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Landesregierung legt zweites Klimaschutzpaket mit 35 Maßnahmen vor

Düsseldorf, 10. Februar 2025 - Nordrhein-Westfalen legt das zweite große Klimaschutzpaket vor: es umfasst 35 Maßnahmen und Mittel in Höhe von mehr als 750 Millionen Euro – für den Ausbau Erneuerbarer Energien, die Modernisierung der Produktion, die Qualifikation und Gewinnung von Fachkräften. Ziel ist, die nachhaltige Transformation der Wirtschaft voranzubringen, die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand zu stärken, Wachstum und Beschäftigung zu sichern.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Klimaschutz ist keine Belastung, sondern eine Chance. Nordrhein-Nordrhein-Westfalen als größtes Industrieland hat die Verantwortung – aber auch die Möglichkeit, den Wandel aktiv zu gestalten, einen Unterschied zu machen. Mit unserem zweiten Paket zeigen wir deutlich: Klimaschutz ist eine Chance für alle.

Für die Wirtschaft, die Kommunen und natürlich die Menschen in unserem Land. Wir gehen gemeinsam voran, um mit neuen Ideen und Technologien den Grundstein für eine lebenswerte Zukunft zu legen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und unser aller Wohlstand zu sichern.“

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Die zahlreichen Hiobsbotschaften vom Arbeitsmarkt zeigen: Der Standort Deutschland und das Industrieland Nordrhein-Westfalen müssen wieder wettbewerbsfähig werden – etwa durch niedrigere Energiepreise. Zugleich wollen wir die grüne Transformation schaffen – hin zu einer klimaschonenden Gestaltung von Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie einer Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien.

 Das zweite Klimaschutzpaket leistet einen Beitrag, beide Ziele zu vereinen, weil es unter anderem Maßnahmen bündelt, die Betriebe und Beschäftigte konkret dabei unterstützen, die eigene Transformation voranzutreiben und dabei Klimafreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbinden. Das Angebot stattet die Beschäftigten dafür mit wichtigem Fachwissen und Know-How aus und macht sie so zu Transformationstreibern vor Ort.“

Was steckt im zweiten Klimaschutzpaket der Landesregierung?
In drei zentralen Handlungsfeldern steckt eine Fülle von Vorhaben und Angeboten für Unternehmen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kommunen und die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Ausbau von Zukunftstechnologien und Wasserstoffwirtschaft
Der Einsatz von klimaschonenden Technologien ist ein Schlüssel zur Treibhausgasneutralität und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Nordrhein-Westfalen wird Wasserstoff-Kernland
Kleines Molekül, große Bedeutung beim Umbau der Industrie: Wasserstoff. Das Land stellt eigene Fördermittel bereit, um innovative Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie gemeinsam mit dem Bund zu ermöglichen. Die Wasserstoffleitstelle H2NRW vernetzt und unterstützt Unternehmen bei der Suche nach Fördermitteln.

Importkonzept Wasserstoff
Das Wirtschaftsministerium stellt die Weichen, damit genug Wasserstoff ins Land kommt, um den künftigen Bedarf für Produktion und Mobilität zu decken.
E-Trucks und Binnenschiffe
Das Land hilft und fördert beim Antriebswechsel im Güterverkehr und bei der Flotten-Umstellung in Speditionen.

Ansiedlungen
Das Land fördert direkte Investitionen in Unternehmensansiedlungen im Rheinisches Revier sowie im nördlichen Ruhrgebiet, die zur klimaneutralen und digitalen Transformation beitragen. (Förderaufruf Produktives.NRW)

Wachstumskapital
Start-ups und junge Unternehmen, die einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten, erhalten Wachstumskapital zu besonders günstigen Konditionen. (NRW.Seed.Cap)

Unternehmen und Beschäftigte in der Transformation stärken
Die Landesregierung schafft Rahmenbedingungen für die Wirtschaft mit vielfältigen Maßnahmen bei Investitionen sowie der Gewinnung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Sonderbürgschaft
Finanz- und Wirtschaftsministerium haben gemeinsam eine Sonderbürgschaft für Investitionen in die klimaneutrale Transformation auf den Weg gebracht. Unternehmen profitieren von einer verminderten Besicherung, einem geringeren Entgelt und Verfahrens-Erleichterungen.

Fachkräftesicherung
Damit Transformation für Unternehmen und ihre Beschäftigten gelingt, gilt es, Fachkräfte zu gewinnen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu qualifizieren. Das sind die Maßnahmen:

Coaching und Beratung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen im Rheinischen Revier und im nördlichen Ruhrgebiet, um Arbeitsstrukturen und -abläufe zu verändern (Coach2Change) oder Beschäftigte und Betriebe bei der Entwicklung zu klimafreundlichem Wirtschaften zu unterstützen (Fit für die Zukunft).

Förderung von kleinen Unternehmen, um Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu beschäftigen, zum Beispiel zur Umsetzung von Projekten für mehr Ressourcen- und Energieeffizienz.

Qualifizierung von betrieblichen Transformationsagentinnen und -agenten, um klimaneutrale Produktions- und Arbeitsweisen im Betrieb einzuführen und voranzutreiben.

Information für kleine und mittelgroße Unternehmen und Betriebsräte der Metall- und Elektroindustrie. Die Agentur T NRW informiert über Unterstützung in der digitalen und klimaneutralen Transformation.

Weiterbildung für Arbeitssuchende aus dem nördlichen Ruhrgebiet und dem Rheinischem Revier im Wachstumsfeld Grüne Logistik 4.0. Geschulte werden direkt in Speditions- und Logistikunternehmen vermittelt (GreenLogTrain). Kulturschaffende können durch Weiterbildung zu Experten für betriebsökologische Prozesse werden. (Transformationsmanagement Nachhaltige Kultur).

Mehr Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen
Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien ist zentral, um Gebäude CO2-frei beheizen, Fahrzeuge nachhaltig betreiben oder klimaneutrale Wärme für die Produktion bereitstellen zu können. Die Landesregierung treibt den Ausbau mit diesen Maßnahmen voran.

Wärmeplanung
Die Gemeinden sind nun zuständig für die Erstellung eines Wärmeplans, in dem der Weg zu einer bezahlbaren und klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 aufgezeigt wird.

Mitverdienen an der Windenergie
Eine Transparenz-Plattform informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen über neue Ausbauvorhaben und die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten.

Erneuerbare Energien an Verkehrswegen
Die Errichtung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen an Landes- und Kreisstraßen in Nordrhein-Westfalen soll erleichtert werden.

Geothermie
Nordrhein-Westfalen erkundet den Untergrund und sichert Investitionen von Unternehmen in Erdwärme-Projekte gegen Risiken ab.

Abwasserwärme
Gemeinsam wollen Landesregierung, NRW.Energy4Climate, Unternehmen und Kommunen die stärkere Nutzung der Wärmenutzung aus Abwässern unterstützen. Bis 2030 soll eine Terawattstunde pro Jahr an Nutzwärme erschlossen werden.

Die Landesregierung treibt Klimaschutz kontinuierlich voran und behält Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung des Wohlstands dabei stets im Blick. Die Maßnahmen werden neben dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium auch vom Arbeitsministerium, vom Umwelt- und Verkehrsministerium sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingebracht. Einige Maßnahmen des zweiten Klimaschutzpakets laufen bereits, weitere gehen in Kürze in Umsetzung.

Weitere Informationen und Erläuterungen zu den 35 Maßnahmen finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/klimaschutzpakete


Hilferufe aus den Kommunen – Finanzielle Überlastung der Kommunen in NRW

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Düsseldorf/Duisburg, 7. Februar 2025 - Viele Kommunen in NRW fühlen sich finanziell überlastet und vom Land im Stich gelassen.

1 Die finanzielle Situation in den Kommunen wird überwiegend eher schlecht bis sehr schlecht eingeschätzt, ohne Tendenz zur Besserung. Konkret schätzen 348 der 396 Städte und Gemeinden ihre finanzielle Lage für 2024 sehr schlecht oder eher schlecht ein.

2 Die Kommunen erwarten sogar eine weitere Verschlechterung ihrer Finanzsituation in den kommenden fünf Jahren. Im Jahr 2023 konnten nur noch 73 Kommunen ihren Haushalt strukturell ausgleichen, im Jahr 2024 werden es nur noch 18 Kommunen sein.

3 Bis 2028 werden 240 Kommunen ihre finanziellen Reserven völlig aufgebraucht haben.

4 Bereits im vergangenen Jahr haben sich nahezu alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einem Brandbrief an den Ministerpräsidenten mit der flehentlichen Bitte um Unterstützung gewandt.

5 Die erhoffte Unterstützung der Landesregierung ist jedoch ausgeblieben. Auch weiterhin wenden sich Kommunen an die Landesregierung6, in der Hoffnung, dass sie doch noch ein Einsehen haben wird und ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Kommunen nachkommt. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 4786 mit Schreiben vom 31. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

1. 2. Welche Kommunen haben sich bezüglich ihrer finanziellen Lage seit Beginn der aktuellen Wahlperiode bis zum Eingang dieser Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt? (Bitte nach Kommunen, Datum und Adressat in der Landesregierung auflisten.)

Wann und in welcher Form hat die Landesregierung den jeweiligen Kommunen geantwortet? (Bitte nach Kommune, Versanddatum und Absender in der Landesregierung auflisten.)

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Anlage verwiesen. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die finanzielle Überlastung der Kommunen in NRW zu verringern?

In Deutschland wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) im Jahr 2023 in ihren Kernhaushalten ein Finanzierungsdefizit von 6,2 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik am 3. April 2024 mitteilte, war dies das erste kommunale Finanzierungsdefizit seit dem Jahr 2011.

Im Jahr 2022 hatten die Kommunen bundesweit noch einen Überschuss von 2,2 Milliarden Euro verzeichnet. Auch im Land Nordrhein-Westfalen verzeichneten die Kommunen für das Jahr 2023 erstmals seit 2017 wieder ein Finanzierungsdefizit: Dieses beläuft sich auf - 2,0 Milliarden Euro nach 0,09 Milliarden Euro Finanzierungsüberschuss im Jahr 2022.

Treiber der Ausgabenseite - bundesweit wie im Land Nordrhein-Westfalen - waren vor allem die Sozialausgaben: Sie stiegen per Saldo um 2,1 Milliarden Euro bzw. + 9,7 Prozent auf 24,0 Milliarden Euro an (zum Vergleich bundesweit: + 11,7 Prozent). Hauptgrund für den Anstieg waren die zum 1. Januar 2023 erhöhten Regelsätze für das Bürgergeld nach SGB II und für die Sozialhilfe nach SGB XII.

Aber auch die Berechtigung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zum Bezug von Bürgergeld trug dazu bei, wenngleich im Gegenzug die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2023 mit 0,761 Milliarden Euro um rund 0,150 Milliarden Euro bzw. 16,4 Prozent niedriger ausfielen als im Vorjahr. Auch die übrigen wesentlichen kommunalen Sozialleistungsausgaben stiegen 2023 beträchtlich:
Die Ausgaben für Eingliederungshilfen nach SGB IX erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um rund 0,225 Milliarden Euro bzw. + 6,1 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro.


Die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII erhöhten sich um rund 0,596 Milliarden Euro bzw. + 9,9 Prozent auf 6,4 Milliarden Euro und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII stiegen um rund 0,752 Milliarden Euro bzw. + 18,1 Prozent auf 4,9 Milliarden Euro. Zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2023 einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um dafür Sorge zu tragen, dass der bundesseitige Finanzunterstützung von – seit Jahren
- 2023: 10,04 Milliarden Euro
- 2022: 8,81 Milliarden Euro
- 2021: 7,65 Milliarden Euro
- 2020: 7,50 Milliarden Euro
- 2019: 5,78 Milliarden Euro
- 2018: 5,78 Milliarden Euro
- 2017: 4,95 Milliarden Euro

Insbesondere mit den Investitionsauszahlungen werden erforderliche Neubauten, Modernisierungen und wesentliche Verbesserungen am kommunalen Vermögen wie Schulen, Sporteinrichtungen, Entwässerungsanlagen, Straßen, Wegen und Plätzen – unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen vor Naturgefahren, Klimaanpassungsmaßnahmen, und/oder der Verminderung von CO2 – getätigt.

Zur Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit leistet das Land Nordrhein-Westfalen Investitionszuwendungen an die Kommunen: Beliefen sich diese Investitionszuwendungen im Jahr 2016 noch auf rund 2,0 Milliarden Euro, erhöhten sich diese bis zum Jahr 2023 auf rund 3,8 Milliarden Euro (+ 1,8 Milliarden Euro bzw. + 90,0 Prozent).

Gegenüber dem Jahr 2022 erhöhten sich die Investitionszuwendungen seitens des Landes Nordrhein-Westfalen um 0,360 Milliarden Euro auf nunmehr rund 3,8 Milliarden Euro (+ 10,5 Prozent). Den gestiegenen kommunalen Investitionsauszahlungen stehen neben erhöhten Investitionseinzahlungen durch das Land Nordrhein-Westfalen des Weiteren Einzahlungen aus Investitionskrediten gegenüber: Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten erhöhten sich im Jahr 2023 um rund 1,89 Milliarden Euro auf 28,4 Milliarden Euro.

Diesen Kreditaufnahmen steht somit Vermögen gegenüber bzw. diese werden für die Vermögenserhaltung und/oder den weiteren Vermögensaufbau kommunalseitig eingesetzt. Neben den positiven Entwicklungen bei den Investitionsauszahlungen haben die Kommunen auch im Jahr 2023 den Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten in den Kernhaushalten weiter abgebaut: Angesichts der Dynamik der Ausgabeseite flachte sich der Abbaupfad im Jahr 2023 jedoch ab:



*Die Schuldenstatistik wurde erst zum 31. Dezember 2017 um Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung erweitert. 2016 belief sich der Wert der kommunalen Liquiditätskredite auf rund 26,355 Milliarden Euro zuzüglich (abgeleiteter) 1,573 Milliarden Euro begebener Anleihen zur Liquiditätssicherung.

Insgesamt haben die nordrhein-westfälischen Kommunen damit seit 2016 rund 7,0 Milliarden Euro bzw. 25,2 Prozent kommunale Liquiditätskredite abgebaut - bei gleichzeitig deutlich erhöhter Investitionstätigkeit in das kommunale Vermögen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen in vielfältiger Weise, beispielhaft soll auf folgende Maßnahmen hingewiesen werden:




 


Gewalt hat an unseren Schulen keinen Platz

Schulministerium stellt Schulen vielschichtige Unterstützungsangebote zur Verfügung / Ministerin Feller: Wir befinden uns in einem engen Austausch mit Expertinnen und Experten und prüfen stetig weitere Maßnahmen


Zur am Freitag, 24. Januar 2025 veröffentlichten Studie des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) zum Thema Gewalt an Schulen erklärt Schulministerin Dorothee Feller: „Es muss klar sein: Gewalt hat keinen Platz an unseren Schulen. Jeder, der am Schulleben beteiligt ist, muss sich sicher fühlen. Respekt, Wertschätzung und die Bereitschaft, Konflikte friedlich auszutragen, müssen elementare Werte auf dem Schulhof und in den Klassenräumen sein.

Beim Umgang mit dem Thema Gewalt unterstützen wir unsere Schulen bestmöglich. Es ist jedoch ebenso klar, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, ein friedliches soziales Klima zu schaffen und Gewalt zu verhindern. Schulen sind ein wichtiger Teil dieser Gesellschaft und leisten dazu ihren Beitrag.

Hinsichtlich dieser schulischen Gewaltprävention befinden wir uns im engen Austausch mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen. Und obwohl die verschiedenen Ansätze und Angebote des Landes zur Unterstützung der Schulen grundsätzlich positiv bewertet werden, geht es immer auch darum, ob wir weitere Maßnahmen noch implementieren müssen.”


Zum breit aufgestellten Unterstützungsangebot des Schulministeriums gehört der Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ inklusive seines Handbuches zur Krisenprävention. Auch unterstützen eigene schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention die am Schulleben Beteiligten vor Ort. Zudem haben nordrhein-westfälische Schulen auf der Basis des Leitfadens “Kinderschutz in der Schule” der Kultusministerkonferenz sowie der Handlungsempfehlungen des Notfallordners und des Krisenpräventionshandbuchs Schutzkonzepte zur Gewaltprävention erarbeitet oder befinden sich im Bearbeitungsprozess. Lehrkräften steht zudem mit der „Sprech:ZEIT 24/7” rund um die Uhr ein telefonisches psychosoziales Angebot zur Verfügung.


Auf der Ministeriumswebsite, im Bildungsportal, gibt es weitere Hintergründe zum Umgang mit dem Gesamtthemenkomplex Gewalt jeglicher Art und zu Informationsveranstaltungen des Schulministeriums. Darüber hinaus steht dort ein umfangreicher Frage-Antwort-Katalog zu diesem Thema zur Verfügung, der nach und nach erweitert wird. Die Fragen resultieren aus den digitalen Veranstaltungen zum Thema Gewalt aus dem vergangenen Jahr.


Verdopplung der SystEx-Stellen
Eine wichtige Rolle beim Verhindern von Gewaltvorfällen spielt die Schulpsychologie. Bei den schulpsychologischen Diensten sind Fachkräfte für Systemische Extremismusprävention angesiedelt. Die 54 schulpsychologischen Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen unterstützen Schulen durch eine systemische Beratung dabei, Gewalt an Schulen vorzubeugen und bei konkreten Vorfällen handlungssicher einzuschreiten. Zum kommenden Schuljahr sollen 54 weitere Stellen für Fachkräfte für Systemische Extremismusprävention (SystEx) bereitgestellt werden.


Damit werden die bisherigen 54 SystEx-Stellen verdoppelt. Alle am Schulleben Beteiligten erhalten direkte Unterstützung in den Schulen. In jedem Kreis beziehungsweise in kreisfreien Städten gibt es einen schulpsychologischen Dienst. Gemeinsame Träger dieser Dienste sind das Land und die jeweilige Kommune mit insgesamt 464 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Davon befinden sich 289 Stellen im Landesdienst und 175 Stellen im kommunalen Dienst.


Neues Programm „MindOut“
Schulministerin Feller hat vor wenigen Wochen ein neues Programm namens „MindOut“ vorgestellt, das jungen Menschen soziale und emotionale Schlüsselkompetenzen vermitteln soll, um Herausforderungen besser bewältigen zu können und an den Schulen eine von Respekt und Wertschätzung geprägte Atmosphäre zu fördern. „Schülerinnen und Schüler, die ein stabiles Selbstwertgefühl haben, können mit Herausforderungen besser umgehen. Das trägt dazu bei, dass es weniger Aggressionen und Konflikte gibt”, betont Ministerin Feller.


Förderung von Demokratiekompetenz
Um Extremismus und Gewalt entgegenzuwirken, muss zudem die Demokratiekompetenz der Schülerinnen und Schüler weiter gestärkt werden. „Die Werte der Demokratie müssen an den Schulen Tag für Tag gelebt werden, damit Schülerinnen und Schüler in der Praxis lernen können, dass friedliche Auseinandersetzungen bei Meinungsunterschieden ein elementarer Bestandteil unseres Zusammenlebens sind”, erläutert die Ministerin.


 So werden Kinder und Jugendliche auch bestärkt, allen Menschen respektvoll zu begegnen – unabhängig von familiärem, sozialem, kulturellem und religiösem Kontext sowie ihrer sexuellen Orientierung. Ziel der schulischen Demokratiebildung ist es, junge Menschen zu befähigen, verantwortungsvoll für die demokratischen Grundwerte einzutreten und sich gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit zu wenden.


Ministerin Feller hat gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung das Projekt „Your Vision Schule NRW“ ins Leben gerufen. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 bis 8 an allen weiterführenden Schulen, die im Rahmen des Projekts eigene Ideen für die Gestaltung der Schule von morgen entwickeln. Die Resonanz ist bisher sehr positiv.


Großer Stellenwert der Schulsozialarbeit
Von großer Bedeutung bei der Gewaltprävention ist auch die Schulsozialarbeit. Rund 2.000 Fachkräfte für Schulsozialarbeit sind mit ihrer sozialpädagogischen Fachexpertise im Landesdienst tätig. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten dabei eng mit den Lehrkräften, den pädagogischen Fachkräften im Ganztag, der Jugendhilfe und der Schulpsychologie zusammen.

Insbesondere mit Blick auf belastende Herausforderungen bieten Fachkräfte der Schulsozialarbeit unter anderem sozialpädagogische Hilfe durch Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes sowie sozialpädagogische Gruppenarbeit im Rahmen von Gewaltprävention und Stärkung des Sozialverhaltens an.


Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit 2022 auch die kommunale Schulsozialarbeit über das Landesprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ mit der Ermöglichung weiterer Beschäftigungsverhältnisse. Gegenwärtig kann allein auf Grundlage des Landesprogramms über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen von rund 1.200 Vollzeitstellen auf kommunaler Seite ausgegangen werden.