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Schulministerin Feller: Klare,
verbindliche und altersgerechte Regeln für die private
Handynutzung an unseren Schulen
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Schulministerium
unterstützt mit Leitlinien und erstmals mit
exemplarischer Handyordnung /
Düsseldorf, 25.
März 2025 - An den Grundschulen und in der Primarstufe an
Förderschulen soll das Handy grundsätzlich in der
Schultasche bleiben Das Ministerium für Schule und
Bildung teilt mit: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen
sollen sich bis zum Herbst 2025 eigene altersgerechte
Regeln für die private Handynutzung geben und diese
verbindlich in die Schulordnung aufnehmen.
Das Schulministerium hat die Schulen dazu aufgefordert,
nun einen schulinternen Abstimmungsprozess zu starten, an
dessen Ende klare und verbindliche Regeln für die
Handynutzung stehen, die dem Alter der Schülerinnen und
Schüler angemessen sind. Bei diesem Prozess werden die
Schulen durch das Ministerium für Schule und Bildung
unterstützt.
Für die Grundschulen und in der
Primarstufe an Förderschulen gibt es seitens des
Ministeriums die weitreichende Empfehlung, die
private Nutzung von Handys und Smartwatches auf dem
Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich nicht zu
erlauben.
Schulministerin Dorothee
Feller: „Handys sind aus dem Leben junger Menschen nicht
mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dass wir an
unseren Schulen einen verantwortungsvollen und
altersgerechten Umgang damit finden. Viele Schulen haben
sich bereits Regeln gegeben. Darauf können wir gut
aufbauen. Denn eines ist klar: Ein zu hoher Medienkonsum
beeinträchtigt die Konzentration im Unterricht und das
soziale Miteinander in den Pausen.“
Um die
Schulen in diesem partizipativen Prozess zu unterstützen,
stellt das Ministerium mögliche Regeln zum Umgang mit
Handys sowie eine exemplarische Handyordnung zur
Verfügung. Diese gibt den Schulen Orientierung bei dem
Abstimmungsprozess mit den Beteiligten. Sie kann von den
Schulen in einem internen Abstimmungs- und
Gestaltungsprozess individuell an die Gegebenheiten vor
Ort angepasst werden.
Viele Schulen in
Nordrhein-Westfalen verfügen bereits über Regelungen für
die Handynutzung und machen damit positive Erfahrungen.
Unterschiedliche Schulformen, Altersstufen und
pädagogische Konzepte erfordern differenzierte
Lösungsansätze. Für die Grundschulen und in der
Primarstufe an Förderschulen sollten wegen des Alters der
Schülerinnen und Schüler restriktive Regeln zum
Handygebrauch festgelegt werden. Das
Schulministerium empfiehlt, die private Nutzung von
Handys während des gesamten Schultags nicht zu erlauben.
In Ausnahmefällen, etwa zur notwendigen
Kommunikation mit Eltern oder aus medizinischen Gründen,
bleiben jedoch Sonderregelungen möglich. Ministerin
Feller: „Für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler
muss die Schule ein besonderer Schutzraum sein, in dem
sie sich ohne Ablenkung auf das Lernen und das gemeinsame
Miteinander konzentrieren können. Die Nutzung eines
Handys zu privaten Zwecken ist dafür nicht erforderlich.“
Das Schulministerium empfiehlt, alle
Beteiligten in den Prozess einzubeziehen: In einer
Arbeitsgruppe aus Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern,
Eltern sowie gegebenenfalls der Schulsozialarbeit sollen
die aktuelle Praxis und Nutzung, bestehende
Herausforderungen und bereits etablierte Regeln
analysiert und kritisch hinterfragt werden. Anschließend
sollen klare und verbindliche Regeln unter anderem zu
folgenden Aspekten getroffen werden: Handynutzung
im Schulgebäude, auf dem Schulhof, im Unterricht, in den
Pausen und Freistunden, Festlegung von Handy- und
handyfreien Zonen, Maßnahmen bei Regelverstößen und
Kommunikationswege mit den Eltern für Notfälle.
Die geplanten Regeln sollen in Lehrerkonferenzen,
Schüler- und Elternversammlungen vorgestellt und
diskutiert werden. Die endgültige Entscheidung über die
Schulordnung trifft die Schulkonferenz.
Schulministerin Dorothee Feller betont: „Demokratie
erlernt man nicht allein aus dem Schulbuch – sie muss
gelebt werden. Wenn Schülerinnen und Schüler aktiv an der
Gestaltung der Handyregeln mitwirken, lernen sie,
unterschiedliche Perspektiven abzuwägen, Kompromisse zu
finden und Verantwortung für gemeinsame Entscheidungen zu
übernehmen – essenzielle Fähigkeiten für ein
demokratisches Miteinander.”
Zudem fördert
dieser Prozess eine weitere zentrale Kompetenz:
„Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der
eigenen Handynutzung und ihrem Medienverhalten
auseinander. Sie reflektieren, wann und warum es sinnvoll
ist, digitale Geräte zu nutzen oder bewusst darauf zu
verzichten. Medienkompetenz ist in der heutigen Zeit
unerlässlich und gehört zu den grundlegenden Fähigkeiten,
die den Schülerinnen und Schülern an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen vermittelt werden. Das ist und bleibt
weiterhin wichtig. Und ebenso können sich so auch Eltern
mit ihren Erfahrungen zur Handynutzung ihrer Kinder
austauschen.“
Abschließend betonte
Schulministerin Feller: „Wir werden nun genau beobachten,
wie die neuen Vorgaben umgesetzt werden und Wirkung
entfalten und ob wir gegebenenfalls nachsteuern müssen.
Selbstverständlich werde ich mich auch weiterhin mit den
Kolleginnen und Kollegen in der Bildungsministerkonferenz
eng austauschen und den Dialog mit der Wissenschaft
fortsetzen. Klar ist für mich, dass wir das Thema nicht
auf die lange Bank schieben dürfen. Deswegen handeln wir
jetzt.”
Die Empfehlungen sowie die
exemplarische Handyordnung finden Sie hier:
www.schulministerium.nrw/handlungsempfehlung-handynutzung.
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100 Jahre Regionalplanung – Jubiläum im
Regionalrat |
Bezirksregierung Düsseldorf:
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zur Windenergieplanung
startet am 21. März 2025 Düsseldorf, 20.
März 2025 - Die Änderung der Festlegungen zu
Windenergieanlagen im Regionalplan kommt voran! Die
Unterlagen zur entsprechenden 18. Änderung des
Regionalplans wurden grundlegend überarbeitet. Auf dieser
Basis hat der Regionalrat Düsseldorf am 05. März 2025
einstimmig eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
und öffentlicher Stellen beschlossen.
Beteiligungsunterlagen online verfügbar
Die
entsprechenden Verfahrensunterlagen sind ab dem 21. März
2025 bis einschließlich zum 22. April 2025 online über
das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen
„Beteiligung NRW“ unter dem Titel 18. Änderung des
Regionalplans Düsseldorf (RPD) öffentlich einsehbar LINK
(https://url.nrw/rpd)
In dem oben genannten Zeitraum besteht für die
Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen die Möglichkeit, zu dem Planentwurf,
zu seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu
nehmen. Die maßgeblichen Informationen hierzu finden Sie
auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf im
Amtsblatt Nr. 11 vom 13.03.2025.
100 Jahre Regionalplanung – Jubiläum im Regionalrat
In der heutigen 101. Sitzung des
Regionalrates Düsseldorf würdigten der Regionalrat und
die Bezirksregierung Düsseldorf das 100-jährige Bestehen
der Regionalplanung in der Planungsregion Düsseldorf. Mit
der Gründung des Landesplanungsverbands Düsseldorf e.V.
im Jahr 1925 begann eine bis heute unverzichtbare,
koordinierende und übergreifende Planung.
Angesichts der anhaltenden Stadt- und
Wirtschaftsentwicklung über kommunale Grenzen hinweg
bleibt es essenziell, diese Prozesse zu steuern und eine
nachhaltige Raumentwicklung zu gewährleisten. Zu diesem
besonderen Anlass hoben verschiedene Ehrengäste der
Jubiläumssitzung die historische Bedeutung der
Regionalplanung hervor. So dankte etwa Dr. Bernd Schulte,
Staatssekretär und Amtschef in der Staatskanzlei des
Landes Nordrhein-Westfalen, den Mitgliedern des
Regionalrates Düsseldorf in seiner Rede für ihr
Engagement bei der Regionalplanung und für die Stärkung
des Zusammenhaltes.
„Der Regionalrat
Düsseldorf hat in seinen vergangenen 100 Sitzungen immer
wieder unter Beweis gestellt, dass er in der Lage ist,
die richtigen Antworten auf planerische Fragestellungen
zu finden und die Region zukunftsfest aufzustellen. Haben
sich die Herausforderungen seit der ersten Sitzung auch
immer wieder verändert, bleibt eine übergeordnete
Raumplanung besonders in einem so großen und dicht
besiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen von
entscheidender Bedeutung.
Sie muss dafür
sorgen, unterschiedliche Interessen vor Ort in Einklang
zu bringen und Entwicklungsperspektiven zu erhalten. Mit
dem Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans
hat die Landesregierung ein Konzept für eine
zukunftsorientierte und nachhaltige Flächenentwicklung an
Rhein, Ruhr und Lippe vorgelegt, die den Schutz unserer
natürlichen Lebensgrundlage mit wirtschaftlichem Wachstum
und einer bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung in der
Stadt und auf dem Land verknüpft.
In das
weitere Verfahren werden wir die Regionalräte frühzeitig
einbinden, weil sie ihre Regionen am besten kennen und
wissen, worauf es in der planerischen Praxis ankommt“, so
der Staatssekretär. Professor Dr. Priebs, Präsident der
Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft
(ARL), stellte zudem in seiner Rede die aktuellen
Herausforderungen und Chancen der Raumordnung in einer
zunehmend dynamischen und komplexen Gesellschaft vor.
Dabei ging er auf Themen wie den Schutz von
Freiräumen, die Sicherung von Wohn- und
Wirtschaftsflächen sowie die Bedeutung einer integrierten
Infrastrukturplanung ein. Auch der Vorsitzende des
Regionalrates Düsseldorf, Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke, betonte die herausragende Bedeutung der
Regionalplanung für die Entwicklung der Region: „Die
Arbeit des Regionalrates hat sich in den letzten
Jahrzehnten stetig weiterentwickelt. Von den Anfängen der
Raumordnung über die großen Aufgaben der Nachkriegszeit
bis hin zu den heutigen Erfordernissen der Energiewende
und des Klimaschutzes – unsere Region war und ist immer
gefordert, vorausschauend zu planen.
Gerade in
Zeiten großer Umbrüche, wie dem Strukturwandel im
Rheinischen Revier oder der Dekarbonisierung unseres
Energiesystems, zeigt sich die unverzichtbare Bedeutung
einer koordinierten Regionalplanung. Unsere Aufgabe ist
es, nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die
wirtschaftliche Entwicklung,
Wohnraumsicherung und Umweltbelange in Einklang bringen.
Dies gelingt nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den
Kommunen, dem Land NRW und den regionalen Akteuren.“
Regierungspräsident Thomas Schürmann schloss sich den
Ausführungen an und unterstrich: „Die Regionalplanung
steht heute mehr denn je vor der Aufgabe, überörtliche
Aufgaben zu bewältigen und nachhaltige Lösungen für die
Zukunft zu entwickeln.
Ob Strukturwandel,
Klimaanpassung oder der Ausbau erneuerbarer Energien –
viele dieser zentralen Themen machen an Gemeinde- und
Planungsraumgrenzen nicht halt. Nur durch eine
vorausschauende und koordinierte Regionalplanung können
wir die Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung,
Umweltvorsorge und gesellschaftlichen Bedürfnissen
halten.
Besonders die Arbeit des
Regionalrates ist dabei von unschätzbarem Wert, denn er
sorgt für die notwendige politische Steuerung und trägt
entscheidend dazu bei, dass die regionalen Interessen
vertreten und umgesetzt werden. Die erfolgreiche
Transformation unserer Region erfordert eine enge und
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Politik,
Verwaltung und allen Beteiligten. Unser Ziel muss es
sein, Planungsprozesse effizient und transparent zu
gestalten, um Akzeptanz zu sichern und gemeinsam eine
weiterhin starke, zukunftsfähige Region zu formen.“
Die laufende 18. Änderung des Regionalplans
Düsseldorf (RPD) zeigt die aktuellen Herausforderungen
der Regionalplanung. Sie zielt auf Basis bundes- und
landesrechtlicher Vorgaben darauf ab, der klimaschonenden
Windenergienutzung deutlich mehr Raum zu verschaffen, um
die Energiewende und die regionale Ökonomie zu
unterstützen. Zugleich soll die Regionalplanänderung aber
auch zeitnah die Planungssicherheit in der ganzen Region
erhöhen.
Gerade Letzteres ist in vielen
Teilräumen wichtig, denn nach dem Abschluss des
Verfahrens wären Windenergieanlagen nur noch in den
künftigen Windenergiegebieten der Regional- und
Bauleitplanung privilegiert – also erleichtert –
zulässig. Um diese verschiedenen Planungsziele zu
erreichen, wurden seitens Regionalplanung und des
Regionalrates bereits vielfältigste Nutzungskonkurrenzen
in der dicht besiedelten Region bewertet.
Alleine der Umweltbericht zählt einige tausend Seiten. Es
galt, raum- und umweltgerechte sowie nicht zuletzt auch
rechtssichere Lösungen in dem weiterhin ergebnisoffenen
Verfahren zu finden. Die Bezirksregierung Düsseldorf
sieht im einhundertjährigen Jubiläum nicht nur einen
Anlass zum Feiern, sondern vor allem eine Verpflichtung,
die Regionalplanung zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Dabei bleibt die sachorientierte Zusammenarbeit
mit Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft entscheidend,
um eine nachhaltige und lebenswerte Raumentwicklung zu
gewährleisten. „Genau diese enge Zusammenarbeit, die der
gesamten Region verpflichtet ist, bleibt der Schlüssel“,
unterstrich Regionalplanerin Andrea Schmittmann.
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Landesregierung stärkt Deutsch und Mathematik an
Grundschulen |
Düsseldorf, 19. März 2025 - Alle
Grundschulen in Nordrhein-Westfalen nutzen künftig je
eine Stunde mehr pro Woche für Unterricht und Förderung
in Deutsch und Mathematik. Der Schulausschuss des
nordrhein-westfälischen Landtags hat dem Vorschlag der
Landesregierung zugestimmt, diesen beiden Fächern in der
Stundentafel dauerhaft zwei bislang flexibel
einzusetzende Förderstunden zuzuweisen. Spätestens ab dem
kommenden Schuljahr 2025/26 werden damit in den Klassen 1
bis 4 durchgehend fünf bis sechs Stunden Deutsch- und
Mathematikunterricht pro Woche erteilt.
Schulministerin Dorothee Feller: „Leistungsstudien wie
PISA und IQB sind für Nordrhein-Westfalen ein glasklarer
Handlungsauftrag. Viel zu viele Kinder und Jugendliche
können nicht gut lesen, schreiben und rechnen. Das
müssen, wollen und werden wir ändern! Daher weiten wir
den Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik
aus, wie es auch die Ständige Wissenschaftliche
Kommission der Kultusministerkonferenz empfohlen hat und
dem andere Länder bereits folgen“
Mit dem
erhöhten Stundenkontingent für Deutsch und Mathematik an
Grundschulen setzt Nordrhein-Westfalen im Interesse der
Schülerinnen und Schüler eine Vereinbarung der
Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule um.
Möglich wird der Fokus auf Deutsch und Mathematik durch
eine Änderung in der Ausbildungsordnung für die
Grundschulen, die zum kommenden Schuljahr in Kraft tritt:
In der Stundentafel der Grundschulen werden die
Förderstunden jetzt für alle Schülerinnen und Schüler
verbindlich den Fächern Deutsch und Mathematik
zugewiesen.
Künftig werden also alle
Schülerinnen und Schüler verstärkt in den so wichtigen
Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert.
Gleichzeitig bleibt die individuelle Förderung aller
Schülerinnen und Schüler explizit in der
Ausbildungsordnung für die Grundschulen festgeschrieben:
„Alle Schülerinnen und Schüler werden durch die
Grundschule individuell gefördert. Dies gilt vor allem
für Kinder, die besonderer Unterstützung bedürfen, um
erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können.“
Ministerin Feller: „Um erfolgreich im Unterricht
mitarbeiten zu können, müssen unsere Schülerinnen und
Schüler von Beginn an lernen, gut zu lesen, zu schreiben
und zu rechnen. Dafür geben wir ihnen nun mehr Zeit zum
Üben, Wiederholen und Vertiefen.“
Zugleich, so
erklärt die Ministerin, werden in Nordrhein-Westfalen
weiterhin alle Kinder und Jugendlichen an allen Schulen
individuell gefördert: „Nicht umsonst beginnt unser
Schulgesetz mit dem Recht auf individuelle Förderung.
Damit die fokussierte Förderung in Deutsch und Mathematik
leistungsschwächeren und leistungsstärkeren Schülerinnen
und Schülern gleichermaßen zuteilwird, können die Schulen
ihre Lerngruppen weiterhin jederzeit teilen und zeitweise
in Kleingruppen unterrichten. Mit dem Fokus auf Deutsch
und Mathematik an unseren Grundschulen gehen wir den
nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg zu besseren
Leistungen im Lesen, Schreiben und Rechnen.“
Im vergangenen Herbst hat das Schulministerium an über
100 Grundschulen ein digitales Screening erprobt, um den
Lernstand der Kinder schon zum Zeitpunkt der
Schulanmeldung zu erheben. Vorgesehen ist, hierfür allen
Grundschulen in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr ein
digitales Tool zur Verfügung zu stellen.
Bereits zum Schuljahr 2023/24 hatte das Schulministerium
zudem eine verbindliche Lesezeit von 3x20 Minuten für
alle Kinder im Grundschulalter eingeführt. Die
Rückmeldungen aus den Schulen dazu sind ausgesprochen
positiv. Zudem macht das Schulministerium den Schulen
etwa mit divomath und dem Leseraum Online – kurz: LeOn
digitale Angebote zur Förderung der Basiskompetenzen.
LeOn wird bereits von mehr als 3.400 Schulen im
Unterricht genutzt und wurde Anfang des Jahres mit dem
Deutschen Lesepreis der Stiftung Lesen ausgezeichnet.
„Genauso wichtig wie das Lesen, Schreiben und
Rechnen“, so befand Ministerin Feller, „sind die
sozial-emotionalen Kompetenzen unserer Schülerinnen und
Schüler. Kultur, Bewegung und soziales Miteinander finden
sich deshalb unter anderem in Fächern wie Kunst, Musik
und Sport in den Stundentafeln wieder. Als Schul- und
Bildungsministerin ist mir sehr wichtig, dass wir unsere
Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich
fördern. Deshalb haben wir uns bewusst dafür entschieden,
dass sich die Stärkung von Deutsch und Mathematik nicht
zulasten anderer Fächer auswirkt.“
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Organstreitverfahren
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im
Zusammenhang mit der Änderung der Schuldenbremse im
Grundgesetz eingegangen
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Verfassungsgerichtshof
für das Land NRW Die Fraktion der Freien
Demokratischen Partei im Landtag Nordrhein-Westfalen
(FDP) hat am 18. März 2025 ein Organstreitverfahren gegen
die Landesregierung eingeleitet und zugleich einen Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Sie
ist der Auffassung, die vom Deutschen Bundestag
beschlossene Änderung der Regelung über die sog.
Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 GG komme einer Änderung
der Landesverfassung gleich, ohne dass das
Landesparlament daran beteiligt werde.
Die
drohende Zustimmung der Landesregierung zur geplanten
Grundgesetzänderung im Bundesrat am kommenden Freitag,
den 21. März 2025, werde das Recht des Landtags auf
Mitwirkung bei der Änderung der Landesverfassung aus Art.
69 der Landesverfassung verletzen und gegen die
Verpflichtung der Landesregierung zur
Verfassungsorgantreue gegenüber dem Landtag verstoßen.
Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung begehrt die Antragstellerin, der
Landesregierung bis zu einer Entscheidung in der
Hauptsache zu untersagen, im Bundesrat einer Änderung des
Art. 109 Abs. 3 GG zuzustimmen. VerfGH 20/25 (Antrag im
Organstreitverfahren) VerfGH 21/25 (Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Anordnung)
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Für Bienen und Biodiversität –
dringende Maßnahmen zum Umgang mit der Asiatischen
Hornisse ergreifen
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Düsseldorf, 19.
März 2025 - Landtag, Antrag der Fraktion der SPD I.
Ausgangslage Die Asiatische Hornisse (Vespa ve -lutina)
breitet sich in Nordrhein-Westfalen immer weiter aus. Sie
gehört zu den sogenannten invasiven Arten und hat, weil
sie in Deutschland nicht heimisch ist, erhebliche
Auswirkungen auf die Natur. Die Ausbreitung wird
begünstigt durch den Klimawandel. Denn diese Art
bevorzugt vor allem feuchte und warme Gebiete, ist aber
auch anpassungsfähig an verschiedene klimatische
Bedingungen.
Zu beobachten ist eine
schwerpunktmäßige Verbreitung entlang des Rheins und
hinein ins Ruhrgebiet. Die Folgen sind gravierend. Durch
ihren enormen Hunger bedroht die Asiatische Hornisse den
Insektenbestand. Ein einziges Volk hat einen Bedarf an
Biomasse (also unter anderem an Insekten) von 11-20
Kilogramm pro Jahr.1 Ein Forscherteam der Universität
Exeter untersuchte die Proteine in den Larven der
Asiatischen Hornisse und fand dabei eine breite Palette
an Beutetieren neben Honigbienen: Wildbienen, Wespen,
Fliegen, Käfer, Schmetterlinge, Motten und Spinnen.

Die asiatische Hornisse erkennt man an der nahezu schwarzen Brust,
leuchtend gelben Füßen und dem dunklen Hinterleib mit gelben
Streifen. (Foto: Thomas Beissel)
Von den
wichtigsten 50 wirbellosen Beutetierarten, die
identifiziert wurden, sind 43 für ihre Bestäuberfunktion
bekannt, darunter die drei Hauptbestäuber-Arten von
Kulturpflanzen in Europa: neben der Honigbiene auch die
Erd- und Gartenhummel.2 Damit bedroht die Asiatische
Hornisse neben den Honigbienen auch den Insektenbestand
generell. Kritisch ist zudem die Geschwindigkeit, in der
sich die Asiatische Hornisse ausbreitet.
Experten gehen davon aus, dass der Bestand trotz
Bekämpfung von Jahr zu Jahr um das Drei- bis Vierfache
steigt. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt mehr als 400
Nester in NordrheinWestfalen gezählt, schildern
Fachleute. In diesem Jahr könnten es damit schon über
1.000 sein. Damit kommt ein gewaltiges Problem auf die
Biodiversität hierzulande zu. Bislang wird die
Ausbreitung der Asiatischen Hornisse vor allen Dingen als
Problem der Imkerinnen und Imker beschrieben. Dies trifft
so jedoch nicht zu, da auch Insektenbestände weit über
die Honigbiene hinaus gefährdet sind.
Zudem
ist bislang nicht klar, wie groß die wirtschaftlichen
Schäden sind, die durch den Fraß der Asiatischen Hornisse
beispielsweise an Obst entstehen. Die Auswirkungen auf
die Land- und vielleicht auch Forstwirtschaft könnten
immens werden, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert
wird. Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse obliegt
aktuell den Unteren Naturschutzbehörden. Sie stützen sich
dabei auf EU-Recht sowie die Ausgestaltung dessen in
Bundes- und Landesrecht.
Das derzeitige
Management der Asiatischen Hornisse und damit ihre rigide
Bekämpfung beruht auf Art. 16 der Verordnung (EU) Nr.
1143/2014. Aktuell wird jedoch eine Änderung diskutiert,
wodurch die asiatische Hornisse als „etablierte Art“
klassifiziert würde gemäß Art. 19. Dies hätte zur Folge,
so befürchten betroffene Imkerverbände und
Naturschützende, dass bei den Unteren Naturschutzbehörden
aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten, die
Bekämpfung der invasiven Art nur noch auf Sparflamme
erfolgt.
Die zum Teil enormen Kosten bei der
Bekämpfung der Asiatischen Hornisse in Verbindung mit der
angespannten Haushaltslage der Kommunen lassen für die
Zukunft nichts Gutes erahnen. Fehlendes Geld kann somit
dazu führen, dass die Ausbreitung der Asiatischen
Hornisse künftig nicht effizient eingedämmt wird, weil
eine flächendeckende Bekämpfung unterbleibt.
Zu den negativen Folgen für die Biodiversität und den
wirtschaftlichen Einbußen in der Landwirtschaft kommt
zusätzlich das Problem, dass die Bevölkerung noch nicht
ausreichend sensibilisiert und informiert ist. Zuvorderst
steht das Ziel, Menschen in die Lage zu versetzen,
Primär- und Sekundärnester der Asiatischen Hornisse zu
erkennen und zu melden. Nur so ist es möglich, schon
frühzeitig Nester entfernen zu lassen und damit die
Gefahr zu minimieren, dass Völker gestört und in der
Folge aggressiv werden könnten.
Beispielsweise beim unbedachten Baumbeschnitt könnten
Nester beschädigt, die Insekten damit aufgebracht und
unbeteiligte Menschen durch ausschwärmende Hornissen
verletzt werden. Da es sich bei dem Gift der Asiatischen
Hornisse um einen besonderen „Cocktail“ handelt, der
insbesondere Allergiker gefährdet, ist beim Kontakt mit
den Nestern höchste Vorsicht geboten.
Aus
diesem Grunde lässt sich die Asiatische Hornisse auch
nicht so leicht bekämpfen. Es braucht Fachkunde sowie
gleichzeitig auch die Bereitschaft, Nester fachgerecht zu
entfernen und zu entsorgen. Durch
Multiplikatorenschulungen wird schon jetzt dafür gesorgt,
möglichst viel Fachkunde zu vermitteln. Hier sind es
meist die Imkerinnen und Imker, die sich aufgrund ihrer
Affinität zum Thema Bienen und Insekten entsprechend
fortbilden.
Dass sie anschließend auf
Nachfrage die Entfernung von Nestern und Völkern noch
dazu ehrenamtlich übernehmen, ist jedoch keine
Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil muss man solches
Engagement mindestens dadurch fördern, dass entstandene
und entstehende Kosten von der Allgemeinheit, die daran
ein dringendes Interesse haben muss, gedeckt wird.
Zusätzlich scheint es nötig, professionelle Dienste wie
den der Schädlingsbekämpfung in eine Strategie zur Abwehr
der Asiatischen Hornisse einzubinden.
Die
verschiedenen Herausforderungen müssen auch für die
Landesregierung ein Weckruf sein, das Thema ernst zu
nehmen. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 4791
vermittelt einen anderen Eindruck. Darin scheint die
Landesregierung entsprechende Gefahren in
NordrheinWestfalen nicht abzusehen und betont
stattdessen, dass es „keine Pflicht zur Bekämpfung“3 der
Asiatischen Hornisse gibt. Vor dem Hintergrund der
praktischen Erfahrungen und der berechtigen Sorgen mit
Blick auf die Zukunft ist es geboten, noch rechtzeitig
umzudenken.
II. Der Landtag stellt fest:
• Die Asiatische Hornisse hat sich in Nordrhein-Westfalen
etabliert und breitet sich weitgehend ungehindert aus.
Ihre Präsenz gefährdet die heimische Insektenvielfalt und
bedroht nicht nur die Honigbienen, sondern auch andere
Kulturbestäuber, die für Landwirtschaft und Ökosysteme
unverzichtbar sind. • Imkerinnen und Imker tragen
bereits jetzt eine hohe finanzielle und personelle
Belastung, um ihre Bienenvölker gegen die Asiatische
Hornisse zu schützen. Ein effektives, koordiniertes
Management der invasiven Art durch öffentliche Stellen
ist dringend erforderlich.
• Die bisherige Praxis
der Nestentfernung ist unzureichend: Ehrenamtliche
Hornissenberater und -beraterinnen sowie Imkerverbände
können dies nicht alleine leisten, während öffentliche
Stellen bisher nicht über ausreichende Ressourcen
verfügen, um eine wirksame Bekämpfung sicherzustellen.
• Neben den ökologischen Folgen sind auch
wirtschaftliche Schäden zu erwarten: In anderen
europäischen Ländern, insbesondere in Frankreich und
Spanien, sind bereits deutliche Ernteausfälle durch eine
reduzierte Bestäubungsleistung dokumentiert.
•
Die Bevölkerung ist bislang unzureichend über die
Asiatische Hornisse informiert.
• Unklare
Meldewege und eine mangelnde Differenzierung zur der
geschützten Europäischen Hornisse und der invasiven
Asiatischen Hornisse erschweren eine effektive
Bekämpfung.
• Die Asiatische Hornisse stellt ein
gesundheitliches Risiko dar.
• Die bisherigen
Maßnahmen der Landesregierung reichen nicht aus, um der
rasanten Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu
begegnen. Ohne entschlossenes Handeln drohen langfristige
Schäden für die Biodiversität, die Landwirtschaft und die
Imkerei und auch die Gesundheit der Bürgerinnen und
Bürger in Nordrhein-Westfalen.
• Der Umgang mit
der Asiatischen Hornisse ist eine Herausforderung, die
das Umwelt- und das Landwirtschaftsressort betrifft. Eine
effektive Politik zu koordinieren, wäre einfacher, wenn
beide Felder in einem Ministerium zusammengefasst wären,
wie es bis 2022 geübte Praxis war. III. Der Landtag
fordert die Landesregierung daher auf,
• ein
effektives, landesweites Managementkonzept zur Bekämpfung
der Asiatischen Hornisse zu entwickeln, das sowohl
präventive als auch akute Maßnahmen umfasst.
•
einen Runden Tisch zur Koordination der Bekämpfung
einzurichten, in dem Vertreter der Imkerverbände, der
Landwirtschaftskammern, der Unteren und Oberen
Naturschutzbehörden, der Feuerwehren sowie
wissenschaftlicher Institutionen regelmäßig
zusammenkommen.
• die zentrale, digitale
Meldeplattform des Landes bekannter zu machen, die für
Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich ist und eine
effiziente Weiterleitung an zuständige Stellen
gewährleistet.
• die personellen und finanziellen
Kapazitäten der Unteren Naturschutzbehörden zu erhöhen,
damit eine professionelle und zeitnahe Entfernung von
Hornissennestern gewährleistet werden kann.
• die
Qualifizierung und Zertifizierung von Nestentfernern
durch ein landesweites standardisiertes
Ausbildungsprogramm zu fördern, um eine größere Zahl an
Fachkräften für diese Aufgabe zur Verfügung zu haben.
• so ein landesweites Netz von Hornissenberatern und
-beraterinnen zu schaffen.
• ehrenamtliche Imker,
Imkerinnen, Hornissenberater, Hornissenberaterinnen sowie
Nestentferner und Nestentfernerinnen durch ein
Förderprogramm zu unterstützen, insbesondere bei der
Anschaffung von Schutzkleidung, Fangvorrichtungen und
weiterem Spezialgerät.
• sicherzustellen, dass
die Kosten für die Nestentfernung nicht auf Imker,
Imkerinnen oder Privatpersonen abgewälzt werden, sondern
über ein Landesprogramm gedeckt werden.
• eine
Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen für die
Bevölkerung zu starten, um über die Unterscheidung
zwischen der Europäischen und der Asiatischen Hornisse,
die Bedeutung von Meldungen und die Verhaltensweisen im
Umgang mit Nestern aufzuklären.
• die Forschung
zu alternativen Bekämpfungsmethoden zu intensivieren,
insbesondere zu neuen Monitoring-Verfahren, ökologisch
verträglichen Bekämpfungstechniken und den langfristigen
Auswirkungen der Art auf das Ökosystem.
• eine
Bundesratsinitiative zu initiieren, um die Finanzierung
und Bekämpfung invasiver Arten langfristig zu sichern und
sicherzustellen, dass auch nach einer möglichen Umstufung
der Asiatischen Hornisse in eine „etablierte Art“
weiterhin in ausreichendem Maße staatliche Maßnahmen
ergriffen werden.
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Land beschließt Entwurf zur 3.
Änderung des Landesentwicklungsplans
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Düsseldorf, 14. März 2025 - Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt ihren Kurs für
ein international wettbewerbsfähiges und zugleich
klimaneutrales und klimaangepasstes Industrieland
konsequent fort und legt mit dem Entwurf zur 3. Änderung
des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
ihr Konzept für eine zukunftsorientierte, nachhaltigere
Landesentwicklung vor.
Nordrhein-Westfalen soll
wirtschaftlich stark bleiben und übernimmt zugleich
Verantwortung für den schonenden Umgang mit Flächen und
natürlichen Ressourcen. Eine nachhaltige
Flächenentwicklung leistet einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz und zur Klimaanpassung und stellt
gleichermaßen die Weichen für wirtschaftliches Wachstum
und Entwicklungschancen in Stadt und Land.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir
setzen ein klares Zeichen für eine nachhaltige Zukunft
Nordrhein-Westfalens und passen die Landesplanung an die
Herausforderungen eines modernen Industrielandes an.
Durch eine gezielte Steuerung sichern wir wertvolle
Flächen und ermöglichen weiterhin ein klimagerechtes
Wachstum. Damit schaffen wir die Balance zwischen
wirtschaftlichem Fortschritt, Ressourcenschonung und
Klimaschutz. Gleichzeitig geben wir den Regionen und
Kommunen im Land Planungssicherheit. Der LEP NRW zeigt,
wie wirksamer Klimaschutz Hand in Hand mit einem
zukunftsfesten und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort
geht.“
Wesentliche Änderungen im LEP NRW:
Moderner „5-Hektar-Grundsatz“: Die sechs Planungsregionen
erarbeiten gemeinsam mit den Kommunen maßgeschneiderte
Konzepte und Maßnahmen, mit dem das Ziel einer
flächensparenden Siedlungsentwicklung kooperativ erreicht
werden kann. Angestrebt wird eine Reduktion der täglichen
Flächenneuinanspruchnahme auf 5 Hektar pro Tag, in der
Langfristperspektive soll eine Flächenkreislaufwirtschaft
erreicht werden.
Brachflächen aktivieren:
Brachflächen werden künftig nicht mehr auf den
planerischen Siedlungsflächenbedarf angerechnet. Das
schafft mehr Handlungsoptionen für die Kommunen in der
Flächenentwicklung und steigert damit die Chancen auf die
Revitalisierung brachgefallener Flächen. Mehr
Flexibilität für die kommunale Bauleitplanung: Der Plan
schafft neue Ausnahmen für eine flächensparende und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung im Freiraum. Zudem
erhalten kleinere Ortschaften wieder mehr
Entwicklungsperspektiven.
Ressourcenschonender
Rohstoffabbau: Die Regionalplanung erhält die künftige
Vorgabe, bei der Rohstoffsicherung für Kies und Sand
Einsparpotenziale bei Primärrohstoffen stärker als bisher
zu berücksichtigen. Dies soll dem Schutz von Menschen,
Landschaft und Natur zugutekommen und Abbaugeschehens
schrittweise reduzieren. Für eine sichere und
wettbewerbsfähige Rohstoffversorgung der Wirtschaft wird
weiterhin gesorgt.
Nachsteuerung bei der
Freiflächen-Photovoltaik: Ein neuer Steuerungsmechanismus
sorgt dafür, dass der Ausbau der Freiflächen-Solarenergie
weiter vorangetrieben wird, dabei aber
landwirtschaftliche Flächen nicht übermäßig beansprucht
werden. Schutz wertvoller Agrarbereiche: Regionen, die
Flächen mit hoher Qualität für die Lebensmittelproduktion
und einer besonderen Bedeutung für die Landwirtschaft
aufweisen, sollen in den Regionalplänen künftig als
„Landwirtschaftliche Kernräume“ festgelegt und so stärker
vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden.
Die Landesregierung lädt Bevölkerung, Regionen,
Kommunen, Verbände und Unternehmen dazu ein, aktiv an der
Planänderung mitzuwirken. Der Text der LEP-Änderung steht
bereits heute zur Einsicht zur Verfügung. Das im April
startende Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des LEP
NRW gibt allen Interessierten die Gelegenheit, sich mit
Anregungen und Stellungnahmen in das Planverfahren
einzubringen. Zusätzlich finden zwei
Dialogveranstaltungen, am Donnerstag, 3. April 2025, in
Dortmund und am Montag, 7. April 2025, in Düsseldorf
statt. Die finale Fassung der Änderung des LEP NRW wird
dann mit Zustimmung des Landtags beschlossen.
Weitere Fragen und Antworten zum Landesentwicklungsplan
NRW finden Sie hier:
www.wirtschaft.nrw/3-aenderung-des-lep-faq
Informationen zu den Dialogveranstaltungen erhalten Sie
hier: www.landesplanung.nrw.de
Zum Hintergrund
Der LEP NRW ist seit dem Jahr 2017 rechtskräftig und
bildet im Land die oberste Ebene in einem hierarchisch
gestuften Planungssystem. Er ist das zentrale Instrument
für die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung
und beinhaltet programmatische Festlegungen (verbindliche
Ziele und abzuwägende Grundsätze) insbesondere für die
sechs Planungsregionen sowie auch für die Bauleitplanung
in den 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden. Mit der 3.
Änderung wird der LEP NRW abermals an die Anforderungen
unserer Zeit angepasst. Die Änderung soll dabei auch
zahlreiche von der Landesregierung am 21. Juni 2023
beschlossene Eckpunkte umsetzen.
Details zur
öffentlichen Beteiligung werden mindestens eine Woche vor
Beginn im Ministerialblatt des Landes bekannt gemacht.
Hinweise und Anregungen können elektronisch über das
Beteiligungsportal des Landes auf beteiligung.nrw.de
erfolgen.
Im Anschluss an die
Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Landesplanungsbehörde
die Stellungnahmen auswerten und abwägen. Die finale
Fassung der Änderung des Landesentwicklungsplans wird von
der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags
beschlossen.
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Polizeiliche Kriminalstatistik
2024: Kriminalität sinkt - Weniger Raub und Diebstahl,
mehr Körperverletzung und Cybercrime
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Düsseldorf, 12. März 2025 - Nach einem
Anstieg der Fallzahlen in den beiden Vorjahren, ist die
Kriminalität in Nordrhein-Westfalen um ein Prozent
gesunken. Die Polizei hat im vergangenen Jahr knapp unter
1,4 Millionen Straftaten (1.398.652) erfasst. Insgesamt
konnten 53,5 Prozent aller Fälle (747.780) aufgeklärt
werden. Am Mittwoch, 12. März 2025, hat Innenminister
Herbert Reul die Polizeiliche Kriminalstatistik für das
Jahr 2024 vorgestellt.
Innenminister Herbert
Reul: „Die Kriminalität in Nordrhein-Westfalen ist
zurückgegangen. Damit ist der steile Anstieg der
Nach-Corona-Jahre erfolgreich ausgebremst: Trotz
Europameisterschaft und trotz neuer Herausforderungen an
allen Ecken und Enden. Im Jahr 2024 hat die Polizei
geackert und wie immer eine gute Performance hingelegt.
Wir können den Menschen bei der Polizei, mit und ohne
Uniform, für ihren Einsatz nie genug danken. Sie alle
sorgen dafür, dass Nordrhein-Westfalen sicher ist. In
Zeiten, in denen unsere Demokratie vor großen
Herausforderungen steht, ist unsere Polizei mehr denn je
gefordert. Auf sie können wir uns verlassen.“
Die
gesunkenen Fallzahlen sind insbesondere auf den Rückgang
in den Bereichen Diebstahl insgesamt (- 1,3 Prozent;
davon allein beim Ladendiebstahl - 5,1 Prozent), Raub (-
7,3 Prozent) und Waren- und Warenkreditbetrug (- 6,4
Prozent) zurückzuführen. Anstiege gab es in den Bereichen
Wohnungseinbruch (+ 5,2 Prozent), Körperverletzung (+ 1,7
Prozent) sowie Cybercrime (+ 7,8 Prozent).
Insgesamt erfasste die Polizei im vergangenen Jahr
325.897 Opfer. Davon wurde etwa ein Prozent (3.172) bei
einer Straftat schwer verletzt. 306 Menschen wurden
getötet.
2024 wurden insgesamt 493.389
Tatverdächtige ermittelt (Straftaten mit
ausländerrechtlichen Verstößen). Das waren 10.604
Tatverdächtige weniger als im Jahr 2023 (- 2,1 Prozent).
Bei den Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße
waren es insgesamt 474.123 Tatverdächtige. Der Anteil
nichtdeutscher Tatverdächtiger lag bei 35,6 Prozent
(168.578).
In allen Altersgruppen ist die Anzahl
der Tatverdächtigen im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
99.984 Tatverdächtige waren unter 21 Jahre alt. Damit
sank die Anzahl der unter 21-jährigen Tatverdächtigen um
7,4 Prozent. Bei gefährlicher und schwerer
Körperverletzung ist ein Anstieg bei den tatverdächtigen
Kindern (+ 8,5 Prozent) und Jugendlichen (+ 2,1 Prozent)
im Vergleich zum Vorjahr festzustellen.
Gewaltkriminalität ist insgesamt um 0,4 Prozent gesunken.
Hierzu zählen unter anderem Mord, Totschlag, Raub,
gefährliche und schwere Körperverletzung sowie
vereinzelte Sexualstraftaten. Rund 55.600 Delikte wurden
hier erfasst. Drei von vier Fälle konnten aufgeklärt
werden (41.752). Im Zehnjahresvergleich ist im Bereich
Gewaltkriminalität ein Anstieg um 20 Prozent zu erkennen.
Bei einem nichtdeutschen Bevölkerungsanteil von 16,1
Prozent entfallen 34,3 Prozent der Opfer sowie 41,8
Prozent der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten auf diese
Bevölkerungsgruppe.
Innenminister Herbert Reul:
„Das ist die traurige Wasserstandsmeldung, wenn es darum
geht, wie wir als Gesellschaft miteinander umgehen.
Unsere Polizisten bekämpfen leider oft nur Symptome. Das,
was an anderer Stelle nicht klappt – Erziehung, Schule,
Integration – landet am Ende bei der Polizei. Heißt auch,
die Statistik spuckt aus, wie es um unsere Gesellschaft -
um uns - steht.“
479 Fälle wurden registriert, die
dem Deliktsbereich Mord und Totschlag und Tötung auf
Verlangen zugeordnet wurden. 2024 wurden 180 Morde
erfasst (2023: 154). In 124 Fällen blieb es bei dem
Versuch. Insgesamt wurden 297 Fälle von Totschlag
registriert (2023: 315). In 221 Fällen blieb es bei dem
Versuch. Zwei Fälle wurden im Bereich Tötung auf
Verlangen gezählt (2023: 1). 136 Menschen sind dabei ums
Leben gekommen.
Die Aufklärungsquote lag im
Berichtsjahr hier bei 93,1 Prozent. Von den insgesamt 674
ermittelten Tatverdächtigen hatten etwa die Hälfte (48,7
Prozent) keinen deutschen Pass.
Die Polizei hat
mit 151.176 Körperverletzungen 1,7 Prozent mehr erfasst
als im Vorjahr (148.605). Über 86 Prozent aller bekannt
gewordenen Körperverletzungen konnten aufgeklärt werden.
Erneut ist ein Anstieg der Fälle zu erkennen, in
denen ein Messer als Tatmittel eingesetzt bzw. damit
gedroht wurde (tatortunabhängig). Mit 7.295 Fällen ein
Plus um über 20 Prozent. Das Landeskriminalamt hat
bereits im vergangenen Jahr eine umfassende
Sonderauswertung zu Messergewalt im öffentlichen Raum
ausgearbeitet, die derzeit mit den Daten des Jahres 2024
fortgeschrieben wird. Im Herbst 2024 hat die Polizei
Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung der Messergewalt einen
Maßnahmenkatalog erstellt, der unter anderem
Waffenverbotszonen, individuelle Waffentrageverbote und
mobile Videobeobachtung beinhaltet. Jede
Kreispolizeibehörde setzt lokal vor Ort eigenständig
geeignete Maßnahmen um.
Innenminister Herbert
Reul: „Unsere Polizeibehörden haben im Herbst damit
begonnen die Maßnahmen gegen Messergewalt umzusetzen. Ich
hoffe, dass wir im kommenden Jahr hier also erste
positive Effekte sehen und diese Messergewalt eingedämmt
bekommen. Ansonsten müssen wir nachsteuern.“
Mit
rund 100.000 Ladendiebstählen wurden 5,1 Prozent weniger
erfasst als im Jahr 2023. Mit rund 11.700 Raubdelikten
wurden rund 7,3 Prozent weniger erfasst als 2023. Die
Schadenssumme bei den Raubdelikten war mit 11,7 Millionen
Euro geringer als im Vorjahr (14.730.853 Euro).
Die erfassten Taschendiebstähle stiegen geringfügig um
0,6 Prozent auf 39.757 Fälle an. Für das Berichtsjahr
2024 wurden rund 28.500 Wohnungseinbrüche gemeldet (+ 5,2
Prozent). 46,3 Prozent der Wohnungseinbrüche blieben
unvollendet. Der Schaden insgesamt beläuft sich auf circa
126 Millionen Euro. Die bisher höchste Anzahl bei
Wohnungseinbrüchen im Zehnjahresvergleich lag im Jahr
2015 bei rund 62.400 Fällen.
Mit 30.600 Fällen
wurden 5,8 Prozent weniger Sexualstraftaten erfasst als
2023 (32.463). Die Aufklärungsquote liegt mit rund 80
Prozent weiter auf einem hohen Niveau. Unter den Bereich
der Sexualdelikte fallen neben Vergewaltigung, sexueller
Übergriffe und Nötigung auch Delikte wie sexueller
Missbrauch von Kindern sowie Kinderpornographie. In den
beiden letztgenannten Bereichen wurde ein Rückgang der
Zahlen erfasst.
Innenminister Herbert Reul: „Das
ist das ernüchternde Hellfeld. Ganz viel findet im
Verborgenen statt, wovon die Polizei nichts erfährt.
Gerade im Bereich Kinderpornographie wünschte ich mir,
dass wir uns jedes Jahr aufs Neue übertreffen könnten.
Wir haben viele, große Fälle und kommen mit dem
Abarbeiten trotz personeller Verstärkungen in den letzten
Jahren kaum hinterher. Wir müssen und werden die
Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
weiter ausbauen. Das Allerwichtigste ist aber, dass wir
die Kinder aus den Fängen ihrer Peiniger befreien.“
Häusliche Gewalt ist mit rund 61.400 erfassten Fällen
um 1,9 Prozent gestiegen. 51 Menschen starben dabei.
Unter Häusliche Gewalt fallen alle Formen körperlicher,
sexueller oder psychischer Gewalt im innerfamiliären oder
partnerschaftlichen Kontext. Das kann Körperverletzung,
Bedrohung, Stalking oder auch Nötigung sein. Rund die
Hälfte der insgesamt 66.754 Opfer lebten mit der
tatverdächtigen Person in einem Haushalt.
Innenminister Herbert Reul: „183 Mütter, Töchter und auch
Väter und Söhne sind pro Tag in Nordrhein-Westfalen Opfer
von Häuslicher Gewalt geworden. Jede einzelne dieser
Taten ist zu viel. Gerade im Bereich häuslicher Gewalt
erfährt die Polizei von ganz Vielem nichts – Taten werden
nicht angezeigt. Manchmal aus Angst, Scham oder falsch
verstandener Loyalität. Melden Sie sich, wenn Sie vom
Partner Gewalt erfahren. Trauen Sie sich. Nur dann kann
sich auch etwas ändern. Wir unterstützen Sie dabei.“
10.084 Fälle von Widerstand gegen und tätlichen
Angriff auf die Staatsgewalt und damit 162 Fälle mehr als
im Vorjahr wurden erfasst (+ 1,6 Prozent). In rund 83,7
Prozent der Fälle von Widerstandshandlungen blieben die
betroffenen Polizistinnen und Polizisten unverletzt.
Innenminister Herbert Reul: „Dieser Anstieg reiht
sich ein in die Kategorie ‚den Respekt voreinander
verloren‘. Jeder Aggression, jedem Hass und jeder Gewalt
gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten, aber auch
der Feuerwehr und Rettungsdienst gegenüber, werden wir
weiter entschlossen entgegentreten. Denn die sind für uns
alle auf der Straße, nehmen Gefahren für ihr Leben auf
sich und sollten nichts Anderes erfahren als
Dankbarkeit.“
Im Bereich Cybercrime hat die
Polizei rund 22.800 Fälle und damit 7,8 Prozent mehr als
im Vorjahr erfasst. Die Schadenssumme beläuft sich auf
rund 32,5 Millionen Euro. Unter den Bereich Cybercrime
fallen Straftaten wie Computersabotage, Computerbetrug
oder Datenhehlerei. Hinzu kommen noch rund 35.300 Fälle
sogenannter Auslandsstraftaten im Bereich Cybercrime.
Hier liegt die erfasste Schadensumme bei rund 30
Millionen Euro.
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Schulen aus NRW gewannen beim
diesjährigen Bundeswettbewerb für Schülerzeitungen zehn
Preise
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Große
Erfolge für Nachwuchsredaktionen
Düsseldorf/Duisburg, 11. März 2025 - Sie heißen
„Kendikracher”, „Schulgeflüster”, „Oberdolly” oder „So.
Wie? So!”. Und diese nordrhein-westfälischen Zeitungen
sind vom journalistischen Nachwuchs an Schulen so gut
gemacht und produziert worden, dass sie nun bundesweite
Beachtung gefunden haben. Gleich zehn Preise heimsten die
jungen Redakteurinnen und Redakteure von acht
Schülerzeitungen aus Nordrhein-Westfalen beim
diesjährigen Schülerzeitungswettbewerb der Länder ein.
„Das ist ein großartiger Erfolg, der zeigt, mit
welcher Leidenschaft sich viele Schülerinnen und Schüler
und unterstützende Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen
diesen wichtigen schulischen Medien widmen”, betont
Schulministerin Dorothee Feller. „Schülerzeitungen
fördern das Miteinander und das demokratische Verständnis
in unseren Schulen und formen die Kompetenzen ihrer
kreativen Köpfe beispielsweise bei der Recherche, beim
Schreiben von Texten, beim Layouten oder beim Vertrieb
ihrer journalistischen Produkte.”
Deutschlands
größten alljährlichen Schülerzeitungswettbewerb
veranstalten die Bundesländer zusammen mit der
Jugendpresse Deutschland. In diesem Jahr gab es mehr als
700 Einreichungen. 30 Zeitungen aus elf Ländern gewannen
in den einzelnen Kategorien „Grundschulen”,
„Hauptschulen”, „Realschulen”, „Gymnasien”,
„Förderschulen” und „Berufliche Schulen”.
Zusätzlich verlieh die Jury Sonderpreise für
herausragende themenspezifische Beiträge und innovative
journalistische Formate. „Die eingereichten Zeitungen
begeisterten die Jury mit ihrem unglaublich breiten
Themenspektrum. Dabei scheuen sich die Redaktionen nicht,
sich auch in kontroverse Debatten einzumischen”, sagt
Elena Everding, Geschäftsführender Bundesvorstand der
Jugendpresse Deutschland e.V.
Die
nordrhein-westfälischen Schülerzeitungsredaktionen haben
sowohl in zwei Schulformkategorien als auch in zwei
Online-Kategorien Preise gewonnen und darüber hinaus fünf
Sonderpreise erhalten.
Die einzelnen Preise: 2.
Platz Grundschulen: Kendikracher,
Gemeinschaftsgrundschule Kendenich, Hürth
2. Platz Berufliche Schulen: Schulgeflüster,
Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg, Duisburg
3. Platz Berufliche Schulen: einBlick, Kaufmännisches
Berufskolleg Oberberg, Gummersbach
In der
Kategorie Online-Schülerzeitungen haben zwei Schulen in
ihrer Schulkategorie den Preis gewonnen.
Grundschulen: Coole Schule - Fuchsnachrichten,
Gemeinschaftsgrundschule Ründeroth, Engelskirchen
Förderschulen: PunktSZ, Förderzentrum Nord, Selm
Auch für die folgenden Sonderpreise wurden
nordrhein-westfälische Schulen erfolgreich nominiert.
Sonderpreis EinSatz für eine bessere Gesellschaft des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend:
2. Platz: Leonarda,
Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Köln 3. Platz: So. Wie?
So!, Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Bonn
Den
Sonderpreis Gesund sein – was heißt das eigentlich? der
AOK gewann: Oberdolly, Gemeinschaftsgrundschule
Oberdollendorf, Königswinter
Der Sonderpreis Hat
Deine Schule Mobbing im Griff? der
Werner-Bonhoff-Stiftung ging an: Coole Schule –
Fuchsnachrichten, Gemeinschaftsgrundschule Ründeroth,
Engelskirchen
Den Sonderpreis Schreiben gegen
Ausgrenzung! – Preis für diskriminierungssensible
Berichterstattung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung
und Zukunft sicherte sich: So. Wie? So! - Themenheft
„Stolpersteine”, Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Bonn.
Der Schülerzeitungswettbewerb wird von der
Kultusministerkonferenz empfohlen und vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend finanziell unterstützt. Die Projektleitung seitens
der Länder lag zum ersten Mal beim Land
Baden-Württemberg. Die Friedrich-Ebert-Stiftung
unterstützt den Wettbewerb als Kongresspartner.
Die acht Sonderpreise wurden durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, die AOK, die Werner-Bonhoff-Stiftung, die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Vertretung
der Europäischen Kommission in Deutschland, die
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Stiftung
Erinnerung, Verantwortung und Zukunft sowie die
Bundeszentrale für politische Bildung vergeben.
Das nordrhein-westfälische Schulministerium
kooperiert auf Landesebene mit dem Rheinischen
Sparkassen- und Giroverband und der Kulturstiftung der
Westfälischen Provinzial Versicherung als Ausrichter
eigener Schülerzeitungswettbewerbe. Die Erstplatzierten
dieser Schülerzeitungswettbewerbe nehmen automatisch für
das Land Nordrhein-Westfalen am Schülerzeitungswettbewerb
der Länder auf Bundesebene teil.
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Maßnahmen für eine umfassende Kreislaufwirtschaft
in Kommunen gesucht |
„Circular Economy -
CircularCities.NRW“ Düsseldorf, 4. März 2025
- Um Kommunen auf ihrem Weg zu einer
klimaschonenderen Kreislaufwirtschaft zu unterstützen,
hat das Umweltministerium am Dienstag, 4. März 2025, die
dritte Einreichungsrunde des Förderaufrufs „Circular
Economy - CircularCities.NRW“ gestartet. Land und EU
stellen hierfür 16 Millionen Euro über das
EFRE/JTF-Programm Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur
Verfügung.
„Kommunen haben zahlreiche
Möglichkeiten, um eine ressourcen- und klimaschonende
Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. Ziel ist, dass
Produkte und Materialien immer wieder neu verwendet,
repariert oder weiterverkauft werden. Mit unserem
Förderaufruf stärken wir die Städte und Gemeinden bei der
Abfallvermeidung und der sparsamen Nutzung wertvoller
Rohstoffe", erklärte Umweltminister Oliver Krischer.
Der Schwerpunkt des Förderaufrufs „Circular Economy –
CircularCities.NRW“ liegt auf den Bereichen Wieder- und
Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur
sowie ressourcenschonende Geschäftsmodelle. Gefördert
werden Innovationen, Investitionen, Aktivierungs- und
Sensibilisierungsmaßnahmen sowie die Einstellung von
Circular- Economy-Beauftragten in Kommunen.
In
der jetzt startenden dritten Runde können sich die
nächsten Projekte für eine Förderung bewerben – zum
Beispiel mit Innovationen für ein verbessertes Recycling
von kritischen Rohstoffen. Auch interkommunale
Zusammenschlüsse können gefördert werden, wenn sie zum
Beispiel die Sammlung und Wiederverwendung von
Elektronik, Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Matratzen
oder Reifen verbessern.
Antragsberechtigt sind
Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen
sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Projektskizzen
können bis zum 28. Mai 2025 eingereicht werden.
Hintergrund Das Land Nordrhein-Westfalen gehört zu den
innovativsten Regionen der Europäischen Union und hat
sich zum Ziel gesetzt, Vorreiter einer ökologischen
Transformation im Sinne des Europäischen Green Deals zu
werden. Der Förderwettbewerb „Circular Economy –
CircularCities.NRW“ ist ein wesentlicher Baustein dahin.
Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative
Vorhaben in Nordrhein-Westfalen stehen aus dem
EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 EU-Mittel in Höhe von 1,9
Milliarden Euro des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF)
zur Verfügung. Hinzu kommen eine Ko-Finanzierung des
Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteile der Projekte.
Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern
Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung,
Lebensqualität, Mobilität, Strukturwandel in
Kohlerückzugsregionen sowie strategische Technologien und
Wettbewerbsfähigkeit. Weitere Informationen:
https://www.efre.nrw/einfach-machen/foerderung-finden/circular-economy-circularcitiesnrw
https://www.in.nrw/massnahmen/circular-cities-nrw
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Erleichterter Zugang zu Abendgymnasien und Kollegs |
NRW macht die Türen zum
Zweiten Bildungsweg weiter auf Düsseldorf,
28. Februar 2025 - Die
Aufnahmevoraussetzungen für Abendgymnasien
und Kollegs werden flexibler gestaltet. Nach
den neuen Vorschriften können seit Beginn dieses
Schuljahres, das an dieser Schulform am 1. Februar 2025
begann, mehr Menschen ohne klassische Bildungsbiografie
einen höheren Schulabschluss erwerben.
Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „Lernen ist ein
lebenslanger Prozess und es ist nie zu spät für einen
Neuanfang. Ob nach persönlichen Herausforderungen oder
einer beruflichen Neuorientierung: Ein höherer
Schulabschluss bietet neue Chancen. Wir öffnen unsere
Abendgymnasien und Kollegs für mehr Menschen, die ihren
Bildungsweg neu gestalten möchten. Mir ist wichtig, dass
unser Bildungssystem flexibel ist und für viele Menschen
Aufstiegsmöglichkeiten schafft.“
Bislang war
für die Aufnahme am Abendgymnasium oder Kolleg unter
anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine
mindestens zweijährige Berufstätigkeit erforderlich. In
besonderen Fällen kann ab jetzt darauf verzichtet werden.
Damit folgt das Schulministerium dem Beispiel der
Abendrealschulen und öffnet nun auch Abendgymnasien und
Kollegs für weitere Zielgruppen.
Carsten
Beeker, Sprecher des Dachverbands der Ringe
(Abendgymnasien, Abendrealschulen und Kollegs) in
Nordrhein-Westfalen, begrüßt dies ausdrücklich: „Schon
lange haben wir uns als Sprachrohr der
Weiterbildungskollegs dafür eingesetzt, dass die
Aufnahmebedingungen novelliert werden, damit wir mehr
Menschen mit gebrochenen Bildungsbiographien oder in
herausfordernden Lebenssituationen den Zugang zu einem
höheren Schulabschluss ermöglichen können. Es ist ein
gutes Signal für unsere Schulform, dass das
Schulministerium nun die Voraussetzungen dafür schafft.“
Die Änderung der Verwaltungsvorschrift ist
ein erster Schritt, um das Profil der Kollegs und
Abendgymnasien weiterzuentwickeln. In den kommenden
Monaten wird das Ministerium gemeinsam mit Vertreterinnen
und Vertretern dieser Schulformen weitere Anpassungen
erarbeiten. Ziel ist es, die Weiterbildungskollegs
künftig noch stärker in die Beschulung neu zugewanderter
Jugendlicher einzubinden. An den Abendgymnasien und den
Kollegs ist es möglich, einen Abschluss der Sekundarstufe
II nachträglich zu erwerben.
Der Bildungsgang des
Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten, während
der Bildungsgang des Kollegs ein vollzeitschulisches
Weiterbildungsangebot ist. Die Bildungsgänge enden in der
Regel nach sechs Semestern (drei Jahre) mit dem Erwerb
der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Der schulische
Teil der Fachhochschulreife kann gegebenenfalls nach vier
Semestern (zwei Jahre) erworben werden. Insgesamt waren
an diesen Schulformen im Schuljahr 2023/24 insgesamt
14.102 Studierende eingeschrieben.
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Landesregierung legt zweites Klimaschutzpaket mit
35 Maßnahmen vor |
Düsseldorf, 10. Februar 2025 -
Nordrhein-Westfalen legt das zweite große
Klimaschutzpaket vor: es umfasst 35 Maßnahmen und Mittel
in Höhe von mehr als 750 Millionen Euro – für den Ausbau
Erneuerbarer Energien, die Modernisierung der Produktion,
die Qualifikation und Gewinnung von Fachkräften. Ziel
ist, die nachhaltige Transformation der Wirtschaft
voranzubringen, die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie
und Mittelstand zu stärken, Wachstum und Beschäftigung zu
sichern.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin
Mona Neubaur: „Klimaschutz ist keine Belastung, sondern
eine Chance. Nordrhein-Nordrhein-Westfalen als größtes
Industrieland hat die Verantwortung – aber auch die
Möglichkeit, den Wandel aktiv zu gestalten, einen
Unterschied zu machen. Mit unserem zweiten Paket zeigen
wir deutlich: Klimaschutz ist eine Chance für alle.
Für die Wirtschaft, die Kommunen und natürlich die
Menschen in unserem Land. Wir gehen gemeinsam voran, um
mit neuen Ideen und Technologien den Grundstein für eine
lebenswerte Zukunft zu legen, unsere Wettbewerbsfähigkeit
zu stärken und unser aller Wohlstand zu sichern.“
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Die zahlreichen
Hiobsbotschaften vom Arbeitsmarkt zeigen: Der Standort
Deutschland und das Industrieland Nordrhein-Westfalen
müssen wieder wettbewerbsfähig werden – etwa durch
niedrigere Energiepreise. Zugleich wollen wir die grüne
Transformation schaffen – hin zu einer klimaschonenden
Gestaltung von Produktionsverfahren und Dienstleistungen
sowie einer Steigerung der Energieeffizienz und des
Anteils erneuerbarer Energien.
Das zweite
Klimaschutzpaket leistet einen Beitrag, beide Ziele zu
vereinen, weil es unter anderem Maßnahmen bündelt, die
Betriebe und Beschäftigte konkret dabei unterstützen, die
eigene Transformation voranzutreiben und dabei
Klimafreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbinden.
Das Angebot stattet die Beschäftigten dafür mit wichtigem
Fachwissen und Know-How aus und macht sie so zu
Transformationstreibern vor Ort.“
Was steckt im
zweiten Klimaschutzpaket der Landesregierung? In drei
zentralen Handlungsfeldern steckt eine Fülle von Vorhaben
und Angeboten für Unternehmen, ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, Kommunen und die Menschen in
Nordrhein-Westfalen.
Ausbau von
Zukunftstechnologien und Wasserstoffwirtschaft
Der Einsatz von klimaschonenden Technologien ist ein
Schlüssel zur Treibhausgasneutralität und entscheidend
für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Nordrhein-Westfalen wird Wasserstoff-Kernland
Kleines Molekül, große Bedeutung beim Umbau der
Industrie: Wasserstoff. Das Land stellt eigene
Fördermittel bereit, um innovative Vorhaben zur
Dekarbonisierung der Industrie gemeinsam mit dem Bund zu
ermöglichen. Die Wasserstoffleitstelle H2NRW vernetzt und
unterstützt Unternehmen bei der Suche nach Fördermitteln.
Importkonzept Wasserstoff Das
Wirtschaftsministerium stellt die Weichen, damit genug
Wasserstoff ins Land kommt, um den künftigen Bedarf für
Produktion und Mobilität zu decken. E-Trucks und
Binnenschiffe Das Land hilft und fördert beim
Antriebswechsel im Güterverkehr und bei der
Flotten-Umstellung in Speditionen.
Ansiedlungen Das Land fördert direkte
Investitionen in Unternehmensansiedlungen im Rheinisches
Revier sowie im nördlichen Ruhrgebiet, die zur
klimaneutralen und digitalen Transformation beitragen.
(Förderaufruf Produktives.NRW)
Wachstumskapital Start-ups und junge
Unternehmen, die einen Beitrag zum Klima- und
Umweltschutz leisten, erhalten Wachstumskapital zu
besonders günstigen Konditionen. (NRW.Seed.Cap)
Unternehmen und Beschäftigte in der
Transformation stärken Die Landesregierung
schafft Rahmenbedingungen für die Wirtschaft mit
vielfältigen Maßnahmen bei Investitionen sowie der
Gewinnung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern.
Sonderbürgschaft
Finanz- und Wirtschaftsministerium haben gemeinsam eine
Sonderbürgschaft für Investitionen in die klimaneutrale
Transformation auf den Weg gebracht. Unternehmen
profitieren von einer verminderten Besicherung, einem
geringeren Entgelt und Verfahrens-Erleichterungen.
Fachkräftesicherung Damit
Transformation für Unternehmen und ihre Beschäftigten
gelingt, gilt es, Fachkräfte zu gewinnen sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu qualifizieren. Das
sind die Maßnahmen:
•
Coaching und Beratung für Beschäftigte in kleinen und
mittleren Unternehmen im Rheinischen Revier und im
nördlichen Ruhrgebiet, um Arbeitsstrukturen und -abläufe
zu verändern (Coach2Change) oder Beschäftigte und
Betriebe bei der Entwicklung zu klimafreundlichem
Wirtschaften zu unterstützen (Fit für die Zukunft).
•
Förderung von kleinen Unternehmen, um
Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu beschäftigen,
zum Beispiel zur Umsetzung von Projekten für mehr
Ressourcen- und Energieeffizienz.
•
Qualifizierung von betrieblichen
Transformationsagentinnen und -agenten, um klimaneutrale
Produktions- und Arbeitsweisen im Betrieb einzuführen und
voranzutreiben.
•
Information für kleine und mittelgroße Unternehmen und
Betriebsräte der Metall- und Elektroindustrie. Die
Agentur T NRW informiert über Unterstützung in der
digitalen und klimaneutralen Transformation.
•
Weiterbildung für Arbeitssuchende aus dem nördlichen
Ruhrgebiet und dem Rheinischem Revier im Wachstumsfeld
Grüne Logistik 4.0. Geschulte werden direkt in
Speditions- und Logistikunternehmen vermittelt
(GreenLogTrain). Kulturschaffende können durch
Weiterbildung zu Experten für betriebsökologische
Prozesse werden. (Transformationsmanagement Nachhaltige
Kultur).
Mehr Strom und Wärme aus
erneuerbaren Quellen Der schnelle Ausbau der
Erneuerbaren Energien ist zentral, um Gebäude CO2-frei
beheizen, Fahrzeuge nachhaltig betreiben oder
klimaneutrale Wärme für die Produktion bereitstellen zu
können. Die Landesregierung treibt den Ausbau mit diesen
Maßnahmen voran.
Wärmeplanung
Die Gemeinden sind nun zuständig für die Erstellung eines
Wärmeplans, in dem der Weg zu einer bezahlbaren und
klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 aufgezeigt wird.
Mitverdienen an der Windenergie
Eine Transparenz-Plattform informiert Bürgerinnen und
Bürger sowie Kommunen über neue Ausbauvorhaben und die
finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten.
Erneuerbare Energien an Verkehrswegen Die
Errichtung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen an
Landes- und Kreisstraßen in Nordrhein-Westfalen soll
erleichtert werden.
Geothermie
Nordrhein-Westfalen erkundet den Untergrund und sichert
Investitionen von Unternehmen in Erdwärme-Projekte gegen
Risiken ab.
Abwasserwärme
Gemeinsam wollen Landesregierung, NRW.Energy4Climate,
Unternehmen und Kommunen die stärkere Nutzung der
Wärmenutzung aus Abwässern unterstützen. Bis 2030 soll
eine Terawattstunde pro Jahr an Nutzwärme erschlossen
werden.
Die Landesregierung treibt Klimaschutz
kontinuierlich voran und behält Wettbewerbsfähigkeit und
Sicherung des Wohlstands dabei stets im Blick. Die
Maßnahmen werden neben dem Wirtschafts- und
Klimaschutzministerium auch vom Arbeitsministerium, vom
Umwelt- und Verkehrsministerium sowie dem Ministerium für
Kultur und Wissenschaft eingebracht. Einige Maßnahmen des
zweiten Klimaschutzpakets laufen bereits, weitere gehen
in Kürze in Umsetzung.
Weitere Informationen und
Erläuterungen zu den 35 Maßnahmen finden Sie hier:
www.wirtschaft.nrw/klimaschutzpakete
|
Hilferufe aus den Kommunen – Finanzielle
Überlastung der Kommunen in NRW
|
Vorbemerkung
der Kleinen Anfrage
Düsseldorf/Duisburg, 7.
Februar 2025 - Viele Kommunen in NRW fühlen sich
finanziell überlastet und vom Land im Stich gelassen.
1 Die finanzielle Situation in den Kommunen wird
überwiegend eher schlecht bis sehr schlecht eingeschätzt,
ohne Tendenz zur Besserung. Konkret schätzen 348 der 396
Städte und Gemeinden ihre finanzielle Lage für 2024 sehr
schlecht oder eher schlecht ein.
2 Die Kommunen
erwarten sogar eine weitere Verschlechterung ihrer
Finanzsituation in den kommenden fünf Jahren. Im Jahr
2023 konnten nur noch 73 Kommunen ihren Haushalt
strukturell ausgleichen, im Jahr 2024 werden es nur noch
18 Kommunen sein.
3 Bis 2028 werden 240 Kommunen
ihre finanziellen Reserven völlig aufgebraucht haben.
4 Bereits im vergangenen Jahr haben sich nahezu alle
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einem Brandbrief
an den Ministerpräsidenten mit der flehentlichen Bitte um
Unterstützung gewandt.
5 Die erhoffte
Unterstützung der Landesregierung ist jedoch
ausgeblieben. Auch weiterhin wenden sich Kommunen an die
Landesregierung6, in der Hoffnung, dass sie doch noch ein
Einsehen haben wird und ihrer finanziellen Verantwortung
gegenüber den Kommunen nachkommt. Die Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die
Kleine Anfrage 4786 mit Schreiben vom 31. Januar 2025
namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem
Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der
Landesregierung beantwortet.
1. 2. Welche
Kommunen haben sich bezüglich ihrer finanziellen Lage
seit Beginn der aktuellen Wahlperiode bis zum Eingang
dieser Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt?
(Bitte nach Kommunen, Datum und Adressat in der
Landesregierung auflisten.)
Wann und in welcher
Form hat die Landesregierung den jeweiligen Kommunen
geantwortet? (Bitte nach Kommune, Versanddatum und
Absender in der Landesregierung auflisten.)
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2
zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Anlage
verwiesen. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung,
um die finanzielle Überlastung der Kommunen in NRW zu
verringern?
In Deutschland wiesen die Gemeinden
und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) im Jahr 2023 in
ihren Kernhaushalten ein Finanzierungsdefizit von 6,2
Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der
vierteljährlichen Kassenstatistik am 3. April 2024
mitteilte, war dies das erste kommunale
Finanzierungsdefizit seit dem Jahr 2011.
Im Jahr
2022 hatten die Kommunen bundesweit noch einen Überschuss
von 2,2 Milliarden Euro verzeichnet. Auch im Land
Nordrhein-Westfalen verzeichneten die Kommunen für das
Jahr 2023 erstmals seit 2017 wieder ein
Finanzierungsdefizit: Dieses beläuft sich auf - 2,0
Milliarden Euro nach 0,09 Milliarden Euro
Finanzierungsüberschuss im Jahr 2022.
Treiber der
Ausgabenseite - bundesweit wie im Land
Nordrhein-Westfalen - waren vor allem die Sozialausgaben:
Sie stiegen per Saldo um 2,1 Milliarden Euro bzw. + 9,7
Prozent auf 24,0 Milliarden Euro an (zum Vergleich
bundesweit: + 11,7 Prozent). Hauptgrund für den Anstieg
waren die zum 1. Januar 2023 erhöhten Regelsätze für das
Bürgergeld nach SGB II und für die Sozialhilfe nach SGB
XII.
Aber auch die Berechtigung von
Schutzsuchenden aus der Ukraine zum Bezug von Bürgergeld
trug dazu bei, wenngleich im Gegenzug die Ausgaben nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2023 mit 0,761
Milliarden Euro um rund 0,150 Milliarden Euro bzw. 16,4
Prozent niedriger ausfielen als im Vorjahr. Auch die
übrigen wesentlichen kommunalen Sozialleistungsausgaben
stiegen 2023 beträchtlich: Die Ausgaben für
Eingliederungshilfen nach SGB IX erhöhten sich gegenüber
dem Vorjahr um rund 0,225 Milliarden Euro bzw. + 6,1
Prozent auf 3,9 Milliarden Euro.
Die
Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII erhöhten sich um
rund 0,596 Milliarden Euro bzw. + 9,9 Prozent auf 6,4
Milliarden Euro und die Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe nach SGB VIII stiegen um rund 0,752
Milliarden Euro bzw. + 18,1 Prozent auf 4,9 Milliarden
Euro. Zur Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen: Die Landesregierung hat bereits im Jahr
2023 einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um dafür
Sorge zu tragen, dass der bundesseitige
Finanzunterstützung von – seit Jahren - 2023: 10,04
Milliarden Euro - 2022: 8,81 Milliarden Euro -
2021: 7,65 Milliarden Euro - 2020: 7,50 Milliarden
Euro - 2019: 5,78 Milliarden Euro - 2018: 5,78
Milliarden Euro - 2017: 4,95 Milliarden Euro
Insbesondere mit den Investitionsauszahlungen werden
erforderliche Neubauten, Modernisierungen und wesentliche
Verbesserungen am kommunalen Vermögen wie Schulen,
Sporteinrichtungen, Entwässerungsanlagen, Straßen, Wegen
und Plätzen – unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen
vor Naturgefahren, Klimaanpassungsmaßnahmen, und/oder der
Verminderung von CO2 – getätigt.
Zur
Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit
leistet das Land Nordrhein-Westfalen
Investitionszuwendungen an die Kommunen: Beliefen sich
diese Investitionszuwendungen im Jahr 2016 noch auf rund
2,0 Milliarden Euro, erhöhten sich diese bis zum Jahr
2023 auf rund 3,8 Milliarden Euro (+ 1,8 Milliarden Euro
bzw. + 90,0 Prozent).
Gegenüber dem Jahr 2022
erhöhten sich die Investitionszuwendungen seitens des
Landes Nordrhein-Westfalen um 0,360 Milliarden Euro auf
nunmehr rund 3,8 Milliarden Euro (+ 10,5 Prozent). Den
gestiegenen kommunalen Investitionsauszahlungen stehen
neben erhöhten Investitionseinzahlungen durch das Land
Nordrhein-Westfalen des Weiteren Einzahlungen aus
Investitionskrediten gegenüber: Die Verbindlichkeiten aus
Investitionskrediten erhöhten sich im Jahr 2023 um rund
1,89 Milliarden Euro auf 28,4 Milliarden Euro.
Diesen Kreditaufnahmen steht somit Vermögen gegenüber
bzw. diese werden für die Vermögenserhaltung und/oder den
weiteren Vermögensaufbau kommunalseitig eingesetzt. Neben
den positiven Entwicklungen bei den
Investitionsauszahlungen haben die Kommunen auch im Jahr
2023 den Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten in den
Kernhaushalten weiter abgebaut: Angesichts der Dynamik
der Ausgabeseite flachte sich der Abbaupfad im Jahr 2023
jedoch ab:

*Die Schuldenstatistik wurde erst zum 31. Dezember
2017 um Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung
erweitert. 2016 belief sich der Wert der kommunalen
Liquiditätskredite auf rund 26,355 Milliarden Euro
zuzüglich (abgeleiteter) 1,573 Milliarden Euro begebener
Anleihen zur Liquiditätssicherung.
Insgesamt
haben die nordrhein-westfälischen Kommunen damit seit
2016 rund 7,0 Milliarden Euro bzw. 25,2 Prozent kommunale
Liquiditätskredite abgebaut - bei gleichzeitig deutlich
erhöhter Investitionstätigkeit in das kommunale Vermögen.
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen in
vielfältiger Weise, beispielhaft soll auf folgende
Maßnahmen hingewiesen werden:




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Gewalt hat an unseren Schulen keinen Platz |
Schulministerium stellt Schulen
vielschichtige Unterstützungsangebote zur Verfügung /
Ministerin Feller: Wir befinden uns in einem engen
Austausch mit Expertinnen und Experten und prüfen stetig
weitere Maßnahmen
Zur am Freitag, 24. Januar
2025 veröffentlichten Studie des Verbandes Bildung und
Erziehung (VBE) zum Thema Gewalt an Schulen erklärt
Schulministerin Dorothee Feller: „Es muss klar sein:
Gewalt hat keinen Platz an unseren Schulen. Jeder, der am
Schulleben beteiligt ist, muss sich sicher fühlen.
Respekt, Wertschätzung und die Bereitschaft, Konflikte
friedlich auszutragen, müssen elementare Werte auf dem
Schulhof und in den Klassenräumen sein.
Beim
Umgang mit dem Thema Gewalt unterstützen wir unsere
Schulen bestmöglich. Es ist jedoch ebenso klar, dass es
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, ein friedliches
soziales Klima zu schaffen und Gewalt zu verhindern.
Schulen sind ein wichtiger Teil dieser Gesellschaft und
leisten dazu ihren Beitrag.
Hinsichtlich dieser
schulischen Gewaltprävention befinden wir uns im engen
Austausch mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher
Fachrichtungen. Und obwohl die verschiedenen Ansätze und
Angebote des Landes zur Unterstützung der Schulen
grundsätzlich positiv bewertet werden, geht es immer auch
darum, ob wir weitere Maßnahmen noch implementieren
müssen.”
Zum breit aufgestellten
Unterstützungsangebot des Schulministeriums gehört der
Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ inklusive seines
Handbuches zur Krisenprävention. Auch unterstützen eigene
schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und
Krisenintervention die am Schulleben Beteiligten vor Ort.
Zudem haben nordrhein-westfälische Schulen auf der Basis
des Leitfadens “Kinderschutz in der Schule” der
Kultusministerkonferenz sowie der Handlungsempfehlungen
des Notfallordners und des Krisenpräventionshandbuchs
Schutzkonzepte zur Gewaltprävention erarbeitet oder
befinden sich im Bearbeitungsprozess. Lehrkräften steht
zudem mit der „Sprech:ZEIT 24/7” rund um die Uhr ein
telefonisches psychosoziales Angebot zur Verfügung.
Auf der Ministeriumswebsite, im Bildungsportal,
gibt es weitere Hintergründe zum Umgang mit dem
Gesamtthemenkomplex Gewalt jeglicher Art und zu
Informationsveranstaltungen des Schulministeriums.
Darüber hinaus steht dort ein umfangreicher
Frage-Antwort-Katalog zu diesem Thema zur Verfügung, der
nach und nach erweitert wird. Die Fragen resultieren aus
den digitalen Veranstaltungen zum Thema Gewalt aus dem
vergangenen Jahr.
Verdopplung der
SystEx-Stellen Eine wichtige Rolle beim Verhindern von
Gewaltvorfällen spielt die Schulpsychologie. Bei den
schulpsychologischen Diensten sind Fachkräfte für
Systemische Extremismusprävention angesiedelt. Die 54
schulpsychologischen Beratungsstellen in
Nordrhein-Westfalen unterstützen Schulen durch eine
systemische Beratung dabei, Gewalt an Schulen vorzubeugen
und bei konkreten Vorfällen handlungssicher
einzuschreiten. Zum kommenden Schuljahr sollen 54 weitere
Stellen für Fachkräfte für Systemische
Extremismusprävention (SystEx) bereitgestellt werden.
Damit werden die bisherigen 54 SystEx-Stellen
verdoppelt. Alle am Schulleben Beteiligten erhalten
direkte Unterstützung in den Schulen. In jedem Kreis
beziehungsweise in kreisfreien Städten gibt es einen
schulpsychologischen Dienst. Gemeinsame Träger dieser
Dienste sind das Land und die jeweilige Kommune mit
insgesamt 464 Stellen für Schulpsychologinnen und
Schulpsychologen. Davon befinden sich 289 Stellen im
Landesdienst und 175 Stellen im kommunalen Dienst.
Neues Programm „MindOut“ Schulministerin
Feller hat vor wenigen Wochen ein neues Programm namens
„MindOut“ vorgestellt, das jungen Menschen soziale und
emotionale Schlüsselkompetenzen vermitteln soll, um
Herausforderungen besser bewältigen zu können und an den
Schulen eine von Respekt und Wertschätzung geprägte
Atmosphäre zu fördern. „Schülerinnen und Schüler, die ein
stabiles Selbstwertgefühl haben, können mit
Herausforderungen besser umgehen. Das trägt dazu bei,
dass es weniger Aggressionen und Konflikte gibt”, betont
Ministerin Feller.
Förderung von
Demokratiekompetenz Um Extremismus und Gewalt
entgegenzuwirken, muss zudem die Demokratiekompetenz der
Schülerinnen und Schüler weiter gestärkt werden. „Die
Werte der Demokratie müssen an den Schulen Tag für Tag
gelebt werden, damit Schülerinnen und Schüler in der
Praxis lernen können, dass friedliche
Auseinandersetzungen bei Meinungsunterschieden ein
elementarer Bestandteil unseres Zusammenlebens sind”,
erläutert die Ministerin.
So werden
Kinder und Jugendliche auch bestärkt, allen Menschen
respektvoll zu begegnen – unabhängig von familiärem,
sozialem, kulturellem und religiösem Kontext sowie ihrer
sexuellen Orientierung. Ziel der schulischen
Demokratiebildung ist es, junge Menschen zu befähigen,
verantwortungsvoll für die demokratischen Grundwerte
einzutreten und sich gegen Ideologien der
Ungleichwertigkeit zu wenden.
Ministerin
Feller hat gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und
Jugendstiftung das Projekt „Your Vision Schule NRW“ ins
Leben gerufen. Es richtet sich an Schülerinnen und
Schüler der Klassen 6 bis 8 an allen weiterführenden
Schulen, die im Rahmen des Projekts eigene Ideen für die
Gestaltung der Schule von morgen entwickeln. Die Resonanz
ist bisher sehr positiv.
Großer Stellenwert
der Schulsozialarbeit Von großer Bedeutung bei der
Gewaltprävention ist auch die Schulsozialarbeit. Rund
2.000 Fachkräfte für Schulsozialarbeit sind mit ihrer
sozialpädagogischen Fachexpertise im Landesdienst tätig.
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
arbeiten dabei eng mit den Lehrkräften, den pädagogischen
Fachkräften im Ganztag, der Jugendhilfe und der
Schulpsychologie zusammen.
Insbesondere mit Blick
auf belastende Herausforderungen bieten Fachkräfte der
Schulsozialarbeit unter anderem sozialpädagogische Hilfe
durch Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen
unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes sowie
sozialpädagogische Gruppenarbeit im Rahmen von
Gewaltprävention und Stärkung des Sozialverhaltens an.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit
2022 auch die kommunale Schulsozialarbeit über das
Landesprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in
Nordrhein-Westfalen“ mit der Ermöglichung weiterer
Beschäftigungsverhältnisse. Gegenwärtig kann allein auf
Grundlage des Landesprogramms über die Förderung von
Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen von rund 1.200
Vollzeitstellen auf kommunaler Seite ausgegangen werden.
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