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Badeverbot in allen öffentlich zugänglichen Seen,
Baggerlöchern und im Rhein
• Ermittlungen
wegen Verdachts der Vorteilsannahme und -gewährung im
Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024
Beeck: Gewalttätiger Angriff einer Frau auf
43-Jährige Am Sonntagnachmittag (2. August, 14
Uhr) soll an einer Haltestelle an einem Möbelhaus an der
Beecker Straße eine Frau unvermittelt eine 43-Jährige
angegriffen, verletzte und die Flucht ergriffen haben.
Was geschehen sein soll: Die 43-jährige Duisburgerin habe
sich mit ihrer Tochter (10) an einer Haltestelle
aufgehalten. Plötzlich und unerwartet habe sich eine Frau
genähert. Die Unbekannte habe sofort auf die Duisburgerin
eingeschlagen, ihr das Kopftuch herunter- und die Haare
rausgerissen. Zudem habe sie die Mutter mit
ausländerfeindlichen Parolen beleidigt und geschubst, sodass
sie zu Boden gefallen sei. Als die Tochter dazwischengeriet,
verletzte sie sich leicht. Ein Rettungswagen brachte Mutter
und Kind zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Die
Täterin wird wie folgt beschrieben: ca. 40 Jahre alt,
zwischen 1,60 und 1,65 Meter groß, dünne Statur, gelbes
langes Oberteil, schwarze Leggings, Tattoo am Unterarm.
Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht
Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zu der Unbekannten machen
könnten. Hinweise nehmen die Ermittler unter der Rufnummer
0203 2800 entgegen.
Rheinberg/Duisburg: Mordkommission ermittelt nach Angriff
beim Schützenfest Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Kleve Zweigstelle Moers und der Polizei
Duisburg Zeugen verständigten am Samstagabend (1. August,
21:55 Uhr) die Polizei, weil ein Unbekannter mit einem
Messer während eines Schützenfestes im Bereich Außenwall/Orsoyer
Straße einen 28-Jährigen angriff und mit zwei weiteren
Personen die Flucht in Richtung eines Kreisverkehrs (Moerser
Straße/Orsoyer Straße) ergriff. Rettungskräfte und ein
Notarzt versorgten den Schwerverletzten und brachten ihn zur
Weiterbehandlung in ein Krankenhaus. Die Polizisten nahmen
vor Ort die Anzeige auf, befragten Zeuginnen und Zeugen und
stellten das mutmaßliche Tatmittel sicher. Zeugen
schilderten, dass der 28-Jährige zuvor mit drei Personen
einen Konflikt gehabt habe und, dass insgesamt drei Personen
an der Tat beteiligt gewesen sein sollen. Die
Staatsanwaltschaft Kleve Zweigstelle Moers wertet die Tat
als versuchtes Tötungsdelikt, woraufhin bei der Polizei
Duisburg eine Mordkommission eingerichtet wurde. Das
Kriminalkommissariat 11 hat die Ermittlungen aufgenommen und
sucht Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zu der Tat oder der
Motivlage machen können. Hinweise nehmen die Ermittler unter
der Rufnummer 0203 2800 entgegen.
Dellviertel: Sexueller Belästigung und Gewaltdelikt auf dem
Weinfest Am Samstagabend (1. August, gegen 22:10
Uhr) eskaliert eine Situation auf dem Weinfest auf der
Königstraße, bei der ein Mann (63) verletzt wurde und die
Polizisten mehrere Strafanzeigen schrieben. Was geschehen
ist: Eine 21-Jährige verständigte die Polizei, weil ein
zunächst unbekannter Mann ihr ans Gesäß fasste und die
Flucht ergriff. Sie erstattete Anzeige wegen sexueller
Belästigung und beschrieb den Polizisten den Mann, der sie
anfasste. Wenige Minuten später ging ein weiterer Anruf
bei der Polizei ein, weil mehrere Personen an einer
körperlichen Auseinandersetzung auf der Königstraße
beteiligt waren. Zeugen berichteten, dass mindestens drei
Personen auf einen Mann einschlagen würden. Hierbei wurde
ein 63-Jähriger verletzt und musste anschließend durch
Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht werden. Bei dem
Verletzten soll es sich um den Tatverdächtigen der sexuellen
Belästigung handeln. Ein Zeuge nahm die Verfolgung auf und
folgte zwei Männern, die an der Auseinandersetzung beteiligt
waren bis zum Kantpark, wo die Beamten die beiden Männer
(23, 26) kontrollierten. Bei dem 26-Jährigen soll es sich um
den Lebensgefährten der 21-Jährigen handeln, die zuvor am
Gesäß berührt wurde. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
Duisburg entnahm ein Arzt beiden eine Blutprobe. Alle
beteiligten Personen müssen sich nun mit Strafverfahren
auseinandersetzen. In allen Fällen ermittelt die
Kriminalpolizei.
Hochfeld: Nach
versuchter Brandstiftung festgenommen Die
Kriminalpolizei hat seit dem 27. Juli die Ermittlungen unter
anderem wegen einer versuchten Brandstiftung an einem
Geschäft auf der Wanheimer Straße aufgenommen und bereits
einen Tatverdächtigen festgenommen. Was geschehen ist:
Ein Duisburger Geschäftsinhaber (34) schloss sein Geschäft
für die Dauer seines Urlaubs, als er von einem
Familienmitglied einen Anruf erhielt, dass die
Videoüberwachungskamera etwas Auffälliges aufgezeichnet
hatte. Die Videoauswertung hat ergeben, dass sich in der
Nacht zu vergangenem Montag (27. Juli, 02:20 Uhr) drei
Tatverdächtige vor dem Geschäft aufhielten. Das Trio goss
gegen 04:30 Uhr mehrfach eine Flüssigkeit über die
heruntergelassenen Jalousien und versuchte, mit einem
brennbaren Gegenstand die Rollläden in Brand zu setzen. Es
kam jedoch nicht zu einer Brandentstehung, und das Trio
ergriff die Flucht mit einem Fahrzeug. Während die
Ermittlungen der Kriminalpolizei andauerten, erblickten
zivile Einsatzkräfte am Freitagabend (31. Juli) ein rotes
Fahrzeug am Hamborner Altmarkt, welches nach bisherigen
Erkenntnissen mit dem Fluchtfahrzeug von der Wanheimer
Straße im Zusammenhang stehen könnte. Weil die Person hinter
dem Steuer zudem auf die Personenbeschreibung aus der
Videoauswertung passte und der Verdacht bestand, dass es
sich um einen der mutmaßlichen Tatverdächtigen handeln
könnte, kontrollierten die Beamten den 28-Jährigen. Nach
ersten Überprüfungen ließ sich der Verdacht erhärten, dass
ein Zusammenhang zur Tat vom 27. Juli besteht - somit nahmen
die Beamten den Mann vorläufig fest. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Duisburg erließ eine Richterin am
Amtsgericht Duisburg einen Untersuchungshaftbefehl u. a.
wegen versuchter Brandstiftung. Die Ermittlungen zu den
Hintergründen, der Motivlage und zu den Mittätern dauern
derzeit weiterhin an.
Duisburg: Schwerpunkteinsatz in Duisburg Polizei
und Netzwerkpartner kontrollieren Clanmilieu,
Gastronomiegewerbe sowie Waffen- und Messerverbotszone
Zahlreiche Einsatzkräfte der Polizei waren am Freitagabend
(31. Juli) bis in den frühen Samstagmorgen (1. August)
gemeinsam mit den Netzwerkpartnern im Großeinsatz, um
Schwerpunktkontrollen im gesamten Stadtgebiet im Bereich des
Clanmilieus, im Gastronomiegewerbe sowie rund um die
Hamborner Waffen- und Messerverbotszone durchzuführen.
Zu den Netzwerkpartnern zählen neben der
Staatsanwaltschaft Duisburg, das Hauptzollamt Duisburg, das
Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg, die
Bezirksregierung Düsseldorf sowie das Landesamt zur
Bekämpfung der Finanzkriminalität. Das erklärte
gemeinsame Ziel: Die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen,
konsequente Kontrollen im Bereich des Gastronomiegewerbes
und nachhaltige Reduzierung von Gewaltkriminalität.
Insgesamt wurden 24 Gewerbeobjekte im Stadtgebiet
kontrolliert. Einige Beispiele: Die Einsatzkräfte
stellten in einigen Fällen Steuerrückstände fest - in einem
Fall wurde ein BMW aus diesem Grund gepfändet und
abgeschleppt. Eine Person beleidigte während der Maßnahmen
einen Polizeibeamten - er muss sich nun mit einem
Strafverfahren auseinandersetzen. Mehrere Personen führten
keine Ausweispapiere mit sich. Die Netzwerkpartner stellten
zahlreiche arbeitsrechtliche Verstöße und Pfandverstöße
fest. Mehrere Geldspielgeräte wurden versiegelt und in
einigen Fällen waren die Stundenaufzeichnungen sowie die
Preisauszeichnung mangelhaft. Weil in einem Gewerbe erneut
unversteuerte Zigaretten gefunden wurden, ordnete die
Staatsanwaltschaft Duisburg die Durchsuchung einer
Privatwohnung an - ein weiterer Fund blieb dort aus. Ein
Gastrobetrieb musste geschlossen werden und in mehreren
Fällen wurde gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Weil
bei einer Personenkontrolle ein offener Haftbefehl
festgestellt wurde, vollstreckten die Beamten diesen und
brachten den Mann in den Polizeigewahrsam. Die Beamten
fanden auch mehrere illegale Vapes und stellten diese
sicher.
Die Einsatzbilanz im Detail:
-156 Personenkontrollen -27 Berichte
-Eine Festnahme wegen eines vorliegenden Haftbefehls
-Fünf Strafanzeigen u. a. wegen des Verdachts der
Beleidigung, des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz und infolge einer
Trunkenheitsfahrt -17
Ordnungswidrigkeitenanzeigen u. a. wegen des Verstoßes gegen
das Waffengesetz, gewerberechtlicher Verstöße und in Folge
von Verkehrsordnungswidrigkeiten -30
Verwarngelder -Fünf Sicherstellungen - u. a.
ein Einhandmesser, illegale Vapes, unversteuerte Zigaretten
-Eine Betriebsschließung -Vier versiegelte
Geldspielgeräte
"Die Bekämpfung der Clankriminalität
gehört zu den zentralen Zielen der nordrhein-westfälischen
Landesregierung. Wir arbeiten eng mit unseren
Netzwerkpartnern zusammen und können auf eine langjährige
Erfahrung aus gemeinsamen Einsätzen zurückgreifen.
Integrative und konsequente Kontrollaktionen sind
unverzichtbar für eine nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung",
betont Polizeidirektorin Livia Degner - Polizeiführerin des
Schwerpunkteinsatzes.
Meiderich:
Widerstand gegen Polizeibeamte - 47-Jähriger in Gewahrsam
genommen Am Donnerstagabend (30. Juli, 18:30
Uhr) wurden Polizeikräfte zur Styrumer Straße gerufen.
Nachbarn hatten gemeldet, dass ein Mann in einem
Mehrfamilienhaus randaliere und andere Bewohner beleidige.
Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf einen 47-jährigen Mann.
Als die Polizisten seine Personalien feststellen wollten,
versuchte er, sich in der Wohnung einer Nachbarin zu
verbergen. Nachdem die Beamten dies verhinderten, schlug
der Mann einer Polizeibeamtin mit der flachen Hand gegen den
Arm. Die Einsatzkräfte drückten den 47-Jährigen
daraufhin gegen eine Hauswand und legten ihm Handfesseln an.
Dabei erlitt der Mann eine leichte Verletzung am Ellenbogen.
Zur Beruhigung seines Gemütszustandes wurde er anschließend
in den Polizeigewahrsam eingeliefert. Die angegriffene
Beamtin blieb unverletzt. Da neben dem aggressiven
Verhalten auch körperliche Anzeichen auf einen möglichen
Betäubungsmittelkonsum hindeuteten, ordnete ein Richter des
Amtsgerichts Duisburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Duisburg die Entnahme einer Blutprobe an. Der Mann muss sich
nun wegen des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte
strafrechtlich verantworten.
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