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Dellviertel: Ohne Fahrerlaubnis vor der Polizei
geflüchtet Am späten Mittwochabend (5. November, gegen 21: 45 Uhr) ist ein 21-Jähriger in
einem schwarzen VW (ein Mietwagen) vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Statt
anzuhalten, als die Polizisten dem Fahrer Anhaltezeichen gaben, fuhr er auf der
Kremerstraße über eine rote Ampel und bog dann falsch herum in eine
Einbahnstraße (Krummacherstraße) ab. Auf der Realschulstraße zwang ihn ein
entgegenkommendes Auto zum Anhalten. Der 21-Jährige rannte zu Fuß davon und ließ
seinen Beifahrer (22) und einen Hund im Auto zurück. Die Polizei stellte das
Auto sicher und übergab den Hund an ein Tierheim. Wenige Stunden später stellte
sich der 21-Jährige auf der Wache Präsidium. Es stellte sich heraus, dass er
keine Fahrerlaubnis besitzt und der Mietvertrag für das Auto über den Beifahrer
lief. Jetzt muss er sich mit einer Anzeige unter anderem wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis auseinandersetzen. Auch der Beifahrer bekam eine Anzeige, weil er
seinen Freund fahren gelassen hat, obwohl er wusste, dass dieser keine
Fahrerlaubnis hat.
Marxloh/Wanheim-Angerhausen/Hochemmerich: Mehrere
Verkehrsunfälle und Verletzte Am Mittwochabend
(5. November) kam es zwischen 19:00 und 20:30 Uhr zu drei
Verkehrsunfällen, bei denen sich die Verkehrsteilnehmenden
teilweise schwer verletzten. Die Unfälle im Detail:
Auf dem Willy-Brandt-Ring stieß ein ausparkender Mercedes
beim Anfahren in den fließenden Verkehr mit einem Krad
zusammen. Der 72-jährige Autofahrer blieb unverletzt und kam
mit einem Schrecken davon. Der 44-jährige Kradfahrer
stürzte; er und sein 12-jähriger Sozius (Tochter) kamen mit
schweren Verletzungen zur weiteren Behandlung in ein
Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Im
Kreuzungsbereich der Düsseldorfer Landstraße/Münchener
Straße kollidierte ein Auto mit einem Krad, woraufhin der
Kradfahrer stürzte und sich schwer verletzte. Die 54-jährige
VW-Fahrerin blieb unverletzt. Zufällig vorbeifahrende
Rettungskräfte hielten sofort an und leisteten dem
54-jährigen Erste Hilfe und brachten ihn in ein Krankenhaus.
Die Polizisten stellten das Zweirad durch ein
Abschleppunternehmen sicher. Auf der Straße Grüner Weg
geriet ein 56-jähriger Fahrradfahrer mutmaßlich in Folge des
Konsums von Alkohol ins Schwanken und stürzte. Weil er sich
schwere Verletzungen zuzog, brachte ihn ein Rettungswagen in
ein Krankenhaus. Ein Arzt entnahm ihm dort eine Blutprobe.
In allen Fällen hat das Verkehrskommissariat die
Ermittlungen aufgenommen und geht der Frage nach, wie es zu
den jeweiligen Unfällen gekommen ist.
Hochemmerich: Gefährliche Körperverletzung - Polizei
sucht Zeugen Ein 31-Jähriger verständigte
bereits am Freitagabend (31. Oktober, 17:52 Uhr) die
Polizei, weil ein bislang Unbekannter ihn im Bereich der
Atroper Straße verletzte und die Flucht ergriff. Als die
Polizisten eintrafen, schilderte der Duisburger (31) den
Beamten, dass es zu einem Streit zwischen mehreren Personen
gekommen sei. Ein Mann soll ihn mit einem Stock geschlagen
haben. Dem 31-Jährigen gelang es, über die Schwarzenberger
Straße zu entkommen. Der Unbekannte sei ihm zunächst
gefolgt, ergriff dann jedoch die Flucht. Um die Polizei zu
verständigen, zog sich der Verletzte in ein dortiges
Geschäft zurück. Ein Rettungswagen brachte den leicht
Verletzten für eine ambulante Behandlung in ein Krankenhaus.
Das Kriminalkommissariat 35 hat die Ermittlungen zu den
Hintergründen der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen
und sucht Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zu der Tat und
den Beteiligten machen können. Hinweise nehmen die Ermittler
unter der Rufnummer 0203 2800 entgegen.
Obermeiderich/Marxloh: Jugendliche in Folge von
Knallkörpern verletzt In zwei Fällen ermittelt
die Kriminalpolizei, weil sich ein 13- und ein 15-Jähriger
schwere Verletzungen durch gezündete Pyrotechnik oder
Feuerwerkskörper zugezogen haben. Der Vater des
13-jährigen Duisburgers wandte sich am Dienstagmorgen (4.
November, 9:30 Uhr) an die Polizisten der Wache Marxloh,
weil sein Sohn am Montagabend (3. November, 19:45 Uhr) in
Folge eines "Böllers" schwer verletzt worden war. Der
Teenager gab an, dass er an einer Bushaltestelle an der
Wiesbadener Straße einen Gegenstand aufheben wollte, der
dann explodiert sei. Infolgedessen brachte ein Rettungswagen
den Verletzten zur weiteren Behandlung zunächst in ein
Krankenhaus. In einem weiteren Fall wandte sich das
Krankenhauspersonal einer Klinik an der Dieselstraße am
Dienstagvormittag (4. November, 11 Uhr) an die Polizei, weil
ein 15-Jähriger mit schweren Handverletzungen eingeliefert
wurde. Der Jugendliche soll sich zuvor mit einem Freund auf
der Wilfriedstraße in Marxloh getroffen haben. Hierbei soll
es zum Zünden des Knallkörpers gekommen sein. In beiden
Fällen hat das Kriminalkommissariat 11 die Ermittlungen zu
den Hintergründen aufgenommen. Um was für pyrotechnische
Gegenstände es sich handelt, woher die Knallkörper stammen
und wer die "Böller" gezündet hat, ist Bestandteil der
andauernden Ermittlungen. Die Polizei Duisburg warnt
eindringlich: Der unsachgemäße und missbräuchliche Umgang
mit Feuerwerkskörpern kann neben den rechtlichen Verstößen
auch zu schwersten Verletzungen führen. Knalltraumen,
Verbrennungen oder auch abgerissene Körperteilen können die
Folge sein. Die Verletzungen können verheerende
gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen und auch ihre
persönlich gesetzten Ziele unter Umständen vollständig
zerstören.
Vierlinden: Falsche
Klempner unterwegs - Zeugensuche "Guten Tag, wir
müssen einmal ihr Heizungssystem kontrollieren" - so in etwa
beschafften sich falsche Klempner am Dienstagmittag (4.
November, gegen 13 Uhr) Zutritt in eine Wohnung am
Franz-Lenze-Platz. Zwei Personen, die einen Blaumann
trugen, klingelten an der Haustür einer 94-jährigen Dame.
Das Duo gaukelte vor, das Heizungssystem kontrollieren zu
müssen. Während die Täter die Seniorin ablenkten, nutzten
sie die Gelegenheit, Bargeld und Schmuck zu entwenden und
ergriffen die Flucht in unbekannte Richtung. Die Männer
werden wie folgt beschrieben: Einer soll circa 1,65 Meter
groß sein und kurze blonde Haare haben. Seine
Arbeitshandschuhe sollen grün gewesen sein. Die Polizei
Duisburg sucht Zeuginnen und Zeugen, die das Duo beobachtet
haben. Hinweise nimmt die Polizei Duisburg unter der
Rufnummer 0203 2800 entgegen. Tipps, um sich vor falschen
Klempnern zu schützen, finden Sie hier: https://polizei.nrw/falschewasserwerker
Alles zum Thema Sicherheit für Senioren gibt es unter dem
folgenden Link: https://duisburg.polizei.nrw/seniorenpraevention-sicherheit-fuer-seniorinnen-und-senioren
Obermarxloh: Kind durch Böller verletzt
Am Montagnachmittag (3. November, 15 Uhr) rückten Polizei
und Rettungskräfte zu einem Park an der Hauffstraße Ecke
Norbertuskirchplatz aus, weil ein Kind (12) durch die
Detonation eines pyrotechnischen Gegenstands an der Hand
verletzt wurde. Nach notärztlicher Behandlung brachten
Rettungskräfte die 12-Jährige zur stationären Behandlung ins
Krankenhaus. Die eingesetzten Polizisten befragten Zeugen
und informierten den Vater des Kindes. Augenzeugen
schilderten den Beamten, dass unmittelbar nach dem Knall
mehrere Kinder aus dem Park weggerannt seien und das schwer
verletzte Kind zurückblieb. Die Hintergründe zu dem
Ereignis sind Bestandteil der noch andauernden Ermittlungen.
Zeugen, die Angaben zu dem Vorfall machen können, melden
sich bitte unter der Rufnummer 0203 2800 beim
Kriminalkommissariat 11. In diesem Zusammenhang warnt die
Polizei vor dem Erwerb und der Benutzung
erlaubnispflichtiger, ungeprüfter oder selbst hergestellter
Feuerwerkskörper. Sie können sich selbst oder Unbeteiligte
durch das Zünden schwer verletzen und machen sich mitunter
strafbar. Wie Sie zugelassene oder erlaubnispflichtige
Feuerwerkskörper erkennen, wann Sie ein Feuerwerk zünden
dürfen und gegen welche Gesetze Sie beim Umgang
möglicherweise verstoßen, erfahren Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/225-IB-Silvesterfeuerwerk-DE.pdf
Dellviertel: Körperverletzung am
Hauptbahnhof-Vorplatz Am Sonntagnachmittag (2.
November, 15:40 Uhr) kam es am Portsmouthplatz zu einer
Auseinandersetzung zwischen einem 24-Jährigen und zwei
25-Jährigen. Zunächst soll es zu einem verbalen Streit
gekommen sein, der im weiteren Verlauf in einer körperlichen
Auseinandersetzung endete. Nach ersten Erkenntnissen der
Polizei soll das Duo den 24-Jährigen körperlich angegriffen
haben. Dann soll es zu einer wechselseitigen
Körperverletzung gekommen sein, bei der einer der
25-Jährigen ein Messer gezogen und damit den 24-Jährigen
leicht verletzt habe. Im Anschluss an die Tat flüchteten die
beiden Männer in einem Pkw. Der Verletzte kam zur Behandlung
mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus. Während die
Beamten den Vorfall aufnahmen, erschienen mehrere Angehörige
des 24-Jährigen am Tatort. Einer von ihnen kam einem
Platzverweis der Polizei nicht nach und wurde deswegen in
Gewahrsam genommen. Kurz darauf erschienen die beiden
25-Jährigen auf der Polizeiwache Präsidium, da sie Anzeige
erstatten wollten. Die Männer müssen sich nun wegen
gefährlicher Körperverletzung verantworten, der 24-Jährige
wegen einfacher Körperverletzung.
Duisburg: 163 Einsätze, 309 Kontrolle und 76
Platzverweise an Halloween Auch in diesem Jahr
hat sich die Duisburger Polizei akribisch auf den
Halloweenabend und die anschließende Nacht vorbereitet. Um
für Sicherheit auf Duisburgs Straßen zu sorgen, standen die
Beamtinnen und Beamten vor und während des gesamten
Einsatzes im engen Austausch mit dem Außendienst des Bürger-
und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg sowie der Duisburger
Verkehrsgesellschaft. Neben einem erhöhten
Personaleinsatz, zu dem unter anderem auch Beamtinnen und
Beamte der Bereitschaftspolizei sowie Polizistinnen und
Polizisten in ziviler Kleidung zählten, kam auch in diesem
Jahr im Stadtteil Hochfeld eine mobile
Videobeobachtungsanlage zum Einsatz. Zwar kam es auch an
diesem Halloweenfest u.a. zu Böllerwürfen und
Ruhestörungen im gesamten Stadtgebiet, jedoch
zeigten die verstärkten Sicherheits- und Präsenzmaßnahmen
wiederholt erkennbar Wirkung.
Hochfeld:
So schritten die Einsatzkräfte bereits um 19 Uhr ein, als
ein 14-Jähriger sich auch von der Videobeobachtungsanlage
nicht abschrecken ließ und erlaubnispflichtige Knallkörper
zündete. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die
Polizisten bei dem Jugendlichen weitere Knallkörper, sowie
zahlreiche Kreditkartenrohlinge, deren Herkunft er nicht
erklären konnte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg
erließ eine Richterin des AG Duisburg einen Beschluss zur
Durchsuchung der Wohnung seiner Eltern. Die Durchsuchung
verlief ergebnislos. Die Polizistinnen und Polizisten
stellten die zuvor aufgefundenen Knallkörper, die Rohlinge
sowie ein Mobiltelefon des Tatverdächtigen sicher. Der
14-Jährige muss sich nun mit Strafverfahren, unter anderem
wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
auseinandersetzen.
Hochheide: Weil
im Bereich des Hochheider Marktes und des Parkdecks eines
Supermarktes an der Kirchstraße von Personengruppen
Knallkörper gezündet und in Richtung eines vorbeifahrenden
Streifenwagens geworfen sein sollen, schritten auch hier die
Einsatzkräfte konsequent ein. Bei der Kontrolle eines
14-Jährigen um 20:30 Uhr auf der Kirchstraße entdeckten die
Einsatzkräfte zahlreiche Knallkörper, für die er keine
Erlaubnis besaß. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher
und leiteten auch gegen ihn ein Strafverfahren ein.
Als Zivilkräfte eine Personengruppe beobachteten, die sich
immer wieder in ein an der Moerser Straße in Hochheide
gelegenes Café zurückzogen und erneut Knallkörper zündeten,
kontrollierte der Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes
der Stadt Duisburg in Begleitung von Einsatzkräften der
Polizei den Betrieb, in dem sich 16 Personen aufhielten. In
einem Behältnis fanden die Beamten mehrere vermeintlich
illegale Knallkörper und stellten sie sicher. Auch hierzu
leiten die Polizisten ein Strafverfahren ein.
Aldenrade: Überschattet wurde der gesamte
Einsatz von einem Vorfall, der sich am Freitagabend (18 Uhr)
auf der Sonnenstraße in Aldenrade zutrug. Nach bisherigen
Erkenntnissen erlitt ein 14-Jähriger in Folge einer
Detonation eines pyrotechnischen Gegenstandes schwerste
Verletzungen an seiner Hand. Nachdem ein Notarzt den Jungen
an Ort und Stelle versorgte, brachten Rettungskräfte den
Verletzten zur stationären Behandlung ins Krankenhaus. Die
Hintergründe zu dem Vorfall sind Bestandteil der noch
andauernden Ermittlungen. Weitere Jugendliche, die den
14-Jährigen zuvor begleiteten, hatten Glück im Unglück und
kamen mit leichten Verletzungen davon.
Insgesamt
rückten die Einsatzkräfte der Polizei bis in die Nacht zu
Samstag (1. November, 1:45 Uhr) zu 163 Einsätzen aus, die im
direkten Zusammenhang zum Halloweengeschehen standen.
Hierbei kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten rund
280 Personen, 29 Fahrzeuge und erteilten 76 Platzverweise.
Hochfeld: Mobile Videobeobachtung über Halloween
an der Pauluskirche Die Polizei Duisburg wird
rund um Halloween erneut eine mobile Videobeobachtung an der
Pauluskirche einsetzen. Das System ist von Donnerstag, 30.
Oktober, 18 Uhr, bis Sonntag, 2. November, 10 Uhr in
Betrieb.

Polizeipräsident Alexander Dierselhuis erklärt: „An
Halloween hat niemand einen Freifahrtschein um Straftaten zu
begehen / Unsere Gesetze gelten auch an Halloween. Die
Videobeobachtung dient unterstützend dazu, Straftaten
möglichst zu verhindern, bevor sie begangen werden. Mit der
verstärkten Polizeipräsenz, aber auch zivilen Einsatzkräften
im gesamten Stadtgebiet und dieser Maßnahme setzen wir ein
klares Zeichen.“ Um beispielsweise Gewaltdelikten,
Sachbeschädigungen und dem Zünden von Pyrotechnik
vorzubeugen, setzt die Polizei Duisburg diese Technik ein,
die sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat: Beim
Jahreswechsel 2024/2025 blieb der überwachte Bereich während
der gesamten Beobachtungszeit frei von Straftaten. Die
Videobeobachtungsanlage wird in der Leitstelle der Polizei
von speziell geschultem Personal bedient und das
Bildmaterial ausgewertet. Die im Bedarfsfall angefertigten
Aufzeichnungen werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht –
es sei denn, sie werden zur Strafverfolgung oder zur
Verhinderung weiterer Straftaten benötigt. Bereiche, die dem
besonderen Schutz der Privatsphäre unterliegen – etwa
Wohnungen oder Arztpraxen – werden vorab verpixelt oder
geschwärzt. Das mobile System besteht aus einem Anhänger
mit einem ausfahrbaren Teleskop-Kamerasystem. Zwei
zusätzliche Kameras sichern den unteren Bereich des
Anhängers gegen Manipulation oder Beschädigung. Die
Rechtsgrundlage für den Einsatz der mobilen Videobeobachtung
bildet der § 15a des Polizeigesetzes NRW (PolG NRW).
Hinweisschilder vor Ort informieren über Beginn und Umfang
der Videoüberwachung.
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