

|
Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
|
Landtag NRW: Kinderschutzgesetz -
Drucksache 17/16232
|
Was haben die umfassenden Prüfungen
durch die Landesregierung zur Sicherstellung
der Lehrkräfteversorgung ergeben?
|
Vorbemerkung der Kleinen
Anfrage Düsseldorf, Mai 2022 - Dass der
Lehrkräftemangel eine der größten
Herausforderungen für das Bildungssystem,
aber auch grundsätzlich für die
Landespolitik darstellt, ist hinlänglich
bekannt. Nicht nur an Förder- und
Grundschulen, sondern auch an Berufskollegs
und in den MINT-Fächer fehlt Lehrpersonal,
während ein Überschuss an
Gymnasiallehrkräften vorhanden ist. Es
bedarf deshalb dringend der Verbesserung der
Lehrkräfteversorgung.
Die
regierungstragenden Fraktionen haben im
September 2020 ihren Antrag
„Lehrkräfteversorgung sicherstellen:
Möglichkeiten der passgenauen
Lehrerausbildung nutzen“ (Drucksache
17/10850) eingebracht, in dem sie diese als
„eine elementar wichtige Aufgabe“
klassifizieren und die Zahl der
Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger, der
Pensionäre, die weiterhin oder wieder im
Schuldienst tätig sind sowie der Sek
II-Lehrkräfte, die sich für zwei Jahre an
Grundschulen bzw. Sek I-Schulen verpflichtet
haben, benennen.
Zugleich äußern sie
im selbigen Antrag, dass
Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger „keine
dauerhafte Lösung“ darstellten. Deshalb
müsse das Augenmerk auf einer
„bedarfsangepasste[n] grundständige[n]
Ausbildung von Lehrkräften“ liegen, wozu u.
a. Beratungsangebote an Hochschule für
angehende und/oder beginnende
Lehramtsstudierende einen Beitrag leisten
könnten. Mit Verabschiedung des Antrags am
28.04.2021 hat der Landtag die
Landesregierung mit umfassenden
Prüfaufträgen beauftragt.
Die
Ministerin für Schule und Bildung hat die
Kleine Anfrage 6528 mit Schreiben vom 9. Mai
2022 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur
und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung
der Landesregierung Die Bildungspolitik und
damit auch die Zukunft unserer Kinder und
Jugendlichen hat für die Landesregierung
absoluten Vorrang. Wie bislang keine vor ihr
investiert diese Landesregierung in die
Köpfe und damit in die Zukunft unserer
Kinder und Jugendlichen.
Innerhalb
von nur fünf Jahren hat die aktuelle
Landesregierung den Schuletat um mehr als
3,1 Milliarden Euro gesteigert – Geld, das
den Schülerinnen und Schülern insbesondere
in Form von zusätzlichen Lehrerstellen
dauerhaft zu Gute kommt. Die Landesregierung
hat in dieser Legislaturperiode große
Anstrengungen unternommen, um trotz des von
der Vorgängerregierung maßgeblich
verursachten Lehrermangels die Versorgung
der Schulen mit gut ausgebildeten
Lehrkräften zu verbessern. Die Maßnahmen der
Landesregierung zur besseren Ausstattung der
Schulen mit Lehrkräften und weiterem
Personal, die tatsächlich in den Schulen
arbeiten und unterrichten, sowie die
Bereitstellung von mehr Lehrerstellen für
die Schulen waren in dieser
Legislaturperiode sehr erfolgreich:
1. Im Schuljahr 2021/2022
arbeiteten und unterrichteten rund 13.300
Lehrkräfte (und weitere Landesbedienstete)
mehr an den öffentlichen Schulen in
Nordrhein-Westfalen als im Schuljahr
2016/2017 zur Zeit der Vorgängerregierung.
2. Seit 2017 hat
die Landesregierung rund 16.000
Lehrerstellen geschaffen und erhalten, knapp
10.000 zusätzliche Stellen wurden
geschaffen, mehr als 6.300 von der
Vorgängerregierung zur Streichung
vorgesehene Stellen wurden erhalten. Damit
wurde dafür gesorgt, dass die Schulen in
Nordrhein-Westfalen besser auf zunehmende
Herausforderungen wie Inklusion,
Integration, aber auch die Beseitigung der
Folgen der Corona-Pandemie vorbereitet sind.
3. Die
Landesregierung hat zusammen mit den
Hochschulen eine Studienplatz-Offensive
gestartet, die konsequent umgesetzt wird.
Damit werden rund 1.450 zusätzliche
Studienplätze geschaffen und dauerhaft
gesichert, insbesondere für die Lehrämter
Grundschule und Sonderpädagogik, für die von
der Vorgängerregierung nicht in
ausreichendem Maße Studienplätze
bereitgestellt wurden. Für das Lehramt an
Berufskollegs wurden die Studienplätze in
der Fachrichtung Sozialpädagogik etwa
verdreifacht und zusätzliche
Studienstandorte geschaffen.
Des
Weiteren hat die Landesregierung gemeinsam
mit den Hochschulen bereits vor der
Studienplatzoffensive zahlreiche zusätzliche
Studienplätze geschaffen bzw. gesichert.
Auch die kurzfristigen Maßnahmen zur
Lehrkräftegewinnung verlaufen ausgesprochen
erfolgreich. Mit mittlerweile vier
Maßnahmenpaketen zur Personalgewinnung sind
über 5.700 (Stand: 1. Februar 2022)
zusätzliche Einstellungen auf Stellen
gelungen, die ansonsten leergelaufen wären –
ein sehr gutes Ergebnis, von dem unsere
Schulen unmittelbar profitieren und das
zeigt, was möglich ist, wenn diese Aufgaben
entschieden angegangen werden.
Die
Bekämpfung des Lehrermangels ist eine
langfristige Aufgabe. Zu viel ist in den
Jahren vor 2017 versäumt worden,
insbesondere bei der Erstellung von
Lehrkräftebedarfsprognosen und der daraus
folgenden Schaffung zusätzlicher
Studienplätze. Darüber hinaus hat auch die
Pandemie zusätzliche Herausforderungen mit
sich gebracht.
Die Zahlen im
Einzelnen: Die Zahl der Stellen im
Lehrerstellenhaushalt ist seit 2017 unter
der jetzigen Landesregierung von 159.943 um
9.817 deutlich auf 169.760 im Haushalt 2022
erhöht worden. Allein mit dem Haushalt 2022
wurden rund 4.000 Stellen neu geschaffen.
Hinzu kommt, dass die Landesregierung seit
2018 mehr als 6.300 kw-Vermerke der
Vorgängerregierung gestrichen und diese
Stellen damit langfristig für die Schulen
gesichert hat. Damit stellt die jetzige
Landesregierung den Schulen im Vergleich zu
den Planungen der vorherigen Landesregierung
insgesamt über 16.000 zusätzliche Stellen
im Lehrerstellenhaushalt zur Verfügung. So
hat sich das Verhältnis der in den
jeweiligen Haushalten ausgewiesenen
veranschlagten Stellen im
Lehrerstellenhaushalt zu der entsprechenden
Zahl der Schülerinnen und Schüler seit 2017
von 1:14,58 auf 1:13,41 im Haushalt 2022
verbessert.
Die zusätzlich
geschaffenen Stellen bedeuten für die
Schulen eine deutliche Standardverbesserung,
die sich auch entsprechend auf die Höhe der
zugewiesenen Stellen (Stellenbedarf)
auswirkt. Die Lage auf dem
Lehrkräftearbeitsmarkt in
Nordrhein-Westfalen ist in einigen
Lehrämtern – wie in nahezu allen anderen
Bundesländern – allerdings sehr angespannt.
Es ist derzeit nicht möglich, alle zur
Verfügung stehenden Stellen zeitnah mit
grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu
besetzen. Um einem aktuellen
Lehrkräftemangel mit grundständig
ausgebildeten Lehrkräften entgegen zu
treten, hätte bei einer regulären
Studiendauer inkl. Vorbereitungsdienst von
circa sieben Jahren eine Einrichtung von
Studienplätzen basierend auf
Lehrkräftebedarfsprognosen in den Jahren
2014 – 2017 erfolgen müssen.
Die
jetzige Landesregierung hat auf diese
Situation auf der Grundlage einer neuen
Lehrkräftebedarfsprognose unmittelbar
reagiert und begegnet dieser Herausforderung
mit einem Bündel von Maßnahmen, die kurz-,
mittel- und langfristig Wirkungen zeigen.
U.a. hat die aktuelle Landesregierung die
Studienkapazitäten in den besonders
kritischen Bereichen deutlich ausgeweitet.
Im Grundschullehramt wurden zum
Wintersemester 2020/2021 dauerhaft 300 neue
Bachelor-Studienplätze und später anwachsend
die zugehörigen Masterstudienplätze
geschaffen und dauerhaft eingerichtet.
Damit haben Land und Hochschulen mit der
bereits erfolgten Erhöhung im Jahr 2018 seit
Beginn der Legislaturperiode im
Grundschullehramt rund 700 neue Plätze
dauerhaft eingerichtet. Für den Bereich
Sonderpädagogik sind bereits über 500
weitere Bachelor-Studienplätze seit 2018
geschaffen bzw. gesichert worden.
Zum Wintersemester 2022/2023 und 2023/2024
wird es des Weiteren an zwei neuen
Standorten – Duisburg-Essen und Münster –
die Möglichkeit für jeweils 120
Bachelorstudierende geben, das Lehramt für
Sonderpädagogische Förderung zu studieren.
Wegen der im Einzelnen ergriffenen Maßnahmen
wird auf die Antwort der Landesregierung auf
die Kleine Anfrage 5796 verwiesen
(Drucksache 17/14987). Seit Beginn der
Maßnahmen konnten bisher über 5.700
Einstellungen oder Weiterbeschäftigungen
zusätzlich erfolgen; Stand: 1. Februar 2022.
Im Schuljahr 2021/2022 arbeiteten und
unterrichteten an den öffentlichen Schulen
in Nordrhein-Westfalen rund 13.300
hauptamtlich/hauptberufliche Lehrkräfte (und
weitere Landesbedienstete) mehr als im
Schuljahr 2016/2017.
Auch diese Zahl
dokumentiert eindrucksvoll, dass die
Bemühungen der Landesregierung trotz eines
sehr angespannten Lehrkräftearbeitsmarktes
wirken und erfolgreich waren. Vor diesem
Hintergrund beantworte ich die konkreten
Anfragen wie folgt: 1. Was haben
diese umfassenden Prüfungen durch die
Landesregierung ergeben? Die
Landesregierung ergreift kurz-, mittel- und
langfristig wirkende Maßnahmen, um die
Lehrkräfteversorgung jetzt und in Zukunft
sicherzustellen. Dafür spielt unter anderem
die Studienberatung an den Universitäten
eine große Rolle.
Neben der
allgemeinen Studienberatung und der
Studienberatung explizit für
Lehramtsstudierende, die auch die
individuelle Studien- und Prüfungsplanung in
den Fokus nehmen und von den Zentren für
Lehrerbildung angeboten werden, gibt es in
der Regel noch Studienfachberatungen,
Online-Angebote sowie
Orientierungsberatungen. Darüber
hinausgehend bestehen an einigen
Universitäten besondere Mentoring-Programme,
die gezielt Lehramtsinteressierte und
Lehramtsstudierende in den Blick nehmen.
Daneben stellt das Land breite
Informations- und Beratungsangebote für
Studierende und Studieninteressierte zur
Verfügung: neben den landesweiten
Internetportalen und Angeboten im Rahmen der
Lehrerwerbekampagne des Ministeriums für
Schule und Bildung insbesondere die
landesweite Beratungsstelle beim
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
(seit 2018 rund 40.000 Beratungsanfragen)
sowie die Beratungsstellen der
Bezirksregierungen (vor allem zu
Einstellungsmöglichkeiten und
-voraussetzungen).
Die Anrechnung
von Vortätigkeiten auf die Dauer des
Vorbereitungsdienstes war Gegenstand in
Dienstbesprechungen mit den
Bezirksregierungen. Regelungen zur
Anrechnung von Vortätigkeiten auf die Dauer
des Vorbereitungsdienstes (§ 7 Absatz 2 OVP)
können aktiv genutzt werden, um für
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
mit zuvor erbrachten Vortätigkeiten den
Vorbereitungsdienst individuell zu
verkürzen. Seit Mai 2021 stellen die
geänderten Regelungen der Ordnung des
Vorbereitungsdienstes (§ 7 Absatz 4 OVP)
klar, dass dabei auch der Aspekt der
individuellen Leistungsfähigkeit zu
berücksichtigen ist. Der erleichterte Erwerb
einer vollen Lehramtsbefähigung für ein
weiteres Lehramt nach Einstellung in den
Schuldienst wurde mit dem 15.
Schulrechtsänderungsgesetz deutlich
erweitert; die Regelungen werden erfolgreich
angewendet. Insoweit ist ein breiteres
Angebot an Ergänzungsstudiengängen
grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
An zwei Universitäten besteht unabhängig
davon bereits die Möglichkeit, die Lehrämter
an Grundschulen oder an Haupt-, Real- ,
Sekundar- und Gesamtschulen mit Elementen
der Sonderpädagogik zu studieren, und nach
dem ersten Abschluss eines Master of
Education mit einem weiteren
(zweisemestrigen) Ergänzungsstudiengang und
einem weiteren lehramtsbezogenen
Masterabschluss eine zusätzliche und
gleichwertige Lehramtsbefähigung für das
Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu
erwerben.
Für
Erweiterungsstudiengänge zum ergänzenden
Erwerb von Lehrbefähigungen in weiteren
Fächern wurden zuletzt neue Rechtsgrundlagen
geschaffen (durch Änderung des § 77d des
Hochschulgesetzes und eine entsprechende
Anpassung des § 16 Lehrerausbildungsgesetzes
mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz). Das
Land Nordrhein-Westfalen gewährt Bewerbenden
für die Einstellung in den
Vorbereitungsdienst der Lehrämter eine
Ausbildungsplatzgarantie, sofern alle
formellen Voraussetzungen erfüllt werden.
Hierzu werden pro Kalenderjahr 9.000
Einstellungsermächtigungen für neue
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
vorgehalten.
Diese auskömmliche
Anzahl sichert, dass landesweit unter
Einbeziehung aller Schulformen und Schulen
angehende Lehrkräfte eine gleichwertige und
qualitativ hochwertige schulpraktische
Ausbildung erfahren. Somit kann – anders als
in den meisten anderen Bundesländern – die
Ausbildungsplatzgarantie ohne Wartezeiten
für alle geeigneten Bewerberinnen und
Bewerber umgesetzt werden. Auf der Grundlage
der jeweils aktuellen Amtlichen Schuldaten
zu erteiltem Unterricht erfolgt eine
Quotierung der Ausbildungsplätze für die
fünf Regierungsbezirke, wobei zu jedem
Aufnahmetermin geprüft wird, ob
Aufnahmekapazitäten zu Gunsten besonders zu
stärkender Ausbildungsregionen anteilig
angepasst werden können.
Ziel des
Zuweisungsverfahrens ist es, im Rahmen der
Ausbildungskapazitäten möglichst vielen
Bewerbenden einen Dienstantritt an einem der
gewünschten Ausbildungsorte zu ermöglichen.
Es gelingt über alle Lehrämter hinweg in
jedem Verfahren ca. 75 Prozent der
Bewerbenden ihrem ersten Ortswunsch
zuzuweisen. Nimmt man die Ortswünsche der
Rangfolge 2-4 dazu, sind es sogar 90
Prozent. Diese Praxis hat das Ziel, die Zahl
der Nichtantritte signifikant zu vermindern.
Dies gilt insbesondere für die zu stärkenden
Ausbildungsorte, womit wünschenswerte
„Klebeeffekte“ – auch über die Zeit des
Vorbereitungsdienstes hinaus – unterstützt
werden.
Die bisherigen Maßnahmen zur
berufsbegleitenden Vorbereitung von
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
an den ZfsL sind in pädagogischer Hinsicht
bereits weitreichend an den
Qualitätsstandards grundständig
ausgebildeter Lehrkräfte orientiert.
Perspektivisch können die Maßnahmen in den
ersten sechs Monaten des berufsbegleitenden
Vorbereitungsdienstes intensiviert werden,
insbesondere in Bezug auf die überfachliche
Qualifizierung. Die befristeten neuen
Regelungen zur Pädagogischen Einführung im
Grundschulbereich, die Formen einer früheren
und besseren Begleitung im Seiteneinstieg
bis 2023 erproben, können danach Grundlage
für eine Weiterentwicklung in allen
Schulformen werden.
Im Anschluss an
die Erstqualifizierung im Seiteneinstieg
können Angebote der Lehrerfortbildung zur
Nachqualifizierung von (ehemaligen)
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
genutzt werden, auch Angebote von
Hochschulen.
2. Wie haben
sich die im Antrag genannten Zahlen zu
Pensionärinnen und Pensionären,
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
sowie Sek-II-Lehrkräften, die sich an
Grundschulen bzw. Sek-I-Schulen verpflichtet
haben, seither entwickelt? (Bitte
nach den im Antrag selbst definierten
Kategorien aufschlüsseln:
Pensionäre, die den Schuldienst
wiederaufgenommen haben; Pensionäre, die
weiterhin im Schuldienst geblieben sind;
Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger;
Lehrkräfte für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen, die sich für zwei Jahre an
einer Grundschule verpflichtet haben;
Lehrkräfte für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen, die an eine Schule für die
Sekundarstufe I gewechselt sind.
Hierbei bitte darauf achten, dass die
aufgelistete Zahl der jeweiligen Kategorie
nicht den Zeitraum der vorherigen Nennung
einschließt, sondern nahtlos an den
Zeitraum, an dem der Wert erhoben worden
ist, der im Antrag genannt wird, anknüpft,
d. h. dass beispielsweise für die Lehrkräfte
an Gymnasien und Gesamtschulen, die sich für
zwei Jahre an einer Grundschule verpflichtet
haben, die erhobene Zahl den Zeitraum erst
ab dem 16.02.2020 bis heute erfasst, während
die Zahl der Seiteneinsteigerinnen und
-einsteiger die im Antrag genannten 2.736
nicht mehr umfasst, sondern erst die ab dort
neu gewonnenen.)
Die
Einstellungszahlen werden regelmäßig erfasst
und entsprechend aufsummiert. • Die Zahl
der Lehrkräfte, die in Nordrhein-Westfalen
wieder im Schuldienst als tarifbeschäftigte
Lehrkräfte tätig sind, hat sich seit 2016
von 415 Lehrkräften auf 942 Lehrkräfte im
Jahr 2021 mehr als verdoppelt. •
Bezüglich der Möglichkeit, den Eintritt in
den Ruhestand/die Rente hinauszuschieben,
ist die Zahl seit 2016 von 58 auf 87 im Jahr
2021 gestiegen. Zusammen betrachtet ergibt
sich gegenüber dem Jahr 2016 ein Anstieg von
473 auf 1.029 Beschäftigungen (Quelle/Stand:
ASD 10/2021). • Einstellungen von
Personen im Seiteneinstieg für alle
Schulformen: 789 Einstellungen in 2017,
1.006 Einstellungen in 2018, 754
Einstellungen in 2019, 674 Einstellungen in
2020, 553 Einstellungen in 2021, bisher 94
Einstellungen in 2022 (Stand: 01.02.2022);
seit 2017 insgesamt 3.870 Einstellungen.
• Einstellung von Sek II-Lehrkräften an
Grundschulen mit einer Versetzungsgarantie
nach zwei oder vier Jahren (Erlass vom
13.09.2017): 28 Einstellungen in 2017, 152
Einstellungen in 2018, 211 Einstellungen in
2019, 199 Einstellungen in 2020, 120
Einstellungen in 2021, bisher 12
Einstellungen in 2022 (Stand: 01.02.2022);
seit 2017 insgesamt 722 Einstellungen.
• Einstellung von Sek II-Lehrkräften an
Sek I-Schulen mit einer
Laufbahnwechselgarantie nach vier Jahren
(Erlass vom 03.07.2018): 36 Einstellungen in
2018, 138 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17.
Wahlperiode Drucksache 17/17116 6
Einstellungen in 2019, 98 Einstellungen in
2020, 129 Einstellungen in 2021, bisher 26
Einstellungen in 2022 (Stand: 01.02.2022);
seit 2018 insgesamt 427 Einstellungen.
|
Sonderkommission
gegen Geldautomatensprenger
Innenministerium
|
Düsseldorf/Duisburg,
4. Mai 2022 - Um die landesweit gestiegenen
Sprengungen von Geldautomaten gezielt zu
bekämpfen, hat Innenminister Herbert Reul
eine Sonderkommission im Innenministerium
eingesetzt. Ziel der Soko BEGAS (Bekämpfung
und Ermittlung von
Geldausgabeautomaten-Sprengungen) ist es,
die bisherigen Ermittlungs-, Fahndungs- und
Präventionsansätze zu analysieren und neue
Standards zu setzen, um das Delikt
einheitlich und effizient anzugehen.
„BEGAS ermittelt nicht selbst, sondern
die Sonderkommission prüft, ob das, was wir
machen gut genug ist, wo wir besser werden
können, was wir ändern müssen. Die Soko
stellt einmal alles auf den Kopf, um die
beste, schlagkräftigste Antwort auf die
Geldautomatensprenger zu geben“, so
Innenminister Reul. Die Sonderkommission hat
im April ihre Arbeit aufgenommen und ist
zunächst für einen Zeitraum von sechs
Monaten angelegt. Eine erste Erkenntnis der
Soko: Künftig soll die Tatortarbeit bei den
Behörden konzentriert werden, die über eine
Kriminaltechnische Untersuchungsstelle (KTU)
verfügen.
„Um die Täter zu kriegen,
sind Spurensuche und Spurensicherung enorm
wichtig – da müssen absolute Spezialisten
ran“, so Reul. Ein entsprechender Erlass zur
Umsetzung dieser Änderungen ist bereits
gefertigt und wird den Behörden zeitnah
zugehen. Zweite Erkenntnis: Es braucht einen
ganzheitlichen Ansatz aus Prävention,
Repression, eine starke Zusammenarbeit mit
den Banken und mehr internationale
Zusammenarbeit. „Künftig sollen sich
Experten aus allen Disziplinen über jeden
Geldautomaten beugen, der gesprengt worden
ist“, so Reul. „Denn wir wollen keine noch
so kleine Lücke zwischen dem, was wir tun
und dem, was möglich ist. Die Soko ist
unsere geballte und gebündelte Antwort auf
die Automatensprenger.
Man könnte
auch sagen: Mit BEGAS zünden wir jetzt den
Turbo.“ Die im Innenministerium
angesiedelte fünfköpfige Sonderkommission
wird von der Kriminalistin Christa Lübbers
geleitet. Sie ist seit fast 30 Jahren bei
der Polizei. Nach fünf Jahren im
Landeskriminalamt war sie zuletzt Leiterin
des Staatsschutzes beim Polizeipräsidium
Düsseldorf. Hier leitete sie einen der
größten Einsätze in der Amtszeit von
Innenminister Reul – ein Hawala-Verfahren
mit Vermögensarresten von mehr als 140
Millionen Euro.
„Nicht zuletzt
dieses Verfahren hat mich gelehrt, dass
Ausdauer und interdisziplinäres Handeln der
Schlüssel zum Erfolg sind! In beiden Fällen
haben wir es mit Profis zu tun, die ihre
Vorgehensweisen immer wieder anpassen“,
stellt Christa Lübbers den Bezug zur
aktuellen Soko dar. Im vergangenen Jahr
wurden in Nordrhein-Westfalen 152
Geldautomaten gesprengt. In diesem Jahr
waren es bereits 73 Sprengungen (Stand
04.05.22). Im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum ist das mehr als eine
Verdreifachung. Nicht nur die Zahlen sind
gestiegen, auch die Brutalität der Täter hat
zuletzt zugenommen. Früher wurde
hauptsächlich Gas genutzt, heute
Festsprengstoff.
„Das heißt, dass
immer öfter nicht ‚nur‘ der Geldautomat
zerstört wird, sondern auch das ganze
Drumherum“, sagte Innenminister Reul.
Während sich die Täter früher nach einer
Sprengung oft versteckten, hat es die
Polizei heute mit waghalsigen und
halsbrecherischen Fluchtfahrten zu tun.
Reul: „Es war bislang pures Glück, dass kein
Mensch bei einer Sprengung oder bei einer
Verfolgungsfahrt gestorben ist. Ich will
handeln bevor es Tote gibt – auch deshalb
setzen wir jetzt die Sonderkommission ein.“
Auf die neue Brutalität der Täter und die
gestiegene Zahl an Sprengungen hat die
nordrhein-westfälische Polizei seit
Jahresanfang bereits mit verschiedenen
Maßnahmen reagiert:
- Seit Anfang
Februar hat die Polizei in allen 47
Kreispolizeibehörden ihre Fahndungsmaßnahmen
in den Nachtzeitstunden sowie ihre Präsenz
in potentiellen Gefahrenräumen verstärkt.
Reul: „Wir sind mit allen verfügbaren
Kräften auf der Straße.“
- Ende
Februar gab es einen Bankengipfel im
Innenministerium. Bei diesem Gipfel haben
Banken, Volksbanken, Sparkassen und die
Polizei ein Maßnahmenpaket beschlossen. So
erstellen Banken und Polizei für jeden der
rund 11.000 Geldautomaten in
Nordrhein-Westfalen eine Gefahrenbewertung,
um geeignete Maßnahmen zu treffen. Hierzu
zählen ein Zufahrtsschutz sowie eine
verbesserte Überwachung der Innenräume. Auch
der Abbau von Geldautomaten an
Risikostandorten kommt als Maßnahme in
Frage.
- Die nordrhein-westfälischen
Sicherheitsbehörden wie das
Landeskriminalamt haben ihre Zusammenarbeit
mit den niederländischen Kolleginnen und
Kollegen nochmals intensiviert. So hatte
Innenminister Reul erst im April mit seiner
niederländischen Kollegin, der Ministerin
für Justiz und Sicherheit Dilan
Yeşilgöz-Zegerius, gesprochen. Bei den
Geldautomatensprengern handelt es sich nicht
nur, aber immer wieder um Banden aus den
Niederlanden.
- „Die
Sonderkommission BEGAS wird diese Maßnahmen
noch erheblich beflügeln und einen starken
Part in unserem Kampf gegen die
Automatensprenger einnehmen“, so
Innenminister Reul.
|
Bereits
14.700 Kinder aus der Ukraine an NRW-Schulen
Ministerium für
Schule und Bildung
|
Düsseldorf/Duisburg,
2. Mai 2022 - Die Zahl der aus der Ukraine
geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die an
den öffentlichen Schulen in
Nordrhein-Westfalen unterrichtet werden, ist
auf 14.700 gestiegen (Stichtag: 27. April).
In der Woche vor den Osterferien waren es
noch 8.753 Schülerinnen und Schüler
(Stichtag: 6. April).
Das geht aus
der aktuellen Umfrage zu den neu
zugewanderten Schülerinnen und Schülern
hervor, die das Ministerium für Schule und
Bildung seit Ende März 2022 wöchentlich
durchführt. Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer erklärte: „Unsere Schulen
gehen sehr verantwortungsbewusst mit der
Situation um. Die Kinder aus der Ukraine
werden herzlich aufgenommen. Die
Hilfsbereitschaft ist enorm. Dafür bin ich
ihnen sehr dankbar. Das Land unterstützt die
Schulen bei dieser Aufgabe mit einem
umfassenden Konzept und zusätzlichen
Ressourcen. Dabei können wir auch auf eine
gut ausgebaute Infrastruktur zur Aufnahme
von Kindern und Jugendlichen mit
Zuwanderungsgeschichte aufbauen.“
Die Ergebnisse der wöchentlichen Umfrage zu
neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern
an den Schulen in Nordrhein-Westfalen werden
hier im Bildungsportal bis auf die Ebene
der Kreise und kreisfreien Städte
veröffentlicht. Die Zahlen zeigen, dass die
geflüchteten Kinder und Jugendlichen
gleichmäßig über das Land verteilt sind. Die
Verteilung auf die verschiedenen Schulformen
können der folgenden Tabelle entnommen
werden:

|
Abiturprüfungen
2022 in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für
Schule und Bildung
|
Düsseldorf/Duisburg,
26. April 2022 - Ab dem 26. April werden in
Nordrhein-Westfalen rund 73.000 Schülerinnen
und Schüler an 968 öffentlichen und privaten
Gymnasien, Gesamtschulen,
Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen
ihre Abiturprüfungen ablegen. Insgesamt gibt
es in 40 Fächern zentrale schriftliche
Prüfungen. Auch an 234 öffentlichen und
privaten Berufskollegs werden in diesem Jahr
rund 9.500 Schülerinnen und Schüler an den
Abiturprüfungen teilnehmen. Wegen der
beruflichen Ausrichtung der Schulen gibt es
hier eine höhere Zahl an Prüfungsfächern von
insgesamt 47.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Hinter
den Schülerinnen und Schülern liegen
herausfordernde Zeiten und auch dieses Jahr
haben wir sichergestellt, dass alle
Prüflinge in Nordrhein-Westfalen unter
fairen Bedingungen ihre Abiturprüfungen
ablegen und zu einem vollwertigen und
erfolgreichen Abschluss ihrer schulischen
Laufbahn kommen. Dafür wurden erneut
Anpassungen vorgenommen, die die
Schülerinnen und Schüler bei der
Vorbereitung und dem Ablegen der Prüfungen
unterstützen und den pandemiebedingten
Herausforderungen der letzten Jahre Rechnung
tragen.“
Um die besondere Situation
der Abschlussjahrgänge 2022 in geeigneter
Weise zu berücksichtigen, hat das
Ministerium für Schule und Bildung bereits
Maßnahmen ergriffen, damit den Schülerinnen
und Schülern keine pandemiebedingten
Nachteile entstehen. Dazu zählt eine
besondere Prüfungsvorbereitungszeit. Vom 1.
bis zum 7. April 2022 fand zur Vorbereitung
auf die Prüfungen nur noch Unterricht in den
Abiturfächern statt. Darüber hinaus gibt es
auch in diesem Jahr das Angebot einer
erweiterten Aufgabenauswahl. Die
Aufgabenkommissionen haben zusätzliche
Aufgaben erarbeitet, sodass in ausgewählten
Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten für
Prüflinge bzw. Lehrkräfte bestehen. Dadurch
bietet sich vor allem den Lehrkräften ein
größerer Spielraum zwischen fachlich
anspruchsvollen Aufgaben jene auszuwählen,
die zum erteilten Unterricht bestmöglich
passen.
An den Beruflichen Gymnasien
gab es vergleichbare Anpassungen, so wurden
die Prüfungsthemen gezielt fokussiert, um
eine bestmögliche Vorbereitung der
Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Die schriftlichen Abiturprüfungen
werden zwischen dem 26. April und dem 10.
Mai geschrieben. Die mündlichen Prüfungen
finden ab dem 11. Mai statt. Der
letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe ist der
25. Juni.
Abschließend erklärte
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer: „An dieser Stelle möchte ich auch
noch einmal ausdrücklich allen
Schulleitungen und Lehrkräften danken, die
in den vergangenen Monaten und Jahren die
angehenden Abiturientinnen und Abiturienten
unter diesen besonderen Herausforderungen
begleitet, unterstützt und vorbereitet
haben. Es waren herausfordernde Jahre, aber
ich kann nur allen Schülerinnen und Schülern
mit auf den Weg geben: Vertrauen Sie auf
sich und auf Ihre Fähigkeiten. Ich wünsche
allen Prüflingen viel Erfolg für die
anstehenden Prüfungen.“
Die genauen
Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an
den allgemeinbildenden Schulen finden Sie
hier.
Die genauen Prüfungstermine für die
einzelnen Fächer an den Beruflichen
Gymnasien finden Sie
hier.
|
NRW-Konzept zur Beschulung neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler
|
Düsseldorf,
11. April
2022 - Um die Schulen in Nordrhein-Westfalen
bestmöglich bei der Aufnahme und
Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen
aus der Ukraine zu unterstützen, hat das
Ministerium für Schule und Bildung ein
umfassendes Konzept erarbeitet. Auf
insgesamt 40 Seiten werden darin praxisnahe
Hinweise gegeben, wie der Unterricht vor Ort
für neu zugewanderte Schülerinnen und
Schüler geplant, organisiert und
durchgeführt werden kann.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Kinder
und Jugendliche, die bei uns Schutz suchen,
sind an unseren Schulen herzlich willkommen.
Das Engagement, mit dem sich unsere Schulen
ihrer neuen Schülerinnen und Schüler
annehmen, ist bewundernswert – insbesondere,
wenn man bedenkt, wie herausfordernd die
vergangenen zwei Pandemie-Jahre für unsere
Schulen gewesen sind. Mit unserem neuen
Rahmenkonzept wollen wir sie und alle am
Schulleben vor Ort Beteiligten daher in
geeigneter Weise unterstützen. Dabei ist mir
bewusst: Ein gutes Rahmenkonzept benötigt
auch gute Rahmenbedingungen. Deshalb stärken
wir in einem ersten Schritt vor allem die
personellen und organisatorischen Ressourcen
unserer Schulen.“
Bereits jetzt
werden durch das Ministerium für Schule und
Bildung mehr als 5.000 Stellen für die
Integration zur Verfügung gestellt. Dieser
Bereich wird nun so finanziell verstärkt,
dass auch dem Bedarf nach einer zusätzlichen
Verstärkung durch Aushilfskräfte entsprochen
werden kann. Darüber hinaus werden 1.052
Lehrerstellen zusätzlich zur Beschulung
geflüchteter Schülerinnen und Schüler
eingesetzt und den Bezirksregierungen
zugewiesen. Zudem werden die flexiblen
Mittel für Vertretungsunterricht in Höhe von
rund 60 Millionen Euro kurzfristig um
weitere 3,5 Millionen Euro erhöht.
Um möglichst schnell zusätzliches Personal
gewinnen zu können, wurden die
Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen mit
der
SchulMail vom 4. April 2022 gebeten,
geeignete Lehrkräfte vorab anzusprechen mit
dem Ziel • der vorzeitigen Rückkehr aus
der Beurlaubung, • der Aufstockung einer
Teilzeitbeschäftigung, • des späteren
Eintritts in den Ruhestand oder die Rente,
• der Gewinnung von bereits in den
Ruhestand oder die Rente eingetretenen
Lehrkräften für eine Vertretungstätigkeit.
Darüber hinaus hat Ministerin
Gebauer ebenfalls am 4. April 2022 insgesamt
5.604 Lehrkräfte, die bislang kein
Einstellungsangebot erhalten haben,
angeschrieben, um sie mindestens für eine
befristete Beschäftigung zu gewinnen. Auch
die 33 Zentren für schulpraktische
Lehrerausbildung wurden angeschrieben, um
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
für den unterrichtlichen Einsatz zu
gewinnen. Dazu wurde der rechtliche Rahmen
für freiwilligen zusätzlichen bezahlten
selbständigen Unterricht von
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
auf bis zu sechs Wochenstunden erhöht.
Neben der
personellen Unterstützung bietet das
Rahmenkonzept auch umfangreiche Hinweise zur
Planung, Organisation und Durchführung des
Unterrichts für die neu zugewanderten Kinder
und Jugendlichen: Sobald die Schülerinnen
und Schüler in unseren Schulen ankommen,
gilt der
Erlass zur Integration und Deutschförderung
neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler.
Darin wird das Beherrschen der deutschen
Sprache als Grundvoraussetzung dafür
definiert, um erfolgreich am Schulunterricht
in Nordrhein-Westfalen teilnehmen zu können.
Die Deutschförderung kann dabei von
den Schulen auf unterschiedliche Art und
Weise organisiert werden: • in innerer
Differenzierung, also im Rahmen einer
vollständigen Teilnahme am Regelunterricht,
• in teilweise äußerer Differenzierung,
also durch den Besuch einer eigenen
Lerngruppe und der teilweisen Teilnahme am
Regelunterricht oder • in vollständiger
äußerer Differenzierung, also in eigenen
Lerngruppen, den sogenannten
Willkommensklassen.
Um den Kindern
und Jugendlichen möglichst schnell die
wichtigen Deutschkenntnisse zu vermitteln,
umfasst die Deutschförderung in einer Form
der äußeren Differenzierung mindestens zehn
bis zwölf Wochenstunden. Ministerin Gebauer:
„Es kann durchaus sinnvoll sein, die
Schülerinnen und Schülern zunächst in den
Willkommensklassen intensiv beim Erlernen
der deutschen Sprache zu unterstützen.
Gleichwohl ist es unser festes Ziel, die
Kinder und Jugendlichen so schnell und so
gut wie möglich in den Regelunterricht zu
integrieren.“
Darüber hinaus
trifft das Ministerium für Schule und
Bildung zurzeit die notwendigen Vorkehrungen
dafür, zeitnah Herkunftssprachlichen
Unterricht in ukrainischer Sprache
anzubieten. In Kürze sollen dazu erste
Ausschreibungen veröffentlicht werden, auf
die sich dann ukrainischsprachige
Lehrerinnen und Lehrer bewerben können. Die
Kultusministerkonferenz hat sich überdies
bereits mit ihrer
Lübecker Erklärung vom 10./11. März 2022
dafür ausgesprochen, geflüchteten
ukrainischen Lehrkräften
Beschäftigungsmöglichkeiten an Schulen zu
verschaffen oder sie weiterzuqualifizieren.
Nordrhein-Westfalen beteiligt sich intensiv
an der Klärung der hierfür notwendigen
Voraussetzungen.
„Unsere Schulen
leisten einmal mehr einen immensen Beitrag
bei der Integration neu zugewanderter
Menschen. Den ukrainischen Lehrerinnen und
Lehrern eröffnen sie berufliche
Perspektiven, den Schülerinnen und Schülern,
die in ihrem jungen Alter so Schreckliches
haben erleben müssen, gibt der regelmäßige
Schulbesuch darüber hinaus Halt, Struktur
und ein Gefühl von Sicherheit. Zudem
erleichtert ihnen der Kontakt mit
Gleichaltrigen das Ankommen bei uns in
Nordrhein-Westfalen“, so Ministerin Gebauer
abschließend.
Das vollständige
Rahmenkonzept zur Beschulung von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen unter
besonderer Berücksichtigung des Krieges in
der Ukraine und seiner Folgen für die
Schulen in Nordrhein-Westfalen, das heute
sämtlichen Schulen, Schulträgern und
weiteren Akteuren in Nordrhein-Westfalen
übermittelt wurde, finden Sie
hier.
Bis zum Stichtag vom 6.
April wurden bereits an 1.985
nordrhein-westfälischen Schulen neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus
der Ukraine aufgenommen. Insgesamt 8.753
Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine
nahmen an diesen Schulen an einer
schulischen Erstförderung teil. Eine Woche
zuvor waren es noch 6.167 Schülerinnen und
Schüler an 1.650 Schulen. Über die weitere
Entwicklung wird das Ministerium für Schule
und Bildung nach den Ferien regelmäßig
berichten.
|
Treffen der Clan-Experten
|
Reul:
„Nordrhein-Westfalen ist kein Honigtopf für
kriminelle Clans mehr“ - 10,2 Millionen Euro
beschlagnahmt Düsseldorf,
04. April
2022 - Auf der diesjährigen Fachtagung zur
Bekämpfung von Clankriminalität stellte
Innenminister Herbert Reul das neue Lagebild
vor und zog eine Bilanz der vergangenen fünf
Jahre: „Nordrhein-Westfalen ist heute kein
Honigtopf für kriminelle Clans mehr. An
unserer Null Toleranz-Strategie, der Polizei
und unseren Ermittlerinnen und Ermittlern
verbrennen sich die Clans die Finger. Wir
piesacken mit Erfolg, nehmen den Kriminellen
ihre illegalen Millionen weg und tun alles
dafür, dass die, die aussteigen wollen, auch
aussteigen können“, sagte Reul vor mehr als
hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
An der Tagung in Neuss nahmen
Polizei-Experten aus den Bereichen Einsatz,
Ermittlungen und Prävention teil. Ebenfalls
anwesend waren Vertreter aus Politik,
Ruhrgebiets-Kommunen, der
Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr)
sowie Ermittlerinnen und Ermittler aus den
Kreispolizeibehörden, die tagtäglich die
Organisierte Kriminalität bekämpfen.
Besonders spannend war der Erfahrungsbericht
von Linda Staaf von der schwedischen
Polizei, die über ihren Kampf gegen
kriminelle Clans referierte.
Aus dem
neuen und vierten Lagebild Clan ragen
insbesondere die vermögensabschöpfenden
Maßnahmen heraus: Beschlagnahmte die Polizei
im Jahr 2020 knapp 4 Millionen Euro, waren
es in 2021 rund 10,2 Millionen Euro - mehr
als doppelt so viel. Unter anderem hat die
Polizei Bargeld in Höhe von 8,4 Millionen
Euro und Immobilien im Wert von 1,1
Millionen Euro gesichert. „Wir reden hier
schon lange nicht mehr über Kleinkram,
sondern über illegale Clan-Millionen. Das
geht denen an die Substanz“, so Reul.
Weitere Erkenntnisse aus dem Lagebild: §
2017 wurden 24 Haftbefehle gegen kriminelle
Clanangehörige erlassen. 2020 waren es 36
und 2021 waren es 49. Reul: „Bei den
Haftbefehlen sehen wir mehr als eine
Verdoppelung in unserer Regierungszeit.“
§ Die Anzahl der
Straftaten, die durch kriminelle
Clanangehörige begangen wurden, ist 2021 um
5,8 Prozent gesunken: von 5.778 Straftaten
im Jahr 2020 auf 5.462 im Jahr 2021. §
Die Zahl der Tatverdächtigen ist um 5,1
Prozent von 3.826 im Jahr 2020 auf 3.629 im
Jahr 2021 gesunken. § Nach wie vor ist
das Ruhrgebiet der Hauptaktionsraum der
Clankriminellen. Die meisten Straftaten
wurden 2021 in Essen verzeichnet, gefolgt
von Recklinghausen, Gelsenkirchen,
Duisburg und Bochum. § Von
insgesamt 90 im Jahr 2021 erfassten
Ermittlungsverfahren der Organisierten
Kriminalität (OK) waren 18 Verfahren von
türkischarabischstämmigen Clan-Familien
dominiert. Damit hat jedes fünfte
OK-Verfahren Clan-Bezüge. Bei diesen
OK-Verfahren liegt der Schwerpunkt
vorwiegend im Bereich der organisierten
Rauschgiftkriminalität. § Das Gros der
durch kriminelle Clans begangenen Straftaten
insgesamt sind Rohheitsdelikte und
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
(28 Prozent). Zu diesen Delikten gehören
beispielsweise Straftaten wie Raubdelikte,
Bedrohung und Körperverletzungsdelikte aller
Art. Auffällig ist der Anstieg von fast 40
Prozent im Vergleich zum Vorjahr bei den
Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung. 2020 gab es
hier 99 Fälle, 2021 waren es 138.
Darunter fallen alle Sexualdelikte, also
auch zum Beispiel sexuelle Belästigung.
§ Vermögens- und Fälschungsdelikte machen
2021 rund 16 Prozent aller im Lagebild
erfassten Straftaten aus. § Der Anteil der
Verkehrsstraftaten hat leicht zugenommen.
Sie machen 13,6 Prozent aus. § Auch 2021
begingen 4,5 Prozent der Tatverdächtigen
fast ein Viertel (21,9 Prozent) aller
Straftaten.
Innenminister Reul:
„Grundsätzlich beobachten wir weiterhin,
dass wir es bei der Clan-Kriminalität mit
ausgeprägten Intensivtätern zu tun haben.
Das zeigt, wie wichtig es ist, früh
einzusteigen mit der Intensivtäterbekämpfung
und vor allem bei Heranwachsenden präventiv
tätig zu sein.“ §Aus
diesem Grund bildet Prävention eine wichtige
Säule im Kampf gegen die Clankriminalität:
„Aktuell arbeiten wir an sieben Standorten
im Ruhrgebiet mit 34 Kindern aus
polizeibekannten, kriminellen Familienclans
zusammen“, erklärte Reul. §
Die Zahl der kriminellen Clannamen hat sich
kaum verändert und liegt jetzt bei 113
(2020: 112). Reul: „Die meisten Menschen mit
den entsprechenden Familiennamen haben sich
nicht das Geringste zu Schulden kommen
lassen. Es hilft aber auch nicht, in alte
Debatten zu verfallen, die nur dazu führen,
dass man das Problem nicht klar benennt,
weil man vermeintlich jemanden
stigmatisiert. Man muss bei dem Thema Ross
und Reiter klar benennen, statt Drumherum zu
reden. Nur dann haben wir weiterhin eine
Chance, erfolgreich gegen diese über
Jahrzehnte gewachsenen Strukturen
vorzugehen.“ Das Lagebild Clan 2021 ist
online abrufbar unter:
https://polizei.nrw/artikel/lagebild-clankriminalitaet
|
„need-help.nrw“ - 36 Tage Bomben,
Zerstörung, zivile Opfer und Millionen
Menschen auf der Flucht
|
Düsseldorf, 31. März
2022 - 36 Tage: Bomben, Zerstörung, zivile
Opfer, Millionen Menschen auf der Flucht –
es herrscht Krieg in der Ukraine. Es
herrscht Krieg auf dem europäischen
Kontinent. Das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt
mit: „Zivilpersonen, insbesondere Frauen und
Kinder, stellen die weitaus größte Mehrheit
der vom Angriffskrieg der Russischen
Föderation auf die Ukraine betroffenen
Personen, namentlich auch als Flüchtlinge
und Binnenvertriebene. Dies wird Folgen für
einen dauerhaften Frieden und eine
dauerhafte Aussöhnung nach sich ziehen.
Der seit dem 24.
Februar 2022 laufende Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine ist Mahnung und
Aufgabe zugleich. Zahlreiche Menschen aus
der Zivilgesellschaft zeigen Solidarität mit
den Menschen in der Ukraine und mit den
Menschen, die bei uns leben und aus der
Ukraine stammen. Sie bangen um ihre Kinder,
Mütter, Väter, Großeltern, Verwandte und
Freunde. Krieg kennt keine Gewinner, nur
Verlierer - Krieg darf niemals das letzte
Wort sein. Dies sind die Lehren aus zwei
Weltkriegen im letzten Jahrhundert“, so Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen startet „need-help.nrw“:
„need-help.nrw“ setzt sich aus einer
Informations- und Öffentlichkeitskampagne,
die sich an geflüchtete Frauen aus der
Ukraine richtet, und einem Förderaufruf an
die Frauenunterstützungsinfrastruktur
zusammen.
„Die Kampagne
‚need-help.nrw‘ informiert
geflüchtete Frauen direkt nach ihrer Ankunft
in den Bahnhöfen der großen Städte in
Nordrhein-Westfalen auf digitalen
Werbeflächen über Hilfsangebote im Land
Nordrhein-Westfalen. Nur wenn von Gewalt
bedrohte oder betroffene Frauen wissen, wo
sie schnell und ohne Umwege Hilfe und Schutz
finden, können sie die Angebote auch nutzen.
Mit ‚need-help.nrw‘ helfen wir da, wo Hilfe
benötigt wird. Zugleich sensibilisieren wir
damit die Öffentlichkeit, hin- und nicht
wegzuschauen, wenn Frauen von Gewalt bedroht
oder betroffen sind. Darüber hinaus geht es
um das Schaffen von niedrigschwelligen
Angeboten zur Erreichung von Frauen und
Kindern, um konfliktbezogene sexualisierte
und geschlechtsspezifische Gewalt im
Fluchtkontext vorzubeugen und Opfern
Unterstützung zu bieten.
Über den
Förderaufruf können
Frauenunterstützungseinrichtungen bis zu
20.000 Euro erhalten“, erläutert Ministerin
Scharrenbach. Über die Internetseite
need-help.nrw oder das Abscannen des
QR-Codes auf den Plakaten gelangen
Betroffene direkt auf das Opferschutzportal
der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Dieses wurde in die ukrainische Sprache
übersetzt. Dort wird zielgerichtet über alle
landesgeförderten Hilfs- und
Unterstützungsangebote informiert.
Die schnelle und flächendeckende
Umsetzung der Informationskampagne wird
durch die Unterstützung der Ströer Media
Deutschland GmbH möglich, die in den
Kommunen rund 500 digitale
Informationsscreens zur Verfügung stellt.
„Wir sind uns unserer
gesellschaftspolitischen Verantwortung
gerade in diesen Zeiten bewusst und
unterstützen deshalb die Initiative des
Ministeriums reichweitenstark mit der
Ausstrahlung der Informationskampagne auf
unseren digitalen Medien genau dort, wo sie
benötigt wird: in den Bahnhöfen in
Deutschland, in denen aktuell tausende
Geflüchtete aus der Ukraine ankommen. Dort
haben wir die Möglichkeit, Betroffene
unmittelbar für das Thema zu sensibilisieren
und Hilfsangebote aufzuzeigen“, sagt
Alexander Stotz, CEO Ströer Media
Deutschland GmbH.
Weitere
Maßnahmen: a) Öffnung der
digitalen Wohnraumkarte für Haus & Grund
Neben den Hilfsmaßnahmen im Bereich des
Gewaltschutzes und der Aufklärung hat das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Verband
der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen
und den Kommunalen Spitzenverbänden am 4.
März 2022 eine „digitale Wohnraumkarte“ ins
Leben gerufen.
Die „digitale
Wohnraumkarte“ wird nun auch für
die Nutzung über Haus &
Grund-Geschäftsstellen geöffnet: Rund 60
Prozent der vermietungsfähigen Einheiten
werden von Kleinvermieterinnen und
Kleinvermieter gehalten, die überwiegend
Mitglied bei einem der Haus & Grund-Verbände
sind. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von
Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt:
„Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine
machen auch Haus & Grund-Mitglieder
fassungslos und traurig. Ein Teil unserer
Mitglieder hat das Ende des Zweiten
Weltkrieges im Kindesalter noch selbst
miterleben müssen und ist im zerstörten
Nachkriegsdeutschland aufgewachsen.
Viele private Eigentümer wollen praktische
Hilfe in Form einer Beherbergung zur
Verfügung stellen. Für uns als Landesverband
und die teilnehmenden Haus & Grund-Vereine
vor Ort ist es daher eine
Selbstverständlichkeit, die Wohnraumkarte zu
unterstützen.“ In
einem ersten Schritt werden sich die Haus &
Grund-Geschäftsstellen in Aachen, Alsdorf,
Düsseldorf, Krefeld und Neuss aktiv
einbringen. „Jeden Tag zählen wir mehr
Geflüchtete, die auch nach
Nordrhein-Westfalen kommen. Damit zählt auch
jede Wohnung, die den Menschen Sicherheit
gibt und Ruhe ermöglicht“, sagt Alexander
Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland
Westfalen. b) Schaffen von
Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2022
einen Erlass herausgegeben, mit dem das
Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in
Kommunen erleichtert wird. Darüber hinaus
steht seitens der Kreditanstalt für
Wiederaufbau für Kommunen ein Sonderprogramm
„Flüchtlingseinrichtungen“ mit
zins-verbilligten Krediten in Höhe von 500
Millionen Euro zur Verfügung. Die
landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird
ebenfalls ein Programm mit zins-verbilligten
Krediten auflegen: Das Volumen umfasst 400
Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2022
und 2023. Das Programm richtet sich
ebenfalls an Kommunen.
c)
Dauerhafte Wohnraumversorgung Kommunen
benötigen alle Möglichkeiten, um
Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Eine
Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens
für eine Änderung im Baugesetzbuch war
erfolgreich und wird von den
regierungstragenden Fraktionen auf
Bundesebene umgesetzt. Eine dauerhafte
Unterbringung von Frauen und Kindern in
„Sammel-Flüchtlingsunterkünften“ ist nicht
angezeigt. Es zeigt sich aber, dass bereits
jetzt der frei am Markt verfügbare Wohnraum
zumindest im Rheinland sowie in den
Großstädten des Landes nicht mehr verfügbar
ist. Es wird das Erfordernis gesehen, in
einem zeitlich vertretbaren Rahmen neuen,
dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Seitens
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung wird derzeit an der
Veröffentlichung einer gesonderten
Richtlinie (über die öffentliche
Wohnraumförderung) gearbeitet.
Weitere Informationen zum Förderprogramm des
Landes Nordrhein-Westfalen für die Beratung
und Unterstützung für von konfliktbezogener
sexualisierter und geschlechtsspezifischer
Gewalt bedrohter oder betroffener Frauen,
die insbesondere anlässlich des Krieges in
der Ukraine nach Deutschland eingereist sind
(Förderprogramm need-help.nrw), finden Sie
unter
www.mhkbg.nrw/need-help
Die landesweite Informationskampagne wird ab
dem 31. März in den Bahnhöfen der großen
Städte Aachen, Bielefeld, Dortmund,
Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamm, Herne, Köln
und Münster durchgeführt. Sie richtet sich
auf rund 500 digitalen Werbeflächen in
ukrainischer Sprache direkt an betroffene
Frauen und vermittelt schnell und
niederschwellig Schutz- und Hilfsangebote.
Über die Internetseite ‚need-help.nrw‘ oder
das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten
gelangen Betroffene direkt auf das
Opferschutzportal der Landesregierung.
Dieses wurde in die ukrainische Sprache
übersetzt. Dort werden sie zielgerichtet
über alle landesgeförderten Hilfs- und
Unterstützungsangebote informiert.
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein
stark ausgebautes Frauenhilfenetz an
Frauenhäusern, allgemeinen
Frauenberatungsstellen und
Frauenfachberatungsstellen landesweit mit
über 185 Einrichtungen, in denen Frauen
Schutz, Rat und Hilfe finden. Gefördert
werden: · 64 Frauenhäuser · 62
allgemeine Frauenberatungsstellen · 52
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte
Gewalt · 8 spezialisierte
Beratungsstellen für weibliche Opfer von
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
· 2 überregional tätige
Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat in
Bielefeld (Mädchenhaus Bielefeld) und Köln
(agisra e.V. Köln) · 1
Fachberatungsstelle zum Thema Weibliche
Genitalbeschneidung in Köln, Lobby für
Mädchen e.V. · 1 Fachstelle zur
Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von
Mädchen und Frauen mit Behinderung „Mädchen
sicher inklusiv“ beim Mädchenhaus Bielefeld.
|
Arbeitsschutz wird ab 1. April neu
organisiert
|
Düsseldorf, 31. März
2022 - Die Strukturreform des
NRW-Arbeitsschutzes durch das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)
führt auch bei der Bezirksregierung
Düsseldorf ab 1. April zu Veränderungen. So
wird es statt der bisher zwei künftig drei
Arbeitsschutz-Dezernate geben - mit neuen
Zuständigkeiten. Bisher war der
Arbeitsschutz der Bezirksregierung
aufgeteilt in den technischen (Dezernat 55)
und den betrieblichen (Dezernat 56)
Arbeitsschutz. Die Kolleginnen und Kollegen
waren spezialisiert auf bestimmte
Fachgebiete wie Sprengstoffwesen,
Produktsicherheit, Arbeitszeiten oder
Jugend- und Mutterschutz.
Künftig
wird die Überwachungs- und
Beratungstätigkeit nach Branchen
ausgerichtet. Ziel ist es, hierdurch die
Überwachung im Arbeitsschutz effektiver
wahrzunehmen und die behördliche Präsenz in
den Unternehmen zu erhöhen. In der
Überwachung sollen künftig von den
Aufsichtspersonen möglichst umfassend die
arbeitsschutzrechtlichen Grundsatzthemen
abgedeckt werden.
Für vertiefende
Fragestellungen oder besondere Fachaufgaben
stehen weiterhin Spezialisten zur Verfügung.
So wird das Dezernat 55, das von Dr. Torsten
Wolf geleitet wird, künftig zuständig sein
für die Branchen Gesundheit, Forschung,
Bildung, Bau und Chemie. Hinzu kommen
Fachaufgaben wie Strahlenschutz und
Sprengstoffwesen.
Das Dezernat 56 kümmert sich um die
Bereiche Metall, Holz, Maschinenbau,
Elektrotechnik, Textil, Medizinerzeugnisse
und Handel sowie als Fachaufgabe um
Chemikaliensicherheit sowie vielfältige
arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen und
Anzeigen und wird von Kurt Plaumann
geleitet. Das neue Dezernat 57 betreut die
Branchen Logistik, Abfallwirtschaft,
Energie, Nahrungsmittel, Gastgewerbe,
Finanzen, Verwaltung und Dienstleistungen.
Zu den Fachaufgaben gehören die
Arbeitszeit der Kraftfahrer, Gefahrgut- und
Transportsicherheit sowie
Rechtsangelegenheiten. Für das neue Dezernat
wird das Ministerium die Stelle des
Hauptdezernenten zeitnah ausschreiben.
Für die im Arbeitsschutz tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet
dies eine große Umstellung - sowohl in ihren
Aufgaben, als auch bei ihren Einsatzorten.
Die entsprechenden Internetseiten der
Bezirksregierung werden derzeit
aktualisiert, damit Unternehmen ihre neuen
Ansprechpartner schnell finden können.
Kommentar der Redaktion:
Warum nicht auch der Bereich Bildung und
Schule?
In der Mitteilung der Bezirksregierung
wird der Aufgabenbereich von Dr. Torsten
Wolf ersichtlich. Bildung wird einfach
weiterhin so eingereiht, sollte aber
aufgrudn der zentralen Rolle für die
Öffentlichkeit ein eigenständiges Dezernat
sein.
Die Pandemie-Jahre zeigten deutlich die
gravierenden Probleme in der Verzahnung
zwischen Bildungsministerium NRW, der
Bezirksregierung gegenüber Lehrer:innen, der
Elternschaft und auch der Öffentlichkeit.
Bei grundsätzlichen Fragen im Schulbereich
und/oder zur Entscheidungen von
Schulleitungen wurde deutlich, dass die
Summierung bzw. Aufgabenfülle hier extrem zu
Lasten von Lehreren und Eltern geht.
Nach einer nachvollziehbaren und sinnvollen
Neugestaltung sowie Verbesserung in Sachen
Effizienz und Transparenz für Lehrer:innen
und Eltern sieht das nicht aus. Das sollte
für die neue Landesregierung nach der Wahl
zentrales Themen sein. Der Unmut vor allem
bei den Pädagogen und Eltern ist zu groß,
als dass dies keine politischen Auswirkungen
hätte. Harald Jeschke
DigitalPakt
Schule: Schulträger haben fast 900 Millionen
Euro beantragt
Ministerin Gebauer: Die
Digitalisierung unserer Schulen ist ein
Dauerlauf
Die
Digitalisierung der Schulen in
Nordrhein-Westfalen geht weiter voran: Mit
Stand vom 28. Februar 2022 hatten die
Schulträger allein aus dem DigitalPakt
Schule des Bundes
rund
94
Prozent
(rund 894 Millionen Euro) der ihnen
insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel
beantragt. Auch
die Programme zur Ausstattung von
Lehrkräften sowie von Schülerinnen und
Schülern mit besonderem Bedarf sind mit rund
98,5 beziehungsweise 97,5 Prozent
abgerufener Mittel nahezu vollständig
erschöpft.
Immer größerer
Beliebtheit erfreuen sich darüber hinaus die
Anwendungen der LOGINEO NRW Produktfamilie
mit Funktionen wie dienstlicher
E-Mail-Kommunikation, Cloud, Lernplattform
und Messenger mit Videokonferenzoption.
Insgesamt rund 60 Prozent der Schulen nutzen
mindestens eine dieser Anwendungen, in der
Stadt Düsseldorf sind es beispielsweise
bereits 72 Prozent der Schulen. Darüber
hinaus hat die Stadt signalisiert, den
Einsatz von LOGINEO NRW ausweiten zu wollen.
Landesweit konnte das Hauptsystem LOGINEO
NRW seit November 2019 inzwischen für über
2.200 Schulen bereitgestellt werden, mehr
als 2.700 Schulen nutzen das
Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS und
2.200 Schulen den LOGINEO NRW Messenger,
davon 1.100 mit Videokonferenzoption.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die
digitale Aufholjagd, die wir 2017
versprochen haben, ist in vollem Gange.
Inzwischen tragen wir statt der roten
Laterne das olympische Feuer der
Digitalisierung vor uns her. Dass das Geld
aus dem DigitalPakt und den
Ausstattungsprogrammen so gut angenommen
wird, zeigt wie groß der Nachholbedarf bei
der Digitalisierung unserer Schulen war.
Neben der digitalen Ausstattung kümmern wir
uns auch mit Hochdruck um Weiterentwicklung
einer modernen Aus- und Fortbildung unserer
Lehrkräfte, um eine zeitgemäße
Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen.“
Im
März hat das Ministerium für Schule und
Bildung dazu eine
Digitale Fortbildungsoffensive
gestartet, für die insgesamt bis zu 18
Millionen Euro bereitstehen. Die Digitale
Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile,
die jeweils auf Schulleitungen, auf
Lehrkräfte und auf die Moderatorinnen und
Moderatoren der staatlichen
Lehrerfortbildung abgestimmt sind.
Unterstützung bietet den Lehrerinnen und
Lehrern zudem ein neues
Impulspapier mit pädagogischen und
didaktischen Anregungen für eine zeitgemäße
digitale Lernkultur.
Ausstattung, Qualifikation der Lehrkräfte
und Unterstützung bei der Planung,
Organisation und Gestaltung zeitgemäßen
Unterrichts sind die drei Schwerpunkte der
Digitalstrategie Schule NRW, die in
engem Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern von Schulträgern und
Schulaufsicht sowie aus der schulischen
Praxis entstanden ist. Dazu hatte Ministerin
Gebauer bereits im Frühsommer 2018
Digitalisierungs-Konferenzen in allen fünf
Regierungsbezirken einberufen.
Um den gewinnbringenden Austausch zwischen
Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht über
das digitale Lehren und Lernen fortzuführen,
wurden die Regionalkonferenzen im Februar
und März 2022 in einem digitalen Format mit
rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
neu aufgelegt. Am heutigen Nachmittag (31.
März 2022)
kommt Ministerin Gebauer mit landesweiten
Vertreterinnen und Vertretern von
Schulträgern, Schulaufsicht und aus der
schulischen Praxis zusammen, um sich darüber
auszutauschen, wie ein zeitgemäßer und
zukunftsgerichteter Unterricht
weiterentwickelt werden kann.
„Im
Austausch mit allen am Schulleben vor Ort
Beteiligten sind wir uns einig: Mit den
jetzt getätigten Investitionen ist es nicht
getan. Die Digitalisierung unserer Schulen
ist ein Dauerlauf. Mit einem Zwischensprint
haben wir in Nordrhein-Westfalen viel Boden
gut gemacht. Und dieses Tempo wollen wir
beibehalten. Dafür muss mit dem DigitalPakt
2.0 auch die Aussicht auf eine Verstetigung
der Finanzierung unter verlässlicher
Beteiligung des Bundes einhergehen. Denn
beste Bildung in einer digitalisierten Welt
ist eine gesamtstaatliche Aufgabe“, so
Ministerin Gebauer abschließend.
|
|
|