Politik in Duisburg - BV Mitte 13. Januar 2011 Öffentlicher Teil

Kapellenneubau an der Falkstraße  noch nicht verabschiedet
BV Mitte lehnt verkaufsoffene Sonntage in der beantragten Zahl mehrheitlich ab  -
Von Harald Jeschke

Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 11.11.2010  

 

Beschlussvorlagen  

Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über eine besondere Öffnungszeit für Verkaufsstellen am Sonntag, den 03.04.2011 in der Duisburger City  

D. Lothar Tacke (SPD): "Es sind nun insgesamt 26 Termine, also sogar drei mehr als im letzten Jahr. Das lehnen wir im Sinne der Arbeitnehmer ab., zumal wir uns in den Jahren zuvor verständigt hatten, nicht über 19 Termine hinaus zu gehen."

Die Linke schloss sich diesem Argument an. FDP-Ratsherr Frank Albrecht: "Die Sonntags-Öffnungszeiten sind sehr wichtig geworden, da diese viele Menschen in die Stadt bringen und somit viel zum Erhalt der Arbeitsplätze beitragen. Wir sind dafür."

Die Abstimmung ergab eine mehrheitliche Ablehnung -

Dafür 6 Stimmen (CDU), dagegen 8 (SPD und Linke), Enthaltungen 2 (Grüne) - 3i Bezirksvertreter fehlten

Der Dienstleistungsverband Niederrhein e. V. hat für das Jahr 2011 die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen beantragt. An 19 Terminen sollen insgesamt 26 Sonderöffnungen stattfinden. Für die Duisburger City sind wie in den letzten Jahren unverändert insgesamt 4 Sonntagsöffnungen (einschl. einer Sonderöffnung im gesamten Stadtgebiet) vorgesehen.
Die Sonntagsöffnungen sollen am 03.04., 02.10., 06.11. und 04.12.2011 stattfinden.
Das Gesamtpaket wird derzeit durch das Ordnungsamt rechtlich geprüft und anschließend den Bezirksvertretungen zur Anhörung und dem Rat zu seiner Sitzung am 28.03.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beantragt (für den Bereich Mitte heute abgelehnt):

Datum Stadtbereich
02.04.2011 City
01.05.2011 Walsum und Wanheimerort
08.05.2011 Hamborn
15.05.2011 Buchholz
05.06.2011 Homberg, Neumühl und Rheinhausen
03.07.2011 Meiderich
17.07.2011 Buchholz
07.08.2011 Wanheimerort
21.08.2011 Ruhrort
28.08.2011 Homberg
11.09.2011 Meiderich, Marxloh und Neudorf
18.09.2011 Neumühl, Huckingen
02.10.2011 City
03.10.2011 Hamborn
09.10.2011 Walsum
30.10.2011 Neumühl
06.11.2011 Meiderich, City
27.1.2011 Buchholz
04.12.2011 Gesamtstadt

Unter Berücksichtigung der Sitzungstermine für die Bezirksvertretungen, des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates ist eine frühere Beratung bzw. ein früherer Beschluss zur Thematik nicht möglich.
Der erste verkaufsoffene Sonntag ist gem. des Antrages des Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes Niederrhein e. V. für den 03.04.2011 vorgesehen. Dieser verkaufsoffene Sonntag kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn der Rat der Stadt der Öffnung zugestimmt hat und der Ratsbeschluss in einem formellen Verfahren öffentlich bekannt gemacht wurde.
Da zwischen dem Tag der Ratssitzung und dem Tag der Sonntagsöffnung lediglich 4 Arbeitstage liegen, soll im Vorgriff auf die Beschlussvorlage für den 28.03.2011 bereits jetzt ein Beschluss über die Durchführung des ersten verkaufsoffenen Sonntags am 03.04.2011 in der Duisburger City getroffen werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die formellen Rahmenbedingungen eingehalten werden können.
Rechtliche Bedenken gegen die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags am 03.04.2011 bestehen nicht.
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag des Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes Niederrhein e. V. für diesen ersten Termin stattzugeben und den als Anlage 2 beigefügten Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung zu beschließen.

Rechtliche Grundlagen
Die Möglichkeit der Zulassung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen ist in § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 wie folgt geregelt: 1. Verkaufsstellen dürfen jährlich an höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein.
2. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, diese Tage durch Verordnung freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken.
3. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen. Von der Freigabe ausgenommen sind 3 Adventssonntage,
1. und 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im
Sinne des Feiertagsgesetzes NRW. Verfahrensweise in Duisburg.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.12.1995 (DS 1793/94-99) folgenden Beschluss gefasst:
1. Bei Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen werden verkaufsoffene Sonntage im Sinne des § 14 Ladenschlussgesetz zugelassen.
2. Dem Rat der Stadt ist zu Beginn eines jeden Jahres der Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung vorzulegen, mit der die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages (evtl. pro Stadtteil) für das gesamte Jahr verbindlich festgelegt wird. Als einziger Antragsberechtigter fungiert der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Niederrhein e. V. Dieser sammelt und koordiniert die einzelnen Anträge der Werberinge und stellt einen Gesamtantrag.

 

Erweiterung der Container mit neuem Vordach - Treffpunkt für Fußballfans beim Heimspiel des MSV, Kruppstraße, 47055 Duisburg (Az.: BV 2010-1620)  

einstimmig beschlossen

Umbaumaßnahmen im Wohn- und Geschäftsbereich, Nutzungsänderung von Büro in Wohnen (im 2. OG in 2 WE, im DG Erweiterung der vorhandenen WE), Umbau vorh. Garage in Multiparksystem (6 Stellplätze), Fuldastraße 24 - 26, 47051 Duisburg (Az.: BV 2010-1169)   einstimmig beschlossen

 

Errichtung eines Wohngebäudes mit 28 barrierefreien Wohnungen, sowie einem Servicebüro, einem Treffpunkt und einer Mittelgarage, Erlenstraße 119 - 125, 47055 Duisburg (Az.: BV 2008-1062)   einstimmig beschlossen

 

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kapelle mit 50 Sitzplätzen, Falkstraße 113, 47058 Duisburg (Az.: A 2010-0134)  einstimmig als 1. Lesung beschlossen

Hier gab es - in erster Linie die Linke - noch Nachfragen hinsichtlich der Gesamtkapazität der katholisch-apostolischen Kapelle (für 200 Menschen ausgelegt) und den dazugehörigen Parkplätzen sowie weitergehende Einbeziehung der Anwohner.
Die katholisch-apostolischen Kirche hat in Duisburg bisher drei feste Standorte (Walsum, Obermarxloh und Hamborn) sowie eine Übergangslösung ohne Kapelle in Wanheiemrort.
 

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit 6 Eigentumswohnungen, Friedenstraße 106, 47053 Duisburg - Az.: A 2010-0130 -  

 einstimmig beschlossen

Austausch einer City Star Werbeanlage in eine Mega Light-Anlage für wechselnden Plakatanschlag, Düsseldorfer Straße 590, 47055 Duisburg - Az.: E 2010-0261 -  

einstimmig beschlossen

Mündliche Mitteilung der Verwaltung  

10  

Anbau eines Betreuungsraumes, Dickelsbachstraße, 47053 Duisburg (Az.: BN 2010-0261)  einstimmig beschlossen

 

11

Errichtung einer dauerhaft installierten, unbeleuchteten Informations-Stele im Zuge der "Route der Wohnkultur", Philosophenweg o. Nr., 47051 Duisburg (Az.: E 2010-0276)  einstimmig beschlossen