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Schulministerin Feller: Klare, verbindliche und altersgerechte Regeln für die private Handynutzung an unseren Schulen

 Schulministerium unterstützt mit Leitlinien und erstmals mit exemplarischer Handyordnung /

Düsseldorf, 25. März 2025 - An den Grundschulen und in der Primarstufe an Förderschulen soll das Handy grundsätzlich in der Schultasche bleiben Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen sich bis zum Herbst 2025 eigene altersgerechte Regeln für die private Handynutzung geben und diese verbindlich in die Schulordnung aufnehmen.


Das Schulministerium hat die Schulen dazu aufgefordert, nun einen schulinternen Abstimmungsprozess zu starten, an dessen Ende klare und verbindliche Regeln für die Handynutzung stehen, die dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessen sind. Bei diesem Prozess werden die Schulen durch das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt.

Für die Grundschulen und in der Primarstufe an Förderschulen gibt es seitens des Ministeriums die weitreichende Empfehlung, die private Nutzung von Handys und Smartwatches auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich nicht zu erlauben.

Schulministerin Dorothee Feller: „Handys sind aus dem Leben junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dass wir an unseren Schulen einen verantwortungsvollen und altersgerechten Umgang damit finden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben. Darauf können wir gut aufbauen. Denn eines ist klar: Ein zu hoher Medienkonsum beeinträchtigt die Konzentration im Unterricht und das soziale Miteinander in den Pausen.“  


Um die Schulen in diesem partizipativen Prozess zu unterstützen, stellt das Ministerium mögliche Regeln zum Umgang mit Handys sowie eine exemplarische Handyordnung zur Verfügung. Diese gibt den Schulen Orientierung bei dem Abstimmungsprozess mit den Beteiligten. Sie kann von den Schulen in einem internen Abstimmungs- und Gestaltungsprozess individuell an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

Viele Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen bereits über Regelungen für die Handynutzung und machen damit positive Erfahrungen.  

Unterschiedliche Schulformen, Altersstufen und pädagogische Konzepte erfordern differenzierte Lösungsansätze. Für die Grundschulen und in der Primarstufe an Förderschulen sollten wegen des Alters der Schülerinnen und Schüler restriktive Regeln zum Handygebrauch festgelegt werden.
Das Schulministerium empfiehlt, die private Nutzung von Handys während des gesamten Schultags nicht zu erlauben
.

In Ausnahmefällen, etwa zur notwendigen Kommunikation mit Eltern oder aus medizinischen Gründen, bleiben jedoch Sonderregelungen möglich. Ministerin Feller: „Für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler muss die Schule ein besonderer Schutzraum sein, in dem sie sich ohne Ablenkung auf das Lernen und das gemeinsame Miteinander konzentrieren können. Die Nutzung eines Handys zu privaten Zwecken ist dafür nicht erforderlich.“  

Das Schulministerium empfiehlt, alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen: In einer Arbeitsgruppe aus Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie gegebenenfalls der Schulsozialarbeit sollen die aktuelle Praxis und Nutzung, bestehende Herausforderungen und bereits etablierte Regeln analysiert und kritisch hinterfragt werden. Anschließend sollen klare und verbindliche Regeln unter anderem zu folgenden Aspekten getroffen werden:  
Handynutzung im Schulgebäude, auf dem Schulhof, im Unterricht, in den Pausen und Freistunden, Festlegung von Handy- und handyfreien Zonen, Maßnahmen bei Regelverstößen und Kommunikationswege mit den Eltern für Notfälle.  


Die geplanten Regeln sollen in Lehrerkonferenzen, Schüler- und Elternversammlungen vorgestellt und diskutiert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulordnung trifft die Schulkonferenz.  

Schulministerin Dorothee Feller betont: „Demokratie erlernt man nicht allein aus dem Schulbuch – sie muss gelebt werden. Wenn Schülerinnen und Schüler aktiv an der Gestaltung der Handyregeln mitwirken, lernen sie, unterschiedliche Perspektiven abzuwägen, Kompromisse zu finden und Verantwortung für gemeinsame Entscheidungen zu übernehmen – essenzielle Fähigkeiten für ein demokratisches Miteinander.”  

Zudem fördert dieser Prozess eine weitere zentrale Kompetenz: „Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der eigenen Handynutzung und ihrem Medienverhalten auseinander. Sie reflektieren, wann und warum es sinnvoll ist, digitale Geräte zu nutzen oder bewusst darauf zu verzichten. Medienkompetenz ist in der heutigen Zeit unerlässlich und gehört zu den grundlegenden Fähigkeiten, die den Schülerinnen und Schülern an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vermittelt werden. Das ist und bleibt weiterhin wichtig. Und ebenso können sich so auch Eltern mit ihren Erfahrungen zur Handynutzung ihrer Kinder austauschen.“  


Abschließend betonte Schulministerin Feller: „Wir werden nun genau beobachten, wie die neuen Vorgaben umgesetzt werden und Wirkung entfalten und ob wir gegebenenfalls nachsteuern müssen. Selbstverständlich werde ich mich auch weiterhin mit den Kolleginnen und Kollegen in der Bildungsministerkonferenz eng austauschen und den Dialog mit der Wissenschaft fortsetzen. Klar ist für mich, dass wir das Thema nicht auf die lange Bank schieben dürfen. Deswegen handeln wir jetzt.”  

Die Empfehlungen sowie die exemplarische Handyordnung finden Sie hier:
www.schulministerium.nrw/handlungsempfehlung-handynutzung.

100 Jahre Regionalplanung – Jubiläum im Regionalrat

Bezirksregierung Düsseldorf: Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zur Windenergieplanung startet am 21. März 2025    
Düsseldorf, 20. März 2025 - Die Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen im Regionalplan kommt voran! Die Unterlagen zur entsprechenden 18. Änderung des Regionalplans wurden grundlegend überarbeitet. Auf dieser Basis hat der Regionalrat Düsseldorf am 05. März 2025 einstimmig eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen beschlossen.   Beteiligungsunterlagen online verfügbar  

Die entsprechenden Verfahrensunterlagen sind ab dem 21. März 2025 bis einschließlich zum 22. April 2025 online über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ unter dem Titel 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) öffentlich einsehbar LINK (https://url.nrw/rpd)  

In dem oben genannten Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit, zu dem Planentwurf, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Die maßgeblichen Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf im Amtsblatt Nr. 11 vom 13.03.2025.  


100 Jahre Regionalplanung – Jubiläum im Regionalrat 
In der heutigen 101. Sitzung des Regionalrates Düsseldorf würdigten der Regionalrat und die Bezirksregierung Düsseldorf das 100-jährige Bestehen der Regionalplanung in der Planungsregion Düsseldorf. Mit der Gründung des Landesplanungsverbands Düsseldorf e.V. im Jahr 1925 begann eine bis heute unverzichtbare, koordinierende und übergreifende Planung.


Angesichts der anhaltenden Stadt- und Wirtschaftsentwicklung über kommunale Grenzen hinweg bleibt es essenziell, diese Prozesse zu steuern und eine nachhaltige Raumentwicklung zu gewährleisten. Zu diesem besonderen Anlass hoben verschiedene Ehrengäste der Jubiläumssitzung die historische Bedeutung der Regionalplanung hervor. So dankte etwa Dr. Bernd Schulte, Staatssekretär und Amtschef in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, den Mitgliedern des Regionalrates Düsseldorf in seiner Rede für ihr Engagement bei der Regionalplanung und für die Stärkung des Zusammenhaltes.


„Der Regionalrat Düsseldorf hat in seinen vergangenen 100 Sitzungen immer wieder unter Beweis gestellt, dass er in der Lage ist, die richtigen Antworten auf planerische Fragestellungen zu finden und die Region zukunftsfest aufzustellen. Haben sich die Herausforderungen seit der ersten Sitzung auch immer wieder verändert, bleibt eine übergeordnete Raumplanung besonders in einem so großen und dicht besiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung.


Sie muss dafür sorgen, unterschiedliche Interessen vor Ort in Einklang zu bringen und Entwicklungsperspektiven zu erhalten. Mit dem Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans hat die Landesregierung ein Konzept für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Flächenentwicklung an Rhein, Ruhr und Lippe vorgelegt, die den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage mit wirtschaftlichem Wachstum und einer bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung in der Stadt und auf dem Land verknüpft.


In das weitere Verfahren werden wir die Regionalräte frühzeitig einbinden, weil sie ihre Regionen am besten kennen und wissen, worauf es in der planerischen Praxis ankommt“, so der Staatssekretär. Professor Dr. Priebs, Präsident der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL), stellte zudem in seiner Rede die aktuellen Herausforderungen und Chancen der Raumordnung in einer zunehmend dynamischen und komplexen Gesellschaft vor.


Dabei ging er auf Themen wie den Schutz von Freiräumen, die Sicherung von Wohn- und Wirtschaftsflächen sowie die Bedeutung einer integrierten Infrastrukturplanung ein. Auch der Vorsitzende des Regionalrates Düsseldorf, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, betonte die herausragende Bedeutung der Regionalplanung für die Entwicklung der Region: „Die Arbeit des Regionalrates hat sich in den letzten Jahrzehnten stetig weiterentwickelt. Von den Anfängen der Raumordnung über die großen Aufgaben der Nachkriegszeit bis hin zu den heutigen Erfordernissen der Energiewende und des Klimaschutzes – unsere Region war und ist immer gefordert, vorausschauend zu planen.

Gerade in Zeiten großer Umbrüche, wie dem Strukturwandel im Rheinischen Revier oder der Dekarbonisierung unseres Energiesystems, zeigt sich die unverzichtbare Bedeutung einer koordinierten Regionalplanung. Unsere Aufgabe ist es, nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die wirtschaftliche Entwicklung,


Wohnraumsicherung und Umweltbelange in Einklang bringen. Dies gelingt nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, dem Land NRW und den regionalen Akteuren.“ Regierungspräsident Thomas Schürmann schloss sich den Ausführungen an und unterstrich: „Die Regionalplanung steht heute mehr denn je vor der Aufgabe, überörtliche Aufgaben zu bewältigen und nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.

Ob Strukturwandel, Klimaanpassung oder der Ausbau erneuerbarer Energien – viele dieser zentralen Themen machen an Gemeinde- und Planungsraumgrenzen nicht halt. Nur durch eine vorausschauende und koordinierte Regionalplanung können wir die Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, Umweltvorsorge und gesellschaftlichen Bedürfnissen halten.


Besonders die Arbeit des Regionalrates ist dabei von unschätzbarem Wert, denn er sorgt für die notwendige politische Steuerung und trägt entscheidend dazu bei, dass die regionalen Interessen vertreten und umgesetzt werden. Die erfolgreiche Transformation unserer Region erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und allen Beteiligten. Unser Ziel muss es sein, Planungsprozesse effizient und transparent zu gestalten, um Akzeptanz zu sichern und gemeinsam eine weiterhin starke, zukunftsfähige Region zu formen.“


Die laufende 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) zeigt die aktuellen Herausforderungen der Regionalplanung. Sie zielt auf Basis bundes- und landesrechtlicher Vorgaben darauf ab, der klimaschonenden Windenergienutzung deutlich mehr Raum zu verschaffen, um die Energiewende und die regionale Ökonomie zu unterstützen. Zugleich soll die Regionalplanänderung aber auch zeitnah die Planungssicherheit in der ganzen Region erhöhen.


Gerade Letzteres ist in vielen Teilräumen wichtig, denn nach dem Abschluss des Verfahrens wären Windenergieanlagen nur noch in den künftigen Windenergiegebieten der Regional- und Bauleitplanung privilegiert – also erleichtert – zulässig. Um diese verschiedenen Planungsziele zu erreichen, wurden seitens Regionalplanung und des Regionalrates bereits vielfältigste Nutzungskonkurrenzen in der dicht besiedelten Region bewertet.


Alleine der Umweltbericht zählt einige tausend Seiten. Es galt, raum- und umweltgerechte sowie nicht zuletzt auch rechtssichere Lösungen in dem weiterhin ergebnisoffenen Verfahren zu finden. Die Bezirksregierung Düsseldorf sieht im einhundertjährigen Jubiläum nicht nur einen Anlass zum Feiern, sondern vor allem eine Verpflichtung, die Regionalplanung zukunftsfähig weiterzuentwickeln.


Dabei bleibt die sachorientierte Zusammenarbeit mit Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft entscheidend, um eine nachhaltige und lebenswerte Raumentwicklung zu gewährleisten. „Genau diese enge Zusammenarbeit, die der gesamten Region verpflichtet ist, bleibt der Schlüssel“, unterstrich Regionalplanerin Andrea Schmittmann.


Landesregierung stärkt Deutsch und Mathematik an Grundschulen

Düsseldorf, 19. März 2025 - Alle Grundschulen in Nordrhein-Westfalen nutzen künftig je eine Stunde mehr pro Woche für Unterricht und Förderung in Deutsch und Mathematik. Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dem Vorschlag der Landesregierung zugestimmt, diesen beiden Fächern in der Stundentafel dauerhaft zwei bislang flexibel einzusetzende Förderstunden zuzuweisen. Spätestens ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 werden damit in den Klassen 1 bis 4 durchgehend fünf bis sechs Stunden Deutsch- und Mathematikunterricht pro Woche erteilt.



Schulministerin Dorothee Feller: „Leistungsstudien wie PISA und IQB sind für Nordrhein-Westfalen ein glasklarer Handlungsauftrag. Viel zu viele Kinder und Jugendliche können nicht gut lesen, schreiben und rechnen. Das müssen, wollen und werden wir ändern! Daher weiten wir den Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik aus, wie es auch die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz empfohlen hat und dem andere Länder bereits folgen“


Mit dem erhöhten Stundenkontingent für Deutsch und Mathematik an Grundschulen setzt Nordrhein-Westfalen im Interesse der Schülerinnen und Schüler eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule um. Möglich wird der Fokus auf Deutsch und Mathematik durch eine Änderung in der Ausbildungsordnung für die Grundschulen, die zum kommenden Schuljahr in Kraft tritt: In der Stundentafel der Grundschulen werden die Förderstunden jetzt für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich den Fächern Deutsch und Mathematik zugewiesen.


Künftig werden also alle Schülerinnen und Schüler verstärkt in den so wichtigen Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert. Gleichzeitig bleibt die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler explizit in der Ausbildungsordnung für die Grundschulen festgeschrieben: „Alle Schülerinnen und Schüler werden durch die Grundschule individuell gefördert. Dies gilt vor allem für Kinder, die besonderer Unterstützung bedürfen, um erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können.“

Ministerin Feller: „Um erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können, müssen unsere Schülerinnen und Schüler von Beginn an lernen, gut zu lesen, zu schreiben und zu rechnen. Dafür geben wir ihnen nun mehr Zeit zum Üben, Wiederholen und Vertiefen.“


Zugleich, so erklärt die Ministerin, werden in Nordrhein-Westfalen weiterhin alle Kinder und Jugendlichen an allen Schulen individuell gefördert: „Nicht umsonst beginnt unser Schulgesetz mit dem Recht auf individuelle Förderung. Damit die fokussierte Förderung in Deutsch und Mathematik leistungsschwächeren und leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern gleichermaßen zuteilwird, können die Schulen ihre Lerngruppen weiterhin jederzeit teilen und zeitweise in Kleingruppen unterrichten. Mit dem Fokus auf Deutsch und Mathematik an unseren Grundschulen gehen wir den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg zu besseren Leistungen im Lesen, Schreiben und Rechnen.“


Im vergangenen Herbst hat das Schulministerium an über 100 Grundschulen ein digitales Screening erprobt, um den Lernstand der Kinder schon zum Zeitpunkt der Schulanmeldung zu erheben. Vorgesehen ist, hierfür allen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr ein digitales Tool zur Verfügung zu stellen.


Bereits zum Schuljahr 2023/24 hatte das Schulministerium zudem eine verbindliche Lesezeit von 3x20 Minuten für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt. Die Rückmeldungen aus den Schulen dazu sind ausgesprochen positiv. Zudem macht das Schulministerium den Schulen etwa mit divomath und dem Leseraum Online – kurz: LeOn digitale Angebote zur Förderung der Basiskompetenzen. LeOn wird bereits von mehr als 3.400 Schulen im Unterricht genutzt und wurde Anfang des Jahres mit dem Deutschen Lesepreis der Stiftung Lesen ausgezeichnet.


„Genauso wichtig wie das Lesen, Schreiben und Rechnen“, so befand Ministerin Feller, „sind die sozial-emotionalen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler. Kultur, Bewegung und soziales Miteinander finden sich deshalb unter anderem in Fächern wie Kunst, Musik und Sport in den Stundentafeln wieder. Als Schul- und Bildungsministerin ist mir sehr wichtig, dass wir unsere Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich fördern. Deshalb haben wir uns bewusst dafür entschieden, dass sich die Stärkung von Deutsch und Mathematik nicht zulasten anderer Fächer auswirkt.“


 Organstreitverfahren und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz eingegangen

 Verfassungsgerichtshof für das Land NRW
Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei im Landtag Nordrhein-Westfalen (FDP) hat am 18. März 2025 ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung eingeleitet und zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Sie ist der Auffassung, die vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung der Regelung über die sog. Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 GG komme einer Änderung der Landesverfassung gleich, ohne dass das Landesparlament daran beteiligt werde.


Die drohende Zustimmung der Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat am kommenden Freitag, den 21. März 2025, werde das Recht des Landtags auf Mitwirkung bei der Änderung der Landesverfassung aus Art. 69 der Landesverfassung verletzen und gegen die Verpflichtung der Landesregierung zur Verfassungsorgantreue gegenüber dem Landtag verstoßen.

Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt die Antragstellerin, der Landesregierung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, im Bundesrat einer Änderung des Art. 109 Abs. 3 GG zuzustimmen. VerfGH 20/25 (Antrag im Organstreitverfahren) VerfGH 21/25 (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung)

Für Bienen und Biodiversität – dringende Maßnahmen zum Umgang mit der Asiatischen Hornisse ergreifen

 Düsseldorf, 19. März 2025 - Landtag, Antrag der Fraktion der SPD
I. Ausgangslage Die Asiatische Hornisse (Vespa ve -lutina) breitet sich in Nordrhein-Westfalen immer weiter aus. Sie gehört zu den sogenannten invasiven Arten und hat, weil sie in Deutschland nicht heimisch ist, erhebliche Auswirkungen auf die Natur. Die Ausbreitung wird begünstigt durch den Klimawandel. Denn diese Art bevorzugt vor allem feuchte und warme Gebiete, ist aber auch anpassungsfähig an verschiedene klimatische Bedingungen.


Zu beobachten ist eine schwerpunktmäßige Verbreitung entlang des Rheins und hinein ins Ruhrgebiet. Die Folgen sind gravierend. Durch ihren enormen Hunger bedroht die Asiatische Hornisse den Insektenbestand. Ein einziges Volk hat einen Bedarf an Biomasse (also unter anderem an Insekten) von 11-20 Kilogramm pro Jahr.1 Ein Forscherteam der Universität Exeter untersuchte die Proteine in den Larven der Asiatischen Hornisse und fand dabei eine breite Palette an Beutetieren neben Honigbienen: Wildbienen, Wespen, Fliegen, Käfer, Schmetterlinge, Motten und Spinnen.

Die asiatische Hornisse erkennt man an der nahezu schwarzen Brust, leuchtend gelben Füßen und dem dunklen Hinterleib mit gelben Streifen. (Foto: Thomas Beissel)


Von den wichtigsten 50 wirbellosen Beutetierarten, die identifiziert wurden, sind 43 für ihre Bestäuberfunktion bekannt, darunter die drei Hauptbestäuber-Arten von Kulturpflanzen in Europa: neben der Honigbiene auch die Erd- und Gartenhummel.2 Damit bedroht die Asiatische Hornisse neben den Honigbienen auch den Insektenbestand generell. Kritisch ist zudem die Geschwindigkeit, in der sich die Asiatische Hornisse ausbreitet.


Experten gehen davon aus, dass der Bestand trotz Bekämpfung von Jahr zu Jahr um das Drei- bis Vierfache steigt. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt mehr als 400 Nester in NordrheinWestfalen gezählt, schildern Fachleute. In diesem Jahr könnten es damit schon über 1.000 sein. Damit kommt ein gewaltiges Problem auf die Biodiversität hierzulande zu. Bislang wird die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse vor allen Dingen als Problem der Imkerinnen und Imker beschrieben. Dies trifft so jedoch nicht zu, da auch Insektenbestände weit über die Honigbiene hinaus gefährdet sind.


Zudem ist bislang nicht klar, wie groß die wirtschaftlichen Schäden sind, die durch den Fraß der Asiatischen Hornisse beispielsweise an Obst entstehen. Die Auswirkungen auf die Land- und vielleicht auch Forstwirtschaft könnten immens werden, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird. Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse obliegt aktuell den Unteren Naturschutzbehörden. Sie stützen sich dabei auf EU-Recht sowie die Ausgestaltung dessen in Bundes- und Landesrecht.


Das derzeitige Management der Asiatischen Hornisse und damit ihre rigide Bekämpfung beruht auf Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Aktuell wird jedoch eine Änderung diskutiert, wodurch die asiatische Hornisse als „etablierte Art“ klassifiziert würde gemäß Art. 19. Dies hätte zur Folge, so befürchten betroffene Imkerverbände und Naturschützende, dass bei den Unteren Naturschutzbehörden aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten, die Bekämpfung der invasiven Art nur noch auf Sparflamme erfolgt.


Die zum Teil enormen Kosten bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse in Verbindung mit der angespannten Haushaltslage der Kommunen lassen für die Zukunft nichts Gutes erahnen. Fehlendes Geld kann somit dazu führen, dass die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse künftig nicht effizient eingedämmt wird, weil eine flächendeckende Bekämpfung unterbleibt.


Zu den negativen Folgen für die Biodiversität und den wirtschaftlichen Einbußen in der Landwirtschaft kommt zusätzlich das Problem, dass die Bevölkerung noch nicht ausreichend sensibilisiert und informiert ist. Zuvorderst steht das Ziel, Menschen in die Lage zu versetzen, Primär- und Sekundärnester der Asiatischen Hornisse zu erkennen und zu melden. Nur so ist es möglich, schon frühzeitig Nester entfernen zu lassen und damit die Gefahr zu minimieren, dass Völker gestört und in der Folge aggressiv werden könnten.


Beispielsweise beim unbedachten Baumbeschnitt könnten Nester beschädigt, die Insekten damit aufgebracht und unbeteiligte Menschen durch ausschwärmende Hornissen verletzt werden. Da es sich bei dem Gift der Asiatischen Hornisse um einen besonderen „Cocktail“ handelt, der insbesondere Allergiker gefährdet, ist beim Kontakt mit den Nestern höchste Vorsicht geboten.


Aus diesem Grunde lässt sich die Asiatische Hornisse auch nicht so leicht bekämpfen. Es braucht Fachkunde sowie gleichzeitig auch die Bereitschaft, Nester fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Durch Multiplikatorenschulungen wird schon jetzt dafür gesorgt, möglichst viel Fachkunde zu vermitteln. Hier sind es meist die Imkerinnen und Imker, die sich aufgrund ihrer Affinität zum Thema Bienen und Insekten entsprechend fortbilden.


Dass sie anschließend auf Nachfrage die Entfernung von Nestern und Völkern noch dazu ehrenamtlich übernehmen, ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil muss man solches Engagement mindestens dadurch fördern, dass entstandene und entstehende Kosten von der Allgemeinheit, die daran ein dringendes Interesse haben muss, gedeckt wird. Zusätzlich scheint es nötig, professionelle Dienste wie den der Schädlingsbekämpfung in eine Strategie zur Abwehr der Asiatischen Hornisse einzubinden.


Die verschiedenen Herausforderungen müssen auch für die Landesregierung ein Weckruf sein, das Thema ernst zu nehmen. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 4791 vermittelt einen anderen Eindruck. Darin scheint die Landesregierung entsprechende Gefahren in NordrheinWestfalen nicht abzusehen und betont stattdessen, dass es „keine Pflicht zur Bekämpfung“3 der Asiatischen Hornisse gibt. Vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen und der berechtigen Sorgen mit Blick auf die Zukunft ist es geboten, noch rechtzeitig umzudenken.

 II. Der Landtag stellt fest:
• Die Asiatische Hornisse hat sich in Nordrhein-Westfalen etabliert und breitet sich weitgehend ungehindert aus. Ihre Präsenz gefährdet die heimische Insektenvielfalt und bedroht nicht nur die Honigbienen, sondern auch andere Kulturbestäuber, die für Landwirtschaft und Ökosysteme unverzichtbar sind.
• Imkerinnen und Imker tragen bereits jetzt eine hohe finanzielle und personelle Belastung, um ihre Bienenvölker gegen die Asiatische Hornisse zu schützen. Ein effektives, koordiniertes Management der invasiven Art durch öffentliche Stellen ist dringend erforderlich.

• Die bisherige Praxis der Nestentfernung ist unzureichend: Ehrenamtliche Hornissenberater und -beraterinnen sowie Imkerverbände können dies nicht alleine leisten, während öffentliche Stellen bisher nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um eine wirksame Bekämpfung sicherzustellen.

• Neben den ökologischen Folgen sind auch wirtschaftliche Schäden zu erwarten: In anderen europäischen Ländern, insbesondere in Frankreich und Spanien, sind bereits deutliche Ernteausfälle durch eine reduzierte Bestäubungsleistung dokumentiert.

• Die Bevölkerung ist bislang unzureichend über die Asiatische Hornisse informiert.

• Unklare Meldewege und eine mangelnde Differenzierung zur der geschützten Europäischen Hornisse und der invasiven Asiatischen Hornisse erschweren eine effektive Bekämpfung.

• Die Asiatische Hornisse stellt ein gesundheitliches Risiko dar.

• Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung reichen nicht aus, um der rasanten Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu begegnen. Ohne entschlossenes Handeln drohen langfristige Schäden für die Biodiversität, die Landwirtschaft und die Imkerei und auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.

• Der Umgang mit der Asiatischen Hornisse ist eine Herausforderung, die das Umwelt- und das Landwirtschaftsressort betrifft. Eine effektive Politik zu koordinieren, wäre einfacher, wenn beide Felder in einem Ministerium zusammengefasst wären, wie es bis 2022 geübte Praxis war. III. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,

• ein effektives, landesweites Managementkonzept zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse zu entwickeln, das sowohl präventive als auch akute Maßnahmen umfasst.

• einen Runden Tisch zur Koordination der Bekämpfung einzurichten, in dem Vertreter der Imkerverbände, der Landwirtschaftskammern, der Unteren und Oberen Naturschutzbehörden, der Feuerwehren sowie wissenschaftlicher Institutionen regelmäßig zusammenkommen.

• die zentrale, digitale Meldeplattform des Landes bekannter zu machen, die für Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich ist und eine effiziente Weiterleitung an zuständige Stellen gewährleistet.

• die personellen und finanziellen Kapazitäten der Unteren Naturschutzbehörden zu erhöhen, damit eine professionelle und zeitnahe Entfernung von Hornissennestern gewährleistet werden kann.

• die Qualifizierung und Zertifizierung von Nestentfernern durch ein landesweites standardisiertes Ausbildungsprogramm zu fördern, um eine größere Zahl an Fachkräften für diese Aufgabe zur Verfügung zu haben.

• so ein landesweites Netz von Hornissenberatern und -beraterinnen zu schaffen.

• ehrenamtliche Imker, Imkerinnen, Hornissenberater, Hornissenberaterinnen sowie Nestentferner und Nestentfernerinnen durch ein Förderprogramm zu unterstützen, insbesondere bei der Anschaffung von Schutzkleidung, Fangvorrichtungen und weiterem Spezialgerät.

• sicherzustellen, dass die Kosten für die Nestentfernung nicht auf Imker, Imkerinnen oder Privatpersonen abgewälzt werden, sondern über ein Landesprogramm gedeckt werden.

• eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen für die Bevölkerung zu starten, um über die Unterscheidung zwischen der Europäischen und der Asiatischen Hornisse, die Bedeutung von Meldungen und die Verhaltensweisen im Umgang mit Nestern aufzuklären.

• die Forschung zu alternativen Bekämpfungsmethoden zu intensivieren, insbesondere zu neuen Monitoring-Verfahren, ökologisch verträglichen Bekämpfungstechniken und den langfristigen Auswirkungen der Art auf das Ökosystem.

• eine Bundesratsinitiative zu initiieren, um die Finanzierung und Bekämpfung invasiver Arten langfristig zu sichern und sicherzustellen, dass auch nach einer möglichen Umstufung der Asiatischen Hornisse in eine „etablierte Art“ weiterhin in ausreichendem Maße staatliche Maßnahmen ergriffen werden.



Land beschließt Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans

Düsseldorf, 14. März 2025 - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt ihren Kurs für ein international wettbewerbsfähiges und zugleich klimaneutrales und klimaangepasstes Industrieland konsequent fort und legt mit dem Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ihr Konzept für eine zukunftsorientierte, nachhaltigere Landesentwicklung vor.

Nordrhein-Westfalen soll wirtschaftlich stark bleiben und übernimmt zugleich Verantwortung für den schonenden Umgang mit Flächen und natürlichen Ressourcen. Eine nachhaltige Flächenentwicklung leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung und stellt gleichermaßen die Weichen für wirtschaftliches Wachstum und Entwicklungschancen in Stadt und Land.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir setzen ein klares Zeichen für eine nachhaltige Zukunft Nordrhein-Westfalens und passen die Landesplanung an die Herausforderungen eines modernen Industrielandes an. Durch eine gezielte Steuerung sichern wir wertvolle Flächen und ermöglichen weiterhin ein klimagerechtes Wachstum. Damit schaffen wir die Balance zwischen wirtschaftlichem Fortschritt, Ressourcenschonung und Klimaschutz. Gleichzeitig geben wir den Regionen und Kommunen im Land Planungssicherheit. Der LEP NRW zeigt, wie wirksamer Klimaschutz Hand in Hand mit einem zukunftsfesten und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort geht.“

Wesentliche Änderungen im LEP NRW:
Moderner „5-Hektar-Grundsatz“: Die sechs Planungsregionen erarbeiten gemeinsam mit den Kommunen maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen, mit dem das Ziel einer flächensparenden Siedlungsentwicklung kooperativ erreicht werden kann. Angestrebt wird eine Reduktion der täglichen Flächenneuinanspruchnahme auf 5 Hektar pro Tag, in der Langfristperspektive soll eine Flächenkreislaufwirtschaft erreicht werden.


Brachflächen aktivieren: Brachflächen werden künftig nicht mehr auf den planerischen Siedlungsflächenbedarf angerechnet. Das schafft mehr Handlungsoptionen für die Kommunen in der Flächenentwicklung und steigert damit die Chancen auf die Revitalisierung brachgefallener Flächen.
Mehr Flexibilität für die kommunale Bauleitplanung: Der Plan schafft neue Ausnahmen für eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung im Freiraum. Zudem erhalten kleinere Ortschaften wieder mehr Entwicklungsperspektiven.


Ressourcenschonender Rohstoffabbau: Die Regionalplanung erhält die künftige Vorgabe, bei der Rohstoffsicherung für Kies und Sand Einsparpotenziale bei Primärrohstoffen stärker als bisher zu berücksichtigen. Dies soll dem Schutz von Menschen, Landschaft und Natur zugutekommen und Abbaugeschehens schrittweise reduzieren. Für eine sichere und wettbewerbsfähige Rohstoffversorgung der Wirtschaft wird weiterhin gesorgt.


Nachsteuerung bei der Freiflächen-Photovoltaik: Ein neuer Steuerungsmechanismus sorgt dafür, dass der Ausbau der Freiflächen-Solarenergie weiter vorangetrieben wird, dabei aber landwirtschaftliche Flächen nicht übermäßig beansprucht werden.
Schutz wertvoller Agrarbereiche: Regionen, die Flächen mit hoher Qualität für die Lebensmittelproduktion und einer besonderen Bedeutung für die Landwirtschaft aufweisen, sollen in den Regionalplänen künftig als „Landwirtschaftliche Kernräume“ festgelegt und so stärker vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden.


Die Landesregierung lädt Bevölkerung, Regionen, Kommunen, Verbände und Unternehmen dazu ein, aktiv an der Planänderung mitzuwirken. Der Text der LEP-Änderung steht bereits heute zur Einsicht zur Verfügung. Das im April startende Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des LEP NRW gibt allen Interessierten die Gelegenheit, sich mit Anregungen und Stellungnahmen in das Planverfahren einzubringen. Zusätzlich finden zwei Dialogveranstaltungen, am Donnerstag, 3. April 2025, in Dortmund und am Montag, 7. April 2025, in Düsseldorf statt. Die finale Fassung der Änderung des LEP NRW wird dann mit Zustimmung des Landtags beschlossen.

Weitere Fragen und Antworten zum Landesentwicklungsplan NRW finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/3-aenderung-des-lep-faq

Informationen zu den Dialogveranstaltungen erhalten Sie hier: www.landesplanung.nrw.de

Zum Hintergrund
Der LEP NRW ist seit dem Jahr 2017 rechtskräftig und bildet im Land die oberste Ebene in einem hierarchisch gestuften Planungssystem. Er ist das zentrale Instrument für die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung und beinhaltet programmatische Festlegungen (verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze) insbesondere für die sechs Planungsregionen sowie auch für die Bauleitplanung in den 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden. Mit der 3. Änderung wird der LEP NRW abermals an die Anforderungen unserer Zeit angepasst. Die Änderung soll dabei auch zahlreiche von der Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossene Eckpunkte umsetzen.

Details zur öffentlichen Beteiligung werden mindestens eine Woche vor Beginn im Ministerialblatt des Landes bekannt gemacht. Hinweise und Anregungen können elektronisch über das Beteiligungsportal des Landes auf beteiligung.nrw.de erfolgen.

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen auswerten und abwägen. Die finale Fassung der Änderung des Landesentwicklungsplans wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024: Kriminalität sinkt - Weniger Raub und Diebstahl, mehr Körperverletzung und Cybercrime

Düsseldorf, 12. März 2025 - Nach einem Anstieg der Fallzahlen in den beiden Vorjahren, ist die Kriminalität in Nordrhein-Westfalen um ein Prozent gesunken. Die Polizei hat im vergangenen Jahr knapp unter 1,4 Millionen Straftaten (1.398.652) erfasst. Insgesamt konnten 53,5 Prozent aller Fälle (747.780) aufgeklärt werden. Am Mittwoch, 12. März 2025, hat Innenminister Herbert Reul die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 vorgestellt.

Innenminister Herbert Reul: „Die Kriminalität in Nordrhein-Westfalen ist zurückgegangen. Damit ist der steile Anstieg der Nach-Corona-Jahre erfolgreich ausgebremst: Trotz Europameisterschaft und trotz neuer Herausforderungen an allen Ecken und Enden. Im Jahr 2024 hat die Polizei geackert und wie immer eine gute Performance hingelegt. Wir können den Menschen bei der Polizei, mit und ohne Uniform, für ihren Einsatz nie genug danken. Sie alle sorgen dafür, dass Nordrhein-Westfalen sicher ist. In Zeiten, in denen unsere Demokratie vor großen Herausforderungen steht, ist unsere Polizei mehr denn je gefordert. Auf sie können wir uns verlassen.“

Die gesunkenen Fallzahlen sind insbesondere auf den Rückgang in den Bereichen Diebstahl insgesamt (- 1,3 Prozent; davon allein beim Ladendiebstahl - 5,1 Prozent), Raub (- 7,3 Prozent) und Waren- und Warenkreditbetrug (- 6,4 Prozent) zurückzuführen. Anstiege gab es in den Bereichen Wohnungseinbruch (+ 5,2 Prozent), Körperverletzung (+ 1,7 Prozent) sowie Cybercrime (+ 7,8 Prozent).

Insgesamt erfasste die Polizei im vergangenen Jahr 325.897 Opfer. Davon wurde etwa ein Prozent (3.172) bei einer Straftat schwer verletzt. 306 Menschen wurden getötet.

2024 wurden insgesamt 493.389 Tatverdächtige ermittelt (Straftaten mit ausländerrechtlichen Verstößen). Das waren 10.604 Tatverdächtige weniger als im Jahr 2023 (- 2,1 Prozent). Bei den Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße waren es insgesamt 474.123 Tatverdächtige. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag bei 35,6 Prozent (168.578).

In allen Altersgruppen ist die Anzahl der Tatverdächtigen im Vergleich zum Vorjahr gesunken. 99.984 Tatverdächtige waren unter 21 Jahre alt. Damit sank die Anzahl der unter 21-jährigen Tatverdächtigen um 7,4 Prozent. Bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung ist ein Anstieg bei den tatverdächtigen Kindern (+ 8,5 Prozent) und Jugendlichen (+ 2,1 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr festzustellen.

Gewaltkriminalität ist insgesamt um 0,4 Prozent gesunken. Hierzu zählen unter anderem Mord, Totschlag, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie vereinzelte Sexualstraftaten. Rund 55.600 Delikte wurden hier erfasst. Drei von vier Fälle konnten aufgeklärt werden (41.752). Im Zehnjahresvergleich ist im Bereich Gewaltkriminalität ein Anstieg um 20 Prozent zu erkennen. Bei einem nichtdeutschen Bevölkerungsanteil von 16,1 Prozent entfallen 34,3 Prozent der Opfer sowie 41,8 Prozent der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten auf diese Bevölkerungsgruppe.

Innenminister Herbert Reul: „Das ist die traurige Wasserstandsmeldung, wenn es darum geht, wie wir als Gesellschaft miteinander umgehen. Unsere Polizisten bekämpfen leider oft nur Symptome. Das, was an anderer Stelle nicht klappt – Erziehung, Schule, Integration – landet am Ende bei der Polizei. Heißt auch, die Statistik spuckt aus, wie es um unsere Gesellschaft - um uns - steht.“

479 Fälle wurden registriert, die dem Deliktsbereich Mord und Totschlag und Tötung auf Verlangen zugeordnet wurden. 2024 wurden 180 Morde erfasst (2023: 154). In 124 Fällen blieb es bei dem Versuch. Insgesamt wurden 297 Fälle von Totschlag registriert (2023: 315). In 221 Fällen blieb es bei dem Versuch. Zwei Fälle wurden im Bereich Tötung auf Verlangen gezählt (2023: 1). 136 Menschen sind dabei ums Leben gekommen.

Die Aufklärungsquote lag im Berichtsjahr hier bei 93,1 Prozent. Von den insgesamt 674 ermittelten Tatverdächtigen hatten etwa die Hälfte (48,7 Prozent) keinen deutschen Pass.

Die Polizei hat mit 151.176 Körperverletzungen 1,7 Prozent mehr erfasst als im Vorjahr (148.605). Über 86 Prozent aller bekannt gewordenen Körperverletzungen konnten aufgeklärt werden.

Erneut ist ein Anstieg der Fälle zu erkennen, in denen ein Messer als Tatmittel eingesetzt bzw. damit gedroht wurde (tatortunabhängig). Mit 7.295 Fällen ein Plus um über 20 Prozent. Das Landeskriminalamt hat bereits im vergangenen Jahr eine umfassende Sonderauswertung zu Messergewalt im öffentlichen Raum ausgearbeitet, die derzeit mit den Daten des Jahres 2024 fortgeschrieben wird. Im Herbst 2024 hat die Polizei Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung der Messergewalt einen Maßnahmenkatalog erstellt, der unter anderem Waffenverbotszonen, individuelle Waffentrageverbote und mobile Videobeobachtung beinhaltet. Jede Kreispolizeibehörde setzt lokal vor Ort eigenständig geeignete Maßnahmen um.

Innenminister Herbert Reul: „Unsere Polizeibehörden haben im Herbst damit begonnen die Maßnahmen gegen Messergewalt umzusetzen. Ich hoffe, dass wir im kommenden Jahr hier also erste positive Effekte sehen und diese Messergewalt eingedämmt bekommen. Ansonsten müssen wir nachsteuern.“

Mit rund 100.000 Ladendiebstählen wurden 5,1 Prozent weniger erfasst als im Jahr 2023. Mit rund 11.700 Raubdelikten wurden rund 7,3 Prozent weniger erfasst als 2023. Die Schadenssumme bei den Raubdelikten war mit 11,7 Millionen Euro geringer als im Vorjahr (14.730.853 Euro).

Die erfassten Taschendiebstähle stiegen geringfügig um 0,6 Prozent auf 39.757 Fälle an. Für das Berichtsjahr 2024 wurden rund 28.500 Wohnungseinbrüche gemeldet (+ 5,2 Prozent). 46,3 Prozent der Wohnungseinbrüche blieben unvollendet. Der Schaden insgesamt beläuft sich auf circa 126 Millionen Euro. Die bisher höchste Anzahl bei Wohnungseinbrüchen im Zehnjahresvergleich lag im Jahr 2015 bei rund 62.400 Fällen.

Mit 30.600 Fällen wurden 5,8 Prozent weniger Sexualstraftaten erfasst als 2023 (32.463). Die Aufklärungsquote liegt mit rund 80 Prozent weiter auf einem hohen Niveau. Unter den Bereich der Sexualdelikte fallen neben Vergewaltigung, sexueller Übergriffe und Nötigung auch Delikte wie sexueller Missbrauch von Kindern sowie Kinderpornographie. In den beiden letztgenannten Bereichen wurde ein Rückgang der Zahlen erfasst.

Innenminister Herbert Reul: „Das ist das ernüchternde Hellfeld. Ganz viel findet im Verborgenen statt, wovon die Polizei nichts erfährt. Gerade im Bereich Kinderpornographie wünschte ich mir, dass wir uns jedes Jahr aufs Neue übertreffen könnten. Wir haben viele, große Fälle und kommen mit dem Abarbeiten trotz personeller Verstärkungen in den letzten Jahren kaum hinterher. Wir müssen und werden die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz weiter ausbauen. Das Allerwichtigste ist aber, dass wir die Kinder aus den Fängen ihrer Peiniger befreien.“

Häusliche Gewalt ist mit rund 61.400 erfassten Fällen um 1,9 Prozent gestiegen. 51 Menschen starben dabei. Unter Häusliche Gewalt fallen alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt im innerfamiliären oder partnerschaftlichen Kontext. Das kann Körperverletzung, Bedrohung, Stalking oder auch Nötigung sein. Rund die Hälfte der insgesamt 66.754 Opfer lebten mit der tatverdächtigen Person in einem Haushalt.

Innenminister Herbert Reul: „183 Mütter, Töchter und auch Väter und Söhne sind pro Tag in Nordrhein-Westfalen Opfer von Häuslicher Gewalt geworden. Jede einzelne dieser Taten ist zu viel. Gerade im Bereich häuslicher Gewalt erfährt die Polizei von ganz Vielem nichts – Taten werden nicht angezeigt. Manchmal aus Angst, Scham oder falsch verstandener Loyalität. Melden Sie sich, wenn Sie vom Partner Gewalt erfahren. Trauen Sie sich. Nur dann kann sich auch etwas ändern. Wir unterstützen Sie dabei.“

10.084 Fälle von Widerstand gegen und tätlichen Angriff auf die Staatsgewalt und damit 162 Fälle mehr als im Vorjahr wurden erfasst (+ 1,6 Prozent). In rund 83,7 Prozent der Fälle von Widerstandshandlungen blieben die betroffenen Polizistinnen und Polizisten unverletzt.

Innenminister Herbert Reul: „Dieser Anstieg reiht sich ein in die Kategorie ‚den Respekt voreinander verloren‘. Jeder Aggression, jedem Hass und jeder Gewalt gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten, aber auch der Feuerwehr und Rettungsdienst gegenüber, werden wir weiter entschlossen entgegentreten. Denn die sind für uns alle auf der Straße, nehmen Gefahren für ihr Leben auf sich und sollten nichts Anderes erfahren als Dankbarkeit.“

Im Bereich Cybercrime hat die Polizei rund 22.800 Fälle und damit 7,8 Prozent mehr als im Vorjahr erfasst. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund 32,5 Millionen Euro. Unter den Bereich Cybercrime fallen Straftaten wie Computersabotage, Computerbetrug oder Datenhehlerei. Hinzu kommen noch rund 35.300 Fälle sogenannter Auslandsstraftaten im Bereich Cybercrime. Hier liegt die erfasste Schadensumme bei rund 30 Millionen Euro.


Schulen aus NRW gewannen beim diesjährigen Bundeswettbewerb für Schülerzeitungen zehn Preise

Große Erfolge für Nachwuchsredaktionen

Düsseldorf/Duisburg, 11. März 2025 - Sie heißen „Kendikracher”, „Schulgeflüster”, „Oberdolly” oder „So. Wie? So!”. Und diese nordrhein-westfälischen Zeitungen sind vom journalistischen Nachwuchs an Schulen so gut gemacht und produziert worden, dass sie nun bundesweite Beachtung gefunden haben. Gleich zehn Preise heimsten die jungen Redakteurinnen und Redakteure von acht Schülerzeitungen aus Nordrhein-Westfalen beim diesjährigen Schülerzeitungswettbewerb der Länder ein.


„Das ist ein großartiger Erfolg, der zeigt, mit welcher Leidenschaft sich viele Schülerinnen und Schüler und unterstützende Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen diesen wichtigen schulischen Medien widmen”, betont Schulministerin Dorothee Feller. „Schülerzeitungen fördern das Miteinander und das demokratische Verständnis in unseren Schulen und formen die Kompetenzen ihrer kreativen Köpfe beispielsweise bei der Recherche, beim Schreiben von Texten, beim Layouten oder beim Vertrieb ihrer journalistischen Produkte.”


Deutschlands größten alljährlichen Schülerzeitungswettbewerb veranstalten die Bundesländer zusammen mit der Jugendpresse Deutschland. In diesem Jahr gab es mehr als 700 Einreichungen. 30 Zeitungen aus elf Ländern gewannen in den einzelnen Kategorien „Grundschulen”, „Hauptschulen”, „Realschulen”, „Gymnasien”, „Förderschulen” und „Berufliche Schulen”.


Zusätzlich verlieh die Jury Sonderpreise für herausragende themenspezifische Beiträge und innovative journalistische Formate. „Die eingereichten Zeitungen begeisterten die Jury mit ihrem unglaublich breiten Themenspektrum. Dabei scheuen sich die Redaktionen nicht, sich auch in kontroverse Debatten einzumischen”, sagt Elena Everding, Geschäftsführender Bundesvorstand der Jugendpresse Deutschland e.V.

Die nordrhein-westfälischen Schülerzeitungsredaktionen haben sowohl in zwei Schulformkategorien als auch in zwei Online-Kategorien Preise gewonnen und darüber hinaus fünf Sonderpreise erhalten.

Die einzelnen Preise:
2. Platz Grundschulen: Kendikracher, Gemeinschaftsgrundschule Kendenich, Hürth

2. Platz Berufliche Schulen: Schulgeflüster, Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg, Duisburg

3. Platz Berufliche Schulen: einBlick, Kaufmännisches Berufskolleg Oberberg, Gummersbach

In der Kategorie Online-Schülerzeitungen haben zwei Schulen in ihrer Schulkategorie den Preis gewonnen.

Grundschulen: Coole Schule - Fuchsnachrichten, Gemeinschaftsgrundschule Ründeroth, Engelskirchen

Förderschulen: PunktSZ, Förderzentrum Nord, Selm

Auch für die folgenden Sonderpreise wurden nordrhein-westfälische Schulen erfolgreich nominiert. Sonderpreis EinSatz für eine bessere Gesellschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

2. Platz: Leonarda, Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Köln
3. Platz: So. Wie? So!, Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Bonn


Den Sonderpreis Gesund sein – was heißt das eigentlich? der AOK gewann:
Oberdolly, Gemeinschaftsgrundschule Oberdollendorf, Königswinter

Der Sonderpreis Hat Deine Schule Mobbing im Griff? der Werner-Bonhoff-Stiftung ging an: Coole Schule – Fuchsnachrichten, Gemeinschaftsgrundschule Ründeroth, Engelskirchen

Den Sonderpreis Schreiben gegen Ausgrenzung! – Preis für diskriminierungssensible Berichterstattung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft sicherte sich:
So. Wie? So! - Themenheft „Stolpersteine”, Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Bonn.

Der Schülerzeitungswettbewerb wird von der Kultusministerkonferenz empfohlen und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell unterstützt. Die Projektleitung seitens der Länder lag zum ersten Mal beim Land Baden-Württemberg. Die Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützt den Wettbewerb als Kongresspartner.


Die acht Sonderpreise wurden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die AOK, die Werner-Bonhoff-Stiftung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft sowie die Bundeszentrale für politische Bildung vergeben.


Das nordrhein-westfälische Schulministerium kooperiert auf Landesebene mit dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und der Kulturstiftung der Westfälischen Provinzial Versicherung als Ausrichter eigener Schülerzeitungswettbewerbe. Die Erstplatzierten dieser Schülerzeitungswettbewerbe nehmen automatisch für das Land Nordrhein-Westfalen am Schülerzeitungswettbewerb der Länder auf Bundesebene teil.

Maßnahmen für eine umfassende Kreislaufwirtschaft in Kommunen gesucht

„Circular Economy - CircularCities.NRW“
Düsseldorf, 4. März 2025 - Um Kommunen auf ihrem Weg zu einer klimaschonenderen Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, hat das Umweltministerium am Dienstag, 4. März 2025, die dritte Einreichungsrunde des Förderaufrufs „Circular Economy - CircularCities.NRW“ gestartet. Land und EU stellen hierfür 16 Millionen Euro über das EFRE/JTF-Programm Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.

„Kommunen haben zahlreiche Möglichkeiten, um eine ressourcen- und klimaschonende Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. Ziel ist, dass Produkte und Materialien immer wieder neu verwendet, repariert oder weiterverkauft werden. Mit unserem Förderaufruf stärken wir die Städte und Gemeinden bei der Abfallvermeidung und der sparsamen Nutzung wertvoller Rohstoffe", erklärte Umweltminister Oliver Krischer.

Der Schwerpunkt des Förderaufrufs „Circular Economy – CircularCities.NRW“ liegt auf den Bereichen Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur sowie ressourcenschonende Geschäftsmodelle. Gefördert werden Innovationen, Investitionen, Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie die Einstellung von Circular- Economy-Beauftragten in Kommunen.

In der jetzt startenden dritten Runde können sich die nächsten Projekte für eine Förderung bewerben – zum Beispiel mit Innovationen für ein verbessertes Recycling von kritischen Rohstoffen. Auch interkommunale Zusammenschlüsse können gefördert werden, wenn sie zum Beispiel die Sammlung und Wiederverwendung von Elektronik, Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Matratzen oder Reifen verbessern.

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Projektskizzen können bis zum 28. Mai 2025 eingereicht werden.

Hintergrund
Das Land Nordrhein-Westfalen gehört zu den innovativsten Regionen der Europäischen Union und hat sich zum Ziel gesetzt, Vorreiter einer ökologischen Transformation im Sinne des Europäischen Green Deals zu werden. Der Förderwettbewerb „Circular Economy – CircularCities.NRW“ ist ein wesentlicher Baustein dahin.

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen stehen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 EU-Mittel in Höhe von 1,9 Milliarden Euro des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) zur Verfügung. Hinzu kommen eine Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteile der Projekte.

Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität, Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen sowie strategische Technologien und Wettbewerbsfähigkeit.
Weitere Informationen: https://www.efre.nrw/einfach-machen/foerderung-finden/circular-economy-circularcitiesnrw
https://www.in.nrw/massnahmen/circular-cities-nrw


Erleichterter Zugang zu Abendgymnasien und Kollegs

NRW macht die Türen zum Zweiten Bildungsweg weiter auf
Düsseldorf, 28. Februar 2025 - Die Aufnahmevoraussetzungen für Abendgymnasien und Kollegs werden flexibler gestaltet. Nach den neuen Vorschriften können seit Beginn dieses Schuljahres, das an dieser Schulform am 1. Februar 2025 begann, mehr Menschen ohne klassische Bildungsbiografie einen höheren Schulabschluss erwerben.

Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „Lernen ist ein lebenslanger Prozess und es ist nie zu spät für einen Neuanfang. Ob nach persönlichen Herausforderungen oder einer beruflichen Neuorientierung: Ein höherer Schulabschluss bietet neue Chancen. Wir öffnen unsere Abendgymnasien und Kollegs für mehr Menschen, die ihren Bildungsweg neu gestalten möchten. Mir ist wichtig, dass unser Bildungssystem flexibel ist und für viele Menschen Aufstiegsmöglichkeiten schafft.“


Bislang war für die Aufnahme am Abendgymnasium oder Kolleg unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit erforderlich. In besonderen Fällen kann ab jetzt darauf verzichtet werden. Damit folgt das Schulministerium dem Beispiel der Abendrealschulen und öffnet nun auch Abendgymnasien und Kollegs für weitere Zielgruppen. 


Carsten Beeker, Sprecher des Dachverbands der Ringe (Abendgymnasien, Abendrealschulen und Kollegs) in Nordrhein-Westfalen, begrüßt dies ausdrücklich: „Schon lange haben wir uns als Sprachrohr der Weiterbildungskollegs dafür eingesetzt, dass die Aufnahmebedingungen novelliert werden, damit wir mehr Menschen mit gebrochenen Bildungsbiographien oder in herausfordernden Lebenssituationen den Zugang zu einem höheren Schulabschluss ermöglichen können. Es ist ein gutes Signal für unsere Schulform, dass das Schulministerium nun die Voraussetzungen dafür schafft.“


Die Änderung der Verwaltungsvorschrift ist ein erster Schritt, um das Profil der Kollegs und Abendgymnasien weiterzuentwickeln. In den kommenden Monaten wird das Ministerium gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Schulformen weitere Anpassungen erarbeiten. Ziel ist es, die Weiterbildungskollegs künftig noch stärker in die Beschulung neu zugewanderter Jugendlicher einzubinden. An den Abendgymnasien und den Kollegs ist es möglich, einen Abschluss der Sekundarstufe II nachträglich zu erwerben.

Der Bildungsgang des Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten, während der Bildungsgang des Kollegs ein vollzeitschulisches Weiterbildungsangebot ist. Die Bildungsgänge enden in der Regel nach sechs Semestern (drei Jahre) mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann gegebenenfalls nach vier Semestern (zwei Jahre) erworben werden. Insgesamt waren an diesen Schulformen im Schuljahr 2023/24 insgesamt 14.102 Studierende eingeschrieben.


Landesregierung legt zweites Klimaschutzpaket mit 35 Maßnahmen vor

Düsseldorf, 10. Februar 2025 - Nordrhein-Westfalen legt das zweite große Klimaschutzpaket vor: es umfasst 35 Maßnahmen und Mittel in Höhe von mehr als 750 Millionen Euro – für den Ausbau Erneuerbarer Energien, die Modernisierung der Produktion, die Qualifikation und Gewinnung von Fachkräften. Ziel ist, die nachhaltige Transformation der Wirtschaft voranzubringen, die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand zu stärken, Wachstum und Beschäftigung zu sichern.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Klimaschutz ist keine Belastung, sondern eine Chance. Nordrhein-Nordrhein-Westfalen als größtes Industrieland hat die Verantwortung – aber auch die Möglichkeit, den Wandel aktiv zu gestalten, einen Unterschied zu machen. Mit unserem zweiten Paket zeigen wir deutlich: Klimaschutz ist eine Chance für alle.

Für die Wirtschaft, die Kommunen und natürlich die Menschen in unserem Land. Wir gehen gemeinsam voran, um mit neuen Ideen und Technologien den Grundstein für eine lebenswerte Zukunft zu legen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und unser aller Wohlstand zu sichern.“

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Die zahlreichen Hiobsbotschaften vom Arbeitsmarkt zeigen: Der Standort Deutschland und das Industrieland Nordrhein-Westfalen müssen wieder wettbewerbsfähig werden – etwa durch niedrigere Energiepreise. Zugleich wollen wir die grüne Transformation schaffen – hin zu einer klimaschonenden Gestaltung von Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie einer Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien.

 Das zweite Klimaschutzpaket leistet einen Beitrag, beide Ziele zu vereinen, weil es unter anderem Maßnahmen bündelt, die Betriebe und Beschäftigte konkret dabei unterstützen, die eigene Transformation voranzutreiben und dabei Klimafreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbinden. Das Angebot stattet die Beschäftigten dafür mit wichtigem Fachwissen und Know-How aus und macht sie so zu Transformationstreibern vor Ort.“

Was steckt im zweiten Klimaschutzpaket der Landesregierung?
In drei zentralen Handlungsfeldern steckt eine Fülle von Vorhaben und Angeboten für Unternehmen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kommunen und die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Ausbau von Zukunftstechnologien und Wasserstoffwirtschaft
Der Einsatz von klimaschonenden Technologien ist ein Schlüssel zur Treibhausgasneutralität und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Nordrhein-Westfalen wird Wasserstoff-Kernland
Kleines Molekül, große Bedeutung beim Umbau der Industrie: Wasserstoff. Das Land stellt eigene Fördermittel bereit, um innovative Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie gemeinsam mit dem Bund zu ermöglichen. Die Wasserstoffleitstelle H2NRW vernetzt und unterstützt Unternehmen bei der Suche nach Fördermitteln.

Importkonzept Wasserstoff
Das Wirtschaftsministerium stellt die Weichen, damit genug Wasserstoff ins Land kommt, um den künftigen Bedarf für Produktion und Mobilität zu decken.
E-Trucks und Binnenschiffe
Das Land hilft und fördert beim Antriebswechsel im Güterverkehr und bei der Flotten-Umstellung in Speditionen.

Ansiedlungen
Das Land fördert direkte Investitionen in Unternehmensansiedlungen im Rheinisches Revier sowie im nördlichen Ruhrgebiet, die zur klimaneutralen und digitalen Transformation beitragen. (Förderaufruf Produktives.NRW)

Wachstumskapital
Start-ups und junge Unternehmen, die einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten, erhalten Wachstumskapital zu besonders günstigen Konditionen. (NRW.Seed.Cap)

Unternehmen und Beschäftigte in der Transformation stärken
Die Landesregierung schafft Rahmenbedingungen für die Wirtschaft mit vielfältigen Maßnahmen bei Investitionen sowie der Gewinnung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Sonderbürgschaft
Finanz- und Wirtschaftsministerium haben gemeinsam eine Sonderbürgschaft für Investitionen in die klimaneutrale Transformation auf den Weg gebracht. Unternehmen profitieren von einer verminderten Besicherung, einem geringeren Entgelt und Verfahrens-Erleichterungen.

Fachkräftesicherung
Damit Transformation für Unternehmen und ihre Beschäftigten gelingt, gilt es, Fachkräfte zu gewinnen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu qualifizieren. Das sind die Maßnahmen:

Coaching und Beratung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen im Rheinischen Revier und im nördlichen Ruhrgebiet, um Arbeitsstrukturen und -abläufe zu verändern (Coach2Change) oder Beschäftigte und Betriebe bei der Entwicklung zu klimafreundlichem Wirtschaften zu unterstützen (Fit für die Zukunft).

Förderung von kleinen Unternehmen, um Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu beschäftigen, zum Beispiel zur Umsetzung von Projekten für mehr Ressourcen- und Energieeffizienz.

Qualifizierung von betrieblichen Transformationsagentinnen und -agenten, um klimaneutrale Produktions- und Arbeitsweisen im Betrieb einzuführen und voranzutreiben.

Information für kleine und mittelgroße Unternehmen und Betriebsräte der Metall- und Elektroindustrie. Die Agentur T NRW informiert über Unterstützung in der digitalen und klimaneutralen Transformation.

Weiterbildung für Arbeitssuchende aus dem nördlichen Ruhrgebiet und dem Rheinischem Revier im Wachstumsfeld Grüne Logistik 4.0. Geschulte werden direkt in Speditions- und Logistikunternehmen vermittelt (GreenLogTrain). Kulturschaffende können durch Weiterbildung zu Experten für betriebsökologische Prozesse werden. (Transformationsmanagement Nachhaltige Kultur).

Mehr Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen
Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien ist zentral, um Gebäude CO2-frei beheizen, Fahrzeuge nachhaltig betreiben oder klimaneutrale Wärme für die Produktion bereitstellen zu können. Die Landesregierung treibt den Ausbau mit diesen Maßnahmen voran.

Wärmeplanung
Die Gemeinden sind nun zuständig für die Erstellung eines Wärmeplans, in dem der Weg zu einer bezahlbaren und klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 aufgezeigt wird.

Mitverdienen an der Windenergie
Eine Transparenz-Plattform informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen über neue Ausbauvorhaben und die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten.

Erneuerbare Energien an Verkehrswegen
Die Errichtung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen an Landes- und Kreisstraßen in Nordrhein-Westfalen soll erleichtert werden.

Geothermie
Nordrhein-Westfalen erkundet den Untergrund und sichert Investitionen von Unternehmen in Erdwärme-Projekte gegen Risiken ab.

Abwasserwärme
Gemeinsam wollen Landesregierung, NRW.Energy4Climate, Unternehmen und Kommunen die stärkere Nutzung der Wärmenutzung aus Abwässern unterstützen. Bis 2030 soll eine Terawattstunde pro Jahr an Nutzwärme erschlossen werden.

Die Landesregierung treibt Klimaschutz kontinuierlich voran und behält Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung des Wohlstands dabei stets im Blick. Die Maßnahmen werden neben dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium auch vom Arbeitsministerium, vom Umwelt- und Verkehrsministerium sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingebracht. Einige Maßnahmen des zweiten Klimaschutzpakets laufen bereits, weitere gehen in Kürze in Umsetzung.

Weitere Informationen und Erläuterungen zu den 35 Maßnahmen finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/klimaschutzpakete


Hilferufe aus den Kommunen – Finanzielle Überlastung der Kommunen in NRW

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Düsseldorf/Duisburg, 7. Februar 2025 - Viele Kommunen in NRW fühlen sich finanziell überlastet und vom Land im Stich gelassen.

1 Die finanzielle Situation in den Kommunen wird überwiegend eher schlecht bis sehr schlecht eingeschätzt, ohne Tendenz zur Besserung. Konkret schätzen 348 der 396 Städte und Gemeinden ihre finanzielle Lage für 2024 sehr schlecht oder eher schlecht ein.

2 Die Kommunen erwarten sogar eine weitere Verschlechterung ihrer Finanzsituation in den kommenden fünf Jahren. Im Jahr 2023 konnten nur noch 73 Kommunen ihren Haushalt strukturell ausgleichen, im Jahr 2024 werden es nur noch 18 Kommunen sein.

3 Bis 2028 werden 240 Kommunen ihre finanziellen Reserven völlig aufgebraucht haben.

4 Bereits im vergangenen Jahr haben sich nahezu alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einem Brandbrief an den Ministerpräsidenten mit der flehentlichen Bitte um Unterstützung gewandt.

5 Die erhoffte Unterstützung der Landesregierung ist jedoch ausgeblieben. Auch weiterhin wenden sich Kommunen an die Landesregierung6, in der Hoffnung, dass sie doch noch ein Einsehen haben wird und ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Kommunen nachkommt. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 4786 mit Schreiben vom 31. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

1. 2. Welche Kommunen haben sich bezüglich ihrer finanziellen Lage seit Beginn der aktuellen Wahlperiode bis zum Eingang dieser Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt? (Bitte nach Kommunen, Datum und Adressat in der Landesregierung auflisten.)

Wann und in welcher Form hat die Landesregierung den jeweiligen Kommunen geantwortet? (Bitte nach Kommune, Versanddatum und Absender in der Landesregierung auflisten.)

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Anlage verwiesen. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die finanzielle Überlastung der Kommunen in NRW zu verringern?

In Deutschland wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) im Jahr 2023 in ihren Kernhaushalten ein Finanzierungsdefizit von 6,2 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik am 3. April 2024 mitteilte, war dies das erste kommunale Finanzierungsdefizit seit dem Jahr 2011.

Im Jahr 2022 hatten die Kommunen bundesweit noch einen Überschuss von 2,2 Milliarden Euro verzeichnet. Auch im Land Nordrhein-Westfalen verzeichneten die Kommunen für das Jahr 2023 erstmals seit 2017 wieder ein Finanzierungsdefizit: Dieses beläuft sich auf - 2,0 Milliarden Euro nach 0,09 Milliarden Euro Finanzierungsüberschuss im Jahr 2022.

Treiber der Ausgabenseite - bundesweit wie im Land Nordrhein-Westfalen - waren vor allem die Sozialausgaben: Sie stiegen per Saldo um 2,1 Milliarden Euro bzw. + 9,7 Prozent auf 24,0 Milliarden Euro an (zum Vergleich bundesweit: + 11,7 Prozent). Hauptgrund für den Anstieg waren die zum 1. Januar 2023 erhöhten Regelsätze für das Bürgergeld nach SGB II und für die Sozialhilfe nach SGB XII.

Aber auch die Berechtigung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zum Bezug von Bürgergeld trug dazu bei, wenngleich im Gegenzug die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2023 mit 0,761 Milliarden Euro um rund 0,150 Milliarden Euro bzw. 16,4 Prozent niedriger ausfielen als im Vorjahr. Auch die übrigen wesentlichen kommunalen Sozialleistungsausgaben stiegen 2023 beträchtlich:
Die Ausgaben für Eingliederungshilfen nach SGB IX erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um rund 0,225 Milliarden Euro bzw. + 6,1 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro.


Die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII erhöhten sich um rund 0,596 Milliarden Euro bzw. + 9,9 Prozent auf 6,4 Milliarden Euro und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII stiegen um rund 0,752 Milliarden Euro bzw. + 18,1 Prozent auf 4,9 Milliarden Euro. Zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2023 einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um dafür Sorge zu tragen, dass der bundesseitige Finanzunterstützung von – seit Jahren
- 2023: 10,04 Milliarden Euro
- 2022: 8,81 Milliarden Euro
- 2021: 7,65 Milliarden Euro
- 2020: 7,50 Milliarden Euro
- 2019: 5,78 Milliarden Euro
- 2018: 5,78 Milliarden Euro
- 2017: 4,95 Milliarden Euro

Insbesondere mit den Investitionsauszahlungen werden erforderliche Neubauten, Modernisierungen und wesentliche Verbesserungen am kommunalen Vermögen wie Schulen, Sporteinrichtungen, Entwässerungsanlagen, Straßen, Wegen und Plätzen – unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen vor Naturgefahren, Klimaanpassungsmaßnahmen, und/oder der Verminderung von CO2 – getätigt.

Zur Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit leistet das Land Nordrhein-Westfalen Investitionszuwendungen an die Kommunen: Beliefen sich diese Investitionszuwendungen im Jahr 2016 noch auf rund 2,0 Milliarden Euro, erhöhten sich diese bis zum Jahr 2023 auf rund 3,8 Milliarden Euro (+ 1,8 Milliarden Euro bzw. + 90,0 Prozent).

Gegenüber dem Jahr 2022 erhöhten sich die Investitionszuwendungen seitens des Landes Nordrhein-Westfalen um 0,360 Milliarden Euro auf nunmehr rund 3,8 Milliarden Euro (+ 10,5 Prozent). Den gestiegenen kommunalen Investitionsauszahlungen stehen neben erhöhten Investitionseinzahlungen durch das Land Nordrhein-Westfalen des Weiteren Einzahlungen aus Investitionskrediten gegenüber: Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten erhöhten sich im Jahr 2023 um rund 1,89 Milliarden Euro auf 28,4 Milliarden Euro.

Diesen Kreditaufnahmen steht somit Vermögen gegenüber bzw. diese werden für die Vermögenserhaltung und/oder den weiteren Vermögensaufbau kommunalseitig eingesetzt. Neben den positiven Entwicklungen bei den Investitionsauszahlungen haben die Kommunen auch im Jahr 2023 den Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten in den Kernhaushalten weiter abgebaut: Angesichts der Dynamik der Ausgabeseite flachte sich der Abbaupfad im Jahr 2023 jedoch ab:



*Die Schuldenstatistik wurde erst zum 31. Dezember 2017 um Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung erweitert. 2016 belief sich der Wert der kommunalen Liquiditätskredite auf rund 26,355 Milliarden Euro zuzüglich (abgeleiteter) 1,573 Milliarden Euro begebener Anleihen zur Liquiditätssicherung.

Insgesamt haben die nordrhein-westfälischen Kommunen damit seit 2016 rund 7,0 Milliarden Euro bzw. 25,2 Prozent kommunale Liquiditätskredite abgebaut - bei gleichzeitig deutlich erhöhter Investitionstätigkeit in das kommunale Vermögen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen in vielfältiger Weise, beispielhaft soll auf folgende Maßnahmen hingewiesen werden:




 


Gewalt hat an unseren Schulen keinen Platz

Schulministerium stellt Schulen vielschichtige Unterstützungsangebote zur Verfügung / Ministerin Feller: Wir befinden uns in einem engen Austausch mit Expertinnen und Experten und prüfen stetig weitere Maßnahmen


Zur am Freitag, 24. Januar 2025 veröffentlichten Studie des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) zum Thema Gewalt an Schulen erklärt Schulministerin Dorothee Feller: „Es muss klar sein: Gewalt hat keinen Platz an unseren Schulen. Jeder, der am Schulleben beteiligt ist, muss sich sicher fühlen. Respekt, Wertschätzung und die Bereitschaft, Konflikte friedlich auszutragen, müssen elementare Werte auf dem Schulhof und in den Klassenräumen sein.

Beim Umgang mit dem Thema Gewalt unterstützen wir unsere Schulen bestmöglich. Es ist jedoch ebenso klar, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, ein friedliches soziales Klima zu schaffen und Gewalt zu verhindern. Schulen sind ein wichtiger Teil dieser Gesellschaft und leisten dazu ihren Beitrag.

Hinsichtlich dieser schulischen Gewaltprävention befinden wir uns im engen Austausch mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen. Und obwohl die verschiedenen Ansätze und Angebote des Landes zur Unterstützung der Schulen grundsätzlich positiv bewertet werden, geht es immer auch darum, ob wir weitere Maßnahmen noch implementieren müssen.”


Zum breit aufgestellten Unterstützungsangebot des Schulministeriums gehört der Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ inklusive seines Handbuches zur Krisenprävention. Auch unterstützen eigene schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention die am Schulleben Beteiligten vor Ort. Zudem haben nordrhein-westfälische Schulen auf der Basis des Leitfadens “Kinderschutz in der Schule” der Kultusministerkonferenz sowie der Handlungsempfehlungen des Notfallordners und des Krisenpräventionshandbuchs Schutzkonzepte zur Gewaltprävention erarbeitet oder befinden sich im Bearbeitungsprozess. Lehrkräften steht zudem mit der „Sprech:ZEIT 24/7” rund um die Uhr ein telefonisches psychosoziales Angebot zur Verfügung.


Auf der Ministeriumswebsite, im Bildungsportal, gibt es weitere Hintergründe zum Umgang mit dem Gesamtthemenkomplex Gewalt jeglicher Art und zu Informationsveranstaltungen des Schulministeriums. Darüber hinaus steht dort ein umfangreicher Frage-Antwort-Katalog zu diesem Thema zur Verfügung, der nach und nach erweitert wird. Die Fragen resultieren aus den digitalen Veranstaltungen zum Thema Gewalt aus dem vergangenen Jahr.


Verdopplung der SystEx-Stellen
Eine wichtige Rolle beim Verhindern von Gewaltvorfällen spielt die Schulpsychologie. Bei den schulpsychologischen Diensten sind Fachkräfte für Systemische Extremismusprävention angesiedelt. Die 54 schulpsychologischen Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen unterstützen Schulen durch eine systemische Beratung dabei, Gewalt an Schulen vorzubeugen und bei konkreten Vorfällen handlungssicher einzuschreiten. Zum kommenden Schuljahr sollen 54 weitere Stellen für Fachkräfte für Systemische Extremismusprävention (SystEx) bereitgestellt werden.


Damit werden die bisherigen 54 SystEx-Stellen verdoppelt. Alle am Schulleben Beteiligten erhalten direkte Unterstützung in den Schulen. In jedem Kreis beziehungsweise in kreisfreien Städten gibt es einen schulpsychologischen Dienst. Gemeinsame Träger dieser Dienste sind das Land und die jeweilige Kommune mit insgesamt 464 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Davon befinden sich 289 Stellen im Landesdienst und 175 Stellen im kommunalen Dienst.


Neues Programm „MindOut“
Schulministerin Feller hat vor wenigen Wochen ein neues Programm namens „MindOut“ vorgestellt, das jungen Menschen soziale und emotionale Schlüsselkompetenzen vermitteln soll, um Herausforderungen besser bewältigen zu können und an den Schulen eine von Respekt und Wertschätzung geprägte Atmosphäre zu fördern. „Schülerinnen und Schüler, die ein stabiles Selbstwertgefühl haben, können mit Herausforderungen besser umgehen. Das trägt dazu bei, dass es weniger Aggressionen und Konflikte gibt”, betont Ministerin Feller.


Förderung von Demokratiekompetenz
Um Extremismus und Gewalt entgegenzuwirken, muss zudem die Demokratiekompetenz der Schülerinnen und Schüler weiter gestärkt werden. „Die Werte der Demokratie müssen an den Schulen Tag für Tag gelebt werden, damit Schülerinnen und Schüler in der Praxis lernen können, dass friedliche Auseinandersetzungen bei Meinungsunterschieden ein elementarer Bestandteil unseres Zusammenlebens sind”, erläutert die Ministerin.


 So werden Kinder und Jugendliche auch bestärkt, allen Menschen respektvoll zu begegnen – unabhängig von familiärem, sozialem, kulturellem und religiösem Kontext sowie ihrer sexuellen Orientierung. Ziel der schulischen Demokratiebildung ist es, junge Menschen zu befähigen, verantwortungsvoll für die demokratischen Grundwerte einzutreten und sich gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit zu wenden.


Ministerin Feller hat gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung das Projekt „Your Vision Schule NRW“ ins Leben gerufen. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 bis 8 an allen weiterführenden Schulen, die im Rahmen des Projekts eigene Ideen für die Gestaltung der Schule von morgen entwickeln. Die Resonanz ist bisher sehr positiv.


Großer Stellenwert der Schulsozialarbeit
Von großer Bedeutung bei der Gewaltprävention ist auch die Schulsozialarbeit. Rund 2.000 Fachkräfte für Schulsozialarbeit sind mit ihrer sozialpädagogischen Fachexpertise im Landesdienst tätig. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten dabei eng mit den Lehrkräften, den pädagogischen Fachkräften im Ganztag, der Jugendhilfe und der Schulpsychologie zusammen.

Insbesondere mit Blick auf belastende Herausforderungen bieten Fachkräfte der Schulsozialarbeit unter anderem sozialpädagogische Hilfe durch Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes sowie sozialpädagogische Gruppenarbeit im Rahmen von Gewaltprävention und Stärkung des Sozialverhaltens an.


Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit 2022 auch die kommunale Schulsozialarbeit über das Landesprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ mit der Ermöglichung weiterer Beschäftigungsverhältnisse. Gegenwärtig kann allein auf Grundlage des Landesprogramms über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen von rund 1.200 Vollzeitstellen auf kommunaler Seite ausgegangen werden.