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Schulen können individuelle Stärken von
Schülerinnen und Schülern gezielter fördern |
Landeskabinett bringt Änderung des
Schulgesetzes auf den Weg Düsseldorf, 10. September
2024 - Die nordrhein-westfälischen Schulen können ihren
Unterricht künftig noch besser auf die individuelle
Förderung der Schülerinnen und Schüler zuschneiden. Dafür
hat das Landeskabinett heute eine Änderung des
Schulgesetzes auf den Weg gebracht, die am 1. August 2025
in Kraft treten soll.
Kernpunkte der Reform
sind eine präzisere Fortbildungsplanung für Lehrerinnen
und Lehrer und die gesetzliche Absicherung von
Hauptschulbildungsgängen an Realschulen, um ein
wohnortnahes vielfältiges Bildungsangebot für alle Kinder
und Jugendlichen zu gewährleisten. Zudem werden die
Schulen von bürokratischen Aufgaben entlastet. Der
Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung.
Eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung
und Qualitätsentwicklung der schulischen Angebote spielt
eine verbindliche Fortbildungsplanung. Diese werden die
Schulleitungen künftig einmal jährlich für ihr gesamtes
Kollegium erstellen. Damit sollen Lehrerinnen und Lehrer
in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und ihre
Kompetenzen – im Besonderen im Team – kontinuierlich
auszubauen und ihre Lehrinhalte und Lehrmethoden noch
besser auf Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler
auszurichten.
Gleichzeitig müssen Schulen,
die neue Modelle erweiterter Selbstverwaltung und
Eigenverantwortung verwirklichen, der
Schulaufsichtsbehörde nicht mehr jährlich Berichte über
den schulischen Betrieb vorlegen, sondern nur noch im
Rhythmus von maximal fünf Jahren. „Wir sorgen dafür, dass
unsere Lehrkräfte immer auf dem aktuellen Stand sind, um
bestmöglich zu unterrichten, und mindern im gleichen
Atemzug bürokratische Aufgaben, damit sich die Schulen
mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“, betonte
Schulministerin Dorothee Feller.
Eine
weitere wichtige Neuerung stellt die gesetzliche Garantie
eines schulischen Angebots aus dem Bereich der
Sekundarstufe I dar: Dass Realschulen ab den Klassen 7
einen Hauptschulbildungsgang anbieten können, wird von
einer Übergangsregelung in eine feste schulgesetzliche
Bestimmung überführt. Darüber hinaus dürfen Schulen, die
ein solches Angebot vorhalten, Schülerinnen und Schüler
nach dem Willen der Eltern und mit Zustimmung des
Schulträgers bereits ab Klasse 5 nach Hauptschulstandards
unterrichten.
„Diese Maßnahmen helfen
insbesondere Kindern und Jugendlichen, die sonst kein
solches Bildungsangebot in einer zumutbaren Entfernung zu
ihrem Wohnort finden können“, erläuterte Ministerin
Feller. „Auch Schülerinnen und Schüler, die aus
Kapazitätsgründen an keiner Hauptschule unterkommen
können, werden auf diese Weise eine schulische
Alternative in ihrer Umgebung finden.“
Der
Kabinettbeschluss zum Schulrechtsänderungsgesetz
beinhaltet zudem zwei weitere Modifizierungen:
· Die lokalen Schulträger erhalten die
Berechtigung, den Betrieb von bestehenden Primus-Schulen,
in denen Schülerinnen und Schüler über die Grundschule
hinaus bis Klasse 10 gemeinsam unterrichtet werden, um
auch hier die individuellen Stärken und Schwächen besser
zu berücksichtigen, in den kommenden Jahren fortzusetzen.
Voraussetzung ist, dass es in den Schulen
zwei Parallelklassen pro Jahrgang gibt. Die Regelung,
dass islamischer Religionsunterricht (IRU) an
nordrhein-westfälischen Schulen angeboten werden kann,
wird bis zum 31. Juli 2031 verlängert. Damit können die
Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens auch in
den kommenden Jahren am IRU teilnehmen, der weiter
schrittweise ausgebaut wird – unterrichtet in deutscher
Sprache, unter staatlicher Schulaufsicht und mit in
Deutschland ausgebildeten Lehrkräften.
Abschließend erklärte Ministerin Feller: „Wir entwickeln
Schule von innen heraus weiter. Auf diesem Weg gehen wir
Schritt für Schritt voran. Die Gesetzesänderung ist ein
weiteres Element in unserem Gesamtmosaik zur Stärkung der
Unterrichtsqualität in Nordrhein-Westfalen. Wir schaffen
damit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Schülerinnen
und Schüler noch gezielter individuell gefördert werden
können und einen modernen Unterricht auf der Höhe der
Zeit erhalten. Gleichzeitig arbeiten wir
selbstverständlich weiter daran, mehr Menschen an unsere
Schulen zu bringen. Auch dabei kommen wir Schritt für
Schritt voran. So konnten wir die Zahl der zusätzlich an
unseren Schulen tätigen Personen in den vergangenen gut
zwei Jahren um mehr als 7.100 Menschen steigern.“
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Rahmenbedingungen für das
Startchancen-Programm stehen fest
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Düsseldorf, 9.
September 2024 - Die
Umsetzung des Startchancen-Programms in
Nordrhein-Westfalen schreitet weiter mit großen Schritten
voran. Die Landesregierung hat am Montag, 9. September
2024, die Förderrichtlinie zur Umsetzung der
Programm-Säule I veröffentlicht – die Basis dafür, dass
an den im Schuljahr 2024/2025 teilnehmenden 400 Schulen
Investitionen in eine lernförderliche, klimagerechte und
barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher
Aufenthaltsqualität gefördert werden können.
Zudem gab die Landesregierung die Programm-Säule II
betreffenden Chancenbudgets in Höhe von insgesamt zehn
Millionen Euro frei. Dieses Geld ermöglicht den Schulen
Verbesserungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung.
„Die Neuerungen geben den Schulen Planungssicherheit“,
betonte Schulministerin Dorothee Feller, „ich wünsche
allen viel Erfolg bei der Vorbereitung ihrer Maßnahmen
und freue mich, dass wir bei der Umsetzung des
Startchancen-Programms gemeinsam mit den
Bezirksregierungen, den Staatlichen Schulträgern und den
beteiligten Schulen mit großem Tempo vorankommen, um
zusammen die Türen zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu
öffnen.“
Die Förderrichtlinie, erstellt
nach zwischen Bund und Ländern getroffenen
Vereinbarungen, wird sicherstellen, dass in den
Startchancen-Schulen eine gute Lernumgebung mit
zeitgemäßer Infrastruktur und Ausstattung entstehen kann.
Dazu stehen Nordrhein-Westfalen in den kommenden zehn
Jahren insgesamt rund 966,6 Millionen Euro zur Verfügung.
„Mit der Förderrichtlinie haben wir den
Handlungsspielraum für Investitionen durch die
Schulträger so breit wie möglich und die bürokratischen
Anforderungen hingegen so schmal wie möglich
ausgestaltet“, sagte Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im
Schulministerium. Zugleich mit der Richtlinie
veröffentlichte das Schulministerium auf seiner Website,
dem Bildungsportal, auch eine
Übersicht,
aus der hervorgeht, mit wie viel Geld die 91 Träger der
400 Startchancen-Schulen der ersten Gruppe für ihre
Planungen nun rechnen können.
Über die
Programmlaufzeit von zehn Jahren belaufen sich die
Fördermittel für diese Schulen auf initial 395 Millionen
Euro. Diese machen bis zu 70 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus, mindestens 30
Prozent sind als Eigenanteil durch die Schulträger zu
erbringen. Die Träger öffentlicher Schulen können den
Eigenanteil auch aus Mitteln der Schul- und
Bildungspauschale finanzieren.
Die
Förderrichtlinie ist aus verwaltungsrechtlichen Gründen
zunächst auf die Dauer von fünf Jahren begrenzt. Dies ist
in Nordrhein-Westfalen gängige Praxis und steht nicht im
Widerspruch zu der zehnjährigen Laufzeit des
Startchancen-Programms.
Die freigegebenen
zehn Millionen Euro der Programm-Säule II werden den
Schulen als fachbezogene Pauschale über die Schulträger
zur Verfügung gestellt. Eine Liste mit den Summen, welche
den einzelnen Schulen zustehen, findet sich ebenfalls im
Bildungsportal.
Sowohl die Höhe des schulscharfen Chancenbudgets als auch
die Schulträgerbudgets des Investitionsprogramms richten
sich nach der Anzahl der im Rahmen des
Startchancen-Programms adressierten Schülerinnen und
Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I an
allgemeinbildenden Schulen und der „vollzeitschulischen
Ausbildungsvorbereitung“ an Berufskollegs.
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Auswahl der
gesamten Startchancen-Schulen kann sich die Höhe der
Fördermittel für die einzelne Schule im kommenden
Programmjahr gegebenenfalls geringfügig verändern. Es ist
jedoch Sorge dafür getragen, dass die Beträge
grundsätzlich nicht geringer ausfallen. Die weiteren rund
520 Schulen, die für eine Teilnahme am
Startchancen-Programm ab dem kommenden Schuljahr infrage
kommen, sollen im vierten Quartal 2024 eine entsprechende
Einladung erhalten.
Weitere Informationen
zum Startchancen-Programm sowie zu häufig gestellten
Fragen sind im
Bildungsportal
abrufbar.
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Eröffnungsdatum IGA 2027 am 23. April 2027 |
IGA Metropole Ruhr 2027
Metropole Ruhrgebiet/Niederrhein - Die
Internationale Gartenschauausstellung (IGA Metropole Ruhr
2027) berichtet: Vier weiteren Projekten der kommunalen
Ebene Unsere Gärten verlieh die IGA Metropole Ruhr 2027
am Donnerstag, 29. August 2024, im Rahmen eines
Regionalen Forums in der Stadthalle Mülheim, direkt an
der Ruhr den 3. Stern. Bekanntgegeben wurde außerdem
der Eröffnungstermin der IGA 2027: Sie wird am 23. April
2027 ihre Tore öffnen.
Unter dem Motto: „Wie
wollen wir morgen leben?“ präsentiert die Internationale
Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 auf internationaler
Bühne und in drei Ebenen innovative Lösungsideen für
Zukunftsfragen der Grünen Infrastruktur und der
Stadtentwicklung in Metropolregionen.
Die
Ebene der Zukunftsgärten bietet daneben auch die Kulisse
für die Präsentationen des Garten- und Landschaftsbaus
und der Pflanzenproduktion sowie für ein vielfältiges
Veranstaltungsangebot. Die Kommunen zeigen auf der Ebene
Unsere Gärten die grünen Schätze der Region. Die Ebene
Mein Garten gibt den Bürger*innen Raum sich zu beteiligen
mit privaten Initiativen und Kooperationen.
Die Ebene Unsere Gärten Die Metropole Ruhr verfügt
über beeindruckende Garten- und Parkanlagen aus
unterschiedlichen Epochen, über spektakuläre Landmarken
der Industriekultur, artenreiche Industrie-natur und
regionale Grünzüge – unser grünes Erbe. Für die IGA 2027
rücken die Kommunen auf der Ebene Unsere Gärten diese in
den Fokus, werten sie auf und schaffen Neues. Immer im
Blick: die nachhaltige Entwicklung und Verbindung von
biodiversen Freiräumen, Erholungs- und Freizeitangeboten
für alle.
Anregender Austausch
zwischen den Kommunen Die Gäste der Veranstaltung
nutzten die Gelegenheit, sich an Thementischen mit den
Verantwortlichen der Durchführungsgesellschaft über den
Stand der Vorbereitung in den drei Ebenen Zukunftsgärten
Mein Garten und Unsere Gärten zu informieren und
auszutauschen.
Während
einer Podiumsdiskussion diskutierten, Klaus Beisiegel
(Stadt Mülheim an der Ruhr), Benjamin Steiling (Stadt
Dortmund), Kirsten Fischer (Hagen Marketing), Oliver
Makrlik (Stadt Moers) und Horst Fischer (Geschäftsführer
IGA 2027 gGmbH) über Chancen, Erwartungen und
Herausforderungen bei der Vorbereitung der IGA 2027 und
darüber, wie dieses große Gartenfestival im Stadtbild
sichtbar wird und wie sich die Kommunen über ihre
IGA-Projekte hinaus mit weiteren Aktionen und
Veranstaltungen beteiligen werden.
Ebenso wie
sich die vielen Vertreter*innen der Kommunen und
Projektträger untereinander austauschten – und sicher
viel Aufbruchstimmung in ihre Städte und Kreise mitnehmen
konnten.
Projekte Aquarellgarten in
Dinslaken/Voerde ausgezeichnet
Aquarellgarten Foto: IGA 2027
Das Regionale Forum
der IGA 2027 ist eine Einladung an die Kommunen und
Projektpartner*innen, am Prozess des Dekadenprojekts
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027
teilzuhaben und über die Entwicklungen informiert zu
werden. Unter dem Motto „Meilensteine feiern. Gemeinsam
Richtung 2027“ standen die bis zu diesem Tag erreichten
Fortschritte und Ergebnisse und die große Vorfreude auf
die Projekte im Mittelpunkt.
• Ein
besonderes Highlight: Der dritte Stern für weitere
Projekte der kommunalen Ebene Unsere Gärten. Diese
Projekte haben den Qualifizierungsprozess erfolgreich
abgeschlossen und ihre Finanzierung ist durch
Förderzusagen oder Eigenmittel von rund 7 Millionen Euro
gesichert, so dass sie bis zur nächsten Internationalen
Gartenausstellung umgesetzt werden können bzw. bereits
umgesetzt wurden.
An der Verleihung
nahmen rund 200 Gäste, Vertreter*innen der Kommunen,
insbesondere der investiven Projekte und der kommunalen
IGA 2027-Projektteams der drei Ebenen, der
Lenkungskreise, dem EGLV, dem LWL und des RVR und sowie
Vertreter*innen der Ministerien und Bezirksregierungen
teil. Darunter waren die IGA 2027-Geschäftsführung,
Mülheims Oberbürgermeister Marc Buchholz und der
stellvertretende Landrat des Kreises Wesel, Günter
Helbig.
• Rund 7 Millionen Euro
Investitionen in die Region Mit dem dritten Stern
ausgezeichnet wurden die Projekte „Von Gärten, Menschen
und Halden“ des LWL-Museums Zeche Zollern in Dortmund,
das „Seebad Hengstey“ in Hagen, die „Ozeanroute“ im
Ennepe-Ruhr-Kreis und der „Aquarellgarten“ an der
Emschermündung in Dinslaken/Voerde
(Emschergenossenschaft).
Die 3. Stern-Trophäen wurden durch Nina Frense und Horst
Fischer, Geschäftsführung der IGA Metropole Ruhr 2027
gGmbH, an die Projektträger*innen übergeben. Fischer
lobte die Ausgezeichneten: „Es sind allesamt großartige
und zukunftsweisende Projekte, die die IGA 2027 sehr
bereichern werden. Ich freue mich jetzt schon darauf, mir
die Umsetzung in natura anschauen zu können.“ Nina Frense
ergänzte in ihrer Laudatio, dass sich „hier zeigt, was
das Ruhrgebiet erreichen kann, wenn alle an einem Strang
ziehen.“
• Zudem gab sie das langerwartete
Eröffnungsdatum der IGA 2027 bekannt: Es wird der 23.
April 2027 sein! Die Projekte werden aus dem Programm
EFRE Erlebnis.NRW gefördert vom Ministerium für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie der
Europäischen Union.
• Projekt „Zeche
Zollern. Von Gärten, Menschen und Halden“ (Dortmund) Das
Outreach-Projekt "Von Gärten, Menschen und Halden" des
LWL-Museums Zeche Zollern in Dortmund wird das attraktive
Umfeld der Zeche Zollern auf informative und
unterhaltsame Weise erlebbar zu machen. Die eigens
entwickelte App ermöglicht es (Nicht-) Besucher*innen,
die Halde Zollern und die Arbeitersiedlung „Kolonie
Landwehr" durch interaktive Rundgänge zu erkunden – Orte,
die bisher unerschlossen waren. Auf der Halde Zollern
steht die Auseinandersetzung mit Artenschutz, Klimawandel
und biologischer Vielfalt im Fokus.
Der
authentische Arbeitergarten mit historischen Nutzpflanzen
und alten Hühnerrassen wird umfassend überarbeitet. Das
neue Projekt verknüpft historische Themen mit
zukunftsrelevanten Fragen. Die Themen reichen von
nachhaltiger Nahrungsmittelproduktion über
Geschlechtergerechtigkeit bis hin zu gesellschaftlicher
Teilhabe. Das Fördervolumen beträgt rund 426.000 Euro,
der Eigenanteil liegt bei rund 85.000 Euro.
• Projekt SeeBad Hengstey (Hagen)
Das historische Bad wird künftig ganzjährig
als multifunktionales Ausflugsziel und Erlebnis-Etappe
des Ruhrtalradweges nutzbar sein und ist ein attraktiver
Baustein für ein neues Tor in die Flusslandschaft
Mittleres Ruhrtal. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht das
historische Strandhaus und dessen Ausbau zu einem
Gastronomiebetrieb mit Übernachtungsmöglichkeiten. Der
BeachClub wertet die eigentliche Uferzone auf und bildet
ein neues mögliches Etappenziel auf dem RuhrtalRadweg.
Außergewöhnlich ist die Verbindung über eine
Stegkonstruktion zwischen beiden Hotspots über den
RuhrtalRadweg hinweg.
Auf dieser einzigartigen
Stegkonstruktion, die als Rampenanlage barrierefrei
konstruiert ist, kann man den Blick über den
atemberaubenden Landschaftsraum schweifen lassen. Aus
einem Badestandort wird so ein multifunktionaler
Freiraum mit hohem Erlebniswert zu einem
Leuchtturmprojekt für die Süduferentwicklung am
Hengsteysee. Investitiert werden rund 6,4 Millionen Euro.
Projektträger sind die Stadt Hagen und die HVG Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH.
• Projekt Aquarellgarten (Dinslaken/Voerde)
Das Projekt Aquarellgarten wird am dynamischen Delta der
Emscher-Mündung in Dinslaken und Voerde gleichermaßen das
Naturerlebnis und die lokalen Traditionen des
Färberhandwerks beleben: mit artenreichen und bunten
Blühwiesen aus regionalem Saatgut, mit Färberpflanzen und
Stauden, Zwiebelgewächsen und nachwachsenden Rohstoffen
auf einer Fläche von 1,4 Hektar entlang der Rad- und
Wanderwege rund um den Informations- und
Umweltbildungsort Hof Emschermündung. Während des
IGA-Jahres leben diese Traditionen, die bis ins 15.
Jahrhundert zurückreichen, mit gemeinschaftlichen
Pflückaktionen und Weiterverarbeitung der Pflanzen wieder
auf.
• Projekt Ozean-Route
Der Ennepe-Ruhr-Kreis möchte mit der Ozean-Route ein
Rad-Erlebnis-Angebot zur Erdgeschichte des Ruhrgebietes
entwickeln: Radfahrende erleben 75 Mio. Jahre
Kontinentaldrift sowie das Kommen und Gehen eines Ozeans
als „Prequel“ zur Geschichte der Kohle im Ruhrgebiet.
Besuchende sollen dabei erlebnisorientiert für das
Naturerbe dieser Region sensibilisiert werden.
Als Projekt mit fahrradtouristischem Schwerpunkt fördert
das Vorhaben zudem neben regionalen
Wertschöpfungseffekten auch die Qualifizierung des Wohn-
und Wirtschaftsstandortes der Region. Entlang der
Radrevier Route „Von Ruhr zur Ruhr“ soll hierzu an
geologischen Aufschlüssen ein dezentrales Informations-
und Erlebnisangebot geschaffen werden: Rastmöglichkeiten,
multimediale Informationsangebote und insbesondere die
digitalen Inszenierungen bilden dabei den Kern des
Angebotes an den zu entwickelnden Erlebnisstationen.
Geplant wird mit 1,3 Millionen Euro an Förder- und
400.000 Euro an Eigenmitteln.
• Zweite Sterne für Mülheimer Projekte Die
Gastgeberstadt Mülheim an der Ruhr erhielt zudem den
zweiten Stern für die Projekte Grüner Stadtring und MüGa
revisited. Die Projekte haben Fördermittel in Höhe von
774.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes NRW und des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Aussicht.
Grüner Stadtring Der Grüne Stadtring bündelt
als ganzheitlicher Stadtentwicklungsansatz vielfältige
Themen der nachhaltigen Stadt von Morgen: Mit dem Rad-
und Fußverkehrsring werden die Stadtteile Broich, Saarn
sowie die Innenstadt künftig über direkte Grünwegetrassen
miteinander verbunden. Zentraler Projektraum: das Gebiet
zwischen Florabrücke und RS1.
Neben einem
Brückenneubau ist dazu unter anderem auch eine Sanierung
des stark frequentierten Ruhrinselweges notwendig.
Klimaanpassungsmaßnahmen werden dabei von Beginn an
mitgedacht. So komplettiert das Projekt die Umgestaltung
von Mülheims Grüner Mitte.
MüGa revisited
Das Ziel des Projektes ist die Steigerung der
Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Erhöhung der
bioklimatischen Bedeutung für die MüGa, Teil der
Mülheimer Identität und grüne Verbindung zwischen
Kultureinrichtungen, den beiden Flussufern und den
angrenzenden Stadtquartieren. Gemeinsam mit den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wurden Ideen und
Maßnahmen entwickelt, die den Park und seine
Gartenschau-Idee in die Zukunft tragen.
Zentrale Bausteine der Neugestaltung des Geländes sind
insbesondere die Überarbeitung der Pflanzbereiche, die
Umgestaltung der Eingangsbereiche, die Ertüchtigung und
Inszenierung der bestehenden Teichanlage sowie der
bedarfsgerechte Umbau eines Spielplatzbereichs.
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Abfalltransportkontrolle der Bezirksregierung
Düsseldorf an der Autobahn 40 |
Düsseldorf, 30. August 2024 - Erstmals
hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine kooperative
Abfalltransportkontrolle organisiert: Rund 50
Mitarbeitende von 13 Behörden waren gestern (29.08.2024)
bei der Kontrolle der Bezirksregierung Düsseldorf an der
Autobahn 40 zwischen Venlo und Dortmund beteiligt.
Die Bilanz: Insgesamt wurden 61 Fahrzeuge
kontrolliert, in 18 Fällen gab es Beanstandungen wie
beispielsweise fehlerhafte Transportdokumente oder nicht
ordnungsgemäße Kennzeichnung der Lastwagen bezüglich der
transportierten Abfälle. Zudem kam es zu zwei illegalen
Abfallverbringungen, bei denen der Verdacht einer
Straftat besteht. In beiden Richtungen wurden Fahrzeuge
auf dem Parkplatz Neufelder Heide abgeleitet und dort von
den Expertinnen und Experten der beteiligten Behörden
kontrolliert.
Neben den Mitarbeitenden des
zuständigen Dezernats 52 der Bezirksregierung waren die
Polizeidienststellen Hilden und Moers, die
Vernetzungsstelle Umweltkriminalität des
Landeskriminalamts, die Hauptzollämter Duisburg und
Krefeld, das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM),
das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV), die Bezirksregierungen Arnsberg, Köln und
Münster sowie für die niederländischen Behörden das
Inspectie Leefomgeving en Transport (Inspektion
Lebensraum und Transport) dabei.
Regierungspräsident Thomas Schürmann erläuterte die
Bedeutung der kooperativen Kontrolle: „Solche gemeinsamen
Aktionen sind ein wichtiger Schritt nach vorne in der
operativen Überwachung. Aufgrund der Komplexität der
möglichen Straftaten ist ein hohes Maß an Rechtskenntnis
und umwelttechnischem Knowhow bei allen Akteuren
erforderlich. Kooperative Kontrolle dienen dem Wissens-
und Erfahrungsaustausch, fördern das gegenseitige
Verständnis in den jeweiligen Zuständigkeiten und
verbessern die Zusammenarbeit durch stärkere Vernetzung
aller Beteiligten.“
Bei den Kontrollen geht
es im Wesentlichen darum, illegale nationale oder auch
internationale Abfalltransporte zu verhindern. Geprüft
wird aber zum Beispiel auch, ob die mitzuführende
Dokumentation ordnungsgemäß ist und mit der tatsächlichen
Ladung übereinstimmt. Außerdem wird die ordnungsgemäße
Kennzeichnung der Fahrzeuge geprüft.
Hintergrund: Abfallstromkontrolle In NRW sind die
Bezirksregierungen für die Durchführung der
Abfallstromkontrolle zuständig. Aufgabe ist die
Überwachung der Abfallbewirtschaftung. Wesentlich dabei
ist die Kontrolle der Entsorgungsgrundpflichten und der
Pflichten bei Transportvorgängen, sowohl bei nationalen
als auch grenzüberschreitenden Entsorgungsvorgängen.
Dabei sind sowohl die Abfälle selbst durch ihre
unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen und ihre
Gefährlichkeit, als auch die handelnden Personen und
Firmen in der Abfallbewirtschaftung facettenreich. Die
Hauptakteure sind Erzeuger, Entsorger und Beförderer bzw.
Sammler von Abfällen, außerdem agieren in diesem
Wirtschaftszweig Makler und Händler von Abfällen.
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Minister Reul stellt Lagebild zu Messergewalt und
Bekämpfungskonzept vor |
Reul: Messergewalt ist jung und
männlich Düsseldorf, 28. August 2024 - Das
Ministerium des Innern teilt mit: Messergewalt
beschäftigt weiter die Behörden. „Gewalt im öffentlichen
Raum - Tatmittel Messer in Nordrhein-Westfalen 2019 bis
2023“ präsentiert. Auch ein Bekämpfungskonzept um
Messergewalt einzudämmen wurde vorgestellt. In dem
Lagebild hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Messerstraftaten der vergangenen Jahre umfangreich
ausgewertet.
Dabei standen Täter, Taten, Tatorte
und Opfer im Fokus der Untersuchung. Ausgewertet wurden
Taten, die sich auf öffentlichen Straßen, in
Partyhotspots oder in der Gastronomie ereigneten. Rund
3.500 Taten wurden 2023 mit dem Tatmittel Messer
begangen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme
um 43 Prozent. 15 Menschen starben nach einem
Messerangriff. Viele der Messertäter sind männlich,
jugendlich, sind in den Abend- und Nachtstunden im Freien
unterwegs. Etwa die Hälfte der Tatverdächtigen ist unter
21 Jahre alt.
Rund 45 Prozent der
Tatverdächtigen haben keinen deutschen Pass.
Innenminister Herbert Reul: „Erst der Mensch, der es in
der Hand hat, macht aus dem Messer eine Waffe. Wir müssen
mehr über Täter, Taten und Opfer erfahren, wenn wir diese
schrecklichen Messerangriffe verhindern wollen. Die
Auswertung sagt uns, dass Messergewalt jung und männlich
ist. Mich sorgt, dass - gemessen am Ausländeranteil in
der Bevölkerung - Tatverdächtige ohne deutsche
Staatsangehörigkeit überproportional vertreten sind.
Sich zu bewaffnen, hat sicher auch etwas mit
Männlichkeitsgehabe zu tun. Mit dem Messer mag sich ein
mancher stärker und unbesiegbarer in der dunklen Nacht
fühlen. Dieses mittelalterliche Bild von Männlichkeit tut
unserer Gesellschaft nicht gut.“
Um
Messergewalt einzudämmen, stellte Minister Reul
verschiedene Maßnahmen vor, die in den
Kreispolizeibehörden, angepasst an örtliche Gegebenheiten
und Kriminalitätsgeschehen, individuell umgesetzt werden.
Die Präventionsarbeit in Flüchtlingsunterkünften wird
künftig verstärkt. Neben individueller Waffentrageverbote
und Waffenverbotszonen gehört auch mobile
Videobeobachtung und strategische Fahndung dazu.
Innenminister Herbert Reul: „Jede Kreispolizeibehörde
muss selbst schauen, was individuell vor Ort
funktioniert. Deshalb soll auch vor Ort analysiert und
geprüft werden, welche Maßnahmen am besten greifen. Das
wollen wir hier aus Düsseldorf nicht vorgeben. Die eine
richtige Lösung gegen Messergewalt gibt es nicht.
Verschiedene Maßnahmen müssen ineinandergreifen.“
Dieses Konzept ist ausdrücklich keine Reaktion auf
den Terroranschlag vom 23.08.2024 in Solingen. Es ist
nicht als Bekämpfungskonzept gegen den islamistischen
Terrorismus zu verstehen, sondern bezieht sich allgemein
auf die steigende Anzahl von Messertaten im öffentlichen
Raum.
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Mangelnde
Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender
Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau
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Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung
beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb
eines Jahrzehnts zu sanieren. 1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK
Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr
ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr
„Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein
sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten
Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig
digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.
2
Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass
in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die
Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird.
Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und
geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.
Der
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage
4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie beantwortet.
1. Wie
bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik
hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung
bei Genehmigungsbehörden? Straßenbauvorhaben wie der Neubau der
A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen
berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der
Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass
neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen
Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.
Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden
parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde
Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das
Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche
für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die
Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.
Dies
wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl
aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.),
deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von
sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf
diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten
Betroffenen.
Die Träger öffentlicher Belange und sonstige
Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel
zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf.
über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine
parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen
Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am
29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.
Auch wurden
bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch
das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall
und Eignung des Verfahrens angewandt.
2.
Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei
der Landesregierung als Primärhindernis bei der
Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw.
Brückenbau gesehen? Die Landesregierung setzt sich für mehr
Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon
mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen
der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes
in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.
Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine
planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen,
soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit
einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können
als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des
Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der
Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.
3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in
der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus
bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind
betroffen?
Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die
B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen
Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der
Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten
Bereich nachfolgend dargestellt:
4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden
betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu
Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?
Zum einen stellt die
Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung,
auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum
anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte
Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes
wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser
Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.
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Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an
Grundschulen
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Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI –
neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung
Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 -
Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des
Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die
Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu
stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im
neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und
Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen,
Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in
unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt
unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen,
Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte
die Ministerin.
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Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der
Grundschule In den Grundschulen des Landes soll
künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und
Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das
Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die
beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde
mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable
Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet
werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend
sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden
Mathematik pro Woche unterrichtet.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von
3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr
begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf
diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen
dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die
Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit
dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die
unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs-
und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“
Zum Start des neuen Schuljahres wird das
erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der
Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit
dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr
umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend
Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.
•
Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das
Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen
ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der
Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle
Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von
der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist
wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird
allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere
Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt,
mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch
überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir
unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen
und die Sprachstandsfeststellung weitgehend
vereinheitlichen.“
•
Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein
digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das
Schulministerium erprobt ein solches digitales
Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen.
Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen
Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool
erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch
und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an
welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und
bietet passgenaue Übungen an.
Schulministerin
Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die
Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den
Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der
Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr.
Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten
Start in das Schulleben haben.“
•
Grundschulen werden von umfangreichen
Dokumentationspflichten entlastet Die Schulen in
Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29)
die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in
schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die
Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation
vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde
diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von
detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die
Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden
heruntergebrochen wurden.
•
Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine
Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich
schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge
der Unterrichtsarbeit festgehalten werden.
Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im
vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die
Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen
Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das
Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal
zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass
unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr
erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und
Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form
von Arbeitsplänen.“
•
Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut
für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für
schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat
außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die
Grundschulen bei der Erstellung der eigenen
Unterrichtsvorgaben unterstützt. Pilotprojekt zum
Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an
weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte
Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des
Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur
Verfügung gestellt.
Derzeit werden unter
Federführung von Nordrhein-Westfalen in der
Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den
Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend
startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres
gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues
KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den
kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten
entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht
eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu
stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine
Million Euro zur Verfügung.
Die Projektschulen
veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während
der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.
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Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen
der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der
schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und
Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung
stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine
große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen
Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues
Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an
weiterführende Schulen richtet.
Der
Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der
Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift
– eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über
660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits
gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und
Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in
Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am
neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/
bekunden.
Schulministerin Feller: „Die
Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler
ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere
Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen
Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und
Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das
hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die
Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten
Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der
neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren
Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei
dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“
Das
Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr
einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur
Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch
hier die Alphabetisierung. Abschließend erklärte
Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die
Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen
Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit
dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten
wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen
weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und
Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen,
Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die
Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren
Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen,
Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen
deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine
konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern
mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden
Schulen.“
Neben der Ausweitung von PIKAS
werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der
Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I
weiterentwickelt.
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Öffentliche Bekanntmachung des
Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
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Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am
20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die
Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie
für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde
Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.
Die
Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in
Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des
Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten
Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem
vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine
Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu
errichten und zu betreiben. Die vorhandenen
Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von
DK I-Abfällen genutzt werden.
Das
Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha
beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5
aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit
von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t
Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin
mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären,
können diese Zustellungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden.
Von dieser
Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als
Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der
Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen
Tageszeitungen wird der verfügende Teil des
Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung
und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen
Gemeinden bekannt gegeben.
Der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen
in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024
bei der Stadt Duisburg im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement,
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in
47051 Duisburg zur Einsicht aus während der
Dienststunden: - Montags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30
Uhr - Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30
bis 15:30 Uhr - Donnerstags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der
Pförtnerloge anmelden.
Bei der Stadt
Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im
alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden
von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 –
16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht
aus.
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum
Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie
den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder
elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf
angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können
innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der
Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf
(www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ ->
„Offenlagen“ eingesehen werden.
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Der etwas andere Weg in den Polizeidienst
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Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und
Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf
ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen
besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.
Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und
Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in
Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste
Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den
Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung,
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich
absolviert haben, ihre Zeugnisse.
Sie starten nun eine
Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an
insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in
diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben
mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit
Erfolg abgeschlossen.
Das neue Schulmodell, das es
seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife
den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den
herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse
voraussetzt. Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir
unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit
dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der
Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung
durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance
geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber
hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch
Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht
nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die
meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der
Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die
jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei
Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“
Schulministerin
Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten
Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive
in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen
und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut
angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische
Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am
Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“
In der
zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und
Absolventen die Fachhochschulreife und damit die
Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an
der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW,
kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den
Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer
Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und
Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die
kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an
polizeilichen Trainingseinheiten.
Im zweiten Jahr
schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten
die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den
Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht
und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des
späteren Bachelorstudiums.
In den vergangenen Jahren
hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen
Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im
Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den
Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl
der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15
erhöht worden.
Die vier neuen Standorte sind das
Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das
Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg
Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der
Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den
Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit
dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.
Weitere
Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei
https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/
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Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze
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Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen
für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung
Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025
hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den
Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im
Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive
umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr
für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen
Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem
Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr
als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um
56 Prozent seit 2017 (307.600). In Summe wird das
Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für
die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist
das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.
Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die
Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze
für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir
deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur
Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik
erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung
haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten
Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze
vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die
Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in
den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem
Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die
erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur
Verfügung.”
Im Jahr 2028
sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000
OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr
2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag
finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im
Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30
für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein
Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des
Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in
Grundschulen.
Familienministerin Josefine
Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen
ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen
Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem
neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen
Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der
Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und
Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe
des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft
zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende
Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis
ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir
als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die
Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“
Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1.
August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und
Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die
Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den
Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als
Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter
Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.
Im
Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen
Regelungsinhalte vor: Die bestehenden Regelungen zur
OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und
etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um
das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin
wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner
Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den
bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So
erhalten die Akteure und Verantwortlichen große
Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der
Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger
stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit
dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.
Die
Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines
gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin
bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der
Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen
und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in
offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien
zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler
Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende
Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe
Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.
Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der
OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre
Wünsche und Interessen sind durch vielfältige
Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen
an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung
der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die
Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote
wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen
Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die
Landesregierung die
Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft
gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze
zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für
Investitionen zur Verfügung. Im März dieses Jahres
haben das Familienministerium und das Schulministerium in
gemeinsamer Verantwortung dann
Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs vorgelegt.
Nun hat das
Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von
Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der
der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine
Grundlage bildet für die Ausgestaltung des
Rechtsanspruchs vor Ort.
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