionen ausgegeben.
Mit dieser seriösen Visitenkarte hatten Umgarnte dann schnell Vertrauen gefasst, um sich auf unterbreitete Offerten einzulassen. Bisweilen wurde der Anbieterwechsel auch als unvermeidlich hingestellt, weil es bald nur noch Ökostrom gebe. Und nicht selten wurden fehlende Sprachkenntnisse ausgenutzt, um vermeintlich günstige Strompreise vorzugaukeln, die sich beim Vergleich dann jedoch als viel zu hoch herausstellten. Gegen vier auffällige Anbieter hat die Verbraucherzentrale NRW inzwischen Klage eingereicht.  

Einmal mehr mündeten falsche Kreditversprechen in Kostenfallen. Da wurde auf Internetseiten mit verheißungsvollen Adressen wie etwa sorglosduo.de, firstgold.de oder mastercredit.de der unproblematische Zugang zum bargeldlosen Bezahlen angepriesen, selbst wenn der Finanzrahmen in Schieflage geraten war.
„Kredit und Kreditkarte ohne Schufa! Die hochgeprägte Goldkarte winkt auch bei schlechter Bonität!“ – wer das glaubte und bestellte, orderte ungewisse Erfolgsaussichten inklusive. Denn entweder gab es nur teure Prepaid-Kreditkarten oder gar bloß ein paar Antragsformulare für ein Auslandskonto mit Sicherheitsleistung. Im Kleingedruckten der Anbieter war nämlich erwähnt, dass die Anfrage nur an ein Kreditinstitut zur Prüfung weitergegeben werde. „Dessen ungeachtet war nach Bestellung der Kreditkarte eine kostenpflichtige Postsendung per Nachnahme ins Haus geflattert. Diese enthielt aber nicht die erhoffte Kreditkarte, sondern die Aufforderung, eine Ausgabegebühr von 49,90 Euro zu entrichten“, rechnet Marina Steiner vor. Zudem sei eine Jahresgebühr in ähnlicher Höhe angefallen.
„Dies alles wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte verlangt, auf die man vor der Benutzung erst Geld laden muss – und die es anderswo kostengünstiger gibt“, entlarvt sie die Tricks beim Versprechen vom problemlosen schnellen Kredit.  
Vor allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern für Produkte der Unitymedia NRW GmbH: „Bei ihren Besuchen hatten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstellung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017 geschürt“, berichtet die Beratungsstellenleiterin. Dadurch verunsichert seien dann unüberlegt oft überflüssige und teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflichtige TV-Angebote abgeschlossen worden. „Die Werber hatten dabei auf Unkenntnis gesetzt. Denn dass für die anstehende Umstellung von analogem auf digitalen Kabel-Empfang keine neuen Verträge notwendig sind – das hatten sie natürlich nicht verraten“, entlarvt Steiner die Überrumpelungsstrategie.  

Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen standen einmal mehr Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Anlass für Beschwerden gab es zudem, wenn die tatsächliche Leistung und Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den Versprechungen in der Werbung oder des Kundenberaters nicht übereinstimmte. So wollten Ratsuchende etwa wissen, wie es um Entschädigungsmöglichkeiten bei Geschwindigkeitsproblemen bestellt ist.  

Auch erste Verbraucherprobleme von geflüchteten Menschen sind bei der Verbraucherzentrale angekommen: „So hatten umtriebige Mitarbeiter in Telefonshops Flüchtlingen ein kostenloses Smartphone oder Tablet versprochen, sie damit dann in zwei oder gar drei Verträge mit 24-monatiger Laufzeit gelockt“, zeigt Marina Steiner auf, dass die Unerfahrenheit dieser Menschen zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen ausgenutzt wird. Aber auch die Zahlungsmodalitäten bei der Energieversorgung mit Abschlägen für Strom und Gas und der Jahresabrechnung für den Gesamtverbrauch sind vielfach unbekannt. Die Beratungsstelle bringt sich in Duisburg in das lokale Netzwerk ein, damit Integration auch im Verbraucheralltag gelingt.  

Mit der Kampagne zum Thermostat-Check hat die Verbraucherzentrale auch in Duisburg den Dreh für die richtige Einstellung zum Energiesparen nahe gebracht. Zudem hat sie aufgezeigt, dass ein Wechsel des Strom- und Gastarifs viele Haushaltskassen sicher entlasten kann. „Neben dem Preis sind dabei vor allem kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen wichtig und die richtige Einschätzung von Preisgarantien und eine besondere Vorsicht bei Bonusversprechen angezeigt“, erläutert Steiner die Formel für den sicheren Wechsel.
Informationen rund um den Wegfall der Roaming-Entgelte beim Surfen, Simsen und Telefonieren ins oder aus dem europäischen Ausland hat die Verbraucherzentrale aktuell ebenso auf dem Radar wie einen Check, ob Banken sich bei der Vergabe von Verbraucherkrediten an die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung halten. Außerdem: Dass große Player unter den Anbietern bei nicht bezahlten Rechnungen mit eigenen Inkassobüros oder externen Dienstleistern ein einträgliches Geschäftsmodell mit dem Masseninkasso auf den Weg gebracht haben, hat die Verbraucherzentrale jetzt öffentlichkeitswirksam angeprangert. Nicht selten, dass für eine nicht eingelöste Lastschrift durchs Forderungsmanagement dann die doppelten Kosten fällig werden.  

 

Mai 2017

Schnelle Hilfe, wenn die Seele sie braucht - Unterstützung für den Einstieg in die Psychotherapie
Duisburg, 19. Mai 2017 - Wer ein psychisches Problem hat, muss in der Regel monatelang auf ein erstes Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten warten. Das soll sich jetzt ändern: Seit April sind spezielle Sprechstunden, für die es kurzfristige Termine gibt, verpflichtend. Ratsuchende sollen so eine erste Auskunft zu ihren Beschwerden und möglichen Hilfen bekommen. Die am 1. April 2017 in Kraft getretene, neue Psychotherapie-Richtlinie macht unter anderem schnelle und unbürokratische Hilfe in Krisensituationen sowie Akutbehandlungen möglich. Die Neuauflage des Ratgebers „Psychotherapie – Chancen erkennen und mitgestalten“ der Verbraucherzentrale NRW geht auf die wichtigsten neuen Leistungsangebote ein, beantwortet aber auch die vielen Fragen, die gleich geblieben sind.
Wann kommt eine Psychotherapie in Frage? Welche Therapieformen gibt es? Sind die sensiblen Daten geschützt? Die Leserinnen und Leser bekommen ausführliche Informationen zum Ablauf einer Therapie an die Hand. Checklisten und Szenenbeispiele geben Hinweise auf psychotherapeutisch behandelbare Störungen und wichtige Merkmale einer erfolgreichen Therapie. Eine große Rolle spielt dabei die therapeutische Beziehung, denn Motivation gilt als ein zentraler Faktor für Fortschritte der Behandlung.

Der Ratgeber hat 180 Seiten und kostet 19,90 Euro (als E-Book 15,99 Euro).
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.


Hauskauf aus zweiter Hand
Von der Suche bis zur Schlüsselübergabe

Die Übernahme einer gebrauchten Immobilie mag dank der möglichen Besichtigung bezugsfertiger Räume bequemer sein als ein Hausbau – einfacher ist sie aber nicht. Zum Kaufpreis kommen in aller Regel Modernisierungskosten, die oft unter Zeitdruck abgeschätzt werden müssen. Außerdem stellt die Entscheidung für ein bestehendes Haus oft einen Kompromiss dar. Umso wichtiger ist es für die Käuferinnen und Käufer, frühzeitig zu ermitteln, welche Maßnahmen möglich und welche Investitionen nötig sind.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW „Kauf eines gebrauchten Hauses“ gibt hierzu praktische Infos und hilft auf dem kompletten Weg – von der Immobiliensuche bis zur Schlüsselübergabe.
Wer ein Gebäude aus zweiter Hand kauft, sollte das Objekt ganz genau unter die Lupe nehmen und Bausubstanz, Heizungstechnik sowie sämtlichen weiteren Modernisierungsbedarf gründlich prüfen.
Das Buch informiert dazu über gesetzliche Bestimmungen zu Emissionen und Energiebedarf, bietet kommentierte Vertragsbeispiele und gibt Tipps für den Umgang mit Maklern. Mithilfe der umfangreichen Checklisten können Leserinnen und Leser den Hauskauf strukturiert und gut vorbereitet angehen und ihre Entscheidung fundiert treffen.
Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet 19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.


Immobilienbesitzer sollten vor Starkregen gut gerüstet sein
Tipps zur Vorsorge vor Rückstauschäden
Duisburg, 19. Mai 2017 - Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser setzen bei Hauseigentümern die Warnzeichen auf Rot. Denn Starkregen und steigende Wassermassen überfordern irgendwann die kommunale Kanalisation. Deren Abwasserkanäle können in solchen Fällen die gewaltigen Wassermengen nicht mehr aufnehmen und ableiten. Dadurch kommt es auf Straßen zu Stau und Überflutung. Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume laufen voll. Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in das Gebäude zurück drängt, verursacht oft große Schäden an Wänden, Böden und Einrichtung.

„Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst! Hausbesitzer sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor der Gefahr eines unkalkulierbaren Rückstaus und einer Überflutung bei Starkregen an und in den eigenen vier Wänden zu schützen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Nachfolgend liefert sie einige Tipps, die ihr Projektteam Haus- und Grundstückentwässerung zum Schutz vor Rückstau in petto hat:
• S
chutzvorkehrungen: Räume unterhalb des Straßenniveaus, in denen etwa eine Waschmaschine angeschlossen ist oder aus denen Wasser über Abläufe abfließt – sind besonders gefährdete Schwachstellen bei Rückstaus. Dies sollte, wenn möglich, schon bei der Immobilienplanung berücksichtigt werden.
Bei Räumen mit unvermeidbaren Ablaufstellen gewährleistet eine Hebeanlage den besten Schutz. Sie pumpt anfallendes Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Von dort kann es nicht mehr zurückfließen. Hebeanlagen sind teuer und benötigen Energie. WC und Dusche können jedoch während eines Rückstaus noch genutzt werden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn zum Schutz ein Rückstauverschluss vorhanden ist. Dieser lässt Abwasser ungehindert passieren, sperrt den Rückweg allerdings durch Klappen ab. Wer länger nicht zu Hause ist, sollte stets sämtliche Rückstauklappen verriegeln und außerdem alle Fenster und Türen auch im Keller fest verschließen.
• Fachmännischer Einbau: Bevor Eigentümer ihre Immobilie mit Hilfe eines Sanitärfachbetriebs rückstausicher machen, sollten sie sich bei der Stadtentwässerung erkundigen, an welcher Stelle die Rückstausicherung angebracht werden muss. Dadurch werden ein falscher Einbau und der daraus resultierende Ärger verhindert. Bei einem Neubau am besten den Architekten fragen, wie der Rückstauschutz gemäß der gültigen Bestimmungen ausgeführt wird. Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Fachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren, auf Honorarbasis.
Regelmäßige Wartung: Die Funktionsfähigkeit von Hebeanlagen in Einfamilienhäusern sollten regelmäßig überprüft werden. Rückstauklappen müssen ebenfalls einmal im Jahr gereinigt und gewartet werden. Ansonsten riskieren Grundstückseigner im Schadensfall ihren Versicherungsschutz. Eigentümer können im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung ihre Rückstauklappen auch selbst warten. Die Wartung sollte dokumentiert werden, um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden. Viele Fachbetriebe bieten auch Dauerwartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und deren Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.
Richtige Versicherung: Die jeweilige Stadt oder Gemeinde als Betreiber der öffentlichen Kanalisation haftet nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese Schäden sind aber auch in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss von daher in einer Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden. Im Schadensfall müssen Versicherte damit rechnen, dass ein Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangt wird.
Achtung: Nicht jeder Rückstau ist immer mitversichert. Hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an. Hier hilft nur, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und am besten mit weiteren Versicherungsangeboten zu vergleichen.
Das Team der Verbraucherzentrale NRW am Verbrauchertelefon Abwasser berät Hauseigentümer kostenfrei zum Schutz vor Rückstau und Überflutung, sowie zu allen Fragen rund um die Zustands- und Funktionsprüfung und Sanierung der Abwasseranlage. Kontakt unter der Rufnummer 0211/3809-300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr.
Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW bieten außerdem in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine halbstündige Versicherungsberatung für 40 Euro zu Elementarschäden beim Hausrat und rund ums Wohngebäude an. Kontakt im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.

 

Dicht, passend und zuverlässig: Bessere Kassenleistung bei Inkontinenzhilfen
Duisburg, 19. Mai 2017 - Absolut dicht, individuell angepasst und stets verfügbar müssen sie sein: Menschen mit Blasenschwäche brauchen spezielle Vorlagen (Inkontinenzhilfen), um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Wenn eine Versorgung mit diesen oder anderen Hilfsmitteln erforderlich ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die Versorgung. Patienten können jedoch nur Einlagen von Sanitätshäusern beziehen, mit denen ihre jeweilige Krankenkasse einen besonderen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Bislang gab es immer wieder Probleme mit der Wahl und Lieferung der dringend benötigten Einlagen. Seit März gelten neue Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen, um eine bessere Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherzustellen:
Patienten erhalten nun saugfähigere und auf ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Einlagen und können auf eine fundierte Beratung pochen. Sie brauchen nicht mehr tagelang auf eine Lieferung zu warten und müssen sich in ihrer Not auch nicht mehr selbst um die Beschaffung von Einlagen kümmern. „Kommt’s trotz der Neuregeln zu Problemen, sollten Patienten sich hilfesuchend an ihre Krankenkasse wenden. Denn sie muss für einen einwandfreien Service sorgen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Versorgung: Um Inkontinenzhilfen auf Kosten der Krankenkassen zu erhalten, benötigen Patienten eine ärztliche Verordnung. Darin sollten Diagnose, Bezeichnung des verordneten Artikels sowie die benötigte Menge aufgeführt sein. Auf Rezept darf ein Fachhändler, der fester Vertragspartner einer Kasse ist, nur Produkte aushändigen, die im neu gefassten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und die dem verabredeten Standard entsprechen. In begründeten Ausnahmefällen bewilligen die Krankenkassen auch Sondereinlagen.
- Kostenübernahme: Die gesetzlichen Kassen zahlen für medizinische Einlagen den jeweils mit Apotheken oder Sanitätshäusern vereinbarten Betrag – der beträgt monatlich meist zwischen 14 und 28 Euro pro Kunde. Patienten müssen sich jedoch mit zehn Prozent oder maximal zehn Euro pro Monat an den Kosten beteiligen.
 Wählt der Patient ein Sanitätshaus, das nicht Vertragspartner der Krankenkasse ist, muss er damit rechnen, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten von ihm selbst zu zahlen sind. Diese Zuzahlungspflicht gilt auch bei individueller Wahl von Einlagen, die den medizinischen Bedarf qualitativ übersteigen.
- Pflicht des Dienstleisters: Die Fachhändler sind neuerdings verpflichtet, eine persönliche oder telefonische Beratung zur Ermittlung des individuellen Versorgungsbedarfs anzubieten. Außerdem müssen sie Ratsuchende auf die Kassenleistungen hinweisen. Wenn Kunden dies wünschen, müssen sie ein Beratungsgespräch auch als Hausbesuch absolvieren. Damit Patienten das individuell richtige Modell finden, müssen verschiedene Inkontinenzhilfen vorrätig sein, individuell ausgesucht und angepasst werden. Stehen mehrere Modelle zur Auswahl, können Kunden die verschiedenen Varianten testen.
Ein Sanitätshaus oder eine Apotheke sind auch dafür zuständig, Kunden im Umgang mit den Einlagen vertraut zu machen.  Lieferung und Service: Die Vertragspartner sind verpflichtet, die benötigten Hilfsmittel unverzüglich zu liefern. Außerdem müssen sie über eine Telefonhotline verfügen, einen Bringdienst anbieten, neutrale Lieferkartons benutzen und berücksichtigen, wie viel Platz die Kunden zur Lagerung haben.  Hilfe bei Problemen: Kunden sollten sich bei Konflikten mit dem Fachhändler unverzüglich an ihre zuständige Krankenkasse wenden.
Diese muss dafür sorgen, ihre Versicherten die erforderlichen Hilfen kurzfristig sowie in richtiger Menge und Qualität erhalten. Lässt sich der Ärger nicht kundenfreundlich regeln, können Versicherte den Leistungserbringer im Notfall wechseln. Die meisten Kassen haben Verträge mit mehreren Händlern. Darauf müssen sie ihre Krankenversicherten hinweisen.
Weitere Informationen über das Leistungsspektrum der Krankenkassen rund um Hilfsmittel gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/hilfsmittel. Neutralen und kundigen Rat bietet auch die örtliche Gesundheitsberatung der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 an. Informationen ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung

 

Sozial, engagiert, verantwortlich
Die wichtigsten Vorschriften für Vereine und Ehrenamtler

Duisburg, 04. Mai 2017 - Wenn hierzulande sieben Personen an der Bushaltestelle warten, gründen sie erstmal einen Verein, heißt es scherzhaft. Deutschland ist ein Land der Vereine: Es gibt mehr als 600.000, mehr als 23 Millionen Menschen sind ehrenamtlich tätig. Zwar kann man sich heutzutage über soziale Netzwerke spontan und kurzfristig zu Aktionen zusammenfinden, ohne sich dauerhaft zusammenzuschließen – eine klare Organisationsform bietet jedoch einige Vorteile.
Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt – Das Handbuch für alle Ehrenamtler“ der Verbraucherzentrale NRW klärt auf, worauf Vereine insgesamt, aber auch der Vorstand und jedes einzelne Mitglied unbedingt achten sollten.
Dabei geht es um die Haftung für Schäden, die steuerliche Behandlung von Honoraren und den Umgang mit Spenden. Auch Themen wie Datenschutz oder Urheberrecht, die zum Beispiel im Zusammenhang mit der Internetseite des Vereins relevant werden können, kommen zur Sprache. Zu vielen Bereichen bietet der Ratgeber konkrete Vorschläge für Satzungsformulierungen an. Neben klassischen vereinsrechtlichen Fragen werden die Leserinnen und Leser auch über die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder informiert. Dazu gehört die Steuerpflicht ebenso wie die Absicherung bei Personen- und Sachschäden. Auch wenn es meist vorrangig darum geht, etwas Gutes zu tun: Alle Engagierten sollten über die grundlegenden Vorschriften Bescheid wissen, um Nachteile oder Schäden zu vermeiden.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Keine bösen Überraschungen mit Handwerkern
Den passenden Betrieb richtig beauftragen

Neue Fenster können Energie sparen und das Wohnen komfortabler machen – wenn sie richtig eingebaut werden. Wie aber findet man für diese Aufgabe und andere Vorhaben den richtigen Handwerksbetrieb? Wie beugt man teuren Überraschungen vor?
„Das Wichtigste sind schriftliche Vereinbarungen“, sagt Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. „Wer sich auf mündliche Absprachen verlässt, kann Probleme bekommen beim Pochen auf Preise, beim Fordern von Nachbesserungen oder bei rechtlichen Schritten.“
Schon in Angebotsanfragen sollten deshalb Leistungen und Anforderungen gut beschrieben werden. „Gerade bei planbaren Vorhaben wie einem Fenstertausch sollten sich Verbraucher über Standards und Knackpunkte informieren, bevor sie Handwerksbetriebe kontaktieren“, rät Energieberater Jochen Kruse. Gemeinsam mit Frau Steiner gibt er weitere Tipps:
• Handwerker finden: Die beste Quelle ist der eigene Bekanntenkreis. Hat ein Betrieb hier gut gearbeitet, wird er sicher weiterempfohlen.
Weitere Firmen finden sich über Branchenverzeichnisse und die örtlichen Innungen – bei der Suche nach Fensterbauern zum Beispiel die Tischler-Innung. Eine andere Möglichkeit sind Online-Portale, auf denen Auftraggeber ihr Vorhaben schildern und Betriebe sich daraufhin mit Angeboten melden.
Unerlässlich ist der Blick auf die Qualifikationen: Handelt es sich um einen Innungsbetrieb? Einen Meisterbetrieb? Erfüllt das Unternehmen weitere Anforderungen seines Fachs, die zum Beispiel die Innungen beschreiben? Hat er aussagekräftige Referenzen?
• Kostenvoranschläge oder Angebote einholen: Vor Auftragsvergabe sollten immer zwei bis drei Angebote oder
Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt werden. Hier gibt es wichtige Unterschiede: Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, es kann also teurer werden. Steigt der Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Unternehmer jedoch darauf hinweisen. Der Auftraggeber kann dann den Vertrag kündigen. An die Preise in Angeboten sind die Unternehmen dagegen in aller Regel gebunden.
• Prüfen und vergleichen: Vor dem Preisvergleich steht der Check auf Vollständigkeit. So sollten Angebote und Voranschläge auch alle Vor-, Nach- und Nebenarbeiten berücksichtigen, beim Fenstertausch zum Beispiel den Gerüstbau.
• Vertrag schließen: Im Vertrag sind die zu leistenden Arbeiten und Anforderungen mitsamt Preisen genau festzuhalten. Bei Fenstern sollten zum Beispiel Anzahl und Maße, Rahmenmaterial, Verglasungsart und andere Details aus dem Vertrag hervorgehen.
• Ergebnis prüfen: Nach Abschluss der Arbeiten folgt die Prüfung des Ergebnisses, im Zweifelsfall unterstützt durch zusätzlich beauftragte Fachleute. Bei neuen Fenstern könnte das etwa ein anderer Tischler oder eine Architektin sein. Hilfe bei der Suche bietet online zum Beispiel der Sachverständigen-Navi der Handwerkskammern. Gibt es Mängel, sind sie nach Möglichkeit zu fotografieren und dem verantwortlichen Betrieb sofort schriftlich zu schildern.
• Rechnung begleichen: Die Rechnung sollten Kunden erst dann vollständig bezahlen, wenn alles zu ihrer Zufriedenheit erledigt ist. Alle Lohn-, Fahrt- und Materialkosten sollten darin einzeln aufgeführt werden – einige Posten können in vielen Fällen anteilig von der Steuer abgesetzt werden.
Angebote der Verbraucherzentrale NRW: - Hilfe bei der Planung energetischer Sanierungen und dem Vergleich von Angeboten: www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung, 0211/33 996 555. - Unterstützung bei Problemen mit Handwerkerverträgen: 0203/488 011-01, www.verbraucherzentrale.nrw/beratunghandwerkervertraege.

 

Mit richtiger Planung zum passenden Fenster
Mittelalterliche Bleiglasfenster oder die Originalfenster alter Fachwerkhäusern sind nicht gerade Energiesparmodelle – das wird kaum jemanden überraschen. Doch auch manche Exemplare mit Kunststoffrahmen und Doppelverglasung tragen bereits historische Züge, wie Energieberater Jochen Kruse der Verbraucherzentrale NRW erklärt. „Unbeschichtete Isolierglasfenster aus den frühen 1990er Jahren sind schon energetische Oldtimer“, sagt er.
„Die Technik dieser Fenster entspringt einer Zeit, in der noch reichlich VW-Käfer unterwegs waren, Elvis‘ letzte Single im Radio lief und fast alle Telefone Wählscheiben hatten: Es gab sie schon 1977.“ Damals trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Sie schrieb erstmals vor, wie viel Wärme durch neue Fenster entweichen darf. Erst 1995 wurde diese Vorgabe deutlich verschärft – und danach noch mehrfach.
„Die heute erlaubten Grenzwerte sind viel niedriger. Der Verlust darf nicht einmal halb so hoch sein wie 1994“, so Kruse. Technisch möglich wurden die geringeren Verluste unter anderem durch eine Metallbedampfung der Scheiben. Diese Wärmeschutzverglasung ist im Neubau längst Standard und kann die aktuellen Grenzwerte sogar noch deutlich unterschreiten. Bislang ist Kruse zufolge aber nur gut jedes zweite Fenster in Deutschland mit Wärmeschutzglas ausgestattet. Für fast alle, die noch Scheiben aus der Zeit vor 1995 haben, sei eine Modernisierung empfehlenswert, sagt Kruse. Neue Fenster oder zumindest neue Gläser sparten nicht nur Heizkosten, sondern machten auch winterliche Aufenthalte in Fensternähe viel angenehmer.
„Die Innenfläche ist bei Wärmeschutzverglasung einfach wärmer“, erklärt er. Für alle, die ihre Verglasung nicht kennen, verrät der Experte einen Trick: „Einfach im Dunkeln ein Feuerzeug vor die Scheibe halten und auf die Spiegelungen der Flamme achten. Bei Wärmeschutzverglasung ist mindestens ein Spiegelbild anders gefärbt als die restlichen.“ Mehr Tests zur energetischen Fitness der Fenster gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/fenster. Bei einer Modernisierung können neben dem Wärmeschutz auch viele weitere Eigenschaften des Fensters verbessert werden, betont Kruse: „Hitze-, Lärm- und Einbruchschutz, Bedienkomfort und Barrierefreiheit sind einige wichtige Punkte.“
Unterschiedliche Ansprüche in diesen Bereichen
machten das passende Fenster zu einer individuellen Angelegenheit. Zudem müssten Rahmen und Glas immer gut auf den Rest des Hauses abgestimmt und fachgerecht eingebaut werden. Sonst könnten sie ihre Wirkung nicht richtig entfalten.
Unabhängige Unterstützung bei Überlegungen zur Fenstermodernisierung gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW – direkt im Haus, um das es geht, oder in der Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30. Termine gibt es unter 0203/488 011-01, unter 0211 / 33 996 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

Behandlung, Kosten, Rechte zum Zahnersatz
Rat von Gesundheitsexperten in der Verbraucherzentrale Duisburg

Duisburg, 03. Mai 2017 - Muss Patienten ein Zahn gezogen werden, stellt sich für viele die Frage, was zahlt die Krankenkasse und welche Extras bieten Zahnärzte kostenpflichtig an. Für blendenden Zahnersatz zahlen viele gesetzlich Versicherte bis zu mehreren 1000 Euro aus ihrer privaten Schatulle zu. Doch die Angebotsvielfalt an Kronen, Brücken bis hin zu Implantaten ist verwirrend, die Abrechnung ohnehin kompliziert.

Den nötigen Durchblick und eine hilfreiche Orientierung rund ums Thema Zahnersatz bietet die Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. Am 23.05.2017 14-18 Uhr können sich Ratsuchende unabhängig und kostenfrei informieren und beraten lassen. Wie man einen Heil- und Kostenplan richtig liest, was sich hinter dem Festzuschuss verbirgt oder welche Folgen eine andersartige Versorgung hat: Für Antworten auf diese Fragen steht der Gesundheitsexperte Gregor Bornes als unabhängiger Patientenberater in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 bereit.

Eine unabhängige Beratung ist dringend nötig. Unzureichende Aufklärung der Zahnärzte über Kosten, mögliche Risiken und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden im Portal „Kostenfalle-Zahn“ der Verbraucherzentrale NRW von Patienten vor allem beklagt.
Um Patienten vor Behandlungsgesprächen besser zu wappnen, stehen Auskünfte zum Anspruch auf Kassenleistung, den Regeln bei privaten Zusatzleistungen, zum Recht auf eine kostenlose Zweitmeinung sowie zu Einsparmöglichkeiten mittels Bonusheft oder Härtefallregelung im Zentrum des Aktionstages.

Zahnersatz kann ins Geld gehen
Hohe Kosten vermeiden

Besuche beim Zahnarzt können ins Geld gehen: Patienten werden oft mit einem hohen privaten Eigenanteil bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. zur Kasse gebeten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die so genannte Regelversorgung – etwa für Metall-, aber nicht für aufwendige Vollkeramik- oder Edelmetallkronen. Wünschen gesetzlich Versicherte exklusivere Behandlungen, müssen sie die Mehrkosten aus eigener Tasche zuzahlen.
Beträge von mehreren hundert bis tausend Euro können gesetzlich Krankenversicherten dann empfindlich auf den Zahn drücken. „Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte bei seinem Zahnarzt vorher nach allen anfallenden Kosten fragen und möglichst eine zweite Meinung einholen“, rät die Verbraucherzentrale NRW zum vorsorglichen Kostencheck.
Hierzu hat sie die erforderlichen Tipps:
• Festzuschuss für Zahnersatz: Für jeden Zahnbefund ist eine kostengünstige Kassenleistung, die Regelversorgung, festgelegt. Zahnärzten ist hierbei vorgeschrieben, welche Beträge sie für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Kosten. Die andere Hälfte zahlen Patienten als Eigenanteil. Wer mehr will als die Standardvariante, der wird stärker zur Kasse gebeten. In diesen Fällen wird auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet – zum Beispiel wenn bei einem Backenzahn eine Krone mit Keramikverblendung eingesetzt werden soll.

• Heil- und Kostenplan prüfen: Rät der Zahnarzt gesetzlich Versicherten zu Zahnersatz, muss er die geplante Behandlung und voraussichtlichen Kosten in einen Heil- und Kostenplan eintragen und den Patienten aushändigen. Bevor Patienten den Plan ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, sollten sie den Zahnarzt fragen, ob wirklich alle erforderlichen Kosten im Heil- und Kostenplan enthalten sind. Die Kasse prüft anschließend, ob und in welcher Höhe sie einen Festzuschuss gewährt. Bei einem größeren Behandlungsumfang – etwa wenn mehrere Zähne auf einmal ersetzt werden – sollten Patienten für ihre persönliche Kostenkontrolle nach einem Extra-Kostenvoranschlag für Material- und Laborkosten fragen.
Beratungsstelle Duisburg Friedrich-Wilhelm-Str. 30 47051 Duisburg Tel. 0203/488 011 01 Fax 0203/488 011 07
duisburg@verbraucherzentrale.nrw www.verbraucherzentrale.nrw 1 l 2
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• Kosten vorher klären: Bei der Festlegung der Kosten verfügen Zahnärzte über einen gewissen Spielraum – je nachdem welchen Steigerungssatz sie beim Abwägen von Aufwand und Schwierigkeit zugrunde legen. Ab dem 2,3fachen Steigerungssatz müssen Zahnärzte ihre Festlegung allerdings schriftlich begründen. Patienten sollten erst auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen, wenn sämtliche Kosten geklärt sind. Vor allem die Höhe der privat aufzubringenden Kosten und mögliche Behandlungsalternativen sollten vorher eingehend dargelegt und besprochen werden. • Zweite Meinung einholen: Bei hohen Beträgen für Zahnersatz ist es immer sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. Diese Zweitmeinung sowie die Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für gesetzlich Versicherte kostenlos. • Bonusregelung beachten: Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt ein finanzielles Extra zugesichert. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung statt der Hälfte dann 60 oder 65 Prozent der Standardversorgung.
• Härtefallregelung anwenden: Gesetzlich Versicherte mit einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1.190 Euro können mit weiterer finanzieller Unterstützung durch ihre Krankenkasse rechnen. Wer als Härtefall anerkannt wird, erhält statt 50 Prozent die kompletten Kosten für Zahnersatz erstattet. Dies gilt aber nur für die festgelegte Regelversorgung. Wer knapp bei Kasse ist und sich trotzdem für eine aufwendigere Versorgung entscheidet, muss die Mehrkosten selbst zahlen.

Weitere Informationen zur Zahnbehandlung gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/kostenfalle-zahn. Eine unabhängige und kostenlose Beratung zu Behandlungen, Kosten und Patientenrechten beim Zahnersatz bietet die Verbraucherzentrale NRW an einem Aktionstag bis Juni in ausgewählten Beratungsstellen an. Kontaktadressen und Termine unter www.verbraucherzentrale.nrw/aktionstag-zahnersatz.

April 2017

Wann haften Kinder für ihre Eltern? Wichtige Tipps und Fallbeispiele zum Thema Unterhaltspflicht
Duisburg, 27. April 2017 - Plötzlich wird das Aufstehen beschwerlich, das An- und Auskleiden klappt nicht mehr alleine oder man braucht einfach nur Hilfe beim Einkaufen und Kochen. Irgendwann kommt bei den meisten Seniorinnen und Senioren der Zeitpunkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können.
Oft reichen ihre Einkünfte und ihr Vermögen aber nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Dann sind die nächsten Angehörigen gefordert. Doch wann sind Kinder zum Unterhalt verpflichtet? Können Schenkungen zurückgefordert werden? Muss sogar der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter einspringen?
Der Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ der Verbraucherzentrale NRW beantwortet die wichtigsten Fragen mit nachvollziehbaren Rechenbeispielen. Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegereform.
Die Institution Familie hat viele Gesichter. Aus diesem Grund geht das Buch auf viele verschiedene Familienkonstellationen und mögliche Konflikte ein. So kann ein Elternteil zum Beispiel seinen Anspruch auf Unterhalt verwirken. Auch muss niemand mehr Unterhalt zahlen, als er oder sie sich leisten kann.
Kinder haften zwar für ihre Eltern, die eigene Altersvorsorge und ihre eigenen Verpflichtungen dürfen dadurch jedoch nicht gefährdet werden. Abschließend gibt der Ratgeber noch Tipps für den Umgang mit dem Sozialamt, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.
Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg,Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Gut geschützt auf Touren kommen Versicherungen für Zweiräder
Bei den ersten warmen Sonnenstrahlen steigen passionierte OutdoorFans wieder verstärkt auf Drahtesel, Mofas und Motorräder um. Doch um mit einem Zweirad möglichst gefahrlos auf Touren zu kommen, braucht man den richtigen Schutz. „Ohne Helm, zweckmäßige Kluft und die richtige Versicherung sollte sich niemand auf den Sattel schwingen“, rät die Verbraucherzentrale NRW zum vorsorglichen VersicherungsCheck.

Damit Biker im Ernstfall nicht schutzlos unter die Räder kommen, sind folgende Tipps bei der Suche nach der richtigen Absicherung hilfreich:
-  Kraftfahrzeug(Kfz)-Versicherung: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Motorradfahrer, aber auch für Radler, die mit Unterstützung von mehr als 250 Watt Motorleistung in die Pedale treten. Nur dann sind sie vor Kosten von Unfallfolgen von Geschädigten geschützt.
Die gesetzliche Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Um im Schadensfall gut gerüstet zu sein, sollte ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von pauschal mindestens 50 Millionen Euro besser 100 Millionen Euro ausgestattet sein. Ein zusätzlicher Schutz eines Motorrads vor Schäden bei Diebstahl, Vandalismus, Brand (Teilkasko) oder auch eine persönliche Rund-umProphylaxe (Vollkasko) müssen vor einem Abschluss genau unter die Lupe genommen werden.
Ein teurer Vollkasko-Schutz etwa lohnt sich nur bei der Absicherung von sehr teuren Motorrädern. Viele Versicherungen räumen Rabatte ein, etwa für ältere Fahrer und Garagenbesitzer. Wer als Motorradfahrer seinen fahrbaren Untersatz nur für zwei oder höchstens elf Monate zulässt, kann mit einem Saisonkennzeichen Versicherungsbeiträge sparen. Ab sechs Monaten kommt der Fahrer – wie bei einem normalen Jahresvertrag – in den Genuss des gestaffelten Schadenfreiheitsrabatts.

- Private Haftpflichtversicherung: Wo die Kfz-Haftpflicht Motorradfahrer bei Unfallfolgen schützt, sollten Radler sich durch eine private Haftpflicht absichern, um im Ernstfall bei Ansprüchen von Schadensersatz Dritter angemessen abgesichert zu sein. Das gilt auch für Besitzer von Rädern mit Elektromotor (Pedelecs), die mit 250 Watt bis zu 25 Stundenkilometer an Fahrt aufnehmen können.
Egal, ob das eigene Rad mit oder ohne Motor ausgestattet ist: Wichtig ist, dass der Leistungsumfang die persönliche Situation des Fahrers erfasst. Ein Vergleich der Beiträge und Leistungen vor Vertragsabschluss ist unverzichtbar, da die Policen verschiedener Versicherern stark variieren können.
Auf der sicheren Seite ist, wer in seinem Vertrag eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro oder mehr vereinbart hat.
- Hausratversicherung: Wer in puncto Diebstahl kein Risiko eingehen will, kann sein Fahrrad über die Hausratversicherung mitversichern oder genießt mit einer solchen Police bereits einen gewissen Schutz. Ein Versicherungsschutz für den fahrbaren Untersatz besteht dann auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr.
Viele Hausratversicherer bieten ihren Schutz gegen Langfinger für die gleiche Zeit auch außer Haus an. Im Schadensfall wird der Neuwert eines entwendeten Drahtesels erstattet. Radfahrer sollten sich bei ihrem Versicherer nach der Summe und dem Umfang ihres Versicherungsschutzes erkundigen und ihr Bike gegebenenfalls nachversichern.
- Extra-Fahrradversicherung für teure Räder: Da die Hausratversicherer Räder oft nur bis zu fünf Prozent des versicherten Hausrats schützen, kommt für teure Rennräder oder E-Bikes ein Schutz nur über eine spezielle Fahrradversicherung in Frage. Diese kann allerdings ins Geld gehen: Häufig muss für die Versicherung eines Rades im Wert von 1.500 Euro mehr als 200 Euro pro Jahr berappt werden.
Wichtig: Hausratversicherung und Fahrradversicherung bieten einen unterschiedlichen Schutzumfang. Spezielle Fahrradversicherung beinhalten oft auch Leistungen bei mutwilligen Schäden. Dafür kommt die Hausratversicherung jedoch nicht auf.
- Kündigung: Die Kfz-Versicherung kann nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung meist einen Monat vor Ende des vertraglich vereinbarten Versicherungsjahres gekündigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für Saisonkennzeichen. Bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen beträgt die Kündigungsfrist dagegen drei Monate zum Laufzeitende.
Bei der Suche nach der passenden Versicherung braucht man sich nicht allein auf die eigene Spürnase zu verlassen. Eine kostenpflichtige Beratung zum passenden Versicherungsschutz bietet die Verbraucherzentrale NRW für 40 Euro in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Angebot und Kontakt unter www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungswahl.

 

FENSTER RICHTIG MODERNISIEREN AKTIONSSTAND MACHT UNTERSCHIEDE FÜHLBAR
Duisburg, 26. April 2017 - „Wir blicken durch: Fenster richtig planen“ heißt es bei einem Aktionsstand am Sonntag, 30.04.2017, auf dem Fahrradmarkt in der Fußgängerzone auf der Königstraße. Von 10 bis 16 Uhr machen die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW dort Unterschiede zwischen modernen Fenstern und älteren Verglasungen direkt fühlbar. Sie geben Tipps, wie man die energetische Fitness der eigenen Fenster überprüft, und zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung auf.
Dabei geht es nicht nur ums Energiesparen, sondern auch um Punkte wie die Einbruchsicherheit, den Lärmschutz oder die komfortable Bedienung. Energieberater Jochen Kruse erklärt, welche Maßnahmen von der Dichtungserneuerung über den Scheibentausch bis zu komplett neuen Fenstern möglich sind, und steht für Fragen bereit. Auch zum richtigen Einbau gibt es wichtige Tipps.
Mehr Informationen zum Thema sowie einen Terminkalender mit Vorträgen und anderen Veranstaltungen gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/fenster. Eine ausführliche Energieberatung, auch im eigenen Zuhause, können Verbraucher jederzeit vereinbaren unter 0203/488011-01, unter 0211 / 33 996 555 oder unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

 

Brauchen die Zähne eine eigene Versicherung? Kosten und Nutzen verschiedener Behandlungen
Duisburg, 20. April 2017 - Ein gewinnendes Lächeln gilt als Erfolgsfaktor, und Schäden an Zähnen oder Zahnfleisch können schwerwiegende Folgen haben. Mehr als 14 Millionen Menschen in Deutschland haben deshalb eine private Zahnzusatzversicherung. Die soll Zahnarztkosten abdecken, die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.
Welche Kosten aber sind das eigentlich, und lohnt sich eine solche Versicherung? Der „Ratgeber Zähne - Was Patienten wissen müssen: Behandlung, Kosten, Rechte“ der Verbraucherzentrale NRW klärt unter anderem darüber auf.
Das Buch hilft dabei, Kassen- von Privatleistungen zu unterscheiden und vollständige Preisauskünfte vor jeder Behandlung einzuholen. Zudem informiert der Ratgeber ausführlich über unterschiedliche Behandlungen von der Füllung über die Zahnspange bis zu Implantaten und Prothesen. Dabei werden Vor- und Nachteile unterschiedlicher Methoden aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht erläutert.
Auch kosmetische Maßnahmen wie das Bleaching oder das Aufbringen von Veneers sind Themen. Damit das Zusammenspiel mit Zahnarzt oder Zahnärztin gut klappt, hilft ein Kapitel bei der Suche nach einer geeigneten Praxis, während ein weiteres sich mit Rechten der Patienten und Pflichten der Mediziner beschäftigt.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Von BAFöG bis Stipendium Finanztipps für Studierende
Nach dem Abi an die Uni?
Die Entscheidung für oder gegen ein Studium fällt nicht selten anhand der Frage, ob die Hochschulausbildung finanziell überhaupt machbar ist. Denn wer nicht im Elternhaus wohnen bleiben kann, muss neben Semesterbeiträgen und Lehrmaterialien auch Unterkunft, Verpflegung und viele weitere Posten abdecken.
Bei kluger Planung und Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten muss der Traum von Bachelor oder Examen aber nicht aus Geldmangel platzen. Viele Informationen dazu bündelt der Ratgeber „Clever studieren – mit der richtigen Finanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch hilft angehenden Studierenden, die Kosten von vornherein realistisch zu kalkulieren und das Budget langfristig zu sichern.
So zeigt der Ratgeber auf, mit welchen Ausgaben für Studiengebühren, Miete, Lernmittel oder Versicherungen im Laufe der Hochschulkarriere zu rechnen ist. In weiteren Kapiteln geht es um die Einnahmenseite: Leserinnen und Leser lernen, wie BAföG, Stipendien, Fördergelder und Bildungskredite die Kasse aufbessern können. Rechtliche Hinweise rund ums Jobben sowie geldwerte Tipps zu Vergünstigungen für Studierende runden das Paket ab.

Der Ratgeber hat 200 Seiten und kostet 12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

März 2017

Rechte und Finanzen nach einer Scheidung Tipps zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensteilung
Duisburg, 30. März 2017 - Zerbricht eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft, kommen zur emotionalen Belastung auch finanzielle und rechtliche Folgen hinzu. Wohnung, Möbel, Ersparnisse und der gesamte Hausrat – all das muss aufgeteilt werden. Unterhaltsansprüche sind zu ermitteln, bei gemeinsamen Kindern steht auch das Sorgerecht zur Debatte. Und es gilt zu klären, wer welche Ansprüche bei der Rente sowie betrieblichen und privaten Altersvorsorge hat.

Eine aktuelle und gut verständliche Orientierungshilfe dafür liefert der neue Ratgeber „Trennung und Scheidung – Ihre Rechte und finanziellen Ansprüche“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch zeigt, wie in der schwierigen Trennungsphase finanzielle Angelegenheiten fair geregelt werden können.
Es erklärt, wie ein Scheidungsverfahren funktioniert und welche Regeln bei der Aufteilung von Gütern und Vermögen zu beachten sind. Dabei kommen auch steuer- und erbrechtliche Fragen und die Bedingungen für den Zugewinn- und Versorgungsausgleich zur Sprache. Nützliche Tipps, an der Praxis orientierte Beispiele und anschauliche Erläuterungen zu den gesetzlichen Bestimmungen runden den Ratgeber ab.
Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet 14,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Pille statt Paprika? Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden
Sonnenvitamine, Super-Nährstoffe für Haut und Haare oder ExtraNahrung für starke Knochen und Zähne: Pflanzenextrakte, Vitamin- oder Mineralstoffprodukte sollen Krankheiten oder vorzeitigem Altern vorbeugen, die geistige und körperliche Fitness steigern, das Immunsystem stärken oder ungesunde Essgewohnheiten ausgleichen.

Die gesundheitsfördernde Wirkung in Nahrungsergänzungsmitteln wird den besonderen Inhaltsstoffen dieser Lebensmittel zugeschrieben, die in vielfältiger Form als Kapsel, Tablette oder Pulver käuflich erhältlich sind. Kunden können den riesigen Markt kaum durchschauen, sind jedoch anfällig für diese Produkte.
„Die Werbung suggeriert nicht nur, dass Nahrungsergänzungsmittel nötig sind, weil die übliche Ernährung nicht ausreicht. Darüber hinaus versprechen zahlreiche Produkte auch noch einen gesundheitlichen Zusatznutzen. Viele Konsumenten unterschätzen jedoch die Gesundheitsrisiken“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor unüberlegter Einnahme von vermeintlich gesunder Extra-Kost.
„Wenn Nahrungsergänzungsmittel nicht den gewünschten Zweck erzielen, belasten sie nur den eigenen Geldbeutel. Sie können aber auch der eigenen Gesundheit schaden.“
Die Verbraucherzentrale NRW rät beim Griff nach den Speziallebensmitteln, folgende Hinweise zu beachten:

- Keine Arzneimittel: In den Regalen von Drogerien und Discountern ist das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und frei verkäuflichen Medikamenten bunt gemischt. Kunden fällt es schwer, die verschiedenen Produktgruppen in ihrem Nutzen voneinander zu unterscheiden.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die lediglich helfen sollen, mögliche Defizite bei der täglichen Ernährung von gesunden Personen zu ergänzen. Es sind keine Arzneimittel, die Erkrankungen lindern, heilen oder verhüten können. Als Lebensmittel müssen Nahrungsergänzungsmittel im Gegensatz zu Medikamenten auch kein Zulassungsverfahren durchlaufen. Das heißt, sie gelangen ohne behördliche Sicherheits-, und Wirksamkeitsprüfung auf den Markt.
- Normale Ernährung reicht meistens aus: Der Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen kann durch die tägliche Ernährung gedeckt werden. Eine Extra-Portion an bestimmten zusätzlichen Nährstoffen benötigen nur wenige Risikogruppen – etwa Schwangere, Veganer, alte und kranke Menschen. Was tatsächlich sinnvoll ist, sollte aber vorher mit dem Arzt besprochen werden.

- Angegebene Dosis nicht überschreiten: Wer Vitaminkapseln und Co. einnimmt, muss sich unbedingt an die Verzehrempfehlung auf der Packung halten. Nur bis zu dieser Menge garantieren Hersteller die Sicherheit. Eine zu hohe Dosierung einzelner Substanzen kann andere Nährstoffe in ihrer Aufnahme behindern und dadurch erst recht einen Mangel auslösen.
- Wechselwirkungen möglich: Auch die Kombination von Nahrungsergänzungsmitteln mit Medikamenten löst unter Umständen schädliche Wechselwirkungen aus. Die Wirkung von Arzneimitteln kann unkontrollierbar gehemmt oder auch verstärkt werden. Der Genuss von Nahrungsergänzungsmitteln kann auch die Laborwerte bei Blutuntersuchungen verändern.
So kann die Blutgerinnung herabgesetzt werden, was etwa schon bei kleineren Zahnoperationen zum Problem werden kann. Wer Medikamente nimmt oder chronisch krank ist, sollte seinen Arzt unbedingt über den Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln informieren.
- Nahrungsergänzungsmittel sind keine Allheilmittel: Ungesunder Lebensstil und mangelnde Bewegung lassen sich nicht mit Tabletten ausgleichen. Stressabbau, Entspannung und genügend Schlaf fördern Gesundheit und Wohlbefinden oft mehr.
Wenn Nahrungsergänzungsmittel, dann zielgerichtet und vorher prüfen, ob der Genuss herkömmlicher Lebensmittel nicht ausreicht.
Weitere Informationen zu Risiken, Werbung und Wirkungsweise rund um Nahrungsergänzungsmittel gibt’s im Internetangebot der Verbraucherzentrale NRW unter www.klartext-nahrungsergaenzung.de

 

Vegetarisch kochen, leicht gemacht 100 saisonale Gerichte ohne Fleisch
Bunt, schmackhaft und gesund: Vegetarische Ernährung kann auch Fans von Bratwurst und Buletten Appetit auf mehr machen. Denn Fleisch ist nicht nötig, um den Speiseplan zu Hause abwechslungsreich und ausgewogen zu gestalten.
Tipps und jede Menge Ideen dafür gibt es im Ratgeber „Vegetarisch kochen – Saisonal, gesund und lecker“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Kochbuch liefert rund 100 vegetarische Rezepte für die ganze Familie. Nach Jahreszeiten geordnet, finden sich Anregungen für Gerichte mit Gemüse, Obst, Hülsenfrüchten, Milchprodukten, Getreide sowie Samen und Nüssen.
Mehr als 30 der vorgestellten Speisen sind vegan, verzichten also auch auf andere Zutaten tierischen Ursprungs wie Eier oder Honig. Für Abwechslung auf dem Teller sorgen erprobte Rezepte etwa für Apfelwirsing mit Bandnudeln, Kartoffelsuppe mit Sauerampfer, Kürbis-Lauchlasagne, Pastinakensalat mit Erdnusssauce oder Zitronenkartoffeln mit Stielmus.
Ein Saisonkalender für Obst und Gemüse hilft bei der Auswahl frischer Produkte aus der Region. Tipps rund um die gesunde und nährstoffreiche Ernährung für Vegetarier und Veganer runden das Angebot ab.
Der Ratgeber, mit der Silbermedaille der Gastronomischen Akademie Deutschlands ausgezeichnet, hat 176 Seiten und kostet 19,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

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Wirksame Vorsorge für den Ernstfall: Patientenverfügung eindeutig verfassen
Duisburg, 09. März 2017 - Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter – jeder Mensch kann plötzlich oder schleichend in eine Situation geraten, die ihm seine Eigenständigkeit nimmt. Schwinden körperliche und geistige Kräfte, können Kranke oder Alte weder Wünsche äußern noch Entscheidungen treffen. Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte im Namen eines kranken oder sterbenden Menschen die weitere medizinische Behandlung festlegen.
„Wer sich allerdings frühzeitig Gedanken macht, kann diese Entscheidungen vorsorglich mit einer Patientenverfügung beeinflussen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Eine Patientenverfügung ist jedoch nur dann bindend, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist, um Interpretationsspielräume für Ärzte und Angehörige zu vermeiden.“ Mit einer zusätzlichen Vorsorgevollmacht kann für den Ernstfall festgelegt werden, wer als Bevollmächtigter auftreten soll.

Folgende Punkte sind beim Formulieren einer Patientenverfügung wichtig:
• Was drinstehen muss: Je konkreter Wünsche für möglichst viele Behandlungssituationen formuliert werden, umso sicherer ist, dass der so geäußerte Wille auch befolgt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung im Juli letzten Jahres deutlich gemacht. Ein allgemein geäußerter Wunsch, keine lebensverlängernden Maßnahmen im Ernstfall vorzunehmen, reicht demnach nicht aus.
Stattdessen sollte in einer Patientenverfügung eindeutig aufgelistet sein, welche medizinischen Handlungen etwa im Fall von Todesnähe, unheilbarer Erkrankung im Endstadium, Hirnschädigungen, Koma oder fortgeschrittener Demenz erfolgen beziehungsweise unterlassen werden sollen. Wichtig ist, dass sich Patienten hierbei gründlich über die medizinischen Begriffe und Behandlungsmethoden informieren.

Wer weiß schon, was sich hinter der künstlichen Ernährung tatsächlich verbirgt und wie sich der Verzicht auf Schmerzmittel oder Flüssigkeit auf Menschen auswirkt.
• Wer medizinisch beraten kann: In der Regel sind Laien jedoch überfordert, sich verschiedene lebensbedrohliche Behandlungssituationen und mögliche Folgen vorzustellen. Sinnvoll ist deshalb beizeiten ein ausführliches Gespräch am besten mit dem eigenen Hausarzt zu führen. Dieser ist mit dem Gesundheitszustand seiner Patienten meist vertraut und kann individuell sowie kompetent beraten. Wer dieses Gespräch in seinen Krankenunterlagen vermerken lässt, kann damit zusätzlich seine Vorentscheidungen untermauern.
• Wie die Form richtig gewahrt wird: Jede Verfügung sollte eigenhändig aufgesetzt werden. Vorgedruckte Formulare lassen kaum Spielraum für die individuelle Situation und persönliche Wünsche. Eine unbeteiligte dritte Person, beispielsweise ein Arzt, kann mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass die Verfügung aus freiem Willen und in vollem Bewusstsein über die Tragweite verfasst wurde.
• Wie eine Patientenverfügung bei Bedarf berücksichtigt wird: Patientenverfügungen sollten idealerweise mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung gekoppelt werden. So kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die im Ernstfall im Sinne des betroffenen Patienten entscheiden kann.
• Was vorsorglich sinnvoll ist: Angehörige oder Ärzte sollten rechtzeitig darüber informiert werden, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Um im Ernstfall Entscheidungen zu treffen, die den Vorstellungen des Betroffenen entsprechen, sollte das Original-Dokument griffbereit sein.
Es ist auch sinnvoll, die Verfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls veränderten Einstellungen und Situationen anzupassen. Verfassen oder erneutes Prüfen einer Patientenverfügung ist besonders vor riskanten Operationen ratsam. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Erklärung mit aktuellem Datum erneut unterschrieben wird.
Weitere Informationen und eine anschauliche Hilfestellung mit individuell anpassbaren Textbausteinen zum Verfassen der eigenen Erklärung enthält der Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale NRW. Für 9,90 Euro ist er in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Bezugsadressen und Öffnungszeiten unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Ergänzend zu dieser Basisinformation können im Online-Shop der Verbraucherzentrale auch Checklisten, Musterformulare und Textbausteine mit rechtssicheren Formulierungen für zwei Euro heruntergeladen werden – zu finden unter www.ratgeberverbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-textbausteine.

Immobilienkauf ohne Kostenschock: Realistisch kalkulieren, die richtigen Klauseln nutzen
Für den Traum von den eigenen vier Wänden reizen Familien ihre finanziellen Möglichkeiten oft bis aufs Letzte aus. Wird ein Bau oder Umbau dann teurer als erwartet, gerät das Finanzierungsgerüst schnell ins Wanken. Unklarheiten in Verträgen können die Situation noch verschärfen.
Beim Wappnen gegen Risiken wie unvollständige Baubeschreibungen oder unerkannte Sanierungsfälle hilft der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch erklärt im ersten Teil die typischen Kostenrisiken. Es unterstützt die Leserinnen und Leser dabei, die zu erwartenden Belastungen etwa durch Erschließungskosten oder Modernisierungen zu errechnen.
Der zweite Teil widmet sich der Vertragsgestaltung. Er zeigt typische, weit verbreitete Regelungen und Formulierungen auf und stellt ihnen die wünschenswerten gegenüber. Mehr als 120 Checkblätter rund um Besichtigung, Sanierung und Vertrag sorgen für Durchblick und helfen bei Verhandlungen mit Bauträgern oder Verkäufern.
Der Ratgeber hat 272 Seiten und kostet 19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

Februar 2017

Trotz knapper Kasse vorsorgen Finanziell abgesichert ins Rentenalter
Duisburg, 23. Februar 2017 - Auch wenn die niedrigen Zinsen derzeit keine enormen Erträge versprechen: Sparen fürs Alter ist unverzichtbar. Denn das Rentenniveau sinkt, und die Zahl der Menschen mit einer Rente unterhalb des Grundsicherungsbedarfs wird nach Vorhersagen des Bundesarbeitsministeriums deutlich steigen. Auch Normal- und Geringverdiener sollten deshalb die Finanzplanung für den Ruhestand möglichst frühzeitig angehen.
Der Ratgeber „Altersvorsorge mit wenig Geld“ der Verbraucherzentrale NRW zeigt, wie sich auch mit kleinen Beträgen finanzielle Sicherheiten schaffen lassen. Das Buch erklärt effektive Sparstrategien für Haushalte mit knappem Budget und zeigt, welche Fördermittel und Geldquellen bei der Bildung des Finanzpolsters helfen.
 Es gibt Tipps für die Auswahl kostengünstiger, transparenter und sicherer Spar- oder Vorsorgeprodukte. Die Leserinnen und Leser erfahren zudem, welche Kapitalanlagen beim Empfang von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter angerechnet werden und welches Vermögen unangetastet bleibt.
Der Ratgeber hat 144 Seiten und kostet 9,90 Euro, als E-Book 7,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.
 

 

Kostenübernahme bei ärztlicher Zweitmeinung Was die gesetzlichen Krankenkassen zahlen
Wenn eine Operation ansteht, wollen viele Patienten auf Nummer sicher gehen und einen weiteren Spezialisten befragen, ob der Eingriff unvermeidlich ist. Seit Mitte 2015 hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Anspruch auf eine solche ärztliche Zweitmeinung festgeschrieben. Und geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen müssen.
„Das verbriefte Patientenrecht ist ein wirkungsvolles Rezept – allerdings nicht bei jeder Diagnose. Denn eine weitere Expertenmeinung wird nur bei planbaren sowie bei solchen Operationen zugestanden, die aus wirtschaftlichen Gründen häufiger angewendet werden als medizinisch unbedingt notwendig wäre“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW die Risiken und Nebenwirkungen. Welche Eingriffe konkret zweitmeinungsfähig sind, ist noch nicht geregelt. Denn eine Richtlinie, die das verbindlich auflistet, lässt derzeit noch auf sich warten.

Deshalb haben die Verbraucherschützer die wichtigsten Regelungen zur ärztlichen Zweitmeinung zusammengestellt und geben Patienten Tipps fürs richtige Vorgehen:
- Recht auf Zweitmeinung: Da gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen können, ist es unproblematisch, bei Behandlungen einen weiteren Mediziner zu Rate zu ziehen. Der Zweitgutachter kann seine Beratungsleistung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Wer das Einholen einer Zweitmeinung plant, sollte den behandelnden Arzt darüber informieren und zu diesem Zweck um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Ergebnissen von Röntgenuntersuchungen bitten. Dadurch werden überflüssige und gesundheitlich belastende Doppeluntersuchungen und auch Kosten vermieden.
Patienten haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte bzw. der vorliegenden Befunde. Lediglich die Kosten für die Kopien darf der behandelnde Arzt in Rechnung stellen.

- Neue Regelung bei bestimmten Eingriffen: Steht eine Operation an, die nach der neuen gesetzlichen Regelung einen gesonderten Anspruch auf eine Zweitmeinung rechtfertigt, muss der Arzt den Patienten mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über diese Möglichkeit aufklären. Allerdings ist noch unklar, für welche Behandlungsprozeduren das gelten soll. Außerdem muss der Patient informiert werden, dass er seine Behandlungsunterlagen einsehen kann und die Krankenkasse in diesen Fällen auch die Kosten für die Kopien übernimmt.
Der Arzt muss künftig auch auf Listen mit zugelassenen Zweitgutachtern, die für die Begutachtung der noch festzulegenden Eingriffe ausreichend qualifiziert sind, hinweisen.
- Die Extras der Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten außerdem schon jetzt bei anstehenden Operationen ärztliche Zweitmeinungen auf freiwilliger Basis bezahlen. Deshalb kann es sich lohnen, bei der eigenen Krankenkasse nach dieser Leistung zu fragen. Rund die Hälfte der 62 Krankenkassen in NRW bietet dieses Versorgungsplus an.
Von diesen 32 gewähren knapp zwei Drittel den Zusatzcheck bei Eingriffen an Wirbelsäule, Hüfte, Knie oder Schulter. Ein Drittel der Krankenkassen mit Extraleistungen in diesem Bereich ermöglicht Patienten mit einer Krebsdiagnose eine weitere Begutachtung durch Spezialisten. Vereinzelt richtet sich das Angebot auch an Patienten mit einer bevorstehenden Herzoperation oder einer anderen Behandlung.
Von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist der Ablauf des Zweitmeinungsverfahrens. Rund die Hälfte der 32 Versicherer wickelt es über Onlineportale ab, über die Unterlagen hochgeladen werden und auch die Beratung erfolgt. Die andere Hälfte vermittelt einen Termin bei kooperierenden Spezialisten.
- Was ist bei den Extras der Krankenkassen zu beachten?: Die eigenen Zweitmeinungsverfahren der Krankenkassen müssen künftig konkrete Qualitätsvorgaben einhalten: sowohl was die Güte der Einschätzung selbst angeht als auch die Qualifikation des Arztes, der sie abgibt. Diese Anforderungen gelten allerdings nur für den noch festzuschreibenden Pool an Operationen, die nach dem Gesetz zweitmeinungsfähig sind. Bei allen anderen Eingriffen mit krankenkasseneigenem Zweitmeinungsverfahren gibt es keine konkreten Vorgaben. Daher empfiehlt sich bei der Krankenkasse die Nachfrage, warum die Kassen-Gutachter zur Beurteilung der jeweiligen Behandlung besonders qualifiziert sind. Direkt mit dem Versicherer sollte auch geklärt werden, ob eventuell doch Kosten entstehen und bis wann mit der Zweit-Expertise zu rechnen ist.
Über Patientenrechte informiert die Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30.
Kontaktdaten: www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung

Neuer Ratgeber: Vorbereitung auf den entscheidenden Hausbesuch -Tipps und Checkliste zum Pflegegutachten
Das Pflegegutachten bleibt auch nach der jüngsten Pflegereform ein folgenreiches Dokument: Erstellt nach nur einem Hausbesuch, wird es zur Grundlage für die Entscheidung über die Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Auf seiner Basis wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgelegt und damit die Höhe der finanziellen Hilfen. Betroffene und Angehörige sollten sich deshalb auf die Visite einer Gutachterin oder eines Gutachters gut vorbereiten.
Praktische Unterstützung dabei liefert der neue Ratgeber „Das Pflegegutachten – Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ der Verbraucherzentrale NRW mit umfassender Checkliste.
Das Buch erklärt die Grundbegriffe, Fristen und Schritte auf dem Weg zur Leistung aus der Pflegeversicherung. Die Leserinnen und Leser erfahren, wie genau eine Begutachtung abläuft und welche Unterlagen dazu nötig oder hilfreich sind. Eine ausführliche Checkliste zeigt, nach welchen Maßstäben die Gutachter die einzelnen Kriterien von der Mobilität bis zur Gestaltung sozialer Kontakte bewerten müssen, und hilft so bei der eigenen Einschätzung der Situation.
Die sorgfältige Dokumentation als Grundlage für einen möglichen späteren Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse wird dabei von Anfang an mitgedacht.
Der neue Ratgeber hat 152 Seiten und kostet 9,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Die digitalen Stromzähler kommen: Austausch und teils Vernetzung der Geräte vorgeschrieben
Duisburg, 9. Februar 2017 -
In so manchen Zählerschrank könnte in den kommenden Monaten Bewegung kommen: Bis 2032 sollen flächendeckend digitale Stromzähler in Betrieb sein, im Fachjargon „moderne Messeinrichtungen“ genannt.
Deshalb schreibt der Gesetzgeber den schrittweisen Austausch der analogen Zähler vor. Und für einige Haushalte mit sehr hohem Stromverbrauch oder größerer Solaranlage geht die Umstellung noch weiter: Sie erhalten zusätzlich zum digitalen Zähler ein sogenanntes Gateway – das ist eine Kommunikationseinheit, die Daten versenden und empfangen kann. Damit haben sie dann ein „intelligentes Messsystem“, auch bekannt als Smart Meter.
„Der Smart Meter wird künftig nach und nach zum Standard für immer größere Verbrauchergruppen. Das birgt sowohl Chancen als auch Risiken“, erklärt Marina Steiner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Duisburg. Die wichtigsten Informationen rund um digitale Zähler und Smart Meter hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt:
- Digitale Stromzähler sind allein noch keine Smart Meter. Erst kombiniert mit sogenannten Gateways, die die Datenübertragung ermöglichen, ergeben sich intelligente Messsysteme. Digitale Zähler allein versenden also keine Daten, können diese aber speichern und Haushalten so theoretisch helfen, ihren Verbrauch zu steuern. Moderne Messeinrichtungen speichern Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte für 24 Monate.
- Veranlasst wird die Installation von Messeinrichtungen und -systemen durch den Messstellenbetreiber. Dabei handelt es sich nicht um den Stromanbieter, mit dem der Stromliefervertrag besteht, sondern um ein weiteres Unternehmen, in der Regel den örtlichen Netzbetreiber. Drei Monate vor dem geplanten Einbau müssen betroffene Verbraucher informiert werden.
Widersprechen können diese der Installation nicht. Sie können aber prüfen, ob der theoretisch mögliche Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ihnen günstigere Konditionen bringt.
- Den Einbau von Smart Metern dulden müssen derzeit Haushalte, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom verbraucht haben, ab 2020 sinkt diese Grenze auf 6.000 kWh. Auch für Betreiber von Solaranlagen oder
Blockheizkraftwerken ab sieben Kilowatt elektrischer Leistung besteht bereits Einbaupflicht.
Über den Zählereinbau bei kleineren Anlagen oder geringeren Verbräuchen, entscheidet der Messstellenbetreiber ab 2018 beziehungsweise 2020 selbst. Theoretisch kann jeder Haushalt betroffen sein. Eine Übersicht dazu gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/smart-meter.
- Für die jährlichen Kosten gelten gesetzliche Obergrenzen, die vom Stromverbrauch oder der stromerzeugenden Anlage abhängen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh kann zum Beispiel für einen Smart Meter mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Ein digitaler Zähler allein darf unabhängig vom Verbrauch bis zu 20 Euro kosten.
Zum Vergleich: Derzeit liegen die jährlichen Zählerkosten in NRW bei durchschnittlich rund 13 Euro. Ebenfalls von den Verbrauchern bezahlt werden müssen gegebenenfalls notwendige Umbauten am Zählerschrank.  Die Stromverbrauchswerte, die intelligente Messsysteme erheben können, lassen theoretisch Rückschlüsse auf Alltag, Gewohnheiten und Lebensstandard der Bewohner zu und dürfen nicht in falsche Hände geraten.
Deshalb stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die Datensicherheit. Der gesetzlich ab 2017 vorgesehene Smart-MeterEinbau verzögert sich derzeit, da das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch keine drei Systeme als datensicher zugelassen hat – das aber ist Voraussetzung für den Start.
- Nicht alle Daten fließen automatisch über die Leitungen: Von Haushalten mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh erhalten Versorger und Netzbetreiber im Regelfall nur den Jahreswert als Summe. Liegt der Verbrauch aber höher oder wird Strom erzeugt, erhalten sie von intelligenten Messsystemen täglich ein Verbrauchs- beziehungsweise Einspeiseprotokoll in 15-Minuten-Intervallen vom jeweiligen Vortag.

Mehr Informationen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/smart-meter.
Die Verbraucherzentrale NRW hilft in ihren Beratungsstellen sowie direkt bei Ratsuchenden zu Hause bei Fragen rund um die Energie weiter. Terminvereinbarungen sind möglich unter 0211/339 996 555, mehr Informationen dazu gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

 

 

Verkaufen, verschenken oder vererben? Worauf Immobilienbesitzer achten sollten
Wer sein Eigenheim an die Nachkommen verschenkt, will ihnen meist Kosten ersparen – doch unterm Strich kann es günstiger sein, einen Verkauf zu vereinbaren. Über solche steuerlich bedingten Feinheiten sowie andere Chancen und Risiken bei der Weitergabe von Wohneigentum informiert die Verbraucherzentrale NRW im Ratgeber „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“.
Das Buch erläutert, was bei der Trennung von den eigenen vier Wänden im Detail zu beachten ist.
Das richtige Vorgehen bei der Wertermittlung und der Umgang mit Maklern kommen dabei ebenso zur Sprache wie Grundlagen zur Grund-, Erbschaft- und Einkommensteuer. Auch ganz praktische Fragen werden beantwortet, etwa: Wie mache ich das Haus fit für die Übergabe? Und welchen Nutzen haben in diesem Zusammenhang Gutachten? Informationen zu Wohn- und Nutzungsrechten, Hinweise zur Vorbereitung des Notarvertrags und zahlreiche konkrete Beispiele runden die Hilfe für die gut geplante Eigentumsübergabe ab.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich

 

Nach Ablauf nicht automatisch schlecht - Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln
Wenn beim Joghurt aus dem Kühlschrank das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist, heißt das noch lange nicht, dass das Milchprodukt schlecht ist und nicht mehr gegessen werden kann. Auch Lebensmittel im Laden, bei denen das MHD überschritten ist, sind häufig noch genießbar und dürfen weiter verkauft werden.
Anders ist dies hingegen bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Geflügel und Hackfleisch. Bei diesen Produkten gibt das Verbrauchsdatum (VD) das Endstadium der Haltbarkeit an. Die Verwirrung der Verbraucher hinsichtlich der richtigen Lesart des MHDs und des VDs, aber auch zur Verwendung und Aufbewahrung von Lebensmitteln ist groß. Das zeigt sich daran, dass viele Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht im Magen, sondern im Müll landen.
„Der beste Schutz vor vorzeitigem Verderb von Lebensmitteln sind ein sorgfältiger Umgang und eine korrekte Lagerung“, betont Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW.
Sie gibt folgende Hinweise und Tipps:
• Was das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet: „Mindestens haltbar bis“ – diese Kennzeichnung ist auf fast allen verpackten Lebensmitteln Pflicht. Sie gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das durchgehend richtig gelagerte und ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährwert behält.
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist das Lebensmittel nicht automatisch verdorben. Denn: Viele Hersteller wollen auf Nummer sicher gehen und legen ein Mindesthaltbarkeitsdatum weit vor Ablauf fest. Ob Produkte noch genießbar sind, lässt sich nach dem Anbruch meist mit den eigenen Sinnen überprüfen, zum Beispiel durch genaues Hinsehen, Riechen und Probieren.
• Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist: Dann dürfen Lebensmittel weiter verkauft werden. Waren mit überschrittenem MHD müssen in den Verkaufsregalen jedoch einwandfrei sein. Ist dies der Fall, liegt in der Regel kein Sachmangel zur Beanstandung vor. Viele Geschäfte bieten Produkte mit überschrittenem MHD mit einem entsprechenden Hinweis zu günstigeren Sonderpreisen an.
Das ist aber keine Pflicht. Anders ist es beim Verbrauchsdatum: Abgepackte, leicht verderbliche Lebensmittel mit der ausdrücklichen Kennzeichnung „zu verbrauchen bis“ dürfen nach Überschreitung des angegebenen Datums nicht mehr verkauft und sollten dann auch nicht mehr verzehrt werden.
• Bedeutung der Aufbewahrungsbedingungen: In bestimmten Fällen findet sich in der Nähe des MHD auch die Angabe von Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen für das verpackte Lebensmittel.
Solche Hinweise wie „kühl und trocken lagern“ oder „vor Wärme und Feuchtigkeit schützen“ sollten unbedingt beachtet werden, um die Haltbarkeit zu gewährleisten. Ganz wichtig ist auch die Einhaltung der Kühlempfehlungen auf den Packungen – zum Beispiel 2 Grad Celsius bei Hackfleisch.
• Umgang mit geöffneten Verpackungen: Auch für angebrochene Lebensmittel, wie verpackte Fruchtsäfte oder Milch, müssen in bestimmten Fällen Aufbewahrungsbedingungen und der Verzehrzeitraum angegeben werden – etwa durch Hinweise wie „nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen verzehren“ oder „geöffnet gekühlt drei Tage haltbar“.
Angaben wie „trocken und kühl lagern“ zum Beispiel bei Keksen und Kaffee oder „trocken und vor Licht geschützt aufbewahren“ etwa bei Brot liefern hingegen leider keine genauen Empfehlungen. Die Hersteller legen diese Formulierungen unterschiedlich aus – im Zweifelsfall kann nur eine Nachfrage beim jeweiligen Produzenten Klarheit schaffen.
• Richtig kühlen: Im Kühlschrank gibt es unterschiedliche Temperaturzonen. Ganz oben, wo es am wärmsten ist, sollte Selbstgekochtes platziert werden. In die mittleren Fächer gehören Käse und Milchprodukte und auf die untere Glasplatte leicht Verderbliches wie Fleisch und Fisch. Die Boxen unten sind ideal für die Aufbewahrung von kälteverträglichem Obst und Gemüse. Die Türfächer beherbergen Eier, Butter und Getränke.
Mit Fragen zum Mindesthaltbarkeitsdatum und Anliegen rund um Lebensmittel können sich Verbraucher an die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 wenden. www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.

Januar 2017

Leitfaden für pflegende Angehörige: Rechtliche Grundlagen und praktische Hilfen für den Alltag
Duisburg, 27. Januar 2017 - Mehr als zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt – und zwar in der Regel von ihren Angehörigen. Diese kümmern sich um die Versorgung, beantragen Leistungen und klären finanzielle Fragen.
Oft stoßen sie dabei an ihre Grenzen, weil Ansprechpartner fehlen, Anträge abgelehnt werden oder der Pflegealltag an ihren Kräften zehrt. Der neu aufgelegte Ratgeber „Pflege zu Hause organisieren – Was Angehörige wissen müssen“ der Verbraucherzentrale NRW unterstützt Pflegende Schritt für Schritt bei der Organisation ihrer oft ungewohnten Aufgaben. Die Neuauflage berücksichtigt dabei alle Änderungen der Pflegereform 2017.
Beginnend beim unverzichtbaren Antrag auf Pflegeleistungen und der Überlegung, ob die Betreuung zu Hause wirklich zu leisten ist, führt der Ratgeber durch den Pflegealltag und die nötige Vorbereitung. Er nennt zuständige Stellen für finanzielle Unterstützung sowie fachlichen Rat und erläutert rechtliche Aspekte etwa von Vollmachten und Versicherungen. Zudem klärt er auf über Regelungen für Berufstätige, wie die gehaltslose Pflegezeit oder die gehaltsreduzierte Familienpflegezeit. Praxistipps für die eigentliche Pflege und die Auswahl eines Pflegedienstes sowie Hilfen für den Umgang mit emotionalen Belastungen runden das Angebot ab.
Der Ratgeber hat 216 Seiten und kostet 14,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Ratgeber: Nebenberuflich der eigene Chef sein Basiswissen für den Weg in die Selbstständigkeit
Duisburg, 19. Januar 2017 - Ein zweites Einkommen nach Feierabend erarbeiten sich Millionen Menschen in Deutschland als ihr eigener Chef. Als freie Autoren etwa, im Handwerk oder mit kleineren Onlineshops sind sie nebenberuflich selbstständig. Dafür brauchen sie neben einer Geschäftsidee auch einiges Know-how. Denn Selbstständige müssen zum Beispiel Stundensätze kalkulieren, Material und Arbeitsmittel finanzieren, Kunden werben und Buchführung betreiben. Beim Einstieg hilft der Ratgeber „Nebenberuflich selbstständig – Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing“ der Verbraucherzentrale NRW, der in Kooperation mit der ZDF-Sendung WISO herausgegeben wird.
Das Buch vermittelt das kaufmännische, steuerliche und rechtliche Basiswissen für den erfolgreichen Sprung aufs zweite Standbein. Es erläutert die Rahmenbedingungen rund um die Selbstständigkeit im Bereich der freien Berufe sowie in Handwerk und Gewerbe und gibt Tipps, worauf Teilzeit-Gründer etwa bei Bankgeschäften oder Kreditaufnahme achten sollten. Auch Besonderheiten im nebenberuflichen Bereich werden ausführlich erläutert.
Antworten auf Fragen zu Haftungsrisiken, Sozialversicherung und Altersvorsorge sowie ein Überblick über die Steuerregelungen für Selbstständige runden das Informationspaket ab
Der Ratgeber hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 

Ratgeber
Was tun, wenn jemand zum Pflegefall wird? Die Neuerungen der Pflegereform 2017

12. JANUAR 2017 - Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stehen oft in kürzester Zeit wichtige und weitreichende Entscheidungen an: Soll die Pflege zu Hause oder in einem Heim stattfinden? Wer übernimmt sie? Welche finanzielle Unterstützung wird wann und wo beantragt? Mit dem Ratgeber „Pflegefall – was tun?
Schritt für Schritt zur guten Pflege“ gibt die Verbraucherzentrale NRW hierbei eine kompakte Hilfestellung, die alle Neuerungen der zweiten Stufe der Pflegereform ab Januar 2017 berücksichtigt – unter anderem die Umstellung auf fünf Pflegegrade und die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Das Buch erscheint in Kooperation mit der ZDF-Sendung WISO.
Angehörige erfahren, wie sie schnell reagieren und die Versorgung sicherstellen können. Wie sich anschließend auch dauerhaft eine gute Pflege gestalten lässt und welche Unterstützung Kranken- und Pflegekassen dabei gewähren, sind weitere Themen. Zudem lernen die Betroffenen, worauf sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Auswahl eines Pflegeheims oder Pflegedienstes achten sollten. Informationen und Tipps für Berufstätige über gesetzliche Regelungen zu Auszeiten im Job runden das Angebot ab.

Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.


Sturm, Schnee, Dauerfrost und Glatteis Ohne Versicherung kann’s teuer werden
Duisburg, 5. Januar 2017 - Der Winter macht ernst: Sturmgefahr und Schneeverwehungen in einigen Teilen Deutschlands. Temperaturen rund um den Gefrierpunkt sorgen vielerorts für Frieren, Zähneklappern und Gefahren durch Frost. Ob geplatzte vereiste Rohrleitungen im Haus oder folgenschwere Ausrutscher durch Schneeglätte auf den Straßen: Ist das Risiko von Schäden und Unfällen nicht ausreichend abgesichert, kann der Winter im Klammergriff von Kälte teure Konsequenzen nach sich ziehen. „Zwar fängt die richtige Versicherungspolice in vielen Fällen den finanziellen Schaden auf, doch Hausbesitzer, Mieter und Verkehrsteilnehmer haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, um Gefährdungen durch Eis und Schnee zu vermeiden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Nachfolgend gibt sie einen Überblick über die wichtigsten Winterpflichten bei Kälte:
- Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen.
Noch größer wird der Schaden, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – falls dieser spezielle Versicherungsschutz im Vertrag enthalten ist. Eine volle oder teilweise Übernahme der Kosten kann jedoch auch vom Versicherer verweigert werden, falls die Rohre nicht rechtzeitig entleert beziehungsweise abgesperrt oder die Wohnräume nicht ausreichend beheizt wurden.  Gehwege von Eis und Schnee räumen:
Bei den ersten dicken Flocken beginnt für Eigentümer auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür: Vereiste Flächen müssen gestreut, Gehwege und Zufahrten müssen nach einem Schneefall geräumt werden. Diesen Winterdienst haben Mieter zu übernehmen, falls dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht missachtet hat. Ohne Haftpflichtversicherung kann dies teuer werden.

- Bei Sturz versichert: Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter und gestreuter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der sogenannte
Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist.
Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide finanziellen Absicherungen greifen aber nur, wenn sie beizeiten abgeschlossen wurden.
- Sturmschäden am Haus sofort der Versicherung melden: Rütteln Windböen und Eisregen gehörig am Haus bietet die Gebäudeversicherung einen Schutz gegen Sturm, Hagel, Feuer und Brand. Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist.

Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Wintersturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt.
- Dächer im Blick haben und prüfen: Halten die Dächer von Haus, Wintergarten oder Garage den Schneemassen nicht stand, springt die Gebäudeversicherung hingegen nicht automatisch bei Schäden ein. Diese müssen Hausbesitzer mit einer Extra-Vereinbarung beziehungsweise einer zusätzlichen Police für Elementarschäden abgesichert haben, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Werden Menschen durch rutschende Schneebretter oder herabfallende Eiszapfen von Dächern verletzt, kommt bei Einfamilienhäusern, in denen auch die Eigentümer wohnen, deren private Haftpflichtversicherung für Schäden auf, falls sie eine Mitverantwortung für den Unfall tragen.
Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht entstandene Kosten.
- Winterreifen sind Pflicht: Wer derzeit noch mit Sommerbereifung fährt und bei einem Glätteunfall das eigene Fahrzeug beschädigt, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung den Schaden abhängig vom Grad des eigenen Verschuldens – wenn überhaupt – nur geringfügig reguliert. Bei vielen Kaskotarifen verzichten Versicherer allerdings ausdrücklich darauf, Ausgleichszahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern. Wurde eine andere Person oder deren Fahrzeug geschädigt, regulieren die Versicherer den verursachten Haftpflichtschaden auch bei Missachtung der Winterreifenpflicht.
Zum vorsorglichen Versicherungsschutz bei Unwetter und Kälte bietet die Versicherungsberatung der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine halbstündige Beratung für 40 Euro an. Ihre Schadensfallberatung hilft, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt.
Weitere Hinweise und ein Pfad zu lokalen Kontaktadressen gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.
Zentral erreichbar berät auch das Verbrauchertelefon NRW zu Versicherungsschäden – donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.

 

Ratgeber

Reklamation, Umtausch, Widerruf: Basiswissen für König Kunde
Wenn die guten Gaben unter dem Weihnachtsbaum den Beschenkten nicht gefallen oder gar defekt sind, stehen Umtausch, Widerruf und Reklamation an. Was aber greift wann? Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, und wie werden Ansprüche am besten geltend gemacht?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Ratgeber „Meine Rechte bei Kauf und Reklamation – Basiswissen für König Kunde“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch vermittelt die Rechtslage rund um Käufe im Ladengeschäft ebenso wie beim Versandhandel, in Online-Shops und bei Auktionen. Neben der Beschaffenheit der Ware geht es dabei auch um nicht eingehaltene Liefertermine oder gebrochene Werbeversprechen.
Die Leserinnen und Leser erfahren, dass „Geld zurück“ längst nicht die einzige denkbare Folge aus einer Reklamation ist, und lernen, wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Ein ganzes Kapitel rund um den eigentlichen Kauf greift zudem Themen wie das Kleingedruckte in Verträgen oder Bonus- und Kundenkarten unter die Lupe.
Der Ratgeber hat 120 Seiten und kostet 9,90 Euro, als E-Book 7,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel erhältlich.

 


Haushaltscheck

Belastungen abfedern Haushaltskasse auf Sparkurs bringen
Das alltägliche Leben wird für viele Bürgerinnen und Bürger stetig teurer – steigende Strom- und Gaspreise, stattlicher Anteil an Benzinkosten, aber auch die Anhebung von Lebenshaltungskosten belasten viele private Haushaltskassen: „Hinzu kommt, dass vor allem ältere Menschen mehr Geld für private Serviceleistungen und den Erhalt ihrer Mobilität aufbringen müssen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Ein gutes Finanzmanagement im Haushalt ist deshalb wichtig, damit die Ausgaben nicht die Einnahmen übersteigen und am Monatsende fürs Ablegen auf der hohen Kante auch noch etwas übrig bleibt."
Gute Vorsätze im neuen Jahr, besser noch geldwerte Tipps für den Check oder Wechsel eines Haushaltspostens helfen schon, das eigene Budget nicht überzustrapazieren:
Stromanbieterwechsel: Die Suche nach Produkt- und Tarifalternativen auf dem Energiemarkt kann sich lohnen! Kunden haben bei angekündigten Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht. Wer den Saft aus der Steckdose in der teuren Standard-Grundversorgung seines lokalen Energielieferanten bezieht, kann durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif sparen. Oder Stromkunden wechseln zu einem neuen – preiswerteren – Stromanbieter.
Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Größe zum Vergleich. Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist ein Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagiert und bei einem weiteren Preisanstieg eventuell zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann.
- Versicherungsschutz: Auch die Vorsorge für Schadensfälle gehört auf den Prüfstand, denn viele Policen sind überflüssig, passen nicht zum persönlichen Bedarf oder sind zu teuer. Der Versicherungsschutz sollte nach dem GAU-Prinzip aufgebaut werden, das heißt, der „größte anzunehmende Unfall“ ist in jedem Fall abzusichern.
Ein Muss ist die private Haftpflichtversicherung; auch die Risiken Tod und Invalidität sollten abgesichert sein. Verzichtet werden kann auf Policen, die keine Existenz bedrohenden Schäden versichern. Auch die Prämien gilt es kritisch in den Blick zu nehmen: Bei identischen Leistungen …/2
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unterscheiden sich die Preise bei den verschiedenen Versicherern erheblich.  Mobilitätserhalt: Kosten für Sprit und den Unterhalt des eigenen Autos kann man mit Fahrgemeinschaften, dem Umstieg aufs Fahrrad sowie auf Bus und Bahn einiges an Fahrt nehmen. Aber auch Car-Sharing ist für viele ein geeignetes Modell, um die Fixkosten beim Auto auf viele Köpfe zu verteilen und so ohne Mobilitätsverlust ans Ziel zu kommen.  Sichere Geldanlage: Trotz derzeit niedriger Zinsen – jedes geliehene Darlehen hat seinen Preis! Nicht nur ein aufgenommener Kredit muss abgestottert werden, sondern zusätzlich werden auch noch Zinsen und Gebühren fällig. Auch der Kauf von Aktien oder eine Geldanlage mit dem Versprechen hoher Renditen sind für Laien auf dem Finanzsektor oftmals mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Eine bessere Variante ist deshalb meist nicht der Griff zum schnellen Geld oder das Setzen auf steigende Kurse, sondern das rechtzeitige Vorsparen. Bevor es an eine Kreditaufnahme geht, sollte man prüfen, ob die eigene Haushaltskasse eine monatliche Ratenbelastung überhaupt verkraftet oder ob man für eine Geldanlage noch einen zusätzlichen Betrag zur Verfügung hat. Außerdem sollte man Kreditvermittler und selbst ernannte Finanzberater meiden. Durch zusätzliche Provisionen, die sie kassieren, gehen deren Angebote meist richtig ins Geld.
Weitere Hilfestellungen für den persönlichen Sparkurs im Haushalt gibt „Das Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale NRW. Der Ratgeber bietet zwölf Monatsübersichten zum Eintragen und Festhalten der Einnahmen, der festen Ausgaben und des finanziellen Spielraums, 54 Wochenübersichten fürs Notieren der täglichen Ausgaben sowie eine Jahresübersicht für die Gesamtbilanz.

Das Buch ist für 7,90 Euro in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 oder im Buchhandel erhältlich. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt es gegen Rechnung auch ins Haus. Bestellung im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder telefonisch unter 0211/3809-555.