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Finanzierung des Deutschlandtickets für 2025 gesichert

Bundesrat beschließt Novelle des Regionalisierungsgesetzes
Berlin/Düsseldorf/Duisburg, 20. Dezember 2024 - Sozialticket und Schülerticket können in NRW weiterhin als Deutschlandticket angeboten werden 20.12.2024 Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist für 2025 gesichert: Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Regionalisierungsgesetzes beschlossen, mit dem bislang gesperrte Bundesmittel freigegeben werden.

© MUNV

„Mehr als 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer sind eine Erfolgsgeschichte. Diese vielen Menschen sollen weiter von der Tarifrevolution profitieren“, sagte Oliver Krischer, Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz. Berücksichtigt wurden in der Novelle des Regionalisierungsgesetzes auch Empfehlungen des Bundesrates aus der ersten Beratung.


Unter anderem wurde eine zunächst zur Haushaltskonsolidierung geplante Verschiebung von 350 Millionen Euro aus dem Jahr 2025 in das Jahr 2026 gestrichen, was den Ländern die Finanzierung von Bus und Bahn erschwert hätte. Und anders als noch im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, soll es den Ländern nicht verboten werden, Varianten des Deutschlandtickets aus Regionalisierungsmitteln zu finanzieren.


Das heißt für Nordrhein-Westfalen, dass das Sozialticket und das Schülerticket weiterhin als Deutschlandticket angeboten werden können. Krischer dankte allen, „die seit Anfang November über Länder- und Fraktionsgrenzen hinweg an einer Lösung gearbeitet haben, die für alle Seiten tragfähig ist.“ Die heute in Bundestag und Bundesrat beschlossene Einigung war nach dem Aus der Ampel-Koalition im Bund zunächst ungewiss.


„Eine der ersten Aufgaben der neuen Bundesregierung muss es sein, das Deutschlandticket endlich langfristig über das Jahr 2025 hinaus abzusichern. Zudem brauchen wir in der neuen Legislaturperiode einen neuen Anlauf, um die Finanzierung des Nahverkehrs insgesamt, also über das Deutschlandticket hinaus, auf eine sichere Grundlage zu stellen“, sagte Krischer. Ohne zusätzliche Regionalisierungsmittel werde es für die Länder schwierig, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren und das jetzige Angebot zu halten. 


Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet Haushaltsplan 2025

Kinder, Bildung, Schule und Sicherheit im Fokus einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik
Ministerpräsident Wüst: Wir halten unseren Kurs der Mitte auch in finanziell herausfordernden Zeiten / Minister Dr. Optendrenk: Wir haben fest im Blick, was heute notwendig und für morgen wichtig ist
18. Dezember 2024

Foto: Land NRW / Josua Dunst

Finanzen
Der Landtag hat am Mittwoch, 18. Dezember 2024, den Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Mit einem Volumen von rund 105,5 Milliarden Euro setzt der Etat gezielte Schwerpunkte, um den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen entgegenzutreten. Der Fokus liegt dabei in den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit und industrielle Transformation. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bleibt das Land handlungsfähig und investiert nachhaltig in die Zukunft.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Mit dem Haushalt 2025 setzen wir klare Prioritäten: für bessere Bildung und Betreuung unserer Kinder. Für mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Und wir setzen uns ein für industrielle Innovationen, für Arbeitsplätze und Wohlstand. Dadurch halten wir unseren Kurs der Mitte auch in finanziell herausfordernden Zeiten.“


Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wir sorgen dafür, dass Nordrhein-Westfalen seine Aufgaben erfüllt und in die Zukunft investiert – immer mit dem Blick auf das, was heute notwendig und für morgen wichtig ist. Unser Haushalt 2025 ist daher ein Beleg für die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Auch und gerade unter erschwerten Bedingungen. So halten wir trotz wegbrechender Steuereinnahmen Kurs. Dabei steht die Zukunft unserer Kinder für uns an erster Stelle. Mit klaren Prioritäten und einem disziplinierten Haushalts- und Finanzmanagement schaffen wir Spielräume für gezielte Investitionen. Denn nur wer bewusst konsolidiert, kann auch gezielt investieren.“

Schwerpunkte des Haushalts 2025
Nordrhein-Westfalen begegnet den aktuellen Herausforderungen mit einer generationengerechten und zukunftsfesten Haushaltspolitik. Um diese zu ermöglichen, haben die Ressorts in vielen Bereichen Einsparungen erbracht – insgesamt in Höhe von 3,6 Milliarden Euro gegenüber der Finanzplanung. Diese Konsolidierungsbeiträge waren notwendige Bausteine, um wichtige Projekte fortzusetzen und auch für 2025 neue Impulse setzen zu können:

Rekordinvestitionen in Bildung
Mit knapp 42 Milliarden Euro erreicht das Bildungsbudget einen neuen Rekordwert. Damit sind die Bildungsausgaben seit 2023 um rund 11 Prozent gestiegen. Die Schaffung von 50.000 neuen Plätzen und fast 490 zusätzlichen Stellen im Offenen Ganztag sowie ein Plus gegenüber dem Nachtragshaushalt 2024 von 250 Millionen Euro in den Bereichen Kinderbildung und Ganztagsbetreuung unterstreichen den Fokus auf frühkindliche Förderung.

Krisenbewältigung und Innere Sicherheit
Als Reaktion auf den Anschlag von Solingen umfasst der Haushalt 2025 zusätzliche Mittel für die Innere Sicherheit, die Asylverfahren und die Terrorismusprävention: Drei zusätzliche Asylkammern, mehr Personal in den Ausländerbehörden und eine neue Abschiebeeinrichtung beschleunigen die Asylverfahren. Künftig werden auch virtuelle Ermittler sowie künstliche Intelligenz den Extremismus im Internet aufdecken. Allein der Haushalt 2025 sieht hierfür zusätzlich insgesamt 93 Millionen Euro vor. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 312 Millionen Euro sowie die Einrichtung von 176 neuen Stellen.

Auch darüber hinaus wird mit dem Haushalt 2025 weiter in die Innere Sicherheit investiert. Trotz erheblicher Herausforderungen für den gesamten Landeshaushalt steht der Polizei ein Ausgabevolumen von rund 4,15 Milliarden Euro zur Verfügung – eine nochmalige Steigerung um rund 90 Millionen Euro im Vergleich zu 2024. Insbesondere die 2017 begonnene und seit 2022 nochmals ausgebaute personelle Stärkung der Polizei durch die Einstellung von jährlich 3.000 neuen Kommissaranwärterinnen und -anwärtern wird kontinuierlich weiterverfolgt. Für die Übernahme der geprüften Absolventinnen und Absolventen werden –neben der Nutzung von im Laufe des Jahres freiwerdenden Planstellen – 1.522 zusätzliche Planstellen bereitgestellt.

Stärkung der Kommunen
Trotz aller Herausforderungen steht das Land fest an der Seite der Kommunen. Über ein Drittel des Haushalts – rund 38,4 Milliarden Euro – fließt in die Gemeinden. Mit jährlich 250 Millionen Euro wird das Land erstmals einen Beitrag zur Altschuldenlösung leisten und die Planungssicherheit der Kommunen erhöhen.

Auch der Hochwasserschutz und das Startchancen-Programm werden zusammen mit mehr als 125 Millionen Euro gefördert. Für die frühzeitige Förderung und Bildung für Kinder über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) stehen rund 5,6 Milliarden Euro sowie weitere rund 885 Millionen Euro für den Offenen Ganztag zur Verfügung. Der Haushalt 2025 und die Finanzplanung für die Folgejahre sichern den Kommunen nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch ihre Zukunftsperspektiven.

Transformation und Nachhaltigkeit
Mit dem Haushalt stärkt die Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und schafft die Voraussetzungen für dringend nötige Investitionen in zukunftsweisende Technologien und Innovationen. Insgesamt steigen allein im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums die Investitionen im Vergleich zu 2024 um mehr als 10 Prozent auf fast 850 Millionen Euro. Lag die Investitionsquote 2018 hier noch bei rund 27 Prozent, ist sie heute deutlich höher als 40 Prozent. So unterstützt das Land die Industrie und den Mittelstand mit passenden Förder- und Finanzierungsprogrammen.

Um die Energiekosten zu senken und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, setzt die Landesregierung weiterhin auf den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit einem Beschleunigungs- und Entlastungspaket wurden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht. Auch das Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird 2025 weiter ausgebaut. Eine flächendeckende digitale Infrastruktur mit 5G- und Glasfaser-Versorgung ist entscheidend für einen zukunftsfähigen Standort.


Minister Dr. Optendrenk: „Wir stellen uns den finanziellen Realitäten. Trotzdem sorgen wir als moderner und nachhaltiger Staat dafür, dass unsere Kinder gute Bildungschancen haben. Wir fördern den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und digitalen Wandel und schaffen gute Voraussetzungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Als schnelle und entschlossene Reaktion auf das schreckliche Messerattentat in Solingen haben wir das größte Sicherheitspaket der Landesgeschichte auf den Weg gebracht. Diese zusätzliche Sicherheit und Effizienz bei der Fahndung sind uns in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro wert. Ihre Finanzierung haben wir heute mit dem Haushalt 2025 und der Finanzplanung für die Folgejahre abgesichert.“

Aufwuchs im Sozialbereich
Auch im Sozialbereich steht im kommenden Jahr insgesamt mehr Geld zur Verfügung. Die Aufwendungen im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend sowie Arbeitsmarktpolitik steigen gegenüber 2024 um rund eine Milliarde Euro auf 18,2 Milliarden Euro.

Herausforderungen durch erhebliche Steuermindereinnahmen
Die jüngsten Wachstumsprognosen sind weiterhin alarmierend. Dies schlägt sich deutlich im Ergebnis der Steuerschätzung von Oktober 2024 nieder und hat erhebliche Folgen für die öffentlichen Haushalte.

Minister Dr. Optendrenk: „Die deutsche Wirtschaft steckt in einer hartnäckigen strukturellen Krise, die die scheidende Bundesregierung nicht in den Griff bekommen hat. Die Wirtschaft in unserem Land droht weiter in die Krise zu rutschen. Das Wegbrechen der Steuereinnahmen sorgt in den Länder- sowie Kommunalhaushalten dafür, dass die finanziellen Handlungsspielräume immer enger werden. Auch für unseren Landeshaushalt sind die Auswirkungen enorm: 2025 müssen wir mit mehr als 1,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen auskommen als noch im Mai erwartet. Das kann so nicht weitergehen.“

Gleichzeitig haben die Ampel-Entscheidungen aus Berlin für immer neue und zusätzliche Belastungen für den Landeshaushalt gesorgt. Obwohl die Verantwortung für die Wirtschafts- und Konjunkturpolitik in Deutschland dem Bund zufällt, sollen die Länder und Kommunen die teuren Konjunkturprogramme des Bundes über Steuermindereinnahmen in erheblichem Maße mitfinanzieren.

Allein die dauerhaften Haushaltsverschlechterungen durch die von der Bundesregierung Ende 2022 getroffenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen und die Mehrausgaben für das „Wohngeld Plus“ sowie das Deutschland-Ticket belasten den Landeshaushalt dauerhaft mit 4 Milliarden Euro jährlich.

Die Folge: Mit immer neuen, nicht zu Ende gedachten Gesetzesvorhaben hat die Ampel-Koalition für große Verunsicherung gesorgt. Zahlreiche bürokratische Hürden und die unberechenbare Bundespolitik haben zu einer Investitionszurückhaltung geführt, die der deutschen Wirtschaft schadet und enorme negative Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hat.

Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz der Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse ein weiterer Baustein, um die Finanzierung von Investitionen und sozialen Leistungen sicherzustellen. Nach einer Anpassung an das Ergebnis der Herbststeuerschätzung wird sie voraussichtlich Kredite in einem Umfang von bis zu 2,055 Milliarden Euro ermöglichen. Generell werden innerhalb dieses Rahmens jedoch nur so viele Schulden aufgenommen, wie es tatsächlich aufgrund der aktuellen Entwicklung dann nötig ist.

Eckdaten des Haushalts 2025:


Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Gesamtausgaben des Landeshaushaltes auf 105,5 Milliarden Euro. Die Gründe für den Anstieg sind u.a. höhere Personalausgaben von allein 2,3 Milliarden Euro insbesondere durch die Tarifabschlüsse, bundesgesetzliche Pflichtleistungen, den kommunalen Steuerverbund, steigende Zinsausgaben und inflationsbedingte Erhöhungen auf sonstige Ausgaben.

Schulministerium legt detaillierte Unterrichtsstatistik für Schuljahr 2023/2024 vor

Ministerin Feller: Wir sorgen für größtmögliche Transparenz / Landesweite Daten zum erteilten und ausgefallenen Unterricht

Düsseldof, 11. Dezember 2024 - Erstmals legt das Schulministerium einen detaillierten Gesamtbericht über das Unterrichtsgeschehen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vor. Nach der flächendeckenden Unterrichtsstatistik wurden im zurückliegenden Schuljahr 2023/24 insgesamt 93,8 Prozent der vorgesehenen Unterrichtsstunden erteilt. 1,4 Prozent des Unterrichts entfielen auf das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) in der gymnasialen Oberstufe. 4,8 Prozent des Unterrichts sind ersatzlos ausgefallen.  


Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Mit der Unterrichtsstatistik erhalten wir ein umfassendes Bild des Unterrichtsgeschehens an unseren Schulen. Wir sorgen wie versprochen für größtmögliche Transparenz. Mein Dank richtet sich an die Schulen, die die Daten mit großer Sorgfalt erfasst haben. Wir wissen jetzt genau, wieviel Unterricht an unseren Schulen erteilt und vertreten wird oder – wenn es sich nicht vermeiden lässt – ad hoc ausfallen muss.“


Die Ministerin betonte, dass die Ergebnisse Ansporn und Herausforderung zugleich seien: „Wir werden das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung weiter konsequent umsetzen und die Schulen eng begleiten und unterstützen. Der Weg ist noch weit, aber wir kommen voran. Heute sind insgesamt über 7.400 Menschen mehr an unseren Schulen tätig als vor zwei Jahren. Seit Dezember 2022 haben wir fast 12.000 Menschen neu eingestellt, darunter mehr als 10.000 Lehrkräfte. Das stimmt mich optimistisch für die Zukunft“.  


Mit der flächendeckenden Erhebung wird die Unterrichtserteilung im Verlauf eines Schuljahres systematisch und schulbezogen erfasst. Die Detailerhebung liefert darüber hinaus konkrete Gründe für Unterrichtsausfall und Vertretungsmaßnahmen. Alle rund 4.400 öffentlichen Schulen der Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium, Sekundarschule, PRIMUS-Schule und Förderschule im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen nehmen daran teil.  


Die Ergebnisse der Unterrichtsstatistik beruhen auf einer Rückmeldequote der Schulen von annähernd 100 Prozent. Auf der Grundlage der flächendeckenden Erhebung ergeben sich für das Schuljahr 2023/24 folgende Ergebnisse:


Planmäßig erteilter Unterricht
Die Erhebung zeigt, dass 83,7 Prozent des Unterrichts so wie von den Schulen beabsichtigt erteilt werden – das sind fünf von sechs Unterrichtsstunden. Davon werden 77,5 Prozent gemäß Stundenplan erteilt. 6,2 Prozent finden als Unterricht in besonderer Form statt, der verpflichtender Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ist. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Schulfahrten, Exkursionen, Projekttage, Praktika, Wettbewerbe, Schul- oder Sportfeste. Dies alles ist ein wichtiger Bestandteil des Schullebens und dem planmäßigen Unterricht im Klassenraum qualitativ gleichzusetzen.




Vertretungsunterricht und Eigenverantwortliches Arbeiten
Insgesamt wurden inklusive Distanzunterricht 10,1 Prozent des Unterrichts vertreten. Um Unterrichtsausfall zu vermeiden, wird in der Primarstufe und der Sekundarstufe I häufig Vertretungsunterricht angesetzt. Dabei nahm die Vertretung im vorgesehenen Fach in allen Schulformen den höchsten Wert an (landesweit 5,1 Prozent). Ersatzunterricht in einem anderen Fach fand erheblich seltener statt (1,6 Prozent). Die Auflösung von Doppelbesetzungen spielt systembedingt zum Beispiel in der Förderschule (5,6 Prozent) sowie in der Grundschule (3,9 Prozent) eine größere Rolle.


In der gymnasialen Oberstufe hingegen setzen die Schulen überwiegend auf das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA). Dabei setzen sich Schülerinnen und Schüler selbstständig mit Inhalten und Aufgaben auseinander, die sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern bekommen haben. Auf diese Weise wird die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler gestärkt, die sie beispielsweise für ein späteres Studium benötigen.


Gründe für Unterrichtsausfall
Eine genauere Analyse der Unterrichtsstatistik auf Grundlage der Detailerhebung zeigt, dass ein Teil des ersatzlosen Unterrichtsausfalls und des Eigenverantwortlichen Arbeitens auf systembedingte Gründe zurückzuführen ist. Diese ergeben sich unmittelbar aus dem Schulalltag und betreffen den gesamten Schulbetrieb.


Je nach Berücksichtigung sind das etwa zwischen 2,5 und 3,0 Prozent des gesamten Unterrichtsvolumens. Dazu zählen zum Beispiel der Schuljahresbeginn, die Zeugnisausgabe, regionale Brauchtumstage, Eltern- sowie Schülersprechtage oder auch schulinterne Fortbildungen und pädagogische Tage. Gerade diese Gründe sind in der Schulöffentlichkeit in aller Regel akzeptiert und werden bewusst in Kauf genommen, damit Erstklässlerinnen und Erstklässler am zweiten Schultag eingeschult werden können oder alle Schülerinnen und Schüler an Tagen der Zeugnisausgabe nach der dritten Stunde schulfrei haben.

Im ersten Schulhalbjahr 2023/24 stand den Schulen ein zusätzlicher pädagogischer Tag zur Verfügung, um die Konzepte für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt weiterzuentwickeln. Ein solcher Tag schlägt sich hochgerechnet auf das gesamte Schuljahr mit bis zu einem halben Prozent in der Statistik nieder.


In etwas mehr als der Hälfte aller Fälle lagen ungeplante Abweichungen vom Stundenplan in der Erkrankung der Lehrkraft begründet. In drei von vier Unterrichtsstunden fand im Fall von Erkrankungen Vertretungsunterricht statt. Rund ein Viertel führte zu Unterrichtsausfall oder EVA.


Ergebnisse nach Fächergruppen
Die Detailerhebung lässt auch Aussagen zu Fächergruppen zu. Insgesamt zeigt sich, dass der ersatzlose Unterrichtsausfall in den Kernfächern Mathematik und Deutsch sowie den Fremdsprachen und Naturwissenschaften unterproportional zum stundenplanmäßigen Angebot war.


Schulbezogene Daten
Die schulbezogenen Daten werden am 17. Dezember 2024 im Bildungsportal bereitgestellt. Zuvor wird jeder teilnehmenden Schule die Zusammenstellung der von ihr übermittelten Daten zur Verfügung gestellt.


Schulministerin Feller: „Die Veröffentlichung der schulbezogenen Ergebnisse verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortung. Wenn an einer Schule vermehrt krankheitsbedingt Unterricht ausfällt, so lässt dies ausdrücklich keine Rückschlüsse auf die Qualität der schulischen Arbeit zu. Uns geht es darum, auf der Grundlage von schulbezogenen Daten gemeinsam Lösungen zu finden, um die Unterrichtssituation zu verbessern und die Schulen dabei zu unterstützen. Die Schulaufsicht unterstützt und berät die Schulen eng.“

Den Gesamtbericht über das Unterrichtsgeschehen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2023/2024 finden Sie hier.

 


Schulministerin Feller: Lehrerberuf wird wieder attraktiver, mehr Personal für Schulen, aber Herausforderungen bleiben

·  7.400 mehr Menschen an Schulen tätig ·   Handlungskonzept Unterrichtsversorgung wirkt
·  Anstieg bei Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
·   Lehramtsstipendium Ruhr startet in die 2. Runde

Düsseldorf, 9. Dezember 2024 - An den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist die Personalausstattung auf insgesamt 162.711 Stellen gestiegen (Stand: Montag, 2. Dezember 2024). Im Vergleich zum Dezember 2022 ist das eine Steigerung um 5.689 Stellen. Hinzu kommen 1.737 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die Lehrkräfte bei ihrer täglichen Arbeit entlasten und unterstützen. Damit sind an den Schulen des Landes heute insgesamt über 7.400 Menschen mehr tätig als Ende 2022. Die gestiegene Personalausstattung ist der Saldo aus insbesondere Berufsaustritten und Neueinstellungen.  


Seit Dezember 2022 gab es fast 12.000 Neueinstellungen. Davon entfallen mehr als 10.000 und damit der weit überwiegende Anteil auf Lehrkräfte. Aber auch andere Professionen wie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Fachkräfte für multiprofessionelle Teams sowie Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten wurden eingestellt.  

Ministerin Dorothee Feller: „Mit Hilfe des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung konnten wir mehr Personal für unsere Schulen gewinnen und besonders belastete Schulen gezielt unterstützen. Wir kommen Schritt für Schritt voran; jedoch ist der Weg noch weit. Es haben sich zu viele grundlegende Herausforderungen aufgestaut. Der allgemeine Fachkräftemangel macht sich auch an unseren Schulen bemerkbar – das gilt übrigens bundesweit.
Denn nach allen Prognosen zur Lehrkräfteentwicklung in den nächsten Jahren – sowohl seitens der Bildungsministerkonferenz auf der Bundesebene als auch seitens der Landesregierung – wissen wir, dass sich die Lücke erst allmählich schließen wird. Wir werden weiter alles dafür tun, damit unsere Schulen mehr Lehrkräfte einstellen können.“  


In den vergangenen beiden Jahren ist der Personalbedarf an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen um 5.690 Stellen gestiegen, davon entfallen allein 2.066 auf das laufende Schuljahr 2024/2025.  Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor allem auf gestiegene Schülerzahlen. Aber auch der fortschreitende Ausbau des Ganztags und die weitere Umsetzung der Inklusion führen zu einem steigenden Personalbedarf. Es ist jedoch gelungen, diesen gestiegenen Bedarf an Stellen durch zusätzliche Neueinstellungen aufzufangen.


Während der Personalbedarf also auf 170.760 Stellen gestiegen ist und damit deutlich mehr Stellen zu besetzen waren, ist die Zahl der unbesetzten Stellen nicht weiter gestiegen. Derzeit sind 8.049 Stellen unbesetzt. (Stand: Montag, 2. Dezember 2024). Vor zwei Jahren im Dezember 2022 waren es 8.047.   Ein im Vergleich zum Ende des vorangegangenen Schuljahres erhöhter Wert ist für die erste Schuljahreshälfte nicht ungewöhnlich. Neue Stellen werden in der Regel zu Beginn eines Schuljahres eingerichtet, wenn sich der Personalbedarf der Schulen zum Beispiel auf Grund der Schülerzahlentwicklung oder schulpolitischer Maßnahmen verändert.


Erfahrungsgemäß wird erst in den kommenden Monaten ein Teil der freien Stellen besetzt werden. Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Jede unbesetzte Stelle ist eine zu viel und wir arbeiten weiter intensiv daran, dass unbesetzte Stellen möglichst rasch besetzt werden können. Erfreulich ist, dass der Lehrerberuf offenbar wieder attraktiver wird. Denn es entscheiden sich wieder mehr junge Menschen für den Schuldienst. Das stimmt mich für die Zukunft optimistisch.“  


In diesem Jahr haben 6.636 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren Vorbereitungsdienst angetreten. Dabei hat sich insbesondere die Zahl für die Grundschulen positiv entwickelt. Mit 1.543 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wurde hier der höchste Wert in den vergangenen zehn Jahren erreicht.   Zum nächsten Einstellungstermin am Donnerstag, 1. Mai 2025, haben sich insgesamt mehr als 4.800 Studienabsolventinnen und Studienabsolventen beworben, das sind rund 500 mehr als ein Jahr zuvor.


Hintergrund: Im Anschluss an das Lehramtsstudium absolvieren zukünftige Lehrerinnen und Lehrer einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat), in dem sie praxisnah auf den Schuldienst vorbereitet werden. Nordrhein-Westfalen bietet jährlich zwei Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst am 1. Mai und am 1. November an.  


Handlungskonzept Unterrichtsversorgung
Das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung umfasst insgesamt 34 verschiede kurz-, mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen aus den Bereichen Lehrerausbildung und Lehrereinstellung, Wertschätzung, Entlastung und Dienstrecht. Beispiele:
·       Die Landesregierung hat allein in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den Hochschulen 465 zusätzliche Studienplätze vor allem für die Lehrämter an Grundschulen und in der Sonderpädagogik geschaffen.
·       Die Zahl der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer ist auf 1.737 gestiegen, davon 1.477 an Grundschulen, 259 an Förderschulen und eine an einer PRIMUS-Schule (Stand: Montag, 2. Dezember 2024). Neu ist, dass seit November 2024 nun auch Hauptschulen und Realschulen unbesetzte Lehrkräftestellen mit Alltagshelferinnen und Alltagshelfern besetzen können.
·       Lehramtsstudierende können sich ab sofort wieder für das Lehramtsstipendium Ruhr – Deine Region. Deine Chance. bewerben. Das Programm startet mit dem Schuljahr 2025/2026 in die zweite Runde.

Erneut werden 70 Studierende während ihres Bachelorstudiums mit monatlich 300 Euro und besonderen Seminarangeboten gefördert. Außerdem werden sie bereits während des Studiums als Lernhelferinnen und Lernhelfer an Schulen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf eingesetzt. Weitere Informationen unter: https://www.lehramt.ruhr/lehramtsstipendium-ruhr sowie im Bildungsportal.
·       Die Werbekampagne „Was ist deine Lehrkraft“ wird im kommenden Jahr weiterentwickelt und fortgesetzt. In 2024 wurde die Kampagnenwebsite bereits über eine halbe Million Mal gezielt aufgesucht. Das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) hat mehr als 10.000 Beratungen durchgeführt.  


Um die vom Lehrkräftemangel gegenwärtig besonders betroffenen Schulen gezielt zu unterstützen, sieht das Handlungskonzept u.a. zeitlich befristete Abordnungen von Bestandslehrkräften sowie eine genauere Überprüfung der voraussetzungslosen Teilzeit vor. Derzeit sind insgesamt 9.310 Abordnungen ausgesprochen, um unterversorgte Schule zu unterstützen (Stand: Dienstag, 1. Oktober 2024).


Das sind 1.209 Abordnungen mehr als vor anderthalb Jahren im April 2023. Die Daten zeigen aber auch, dass das Instrument der zeitlich befristeten Abordnung bedarfsgerechter genutzt wird. Im genannten Zeitraum gibt es 1.097 mehr Abordnungen mit ganzer Stelle sowie 985 mehr Abordnungen an vom Lehrkräftemangel besonders betroffene Grundschulen.  

Die Anzahl der Beschäftigten in voraussetzungsloser Teilzeit hat sich in den vergangenen 18 Monaten deutlich verringert. Heute arbeiten fast 2.000 Lehrkräfte weniger in voraussetzungsloser Teilzeit als noch im April 2023 (Stand 1. Oktober 2024). Die Zahl hat sich von 13.744 auf 11.819 Personen verringert.  


Schulministerin Feller: „Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern faire Bildungschancen zu ermöglichen. Deshalb bin ich allen Lehrkräften sehr dankbar, die sich für eine begrenzte Zeit abordnen lassen oder sich bereit erklären, mehr zu unterrichten. Sie alle leisten einen wichtigen Dienst für die Bildung unserer Kinder.“  


Das Schulministerium veröffentlicht zu Beginn der Monate Juni und Dezember zwei Mal jährlich Daten zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen auf Landes- sowie auf Ebene der Bezirksregierungen. Im Grundsatz erfolgt hierbei ein Abgleich zwischen den Stellen, die den Schulen von der Schulaufsicht zur Aufgabenerfüllung und zur Besetzung zugewiesen wurden (Bedarf) und der aktuellen Personalausstattung an den Schulen. Die Daten zur Unterrichtsversorgung finden Sie hier.   Informationen zum Handlungskonzept Unterrichtsversorgung finden Sie hier.


 

Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt Ausbau des Kultushafens für die IGA 2027

Düsseldorf/Duisburg, 2. Dezember 2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR  die Plangenehmigung für den Gewässerausbau des Kultushafens im Duisburger Stadtteil Wanheimerort erteilt. Der Kultushafen wird im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 zu einem Zukunftsgarten umgestaltet und damit ein zentraler Bestandteil des Gesamtprojekts.


„Der Gewässerausbau des Kultushafens ist ein wichtiges Vorhaben, das nicht nur die Attraktivität der Stadt Duisburg steigern wird, sondern auch ein starkes Signal für die nachhaltige Entwicklung unserer Region setzt. Die IGA 2027 bietet Duisburg die Möglichkeit, innovative Ansätze in der Stadt- und Landschaftsgestaltung zu präsentieren“, so Regierungspräsident Thomas Schürmann.


Die Planungen für das Projekt begannen im September 2021 und wurden von einer Reihe komplexer Herausforderungen begleitet, die bis Ende 2023 wiederholt Anpassungen und neue Lösungsansätze erforderlich machten. Zu den größten Aufgaben zählte die Umsiedlung eines umfangreichen Bestands von Mauereidechsen, die den Bauarbeiten weichen müssen. Außerdem erforderte die Lage im Bereich eines potenziellen Kampfmittelrisikos eine umfassende Sondierung und besondere Vorsichtsmaßnahmen.


Durch die frühzeitige und intensive Einbindung der Träger öffentlicher Belange in die Planungen konnte die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR einen reibungslosen Ablauf sicherstellen. So gelang es, die Plangenehmigung rechtzeitig abzuschließen, um den ambitionierten Zeitplan für die IGA 2027 einzuhalten. Der Gewässerausbau des Kultushafens ist ein zentraler Baustein der IGA 2027 und trägt dazu bei, die Stadt Duisburg als modernen und lebenswerten Standort zu präsentieren. Mit der Plangenehmigung wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer erfolgreichen Umsetzung dieses zukunftsweisenden Projekts gemacht.


Startschuss für das Projekt PEARL-QUALI

Düsseldorf/Duisburg, 28. November 2024 - Verbesserung der psychischen Gesundheit und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern - Bezirksregierung Düsseldorf lädt zur Auftaktveranstaltung ein. Mit Beginn des neuen Schuljahres ist das Projekt PEARL-QUALI Düsseldorf an Schulen in der Region gestartet. Die Bezirksregierung Düsseldorf lud aus diesem Anlass Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Schulen, Schulträger, die Schulaufsicht sowie Expertinnen und Experten der Universität zu Köln an die Emmy-Nöther-Gesamtschule in Kaarst ein.


Ziel des Treffens war es, die Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen und der Universität zu Köln zu unterzeichnen und in einen ersten fachlichen Austausch zu treten und die ambitionierten Ziele des Projekts gemeinsam weiterzuentwickeln. Das Projekt PEARL (Psychische Gesundheit und emotional-soziale Entwicklung an Regelschulen und Förderschulen) setzt genau dort an, wo Unterstützung dringend benötigt wird: bei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.


Ziel ist es, die psychische Gesundheit zu stärken, das soziale Miteinander zu fördern und Schule als sicheren Lebens- und Lernort zu gestalten. Das Projekt PEARL-QUALI verfolgt drei zentrale Zielsetzungen: Professionalisierung der Lehrkräfte bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten. Förderung des Wohlbefindens und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler bei gleichzeitiger Reduktion von Problemverhalten.


Verbesserung der Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Hierfür werden Lehrkräfteteams aus fünf Förderschulen, fünf Grundschulen und fünf Gesamtschulen in zwei Projektphasen durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschult und begleitet. Die wissenschaftliche Begleitung und Qualifizierung übernimmt die Universität zu Köln. Die Realität zeigt, wie groß der Bedarf an Unterstützung ist. Aggressionen, psychische Auffälligkeiten oder Rückzug belasten nicht nur die betroffenen Kinder und Jugendlichen, sondern auch Lehrkräfte und Eltern.


„Schule soll ein sicherer und freudvoller Lebens- und Lernort sein. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns diesen Aufgaben gemeinsam stellen“, betonte Regierungspräsident Thomas Schürmann. „Ein Projekt wie PEARL kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Besonders erfreulich ist die enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulaufsicht, Schulträgern und der Universität. Diese Kooperation unterstreicht, wie wichtig es ist, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, um die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an Schule und Gesellschaft zu sichern“, so Thomas Schürmann. Das Projekt PEARL-QUALI ist auf vier Jahre angelegt und soll perspektivisch Impulse für eine breitere Umsetzung an allen Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf liefern.


Schluss mit leeren Worten. GEMA-Entlastung für die Stärkung von ehrenamtlichem Engagement, Kultur und Gemeinschaft

Landtag Düsseldorf, 27. November 2024 - Antrag der SPD-Fraktion
I. Ausgangslage In der KiTa wird gesungen, im Karnevals- und Schützenverein werden Traditionen und Brauchtum gepflegt, in kirchlichen Vereinen und Organisationen wird Zusammenhalt gestärkt, im Sportverein wird Jugendförderung betrieben, ein – oftmals auch ehrenamtlich betriebener - Weihnachtsmarkt ist Kulturgut. Hierauf freuen sich viele Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes und begehen die Vorweihnachtszeit. All diese Veranstaltungen und vor allem ihre Akteure leisten einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. Das alles geht nicht ohne Musik.

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Hier ein Auszug aus dem Versuch einer Kampagne mit Einbindung der Politik gegen die übermächtige GEMA aus der Sicht eines Bürgervereins

Aufruf (Kampagne) Bürgerverein Neudorf, das Leben der "Ehrenamtler" zum Wohle der Bürger ohne einengende überbordenden Behördengänge - Collage Dieter Gründer, Webmaster und Beiratsmitglied Bürgerverein Duisburg-Neudorf e.V. 2003 - 2016

Kommentar zu den „Vereinsmeiern“

Der Deutsche sei ein „Vereinsmeier“ – sagt der Volksmund. Geht klar, aber… Es gibt sicher 1000 gute Gründe eine Initiative zu gründen. Sie hat aber nur einen Sachstand – siehe TTIP oder CETA – als Inhalt bzw. Mittelpunkt. Ist die „Sache“ erledigt, löst sich auch die Initiative meistens auf. Bei einem Verein ist das anders, mögen die Gründe manchmal auch dieselben sein. Und hier fängt das Problem an. Wer keinen erfahrenen „Vereinsmeier“ hat, der die Fallstricke kennt, ist aufgeschmissen.


- Es geht zunächst um die Satzung, die Satzung und nichts anderes.
- Dann muss die Eintragung beim Amtsgericht (Vereinsregistergericht) erfolgen.
- Es folgt das mit dem Finanzamt, wegen der Freistellungsbescheinigung um auch würdig zu sein, Spenden annehmen zu dürfen. - Dann kommen Wahlen.
- Es geht auch um das Versammlungsrecht.
- Dabei müssen erst einmal neben den Mitstreitern auch Räumlichkeiten gefunden werden. - Anschließend muss analog zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwingend eine Jahresmitgliederversammlung abgehalten werden.
- Dann kommt beim Finanzamt wieder der Akt mit den „Hosen-runter-lassen“.  
- Die "Ehrenamtler" müssen auch eine Veranstaltung zum Kern der Gründung abhalten.
- Wer auch noch Musik dabei haben will, hat es sofort mit der GEMA zu tun – und das ist nie spaßig, da es immer um Geld geht- und ganz klar ist:„Unwissenheit schützt nicht vor löhnen müssen.


Im Klartext: Es existieren ganze Füllhörner von Auflagen, die heutzutage ohne die Mithilfe von Profis (Steuerberater, am besten noch einen Juristen usw.) gar nicht mehr sinnvoll ist. In jedem Fall geht es immer um unglaubliche  Belastungen, die auch bei einem hohen Engagement schnell zu Überforderungen führen.  Dabei sind z.B. Bürgervereine so etwas wie der „Betriebsrat“ oder die "Innenrevision light" einer Kommune.

Diese Vereine wollen nichts Böses. Sie wollen z.B. den Bestand schützen, sich da einmischen wo sie sich sicher bestens auskennen und aufgedeckte Missstände beheben oder verhindern. Mündige Bürger eben.
Liebe Kommune, liebe Verwaltung, liebe Rats- Landtags- und Bundestagsabgeordneten: Helft wo ihr könnt, denn es sind natürlich auch eure Wähler. Diese angesprochenen Helfer in der Not ziehen ja auch meistens wunderbar mit. Trotzdem bleiben z. B. Ängste vor dem Finanzamt und der GEMA.
Das muss sich nach fast einem Jahrhundert des positiven Wirkens von Vereinen doch einmal ändern dürfen. Nehmt diesen Ehrenamtlern nicht die Lust an ihrem Tun. Es wäre wirklich ein sehr böser Bumerang, der da zurückkommen würde.

Übrigens war auch die Tätigkeit in Vereinen ein zentraler Grund, diesen Bürgerverein zu gründen. 
Harald Jeschke (ein Leidgeprüfter)

Von den hiesigen Politikern aller Couleur gab nur ein Achselzucken oder den lapidare Kommentar wie "gegen die GEMA etwas auszurichten..." Man darf gespant sein, wie mit dem Antrag der Opposition umgegangen wird.

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weiter mit dem SPD-Antrag

Die Kindertagesstätten, der Karnevals- und Sportverein und auch die Schausteller auf Weihnachtsmärkten nutzen den Einsatz von Musik zur Herstellung eines Gemeinschaftsgefühls. Sie schafft Atmosphäre, fördert das Sprachgefühl, die Fähigkeit des Zuhörens und verbindet unterschiedlichste Menschen miteinander. Keiner dieser aufgezählten Veranstaltungen und viele mehr, kann man sich vorstellen ohne Musik.


Für diese Leistung wollen Musikschaffende entlohnt werden. Zum Schutz des Urheberrechts hat sich in den 1930er Jahren die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegründet.

Die GEMA ist eine weltweit agierende Autorengesellschaft für musikalische Werke. In Deutschland verwaltet sie die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von mehr als 90.000 Mitgliedern. Aus aller Welt sind es knapp 2 Millionen Rechteinhaber. Die Nutzung lizenzpflichtiger Musik bedeutet für die Einrichtungen und die weiterverarbeitenden Institutionen einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten, denn für das Kopieren von Liedblättern in der Kita und OGS müssen, sofern kein Rahmenvertrag vorliegt, für jede Einrichtung einzelne Verträge ausgefertigt werden.


Diese werden dann auch einzeln beraten und später geprüft. Dies führt nicht selten dazu, dass kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen nicht durchgeführt werden können oder das ohnehin knappe Budget der Vereine stark belastet. Um es weiter zu ermöglichen, dass die wunderschönen und wichtigen Veranstaltungen, an die jeder von uns großartige Erinnerungen hat oder an denen wir heute alle noch zahlreich partizipieren in gewohnter Weise stattfinden können, ist es geboten neben dem berechtigten Schutz geisteigen Eigentums gleichzeitig das ehrenamtliche Engagement zu stärken und von übermäßigem bürokratischem und finanziellem Aufwand zu befreien.


Dies kann gelingen durch den Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA. Dadurch wäre es möglich den finanziellen und bürokratischen Aufwand für die Nutzung gebührenpflichtiger Lieder entfallen zu lassen.

 Andere Länder haben es bereits vorgemacht. Dort können hierdurch jährlich tausende ehrenamtliche Veranstaltungen unterstützt werden. Der Freistaat Bayern hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen, der die Gebühren für bestimmte ehrenamtliche Veranstaltungen übernimmt. Hier hat sich gezeigt, dass dies vor allem kleinere Vereine entlastet.

Das Land Thüringen bietet zusätzliche Belastungs- und Unterstützungsangebote für Ehrenamtliche an, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
In Niedersachen wurden jüngst zentrale Verträge geschlossen, in denen die finanzielle Beteiligung klar definiert ist. Es wurde vereinbart, dass diese Bestimmungen regelmäßig evaluiert werden, um ihren Nutzen zu optieren.
Auch Hessen hat sich nun für die Übernahme von GEMA-Kosten ehrenamtlicher Vereine entschieden. Wichtig ist vor allem, dass transparente Kriterien erarbeitet werden. Hiermit ist vorwiegend gemeint, dass präzise definiert wird, welche Veranstaltungen förderungsfähig sind (bspw. allein gemeinnützige und keine kommerziellen Veranstaltungen).


Weiter muss feststehen, dass der Vertrag regelmäßig evaluiert wird, um sicherzustellen, dass die Mittel effizient eingesetzt werden, und tatsächlich förderungsbedürftiger Träger, Vereine und Organisationen entlastet werden. Auch wäre es gewinnbringend über die bloße finanzielle Entlastung hinaus, Schulungen zum Umgang mit GEMA-Anforderungen anzubieten, um zusätzlich administrative Erleichterungen zu schaffen. Zudem wäre es gewinnbringend, in den Austausch mit anderen Ländern zu gehen, um im Wege des Wissenstransfers bewährte Strategien der Länder zu übernehmen, die bereits erfolgreich den vorgeschlagenen Weg gegangen sind.


Der unterbreitete Vorschlag würde die Kultur des Ehrenamts und somit die Landschaft des freiwilligen Engagements in Nordrhein-Westfalen stärken. Zudem ist es ein Ausdruck des auch von der Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen betonte Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements.


II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
• Ehrenamtliche Tätigkeit stellt einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag dar, weshalb die Veranstalter bei der Durchführung ehrenamtlicher Veranstaltungen von Erleichterungen profitieren sollten.
• Die – jedenfalls teilweise - Übernahme von GEMA-Gebühren durch das Land Nordrheinwestfalen für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen ist geeignet, das Ehrenamt zu wertschätzen und zu unterstützen.
• Für eine solche Entlastung bedarf es des Abschlusses eines Rahmenvertrags.
• Hierdurch leistet das Land einen Beitrag die Vielfalt und das kulturelle Angebot in Nordrhein-Westfalen zu erhalten und zu fördern und setzt ein wichtiges Signal für die Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit.
• Die Weigerung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration auf das Angebot der GEMA/VG Wort einzugehen, einen Landesrahmenvertrag für Kindertagesstätten einzugehen, ist eine verpasste Chance bürokratische Hürden abzubauen und Träger finanziell zu entlasten.


Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
• in Vertragsverhandlungen mit der GEMA einzusteigen und sich für die substanzielle Entlastung ehrenamtlich tätiger Organisationen, insbesondere gemeinnütziger Vereine einzusetzen.
• sich auf Bundesebene für eine Reform der GEMA-Gebührenstruktur einzusetzen.


Rekorde und Hattricks in der Bezirksregierung Düsseldorf

Regierungspräsident Schürmann ehrt Siegerteams des 26. Mathe-Online-Wettbewerbs Denken, knobeln, jubeln – so macht Mathematik Spaß!

Düsseldorf/Duisburg, 26. November 2024 - Rund 3000 Schülerinnen und Schüler aus ganz Nordrhein-Westfalen haben am 26. Mathe-Online-Teamwettbewerb teilgenommen und sich gemeinsam durch anspruchsvolle Aufgaben gekämpft. Mit 811 Teams wurde in diesem Jahr ein neuer Rekord seit der Pandemie erreicht. Erneut stellte der Regierungsbezirk Düsseldorf mit 531 Teams die meisten Teilnehmenden.


Besonders stark vertreten waren die Jahrgangsstufen 5 und 6, die etwa ein Drittel aller Teams ausmachten. Dahinter folgten die Jahrgangsstufen 7 und 8. „Der Wettbewerb ist ein Paradebeispiel dafür, wie Lernen Freude machen kann“, betonte Regierungspräsident Thomas Schürmann bei der Siegerehrung. „Hier geht es nicht nur um Mathematik, sondern darum, gemeinsam ein Problem zu analysieren und Schritt für Schritt zur Lösung zu kommen – jeder bringt seine Stärken ein.


Am Ende zählt der Teamgeist.“ Natürlich gehört auch ein gesunder Sportsgeist dazu: „Die Siegerehrung ist eine Anerkennung des Engagements. Doch der wahre Gewinn ist die Freude, ein kniffliges Problem gemeinsam gelöst zu haben.“


Besonders bemerkenswert: Das Team des Neuen Gymnasiums Bochum erzielte einen beeindruckenden Erfolg, indem es sich zum dritten Mal den Sieg sicherte – 2022 in der Altersklasse 7/8, 2023 in der Altersklasse 9/10 und 2024 erneut in der Altersklasse 7/8. Auch die Grundschule Hebbelstraße aus Duisburg überzeugte erneut und steht zum dritten Mal seit 2019 auf der Siegerliste.


Die Siegerteams des Mathe-Online-Wettbewerbs 2024
·        Klasse 1/2: „Zahlenknacker“ (jetzt Klasse 2), GGS Hebbelstraße, Duisburg  
·        Klasse 3/4: „Team Ferdi“ (jetzt Klasse 5), GGS Ferdinand-Lassalle-Str., Wuppertal  
·        Klasse 5/6: „Team NY“ (jetzt Klasse 7), Max-Planck-Gymnasium, Düsseldorf  
·        Klasse 7/8: „Unicorns“ (jetzt Klasse 8), Neues Gymnasium Bochum  
·        Klasse 9/10: „Championsdick“ (jetzt Klasse 10), Luisenschule, Mülheim an der Ruhr  
·        Klasse 11/12: „Stiftler“ (jetzt Q2), Stiftisches Gymnasium Düren

Siegerehrung Mathetreff - Gruppenfoto  / ©BR_D

Schürmann hob auch die Arbeit der Lehrkräfte hervor, die den Wettbewerb möglich machen: „Hinter jedem erfolgreichen Wettbewerb steht ein Team von engagierten Lehrerinnen und Lehrern. Sie entwickeln die Aufgaben, korrigieren die Lösungen und sorgen dafür, dass der Wettbewerb jedes Jahr stattfinden kann. Ihr Einsatz verdient größte Anerkennung.“


Der Wettbewerb bot für alle Altersgruppen passende Herausforderungen. So mussten Fünf- und Sechstklässler zum Beispiel folgende Aufgabe lösen: Die Klasse 5f hat einen Stand mit gebrannten Mandeln am Schulfest geplant. Die gebrannten Mandeln müssen nun noch von einigen Kindern der Klasse 5f in Tüten gepackt und mit einer Schleife versehen werden. Mona, Alicia, Ali und Tim packen die Mandeln in Tüten.


Beim Eis essen vergleichen die Kinder die Anzahlen ihrer mit Mandeln gefüllten Tütchen. Tim hat ein Viertel, Alicia den dritten Teil, Ali ein Sechstel aller gepackten Tütchen und Mona 12 Tütchen gefüllt. Wie viele Tütchen haben die drei anderen gepackt? Die Lösung: Insgesamt wurden 48 Tütchen gefüllt: je 12 von Mona und Tim, 16 von Alicia und 8 von Ali.


Alle Aufgaben und Lösungen sind auf der Webseite des Mathe-Treffs einsehbar – für alle, die Lust auf eine Herausforderung haben!  
https://otw2024.mathe-treff.de/

Der Wettbewerb findet traditionell kurz vor den Sommerferien statt.  Seit 1998 fordert und begeistert er Schülerinnen und Schüler mit kniffligen Aufgaben. Damals, als das Internet an Schulen noch Neuland war, wurden die Lösungen per Fax eingereicht – heute geht alles digital. Nur 2020 musste der Wettbewerb wegen der Corona-Pandemie pausieren.

Insgesamt wurden bisher über 600 mathematische Aufgaben speziell für diesen Wettbewerb entwickelt. Das bewährte Format bleibt: Um 8 Uhr morgens stehen die Aufgaben online zum Download bereit, bis 13 Uhr müssen die Lösungen eingereicht sein. Neben korrekten Antworten zählen auch Kreativität und Originalität – ein Alleinstellungsmerkmal des Wettbewerbs.


- Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote informieren bei Gefahr
- Sanierungsoffensive NRW: 42 Brücken in das neue Programm aufgenommen

Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote informieren bei Gefahr
Übersicht der Webseiten, Apps und Abo-Dienste
Düsseldorf/Duisburg, 4. November 2024 - Im November beginnt traditionell die Saison möglicher Winterhochwasser, deshalb weist das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen auf das breite Angebot hin, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger über steigende Pegel informieren können und gewarnt werden. Die Basis für alle Angebote liefert das Pegelnetz des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV).


Es kann auf aktuell 304 Pegel landesweit zugreifen, davon 98 eigene Hochwassermeldepegel, 76 Pegel externer Betreiber sowie 130 gewässerkundliche Pegel des LANUV, über die zusätzliche Daten über Wasserstände erhoben werden. Das Netz wird derzeit weiter ausgebaut: 25 neue Standorte wurden bereits festgelegt und der erste neue Hochwasser-Meldepegel bereits im Sommer in Betrieb genommen. Vier weitere sollen noch in diesem Jahr folgen. 


„Durch die Klimakrise werden Extremwetter- und Hochwasserereignisse Nordrhein-Westfalen künftig häufiger treffen. Deshalb ist es existenziell, dass wir die Bevölkerung noch besser informieren und uns vor solchen Katastrophen schützen“, sagt Umweltminister Oliver Krischer. „Die großen Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben bei uns deutliche Spuren in vielen Lebens-, Wirtschafts- und Umweltbereichen hinterlassen“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des LANUV in Duisburg.


„Die Hochwasserinformationen werden weiter verbessert, um Schäden so gering wie möglich zu halten.“ Um den Hochwasserschutz zu stärken, setzt das Land gemeinsam mit seinen Partnern den „10-Punkte Arbeitsplan Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ um. Für die Umsetzung stellt das Land den Kommunen und Deichverbänden umfangreiche Mittel zur Verfügung. Zum Vergleich: 2015 standen rund 30 Millionen Euro Landesmittel für Maßnahmen des Hochwasserschutzes aus zur Verfügung, in den Jahren 2023 und 2024 jeweils mehr als 80 Millionen Euro. Schutzmaßnahmen können mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten vom Land gefördert werden.  


Übersicht der Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger:
1. Hochwasserportal NRW Um die Öffentlichkeit schnell bei einer Gefahrenlage zu informieren, betreibt das LANUV das Hochwasserportal.NRW, auf dem fortlaufend Messdaten von derzeit 304 Pegeln in NRW veröffentlicht werden. 
Bei bevorstehenden und aktuellen Hochwasserlagen werden auch hydrologische Lageberichte zur Entwicklung der Situation zur Verfügung gestellt. https://hochwasserportal.nrw/lanuv/webpublic/index.html#/Start  

2. Hochwasserinformationen über die Warn-App NINA 
Wer die App installiert und unter Hochwasserwarnungen „Benachrichtigungen erhalten“ aktiviert, erhält entsprechende Hochwasserinformationen des LANUV. Nutzerinnen und Nutzer können wahlweise Daten für den aktuellen Standort oder für selbst festgelegte Orte abonnieren.

Seit diesem Jahr werden in NRW bei drohendem oder eingetretenem Hochwasser regionale Hochwasserinformationen für 17 Flusseinzugsgebiete in NRW bereitgestellt und die Bevölkerung aktiv informiert.  Informationen und Download:  Warn-App-NINA  


3. Umweltportal NRW
Das Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für behördliche Daten, Fakten und Informationen. Es bietet Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen, Übersichts-Karten, Umweltindikatoren, Berichten und Dokumenten. Auch aktuelle Warnmeldungen zu Umweltereignissen können abonniert werden.  www.umweltportal.nrw.de   


4. Hochwasserinformationen über die MeinePegel-App
„Meine Pegel“ ist die gemeinsame Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App aller Bundesländer. Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel eingerichtet werden, bei deren Überschreitung dann eine Benachrichtigung über das Smartphone erfolgt. Informationen und Download über https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/   


5. Hochwassergefahren- und -risikokarten
Für Gewässer, an denen ein signifikantes Hochwasserrisiko für Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe oder wirtschaftliche Tätigkeiten besteht (Risikogewässer), werden in Nordrhein-Westfalen sogenannte Hochwassergefahren- und ‑risikokarten erstellt. Nordrhein-Westfalen hat 456 Risikogewässer mit einer Gesamtlänge von ca. 6000 Kilometer ausgewiesen.


Die Karten zeigen an, wo in einer Region oder Stadt konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen. Auf dieser Basis kann das individuelle Risiko bewertet und vorgebeugt werden. Die veröffentlichten Karten finden Sie unter: hochwasserkarten.nrw.de. Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren‑ und ‑risikokarten finden Sie unter: flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen


Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der Starkregengefahren am jeweiligen Wohnort kann die Starkregengefahrenhinweiskarte Nordrhein-Westfalen bieten, die wie die Hochwassergefahrenkarte die Auswirkungen bestimmter vordefinierter Szenarien darstellt:  Geoportal NRW Vielfach gibt es zudem detaillierte Angebote und Informationen der Städte, Kreise und Gemeinden: Kommunale Starkregengefahrenkarten Daneben informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) über Wettergefahren.   

6. FloodCheck-App
Mit der FloodCheck-App können Bürgerinnen und Bürger durch die Eingabe ihrer Wohnadresse und die Beantwortung zusätzlicher Fragen zur baulichen Beschaffenheit ihres Wohnobjektes ermitteln, ob und wie stark das Risiko potentieller Starkregen- und Hochwassergefahren für das entsprechende Objekt ist.


Das regionale Angebot von den Wasserverbänden Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) soll in den nächsten Monaten landesweit ausgedehnt werden. Bisher besteht das Angebot für die Städte Bochum, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne und Herten. https://floodcheck.net/ KontaktPressestelle Andrey Popov/ panthermedia.net Pressestelle MUNV E-Mail: presse@munv.nrw.de Previous



Sanierungsoffensive NRW: 42 Brücken werden in das neue Programm der Offensive aufgenommen
In die Zuständigkeit des Landes NRW fallen derzeit insgesamt 6.422 Brücken (7.308 Teilbauwerke), die durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut werden. 
Mit der größten Sanierungsoffensive und Rekordinvestitionen hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vor einem Jahr die gewaltigen Herausforderungen angepackt, die Straßeninfrastruktur zukunftsfest zu machen. Für das kommende Jahr sind 42 Ersatzneubauten mit einem Gesamtvolumen von rund 108 Millionen Euro vorgesehen.


„Wir bauen neue Brücken und erhalten damit die Wege, die für den Alltag vieler Menschen essenziell sind. Sie alle sind genauso wie die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen darauf angewiesen, dass unsere Infrastruktur funktioniert“, erklärt Verkehrsminister Oliver Krischer. Die Sanierungsoffensive war im November 2023 mit 51 Brückenersatzneubauten und einem ambitionierten Straßenerhaltungs-Programm gestartet. Derzeit sind 46 Brücken in Realisierung, fünf Projekte sind bereits komplett fertiggestellt. Damit ist das Ziel, 400 Brücken durch Ersatzneubauten in zehn Jahren zu sanieren, klar anvisiert.


„Zum Teil laufen jetzt schon die Planungen für Bauprojekte, die in 2027 umgesetzt werden sollen“, erklärt Dr. Petra Beckefeld, technische Direktorin beim Landesbetrieb Straßen.NRW. Wechsel zur dauerhaften grundhaften Sanierung Das Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen wird traditionell Anfang des Jahres vorgelegt. Bei der Sanierung der Landes- und Bundesstraßen konnten im Jahr 2024 bislang insgesamt 246,2 Kilometer saniert werden.


In Realisierung befinden sich weitere 110,7 Kilometer. Insgesamt sind in die Maßnahmen zum Straßenerhalt in diesem Jahr rund 260 Millionen Euro (Stichtag 30.09.2024) investiert worden. Als Trend zeichnet sich ab, dass Straßen deutlich mehr grundhaft saniert werden müssen als in der Vergangenheit, da mehr Schäden bis in den Untergrund reichen. „Gründlichkeit ist das Gebot unserer Zeit, in der Straßen und insbesondere die Brücken, die in den 1960er Jahren bis Mitte der 1980er Jahre gebaut wurden und nicht für die Belastungen des heutigen Verkehrs ausgelegt sind, vielerorts marode geworden sind“, erklärt Krischer.


Es reiche an vielen Stellen nicht mehr aus, den Belag zu erneuern. Mehr funktionale Ausschreibungen und innovative Bauweisen Verstärkt genutzt wurde in diesem Jahr bei den Ersatzneubauten die funktionale Ausschreibung, durch die Vergaben schneller erfolgen konnten. Bei einer funktionalen Ausschreibung wird kein detaillierter Leistungskatalog vorgegeben, sondern die Leistung nach dem zu erreichenden Ziel definiert. Die Bieter erhalten Rahmenbedingungen, die bei der Angebotsabgabe zu beachten sind. Planung und Entwurf von Rück- sowie Ersatzneubau wird vom Auftragnehmer übernommen.


„Das erspart Zeit, da es den Baufirmen ermöglicht, die Planung gezielt entsprechend der firmenspezifischen Ressourcen durchzuführen und auch patentgeschützte Schnellbauweisen anzubieten“, erläutert Dr. Petra Beckefeld. 2024 wurden 14 Maßnahmen über eine funktionale Ausschreibung vergeben, beispielsweise der Ersatzneubau an der L142 Euskirchener Straße in Neuss sowie der Ersatzneubau an der L116 Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach. Ein funktionales Ausschreibungsverfahren wird derzeit unter anderem auch für den Ersatzneubau B54 Gehweg Heideblick in Dortmund erstellt. 


Außerdem kommen mehr innovative Schnellbauweisen zum Einsatz. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Sanierungsoffensive und werden entsprechend forciert, weiterentwickelt und in der Praxis eingesetzt. Innovative Bauverfahren ermöglichen nicht nur, den Bau zu beschleunigen, sondern auch die Beeinträchtigung für den Verkehr möglichst gering zu halten. Deshalb setzt Straßen.NRW bei Ersatzneubauten auf die Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, die Verfahren wie Fertigteilbauweisen zur schnellen und sicheren Errichtung von Bauwerken entwickelt haben.


Brücken, die im Frühjahr 2024 in rekordverdächtiger Zeit in modularer Expressbauweise realisiert wurden, sind z.B. die Wupperbrücke Blombacher Bach in Wuppertal oder die erste B 51-Brücke, die in nur sieben Wochen Bauzeit in Münster errichtet wurde und die A43 und B51 verbindet. Der Ersatzneubau wurde mit Betonfertigteilen und Ortbetonergänzung gebaut, wodurch das neue Bauwerk in gut einem halben Jahr erstellt werden konnte. Erfolg durch Dialog Ein entscheidender Faktor für die Umsetzung der Sanierungsoffensive ist der begleitende Dialogprozess.


Auf Initiative des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen fand eine große Infrastrukturkonferenz in Düsseldorf statt. Rund 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden, Firmen, Kommunen, Bezirksregierungen und vom Bund trafen sich im März zum ersten landesweiten Informationsaustausch über die geplanten Großprojekte zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus wurde im Sommer eine „Fokusgruppe Infrastruktur“ zur Umsetzung der Sanierungsoffensive mit etwa 30 hochrangigen Expertinnen und Experten u.a. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen, Umwelt und Verwaltungen eingesetzt. 


Die zweite Sitzung wird in Kürze stattfinden. Ergänzt wurde dieses Angebot durch vier Regionalkonferenzen (je zwei in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln), drei weitere sind noch in diesem Jahr geplant (je eine in den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold).  Sonderprogramm „Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ Für Südwestfalen wurde ein Sonderprogramm „Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ aufgelegt, da die Region massiv belastet ist durch die Sperrung der A45 und den Neubau der Talbrücke Rahmede.


Das betrachtete mehrbelastete Netz für das Maßnahmenpaket dort umfasst etwa 470 Kilometer Bundes- und Landesstraßen. Die anstehenden rund 120 Einzelmaßnahmen werden in einem transparenten Verfahren zurzeit unter Beteiligung der maßgeblichen Akteurinnen und Akteure vor Ort priorisiert und in 2025 in ein Sanierungskonzept überführt. Eine frühe Einbindung aller Akteure war das erklärte Ziel der Dialoge. Das gilt auch für die geplanten Arbeiten an der Josef-Kardinal-Frings-Brücke in Düsseldorf, die im Januar 2024 in die Verantwortung von Straßen.NRW überging, und der Uerdinger Rheinbrücke in Krefeld.


„Der Verkehr auf beiden Rheinbrücken soll weiter rollen, bis die geplanten Neubauten realisiert sind. Bis dahin müssen die Brücken instandgehalten und entlastet werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Die damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen belasten die Region stark. Deshalb ist es hier besonders wichtig, die Menschen und Unternehmen frühzeitig mitzunehmen“, erklärt Dr. Petra Beckefeld.


Für die Erneuerung der Kardinal-Frings-Brücke zwischen Düsseldorf und Neuss und der Uerdinger Brücke zwischen Krefeld und Duisburg stellt das Land zusätzliche acht Millionen Euro pro Jahr bereit – Geld, das für die Verwaltungskosten der ausführenden Projektgesellschaft DEGES zur Planung der beiden Brückenersatzbauten bestimmt ist. Die Sanierungsoffensive erfordert auch eine Konzentration des Personaleinsatzes auf Erhaltungsprojekte.


Um weitere personelle Ressourcen für die Sanierung zu akquirieren, wird verstärkt die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) in größere Ersatzneubauten des Landes eingebunden.  Intensiviert hat das Land in diesem Jahr auch das Recruiting von Fachkräften. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat seine personalstrategischen Maßnahmen schon zur Mitte des Jahres 2020 – also bereits während der laufenden Vorbereitungen zur Entflechtung zur Autobahn GmbH – gezielt auf die demographische Entwicklung, den sich zunehmend verschärfenden Fachkräftemangel sowie den immer härter werdenden Wettbewerb am Arbeitsmarkt ausgerichtet und die bereits vorhandene Vielzahl von Instrumenten zur gezielten Nachwuchsgewinnung weiter ausgebaut und medial professionalisiert.


Dazu zählt ein umfangreiches Angebot an technisch orientierten Berufsausbildungen sowie eine breite Angebotspalette für dual Studierende. „Trotz des schwierigen Marktumfelds konnten wir seit 2021 über 1.000 neue Beschäftigte rekrutieren“, so Dr. Sascha Kaiser, kaufmännisch-juristischer Direktor des Landesbetriebs Straßen.NRW. Um diese gewaltige Aufgabe stemmen zu können, wurde die Einarbeitung, Förderung und Schulung den neuen Erfordernissen angepasst und es wurden kreative Maßnahmen ergriffen, um die begehrten Fachkräfte frühzeitig finden und an Straßen.NRW binden zu können.