Etatrede von
Oberbürgermeister Sören Link
|
Duisburg, 21. Januar 2013 - Unsere Stadt,
das wissen Sie alle, hat ein erhebliches Maß an Erfahrung im
Umgang mit leeren Kassen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen
muss man in Duisburg seit Ende der 70er/Anfang der 80er
Jahre mit strukturellen Haushaltsdefiziten umgehen. Die
Suche nach Wegen, diese Defizite irgendwie auszugleichen
oder auch nur zu reduzieren, wurde zwangsläufig von Jahr zu
Jahr schwieriger und aufwendiger. Diese Suche braucht Zeit.
Und in manchen Jahren dauert es besonders lang, bis eine
Lösung im Haushaltsplan dargestellt werden kann. 2013, meine
Damen und Herren, ist ein solches Jahr. Aber dazu später
mehr. Meine Damen und Herren, das Haushaltsjahr hat längst
begonnen. Wenn die heute beginnenden Beratungen gut
verlaufen, können wir den Haushalt im März verabschieden und
zur Genehmigung in Düsseldorf vorlegen. Bis zum Abschluss
des Genehmigungsverfahrens gelten für uns nun wieder die
Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung.
Für mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dies ja die
erste Haushaltseinbringung. Aber ich glaube auch nicht, dass
sich jemand von Ihnen noch daran erinnern kann, wann
Duisburg zuletzt ohne solche Einschränkungen in ein neues
Jahr gestartet wäre. Auch 2013 ist das also so. Und wir sind
wieder all den Beschränkungen unterworfen, die der
Gesetzgeber für diese Fälle vorgesehen hat. Vorbei also die
kurze, aber schöne Zeit, die Duisburg in den letzten drei
Monaten des vergangenen Jahres erleben durfte.
Da war ein Hauch von wiedergewonnener selbstbestimmter
Finanzpolitik zu verspüren. Weil wir uns nur an den von uns
selbst gesetzten und genehmigten Zielen unseres
Haushaltssanierungsplans (HSP) zu orientieren hatten. Dank
eines genehmigten Haushaltssanierungsplanes. Daraus
resultierende Spielräume konnten wir verantwortungsvoll
nutzen. Zum Beispiel durch den Beschluss zur Einstellung
zusätzlicher Auszubildender. Mit ihm haben wir einen
weiteren Beitrag für die Perspektiven junger Menschen
geleistet.
Drei Monate relativer Selbstbestimmtheit - ihnen ging
allerdings eine besonders schwierige Zeit voraus. Wie nie
zuvor in Sachen Finanzen waren Rat, Verwaltung und die
Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt gefordert. Gefordert bei
der kreativen Suche nach weiteren Potentialen. Und ebenso
gefordert, diese Sparmaßnahmen erfolgreich und zugleich
einigermaßen verträglich zu gestalten. Erstmals sind die
Duisburgerinnen und Duisburger dabei direkt einbezogen und
beteiligt worden.
566 Vorschläge wurden online gemacht, wie
und wo man sparen kann. Oder Mehreinnahmen generieren. Ein
erster Eindruck der Fülle von Ideen ist dem Rat mit DS
12-0095 im letzten Jahr bereits verschafft worden. Im März
wird dem Haupt- und Finanzausschuss eine genauere
Beurteilung über deren Umsetzbarkeit vorgelegt. Sicher ist
aber bereits jetzt, dass die Bürgerbeteiligung über das
Internet viel größeren Anklang gefunden hat als die
Haushaltstage in den Bezirken. Es liegt nahe, diese Form der
Beteiligung an der Finanzplanung unserer Stadt beizubehalten
und zu forcieren. Ich habe mir das jedenfalls fest
vorgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen: "Leben ist das, was
passiert, während du eifrig dabei bist," andere Pläne zu
schmieden." Diese Zeile aus der Feder von John Lennon gilt
leider auch bei der Entwicklung unseres Haushalts.
Eine allzu große Überraschung ist das aber nicht. Wohl jedem
hier in diesem Saal war klar, dass unser HSP kein statisches
Gebilde ist. Zehn Jahre in die Zukunft zu blicken, ist
schließlich ausgesprochen ambitioniert. Dass wir unser
Konzept unverändert von 2012 bis 2021 einfach nur
abzuarbeiten haben - daran konnte selbst der größte Optimist
nicht glauben. Darauf habe auch ich immer hingewiesen. Schon
in der HSP-Genehmigung waren uns Änderungen aufgegeben
worden.
Ich nenne nur die Stichworte Landschaftsverbandsumlage und
kommunale Geschwindigkeitsüberwachung. Hinzu kamen seitdem
beispielsweise zusätzliche Lasten aus dem
Asylbewerberleistungsgesetz, eine für uns negative neue
Kalkulation der Schlüsselzuweisungen (GfG) oder auch
Beschlüsse, die hier in diesem Rat getroffen werden.
Denn die erwähnte Erhöhung der Auszubildendenzahlen oder die
Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes werden zusätzliches
Geld kosten. Sicher: Es gab auch einige
Haushaltsverbesserungen. Aber unterm Strich fehlen uns
2013 fast 5,3 Millionen € im Vergleich zu unseren
Eckwerten des HSP.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sagte es bereits: Unser
HSP ist kein statisches Gebilde. Aber erst einmal genehmigt,
bringt er genau das, was wir brauchen: Nämlich
Handlungsfähigkeit. Denn solange der Rahmen erhalten bleibt,
müssen wir uns nicht unverrückbar daran halten. Wenn der Rat
der Stadt der Auffassung ist, dass der
Brandschutzbedarfsplan eins zu eins umgesetzt werden muss,
dann ist das sein gutes Recht. Und dann wird die Verwaltung
das tun. Wenn der Rat der Stadt gemeinsam mit mir beim Thema
Bildung Akzente auf kommunaler Ebene setzen möchte, und
zusätzliche Mittel benötigt, um Chancen und Potenziale
unserer Stadt zu fördern, dann bin ich der Erste, der dieses
Ansinnen unterstützt. Und wenn der Rat der Stadt die
Einstellung zusätzlicher Trainees und Auszubildender
beschließt, ist das im Hinblick auf den sich abzeichnenden
Bedarf in der Verwaltung nur zu begrüßen.
Aber auch dafür muss an anderer Stelle gekürzt oder mehr
Geld eingenommen werden. Das muss uns allen ganz klar sein.
Unsere Stadt kann nur innerhalb eines festen, äußerst engen
finanziellen Spielraums agieren und muss Prioritäten setzen.
Es ist nun einmal leider so: Wenn wir für Wichtiges Geld
ausgeben wollen, müssen wir zwangsläufig etwas weniger
Wichtiges bleiben lassen. Denn Unwichtiges, auf das wir
leicht verzichten könnten, leistet sich diese Stadt schon
seit Jahrzehnten nicht mehr.
Die Maßnahmen, die wir zu beschließen haben werden, werden
deshalb schmerzhaft sein. Schmerzhaft, aber alternativlos.
Unser Haushaltssanierungsplan geht nach heutigem Stand nicht
mehr auf. Wir müssen gegensteuern, um seine Fortschreibung
zu ermöglichen. 2013 und in den nächsten Jahren ganz sicher
auch. Schaffen wir das nicht, wird der Sparkommissar kommen.
Genauer gesagt der Beauftragte gemäß § 124 der
Gemeindeordnung. Wir dürfen und werden deshalb
jetzt nicht tatenlos bleiben. Auch deshalb, weil sich die
derzeitige Lücke von 5,3 Millionen Euro im nächsten Jahr
bereits nahezu verdoppeln würde. Wir werden den Weg der
Konsolidierung also wie bisher weitergehen und konkrete
Maßnahmen beschließen. Allein das Prinzip Hoffnung, wonach
sich auf absehbare Zeit vielleicht etwas auf Bundesebene zu
unseren Gunsten verändern könnte, darf dabei nicht gelten.
Trotzdem bleibt es natürlich richtig, vor allem beim Bund
weiter darauf hinzuwirken, dass die chronische
Unterfinanzierung der Kommunen in unserem Lande behoben
wird. Zum Beispiel durch die Einhaltung des
Konnexitätsprinzips. Oder die längst überfällige
Berücksichtigung der Finanzsituation westdeutscher Städte
beim Solidarpakt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist
dabei gewiss ungewöhnlich, dass Ihnen die Verwaltung in
diesem Jahr keine Vorschläge unterbreitet, wie der Weg der
Konsolidierung genau aussehen könnte. Wir legen einen
Haushaltsplanentwurf vor, der keine konkreten Maßnahmen
enthält, mit denen die Lücke geschlossen werden kann. Aber
der Ausgleich im Hinblick auf die Eckdaten des HSP muss
hergestellt werden. Natürlich haben wir uns die Entscheidung
nicht leicht gemacht, Ihnen heute einen auch in dieser
Hinsicht defizitären Haushalt zu präsentieren. Die
Verwaltung hat sich letztlich dazu entschieden. Denn in der
Kürze der Zeit war es nicht möglich, abgestimmte Wege aus
dieser schwierigen Situation zu finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Duisburgs
Finanzen auf Sicht und selbstbestimmt in den Griff bekommen.
Die Chancen dafür stehen gut. Die historische Gelegenheit
des Stärkungspaktes besteht unverändert fort. Wir werden die
Zeit bis März jetzt dazu nutzen müssen, die vorhandene Lücke
zu schließen. Die schwarze Null ist möglich. Das werden wir
schaffen. Schaffen, weil wir es wollen und es auch keine
Alternative gibt. Davon bin ich fest überzeugt. An dieser
Aufgabe werden wir nicht scheitern. Liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich habe Ihnen heute wenig über konkrete Zahlen
oder Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs 2013 berichtet. Herr
Stadtkämmerer Dr. Langner wird da gleich ausführlicher.
Wichtig ist mir jedoch ein Fazit: Der Haushaltsplanentwurf
2013 ist ein mutmachendes Papier. Genauso wie unser HSP in
seinen Grundlagen. Mut machend, weil wir kurz vor dem Ziel
stehen. Auch wenn noch einige harte Entscheidungen getroffen
werden müssen, um die Abweichungen von unserem
Konsolidierungsziel zu korrigieren: Wir haben die Basis
bereits geschaffen.
Nur: Wir dürfen jetzt nicht nachgeben in unseren
Anstrengungen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen gute
Beratungen und bedanke mich ausdrücklich bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Duisburg und
hier insbesondere der Kämmerei, die wieder einmal sehr gute
Arbeit geleistet haben und parallel längst in den Arbeiten
für den Haushalt 2014 stecken.
Stadtkämmerer Dr. Peter Langner und die
"Schwarze Null-Linie"
Lassen Sie mich zu Beginn einige Gedanken
formulieren, die über den TOP" Einbringung
Haushaltsentwurf 2013" im engeren Sinne
hinausgehen, gleichzeitig aber helfen sollen,
seinen Stellenwert und die damit verbundenen
Handlungsnotwendigkeiten korrekt einzuordnen. Es
gilt zu verstehen und zu akzeptieren, dass die
maßgeblichen Vorgaben für die öffentliche
Haushalts- und Finanzwirtschaft in Deutschland
zu Beginn dieser Dekade eine 180°-Wende erfahren
haben im Vergleich zu dem, was wir aus den
letzten 60 Jahren kannten - für uns Kommunen,
aber auch für die staatlichen Ebenen.
|
Den einfachen und nur vermeintlich
schmerzfreien Ausweg in die Verschuldung, über
Jahrzehnte von den Entscheidungsträgern mit
immer wieder neuen - aus dem jeweiligen
Augenblick vielleicht verständlichen -
Begründungen gewählt, wird es zum Ende diese
Dekade in Deutschland nicht mehr geben. Für Bund
und Länder ist dies über die sog.
.Schuidenbrernse" im Grundgesetz, eingebettet in
den europäischen Fiskalpakt, geregelt.
|
Für die Städte und Gemeinden in
Nordhrein-Westfalen sind die Vorgaben des im
Jahr 2010 verabschiedeten Stärkungspaktgesetzes
sowie die im selben Jahr erfolgte Neuregelung
des § 76 GO NW maßgeblich.
|
Beide Gesetzesnormen sehen vor, dass im
Fall zwingend aufzustellender
Haushaltssanierungspläne bzw.
Haushaltssicherungskonzepte deren
aufsichts-behördliche Genehmigungsfähigkeit an
die Bedingung geknüpft ist, Ausgaben und
Einnahmen spätestens am Ende eines 1
O-Jahreszeitraums ausgeglichen zu gestalten, d.
h. fortan ohne neue Verschuldung
auszukommen. In den meisten anderen
Bundesländern gelten vergleichbare Regelungen.
Diesen gesetzlich verordneten zwingenden Stopp
der bisherigen Verschuldungsspirale wird man
begrüßen müssen, räumt er doch dem Gebot der
Nachhaltigkeit auch in der Finanzwirtschaft
Vorrang ein und setzt somit der weit
verbreiteten Neigung, Finanzierungslasten auf
nachfolgende Generationen zu verschieben,
endlich ein Ende. Einzuräumen bleibt freilich,
dass letztlich wohl weniger intellektuelle
Redlichkeit und Einsicht, denn schlicht die aus
der Staatsschuldenkrise resultierenden
Marktzwänge des globalen Finanzsystems
ausschlaggebend für diesen Paradigmenwandel
waren. Die geänderten Marktregeln sind im
Übrigen auch für hochverschuldete Städte in
Deutschland inzwischen deutlich zu spüren. Einen
weiteren Gedanken möchte ich anfügen.
Die Eckpunkte des Weges hin zur Neuverschuldung
von Null sind somit, zumal für eine pflichtig
teilnehmende Stärkungspaktkommune, eindeutig
beschrieben. Die spannende Frage bleibt, wie
sich die konkrete Ausgestaltung dieses noch acht
bis neun Jahre währenden Weges darstellen wird.
Jahr für Jahr von ruhigem Fahrwasser geprägt
oder doch eher holprig und schmerzhaft, weil
Hindernisse nicht wie erhofft aus dem Weg
geräumt oder gar neue Hindernisse in den Weg
gestellt werden? Die Antwort auf die Frage wird
letztlich auch davon abhängen, ob und inwieweit
sich alle Verantwortlichen an die "Spielregeln"
halten.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr.
Walter-Borjans hat kürzlich bei den
Haushaltsberatungen im Landtag darauf
hingewiesen, dass die Einhaltung der
.Schuldenbrernse " für das Land nur erreichbar
sei, wenn der Bund die Länder nicht durch seine
Gesetzgebung zur Gestaltung der Steuereinnahmen
überfordert. Für uns Kommunen will ich in diesem
Zusammenhang daran erinnern, dass sowohl das dem
Stärkungspakt NRW zugrunde liegende Gutachten
der Professoren Junkernheinrich und Lenk wie
auch der mit großer Mehrheit gefasste Beschluss
in der Sondersitzung des Landtages am 29.
Oktober 2010 die gleichlautende Kernaussage
beinhalten, dass die strukturelle
Unterfinanzierung und damit Überforderung der
kommunalen Haushalte nur zu beheben ist, wenn
der Bund mindestens den hälftigen Anteil der
dynamisch ansteigenden Kosten der von ihm
normierten Sozialgesetze übernimmt.
Zwar ist ein wichtiger erster Schritt in diese
Richtung seither mit der Zusage zur
schrittweisen Übernahme der Kosten der
Grundsicherung im Alter durch den Bund erfolgt.
Doch weitere Schritte müssen zwingend folgen.
Dies gilt insbesondere für den absehbar
dramatisch ansteigenden Aufwand für Leistungen
der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung. Auch bei den unabweisbaren
Folgekosten der Integration der aus Südosteuropa
zuwandernden Menschen darf man uns nicht allein
lassen. Denn ansonsten droht auf mittlere Sicht
die fatale Folge, dass es zwar fremdbestimmte,
von der Kommune nicht zu kontrollierende
Kostenfaktoren sind, die unsere mit der
Aufsichtsbehörde verbindlich verabredete" Linie
der schwarzen Null" gefährden, wir aber dennoch
genötigt sind, durch zusätzliche neue
Konsolidierungsmaßnahmen aus der Sphäre der
kommunalen Selbstverwaltung dieser
fremdbestimmten Gefährdung entgegenzuwirken.
Denn nicht anders ist die folgende Vorgabe aus
unserer Genehmigungsverfügung vom 27. September
2012 zu verstehen: "Sollte sich abzeichnen, dass
sich die Erträge und Aufwendungen gegenüber den
im Haushaltsplan bzw. Haushaltssanierungsplan
zugrunde gelegten Annahmen verschlechtern, hat
die Stadt ebenfalls entsprechende
Gegensteuerungsmaßnahmen zu treffen, um die
Ziele der Haushaltskonsolidierung gleichwohl zu
erreichen". Ich brauche wohl nicht zu betonen,
welch kommunalpolitischer Sprengstoff in dem von
mir angedeuteten Szenario liegt. Es wird daher
für die kommenden Jahre ganz entscheidend darauf
ankommen, den Druck auf den Bund in Richtung
einer weitergehenden Beteiligung an den
Soziallasten aufrecht zu erhalten.
Es ist gut zu wissen, dass unsere
Landesregierung die kommunale Ebene hierbei
unterstützt. Meine Damen und Herren, die - wenig
überraschende - ganz grundsätzliche Vorgabe für
alle Verwaltungseinheiten für die Aufstellung
des Haushaltsentwurfs 2013 im vergangenen Herbst
war, die Finanzziele des erst wenige Monate
zuvor beschlossenen Haushaltssanierungsplans
zwingend einzuhalten. Abweichungen sollten nur
zugelassen werden, soweit gesetzliche Normen
angemeldete Mehrbedarfe im Einzelfall
unabweisbar machen. Selbstverständlich waren
auch seit dem Sommer letzten Jahres bekannt
gewordene neue Erkenntnisse zu den zentralen
Einnahmepositionen des städtischen Haushalts zu
verarbeiten. Eine ganz wesentliche Korrektur war
hier bei den Schlüsselzuweisungen des Landes im
Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
vorzunehmen, die in 2013 um 19 Mio. Euro unter
unseren Erwartungen bleiben werden.
Zwar erfährt die landesweite kommunale
Finanzausgleichsmasse in diesem Jahr den
erwarteten Zuwachs von 3,54 Prozent. Der
NullZuwachs für Duisburg resultiert system
immanent allein daraus, dass der Anstieg unserer
eigenen kommunalen Steuerkraft im
Referenzzeitraum Juli 2011 bis Juni 2012 - ich
erinnere an das gute Gewerbesteuerergebnis des
Jahres 2011 - mit 3,9 Prozent deutlich oberhalb
des landesdurchschnittlichen Anstiegs mit 1,6
Prozent lag.
Erfreulicherweise konnten wir diese
Deckungslücke bei den Schlüsselzuweisungen durch
Verbesserungen unter anderem beim Gemeindeanteil
an der Einkommenssteuer, bei der Gewerbesteuer
und beim Zinsaufwand für die städtischen
Liquiditätskredite nahezu vollumfänglich
kompensieren. Zu den Einnahmegrößen zählt für
Duisburg bekanntlich auch die
Konsolidierungshilfe des Landes aus dem
Stärkungspakt. Angesichts der zum Teil
hochemotional geprägten Diskussionen in der ein
oder anderen Stadt erfüllt es mich mit
Genugtuung, dass Duisburg aus den hier für die
Auszahlungen ab 2013 notwendig gewordenen
Neuberechnungen nicht wie andere Städte "Federn
lassen" musste, sondern im Gegenteil auf der
Grundlage des nun validen Datenmaterials
gestärkt hervorgegangen ist. Gestärkt jedenfalls
dann, wenn der Landtag - was ich hoffe und
erwarte - in naher Zukunft die gesetzgeberisch
notwendigen Konsequenzen aus den Neuberechnungen
der Landesregierung zieht.
Im Ergebnis der - angesichts eines
Haushaltsvolumens von rd. 1,4 Mrd. Euro
- überschaubaren Anzahl von
Anpassungsnotwendigkeiten bleibt für den heute
vorgelegten Haushaltsentwurf 2013 und die
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans
festzuhalten, dass lediglich in der
Größenordnung des Mehraufwandes für die
Umsetzung des neuen Feuerschutz-Bedarfsplanes
und des zusätzlich bekannt gewordenen
Mehraufwandes für die Betreuung der
Unter-Dreijährigen die Vorgabe der
genehmigungsfähigen Konsolidierungslinie
überschritten, d. h. nicht eingehalten wird.
Hinzu kommt freilich noch die Verschlechterung,
die sich aus dem Wegfall der beiden von der
Kommunalaufsicht nicht akzeptierten
Sparmaßnahmen" Kürzung der Umlage
Landschaftsverband n und" Erweiterung der
Geschwindigkeitsüberwachung " ergibt.
In der Summe ergibt sich damit eine Verfehlung
der genehmigungsfähigen Konsolidierungslinie,
die im mittelfristigen Planungszeitraum auf bis
zu 1 0,7 Mio. Euro im Jahr 2015
ansteigt und die im Verlauf der anstehenden
Beratungen bis zur endgültigen
Haushaltsverabschiedung im März noch durch
zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen - sei
es durch Aufwandsreduzierung, sei es durch
Einnahmeerhöhungen - zu korrigieren sein wird.
Dieser Korrekturbedarf erhöht sich
gegebenenfalls in dem Maße, wie auch noch
finanzielle Vorsorge für die im Dezember im Rat
der Stadt beschlossenen zusätzlichen
Ausbildungsplätze und die Umsetzung der
eingebrachten Vorlage zur Sekundarschule
getroffen werden soll.
Den Korrekturbedarf, der sich damit insgesamt
für die einzelnen Jahre der HSP-Planung ergibt,
können Sie dem Eckwertetableau in der heute
ebenfalls schon vorgelegten
Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters
(VN OB) entnehmen. In Ihre Beratungen mögen Sie
im Übrigen die Sparvorschläge der Bürgerinnen
und Bürger, die auf der speziell eingerichteten
Internetplattform nach Vorlage des Entwurfs des
Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 eingegangen
sind, einbeziehen. Der Rat der Stadt hat sich
seinerzeit in der Beschlussfassung zur
Drucksache 12-0095/3, mit der die Verwaltung die
Ergebnisse ihrer Bewertung zur Umsetzbarkeit der
Vorschläge mitgeteilt hatte, deren weitere
Beratung im Hinblick auf eine mögliche
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans
ausdrücklich vorbehalten.
Dessen ungeachtet wird die Verwaltung in den
kommenden Wochen erneut eine Vorlage mit
gegebenenfalls positiv bewerteten
Einzelvorschlägen in den Beratungsablauf
einbringen. Dabei ist allerdings absehbar, dass
die damit verbundenen zusätzlichen
Einsparvolumina sich in einem sehr
überschaubaren Rahmen bewegen werden. Meine
Damen und Herren, dass am 04.10.2012 eine
Haushaltssatzung der Stadt Duisburg durch
Veröffentlichung im Amtsblatt erstmals nach
zwölf Jahren wieder Rechtskraft erlangt hat, hat
uns in wichtigen Einzelfällen die erwarteten
Handlungsspielräume verschafft. So konnten wir
im Dezember in 162 Fällen längst überfällige
Beförderungen vornehmen. Zudem war die bis dahin
verwehrte Rechtsgrundlage gegeben, weiteren 97
Kolleginnen und Kollegen, die eine im Vergleich
zu ihrer Besoldung höherwertige Aufgabe
wahrnehmen, die ihnen zustehende
Verwendungszulage zu gewähren.
Beide Sachverhalte mögen
für einen außenstehenden Betrachter von
nachgeordneter Relevanz sein. Aus Sicht des
Personaldezernenten waren sie mit Blick auf den"
inneren Betriebsfrieden " von enormer Bedeutung,
konnten doch nach jahrelangen Hängepartien
deutliche Signale auch zur Förderung der
Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
gesetzt werden. Handlungsfreiräume wie diese
bleiben in den kommenden neun Jahren freilich
nur geöffnet, wenn wir zu jedem Zeitpunkt - im
Plan wie auch im Haushaltsalltag - die
vereinbarte "Schwarze-Null-Linie" hin zu einem
Haushaltsausgleich ab 2016 einhalten.
Da sind das Stärkungspaktgesetz wie auch die
dazu für die betroffenen Städte ergangenen
Haushaltsverfügungen der Kommunalaufsicht mehr
als eindeutig. Und auf diesem Weg wartet noch
manches Stück harter Arbeit. Dies gilt
insbesondere auch für die im
Haushaltssanierungsplan auf den Euro genau
festgeschriebenen ambitionierten Sparziele im
Personalkostenetat. Die konsequente Ausnutzung
der Fluktuation in den kommenden Jahren für
echte Personaleinsparungen, jeweils klaren
Beschlüssen zu Standardabbau und/oder
Aufgabenwegfällen im Rahmen des vorgesehenen
aufgabenkritischen Verfahrens folgend, wird eine
der größten Herausforderungen für Verwaltung und
Politik.
Hier wird es dann auch darauf ankommen, dass
sich die Fachausschüsse im jeweiligen Einzelfall
an die vom Rat der Stadt beschlossenen Vorgaben
erinnern. Aber auch die weitere wirtschaftliche
Entwicklung in dem vor uns liegenden immerhin 9-
Jahres-Zeitraum kann noch zur Achillesferse
werden. Wie Sie wissen, fußt der im letzten Jahr
beschlossene und nunmehr fortgeschriebene
Haushaltssanierungsplan auf einer Grundannahme,
die da sinngemäß lautet: "Es gibt keine
Einbrüche!" Die Erträge, vor allem die
Steuererträge, die wir geplant haben, entwickeln
sich stetig. Dasselbe gilt für die Aufwendungen
und damit auch für den wichtigen Posten der
Sozialtransferaufwendungen. Wirtschaftskrisen,
nachhaltige Auswirkungen der europäischen
Staatsschulden krise auch auf die Bundesrepublik
Deutschland, neue Bankenkrisen - derartige
Szenarien sind in unserem Plan nicht vorgesehen.
Ich will Ihnen mit diesem Hinweis nicht die
Laune verderben. Zumal es für derartige
Negativszenarien aus heutiger Sicht keinerlei
Anlass gibt.
Man sollte als Realpolitiker halt nur stets im
Hinterkopf behalten, dass sich die Wirklichkeit
möglicherweise nicht in jedem der vor uns
liegenden Jahre an unsere Pläne hält. Meine
Damen und Herren, ich bin weiterhin der festen
Überzeugung, dass der Stärkungspakt eine
einmalige Chance für unsere Stadt ist. Lassen
Sie uns in den kommenden Wochen alle Kraft
darauf verwenden, gemeinsam die Beschlüsse zu
erarbeiten und vorzubereiten, die notwendig
sind, um am 18. März in abschließender Lesung
einen genehmigungsfähigen Haushalt 2013 zu
verabschieden.
|
|