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Bezirksregierung: Andrea Rieger
wird neue Regierungsvizepräsidentin – Roland Schlapka
verabschiedet sich in den Ruhestand
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Düsseldorf, 25. August 2025 - Andrea
Rieger übernimmt am 25. August 2025 das Amt der
Regierungsvizepräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die 47-jährige Juristin wird an diesem Tag von
NRW-Innenminister Herbert Reul offiziell ernannt und im
Rahmen einer Feierstunde in ihre neue Funktion eingeführt.

Sie folgt auf Roland Schlapka, der nach fast 15 Jahren
engagierter Amtszeit in den Ruhestand verabschiedet wird.
Andrea Rieger verfügt über langjährige Erfahrung in der
nordrhein-westfälischen Landesverwaltung. Zuletzt leitete sie
im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW die
Vergabestelle. Zuvor war sie neun Jahre in verschiedenen
Dezernaten der Bezirksregierung Düsseldorf tätig – unter
anderem in den Bereichen Umwelt, Marktüberwachung und
Ordnungsrecht. Die gebürtige Moerserin lebt mit ihrer Familie
in Meerbusch.
„Ich freue mich sehr über das Vertrauen
und die neue Aufgabe als Regierungsvizepräsidentin. Meine
Vision ist eine moderne, persönliche und verlässliche
Bezirksregierung – eine Behörde mit Haltung, die
Verantwortung übernimmt und Brücken baut: zwischen dem Land
und unseren Kommunen, aber vor allem zu den Menschen im
Regierungsbezirk. Wir wollen präsent sein, ansprechbar
bleiben und gemeinsam Zukunft gestalten“, so Rieger.
Regierungspräsident Thomas Schürmann betont: „Andrea Rieger
bringt fundierte Fachkenntnisse und vielfältige
Verwaltungserfahrung mit. Sie kennt unser Haus und unsere
Region – ich freue mich auf die Zusammenarbeit in der
Hausspitze.“

Mit dem Ausscheiden von Roland Schlapka endet eine
langjährige und äußerst prägende Amtszeit. Der gebürtige
Kölner begann seine berufliche Laufbahn 1987 als Richter am
Landgericht Aachen. Es folgten Stationen als Referent im
Justizministerium und in der Staatskanzlei NRW, später als
Leiter mehrerer Ministerbüros sowie als Projektleiter für
Verwaltungsmodernisierung und einheitliches Dienstrecht. Ab
2006 war er ständiger Vertreter der Landesbeauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit, bevor er am 1. Oktober
2010 zum Regierungsvizepräsidenten in Düsseldorf berufen
wurde.
„Roland Schlapka hat die Bezirksregierung
Düsseldorf über so viele Jahre mitgestaltet – verlässlich,
mit klarer Haltung und großem Engagement. Für seine Arbeit
und seinen enormen Einsatz danken wir ihm sehr herzlich“, so
Thomas Schürmann.
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Bezirksregierung genehmigt
neuen Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg
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Düsseldorf/Duisburg, 25. August 2025 - Die Stadt Duisburg
hat einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt.
Regierungspräsident Thomas Schürmann überreichte heute
die Genehmigung an Duisburgs Bürgermeisterin Edeltraud
Klabuhn.
„Mit dem neuen Flächennutzungsplan
verfügt Duisburg nun über eine verlässliche und
zeitgemäße Grundlage für die städtebauliche Entwicklung
der kommenden 15 bis 20 Jahre. Damit ist die Stadt für
die anstehenden Herausforderungen – vom Wohnungsbau über
Gewerbeflächenentwicklung bis hin zu Klimaschutz und
Hochwasservorsorge – gut gerüstet“, sagte
Regierungspräsident Thomas Schürmann bei der Übergabe.
Duisburgs Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn
blickt erwartungsvoll in die Zukunft: „Der neue
Flächennutzungsplan dient nicht nur der Bereitstellung
von Bauflächen, sondern steuert die Stadtentwicklung in
Zeiten des Klimawandels und steigenden Flächenverbrauchs.
Er ist das Fundament für ein lebenswertes,
klimaresilientes Duisburg.“
Der
Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument der
Bauleitplanung: Er stellt in Grundzügen dar, wie die
städtebauliche Entwicklung im gesamten Stadtgebiet
aussehen soll. Der bisherige Plan in Duisburg stammte
noch aus dem Jahr 1986.
Bereits 2007 hatte der
Rat der Stadt die Verwaltung mit der Neuaufstellung
beauftragt. Nach einem komplexen Verfahren, das mit der
Stadtentwicklungsstrategie „Duisburg2027“ startete, liegt
nun ein neuer, an das aktuelle Recht angepasster Plan
vor. Zentrale Inhalte des neuen FNP Wohnen: Neben
großen Projekten wie „6-Seen-Wedau“, „RheinOrt“ und dem
innerstädtischen „Mercatorviertel“ wurden zahlreiche
kleinere Wohnbauflächen eingeplant.
Gewerbe und
Industrie: Der Bestand sowie Entwicklungsflächen wurden
überprüft, um Betrieben Perspektiven zu eröffnen und
zugleich Anforderungen an Störfallvorsorge und
Umweltschutz zu berücksichtigen. Einzelhandel: Der neue
FNP orientiert sich weitgehend am Bestand, insbesondere
bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben.
Umwelt-
und Klimaschutz: Themen wie Immissionsschutz,
Bodenschutz, Störfallschutz, Hochwasser- und
Klimaanpassung wurden in die Neuaufstellung integriert.
Ein Umweltbericht dokumentiert die voraussichtlichen
Auswirkungen.
Besonderheiten des Verfahrens
Aufgrund seines Umfangs und der rechtlichen Komplexität
hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und
Digitalisierung NRW (MHKBD) die gesetzliche
Genehmigungsfrist auf vier Monate verlängert. Im
Verfahren spielte auch die sogenannte „Entfeinerung“ eine
Rolle: Der Maßstab wurde von 1:10.000 auf 1:20.000
übertragen, ohne dass wesentliche planungsrechtliche
Informationen verloren gingen.
„Das Verfahren
hebt sich deutlich aus dem Tagesgeschäft hervor – es
zeigt, wie anspruchsvoll Bauleitplanung in einer
Großstadt mit langer Industriegeschichte ist“, betonte
Regierungspräsident Schürmann. „Besonders die Fragen rund
um Altlasten, Hochwasserschutz und Störfallschutz haben
die Neuaufstellung geprägt.“ Mit der Genehmigung ist der
Weg nun frei, dass die Stadt Duisburg auf Grundlage des
neuen Flächennutzungsplans die weitere städtebauliche
Entwicklung konkret ausgestalten kann.

Die Stadt Duisburg hat einen
neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt.
Regierungspräsident Thomas Schürmann überreichte am
Montag (25.08.) die Genehmigung an Duisburgs
Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn (Vierte von links, Foto
Bez. Regierung).
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Start ins neue Schuljahr: Von den
Basiskompetenzen bis zur Lehrkräfteausbildung gibt der
Schulkompass NRW 2030 die Richtung vor
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Düsseldorf/Duisbsurg, 22. August 2025 -
Zum Start ins Schuljahr hat Schulministerin Dorothee Feller
einen klaren Kurs vorgegeben: „Wir wollen unsere Kinder und
Jugendlichen zu besseren Lern- und Bildungserfolgen führen.
Deshalb haben wir unseren Schulkompass auf klare Ziele
ausgerichtet: Wir wollen mehr Schülerinnen und Schüler auf
ein Leistungsniveau bringen, das ihnen beste Zukunftschancen
eröffnet. Zugleich wollen wir erreichen, dass weniger
Schülerinnen und Schüler an den grundlegenden Anforderungen
scheitern. Und wir werden die sozial-emotionalen Kompetenzen
stärken, damit sich Schülerinnen und Schüler in der Schule
wohlfühlen und gut lernen können.”
Mit dem
Schulkompass NRW 2030 richten Landesregierung, Schulaufsicht
und Schulen ihr Handeln auf diese Ziele aus. „Der
Schulkompass zeigt den Weg auf, den wir in den kommenden
Jahren gemeinsam weitergehen wollen: hin zu einem Unterricht,
der sich auf relevante Daten stützt, um unsere Schülerinnen
und Schüler individuell und ganzheitlich zu fördern“, betonte
Ministerin Feller. Vom fachlichen über das soziale Lernen bis
zur Lehrkräfteausbildung und der Arbeit der Schulleitungen
gibt der Schulkompass NRW 2030 hierfür Orientierung.
Wichtige Navigationspunkte sind: die gezielte Stärkung der
Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Zuhören und Rechnen,
der Ausbau der sozial-emotionalen Förderung sowie eine
datengestützte Qualitätsentwicklung mit Lernstandserhebungen,
Schülerfeedback und Zielvereinbarungen.
Ab dem neuen
Schuljahr 2025/26 schlägt Nordrhein-Westfalen den Weg zur
datengestützten Qualitätsentwicklung Schritt für Schritt ein.
Der Startschuss hierfür fällt Anfang September bei einem
digitalen Auftakt, zu dem alle Schulleitungen eingeladen
sind. Ministerin Feller: „Wir wollen die Schulen abholen und
mit ihnen gemeinsam den Weg beschreiten.“
Richtig gut
schreiben im Fokus Seit Amtsantritt hat die
Landesregierung ihren Fokus klar auf die Basiskompetenzen
gerichtet. Dabei stand zunächst vor allem das Lesen im
Mittelpunkt. In den kommenden Schuljahren wird das
Schulministerium nun seine Unterstützung für das
Schreibenlernen ausweiten. Unter der Überschrift „Richtig gut
schreiben” wird es zum einen um Handschrift und richtige
Rechtschreibung von Anfang an gehen, zum anderen um das
kreative Schreiben von Texten.
Dazu wird im Schuljahr
2025/26 das digitale Tool Skribi eingeführt. Skribi wurde –
wie zuvor schon das Lese-Tool LeOn – gemeinsam mit der TU
Chemnitz entwickelt. Es unterstützt Kinder ab der 2. Klasse
dabei, eigene Texte zu verfassen, Feedback zu geben und
Rechtschreibung einzuüben. Leistungsstarke Schülerinnen und
Schüler können dabei leistungsschwächere unterstützen –
ähnlich wie beim Tandemlesen. Ab Herbst wird Skribi zunächst
an 100 Grundschulen getestet und danach allen Schulen
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ministerin Feller
betonte: „Mit Skribi fördern wir nicht nur das richtige
Schreiben, sondern auch die Freude am Schreiben. Kinder
sollen lernen, Gedanken in ganzen Sätzen und
zusammenhängenden Texten zu formulieren, Geschichten zu
erzählen – ein Gegenentwurf zum passiven Konsum in endlosen
Social-Media-Feeds.“
Integration stärken – Mein
Anfang auf Deutsch Für neu zugewanderte Schülerinnen und
Schüler in der Erstförderung bringt das Land ein neues
digitales Angebot zur Alphabetisierung heraus: Mein Anfang
auf Deutsch. Das Tool verbindet Alphabetisierung und
Spracherwerb und funktioniert auch in Gruppen ohne gemeinsame
Sprache. Animierte Dialoge, Arbeitsmaterialien und eine
digitale Lauttabelle führen in das lateinische Alphabet ein.
Die Schülerinnen und Schüler verbinden schrittweise das
Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben.
„Viele Kinder
müssen zunächst das lateinische Alphabet lernen, bevor sie
überhaupt auf Deutsch lesen und schreiben können. Mein Anfang
auf Deutsch ist eine echte Neuheit in Deutschland und wird
den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit geben wir
unseren Lehrkräften ein praxistaugliches Werkzeug an die
Hand“, so die Ministerin. Darüber hinaus werden zahlreiche
Materialien und Konzepte aus dem BISS-Netzwerk für die
Sprachbildung im neuen digitalen Wissensportal „digiWi“
kostenlos zur Verfügung gestellt. „Ich bin allen am
Schulleben Beteiligten dankbar für ihr Engagement bei der
Unterrichtung von zugewanderten Schülerinnen und Schülern”,
betonte die Ministerin.
Lehrkräfteausbildung
modernisieren – Praxisnähe und Qualität stärken Eine
zentrale Aufgabe für das kommende Schuljahr ist die
Modernisierung der Lehrkräfteausbildung. Nach einem
umfassenden Dialogprozess mit Hochschulen,
Bezirksregierungen, Kirchen und Lehrerverbänden hat das
Schulministerium dem Landtag einen Bericht zur
Lehrkräfteausbildung vorgelegt und parallel die Anhörung der
Verbände zu einem entsprechenden Gesetzentwurf gestartet.
Schulministerin Feller: „Wenn wir unsere Schülerinnen und
Schüler auf der Höhe der Zeit unterrichten wollen, müssen wir
unsere Lehrkräfte auf der Höhe der Zeit ausbilden. Wir wollen
die Lehrkräfteausbildung modernisieren, praxisnäher gestalten
und die Qualität weiter steigern. Unser Ziel haben wir klar
formuliert: mehr junge Menschen für den Lehrerberuf gewinnen
und sie optimal auf die Arbeit mit unseren Kindern
vorbereiten. Jetzt freue ich mich auf die Rückmeldungen der
Verbände, die Gespräche im Landtag und bin für Anregungen
offen.“
Studium praxisnäher gestalten: Das Studium
soll künftig noch stärker mit der schulischen Praxis verzahnt
werden. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum zu Beginn
des Bachelorstudiums soll von 25 auf 30 Tage verlängert
werden, damit angehende Lehrkräfte früher intensive Einblicke
in den Schulalltag erhalten. Auch das Berufsfeldpraktikum am
Ende des Bachelors soll neu ausgerichtet werden: Künftig soll
es grundsätzlich in Schulen stattfinden. „Wir wollen, dass
die Studierenden nicht nur über Schule reden, sondern Schule
von Anfang an erleben“, betonte Feller.
Sonderpädagogik wird schlanker und tiefer zugleich: Ein
weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sonderpädagogik. Bislang
mussten Studierende zwei Förderschwerpunkte sowie zwei
Unterrichtsfächer belegen. Künftig soll die Ausbildung so
umgestellt werden, dass ein Unterrichtsfach und zwei
Förderschwerpunkte verpflichtend sind. Dadurch soll mehr
fachliche Tiefe statt Überlastung entstehen.
Deutsch
als Zweitsprache eigenständiges Lehramtsfach: Zudem soll das
Fach „Deutsch als Zweitsprache“ erstmals als eigenständiges
Lehramtsfach eingeführt werden – zunächst für Haupt-, Real-,
Sekundar- und Gesamtschulen. Damit soll mehr Expertise in die
Schulen gebracht werden, um die Integration von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen zu stärken.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften öffnen neue Wege in
den Lehrerberuf: Darüber hinaus sollen die Hochschulen für
angewandte Wissenschaften künftig neue Wege in den
Lehrerberuf eröffnen. In einem Modellversuch sollen sie
erstmals lehramtsbezogene Masterabschlüsse in der
Fachrichtung Ingenieurtechnik anbieten können – in
Kombination mit Fächern wie Elektrotechnik, Maschinenbau oder
Bautechnik. Damit reagiert das Land auf den hohen Bedarf an
Lehrkräften in technischen Fachrichtungen, vor allem in den
Berufskollegs.
Vorbereitungsdienst neu denken – Mehr
Training, weniger Kontrolle: Auch der Vorbereitungsdienst –
die Brücke zwischen Studium und Schulalltag – wird
modernisiert. „Wir wollen, dass ein neuer Geist Einzug hält
in den Vorbereitungsdienst. Wir wollen dafür sorgen, dass
sich Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Lehramtsanwärterinnen
und Lehramtsanwärter stärker auf Augenhöhe begegnen”, so
Ministerin Feller. „Unsere Zentren für die schulpraktische
Lehrerausbildung, Ausbildungslehrkräfte an den
Ausbildungsschulen sowie insbesondere auch die Anwärterinnen
und Anwärter selbst können an der Schnittstelle von Theorie
und Praxis gemeinsam wertvolle Impulse für Innovationen an
unseren Schulen geben.”
Unterrichtsbesuche sollen
künftig weniger als reine Prüfungen empfunden werden, sondern
vor allem als echte Lerngelegenheiten. Ministerin Feller: „Im
Vorbereitungsdienst gilt künftig: mehr Training, weniger
Kontrolle – echte Lerngelegenheiten statt Showstunden.” Zwar
bleiben zehn Unterrichtsbesuche bestehen, sie werden aber
stärker an der Praxis orientiert und mit klaren
Rückmeldeformaten verbunden. Die in der Regel fünf
Unterrichtsbesuche pro Fach sollen einheitlich erst ab dem
vierten Termin benotet werden. Auch die schriftliche
Unterrichtsvorbereitung wird verschlankt: weniger Umfang,
dafür näher am tatsächlichen Unterrichtsgeschehen.
Staatsprüfung gewichtet Alltag stärker als Einzelleistung:
Die Staatsprüfung soll ebenfalls praxisnäher gestaltet
werden. Zukünftig soll die kontinuierliche
Langzeitbeurteilung mit 60 Prozent in die Abschlussnote
eingehen, während der Prüfungstag mit 40 Prozent gewichtet
wird. Damit zählt die Leistung im Schulalltag stärker als die
Einzelleistung unter Prüfungsdruck. Außerdem sollen
schriftliche und mündliche Prüfungen enger verzahnt werden,
um die Anforderungen des Lehrerberufs realistischer
abzubilden.
Seiteneinstieg gezielt erweitern –
zusätzliche Lehrkräfte gewinnen: Es sollen zusätzliche
Möglichkeiten für Ein-Fach-Lehrer geschaffen werden – jedoch
nur über den Weg des Seiteneinstiegs. Künftig sollen auch
Bewerberinnen und Bewerber mit nur einem Fach unter ganz
bestimmten Voraussetzungen in den Vorbereitungsdienst
einsteigen können, wenn dies dem Bedarf der Schulen
entspricht. Damit will das Land auch dann noch zusätzliche
Lehrkräfte gewinnen, wenn alle anderen Möglichkeiten
ausgeschöpft sind. Zugleich wird auf diese Weise die
Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse erleichtert, bei
denen häufig nur eine Fachqualifikation vorliegt.
Abschließend erklärte Ministerin Dorothee Feller: „Von den
Basiskompetenzen bis zur Lehrkräfteausbildung gibt der
Schulkompass NRW 2030 die Richtung vor. Dabei sind unsere
Kinder und Jugendlichen der Dreh- und Angelpunkt unserer
Schulkompassnadel.”
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Landesverdienstorden für Prof.
Karl-Rudolf Korte |
Herausragender Politikwissenschaftler
Düsseldorf/Duisburg, 21. August 2025 - NRW-Ministerpräsident
Hendrik Wüst hat heute (21. August) dem
Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte von der
Universität Duisburg-Essen den Landesverdienstorden
verliehen. Die seit 1986 vergebene Auszeichnung würdigt
Persönlichkeiten, die sich in herausragender Weise um das
Land und seine Menschen verdient gemacht haben.

Prof. Karl-Rudolf Korte (r.) mit Ministerpräsident Hendrik
Wüst. © Land NRW
In seiner Laudatio betonte Wüst
Kortes langjähriges Engagement für Demokratie und deren
Vermittlung. Korte sei Impuls- und Ideengeber, Netzwerker und
„eine wichtige Größe der Politikwissenschaft“, so der
Ministerpräsident.
Prof. Korte gilt als einer der
profiliertesten Politikwissenschaftler Deutschlands. Als
langjähriger Direktor der NRW School of Governance an der
Universität Duisburg-Essen (UDE), die er bis zu seiner
Emeritierung im Februar dieses Jahres leitete, baute er
Brücken zwischen Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit –
eine Aufgabe, die er auch weiterhin engagiert verfolgt.
Mit seinen pointierten Analysen und anschaulichen
Publikationen – von wissenschaftlichen Standardwerken bis hin
zu populären Büchern über Wählermärkte, politische Rituale
und Symbole oder zur Macht des Bundespräsidenten – prägt
Korte seit Jahren die politische Debatte in Deutschland.
Kortes Forschungsschwerpunkte liegen in der Regierungs-,
Parteien- und Wahlforschung. Regelmäßig trägt er mit
wissenschaftlich fundierten Analysen zur Einordnung aktueller
politischer Entwicklungen bei und ist einer der gefragtesten
Politik-Experten in den Medien. Damit hat er auch für viele
Bürger:innen zahlreiche Impulse gesetzt. Auch engagiert er
sich in zahlreichen Gremien und Institutionen, die sich der
Stärkung der Demokratie widmen.
„Der
Landesverdienstorden ist für mich eine große Ehre“, so Prof.
Korte. „Gleichzeitig gebührt dem ganzen Team der NRW School
of Governance die besondere Anerkennung. Hier haben wir mit
Forschung und Lehre viele Generationen auf das
Politikmanagement in einer freiheitlichen Demokratie
vorbereitet. Die Ehrung verstehe ich als besondere
Anerkennung, diese wissenschaftliche Einrichtung gründen zu
dürfen.“
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Gebundener Ganztag - Mehr als nur Unterricht |
Düsseldorf/Duisburg, 30. Juli 2025 - Ab dem Schuljahr
2026/2027 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler
in den Grundschulen. Ziel dieses Anspruchs ist es, die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern,
Bildungsungleichheiten abzubauen und Kindern einen
verlässlichen Lern- und Lebensort zu bieten.
In
Nordrhein-Westfalen soll dieser Anspruch überwiegend über das
Modell der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) umgesetzt
werden. Die OGS sieht vor, dass der Unterricht am Vormittag
stattfindet und am Nachmittag durch ein freiwilliges Angebot
ergänzt wird, bestehend aus Mittagessen, Betreuung sowie
Freizeit- und Förderangeboten.
Daneben existiert mit
der gebundenen Ganztagsschule ein weiteres Modell der
Ganztagsorganisation. Hier sind Unterricht und
außerunterrichtliche Aktivitäten rhythmisiert über den
gesamten Schultag verteilt. Die Teilnahme ist für alle
Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Diese Form bietet
pädagogisch besonders wertvolle Strukturen, da sie mehr Raum
für individuelle Förderung, soziales Lernen, Inklusion und
Integration eröffnet.
Gebundene Ganztagsschulen gelten
als besonders geeignet, um auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern einzugehen und
Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern. Dennoch
spielt diese Organisationsform im nordrhein-westfälischen
Grundschulbereich bisher nur eine untergeordnete Rolle.
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine
Anfrage 5890 mit Schreiben vom 24. Juli 2025 namens der
Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung beantwortet.
Vorbemerkung der
Landesregierung Nach § 24 Absatz 4 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung des
Ganztagsförderungsgesetzes vom 2. Oktober 2021 greift ab 1.
August 2026 ein aufwachsender Rechtsanspruch auf
Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter.
Zur
Umsetzung des Rechtsanspruchs baut Nordrhein-Westfalen auf
dem langjährigen, erfolgreichen Modell der Offenen
Ganztagsschule auf. Das erfolgreiche kooperative Trägermodell
in der Zusammenarbeit von Grundschulen und freien und
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe sowie weiteren Trägern
und außerschulischen Partnern soll weitergeführt werden.
Dazu hat die Landesregierung am 2. Juli 2024 den
gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung
und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration „Offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote im Primarbereich“ gebilligt, der zum 1.
August 2026 in Kraft tritt.
Die
Erfüllungsverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs
richtet sich gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII i.V. m §§ 79 Abs. 1,
85 Abs. 1 SGB VIII unmittelbar immer und ausschließlich an
den Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
1. Wie viele
Grundschulen im gebundenen Ganztag gibt es insgesamt in
NordrheinWestfalen (bitte Schulträger und Kommune aufführen)?
In Nordrhein-Westfalen gibt es 18 gebundene
Ganztagsgrundschulen, davon zehn private Ersatzschulen und
acht öffentliche Grundschulen.
2. Wie viele
Grundschulen in NRW haben im Jahr 2024 (zum Schuljahr
2024/25) die Form des gebundenen Ganztags beantragt (bitte
Schulträger und Kommune aufführen? Der Landesregierung
liegen bis auf vereinzelte Beratungsanfragen bei den
Bezirksregierungen keine Informationen zu konkreten
Antragsstellungen zum Schuljahr 2024/2025 zur
Organisationsform des gebundenen Ganztages an Grundschulen in
Nordrhein-Westfalen vor.
3. Welche Unterstützung
bietet die Landesregierung in der Planung und Umsetzung
des gebundenen Ganztags an den Grundschulen in NRW? Da der
Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§
9 Absatz 1 SchulG) gemäß BASS 12-63 Nr. 2 nicht den durch
das Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021
vorgegebenen Zeitrahmen erfüllt, setzt das Land bei der
Umsetzung des aufwachsenden Rechtsanspruchs auf
Ganztagförderung für Kinder im Primarbereich auf die
langjährig bewährten Strukturen des Offenen Ganztages im
Primarbereich.
Nach Maßgabe des Haushalts leistet das
Land in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz
3 SchulG) und in außerunterrichtlichen Ganztags- und
Betreuungsangeboten (§ 9 Absatz 2 SchulG) Zuschüsse für
Einsatz, Koordinierung und Fortbildung des Personals
außerschulischer Träger (§ 94 Absatz 2 SchulG).
Darüber hinaus besteht eine verlässliche und etablierte
Unterstützungsstruktur für Ganztagsschulen, auch zur
konzeptionellen Ausgestaltung des Ganztags. Die
Serviceagentur „Ganztagsbildung NRW“ unterstützt
Ganztagsschulen und außerschulische Träger der
Ganztagsangebote in der Zusammenarbeit mit Partnern und bei
der Ausgestaltung des Erziehungs- und Bildungsauftrages in
der Ganztagsschule.
Kleine Anfrage 5890 vom 24. Juni
2025 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Dilek Engin und
Andrea Busche SPD
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NRW-Abiturientinnen und Abiturienten weisen starke
Leistungen nach
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Vorläufige Ergebnisse der diesjährigen Prüfungen liegen vor
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Durchschnittsnote an Gymnasien und Gesamtschulen bei 2,37
Düsseldorf, 28. Juli 2025 - Kürzlich nahmen rund 77.000
Schülerinnen und Schüler an etwa 1.200 öffentlichen und
privaten Schulen in Nordrhein-Westfalen in
Festveranstaltungen ihre Abiturzeugnisse in Empfang. Dem
Schulministerium liegen nun die Ergebnisse der jungen
Menschen vor, die an Gymnasien, Gesamtschulen und
Berufskollegs an den Prüfungen teilgenommen haben.

Die vorläufige Durchschnittsnote an Gymnasien und
Gesamtschulen liegt in Nordrhein-Westfalen bei 2,37. Der Wert
hat sich in den vergangenen Jahren auf einem konstanten
Niveau eingependelt. Im Jahr 2024 kam eine Durchschnittsnote
von 2,39 Prozent bei den Prüfungen heraus, ein Jahr davor lag
sie ebenfalls bei 2,37 Prozent.
An den
allgemeinbildenden Schulen wurden zentrale schriftliche
Prüfungen in 40 Fächern abgelegt. 3,38 Prozent der
Abiturientinnen und Abiturienten an Gymnasien und
Gesamtschulen erreichten in diesem Jahr die Bestnote von 1,0.
Im Jahr 2024 ragten 3,14 Prozent der erfolgreich Geprüften
mit dieser Spitzenbewertung heraus, ein Jahr davor waren es
3,17 Prozent.
„Alle Abiturientinnen und Abiturienten,
die vor wenigen Wochen ihre Abschlüsse geschafft haben,
können stolz auf ihre Leistungen sein und nun mit einem guten
Gefühl in ihren weiteren Lebensweg nach der Schule starten“,
betont Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im Schulministerium.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die jungen Menschen auch
in diesem Jahr sehr gut vorbereitet waren. Dafür gilt mein
Dank allen Lehrkräften, die mit viel Herzblut, Engagement und
fachdidaktischem Können ihre Schülerinnen und Schüler in den
vergangenen Jahren bis zum Abitur begleitet haben – ebenso
wie allen anderen am Schulleben Beteiligten für ihren
Einsatz.“
Nicht bestanden haben das Abitur an
Gymnasien und Gesamtschulen 4,27 Prozent der Prüflinge.
Dieser Wert ist verglichen mit den Vorjahren gesunken. 2024
lag die Quote bei 5,17 Prozent, im Jahr 2023 bei 4,86
Prozent.
An den Berufskollegs in
Nordrhein-Westfalen bleibt die Durchschnittsnote ebenfalls
stabil und liegt in diesem Abiturjahrgang bei 2,47. In den
Jahren davor waren es 2,48 (im Jahr 2024) und 2,46 (2023).
Der Anteil der Prüflinge, die die Bestnote erreicht haben,
hat sich indes leicht erhöht auf 1,6 Prozent. Im Vorjahr 2024
hatten 1,47 Prozent der Prüflinge diese Note erzielt. Im Jahr
2023 lag der Anteil noch bei 1,36 Prozent.
Nach
derzeitigem Stand haben 6,25 Prozent der Prüflinge an den
Berufskollegs das Abitur 2025 nicht bestanden. Das ist ein
deutlicher Rückgang im Vergleich zu Vorjahren, in denen die
Quote bei 8 Prozent im Jahr 2024 beziehungsweise 7,40 Prozent
im Jahr 2023 lag. Der ausführliche Ergebnisbericht mit
allen Abiturergebnissen wird wie üblich im Herbst vorliegen
und
hier veröffentlicht.
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Mehr Geld, Anerkennung von Erfahrung, enge Verbindung von
Theorie und Praxis
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Maßnahmenpaket des Landes, um mehr
Menschen für eine Ausbildung in Erziehungs-, Gesundheits-
und Pflegeberufen zu begeistern / Neuerungen aus mehreren
beteiligten Ministerien wirken Schule und Bildung
Arbeit, Gesundheit und Soziales Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Düsseldorf, 15. Juli 2025 - Mehr Geld, eine bessere
Anerkennung von Lebens- und Berufserfahrung, stärkere
Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und
Ausbildung, effizientere Verzahnung von Theorie und
Praxis: Die Landesregierung hat ein Maßnahmenbündel
geschnürt, um zusätzliche Fachkräfte für die Sozial-,
Erziehungs-, Gesundheits- und Pflegeberufe zu gewinnen.
Ziel ist es, mehr junge und auch lebenserfahrene
Menschen für eine Ausbildung in diesen Berufsfeldern zu
begeistern. Vieles von dem, was das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales, das Ministerium für
Schule und Bildung und das Ministerium für Kinder,
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen als gemeinsame Strategie
auf den Weg gebracht haben, konnte mittlerweile umgesetzt
werden.
„Die Fachkräfteoffensive, ein wichtiges
Anliegen der Landesregierung, wird mit hoher Intensität
fortgeführt – und das Schulministerium beteiligt sich mit
vielen Leistungen. An unseren Berufskollegs werden die
Erzieherinnen und Erzieher und die Kinderpflegerinnen und
-pfleger von morgen ausgebildet. Wir sorgen dafür, dass
die Absolventinnen und Absolventen sehr gute Bedingungen
vorfinden und mit einer spannenden Kombination aus
theoretischen und praktischen Inhalten auf ihr späteres
Berufsleben vorbereitet werden, in dem sie einen ganz
wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft
leisten“, betont Schulministerin Dorothee Feller.
Familienministerin Josefine Paul: „Gut ausgebildete Fach-
und Ergänzungskräfte sind Voraussetzung gelingender
frühkindlicher Bildung und einer leistungsfähigen
sozialen Infrastruktur. Sie ermöglichen Chancengleichheit
und gesundes und sicheres Aufwachsen für unsere
Kleinsten. Als Landesregierung haben wir uns auf
abgestimmte Maßnahmen verständigt, die ineinandergreifen
und auf ein gemeinsames Ziel hinwirken: einem
Fachkräftemangel in den Sozial- und Erziehungsberufen mit
allen Möglichkeiten unseres Ausbildungssystems gezielt zu
begegnen. Dies zeigt, dass es der Landesregierung ernst
damit ist, in gemeinsamer Verantwortung vor allem Kinder
und Jugendliche in den Mittelpunkt zu stellen.“
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Erziehungs-,
Gesundheits- und Pflegeberufe sind besonders vom
Fachkräftemangel betroffen. Mit unserem gemeinsamen
Maßnahmenpaket verbessern wir die Rahmenbedingungen
weiter, damit sich Menschen für eine Ausbildung in diesen
Bereichen entscheiden, und erhöhen die Durchlässigkeit
zwischen den verschiedenen Ausbildungsgängen, denn: Die
Ausbildung ist der wichtigste Baustein der
Fachkräftesicherung von morgen und nur mit gut
ausgebildeten Fachkräften können wir die
Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern.“
Zahlen zeigen, dass die vom Land initiierten
Maßnahmen greifen und den Berufskollegs steigende
Anmeldezahlen bescheren. So konnte der praxisintegrierte
Ausbildungszweig zur „Staatlich anerkannten
Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher“ an den
Fachschulen für Sozialpädagogik in den vergangenen Jahren
kontinuierlich ausgebaut werden: Im Schuljahr 2024/25
verzeichnet Nordrhein-Westfalen hier 11.453 Studierende.
Insgesamt werden im laufenden Schuljahr 23.459 angehende
Erzieherinnen und Erzieher in den Fachschulen für
Sozialpädagogik und im Beruflichen Gymnasium sowie 9.182
angehende Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger ausgebildet.
Das Maßnahmenpaket hat darüber hinaus zahlreiche
weitere Bestandteile:
•
Über das Kinderbildungsgesetz unterstützt das Land
die Träger von Kindertageseinrichtungen mit Zuschüssen
für Plätze für die praxisorientierte Ausbildung von
Erzieherinnen und Erziehern (8.000 Euro im ersten und je
4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr) sowie
für Plätze für Berufspraktikantinnen und -praktikanten,
die die klassische schulische Ausbildung (4.000 Euro für
das einjährige Betriebspraktikum) absolvieren.
•
Das Land fördert über eine Förderrichtlinie auch
die praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum
Kinderpfleger. Dafür sind im aktuellen Haushalt 3,15
Millionen Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 7,56 Millionen Euro eingeplant. Mit dem
Anabin-Erlass (Anabin ist eine Datenbank, die
Informationen zur Bewertung ausländischer
Bildungsnachweise bereitstellt) und der Ausweitung beim
partiellen Berufszugang für Personen aus Drittstaaten
wird der Einstieg für Personen mit im Ausland erworbenen
Abschlüssen in die Kita erleichtert.
•
Seit diesem Schuljahr können Personen ohne
einschlägige Vorbildung direkt in die Kita einsteigen und
parallel dazu eine zweijährige Qualifizierung
absolvieren. Durch das sogenannte QiK-Modell
(Quereinstieg in die Kinderbetreuung) können sie
anschließend die Ausbildung zur
Kinderpflegerin/Kinderpfleger um ein Jahr verkürzen.
•
Durch die Änderung der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung Berufskolleg zum Schuljahr 2024/2025
können Fachschulen 40 Prozent der Unterrichtsstunden als
synchronen digitalen Distanzunterricht durchführen. So
lassen sich Weiterbildung und Care-Aufgaben besser
vereinbaren. Seit dem aktuellen Schuljahr offerieren
Berufskollegs den Bildungsgang zur „Staatlich geprüften
Sozialassistentin/ zum Staatlich geprüften
Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Erziehung, Bildung
und Betreuung für Grundschulkinder“.
Dieses neue
Bildungsangebot richtet sich auch an nicht-pädagogisch
qualifiziertes Personal, das bereits im Ganztag tätig
ist.
•
Die Weiterbildung zur „Staatlich anerkannten
Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher“
profitiert von deutlich attraktiveren Förderkonditionen,
die im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) im
Jahr 2020 durch den Bund geschaffen worden sind. Das
Antragsvolumen ist seither deutlich gestiegen.
•
Die Ministerien arbeiten eng mit der
Regionaldirektion der Agentur für Arbeit zusammen,
wodurch deren Angebote auch für die schulischen Aus- und
Weiterbildungen greifen können. Zudem können etwa
Lehrgangskosten sowie Fahr- und Kinderbetreuungskosten
von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
•
Studienaussteigerinnen und Studienaussteiger
können sich pauschal durch die Schulleitungen der
Berufskollegs Studienleistungen auf die
Fachschulausbildung anrechnen lassen und so die
Ausbildungsdauer verkürzen. Auch das bringt gut
qualifizierte Fachkräfte schneller in die Praxis.
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Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn stärken
ihre Zusammenarbeit |
Ministerpräsident Wüst und
Verkehrsminister Krischer unterzeichnen
Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für eine
nachhaltige Verbesserung der Bahninfrastruktur
Düsseldorf, 15. Juli 2025 - Fast 5.000 Kilometer Schienen
verlaufen durch Nordrhein-Westfalen und mehr als 215
Millionen Menschen nutzen hier jährlich den
Schienennahverkehr. Eine gut ausgebaute Bahninfrastruktur
ist deshalb entscheidend, um den Lebens- und
Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken und
Fahrgästen wie Industrie ein zuverlässiges Angebot machen
zu können.
Um langfristig einen starken Personen-
und Schienengüterverkehr in Nordrhein-Westfalen zu
sichern, haben sich am Dienstag, 15. Juli 2025,
Ministerpräsident Hendrik Wüst, Oliver Krischer, Minister
für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, und Dr. Richard
Lutz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG, sowie
Berthold Huber, Vorstand für Infrastruktur der DB, über
die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit ausgetauscht.
Die Landesregierung und die Deutsche Bahn planen, für
eine nachhaltige Verbesserung der Bahninfrastruktur
weiter zu kooperieren und haben eine entsprechende
Vereinbarung dazu unterzeichnet.

Foto: Land NRW / Martin Götz
Ministerpräsident
Hendrik Wüst: „Die Zukunft von Nordrhein-Westfalens
Mobilität entscheidet sich auch auf der Schiene. Die
Menschen in unserem Land dürfen zurecht auf einen
pünktlichen und zuverlässigen Nah- und Fernverkehr
pochen. Auch unsere Wirtschaft muss sich auf einen
störungsfreien Güterverkehr verlassen können. Gemeinsam
mit der Deutschen Bahn arbeitet die Landesregierung
deshalb an der weiteren Modernisierung und Verbesserung
des Schienennetzes. Wir brauchen sichere, moderne
Bahnhöfe und ein zuverlässiges Angebot – sowohl im
Hinblick auf die Mobilitätsansprüche der Menschen, als
auch mit Blick auf den Klimaschutz. Mit der
Kooperationsvereinbarung werden konkrete Maßnahmen
vereinbart, mit denen die Deutsche Bahn für spürbare
Verbesserungen für alle Bahnkunden in Nordrhein-Westfalen
sorgen will.“
Oliver Krischer, Minister für
Umwelt, Naturschutz und Verkehr: „Die derzeitige
Situation im Nah-, Fern- und Güterverkehr auf dem
Schienennetz der DB ist nicht zufriedenstellend. Im
Ländervergleich ist die Schieneninfrastruktur in
besonders schlechtem Zustand. Deshalb muss sie schnell
und umfassend saniert und ausgebaut werden.
Generalsanierungen dürfen nicht auf Kosten des Ausbaus
von Nebenstrecken gehen.
Dazu sollen alle
Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes, insbesondere auch
das Sondervermögen, genutzt werden. Außerdem müssen
etliche Ausbauprojekte weiter vorangetrieben werden, z.B.
des Knotens Köln, der Strecke Münster-Lünen und des RRX.
Darüber haben die DB und das Land Nordrhein-Westfalen in
einer Vereinbarung ein gemeinsames Verständnis
hergestellt. Die Schiene ist das Rückgrat einer
zukunftsfähigen und klimafreundlichen Mobilität. Unser
gemeinsames Ziel ist es, die Infrastruktur in den dafür
angemessenen Zustand zu versetzen.“
Dr. Richard
Lutz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG: „Wir
haben diese Kooperationsvereinbarung geschlossen, um
gemeinsam mit dem Land wichtige Infrastrukturprojekte für
einen leistungsstarken Schienengüter- und Personenverkehr
in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben. Dazu gehören zum
Beispiel die anstehenden Korridorsanierungen, der Ausbau
von Stationen zu Zukunftsbahnhöfen sowie sämtliche
Maßnahmen zur Umsetzung des Deutschlandtakts. Ziel ist,
in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit die Schiene
an Rhein und Ruhr für Menschen und Wirtschaft attraktiver
zu machen.“
Ausbau des Schienennetzes für den
Güterverkehr Um sowohl den Personen- wie auch den
Güterverkehr zuverlässig abwickeln zu können, ist ein
Ausbau des Schienennetzes notwendig. Erste Untersuchungen
und Studien zeigen auf, dass eine künftige Nachnutzung
des RWE-Werksbahnnetzes im rheinischen Revier für
öffentlichen Güter- und Personenverkehr – zusammen mit
dem geplanten Ausbau der Knoten Köln, Aachen und
Mönchengladbach – für eine Entlastung der viel befahrenen
Strecken und in den Knoten rund um die ehemaligen
Tagebaue führen kann.
Ohne Umstieg von Köln nach
London Ein weiteres Ziel der Landesregierung ist die
Etablierung einer direkten Schienenverbindung zwischen
London und Köln. Eine Zugfahrt ohne Umstieg von
Nordrhein-Westfalen in die britische Hauptstadt wäre ein
attraktives und umweltfreundliches Angebot an alle
Fahrgäste. Deshalb macht sich die Landesregierung dafür
beim Bund stark und steht zudem im Austausch mit
Vertretern der britischen Botschaft und des britischen
Verkehrsministeriums, die das Projekt ebenfalls positiv
bewerten.
Modernisierung der Bahnhöfe Die DB
InfraGo modernisiert Bahnhöfe in ganz Deutschland zu
„Zukunftsbahnhöfen“. Sie sollen dadurch wieder zu einem
Aushängeschild werden. Außerdem sind die Landesregierung,
der Bund, die Deutsche Bahn und die Kommunen miteinander
im Austausch, um gemeinsam Lösungen für mehr Sicherheit,
Sauberkeit und Ordnung an den Bahnhöfen und in deren
Umgebung zu finden.
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Für rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler beginnen
nach den Zeugnisvergaben die Sommerferien
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Düsseldorf, 10. Juli 2025 -
Zeugnistelefone der Bezirksregierungen sind wie gewohnt erreichbar
Am Freitag, 11. Juli 2025, endet das Schuljahr in
Nordrhein-Westfalen, die Sommerferien beginnen. Rund 2,5 Millionen
Schülerinnen und Schüler zwischen Aachen und Bielefeld starten dann
hoffentlich mit einem guten Gefühl in diese Zeit zum Durchatmen. Die
Ferien finden am Mittwoch, 27. August 2025, ihr Ende, wenn das neue
Schuljahr eingeläutet wird.
„Ich danke den vielen Menschen,
die im nun endenden Schuljahr mit großem Engagement dazu beigetragen
haben, dass unsere Schulen nicht nur Orte des Lehrens und Lernens
sind, sondern vor allem auch Orte, an denen sich alle wohlfühlen
können und an denen Werte gelebt werden. Wir arbeiten kontinuierlich
daran, dass sich die Bedingungen an unseren nordrhein-westfälischen
Schulen weiter verbessern, dass die Personalzahlen weiter steigen
und noch mehr Wert auf die Förderung der Basiskompetenzen von
Schülerinnen und Schülern gelegt wird, dass die Demokratiekompetenz
von Kindern und Jugendlichen gefördert oder die datengestützte
Qualitätsentwicklung vorangetrieben wird. Jetzt aber ist erst einmal
unterrichtsfreie Zeit – und ich wünsche allen am Schulleben
Beteiligten und natürlich vor allem auch den Schülerinnen und
Schülern erholsame und entspannte Wochen!“, sagt Schulministerin
Dorothee Feller.
Bei Beratungsbedarf und Fragen zu den
Zeugnissen und der Notengebung, stehen wie jedes Jahr die
Zeugnistelefone der Bezirksregierungen vertrauensvoll zur Verfügung.
Zeugnistelefon der Bezirksregierung Düsseldorf: Telefonnummer:
0211 4754002 Freitag, 11. Juli 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr und
von 13.00 bis 15.00 Uhr Montag, 14. Juli 2025, von 10.00 bis
12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr Dienstag, 15. Juli 2025,
von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
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Ferienjobs in NRW: Diese
Regeln sollten Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber
beachten
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Minister Laumann: Ein Ferienjob kann
einen guten ersten Einblick in die Berufswelt bieten

Foto: pexels.com Arbeit, Gesundheit und Soziales
Düsseldorf, 8. Juli 2025 Die Sommerferien stehen vor der
Tür. Neben Reisen, Freibadbesuchen oder anderen Ausflügen
stehen bei Jugendlichen auch Ferienjobs hoch im Kurs.
Damit es dabei fair und sicher zugeht, sind einige Regeln
zu beachten.
„Viele Unternehmen suchen dringend
nach Nachwuchs und da kann ein Ferienjob ein guter
Einstieg in ein späteres Ausbildungsverhältnis sein”,
sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Daher freut es
mich, wenn Jugendliche in den Ferien erste
Berufserfahrungen sammeln und ihr Taschengeld aufbessern
wollen. Damit es dabei gerecht zu geht, ist es wichtig,
dass die Regeln des Jugendarbeitsschutzes eingehalten
werden.”
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von
Kindern verboten. Es gibt aber Ausnahmen für Schülerinnen
und Schüler über 13 Jahren, wenn ihre Eltern zustimmen
und die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.
Das gilt beispielsweise für das Austragen von Zeitungen,
Babysitten, Gartenarbeiten oder für das Unterrichten von
Nachhilfe – allerdings nur bis zu zwei Stunden täglich.
Jugendliche über 15 Jahre, die noch nicht
volljährig sind, dürfen einen Ferienjob ausüben, es
gelten jedoch Einschränkungen: So dürfen Schülerinnen und
Schüler an maximal vier Wochen im Jahr in der Ferienzeit
jobben.
Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr
als acht Stunden und die wöchentliche nicht mehr als 40
Stunden überschreiten. Nachts zwischen 20.00 und 6.00 Uhr
sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die
Arbeit für Jugendliche nicht erlaubt.
Es gibt
auch Ausnahmen in bestimmten Branchen: Etwa in der
Gastronomie, in der Landwirtschaft sowie bei Tätigkeiten
im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk. So dürfen
Jugendliche in der Gaststätte, im Krankenhaus oder
Altenheim auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen
beschäftigt werden. In der Gastronomie dürfen jugendliche
Ferienjobber über 16 Jahre auch bis 22.00 Uhr arbeiten.
Grundsätzlich gilt: Pausen schützen vor
Übermüdung, Leistungsabfall und gesundheitlichen Risiken.
Sie sind wichtig und müssen eingehalten werden. Unter
18-Jährige haben bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit
am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause; bei mehr
als sechs Stunden besteht Anspruch auf 60 Minuten.
Jugendlichen dürfen nur Arbeiten durchführen, die sie
körperlich nicht überfordern und die keine
gesundheitlichen Gefahren mit sich bringen. Fließband-
und Akkordarbeiten sind daher verboten. Arbeitgeber
müssen die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme auf
mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisen.
Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sind
eine Ordnungswidrigkeit und können in schweren Fällen
sogar als Straftat verfolgt werden. Abschließend sind
folgende Punkte noch wichtig: Jugendliche sind bei
Ferienjobs über den Arbeitgeber unfallversichert.
Beiträge zu den Sozialversicherungen, wie der
Krankenversicherung, fallen nicht an. Ansprechpartner
für Fragen zum Jugendarbeitsschutzgesetz sind in
Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. Nähere
Informationen zum Jugendarbeitsschutz unter: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/
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Kabinett bringt Landeshaushalt für 2026 auf
den Weg |
Investieren – Priorisieren – Konsolidieren
Minister Dr. Optendrenk: Mit gezielten
Zukunftsinvestitionen machen wir Nordrhein-Westfalen
stark und stellen uns den Herausforderungen unserer Zeit

Finanzen Düsseldorf, 8. Juli 2025 - Minister Dr.
Optendrenk: Mit gezielten Zukunftsinvestitionen machen
wir Nordrhein-Westfalen stark und stellen uns den
Herausforderungen unserer Zeit. Bildung, Sicherheit, die
Stärkung der Kommunen und eine widerstandsfähige
Wirtschaft haben dabei für uns Priorität. Durch maßvolle
Konsolidierungsmaßnahmen sorgen wir für
Generationengerechtigkeit und erhalten gleichzeitig
bestehende Strukturen – gerade im sozialen Bereich.
Nordrhein-Westfalen investiert auch in schwierigen
Zeiten. Das Landeskabinett hat den Haushaltsplanentwurf
für das Jahr 2026 beschlossen. Der Etat umfasst rund
112,2 Milliarden Euro. Zugleich wurde die Finanzplanung
für die Jahre 2025 bis 2029 vom Kabinett gebilligt. Die
Landesregierung stellt damit die finanzpolitischen
Weichen für die kommenden Jahre.
Der
Landeshaushalt wird weiterhin durch die anhaltend und
historisch schwache Konjunktur in Deutschland geprägt.
Durch entsprechende Priorisierungen wird die
Schwerpunktsetzung in den Bereichen Kinder, Jugend und
Bildung, Innere Sicherheit und Stärkung der Kommunen
fortgesetzt. Auch der Transformationsprozess hin zu einer
zukunftsorientierten, resilienten und klimaneutralen
Industrieregion wird weiter vorangetrieben.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Seit drei
Jahren wächst die Wirtschaft in Deutschland nicht mehr.
Eine solche Rezession haben wir in Deutschland zuvor noch
nicht erlebt. Das bleibt auch für unseren Landeshaushalt
nicht ohne Folgen. Trotz dieser schwierigen
Rahmenbedingungen ist es durch gemeinsame Anstrengungen
aller Ressorts gelungen, einen nachhaltigen und
generationengerechten Etatentwurf für 2026 vorzulegen.
Auch ohne Wirtschaftswachstum in Deutschland setzen
wir unseren vorausschauenden finanzpolitischen Kurs fort.
Wir investieren, wir priorisieren, und wir konsolidieren.
Wir fördern gezielt Maßnahmen, die in der Zukunft zu
Einsparungen für die öffentliche Hand führen werden.“
Investieren: Zukunftsfähigkeit sichern Mit dem
Haushaltsplanentwurf 2026 stärkt die Landesregierung
gezielt die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Nordrhein-Westfalen. In einer Zeit tiefgreifender
Veränderungen investiert sie strategisch in die Resilienz
und Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Moderne
Infrastrukturen, technologische Innovationen und robuste
wirtschaftliche Strukturen sind heute wichtiger, denn je.
Besonders im Bereich Wirtschaft und Infrastruktur
steigen die Mittel deutlich: Allein im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz
und Energie erhöhen sich die Investitionen im Vergleich
zu 2025 um mehr als 50 Prozent. Die Investitionsquote ist
hier seit 2018 von 27 Prozent auf rund 60 Prozent
gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt.
Minister Dr. Optendrenk: „Zukunftsinvestitionen sind kein
Luxus. Sie sind unsere Pflicht, um Nordrhein-Westfalen
wirtschaftlich stark und sozial gerecht aufzustellen. Für
eine Wirtschaft mit Zukunft braucht es kluge
Investitionen, Mut zur Innovation und stabile
Rahmenbedingungen, die unseren Unternehmen
Planungssicherheit geben. Dem trägt dieser Haushalt mit
einer Rekordsumme für Investitionen Rechnung. Wir
verlassen uns dabei nicht auf das noch ausstehende
Sondervermögen des Bundes, sondern schaffen bereits im
regulären Haushalt die Voraussetzungen für Innovationen
und eine bessere Infrastruktur.“
Für gezielte
Investitionen und Modernisierungsprojekte wird im
Haushaltsplanentwurf 2026 insgesamt die Rekordsumme von
rund 12,1 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit steigen
die geplanten Gesamtinvestitionen um über 1 Milliarde
Euro und 11,3 Prozent gegenüber dem Haushalt 2025.
Zentrale Ziele sind die Stärkung des Mittelstands,
der Ausbau einer klimaneutralen Industrie sowie einer
leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Damit die
Investitionen zügig wirken, setzt das Land auf klare
Strukturen, verlässliche Rahmenbedingungen und
vereinfachte Genehmigungsverfahren. So fließen bereits
rund 86 Prozent der freiwilligen Landesmittel zur
Wirtschaftsförderung direkt in Förder- und
Finanzierungsprogramme für Unternehmen.
Ein
zentraler Hebel zur Stärkung der Standortresilienz bleibt
die Senkung von Energiekosten. Zu den geplanten Projekten
für einen modernen, krisenfesten und wettbewerbsfähigen
Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zählen auch der
schnellere Ausbau erneuerbarer Energien sowie die
Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Im Jahr 2026 soll dafür eine digitale
Kollaborationsplattform geschaffen werden, die
Genehmigungsprozesse vollständig digital abbildet. Zudem
wird der Ausbau der flächendeckenden 5G- und
Glasfaser-Netze durch ein neues Kompetenzzentrum Digitale
Infrastruktur koordiniert.
Das Land stärkt die
Handlungsfähigkeit der Kommunen. Die kommunale Familie
erhält vom Land erneut Rekordzuweisungen. Der vorläufige
verfügbare Verbundbetrag nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz steigt auf fast 16,5
Milliarden Euro – ein Plus von 684 Millionen Euro
gegenüber 2025. Zudem unterstützt das Land die Kommunen
mit jährlich 250 Millionen Euro als Beitrag zur
Altschuldenlösung und erhöht so die Planungssicherheit
und den Spielraum der Städte und Gemeinden, in die
Lebensqualität vor Ort zu investieren.
Priorisieren: Bildung und Sicherheit im Fokus Trotz
angespannter Finanzen setzt die Landesregierung klare
Schwerpunkte. Größter Posten bleibt die Bildung. Für
Kinder, Schule, Hochschule und Kitas sind 2026 insgesamt
43,4 Milliarden Euro vorgesehen – 1,7 Milliarden Euro
mehr als 2025 und eine Steigerung von 15,7 Prozent
gegenüber 2023.
Allein knapp eine Milliarde Euro
wird in den Ausbau des Offenen Ganztags im Primarbereich
investiert. Hier werden 20.000 zusätzliche Plätze
geschaffen und 229 neue Stellen eingerichtet. Insgesamt
stehen damit im Jahr 2026 mehr als 500.000 Plätze zur
Verfügung. Die Ausgaben steigen gegenüber dem Vorjahr um
knapp 100 Millionen Euro.
Auch die frühkindliche
Bildung stärken wir weiter: Über 370 Millionen Euro
zusätzlich stehen bereit, um die Elternbeitragsfreiheit
zu sichern und das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu
finanzieren. Insgesamt investiert das Land damit knapp
sechs Milliarden Euro in die frühkindliche Förderung.
Programme wie die Sprach-Kitas (38 Millionen Euro) und
das Kita-Helfer-Programm (129 Millionen Euro) sind bis
mindestens 2029 finanziert.
Einen weiteren
Ausgabenschwerpunkt bildet die Innere Sicherheit.
Insgesamt sieht der Haushaltsplan hierfür mehr als 6,7
Milliarden Euro vor. Die Polizei erhält allein rund 4,5
Milliarden Euro – noch einmal rund 338 Millionen Euro
mehr als 2025. Damit wird nicht nur die Einstellung von
jährlich rund 3.000 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern
zur kontinuierlichen personellen Stärkung der Polizei
weiterverfolgt, sondern auch eine moderne technische
Ausstattung sichergestellt. Rund 276 Millionen Euro
sind für die digitale Infrastruktur der Polizei
eingeplant. Zusätzlich werden 32 Millionen Euro für die
Durchführung polizeilicher Kernaufgaben bereitgestellt,
um die operative Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern.
Minister Dr. Optendrenk: „Bildung und Sicherheit sind
Grundpfeiler für eine stabile und zukunftsfähige
Gesellschaft. Wir stellen uns den Herausforderungen
unserer Zeit und investieren gezielt in diese Bereiche.
Mit diesen Zukunftsinvestitionen machen wir unser Land
stark.“
Konsolidieren: Haushaltsdisziplin wahren –
Handlungsfähigkeit sicherstellen Die wirtschaftlich
schwierige Lage zwingt das Land auch zu
Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von rund 3,4 Milliarden
Euro im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung. Diese
betreffen unter anderem globale Einsparvorgaben,
Kürzungen bei Förderprogrammen und die Rückführung von
Selbstbewirtschaftungsmitteln. Im Bereich der
Ministerialverwaltungen ist zudem ein zehnprozentiger
Stellenabbau über fünf Jahre vorgesehen, was insgesamt
knapp 550 Stellen entspricht.
Minister Dr.
Optendrenk: „Die nach der Mai-Steuerschätzung für 2026 zu
erwartenden Steuereinnahmen liegen mittlerweile rund 2,5
Milliarden Euro unter den Prognosen der Finanzplanung bei
Beginn dieser Legislaturperiode in 2022. Mit dieser
Entwicklung müssen wir umgehen. Wir haben daher mitunter
schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Der
Haushaltsplanentwurf 2026 verbindet Sparsamkeit mit
Gestaltungswillen. Damit bleiben wir trotz der Rezession
ein verlässlicher Staat, der Verantwortung übernimmt und
in die Zukunft investiert.“
Eine weitere
Konsolidierung des Haushalts und eine Streichung von
Investitionen wäre mit Blick auf die
konjunkturpolitischen Wirkungen kontraproduktiv. Sie
würde den angekündigten Wirtschaftsaufschwung abwürgen.
Deshalb kommt der Haushaltsplanentwurf für 2026
angesichts der herausfordernden Rahmenbedingungen nicht
ohne neue Schulden aus.
Insgesamt ist eine
Nettokreditaufnahme von rund 4,5 Milliarden Euro
erforderlich. Diese entfällt in Höhe von rund 1,8
Milliarden Euro auf die Inanspruchnahme der
Konjunkturkomponente. Zudem wird die nach den jüngsten
Änderungen des Grundgesetzes auch für die Länder gegebene
strukturelle Neuverschuldungsmöglichkeit nach derzeitigen
Berechnungen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro
genutzt.
Minister Dr. Optendrenk: „Die
Schuldenbremse ist kein Stoppschild für notwendige
Investitionen. Die Spielräume durch die Änderung des
Grundgesetzes erlauben es uns, in schwierigen Zeiten
gegenzusteuern – mit zusätzlichen finanziellen Mitteln,
wo es nötig ist, aber stets mit Augenmaß und
Verantwortung für kommende Generationen.“
Der
Haushaltsplanentwurf 2026 berücksichtigt noch nicht die
Mittel aus dem vom Bund beschlossenen
Infrastruktursondervermögen. Diese sollen in einer
Ergänzungsvorlage abgebildet werden, sobald die
bundesgesetzlichen Grundlagen vorliegen.
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Leben retten will gelernt sein
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Kooperationsvereinbarung zur
verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht ab
dem Schuljahr 2026/27 unterzeichnet
Düsseldorf, 8. Juli 2025 - Mit der
Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung am 8. Juli
2025 setzt Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen, um die
Laienreanimation an Schulen zu stärken. Schulministerin
Dorothee Feller hat gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern,
Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnerinnen und Partnern
und medizinischen Fachgesellschaften eine Initiative zur
Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag auf den
Weg gebracht.
Ziel der Kooperationsvereinbarung
ist es, alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I
mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“
vertraut zu machen.
Zu den Partnern gehören in
alphabetischer Reihenfolge: · ADAC Stiftung, ·
Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile
Sicherheit · Ärztekammern Nordrhein und
Westfalen-Lippe · Berufsverband Deutscher
Anästhesistinnen und Anästhesisten ·
Björn-Steiger-Stiftung, · BKK-Landesverband NORDWEST
· Deutsche Herzstiftung · Deutsche Gesellschaft für
Anästhesiologie und Intensivmedizin · Deutscher Rat
für Wiederbelebung · Deutsches Rotes Kreuz
(Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe) ·
Deutsches Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und
Westfalen-Lippe) · Florence-Nightingale-Krankenhaus
Düsseldorf · Franziskus Hospital Bielefeld ·
Stiftung Universitätsmedizin Münster · Unfallkasse NRW
· Universitätsklinikum Köln · Universitätsklinikum
Münster
Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärt:
„Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in den
eigenen vier Wänden: Jeder kann zum Lebensretter werden.
Wie es richtig geht, muss man lernen – und zwar schon in
der Schule. Mit dem verpflichtenden
Wiederbelebungsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27
vermitteln wir Schülerinnen und Schülern das notwendige
Wissen, um im medizinischen Notfall richtig zu handeln
und Leben zu retten. Solche Kompetenzen weiterzugeben,
ist Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags.“
Schulministerin Dorothee Feller hebt hervor: „Wer im
Notfall richtig handelt, kann Leben retten. Wir wollen,
dass Prüfen – Rufen - Drücken so selbstverständlich wird
wie Fahrradfahren. Dafür brauchen Schulen konkrete
Unterstützung und genau die bringen wir jetzt gemeinsam
mit starken Partnerinnen und Partnern auf den Weg.“
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der
Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der
Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt. Jede
Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den
Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im
Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private
Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht
durchzuführen. Zum 1. August 2025 wird eine
Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln
eingerichtet. Bereits im September beginnen landesweit
die ersten Schulungen von Lehrkräften.
Damit der
Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig
umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit
Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im
Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn
Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte
Lehrkräfte verfügen.
Der Mindeststandard für die
Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der
oben aufgeführten Kooperationspartner gewährleistet. Alle
Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an
Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen
Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend wird ein Angebot
für Präsenzfortbildungen unterbreitet.
Um die
Maßnahme umzusetzen, ist das Schulministerium auf die
enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern in diesem
medizinischen Bereich angewiesen. In Gesprächen konnten
zahlreiche Unterstützungsangebote gewonnen werden. Die
Angebote umfassen etwa personelle Ressourcen für
Schulungen bis hin zu finanziellen Mitteln für die
Anschaffung von Übungsmaterial.
Christina
Tillmann, Vorständin der ADAC-Stiftung und eine der
vielen Kooperationspartner unterstrich: „Wenn wir junge
Menschen schon in der Schule befähigen, im Notfall
richtig zu reanimieren, retten wir nicht nur mehr Leben,
sondern stärken auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die flächendeckende Einführung des
Reanimationsunterrichts in NRW hat Vorbildcharakter und
ist ein kraftvolles Signal für Bildung mit echtem
Lebensbezug.“
Dr. Pierre-Enric Steiger, Präsident
der Björn-Steiger-Stiftung, betonte: „Die
Björn-Steiger-Stiftung ist stolz, dieses lebensrettende
Projekt zu unterstützen. Durch die Schulung von
Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation schaffen
wir eine Generation, die im Notfall mutig handelt.“
Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Herzstiftung, erklärte: „Das beherzte
Eingreifen von uns allen in einer Notsituation ist
überlebensentscheidend. Dass die Wiederbelebung jetzt ein
fester Bestandteil des Schulunterrichts in
Nordrhein-Westfalen wird, ist ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der Laien-Reanimationsquote in der
Bevölkerung.“
Die heute unterzeichnete
Kooperationsvereinbarung hatte einen engagierten Vorlauf
im Rahmen des Modellprojekts „Laienreanimation an Schulen
in Nordrhein-Westfalen“ von 2017 bis 2022. Dieser Vorlauf
war insbesondere geprägt durch das freiwillige Engagement
der ärztlichen Partner sowie zahlreiche Gespräche, in
denen viele Akteure – auch in privater und ehrenamtlicher
Initiative – mitgewirkt haben.
Universitätsprofessor Bernd Böttiger,
Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für
Wiederbelebung, betont: „Seit vielen Jahren setzen wir
uns intensiv mit dem Thema Laienreanimation auseinander.
Dass der Reanimationsunterricht nun für alle Schülerinnen
und Schüler verpflichtend wird, ist ein bedeutender
Schritt – und ein großer Erfolg. Diese Entscheidung wird
dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten.“
Universitätsprofessor Hugo Van Aken, Vorsitzender der
Stiftung Universitätsmedizin Münster erklärt: „Ein lang
gehegter Traum wird nach 20 Jahren endlich Wirklichkeit.
Es ist großartig, dass Nordrhein-Westfalen als größtes
Bundesland einen verpflichtenden Reanimationsunterricht
einführt. So wird deutlich – Wiederbelebung kann wirklich
jeder lernen.“
Ministerin Feller dankt allen
beteiligten Partnern für ihre Mitwirkung: „Dieses Bündnis
zeigt, was möglich ist, wenn verschiedene Institutionen
mit unterschiedlichen Beiträgen ein gemeinsames Ziel
verfolgen. Ich bin allen Partnern für ihre fachliche und
personelle Unterstützung sowie den Stiftungen ADAC-,
Björn-Steiger- und Deutsche Herzstiftung für ihre
finanzielle Unterstützung ausdrücklich dankbar.
Jeder einzelne Beitrag eines jeden Partners ist ein
großer Gewinn für die Laienreanimation von Schülerinnen
und Schüler. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere
Schülerinnen und Schüler auf den Ernstfall gut
vorbereitet sind.“
|
Siegerteams des zweiten
landesweiten Bilingualen Erklärfilmwettbewerbs
ausgezeichnet
|
Düsseldorf, 7. Juli 2025 - Nach der
landesweiten Premiere 2024 waren in diesem Jahr schon zum
zweiten Mal Schülerinnen und Schüler weiterführender
Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich am
Bilingualen Erklärfilmwettbewerb zu beteiligen. Vom
Konzept des Wettbewerbs der Bezirksregierung Düsseldorf
überzeugt, unterstützte das Ministerium für Schule und
Bildung NRW die landesweite Ausschreibung auch in diesem
Jahr. Und die Resonanz war groß: 125 bilinguale
Lerngruppen aus den Sekundarstufen I und II haben in den
beiden Wettbewerbskategorien MINT und Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften teilgenommen.
Der
Düsseldorfer Regierungspräsident Thomas Schürmann, Silke
Hinz vom zuständigen Referat des Ministeriums für Schule
und Bildung sowie Vertreterinnen und Vertreter der
Schulabteilung der Bezirksregierung und Film+Schule NRW
beglückwünschten in Düsseldorf die Siegergruppen sowie
Zweit- und Drittplatzierten.
Aufgabe des
Wettbewerbs war, ein lehrplanbezogenes Thema des
Sachfachs (z.B. Biologie, Erdkunde, Geschichte, Politik
und Wirtschaft) in einem zweisprachigen, erklärenden Film
umzusetzen. Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Wettbewerbsteilnahme gehörte unter anderem, dass der
eigenständig produzierte Erklärfilm fachlich korrekt war
und sowohl im Deutschen als auch in der Fremdsprache
fachsprachlich korrekt formuliert wurde.
Dank der
Unterstützung des Wettbewerbs durch das Ministerium für
Schule und Bildung sowie Film+Schule NRW konnten sich die
Schülerinnen und Schüler über tolle Preise freuen. Die
Siegerteams der Sekundarstufe I haben einen Kinobesuch
mit ihrer gesamten Klasse im Rahmen der Schulkinowochen
gewonnen und für sämtliche Siegergruppen wurde der Tag
mit einem besonderen Highlight abgerundet: einem
Filmworkshop im Filmmuseum für alle Siegergruppen und
einer Erlebnisführung im Filmmuseum für alle zweit- und
drittplatzierten Schülergruppen.
Die Siegerteams
und ihre Filme:

Platz 1
Platz 2
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Städtisches Mataré-Gymnasium Europaschule,
Meerbusch
(Frau Fritz)
|
10ab |
Estefania Castro Dlugokecka, Mila Chaudhuri,
Liv Kison |
A Day in the Life of a Businessman –
Bilingualer Erklärfilm zu Einfuhrzöllen
Wirtschaft-Politik
|
https://www.youtube.com/watch?v=owBtraM9ajc |
Platz 3
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Pascal-Gymnasium, Münster
(Herr Pyka)
|
10 |
Ilias Sroub, Josephine Schrandt,
Michel Kengadio,
Nabaa Hossein
|
ARTE: L'histoire de
la chaîne qui rapproche la France
et l'Allemagne (GE) |
https://www.youtube.com/watch?v=JTk-hnADOsM |
Sek I Kategorie MINT
Gewinnerfilm
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Gymnasium Georgianum, Vreden
(Frau Kessler)
|
9 |
Emma Klavon, Emma Bengfort, Maja Terhart,
Theresa Weßeler, Josefine Hessing,
Finja Tenhumberg, Lilly-Jo Heming, Leni
Tenhumberg
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Vaccination (BIO) |
https://m.youtube.com/watch?v=Rh4uWpUdRkE
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Gewinnerfilme Sek II Kategorie Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften
Platz 1
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Albert-Schweitzer-Gymnasium Plettenberg
(Frau Karsten)
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EF |
Luisa
Calvo-Vivas, Mia Chiduck, Hanna Wolff,
Charlotte Lübke, Leonie Theurer |
climate change
and its impact on forests around the world
(Geographie) |
https://youtu.be
/pfIaoL1KZIo |
Hintergrund: Im bilingualen Unterricht wird ein
Fach wie beispielsweise Geschichte, Erdkunde, Politik
oder Biologie in zwei Sprachen ‒ gewählte Fremdsprache
und Deutsch ‒ unterrichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei
auf der Fremdsprache. Darüber hinaus ist die Einbindung
der jeweiligen Kultur des fremdsprachlichen Raums ein
wichtiges Merkmal des bilingualen Sachfachunterrichts.
Meist wählen die Schülerinnen und Schüler Englisch
oder Französisch als Fremdsprache im bilingualen
Unterricht, es gibt im NRW aber auch Lerngruppen in
Niederländisch, Spanisch und Neugriechisch. Der
bilinguale Erklärfilm-Wettbewerb eröffnet Schülerinnen
und Schülern die Möglichkeit, ihre fachlichen und
fremdsprachlichen Kompetenzen in kreativer Form
einzusetzen und ihren besonderen Einsatz im Rahmen des
bilingualen Unterrichts sichtbar zu machen.
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NRW beschleunigt
Hochwasserschutz durch Pakt mit Wasserverbänden und
Kommunen
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Planung soll
ganzheitlich für Flusseinzugsgebiete erfolgen – auch
kleinere Gewässer im Blick Düsseldorf/Duisburg, 03.
Juli 2025 - Vier Jahre nach der verheerenden
Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer eine
Bilanz der bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen vorgelegt
und eine engere Zusammenarbeit mit den Wasserverbänden,
Kreisen und Kommunen angekündigt.
Ziel des „Pakt
für Hochwasserschutz“ ist es, Maßnahmen für ganze
Flusseinzugsgebiete gemeinsam voranzutreiben und zu
prüfen, wie bestehende Hindernisse aus dem Weg geräumt
und Prozesse beschleunigt werden können. „Hochwasser
macht nicht an kommunalen Grenzen halt, deshalb brauchen
wir Konzepte, die Hochwasserschutz aus einem Guss für
ganze Regionen denken. Der Klimawandel lässt uns keine
Zeit. Mit dem Pakt für Hochwasserschutz wollen wir
gemeinsam schneller, zielgerichteter und wirksamer
werden“, erklärte Krischer.
Die Flut 2021 habe
auch gezeigt, wie gefährlich kleinere Flüsse werden
können, die vorher nicht im Fokus standen. Sie sollen in
die regionalen Pakte der Flussgebiete einbezogen werden.
Darüber hinaus sollen Maßnahmen des ökologischen
Hochwasserschutzes, z.B. Renaturierungen, in die Konzepte
aufgenommen werden. Bisher war das nicht der Fall.
Nun sollen sie integraler Bestandteil der Planungen
werden, da das Aufweiten von Flüssen und die Schaffung
von Auenlandschaften nachweislich dazu beiträgt, mehr
Wasser in der Landschaft zu halten und bei einem
Hochwasser die Wassermassen zu reduzieren, die
flussabwärts fließen.
Als Vertreterin der
Kommunen, die 2021 besonders betroffen waren, erklärte
Sabine Preiser-Marian, Bürgermeisterin von Bad
Münstereifel: „Wir haben erlebt, wie verheerend ein
Hochwasser und ein Starkregenereignis eine ganze Region
treffen können. An der Erft und den Nebengewässern haben
wir daraus viele Lehren gezogen. Als erste Kommune im
Kreis Euskirchen haben wir vor kurzem ein
Hochwasserfrühwarnsystem installiert.
Zahlreiche
bauliche Maßnahmen sind in Vorbereitung. Die
interkommunale Zusammenarbeit, die wir mit anderen
Erft-Anrainern praktizieren, erweist sich als sehr
fruchtbar. Wir werden unsere Erfahrungen in den Pakt
einbringen, denn Abstimmungen über die Grenzen hinweg
sind im Hochwasserschutz unverzichtbar.“ An der Erft
besteht seit rund zwei Jahren die sogenannte
„Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft“.
Ziel ist es, Maßnahmen so zu konzipieren, dass sie
nicht nur lokal wirken, sondern den Schutz für alle
beteiligten Kommunen verbessern – ohne dass der Schutz
einer Kommune auf Kosten einer anderen geht. Die
Erfahrungen sollen in den neuen landesweiten Pakt für
Hochwasserschutz einfließen.
500
Hochwasserschutz-Projekte seit 2021 gefördert
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen seit 2021 rund
500 Projekte mit dem Ziel eines besseren
Hochwasserschutzes gefördert. Davon entfallen rund ein
Drittel auf bauliche Maßnahmen (z.B. Deichsanierungen,
Bau von Rückhaltebecken, mobile Schutzwände), ein Drittel
auf Starkregenrisiko- und Hochwasserschutzkonzepte und
ein Drittel auf Grunderwerb und Planungsverfahren.
Beispiele für zurzeit laufende Großprojekte sind ein
Retentionsraum in Köln-Worringen am Rhein, wo auf einer
Fläche von fast 1000 Fußballfeldern ein künstlicher
Überflutungsraum geschaffen wird, der Hochwasserspitzen
um bis zu 17 Zentimeter kappen soll. Technische
Deichsanierungen laufen zurzeit unter anderem auf einem
4,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wallach und
Wesel-Büderich am Niederrhein.
Dort wird der
Rheindeich an die aktuellen technischen und hydraulischen
Anforderungen angepasst. Auch zwischen Rees und Bienen
findet im Grenzgebiet zu den Niederlanden eine größere
Sanierung des Rheindeichs statt. Daneben laufen Maßnahmen
wie in Oberhausen, wo an der Ruhr der
Deichverteidigungsweg mit einer Breite von 6,50 Metern
ausgebaut wird, um ein schnelleres Eingreifen für
Feuerwehr und THW bei Hochwasserereignissen zu
ermöglichen.
Ein neues Modellprojekt für
künftigen Hochwasserschutz stellte Prof. Dr. Uli Paetzel,
Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und
Lippeverband, vor: „HaLiMa“ steht für die Orte
Haltern-Lippramsdorf/Marl und ist ein groß angelegtes
Hochwasser- und Naturschutzprojekt an der Lippe.
Auf einer Länge von 5,6 Kilometern werden bestehende
Deiche am Nord- und Südufer durch neue, zurückverlegte
Deiche ersetzt. Dadurch entsteht eine zusätzliche
Auenfläche von rund 60 Hektar. „HaLiMa ist ein
Modellprojekt für modernes Hochwasserrisikomanagement,
weil es technische Schutzmaßnahmen mit ökologischer
Flussentwicklung kombiniert“, erklärte Paetzel. Das
Projekt soll bis 2027 abgeschlossen sein und wird vom
Land mit 55 Millionen Euro gefördert.
Emschergenossenschaft und Lippeverband treiben zusammen
mit dem Wasserverband Eifel-Rur und dem Land zudem ein
weiteres Zukunftsthema voran. Das Projekt „StatExNi“
berechnet seit 2025 die Wahrscheinlichkeit von
Extremwetterereignissen und ihren Folgen für die
Gewässer. „Damit entwickeln wir innovative Lösungen für
den Umgang mit Starkregen, Hochwasser und
Trockenperioden, um die Menschen in den Regionen besser
zu schützen“, erläuterte Paetzel. Diese Einbeziehung von
Klimawandelfolgen in die Hochwasserschutzplanung hat es
so bisher in Nordrhein-Westfalen nicht gegeben.
Neue Hochwasserzentrale bekommt „Datendrehscheibe“
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen seit 2021 rund
390 Millionen Euro für Hochwasserschutz-Maßnahmen zur
Verfügung gestellt. Trotz der angespannten
Haushaltssituation konnten die Mittel seit dem Jahr 2021
in Höhe von 56,7 Millionen Euro auf 83,8 Millionen Euro
im Jahr 2024 gesteigert und auch in 2025 gehalten werden
(2022: 76,7 Millionen Euro; 2023: 89,97 Millionen Euro).
Neben Maßnahmen, die sichtbar in der Landschaft
stattfinden, sind Strukturen und Meldewege entscheidend.
Neu ist die Hochwasserzentrale am Standort Duisburg des
LANUK, die das Herzstück des neuen Informations- und
Warnsystems wird. Sie bietet schon jetzt aktuelle Daten,
Übersichten und Warnungen. Künftig soll sie alle
Informationen zum Thema Hochwasser bündeln und die
Meldungen an alle Beteiligten nach dem
„Single-Voice-Prinzip“ herausgeben.
Damit noch
mehr Informationen genutzt werden können, sollen
sukzessive Pegeldaten Dritter (z.B. von Wasserverbänden
und Kommunen) einbezogen werden. Alle zur Verfügung
stehenden Informationen sollen über eine einheitliche
technische Schnittstelle, die „Datendrehscheibe“,
ausgetauscht werden.
Auch beim Pegelausbau hat
sich in Nordrhein-Westfalen viel getan: Seit der Flut
2021 wurde das landeseigene Pegelnetz deutlich ausgebaut.
84 Hochwassermeldepegel gab es damals, bis Ende 2025
werden es 122 sein. Neue Standorte – wie zuletzt in
Welzen an der Sülz – liefern verlässliche Daten für das
Hochwasserportal.NRW und Warn-Apps wie NINA. Die Technik
ist doppelt gesichert, die Daten laufen rund um die Uhr
in der Hochwasserzentrale ein.
Die
Flutkatastrophe im Juli 2021 hatte vor allem in den
Regionen an der Erft, Ahr und Rur sowie in Teilen des
Bergischen Landes schwere Schäden verursacht. In
Nordrhein-Westfalen kamen 49 Menschen ums Leben, Tausende
verloren ihr Zuhause. Die Gesamtschäden allein in
Nordrhein-Westfalen werden auf mindestens 12 Milliarden
Euro geschätzt.
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