Zwischen den Jahren mal fünf gerade sein lassen – auch
bei der Abfalltrennung? In der festlichen Zeit um
Weihnachten lassen liebevoll verpackte Geschenke und üppige
Dekorationen die Augen leuchten und oft leider auch die
Mülltonnen überquellen. Eine genussvolle Auszeit vom
anstrengenden Alltag sollte aber nicht zum Stresstest für
die Umwelt werden. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg bitten
alle, genussvoll zu konsumieren und alle Rückstände
möglichst sorgfältig zu verwerten. Gerade während der
Feiertage sichert die Trennung von Altpapier und Wertstoffe
wertvolle Rohstoffe.
Hier ein paar Tipps: •
Kartons und Geschenkpapier ohne metallische oder
plastikhaltige Beschichtungen gehören zum Altpapier. •
Beschichtetes Geschenkpapier oder Geschenkpapier mit
Glitzer- oder Folienelementen gehört in den Restmüll. •
Folien (klar oder auch bunt) gehören in die Wertstofftonne.
• Schleifen aus Stoff können wiederverwendet werden.
Schleifen aus Kunststoffmaterial können über die
Wertstofftonne recycelt werden. • Mischverpackungen wie
zum Beispiel Kartons mit Kunststoffelementen können getrennt
voneinander entsorgt werden. Dann gehört der Karton zum
Altpapier und der Kunststoff in die Wertstofftonne.
Grundsätzlich gilt: Alles aus Plastik und Metall gehört in
die Wertstofftonne. Lebensmittelabfälle gehören immer in die
Bio- oder Restmülltonne. Glasflaschen können beliebig oft
recycelt werden, wenn sie über die Altglascontainer entsorgt
werden.
Abfall, der richtig getrennt wird, bleibt dem
Recyclingkreislauf erhalten und kann vielfach
wiederverwertet werden. Jede Person kann jeden Tag einen
Beitrag leisten, unser Klima und unsere Rohstoffe zu
schonen.
Wie dies geht, zeigt die Aktion
#vollimtrennt der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Unter
www.vollimtrennt.de
gibt es Hinweise und Hintergrundinformationen zur richtigen
Abfalltrennung. Dabei stehen die Wertstoff- und Papiertonnen
im Fokus. Die Aktion beugt typischen Fehlwürfen vor. So
demonstriert Familie Müller, wo sich die Tücken im Alltag
verbergen. Gerade ist online eine neue Folge gestartet, bei
der es noch während der Bescherung zum Familienstreit rund
um die Abfalltrennung kommt.
Wichtiger Hinweis: Rund
um Weihnachten verschieben sich einige Entsorgungstermine.
Alle aktuellen Termine sind im Online-Abfallkalender unter
www.wb-duisburg.de
oder über die WBD App zu finden.
Die Hälfte aller Familien in Deutschland sind
Ein-Kind-Familien Weihnachten gilt traditionell
als Fest der Familie. Im Jahr 2022 lebten in Deutschland
rund 11,9 Millionen Familien mit Kindern unter einem
Dach, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Dabei machten die
insgesamt 5,9 Millionen Ein-Kind-Familien die Hälfte (50 %)
aus. 4,4 Millionen
Familien (37 %) hatten zwei Kinder. Nur in rund 13 % aller
Familien (1,5
Millionen) lebten drei Kinder oder mehr.
Anteilig gab es damit zuletzt mehr Familien mit mehreren
Kindern als zehn Jahre zuvor. 2012 war der Anteil der
Ein-Kind-Familien mit 53 % etwas größer gewesen, dagegen
hatten in 36 % der Familien zwei Kinder gelebt und in
lediglich 11 % drei Kinder oder mehr.
• Die
durchschnittlich größten Familien lebten 2022 in
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen •
Spendenaufkommen erreichte 2019 Höchstwert mit 7,1
Milliarden Euro • Drei Viertel aller Karpfen kamen 2022
aus Bayern und Sachsen
Rund ein
Fünftel weniger Weihnachtsbäume wurden 2022 nach NRW
importiert 937 000 frische Weihnachtsbäume mit
einem Warenwert von 10,7 Millionen Euro wurden im Jahr 2022
nach NRW eingeführt. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 224 000 bzw. 19,3 Prozent weniger Bäume als ein
Jahr zuvor. Mit einem Anteil von 87,3 Prozent (818 000
frische Bäume) war Dänemark das häufigste Herkunftsland der
importierten Weihnachtsbäume. Der Warenwert belief sich
auf 9,5 Millionen Euro.
Auf den Plätzen zwei und
drei folgten ebenfalls Nachbarländer: Polen mit 8,8 Prozent
(83 000 frische Bäume) und die Niederlande mit
3,9 Prozent (37 000 frische Bäume).
Der Absatzwert von in NRW produziertem Leb- und Honigkuchen
war in 2022 um 25,1% höher als ein Jahr zuvor
Im Jahr 2022 sind in 17 nordrhein-westfälischen
Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes 17 900 Tonnen Leb- und
Honigkuchen u. ä. Waren hergestellt worden. Das waren
1 300 Tonnen bzw. 8,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Rein
rechnerisch würde die Menge ausreichen, um jede Einwohnerin
und jeden Einwohner des Landes im Jahr mit knapp einem
Kilogramm Leb- und Honigkuchen zu versorgen. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, war der Absatzwert mit
77,1 Millionen Euro nominal um 15,5 Millionen Euro bzw.
25,1 Prozent höher als im Jahr 2021. Gegenüber dem Jahr 2019
hat sich die Absatzmenge um 1 700 Tonnen (−8,5 Prozent)
verringert; während der Absatzwert nominal um 14,8 Millionen
Euro (+23,8 Prozent) stieg. Der durchschnittliche
Absatzwert je Kilogramm Leb- und Honigkuchen war mit
4,30 Euro um 15,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um
35,3 Prozent höher als im Jahr 2019.
Bundesweit
wurden im vergangenen Jahr 87 600 Tonnen (+3,6 Prozent
gegenüber 2021) Leb- und Honigkuchen mit einem Absatzwert
von 282,4 Millionen Euro (+12,7 Prozent) hergestellt; der
Anteil des in Nordrhein-Westfalen hergestellten Leb- und
Honigkuchens an der bundesweit produzierten Menge lag
bei 20,5 Prozent (2021: 19,6 Prozent).
Wie das
Statistische Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter
mitteilt, sind in den ersten drei Quartalen 2023 in 15
nordrhein-westfälischen Betrieben mit 13 300 Tonnen in etwa
so viele Leb- und Honigkuchen u. ä. Waren hergestellt worden
wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum (−6 Tonnen;
−0,0 Prozent), während der Absatzwert von 59,3 Millionen
Euro nominal um 5,8 Millionen Euro (+10,9 Prozent) höher
war. Der durchschnittliche Absatzwert pro Kilogramm Leb- und
Honigkuchen stieg gegenüber dem entsprechenden
Vorjahreszeitraum um 10,9 Prozent und gegenüber den ersten
drei Quartalen 2019 um 46,8 Prozent auf 4,45 Euro.
Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von
Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen
20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz
bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im
Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des
Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk berechnet.
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