| 
			 
 
 
 
 
 
 
 
 | 
			   
				   |  |  
				   | 
					Tipps und Ratgeber  Tel.: 0203 / 
					48801101  -  Fax: 0203 / 
					48801107www.verbraucherzentrale-ratgeber.de
 |  
				   | 
						  |  
				   | Juni 2017 |  
				   | Herausforderungen beim Bau sicher 
					meistern Neues Praxis-Handbuch begleitet auf dem ganzen Weg
 Duisburg, 29. Juni 2017 - Der Hausbau gehört zu den größten 
					Herausforderungen im Leben, weil er rechtlich, technisch und 
					finanziell sehr komplex ist. Nur die Wenigsten überblicken 
					diesen Vorgang wirklich. Der neue Ratgeber der 
					Verbraucherzentrale NRW „Bauen! – Das große Praxis-Handbuch 
					für Bauherren“ hilft dabei, diese Aufgabe erfolgreich zu 
					meistern.
 Tipps, Praxisbeispiele und umfangreiche Checklisten 
					begleiten die Leserinnen und Leser während des ganzen 
					Prozesses – von der Finanzierung über die Bauphase bis zur 
					Fertigstellung und Abnahme.
 
 Alle neuen Regelungen des Bauvertragsrechts, das zum 1. 
					Januar 2018 in Kraft tritt, werden umfassend behandelt. 
					Kommentierte Musterverträge helfen bei der Umsetzung. Doch 
					auch mit dem neuen Recht bleibt ein altes Problem: Bauherren 
					haben alle Risiken vollständig selbst zu tragen – bis hin 
					zur Privatinsolvenz.
 Wie können finanzielle Gefahren früh erkannt werden? Wer 
					sollte lieber eine gebrauchte Immobilie kaufen? Welche 
					finanziellen Möglichkeiten und Kenntnisse sind für den 
					erfolgreichen Bau nötig? Das Buch beantwortet im Vorfeld 
					alle wichtigen Fragen, damit der Traum vom eigenen Heim 
					nicht platzt, sondern Wirklichkeit wird.
 Der Ratgeber hat 384 Seiten und kostet 34 
					Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
 
   Teure Extras mit Kostenfallen: 
					Private ZahnzusatzversicherungenDuisburg, 22. Juni 2017 - Gesunde und schöne Zähne mit 
					kleinem Kostenanteil, privatzahnärztliche Behandlung statt 
					Kassenleistung – Angebote für eine private 
					Zahnzusatzversicherung klingen verlockend. Einige Anbieter 
					werben damit, dass sie bei fälligem Zahnersatz bis zu 100 
					Prozent der Kosten übernehmen.
 Doch tatsächlich sind die Tarife vielschichtig. „Patienten 
					mit einer Zahnzusatzversicherung laufen Gefahr im Ernstfall 
					nicht wunschgemäß versorgt zu werden. Teilweise müssen sie 
					teure Zahnarztleistungen selbst zahlen, die eigentlich von 
					ihrer privaten Zusatzpolice aufgefangen werden sollten“, 
					warnt die Verbraucherzentrale NRW.
 Ein vorsorglicher Blick ins Kleingedruckte ist daher 
					unerlässlich. Vor einem Vertragsabschluss sollte folgenden 
					Punkten gründlich auf den Zahn gefühlt und die Entscheidung 
					für die Extra-Absicherung sorgsam überdacht werden:
 • Riskantes finanzielles Auffangnetz: 
					Zahnzusatzversicherungen zahlen sich nur in Einzelfällen 
					aus, wenn es Patienten durch die Wahl des richtigen Tarifs 
					gelingt, einen hohen Eigenanteil bei ihrem Zahnersatz zu 
					senken, etwa wenn Keramik-, Edelmetallkronen oder Implantate 
					zum Einsatz kommen sollen. Doch grundsätzlich handelt es 
					sich bei einer Zahnzusatzversicherung um einen Risikovertrag 
					und nicht um eine sichere Bank. Wird der Vertrag gekündigt, 
					sind die eingezahlten Beiträge weg und Patienten gehen leer 
					aus.
 • Kostenfalle Vorbehandlungen: Eine Zahnzusatzversicherung 
					zahlt nicht, wenn eine Heilbehandlung bereits vor 
					Vertragsabschluss begonnen hat. Denn übernommen werden in 
					der Regel nur Kosten für Behandlungen, die erst nach 
					Vertragsabschluss vom Arzt empfohlen oder angeordnet werden. 
					Wer eine Extrapolice zur Kostenübernahme bei 
					Zahnbehandlungen abschließen will, sollte darauf achten, 
					dass zum Vertragsbeginn keine Behandlung bereits in Gang ist 
					und der Zahnarzt auch keinerlei Diagnose gestellt hat. 
					Allerdings gibt es auch Versicherungstarife, die bei zuvor 
					diagnostizierten Zahnerkrankungen einspringen. Eine solche 
					Zusatzversicherung ist jedoch teurer.
 • Kostenfalle Wartezeit: Meist werden in den ersten drei 
					oder acht Monaten nach Vertragsabschluss noch keine Kosten 
					übernommen. Darüber hinaus sind die Leistungen in den ersten 
					Vertragsjahren häufig begrenzt.
 • Kostenfalle Erstattungsausschluss: Nicht alle Leistungen 
					sind abgesichert. Teilweise kommen Versicherungen für 
					Zahnersatz auf, teilweise nur für die Erhaltung der Zähne. 
					Implantate oder Inlays können je nach Tarif ausgeschlossen 
					sein. Auch kann sich das Versprechen einer 
					hundertprozentigen Kostenübernahme etwa beim Zahnersatz auf 
					die Basistherapie, also die Regelversorgung, beschränken.
 • Kostenfalle Alter: Die monatlichen Beiträge müssen 
					dauerhaft gezahlt werden und steigen in den meisten Fällen 
					mit dem Alter – auch bei guter Zahngesundheit – an. Für 
					Patienten kann es sich lohnen, selbst Geld für eine 
					eventuell spätere Zahnbehandlung anzusparen.
 • Kostenfallen ohne Extraversicherung vermeiden: Die 
					gesetzlichen Krankenkassen bezahlen rund die Hälfte der 
					Kosten für eine solide Standardversorgung. Dazu zählen 
					Nichtedelmetall-Kronen, Verblendungen im vorderen 
					Zahnbereich und bestimmte Brücken.
 Der Eigenanteil beträgt zwischen 100 und 200 Euro statt 500 
					Euro oder mehr für eine Krone und 300 bis 400 Euro statt 
					1.000 Euro aufwärts für eine Brücke. Geringverdiener können 
					bei ZahnersatzBehandlungen einen Härtefall-Antrag stellen: 
					In einem solchen Fall zahlen die gesetzlichen Kassen das 
					Doppelte des Festzuschusses, das sind rund 100 Prozent der 
					Kosten für die Regelversorgung.
 Weitere Informationen zu Extra-Zahnversicherungen gibt’s im 
					Internet unter
					
					www.verbraucherzentrale.nrw/zahnzusatzversicherungen.
 Eine unabhängige Beratung zu Behandlungen, Versicherungen 
					und Patientenrechten rund um Zähne bietet die 
					Verbraucherzentrale NRW in der Beratungsstelle Duisburg, 
					Friedrich-Wilhelm-Str. 30 an. Kontakte unter
					
					www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.
 Was Mieter wissen müssen - Praxistipps und Beispiele 
					aus der Rechtsprechung
 Wenn sich Eigentümer und Mieter gut verstehen, bedenken sie 
					selten die Rechtslage. Dabei können aus kleinen 
					Meinungsverschiedenheiten schnell Streitigkeiten werden, die 
					dann nach rechtlichen Kriterien entschieden werden. Viele 
					allgemeine Regelungen greifen nicht, wenn beide Parteien 
					etwas anderes vereinbart haben. Deshalb ist es wichtig, sich 
					im Vorfeld zu informieren.
 Der Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“ der 
					Verbraucherzentrale NRW behandelt alle wichtigen Themen vom 
					Unterschreiben des Mietvertrags bis zum Auszug, also zur 
					Übergabe der Wohnung nach der Kündigung.
 Das Buch, das in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund 
					erschienen ist, bietet Praxistipps, Musterbriefe und 
					Formulierungsvorschläge sowie Hinweise auf die aktuelle 
					Rechtsprechung.
 Über nichts wird in Sachen Mietwohnung so häufig gestritten 
					wie über die Frage, wer die Schönheitsreparaturen 
					durchführen muss. Deshalb ist diesem Thema ein eigenes 
					Kapitel gewidmet. Weitere Punkte sind Tierhaltung, 
					Wohnungsmängel und Mietminderung, Modernisierung oder 
					Mieterhöhung. Außerdem wird erläutert, welche Betriebskosten 
					tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden dürfen – ein 
					weiteres häufiges Streitthema.
 Falls es tatsächlich zu einer Auseinandersetzung vor Gericht 
					kommen sollte, sind die Leserinnen und Leser mit den 
					abschließenden Tipps zur Beweissicherung und Vorbereitung 
					des Prozesses gut gerüstet.
 Der Ratgeber hat 384 Seiten und kostet 
					16,90 Euro.
 Bestellmöglichkeiten:
 Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de 
					oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in de 
					Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im 
					Buchhandel erhältlich.
   Hilfe bei der Finanzplanung: 
					Neuer Ratgeber vermittelt Grundregeln der GeldanlageDuisburg, 14. Juni 2017 -Je 
					höher ein möglicher Gewinn ist, desto größer ist auch das 
					damit verbundene Risiko – das gilt ganz besonders für 
					Kapitalanlagen. Viel wichtiger als eine möglichst maximale 
					Rendite ist es deshalb für Kleinanleger, Kardinalfehler zu 
					vermeiden. Praktische Unterstützung bietet dabei der neue 
					Ratgeber „Geldanlage – Einfache Strategien für Ihre 
					Finanzplanung“ der Verbraucherzentrale NRW, mit Checklisten 
					und Expertentipps.
 Leserinnen und Leser erhalten darin Grundlagenwissen zu 
					verschiedenen Anlageprodukten und erfahren, wie sie seriöse 
					Berater erkennen, Risiken richtig einschätzen und 
					verlockenden „Schnäppchen“ meiden, die sich als 
					verlustbringende Flops entpuppen können.
 Dreh- und Angelpunkt sind dabei die Anlageziele. In jedem 
					Haushalt sollte ein finanzielles Polster vorhanden sein: 
					Experten empfehlen, dass etwa drei bis sechs 
					Nettomonatsgehälter kurzfristig verfügbar auf der hohen 
					Kante liegen sollten.
 Erst, wenn diese Reserve vorhanden ist und die Themen 
					Anschaffungen, Eigenheim sowie private Altersvorsorge 
					abgehakt sind, ist die langfristige Kapitalanlage an der 
					Reihe. Auf jede dieser fünf Stufen der Finanzplanung geht 
					der Ratgeber ausführlich in einem eigenem Kapitel ein. Die 
					Königsdisziplin ist dabei der freie Vermögensaufbau mit 
					einer Bandbreite von schwankungsarmen Staatsanleihenfonds 
					bis hin zu Wertpapieren mit dem Risiko des Totalverlusts.
 Der Ratgeber hat 208 Seiten und kostet 
					16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
 Bestellmöglichkeiten:
 Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de 
					oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der 
					Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im 
					Buchhandel erhältlich.
   Erhöhung der 
					Pfändungsfreigrenzen: Anpassung nicht verpassenAb dem 1. Juli 2017 können Schuldner mit regelmäßigem 
					Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die 
					Pfändungsfreigrenzen werden um gut 5,5 Prozent erhöht. Das 
					macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten 
					Stufe fortan einen Freibetrag von 1.139,99 Euro, 
					beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.133,80 Euro 
					geschützt.
 „Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne 
					Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von 
					Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch 
					von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet 
					werden“, pocht die Verbraucherzentrale NRW darauf, den 
					ohnehin am Existenzminimum wirtschaftenden Schuldnern die 
					Erhöhung des ihnen zustehenden Einkommens umgehend 
					einzuräumen.
 Per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger 
					festgesetzte individuelle Freibeträge muss der Schuldner 
					selber ändern lassen.
 Mit den folgenden Tipps weist die Verbraucherzentrale NRW 
					den Weg, um die Anpassung an die neuen Pfändungsfreigrenzen 
					nicht zu verpassen:  Neue Pfändungstabelle beachten: Die 
					neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und 
					pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli 2017 zur 
					Auszahlung gelangen.
 Durch die Erhöhung kann etwa ein alleinstehender Schuldner 
					ohne Unterhaltspflicht bei einem monatlichen Nettoeinkommen 
					von 1.300 Euro jetzt 1.183,66 Euro von seinem Lohn behalten. 
					Ist er für eine Person unterhaltspflichtig, kann nichts 
					gepfändet werden. Die aktuellen Pfändungsgrenzen sind im 
					Internet unter www.bundesgesetzblatt.de zu finden.
 Eine Übersicht gibt es auch in allen Beratungsstellen der 
					Verbraucherzentrale NRW.
 - Automatische Berücksichtigung: 
					Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die neuen 
					Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und zwar auch 
					bei schon länger laufenden Pfändungen und Abtretungen. 
					Vorsorglich empfiehlt es sich jedoch, dass sich von Pfändung 
					oder Abtretung betroffene Schuldner beim Arbeitgeber oder 
					Sozialleistungsträger erkundigen, ob die neue 
					Pfändungstabelle bekannt ist und angewendet wird. Damit kann 
					irrtümlichen Auszahlungen an den pfändenden Gläubiger 
					vorgebeugt und eine möglicherweise Arbeitsplatz gefährdende 
					Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber vermieden werden.
 - Automatische Anpassung 
					Pfändungsschutzkonto (PKonto): Die automatische Anpassung an 
					die neuen Freigrenzen gilt natürlich auch beim 
					Pfändungsschutzkonto. Kreditinstitute müssen hier sowohl den 
					geänderten Sockelfreibetrag von jetzt 1.133,80 Euro für den 
					Kontoinhaber als auch die angehobenen Freibeträge für 
					weitere Personen (426,71 Euro für die erste, weitere jeweils 
					237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person) automatisch 
					berücksichtigen. Betroffene müssen keine neuen 
					Bescheinigungen vorlegen.
 - Rückforderungen: Überweisen Arbeitgeber, 
					Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute versehentlich 
					noch nach der alten Tabelle, kann der Schuldner von diesen 
					die Nachzahlung der irrtümlich an den Pfändungsgläubiger zu 
					viel gezahlten Beträge verlangen.
 - Achtung! Keine Automatik bei 
					Gerichtsbeschluss oder Bescheid: Für Pfändungen, bei denen 
					der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen 
					vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt 
					wurde, wirken die neuen Pfändungsfreigrenzen leider nicht 
					automatisch.
 Dies ist zum Beispiel bei einem gerichtlichen Beschluss 
					wegen höheren Einkommens und entsprechend höherem Freibetrag 
					bei einer Kontopfändung der Fall: Hier ist 
					möglichst schnell beim Vollstreckungsgericht zu beantragen, 
					dass der Beschluss abgeändert wird und die Freigrenzen 
					angehoben werden.
 Hat der öffentliche Gläubiger den Freibetrag per Bescheid 
					bestimmt, muss bei diesem eine entsprechende Änderung 
					beantragt werden. Hierbei ist Eile geboten, denn die alten 
					Beschlüsse und Bescheide gelten so lange, bis dem 
					Kreditinstitut eine anders lautende Entscheidung zugeht.
   Gemeinsam genießen Mit Kindern 
					essen: Tipps und RezeptvorschlägeDu musst den Teller leer essen!“ – „Du musst alles 
					probieren!“ – „Bei Tisch wird nicht getrunken!“ Weit 
					verbreitete Regeln wie diese können Eltern und andere 
					Erziehende getrost vergessen. Wie alle Beteiligten am Tisch 
					glücklich werden, erläutert der Ratgeber „Mit Kindern essen 
					– Gemeinsam genießen in der Familienküche“ der 
					Verbraucherzentrale NRW. Das Buch beschreibt, welche 
					kindlichen Bedürfnisse das Essverhalten steuern, und 
					erläutert, wie und wo Erwachsene darauf Einfluss nehmen 
					können.
 So sind die Vorliebe für Süßes und die Abneigung gegen 
					Bitteres und Saures genetisch vorgegeben. Der Geschmackssinn 
					ist jedoch entwicklungsfähig, neugierig und bereit, sich zu 
					ändern. Hinter einer Abneigung könnte aber auch eine 
					Unverträglichkeit stecken. Ebenso spielt die Essenssituation 
					eine große Rolle. Im Theorieteil erfahren die Leserinnen und 
					Leser, was, wie viel und wann Kinder essen sollten, und 
					bekommen Empfehlungen für eine vollwertige Ernährung. Ziel 
					ist es, die Bedürfnisse und Wünsche eines Kindes mit dem 
					Verantwortungsbewusstsein für eine gesunde Ernährung in 
					Einklang zu bringen. Der anschließende Praxisteil liefert 
					mehr als 120 vegetarische Rezepte mit Gerichten aus 
					verschiedenen Ländern zum Ausprobieren. Denn: Mahlzeiten zu 
					planen, einzukaufen, zu kochen und zusammen am Tisch sitzen, 
					heißt sich auszutauschen, voneinander zu lernen und 
					gemeinsam zu genießen.
 Der Ratgeber hat 224 Seiten und kostet 
					12,90 Euro.
 Bestellmöglichkeiten:
 Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de 
					oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der 
					Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im 
					Buchhandel erhältlich.
 
 
 Ertrag der Solaranlage 
					optimieren : Solarwärme-Check findet Schwachstellen und 
					zeigt Optimierungsmöglichkeiten
 Duisburg, 01. Juni 2017 - Eine solarthermische Anlage 
					gewinnt Wärme aus Sonnenlicht, ohne teuren Brennstoff und 
					schädliche Emissionen. So zumindest die Theorie – denn in 
					der Praxis halten leider nicht alle Anlagen, was sie 
					versprechen.
 Wie es um die tatsächliche Leistung des Systems bestellt 
					ist, und wie es verbessert werden kann, verrät der 
					Solarwärme-Check der Energieberatung der 
					Verbraucherzentrale. Solarthermische Anlagen versprechen 
					niedrige Heizkosten, zudem werden sie großzügig gefördert. 
					Dementsprechend beliebt ist die Technik.
 Leider sieht die Realität oft etwas anders aus, wie Jochen 
					Kruse, Energieberater der Verbraucherzentrale Duisburg, 
					erläutert: „Viele der von uns bisher geprüften Anlagen 
					bringen deutlich weniger Ertrag als erhofft. Dadurch wird 
					weniger Brennstoff eingespart als geplant. In Extremfällen 
					ist der Verbrauch durch besonders ineffiziente Anlagen sogar 
					gestiegen.“ Über 1.000 Geräte haben die Energieberater im 
					vergangenen Sommer bereits gecheckt. Aufgefallen ist ihnen 
					dabei zum Beispiel, dass viele Anlagen nicht über einen 
					Wärmemengenzähler verfügen. Damit ließe sich ganz leicht 
					ablesen, wieviel Wärme die Anlage auf dem Dach tatsächlich 
					liefert. Häufig fehlt außerdem eine ausführliche 
					Anlagendokumentation, die Wartung und Prüfung der Anlage 
					deutlich erleichtern würde.
 
 „Als Laie hat man also kaum eine Chance, die 
					Leistungsfähigkeit der eigenen Anlage richtig 
					einzuschätzen“, sagt Jochen Kruse. Dabei ist Abhilfe bei 
					vielen Problemen möglich und nicht einmal besonders 
					kostenintensiv. Hier hilft der Solarwärme-Check weiter: 
					Verbraucher erhalten Klarheit über die Leistungsfähigkeit 
					ihrer Anlage und eine Richtschnur, welche Verbesserungen 
					möglich oder sogar nötig sind.
 Bei einem Vor-Ort-Termin überprüft die Energieberaterin oder 
					der Energieberater zentrale Komponenten der Anlage und 
					schließt Messgeräte für die Aufzeichnung wichtiger 
					Systemtemperaturen an. Diese Messdaten werden bei einem 
					zweiten Termin einige Tage später – davon mindestens einem 
					Sonnentag – ausgelesen.
 Die Energieberaterin oder der Energieberater führt alle 
					Daten zusammen, interpretiert die Messergebnisse und 
					analysiert, wie die Effizienz der Anlage verbessert werden 
					kann. Einen Bericht mit der Gesamteinschätzung der Anlage 
					und den Empfehlungen erhalten die Auftraggeber wenig später 
					per Post.
 Der Solarwärme-Check ist ein Angebot für alle privaten 
					Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine solarthermische 
					Anlage zur Trinkwassererwärmung und/oder 
					Heizungsunterstützung besitzen. Termine für den 
					Solarwärme-Check können ab sofort unter 0203/488011-01 oder 
					0211 – 33 996 555 gebucht werden.
 Die Kostenbeteiligung beträgt 40 Euro, für 
					einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist 
					der Solarwärme-Check kostenlos. Der Solarwärme-Check wird 
					gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
 Mehr Informationen unter
					
					www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
    Holz? Sonne? Erde? 
					Gas? Die richtige Heizung für den Neubau finden
					Die Auswahl der Heizungsanlage für ein neues Haus oder eine 
					neue Wohnung ist eine wichtige Entscheidung: Wohnkomfort, 
					Heizkosten und nicht zuletzt die eigene Klimabilanz der 
					nächsten Jahrzehnte hängen maßgeblich davon ab. Jochen 
					Kruse, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, 
					erläutert Vor- und Nachteile moderner Heizsysteme. „Am Markt 
					gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Technologien“, 
					erklärt Jochen Kruse.
 „Am wichtigsten bei der Auswahl ist, dass das System zum 
					Gebäude und seinen Bewohnern passt.“ Am besten sollte 
					deshalb ein unabhängiger Energieberater bei der Entscheidung 
					helfen, der nicht auf eine bestimmte Technik festgelegt ist. 
					Standard bei konventioneller Heiztechnik sind heute 
					Brennwertkessel für Erdgas oder Heizöl. Seit einigen Jahren 
					nimmt der Anteil kontinuierlich ab (vor 10 Jahren lag der 
					Anteil noch bei 67 Prozent).
 Die Anschaffungskosten sind moderat, dafür fallen regelmäßig 
					Wartungskosten an. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die 
					Heizkosten mittel- bis langfristig ansteigen werden. Zudem 
					verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 
					Eigentümer, in Neubauten mit Brennwertkesseln anteilig 
					regenerative Energieträger zu verwenden. Kontinuierlich 
					zugenommen hat der Anteil von elektrischen Wärmepumpen (23 
					Prozent) und von Fernwärme (24 Prozent) als Heizsystem in 
					den neu fertiggestellten Wohnungen. Letztere lassen sich 
					kaum pauschal bewerten, da die Energie in den 
					Heizkraftwerken sehr unterschiedlich erzeugt wird.
 Elektrische Wärmepumpen, die Wärme aus Erdreich, Grundwasser 
					oder der Luft ziehen, sind in der Anschaffung teurer. In 
					Neubauten machen sie aber häufig Sinn, wenn wichtige 
					Voraussetzungen wie eine gute Wärmedämmung oder die Eignung 
					für eine Niedertemperaturflächenheizung (z.B. 
					Fußbodenheizung) gegeben sind. Praktische Messungen an neu 
					gebauten Wärmepumpenheizungen bringen immer wieder 
					Überraschungen. Ein kürzlich von Fraunhofer-IBP 
					veröffentlichter Bericht weist auf sehr große Abweichungen 
					der gemessenen Effizienz gegenüber den Planungswerten hin.
 Gerade GrundwasserWärmepumpen, denen die höchste Effizienz 
					zugeschrieben wird, waren am weitesten von ihrem geplanten 
					Optimum entfernt (Untersucht wurden elektrische Wärmepumpen 
					mit Luft, Erdreich oder Grundwasser als Wärmequelle). Am 
					besten schnitten in diesem Test Erdreich-Wärmepumpen ab. Bei 
					Luft-Wasser-Wärmepumpen schlägt häufig der elektrische 
					Heizstab der Effizienz ein Schnippchen. Gerade wenn die 
					Wohnraumtemperaturen
 deutlich höher als die geplanten 20°C betragen oder der 
					Warmwasserverbrauch höher als geplant ist, wird der Heizstab 
					öfter zum Heizen benötigt.
 Dadurch kommt es zu Effizienzeinbußen. Solarthermieanlagen 
					zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung können mit 
					beiden Systemen kombiniert werden. In der Versorgung von 
					Mehrfamilienhäusern haben sich außerdem seit Jahren 
					Blockheizkraftwerke ökologisch und ökonomisch bewährt. Sie 
					erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und sind daher 
					besonders effizient.
 
 Mittlerweile gibt es von verschiedenen Herstellern auch 
					sogenannte NanoBlockheizkraftwerke für den Einsatz in 
					Einfamilienhäusern. Je nach gewählter Heizungsanlage gibt es 
					Fördermöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können. 
					Zumeist müssen die Anträge vor Auftragserteilung gestellt 
					werden. Die einschlägigen Programme können beim 
					Energieberater erfragt werden. Mehr Informationen zur 
					Auswahl des Heizsystems gibt es bei der Energieberatung der 
					Verbraucherzentrale.
 
 Die Beratung in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 kostet 5,00/7,50 Euro 
					pro halber Stunde/45 Minuten. Eine Terminvereinbarung ist 
					zwingend notwendig unter 0203/488 011-01 oder Tel. 0211 / 33 
					996 555. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem 
					Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
 Mehr Informationen gibt es auf 
					www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung. Die 
					Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom 
					Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
   Erste Schritte in Richtung 
					Traumjob Wichtige Tipps rund ums Praktikum
 Was motiviert mich? Was gefällt mir an bestimmten 
					Tätigkeiten? Und gibt es Berufe, in denen ich meine Stärken 
					einsetzen und meine Wünsche erfüllen kann? Junge Menschen 
					sollten sich diese Fragen spätestens dann stellen, wenn sie 
					zum ersten Mal probeweise ins Arbeitsleben eintauchen. Denn 
					nur so können sie sich für ein Praktikum entscheiden, das 
					sie wirklich weiterbringt.
 Der Ratgeber „Chance Praktikum – Organisation, Recht, 
					Finanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW unterstützt sie 
					bei der Suche nach dem richtigen Platz, klärt über Rechte 
					und Pflichten auf, gibt Tipps zu Finanzierung und 
					Versicherung und berät zum Umgang mit Konflikten und 
					Ausbeutung.
 Ein ganzes Kapitel widmet sich dabei dem Auslandspraktikum, 
					das später einen besonderen Pluspunkt im Lebenslauf 
					darstellen kann. Viele Fragen stellen sich allerdings 
					unabhängig vom Praktikumsort: Wann ist der richtige 
					Zeitpunkt für das Hineinschnuppern in die Arbeitswelt? Wie 
					finde ich einen guten Platz? Und woran erkenne ich, ob ein 
					Praktikum nützlich ist oder nur Zeitverschwendung?
 Die Antworten finden Schüler und Studierende in dem Ratgeber 
					mit praktischen Checklisten und zahlreichen Adressen von 
					Praktikumsbörsen. Darüber hinaus gibt das Buch Tipps zu 
					Bewerbung und Vorstellungsgespräch und erklärt den 
					„Geheimcode“ in Arbeitszeugnissen, der für das ganze 
					Berufsleben gilt.
 Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 9,90 
					Euro, als E-Book 7,99 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
 
 Telefonieren, simsen, surfen wie zu Hause
 Aus für die Roaming-Kosten in der EU
 Reisende, die an Spaniens Stränden oder im Restaurant in 
					Rimini nicht auf den Online-Einsatz ihres Smartphones 
					verzichten möchten, können sich freuen: Ab 15. Juni werden 
					die Extra-Entgelte für die Handynutzung im EUAusland 
					weitgehend abgeschafft!
 Das bedeutet Kosten wie zu Hause für alle, die künftig aus 
					einem Land der Europäischen Union (EU) telefonieren, eine 
					SMS schicken oder im Internet surfen. Wie schon lange 
					gefordert, wird die mobile Kommunikation im Ausland 
					vereinfacht und preiswerter. „Netzbetreiber können jedoch 
					auch künftig Zuschläge für zu langes Verweilen im Netz 
					verlangen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf einen 
					Wehrmutstropfen hin.
 Bevor der Gebührenticker rattert, müssen Surfer im Ausland 
					allerdings rechtzeitig von ihrem Mobilfunkanbieter einen 
					Warnhinweis erhalten, um zu verhindern, dass die 
					Mobilfunkrechnung unkontrolliert in die Höhe schnellt. Was 
					Reisende rund um den Wegfall der Roaming-Entgelte sonst noch 
					wissen sollten, erläutert die Verbraucherzentrale NRW:
 • Tarifoptionen fürs In- und Ausland prüfen: 
					Mobilfunkunternehmen können reine Inlandstarife ohne 
					Roaming-Funktion anbieten. Ist nur ein Tarif fürs mobile 
					Telefonieren und Tummeln im Netz fürs Inland vereinbart, 
					verweigert die SIM-Karte nach einem Grenzübertritt ihren 
					Dienst. Vor Reisebeginn sollten Handynutzer daher genau 
					prüfen, ob ihr Vertrag die Nutzung von Smartphones, Tablets 
					und Co. fürs In- wie Ausland gleichermaßen zulässt, welche 
					Tarif-Alternativen es bei eingeschränkter Vereinbarung gibt 
					und welche Kosten bei einem Tarifwechsel anfallen.
 • Funktions-Limits beim mobilen Internet beachten: Gleiche 
					Entgelte wie zu Hause fallen im EU-Ausland nur bei 
					angemessener Datennutzung – dem sogenannten „Fair Use“ – an. 
					Damit das Surfen fern von zu Hause nicht allzu stark 
					ausufert, können Mobilfunkunternehmen den Umfang der 
					Datennutzung im EUAusland einschränken.
 Kunden, die die vorgegebenen Grenzen beim Online-Surfen 
					überschreiten, werden unter Umständen von ihren Anbietern 
					fürs Power-Surfen im Netz zur Kasse gebeten. Um nach der 
					Rückkehr beim Blick auf die Mobilfunkrechnung böse 
					Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Urlauber und 
					sonstige Reisende mit den „Fair Use“-Regeln ihres Anbieters 
					vertraut machen.
 • Mobilfunkkosten außerhalb der EU: Telefonieren in Ländern, 
					die nicht zur Europäischen Union gehören, kann aber 
					weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Das Aus für die 
					bisherigen Roaming-Regeln gilt nämlich nicht in Ländern wie 
					Thailand, der Schweiz oder der Türkei.
 Nur bei der mobilen Datennutzung werden Nutzer auch 
					außerhalb der EU vor dem finanziellen Kollaps geschützt. Die 
					Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, 
					wenn das Kosten-Limit von 50 Euro überschritten wird. Bei 
					knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch 
					trennen.
 Der Tritt auf die Kostenbremse greift jedoch nur, wenn der 
					Datenverbrauch im Ausland auch in Echtzeit gemessen werden 
					kann. Ist dies technisch unmöglich, muss der jeweilige 
					Anbieter seine Kunden darüber informieren, dass bei deren 
					Datennutzung die Kosten nach oben offen sind. Etwa bei einer 
					Kreuzfahrt auf hoher See oder während des Flugzeug-Trips 
					können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell 
					explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten in 
					das Mobilfunknetz einwählt.
 • WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist 
					deshalb sicher, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins 
					Internet einwählt, sondern dafür das schiff- oder 
					hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) beziehungsweise ein 
					Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible 
					Geschäfte sollte man allerdings über WLAN sicherheitshalber 
					besser verzichten.
 • Geräte richtig einstellen: Auch im Ruhemodus können 
					Smartphones und Tablets durchaus Datenvolumen verbrauchen: 
					zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps 
					oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern 
					möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, 
					dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze 
					herunterlädt.
 Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, 
					verrät die Bedienungsanleitung sowie eine Videoanleitung der 
					Verbraucherschützer im Netz unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/roaming2017.
 Werden fürs mobile Telefonieren und Surfen im Ausland 
					Extra-Kosten berechnet, prüft die Beratungsstelle 
					Duisburg,Friedrich-Wilhelm-Str. 30 die Rechnungen des 
					Anbieters und helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren. 
					Kontaktadressen im Internet unter
 www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. 
					Basisinformationen zu den neuen Regeln beim Roaming gibt’s 
					ebenfalls online unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw.de/roaming.
 |  
				   | Mai 2107 II |  
				   | 
					Gesundes GrillvergnügenDuisburg, 30. Mai 2017 - Sobald das Wetter es erlaubt, ist 
					draußen der Grill in Aktion. Für Abwechslung auf dem Rost 
					sorgen neben Steaks, Würstchen und Fisch auch Gemüse, 
					Kartoffeln und Obst. Damit kommen auch Vegetarier und 
					Veganer auf ihre kulinarischen Kosten.
 „Doch falsche Handhabung am Grill ist riskant, etwa wenn 
					sich durch auf die Glut tropfendes Fett krebserregende 
					Stoffe bilden oder gesundheitsschädliche Keime durch 
					unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln übertragen werden“, 
					warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat Tipps für 
					ungefährliche Gaumenfreuden am Grill:
 • Grillgerät: Während eingefleischte Grillfans gerne offenes 
					Holzkohlefeuer entfachen, das dem Grillgut den typischen 
					Geschmack verleiht, schätzen andere die kurze Vorheizzeit 
					von Gas- und Elektrogeräten.
 Durch den fehlenden Rauch entstehen hierbei weniger 
					krebserregende Stoffe, und es gibt keine Asche zu entsorgen. 
					Um sich vor Fettspritzern zu schützen, gehören Schürze, 
					Handschuhe und eine lange Grillzange zur Grundausstattung 
					von Grillmastern. Einweg-Grills verursachen hingegen unnötig 
					viel Abfall.
 • Grillplatz: Jeder Rost braucht einen sicheren und festen 
					Standplatz. Ein mit Holzkohle betriebener Grill darf jedoch 
					niemals in der Garage oder in Räumen angefacht werden – auch 
					nicht, wenn Fenster oder Türen geöffnet sind. Das 
					entstehende Kohlenmonoxid kann zu tödlichen Vergiftungen 
					führen. Deshalb darf die Restwärme des Grills auch drinnen 
					nicht als Heizquelle dienen.
 • Grilltechnik: Als Brennmaterial für den Holzkohlegrill 
					eignen sich nur Holzkohle oder -briketts. Altpapier oder 
					Holz hingegen können beim Abfackeln giftige Gase entwickeln, 
					die sich mit dem Rauch auf die Grillwaren legen. Den Grill 
					rechtzeitig mit Holzkohle anheizen und so lange durchglühen 
					lassen, bis sich eine weiße Ascheschicht gebildet hat. 
					Fleisch, Fisch oder Gemüse erst auflegen, wenn kein Rauch 
					mehr aufsteigt. Damit kein Fett in die Glut oder auf die 
					Heizschlange gelangt, sollte das Grillgut auf Grillschalen 
					oder Alufolie gelegt werden.
 Am besten außerdem auf das ständige Bestreichen mit Marinade 
					oder das Bespritzen mit Bier verzichten! Verkohlte Stellen 
					an gegrilltem Fleisch, Gemüse oder Obst sollten nicht 
					verzehrt werden!
 • Grillgut: Gepökeltes gehört nicht auf den Grill. Denn beim 
					Erhitzen von Kassler oder Räucherspeck, Fleisch- und 
					Bockwurst oder Leberkäse können aus dem Nitritpökelsalz 
					krebserregende Nitrosamine entstehen.
 Beim Fleisch sind Nackenkoteletts, Steaks, Lende oder 
					Geflügelschnitzel gut geeignet, weil sie relativ mager sind. 
					Bei Fisch sind Thunfisch, Lachs oder Forelle – in Alufolie 
					gewickelt oder in einem speziellen Besteck gegrillt – 
					besonders lecker.
 • Grillvarianten: Festfleischige, saftige Gemüsesorten – 
					etwa Zucchini, Auberginen, Cocktailtomaten, Champignons, 
					Fenchel, Spargel, Maiskolben, Paprika, Kürbis, Kartoffeln 
					oder Zwiebeln – eignen sich mit Füllung hervorragend zum 
					Grillen. Einfache Desserts vom Rost sind Äpfel, Birnen, 
					Bananen, Erdbeeren, Pfirsiche, Pflaumen, Aprikosen, Ananas 
					oder Mangos. Fünf Minuten auf dem Grill und sie besitzen ein 
					besonderes Aroma. Tolle Topics für fruchtige Spieße oder 
					gegrillte Obststückchen sind Soßen aus Butter und Fruchtsaft 
					oder Rum.
 Komplett wird ein gesundes und kalorienmoderates Grillbüfett 
					durch frische Salate, Gemüsesticks mit Dips, 
					Folienkartoffeln und Brot.
 
 • Grillwürze: Fleisch, Fisch oder Gemüse erst nach dem 
					Grillen salzen. Das Grillgut verliert sonst Wasser, wird 
					trocken und leidet am Geschmack. Wer Alu-Grillschalen oder 
					Alufolie verwendet, sollte später würzen: Denn Salz und 
					Säure lösen Aluminium und übertragen es aufs Grillgut.
 Eine Alternative sind Grillschalen aus Edelstahl, die zudem 
					vielfach verwendet werden können. Um das Austrocknen von 
					Fleisch und Fisch zu verhindern, sollte das Grillgut dünn 
					mit hitzestabilem Öl bestrichen werden. Grillsachen mit 
					würziger Marinade am besten selber einlegen, weil hierbei 
					auf Zusatzstoffe verzichtet wird und die Beschaffenheit von 
					Fleisch und Fisch besser beurteilt werden kann. Bevor 
					Grillwaren abgetupft in einer Aluschale auf den Rost 
					wandern, sollten sie bis zu 24 Stunden vollständig bedeckt 
					mariniert werden. Regel hierbei: je dicker das Fleischstück 
					umso länger.
 • Grillhygiene: Rohe tierische Lebensmittel können 
					krankheitserregende Keime enthalten. Bei gut durchgegrillten 
					Steaks sind Bakterien kein Problem. Eine Übertragung von 
					Keimen von rohen auf gegarten Lebensmitteln muss vermieden 
					werden, deshalb verschiedenes Besteck und Teller verwenden. 
					Hände, Geräte und Flächen, die mit rohen Waren oder 
					verwendeten Marinaden in Kontakt waren, gut mit heißem 
					Wasser und Spülmittel säubern. Möglichst keine Speisen – 
					etwa Mayonnaise oder Desserts – mit rohen Eiern zubereiten, 
					vor allem dann nicht, wenn diese nicht gekühlt werden 
					können.
     Achtung: Verzug! Auch ohne 
					Mahnung drohen InkassokostenDie Tankfüllung wurde per EC-Karte mit Unterschrift bezahlt. 
					Doch als der Händler die Lastschrift einige Tage später 
					abbuchte, war nicht genügend Geld auf dem Konto. „Durch die 
					zurückgewiesene Lastschrift gerät der Kunde automatisch in 
					Zahlungsverzug und muss dann auch die Kosten für das 
					Eintreiben der offenen Forderungen tragen“, rät die 
					Verbraucherzentrale NRW, das Konto stets genau im Blick zu 
					haben: „Denn: Eine Mahnung zur Zahlung braucht es vorher 
					nicht.“ Wenn etwas schiefläuft, wo eigentlich sofort gezahlt 
					werden sollte, riskiert man, alsbald unerwartete Post von 
					einem Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende Gebühren 
					inklusive. Fürs eigene Management offener Forderungen hat 
					die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps zusammengestellt:
 -  Bei Lastschrift – sofort in Verzug: Ob Schuhe oder 
					Reisebuchung: Wer im Internet kauft und per Lastschrift 
					bezahlt, kann ins Soll rutschen, wenn diese dann nicht 
					eingelöst werden kann. Weil der Kunde den Rechnungsbetrag 
					schuldig bleibt, gerät er sofort in Zahlungsverzug.
 Das gilt auch bei Lastschriften, die beispielsweise 
					Energieversorgern oder Telekommunikationsanbietern für die 
					monatliche Abbuchung von Strom- oder Gasabschlägen oder der 
					Telefonrechnung erteilt werden.  Zahlung auf Rechnung – mit 
					Mahnung: Wer auf Rechnung kauft oder etwa vom Handwerker 
					eine Rechnung bekommt, erhält in der Regel erst eine 
					Mahnung, bevor er wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung in 
					Verzug gerät.
 Die Zahlung ist nur dann rechtzeitig, wenn der Gläubiger den 
					Geldbetrag innerhalb der Zahlungsfrist erhalten hat. Bei 
					Überweisungen ist der Tag der Gutschrift auf dem 
					Empfängerkonto maßgeblich.
 Allerdings: Wurde in der Rechnung bereits auf die Fälligkeit 
					der Rechnung und die Folgen des Zahlungsverzuges 
					hingewiesen, gerät der Schuldner auch ohne Mahnung 
					spätestens 30 Tage nach deren Zugang in Verzug.  Verzug 
					ohne Mahnung: Auch wenn ein Kalenderdatum – wie zum Beispiel 
					in Mietverträgen – als Zahlungsziel vereinbart wurde, bis 
					wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist, braucht 
					es keiner Mahnung.
 Wird nicht pünktlich gezahlt, befindet sich der Schuldner ab 
					dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der 
					Zahlungsfrist folgt. Muss die Miete etwa bis 3. Juni auf dem 
					Vermieterkonto sein, gerät man ab dem 4. Juni in 
					Zahlungsverzug, wenn das Geld nicht eingegangen ist.
 - Einschalten von Inkassobüros: Nicht klar geregelt ist, 
					wann ein Anbieter eine Forderung ohne vorherige Mahnung des 
					Schuldners direkt an ein Inkassounternehmen weitergeben und 
					dem Schuldner die Kosten hierfür auferlegen kann.
 Einerseits hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein 
					Gläubiger Anspruch auf den Ersatz eines "Verzugsschadens" 
					hat, zu dem auch angemessene Entgelte eines 
					Inkassounternehmens gehören können. Wenn eine Mahnung für 
					den Verzugseintritt entbehrlich war, können Händler also 
					argumentieren, die Entgelte für ein Inkassounternehmen seien 
					ein Verzugsschaden, den der säumige Zahler tragen muss. 
					Andererseits sieht das Gesetzbuch Gläubiger aber auch in der 
					Pflicht zu verhindern, dass die Zusatzkosten für einen 
					Schuldner unverhältnismäßig hoch werden. Deshalb müssen nach 
					Ansicht der Verbraucherzentrale NRW mindestens große Händler 
					dem Kunden zuerst wenigstens eine Mahnung schicken, um so 
					den Schaden zu mindern und Inkassokosten zu vermeiden.
 - Kontokontrolle: Ein regelmäßiger Check der Kontoumsätze 
					ist der erste Schritt, um möglichen Inkassokosten 
					vorzubeugen. Daueraufträge, erteilte Lastschriften und zu 
					erwartende Abbuchungen beim Zahlen mit Karte sollten immer 
					mit dem aktuellen Haben auf dem Kontostand im Gleichschritt 
					sein.
 Denn ansonsten wird riskiert, dass Lastschriften 
					zurückgewiesen werden, wenn das Konto nicht ausreichend 
					gedeckt ist.
 Besondere Obacht ist natürlich zum Ende des Monats 
					angezeigt, wenn sich das Guthaben dem Ende neigt und 
					regelmäßige Abbuchungen wie etwa der Abschlag für die 
					Stromversorgung noch ausstehen. Und auch wenn dann noch ein 
					Restguthaben auf dem Konto ist, kann es passieren, dass 
					Banken kleine Lastschriften, z. B. von 11 Euro für einen 
					Einkauf im Supermarkt, nicht einlösen, um sicherzustellen, 
					dass sie ihre Kontogebühren abbuchen können. Mehr 
					Informationen unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/inkassounternehmen
 
   Risiken nicht unterschätzen: 
					Ratgeber erklärt die wichtigsten VersicherungenSechs Policen haben Deutsche im Schnitt in der Tasche und 
					zahlen dafür etwa 2.200 Euro im Jahr. Trotzdem sind viele 
					unzureichend oder falsch versichert. So wird der Verlust des 
					Koffers auf einer Reise oft als Gefahr eingestuft, aber 
					gegen die Folgen von Starkregen und Überschwemmungen ist nur 
					jedes dritte Haus in Nordrhein-Westfalen abgesichert. Laut 
					Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 
					unterschätzen die meisten Menschen das Risiko, selbst Opfer 
					solcher Wetterlagen zu werden. Auch vor der 
					existenzbedrohenden Berufsunfähigkeit schützt sich nicht 
					einmal ein Viertel der Haushalte in Deutschland.
 Der Ratgeber „Richtig versichert – Wer braucht welche 
					Versicherung?“ der Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche 
					Verträge in der aktuellen Lebenssituation wirklich wichtig 
					und welche überflüssig sind.
 Das Buch, das in Kooperation mit der ZDF-Sendung „WISO“ 
					erschienen ist, weist einen Weg durch die unübersichtliche 
					Angebotsvielfalt.
 Eine erste Übersicht bieten bereits die Tabellen im 
					Buchumschlag. Die einzelnen Kapitel behandeln die 
					unterschiedlichen Policen dann ausführlich. So können 
					Verbraucherinnen und Verbraucher einschätzen, ob sie vor den 
					größten Gefahren geschützt sind. Gleichzeitig bekommen sie 
					Tipps, wie sie unnötige oder zu teure Verträge beenden.
 
 Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet 
					16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
 Bestellmöglichkeiten:
 Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de 
					oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der 
					Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im 
					Buchhandel erhältlich.
 
 |  
				   | Verbraucherzentrale in Duisburg Wegweiser zu Recht 
					und Rat |  
				   | Duisburg, 24. Mai 2017 - Online shoppen, 
					via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen Kredit 
					aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsumalltag 
					bestimmten die Arbeit der Verbraucherzentrale in Duisburg im 
					vergangenen Jahr. Neue Themen, ohne dass die Dauerbrenner 
					wie Drücker an der Haustür oder einschüchternde 
					Inkassoforderungen auf dem Rückzug gewesen wären. Für mehr 
					als 10.000 Ratsuchende war die 
					Beratungsstelle an der Friedrich-Wilhelm-Straße 2016 
					Wegweiser zu Rat und Recht.   Erfreulich, dass die Stadt den Vertrag bis 2019 verlängert 
					hat und das neue Angebot zur Rechts- und Budgetberatung bei 
					Energiearmut erfolgreich gestartet ist. In Duisburg startet 
					die Verbraucherzentrale jetzt mit „Get in“ ein Projekt, um 
					geflüchtete Menschen fit für den hiesigen Konsumalltag zu 
					machen. Die neue Bildungstrainerin vermittelt in 
					Trainingseinheiten in Integrationskursen etwa das kleine 
					Einmaleins bei Handyverträgen oder Geldgeschäften.
 
 Mal winkt eine Fitnessuhr als Gratisgeschenk, mal lockt ein 
					Gewinnspiel zu Routenplanern im Internet. Andernorts preist 
					eine Onlineplattform unschlagbare Schnäppchen an oder sind 
					vermeintliche Gratis-Kochrezepte nur einen Mausklick 
					entfernt. Fast immer gemeinsame Zutat: Geschickte Täuschung, 
					damit arglose Nutzer kostenpflichtige Bestellungen vornehmen 
					oder in ungewollte Abos tappen.
 
 „Und gemeinsam ist den von Abzockern im Internet 
					Geleimten, dass sie sich hilfesuchend an die 
					Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden“, bilanziert 
					Beratungsstellenleiterin Marina Steiner eine anhaltend hohe 
					Nachfrage bei den Rechtsberatungen.
 
 Da versprach die Webseite www.slimsticks.de unter dem Slogan 
					„sicher, schneller, schlank“ mühelose Gewichtsreduktion dank 
					des löslichen Pulvers zum Einnehmen. Besteller eines 
					Testpakets wurden mit einem Bluetooth-Fitnessband im Wert 
					von 79,90 Euro als Gratiszugabe belohnt – wofür es nur der 
					Angabe von Namen und Zustelladresse bedurfte.
 Doch wer dann auf den Button „Weiter“ geklickt hatte, sah 
					sich sofort mit einer Bestellung konfrontiert: Erst bei 
					genauerem Hinschauen wurde klar, dass das Fitnessarmband nur 
					dann ausgeliefert wird, wenn sich der Besteller auf das 
					90-Tage-Abonnement des Nahrungsergänzungsmittels einlässt 
					und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt. Darüber aber hatten 
					die Webseiten jedoch nicht eindeutig informiert – und so 
					versucht, unrechtmäßig abzukassieren.
 
 Auch die Seite profi-kochrezepte.de lockte mit ausgekochter 
					Abzocke, um auf 20.000 Kochrezepte zugreifen zu können. Denn 
					wer danach backen, kochen oder braten will, muss zuvor unter 
					der Angabe persönlicher Daten einen "Zugang erwerben".
 „Doch den Button ‚Jetzt anmelden‘ zu drücken, kam teuer zu 
					stehen: Der Betreiber der Seite, eine ‚B2B Web Consulting 
					GmbH‘, verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im 
					folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal 
					kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei 
					Jahre laufender Vertrag zustande gekommen“, erläutert 
					Steiner, „tatsächlich gab es auf der Internetseite einen 
					Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in 
					einem Fließtext am linken und rechten Rand. Danach richtete 
					sich das Angebot nur an ‚Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, 
					Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige 
					Freiberufler‘.
 
 
					  Marina Steiner - Foto haje Doch hatte der Betreiber keineswegs ausgeschlossen, dass 
					sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die 
					Falle tappten. „In einem von der Verbraucherzentrale NRW 
					angestrengten Verfahren hat das Oberlandesgericht Hamm der 
					Abzocke Anfang 2017 einen Riegel vorgeschoben: Nach einem 
					nun rechtskräftigen Urteil hat das Unternehmen gesetzliche 
					Informationspflichten nicht erfüllt – wie zum Beispiel die 
					klare und verständliche Angabe des Preises.
 Dazu gehört auch, einen eindeutigen ‚Kaufen‘-Button zu 
					präsentieren. Außerdem hätten Verbraucher über das bei 
					Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informiert werden 
					müssen. Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und 
					weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter 
					‚Kaufen‘-Button fehlte, müssen Verbraucher, die sich 
					angemeldet haben, nicht zahlen.
 Dieses Beispiel zeigt, wie Rechtsberatung im Einzelfall und 
					Aktivitäten zum generalisierenden rechtlichen 
					Verbraucherschutz wirkungsvoll Hand in Hand gehen“, freut 
					sich die Beratungsstellenleiterin über durchschlagenden 
					Erfolg gegen Abzocke im Internet.
 
 Unter dem Motto „Achtung: Täuschend echt!“ hat die 
					Verbraucherzentrale vor Fake-Shops gewarnt, die im Netz mit 
					verlockenden Schnäppchenpreisen für Trendprodukte werben. 
					Wer auf die Echtheit der Angebote vertraute und wie verlangt 
					per Vorkasse bezahlte, sah häufig weder das Produkt noch das 
					Geld je wieder.   „Unverlangtes Werben am Telefon, 
					Unterschieben von Verträgen oder eigenmächtige 
					Vertragskündigungen ohne Vollmacht des Kunden - dieses Trio 
					haben wir in 2016 als Türöffner ausgemacht, um an Haustür 
					und Telefon zum Abschluss neuer Energielieferverträge zu 
					kommen“, berichtet Marina Steiner.
 Akribisch hat die Verbraucherzentrale Buch geführt, durch 
					welche Überrumpelungsmaschen Verbraucher in ungewollten 
					Energielieferverträgen landen. So hatten Ratsuchende in der 
					Beratung geschildert, dass sich Unternehmen bei ihnen 
					unaufgefordert am Telefon gemeldet und dann mit der 
					Nachricht überrascht hatten, dass angesichts der anstehenden 
					Gas- oder Strompreiserhöhung ein Anbieterwechsel schnell und 
					sorgenfrei echte Ersparnis bringe. Selbst wenn sich 
					Verbraucher bei einem solchen Telefonanruf lediglich mit der 
					Zusendung von Informationsmaterial einverstanden erklärt 
					hatten, wurden ihnen Vertragsbestätigungen nebst allgemeinen 
					Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung zugeschickt. „
 
 Damit wurde der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag 
					zustande gekommen war. Eine nach Ansicht der 
					Verbraucherzentrale NRW unzumutbare Belästigung, weil 
					Betroffene aktiv werden mussten, um sich gegen den 
					angeblichen Vertragsabschluss zu wehren“, erläutert Steiner. 
					Das erforderliche Einverständnis für die telefonische 
					Kontaktaufnahme sollten betroffene Verbraucher, so die 
					Behauptung der Anbieter, oft bei deren Teilnahme an 
					Gewinnspielen erklärt haben. Woran sich Betroffene 
					allerdings entweder nicht erinnerten oder dies bestritten.
 
 Zudem beschwerten sich Ratsuchende, dass Direktvertriebler an der Haustür 
					unter dem Vorwand geklingelt hatten, um über neue Preise 
					informieren, eine Energieberatung durchführen oder auch 
					Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Mal waren sie auch unter 
					„falscher Flagge“ gesegelt und hatten sich als vermeintliche 
					Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer bekannter 
					Institutionen ausgegeben.
 Mit dieser seriösen Visitenkarte hatten Umgarnte dann 
					schnell Vertrauen gefasst, um sich auf unterbreitete 
					Offerten einzulassen. Bisweilen wurde der Anbieterwechsel 
					auch als unvermeidlich hingestellt, weil es bald nur noch 
					Ökostrom gebe. Und nicht selten wurden fehlende 
					Sprachkenntnisse ausgenutzt, um vermeintlich günstige 
					Strompreise vorzugaukeln, die sich beim Vergleich dann 
					jedoch als viel zu hoch herausstellten. Gegen vier 
					auffällige Anbieter hat die Verbraucherzentrale NRW 
					inzwischen Klage eingereicht.
 
 Einmal mehr mündeten falsche Kreditversprechen in 
					Kostenfallen. Da wurde auf Internetseiten mit 
					verheißungsvollen Adressen wie etwa sorglosduo.de, 
					firstgold.de oder mastercredit.de der unproblematische 
					Zugang zum bargeldlosen Bezahlen angepriesen, selbst wenn 
					der Finanzrahmen in Schieflage geraten war.
 „Kredit und Kreditkarte ohne Schufa! Die hochgeprägte 
					Goldkarte winkt auch bei schlechter Bonität!“ – wer das 
					glaubte und bestellte, orderte ungewisse Erfolgsaussichten 
					inklusive. Denn entweder gab es nur teure 
					Prepaid-Kreditkarten oder gar bloß ein paar Antragsformulare 
					für ein Auslandskonto mit Sicherheitsleistung. Im 
					Kleingedruckten der Anbieter war nämlich erwähnt, dass die 
					Anfrage nur an ein Kreditinstitut zur Prüfung weitergegeben 
					werde. „Dessen ungeachtet war nach Bestellung der 
					Kreditkarte eine kostenpflichtige Postsendung per Nachnahme 
					ins Haus geflattert. Diese enthielt aber nicht die erhoffte 
					Kreditkarte, sondern die Aufforderung, eine Ausgabegebühr 
					von 49,90 Euro zu entrichten“, rechnet Marina Steiner vor. 
					Zudem sei eine Jahresgebühr in ähnlicher Höhe angefallen.
 „Dies alles wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte 
					verlangt, auf die man vor der Benutzung erst Geld laden muss 
					– und die es anderswo kostengünstiger gibt“, entlarvt sie 
					die Tricks beim Versprechen vom problemlosen schnellen 
					Kredit.
 Vor allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern 
					für Produkte der Unitymedia NRW GmbH: „Bei ihren Besuchen 
					hatten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die 
					Einstellung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017 
					geschürt“, berichtet die Beratungsstellenleiterin. Dadurch 
					verunsichert seien dann unüberlegt oft überflüssige und 
					teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche 
					kostenpflichtige TV-Angebote abgeschlossen worden. „Die 
					Werber hatten dabei auf Unkenntnis gesetzt. Denn dass für 
					die anstehende Umstellung von analogem auf digitalen 
					Kabel-Empfang keine neuen Verträge notwendig sind – das 
					hatten sie natürlich nicht verraten“, entlarvt Steiner die 
					Überrumpelungsstrategie.
 
 Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen 
					und -vertretungen standen einmal mehr Probleme mit 
					Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es 
					um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um 
					Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab 
					es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Anlass für 
					Beschwerden gab es zudem, wenn die tatsächliche Leistung und 
					Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den 
					Versprechungen in der Werbung oder des Kundenberaters nicht 
					übereinstimmte. So wollten Ratsuchende etwa wissen, wie es 
					um Entschädigungsmöglichkeiten bei Geschwindigkeitsproblemen 
					bestellt ist.
 
 Auch erste Verbraucherprobleme von geflüchteten Menschen 
					sind bei der Verbraucherzentrale angekommen: „So hatten 
					umtriebige Mitarbeiter in Telefonshops Flüchtlingen ein 
					kostenloses Smartphone oder Tablet versprochen, sie damit 
					dann in zwei oder gar drei Verträge mit 24-monatiger 
					Laufzeit gelockt“, zeigt Marina Steiner auf, dass die 
					Unerfahrenheit dieser Menschen zum Beispiel bei 
					Vertragsabschlüssen ausgenutzt wird. Aber auch die 
					Zahlungsmodalitäten bei der Energieversorgung mit Abschlägen 
					für Strom und Gas und der Jahresabrechnung für den 
					Gesamtverbrauch sind vielfach unbekannt. Die Beratungsstelle 
					bringt sich in Duisburg in das lokale Netzwerk ein, damit 
					Integration auch im Verbraucheralltag gelingt.
 
 Mit der Kampagne zum 
					Thermostat-Check hat die Verbraucherzentrale auch 
					in Duisburg den Dreh für die richtige Einstellung zum 
					Energiesparen nahe gebracht. Zudem hat sie aufgezeigt, dass 
					ein Wechsel des Strom- und Gastarifs viele Haushaltskassen 
					sicher entlasten kann. „Neben dem Preis sind dabei vor allem 
					kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen wichtig und die 
					richtige Einschätzung von Preisgarantien und eine besondere 
					Vorsicht bei Bonusversprechen angezeigt“, erläutert Steiner 
					die Formel für den sicheren Wechsel.
 Informationen rund um den Wegfall der Roaming-Entgelte beim 
					Surfen, Simsen und Telefonieren ins oder aus dem 
					europäischen Ausland hat die Verbraucherzentrale aktuell 
					ebenso auf dem Radar wie einen Check, ob Banken sich bei der 
					Vergabe von Verbraucherkrediten an die neuen gesetzlichen 
					Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung halten. Außerdem: Dass 
					große Player unter den Anbietern bei nicht bezahlten 
					Rechnungen mit eigenen Inkassobüros oder externen 
					Dienstleistern ein einträgliches Geschäftsmodell mit dem 
					Masseninkasso auf den Weg gebracht haben, hat die 
					Verbraucherzentrale jetzt öffentlichkeitswirksam 
					angeprangert. Nicht selten, dass für eine nicht eingelöste 
					Lastschrift durchs Forderungsmanagement dann die doppelten 
					Kosten fällig werden.
   |  
				   | Mai 2017 |  
				   | Schnelle Hilfe, wenn die Seele 
					sie braucht - Unterstützung für den Einstieg in die 
					PsychotherapieDuisburg, 19. Mai 2017 - Wer ein 
					psychisches Problem hat, muss in der Regel monatelang auf 
					ein erstes Gespräch mit einer Therapeutin oder einem 
					Therapeuten warten. Das soll sich jetzt ändern: Seit April 
					sind spezielle Sprechstunden, für die es kurzfristige 
					Termine gibt, verpflichtend. Ratsuchende sollen so eine 
					erste Auskunft zu ihren Beschwerden und möglichen Hilfen 
					bekommen. Die am 1. April 2017 in Kraft 
					getretene, neue Psychotherapie-Richtlinie macht unter 
					anderem schnelle und unbürokratische Hilfe in 
					Krisensituationen sowie Akutbehandlungen möglich. Die 
					Neuauflage des Ratgebers „Psychotherapie – Chancen erkennen 
					und mitgestalten“ der Verbraucherzentrale NRW geht auf die 
					wichtigsten neuen Leistungsangebote ein, beantwortet aber 
					auch die vielen Fragen, die gleich geblieben sind.
 Wann kommt eine Psychotherapie in Frage? Welche 
					Therapieformen gibt es? Sind die sensiblen Daten geschützt? 
					Die Leserinnen und Leser bekommen ausführliche Informationen 
					zum Ablauf einer Therapie an die Hand. Checklisten und 
					Szenenbeispiele geben Hinweise auf psychotherapeutisch 
					behandelbare Störungen und wichtige Merkmale einer 
					erfolgreichen Therapie. Eine große Rolle spielt dabei die 
					therapeutische Beziehung, denn Motivation gilt als ein 
					zentraler Faktor für Fortschritte der Behandlung.
 
 Der Ratgeber hat 180 Seiten und 
					kostet 19,90 Euro (als E-Book 15,99 Euro).
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
 
 
 Hauskauf aus zweiter Hand
 Von der Suche bis zur Schlüsselübergabe
 Die Übernahme einer gebrauchten Immobilie mag dank der 
					möglichen Besichtigung bezugsfertiger Räume bequemer sein 
					als ein Hausbau – einfacher ist sie aber nicht. Zum 
					Kaufpreis kommen in aller Regel Modernisierungskosten, die 
					oft unter Zeitdruck abgeschätzt werden müssen. Außerdem 
					stellt die Entscheidung für ein bestehendes Haus oft einen 
					Kompromiss dar. Umso wichtiger ist es für die Käuferinnen 
					und Käufer, frühzeitig zu ermitteln, welche Maßnahmen 
					möglich und welche Investitionen nötig sind.
 Der Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW „Kauf eines 
					gebrauchten Hauses“ gibt hierzu praktische Infos und hilft 
					auf dem kompletten Weg – von der Immobiliensuche bis zur 
					Schlüsselübergabe.
 Wer ein Gebäude aus zweiter Hand kauft, sollte das Objekt 
					ganz genau unter die Lupe nehmen und Bausubstanz, 
					Heizungstechnik sowie sämtlichen weiteren 
					Modernisierungsbedarf gründlich prüfen.
 Das Buch informiert dazu über gesetzliche Bestimmungen zu 
					Emissionen und Energiebedarf, bietet kommentierte 
					Vertragsbeispiele und gibt Tipps für den Umgang mit Maklern. 
					Mithilfe der umfangreichen Checklisten können Leserinnen und 
					Leser den Hauskauf strukturiert und gut vorbereitet angehen 
					und ihre Entscheidung fundiert treffen.
 Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet 
					19,90 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
 
 
 
					
 Immobilienbesitzer sollten vor 
					Starkregen gut gerüstet sein Tipps zur Vorsorge vor 
					Rückstauschäden
 Duisburg, 19. Mai 2017 - Heftige Gewitter, 
					anhaltender Regen und Hochwasser setzen bei Hauseigentümern 
					die Warnzeichen auf Rot. Denn Starkregen und steigende 
					Wassermassen überfordern irgendwann die kommunale 
					Kanalisation. Deren Abwasserkanäle können in solchen Fällen 
					die gewaltigen Wassermengen nicht mehr aufnehmen und 
					ableiten. Dadurch kommt es auf Straßen zu Stau und 
					Überflutung. Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und 
					Souterrainräume laufen voll. Schmutzwasser, das durch 
					Rückstau aus dem Kanal in das Gebäude zurück drängt, 
					verursacht oft große Schäden an Wänden, Böden und 
					Einrichtung.
 
 „Für alle Schäden durch Rückstau haften 
					Grundstückseigentümer selbst! Hausbesitzer sollten deshalb 
					rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor der 
					Gefahr eines unkalkulierbaren Rückstaus und einer 
					Überflutung bei Starkregen an und in den eigenen vier Wänden 
					zu schützen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. 
					Nachfolgend liefert sie einige Tipps, die ihr Projektteam 
					Haus- und Grundstückentwässerung zum Schutz vor Rückstau in 
					petto hat:
 • Schutzvorkehrungen: Räume unterhalb des 
					Straßenniveaus, in denen etwa eine Waschmaschine 
					angeschlossen ist oder aus denen Wasser über Abläufe 
					abfließt – sind besonders gefährdete Schwachstellen bei 
					Rückstaus. Dies sollte, wenn möglich, schon bei der 
					Immobilienplanung berücksichtigt werden.
 Bei Räumen mit unvermeidbaren Ablaufstellen gewährleistet 
					eine Hebeanlage den besten Schutz. Sie pumpt anfallendes 
					Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Von 
					dort kann es nicht mehr zurückfließen. Hebeanlagen sind 
					teuer und benötigen Energie. WC und Dusche können jedoch 
					während eines Rückstaus noch genutzt werden. Dies ist jedoch 
					nicht möglich, wenn zum Schutz ein Rückstauverschluss 
					vorhanden ist. Dieser lässt Abwasser ungehindert passieren, 
					sperrt den Rückweg allerdings durch Klappen ab. Wer länger 
					nicht zu Hause ist, sollte stets sämtliche Rückstauklappen 
					verriegeln und außerdem alle Fenster und Türen auch im 
					Keller fest verschließen.
 • Fachmännischer Einbau: Bevor Eigentümer ihre Immobilie mit 
					Hilfe eines Sanitärfachbetriebs rückstausicher machen, 
					sollten sie sich bei der Stadtentwässerung erkundigen, an 
					welcher Stelle die Rückstausicherung angebracht werden muss. 
					Dadurch werden ein falscher Einbau und der daraus 
					resultierende Ärger verhindert. Bei einem Neubau am besten 
					den Architekten fragen, wie der Rückstauschutz gemäß der 
					gültigen Bestimmungen ausgeführt wird. Individuelle 
					Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen 
					Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Fachbetriebe, die 
					Anlagen zur Rückstausicherung installieren, auf 
					Honorarbasis.
 • Regelmäßige Wartung: Die 
					Funktionsfähigkeit von Hebeanlagen in Einfamilienhäusern 
					sollten regelmäßig überprüft werden. Rückstauklappen müssen 
					ebenfalls einmal im Jahr gereinigt und gewartet werden. 
					Ansonsten riskieren Grundstückseigner im Schadensfall ihren 
					Versicherungsschutz. Eigentümer können im Anschluss an eine 
					fachmännische Unterweisung ihre Rückstauklappen auch selbst 
					warten. Die Wartung sollte dokumentiert werden, um im 
					Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden. Viele 
					Fachbetriebe bieten auch Dauerwartungsverträge an. Vor einer 
					Auftragsvergabe ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und 
					deren Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.
 • Richtige Versicherung: Die jeweilige Stadt oder 
					Gemeinde als Betreiber der öffentlichen Kanalisation haftet 
					nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese Schäden 
					sind aber auch in klassischen Hausrat- und 
					Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. 
					Das Rückstaurisiko muss von daher in einer 
					Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden. Im 
					Schadensfall müssen Versicherte damit rechnen, dass ein 
					Nachweis über die regelmäßige Wartung von 
					Rückstausicherungen verlangt wird.
 Achtung: Nicht jeder Rückstau ist immer 
					mitversichert. Hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an. 
					Hier hilft nur, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und 
					am besten mit weiteren Versicherungsangeboten zu 
					vergleichen.
 Das Team der Verbraucherzentrale NRW am Verbrauchertelefon 
					Abwasser berät Hauseigentümer kostenfrei zum Schutz vor 
					Rückstau und Überflutung, sowie zu allen Fragen rund um die 
					Zustands- und Funktionsprüfung und Sanierung der 
					Abwasseranlage. Kontakt unter der Rufnummer 0211/3809-300, 
					montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und 
					donnerstags von 13 bis 17 Uhr.
 Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW bieten 
					außerdem in der Beratungsstelle Duisburg, 
					Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine halbstündige 
					Versicherungsberatung für 40 Euro zu Elementarschäden beim 
					Hausrat und rund ums Wohngebäude an. Kontakt im Internet 
					unter
					
					www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.
   Dicht, passend und zuverlässig: 
					Bessere Kassenleistung bei InkontinenzhilfenDuisburg, 19. Mai 2017 - Absolut dicht, individuell 
					angepasst und stets verfügbar müssen sie sein: Menschen mit 
					Blasenschwäche brauchen spezielle Vorlagen 
					(Inkontinenzhilfen), um uneingeschränkt am 
					gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
 Wenn eine Versorgung mit diesen oder anderen Hilfsmitteln 
					erforderlich ist, übernehmen die gesetzlichen 
					Krankenversicherungen die Kosten für die Versorgung. 
					Patienten können jedoch nur Einlagen von Sanitätshäusern 
					beziehen, mit denen ihre jeweilige Krankenkasse einen 
					besonderen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Bislang gab 
					es immer wieder Probleme mit der Wahl und Lieferung der 
					dringend benötigten Einlagen. Seit März gelten neue Vorgaben 
					der gesetzlichen Krankenkassen, um eine bessere Versorgung 
					mit Inkontinenzhilfen sicherzustellen:
 Patienten erhalten nun saugfähigere und auf ihre 
					individuellen Bedürfnisse angepasste Einlagen und können auf 
					eine fundierte Beratung pochen. Sie brauchen nicht mehr 
					tagelang auf eine Lieferung zu warten und müssen sich in 
					ihrer Not auch nicht mehr selbst um die Beschaffung von 
					Einlagen kümmern. „Kommt’s trotz der Neuregeln zu Problemen, 
					sollten Patienten sich hilfesuchend an ihre Krankenkasse 
					wenden. Denn sie muss für einen einwandfreien Service 
					sorgen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt einen 
					Überblick über die wichtigsten Änderungen:
 - Versorgung: Um Inkontinenzhilfen auf Kosten der 
					Krankenkassen zu erhalten, benötigen Patienten eine 
					ärztliche Verordnung. Darin sollten Diagnose, Bezeichnung 
					des verordneten Artikels sowie die benötigte Menge 
					aufgeführt sein. Auf Rezept darf ein Fachhändler, der fester 
					Vertragspartner einer Kasse ist, nur Produkte aushändigen, 
					die im neu gefassten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen 
					Krankenkassen enthalten sind und die dem verabredeten 
					Standard entsprechen. In begründeten Ausnahmefällen 
					bewilligen die Krankenkassen auch Sondereinlagen.
 - Kostenübernahme: Die gesetzlichen Kassen zahlen für 
					medizinische Einlagen den jeweils mit Apotheken oder 
					Sanitätshäusern vereinbarten Betrag – der beträgt monatlich 
					meist zwischen 14 und 28 Euro pro Kunde. Patienten müssen 
					sich jedoch mit zehn Prozent oder maximal zehn Euro pro 
					Monat an den Kosten beteiligen.
 Wählt der Patient ein Sanitätshaus, das nicht Vertragspartner der 
					Krankenkasse ist, muss er damit rechnen, dass die dadurch 
					entstehenden Mehrkosten von ihm selbst zu zahlen sind. Diese 
					Zuzahlungspflicht gilt auch bei individueller Wahl von 
					Einlagen, die den medizinischen Bedarf qualitativ 
					übersteigen.
 - Pflicht des Dienstleisters: Die Fachhändler sind 
					neuerdings verpflichtet, eine persönliche oder telefonische 
					Beratung zur Ermittlung des individuellen Versorgungsbedarfs 
					anzubieten. Außerdem müssen sie Ratsuchende auf die 
					Kassenleistungen hinweisen. Wenn Kunden dies wünschen, 
					müssen sie ein Beratungsgespräch auch als Hausbesuch 
					absolvieren. Damit Patienten das individuell richtige Modell 
					finden, müssen verschiedene Inkontinenzhilfen vorrätig sein, 
					individuell ausgesucht und angepasst werden. Stehen mehrere 
					Modelle zur Auswahl, können Kunden die verschiedenen 
					Varianten testen.
 Ein Sanitätshaus oder eine Apotheke sind auch dafür 
					zuständig, Kunden im Umgang mit den Einlagen vertraut zu 
					machen.  Lieferung und Service: Die Vertragspartner sind 
					verpflichtet, die benötigten Hilfsmittel unverzüglich zu 
					liefern. Außerdem müssen sie über eine Telefonhotline 
					verfügen, einen Bringdienst anbieten, neutrale Lieferkartons 
					benutzen und berücksichtigen, wie viel Platz die Kunden zur 
					Lagerung haben.  Hilfe bei Problemen: Kunden sollten sich 
					bei Konflikten mit dem Fachhändler unverzüglich an ihre 
					zuständige Krankenkasse wenden.
 Diese muss dafür sorgen, ihre Versicherten die 
					erforderlichen Hilfen kurzfristig sowie in richtiger Menge 
					und Qualität erhalten. Lässt sich der Ärger nicht 
					kundenfreundlich regeln, können Versicherte den 
					Leistungserbringer im Notfall wechseln. Die meisten Kassen 
					haben Verträge mit mehreren Händlern. Darauf müssen sie ihre 
					Krankenversicherten hinweisen.
 Weitere Informationen über das Leistungsspektrum der 
					Krankenkassen rund um Hilfsmittel gibt’s im Internet unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/hilfsmittel. Neutralen und 
					kundigen Rat bietet auch die örtliche Gesundheitsberatung 
					der Beratungsstelle
 Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 an. Informationen 
					ebenfalls online unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung
   Sozial, engagiert, verantwortlich
					Die wichtigsten Vorschriften für Vereine und Ehrenamtler
 Duisburg, 04. Mai 2017 - Wenn hierzulande sieben Personen an 
					der Bushaltestelle warten, gründen sie erstmal einen Verein, 
					heißt es scherzhaft. Deutschland ist ein Land der Vereine: 
					Es gibt mehr als 600.000, mehr als 23 Millionen Menschen 
					sind ehrenamtlich tätig. Zwar kann man sich heutzutage über 
					soziale Netzwerke spontan und kurzfristig zu Aktionen 
					zusammenfinden, ohne sich dauerhaft zusammenzuschließen – 
					eine klare Organisationsform bietet jedoch einige Vorteile.
 Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt – 
					Das Handbuch für alle Ehrenamtler“ der Verbraucherzentrale 
					NRW klärt auf, worauf Vereine insgesamt, aber auch der 
					Vorstand und jedes einzelne Mitglied unbedingt achten 
					sollten.
 Dabei geht es um die Haftung für Schäden, die steuerliche 
					Behandlung von Honoraren und den Umgang mit Spenden. Auch 
					Themen wie Datenschutz oder Urheberrecht, die zum Beispiel 
					im Zusammenhang mit der Internetseite des Vereins relevant 
					werden können, kommen zur Sprache. Zu vielen Bereichen 
					bietet der Ratgeber konkrete Vorschläge für 
					Satzungsformulierungen an. Neben klassischen 
					vereinsrechtlichen Fragen werden die Leserinnen und Leser 
					auch über die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder 
					informiert. Dazu gehört die Steuerpflicht ebenso wie die 
					Absicherung bei Personen- und Sachschäden. Auch wenn es 
					meist vorrangig darum geht, etwas Gutes zu tun: Alle 
					Engagierten sollten über die grundlegenden Vorschriften 
					Bescheid wissen, um Nachteile oder Schäden zu vermeiden.
 Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 12,90 Euro.
 Bestellmöglichkeiten:
 Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de 
					oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der 
					Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30 und im 
					Buchhandel erhältlich.
   Keine bösen Überraschungen mit 
					Handwerkern Den passenden Betrieb richtig beauftragen
 Neue Fenster können Energie sparen und das Wohnen 
					komfortabler machen – wenn sie richtig eingebaut werden. Wie 
					aber findet man für diese Aufgabe und andere Vorhaben den 
					richtigen Handwerksbetrieb? Wie beugt man teuren 
					Überraschungen vor?
 „Das Wichtigste sind schriftliche Vereinbarungen“, sagt 
					Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. „Wer 
					sich auf mündliche Absprachen verlässt, kann Probleme 
					bekommen beim Pochen auf Preise, beim Fordern von 
					Nachbesserungen oder bei rechtlichen Schritten.“
 Schon in Angebotsanfragen sollten deshalb Leistungen und 
					Anforderungen gut beschrieben werden. „Gerade bei planbaren 
					Vorhaben wie einem Fenstertausch sollten sich Verbraucher 
					über Standards und Knackpunkte informieren, bevor sie 
					Handwerksbetriebe kontaktieren“, rät Energieberater Jochen 
					Kruse. Gemeinsam mit Frau Steiner gibt er weitere Tipps:
 • Handwerker finden: Die beste Quelle ist der eigene 
					Bekanntenkreis. Hat ein Betrieb hier gut gearbeitet, wird er 
					sicher weiterempfohlen.
 Weitere Firmen finden sich über Branchenverzeichnisse und 
					die örtlichen Innungen – bei der Suche nach Fensterbauern 
					zum Beispiel die Tischler-Innung. Eine andere Möglichkeit 
					sind Online-Portale, auf denen Auftraggeber ihr Vorhaben 
					schildern und Betriebe sich daraufhin mit Angeboten melden.
 Unerlässlich ist der Blick auf die Qualifikationen: Handelt 
					es sich um einen Innungsbetrieb? Einen Meisterbetrieb? 
					Erfüllt das Unternehmen weitere Anforderungen seines Fachs, 
					die zum Beispiel die Innungen beschreiben? Hat er 
					aussagekräftige Referenzen?
 • Kostenvoranschläge oder Angebote einholen: Vor 
					Auftragsvergabe sollten immer zwei bis drei Angebote oder
 Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt werden. 
					Hier gibt es wichtige Unterschiede: Kostenvoranschläge sind 
					nicht verbindlich, es kann also teurer werden. Steigt der 
					Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Unternehmer 
					jedoch darauf hinweisen. Der Auftraggeber kann dann den 
					Vertrag kündigen. An die Preise in Angeboten sind die 
					Unternehmen dagegen in aller Regel gebunden.
 • Prüfen und vergleichen: Vor dem Preisvergleich steht der 
					Check auf Vollständigkeit. So sollten Angebote und 
					Voranschläge auch alle Vor-, Nach- und Nebenarbeiten 
					berücksichtigen, beim Fenstertausch zum Beispiel den 
					Gerüstbau.
 • Vertrag schließen: Im Vertrag sind die zu leistenden 
					Arbeiten und Anforderungen mitsamt Preisen genau 
					festzuhalten. Bei Fenstern sollten zum Beispiel Anzahl und 
					Maße, Rahmenmaterial, Verglasungsart und andere Details aus 
					dem Vertrag hervorgehen.
 • Ergebnis prüfen: Nach Abschluss der Arbeiten folgt die 
					Prüfung des Ergebnisses, im Zweifelsfall unterstützt durch 
					zusätzlich beauftragte Fachleute. Bei neuen Fenstern könnte 
					das etwa ein anderer Tischler oder eine Architektin sein. 
					Hilfe bei der Suche bietet online zum Beispiel der 
					Sachverständigen-Navi der Handwerkskammern. Gibt es Mängel, 
					sind sie nach Möglichkeit zu fotografieren und dem 
					verantwortlichen Betrieb sofort schriftlich zu schildern.
 • Rechnung begleichen: Die Rechnung sollten Kunden erst dann 
					vollständig bezahlen, wenn alles zu ihrer Zufriedenheit 
					erledigt ist. Alle Lohn-, Fahrt- und Materialkosten sollten 
					darin einzeln aufgeführt werden – einige Posten können in 
					vielen Fällen anteilig von der Steuer abgesetzt werden.
 Angebote der Verbraucherzentrale NRW: - Hilfe bei der 
					Planung energetischer Sanierungen und dem Vergleich von 
					Angeboten: www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung, 
					0211/33 996 555. - Unterstützung bei Problemen mit 
					Handwerkerverträgen: 0203/488 011-01, 
					www.verbraucherzentrale.nrw/beratunghandwerkervertraege.
   Mit richtiger Planung zum 
					passenden Fenster Mittelalterliche Bleiglasfenster oder die 
					Originalfenster alter Fachwerkhäusern sind nicht gerade 
					Energiesparmodelle – das wird kaum jemanden überraschen. 
					Doch auch manche Exemplare mit Kunststoffrahmen und 
					Doppelverglasung tragen bereits historische Züge, wie 
					Energieberater Jochen Kruse der Verbraucherzentrale NRW 
					erklärt. „Unbeschichtete Isolierglasfenster aus den frühen 
					1990er Jahren sind schon energetische Oldtimer“, sagt er.
 „Die Technik dieser Fenster entspringt einer Zeit, in der 
					noch reichlich VW-Käfer unterwegs waren, Elvis‘ letzte 
					Single im Radio lief und fast alle Telefone Wählscheiben 
					hatten: Es gab sie schon 1977.“ Damals trat die erste 
					Wärmeschutzverordnung in Kraft. Sie schrieb erstmals vor, 
					wie viel Wärme durch neue Fenster entweichen darf. Erst 1995 
					wurde diese Vorgabe deutlich verschärft – und danach noch 
					mehrfach.
 „Die heute erlaubten Grenzwerte sind viel niedriger. Der 
					Verlust darf nicht einmal halb so hoch sein wie 1994“, so 
					Kruse. Technisch möglich wurden die geringeren Verluste 
					unter anderem durch eine Metallbedampfung der Scheiben. 
					Diese Wärmeschutzverglasung ist im Neubau längst Standard 
					und kann die aktuellen Grenzwerte sogar noch deutlich 
					unterschreiten. Bislang ist Kruse zufolge aber nur gut jedes 
					zweite Fenster in Deutschland mit Wärmeschutzglas 
					ausgestattet. Für fast alle, die noch Scheiben aus der Zeit 
					vor 1995 haben, sei eine Modernisierung empfehlenswert, sagt 
					Kruse. Neue Fenster oder zumindest neue Gläser sparten nicht 
					nur Heizkosten, sondern machten auch winterliche Aufenthalte 
					in Fensternähe viel angenehmer.
 „Die Innenfläche ist bei Wärmeschutzverglasung einfach 
					wärmer“, erklärt er. Für alle, die ihre Verglasung nicht 
					kennen, verrät der Experte einen Trick: „Einfach im Dunkeln 
					ein Feuerzeug vor die Scheibe halten und auf die 
					Spiegelungen der Flamme achten. Bei Wärmeschutzverglasung 
					ist mindestens ein Spiegelbild anders gefärbt als die 
					restlichen.“ Mehr Tests zur energetischen Fitness der 
					Fenster gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/fenster. 
					Bei einer Modernisierung können neben dem Wärmeschutz auch 
					viele weitere Eigenschaften des Fensters verbessert werden, 
					betont Kruse: „Hitze-, Lärm- und Einbruchschutz, 
					Bedienkomfort und Barrierefreiheit sind einige wichtige 
					Punkte.“
 Unterschiedliche Ansprüche in diesen Bereichen
 machten das passende Fenster zu einer individuellen 
					Angelegenheit. Zudem müssten Rahmen und Glas immer gut auf 
					den Rest des Hauses abgestimmt und fachgerecht eingebaut 
					werden. Sonst könnten sie ihre Wirkung nicht richtig 
					entfalten.
 Unabhängige Unterstützung bei Überlegungen zur 
					Fenstermodernisierung gibt es bei der Energieberatung der 
					Verbraucherzentrale NRW – direkt im Haus, um das es geht, 
					oder in der Beratungsstelle Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 
					30. Termine gibt es unter 0203/488 011-01, unter 0211 / 33 
					996 555 und unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
 
 Behandlung, Kosten, 
					Rechte zum Zahnersatz
 Rat von Gesundheitsexperten in der Verbraucherzentrale 
					Duisburg
 Duisburg, 03. Mai 2017 - Muss Patienten ein Zahn gezogen 
					werden, stellt sich für viele die Frage, was zahlt die 
					Krankenkasse und welche Extras bieten Zahnärzte 
					kostenpflichtig an. Für blendenden Zahnersatz zahlen viele 
					gesetzlich Versicherte bis zu mehreren 1000 Euro aus ihrer 
					privaten Schatulle zu. Doch die Angebotsvielfalt an Kronen, 
					Brücken bis hin zu Implantaten ist verwirrend, die 
					Abrechnung ohnehin kompliziert.
 
 Den nötigen Durchblick und eine hilfreiche Orientierung rund 
					ums Thema Zahnersatz bietet die Verbraucherzentrale NRW in 
					Duisburg. Am 23.05.2017 14-18 Uhr können sich Ratsuchende 
					unabhängig und kostenfrei informieren und beraten lassen. 
					Wie man einen Heil- und Kostenplan richtig liest, was sich 
					hinter dem Festzuschuss verbirgt oder welche Folgen eine 
					andersartige Versorgung hat: Für Antworten auf diese Fragen 
					steht der Gesundheitsexperte Gregor Bornes als unabhängiger 
					Patientenberater in der Beratungsstelle Duisburg, 
					Friedrich-Wilhelm-Str. 30 bereit.
 
 Eine unabhängige Beratung ist dringend nötig. Unzureichende 
					Aufklärung der Zahnärzte über Kosten, mögliche Risiken und 
					die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden im 
					Portal „Kostenfalle-Zahn“ der Verbraucherzentrale NRW von 
					Patienten vor allem beklagt.
 Um Patienten vor Behandlungsgesprächen besser zu wappnen, 
					stehen Auskünfte zum Anspruch auf Kassenleistung, den Regeln 
					bei privaten Zusatzleistungen, zum Recht auf eine kostenlose 
					Zweitmeinung sowie zu Einsparmöglichkeiten mittels Bonusheft 
					oder Härtefallregelung im Zentrum des Aktionstages.
 
 
					Zahnersatz kann ins Geld gehen Hohe Kosten vermeiden
 Besuche beim Zahnarzt können ins Geld gehen: Patienten 
					werden oft mit einem hohen privaten Eigenanteil bei Kronen, 
					Brücken, Prothesen und Co. zur Kasse gebeten. Gesetzliche 
					Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die so genannte 
					Regelversorgung – etwa für Metall-, aber nicht für 
					aufwendige Vollkeramik- oder Edelmetallkronen. Wünschen 
					gesetzlich Versicherte exklusivere Behandlungen, müssen sie 
					die Mehrkosten aus eigener Tasche zuzahlen.
 Beträge von mehreren hundert bis tausend Euro können 
					gesetzlich Krankenversicherten dann empfindlich auf den Zahn 
					drücken. „Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, 
					sollte bei seinem Zahnarzt vorher nach allen anfallenden 
					Kosten fragen und möglichst eine zweite Meinung einholen“, 
					rät die Verbraucherzentrale NRW zum vorsorglichen 
					Kostencheck.
 Hierzu hat sie die erforderlichen Tipps:
 • Festzuschuss für Zahnersatz: Für jeden Zahnbefund ist eine 
					kostengünstige Kassenleistung, die Regelversorgung, 
					festgelegt. Zahnärzten ist hierbei vorgeschrieben, welche 
					Beträge sie für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Bei 
					gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen einen Zuschuss 
					von etwa 50 Prozent der Kosten. Die andere Hälfte zahlen 
					Patienten als Eigenanteil. Wer mehr will als die 
					Standardvariante, der wird stärker zur Kasse gebeten. In 
					diesen Fällen wird auch bei gesetzlich Versicherten nach der 
					privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet – zum 
					Beispiel wenn bei einem Backenzahn eine Krone mit 
					Keramikverblendung eingesetzt werden soll.
 
 • Heil- und Kostenplan prüfen: Rät der Zahnarzt gesetzlich 
					Versicherten zu Zahnersatz, muss er die geplante Behandlung 
					und voraussichtlichen Kosten in einen Heil- und Kostenplan 
					eintragen und den Patienten aushändigen. Bevor Patienten den 
					Plan ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, sollten 
					sie den Zahnarzt fragen, ob wirklich alle erforderlichen 
					Kosten im Heil- und Kostenplan enthalten sind. Die Kasse 
					prüft anschließend, ob und in welcher Höhe sie einen 
					Festzuschuss gewährt. Bei einem größeren Behandlungsumfang – 
					etwa wenn mehrere Zähne auf einmal ersetzt werden – sollten 
					Patienten für ihre persönliche Kostenkontrolle nach einem 
					Extra-Kostenvoranschlag für Material- und Laborkosten 
					fragen.
 Beratungsstelle Duisburg Friedrich-Wilhelm-Str. 30 47051 
					Duisburg Tel. 0203/488 011 01 Fax 0203/488 011 07
 duisburg@verbraucherzentrale.nrw www.verbraucherzentrale.nrw 
					1 l 2
 M
 • Kosten vorher klären: Bei der Festlegung der Kosten 
					verfügen Zahnärzte über einen gewissen Spielraum – je 
					nachdem welchen Steigerungssatz sie beim Abwägen von Aufwand 
					und Schwierigkeit zugrunde legen. Ab dem 2,3fachen 
					Steigerungssatz müssen Zahnärzte ihre Festlegung allerdings 
					schriftlich begründen. Patienten sollten erst auf dem 
					Behandlungsstuhl Platz nehmen, wenn sämtliche Kosten geklärt 
					sind. Vor allem die Höhe der privat aufzubringenden Kosten 
					und mögliche Behandlungsalternativen sollten vorher 
					eingehend dargelegt und besprochen werden. • Zweite Meinung 
					einholen: Bei hohen Beträgen für Zahnersatz ist es immer 
					sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- 
					und Kostenplan einzuholen. Diese Zweitmeinung sowie die 
					Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für 
					gesetzlich Versicherte kostenlos. • Bonusregelung beachten: 
					Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen 
					Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten 
					fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich 
					zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt ein finanzielles 
					Extra zugesichert. Die Kassen übernehmen bei einer 
					Behandlung statt der Hälfte dann 60 oder 65 Prozent der 
					Standardversorgung.
 • Härtefallregelung anwenden: Gesetzlich Versicherte mit 
					einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1.190 Euro können mit 
					weiterer finanzieller Unterstützung durch ihre Krankenkasse 
					rechnen. Wer als Härtefall anerkannt wird, erhält statt 50 
					Prozent die kompletten Kosten für Zahnersatz erstattet. Dies 
					gilt aber nur für die festgelegte Regelversorgung. Wer knapp 
					bei Kasse ist und sich trotzdem für eine aufwendigere 
					Versorgung entscheidet, muss die Mehrkosten selbst zahlen.
 
 Weitere Informationen zur Zahnbehandlung gibt’s im Internet 
					unter www.verbraucherzentrale.nrw/kostenfalle-zahn. Eine 
					unabhängige und kostenlose Beratung zu Behandlungen, Kosten 
					und Patientenrechten beim Zahnersatz bietet die 
					Verbraucherzentrale NRW an einem Aktionstag bis Juni in 
					ausgewählten Beratungsstellen an. Kontaktadressen und 
					Termine unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/aktionstag-zahnersatz.
 
 
 |  
				   | April 2017 |  
				   | Wann haften Kinder für ihre 
					Eltern? Wichtige Tipps und Fallbeispiele zum Thema 
					UnterhaltspflichtDuisburg, 27. April 2017 - 
					Plötzlich wird das Aufstehen beschwerlich, das An- und 
					Auskleiden klappt nicht mehr alleine oder man braucht 
					einfach nur Hilfe beim Einkaufen und Kochen. Irgendwann 
					kommt bei den meisten Seniorinnen und Senioren der 
					Zeitpunkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine 
					bewältigen können.
 Oft reichen ihre Einkünfte und ihr Vermögen aber nicht aus, 
					um die Pflegekosten zu decken. Dann sind die nächsten 
					Angehörigen gefordert. Doch wann sind Kinder zum Unterhalt 
					verpflichtet? Können Schenkungen zurückgefordert werden? 
					Muss sogar der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter 
					einspringen?
 Der Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre 
					Eltern“ der Verbraucherzentrale NRW beantwortet die 
					wichtigsten Fragen mit nachvollziehbaren Rechenbeispielen. 
					Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2017 in Kraft 
					getretene Pflegereform.
 Die Institution Familie hat viele Gesichter. Aus 
					diesem Grund geht das Buch auf viele verschiedene 
					Familienkonstellationen und mögliche Konflikte ein. So kann 
					ein Elternteil zum Beispiel seinen Anspruch auf Unterhalt 
					verwirken. Auch muss niemand mehr Unterhalt zahlen, als er 
					oder sie sich leisten kann.
 Kinder haften zwar für ihre Eltern, die eigene 
					Altersvorsorge und ihre eigenen Verpflichtungen dürfen 
					dadurch jedoch nicht gefährdet werden. Abschließend gibt der 
					Ratgeber noch Tipps für den Umgang mit dem Sozialamt, sollte 
					es zu einem Rechtsstreit kommen.
 Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 
					14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg,Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
   Gut geschützt auf Touren kommen 
					Versicherungen für ZweiräderBei den ersten warmen Sonnenstrahlen steigen 
					passionierte OutdoorFans wieder verstärkt auf Drahtesel, 
					Mofas und Motorräder um. Doch um mit einem Zweirad möglichst 
					gefahrlos auf Touren zu kommen, braucht man den richtigen 
					Schutz. „Ohne Helm, zweckmäßige Kluft und die richtige 
					Versicherung sollte sich niemand auf den Sattel schwingen“, 
					rät die Verbraucherzentrale NRW zum vorsorglichen 
					VersicherungsCheck.
 
 Damit Biker im Ernstfall nicht schutzlos unter die Räder 
					kommen, sind folgende Tipps bei der Suche nach der richtigen 
					Absicherung hilfreich:
 -  Kraftfahrzeug(Kfz)-Versicherung: Der Abschluss einer 
					Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden 
					Motorradfahrer, aber auch für Radler, die mit Unterstützung 
					von mehr als 250 Watt Motorleistung in die Pedale treten. 
					Nur dann sind sie vor Kosten von Unfallfolgen von 
					Geschädigten geschützt.
 Die gesetzliche Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und 
					Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Um im 
					Schadensfall gut gerüstet zu sein, sollte ein 
					Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von pauschal 
					mindestens 50 Millionen Euro besser 100 Millionen Euro 
					ausgestattet sein. Ein zusätzlicher Schutz eines Motorrads 
					vor Schäden bei Diebstahl, Vandalismus, Brand (Teilkasko) 
					oder auch eine persönliche Rund-umProphylaxe (Vollkasko) 
					müssen vor einem Abschluss genau unter die Lupe genommen 
					werden.
 Ein teurer Vollkasko-Schutz etwa lohnt sich nur bei der 
					Absicherung von sehr teuren Motorrädern. Viele 
					Versicherungen räumen Rabatte ein, etwa für ältere Fahrer 
					und Garagenbesitzer. Wer als Motorradfahrer seinen fahrbaren 
					Untersatz nur für zwei oder höchstens elf Monate zulässt, 
					kann mit einem Saisonkennzeichen Versicherungsbeiträge 
					sparen. Ab sechs Monaten kommt der Fahrer – wie bei einem 
					normalen Jahresvertrag – in den Genuss des gestaffelten 
					Schadenfreiheitsrabatts.
 
 - Private Haftpflichtversicherung: Wo die Kfz-Haftpflicht 
					Motorradfahrer bei Unfallfolgen schützt, sollten Radler sich 
					durch eine private Haftpflicht absichern, um im Ernstfall 
					bei Ansprüchen von Schadensersatz Dritter angemessen 
					abgesichert zu sein. Das gilt auch für Besitzer von Rädern 
					mit Elektromotor (Pedelecs), die mit 250 Watt bis zu 25 
					Stundenkilometer an Fahrt aufnehmen können.
 Egal, ob das eigene Rad mit oder ohne Motor ausgestattet 
					ist: Wichtig ist, dass der Leistungsumfang die persönliche 
					Situation des Fahrers erfasst. Ein Vergleich der Beiträge 
					und Leistungen vor Vertragsabschluss ist unverzichtbar, da 
					die Policen verschiedener Versicherern stark variieren 
					können.
 Auf der sicheren Seite ist, wer in seinem Vertrag eine 
					Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro oder 
					mehr vereinbart hat.
 - Hausratversicherung: Wer in puncto Diebstahl kein Risiko 
					eingehen will, kann sein Fahrrad über die 
					Hausratversicherung mitversichern oder genießt mit einer 
					solchen Police bereits einen gewissen Schutz. Ein 
					Versicherungsschutz für den fahrbaren Untersatz besteht dann 
					auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr.
 Viele Hausratversicherer bieten ihren Schutz gegen 
					Langfinger für die gleiche Zeit auch außer Haus an. Im 
					Schadensfall wird der Neuwert eines entwendeten Drahtesels 
					erstattet. Radfahrer sollten sich bei ihrem Versicherer nach 
					der Summe und dem Umfang ihres Versicherungsschutzes 
					erkundigen und ihr Bike gegebenenfalls nachversichern.
 - Extra-Fahrradversicherung für teure Räder: Da die 
					Hausratversicherer Räder oft nur bis zu fünf Prozent des 
					versicherten Hausrats schützen, kommt für teure Rennräder 
					oder E-Bikes ein Schutz nur über eine spezielle 
					Fahrradversicherung in Frage. Diese kann allerdings ins Geld 
					gehen: Häufig muss für die Versicherung eines Rades im Wert 
					von 1.500 Euro mehr als 200 Euro pro Jahr berappt werden.
 Wichtig: Hausratversicherung und Fahrradversicherung bieten 
					einen unterschiedlichen Schutzumfang. Spezielle 
					Fahrradversicherung beinhalten oft auch Leistungen bei 
					mutwilligen Schäden. Dafür kommt die Hausratversicherung 
					jedoch nicht auf.
 - Kündigung: Die Kfz-Versicherung kann nach einem 
					Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung meist einen 
					Monat vor Ende des vertraglich vereinbarten 
					Versicherungsjahres gekündigt werden. Diese Bedingungen 
					gelten auch für Saisonkennzeichen. Bei Haftpflicht- und 
					Hausratversicherungen beträgt die Kündigungsfrist dagegen 
					drei Monate zum Laufzeitende.
 Bei der Suche nach der passenden Versicherung braucht man 
					sich nicht allein auf die eigene Spürnase zu verlassen. Eine 
					kostenpflichtige Beratung zum passenden Versicherungsschutz 
					bietet die Verbraucherzentrale NRW für 40 Euro in der 
					Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Angebot 
					und Kontakt unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungswahl.
   FENSTER RICHTIG MODERNISIEREN 
					AKTIONSSTAND MACHT UNTERSCHIEDE FÜHLBARDuisburg, 26. April 2017 - „Wir 
					blicken durch: Fenster richtig planen“ heißt es bei einem 
					Aktionsstand am Sonntag, 30.04.2017, auf dem Fahrradmarkt in 
					der Fußgängerzone auf der Königstraße. Von 10 bis 16 Uhr 
					machen die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW 
					dort Unterschiede zwischen modernen Fenstern und älteren 
					Verglasungen direkt fühlbar. Sie geben Tipps, wie man die 
					energetische Fitness der eigenen Fenster überprüft, und 
					zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung auf.
 Dabei geht es nicht nur ums Energiesparen, sondern auch um 
					Punkte wie die Einbruchsicherheit, den Lärmschutz oder die 
					komfortable Bedienung. Energieberater Jochen Kruse erklärt, 
					welche Maßnahmen von der Dichtungserneuerung über den 
					Scheibentausch bis zu komplett neuen Fenstern möglich sind, 
					und steht für Fragen bereit. Auch zum richtigen Einbau gibt 
					es wichtige Tipps.
 Mehr Informationen zum Thema sowie einen Terminkalender mit 
					Vorträgen und anderen Veranstaltungen gibt es unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/fenster. Eine ausführliche 
					Energieberatung, auch im eigenen Zuhause, können Verbraucher 
					jederzeit vereinbaren unter 0203/488011-01, unter 0211 / 33 
					996 555 oder unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
   
					Brauchen die Zähne eine eigene Versicherung? Kosten und 
					Nutzen verschiedener BehandlungenDuisburg, 20. April 2017 - Ein gewinnendes Lächeln gilt als 
					Erfolgsfaktor, und Schäden an Zähnen oder Zahnfleisch können 
					schwerwiegende Folgen haben. Mehr als 14 Millionen Menschen 
					in Deutschland haben deshalb eine private 
					Zahnzusatzversicherung. Die soll Zahnarztkosten abdecken, 
					die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.
 Welche Kosten aber sind das eigentlich, und lohnt sich eine 
					solche Versicherung? Der „Ratgeber Zähne - 
					Was Patienten wissen müssen: Behandlung, Kosten, Rechte“ der 
					Verbraucherzentrale NRW klärt unter anderem darüber auf.
 Das Buch hilft dabei, Kassen- von Privatleistungen zu 
					unterscheiden und vollständige Preisauskünfte vor jeder 
					Behandlung einzuholen. Zudem informiert der Ratgeber 
					ausführlich über unterschiedliche Behandlungen von der 
					Füllung über die Zahnspange bis zu Implantaten und 
					Prothesen. Dabei werden Vor- und Nachteile unterschiedlicher 
					Methoden aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht 
					erläutert.
 Auch kosmetische Maßnahmen wie das Bleaching oder das 
					Aufbringen von Veneers sind Themen. Damit das Zusammenspiel 
					mit Zahnarzt oder Zahnärztin gut klappt, hilft ein Kapitel 
					bei der Suche nach einer geeigneten Praxis, während ein 
					weiteres sich mit Rechten der Patienten und Pflichten der 
					Mediziner beschäftigt.
 Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 
					14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
   Von BAFöG bis Stipendium 
					Finanztipps für StudierendeNach dem Abi an die Uni?
 Die Entscheidung für oder gegen ein Studium fällt 
					nicht selten anhand der Frage, ob die Hochschulausbildung 
					finanziell überhaupt machbar ist. Denn wer nicht im 
					Elternhaus wohnen bleiben kann, muss neben Semesterbeiträgen 
					und Lehrmaterialien auch Unterkunft, Verpflegung und viele 
					weitere Posten abdecken.
 Bei kluger Planung und Ausschöpfung aller 
					Fördermöglichkeiten muss der Traum von Bachelor oder Examen 
					aber nicht aus Geldmangel platzen. Viele Informationen dazu 
					bündelt der Ratgeber „Clever studieren – mit der richtigen 
					Finanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch hilft 
					angehenden Studierenden, die Kosten von vornherein 
					realistisch zu kalkulieren und das Budget langfristig zu 
					sichern.
 So zeigt der Ratgeber auf, mit welchen Ausgaben für 
					Studiengebühren, Miete, Lernmittel oder Versicherungen im 
					Laufe der Hochschulkarriere zu rechnen ist. In weiteren 
					Kapiteln geht es um die Einnahmenseite: Leserinnen und Leser 
					lernen, wie BAföG, Stipendien, Fördergelder und 
					Bildungskredite die Kasse aufbessern können. Rechtliche 
					Hinweise rund ums Jobben sowie geldwerte Tipps zu 
					Vergünstigungen für Studierende runden das Paket ab.
 
 Der Ratgeber hat 200 Seiten und kostet 
					12,90 Euro, als E-Book 9,99 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
 
 |  
				   | März 2017 |  
				   | 
					Rechte 
					und Finanzen nach einer Scheidung Tipps zu Unterhalt, 
					Sorgerecht und VermögensteilungDuisburg, 30. März 2017 - Zerbricht eine Ehe oder 
					eine eingetragene Partnerschaft, kommen zur emotionalen 
					Belastung auch finanzielle und rechtliche Folgen hinzu. 
					Wohnung, Möbel, Ersparnisse und der gesamte Hausrat – all 
					das muss aufgeteilt werden. Unterhaltsansprüche sind zu 
					ermitteln, bei gemeinsamen Kindern steht auch das Sorgerecht 
					zur Debatte. Und es gilt zu klären, wer welche Ansprüche bei 
					der Rente sowie betrieblichen und privaten Altersvorsorge 
					hat.
 
 Eine aktuelle und gut verständliche Orientierungshilfe dafür 
					liefert der neue Ratgeber „Trennung und Scheidung – Ihre 
					Rechte und finanziellen Ansprüche“ der Verbraucherzentrale 
					NRW. Das Buch zeigt, wie in der schwierigen Trennungsphase 
					finanzielle Angelegenheiten fair geregelt werden können.
 Es erklärt, wie ein Scheidungsverfahren funktioniert und 
					welche Regeln bei der Aufteilung von Gütern und Vermögen zu 
					beachten sind. Dabei kommen auch steuer- und erbrechtliche 
					Fragen und die Bedingungen für den Zugewinn- und 
					Versorgungsausgleich zur Sprache. Nützliche Tipps, an der 
					Praxis orientierte Beispiele und anschauliche Erläuterungen 
					zu den gesetzlichen Bestimmungen runden den Ratgeber ab.
 Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet 
					14,90 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
   Pille statt Paprika? 
					Nahrungsergänzungsmittel richtig verwendenSonnenvitamine, Super-Nährstoffe für Haut und Haare 
					oder ExtraNahrung für starke Knochen und Zähne: 
					Pflanzenextrakte, Vitamin- oder Mineralstoffprodukte sollen 
					Krankheiten oder vorzeitigem Altern vorbeugen, die geistige 
					und körperliche Fitness steigern, das Immunsystem stärken 
					oder ungesunde Essgewohnheiten ausgleichen.
 
 Die gesundheitsfördernde Wirkung in 
					Nahrungsergänzungsmitteln wird den besonderen Inhaltsstoffen 
					dieser Lebensmittel zugeschrieben, die in vielfältiger Form 
					als Kapsel, Tablette oder Pulver käuflich erhältlich sind. 
					Kunden können den riesigen Markt kaum durchschauen, sind 
					jedoch anfällig für diese Produkte.
 „Die Werbung suggeriert nicht nur, dass 
					Nahrungsergänzungsmittel nötig sind, weil die übliche 
					Ernährung nicht ausreicht. Darüber hinaus versprechen 
					zahlreiche Produkte auch noch einen gesundheitlichen 
					Zusatznutzen. Viele Konsumenten unterschätzen jedoch die 
					Gesundheitsrisiken“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor 
					unüberlegter Einnahme von vermeintlich gesunder Extra-Kost.
 „Wenn Nahrungsergänzungsmittel nicht den gewünschten Zweck 
					erzielen, belasten sie nur den eigenen Geldbeutel. Sie 
					können aber auch der eigenen Gesundheit schaden.“
 Die Verbraucherzentrale NRW rät beim Griff nach den 
					Speziallebensmitteln, folgende Hinweise zu beachten:
 - Keine Arzneimittel: In den Regalen 
					von Drogerien und Discountern ist das Angebot an 
					Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und frei 
					verkäuflichen Medikamenten bunt gemischt. Kunden fällt es 
					schwer, die verschiedenen Produktgruppen in ihrem Nutzen 
					voneinander zu unterscheiden. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die lediglich 
					helfen sollen, mögliche Defizite bei der täglichen Ernährung 
					von gesunden Personen zu ergänzen. Es sind keine 
					Arzneimittel, die Erkrankungen lindern, heilen oder verhüten 
					können. Als Lebensmittel müssen Nahrungsergänzungsmittel im 
					Gegensatz zu Medikamenten auch kein Zulassungsverfahren 
					durchlaufen. Das heißt, sie gelangen ohne behördliche 
					Sicherheits-, und Wirksamkeitsprüfung auf den Markt.
 - Normale Ernährung reicht meistens aus: Der Bedarf an 
					Vitaminen und Mineralstoffen kann durch die tägliche 
					Ernährung gedeckt werden. Eine Extra-Portion an bestimmten 
					zusätzlichen Nährstoffen benötigen nur wenige Risikogruppen 
					– etwa Schwangere, Veganer, alte und kranke Menschen. Was 
					tatsächlich sinnvoll ist, sollte aber vorher mit dem Arzt 
					besprochen werden.
 - Angegebene Dosis nicht 
					überschreiten: Wer Vitaminkapseln und Co. einnimmt, muss 
					sich unbedingt an die Verzehrempfehlung auf der Packung 
					halten. Nur bis zu dieser Menge garantieren Hersteller die 
					Sicherheit. Eine zu hohe Dosierung einzelner Substanzen kann 
					andere Nährstoffe in ihrer Aufnahme behindern und dadurch 
					erst recht einen Mangel auslösen. - Wechselwirkungen möglich: Auch die Kombination von 
					Nahrungsergänzungsmitteln mit Medikamenten löst unter 
					Umständen schädliche Wechselwirkungen aus. Die Wirkung von 
					Arzneimitteln kann unkontrollierbar gehemmt oder auch 
					verstärkt werden. Der Genuss von Nahrungsergänzungsmitteln 
					kann auch die Laborwerte bei Blutuntersuchungen verändern.
 So kann die Blutgerinnung herabgesetzt werden, was etwa 
					schon bei kleineren Zahnoperationen zum Problem werden kann. 
					Wer Medikamente nimmt oder chronisch krank ist, sollte 
					seinen Arzt unbedingt über den Verzehr von 
					Nahrungsergänzungsmitteln informieren.
 - Nahrungsergänzungsmittel sind keine Allheilmittel: 
					Ungesunder Lebensstil und mangelnde Bewegung lassen sich 
					nicht mit Tabletten ausgleichen. Stressabbau, Entspannung 
					und genügend Schlaf fördern Gesundheit und Wohlbefinden oft 
					mehr.
 Wenn Nahrungsergänzungsmittel, dann zielgerichtet und vorher 
					prüfen, ob der Genuss herkömmlicher Lebensmittel nicht 
					ausreicht.
 Weitere Informationen zu Risiken, Werbung und Wirkungsweise 
					rund um Nahrungsergänzungsmittel gibt’s im Internetangebot 
					der Verbraucherzentrale NRW unter 
					www.klartext-nahrungsergaenzung.de
   
					Vegetarisch kochen, leicht gemacht 100 saisonale Gerichte 
					ohne FleischBunt, schmackhaft und gesund: Vegetarische 
					Ernährung kann auch Fans von Bratwurst und Buletten Appetit 
					auf mehr machen. Denn Fleisch ist nicht nötig, um den 
					Speiseplan zu Hause abwechslungsreich und ausgewogen zu 
					gestalten.
 Tipps und jede Menge Ideen dafür gibt es im Ratgeber 
					„Vegetarisch kochen – Saisonal, gesund und lecker“ der 
					Verbraucherzentrale NRW. Das Kochbuch liefert rund 100 
					vegetarische Rezepte für die ganze Familie. Nach 
					Jahreszeiten geordnet, finden sich Anregungen für Gerichte 
					mit Gemüse, Obst, Hülsenfrüchten, Milchprodukten, Getreide 
					sowie Samen und Nüssen.
 Mehr als 30 der vorgestellten Speisen sind vegan, verzichten 
					also auch auf andere Zutaten tierischen Ursprungs wie Eier 
					oder Honig. Für Abwechslung auf dem Teller sorgen erprobte 
					Rezepte etwa für Apfelwirsing mit Bandnudeln, Kartoffelsuppe 
					mit Sauerampfer, Kürbis-Lauchlasagne, Pastinakensalat mit 
					Erdnusssauce oder Zitronenkartoffeln mit Stielmus.
 Ein Saisonkalender für Obst und Gemüse hilft bei der Auswahl 
					frischer Produkte aus der Region. Tipps rund um die gesunde 
					und nährstoffreiche Ernährung für Vegetarier und Veganer 
					runden das Angebot ab.
 Der Ratgeber, mit der Silbermedaille der 
					Gastronomischen Akademie Deutschlands ausgezeichnet, hat 176 
					Seiten und kostet 19,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: 
					Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de 
					oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in der 
					Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im 
					Buchhandel erhältlich.
 --------------------------------------------------------------------------------------------------- 
					Wirksame Vorsorge für den Ernstfall: Patientenverfügung 
					eindeutig verfassenDuisburg, 09. März 2017 - Unfall, Krankheit oder zunehmendes 
					Alter – jeder Mensch kann plötzlich oder schleichend in eine 
					Situation geraten, die ihm seine Eigenständigkeit nimmt. 
					Schwinden körperliche und geistige Kräfte, können Kranke 
					oder Alte weder Wünsche äußern noch Entscheidungen treffen. 
					Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte im Namen eines 
					kranken oder sterbenden Menschen die weitere medizinische 
					Behandlung festlegen.
 „Wer sich allerdings frühzeitig Gedanken macht, kann diese 
					Entscheidungen vorsorglich mit einer Patientenverfügung 
					beeinflussen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Eine 
					Patientenverfügung ist jedoch nur dann bindend, wenn sie 
					ausreichend konkret formuliert ist, um 
					Interpretationsspielräume für Ärzte und Angehörige zu 
					vermeiden.“ Mit einer zusätzlichen Vorsorgevollmacht kann 
					für den Ernstfall festgelegt werden, wer als 
					Bevollmächtigter auftreten soll.
 
 Folgende Punkte sind beim Formulieren einer 
					Patientenverfügung wichtig:
 • Was drinstehen muss: Je konkreter Wünsche für möglichst 
					viele Behandlungssituationen formuliert werden, umso 
					sicherer ist, dass der so geäußerte Wille auch befolgt wird. 
					Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung im 
					Juli letzten Jahres deutlich gemacht. Ein allgemein 
					geäußerter Wunsch, keine lebensverlängernden Maßnahmen im 
					Ernstfall vorzunehmen, reicht demnach nicht aus.
 Stattdessen sollte in einer Patientenverfügung eindeutig 
					aufgelistet sein, welche medizinischen Handlungen etwa im 
					Fall von Todesnähe, unheilbarer Erkrankung im Endstadium, 
					Hirnschädigungen, Koma oder fortgeschrittener Demenz 
					erfolgen beziehungsweise unterlassen werden sollen. Wichtig 
					ist, dass sich Patienten hierbei gründlich über die 
					medizinischen Begriffe und Behandlungsmethoden informieren.
 
 Wer weiß schon, was sich hinter der künstlichen Ernährung 
					tatsächlich verbirgt und wie sich der Verzicht auf 
					Schmerzmittel oder Flüssigkeit auf Menschen auswirkt.
 • Wer medizinisch beraten kann: In der Regel sind Laien 
					jedoch überfordert, sich verschiedene lebensbedrohliche 
					Behandlungssituationen und mögliche Folgen vorzustellen. 
					Sinnvoll ist deshalb beizeiten ein ausführliches Gespräch am 
					besten mit dem eigenen Hausarzt zu führen. Dieser ist mit 
					dem Gesundheitszustand seiner Patienten meist vertraut und 
					kann individuell sowie kompetent beraten. Wer dieses 
					Gespräch in seinen Krankenunterlagen vermerken lässt, kann 
					damit zusätzlich seine Vorentscheidungen untermauern.
 • Wie die Form richtig gewahrt wird: Jede Verfügung sollte 
					eigenhändig aufgesetzt werden. Vorgedruckte Formulare lassen 
					kaum Spielraum für die individuelle Situation und 
					persönliche Wünsche. Eine unbeteiligte dritte Person, 
					beispielsweise ein Arzt, kann mit ihrer Unterschrift 
					bestätigen, dass die Verfügung aus freiem Willen und in 
					vollem Bewusstsein über die Tragweite verfasst wurde.
 • Wie eine Patientenverfügung bei Bedarf berücksichtigt 
					wird: Patientenverfügungen sollten idealerweise mit einer 
					Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung gekoppelt 
					werden. So kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, 
					die im Ernstfall im Sinne des betroffenen Patienten 
					entscheiden kann.
 • Was vorsorglich sinnvoll ist: Angehörige oder Ärzte 
					sollten rechtzeitig darüber informiert werden, dass eine 
					Patientenverfügung vorliegt. Um im Ernstfall Entscheidungen 
					zu treffen, die den Vorstellungen des Betroffenen 
					entsprechen, sollte das Original-Dokument griffbereit sein.
 Es ist auch sinnvoll, die Verfügung in regelmäßigen 
					Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls veränderten 
					Einstellungen und Situationen anzupassen. Verfassen oder 
					erneutes Prüfen einer Patientenverfügung ist besonders vor 
					riskanten Operationen ratsam. Hierbei sollte darauf geachtet 
					werden, dass die Erklärung mit aktuellem Datum erneut 
					unterschrieben wird.
 Weitere Informationen und eine anschauliche Hilfestellung 
					mit individuell anpassbaren Textbausteinen zum Verfassen der 
					eigenen Erklärung enthält der Ratgeber „Patientenverfügung“ 
					der Verbraucherzentrale NRW. Für 9,90 Euro ist er in der 
					Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 
					erhältlich. Bezugsadressen und Öffnungszeiten unter 
					www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Ergänzend zu 
					dieser Basisinformation können im Online-Shop der 
					Verbraucherzentrale auch Checklisten, Musterformulare und 
					Textbausteine mit rechtssicheren Formulierungen für zwei 
					Euro heruntergeladen werden – zu finden unter
					
					www.ratgeberverbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-textbausteine.
 
 Immobilienkauf ohne 
					Kostenschock: Realistisch kalkulieren, die richtigen 
					Klauseln nutzenFür den Traum von den eigenen vier Wänden reizen Familien 
					ihre finanziellen Möglichkeiten oft bis aufs Letzte aus. 
					Wird ein Bau oder Umbau dann teurer als erwartet, gerät das 
					Finanzierungsgerüst schnell ins Wanken. Unklarheiten in 
					Verträgen können die Situation noch verschärfen.
 Beim Wappnen gegen Risiken wie unvollständige 
					Baubeschreibungen oder unerkannte Sanierungsfälle hilft der 
					Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ 
					der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch erklärt im ersten Teil 
					die typischen Kostenrisiken. Es unterstützt die Leserinnen 
					und Leser dabei, die zu erwartenden Belastungen etwa durch 
					Erschließungskosten oder Modernisierungen zu errechnen.
 Der zweite Teil widmet sich der Vertragsgestaltung. Er zeigt 
					typische, weit verbreitete Regelungen und Formulierungen auf 
					und stellt ihnen die wünschenswerten gegenüber. Mehr als 120 
					Checkblätter rund um Besichtigung, Sanierung und Vertrag 
					sorgen für Durchblick und helfen bei Verhandlungen mit 
					Bauträgern oder Verkäufern.
 Der Ratgeber hat 272 Seiten und kostet 
					19,90 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
 |  
				   | Februar 2017 |  
				   | 
					Trotz 
					knapper Kasse vorsorgen Finanziell abgesichert ins 
					Rentenalter Duisburg, 23. Februar 2017 - Auch wenn die 
					niedrigen Zinsen derzeit keine enormen Erträge versprechen: 
					Sparen fürs Alter ist unverzichtbar. Denn das Rentenniveau 
					sinkt, und die Zahl der Menschen mit einer Rente unterhalb 
					des Grundsicherungsbedarfs wird nach Vorhersagen des 
					Bundesarbeitsministeriums deutlich steigen. 
					Auch Normal- und Geringverdiener sollten deshalb die 
					Finanzplanung für den Ruhestand möglichst frühzeitig 
					angehen.
 Der Ratgeber „Altersvorsorge mit wenig Geld“ der 
					Verbraucherzentrale NRW zeigt, wie sich auch mit kleinen 
					Beträgen finanzielle Sicherheiten schaffen lassen. Das Buch 
					erklärt effektive Sparstrategien für Haushalte mit knappem 
					Budget und zeigt, welche Fördermittel und Geldquellen bei 
					der Bildung des Finanzpolsters helfen.
 Es gibt Tipps für die Auswahl kostengünstiger, transparenter und sicherer 
					Spar- oder Vorsorgeprodukte. Die Leserinnen und Leser 
					erfahren zudem, welche Kapitalanlagen beim Empfang von 
					Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter angerechnet 
					werden und welches Vermögen unangetastet bleibt.
 Der Ratgeber hat 144 Seiten und kostet 9,90 
					Euro, als E-Book 7,99 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
   Kostenübernahme bei ärztlicher Zweitmeinung Was die 
					gesetzlichen Krankenkassen zahlenWenn eine Operation ansteht, wollen viele Patienten 
					auf Nummer sicher gehen und einen weiteren Spezialisten 
					befragen, ob der Eingriff unvermeidlich ist.
					Seit Mitte 2015 hat der 
					Gesetzgeber ausdrücklich den Anspruch auf eine solche 
					ärztliche Zweitmeinung festgeschrieben. Und geregelt, dass 
					die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen 
					müssen.
 „Das verbriefte Patientenrecht ist ein wirkungsvolles Rezept 
					– allerdings nicht bei jeder Diagnose. Denn eine weitere 
					Expertenmeinung wird nur bei planbaren sowie bei solchen 
					Operationen zugestanden, die aus wirtschaftlichen Gründen 
					häufiger angewendet werden als medizinisch unbedingt 
					notwendig wäre“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW die 
					Risiken und Nebenwirkungen. Welche Eingriffe konkret 
					zweitmeinungsfähig sind, ist noch nicht geregelt. Denn eine 
					Richtlinie, die das verbindlich auflistet, lässt derzeit 
					noch auf sich warten.
 Deshalb haben die Verbraucherschützer die 
					wichtigsten Regelungen zur ärztlichen Zweitmeinung 
					zusammengestellt und geben Patienten Tipps fürs richtige 
					Vorgehen:
 - Recht auf Zweitmeinung: Da 
					gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen können, ist es 
					unproblematisch, bei Behandlungen einen weiteren Mediziner 
					zu Rate zu ziehen. Der Zweitgutachter kann seine 
					Beratungsleistung mit der gesetzlichen Krankenkasse 
					abrechnen. Wer das Einholen einer Zweitmeinung plant, sollte 
					den behandelnden Arzt darüber informieren und zu diesem 
					Zweck um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und 
					Ergebnissen von Röntgenuntersuchungen bitten. Dadurch werden 
					überflüssige und gesundheitlich belastende 
					Doppeluntersuchungen und auch Kosten vermieden.
 Patienten haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte bzw. 
					der vorliegenden Befunde. Lediglich die Kosten für die 
					Kopien darf der behandelnde Arzt in Rechnung stellen.
 - 
					Neue Regelung bei bestimmten Eingriffen: Steht eine 
					Operation an, die nach der neuen gesetzlichen Regelung einen 
					gesonderten Anspruch auf eine Zweitmeinung rechtfertigt, 
					muss der Arzt den Patienten mindestens zehn Tage vor dem 
					geplanten Eingriff über diese Möglichkeit 
					aufklären. Allerdings ist noch unklar, für welche 
					Behandlungsprozeduren das gelten soll. Außerdem muss der 
					Patient informiert werden, dass er seine 
					Behandlungsunterlagen einsehen kann und die Krankenkasse in 
					diesen Fällen auch die Kosten für die Kopien übernimmt.
					Der Arzt muss künftig auch auf Listen mit zugelassenen 
					Zweitgutachtern, die für die Begutachtung der noch 
					festzulegenden Eingriffe ausreichend qualifiziert sind, 
					hinweisen.
 - Die Extras der Krankenkassen: Die gesetzlichen 
					Krankenkassen dürfen ihren Versicherten außerdem schon jetzt 
					bei anstehenden Operationen ärztliche Zweitmeinungen auf 
					freiwilliger Basis bezahlen. Deshalb kann es sich lohnen, 
					bei der eigenen Krankenkasse nach dieser Leistung zu fragen. 
					Rund die Hälfte der 62 Krankenkassen in NRW bietet dieses 
					Versorgungsplus an.
 Von diesen 32 gewähren knapp zwei Drittel den Zusatzcheck 
					bei Eingriffen an Wirbelsäule, Hüfte, Knie oder Schulter. 
					Ein Drittel der Krankenkassen mit Extraleistungen in diesem 
					Bereich ermöglicht Patienten mit einer Krebsdiagnose eine 
					weitere Begutachtung durch Spezialisten. Vereinzelt richtet 
					sich das Angebot auch an Patienten mit einer bevorstehenden 
					Herzoperation oder einer anderen Behandlung.
 Von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist der 
					Ablauf des Zweitmeinungsverfahrens. Rund die Hälfte der 32 
					Versicherer wickelt es über Onlineportale ab, über die 
					Unterlagen hochgeladen werden und auch die Beratung erfolgt. 
					Die andere Hälfte vermittelt einen Termin bei kooperierenden 
					Spezialisten.
 - Was ist bei den Extras der Krankenkassen zu beachten?: Die 
					eigenen Zweitmeinungsverfahren der Krankenkassen müssen 
					künftig konkrete Qualitätsvorgaben einhalten: sowohl was die 
					Güte der Einschätzung selbst angeht als auch die 
					Qualifikation des Arztes, der sie abgibt. Diese 
					Anforderungen gelten allerdings nur für den noch 
					festzuschreibenden Pool an Operationen, die nach dem Gesetz 
					zweitmeinungsfähig sind. Bei allen anderen Eingriffen mit 
					krankenkasseneigenem Zweitmeinungsverfahren gibt es keine 
					konkreten Vorgaben. Daher empfiehlt sich bei der 
					Krankenkasse die Nachfrage, warum die Kassen-Gutachter zur 
					Beurteilung der jeweiligen Behandlung besonders qualifiziert 
					sind. Direkt mit dem Versicherer sollte auch geklärt werden, 
					ob eventuell doch Kosten entstehen und bis wann mit der 
					Zweit-Expertise zu rechnen ist.
 Über Patientenrechte informiert die Beratungsstelle 
					Duisburg, FriedrichWilhelm-Str. 30.
 Kontaktdaten:
					
					www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung
 
 Neuer Ratgeber: 
					Vorbereitung auf den 
					entscheidenden Hausbesuch -Tipps und Checkliste zum 
					PflegegutachtenDas Pflegegutachten bleibt auch nach der jüngsten 
					Pflegereform ein folgenreiches Dokument: Erstellt nach nur 
					einem Hausbesuch, wird es zur Grundlage für die Entscheidung 
					über die Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Auf 
					seiner Basis wird der Grad der Pflegebedürftigkeit 
					festgelegt und damit die Höhe der finanziellen Hilfen. 
					Betroffene und Angehörige sollten sich deshalb auf die 
					Visite einer Gutachterin oder eines Gutachters gut 
					vorbereiten.
 Praktische Unterstützung dabei liefert der neue 
					Ratgeber „Das Pflegegutachten – Antragstellung, 
					Begutachtung, Bewilligung“ der Verbraucherzentrale NRW mit 
					umfassender Checkliste.
 Das Buch erklärt die Grundbegriffe, Fristen und Schritte auf 
					dem Weg zur Leistung aus der Pflegeversicherung. Die 
					Leserinnen und Leser erfahren, wie genau eine Begutachtung 
					abläuft und welche Unterlagen dazu nötig oder hilfreich 
					sind. Eine ausführliche Checkliste zeigt, nach welchen 
					Maßstäben die Gutachter die einzelnen Kriterien von der 
					Mobilität bis zur Gestaltung sozialer Kontakte bewerten 
					müssen, und hilft so bei der eigenen Einschätzung der 
					Situation.
 Die sorgfältige Dokumentation als Grundlage für 
					einen möglichen späteren Widerspruch gegen den Bescheid der 
					Pflegekasse wird dabei von Anfang an mitgedacht.
 Der neue Ratgeber hat 152 Seiten 
					und kostet 9,90 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
   Die 
					digitalen Stromzähler kommen: Austausch und teils Vernetzung 
					der Geräte vorgeschriebenDuisburg, 9. Februar 2017 - In so manchen 
					Zählerschrank könnte in den kommenden Monaten Bewegung 
					kommen: Bis 2032 sollen flächendeckend digitale Stromzähler 
					in Betrieb sein, im Fachjargon „moderne Messeinrichtungen“ 
					genannt.
 Deshalb schreibt der Gesetzgeber den schrittweisen Austausch 
					der analogen Zähler vor. Und für einige Haushalte mit sehr 
					hohem Stromverbrauch oder größerer Solaranlage geht die 
					Umstellung noch weiter: Sie erhalten zusätzlich zum 
					digitalen Zähler ein sogenanntes Gateway – das ist eine 
					Kommunikationseinheit, die Daten versenden und empfangen 
					kann. Damit haben sie dann ein „intelligentes Messsystem“, 
					auch bekannt als Smart Meter.
 „Der Smart Meter wird künftig nach und nach zum Standard für 
					immer größere Verbrauchergruppen. Das birgt sowohl Chancen 
					als auch Risiken“, erklärt Marina Steiner, Leiterin der 
					Verbraucherzentrale in Duisburg. Die wichtigsten 
					Informationen rund um digitale Zähler und Smart Meter hat 
					die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt:
 - Digitale Stromzähler sind allein noch keine Smart Meter. 
					Erst kombiniert mit sogenannten Gateways, die die 
					Datenübertragung ermöglichen, ergeben sich intelligente 
					Messsysteme. Digitale Zähler allein versenden also keine 
					Daten, können diese aber speichern und Haushalten so 
					theoretisch helfen, ihren Verbrauch zu steuern. Moderne 
					Messeinrichtungen speichern Tages-, Wochen-, Monats- und 
					Jahreswerte für 24 Monate.
 - Veranlasst wird die Installation von Messeinrichtungen und 
					-systemen durch den Messstellenbetreiber. Dabei handelt es 
					sich nicht um den Stromanbieter, mit dem der 
					Stromliefervertrag besteht, sondern um ein weiteres 
					Unternehmen, in der Regel den örtlichen Netzbetreiber. Drei 
					Monate vor dem geplanten Einbau müssen betroffene 
					Verbraucher informiert werden.
 Widersprechen können diese 
					der Installation nicht. Sie können aber prüfen, ob der 
					theoretisch mögliche Wechsel zu einem anderen 
					Messstellenbetreiber ihnen günstigere Konditionen bringt.
 - Den Einbau von Smart Metern dulden müssen derzeit 
					Haushalte, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre 
					jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom verbraucht 
					haben, ab 2020 sinkt diese Grenze auf 6.000 kWh. Auch für 
					Betreiber von Solaranlagen oder
 Blockheizkraftwerken ab sieben Kilowatt elektrischer 
					Leistung besteht bereits Einbaupflicht.
 Über den Zählereinbau bei kleineren Anlagen oder geringeren 
					Verbräuchen, entscheidet der Messstellenbetreiber ab 2018 
					beziehungsweise 2020 selbst. Theoretisch kann jeder Haushalt 
					betroffen sein. Eine Übersicht dazu gibt es unter
					
					www.verbraucherzentrale.nrw/smart-meter.
 - Für die jährlichen Kosten gelten gesetzliche Obergrenzen, 
					die vom Stromverbrauch oder der stromerzeugenden Anlage 
					abhängen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem 
					Jahresverbrauch von 3.600 kWh kann zum Beispiel für einen 
					Smart Meter mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Ein 
					digitaler Zähler allein darf unabhängig vom Verbrauch bis zu 
					20 Euro kosten.
 Zum Vergleich: Derzeit liegen die jährlichen Zählerkosten in 
					NRW bei durchschnittlich rund 13 Euro. Ebenfalls von den 
					Verbrauchern bezahlt werden müssen gegebenenfalls notwendige 
					Umbauten am Zählerschrank.  Die Stromverbrauchswerte, die 
					intelligente Messsysteme erheben können, lassen theoretisch 
					Rückschlüsse auf Alltag, Gewohnheiten und Lebensstandard der 
					Bewohner zu und dürfen nicht in falsche Hände geraten.
 Deshalb stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die 
					Datensicherheit. Der gesetzlich ab 2017 vorgesehene 
					Smart-MeterEinbau verzögert sich derzeit, da das Bundesamt 
					für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch keine 
					drei Systeme als datensicher zugelassen hat – das aber ist 
					Voraussetzung für den Start.
 - Nicht alle Daten fließen automatisch über die Leitungen: 
					Von Haushalten mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh 
					erhalten Versorger und Netzbetreiber im Regelfall nur den 
					Jahreswert als Summe. Liegt der Verbrauch aber höher oder 
					wird Strom erzeugt, erhalten sie von intelligenten 
					Messsystemen täglich ein Verbrauchs- beziehungsweise 
					Einspeiseprotokoll in 15-Minuten-Intervallen vom jeweiligen 
					Vortag.
 
 Mehr Informationen zu modernen Messeinrichtungen und 
					intelligenten Messsystemen gibt es unter 
					
					www.verbraucherzentrale.nrw/smart-meter.
 Die Verbraucherzentrale NRW hilft in ihren Beratungsstellen 
					sowie direkt bei Ratsuchenden zu Hause bei Fragen rund um 
					die Energie weiter. Terminvereinbarungen sind möglich unter 
					0211/339 996 555, mehr Informationen dazu gibt es unter
					
					www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
     
					Verkaufen, verschenken oder vererben? Worauf 
					Immobilienbesitzer achten solltenWer sein Eigenheim an die Nachkommen verschenkt, 
					will ihnen meist Kosten ersparen – doch unterm Strich kann 
					es günstiger sein, einen Verkauf zu vereinbaren. Über solche 
					steuerlich bedingten Feinheiten sowie andere Chancen und 
					Risiken bei der Weitergabe von Wohneigentum informiert die 
					Verbraucherzentrale NRW im Ratgeber „Meine Immobilie 
					verkaufen, verschenken oder vererben“.
 Das Buch erläutert, was bei der Trennung von den eigenen 
					vier Wänden im Detail zu beachten ist.
 Das richtige Vorgehen bei der Wertermittlung und 
					der Umgang mit Maklern kommen dabei ebenso zur Sprache wie 
					Grundlagen zur Grund-, Erbschaft- und Einkommensteuer. Auch 
					ganz praktische Fragen werden beantwortet, etwa: Wie mache 
					ich das Haus fit für die Übergabe? Und welchen Nutzen haben 
					in diesem Zusammenhang Gutachten? Informationen zu Wohn- und 
					Nutzungsrechten, Hinweise zur Vorbereitung des Notarvertrags 
					und zahlreiche konkrete Beispiele runden die Hilfe für die 
					gut geplante Eigentumsübergabe ab.
 Der Ratgeber hat 192 Seiten und 
					kostet 12,90 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich
   Nach 
					Ablauf nicht automatisch schlecht - Mindesthaltbarkeitsdatum 
					von LebensmittelnWenn beim Joghurt aus dem Kühlschrank das 
					Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist, heißt das 
					noch lange nicht, dass das Milchprodukt schlecht ist und 
					nicht mehr gegessen werden kann. Auch Lebensmittel im Laden, 
					bei denen das MHD überschritten ist, sind häufig noch 
					genießbar und dürfen weiter verkauft werden.
 Anders ist dies hingegen bei leicht verderblichen 
					Lebensmitteln wie frischem Geflügel und Hackfleisch. Bei 
					diesen Produkten gibt das Verbrauchsdatum (VD) das 
					Endstadium der Haltbarkeit an. Die Verwirrung der 
					Verbraucher hinsichtlich der richtigen Lesart des MHDs und 
					des VDs, aber auch zur Verwendung und Aufbewahrung von 
					Lebensmitteln ist groß. Das zeigt sich daran, dass viele 
					Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht 
					im Magen, sondern im Müll landen.
 „Der beste Schutz vor vorzeitigem Verderb von Lebensmitteln 
					sind ein sorgfältiger Umgang und eine korrekte Lagerung“, 
					betont Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg 
					der Verbraucherzentrale NRW.
 Sie gibt folgende Hinweise und Tipps:
 • Was das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet: „Mindestens 
					haltbar bis“ – diese Kennzeichnung ist auf fast allen 
					verpackten Lebensmitteln Pflicht. Sie gibt an, bis zu 
					welchem Zeitpunkt das durchgehend richtig gelagerte und 
					ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften 
					wie Geschmack, Geruch und Nährwert behält.
 Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist das 
					Lebensmittel nicht automatisch verdorben. Denn: Viele 
					Hersteller wollen auf Nummer sicher gehen und legen ein 
					Mindesthaltbarkeitsdatum weit vor Ablauf fest. Ob Produkte 
					noch genießbar sind, lässt sich nach dem Anbruch meist mit 
					den eigenen Sinnen überprüfen, zum Beispiel durch genaues 
					Hinsehen, Riechen und Probieren.
 • Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist: Dann 
					dürfen Lebensmittel weiter verkauft werden. Waren mit 
					überschrittenem MHD müssen in den Verkaufsregalen jedoch 
					einwandfrei sein. Ist dies der Fall, liegt in der Regel kein 
					Sachmangel zur Beanstandung vor. Viele Geschäfte bieten 
					Produkte mit überschrittenem MHD mit einem entsprechenden 
					Hinweis zu günstigeren Sonderpreisen an.
 Das ist aber keine Pflicht. Anders ist es beim 
					Verbrauchsdatum: Abgepackte, leicht verderbliche 
					Lebensmittel mit der ausdrücklichen Kennzeichnung „zu 
					verbrauchen bis“ dürfen nach Überschreitung des angegebenen 
					Datums nicht mehr verkauft und sollten dann auch nicht mehr 
					verzehrt werden.
 • Bedeutung der Aufbewahrungsbedingungen: In bestimmten 
					Fällen findet sich in der Nähe des MHD auch die Angabe von 
					Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen für das verpackte 
					Lebensmittel.
 Solche Hinweise wie „kühl und trocken lagern“ oder „vor 
					Wärme und Feuchtigkeit schützen“ sollten unbedingt beachtet 
					werden, um die Haltbarkeit zu gewährleisten. Ganz wichtig 
					ist auch die Einhaltung der Kühlempfehlungen auf den 
					Packungen – zum Beispiel 2 Grad Celsius bei Hackfleisch.
 • Umgang mit geöffneten Verpackungen: Auch für angebrochene 
					Lebensmittel, wie verpackte Fruchtsäfte oder Milch, müssen 
					in bestimmten Fällen Aufbewahrungsbedingungen und der 
					Verzehrzeitraum angegeben werden – etwa durch Hinweise wie 
					„nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen verzehren“ oder 
					„geöffnet gekühlt drei Tage haltbar“.
 Angaben wie „trocken und kühl lagern“ zum Beispiel bei 
					Keksen und Kaffee oder „trocken und vor Licht geschützt 
					aufbewahren“ etwa bei Brot liefern hingegen leider keine 
					genauen Empfehlungen. Die Hersteller legen diese 
					Formulierungen unterschiedlich aus – im Zweifelsfall kann 
					nur eine Nachfrage beim jeweiligen Produzenten Klarheit 
					schaffen.
 • Richtig kühlen: Im Kühlschrank gibt es unterschiedliche 
					Temperaturzonen. Ganz oben, wo es am wärmsten ist, sollte 
					Selbstgekochtes platziert werden. In die mittleren Fächer 
					gehören Käse und Milchprodukte und auf die untere Glasplatte 
					leicht Verderbliches wie Fleisch und Fisch. Die Boxen unten 
					sind ideal für die Aufbewahrung von kälteverträglichem Obst 
					und Gemüse. Die Türfächer beherbergen Eier, Butter und 
					Getränke.
 Mit Fragen zum Mindesthaltbarkeitsdatum und Anliegen rund um 
					Lebensmittel können sich Verbraucher an die Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 wenden. 
					www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.
 
 |  
				   | Januar 2017 |  
				   | 
					
					Leitfaden für pflegende Angehörige: Rechtliche Grundlagen 
					und praktische Hilfen für den AlltagDuisburg, 27. Januar 2017 - Mehr als zwei Drittel 
					der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu 
					Hause versorgt – und zwar in der Regel von ihren 
					Angehörigen. Diese kümmern sich um die Versorgung, 
					beantragen Leistungen und klären finanzielle Fragen.
 Oft stoßen sie dabei an ihre Grenzen, weil Ansprechpartner 
					fehlen, Anträge abgelehnt werden oder der Pflegealltag an 
					ihren Kräften zehrt. Der neu aufgelegte Ratgeber „Pflege zu 
					Hause organisieren – Was Angehörige wissen müssen“ der 
					Verbraucherzentrale NRW unterstützt Pflegende Schritt für 
					Schritt bei der Organisation ihrer oft ungewohnten Aufgaben. 
					Die Neuauflage berücksichtigt dabei alle Änderungen der 
					Pflegereform 2017.
 Beginnend beim unverzichtbaren Antrag auf Pflegeleistungen 
					und der Überlegung, ob die Betreuung zu Hause wirklich zu 
					leisten ist, führt der Ratgeber durch den Pflegealltag und 
					die nötige Vorbereitung. Er nennt zuständige Stellen für 
					finanzielle Unterstützung sowie fachlichen Rat und erläutert 
					rechtliche Aspekte etwa von Vollmachten und Versicherungen. 
					Zudem klärt er auf über Regelungen für Berufstätige, wie die 
					gehaltslose Pflegezeit oder die gehaltsreduzierte 
					Familienpflegezeit. Praxistipps für die eigentliche Pflege 
					und die Auswahl eines Pflegedienstes sowie Hilfen für den 
					Umgang mit emotionalen Belastungen runden das Angebot ab.
 Der Ratgeber hat 216 Seiten und kostet 14,90 Euro. 
					Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
   
					Ratgeber: Nebenberuflich der eigene Chef sein Basiswissen 
					für den Weg in die SelbstständigkeitDuisburg, 19. Januar 2017 - Ein zweites Einkommen nach 
					Feierabend erarbeiten sich Millionen Menschen in Deutschland 
					als ihr eigener Chef. Als freie Autoren etwa, im Handwerk 
					oder mit kleineren Onlineshops sind sie nebenberuflich 
					selbstständig. Dafür brauchen sie neben einer Geschäftsidee 
					auch einiges Know-how. Denn Selbstständige müssen zum 
					Beispiel Stundensätze kalkulieren, Material und 
					Arbeitsmittel finanzieren, Kunden werben und Buchführung 
					betreiben. Beim Einstieg hilft der Ratgeber „Nebenberuflich 
					selbstständig – Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing“ der 
					Verbraucherzentrale NRW, der in Kooperation mit der 
					ZDF-Sendung WISO herausgegeben wird.
 Das Buch vermittelt das kaufmännische, steuerliche und 
					rechtliche Basiswissen für den erfolgreichen Sprung aufs 
					zweite Standbein. Es erläutert die Rahmenbedingungen rund um 
					die Selbstständigkeit im Bereich der freien Berufe sowie in 
					Handwerk und Gewerbe und gibt Tipps, worauf Teilzeit-Gründer 
					etwa bei Bankgeschäften oder Kreditaufnahme achten sollten. 
					Auch Besonderheiten im nebenberuflichen Bereich werden 
					ausführlich erläutert.
 Antworten auf Fragen zu Haftungsrisiken, Sozialversicherung 
					und Altersvorsorge sowie ein Überblick über die 
					Steuerregelungen für Selbstständige runden das 
					Informationspaket ab
 Der Ratgeber hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, als 
					E-Book 13,99 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
   Ratgeber Was tun, wenn jemand zum Pflegefall wird? Die Neuerungen der 
					Pflegereform 2017
 12. JANUAR 2017 - Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, 
					stehen oft in kürzester Zeit wichtige und weitreichende 
					Entscheidungen an: Soll die Pflege zu Hause oder in einem 
					Heim stattfinden? Wer übernimmt sie? Welche finanzielle 
					Unterstützung wird wann und wo beantragt? Mit dem Ratgeber 
					„Pflegefall – was tun?
 Schritt für Schritt zur guten Pflege“ gibt die 
					Verbraucherzentrale NRW hierbei eine kompakte Hilfestellung, 
					die alle Neuerungen der zweiten Stufe der Pflegereform ab 
					Januar 2017 berücksichtigt – unter anderem die Umstellung 
					auf fünf Pflegegrade und die Einführung eines neuen 
					Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Das Buch erscheint in 
					Kooperation mit der ZDF-Sendung WISO.
 Angehörige erfahren, wie sie schnell reagieren und die 
					Versorgung sicherstellen können. Wie sich anschließend auch 
					dauerhaft eine gute Pflege gestalten lässt und welche 
					Unterstützung Kranken- und Pflegekassen dabei gewähren, sind 
					weitere Themen. Zudem lernen die Betroffenen, worauf sie 
					beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und 
					der Auswahl eines Pflegeheims oder Pflegedienstes achten 
					sollten. Informationen und Tipps für Berufstätige über 
					gesetzliche Regelungen zu Auszeiten im Job runden das 
					Angebot ab.
 
 Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet 
					16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
 Sturm, Schnee, Dauerfrost und Glatteis Ohne 
					Versicherung kann’s teuer werden
 Duisburg, 5. Januar 2017 - Der Winter macht ernst: 
					Sturmgefahr und Schneeverwehungen in einigen Teilen 
					Deutschlands. Temperaturen rund um den Gefrierpunkt sorgen 
					vielerorts für Frieren, Zähneklappern und Gefahren durch 
					Frost. Ob geplatzte vereiste Rohrleitungen im Haus oder 
					folgenschwere Ausrutscher durch Schneeglätte auf den 
					Straßen: Ist das Risiko von Schäden und Unfällen nicht 
					ausreichend abgesichert, kann der Winter im Klammergriff von 
					Kälte teure Konsequenzen nach sich ziehen. „Zwar fängt die 
					richtige Versicherungspolice in vielen Fällen den 
					finanziellen Schaden auf, doch Hausbesitzer, Mieter und 
					Verkehrsteilnehmer haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, um 
					Gefährdungen durch Eis und Schnee zu vermeiden“, erklärt die 
					Verbraucherzentrale NRW. Nachfolgend gibt sie einen 
					Überblick über die wichtigsten Winterpflichten bei Kälte:
 - Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich 
					aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen.
 Noch größer wird der Schaden, wenn aufgetautes Wasser aus 
					den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel 
					übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen 
					solchen Schaden – falls dieser spezielle Versicherungsschutz 
					im Vertrag enthalten ist. Eine volle oder teilweise 
					Übernahme der Kosten kann jedoch auch vom Versicherer 
					verweigert werden, falls die Rohre nicht rechtzeitig 
					entleert beziehungsweise abgesperrt oder die Wohnräume nicht 
					ausreichend beheizt wurden.  Gehwege von Eis und Schnee 
					räumen:
 Bei den ersten dicken Flocken beginnt für Eigentümer auch 
					der Winterdienst vor der eigenen Haustür: 
					Vereiste Flächen müssen gestreut, Gehwege und Zufahrten 
					müssen nach einem Schneefall geräumt werden. Diesen 
					Winterdienst haben Mieter zu übernehmen, falls dies im 
					Mietvertrag so vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf 
					einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt 
					sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der 
					die Streupflicht missachtet hat. Ohne 
					Haftpflichtversicherung kann dies teuer werden.
 
 - Bei Sturz versichert: 
					Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter und gestreuter 
					Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die 
					gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der 
					sogenannte Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder 
					anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist.
 Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften 
					Folgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene 
					Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft 
					beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die 
					Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide finanziellen 
					Absicherungen greifen aber nur, wenn sie beizeiten 
					abgeschlossen wurden.
 - Sturmschäden am Haus sofort der Versicherung melden: 
					Rütteln Windböen und Eisregen gehörig am Haus bietet die 
					Gebäudeversicherung einen Schutz gegen Sturm, Hagel, Feuer 
					und Brand. Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen 
					können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt 
					oder ein Baum aufs Haus gefallen ist.
 
 Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Wintersturms, 
					sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt.
 - Dächer im Blick haben und prüfen: Halten 
					die Dächer von Haus, Wintergarten oder Garage den 
					Schneemassen nicht stand, springt die Gebäudeversicherung 
					hingegen nicht automatisch bei Schäden ein. Diese müssen 
					Hausbesitzer mit einer Extra-Vereinbarung beziehungsweise 
					einer zusätzlichen Police für Elementarschäden abgesichert 
					haben, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie 
					Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Werden Menschen 
					durch rutschende Schneebretter oder herabfallende Eiszapfen 
					von Dächern verletzt, kommt bei Einfamilienhäusern, in denen 
					auch die Eigentümer wohnen, deren private 
					Haftpflichtversicherung für Schäden auf, falls sie eine 
					Mitverantwortung für den Unfall tragen.
 Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die 
					Grundbesitzerhaftpflicht entstandene Kosten.
 - Winterreifen sind Pflicht: Wer derzeit 
					noch mit Sommerbereifung fährt und bei einem Glätteunfall 
					das eigene Fahrzeug beschädigt, muss damit rechnen, dass die 
					Kfz-Versicherung den Schaden abhängig vom Grad des eigenen 
					Verschuldens – wenn überhaupt – nur geringfügig reguliert. 
					Bei vielen Kaskotarifen verzichten Versicherer allerdings 
					ausdrücklich darauf, Ausgleichszahlungen wegen grober 
					Fahrlässigkeit zu verweigern. Wurde eine andere Person oder 
					deren Fahrzeug geschädigt, regulieren die Versicherer den 
					verursachten Haftpflichtschaden auch bei Missachtung der 
					Winterreifenpflicht.
 Zum vorsorglichen Versicherungsschutz bei Unwetter und Kälte 
					bietet die Versicherungsberatung der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 eine halbstündige 
					Beratung für 40 Euro an. Ihre Schadensfallberatung hilft, 
					wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt.
 Weitere Hinweise und ein Pfad zu lokalen Kontaktadressen 
					gibt’s online unter
					
					www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.
 Zentral erreichbar berät auch das Verbrauchertelefon NRW zu 
					Versicherungsschäden – donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 
					0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen 
					Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.
   Ratgeber Reklamation, Umtausch, Widerruf: 
					Basiswissen für König KundeWenn die guten Gaben unter dem Weihnachtsbaum den 
					Beschenkten nicht gefallen oder gar defekt sind, stehen 
					Umtausch, Widerruf und Reklamation an. Was aber greift wann? 
					Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und 
					Garantie, und wie werden Ansprüche am besten geltend 
					gemacht?
 Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Ratgeber 
					„Meine Rechte bei Kauf und Reklamation – Basiswissen für 
					König Kunde“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch 
					vermittelt die Rechtslage rund um Käufe im Ladengeschäft 
					ebenso wie beim Versandhandel, in Online-Shops und bei 
					Auktionen. Neben der Beschaffenheit der Ware geht es dabei 
					auch um nicht eingehaltene Liefertermine oder gebrochene 
					Werbeversprechen.
 Die Leserinnen und Leser erfahren, dass „Geld zurück“ längst 
					nicht die einzige denkbare Folge aus einer Reklamation ist, 
					und lernen, wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Ein 
					ganzes Kapitel rund um den eigentlichen Kauf greift zudem 
					Themen wie das Kleingedruckte in Verträgen oder Bonus- und 
					Kundenkarten unter die Lupe.
 Der Ratgeber hat 120 Seiten und kostet 9,90 Euro, als E-Book 
					7,99 Euro.
 Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 
					09-555. Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle 
					Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und im Buchhandel 
					erhältlich.
   Haushaltscheck
 Belastungen abfedern 
					Haushaltskasse auf Sparkurs bringenDas alltägliche Leben wird für viele Bürgerinnen und Bürger 
					stetig teurer – steigende Strom- und Gaspreise, stattlicher 
					Anteil an Benzinkosten, aber auch die Anhebung von 
					Lebenshaltungskosten belasten viele private Haushaltskassen: 
					„Hinzu kommt, dass vor allem ältere Menschen mehr Geld für 
					private Serviceleistungen und den Erhalt ihrer Mobilität 
					aufbringen müssen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: 
					„Ein gutes Finanzmanagement im Haushalt ist deshalb wichtig, 
					damit die Ausgaben nicht die Einnahmen übersteigen und am 
					Monatsende fürs Ablegen auf der hohen Kante auch noch etwas 
					übrig bleibt."
 Gute Vorsätze im neuen Jahr, besser noch geldwerte Tipps für 
					den Check oder Wechsel eines Haushaltspostens helfen schon, 
					das eigene Budget nicht überzustrapazieren:
 • Stromanbieterwechsel: Die Suche nach 
					Produkt- und Tarifalternativen auf dem Energiemarkt kann 
					sich lohnen! Kunden haben bei angekündigten Preiserhöhungen 
					ein Sonderkündigungsrecht. Wer den Saft aus der Steckdose in 
					der teuren Standard-Grundversorgung seines lokalen 
					Energielieferanten bezieht, kann durch den Wechsel in einen 
					günstigeren Tarif sparen. Oder Stromkunden wechseln zu einem 
					neuen – preiswerteren – Stromanbieter.
 Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der 
					eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Größe zum 
					Vergleich. Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist 
					ein Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von 
					nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle 
					Preisentwicklungen reagiert und bei einem weiteren 
					Preisanstieg eventuell zu einem neuen Anbieter gewechselt 
					werden kann.
 - Versicherungsschutz: Auch die Vorsorge 
					für Schadensfälle gehört auf den Prüfstand, denn viele 
					Policen sind überflüssig, passen nicht zum persönlichen 
					Bedarf oder sind zu teuer. Der Versicherungsschutz sollte 
					nach dem GAU-Prinzip aufgebaut werden, das heißt, der 
					„größte anzunehmende Unfall“ ist in jedem Fall abzusichern.
 Ein Muss ist die private Haftpflichtversicherung; 
					auch die Risiken Tod und Invalidität sollten abgesichert 
					sein. Verzichtet werden kann auf Policen, die keine Existenz 
					bedrohenden Schäden versichern. Auch die Prämien gilt es 
					kritisch in den Blick zu nehmen: Bei identischen Leistungen 
					…/2
 Seite 2 von 2
 unterscheiden sich die Preise bei den verschiedenen 
					Versicherern erheblich.  Mobilitätserhalt: Kosten für Sprit 
					und den Unterhalt des eigenen Autos kann man mit 
					Fahrgemeinschaften, dem Umstieg aufs Fahrrad sowie auf Bus 
					und Bahn einiges an Fahrt nehmen. Aber auch Car-Sharing ist 
					für viele ein geeignetes Modell, um die Fixkosten beim Auto 
					auf viele Köpfe zu verteilen und so ohne Mobilitätsverlust 
					ans Ziel zu kommen.  Sichere Geldanlage: Trotz derzeit 
					niedriger Zinsen – jedes geliehene Darlehen hat seinen 
					Preis! Nicht nur ein aufgenommener Kredit muss abgestottert 
					werden, sondern zusätzlich werden auch noch Zinsen und 
					Gebühren fällig. Auch der Kauf von Aktien oder eine 
					Geldanlage mit dem Versprechen hoher Renditen sind für Laien 
					auf dem Finanzsektor oftmals mit unkalkulierbaren Risiken 
					verbunden. Eine bessere Variante ist deshalb meist nicht der 
					Griff zum schnellen Geld oder das Setzen auf steigende 
					Kurse, sondern das rechtzeitige Vorsparen. Bevor es an eine 
					Kreditaufnahme geht, sollte man prüfen, ob die eigene 
					Haushaltskasse eine monatliche Ratenbelastung überhaupt 
					verkraftet oder ob man für eine Geldanlage noch einen 
					zusätzlichen Betrag zur Verfügung hat. Außerdem sollte man 
					Kreditvermittler und selbst ernannte Finanzberater meiden. 
					Durch zusätzliche Provisionen, die sie kassieren, gehen 
					deren Angebote meist richtig ins Geld.
 Weitere Hilfestellungen für den persönlichen Sparkurs im 
					Haushalt gibt „Das Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale 
					NRW. Der Ratgeber bietet zwölf Monatsübersichten zum 
					Eintragen und Festhalten der Einnahmen, der festen Ausgaben 
					und des finanziellen Spielraums, 54 Wochenübersichten fürs 
					Notieren der täglichen Ausgaben sowie eine Jahresübersicht 
					für die Gesamtbilanz.
 
 Das Buch ist für 7,90 Euro in der Beratungsstelle Duisburg, 
					Friedrich-Wilhelm-Str. 30 oder im Buchhandel erhältlich. Für 
					zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt es gegen 
					Rechnung auch ins Haus. Bestellung im Online-Shop unter 
					www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder telefonisch unter 
					0211/3809-555.
 
 |  
				   | 
					 |  |