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Duisburg, 15. Oktober 2026 - 50 Lux.
So viel verlangt die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 mindestens
für Lagerräume mit gleichartigem oder großteiligem Lagergut.
Im Büro, das bei vielen Gewerbeobjekten direkt an die Halle
grenzt, sind es 500 Lux. Ein Gebäude, zwei völlig
verschiedene Lichtaufgaben. Für den Büroteil mit Rasterdecke
gibt es eine eigene Leuchtengattung, einen Überblick über
Flächenleuchten bietet etwa
https://www.ledgrosshandel.de/led-panel/. Die Halle
folgt dagegen ganz anderen Regeln. Wer beides mit derselben
Denkweise plant, bekommt meist an einer der beiden Stellen
ein Problem.

Warum Halle und Büro getrennt gedacht werden müssen
Die Unterschiede liegen nicht nur in der
Beleuchtungsstärke. In der Halle hängen die Leuchten
deutlich höher, das Licht legt einen weiten Weg bis zum
Boden oder in die Regalgasse zurück. Staub,
Temperaturschwankungen und Staplerverkehr kommen dazu. Im
Büro sitzen Menschen dagegen stundenlang vor Bildschirmen,
dort stehen Blendung und Sehkomfort im Vordergrund.
Gemeinsam ist beiden Bereichen, dass die ASR A3.4
Mindestwerte vorgibt und der Arbeitgeber im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung prüfen muss, ob die Beleuchtung
ausreicht.
1. Die Nutzung der Hallenfläche
genau bestimmen Halle ist nicht gleich Halle.
Allein für Lager staffelt die ASR A3.4 deutlich. 50 Lux
gelten für gleichartiges Lagergut, 100 Lux, wenn zwischen
unterschiedlichen Artikeln gesucht werden muss, und 200 Lux
für Lagerräume mit Leseaufgaben. Versand- und
Verpackungsbereiche liegen bei 300 Lux, Kfz-Werkstätten
ebenfalls. Wer in der Halle kommissioniert und Etiketten
liest, braucht also das Vierfache dessen, was ein reines
Palettenlager benötigt. Ehrlich gesagt ist genau das der
Punkt, an dem Planungen leicht zu knapp ausfallen, wenn sich
die Nutzung einer Halle über die Jahre verändert hat und die
Beleuchtung nicht mitgewachsen ist.
2.
Montagehöhe und Lichtverteilung aufeinander abstimmen
Je höher eine Leuchte hängt, desto wichtiger wird die
Frage, wohin ihr Licht geht. Eine sehr breite Abstrahlung
verteilt es in großer Höhe auch über Wände und
Regaloberseiten. Enger gebündelte Optiken bringen mehr Licht
auf den Boden, in langen Regalgassen können längliche
Lichtverteilungen sinnvoll sein. Im Büroteil ist es
umgekehrt. Dort sollen flache Leuchten bei geringer Raumhöhe
möglichst gleichmäßig und blendarm streuen. Ein Leuchtentyp,
der unter dem Hallendach gute Werte liefert, wäre im Büro
also schlicht die falsche Wahl, und umgekehrt gilt dasselbe.
Für diesen Bereich gelten die bekannten Büroanforderungen
mit 500 Lux und einem UGR-Grenzwert von 19 an
Bildschirmarbeitsplätzen. Wer sich unter https://www.ledgrosshandel.de/led-panel/
einen Eindruck von passenden Modellen verschafft, sollte
diese beiden Werte als Maßstab mitnehmen.
3.
Gleichmäßigkeit nicht dem Zufall überlassen Ein
Mittelwert allein reicht nicht. Nach der ASR A3.4 darf im
Bereich des Arbeitsplatzes an keiner Stelle das 0,6-Fache
der mittleren Beleuchtungsstärke unterschritten werden. Zum
Arbeitsplatz zählen dabei auch die Bewegungsflächen.
Gemessen wird bei überwiegend stehenden Tätigkeiten in 0,85
Metern Höhe, bei sitzenden in 0,75 Metern. In Hallen mit
hohen Regalen wird das schnell kritisch, weil die unteren
Fächer im Schatten der oberen Ebenen liegen. Gerade in
älteren Lagereinrichtungen fällt die Beleuchtung in den
unteren Etagen oft mäßig aus, und verschmutztes Lagergut
oder kleine Etiketten verschärfen das Problem. Eine
Lichtberechnung vor der Bestellung zeigt solche Lücken,
solange sie sich noch leicht beheben lassen.
4. Umgebung und Wartung einplanen Staub
setzt sich auf Leuchten ab, und in einer Halle kommt man
nicht mal eben mit der Leiter an die Decke. In normalen
Industrieumgebungen wird deshalb häufig mit einem
Wartungsfaktor von 0,7 gerechnet, in staubigen Umgebungen
mit 0,6. Eine neue Anlage muss also spürbar mehr Licht
liefern, als der Mindestwert verlangt. Für Werkhallen mit
großer Deckenhöhe kommen in der Regel
LED-Hallenstrahler für hohe Räume zum Einsatz. Bei der
Auswahl zählen neben Lichtstrom und Abstrahlwinkel auch der
zulässige Temperaturbereich, gerade in unbeheizten Hallen,
und die Frage, wie die Leuchte montiert und später gewartet
wird. Muss für jeden Eingriff eine Hebebühne her, gehört
dieser Aufwand in die Rechnung.
5. Übergänge
und Nebenräume mitplanen Zwischen Halle und
Büro liegen oft Pausenräume, Umkleiden und Waschräume. Für
Pausenräume und Waschräume nennt die ASR A3.4 jeweils 200
Lux bei einem Ra von 80. Verkehrsflächen mit Fahrzeugverkehr
liegen bei 150 Lux, Laderampen ebenfalls. Kritisch ist auch
der Übergang zwischen draußen und drinnen. Wer tagsüber aus
hellem Tageslicht in die Halle fährt, sieht im ersten Moment
wenig. Für Halleneinfahrten im Tagesbetrieb nennt die ASR
für den Übergangsbereich im Gebäude deshalb 400 Lux. Solche
Zonen fallen in der Planung leicht durchs Raster, weil sie
weder richtig zur Halle noch zum Büro gehören.
Worauf es am Ende ankommt Ein Gebäude
mit Halle und Büro braucht zwei Lichtkonzepte, die an den
Übergängen sauber zusammenpassen. Im Büro dreht sich vieles
um Blendung und Sehkomfort am Bildschirm. In der Halle geht
es um die tatsächliche Nutzung, um Montagehöhe,
Gleichmäßigkeit bis in die unteren Regalfächer und um eine
Wartung, die realistisch machbar ist. Wer diese Punkte vorab
klärt und LED-Hallenstrahler für hohe Räume nicht nach
Wattzahl, sondern nach Lichtverteilung und
Einsatzbedingungen auswählt, muss die Mindestwerte später
nicht nachträglich nachbessern. Und die Beschäftigten merken
den Unterschied jeden Tag, ohne darüber nachdenken zu
müssen.
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