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Tipps und Ratgeber Tel.: 0203 /
48801101 - Fax: 0203 /
48801107
www.verbraucherzentrale-ratgeber.de
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Juni 2017 |
Herausforderungen beim Bau sicher
meistern
Neues Praxis-Handbuch begleitet auf dem ganzen Weg
Duisburg, 29. Juni 2017 - Der Hausbau gehört zu den größten
Herausforderungen im Leben, weil er rechtlich, technisch und
finanziell sehr komplex ist. Nur die Wenigsten überblicken
diesen Vorgang wirklich. Der neue Ratgeber der
Verbraucherzentrale NRW „Bauen! – Das große Praxis-Handbuch
für Bauherren“ hilft dabei, diese Aufgabe erfolgreich zu
meistern.
Tipps, Praxisbeispiele und umfangreiche Checklisten
begleiten die Leserinnen und Leser während des ganzen
Prozesses – von der Finanzierung über die Bauphase bis zur
Fertigstellung und Abnahme.
Alle neuen Regelungen des Bauvertragsrechts, das zum 1.
Januar 2018 in Kraft tritt, werden umfassend behandelt.
Kommentierte Musterverträge helfen bei der Umsetzung. Doch
auch mit dem neuen Recht bleibt ein altes Problem: Bauherren
haben alle Risiken vollständig selbst zu tragen – bis hin
zur Privatinsolvenz.
Wie können finanzielle Gefahren früh erkannt werden? Wer
sollte lieber eine gebrauchte Immobilie kaufen? Welche
finanziellen Möglichkeiten und Kenntnisse sind für den
erfolgreichen Bau nötig? Das Buch beantwortet im Vorfeld
alle wichtigen Fragen, damit der Traum vom eigenen Heim
nicht platzt, sondern Wirklichkeit wird.
Der Ratgeber hat 384 Seiten und kostet 34
Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Teure Extras mit Kostenfallen:
Private Zahnzusatzversicherungen
Duisburg, 22. Juni 2017 - Gesunde und schöne Zähne mit
kleinem Kostenanteil, privatzahnärztliche Behandlung statt
Kassenleistung – Angebote für eine private
Zahnzusatzversicherung klingen verlockend. Einige Anbieter
werben damit, dass sie bei fälligem Zahnersatz bis zu 100
Prozent der Kosten übernehmen.
Doch tatsächlich sind die Tarife vielschichtig. „Patienten
mit einer Zahnzusatzversicherung laufen Gefahr im Ernstfall
nicht wunschgemäß versorgt zu werden. Teilweise müssen sie
teure Zahnarztleistungen selbst zahlen, die eigentlich von
ihrer privaten Zusatzpolice aufgefangen werden sollten“,
warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Ein vorsorglicher Blick ins Kleingedruckte ist daher
unerlässlich. Vor einem Vertragsabschluss sollte folgenden
Punkten gründlich auf den Zahn gefühlt und die Entscheidung
für die Extra-Absicherung sorgsam überdacht werden:
• Riskantes finanzielles Auffangnetz:
Zahnzusatzversicherungen zahlen sich nur in Einzelfällen
aus, wenn es Patienten durch die Wahl des richtigen Tarifs
gelingt, einen hohen Eigenanteil bei ihrem Zahnersatz zu
senken, etwa wenn Keramik-, Edelmetallkronen oder Implantate
zum Einsatz kommen sollen. Doch grundsätzlich handelt es
sich bei einer Zahnzusatzversicherung um einen Risikovertrag
und nicht um eine sichere Bank. Wird der Vertrag gekündigt,
sind die eingezahlten Beiträge weg und Patienten gehen leer
aus.
• Kostenfalle Vorbehandlungen: Eine Zahnzusatzversicherung
zahlt nicht, wenn eine Heilbehandlung bereits vor
Vertragsabschluss begonnen hat. Denn übernommen werden in
der Regel nur Kosten für Behandlungen, die erst nach
Vertragsabschluss vom Arzt empfohlen oder angeordnet werden.
Wer eine Extrapolice zur Kostenübernahme bei
Zahnbehandlungen abschließen will, sollte darauf achten,
dass zum Vertragsbeginn keine Behandlung bereits in Gang ist
und der Zahnarzt auch keinerlei Diagnose gestellt hat.
Allerdings gibt es auch Versicherungstarife, die bei zuvor
diagnostizierten Zahnerkrankungen einspringen. Eine solche
Zusatzversicherung ist jedoch teurer.
• Kostenfalle Wartezeit: Meist werden in den ersten drei
oder acht Monaten nach Vertragsabschluss noch keine Kosten
übernommen. Darüber hinaus sind die Leistungen in den ersten
Vertragsjahren häufig begrenzt.
• Kostenfalle Erstattungsausschluss: Nicht alle Leistungen
sind abgesichert. Teilweise kommen Versicherungen für
Zahnersatz auf, teilweise nur für die Erhaltung der Zähne.
Implantate oder Inlays können je nach Tarif ausgeschlossen
sein. Auch kann sich das Versprechen einer
hundertprozentigen Kostenübernahme etwa beim Zahnersatz auf
die Basistherapie, also die Regelversorgung, beschränken.
• Kostenfalle Alter: Die monatlichen Beiträge müssen
dauerhaft gezahlt werden und steigen in den meisten Fällen
mit dem Alter – auch bei guter Zahngesundheit – an. Für
Patienten kann es sich lohnen, selbst Geld für eine
eventuell spätere Zahnbehandlung anzusparen.
• Kostenfallen ohne Extraversicherung vermeiden: Die
gesetzlichen Krankenkassen bezahlen rund die Hälfte der
Kosten für eine solide Standardversorgung. Dazu zählen
Nichtedelmetall-Kronen, Verblendungen im vorderen
Zahnbereich und bestimmte Brücken.
Der Eigenanteil beträgt zwischen 100 und 200 Euro statt 500
Euro oder mehr für eine Krone und 300 bis 400 Euro statt
1.000 Euro aufwärts für eine Brücke. Geringverdiener können
bei ZahnersatzBehandlungen einen Härtefall-Antrag stellen:
In einem solchen Fall zahlen die gesetzlichen Kassen das
Doppelte des Festzuschusses, das sind rund 100 Prozent der
Kosten für die Regelversorgung.
Weitere Informationen zu Extra-Zahnversicherungen gibt’s im
Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/zahnzusatzversicherungen.
Eine unabhängige Beratung zu Behandlungen, Versicherungen
und Patientenrechten rund um Zähne bietet die
Verbraucherzentrale NRW in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 an. Kontakte unter
www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.
Was Mieter wissen müssen - Praxistipps und Beispiele
aus der Rechtsprechung
Wenn sich Eigentümer und Mieter gut verstehen, bedenken sie
selten die Rechtslage. Dabei können aus kleinen
Meinungsverschiedenheiten schnell Streitigkeiten werden, die
dann nach rechtlichen Kriterien entschieden werden. Viele
allgemeine Regelungen greifen nicht, wenn beide Parteien
etwas anderes vereinbart haben. Deshalb ist es wichtig, sich
im Vorfeld zu informieren.
Der Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“ der
Verbraucherzentrale NRW behandelt alle wichtigen Themen vom
Unterschreiben des Mietvertrags bis zum Auszug, also zur
Übergabe der Wohnung nach der Kündigung.
Das Buch, das in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund
erschienen ist, bietet Praxistipps, Musterbriefe und
Formulierungsvorschläge sowie Hinweise auf die aktuelle
Rechtsprechung.
Über nichts wird in Sachen Mietwohnung so häufig gestritten
wie über die Frage, wer die Schönheitsreparaturen
durchführen muss. Deshalb ist diesem Thema ein eigenes
Kapitel gewidmet. Weitere Punkte sind Tierhaltung,
Wohnungsmängel und Mietminderung, Modernisierung oder
Mieterhöhung. Außerdem wird erläutert, welche Betriebskosten
tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden dürfen – ein
weiteres häufiges Streitthema.
Falls es tatsächlich zu einer Auseinandersetzung vor Gericht
kommen sollte, sind die Leserinnen und Leser mit den
abschließenden Tipps zur Beweissicherung und Vorbereitung
des Prozesses gut gerüstet.
Der Ratgeber hat 384 Seiten und kostet
16,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in de
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Hilfe bei der Finanzplanung:
Neuer Ratgeber vermittelt Grundregeln der Geldanlage
Duisburg, 14. Juni 2017 -Je
höher ein möglicher Gewinn ist, desto größer ist auch das
damit verbundene Risiko – das gilt ganz besonders für
Kapitalanlagen. Viel wichtiger als eine möglichst maximale
Rendite ist es deshalb für Kleinanleger, Kardinalfehler zu
vermeiden. Praktische Unterstützung bietet dabei der neue
Ratgeber „Geldanlage – Einfache Strategien für Ihre
Finanzplanung“ der Verbraucherzentrale NRW, mit Checklisten
und Expertentipps.
Leserinnen und Leser erhalten darin Grundlagenwissen zu
verschiedenen Anlageprodukten und erfahren, wie sie seriöse
Berater erkennen, Risiken richtig einschätzen und
verlockenden „Schnäppchen“ meiden, die sich als
verlustbringende Flops entpuppen können.
Dreh- und Angelpunkt sind dabei die Anlageziele. In jedem
Haushalt sollte ein finanzielles Polster vorhanden sein:
Experten empfehlen, dass etwa drei bis sechs
Nettomonatsgehälter kurzfristig verfügbar auf der hohen
Kante liegen sollten.
Erst, wenn diese Reserve vorhanden ist und die Themen
Anschaffungen, Eigenheim sowie private Altersvorsorge
abgehakt sind, ist die langfristige Kapitalanlage an der
Reihe. Auf jede dieser fünf Stufen der Finanzplanung geht
der Ratgeber ausführlich in einem eigenem Kapitel ein. Die
Königsdisziplin ist dabei der freie Vermögensaufbau mit
einer Bandbreite von schwankungsarmen Staatsanleihenfonds
bis hin zu Wertpapieren mit dem Risiko des Totalverlusts.
Der Ratgeber hat 208 Seiten und kostet
16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Erhöhung der
Pfändungsfreigrenzen: Anpassung nicht verpassen
Ab dem 1. Juli 2017 können Schuldner mit regelmäßigem
Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die
Pfändungsfreigrenzen werden um gut 5,5 Prozent erhöht. Das
macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten
Stufe fortan einen Freibetrag von 1.139,99 Euro,
beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.133,80 Euro
geschützt.
„Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne
Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von
Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch
von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet
werden“, pocht die Verbraucherzentrale NRW darauf, den
ohnehin am Existenzminimum wirtschaftenden Schuldnern die
Erhöhung des ihnen zustehenden Einkommens umgehend
einzuräumen.
Per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger
festgesetzte individuelle Freibeträge muss der Schuldner
selber ändern lassen.
Mit den folgenden Tipps weist die Verbraucherzentrale NRW
den Weg, um die Anpassung an die neuen Pfändungsfreigrenzen
nicht zu verpassen: Neue Pfändungstabelle beachten: Die
neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und
pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli 2017 zur
Auszahlung gelangen.
Durch die Erhöhung kann etwa ein alleinstehender Schuldner
ohne Unterhaltspflicht bei einem monatlichen Nettoeinkommen
von 1.300 Euro jetzt 1.183,66 Euro von seinem Lohn behalten.
Ist er für eine Person unterhaltspflichtig, kann nichts
gepfändet werden. Die aktuellen Pfändungsgrenzen sind im
Internet unter www.bundesgesetzblatt.de zu finden.
Eine Übersicht gibt es auch in allen Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW.
- Automatische Berücksichtigung:
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die neuen
Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und zwar auch
bei schon länger laufenden Pfändungen und Abtretungen.
Vorsorglich empfiehlt es sich jedoch, dass sich von Pfändung
oder Abtretung betroffene Schuldner beim Arbeitgeber oder
Sozialleistungsträger erkundigen, ob die neue
Pfändungstabelle bekannt ist und angewendet wird. Damit kann
irrtümlichen Auszahlungen an den pfändenden Gläubiger
vorgebeugt und eine möglicherweise Arbeitsplatz gefährdende
Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber vermieden werden.
- Automatische Anpassung
Pfändungsschutzkonto (PKonto): Die automatische Anpassung an
die neuen Freigrenzen gilt natürlich auch beim
Pfändungsschutzkonto. Kreditinstitute müssen hier sowohl den
geänderten Sockelfreibetrag von jetzt 1.133,80 Euro für den
Kontoinhaber als auch die angehobenen Freibeträge für
weitere Personen (426,71 Euro für die erste, weitere jeweils
237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person) automatisch
berücksichtigen. Betroffene müssen keine neuen
Bescheinigungen vorlegen.
- Rückforderungen: Überweisen Arbeitgeber,
Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute versehentlich
noch nach der alten Tabelle, kann der Schuldner von diesen
die Nachzahlung der irrtümlich an den Pfändungsgläubiger zu
viel gezahlten Beträge verlangen.
- Achtung! Keine Automatik bei
Gerichtsbeschluss oder Bescheid: Für Pfändungen, bei denen
der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen
vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt
wurde, wirken die neuen Pfändungsfreigrenzen leider nicht
automatisch.
Dies ist zum Beispiel bei einem gerichtlichen Beschluss
wegen höheren Einkommens und entsprechend höherem Freibetrag
bei einer Kontopfändung der Fall: Hier ist
möglichst schnell beim Vollstreckungsgericht zu beantragen,
dass der Beschluss abgeändert wird und die Freigrenzen
angehoben werden.
Hat der öffentliche Gläubiger den Freibetrag per Bescheid
bestimmt, muss bei diesem eine entsprechende Änderung
beantragt werden. Hierbei ist Eile geboten, denn die alten
Beschlüsse und Bescheide gelten so lange, bis dem
Kreditinstitut eine anders lautende Entscheidung zugeht.
Gemeinsam genießen Mit Kindern
essen: Tipps und Rezeptvorschläge
Du musst den Teller leer essen!“ – „Du musst alles
probieren!“ – „Bei Tisch wird nicht getrunken!“ Weit
verbreitete Regeln wie diese können Eltern und andere
Erziehende getrost vergessen. Wie alle Beteiligten am Tisch
glücklich werden, erläutert der Ratgeber „Mit Kindern essen
– Gemeinsam genießen in der Familienküche“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das Buch beschreibt, welche
kindlichen Bedürfnisse das Essverhalten steuern, und
erläutert, wie und wo Erwachsene darauf Einfluss nehmen
können.
So sind die Vorliebe für Süßes und die Abneigung gegen
Bitteres und Saures genetisch vorgegeben. Der Geschmackssinn
ist jedoch entwicklungsfähig, neugierig und bereit, sich zu
ändern. Hinter einer Abneigung könnte aber auch eine
Unverträglichkeit stecken. Ebenso spielt die Essenssituation
eine große Rolle. Im Theorieteil erfahren die Leserinnen und
Leser, was, wie viel und wann Kinder essen sollten, und
bekommen Empfehlungen für eine vollwertige Ernährung. Ziel
ist es, die Bedürfnisse und Wünsche eines Kindes mit dem
Verantwortungsbewusstsein für eine gesunde Ernährung in
Einklang zu bringen. Der anschließende Praxisteil liefert
mehr als 120 vegetarische Rezepte mit Gerichten aus
verschiedenen Ländern zum Ausprobieren. Denn: Mahlzeiten zu
planen, einzukaufen, zu kochen und zusammen am Tisch sitzen,
heißt sich auszutauschen, voneinander zu lernen und
gemeinsam zu genießen.
Der Ratgeber hat 224 Seiten und kostet
12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Ertrag der Solaranlage
optimieren : Solarwärme-Check findet Schwachstellen und
zeigt Optimierungsmöglichkeiten
Duisburg, 01. Juni 2017 - Eine solarthermische Anlage
gewinnt Wärme aus Sonnenlicht, ohne teuren Brennstoff und
schädliche Emissionen. So zumindest die Theorie – denn in
der Praxis halten leider nicht alle Anlagen, was sie
versprechen.
Wie es um die tatsächliche Leistung des Systems bestellt
ist, und wie es verbessert werden kann, verrät der
Solarwärme-Check der Energieberatung der
Verbraucherzentrale. Solarthermische Anlagen versprechen
niedrige Heizkosten, zudem werden sie großzügig gefördert.
Dementsprechend beliebt ist die Technik.
Leider sieht die Realität oft etwas anders aus, wie Jochen
Kruse, Energieberater der Verbraucherzentrale Duisburg,
erläutert: „Viele der von uns bisher geprüften Anlagen
bringen deutlich weniger Ertrag als erhofft. Dadurch wird
weniger Brennstoff eingespart als geplant. In Extremfällen
ist der Verbrauch durch besonders ineffiziente Anlagen sogar
gestiegen.“ Über 1.000 Geräte haben die Energieberater im
vergangenen Sommer bereits gecheckt. Aufgefallen ist ihnen
dabei zum Beispiel, dass viele Anlagen nicht über einen
Wärmemengenzähler verfügen. Damit ließe sich ganz leicht
ablesen, wieviel Wärme die Anlage auf dem Dach tatsächlich
liefert. Häufig fehlt außerdem eine ausführliche
Anlagendokumentation, die Wartung und Prüfung der Anlage
deutlich erleichtern würde.
„Als Laie hat man also kaum eine Chance, die
Leistungsfähigkeit der eigenen Anlage richtig
einzuschätzen“, sagt Jochen Kruse. Dabei ist Abhilfe bei
vielen Problemen möglich und nicht einmal besonders
kostenintensiv. Hier hilft der Solarwärme-Check weiter:
Verbraucher erhalten Klarheit über die Leistungsfähigkeit
ihrer Anlage und eine Richtschnur, welche Verbesserungen
möglich oder sogar nötig sind.
Bei einem Vor-Ort-Termin überprüft die Energieberaterin oder
der Energieberater zentrale Komponenten der Anlage und
schließt Messgeräte für die Aufzeichnung wichtiger
Systemtemperaturen an. Diese Messdaten werden bei einem
zweiten Termin einige Tage später – davon mindestens einem
Sonnentag – ausgelesen.
Die Energieberaterin oder der Energieberater führt alle
Daten zusammen, interpretiert die Messergebnisse und
analysiert, wie die Effizienz der Anlage verbessert werden
kann. Einen Bericht mit der Gesamteinschätzung der Anlage
und den Empfehlungen erhalten die Auftraggeber wenig später
per Post.
Der Solarwärme-Check ist ein Angebot für alle privaten
Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine solarthermische
Anlage zur Trinkwassererwärmung und/oder
Heizungsunterstützung besitzen. Termine für den
Solarwärme-Check können ab sofort unter 0203/488011-01 oder
0211 – 33 996 555 gebucht werden.
Die Kostenbeteiligung beträgt 40 Euro, für
einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist
der Solarwärme-Check kostenlos. Der Solarwärme-Check wird
gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mehr Informationen unter
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Holz? Sonne? Erde?
Gas? Die richtige Heizung für den Neubau finden
Die Auswahl der Heizungsanlage für ein neues Haus oder eine
neue Wohnung ist eine wichtige Entscheidung: Wohnkomfort,
Heizkosten und nicht zuletzt die eigene Klimabilanz der
nächsten Jahrzehnte hängen maßgeblich davon ab. Jochen
Kruse, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale,
erläutert Vor- und Nachteile moderner Heizsysteme. „Am Markt
gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Technologien“,
erklärt Jochen Kruse.
„Am wichtigsten bei der Auswahl ist, dass das System zum
Gebäude und seinen Bewohnern passt.“ Am besten sollte
deshalb ein unabhängiger Energieberater bei der Entscheidung
helfen, der nicht auf eine bestimmte Technik festgelegt ist.
Standard bei konventioneller Heiztechnik sind heute
Brennwertkessel für Erdgas oder Heizöl. Seit einigen Jahren
nimmt der Anteil kontinuierlich ab (vor 10 Jahren lag der
Anteil noch bei 67 Prozent).
Die Anschaffungskosten sind moderat, dafür fallen regelmäßig
Wartungskosten an. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die
Heizkosten mittel- bis langfristig ansteigen werden. Zudem
verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Eigentümer, in Neubauten mit Brennwertkesseln anteilig
regenerative Energieträger zu verwenden. Kontinuierlich
zugenommen hat der Anteil von elektrischen Wärmepumpen (23
Prozent) und von Fernwärme (24 Prozent) als Heizsystem in
den neu fertiggestellten Wohnungen. Letztere lassen sich
kaum pauschal bewerten, da die Energie in den
Heizkraftwerken sehr unterschiedlich erzeugt wird.
Elektrische Wärmepumpen, die Wärme aus Erdreich, Grundwasser
oder der Luft ziehen, sind in der Anschaffung teurer. In
Neubauten machen sie aber häufig Sinn, wenn wichtige
Voraussetzungen wie eine gute Wärmedämmung oder die Eignung
für eine Niedertemperaturflächenheizung (z.B.
Fußbodenheizung) gegeben sind. Praktische Messungen an neu
gebauten Wärmepumpenheizungen bringen immer wieder
Überraschungen. Ein kürzlich von Fraunhofer-IBP
veröffentlichter Bericht weist auf sehr große Abweichungen
der gemessenen Effizienz gegenüber den Planungswerten hin.
Gerade GrundwasserWärmepumpen, denen die höchste Effizienz
zugeschrieben wird, waren am weitesten von ihrem geplanten
Optimum entfernt (Untersucht wurden elektrische Wärmepumpen
mit Luft, Erdreich oder Grundwasser als Wärmequelle). Am
besten schnitten in diesem Test Erdreich-Wärmepumpen ab. Bei
Luft-Wasser-Wärmepumpen schlägt häufig der elektrische
Heizstab der Effizienz ein Schnippchen. Gerade wenn die
Wohnraumtemperaturen
deutlich höher als die geplanten 20°C betragen oder der
Warmwasserverbrauch höher als geplant ist, wird der Heizstab
öfter zum Heizen benötigt.
Dadurch kommt es zu Effizienzeinbußen. Solarthermieanlagen
zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung können mit
beiden Systemen kombiniert werden. In der Versorgung von
Mehrfamilienhäusern haben sich außerdem seit Jahren
Blockheizkraftwerke ökologisch und ökonomisch bewährt. Sie
erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und sind daher
besonders effizient.
Mittlerweile gibt es von verschiedenen Herstellern auch
sogenannte NanoBlockheizkraftwerke für den Einsatz in
Einfamilienhäusern. Je nach gewählter Heizungsanlage gibt es
Fördermöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können.
Zumeist müssen die Anträge vor Auftragserteilung gestellt
werden. Die einschlägigen Programme können beim
Energieberater erfragt werden. Mehr Informationen zur
Auswahl des Heizsystems gibt es bei der Energieberatung der
Verbraucherzentrale.
Die Beratung in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 kostet 5,00/7,50 Euro
pro halber Stunde/45 Minuten. Eine Terminvereinbarung ist
zwingend notwendig unter 0203/488 011-01 oder Tel. 0211 / 33
996 555. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem
Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Mehr Informationen gibt es auf
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die
Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Erste Schritte in Richtung
Traumjob
Wichtige Tipps rund ums Praktikum
Was motiviert mich? Was gefällt mir an bestimmten
Tätigkeiten? Und gibt es Berufe, in denen ich meine Stärken
einsetzen und meine Wünsche erfüllen kann? Junge Menschen
sollten sich diese Fragen spätestens dann stellen, wenn sie
zum ersten Mal probeweise ins Arbeitsleben eintauchen. Denn
nur so können sie sich für ein Praktikum entscheiden, das
sie wirklich weiterbringt.
Der Ratgeber „Chance Praktikum – Organisation, Recht,
Finanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW unterstützt sie
bei der Suche nach dem richtigen Platz, klärt über Rechte
und Pflichten auf, gibt Tipps zu Finanzierung und
Versicherung und berät zum Umgang mit Konflikten und
Ausbeutung.
Ein ganzes Kapitel widmet sich dabei dem Auslandspraktikum,
das später einen besonderen Pluspunkt im Lebenslauf
darstellen kann. Viele Fragen stellen sich allerdings
unabhängig vom Praktikumsort: Wann ist der richtige
Zeitpunkt für das Hineinschnuppern in die Arbeitswelt? Wie
finde ich einen guten Platz? Und woran erkenne ich, ob ein
Praktikum nützlich ist oder nur Zeitverschwendung?
Die Antworten finden Schüler und Studierende in dem Ratgeber
mit praktischen Checklisten und zahlreichen Adressen von
Praktikumsbörsen. Darüber hinaus gibt das Buch Tipps zu
Bewerbung und Vorstellungsgespräch und erklärt den
„Geheimcode“ in Arbeitszeugnissen, der für das ganze
Berufsleben gilt.
Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 9,90
Euro, als E-Book 7,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Telefonieren, simsen, surfen wie zu Hause
Aus für die Roaming-Kosten in der EU
Reisende, die an Spaniens Stränden oder im Restaurant in
Rimini nicht auf den Online-Einsatz ihres Smartphones
verzichten möchten, können sich freuen: Ab 15. Juni werden
die Extra-Entgelte für die Handynutzung im EUAusland
weitgehend abgeschafft!
Das bedeutet Kosten wie zu Hause für alle, die künftig aus
einem Land der Europäischen Union (EU) telefonieren, eine
SMS schicken oder im Internet surfen. Wie schon lange
gefordert, wird die mobile Kommunikation im Ausland
vereinfacht und preiswerter. „Netzbetreiber können jedoch
auch künftig Zuschläge für zu langes Verweilen im Netz
verlangen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf einen
Wehrmutstropfen hin.
Bevor der Gebührenticker rattert, müssen Surfer im Ausland
allerdings rechtzeitig von ihrem Mobilfunkanbieter einen
Warnhinweis erhalten, um zu verhindern, dass die
Mobilfunkrechnung unkontrolliert in die Höhe schnellt. Was
Reisende rund um den Wegfall der Roaming-Entgelte sonst noch
wissen sollten, erläutert die Verbraucherzentrale NRW:
• Tarifoptionen fürs In- und Ausland prüfen:
Mobilfunkunternehmen können reine Inlandstarife ohne
Roaming-Funktion anbieten. Ist nur ein Tarif fürs mobile
Telefonieren und Tummeln im Netz fürs Inland vereinbart,
verweigert die SIM-Karte nach einem Grenzübertritt ihren
Dienst. Vor Reisebeginn sollten Handynutzer daher genau
prüfen, ob ihr Vertrag die Nutzung von Smartphones, Tablets
und Co. fürs In- wie Ausland gleichermaßen zulässt, welche
Tarif-Alternativen es bei eingeschränkter Vereinbarung gibt
und welche Kosten bei einem Tarifwechsel anfallen.
• Funktions-Limits beim mobilen Internet beachten: Gleiche
Entgelte wie zu Hause fallen im EU-Ausland nur bei
angemessener Datennutzung – dem sogenannten „Fair Use“ – an.
Damit das Surfen fern von zu Hause nicht allzu stark
ausufert, können Mobilfunkunternehmen den Umfang der
Datennutzung im EUAusland einschränken.
Kunden, die die vorgegebenen Grenzen beim Online-Surfen
überschreiten, werden unter Umständen von ihren Anbietern
fürs Power-Surfen im Netz zur Kasse gebeten. Um nach der
Rückkehr beim Blick auf die Mobilfunkrechnung böse
Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Urlauber und
sonstige Reisende mit den „Fair Use“-Regeln ihres Anbieters
vertraut machen.
• Mobilfunkkosten außerhalb der EU: Telefonieren in Ländern,
die nicht zur Europäischen Union gehören, kann aber
weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Das Aus für die
bisherigen Roaming-Regeln gilt nämlich nicht in Ländern wie
Thailand, der Schweiz oder der Türkei.
Nur bei der mobilen Datennutzung werden Nutzer auch
außerhalb der EU vor dem finanziellen Kollaps geschützt. Die
Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihre Kunden zu warnen,
wenn das Kosten-Limit von 50 Euro überschritten wird. Bei
knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch
trennen.
Der Tritt auf die Kostenbremse greift jedoch nur, wenn der
Datenverbrauch im Ausland auch in Echtzeit gemessen werden
kann. Ist dies technisch unmöglich, muss der jeweilige
Anbieter seine Kunden darüber informieren, dass bei deren
Datennutzung die Kosten nach oben offen sind. Etwa bei einer
Kreuzfahrt auf hoher See oder während des Flugzeug-Trips
können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell
explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten in
das Mobilfunknetz einwählt.
• WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist
deshalb sicher, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins
Internet einwählt, sondern dafür das schiff- oder
hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) beziehungsweise ein
Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible
Geschäfte sollte man allerdings über WLAN sicherheitshalber
besser verzichten.
• Geräte richtig einstellen: Auch im Ruhemodus können
Smartphones und Tablets durchaus Datenvolumen verbrauchen:
zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps
oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern
möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen,
dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze
herunterlädt.
Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind,
verrät die Bedienungsanleitung sowie eine Videoanleitung der
Verbraucherschützer im Netz unter
www.verbraucherzentrale.nrw/roaming2017.
Werden fürs mobile Telefonieren und Surfen im Ausland
Extra-Kosten berechnet, prüft die Beratungsstelle
Duisburg,Friedrich-Wilhelm-Str. 30 die Rechnungen des
Anbieters und helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Kontaktadressen im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.
Basisinformationen zu den neuen Regeln beim Roaming gibt’s
ebenfalls online unter
www.verbraucherzentrale.nrw.de/roaming.
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Mai 2107 II |
Gesundes Grillvergnügen
Duisburg, 30. Mai 2017 - Sobald das Wetter es erlaubt, ist
draußen der Grill in Aktion. Für Abwechslung auf dem Rost
sorgen neben Steaks, Würstchen und Fisch auch Gemüse,
Kartoffeln und Obst. Damit kommen auch Vegetarier und
Veganer auf ihre kulinarischen Kosten.
„Doch falsche Handhabung am Grill ist riskant, etwa wenn
sich durch auf die Glut tropfendes Fett krebserregende
Stoffe bilden oder gesundheitsschädliche Keime durch
unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln übertragen werden“,
warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat Tipps für
ungefährliche Gaumenfreuden am Grill:
• Grillgerät: Während eingefleischte Grillfans gerne offenes
Holzkohlefeuer entfachen, das dem Grillgut den typischen
Geschmack verleiht, schätzen andere die kurze Vorheizzeit
von Gas- und Elektrogeräten.
Durch den fehlenden Rauch entstehen hierbei weniger
krebserregende Stoffe, und es gibt keine Asche zu entsorgen.
Um sich vor Fettspritzern zu schützen, gehören Schürze,
Handschuhe und eine lange Grillzange zur Grundausstattung
von Grillmastern. Einweg-Grills verursachen hingegen unnötig
viel Abfall.
• Grillplatz: Jeder Rost braucht einen sicheren und festen
Standplatz. Ein mit Holzkohle betriebener Grill darf jedoch
niemals in der Garage oder in Räumen angefacht werden – auch
nicht, wenn Fenster oder Türen geöffnet sind. Das
entstehende Kohlenmonoxid kann zu tödlichen Vergiftungen
führen. Deshalb darf die Restwärme des Grills auch drinnen
nicht als Heizquelle dienen.
• Grilltechnik: Als Brennmaterial für den Holzkohlegrill
eignen sich nur Holzkohle oder -briketts. Altpapier oder
Holz hingegen können beim Abfackeln giftige Gase entwickeln,
die sich mit dem Rauch auf die Grillwaren legen. Den Grill
rechtzeitig mit Holzkohle anheizen und so lange durchglühen
lassen, bis sich eine weiße Ascheschicht gebildet hat.
Fleisch, Fisch oder Gemüse erst auflegen, wenn kein Rauch
mehr aufsteigt. Damit kein Fett in die Glut oder auf die
Heizschlange gelangt, sollte das Grillgut auf Grillschalen
oder Alufolie gelegt werden.
Am besten außerdem auf das ständige Bestreichen mit Marinade
oder das Bespritzen mit Bier verzichten! Verkohlte Stellen
an gegrilltem Fleisch, Gemüse oder Obst sollten nicht
verzehrt werden!
• Grillgut: Gepökeltes gehört nicht auf den Grill. Denn beim
Erhitzen von Kassler oder Räucherspeck, Fleisch- und
Bockwurst oder Leberkäse können aus dem Nitritpökelsalz
krebserregende Nitrosamine entstehen.
Beim Fleisch sind Nackenkoteletts, Steaks, Lende oder
Geflügelschnitzel gut geeignet, weil sie relativ mager sind.
Bei Fisch sind Thunfisch, Lachs oder Forelle – in Alufolie
gewickelt oder in einem speziellen Besteck gegrillt –
besonders lecker.
• Grillvarianten: Festfleischige, saftige Gemüsesorten –
etwa Zucchini, Auberginen, Cocktailtomaten, Champignons,
Fenchel, Spargel, Maiskolben, Paprika, Kürbis, Kartoffeln
oder Zwiebeln – eignen sich mit Füllung hervorragend zum
Grillen. Einfache Desserts vom Rost sind Äpfel, Birnen,
Bananen, Erdbeeren, Pfirsiche, Pflaumen, Aprikosen, Ananas
oder Mangos. Fünf Minuten auf dem Grill und sie besitzen ein
besonderes Aroma. Tolle Topics für fruchtige Spieße oder
gegrillte Obststückchen sind Soßen aus Butter und Fruchtsaft
oder Rum.
Komplett wird ein gesundes und kalorienmoderates Grillbüfett
durch frische Salate, Gemüsesticks mit Dips,
Folienkartoffeln und Brot.
• Grillwürze: Fleisch, Fisch oder Gemüse erst nach dem
Grillen salzen. Das Grillgut verliert sonst Wasser, wird
trocken und leidet am Geschmack. Wer Alu-Grillschalen oder
Alufolie verwendet, sollte später würzen: Denn Salz und
Säure lösen Aluminium und übertragen es aufs Grillgut.
Eine Alternative sind Grillschalen aus Edelstahl, die zudem
vielfach verwendet werden können. Um das Austrocknen von
Fleisch und Fisch zu verhindern, sollte das Grillgut dünn
mit hitzestabilem Öl bestrichen werden. Grillsachen mit
würziger Marinade am besten selber einlegen, weil hierbei
auf Zusatzstoffe verzichtet wird und die Beschaffenheit von
Fleisch und Fisch besser beurteilt werden kann. Bevor
Grillwaren abgetupft in einer Aluschale auf den Rost
wandern, sollten sie bis zu 24 Stunden vollständig bedeckt
mariniert werden. Regel hierbei: je dicker das Fleischstück
umso länger.
• Grillhygiene: Rohe tierische Lebensmittel können
krankheitserregende Keime enthalten. Bei gut durchgegrillten
Steaks sind Bakterien kein Problem. Eine Übertragung von
Keimen von rohen auf gegarten Lebensmitteln muss vermieden
werden, deshalb verschiedenes Besteck und Teller verwenden.
Hände, Geräte und Flächen, die mit rohen Waren oder
verwendeten Marinaden in Kontakt waren, gut mit heißem
Wasser und Spülmittel säubern. Möglichst keine Speisen –
etwa Mayonnaise oder Desserts – mit rohen Eiern zubereiten,
vor allem dann nicht, wenn diese nicht gekühlt werden
können.
Achtung: Verzug! Auch ohne
Mahnung drohen Inkassokosten
Die Tankfüllung wurde per EC-Karte mit Unterschrift bezahlt.
Doch als der Händler die Lastschrift einige Tage später
abbuchte, war nicht genügend Geld auf dem Konto. „Durch die
zurückgewiesene Lastschrift gerät der Kunde automatisch in
Zahlungsverzug und muss dann auch die Kosten für das
Eintreiben der offenen Forderungen tragen“, rät die
Verbraucherzentrale NRW, das Konto stets genau im Blick zu
haben: „Denn: Eine Mahnung zur Zahlung braucht es vorher
nicht.“ Wenn etwas schiefläuft, wo eigentlich sofort gezahlt
werden sollte, riskiert man, alsbald unerwartete Post von
einem Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende Gebühren
inklusive. Fürs eigene Management offener Forderungen hat
die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps zusammengestellt:
- Bei Lastschrift – sofort in Verzug: Ob Schuhe oder
Reisebuchung: Wer im Internet kauft und per Lastschrift
bezahlt, kann ins Soll rutschen, wenn diese dann nicht
eingelöst werden kann. Weil der Kunde den Rechnungsbetrag
schuldig bleibt, gerät er sofort in Zahlungsverzug.
Das gilt auch bei Lastschriften, die beispielsweise
Energieversorgern oder Telekommunikationsanbietern für die
monatliche Abbuchung von Strom- oder Gasabschlägen oder der
Telefonrechnung erteilt werden. Zahlung auf Rechnung – mit
Mahnung: Wer auf Rechnung kauft oder etwa vom Handwerker
eine Rechnung bekommt, erhält in der Regel erst eine
Mahnung, bevor er wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung in
Verzug gerät.
Die Zahlung ist nur dann rechtzeitig, wenn der Gläubiger den
Geldbetrag innerhalb der Zahlungsfrist erhalten hat. Bei
Überweisungen ist der Tag der Gutschrift auf dem
Empfängerkonto maßgeblich.
Allerdings: Wurde in der Rechnung bereits auf die Fälligkeit
der Rechnung und die Folgen des Zahlungsverzuges
hingewiesen, gerät der Schuldner auch ohne Mahnung
spätestens 30 Tage nach deren Zugang in Verzug. Verzug
ohne Mahnung: Auch wenn ein Kalenderdatum – wie zum Beispiel
in Mietverträgen – als Zahlungsziel vereinbart wurde, bis
wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist, braucht
es keiner Mahnung.
Wird nicht pünktlich gezahlt, befindet sich der Schuldner ab
dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der
Zahlungsfrist folgt. Muss die Miete etwa bis 3. Juni auf dem
Vermieterkonto sein, gerät man ab dem 4. Juni in
Zahlungsverzug, wenn das Geld nicht eingegangen ist.
- Einschalten von Inkassobüros: Nicht klar geregelt ist,
wann ein Anbieter eine Forderung ohne vorherige Mahnung des
Schuldners direkt an ein Inkassounternehmen weitergeben und
dem Schuldner die Kosten hierfür auferlegen kann.
Einerseits hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein
Gläubiger Anspruch auf den Ersatz eines "Verzugsschadens"
hat, zu dem auch angemessene Entgelte eines
Inkassounternehmens gehören können. Wenn eine Mahnung für
den Verzugseintritt entbehrlich war, können Händler also
argumentieren, die Entgelte für ein Inkassounternehmen seien
ein Verzugsschaden, den der säumige Zahler tragen muss.
Andererseits sieht das Gesetzbuch Gläubiger aber auch in der
Pflicht zu verhindern, dass die Zusatzkosten für einen
Schuldner unverhältnismäßig hoch werden. Deshalb müssen nach
Ansicht der Verbraucherzentrale NRW mindestens große Händler
dem Kunden zuerst wenigstens eine Mahnung schicken, um so
den Schaden zu mindern und Inkassokosten zu vermeiden.
- Kontokontrolle: Ein regelmäßiger Check der Kontoumsätze
ist der erste Schritt, um möglichen Inkassokosten
vorzubeugen. Daueraufträge, erteilte Lastschriften und zu
erwartende Abbuchungen beim Zahlen mit Karte sollten immer
mit dem aktuellen Haben auf dem Kontostand im Gleichschritt
sein.
Denn ansonsten wird riskiert, dass Lastschriften
zurückgewiesen werden, wenn das Konto nicht ausreichend
gedeckt ist.
Besondere Obacht ist natürlich zum Ende des Monats
angezeigt, wenn sich das Guthaben dem Ende neigt und
regelmäßige Abbuchungen wie etwa der Abschlag für die
Stromversorgung noch ausstehen. Und auch wenn dann noch ein
Restguthaben auf dem Konto ist, kann es passieren, dass
Banken kleine Lastschriften, z. B. von 11 Euro für einen
Einkauf im Supermarkt, nicht einlösen, um sicherzustellen,
dass sie ihre Kontogebühren abbuchen können. Mehr
Informationen unter
www.verbraucherzentrale.nrw/inkassounternehmen
Risiken nicht unterschätzen:
Ratgeber erklärt die wichtigsten Versicherungen
Sechs Policen haben Deutsche im Schnitt in der Tasche und
zahlen dafür etwa 2.200 Euro im Jahr. Trotzdem sind viele
unzureichend oder falsch versichert. So wird der Verlust des
Koffers auf einer Reise oft als Gefahr eingestuft, aber
gegen die Folgen von Starkregen und Überschwemmungen ist nur
jedes dritte Haus in Nordrhein-Westfalen abgesichert. Laut
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
unterschätzen die meisten Menschen das Risiko, selbst Opfer
solcher Wetterlagen zu werden. Auch vor der
existenzbedrohenden Berufsunfähigkeit schützt sich nicht
einmal ein Viertel der Haushalte in Deutschland.
Der Ratgeber „Richtig versichert – Wer braucht welche
Versicherung?“ der Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche
Verträge in der aktuellen Lebenssituation wirklich wichtig
und welche überflüssig sind.
Das Buch, das in Kooperation mit der ZDF-Sendung „WISO“
erschienen ist, weist einen Weg durch die unübersichtliche
Angebotsvielfalt.
Eine erste Übersicht bieten bereits die Tabellen im
Buchumschlag. Die einzelnen Kapitel behandeln die
unterschiedlichen Policen dann ausführlich. So können
Verbraucherinnen und Verbraucher einschätzen, ob sie vor den
größten Gefahren geschützt sind. Gleichzeitig bekommen sie
Tipps, wie sie unnötige oder zu teure Verträge beenden.
Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet
16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
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Verbraucherzentrale in Duisburg Wegweiser zu Recht
und Rat |
Duisburg, 24. Mai 2017 - Online shoppen,
via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen Kredit
aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsumalltag
bestimmten die Arbeit der Verbraucherzentrale in Duisburg im
vergangenen Jahr. Neue Themen, ohne dass die Dauerbrenner
wie Drücker an der Haustür oder einschüchternde
Inkassoforderungen auf dem Rückzug gewesen wären. Für mehr
als 10.000 Ratsuchende war die
Beratungsstelle an der Friedrich-Wilhelm-Straße 2016
Wegweiser zu Rat und Recht.
Erfreulich, dass die Stadt den Vertrag bis 2019 verlängert
hat und das neue Angebot zur Rechts- und Budgetberatung bei
Energiearmut erfolgreich gestartet ist. In Duisburg startet
die Verbraucherzentrale jetzt mit „Get in“ ein Projekt, um
geflüchtete Menschen fit für den hiesigen Konsumalltag zu
machen. Die neue Bildungstrainerin vermittelt in
Trainingseinheiten in Integrationskursen etwa das kleine
Einmaleins bei Handyverträgen oder Geldgeschäften.
Mal winkt eine Fitnessuhr als Gratisgeschenk, mal lockt ein
Gewinnspiel zu Routenplanern im Internet. Andernorts preist
eine Onlineplattform unschlagbare Schnäppchen an oder sind
vermeintliche Gratis-Kochrezepte nur einen Mausklick
entfernt. Fast immer gemeinsame Zutat: Geschickte Täuschung,
damit arglose Nutzer kostenpflichtige Bestellungen vornehmen
oder in ungewollte Abos tappen.
„Und gemeinsam ist den von Abzockern im Internet
Geleimten, dass sie sich hilfesuchend an die
Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden“, bilanziert
Beratungsstellenleiterin Marina Steiner eine anhaltend hohe
Nachfrage bei den Rechtsberatungen.
Da versprach die Webseite www.slimsticks.de unter dem Slogan
„sicher, schneller, schlank“ mühelose Gewichtsreduktion dank
des löslichen Pulvers zum Einnehmen. Besteller eines
Testpakets wurden mit einem Bluetooth-Fitnessband im Wert
von 79,90 Euro als Gratiszugabe belohnt – wofür es nur der
Angabe von Namen und Zustelladresse bedurfte.
Doch wer dann auf den Button „Weiter“ geklickt hatte, sah
sich sofort mit einer Bestellung konfrontiert: Erst bei
genauerem Hinschauen wurde klar, dass das Fitnessarmband nur
dann ausgeliefert wird, wenn sich der Besteller auf das
90-Tage-Abonnement des Nahrungsergänzungsmittels einlässt
und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt. Darüber aber hatten
die Webseiten jedoch nicht eindeutig informiert – und so
versucht, unrechtmäßig abzukassieren.
Auch die Seite profi-kochrezepte.de lockte mit ausgekochter
Abzocke, um auf 20.000 Kochrezepte zugreifen zu können. Denn
wer danach backen, kochen oder braten will, muss zuvor unter
der Angabe persönlicher Daten einen "Zugang erwerben".
„Doch den Button ‚Jetzt anmelden‘ zu drücken, kam teuer zu
stehen: Der Betreiber der Seite, eine ‚B2B Web Consulting
GmbH‘, verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im
folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal
kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei
Jahre laufender Vertrag zustande gekommen“, erläutert
Steiner, „tatsächlich gab es auf der Internetseite einen
Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in
einem Fließtext am linken und rechten Rand. Danach richtete
sich das Angebot nur an ‚Firmen, Gewerbetreibende, Vereine,
Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige
Freiberufler‘.
Marina Steiner - Foto haje
Doch hatte der Betreiber keineswegs ausgeschlossen, dass
sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die
Falle tappten. „In einem von der Verbraucherzentrale NRW
angestrengten Verfahren hat das Oberlandesgericht Hamm der
Abzocke Anfang 2017 einen Riegel vorgeschoben: Nach einem
nun rechtskräftigen Urteil hat das Unternehmen gesetzliche
Informationspflichten nicht erfüllt – wie zum Beispiel die
klare und verständliche Angabe des Preises.
Dazu gehört auch, einen eindeutigen ‚Kaufen‘-Button zu
präsentieren. Außerdem hätten Verbraucher über das bei
Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informiert werden
müssen. Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und
weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter
‚Kaufen‘-Button fehlte, müssen Verbraucher, die sich
angemeldet haben, nicht zahlen.
Dieses Beispiel zeigt, wie Rechtsberatung im Einzelfall und
Aktivitäten zum generalisierenden rechtlichen
Verbraucherschutz wirkungsvoll Hand in Hand gehen“, freut
sich die Beratungsstellenleiterin über durchschlagenden
Erfolg gegen Abzocke im Internet.
Unter dem Motto „Achtung: Täuschend echt!“ hat die
Verbraucherzentrale vor Fake-Shops gewarnt, die im Netz mit
verlockenden Schnäppchenpreisen für Trendprodukte werben.
Wer auf die Echtheit der Angebote vertraute und wie verlangt
per Vorkasse bezahlte, sah häufig weder das Produkt noch das
Geld je wieder. „Unverlangtes Werben am Telefon,
Unterschieben von Verträgen oder eigenmächtige
Vertragskündigungen ohne Vollmacht des Kunden - dieses Trio
haben wir in 2016 als Türöffner ausgemacht, um an Haustür
und Telefon zum Abschluss neuer Energielieferverträge zu
kommen“, berichtet Marina Steiner.
Akribisch hat die Verbraucherzentrale Buch geführt, durch
welche Überrumpelungsmaschen Verbraucher in ungewollten
Energielieferverträgen landen. So hatten Ratsuchende in der
Beratung geschildert, dass sich Unternehmen bei ihnen
unaufgefordert am Telefon gemeldet und dann mit der
Nachricht überrascht hatten, dass angesichts der anstehenden
Gas- oder Strompreiserhöhung ein Anbieterwechsel schnell und
sorgenfrei echte Ersparnis bringe. Selbst wenn sich
Verbraucher bei einem solchen Telefonanruf lediglich mit der
Zusendung von Informationsmaterial einverstanden erklärt
hatten, wurden ihnen Vertragsbestätigungen nebst allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung zugeschickt. „
Damit wurde der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag
zustande gekommen war. Eine nach Ansicht der
Verbraucherzentrale NRW unzumutbare Belästigung, weil
Betroffene aktiv werden mussten, um sich gegen den
angeblichen Vertragsabschluss zu wehren“, erläutert Steiner.
Das erforderliche Einverständnis für die telefonische
Kontaktaufnahme sollten betroffene Verbraucher, so die
Behauptung der Anbieter, oft bei deren Teilnahme an
Gewinnspielen erklärt haben. Woran sich Betroffene
allerdings entweder nicht erinnerten oder dies bestritten.
Zudem beschwerten sich Ratsuchende, dass Direktvertriebler an der Haustür
unter dem Vorwand geklingelt hatten, um über neue Preise
informieren, eine Energieberatung durchführen oder auch
Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Mal waren sie auch unter
„falscher Flagge“ gesegelt und hatten sich als vermeintliche
Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer bekannter
Institutionen ausgegeben.
Mit dieser seriösen Visitenkarte hatten Umgarnte dann
schnell Vertrauen gefasst, um sich auf unterbreitete
Offerten einzulassen. Bisweilen wurde der Anbieterwechsel
auch als unvermeidlich hingestellt, weil es bald nur noch
Ökostrom gebe. Und nicht selten wurden fehlende
Sprachkenntnisse ausgenutzt, um vermeintlich günstige
Strompreise vorzugaukeln, die sich beim Vergleich dann
jedoch als viel zu hoch herausstellten. Gegen vier
auffällige Anbieter hat die Verbraucherzentrale NRW
inzwischen Klage eingereicht.
Einmal mehr mündeten falsche Kreditversprechen in
Kostenfallen. Da wurde auf Internetseiten mit
verheißungsvollen Adressen wie etwa sorglosduo.de,
firstgold.de oder mastercredit.de der unproblematische
Zugang zum bargeldlosen Bezahlen angepriesen, selbst wenn
der Finanzrahmen in Schieflage geraten war.
„Kredit und Kreditkarte ohne Schufa! Die hochgeprägte
Goldkarte winkt auch bei schlechter Bonität!“ – wer das
glaubte und bestellte, orderte ungewisse Erfolgsaussichten
inklusive. Denn entweder gab es nur teure
Prepaid-Kreditkarten oder gar bloß ein paar Antragsformulare
für ein Auslandskonto mit Sicherheitsleistung. Im
Kleingedruckten der Anbieter war nämlich erwähnt, dass die
Anfrage nur an ein Kreditinstitut zur Prüfung weitergegeben
werde. „Dessen ungeachtet war nach Bestellung der
Kreditkarte eine kostenpflichtige Postsendung per Nachnahme
ins Haus geflattert. Diese enthielt aber nicht die erhoffte
Kreditkarte, sondern die Aufforderung, eine Ausgabegebühr
von 49,90 Euro zu entrichten“, rechnet Marina Steiner vor.
Zudem sei eine Jahresgebühr in ähnlicher Höhe angefallen.
„Dies alles wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte
verlangt, auf die man vor der Benutzung erst Geld laden muss
– und die es anderswo kostengünstiger gibt“, entlarvt sie
die Tricks beim Versprechen vom problemlosen schnellen
Kredit.
Vor allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern
für Produkte der Unitymedia NRW GmbH: „Bei ihren Besuchen
hatten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die
Einstellung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017
geschürt“, berichtet die Beratungsstellenleiterin. Dadurch
verunsichert seien dann unüberlegt oft überflüssige und
teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche
kostenpflichtige TV-Angebote abgeschlossen worden. „Die
Werber hatten dabei auf Unkenntnis gesetzt. Denn dass für
die anstehende Umstellung von analogem auf digitalen
Kabel-Empfang keine neuen Verträge notwendig sind – das
hatten sie natürlich nicht verraten“, entlarvt Steiner die
Überrumpelungsstrategie.
Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen
und -vertretungen standen einmal mehr Probleme mit
Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es
um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um
Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab
es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Anlass für
Beschwerden gab es zudem, wenn die tatsächliche Leistung und
Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den
Versprechungen in der Werbung oder des Kundenberaters nicht
übereinstimmte. So wollten Ratsuchende etwa wissen, wie es
um Entschädigungsmöglichkeiten bei Geschwindigkeitsproblemen
bestellt ist.
Auch erste Verbraucherprobleme von geflüchteten Menschen
sind bei der Verbraucherzentrale angekommen: „So hatten
umtriebige Mitarbeiter in Telefonshops Flüchtlingen ein
kostenloses Smartphone oder Tablet versprochen, sie damit
dann in zwei oder gar drei Verträge mit 24-monatiger
Laufzeit gelockt“, zeigt Marina Steiner auf, dass die
Unerfahrenheit dieser Menschen zum Beispiel bei
Vertragsabschlüssen ausgenutzt wird. Aber auch die
Zahlungsmodalitäten bei der Energieversorgung mit Abschlägen
für Strom und Gas und der Jahresabrechnung für den
Gesamtverbrauch sind vielfach unbekannt. Die Beratungsstelle
bringt sich in Duisburg in das lokale Netzwerk ein, damit
Integration auch im Verbraucheralltag gelingt.
Mit der Kampagne zum
Thermostat-Check hat die Verbraucherzentrale auch
in Duisburg den Dreh für die richtige Einstellung zum
Energiesparen nahe gebracht. Zudem hat sie aufgezeigt, dass
ein Wechsel des Strom- und Gastarifs viele Haushaltskassen
sicher entlasten kann. „Neben dem Preis sind dabei vor allem
kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen wichtig und die
richtige Einschätzung von Preisgarantien und eine besondere
Vorsicht bei Bonusversprechen angezeigt“, erläutert Steiner
die Formel für den sicheren Wechsel.
Informationen rund um den Wegfall der Roaming-Entgelte beim
Surfen, Simsen und Telefonieren ins oder aus dem
europäischen Ausland hat die Verbraucherzentrale aktuell
ebenso auf dem Radar wie einen Check, ob Banken sich bei der
Vergabe von Verbraucherkrediten an die neuen gesetzlichen
Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung halten. Außerdem: Dass
große Player unter den Anbietern bei nicht bezahlten
Rechnungen mit eigenen Inkassobüros oder externen
Dienstleistern ein einträgliches Geschäftsmodell mit dem
Masseninkasso auf den Weg gebracht haben, hat die
Verbraucherzentrale jetzt öffentlichkeitswirksam
angeprangert. Nicht selten, dass für eine nicht eingelöste
Lastschrift durchs Forderungsmanagement dann die doppelten
Kosten fällig werden.
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Mai 2017 |
Schnelle Hilfe, wenn die Seele
sie braucht - Unterstützung für den Einstieg in die
Psychotherapie
Duisburg, 19. Mai 2017 - Wer ein
psychisches Problem hat, muss in der Regel monatelang auf
ein erstes Gespräch mit einer Therapeutin oder einem
Therapeuten warten. Das soll sich jetzt ändern: Seit April
sind spezielle Sprechstunden, für die es kurzfristige
Termine gibt, verpflichtend. Ratsuchende sollen so eine
erste Auskunft zu ihren Beschwerden und möglichen Hilfen
bekommen. Die am 1. April 2017 in Kraft
getretene, neue Psychotherapie-Richtlinie macht unter
anderem schnelle und unbürokratische Hilfe in
Krisensituationen sowie Akutbehandlungen möglich. Die
Neuauflage des Ratgebers „Psychotherapie – Chancen erkennen
und mitgestalten“ der Verbraucherzentrale NRW geht auf die
wichtigsten neuen Leistungsangebote ein, beantwortet aber
auch die vielen Fragen, die gleich geblieben sind.
Wann kommt eine Psychotherapie in Frage? Welche
Therapieformen gibt es? Sind die sensiblen Daten geschützt?
Die Leserinnen und Leser bekommen ausführliche Informationen
zum Ablauf einer Therapie an die Hand. Checklisten und
Szenenbeispiele geben Hinweise auf psychotherapeutisch
behandelbare Störungen und wichtige Merkmale einer
erfolgreichen Therapie. Eine große Rolle spielt dabei die
therapeutische Beziehung, denn Motivation gilt als ein
zentraler Faktor für Fortschritte der Behandlung.
Der Ratgeber hat 180 Seiten und
kostet 19,90 Euro (als E-Book 15,99 Euro).
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Hauskauf aus zweiter Hand
Von der Suche bis zur Schlüsselübergabe
Die Übernahme einer gebrauchten Immobilie mag dank der
möglichen Besichtigung bezugsfertiger Räume bequemer sein
als ein Hausbau – einfacher ist sie aber nicht. Zum
Kaufpreis kommen in aller Regel Modernisierungskosten, die
oft unter Zeitdruck abgeschätzt werden müssen. Außerdem
stellt die Entscheidung für ein bestehendes Haus oft einen
Kompromiss dar. Umso wichtiger ist es für die Käuferinnen
und Käufer, frühzeitig zu ermitteln, welche Maßnahmen
möglich und welche Investitionen nötig sind.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW „Kauf eines
gebrauchten Hauses“ gibt hierzu praktische Infos und hilft
auf dem kompletten Weg – von der Immobiliensuche bis zur
Schlüsselübergabe.
Wer ein Gebäude aus zweiter Hand kauft, sollte das Objekt
ganz genau unter die Lupe nehmen und Bausubstanz,
Heizungstechnik sowie sämtlichen weiteren
Modernisierungsbedarf gründlich prüfen.
Das Buch informiert dazu über gesetzliche Bestimmungen zu
Emissionen und Energiebedarf, bietet kommentierte
Vertragsbeispiele und gibt Tipps für den Umgang mit Maklern.
Mithilfe der umfangreichen Checklisten können Leserinnen und
Leser den Hauskauf strukturiert und gut vorbereitet angehen
und ihre Entscheidung fundiert treffen.
Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet
19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Immobilienbesitzer sollten vor
Starkregen gut gerüstet sein
Tipps zur Vorsorge vor
Rückstauschäden
Duisburg, 19. Mai 2017 - Heftige Gewitter,
anhaltender Regen und Hochwasser setzen bei Hauseigentümern
die Warnzeichen auf Rot. Denn Starkregen und steigende
Wassermassen überfordern irgendwann die kommunale
Kanalisation. Deren Abwasserkanäle können in solchen Fällen
die gewaltigen Wassermengen nicht mehr aufnehmen und
ableiten. Dadurch kommt es auf Straßen zu Stau und
Überflutung. Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und
Souterrainräume laufen voll. Schmutzwasser, das durch
Rückstau aus dem Kanal in das Gebäude zurück drängt,
verursacht oft große Schäden an Wänden, Böden und
Einrichtung.
„Für alle Schäden durch Rückstau haften
Grundstückseigentümer selbst! Hausbesitzer sollten deshalb
rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor der
Gefahr eines unkalkulierbaren Rückstaus und einer
Überflutung bei Starkregen an und in den eigenen vier Wänden
zu schützen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.
Nachfolgend liefert sie einige Tipps, die ihr Projektteam
Haus- und Grundstückentwässerung zum Schutz vor Rückstau in
petto hat:
• Schutzvorkehrungen: Räume unterhalb des
Straßenniveaus, in denen etwa eine Waschmaschine
angeschlossen ist oder aus denen Wasser über Abläufe
abfließt – sind besonders gefährdete Schwachstellen bei
Rückstaus. Dies sollte, wenn möglich, schon bei der
Immobilienplanung berücksichtigt werden.
Bei Räumen mit unvermeidbaren Ablaufstellen gewährleistet
eine Hebeanlage den besten Schutz. Sie pumpt anfallendes
Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Von
dort kann es nicht mehr zurückfließen. Hebeanlagen sind
teuer und benötigen Energie. WC und Dusche können jedoch
während eines Rückstaus noch genutzt werden. Dies ist jedoch
nicht möglich, wenn zum Schutz ein Rückstauverschluss
vorhanden ist. Dieser lässt Abwasser ungehindert passieren,
sperrt den Rückweg allerdings durch Klappen ab. Wer länger
nicht zu Hause ist, sollte stets sämtliche Rückstauklappen
verriegeln und außerdem alle Fenster und Türen auch im
Keller fest verschließen.
• Fachmännischer Einbau: Bevor Eigentümer ihre Immobilie mit
Hilfe eines Sanitärfachbetriebs rückstausicher machen,
sollten sie sich bei der Stadtentwässerung erkundigen, an
welcher Stelle die Rückstausicherung angebracht werden muss.
Dadurch werden ein falscher Einbau und der daraus
resultierende Ärger verhindert. Bei einem Neubau am besten
den Architekten fragen, wie der Rückstauschutz gemäß der
gültigen Bestimmungen ausgeführt wird. Individuelle
Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen
Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Fachbetriebe, die
Anlagen zur Rückstausicherung installieren, auf
Honorarbasis.
• Regelmäßige Wartung: Die
Funktionsfähigkeit von Hebeanlagen in Einfamilienhäusern
sollten regelmäßig überprüft werden. Rückstauklappen müssen
ebenfalls einmal im Jahr gereinigt und gewartet werden.
Ansonsten riskieren Grundstückseigner im Schadensfall ihren
Versicherungsschutz. Eigentümer können im Anschluss an eine
fachmännische Unterweisung ihre Rückstauklappen auch selbst
warten. Die Wartung sollte dokumentiert werden, um im
Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden. Viele
Fachbetriebe bieten auch Dauerwartungsverträge an. Vor einer
Auftragsvergabe ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und
deren Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.
• Richtige Versicherung: Die jeweilige Stadt oder
Gemeinde als Betreiber der öffentlichen Kanalisation haftet
nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese Schäden
sind aber auch in klassischen Hausrat- und
Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt.
Das Rückstaurisiko muss von daher in einer
Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden. Im
Schadensfall müssen Versicherte damit rechnen, dass ein
Nachweis über die regelmäßige Wartung von
Rückstausicherungen verlangt wird.
Achtung: Nicht jeder Rückstau ist immer
mitversichert. Hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an.
Hier hilft nur, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und
am besten mit weiteren Versicherungsangeboten zu
vergleichen.
Das Team der Verbraucherzentrale NRW am Verbrauchertelefon
Abwasser berät Hauseigentümer kostenfrei zum Schutz vor
Rückstau und Überflutung, sowie zu allen Fragen rund um die
Zustands- und Funktionsprüfung und Sanierung der
Abwasseranlage. Kontakt unter der Rufnummer 0211/3809-300,
montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und
donnerstags von 13 bis 17 Uhr.
Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW bieten
außerdem in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine halbstündige
Versicherungsberatung für 40 Euro zu Elementarschäden beim
Hausrat und rund ums Wohngebäude an. Kontakt im Internet
unter
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.
Dicht, passend und zuverlässig:
Bessere Kassenleistung bei Inkontinenzhilfen
Duisburg, 19. Mai 2017 - Absolut dicht, individuell
angepasst und stets verfügbar müssen sie sein: Menschen mit
Blasenschwäche brauchen spezielle Vorlagen
(Inkontinenzhilfen), um uneingeschränkt am
gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Wenn eine Versorgung mit diesen oder anderen Hilfsmitteln
erforderlich ist, übernehmen die gesetzlichen
Krankenversicherungen die Kosten für die Versorgung.
Patienten können jedoch nur Einlagen von Sanitätshäusern
beziehen, mit denen ihre jeweilige Krankenkasse einen
besonderen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Bislang gab
es immer wieder Probleme mit der Wahl und Lieferung der
dringend benötigten Einlagen. Seit März gelten neue Vorgaben
der gesetzlichen Krankenkassen, um eine bessere Versorgung
mit Inkontinenzhilfen sicherzustellen:
Patienten erhalten nun saugfähigere und auf ihre
individuellen Bedürfnisse angepasste Einlagen und können auf
eine fundierte Beratung pochen. Sie brauchen nicht mehr
tagelang auf eine Lieferung zu warten und müssen sich in
ihrer Not auch nicht mehr selbst um die Beschaffung von
Einlagen kümmern. „Kommt’s trotz der Neuregeln zu Problemen,
sollten Patienten sich hilfesuchend an ihre Krankenkasse
wenden. Denn sie muss für einen einwandfreien Service
sorgen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt einen
Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Versorgung: Um Inkontinenzhilfen auf Kosten der
Krankenkassen zu erhalten, benötigen Patienten eine
ärztliche Verordnung. Darin sollten Diagnose, Bezeichnung
des verordneten Artikels sowie die benötigte Menge
aufgeführt sein. Auf Rezept darf ein Fachhändler, der fester
Vertragspartner einer Kasse ist, nur Produkte aushändigen,
die im neu gefassten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen
Krankenkassen enthalten sind und die dem verabredeten
Standard entsprechen. In begründeten Ausnahmefällen
bewilligen die Krankenkassen auch Sondereinlagen.
- Kostenübernahme: Die gesetzlichen Kassen zahlen für
medizinische Einlagen den jeweils mit Apotheken oder
Sanitätshäusern vereinbarten Betrag – der beträgt monatlich
meist zwischen 14 und 28 Euro pro Kunde. Patienten müssen
sich jedoch mit zehn Prozent oder maximal zehn Euro pro
Monat an den Kosten beteiligen.
Wählt der Patient ein Sanitätshaus, das nicht Vertragspartner der
Krankenkasse ist, muss er damit rechnen, dass die dadurch
entstehenden Mehrkosten von ihm selbst zu zahlen sind. Diese
Zuzahlungspflicht gilt auch bei individueller Wahl von
Einlagen, die den medizinischen Bedarf qualitativ
übersteigen.
- Pflicht des Dienstleisters: Die Fachhändler sind
neuerdings verpflichtet, eine persönliche oder telefonische
Beratung zur Ermittlung des individuellen Versorgungsbedarfs
anzubieten. Außerdem müssen sie Ratsuchende auf die
Kassenleistungen hinweisen. Wenn Kunden dies wünschen,
müssen sie ein Beratungsgespräch auch als Hausbesuch
absolvieren. Damit Patienten das individuell richtige Modell
finden, müssen verschiedene Inkontinenzhilfen vorrätig sein,
individuell ausgesucht und angepasst werden. Stehen mehrere
Modelle zur Auswahl, können Kunden die verschiedenen
Varianten testen.
Ein Sanitätshaus oder eine Apotheke sind auch dafür
zuständig, Kunden im Umgang mit den Einlagen vertraut zu
machen. Lieferung und Service: Die Vertragspartner sind
verpflichtet, die benötigten Hilfsmittel unverzüglich zu
liefern. Außerdem müssen sie über eine Telefonhotline
verfügen, einen Bringdienst anbieten, neutrale Lieferkartons
benutzen und berücksichtigen, wie viel Platz die Kunden zur
Lagerung haben. Hilfe bei Problemen: Kunden sollten sich
bei Konflikten mit dem Fachhändler unverzüglich an ihre
zuständige Krankenkasse wenden.
Diese muss dafür sorgen, ihre Versicherten die
erforderlichen Hilfen kurzfristig sowie in richtiger Menge
und Qualität erhalten. Lässt sich der Ärger nicht
kundenfreundlich regeln, können Versicherte den
Leistungserbringer im Notfall wechseln. Die meisten Kassen
haben Verträge mit mehreren Händlern. Darauf müssen sie ihre
Krankenversicherten hinweisen.
Weitere Informationen über das Leistungsspektrum der
Krankenkassen rund um Hilfsmittel gibt’s im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/hilfsmittel. Neutralen und
kundigen Rat bietet auch die örtliche Gesundheitsberatung
der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 an. Informationen
ebenfalls online unter
www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung
Sozial, engagiert, verantwortlich
Die wichtigsten Vorschriften für Vereine und Ehrenamtler
Duisburg, 04. Mai 2017 - Wenn hierzulande sieben Personen an
der Bushaltestelle warten, gründen sie erstmal einen Verein,
heißt es scherzhaft. Deutschland ist ein Land der Vereine:
Es gibt mehr als 600.000, mehr als 23 Millionen Menschen
sind ehrenamtlich tätig. Zwar kann man sich heutzutage über
soziale Netzwerke spontan und kurzfristig zu Aktionen
zusammenfinden, ohne sich dauerhaft zusammenzuschließen –
eine klare Organisationsform bietet jedoch einige Vorteile.
Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt –
Das Handbuch für alle Ehrenamtler“ der Verbraucherzentrale
NRW klärt auf, worauf Vereine insgesamt, aber auch der
Vorstand und jedes einzelne Mitglied unbedingt achten
sollten.
Dabei geht es um die Haftung für Schäden, die steuerliche
Behandlung von Honoraren und den Umgang mit Spenden. Auch
Themen wie Datenschutz oder Urheberrecht, die zum Beispiel
im Zusammenhang mit der Internetseite des Vereins relevant
werden können, kommen zur Sprache. Zu vielen Bereichen
bietet der Ratgeber konkrete Vorschläge für
Satzungsformulierungen an. Neben klassischen
vereinsrechtlichen Fragen werden die Leserinnen und Leser
auch über die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
informiert. Dazu gehört die Steuerpflicht ebenso wie die
Absicherung bei Personen- und Sachschäden. Auch wenn es
meist vorrangig darum geht, etwas Gutes zu tun: Alle
Engagierten sollten über die grundlegenden Vorschriften
Bescheid wissen, um Nachteile oder Schäden zu vermeiden.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
Keine bösen Überraschungen mit
Handwerkern
Den passenden Betrieb richtig beauftragen
Neue Fenster können Energie sparen und das Wohnen
komfortabler machen – wenn sie richtig eingebaut werden. Wie
aber findet man für diese Aufgabe und andere Vorhaben den
richtigen Handwerksbetrieb? Wie beugt man teuren
Überraschungen vor?
„Das Wichtigste sind schriftliche Vereinbarungen“, sagt
Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. „Wer
sich auf mündliche Absprachen verlässt, kann Probleme
bekommen beim Pochen auf Preise, beim Fordern von
Nachbesserungen oder bei rechtlichen Schritten.“
Schon in Angebotsanfragen sollten deshalb Leistungen und
Anforderungen gut beschrieben werden. „Gerade bei planbaren
Vorhaben wie einem Fenstertausch sollten sich Verbraucher
über Standards und Knackpunkte informieren, bevor sie
Handwerksbetriebe kontaktieren“, rät Energieberater Jochen
Kruse. Gemeinsam mit Frau Steiner gibt er weitere Tipps:
• Handwerker finden: Die beste Quelle ist der eigene
Bekanntenkreis. Hat ein Betrieb hier gut gearbeitet, wird er
sicher weiterempfohlen.
Weitere Firmen finden sich über Branchenverzeichnisse und
die örtlichen Innungen – bei der Suche nach Fensterbauern
zum Beispiel die Tischler-Innung. Eine andere Möglichkeit
sind Online-Portale, auf denen Auftraggeber ihr Vorhaben
schildern und Betriebe sich daraufhin mit Angeboten melden.
Unerlässlich ist der Blick auf die Qualifikationen: Handelt
es sich um einen Innungsbetrieb? Einen Meisterbetrieb?
Erfüllt das Unternehmen weitere Anforderungen seines Fachs,
die zum Beispiel die Innungen beschreiben? Hat er
aussagekräftige Referenzen?
• Kostenvoranschläge oder Angebote einholen: Vor
Auftragsvergabe sollten immer zwei bis drei Angebote oder
Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt werden.
Hier gibt es wichtige Unterschiede: Kostenvoranschläge sind
nicht verbindlich, es kann also teurer werden. Steigt der
Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Unternehmer
jedoch darauf hinweisen. Der Auftraggeber kann dann den
Vertrag kündigen. An die Preise in Angeboten sind die
Unternehmen dagegen in aller Regel gebunden.
• Prüfen und vergleichen: Vor dem Preisvergleich steht der
Check auf Vollständigkeit. So sollten Angebote und
Voranschläge auch alle Vor-, Nach- und Nebenarbeiten
berücksichtigen, beim Fenstertausch zum Beispiel den
Gerüstbau.
• Vertrag schließen: Im Vertrag sind die zu leistenden
Arbeiten und Anforderungen mitsamt Preisen genau
festzuhalten. Bei Fenstern sollten zum Beispiel Anzahl und
Maße, Rahmenmaterial, Verglasungsart und andere Details aus
dem Vertrag hervorgehen.
• Ergebnis prüfen: Nach Abschluss der Arbeiten folgt die
Prüfung des Ergebnisses, im Zweifelsfall unterstützt durch
zusätzlich beauftragte Fachleute. Bei neuen Fenstern könnte
das etwa ein anderer Tischler oder eine Architektin sein.
Hilfe bei der Suche bietet online zum Beispiel der
Sachverständigen-Navi der Handwerkskammern. Gibt es Mängel,
sind sie nach Möglichkeit zu fotografieren und dem
verantwortlichen Betrieb sofort schriftlich zu schildern.
• Rechnung begleichen: Die Rechnung sollten Kunden erst dann
vollständig bezahlen, wenn alles zu ihrer Zufriedenheit
erledigt ist. Alle Lohn-, Fahrt- und Materialkosten sollten
darin einzeln aufgeführt werden – einige Posten können in
vielen Fällen anteilig von der Steuer abgesetzt werden.
Angebote der Verbraucherzentrale NRW: - Hilfe bei der
Planung energetischer Sanierungen und dem Vergleich von
Angeboten: www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung,
0211/33 996 555. - Unterstützung bei Problemen mit
Handwerkerverträgen: 0203/488 011-01,
www.verbraucherzentrale.nrw/beratunghandwerkervertraege.
Mit richtiger Planung zum
passenden Fenster
Mittelalterliche Bleiglasfenster oder die
Originalfenster alter Fachwerkhäusern sind nicht gerade
Energiesparmodelle – das wird kaum jemanden überraschen.
Doch auch manche Exemplare mit Kunststoffrahmen und
Doppelverglasung tragen bereits historische Züge, wie
Energieberater Jochen Kruse der Verbraucherzentrale NRW
erklärt. „Unbeschichtete Isolierglasfenster aus den frühen
1990er Jahren sind schon energetische Oldtimer“, sagt er.
„Die Technik dieser Fenster entspringt einer Zeit, in der
noch reichlich VW-Käfer unterwegs waren, Elvis‘ letzte
Single im Radio lief und fast alle Telefone Wählscheiben
hatten: Es gab sie schon 1977.“ Damals trat die erste
Wärmeschutzverordnung in Kraft. Sie schrieb erstmals vor,
wie viel Wärme durch neue Fenster entweichen darf. Erst 1995
wurde diese Vorgabe deutlich verschärft – und danach noch
mehrfach.
„Die heute erlaubten Grenzwerte sind viel niedriger. Der
Verlust darf nicht einmal halb so hoch sein wie 1994“, so
Kruse. Technisch möglich wurden die geringeren Verluste
unter anderem durch eine Metallbedampfung der Scheiben.
Diese Wärmeschutzverglasung ist im Neubau längst Standard
und kann die aktuellen Grenzwerte sogar noch deutlich
unterschreiten. Bislang ist Kruse zufolge aber nur gut jedes
zweite Fenster in Deutschland mit Wärmeschutzglas
ausgestattet. Für fast alle, die noch Scheiben aus der Zeit
vor 1995 haben, sei eine Modernisierung empfehlenswert, sagt
Kruse. Neue Fenster oder zumindest neue Gläser sparten nicht
nur Heizkosten, sondern machten auch winterliche Aufenthalte
in Fensternähe viel angenehmer.
„Die Innenfläche ist bei Wärmeschutzverglasung einfach
wärmer“, erklärt er. Für alle, die ihre Verglasung nicht
kennen, verrät der Experte einen Trick: „Einfach im Dunkeln
ein Feuerzeug vor die Scheibe halten und auf die
Spiegelungen der Flamme achten. Bei Wärmeschutzverglasung
ist mindestens ein Spiegelbild anders gefärbt als die
restlichen.“ Mehr Tests zur energetischen Fitness der
Fenster gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/fenster.
Bei einer Modernisierung können neben dem Wärmeschutz auch
viele weitere Eigenschaften des Fensters verbessert werden,
betont Kruse: „Hitze-, Lärm- und Einbruchschutz,
Bedienkomfort und Barrierefreiheit sind einige wichtige
Punkte.“
Unterschiedliche Ansprüche in diesen Bereichen
machten das passende Fenster zu einer individuellen
Angelegenheit. Zudem müssten Rahmen und Glas immer gut auf
den Rest des Hauses abgestimmt und fachgerecht eingebaut
werden. Sonst könnten sie ihre Wirkung nicht richtig
entfalten.
Unabhängige Unterstützung bei Überlegungen zur
Fenstermodernisierung gibt es bei der Energieberatung der
Verbraucherzentrale NRW – direkt im Haus, um das es geht,
oder in der Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str.
30. Termine gibt es unter 0203/488 011-01, unter 0211 / 33
996 555 und unter
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
Behandlung, Kosten,
Rechte zum Zahnersatz
Rat von Gesundheitsexperten in der Verbraucherzentrale
Duisburg
Duisburg, 03. Mai 2017 - Muss Patienten ein Zahn gezogen
werden, stellt sich für viele die Frage, was zahlt die
Krankenkasse und welche Extras bieten Zahnärzte
kostenpflichtig an. Für blendenden Zahnersatz zahlen viele
gesetzlich Versicherte bis zu mehreren 1000 Euro aus ihrer
privaten Schatulle zu. Doch die Angebotsvielfalt an Kronen,
Brücken bis hin zu Implantaten ist verwirrend, die
Abrechnung ohnehin kompliziert.
Den nötigen Durchblick und eine hilfreiche Orientierung rund
ums Thema Zahnersatz bietet die Verbraucherzentrale NRW in
Duisburg. Am 23.05.2017 14-18 Uhr können sich Ratsuchende
unabhängig und kostenfrei informieren und beraten lassen.
Wie man einen Heil- und Kostenplan richtig liest, was sich
hinter dem Festzuschuss verbirgt oder welche Folgen eine
andersartige Versorgung hat: Für Antworten auf diese Fragen
steht der Gesundheitsexperte Gregor Bornes als unabhängiger
Patientenberater in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 bereit.
Eine unabhängige Beratung ist dringend nötig. Unzureichende
Aufklärung der Zahnärzte über Kosten, mögliche Risiken und
die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden im
Portal „Kostenfalle-Zahn“ der Verbraucherzentrale NRW von
Patienten vor allem beklagt.
Um Patienten vor Behandlungsgesprächen besser zu wappnen,
stehen Auskünfte zum Anspruch auf Kassenleistung, den Regeln
bei privaten Zusatzleistungen, zum Recht auf eine kostenlose
Zweitmeinung sowie zu Einsparmöglichkeiten mittels Bonusheft
oder Härtefallregelung im Zentrum des Aktionstages.
Zahnersatz kann ins Geld gehen
Hohe Kosten vermeiden
Besuche beim Zahnarzt können ins Geld gehen: Patienten
werden oft mit einem hohen privaten Eigenanteil bei Kronen,
Brücken, Prothesen und Co. zur Kasse gebeten. Gesetzliche
Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die so genannte
Regelversorgung – etwa für Metall-, aber nicht für
aufwendige Vollkeramik- oder Edelmetallkronen. Wünschen
gesetzlich Versicherte exklusivere Behandlungen, müssen sie
die Mehrkosten aus eigener Tasche zuzahlen.
Beträge von mehreren hundert bis tausend Euro können
gesetzlich Krankenversicherten dann empfindlich auf den Zahn
drücken. „Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht,
sollte bei seinem Zahnarzt vorher nach allen anfallenden
Kosten fragen und möglichst eine zweite Meinung einholen“,
rät die Verbraucherzentrale NRW zum vorsorglichen
Kostencheck.
Hierzu hat sie die erforderlichen Tipps:
• Festzuschuss für Zahnersatz: Für jeden Zahnbefund ist eine
kostengünstige Kassenleistung, die Regelversorgung,
festgelegt. Zahnärzten ist hierbei vorgeschrieben, welche
Beträge sie für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Bei
gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen einen Zuschuss
von etwa 50 Prozent der Kosten. Die andere Hälfte zahlen
Patienten als Eigenanteil. Wer mehr will als die
Standardvariante, der wird stärker zur Kasse gebeten. In
diesen Fällen wird auch bei gesetzlich Versicherten nach der
privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet – zum
Beispiel wenn bei einem Backenzahn eine Krone mit
Keramikverblendung eingesetzt werden soll.
• Heil- und Kostenplan prüfen: Rät der Zahnarzt gesetzlich
Versicherten zu Zahnersatz, muss er die geplante Behandlung
und voraussichtlichen Kosten in einen Heil- und Kostenplan
eintragen und den Patienten aushändigen. Bevor Patienten den
Plan ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, sollten
sie den Zahnarzt fragen, ob wirklich alle erforderlichen
Kosten im Heil- und Kostenplan enthalten sind. Die Kasse
prüft anschließend, ob und in welcher Höhe sie einen
Festzuschuss gewährt. Bei einem größeren Behandlungsumfang –
etwa wenn mehrere Zähne auf einmal ersetzt werden – sollten
Patienten für ihre persönliche Kostenkontrolle nach einem
Extra-Kostenvoranschlag für Material- und Laborkosten
fragen.
Beratungsstelle Duisburg Friedrich-Wilhelm-Str. 30 47051
Duisburg Tel. 0203/488 011 01 Fax 0203/488 011 07
duisburg@verbraucherzentrale.nrw www.verbraucherzentrale.nrw
1 l 2
M
• Kosten vorher klären: Bei der Festlegung der Kosten
verfügen Zahnärzte über einen gewissen Spielraum – je
nachdem welchen Steigerungssatz sie beim Abwägen von Aufwand
und Schwierigkeit zugrunde legen. Ab dem 2,3fachen
Steigerungssatz müssen Zahnärzte ihre Festlegung allerdings
schriftlich begründen. Patienten sollten erst auf dem
Behandlungsstuhl Platz nehmen, wenn sämtliche Kosten geklärt
sind. Vor allem die Höhe der privat aufzubringenden Kosten
und mögliche Behandlungsalternativen sollten vorher
eingehend dargelegt und besprochen werden. • Zweite Meinung
einholen: Bei hohen Beträgen für Zahnersatz ist es immer
sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs-
und Kostenplan einzuholen. Diese Zweitmeinung sowie die
Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für
gesetzlich Versicherte kostenlos. • Bonusregelung beachten:
Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen
Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten
fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich
zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt ein finanzielles
Extra zugesichert. Die Kassen übernehmen bei einer
Behandlung statt der Hälfte dann 60 oder 65 Prozent der
Standardversorgung.
• Härtefallregelung anwenden: Gesetzlich Versicherte mit
einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1.190 Euro können mit
weiterer finanzieller Unterstützung durch ihre Krankenkasse
rechnen. Wer als Härtefall anerkannt wird, erhält statt 50
Prozent die kompletten Kosten für Zahnersatz erstattet. Dies
gilt aber nur für die festgelegte Regelversorgung. Wer knapp
bei Kasse ist und sich trotzdem für eine aufwendigere
Versorgung entscheidet, muss die Mehrkosten selbst zahlen.
Weitere Informationen zur Zahnbehandlung gibt’s im Internet
unter www.verbraucherzentrale.nrw/kostenfalle-zahn. Eine
unabhängige und kostenlose Beratung zu Behandlungen, Kosten
und Patientenrechten beim Zahnersatz bietet die
Verbraucherzentrale NRW an einem Aktionstag bis Juni in
ausgewählten Beratungsstellen an. Kontaktadressen und
Termine unter
www.verbraucherzentrale.nrw/aktionstag-zahnersatz.
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April 2017 |
Wann haften Kinder für ihre
Eltern? Wichtige Tipps und Fallbeispiele zum Thema
Unterhaltspflicht
Duisburg, 27. April 2017 -
Plötzlich wird das Aufstehen beschwerlich, das An- und
Auskleiden klappt nicht mehr alleine oder man braucht
einfach nur Hilfe beim Einkaufen und Kochen. Irgendwann
kommt bei den meisten Seniorinnen und Senioren der
Zeitpunkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine
bewältigen können.
Oft reichen ihre Einkünfte und ihr Vermögen aber nicht aus,
um die Pflegekosten zu decken. Dann sind die nächsten
Angehörigen gefordert. Doch wann sind Kinder zum Unterhalt
verpflichtet? Können Schenkungen zurückgefordert werden?
Muss sogar der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter
einspringen?
Der Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre
Eltern“ der Verbraucherzentrale NRW beantwortet die
wichtigsten Fragen mit nachvollziehbaren Rechenbeispielen.
Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2017 in Kraft
getretene Pflegereform.
Die Institution Familie hat viele Gesichter. Aus
diesem Grund geht das Buch auf viele verschiedene
Familienkonstellationen und mögliche Konflikte ein. So kann
ein Elternteil zum Beispiel seinen Anspruch auf Unterhalt
verwirken. Auch muss niemand mehr Unterhalt zahlen, als er
oder sie sich leisten kann.
Kinder haften zwar für ihre Eltern, die eigene
Altersvorsorge und ihre eigenen Verpflichtungen dürfen
dadurch jedoch nicht gefährdet werden. Abschließend gibt der
Ratgeber noch Tipps für den Umgang mit dem Sozialamt, sollte
es zu einem Rechtsstreit kommen.
Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet
14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg,Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Gut geschützt auf Touren kommen
Versicherungen für Zweiräder
Bei den ersten warmen Sonnenstrahlen steigen
passionierte OutdoorFans wieder verstärkt auf Drahtesel,
Mofas und Motorräder um. Doch um mit einem Zweirad möglichst
gefahrlos auf Touren zu kommen, braucht man den richtigen
Schutz. „Ohne Helm, zweckmäßige Kluft und die richtige
Versicherung sollte sich niemand auf den Sattel schwingen“,
rät die Verbraucherzentrale NRW zum vorsorglichen
VersicherungsCheck.
Damit Biker im Ernstfall nicht schutzlos unter die Räder
kommen, sind folgende Tipps bei der Suche nach der richtigen
Absicherung hilfreich:
- Kraftfahrzeug(Kfz)-Versicherung: Der Abschluss einer
Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden
Motorradfahrer, aber auch für Radler, die mit Unterstützung
von mehr als 250 Watt Motorleistung in die Pedale treten.
Nur dann sind sie vor Kosten von Unfallfolgen von
Geschädigten geschützt.
Die gesetzliche Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und
Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Um im
Schadensfall gut gerüstet zu sein, sollte ein
Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von pauschal
mindestens 50 Millionen Euro besser 100 Millionen Euro
ausgestattet sein. Ein zusätzlicher Schutz eines Motorrads
vor Schäden bei Diebstahl, Vandalismus, Brand (Teilkasko)
oder auch eine persönliche Rund-umProphylaxe (Vollkasko)
müssen vor einem Abschluss genau unter die Lupe genommen
werden.
Ein teurer Vollkasko-Schutz etwa lohnt sich nur bei der
Absicherung von sehr teuren Motorrädern. Viele
Versicherungen räumen Rabatte ein, etwa für ältere Fahrer
und Garagenbesitzer. Wer als Motorradfahrer seinen fahrbaren
Untersatz nur für zwei oder höchstens elf Monate zulässt,
kann mit einem Saisonkennzeichen Versicherungsbeiträge
sparen. Ab sechs Monaten kommt der Fahrer – wie bei einem
normalen Jahresvertrag – in den Genuss des gestaffelten
Schadenfreiheitsrabatts.
- Private Haftpflichtversicherung: Wo die Kfz-Haftpflicht
Motorradfahrer bei Unfallfolgen schützt, sollten Radler sich
durch eine private Haftpflicht absichern, um im Ernstfall
bei Ansprüchen von Schadensersatz Dritter angemessen
abgesichert zu sein. Das gilt auch für Besitzer von Rädern
mit Elektromotor (Pedelecs), die mit 250 Watt bis zu 25
Stundenkilometer an Fahrt aufnehmen können.
Egal, ob das eigene Rad mit oder ohne Motor ausgestattet
ist: Wichtig ist, dass der Leistungsumfang die persönliche
Situation des Fahrers erfasst. Ein Vergleich der Beiträge
und Leistungen vor Vertragsabschluss ist unverzichtbar, da
die Policen verschiedener Versicherern stark variieren
können.
Auf der sicheren Seite ist, wer in seinem Vertrag eine
Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro oder
mehr vereinbart hat.
- Hausratversicherung: Wer in puncto Diebstahl kein Risiko
eingehen will, kann sein Fahrrad über die
Hausratversicherung mitversichern oder genießt mit einer
solchen Police bereits einen gewissen Schutz. Ein
Versicherungsschutz für den fahrbaren Untersatz besteht dann
auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr.
Viele Hausratversicherer bieten ihren Schutz gegen
Langfinger für die gleiche Zeit auch außer Haus an. Im
Schadensfall wird der Neuwert eines entwendeten Drahtesels
erstattet. Radfahrer sollten sich bei ihrem Versicherer nach
der Summe und dem Umfang ihres Versicherungsschutzes
erkundigen und ihr Bike gegebenenfalls nachversichern.
- Extra-Fahrradversicherung für teure Räder: Da die
Hausratversicherer Räder oft nur bis zu fünf Prozent des
versicherten Hausrats schützen, kommt für teure Rennräder
oder E-Bikes ein Schutz nur über eine spezielle
Fahrradversicherung in Frage. Diese kann allerdings ins Geld
gehen: Häufig muss für die Versicherung eines Rades im Wert
von 1.500 Euro mehr als 200 Euro pro Jahr berappt werden.
Wichtig: Hausratversicherung und Fahrradversicherung bieten
einen unterschiedlichen Schutzumfang. Spezielle
Fahrradversicherung beinhalten oft auch Leistungen bei
mutwilligen Schäden. Dafür kommt die Hausratversicherung
jedoch nicht auf.
- Kündigung: Die Kfz-Versicherung kann nach einem
Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung meist einen
Monat vor Ende des vertraglich vereinbarten
Versicherungsjahres gekündigt werden. Diese Bedingungen
gelten auch für Saisonkennzeichen. Bei Haftpflicht- und
Hausratversicherungen beträgt die Kündigungsfrist dagegen
drei Monate zum Laufzeitende.
Bei der Suche nach der passenden Versicherung braucht man
sich nicht allein auf die eigene Spürnase zu verlassen. Eine
kostenpflichtige Beratung zum passenden Versicherungsschutz
bietet die Verbraucherzentrale NRW für 40 Euro in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Angebot
und Kontakt unter
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungswahl.
FENSTER RICHTIG MODERNISIEREN
AKTIONSSTAND MACHT UNTERSCHIEDE FÜHLBAR
Duisburg, 26. April 2017 - „Wir
blicken durch: Fenster richtig planen“ heißt es bei einem
Aktionsstand am Sonntag, 30.04.2017, auf dem Fahrradmarkt in
der Fußgängerzone auf der Königstraße. Von 10 bis 16 Uhr
machen die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW
dort Unterschiede zwischen modernen Fenstern und älteren
Verglasungen direkt fühlbar. Sie geben Tipps, wie man die
energetische Fitness der eigenen Fenster überprüft, und
zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung auf.
Dabei geht es nicht nur ums Energiesparen, sondern auch um
Punkte wie die Einbruchsicherheit, den Lärmschutz oder die
komfortable Bedienung. Energieberater Jochen Kruse erklärt,
welche Maßnahmen von der Dichtungserneuerung über den
Scheibentausch bis zu komplett neuen Fenstern möglich sind,
und steht für Fragen bereit. Auch zum richtigen Einbau gibt
es wichtige Tipps.
Mehr Informationen zum Thema sowie einen Terminkalender mit
Vorträgen und anderen Veranstaltungen gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/fenster. Eine ausführliche
Energieberatung, auch im eigenen Zuhause, können Verbraucher
jederzeit vereinbaren unter 0203/488011-01, unter 0211 / 33
996 555 oder unter
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
Brauchen die Zähne eine eigene Versicherung? Kosten und
Nutzen verschiedener Behandlungen
Duisburg, 20. April 2017 - Ein gewinnendes Lächeln gilt als
Erfolgsfaktor, und Schäden an Zähnen oder Zahnfleisch können
schwerwiegende Folgen haben. Mehr als 14 Millionen Menschen
in Deutschland haben deshalb eine private
Zahnzusatzversicherung. Die soll Zahnarztkosten abdecken,
die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.
Welche Kosten aber sind das eigentlich, und lohnt sich eine
solche Versicherung? Der „Ratgeber Zähne -
Was Patienten wissen müssen: Behandlung, Kosten, Rechte“ der
Verbraucherzentrale NRW klärt unter anderem darüber auf.
Das Buch hilft dabei, Kassen- von Privatleistungen zu
unterscheiden und vollständige Preisauskünfte vor jeder
Behandlung einzuholen. Zudem informiert der Ratgeber
ausführlich über unterschiedliche Behandlungen von der
Füllung über die Zahnspange bis zu Implantaten und
Prothesen. Dabei werden Vor- und Nachteile unterschiedlicher
Methoden aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht
erläutert.
Auch kosmetische Maßnahmen wie das Bleaching oder das
Aufbringen von Veneers sind Themen. Damit das Zusammenspiel
mit Zahnarzt oder Zahnärztin gut klappt, hilft ein Kapitel
bei der Suche nach einer geeigneten Praxis, während ein
weiteres sich mit Rechten der Patienten und Pflichten der
Mediziner beschäftigt.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet
14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Von BAFöG bis Stipendium
Finanztipps für Studierende
Nach dem Abi an die Uni?
Die Entscheidung für oder gegen ein Studium fällt
nicht selten anhand der Frage, ob die Hochschulausbildung
finanziell überhaupt machbar ist. Denn wer nicht im
Elternhaus wohnen bleiben kann, muss neben Semesterbeiträgen
und Lehrmaterialien auch Unterkunft, Verpflegung und viele
weitere Posten abdecken.
Bei kluger Planung und Ausschöpfung aller
Fördermöglichkeiten muss der Traum von Bachelor oder Examen
aber nicht aus Geldmangel platzen. Viele Informationen dazu
bündelt der Ratgeber „Clever studieren – mit der richtigen
Finanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch hilft
angehenden Studierenden, die Kosten von vornherein
realistisch zu kalkulieren und das Budget langfristig zu
sichern.
So zeigt der Ratgeber auf, mit welchen Ausgaben für
Studiengebühren, Miete, Lernmittel oder Versicherungen im
Laufe der Hochschulkarriere zu rechnen ist. In weiteren
Kapiteln geht es um die Einnahmenseite: Leserinnen und Leser
lernen, wie BAföG, Stipendien, Fördergelder und
Bildungskredite die Kasse aufbessern können. Rechtliche
Hinweise rund ums Jobben sowie geldwerte Tipps zu
Vergünstigungen für Studierende runden das Paket ab.
Der Ratgeber hat 200 Seiten und kostet
12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
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März 2017 |
Rechte
und Finanzen nach einer Scheidung Tipps zu Unterhalt,
Sorgerecht und Vermögensteilung
Duisburg, 30. März 2017 - Zerbricht eine Ehe oder
eine eingetragene Partnerschaft, kommen zur emotionalen
Belastung auch finanzielle und rechtliche Folgen hinzu.
Wohnung, Möbel, Ersparnisse und der gesamte Hausrat – all
das muss aufgeteilt werden. Unterhaltsansprüche sind zu
ermitteln, bei gemeinsamen Kindern steht auch das Sorgerecht
zur Debatte. Und es gilt zu klären, wer welche Ansprüche bei
der Rente sowie betrieblichen und privaten Altersvorsorge
hat.
Eine aktuelle und gut verständliche Orientierungshilfe dafür
liefert der neue Ratgeber „Trennung und Scheidung – Ihre
Rechte und finanziellen Ansprüche“ der Verbraucherzentrale
NRW. Das Buch zeigt, wie in der schwierigen Trennungsphase
finanzielle Angelegenheiten fair geregelt werden können.
Es erklärt, wie ein Scheidungsverfahren funktioniert und
welche Regeln bei der Aufteilung von Gütern und Vermögen zu
beachten sind. Dabei kommen auch steuer- und erbrechtliche
Fragen und die Bedingungen für den Zugewinn- und
Versorgungsausgleich zur Sprache. Nützliche Tipps, an der
Praxis orientierte Beispiele und anschauliche Erläuterungen
zu den gesetzlichen Bestimmungen runden den Ratgeber ab.
Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet
14,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Pille statt Paprika?
Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden
Sonnenvitamine, Super-Nährstoffe für Haut und Haare
oder ExtraNahrung für starke Knochen und Zähne:
Pflanzenextrakte, Vitamin- oder Mineralstoffprodukte sollen
Krankheiten oder vorzeitigem Altern vorbeugen, die geistige
und körperliche Fitness steigern, das Immunsystem stärken
oder ungesunde Essgewohnheiten ausgleichen.
Die gesundheitsfördernde Wirkung in
Nahrungsergänzungsmitteln wird den besonderen Inhaltsstoffen
dieser Lebensmittel zugeschrieben, die in vielfältiger Form
als Kapsel, Tablette oder Pulver käuflich erhältlich sind.
Kunden können den riesigen Markt kaum durchschauen, sind
jedoch anfällig für diese Produkte.
„Die Werbung suggeriert nicht nur, dass
Nahrungsergänzungsmittel nötig sind, weil die übliche
Ernährung nicht ausreicht. Darüber hinaus versprechen
zahlreiche Produkte auch noch einen gesundheitlichen
Zusatznutzen. Viele Konsumenten unterschätzen jedoch die
Gesundheitsrisiken“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor
unüberlegter Einnahme von vermeintlich gesunder Extra-Kost.
„Wenn Nahrungsergänzungsmittel nicht den gewünschten Zweck
erzielen, belasten sie nur den eigenen Geldbeutel. Sie
können aber auch der eigenen Gesundheit schaden.“
Die Verbraucherzentrale NRW rät beim Griff nach den
Speziallebensmitteln, folgende Hinweise zu beachten:
- Keine Arzneimittel: In den Regalen
von Drogerien und Discountern ist das Angebot an
Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und frei
verkäuflichen Medikamenten bunt gemischt. Kunden fällt es
schwer, die verschiedenen Produktgruppen in ihrem Nutzen
voneinander zu unterscheiden.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die lediglich
helfen sollen, mögliche Defizite bei der täglichen Ernährung
von gesunden Personen zu ergänzen. Es sind keine
Arzneimittel, die Erkrankungen lindern, heilen oder verhüten
können. Als Lebensmittel müssen Nahrungsergänzungsmittel im
Gegensatz zu Medikamenten auch kein Zulassungsverfahren
durchlaufen. Das heißt, sie gelangen ohne behördliche
Sicherheits-, und Wirksamkeitsprüfung auf den Markt.
- Normale Ernährung reicht meistens aus: Der Bedarf an
Vitaminen und Mineralstoffen kann durch die tägliche
Ernährung gedeckt werden. Eine Extra-Portion an bestimmten
zusätzlichen Nährstoffen benötigen nur wenige Risikogruppen
– etwa Schwangere, Veganer, alte und kranke Menschen. Was
tatsächlich sinnvoll ist, sollte aber vorher mit dem Arzt
besprochen werden.
- Angegebene Dosis nicht
überschreiten: Wer Vitaminkapseln und Co. einnimmt, muss
sich unbedingt an die Verzehrempfehlung auf der Packung
halten. Nur bis zu dieser Menge garantieren Hersteller die
Sicherheit. Eine zu hohe Dosierung einzelner Substanzen kann
andere Nährstoffe in ihrer Aufnahme behindern und dadurch
erst recht einen Mangel auslösen.
- Wechselwirkungen möglich: Auch die Kombination von
Nahrungsergänzungsmitteln mit Medikamenten löst unter
Umständen schädliche Wechselwirkungen aus. Die Wirkung von
Arzneimitteln kann unkontrollierbar gehemmt oder auch
verstärkt werden. Der Genuss von Nahrungsergänzungsmitteln
kann auch die Laborwerte bei Blutuntersuchungen verändern.
So kann die Blutgerinnung herabgesetzt werden, was etwa
schon bei kleineren Zahnoperationen zum Problem werden kann.
Wer Medikamente nimmt oder chronisch krank ist, sollte
seinen Arzt unbedingt über den Verzehr von
Nahrungsergänzungsmitteln informieren.
- Nahrungsergänzungsmittel sind keine Allheilmittel:
Ungesunder Lebensstil und mangelnde Bewegung lassen sich
nicht mit Tabletten ausgleichen. Stressabbau, Entspannung
und genügend Schlaf fördern Gesundheit und Wohlbefinden oft
mehr.
Wenn Nahrungsergänzungsmittel, dann zielgerichtet und vorher
prüfen, ob der Genuss herkömmlicher Lebensmittel nicht
ausreicht.
Weitere Informationen zu Risiken, Werbung und Wirkungsweise
rund um Nahrungsergänzungsmittel gibt’s im Internetangebot
der Verbraucherzentrale NRW unter
www.klartext-nahrungsergaenzung.de
Vegetarisch kochen, leicht gemacht 100 saisonale Gerichte
ohne Fleisch
Bunt, schmackhaft und gesund: Vegetarische
Ernährung kann auch Fans von Bratwurst und Buletten Appetit
auf mehr machen. Denn Fleisch ist nicht nötig, um den
Speiseplan zu Hause abwechslungsreich und ausgewogen zu
gestalten.
Tipps und jede Menge Ideen dafür gibt es im Ratgeber
„Vegetarisch kochen – Saisonal, gesund und lecker“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das Kochbuch liefert rund 100
vegetarische Rezepte für die ganze Familie. Nach
Jahreszeiten geordnet, finden sich Anregungen für Gerichte
mit Gemüse, Obst, Hülsenfrüchten, Milchprodukten, Getreide
sowie Samen und Nüssen.
Mehr als 30 der vorgestellten Speisen sind vegan, verzichten
also auch auf andere Zutaten tierischen Ursprungs wie Eier
oder Honig. Für Abwechslung auf dem Teller sorgen erprobte
Rezepte etwa für Apfelwirsing mit Bandnudeln, Kartoffelsuppe
mit Sauerampfer, Kürbis-Lauchlasagne, Pastinakensalat mit
Erdnusssauce oder Zitronenkartoffeln mit Stielmus.
Ein Saisonkalender für Obst und Gemüse hilft bei der Auswahl
frischer Produkte aus der Region. Tipps rund um die gesunde
und nährstoffreiche Ernährung für Vegetarier und Veganer
runden das Angebot ab.
Der Ratgeber, mit der Silbermedaille der
Gastronomischen Akademie Deutschlands ausgezeichnet, hat 176
Seiten und kostet 19,90 Euro. Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im
Buchhandel erhältlich.
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Wirksame Vorsorge für den Ernstfall: Patientenverfügung
eindeutig verfassen
Duisburg, 09. März 2017 - Unfall, Krankheit oder zunehmendes
Alter – jeder Mensch kann plötzlich oder schleichend in eine
Situation geraten, die ihm seine Eigenständigkeit nimmt.
Schwinden körperliche und geistige Kräfte, können Kranke
oder Alte weder Wünsche äußern noch Entscheidungen treffen.
Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte im Namen eines
kranken oder sterbenden Menschen die weitere medizinische
Behandlung festlegen.
„Wer sich allerdings frühzeitig Gedanken macht, kann diese
Entscheidungen vorsorglich mit einer Patientenverfügung
beeinflussen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Eine
Patientenverfügung ist jedoch nur dann bindend, wenn sie
ausreichend konkret formuliert ist, um
Interpretationsspielräume für Ärzte und Angehörige zu
vermeiden.“ Mit einer zusätzlichen Vorsorgevollmacht kann
für den Ernstfall festgelegt werden, wer als
Bevollmächtigter auftreten soll.
Folgende Punkte sind beim Formulieren einer
Patientenverfügung wichtig:
• Was drinstehen muss: Je konkreter Wünsche für möglichst
viele Behandlungssituationen formuliert werden, umso
sicherer ist, dass der so geäußerte Wille auch befolgt wird.
Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung im
Juli letzten Jahres deutlich gemacht. Ein allgemein
geäußerter Wunsch, keine lebensverlängernden Maßnahmen im
Ernstfall vorzunehmen, reicht demnach nicht aus.
Stattdessen sollte in einer Patientenverfügung eindeutig
aufgelistet sein, welche medizinischen Handlungen etwa im
Fall von Todesnähe, unheilbarer Erkrankung im Endstadium,
Hirnschädigungen, Koma oder fortgeschrittener Demenz
erfolgen beziehungsweise unterlassen werden sollen. Wichtig
ist, dass sich Patienten hierbei gründlich über die
medizinischen Begriffe und Behandlungsmethoden informieren.
Wer weiß schon, was sich hinter der künstlichen Ernährung
tatsächlich verbirgt und wie sich der Verzicht auf
Schmerzmittel oder Flüssigkeit auf Menschen auswirkt.
• Wer medizinisch beraten kann: In der Regel sind Laien
jedoch überfordert, sich verschiedene lebensbedrohliche
Behandlungssituationen und mögliche Folgen vorzustellen.
Sinnvoll ist deshalb beizeiten ein ausführliches Gespräch am
besten mit dem eigenen Hausarzt zu führen. Dieser ist mit
dem Gesundheitszustand seiner Patienten meist vertraut und
kann individuell sowie kompetent beraten. Wer dieses
Gespräch in seinen Krankenunterlagen vermerken lässt, kann
damit zusätzlich seine Vorentscheidungen untermauern.
• Wie die Form richtig gewahrt wird: Jede Verfügung sollte
eigenhändig aufgesetzt werden. Vorgedruckte Formulare lassen
kaum Spielraum für die individuelle Situation und
persönliche Wünsche. Eine unbeteiligte dritte Person,
beispielsweise ein Arzt, kann mit ihrer Unterschrift
bestätigen, dass die Verfügung aus freiem Willen und in
vollem Bewusstsein über die Tragweite verfasst wurde.
• Wie eine Patientenverfügung bei Bedarf berücksichtigt
wird: Patientenverfügungen sollten idealerweise mit einer
Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung gekoppelt
werden. So kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden,
die im Ernstfall im Sinne des betroffenen Patienten
entscheiden kann.
• Was vorsorglich sinnvoll ist: Angehörige oder Ärzte
sollten rechtzeitig darüber informiert werden, dass eine
Patientenverfügung vorliegt. Um im Ernstfall Entscheidungen
zu treffen, die den Vorstellungen des Betroffenen
entsprechen, sollte das Original-Dokument griffbereit sein.
Es ist auch sinnvoll, die Verfügung in regelmäßigen
Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls veränderten
Einstellungen und Situationen anzupassen. Verfassen oder
erneutes Prüfen einer Patientenverfügung ist besonders vor
riskanten Operationen ratsam. Hierbei sollte darauf geachtet
werden, dass die Erklärung mit aktuellem Datum erneut
unterschrieben wird.
Weitere Informationen und eine anschauliche Hilfestellung
mit individuell anpassbaren Textbausteinen zum Verfassen der
eigenen Erklärung enthält der Ratgeber „Patientenverfügung“
der Verbraucherzentrale NRW. Für 9,90 Euro ist er in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Bezugsadressen und Öffnungszeiten unter
www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Ergänzend zu
dieser Basisinformation können im Online-Shop der
Verbraucherzentrale auch Checklisten, Musterformulare und
Textbausteine mit rechtssicheren Formulierungen für zwei
Euro heruntergeladen werden – zu finden unter
www.ratgeberverbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-textbausteine.
Immobilienkauf ohne
Kostenschock: Realistisch kalkulieren, die richtigen
Klauseln nutzen
Für den Traum von den eigenen vier Wänden reizen Familien
ihre finanziellen Möglichkeiten oft bis aufs Letzte aus.
Wird ein Bau oder Umbau dann teurer als erwartet, gerät das
Finanzierungsgerüst schnell ins Wanken. Unklarheiten in
Verträgen können die Situation noch verschärfen.
Beim Wappnen gegen Risiken wie unvollständige
Baubeschreibungen oder unerkannte Sanierungsfälle hilft der
Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“
der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch erklärt im ersten Teil
die typischen Kostenrisiken. Es unterstützt die Leserinnen
und Leser dabei, die zu erwartenden Belastungen etwa durch
Erschließungskosten oder Modernisierungen zu errechnen.
Der zweite Teil widmet sich der Vertragsgestaltung. Er zeigt
typische, weit verbreitete Regelungen und Formulierungen auf
und stellt ihnen die wünschenswerten gegenüber. Mehr als 120
Checkblätter rund um Besichtigung, Sanierung und Vertrag
sorgen für Durchblick und helfen bei Verhandlungen mit
Bauträgern oder Verkäufern.
Der Ratgeber hat 272 Seiten und kostet
19,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
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Februar 2017 |
Trotz
knapper Kasse vorsorgen Finanziell abgesichert ins
Rentenalter
Duisburg, 23. Februar 2017 - Auch wenn die
niedrigen Zinsen derzeit keine enormen Erträge versprechen:
Sparen fürs Alter ist unverzichtbar. Denn das Rentenniveau
sinkt, und die Zahl der Menschen mit einer Rente unterhalb
des Grundsicherungsbedarfs wird nach Vorhersagen des
Bundesarbeitsministeriums deutlich steigen.
Auch Normal- und Geringverdiener sollten deshalb die
Finanzplanung für den Ruhestand möglichst frühzeitig
angehen.
Der Ratgeber „Altersvorsorge mit wenig Geld“ der
Verbraucherzentrale NRW zeigt, wie sich auch mit kleinen
Beträgen finanzielle Sicherheiten schaffen lassen. Das Buch
erklärt effektive Sparstrategien für Haushalte mit knappem
Budget und zeigt, welche Fördermittel und Geldquellen bei
der Bildung des Finanzpolsters helfen.
Es gibt Tipps für die Auswahl kostengünstiger, transparenter und sicherer
Spar- oder Vorsorgeprodukte. Die Leserinnen und Leser
erfahren zudem, welche Kapitalanlagen beim Empfang von
Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter angerechnet
werden und welches Vermögen unangetastet bleibt.
Der Ratgeber hat 144 Seiten und kostet 9,90
Euro, als E-Book 7,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Kostenübernahme bei ärztlicher Zweitmeinung Was die
gesetzlichen Krankenkassen zahlen
Wenn eine Operation ansteht, wollen viele Patienten
auf Nummer sicher gehen und einen weiteren Spezialisten
befragen, ob der Eingriff unvermeidlich ist.
Seit Mitte 2015 hat der
Gesetzgeber ausdrücklich den Anspruch auf eine solche
ärztliche Zweitmeinung festgeschrieben. Und geregelt, dass
die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen
müssen.
„Das verbriefte Patientenrecht ist ein wirkungsvolles Rezept
– allerdings nicht bei jeder Diagnose. Denn eine weitere
Expertenmeinung wird nur bei planbaren sowie bei solchen
Operationen zugestanden, die aus wirtschaftlichen Gründen
häufiger angewendet werden als medizinisch unbedingt
notwendig wäre“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW die
Risiken und Nebenwirkungen. Welche Eingriffe konkret
zweitmeinungsfähig sind, ist noch nicht geregelt. Denn eine
Richtlinie, die das verbindlich auflistet, lässt derzeit
noch auf sich warten.
Deshalb haben die Verbraucherschützer die
wichtigsten Regelungen zur ärztlichen Zweitmeinung
zusammengestellt und geben Patienten Tipps fürs richtige
Vorgehen:
- Recht auf Zweitmeinung: Da
gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen können, ist es
unproblematisch, bei Behandlungen einen weiteren Mediziner
zu Rate zu ziehen. Der Zweitgutachter kann seine
Beratungsleistung mit der gesetzlichen Krankenkasse
abrechnen. Wer das Einholen einer Zweitmeinung plant, sollte
den behandelnden Arzt darüber informieren und zu diesem
Zweck um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und
Ergebnissen von Röntgenuntersuchungen bitten. Dadurch werden
überflüssige und gesundheitlich belastende
Doppeluntersuchungen und auch Kosten vermieden.
Patienten haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte bzw.
der vorliegenden Befunde. Lediglich die Kosten für die
Kopien darf der behandelnde Arzt in Rechnung stellen.
-
Neue Regelung bei bestimmten Eingriffen: Steht eine
Operation an, die nach der neuen gesetzlichen Regelung einen
gesonderten Anspruch auf eine Zweitmeinung rechtfertigt,
muss der Arzt den Patienten mindestens zehn Tage vor dem
geplanten Eingriff über diese Möglichkeit
aufklären. Allerdings ist noch unklar, für welche
Behandlungsprozeduren das gelten soll. Außerdem muss der
Patient informiert werden, dass er seine
Behandlungsunterlagen einsehen kann und die Krankenkasse in
diesen Fällen auch die Kosten für die Kopien übernimmt.
Der Arzt muss künftig auch auf Listen mit zugelassenen
Zweitgutachtern, die für die Begutachtung der noch
festzulegenden Eingriffe ausreichend qualifiziert sind,
hinweisen.
- Die Extras der Krankenkassen: Die gesetzlichen
Krankenkassen dürfen ihren Versicherten außerdem schon jetzt
bei anstehenden Operationen ärztliche Zweitmeinungen auf
freiwilliger Basis bezahlen. Deshalb kann es sich lohnen,
bei der eigenen Krankenkasse nach dieser Leistung zu fragen.
Rund die Hälfte der 62 Krankenkassen in NRW bietet dieses
Versorgungsplus an.
Von diesen 32 gewähren knapp zwei Drittel den Zusatzcheck
bei Eingriffen an Wirbelsäule, Hüfte, Knie oder Schulter.
Ein Drittel der Krankenkassen mit Extraleistungen in diesem
Bereich ermöglicht Patienten mit einer Krebsdiagnose eine
weitere Begutachtung durch Spezialisten. Vereinzelt richtet
sich das Angebot auch an Patienten mit einer bevorstehenden
Herzoperation oder einer anderen Behandlung.
Von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist der
Ablauf des Zweitmeinungsverfahrens. Rund die Hälfte der 32
Versicherer wickelt es über Onlineportale ab, über die
Unterlagen hochgeladen werden und auch die Beratung erfolgt.
Die andere Hälfte vermittelt einen Termin bei kooperierenden
Spezialisten.
- Was ist bei den Extras der Krankenkassen zu beachten?: Die
eigenen Zweitmeinungsverfahren der Krankenkassen müssen
künftig konkrete Qualitätsvorgaben einhalten: sowohl was die
Güte der Einschätzung selbst angeht als auch die
Qualifikation des Arztes, der sie abgibt. Diese
Anforderungen gelten allerdings nur für den noch
festzuschreibenden Pool an Operationen, die nach dem Gesetz
zweitmeinungsfähig sind. Bei allen anderen Eingriffen mit
krankenkasseneigenem Zweitmeinungsverfahren gibt es keine
konkreten Vorgaben. Daher empfiehlt sich bei der
Krankenkasse die Nachfrage, warum die Kassen-Gutachter zur
Beurteilung der jeweiligen Behandlung besonders qualifiziert
sind. Direkt mit dem Versicherer sollte auch geklärt werden,
ob eventuell doch Kosten entstehen und bis wann mit der
Zweit-Expertise zu rechnen ist.
Über Patientenrechte informiert die Beratungsstelle
Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30.
Kontaktdaten:
www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung
Neuer Ratgeber:
Vorbereitung auf den
entscheidenden Hausbesuch -Tipps und Checkliste zum
Pflegegutachten
Das Pflegegutachten bleibt auch nach der jüngsten
Pflegereform ein folgenreiches Dokument: Erstellt nach nur
einem Hausbesuch, wird es zur Grundlage für die Entscheidung
über die Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Auf
seiner Basis wird der Grad der Pflegebedürftigkeit
festgelegt und damit die Höhe der finanziellen Hilfen.
Betroffene und Angehörige sollten sich deshalb auf die
Visite einer Gutachterin oder eines Gutachters gut
vorbereiten.
Praktische Unterstützung dabei liefert der neue
Ratgeber „Das Pflegegutachten – Antragstellung,
Begutachtung, Bewilligung“ der Verbraucherzentrale NRW mit
umfassender Checkliste.
Das Buch erklärt die Grundbegriffe, Fristen und Schritte auf
dem Weg zur Leistung aus der Pflegeversicherung. Die
Leserinnen und Leser erfahren, wie genau eine Begutachtung
abläuft und welche Unterlagen dazu nötig oder hilfreich
sind. Eine ausführliche Checkliste zeigt, nach welchen
Maßstäben die Gutachter die einzelnen Kriterien von der
Mobilität bis zur Gestaltung sozialer Kontakte bewerten
müssen, und hilft so bei der eigenen Einschätzung der
Situation.
Die sorgfältige Dokumentation als Grundlage für
einen möglichen späteren Widerspruch gegen den Bescheid der
Pflegekasse wird dabei von Anfang an mitgedacht.
Der neue Ratgeber hat 152 Seiten
und kostet 9,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Die
digitalen Stromzähler kommen: Austausch und teils Vernetzung
der Geräte vorgeschrieben
Duisburg, 9. Februar 2017 - In so manchen
Zählerschrank könnte in den kommenden Monaten Bewegung
kommen: Bis 2032 sollen flächendeckend digitale Stromzähler
in Betrieb sein, im Fachjargon „moderne Messeinrichtungen“
genannt.
Deshalb schreibt der Gesetzgeber den schrittweisen Austausch
der analogen Zähler vor. Und für einige Haushalte mit sehr
hohem Stromverbrauch oder größerer Solaranlage geht die
Umstellung noch weiter: Sie erhalten zusätzlich zum
digitalen Zähler ein sogenanntes Gateway – das ist eine
Kommunikationseinheit, die Daten versenden und empfangen
kann. Damit haben sie dann ein „intelligentes Messsystem“,
auch bekannt als Smart Meter.
„Der Smart Meter wird künftig nach und nach zum Standard für
immer größere Verbrauchergruppen. Das birgt sowohl Chancen
als auch Risiken“, erklärt Marina Steiner, Leiterin der
Verbraucherzentrale in Duisburg. Die wichtigsten
Informationen rund um digitale Zähler und Smart Meter hat
die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt:
- Digitale Stromzähler sind allein noch keine Smart Meter.
Erst kombiniert mit sogenannten Gateways, die die
Datenübertragung ermöglichen, ergeben sich intelligente
Messsysteme. Digitale Zähler allein versenden also keine
Daten, können diese aber speichern und Haushalten so
theoretisch helfen, ihren Verbrauch zu steuern. Moderne
Messeinrichtungen speichern Tages-, Wochen-, Monats- und
Jahreswerte für 24 Monate.
- Veranlasst wird die Installation von Messeinrichtungen und
-systemen durch den Messstellenbetreiber. Dabei handelt es
sich nicht um den Stromanbieter, mit dem der
Stromliefervertrag besteht, sondern um ein weiteres
Unternehmen, in der Regel den örtlichen Netzbetreiber. Drei
Monate vor dem geplanten Einbau müssen betroffene
Verbraucher informiert werden.
Widersprechen können diese
der Installation nicht. Sie können aber prüfen, ob der
theoretisch mögliche Wechsel zu einem anderen
Messstellenbetreiber ihnen günstigere Konditionen bringt.
- Den Einbau von Smart Metern dulden müssen derzeit
Haushalte, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre
jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom verbraucht
haben, ab 2020 sinkt diese Grenze auf 6.000 kWh. Auch für
Betreiber von Solaranlagen oder
Blockheizkraftwerken ab sieben Kilowatt elektrischer
Leistung besteht bereits Einbaupflicht.
Über den Zählereinbau bei kleineren Anlagen oder geringeren
Verbräuchen, entscheidet der Messstellenbetreiber ab 2018
beziehungsweise 2020 selbst. Theoretisch kann jeder Haushalt
betroffen sein. Eine Übersicht dazu gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/smart-meter.
- Für die jährlichen Kosten gelten gesetzliche Obergrenzen,
die vom Stromverbrauch oder der stromerzeugenden Anlage
abhängen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem
Jahresverbrauch von 3.600 kWh kann zum Beispiel für einen
Smart Meter mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Ein
digitaler Zähler allein darf unabhängig vom Verbrauch bis zu
20 Euro kosten.
Zum Vergleich: Derzeit liegen die jährlichen Zählerkosten in
NRW bei durchschnittlich rund 13 Euro. Ebenfalls von den
Verbrauchern bezahlt werden müssen gegebenenfalls notwendige
Umbauten am Zählerschrank. Die Stromverbrauchswerte, die
intelligente Messsysteme erheben können, lassen theoretisch
Rückschlüsse auf Alltag, Gewohnheiten und Lebensstandard der
Bewohner zu und dürfen nicht in falsche Hände geraten.
Deshalb stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die
Datensicherheit. Der gesetzlich ab 2017 vorgesehene
Smart-MeterEinbau verzögert sich derzeit, da das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch keine
drei Systeme als datensicher zugelassen hat – das aber ist
Voraussetzung für den Start.
- Nicht alle Daten fließen automatisch über die Leitungen:
Von Haushalten mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh
erhalten Versorger und Netzbetreiber im Regelfall nur den
Jahreswert als Summe. Liegt der Verbrauch aber höher oder
wird Strom erzeugt, erhalten sie von intelligenten
Messsystemen täglich ein Verbrauchs- beziehungsweise
Einspeiseprotokoll in 15-Minuten-Intervallen vom jeweiligen
Vortag.
Mehr Informationen zu modernen Messeinrichtungen und
intelligenten Messsystemen gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/smart-meter.
Die Verbraucherzentrale NRW hilft in ihren Beratungsstellen
sowie direkt bei Ratsuchenden zu Hause bei Fragen rund um
die Energie weiter. Terminvereinbarungen sind möglich unter
0211/339 996 555, mehr Informationen dazu gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
Verkaufen, verschenken oder vererben? Worauf
Immobilienbesitzer achten sollten
Wer sein Eigenheim an die Nachkommen verschenkt,
will ihnen meist Kosten ersparen – doch unterm Strich kann
es günstiger sein, einen Verkauf zu vereinbaren. Über solche
steuerlich bedingten Feinheiten sowie andere Chancen und
Risiken bei der Weitergabe von Wohneigentum informiert die
Verbraucherzentrale NRW im Ratgeber „Meine Immobilie
verkaufen, verschenken oder vererben“.
Das Buch erläutert, was bei der Trennung von den eigenen
vier Wänden im Detail zu beachten ist.
Das richtige Vorgehen bei der Wertermittlung und
der Umgang mit Maklern kommen dabei ebenso zur Sprache wie
Grundlagen zur Grund-, Erbschaft- und Einkommensteuer. Auch
ganz praktische Fragen werden beantwortet, etwa: Wie mache
ich das Haus fit für die Übergabe? Und welchen Nutzen haben
in diesem Zusammenhang Gutachten? Informationen zu Wohn- und
Nutzungsrechten, Hinweise zur Vorbereitung des Notarvertrags
und zahlreiche konkrete Beispiele runden die Hilfe für die
gut geplante Eigentumsübergabe ab.
Der Ratgeber hat 192 Seiten und
kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich
Nach
Ablauf nicht automatisch schlecht - Mindesthaltbarkeitsdatum
von Lebensmitteln
Wenn beim Joghurt aus dem Kühlschrank das
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist, heißt das
noch lange nicht, dass das Milchprodukt schlecht ist und
nicht mehr gegessen werden kann. Auch Lebensmittel im Laden,
bei denen das MHD überschritten ist, sind häufig noch
genießbar und dürfen weiter verkauft werden.
Anders ist dies hingegen bei leicht verderblichen
Lebensmitteln wie frischem Geflügel und Hackfleisch. Bei
diesen Produkten gibt das Verbrauchsdatum (VD) das
Endstadium der Haltbarkeit an. Die Verwirrung der
Verbraucher hinsichtlich der richtigen Lesart des MHDs und
des VDs, aber auch zur Verwendung und Aufbewahrung von
Lebensmitteln ist groß. Das zeigt sich daran, dass viele
Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht
im Magen, sondern im Müll landen.
„Der beste Schutz vor vorzeitigem Verderb von Lebensmitteln
sind ein sorgfältiger Umgang und eine korrekte Lagerung“,
betont Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg
der Verbraucherzentrale NRW.
Sie gibt folgende Hinweise und Tipps:
• Was das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet: „Mindestens
haltbar bis“ – diese Kennzeichnung ist auf fast allen
verpackten Lebensmitteln Pflicht. Sie gibt an, bis zu
welchem Zeitpunkt das durchgehend richtig gelagerte und
ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften
wie Geschmack, Geruch und Nährwert behält.
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist das
Lebensmittel nicht automatisch verdorben. Denn: Viele
Hersteller wollen auf Nummer sicher gehen und legen ein
Mindesthaltbarkeitsdatum weit vor Ablauf fest. Ob Produkte
noch genießbar sind, lässt sich nach dem Anbruch meist mit
den eigenen Sinnen überprüfen, zum Beispiel durch genaues
Hinsehen, Riechen und Probieren.
• Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist: Dann
dürfen Lebensmittel weiter verkauft werden. Waren mit
überschrittenem MHD müssen in den Verkaufsregalen jedoch
einwandfrei sein. Ist dies der Fall, liegt in der Regel kein
Sachmangel zur Beanstandung vor. Viele Geschäfte bieten
Produkte mit überschrittenem MHD mit einem entsprechenden
Hinweis zu günstigeren Sonderpreisen an.
Das ist aber keine Pflicht. Anders ist es beim
Verbrauchsdatum: Abgepackte, leicht verderbliche
Lebensmittel mit der ausdrücklichen Kennzeichnung „zu
verbrauchen bis“ dürfen nach Überschreitung des angegebenen
Datums nicht mehr verkauft und sollten dann auch nicht mehr
verzehrt werden.
• Bedeutung der Aufbewahrungsbedingungen: In bestimmten
Fällen findet sich in der Nähe des MHD auch die Angabe von
Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen für das verpackte
Lebensmittel.
Solche Hinweise wie „kühl und trocken lagern“ oder „vor
Wärme und Feuchtigkeit schützen“ sollten unbedingt beachtet
werden, um die Haltbarkeit zu gewährleisten. Ganz wichtig
ist auch die Einhaltung der Kühlempfehlungen auf den
Packungen – zum Beispiel 2 Grad Celsius bei Hackfleisch.
• Umgang mit geöffneten Verpackungen: Auch für angebrochene
Lebensmittel, wie verpackte Fruchtsäfte oder Milch, müssen
in bestimmten Fällen Aufbewahrungsbedingungen und der
Verzehrzeitraum angegeben werden – etwa durch Hinweise wie
„nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen verzehren“ oder
„geöffnet gekühlt drei Tage haltbar“.
Angaben wie „trocken und kühl lagern“ zum Beispiel bei
Keksen und Kaffee oder „trocken und vor Licht geschützt
aufbewahren“ etwa bei Brot liefern hingegen leider keine
genauen Empfehlungen. Die Hersteller legen diese
Formulierungen unterschiedlich aus – im Zweifelsfall kann
nur eine Nachfrage beim jeweiligen Produzenten Klarheit
schaffen.
• Richtig kühlen: Im Kühlschrank gibt es unterschiedliche
Temperaturzonen. Ganz oben, wo es am wärmsten ist, sollte
Selbstgekochtes platziert werden. In die mittleren Fächer
gehören Käse und Milchprodukte und auf die untere Glasplatte
leicht Verderbliches wie Fleisch und Fisch. Die Boxen unten
sind ideal für die Aufbewahrung von kälteverträglichem Obst
und Gemüse. Die Türfächer beherbergen Eier, Butter und
Getränke.
Mit Fragen zum Mindesthaltbarkeitsdatum und Anliegen rund um
Lebensmittel können sich Verbraucher an die Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 wenden.
www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.
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Januar 2017 |
Leitfaden für pflegende Angehörige: Rechtliche Grundlagen
und praktische Hilfen für den Alltag
Duisburg, 27. Januar 2017 - Mehr als zwei Drittel
der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu
Hause versorgt – und zwar in der Regel von ihren
Angehörigen. Diese kümmern sich um die Versorgung,
beantragen Leistungen und klären finanzielle Fragen.
Oft stoßen sie dabei an ihre Grenzen, weil Ansprechpartner
fehlen, Anträge abgelehnt werden oder der Pflegealltag an
ihren Kräften zehrt. Der neu aufgelegte Ratgeber „Pflege zu
Hause organisieren – Was Angehörige wissen müssen“ der
Verbraucherzentrale NRW unterstützt Pflegende Schritt für
Schritt bei der Organisation ihrer oft ungewohnten Aufgaben.
Die Neuauflage berücksichtigt dabei alle Änderungen der
Pflegereform 2017.
Beginnend beim unverzichtbaren Antrag auf Pflegeleistungen
und der Überlegung, ob die Betreuung zu Hause wirklich zu
leisten ist, führt der Ratgeber durch den Pflegealltag und
die nötige Vorbereitung. Er nennt zuständige Stellen für
finanzielle Unterstützung sowie fachlichen Rat und erläutert
rechtliche Aspekte etwa von Vollmachten und Versicherungen.
Zudem klärt er auf über Regelungen für Berufstätige, wie die
gehaltslose Pflegezeit oder die gehaltsreduzierte
Familienpflegezeit. Praxistipps für die eigentliche Pflege
und die Auswahl eines Pflegedienstes sowie Hilfen für den
Umgang mit emotionalen Belastungen runden das Angebot ab.
Der Ratgeber hat 216 Seiten und kostet 14,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Ratgeber: Nebenberuflich der eigene Chef sein Basiswissen
für den Weg in die Selbstständigkeit
Duisburg, 19. Januar 2017 - Ein zweites Einkommen nach
Feierabend erarbeiten sich Millionen Menschen in Deutschland
als ihr eigener Chef. Als freie Autoren etwa, im Handwerk
oder mit kleineren Onlineshops sind sie nebenberuflich
selbstständig. Dafür brauchen sie neben einer Geschäftsidee
auch einiges Know-how. Denn Selbstständige müssen zum
Beispiel Stundensätze kalkulieren, Material und
Arbeitsmittel finanzieren, Kunden werben und Buchführung
betreiben. Beim Einstieg hilft der Ratgeber „Nebenberuflich
selbstständig – Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing“ der
Verbraucherzentrale NRW, der in Kooperation mit der
ZDF-Sendung WISO herausgegeben wird.
Das Buch vermittelt das kaufmännische, steuerliche und
rechtliche Basiswissen für den erfolgreichen Sprung aufs
zweite Standbein. Es erläutert die Rahmenbedingungen rund um
die Selbstständigkeit im Bereich der freien Berufe sowie in
Handwerk und Gewerbe und gibt Tipps, worauf Teilzeit-Gründer
etwa bei Bankgeschäften oder Kreditaufnahme achten sollten.
Auch Besonderheiten im nebenberuflichen Bereich werden
ausführlich erläutert.
Antworten auf Fragen zu Haftungsrisiken, Sozialversicherung
und Altersvorsorge sowie ein Überblick über die
Steuerregelungen für Selbstständige runden das
Informationspaket ab
Der Ratgeber hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, als
E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Ratgeber
Was tun, wenn jemand zum Pflegefall wird? Die Neuerungen der
Pflegereform 2017
12. JANUAR 2017 - Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird,
stehen oft in kürzester Zeit wichtige und weitreichende
Entscheidungen an: Soll die Pflege zu Hause oder in einem
Heim stattfinden? Wer übernimmt sie? Welche finanzielle
Unterstützung wird wann und wo beantragt? Mit dem Ratgeber
„Pflegefall – was tun?
Schritt für Schritt zur guten Pflege“ gibt die
Verbraucherzentrale NRW hierbei eine kompakte Hilfestellung,
die alle Neuerungen der zweiten Stufe der Pflegereform ab
Januar 2017 berücksichtigt – unter anderem die Umstellung
auf fünf Pflegegrade und die Einführung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Das Buch erscheint in
Kooperation mit der ZDF-Sendung WISO.
Angehörige erfahren, wie sie schnell reagieren und die
Versorgung sicherstellen können. Wie sich anschließend auch
dauerhaft eine gute Pflege gestalten lässt und welche
Unterstützung Kranken- und Pflegekassen dabei gewähren, sind
weitere Themen. Zudem lernen die Betroffenen, worauf sie
beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und
der Auswahl eines Pflegeheims oder Pflegedienstes achten
sollten. Informationen und Tipps für Berufstätige über
gesetzliche Regelungen zu Auszeiten im Job runden das
Angebot ab.
Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet
16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Sturm, Schnee, Dauerfrost und Glatteis Ohne
Versicherung kann’s teuer werden
Duisburg, 5. Januar 2017 - Der Winter macht ernst:
Sturmgefahr und Schneeverwehungen in einigen Teilen
Deutschlands. Temperaturen rund um den Gefrierpunkt sorgen
vielerorts für Frieren, Zähneklappern und Gefahren durch
Frost. Ob geplatzte vereiste Rohrleitungen im Haus oder
folgenschwere Ausrutscher durch Schneeglätte auf den
Straßen: Ist das Risiko von Schäden und Unfällen nicht
ausreichend abgesichert, kann der Winter im Klammergriff von
Kälte teure Konsequenzen nach sich ziehen. „Zwar fängt die
richtige Versicherungspolice in vielen Fällen den
finanziellen Schaden auf, doch Hausbesitzer, Mieter und
Verkehrsteilnehmer haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, um
Gefährdungen durch Eis und Schnee zu vermeiden“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW. Nachfolgend gibt sie einen
Überblick über die wichtigsten Winterpflichten bei Kälte:
- Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich
aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen.
Noch größer wird der Schaden, wenn aufgetautes Wasser aus
den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel
übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen
solchen Schaden – falls dieser spezielle Versicherungsschutz
im Vertrag enthalten ist. Eine volle oder teilweise
Übernahme der Kosten kann jedoch auch vom Versicherer
verweigert werden, falls die Rohre nicht rechtzeitig
entleert beziehungsweise abgesperrt oder die Wohnräume nicht
ausreichend beheizt wurden. Gehwege von Eis und Schnee
räumen:
Bei den ersten dicken Flocken beginnt für Eigentümer auch
der Winterdienst vor der eigenen Haustür:
Vereiste Flächen müssen gestreut, Gehwege und Zufahrten
müssen nach einem Schneefall geräumt werden. Diesen
Winterdienst haben Mieter zu übernehmen, falls dies im
Mietvertrag so vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf
einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt
sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der
die Streupflicht missachtet hat. Ohne
Haftpflichtversicherung kann dies teuer werden.
- Bei Sturz versichert:
Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter und gestreuter
Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die
gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der
sogenannte
Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder
anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist.
Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften
Folgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene
Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft
beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die
Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide finanziellen
Absicherungen greifen aber nur, wenn sie beizeiten
abgeschlossen wurden.
- Sturmschäden am Haus sofort der Versicherung melden:
Rütteln Windböen und Eisregen gehörig am Haus bietet die
Gebäudeversicherung einen Schutz gegen Sturm, Hagel, Feuer
und Brand. Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen
können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt
oder ein Baum aufs Haus gefallen ist.
Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Wintersturms,
sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt.
- Dächer im Blick haben und prüfen: Halten
die Dächer von Haus, Wintergarten oder Garage den
Schneemassen nicht stand, springt die Gebäudeversicherung
hingegen nicht automatisch bei Schäden ein. Diese müssen
Hausbesitzer mit einer Extra-Vereinbarung beziehungsweise
einer zusätzlichen Police für Elementarschäden abgesichert
haben, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie
Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Werden Menschen
durch rutschende Schneebretter oder herabfallende Eiszapfen
von Dächern verletzt, kommt bei Einfamilienhäusern, in denen
auch die Eigentümer wohnen, deren private
Haftpflichtversicherung für Schäden auf, falls sie eine
Mitverantwortung für den Unfall tragen.
Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die
Grundbesitzerhaftpflicht entstandene Kosten.
- Winterreifen sind Pflicht: Wer derzeit
noch mit Sommerbereifung fährt und bei einem Glätteunfall
das eigene Fahrzeug beschädigt, muss damit rechnen, dass die
Kfz-Versicherung den Schaden abhängig vom Grad des eigenen
Verschuldens – wenn überhaupt – nur geringfügig reguliert.
Bei vielen Kaskotarifen verzichten Versicherer allerdings
ausdrücklich darauf, Ausgleichszahlungen wegen grober
Fahrlässigkeit zu verweigern. Wurde eine andere Person oder
deren Fahrzeug geschädigt, regulieren die Versicherer den
verursachten Haftpflichtschaden auch bei Missachtung der
Winterreifenpflicht.
Zum vorsorglichen Versicherungsschutz bei Unwetter und Kälte
bietet die Versicherungsberatung der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine halbstündige
Beratung für 40 Euro an. Ihre Schadensfallberatung hilft,
wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt.
Weitere Hinweise und ein Pfad zu lokalen Kontaktadressen
gibt’s online unter
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.
Zentral erreichbar berät auch das Verbrauchertelefon NRW zu
Versicherungsschäden – donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter
0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen
Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.
Ratgeber
Reklamation, Umtausch, Widerruf:
Basiswissen für König Kunde
Wenn die guten Gaben unter dem Weihnachtsbaum den
Beschenkten nicht gefallen oder gar defekt sind, stehen
Umtausch, Widerruf und Reklamation an. Was aber greift wann?
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und
Garantie, und wie werden Ansprüche am besten geltend
gemacht?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Ratgeber
„Meine Rechte bei Kauf und Reklamation – Basiswissen für
König Kunde“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch
vermittelt die Rechtslage rund um Käufe im Ladengeschäft
ebenso wie beim Versandhandel, in Online-Shops und bei
Auktionen. Neben der Beschaffenheit der Ware geht es dabei
auch um nicht eingehaltene Liefertermine oder gebrochene
Werbeversprechen.
Die Leserinnen und Leser erfahren, dass „Geld zurück“ längst
nicht die einzige denkbare Folge aus einer Reklamation ist,
und lernen, wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Ein
ganzes Kapitel rund um den eigentlichen Kauf greift zudem
Themen wie das Kleingedruckte in Verträgen oder Bonus- und
Kundenkarten unter die Lupe.
Der Ratgeber hat 120 Seiten und kostet 9,90 Euro, als E-Book
7,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38
09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel
erhältlich.
Haushaltscheck
Belastungen abfedern
Haushaltskasse auf Sparkurs bringen
Das alltägliche Leben wird für viele Bürgerinnen und Bürger
stetig teurer – steigende Strom- und Gaspreise, stattlicher
Anteil an Benzinkosten, aber auch die Anhebung von
Lebenshaltungskosten belasten viele private Haushaltskassen:
„Hinzu kommt, dass vor allem ältere Menschen mehr Geld für
private Serviceleistungen und den Erhalt ihrer Mobilität
aufbringen müssen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW:
„Ein gutes Finanzmanagement im Haushalt ist deshalb wichtig,
damit die Ausgaben nicht die Einnahmen übersteigen und am
Monatsende fürs Ablegen auf der hohen Kante auch noch etwas
übrig bleibt."
Gute Vorsätze im neuen Jahr, besser noch geldwerte Tipps für
den Check oder Wechsel eines Haushaltspostens helfen schon,
das eigene Budget nicht überzustrapazieren:
• Stromanbieterwechsel: Die Suche nach
Produkt- und Tarifalternativen auf dem Energiemarkt kann
sich lohnen! Kunden haben bei angekündigten Preiserhöhungen
ein Sonderkündigungsrecht. Wer den Saft aus der Steckdose in
der teuren Standard-Grundversorgung seines lokalen
Energielieferanten bezieht, kann durch den Wechsel in einen
günstigeren Tarif sparen. Oder Stromkunden wechseln zu einem
neuen – preiswerteren – Stromanbieter.
Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der
eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Größe zum
Vergleich. Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist
ein Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von
nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle
Preisentwicklungen reagiert und bei einem weiteren
Preisanstieg eventuell zu einem neuen Anbieter gewechselt
werden kann.
- Versicherungsschutz: Auch die Vorsorge
für Schadensfälle gehört auf den Prüfstand, denn viele
Policen sind überflüssig, passen nicht zum persönlichen
Bedarf oder sind zu teuer. Der Versicherungsschutz sollte
nach dem GAU-Prinzip aufgebaut werden, das heißt, der
„größte anzunehmende Unfall“ ist in jedem Fall abzusichern.
Ein Muss ist die private Haftpflichtversicherung;
auch die Risiken Tod und Invalidität sollten abgesichert
sein. Verzichtet werden kann auf Policen, die keine Existenz
bedrohenden Schäden versichern. Auch die Prämien gilt es
kritisch in den Blick zu nehmen: Bei identischen Leistungen
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unterscheiden sich die Preise bei den verschiedenen
Versicherern erheblich. Mobilitätserhalt: Kosten für Sprit
und den Unterhalt des eigenen Autos kann man mit
Fahrgemeinschaften, dem Umstieg aufs Fahrrad sowie auf Bus
und Bahn einiges an Fahrt nehmen. Aber auch Car-Sharing ist
für viele ein geeignetes Modell, um die Fixkosten beim Auto
auf viele Köpfe zu verteilen und so ohne Mobilitätsverlust
ans Ziel zu kommen. Sichere Geldanlage: Trotz derzeit
niedriger Zinsen – jedes geliehene Darlehen hat seinen
Preis! Nicht nur ein aufgenommener Kredit muss abgestottert
werden, sondern zusätzlich werden auch noch Zinsen und
Gebühren fällig. Auch der Kauf von Aktien oder eine
Geldanlage mit dem Versprechen hoher Renditen sind für Laien
auf dem Finanzsektor oftmals mit unkalkulierbaren Risiken
verbunden. Eine bessere Variante ist deshalb meist nicht der
Griff zum schnellen Geld oder das Setzen auf steigende
Kurse, sondern das rechtzeitige Vorsparen. Bevor es an eine
Kreditaufnahme geht, sollte man prüfen, ob die eigene
Haushaltskasse eine monatliche Ratenbelastung überhaupt
verkraftet oder ob man für eine Geldanlage noch einen
zusätzlichen Betrag zur Verfügung hat. Außerdem sollte man
Kreditvermittler und selbst ernannte Finanzberater meiden.
Durch zusätzliche Provisionen, die sie kassieren, gehen
deren Angebote meist richtig ins Geld.
Weitere Hilfestellungen für den persönlichen Sparkurs im
Haushalt gibt „Das Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale
NRW. Der Ratgeber bietet zwölf Monatsübersichten zum
Eintragen und Festhalten der Einnahmen, der festen Ausgaben
und des finanziellen Spielraums, 54 Wochenübersichten fürs
Notieren der täglichen Ausgaben sowie eine Jahresübersicht
für die Gesamtbilanz.
Das Buch ist für 7,90 Euro in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 oder im Buchhandel erhältlich. Für
zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt es gegen
Rechnung auch ins Haus. Bestellung im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder telefonisch unter
0211/3809-555.
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