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Ministerin Scharrenbach: Landesweite
Kontrollaktion gegen Miet-Missstände |
Düsseldorf, 6. Juni 2023 - Auf
Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung fand am Dienstag, 6. Juni 2023, eine
landesweite Kontrollaktion in Wohnungsbeständen mehrerer
Unternehmen statt, um wohnungswirtschaftliche Missstände
aufzudecken und dagegen vorzugehen. In den Städten
Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund,
Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo,
Radevormwald und Werl haben die örtlichen Behörden
gezielt problematische Wohnungsbestände ins Visier
genommen. Im Einsatz waren unter anderem die Bauaufsicht,
das Ordnungsamt, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt und
die Feuerwehr. Die Aktion wurde vom Ministerium initiiert
und koordiniert.
„Unsere Mission gegen
Miet-Missstände: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Mit der
landesweiten Kontrollaktion schauen wir hin und handeln
gemeinsam mit den Kommunen. Damit stärken wir den
Mieterinnen und Mieter den Rücken und machen deutlich,
dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in
Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt. Mit der
Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz haben
wir den Kommunen starke Werkzeuge an die Hand gegeben, um
die Missstände in den Griff zu bekommen. Mit der
landesweiten Kontrollaktion unterstützen wir die
Kommunen, diese auch wirksam einzusetzen“, sagt Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung, die sich bei den Kontrollen in Dortmund
und Castrop-Rauxel persönlich ein Bild von der Situation
vor Ort machte.
Bei der landesweiten Aktion
wurden gezielt bekannte problematische Gebäude
kontrolliert. Die örtlichen Behörden werden jetzt
zusammen mit dem Ministerium die Aktion auswerten.
Konkrete Ergebnisse werden in den nächsten Tagen
erwartet. Die kontrollierten Wohnungsbestände wurden in
der Vergangenheit immer wieder durch Missstände
auffällig. Dazu zählten defekte Aufzüge und sanitäre
Anlagen, Strom- und Heizungsanlagen, kaputte
Wohnungstüren und Fenster sowie die Vermüllung der
Außenanlagen.
Dazu kamen auch unternehmensseitige
Zahlungsrückstände für Wasser-, Abwasser-, Strom-
und/oder Wärmeleistungen und Schimmelbefall in vielen
Wohnungen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung hat 2018 mit den betroffenen Kommunen
einen regelmäßigen Austausch initiiert, um gemeinsam
gegen Missstände vorzugehen. Bei den Treffen mit den
Belegenheitskommunen werden aktuelle Sachstände und
Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorgehen
besprochen.
Das Ministerium unterstützt die
Kommunen zudem dabei, die Instrumente des
Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung
wirksam einzusetzen. Die Kommunen haben beispielsweise
die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen gegen negativ
auffallende Wohnungsunternehmen zu erlassen. Diese
Anordnungen können unter anderem auch mit Zwangsgeldern
verbunden werden. Wird das Unternehmen nicht
tätig, dann kann die Kommune auch die Durchführung von
Ersatzvornahmen anordnen und anstelle des
Wohnungsunternehmens handeln.
Sollte
Wohnraum nicht mehr bewohnbar sein, dann kann die Kommune
die Unbewohnbarkeit erklären und sich im Wege der
Ersatzvornahme, um eine Ersatzunterbringung der
Mieterinnen und Mieter kümmern, wenn der Vermieter seine
Pflicht nicht wahrnimmt. Die entstehenden Kosten können
dann dem Wohnungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden.
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Unterrichtsstatistik wird wie geplant zum
Schuljahr 2023/24 wiederaufgenommen |
Düsseldorf, 5. Juni 2023 - Am
Montag, 5. Juni 2023, sind die Schulen in
Nordrhein-Westfalen über die planmäßige Wiederaufnahme
der Unterrichtsstatistik nach den Sommerferien informiert
worden. Schulministerin Dorothee Feller: „Um einen
umfassenden Überblick über das Schulsystem hier in
Nordrhein-Westfalen zu haben, ist es für uns von großer
Bedeutung zu wissen, wie viel und auch aus welchen
Gründen Unterricht an den Schulen ausfällt. Genauso
wichtig ist es aber auch, dass wir in unserer
Kommunikation mit den Schulen verlässlich sind. Deswegen
führen wir die Erfassung des Unterrichtsausfalls
planmäßig wie bereits im letzten Jahr angekündigt zum
kommenden Schuljahr wieder ein.”
Neben der
flächendeckenden, über das gesamte Schuljahr
durchzuführenden Wochenmeldung, nimmt jede Schule
einmalig im Schuljahr über einen Erhebungszeitraum von
jeweils zwei Wochen an einer Detailerhebung teil, in der
zusätzlich unter anderem die Gründe für den
Unterrichtsausfall oder Vertretungsmaßnahmen abgefragt
werden.
Die Wochenmeldung startet unmittelbar
nach den Sommerferien in der ersten Schulwoche. Über ihre
Teilnahme an der zweiwöchigen Detailerhebung werden die
Schulen rechtzeitig eine Woche vor Start des für sie
gültigen Erhebungszeitraumes informiert. Diejenigen
Schulen, die innerhalb der ersten beiden Wochen des neuen
Schuljahres die Detailerhebung durchführen, erhalten
entsprechend bereits in der letzten Ferienwoche die
Information zur Teilnahme.
Für alle öffentlichen
Gymnasien, sowie Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-,
Sekundar-, Gemeinschafts-, PRIMUS- und Förderschulen im
Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen ist die
Teilnahme am Verfahren verpflichtend. Sie erhalten zur
Kompensation des mit der Erhebung verbundenen Aufwands
weiterhin eine Entlastungsstunde.
Hintergund Zum Schuljahr
2018/19 wurde eine flächendeckende Erhebung an allen
Schulen eingeführt, die coronabedingt allerdings schon im
Frühjahr 2020 wieder ausgesetzt wurde, um die Schulen
angesichts der großen Herausforderungen durch die
Pandemie zu entlasten. Um dennoch fortlaufend über die
Situation an den Schulen informiert zu sein, hat das
Schulministerium eine wöchentliche Umfrage zum
Schulbetrieb in Corona-Zeiten initiiert, die regelmäßig
an die jeweilige Entwicklung der Pandemie angepasst
wurde.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges
auf die Ukraine berichten die Schulen zudem wöchentlich
über die Aufnahme geflüchteter Schülerinnen und Schüler,
deren Beschulung überdies zu organisieren ist. Die Folgen
des Krieges nehmen weiterhin Einfluss auf das
Unterrichtsgeschehen. Daher wird an allen öffentlichen
Schulen die wöchentliche Abfrage fortgeführt, allerdings
in reduziertem Umfang. Künftig erhoben werden lediglich
die Angaben zu neu zugewanderten Schülerinnen und
Schülern.
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Aktuelle Zahlen zur Unterrichtsversorgung
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NRW-Ministerin
Feller: Wir arbeiten Tag für Tag daran, mehr Personal für
unsere Schulen zu gewinnen
Düsseldorf, 1. Juni 2023 -
Die Personalausstattung an den
knapp 5.000 öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen
steigt. Gleichwohl fehlt zurzeit landesweit Personal im
Umfang von rund 6.700 Lehrerstellen. Schulministerin
Feller: „Dass es uns gelingt, kontinuierlich mehr Stellen
im Schuldienst zu besetzen, ist erfreulich. Aber diese
Entwicklung kann nicht über den nach wie vor bestehenden
Lehrkräftemangel hinwegtäuschen. Um es klar zu sagen:
6.700 fehlende Lehrkräfte sind immer noch zu viele.
Deshalb arbeiten wir weiterhin Tag für Tag daran, mehr
Personal für unsere Schulen zu gewinnen.“
Die
Landesregierung veröffentlicht im
Bildungsportal regelmäßig Daten zur
Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen auf
Landes- sowie auf Ebene der Bezirksregierungen. Um den
landesweiten Bedarf vollständig zu decken, wird mit Stand
vom 1. Juni 2023 Personal im Umfang von gut 166.200
Stellen benötigt. Demgegenüber steht eine
Personalausstattung im Umfang von fast 159.500 Stellen.
Das sind knapp 2.500 mehr als noch im Dezember 2022 und
über 3.700 mehr als vor einem Jahr. Vor allem, weil der
Bedarf der Schulen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als
6.000 Stellen angestiegen ist, fehlt derzeit Personal im
Umfang von rund 6.700 Lehrerstellen. Ursächlich für den
gestiegenen Bedarf sind neben der Schülerzahlentwicklung
unter anderem der Ausbau der Ganztagsplätze und die
Umsetzung der Inklusion.
„In Zeiten eines sich
insgesamt verschärfenden Fachkräftemangels ist auch der
Mangel an Lehrkräften nicht auf die Schnelle zu beheben.
Dennoch müssen wir die Versorgung der Schulen mit
Lehrerinnen und Lehrern Stück für Stück verbessern und
dauerhaft sicherstellen“, so Ministerin Feller, die im
Dezember 2022 ein umfangreiches
Handlungskonzept zur Verbesserung der
Unterrichtsversorgung vorgestellt hat, das mit kurz-,
mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen alle
personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Bereiche
in den Blick nimmt.
Das Konzept umfasst die
Bereiche der Lehrkräfteausbildung und -einstellung,
Wertschätzung und Entlastung sowie das Dienstrecht. So
wurden zu Mai 2023 beispielsweise die Möglichkeiten für
den Seiteneinstieg an der Grundschule erweitert. Zur
Entlastung von Lehrkräften sollen ab dem neuen Schuljahr
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grund- und
Förderschulen eingestellt werden. Sämtliche Bausteine des
Konzepts werden bereits umgesetzt.
Langfristig sollen vor allem mehr
grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer helfen,
die Unterrichtsversorgung dauerhaft sicherzustellen. Die
Landesregierung befindet sich zu einem weiteren Ausbau
der Studienanfängerplätze in den Lehrämtern für die
Grundschulen und für die sonderpädagogische Förderung in
konstruktiven Gesprächen mit den lehrkräfteausbildenden
Hochschulen.
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Ministerin Feller: Wir werden unsere Grundschulen
gezielt unterstützen |
Maßnahmen zur
Stärkung der Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und
Grundschülern vorgestellt / Digitale Großveranstaltung
mit allen Schulen der Primarstufe Mitte Juni 2023
Düsseldorf, 25. Mai 2023 - Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller hat am 25. Mai 2023 im
Schulausschuss des Landtags erste Maßnahmen vorgestellt,
um die Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und
Grundschülern Schritt für Schritt zu fördern. „Die
Ergebnisse der jüngsten Leistungsstudien sind
alarmierend, und wir werden uns nicht damit abfinden“,
betonte die Ministerin. „Gemeinsam mit unseren Schulen
werden wir alles daransetzen, dass wir die
Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler
fördern. Die gewünschten Erfolge werden sich leider nicht
kurzfristig einstellen – hierfür benötigen wir vor allem
Zeit. Wichtig ist, jetzt mit der Umsetzung geeigneter
Maßnahmen zu beginnen und klare Schwerpunkte zu setzen“,
führte sie aus.
„An unseren Grundschulen
engagieren sich die Lehrkräfte täglich, damit die
Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen können. Unser
Ziel ist es, die Grundschulen noch besser und gezielter
dabei zu unterstützen.“
Laut IQB-Studie vom
letzten Herbst erfüllt rund ein Viertel der Schülerinnen
und Schüler in den Grundschulen Nordrhein-Westfalens die
Mindestvoraussetzungen im Lesen, Schreiben, Rechnen,
Zuhören und in der emotional-sozialen Entwicklung nicht.
Die aktuelle IGLU-Studie hat dieses Ergebnis bundesweit
noch einmal bestätigt.
Bei der Umsetzung aller
Maßnahmen setzt das Ministerium auf eine verbindliche und
verlässliche Herangehensweise mit klaren Schwerpunkten.
So werden den Schulen auf der Basis aktueller
fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse
klare Handlungsempfehlungen und konkrete Materialien auch
mit dem Ziel der Stärkung der Basiskompetenzen zur
Verfügung gestellt. Zunächst soll ab dem Schuljahr
2023/2024 ein deutlicher Fokus auf das Lesen gesetzt
werden. Neben dem Einsatz geeigneter Materialien ist auch
das regelmäßige Lesen für den Lernerfolg von zentraler
Bedeutung. Deshalb werden an den Grundschulen unter der
Kurzformel „3 x 20 Minuten Lesen” im Rahmen der
Stundentafel jede Woche verbindliche Lesezeiten
eingeführt.
Über die
konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen informiert das
Ministerium die Schulen noch vor den Sommerferien Mitte
Juni auf einer digitalen Großveranstaltung. Ministerin
Feller: „Mit dieser Veranstaltung wenden wir uns direkt
an die Schulen, um ihnen Informationen aus erster Hand zu
geben und sie auf ihrem Weg durch die Vielzahl an
Angeboten und Materialien zu unterstützen. Für Fragen und
Anregungen sind wir offen.”
Eine Übersicht über
die ersten Maßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen
von Grundschülerinnen und Grundschülern finden Sie in
einem Faktenblatt
hier. Bei Bürgeranfrage
n wenden Sie sich bitte an: Telefon
0211 5867-40.
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Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas –
Antragsstart in Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf, 16. Mai 2023 - Das
Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte
wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht
leitungsgebundene Energieträger ist in
Nordrhein-Westfalen gestartet. In einem ersten Schritt
können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben,
den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für
Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in
spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung
erfolgt online über:
www.heizkostenhilfe.nrw
Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund
1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl,
Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher
Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst
eine Feuerstätte betreiben. Anschließend erfolgt eine
Öffnung für Vermieter. Für unser Bundesland stehen rund
379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen
wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“
Ab sofort können selbstnutzende
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder
Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte
betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene
Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen
Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets,
Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle
oder Koks verstanden.
Auf der Landesseite
www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab
ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe
in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird
die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale
Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen
Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme
mindestens 100 Euro betragen.
Bei der Härtefallhilfe des Bundes
werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom
1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind.
Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt
werden, sofern die oder der Antragstellende anhand
geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im
Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung
des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis
spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher
Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung,
Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine
Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus
anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.
Die Umsetzung der
Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen
rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig
erstattet werden.
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Schulen bei der Gewaltprävention zu unterstützen
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Die
aktualisierte und erweiterte Neuausgabe des
Notfallordners wird in diesen Tagen an die Schulen
verschickt Notfallordner: www.notfallordner.nrw.de
- Präventionshandbuch
hier und
Handbuch Krisenprävention

Düseldorf, 3. Mai 2023 -
Das Ministerium für Schule und
Bildung hat den Notfallordner zur schulischen
Gewaltprävention und Krisenintervention aktualisiert und
erweitert. Die Neuauflage wird in diesen Tagen allen
Schulen in Nordrhein-Westfalen zugesandt. Erweitert wurde
insbesondere der Krisenpräventionsteil, der ab jetzt auch
als eigenes Handbuch zur Verfügung gestellt wird und auch
online abrufbar ist.
Zur Einführung werden für
die Schulleitungen landesweit Informationsveranstaltungen
bei den Bezirksregierungen durchgeführt. Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Thema
Gewalt betrifft unsere Gesellschaft als Ganzes und damit
auch die Schulen. Eine frühe Prävention an Schulen ist
das beste Mittel, um Gewalt zu verhindern. ‚Hinsehen und
Handeln‘ sind die zentralen Bestandteile einer guten
Prävention und Intervention. Mit der Neuauflage des
Notfallordners wollen wir unsere Schulen weiterhin
gezielt unterstützen. Unsere Schulen müssen sichere Orte
sein. Für Gewalt gibt es an unseren Schulen keinen
Platz.“
Der gemeinsam mit der Unfallkasse NRW
entwickelte Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ besteht
aus zwei Teilen. Der Interventionsteil enthält eine
genaue Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle. Er
bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist öffentlich
nicht zugänglich. Der Krisenpräventionsteil ist weiterhin
fester Bestandteil des Notfallordners, er kann aber in
einer erweiterten Fassung in einem zweiten Schritt als
eigenständiges Handbuch mit Handlungsempfehlungen zur
Krisenprävention an das schulische Fachpersonal und an
die Unterstützungssysteme der Schulen ausgegeben werden,
zum Beispiel an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
sowie an Fachberatungsstellen.
Die
Präventionsthemen sind so aufbereitet, dass sie ein
wichtiges Basiswissen vermitteln. Sie leuchten die
Möglichkeiten von Lehrkräften und anderen pädagogischen
Fachkräften an Schulen aus, Schülerinnen und Schülern zur
Seite stehen zu können, Verantwortung zu übernehmen, aber
auch die Grenzen der eigenen Profession zu erkennen. Die
Neuauflage des Notfallordners bildet den aktuellen Stand
der Forschung ab.
Ministerin Feller: „Mit der
Veröffentlichung des neuen Krisenpräventionsteils gehen
wir neue Wege. Wir wollen damit möglichst viele Fachleute
im Bereich der schulischen Krisenprävention erreichen und
die Präventionsarbeit weiter stärken. Eine gute
Präventionsarbeit hilft dabei, sich auf große und kleine
Krisen in unseren Schulen gut vorzubereiten und dadurch
den Schutz für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.
Alle
schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und
Krisenintervention sollten sich mit dem neuen
Notfallordner intensiv beschäftigen, Vorsorge treffen und
sich darüber im Kreis der Kolleginnen und Kollegen
austauschen, damit unsere Schulen sichere Orte sind.“ Die
schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und
Krisenintervention stehen Schülerinnen und Schülern sowie
Lehrkräften bei der Prävention von Gewalt zur Seite. Sie
erhalten Unterstützung durch die Schulpsychologie und die
Schulsozialarbeit.
Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW Gabriele Pappai:
„Wie sind der Überzeugung, dass der Notfallordner mit
seinen beiden Teilen konkrete Hilfe für die Prävention
von krisenhaften Situationen aller Art und
Handlungsempfehlungen und Hinweise zum richtigen Handeln
in komplexen Schadenslagen und Krisensituationen gibt.
Für mich als Geschäftsführerin der Unfallkasse ist daher
gerade vor dem Hintergrund möglicher Krisensituationen
die Leitidee der Guten gesunden Schule besonders
zielführend. Sicherheit, Gesundheit und das Gefühl,
gut aufgehoben zu sein, stärken die Aneignung von
Kompetenzen und wirken sich förderlich auf
Lehr-Lern-Prozesse aus. Krisen und Störungen hingegen
belasten das Lernen und Arbeiten. Daher ist gerade die
Stärkung der psychischen Gesundheit aller schulischen
Akteurinnen und Akteure besonders wichtig. Die
Schulpsychologischen Beratungsstellen in NRW leisten
dabei eine wichtige Unterstützung für die Schulen. Wir
unterstützen sie seit vielen Jahren.“
Die
Landesregierung geht gemeinsam mit den kommunalen
Schulträgern entschieden gegen Gewalt an Schulen vor.
Grundlage dieser Arbeit ist der Runderlass
Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der
Jugendkriminalität des Innenministeriums, des
Familienministeriums, des Arbeitsministeriums, des
Schulministeriums und des Justizministeriums vom November
2019.
Zur Stärkung der Prävention und
Intervention wurden die Schulpsychologie und die
Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren deutlich
ausgebaut. Auf Grundlage der einschlägigen Erlasse wird
die Schulsozialarbeit insgesamt mit über 1.600
landeseigenen Stellen dauerhaft am Ort Schule
gewährleistet. Über die Landesförderung Schulsozialarbeit
werden den Kommunen darüber hinaus jährlich 57,7
Millionen Euro vom Land zur Anstellung von qualifizierten
Fachkräften an Schulen zur Verfügung gestellt. Außerdem
stellen auch die kommunalen Schulträger über 1.200
Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Neben der Schulsozialarbeit ist auch die
Schulpsychologie mit ihren vielfältigen Beratungs- und
Unterstützungsangeboten eine wichtige Anlaufstelle für
die Schulen in Nordrhein-Westfalen. In jedem Kreis bzw.
kreisfreien Städten gibt es einen schulpsychologischen
Dienst. Gemeinsame Träger dieser Dienste sind das Land
und die jeweilige Kommune mit insgesamt 464 Stellen für
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Davon
befinden sich 289 Stellen im Landesdienst und 175 Stellen
im kommunalen Dienst. Die Landesregierung hatte in den
Jahren 2020 und 2021 insgesamt 100 neue Stellen für die
Schulpsychologie geschaffen. Abschließend erklärte
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „In einer
demokratischen Gesellschaft müssen Konflikte friedlich
ausgetragen werden. Das müssen wir den jungen Menschen
immer wieder neu vermitteln. Diese Werte- und
Demokratiebildung ist mir auch persönlich ein besonders
wichtiges Anliegen.
Das Ministerium für Schule
und Bildung befindet sich in einem engen Austausch mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, um gemeinsam
zu erörtern, ob die in Nordrhein-Westfalen bereits
ergriffen Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention
ausreichend sind. Wir werden die weiteren Entwicklungen
aufmerksam beobachten.“
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Schulministerin Feller: Wir
ziehen weitere Konsequenzen aus neu entdeckten
Schwachstellen
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Das externe IT-Expertenteam legt
erste vorläufige Ergebnisse vor
Düsseldorf/Duisburg, 1. Mai 2023 - Das mit der Analyse der
IT-Infrastruktur der QUA-LiS in Soest beauftragte externe
IT-Expertenteam hat dem Ministerium für Schule und
Bildung am Wochenende erste vorläufige Ergebnisse
übermittelt. Danach sind bei der QUA-LiS weitere
Schwachstellen in der IT-Infrastruktur entdeckt und
unmittelbar geschlossen worden.
Da zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann,
dass es weitere Schwachstellen gibt, hat Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller entschieden, den
Server abzuschalten, auf dem sich derzeit mehrere
Schwachstellen kumuliert haben: „Aufgrund der Aufdeckung
weiterer Schwachstellen haben wir entschieden, den
betreffenden Server aus Sicherheitsgründen zunächst bis
auf Weiteres vom Netz zu nehmen. Wir müssen nach
aktuellen Kenntnisstand davon ausgehen, dass diese
Schwachstellen schon seit Jahren bestehen.“
Der
nun abgestellte Server der QUA-LiS wird von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von
Arbeitsgruppen der QUA-LiS als gemeinsame
Arbeitsplattform unter anderem für den Austausch von und
die gemeinsame Arbeit an Dokumenten genutzt. Das betrifft
zum Beispiel die Lehrplanarbeit oder den Bereich der
Fortbildung. Es wird jetzt mit Hochdruck an einer
sicheren Ersatzlösung gearbeitet. Da das externe
IT-Expertenteam die gesamte IT-Struktur der QUA-LiS
überprüfen soll, ist nicht ausgeschlossen, dass weitere
Schwachstellen gefunden werden.
Neben der
weiteren Schwachstellenanalyse hat das externe
IT-Expertenteam bereits mit der Forensik der bekannten
Schwachstelle begonnen und am Wochenende erstmals
bestätigt, dass nach bisherigen Erkenntnissen davon
auszugehen ist, dass mindestens 16.557 Datensätze
ausgelesen wurden, die im Regelfall ausschließlich einen
Nutzernamen aus einer Kombination aus Vor- und Zunamen
enthalten.
Weiter ist nach bisherigen
Erkenntnissen davon auszugehen, dass mindestens 3.765
Datensätze mit weitergehenden personenbezogenen Daten
ausgelesen wurden. Diese Einträge konnten über den
Nutzernamen hinaus folgende Informationen enthalten:
· organisatorische Rolle im
Schulsystem (z.B. „stellvertretende Leitung“) ·
Institutionszugehörigkeit (z.B. Name der Schule)
· Postalische Adresse · Dienstliche
oder private Festnetz- oder Mobilfunknummer ·
Dienstliche oder private E-Mail-Adresse ·
weitere technische Daten (z.B. Erstellungsdatum des
jeweiligen Nutzeraccounts) Nicht alle Datensätze
enthalten alle Angaben.
Die Datensätze beziehen
sich aller Voraussicht nach auf Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der QUA-LiS sowie auf weitere externe
Personen. In der Regel handelt es sich dabei um
Lehrkräfte, die in Arbeitsgruppen der QUA-LiS tätig
waren. Dass weitere Datensätze einsehbar waren und
weitere Personengruppen betroffen waren, ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, aber auch nicht
vollständig auszuschließen.
Aufgrund der langen
Dauer der Schwachstellen von möglichen mehreren Jahren
kann es durchaus sein, dass sich die genaue Datenmenge
nicht mehr zuverlässig ermitteln lässt. Zugehörige
Kennwörter konnten nach gegenwärtigen Kenntnisstand nicht
ausgelesen werden. Die Datenanalyse wird weiter
fortgesetzt. Abschließend erklärte Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller: „Wir werden alle
Untersuchungen weiter mit Hochdruck vorantreiben, um den
Missbrauch von Daten zu verhindern.“
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Tag des Baumes |
Minister Krischer zum Tag des
Baumes (25. April): "Eine starke Grüne Infrastruktur mit
gesunden Bäumen ist essentiell für Vielfalt, Klima und
Gesundheit" Düseldorf, 25. April 2023 -
Minister Krischer zum Tag des Baumes (25. April): "Eine
starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist
essentiell für Vielfalt, Klima und Gesundheit" Anlässlich
des "Tags des Baumes" am 25. April betont Umweltminister
Oliver Krischer die Bedeutung einer vitalen Grünen
Infrastruktur für Natur, Mensch und Umwelt: "Eine starke
Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell -
für den Schutz der Biologischen Vielfalt, das Klima und
die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Bäume
verbessern die Luftqualität, schützen das Klima, bieten
wertvollen Lebensraum und nachwachsende Rohstoffe."

Minister Krischer ruft daher zu einem sorgsamen Umgang
und einer Stärkung der Grünen Infrastruktur auf - vom
Stadtbaum, über Garten- und Parkanlagen bis hin zu den
großen Waldgebieten.
Zur aktuellen Zahl der Woche:
https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-baumes-25-april-eine-starke-gruene-infrastruktur-mit-gesunden-baeumen-ist-essentiell-fuer-vielfalt-klima-und-gesundheit-1682409320
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Schulministerium: Serverproblem, Fehleranalyse
und Schulausschuss |
Ministerin Feller: Wir wollen die
Abiturientinnen und Abiturienten gemeinsam mit den
Schulen störungsfrei durch ihre Prüfungen führen
Düsseldorf/Duisburg, 21. April 2023 - Die Schulministerin
informierte den Schulausschuss heute ausführlich darüber,
warum die für Mittwoch geplanten Abiturprüfungen auf den
heutigen Freitag verschoben werden mussten Das
Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller hat heute Vormittag
den Schulausschuss des Landtags über die technischen
Störungen beim Download der Abituraufgaben am vergangenen
Dienstag und die Maßnahmen informiert, die das
Schulministerium seitdem ergriffen hat.
„Unsere oberste Priorität besteht
darin, dass die schriftlichen Abiturprüfungen bis zum 22.
Mai störungsfrei und sicher durchgeführt werden können“,
betonte die Ministerin. „Wir konzentrieren uns jetzt voll
und ganz darauf, die angehenden Abiturientinnen und
Abiturienten gemeinsam mit den Schulen gut durch ihre
Prüfungen zu führen.“
Deshalb hat das Ministerium
gemeinsam mit dem IT-Dienstleister, der die Aufgaben
elektronisch bereitstellt, bereits das Downloadverfahren
angepasst. Insbesondere auf die im vergangenen Jahr
eingeführte 2-Faktor-Authentifizierung wird im weiteren
Verlauf der Abiturprüfungen verzichtet.
„Darüber
hinaus stehen ab sofort zwei weitere, vom
IT-Dienstleister unabhängige Server auf Stand-by, die bei
einem erneuten Notfall sofort aktiviert werden können“,
erläuterte Ministerin Feller.
Eine Überprüfung
hat ergeben, dass bei einem Update des Downloadservers an
aktuelle Standards im Mai 2022 unter anderem
Einstellungen vorgenommen worden sind, die dazu geführt
haben, dass das System die hohe Anzahl gleichzeitiger
Zugriffe im Zentralabitur nicht vollumfänglich bewältigen
konnte. Ursache für die Problemsituation waren nicht die
Verwendung eines Videos oder die eingeführte
Zwei-Faktor-Authentifizierung an sich, sondern eine aus
heutiger Sicht nicht optimale Dimensionierung des
Systems, die im Zusammenwirken mit der neu eingeführten
Authentifizierung und gleichzeitig hohen Lastspitzen nach
jetzigem Kenntnisstand zu einem Ausfall einzelner
Hintergrunddienste geführt hat. Im Detail
berichtete sie über die Geschehnisse vom Dienstag und
deren Auswirkungen, die bei Schülerinnen und Schülern,
Eltern und Lehrkräften nachvollziehbarerweise für „viel
Ärger und große Enttäuschung gesorgt haben“. Die
Ministerin fügte hinzu: „Ich habe es in den letzten Tagen
mehrfach betont und nutze auch heute die Gelegenheit,
alle Betroffenen um Entschuldigung zu bitten. Eine
kurzfristige Verschiebung von Abiturklausuren darf nicht
passieren. Prüfungen gleich welcher Art sind immer mit
Aufregung und Stress verbunden.“
Mit dem
IT-Dienstleister arbeitet das Schulministerium bereits
seit mehreren Jahren zusammen. Seit 2019 führt dieser
jährlich über 50 Downloadverfahren für das Land
Nordrhein-Westfalen durch. Dabei wird immer ein zweiter
Server vorgehalten, „sodass es auch am Dienstag einen
Plan B und eine Backup-Lösung gegeben hat“, erläuterte
die Ministerin. Dieser Server sei allerdings auch von der
Störung betroffen gewesen.
Als diese am
Dienstag auftrat, informierte das Ministerium am
Nachmittag die Schulen in mehreren Mails fortlaufend über
den Sachstand. Noch bis in den Abend hinein gab es die
Hoffnung, dass alternativ eine hausinterne Lösung
realisiert werden könnte: eine passwortgeschützte
Downloadmöglichkeit auf dem Server des
ministeriumseigenen Bildungsportals. „Wir wollten alles
daran setzen, den Termin am Mittwoch zu halten und damit
den Schülerinnen und Schülern die Belastungen einer
Verschiebung zu ersparen“, erklärte die Ministerin.
Gegen 20.00 Uhr waren über den Ministeriumsserver
schon 96 Prozent der Dateien hochgeladen. Parallel zum
Uploadprozess wurde eine E-Mail mit Anleitungen zum
Download erstellt. Da diese Mail mit dem Zugangslink
allerdings aufgrund eines Fehlers zu früh versandt wurde,
starteten die Schulen noch vor Ende des Uploadprozesses
ihre Downloadversuche. Der Server des Ministeriums war in
der Folge zeitweise nicht mehr zu erreichen. „Das war für
uns alle ein bitterer Moment und eine herbe
Enttäuschung”, sagte Ministerin Feller: „Die Lösung war
buchstäblich zum Greifen nah.“
Stattdessen
mussten um kurz nach 20.30 Uhr die Schulen in einer
weiteren Mail über die Verschiebung der Prüfungen
benachrichtigt werden. Die genaue Fehleranalyse wird
weitergehen, kündigte die Ministerin heute im
Schulausschuss an. Nach dem Abschluss der Abiturprüfungen
Ende Mai „werden wir nochmal die Geschehnisse und ihre
Ursachen analysieren und sicherstellen, dass sich ein
solcher Vorfall nicht mehr wiederholt.“
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Download der Abituraufgaben
läuft reibungslos |
Keine weiteren technischen
Probleme. Wegen des Zuckerfestes können Schülerinnen und
Schüler muslimischen Glaubens auf den 9. Mai ausweichen
Düsseldorf/Duisburg, 19. April 2023 -
Der Download der schriftlichen Abituraufgaben für das
Zentralabitur funktioniert wieder reibungslos. „Der
Download für die Berufskollegs und die allgemeinbildenden
Schulen für die Abiturprüfungen am morgigen Donnerstag
läuft ohne Probleme und wurde bereits von fast allen
Schulen erfolgreich abgeschlossen“, betonte Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller.
Die
Ministerin versprach, dass die Gründe für die gestrigen
Download-Probleme mit Hilfe einer umfassenden
Fehleranalyse aufgeklärt werden. „Wir haben diesen
Prozess bereits gestern Nachmittag mit dem
IT-Dienstleister, der seit mehreren Jahren die Downloads
für das Ministerium technisch abwickelt, in Gang gesetzt
und werden genau prüfen, woran diese sehr ärgerliche
Störung gelegen hat“, erläuterte sie.
Dabei wurde
bereits festgestellt, dass die technischen
Schwierigkeiten am Dienstagnachmittag auch mehrere
Versuche, die Prüfungsaufgaben auf alternativen Wegen zu
verschicken, unmöglich machten. Eine Ursache für die
Probleme könnte mit der neu eingeführten
2-Faktoren-Authentifizierung zusammenhängen, auch wenn
sämtliche Tests im Vorfeld hierzu positiv verlaufen sind.
Um ein Restrisiko an dieser Stelle auszuschließen, wurde
die 2-Faktoren-Authentifizierung nun deaktiviert und zu
dem weiterhin hohen Sicherheitsstandard der Vorjahre
zurückgekehrt.
Nach Abschluss der Fehleranalyse
wird das Schulministerium weitere Maßnahmen ergreifen,
die sicherstellen, dass auch bei technischen Störungen
Lösungen für die Bereitstellung der Abituraufgaben
vorhanden sind. „Für die entstandenen Probleme bitte ich
ausdrücklich um Entschuldigung“, sagte Ministerin Feller.
„Ich kann verstehen, dass viele
Schülerinnen und Schüler sowie viele Lehrerinnen und
Lehrer sauer sind – ich bin es auch. Ich weiß genau, was
das für Abiturientinnen und Abiturienten bedeutet.“
Durch die Verschiebung der
Prüfungen werden nun rund 30.000 Abiturientinnen und
Abiturienten ihre Klausuren in den sechs Fächern
Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik,
Technik (Grundkurs und Leistungskurs) am Freitag
schreiben. Die Prüfungen werden rechtssicher ablaufen,
kündigte Ministerin Feller an. „Aus diesem Grund haben
wir auch die Prüfungen an den Schulen, die gestern ihre
Downloads erfolgreich abschließen konnten, auf Freitag
verschoben.“ Dies betraf rund 300 Schulen.
Alle Schulen – also auch
diejenigen, die gestern bereits erfolgreich herunterladen
konnten – werden gebeten, am morgigen Donnerstag, den
20. April 2023, den Download für alle sechs Fächer erneut
durchzuführen. Für alle heruntergeladenen Dateien – alte
wie neue – gelten weiterhin die
Geheimhaltungsvorschriften. Schülerinnen und Schüler
muslimischen Glaubens müssen die Prüfungen am Freitag
nicht mitschreiben, erläuterte die Ministerin heute
Morgen.
„Wegen des muslimischen Zuckerfestes war
der Termin freigehalten worden“, sagte sie. „Wer wegen
des Festes nicht an den Prüfungen teilnehmen möchte, kann
nach vorheriger Abstimmung mit der Schulleitung am 9. Mai
nachschreiben.“ Auch der Genehmigung von Sonderurlaub für
Lehrkräfte muslimischen Glaubens steht nichts im Wege,
sofern die Durchführung der Abiturprüfungen
sichergestellt ist.
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Störung beim Aufgaben-Download im Zentralabitur |
Schriftliche Abiturprüfungen am
Mittwoch (19. April 2023) müssen auf Freitag (21. April
2023) verschoben werden
Düsseldorf, 19. April 2023 - Beim
Download der schriftlichen Abituraufgaben für das
Zentralabitur hat es am heutigen Dienstag, 18. April
2023, eine massive technische Störung gegeben. Betroffen
war der Download für die Prüfungsfächer am Mittwoch, den
19. April 2023: Biologie, Chemie, Ernährungslehre,
Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und
Leistungskurs).
Die technische Störung konnte im
Laufe des heutigen Tages nicht mehr rechtzeitig behoben
werden, sodass die für Mittwoch vorgesehenen
schriftlichen Abiturprüfungen auf den bisher
prüfungsfreien kommenden Freitag, 21. April 2023,
verschoben werden müssen. Die Schulen wurden fortlaufend
über die Störung und am Abend über die Verschiebung
informiert.
Schul- und Bildungsministerin
Dorothee Feller: „Die Störung und kurzfristige
Verschiebung der Abiturklausuren ist außerordentlich
ärgerlich. Die Abiturientinnen und Abiturienten haben
sich intensiv auf ihre Prüfungen vorbereitet. Umso
ärgerlicher ist es, dass eine Störung beim Download dazu
geführt hat, dass die Schulen die Aufgaben nicht
rechtzeitig erhalten haben. Das Ministerium für Schule
und Bildung wird die massive Störung gemeinsam mit dem
externen Dienstleister intensiv aufarbeiten und eine
genaue Fehleranalyse erstellen und daraus die notwendigen
Konsequenzen ziehen, damit die Prüfungen an den
Folgetagen störungsfrei durchgeführt werden können.“
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Dialogprozess zur Zukunft der gymnasialen
Oberstufe in NRW gestartet |
Düsseldorf 31.
März 2023 - Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und
Verbänden sind auf Einladung der Ministerin zu einem
ersten Gedankenaustausch im Schulministerium
zusammengekommen Das Ministerium für Schule und Bildung
teilt mit: Auf Einladung von Ministerin Dorothee Feller
sind am Donnerstag, 30. März 2023, Vertreterinnen und
Vertreter aus der Landespolitik, den schulpolitischen
Verbänden und Organisationen sowie aus der Schulaufsicht
im Schulministerium zusammengekommen, um sich darüber
auszutauschen, wie nordrhein-westfälische Schülerinnen
und Schüler künftig ihren Weg zum Abitur beschreiten
sollen.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die
Frage, ob und inwieweit aus Sicht der beteiligten Akteure
Handlungsbedarf besteht, nachdem die
Kultusministerkonferenz (KMK) am 16. März 2023 eine
Neufassung der
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und
der Abiturprüfung beschlossen hatte.
Ministerin Feller: „Mit der neuen KMK-Vereinbarung liegen
überarbeitete Leitplanken für vergleichbare Wege zum
Abitur in den Bundesländern vor. Innerhalb dieser
Leitplanken haben die Länder weiterhin
Gestaltungsspielräume. Die Entscheidung, ob und wofür wir
diese Spielräume gegebenenfalls nutzen, sollte im
Interesse unserer Schülerinnen und Schüler ebenso wie der
Schulen in einem möglichst breiten Konsens getroffen
werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir gestern mit
guten Gesprächen in den Austausch über die Zukunft der
gymnasialen Oberstufe gestartet sind. Diesen
Dialogprozess werden wir fortsetzen.“
Nach dem
Beschluss der KMK, dessen Zustandekommen auf Fach- und
Staatssekretärsebene intensiv begleitet wurde, hatte
Schulministerin Feller angekündigt, alle beteiligten
Akteure in die Diskussion über die zukünftige
Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe einzubinden. Das
gestrige Treffen im Schulministerium hat hierfür den
Auftakt gebildet. Ein nächster Termin ist für den
Frühsommer angesetzt.
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Staatssekretär Mauer: Unsere
Schülerinnen und Schüler beweisen Wissbegier, Kreativität
und Begeisterungsfähigkeit
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Düsseldorf 31.
März 2023 -
Landespreisträger des Wettbewerbs „Jugend forscht“ in
Bochum ausgezeichnet Das Ministerium für Schule und
Bildung teilt mit: An der Ruhr-Universität in Bochum
wurden am Mittwoch, 29. März 2023, die Landespreisträger
des Wettbewerbs „Jugend forscht“ ausgezeichnet.
Staatssekretär Urban Mauer, der bei der Preisverleihung
unter anderem die Sonderpreise des Schulministeriums für
die schöpferisch wertvollste Arbeit und für die beste
„Jugend forscht“-Schule des Landes übergab: „Um eine Idee
umzusetzen, braucht es Wissbegier und Kreativität,
Begeisterungsfähigkeit und nicht zuletzt einen langen
Atem. All dies haben die Preisträgerinnen und Preisträger
des Wettbewerbs ,Jugend forscht’ unter Beweis gestellt.
Zu ihren hervorragenden Leistungen gratuliere ich
herzlich und bedanke mich gleichzeitig bei allen, die sie
auf ihrem Weg gefördert und unterstützt haben.“
Ausgezeichnet wurden in den einzelnen Kategorien:
· Arbeitswelt: Linda Gemeinhardt und Ben Mattes
Krusekamp vom Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium,
Münster für „helper:Paper“ sowie Ben Siebert vom
Gymnasium Holthausen, Hattingen für „CodeUp“
· Biologie: Beeke Drechsler, Malte Cox und Leo
Roer vom Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, Münster für
„Superworms Reloaded: Können Zophobas morio Polystyrol
verarbeiten?“ · Chemie: Felix Möller vom
Collegium Josephinum, Bonn für „Lederalternative aus
Abfall“ · Geo- und Raumwissenschaften: Anna
Köster vom Kardinal-von-Galen-Gymnasium Münster für „Das
Doppelsternsystem CSS080502 – Analyse anhand eigener
Beobachtungen und Recherchen“ ·
Mathematik/Informatik: Anna Miller vom Gymnasium
Canisianum, Lüdinghausen für „Zukunft berechnen? Ist die
Ausprägung von Merkmalen zukünftiger Generationen
simulierbar?“ sowie Simon Rulle und Arthur Achilles vom
Gymnasium St. Michael – Privates Gymnasium des Erzbistums
Paderborn für „Project Eagle - Echtzeitanalyse
antisemitische Verschwörungsmythen im Netz“
· Technik: Lauri Wilps von der
Königin-Luise-Schule, Köln für „L22 Fireprotect - ein
automatisches Feuermelde- & Löschsystem“ ·
Bestes interdisziplinäres Projekt: Falk Wannhof vom
Evangelisch Stiftischen Gymnasium Gütersloh für
„Myzo-bio-stik“ · Sonderpreis für die
schöpferisch wertvollste Arbeit: Babette Röbbecke,
Theresa Bauer und Judith Göhler vom Luise-von-Duesberg
Gymnasium Kempen · Sonderpreis für die
„Jugend forscht“-Schule des Landes: Städtisches
St.-Michael-Gymnasium in Bad Münstereifel.
Der
Wettbewerb „Jugend forscht“ fand in diesem Jahr zum 58.
Mal statt. Zur Teilnahme unter dem Motto „Mach Ideen
groß!“ hatten sich in Nordrhein-Westfalen 560 Jugendliche
und junge Erwachsene mit 336 Projekten angemeldet. Die
Landessiegerinnen und Landessieger haben sich für das
Bundesfinale in Bremen qualifiziert.
Zum ersten Mal wurde in diesem Jahr
der Wettbewerb an der der Ruhr-Universität Bochum
ausgerichtet. Im Alfried-Krupp-Schülerlabor der
Wissenschaften stellten 75 Jungforscherinnen und
Jungforscher im Alter von 14 bis 20 Jahren insgesamt 48
Projekte vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten
sich zuvor in den Regionalwettbewerben von „Jugend
forscht“ durchgesetzt.
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