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Finanzierung des Deutschlandtickets für 2025
gesichert |
Bundesrat beschließt Novelle des
Regionalisierungsgesetzes
Berlin/Düsseldorf/Duisburg, 20. Dezember 2024 - Sozialticket und
Schülerticket können in NRW weiterhin als
Deutschlandticket angeboten werden 20.12.2024 Die
Finanzierung des Deutschlandtickets ist für 2025
gesichert: Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des
Regionalisierungsgesetzes beschlossen, mit dem bislang
gesperrte Bundesmittel freigegeben werden.
© MUNV
„Mehr als 13 Millionen Nutzerinnen und
Nutzer sind eine Erfolgsgeschichte. Diese vielen Menschen
sollen weiter von der Tarifrevolution profitieren“, sagte
Oliver Krischer, Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen
und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz.
Berücksichtigt wurden in der Novelle des
Regionalisierungsgesetzes auch Empfehlungen des
Bundesrates aus der ersten Beratung.
Unter
anderem wurde eine zunächst zur Haushaltskonsolidierung
geplante Verschiebung von 350 Millionen Euro aus dem Jahr
2025 in das Jahr 2026 gestrichen, was den Ländern die
Finanzierung von Bus und Bahn erschwert hätte. Und anders
als noch im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, soll
es den Ländern nicht verboten werden, Varianten des
Deutschlandtickets aus Regionalisierungsmitteln zu
finanzieren.
Das heißt für
Nordrhein-Westfalen, dass das Sozialticket und das
Schülerticket weiterhin als Deutschlandticket angeboten
werden können. Krischer dankte allen, „die seit Anfang
November über Länder- und Fraktionsgrenzen hinweg an
einer Lösung gearbeitet haben, die für alle Seiten
tragfähig ist.“ Die heute in Bundestag und Bundesrat
beschlossene Einigung war nach dem Aus der
Ampel-Koalition im Bund zunächst ungewiss.
„Eine der ersten Aufgaben der neuen Bundesregierung muss
es sein, das Deutschlandticket endlich langfristig über
das Jahr 2025 hinaus abzusichern. Zudem brauchen wir in
der neuen Legislaturperiode einen neuen Anlauf, um die
Finanzierung des Nahverkehrs insgesamt, also über das
Deutschlandticket hinaus, auf eine sichere Grundlage zu
stellen“, sagte Krischer. Ohne zusätzliche
Regionalisierungsmittel werde es für die Länder
schwierig, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren und das
jetzige Angebot zu halten.
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Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet
Haushaltsplan 2025 |
Kinder,
Bildung, Schule und Sicherheit im Fokus einer
nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik
Ministerpräsident Wüst: Wir halten unseren Kurs der Mitte
auch in finanziell herausfordernden Zeiten / Minister Dr.
Optendrenk: Wir haben fest im Blick, was heute notwendig
und für morgen wichtig ist 18. Dezember 2024
Foto: Land NRW / Josua Dunst
Finanzen Der
Landtag hat am Mittwoch, 18. Dezember 2024, den
Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Mit
einem Volumen von rund 105,5 Milliarden Euro setzt der
Etat gezielte Schwerpunkte, um den aktuellen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen
entgegenzutreten. Der Fokus liegt dabei in den Bereichen
Bildung, Innere Sicherheit und industrielle
Transformation. Trotz schwieriger wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen bleibt das Land handlungsfähig und
investiert nachhaltig in die Zukunft.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Mit dem Haushalt 2025
setzen wir klare Prioritäten: für bessere Bildung und
Betreuung unserer Kinder. Für mehr Sicherheit für die
Menschen in unserem Land. Und wir setzen uns ein für
industrielle Innovationen, für Arbeitsplätze und
Wohlstand. Dadurch halten wir unseren Kurs der Mitte auch
in finanziell herausfordernden Zeiten.“
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wir sorgen
dafür, dass Nordrhein-Westfalen seine Aufgaben erfüllt
und in die Zukunft investiert – immer mit dem Blick auf
das, was heute notwendig und für morgen wichtig ist.
Unser Haushalt 2025 ist daher ein Beleg für die
Handlungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Auch und
gerade unter erschwerten Bedingungen. So halten wir trotz
wegbrechender Steuereinnahmen Kurs. Dabei steht die
Zukunft unserer Kinder für uns an erster Stelle. Mit
klaren Prioritäten und einem disziplinierten Haushalts-
und Finanzmanagement schaffen wir Spielräume für gezielte
Investitionen. Denn nur wer bewusst konsolidiert, kann
auch gezielt investieren.“
Schwerpunkte des
Haushalts 2025 Nordrhein-Westfalen begegnet den
aktuellen Herausforderungen mit einer
generationengerechten und zukunftsfesten
Haushaltspolitik. Um diese zu ermöglichen, haben die
Ressorts in vielen Bereichen Einsparungen erbracht –
insgesamt in Höhe von 3,6 Milliarden Euro gegenüber der
Finanzplanung. Diese Konsolidierungsbeiträge waren
notwendige Bausteine, um wichtige Projekte fortzusetzen
und auch für 2025 neue Impulse setzen zu können:
Rekordinvestitionen in Bildung Mit knapp 42 Milliarden
Euro erreicht das Bildungsbudget einen neuen Rekordwert.
Damit sind die Bildungsausgaben seit 2023 um rund 11
Prozent gestiegen. Die Schaffung von 50.000 neuen Plätzen
und fast 490 zusätzlichen Stellen im Offenen Ganztag
sowie ein Plus gegenüber dem Nachtragshaushalt 2024 von
250 Millionen Euro in den Bereichen Kinderbildung und
Ganztagsbetreuung unterstreichen den Fokus auf
frühkindliche Förderung.
Krisenbewältigung und
Innere Sicherheit Als Reaktion auf den Anschlag von
Solingen umfasst der Haushalt 2025 zusätzliche Mittel für
die Innere Sicherheit, die Asylverfahren und die
Terrorismusprävention: Drei zusätzliche Asylkammern, mehr
Personal in den Ausländerbehörden und eine neue
Abschiebeeinrichtung beschleunigen die Asylverfahren.
Künftig werden auch virtuelle Ermittler sowie künstliche
Intelligenz den Extremismus im Internet aufdecken. Allein
der Haushalt 2025 sieht hierfür zusätzlich insgesamt 93
Millionen Euro vor. Hinzu kommen
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 312
Millionen Euro sowie die Einrichtung von 176 neuen
Stellen.
Auch darüber hinaus wird mit dem Haushalt
2025 weiter in die Innere Sicherheit investiert. Trotz
erheblicher Herausforderungen für den gesamten
Landeshaushalt steht der Polizei ein Ausgabevolumen von
rund 4,15 Milliarden Euro zur Verfügung – eine nochmalige
Steigerung um rund 90 Millionen Euro im Vergleich zu
2024. Insbesondere die 2017 begonnene und seit 2022
nochmals ausgebaute personelle Stärkung der Polizei durch
die Einstellung von jährlich 3.000 neuen
Kommissaranwärterinnen und -anwärtern wird kontinuierlich
weiterverfolgt. Für die Übernahme der geprüften
Absolventinnen und Absolventen werden –neben der Nutzung
von im Laufe des Jahres freiwerdenden Planstellen – 1.522
zusätzliche Planstellen bereitgestellt.
Stärkung
der Kommunen Trotz aller Herausforderungen steht das
Land fest an der Seite der Kommunen. Über ein Drittel des
Haushalts – rund 38,4 Milliarden Euro – fließt in die
Gemeinden. Mit jährlich 250 Millionen Euro wird das Land
erstmals einen Beitrag zur Altschuldenlösung leisten und
die Planungssicherheit der Kommunen erhöhen.
Auch
der Hochwasserschutz und das Startchancen-Programm werden
zusammen mit mehr als 125 Millionen Euro gefördert. Für
die frühzeitige Förderung und Bildung für Kinder über das
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) stehen rund 5,6 Milliarden
Euro sowie weitere rund 885 Millionen Euro für den
Offenen Ganztag zur Verfügung. Der Haushalt 2025 und die
Finanzplanung für die Folgejahre sichern den Kommunen
nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch ihre
Zukunftsperspektiven.
Transformation und
Nachhaltigkeit Mit dem Haushalt stärkt die
Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft
und schafft die Voraussetzungen für dringend nötige
Investitionen in zukunftsweisende Technologien und
Innovationen. Insgesamt steigen allein im
Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums die
Investitionen im Vergleich zu 2024 um mehr als 10 Prozent
auf fast 850 Millionen Euro. Lag die Investitionsquote
2018 hier noch bei rund 27 Prozent, ist sie heute
deutlich höher als 40 Prozent. So unterstützt das Land
die Industrie und den Mittelstand mit passenden Förder-
und Finanzierungsprogrammen.
Um die Energiekosten
zu senken und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu
verbessern, setzt die Landesregierung weiterhin auf den
konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit einem
Beschleunigungs- und Entlastungspaket wurden Planungs-
und Genehmigungsverfahren vereinfacht. Auch das
Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird 2025 weiter
ausgebaut. Eine flächendeckende digitale Infrastruktur
mit 5G- und Glasfaser-Versorgung ist entscheidend für
einen zukunftsfähigen Standort.
Minister Dr.
Optendrenk: „Wir stellen uns den finanziellen Realitäten.
Trotzdem sorgen wir als moderner und nachhaltiger Staat
dafür, dass unsere Kinder gute Bildungschancen haben. Wir
fördern den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
digitalen Wandel und schaffen gute Voraussetzungen für
Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Als schnelle und
entschlossene Reaktion auf das schreckliche
Messerattentat in Solingen haben wir das größte
Sicherheitspaket der Landesgeschichte auf den Weg
gebracht. Diese zusätzliche Sicherheit und Effizienz bei
der Fahndung sind uns in den kommenden Jahren 400
Millionen Euro wert. Ihre Finanzierung haben wir heute
mit dem Haushalt 2025 und der Finanzplanung für die
Folgejahre abgesichert.“
Aufwuchs im Sozialbereich
Auch im Sozialbereich steht im kommenden Jahr insgesamt
mehr Geld zur Verfügung. Die Aufwendungen im Bereich
Soziale Sicherung, Familie und Jugend sowie
Arbeitsmarktpolitik steigen gegenüber 2024 um rund eine
Milliarde Euro auf 18,2 Milliarden Euro.
Herausforderungen durch erhebliche Steuermindereinnahmen
Die jüngsten Wachstumsprognosen sind weiterhin
alarmierend. Dies schlägt sich deutlich im Ergebnis der
Steuerschätzung von Oktober 2024 nieder und hat
erhebliche Folgen für die öffentlichen Haushalte.
Minister Dr. Optendrenk: „Die deutsche Wirtschaft steckt
in einer hartnäckigen strukturellen Krise, die die
scheidende Bundesregierung nicht in den Griff bekommen
hat. Die Wirtschaft in unserem Land droht weiter in die
Krise zu rutschen. Das Wegbrechen der Steuereinnahmen
sorgt in den Länder- sowie Kommunalhaushalten dafür, dass
die finanziellen Handlungsspielräume immer enger werden.
Auch für unseren Landeshaushalt sind die Auswirkungen
enorm: 2025 müssen wir mit mehr als 1,3 Milliarden Euro
weniger Steuereinnahmen auskommen als noch im Mai
erwartet. Das kann so nicht weitergehen.“
Gleichzeitig haben die Ampel-Entscheidungen aus Berlin
für immer neue und zusätzliche Belastungen für den
Landeshaushalt gesorgt. Obwohl die Verantwortung für die
Wirtschafts- und Konjunkturpolitik in Deutschland dem
Bund zufällt, sollen die Länder und Kommunen die teuren
Konjunkturprogramme des Bundes über Steuermindereinnahmen
in erheblichem Maße mitfinanzieren.
Allein die
dauerhaften Haushaltsverschlechterungen durch die von der
Bundesregierung Ende 2022 getroffenen steuerlichen
Entlastungsmaßnahmen und die Mehrausgaben für das
„Wohngeld Plus“ sowie das Deutschland-Ticket belasten den
Landeshaushalt dauerhaft mit 4 Milliarden Euro jährlich.
Die Folge: Mit immer neuen, nicht zu Ende gedachten
Gesetzesvorhaben hat die Ampel-Koalition für große
Verunsicherung gesorgt. Zahlreiche bürokratische Hürden
und die unberechenbare Bundespolitik haben zu einer
Investitionszurückhaltung geführt, die der deutschen
Wirtschaft schadet und enorme negative Auswirkungen auf
die öffentlichen Haushalte hat.
Vor diesem
Hintergrund ist der Einsatz der Konjunkturkomponente im
Rahmen der Schuldenbremse ein weiterer Baustein, um die
Finanzierung von Investitionen und sozialen Leistungen
sicherzustellen. Nach einer Anpassung an das Ergebnis der
Herbststeuerschätzung wird sie voraussichtlich Kredite in
einem Umfang von bis zu 2,055 Milliarden Euro
ermöglichen. Generell werden innerhalb dieses Rahmens
jedoch nur so viele Schulden aufgenommen, wie es
tatsächlich aufgrund der aktuellen Entwicklung dann nötig
ist.
Eckdaten des Haushalts 2025:
Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Gesamtausgaben
des Landeshaushaltes auf 105,5 Milliarden Euro. Die
Gründe für den Anstieg sind u.a. höhere Personalausgaben
von allein 2,3 Milliarden Euro insbesondere durch die
Tarifabschlüsse, bundesgesetzliche Pflichtleistungen, den
kommunalen Steuerverbund, steigende Zinsausgaben und
inflationsbedingte Erhöhungen auf sonstige Ausgaben.
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Schulministerium legt detaillierte
Unterrichtsstatistik für Schuljahr 2023/2024 vor |
Ministerin Feller: Wir sorgen
für größtmögliche Transparenz / Landesweite Daten zum
erteilten und ausgefallenen Unterricht
Düsseldof,
11. Dezember 2024 - Erstmals legt das Schulministerium
einen detaillierten Gesamtbericht über das
Unterrichtsgeschehen an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen vor. Nach der flächendeckenden
Unterrichtsstatistik wurden im zurückliegenden Schuljahr
2023/24 insgesamt 93,8 Prozent der vorgesehenen
Unterrichtsstunden erteilt. 1,4 Prozent des Unterrichts
entfielen auf das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) in
der gymnasialen Oberstufe. 4,8 Prozent des Unterrichts
sind ersatzlos ausgefallen.
Schulministerin
Dorothee Feller erklärte: „Mit der Unterrichtsstatistik
erhalten wir ein umfassendes Bild des
Unterrichtsgeschehens an unseren Schulen. Wir sorgen wie
versprochen für größtmögliche Transparenz. Mein Dank
richtet sich an die Schulen, die die Daten mit großer
Sorgfalt erfasst haben. Wir wissen jetzt genau, wieviel
Unterricht an unseren Schulen erteilt und vertreten wird
oder – wenn es sich nicht vermeiden lässt – ad hoc
ausfallen muss.“
Die Ministerin betonte, dass
die Ergebnisse Ansporn und Herausforderung zugleich
seien: „Wir werden das Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung weiter konsequent umsetzen und die
Schulen eng begleiten und unterstützen. Der Weg ist noch
weit, aber wir kommen voran. Heute sind insgesamt über
7.400 Menschen mehr an unseren Schulen tätig als vor zwei
Jahren. Seit Dezember 2022 haben wir fast 12.000 Menschen
neu eingestellt, darunter mehr als 10.000 Lehrkräfte. Das
stimmt mich optimistisch für die Zukunft“.
Mit der flächendeckenden Erhebung wird die
Unterrichtserteilung im Verlauf eines Schuljahres
systematisch und schulbezogen erfasst. Die Detailerhebung
liefert darüber hinaus konkrete Gründe für
Unterrichtsausfall und Vertretungsmaßnahmen. Alle rund
4.400 öffentlichen Schulen der Schulformen Grundschule,
Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium,
Sekundarschule, PRIMUS-Schule und Förderschule im Bereich
der Lern- und Entwicklungsstörungen nehmen daran teil.
Die Ergebnisse der Unterrichtsstatistik
beruhen auf einer Rückmeldequote der Schulen von
annähernd 100 Prozent. Auf der Grundlage der
flächendeckenden Erhebung ergeben sich für das Schuljahr
2023/24 folgende Ergebnisse:
Planmäßig erteilter Unterricht Die Erhebung zeigt,
dass 83,7 Prozent des Unterrichts so wie von den Schulen
beabsichtigt erteilt werden – das sind fünf von sechs
Unterrichtsstunden. Davon werden 77,5 Prozent gemäß
Stundenplan erteilt. 6,2 Prozent finden als Unterricht in
besonderer Form statt, der verpflichtender Bestandteil
des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ist.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Schulfahrten,
Exkursionen, Projekttage, Praktika, Wettbewerbe, Schul-
oder Sportfeste. Dies alles ist ein wichtiger Bestandteil
des Schullebens und dem planmäßigen Unterricht im
Klassenraum qualitativ gleichzusetzen.
Vertretungsunterricht und Eigenverantwortliches Arbeiten
Insgesamt wurden inklusive Distanzunterricht 10,1 Prozent
des Unterrichts vertreten. Um Unterrichtsausfall zu
vermeiden, wird in der Primarstufe und der Sekundarstufe
I häufig Vertretungsunterricht angesetzt. Dabei nahm die
Vertretung im vorgesehenen Fach in allen Schulformen den
höchsten Wert an (landesweit 5,1 Prozent).
Ersatzunterricht in einem anderen Fach fand erheblich
seltener statt (1,6 Prozent). Die Auflösung von
Doppelbesetzungen spielt systembedingt zum Beispiel in
der Förderschule (5,6 Prozent) sowie in der Grundschule
(3,9 Prozent) eine größere Rolle.
In der
gymnasialen Oberstufe hingegen setzen die Schulen
überwiegend auf das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA).
Dabei setzen sich Schülerinnen und Schüler selbstständig
mit Inhalten und Aufgaben auseinander, die sie von ihren
Lehrerinnen und Lehrern bekommen haben. Auf diese Weise
wird die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler
gestärkt, die sie beispielsweise für ein späteres Studium
benötigen.
Gründe für Unterrichtsausfall
Eine genauere Analyse der Unterrichtsstatistik auf
Grundlage der Detailerhebung zeigt, dass ein Teil des
ersatzlosen Unterrichtsausfalls und des
Eigenverantwortlichen Arbeitens auf systembedingte Gründe
zurückzuführen ist. Diese ergeben sich unmittelbar aus
dem Schulalltag und betreffen den gesamten Schulbetrieb.
Je nach Berücksichtigung sind das etwa
zwischen 2,5 und 3,0 Prozent des gesamten
Unterrichtsvolumens. Dazu zählen zum Beispiel der
Schuljahresbeginn, die Zeugnisausgabe, regionale
Brauchtumstage, Eltern- sowie Schülersprechtage oder auch
schulinterne Fortbildungen und pädagogische Tage. Gerade
diese Gründe sind in der Schulöffentlichkeit in aller
Regel akzeptiert und werden bewusst in Kauf genommen,
damit Erstklässlerinnen und Erstklässler am zweiten
Schultag eingeschult werden können oder alle Schülerinnen
und Schüler an Tagen der Zeugnisausgabe nach der dritten
Stunde schulfrei haben.
Im ersten Schulhalbjahr
2023/24 stand den Schulen ein zusätzlicher pädagogischer
Tag zur Verfügung, um die Konzepte für das Lehren und
Lernen in der digitalen Welt weiterzuentwickeln. Ein
solcher Tag schlägt sich hochgerechnet auf das gesamte
Schuljahr mit bis zu einem halben Prozent in der
Statistik nieder.
In etwas mehr als der Hälfte
aller Fälle lagen ungeplante Abweichungen vom Stundenplan
in der Erkrankung der Lehrkraft begründet. In drei von
vier Unterrichtsstunden fand im Fall von Erkrankungen
Vertretungsunterricht statt. Rund ein Viertel führte zu
Unterrichtsausfall oder EVA.
Ergebnisse nach
Fächergruppen Die Detailerhebung lässt auch Aussagen
zu Fächergruppen zu. Insgesamt zeigt sich, dass der
ersatzlose Unterrichtsausfall in den Kernfächern
Mathematik und Deutsch sowie den Fremdsprachen und
Naturwissenschaften unterproportional zum
stundenplanmäßigen Angebot war.
Schulbezogene
Daten Die schulbezogenen Daten werden am 17. Dezember
2024 im Bildungsportal bereitgestellt. Zuvor wird jeder
teilnehmenden Schule die Zusammenstellung der von ihr
übermittelten Daten zur Verfügung gestellt.
Schulministerin Feller: „Die Veröffentlichung der
schulbezogenen Ergebnisse verlangt von allen Beteiligten
ein hohes Maß an Verantwortung. Wenn an einer Schule
vermehrt krankheitsbedingt Unterricht ausfällt, so lässt
dies ausdrücklich keine Rückschlüsse auf die Qualität der
schulischen Arbeit zu. Uns geht es darum, auf der
Grundlage von schulbezogenen Daten gemeinsam Lösungen zu
finden, um die Unterrichtssituation zu verbessern und die
Schulen dabei zu unterstützen. Die Schulaufsicht
unterstützt und berät die Schulen eng.“
Den
Gesamtbericht über das Unterrichtsgeschehen an den
Schulen in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2023/2024
finden Sie
hier.
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Schulministerin Feller: Lehrerberuf wird wieder
attraktiver, mehr Personal für Schulen, aber
Herausforderungen bleiben
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· 7.400 mehr Menschen an Schulen
tätig · Handlungskonzept Unterrichtsversorgung wirkt
· Anstieg bei Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärtern · Lehramtsstipendium Ruhr startet
in die 2. Runde
Düsseldorf, 9. Dezember 2024 - An
den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist die
Personalausstattung auf insgesamt 162.711 Stellen
gestiegen (Stand: Montag, 2. Dezember 2024). Im Vergleich
zum Dezember 2022 ist das eine Steigerung um 5.689
Stellen. Hinzu kommen 1.737 Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer, die Lehrkräfte bei ihrer täglichen Arbeit
entlasten und unterstützen. Damit sind an den Schulen des
Landes heute insgesamt über 7.400 Menschen mehr tätig als
Ende 2022. Die gestiegene Personalausstattung ist der
Saldo aus insbesondere Berufsaustritten und
Neueinstellungen.
Seit Dezember 2022 gab es
fast 12.000 Neueinstellungen. Davon entfallen mehr als
10.000 und damit der weit überwiegende Anteil auf
Lehrkräfte. Aber auch andere Professionen wie
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter,
Fachkräfte für multiprofessionelle Teams sowie
Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten wurden
eingestellt.
Ministerin Dorothee Feller: „Mit
Hilfe des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung konnten
wir mehr Personal für unsere Schulen gewinnen und
besonders belastete Schulen gezielt unterstützen. Wir
kommen Schritt für Schritt voran; jedoch ist der Weg noch
weit. Es haben sich zu viele grundlegende
Herausforderungen aufgestaut. Der allgemeine
Fachkräftemangel macht sich auch an unseren Schulen
bemerkbar – das gilt übrigens bundesweit. Denn nach
allen Prognosen zur Lehrkräfteentwicklung in den nächsten
Jahren – sowohl seitens der Bildungsministerkonferenz auf
der Bundesebene als auch seitens der Landesregierung –
wissen wir, dass sich die Lücke erst allmählich schließen
wird. Wir werden weiter alles dafür tun, damit unsere
Schulen mehr Lehrkräfte einstellen können.“
In den vergangenen beiden Jahren ist der
Personalbedarf an den öffentlichen Schulen in
Nordrhein-Westfalen um 5.690 Stellen gestiegen, davon
entfallen allein 2.066 auf das laufende Schuljahr
2024/2025. Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor
allem auf gestiegene Schülerzahlen. Aber auch der
fortschreitende Ausbau des Ganztags und die weitere
Umsetzung der Inklusion führen zu einem steigenden
Personalbedarf. Es ist jedoch gelungen, diesen
gestiegenen Bedarf an Stellen durch zusätzliche
Neueinstellungen aufzufangen.
Während der
Personalbedarf also auf 170.760 Stellen gestiegen ist und
damit deutlich mehr Stellen zu besetzen waren, ist die
Zahl der unbesetzten Stellen nicht weiter gestiegen.
Derzeit sind 8.049 Stellen unbesetzt. (Stand: Montag, 2.
Dezember 2024). Vor zwei Jahren im Dezember 2022 waren es
8.047. Ein im Vergleich zum Ende des vorangegangenen
Schuljahres erhöhter Wert ist für die erste
Schuljahreshälfte nicht ungewöhnlich. Neue Stellen werden
in der Regel zu Beginn eines Schuljahres eingerichtet,
wenn sich der Personalbedarf der Schulen zum Beispiel auf
Grund der Schülerzahlentwicklung oder schulpolitischer
Maßnahmen verändert.
Erfahrungsgemäß wird
erst in den kommenden Monaten ein Teil der freien Stellen
besetzt werden. Schulministerin Dorothee Feller erklärte:
„Jede unbesetzte Stelle ist eine zu viel und wir arbeiten
weiter intensiv daran, dass unbesetzte Stellen möglichst
rasch besetzt werden können. Erfreulich ist, dass der
Lehrerberuf offenbar wieder attraktiver wird. Denn es
entscheiden sich wieder mehr junge Menschen für den
Schuldienst. Das stimmt mich für die Zukunft
optimistisch.“
In diesem Jahr haben 6.636
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren
Vorbereitungsdienst angetreten. Dabei hat sich
insbesondere die Zahl für die Grundschulen positiv
entwickelt. Mit 1.543 Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärtern wurde hier der höchste Wert in den
vergangenen zehn Jahren erreicht. Zum nächsten
Einstellungstermin am Donnerstag, 1. Mai 2025, haben sich
insgesamt mehr als 4.800 Studienabsolventinnen und
Studienabsolventen beworben, das sind rund 500 mehr als
ein Jahr zuvor.
Hintergrund: Im Anschluss an
das Lehramtsstudium absolvieren zukünftige Lehrerinnen
und Lehrer einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst
(Referendariat), in dem sie praxisnah auf den Schuldienst
vorbereitet werden. Nordrhein-Westfalen bietet jährlich
zwei Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst am 1.
Mai und am 1. November an.
Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung Das Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung umfasst insgesamt 34 verschiede
kurz-, mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen aus den
Bereichen Lehrerausbildung und Lehrereinstellung,
Wertschätzung, Entlastung und Dienstrecht. Beispiele:
· Die Landesregierung hat allein in dieser
Legislaturperiode gemeinsam mit den Hochschulen 465
zusätzliche Studienplätze vor allem für die Lehrämter an
Grundschulen und in der Sonderpädagogik geschaffen.
· Die Zahl der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer
ist auf 1.737 gestiegen, davon 1.477 an Grundschulen, 259
an Förderschulen und eine an einer PRIMUS-Schule (Stand:
Montag, 2. Dezember 2024). Neu ist, dass seit November
2024 nun auch Hauptschulen und Realschulen unbesetzte
Lehrkräftestellen mit Alltagshelferinnen und
Alltagshelfern besetzen können. ·
Lehramtsstudierende können sich ab sofort wieder für das
Lehramtsstipendium Ruhr – Deine Region. Deine Chance.
bewerben. Das Programm startet mit dem Schuljahr
2025/2026 in die zweite Runde.
Erneut werden 70
Studierende während ihres Bachelorstudiums mit monatlich
300 Euro und besonderen Seminarangeboten gefördert.
Außerdem werden sie bereits während des Studiums als
Lernhelferinnen und Lernhelfer an Schulen mit einem
besonderen Unterstützungsbedarf eingesetzt. Weitere
Informationen unter:
https://www.lehramt.ruhr/lehramtsstipendium-ruhr
sowie im
Bildungsportal. · Die Werbekampagne „Was
ist deine Lehrkraft“ wird im kommenden Jahr
weiterentwickelt und fortgesetzt. In 2024 wurde die
Kampagnenwebsite bereits über eine halbe Million Mal
gezielt aufgesucht. Das Landesamt für Qualitätssicherung
und Informationstechnologie der Lehrerausbildung
(LAQUILA) hat mehr als 10.000 Beratungen durchgeführt.
Um die vom Lehrkräftemangel gegenwärtig
besonders betroffenen Schulen gezielt zu unterstützen,
sieht das Handlungskonzept u.a. zeitlich befristete
Abordnungen von Bestandslehrkräften sowie eine genauere
Überprüfung der voraussetzungslosen Teilzeit vor. Derzeit
sind insgesamt 9.310 Abordnungen ausgesprochen, um
unterversorgte Schule zu unterstützen (Stand: Dienstag,
1. Oktober 2024).
Das sind 1.209 Abordnungen
mehr als vor anderthalb Jahren im April 2023. Die Daten
zeigen aber auch, dass das Instrument der zeitlich
befristeten Abordnung bedarfsgerechter genutzt wird. Im
genannten Zeitraum gibt es 1.097 mehr Abordnungen mit
ganzer Stelle sowie 985 mehr Abordnungen an vom
Lehrkräftemangel besonders betroffene Grundschulen.
Die Anzahl der Beschäftigten in voraussetzungsloser
Teilzeit hat sich in den vergangenen 18 Monaten deutlich
verringert. Heute arbeiten fast 2.000 Lehrkräfte weniger
in voraussetzungsloser Teilzeit als noch im April 2023
(Stand 1. Oktober 2024). Die Zahl hat sich von 13.744 auf
11.819 Personen verringert.
Schulministerin
Feller: „Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und
Schülern faire Bildungschancen zu ermöglichen. Deshalb
bin ich allen Lehrkräften sehr dankbar, die sich für eine
begrenzte Zeit abordnen lassen oder sich bereit erklären,
mehr zu unterrichten. Sie alle leisten einen wichtigen
Dienst für die Bildung unserer Kinder.“
Das
Schulministerium veröffentlicht zu Beginn der Monate Juni
und Dezember zwei Mal jährlich Daten zur
Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen auf
Landes- sowie auf Ebene der Bezirksregierungen. Im
Grundsatz erfolgt hierbei ein Abgleich zwischen den
Stellen, die den Schulen von der Schulaufsicht zur
Aufgabenerfüllung und zur Besetzung zugewiesen wurden
(Bedarf) und der aktuellen Personalausstattung an den
Schulen. Die Daten zur Unterrichtsversorgung finden Sie
hier. Informationen zum Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung finden Sie
hier.
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Bezirksregierung
Düsseldorf genehmigt Ausbau des Kultushafens für die IGA
2027
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Düsseldorf/Duisburg, 2. Dezember
2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR die Plangenehmigung für
den Gewässerausbau des Kultushafens im Duisburger
Stadtteil Wanheimerort erteilt. Der Kultushafen wird im
Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027
zu einem Zukunftsgarten umgestaltet und damit ein
zentraler Bestandteil des Gesamtprojekts.
„Der Gewässerausbau des Kultushafens ist ein wichtiges
Vorhaben, das nicht nur die Attraktivität der Stadt
Duisburg steigern wird, sondern auch ein starkes Signal
für die nachhaltige Entwicklung unserer Region setzt. Die
IGA 2027 bietet Duisburg die Möglichkeit, innovative
Ansätze in der Stadt- und Landschaftsgestaltung zu
präsentieren“, so Regierungspräsident Thomas Schürmann.
Die Planungen für das Projekt begannen im
September 2021 und wurden von einer Reihe komplexer
Herausforderungen begleitet, die bis Ende 2023 wiederholt
Anpassungen und neue Lösungsansätze erforderlich machten.
Zu den größten Aufgaben zählte die Umsiedlung eines
umfangreichen Bestands von Mauereidechsen, die den
Bauarbeiten weichen müssen. Außerdem erforderte die Lage
im Bereich eines potenziellen Kampfmittelrisikos eine
umfassende Sondierung und besondere Vorsichtsmaßnahmen.
Durch die frühzeitige und intensive
Einbindung der Träger öffentlicher Belange in die
Planungen konnte die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
einen reibungslosen Ablauf sicherstellen. So gelang es,
die Plangenehmigung rechtzeitig abzuschließen, um den
ambitionierten Zeitplan für die IGA 2027 einzuhalten. Der
Gewässerausbau des Kultushafens ist ein zentraler
Baustein der IGA 2027 und trägt dazu bei, die Stadt
Duisburg als modernen und lebenswerten Standort zu
präsentieren. Mit der Plangenehmigung wurde ein weiterer
Schritt in Richtung einer erfolgreichen Umsetzung dieses
zukunftsweisenden Projekts gemacht.
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Startschuss für das Projekt PEARL-QUALI
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Düsseldorf/Duisburg, 28. November 2024
- Verbesserung der psychischen Gesundheit und Teilhabe
von Schülerinnen und Schülern - Bezirksregierung
Düsseldorf lädt zur Auftaktveranstaltung ein. Mit Beginn
des neuen Schuljahres ist das Projekt PEARL-QUALI
Düsseldorf an Schulen in der Region gestartet. Die
Bezirksregierung Düsseldorf lud aus diesem Anlass
Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Schulen,
Schulträger, die Schulaufsicht sowie Expertinnen und
Experten der Universität zu Köln an die
Emmy-Nöther-Gesamtschule in Kaarst ein.
Ziel
des Treffens war es, die Kooperationsvereinbarungen
zwischen den Schulen und der Universität zu Köln zu
unterzeichnen und in einen ersten fachlichen Austausch zu
treten und die ambitionierten Ziele des Projekts
gemeinsam weiterzuentwickeln. Das Projekt PEARL
(Psychische Gesundheit und emotional-soziale Entwicklung
an Regelschulen und Förderschulen) setzt genau dort an,
wo Unterstützung dringend benötigt wird: bei Schülerinnen
und Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung.
Ziel ist es, die
psychische Gesundheit zu stärken, das soziale Miteinander
zu fördern und Schule als sicheren Lebens- und Lernort zu
gestalten. Das Projekt PEARL-QUALI verfolgt drei zentrale
Zielsetzungen: Professionalisierung der Lehrkräfte bei
der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
herausforderndem Verhalten. Förderung des Wohlbefindens
und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen
und Schüler bei gleichzeitiger Reduktion von
Problemverhalten.
Verbesserung der
Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und
Schülern. Hierfür werden Lehrkräfteteams aus fünf
Förderschulen, fünf Grundschulen und fünf Gesamtschulen
in zwei Projektphasen durch Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren geschult und begleitet. Die
wissenschaftliche Begleitung und Qualifizierung übernimmt
die Universität zu Köln. Die Realität zeigt, wie groß der
Bedarf an Unterstützung ist. Aggressionen, psychische
Auffälligkeiten oder Rückzug belasten nicht nur die
betroffenen Kinder und Jugendlichen, sondern auch
Lehrkräfte und Eltern.
„Schule soll ein
sicherer und freudvoller Lebens- und Lernort sein.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns diesen
Aufgaben gemeinsam stellen“, betonte Regierungspräsident
Thomas Schürmann. „Ein Projekt wie PEARL kann nur
gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Besonders erfreulich ist die enge Zusammenarbeit zwischen
Schulen, Schulaufsicht, Schulträgern und der Universität.
Diese Kooperation unterstreicht, wie wichtig es ist,
gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, um die Teilhabe aller
Schülerinnen und Schüler an Schule und Gesellschaft zu
sichern“, so Thomas Schürmann. Das Projekt PEARL-QUALI
ist auf vier Jahre angelegt und soll perspektivisch
Impulse für eine breitere Umsetzung an allen Schulen im
Regierungsbezirk Düsseldorf liefern.
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Schluss mit leeren Worten.
GEMA-Entlastung für die Stärkung von ehrenamtlichem
Engagement, Kultur und Gemeinschaft
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Landtag Düsseldorf, 27.
November 2024 - Antrag der SPD-Fraktion I.
Ausgangslage In der KiTa wird gesungen, im Karnevals- und
Schützenverein werden Traditionen und Brauchtum gepflegt,
in kirchlichen Vereinen und Organisationen wird
Zusammenhalt gestärkt, im Sportverein wird
Jugendförderung betrieben, ein – oftmals auch
ehrenamtlich betriebener - Weihnachtsmarkt ist Kulturgut.
Hierauf freuen sich viele Bürgerinnen und Bürger dieses
Bundeslandes und begehen die Vorweihnachtszeit. All diese
Veranstaltungen und vor allem ihre Akteure leisten einen
wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. Das alles geht nicht
ohne Musik.
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Hier ein Auszug aus dem Versuch einer Kampagne
mit Einbindung der Politik gegen die übermächtige GEMA
aus der Sicht eines Bürgervereins
Aufruf (Kampagne) Bürgerverein Neudorf, das Leben der
"Ehrenamtler" zum Wohle der Bürger ohne einengende
überbordenden Behördengänge - Collage Dieter Gründer,
Webmaster und Beiratsmitglied Bürgerverein
Duisburg-Neudorf e.V. 2003 - 2016
Kommentar
zu den „Vereinsmeiern“
Der Deutsche sei ein „Vereinsmeier“ – sagt der
Volksmund. Geht klar, aber… Es gibt sicher 1000 gute
Gründe eine Initiative zu gründen. Sie hat aber nur einen
Sachstand – siehe TTIP oder CETA – als Inhalt bzw.
Mittelpunkt. Ist die „Sache“ erledigt, löst sich auch die
Initiative meistens auf. Bei einem Verein ist das anders,
mögen die Gründe manchmal auch dieselben sein. Und hier
fängt das Problem an. Wer keinen erfahrenen
„Vereinsmeier“ hat, der die Fallstricke kennt, ist
aufgeschmissen.
- Es geht zunächst
um die Satzung, die Satzung und nichts anderes. -
Dann muss die Eintragung beim Amtsgericht
(Vereinsregistergericht) erfolgen.
- Es folgt das mit dem Finanzamt, wegen der
Freistellungsbescheinigung um auch würdig zu sein,
Spenden annehmen zu dürfen. - Dann kommen Wahlen.
- Es geht auch um das Versammlungsrecht.
- Dabei müssen erst einmal neben den Mitstreitern auch
Räumlichkeiten gefunden werden. - Anschließend muss
analog zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwingend eine
Jahresmitgliederversammlung abgehalten werden.
- Dann kommt beim Finanzamt wieder der Akt mit den
„Hosen-runter-lassen“.
- Die "Ehrenamtler" müssen auch eine Veranstaltung zum
Kern der Gründung abhalten. - Wer auch noch Musik
dabei haben will, hat es sofort mit der GEMA zu tun – und
das ist nie spaßig, da es immer um Geld geht- und ganz
klar ist:„Unwissenheit schützt nicht vor löhnen müssen.
Im Klartext:
Es existieren ganze Füllhörner von Auflagen, die
heutzutage ohne die Mithilfe von Profis (Steuerberater,
am besten noch einen Juristen usw.) gar nicht mehr
sinnvoll ist. In jedem Fall geht es immer um unglaubliche
Belastungen, die auch bei einem hohen Engagement schnell
zu Überforderungen führen. Dabei sind z.B.
Bürgervereine so etwas wie der „Betriebsrat“ oder die
"Innenrevision light" einer Kommune.
Diese Vereine
wollen nichts Böses. Sie wollen z.B. den Bestand
schützen, sich da einmischen wo sie sich sicher bestens
auskennen und aufgedeckte Missstände beheben oder
verhindern. Mündige Bürger eben.
Liebe Kommune, liebe Verwaltung, liebe Rats- Landtags-
und Bundestagsabgeordneten: Helft wo ihr könnt, denn es
sind natürlich auch eure Wähler. Diese angesprochenen
Helfer in der Not ziehen ja auch meistens wunderbar mit.
Trotzdem bleiben z. B. Ängste vor dem Finanzamt und der
GEMA. Das muss sich
nach fast einem Jahrhundert des positiven Wirkens von
Vereinen doch einmal ändern dürfen. Nehmt diesen
Ehrenamtlern nicht die Lust an ihrem Tun. Es wäre
wirklich ein sehr böser Bumerang, der da zurückkommen
würde.
Übrigens
war auch die Tätigkeit in Vereinen ein zentraler Grund,
diesen Bürgerverein zu gründen. Harald
Jeschke (ein Leidgeprüfter)
Von den hiesigen Politikern aller Couleur gab nur ein
Achselzucken oder den lapidare Kommentar wie "gegen die
GEMA etwas auszurichten..." Man darf gespant sein, wie
mit dem Antrag der Opposition umgegangen wird.
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weiter mit dem SPD-Antrag
Die Kindertagesstätten,
der Karnevals- und Sportverein und auch die Schausteller
auf Weihnachtsmärkten nutzen den Einsatz von Musik zur
Herstellung eines Gemeinschaftsgefühls. Sie schafft
Atmosphäre, fördert das Sprachgefühl, die Fähigkeit des
Zuhörens und verbindet unterschiedlichste Menschen
miteinander. Keiner dieser aufgezählten Veranstaltungen
und viele mehr, kann man sich vorstellen ohne Musik.
Für diese Leistung wollen Musikschaffende
entlohnt werden. Zum Schutz des Urheberrechts hat sich in
den 1930er Jahren die Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
(GEMA) gegründet.
Die GEMA ist eine weltweit
agierende Autorengesellschaft für musikalische Werke. In
Deutschland verwaltet sie die Nutzungsrechte aus dem
Urheberrecht von mehr als 90.000 Mitgliedern. Aus aller
Welt sind es knapp 2 Millionen Rechteinhaber. Die Nutzung
lizenzpflichtiger Musik bedeutet für die Einrichtungen
und die weiterverarbeitenden Institutionen einen nicht
unerheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche
Kosten, denn für das Kopieren von Liedblättern in der
Kita und OGS müssen, sofern kein Rahmenvertrag vorliegt,
für jede Einrichtung einzelne Verträge ausgefertigt
werden.
Diese werden dann auch einzeln
beraten und später geprüft. Dies führt nicht selten dazu,
dass kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen
nicht durchgeführt werden können oder das ohnehin knappe
Budget der Vereine stark belastet. Um es weiter zu
ermöglichen, dass die wunderschönen und wichtigen
Veranstaltungen, an die jeder von uns großartige
Erinnerungen hat oder an denen wir heute alle noch
zahlreich partizipieren in gewohnter Weise stattfinden
können, ist es geboten neben dem berechtigten Schutz
geisteigen Eigentums gleichzeitig das ehrenamtliche
Engagement zu stärken und von übermäßigem bürokratischem
und finanziellem Aufwand zu befreien.
Dies
kann gelingen durch den Abschluss eines Rahmenvertrags
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA.
Dadurch wäre es möglich den finanziellen und
bürokratischen Aufwand für die Nutzung
gebührenpflichtiger Lieder entfallen zu lassen.
Andere
Länder haben es bereits vorgemacht. Dort können hierdurch
jährlich tausende ehrenamtliche Veranstaltungen
unterstützt werden. Der Freistaat Bayern hat einen
Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen, der die Gebühren
für bestimmte ehrenamtliche Veranstaltungen übernimmt.
Hier hat sich gezeigt, dass dies vor allem kleinere
Vereine entlastet.
Das Land Thüringen bietet
zusätzliche Belastungs- und Unterstützungsangebote für
Ehrenamtliche an, um den bürokratischen Aufwand zu
minimieren. In Niedersachen wurden jüngst zentrale
Verträge geschlossen, in denen die finanzielle
Beteiligung klar definiert ist. Es wurde vereinbart, dass
diese Bestimmungen regelmäßig evaluiert werden, um ihren
Nutzen zu optieren. Auch Hessen hat sich nun für die
Übernahme von GEMA-Kosten ehrenamtlicher Vereine
entschieden. Wichtig ist vor allem, dass transparente
Kriterien erarbeitet werden. Hiermit ist vorwiegend
gemeint, dass präzise definiert wird, welche
Veranstaltungen förderungsfähig sind (bspw. allein
gemeinnützige und keine kommerziellen Veranstaltungen).
Weiter muss feststehen, dass der Vertrag
regelmäßig evaluiert wird, um sicherzustellen, dass die
Mittel effizient eingesetzt werden, und tatsächlich
förderungsbedürftiger Träger, Vereine und Organisationen
entlastet werden. Auch wäre es gewinnbringend über die
bloße finanzielle Entlastung hinaus, Schulungen zum
Umgang mit GEMA-Anforderungen anzubieten, um zusätzlich
administrative Erleichterungen zu schaffen. Zudem wäre es
gewinnbringend, in den Austausch mit anderen Ländern zu
gehen, um im Wege des Wissenstransfers bewährte
Strategien der Länder zu übernehmen, die bereits
erfolgreich den vorgeschlagenen Weg gegangen sind.
Der unterbreitete Vorschlag würde die Kultur des
Ehrenamts und somit die Landschaft des freiwilligen
Engagements in Nordrhein-Westfalen stärken. Zudem ist es
ein Ausdruck des auch von der Landesregierung und die sie
tragenden Fraktionen betonte Wertschätzung des
ehrenamtlichen Engagements.
II.
Beschlussfassung Der Landtag stellt fest: •
Ehrenamtliche Tätigkeit stellt einen wertvollen
gesellschaftlichen Beitrag dar, weshalb die Veranstalter
bei der Durchführung ehrenamtlicher Veranstaltungen von
Erleichterungen profitieren sollten. • Die –
jedenfalls teilweise - Übernahme von GEMA-Gebühren durch
das Land Nordrheinwestfalen für ehrenamtlich organisierte
Veranstaltungen ist geeignet, das Ehrenamt zu
wertschätzen und zu unterstützen. • Für eine solche
Entlastung bedarf es des Abschlusses eines
Rahmenvertrags. • Hierdurch leistet das Land einen
Beitrag die Vielfalt und das kulturelle Angebot in
Nordrhein-Westfalen zu erhalten und zu fördern und setzt
ein wichtiges Signal für die Anerkennung und
Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit. • Die
Weigerung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration auf das Angebot
der GEMA/VG Wort einzugehen, einen Landesrahmenvertrag
für Kindertagesstätten einzugehen, ist eine verpasste
Chance bürokratische Hürden abzubauen und Träger
finanziell zu entlasten.
Der Landtag fordert
die Landesregierung auf, • in Vertragsverhandlungen
mit der GEMA einzusteigen und sich für die substanzielle
Entlastung ehrenamtlich tätiger Organisationen,
insbesondere gemeinnütziger Vereine einzusetzen. •
sich auf Bundesebene für eine Reform der
GEMA-Gebührenstruktur einzusetzen.
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Rekorde und Hattricks in der Bezirksregierung
Düsseldorf |
Regierungspräsident Schürmann ehrt Siegerteams des 26.
Mathe-Online-Wettbewerbs Denken, knobeln, jubeln – so
macht Mathematik Spaß!
Düsseldorf/Duisburg, 26.
November 2024 - Rund 3000 Schülerinnen und Schüler aus
ganz Nordrhein-Westfalen haben am 26.
Mathe-Online-Teamwettbewerb teilgenommen und sich
gemeinsam durch anspruchsvolle Aufgaben gekämpft. Mit 811
Teams wurde in diesem Jahr ein neuer Rekord seit der
Pandemie erreicht. Erneut stellte der Regierungsbezirk
Düsseldorf mit 531 Teams die meisten Teilnehmenden.
Besonders stark vertreten waren die
Jahrgangsstufen 5 und 6, die etwa ein Drittel aller Teams
ausmachten. Dahinter folgten die Jahrgangsstufen 7 und 8.
„Der Wettbewerb ist ein Paradebeispiel dafür, wie Lernen
Freude machen kann“, betonte Regierungspräsident Thomas
Schürmann bei der Siegerehrung. „Hier geht es nicht nur
um Mathematik, sondern darum, gemeinsam ein Problem zu
analysieren und Schritt für Schritt zur Lösung zu kommen
– jeder bringt seine Stärken ein.
Am Ende
zählt der Teamgeist.“ Natürlich gehört auch ein gesunder
Sportsgeist dazu: „Die Siegerehrung ist eine Anerkennung
des Engagements. Doch der wahre Gewinn ist die Freude,
ein kniffliges Problem gemeinsam gelöst zu haben.“
Besonders bemerkenswert: Das Team des Neuen
Gymnasiums Bochum erzielte einen beeindruckenden Erfolg,
indem es sich zum dritten Mal den Sieg sicherte – 2022 in
der Altersklasse 7/8, 2023 in der Altersklasse 9/10 und
2024 erneut in der Altersklasse 7/8. Auch die
Grundschule Hebbelstraße aus Duisburg überzeugte
erneut und steht zum dritten Mal seit 2019 auf
der Siegerliste.
Die Siegerteams des
Mathe-Online-Wettbewerbs 2024 · Klasse 1/2:
„Zahlenknacker“ (jetzt Klasse 2), GGS Hebbelstraße,
Duisburg · Klasse 3/4: „Team Ferdi“ (jetzt
Klasse 5), GGS Ferdinand-Lassalle-Str., Wuppertal
· Klasse 5/6: „Team NY“ (jetzt Klasse 7),
Max-Planck-Gymnasium, Düsseldorf · Klasse
7/8: „Unicorns“ (jetzt Klasse 8), Neues Gymnasium Bochum
· Klasse 9/10: „Championsdick“ (jetzt Klasse
10), Luisenschule, Mülheim an der Ruhr ·
Klasse 11/12: „Stiftler“ (jetzt Q2), Stiftisches
Gymnasium Düren
Siegerehrung Mathetreff - Gruppenfoto / ©BR_D
Schürmann hob auch die Arbeit der Lehrkräfte hervor, die
den Wettbewerb möglich machen: „Hinter jedem
erfolgreichen Wettbewerb steht ein Team von engagierten
Lehrerinnen und Lehrern. Sie entwickeln die Aufgaben,
korrigieren die Lösungen und sorgen dafür, dass der
Wettbewerb jedes Jahr stattfinden kann. Ihr Einsatz
verdient größte Anerkennung.“
Der Wettbewerb
bot für alle Altersgruppen passende Herausforderungen. So
mussten Fünf- und Sechstklässler zum Beispiel folgende
Aufgabe lösen: Die Klasse 5f hat einen Stand mit
gebrannten Mandeln am Schulfest geplant. Die gebrannten
Mandeln müssen nun noch von einigen Kindern der Klasse 5f
in Tüten gepackt und mit einer Schleife versehen werden.
Mona, Alicia, Ali und Tim packen die Mandeln in Tüten.
Beim Eis essen vergleichen die Kinder die
Anzahlen ihrer mit Mandeln gefüllten Tütchen. Tim hat ein
Viertel, Alicia den dritten Teil, Ali ein Sechstel aller
gepackten Tütchen und Mona 12 Tütchen gefüllt. Wie viele
Tütchen haben die drei anderen gepackt? Die Lösung:
Insgesamt wurden 48 Tütchen gefüllt: je 12 von Mona und
Tim, 16 von Alicia und 8 von Ali.
Alle
Aufgaben und Lösungen sind auf der Webseite des
Mathe-Treffs einsehbar – für alle, die Lust auf eine
Herausforderung haben!
https://otw2024.mathe-treff.de/
Der
Wettbewerb findet traditionell kurz vor den Sommerferien
statt. Seit 1998 fordert und begeistert er Schülerinnen
und Schüler mit kniffligen Aufgaben. Damals, als das
Internet an Schulen noch Neuland war, wurden die Lösungen
per Fax eingereicht – heute geht alles digital. Nur 2020
musste der Wettbewerb wegen der Corona-Pandemie
pausieren.
Insgesamt wurden bisher über 600
mathematische Aufgaben speziell für diesen Wettbewerb
entwickelt. Das bewährte Format bleibt: Um 8 Uhr morgens
stehen die Aufgaben online zum Download bereit, bis 13
Uhr müssen die Lösungen eingereicht sein. Neben korrekten
Antworten zählen auch Kreativität und Originalität – ein
Alleinstellungsmerkmal des Wettbewerbs.
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- Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote
informieren bei Gefahr - Sanierungsoffensive NRW: 42
Brücken in das neue Programm aufgenommen
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Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote
informieren bei Gefahr Übersicht der Webseiten, Apps
und Abo-Dienste Düsseldorf/Duisburg, 4.
November 2024 - Im November beginnt traditionell die
Saison möglicher Winterhochwasser, deshalb weist das
Umweltministerium Nordrhein-Westfalen auf das breite
Angebot hin, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger über
steigende Pegel informieren können und gewarnt werden.
Die Basis für alle Angebote liefert das Pegelnetz des
Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz
(LANUV).
Es kann auf aktuell 304 Pegel
landesweit zugreifen, davon 98 eigene
Hochwassermeldepegel, 76 Pegel externer Betreiber sowie
130 gewässerkundliche Pegel des LANUV, über die
zusätzliche Daten über Wasserstände erhoben werden. Das
Netz wird derzeit weiter ausgebaut: 25 neue Standorte
wurden bereits festgelegt und der erste neue
Hochwasser-Meldepegel bereits im Sommer in Betrieb
genommen. Vier weitere sollen noch in diesem Jahr
folgen.
„Durch die Klimakrise werden
Extremwetter- und Hochwasserereignisse
Nordrhein-Westfalen künftig häufiger treffen. Deshalb ist
es existenziell, dass wir die Bevölkerung noch besser
informieren und uns vor solchen Katastrophen schützen“,
sagt Umweltminister Oliver Krischer. „Die großen
Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben bei uns
deutliche Spuren in vielen Lebens-, Wirtschafts- und
Umweltbereichen hinterlassen“, erklärte Elke Reichert,
Präsidentin des LANUV in Duisburg.
„Die
Hochwasserinformationen werden weiter verbessert, um
Schäden so gering wie möglich zu halten.“ Um den
Hochwasserschutz zu stärken, setzt das Land gemeinsam mit
seinen Partnern den „10-Punkte Arbeitsplan
Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ um. Für die
Umsetzung stellt das Land den Kommunen und Deichverbänden
umfangreiche Mittel zur Verfügung. Zum Vergleich: 2015
standen rund 30 Millionen Euro Landesmittel für Maßnahmen
des Hochwasserschutzes aus zur Verfügung, in den Jahren
2023 und 2024 jeweils mehr als 80 Millionen Euro.
Schutzmaßnahmen können mit bis zu 80 Prozent der
Gesamtkosten vom Land gefördert werden.
•
Übersicht der Informationsangebote für Bürgerinnen und
Bürger: 1. Hochwasserportal NRW Um die Öffentlichkeit
schnell bei einer Gefahrenlage zu informieren, betreibt
das LANUV das Hochwasserportal.NRW, auf dem fortlaufend
Messdaten von derzeit 304 Pegeln in NRW veröffentlicht
werden. Bei bevorstehenden und aktuellen
Hochwasserlagen werden auch hydrologische Lageberichte
zur Entwicklung der Situation zur Verfügung gestellt.
https://hochwasserportal.nrw/lanuv/webpublic/index.html#/Start
2. Hochwasserinformationen über die Warn-App
NINA Wer die App installiert und unter
Hochwasserwarnungen „Benachrichtigungen erhalten“
aktiviert, erhält entsprechende Hochwasserinformationen
des LANUV. Nutzerinnen und Nutzer können wahlweise Daten
für den aktuellen Standort oder für selbst festgelegte
Orte abonnieren.
Seit diesem Jahr werden in NRW
bei drohendem oder eingetretenem Hochwasser regionale
Hochwasserinformationen für 17 Flusseinzugsgebiete in NRW
bereitgestellt und die Bevölkerung aktiv informiert.
Informationen und Download:
Warn-App-NINA
3. Umweltportal NRW
Das Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für
behördliche Daten, Fakten und Informationen. Es bietet
Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen,
Übersichts-Karten, Umweltindikatoren, Berichten und
Dokumenten. Auch aktuelle Warnmeldungen zu
Umweltereignissen können abonniert werden.
www.umweltportal.nrw.de
4.
Hochwasserinformationen über die MeinePegel-App
„Meine Pegel“ ist die gemeinsame Wasserstands- und
Hochwasser-Informations-App aller Bundesländer.
Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte
Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel
eingerichtet werden, bei deren Überschreitung dann eine
Benachrichtigung über das Smartphone erfolgt.
Informationen und Download über https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/
5. Hochwassergefahren- und -risikokarten
Für Gewässer, an denen ein signifikantes
Hochwasserrisiko für Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe oder
wirtschaftliche Tätigkeiten besteht (Risikogewässer),
werden in Nordrhein-Westfalen sogenannte
Hochwassergefahren- und ‑risikokarten erstellt.
Nordrhein-Westfalen hat 456 Risikogewässer mit einer
Gesamtlänge von ca. 6000 Kilometer ausgewiesen.
Die Karten zeigen an, wo in einer Region oder Stadt
konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen. Auf dieser
Basis kann das individuelle Risiko bewertet und
vorgebeugt werden. Die veröffentlichten Karten finden Sie
unter: hochwasserkarten.nrw.de.
Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren‑ und
‑risikokarten finden Sie unter: flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen
Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der
Starkregengefahren am jeweiligen Wohnort kann die
Starkregengefahrenhinweiskarte Nordrhein-Westfalen
bieten, die wie die Hochwassergefahrenkarte die
Auswirkungen bestimmter vordefinierter Szenarien
darstellt:
Geoportal NRW Vielfach gibt es zudem detaillierte
Angebote und Informationen der Städte, Kreise und
Gemeinden:
Kommunale Starkregengefahrenkarten Daneben informiert
der Deutsche Wetterdienst (DWD) über Wettergefahren.
6. FloodCheck-App Mit der FloodCheck-App
können Bürgerinnen und Bürger durch die Eingabe ihrer
Wohnadresse und die Beantwortung zusätzlicher Fragen zur
baulichen Beschaffenheit ihres Wohnobjektes ermitteln, ob
und wie stark das Risiko potentieller Starkregen- und
Hochwassergefahren für das entsprechende Objekt ist.
Das regionale Angebot von den Wasserverbänden
Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) soll in den
nächsten Monaten landesweit ausgedehnt werden. Bisher
besteht das Angebot für die Städte Bochum, Bottrop,
Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne und Herten.
https://floodcheck.net/
KontaktPressestelle Andrey Popov/ panthermedia.net
Pressestelle MUNV E-Mail: presse@munv.nrw.de
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Sanierungsoffensive NRW: 42 Brücken
werden in das neue Programm der Offensive aufgenommen
In die Zuständigkeit des Landes NRW fallen derzeit
insgesamt 6.422 Brücken (7.308 Teilbauwerke), die durch
den Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut werden. Mit
der größten Sanierungsoffensive und Rekordinvestitionen
hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
vor einem Jahr die gewaltigen Herausforderungen
angepackt, die Straßeninfrastruktur zukunftsfest zu
machen. Für das kommende Jahr sind 42 Ersatzneubauten mit
einem Gesamtvolumen von rund 108 Millionen Euro
vorgesehen.
„Wir bauen neue Brücken und
erhalten damit die Wege, die für den Alltag vieler
Menschen essenziell sind. Sie alle sind genauso wie die
Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen darauf angewiesen, dass
unsere Infrastruktur funktioniert“, erklärt
Verkehrsminister Oliver Krischer. Die Sanierungsoffensive
war im November 2023 mit 51 Brückenersatzneubauten und
einem ambitionierten Straßenerhaltungs-Programm
gestartet. Derzeit sind 46 Brücken in Realisierung, fünf
Projekte sind bereits komplett fertiggestellt. Damit ist
das Ziel, 400 Brücken durch Ersatzneubauten in zehn
Jahren zu sanieren, klar anvisiert.
„Zum Teil
laufen jetzt schon die Planungen für Bauprojekte, die in
2027 umgesetzt werden sollen“, erklärt Dr. Petra
Beckefeld, technische Direktorin beim Landesbetrieb
Straßen.NRW. Wechsel zur dauerhaften grundhaften
Sanierung Das Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen
wird traditionell Anfang des Jahres vorgelegt. Bei der
Sanierung der Landes- und Bundesstraßen konnten im Jahr
2024 bislang insgesamt 246,2 Kilometer saniert werden.
In Realisierung befinden sich weitere 110,7
Kilometer. Insgesamt sind in die Maßnahmen zum
Straßenerhalt in diesem Jahr rund 260 Millionen Euro
(Stichtag 30.09.2024) investiert worden. Als Trend
zeichnet sich ab, dass Straßen deutlich mehr grundhaft
saniert werden müssen als in der Vergangenheit, da mehr
Schäden bis in den Untergrund reichen. „Gründlichkeit ist
das Gebot unserer Zeit, in der Straßen und insbesondere
die Brücken, die in den 1960er Jahren bis Mitte der
1980er Jahre gebaut wurden und nicht für die Belastungen
des heutigen Verkehrs ausgelegt sind, vielerorts marode
geworden sind“, erklärt Krischer.
Es reiche
an vielen Stellen nicht mehr aus, den Belag zu erneuern.
Mehr funktionale Ausschreibungen und innovative Bauweisen
Verstärkt genutzt wurde in diesem Jahr bei den
Ersatzneubauten die funktionale Ausschreibung, durch die
Vergaben schneller erfolgen konnten. Bei einer
funktionalen Ausschreibung wird kein detaillierter
Leistungskatalog vorgegeben, sondern die Leistung nach
dem zu erreichenden Ziel definiert. Die Bieter erhalten
Rahmenbedingungen, die bei der Angebotsabgabe zu beachten
sind. Planung und Entwurf von Rück- sowie Ersatzneubau
wird vom Auftragnehmer übernommen.
„Das
erspart Zeit, da es den Baufirmen ermöglicht, die Planung
gezielt entsprechend der firmenspezifischen Ressourcen
durchzuführen und auch patentgeschützte Schnellbauweisen
anzubieten“, erläutert Dr. Petra Beckefeld. 2024 wurden
14 Maßnahmen über eine funktionale Ausschreibung
vergeben, beispielsweise der Ersatzneubau an der L142
Euskirchener Straße in Neuss sowie der Ersatzneubau an
der L116 Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach. Ein
funktionales Ausschreibungsverfahren wird derzeit unter
anderem auch für den Ersatzneubau B54 Gehweg Heideblick
in Dortmund erstellt.
Außerdem kommen mehr
innovative Schnellbauweisen zum Einsatz. Sie sind ein
wichtiger Bestandteil der Sanierungsoffensive und werden
entsprechend forciert, weiterentwickelt und in der Praxis
eingesetzt. Innovative Bauverfahren ermöglichen nicht
nur, den Bau zu beschleunigen, sondern auch die
Beeinträchtigung für den Verkehr möglichst gering zu
halten. Deshalb setzt Straßen.NRW bei Ersatzneubauten auf
die Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, die Verfahren wie
Fertigteilbauweisen zur schnellen und sicheren Errichtung
von Bauwerken entwickelt haben.
Brücken, die
im Frühjahr 2024 in rekordverdächtiger Zeit in modularer
Expressbauweise realisiert wurden, sind z.B. die
Wupperbrücke Blombacher Bach in Wuppertal oder die erste
B 51-Brücke, die in nur sieben Wochen Bauzeit in Münster
errichtet wurde und die A43 und B51 verbindet. Der
Ersatzneubau wurde mit Betonfertigteilen und
Ortbetonergänzung gebaut, wodurch das neue Bauwerk in gut
einem halben Jahr erstellt werden konnte. Erfolg durch
Dialog Ein entscheidender Faktor für die Umsetzung der
Sanierungsoffensive ist der begleitende Dialogprozess.
Auf Initiative des Verkehrsministeriums
Nordrhein-Westfalen fand eine große
Infrastrukturkonferenz in Düsseldorf statt. Rund 200
Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden,
Firmen, Kommunen, Bezirksregierungen und vom Bund trafen
sich im März zum ersten landesweiten
Informationsaustausch über die geplanten Großprojekte zum
Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus wurde im
Sommer eine „Fokusgruppe Infrastruktur“ zur Umsetzung der
Sanierungsoffensive mit etwa 30 hochrangigen Expertinnen
und Experten u.a. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen,
Umwelt und Verwaltungen eingesetzt.
Die
zweite Sitzung wird in Kürze stattfinden. Ergänzt wurde
dieses Angebot durch vier Regionalkonferenzen (je zwei in
den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln), drei weitere
sind noch in diesem Jahr geplant (je eine in den
Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold).
Sonderprogramm „Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ Für
Südwestfalen wurde ein Sonderprogramm
„Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ aufgelegt, da die
Region massiv belastet ist durch die Sperrung der A45 und
den Neubau der Talbrücke Rahmede.
Das
betrachtete mehrbelastete Netz für das Maßnahmenpaket
dort umfasst etwa 470 Kilometer Bundes- und
Landesstraßen. Die anstehenden rund 120 Einzelmaßnahmen
werden in einem transparenten Verfahren zurzeit unter
Beteiligung der maßgeblichen Akteurinnen und Akteure vor
Ort priorisiert und in 2025 in ein Sanierungskonzept
überführt. Eine frühe Einbindung aller Akteure war das
erklärte Ziel der Dialoge. Das gilt auch für die
geplanten Arbeiten an der Josef-Kardinal-Frings-Brücke in
Düsseldorf, die im Januar 2024 in die Verantwortung von
Straßen.NRW überging, und der Uerdinger Rheinbrücke in
Krefeld.
„Der Verkehr auf beiden Rheinbrücken
soll weiter rollen, bis die geplanten Neubauten
realisiert sind. Bis dahin müssen die Brücken
instandgehalten und entlastet werden, um weitere Schäden
zu vermeiden. Die damit einhergehenden
Verkehrseinschränkungen belasten die Region stark.
Deshalb ist es hier besonders wichtig, die Menschen und
Unternehmen frühzeitig mitzunehmen“, erklärt Dr. Petra
Beckefeld.
Für die Erneuerung der
Kardinal-Frings-Brücke zwischen Düsseldorf und Neuss und
der Uerdinger Brücke zwischen Krefeld und Duisburg stellt
das Land zusätzliche acht Millionen Euro pro Jahr bereit
– Geld, das für die Verwaltungskosten der ausführenden
Projektgesellschaft DEGES zur Planung der beiden
Brückenersatzbauten bestimmt ist. Die Sanierungsoffensive
erfordert auch eine Konzentration des Personaleinsatzes
auf Erhaltungsprojekte.
Um weitere personelle
Ressourcen für die Sanierung zu akquirieren, wird
verstärkt die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
-bau GmbH (DEGES) in größere Ersatzneubauten des Landes
eingebunden. Intensiviert hat das Land in diesem Jahr
auch das Recruiting von Fachkräften. Der Landesbetrieb
Straßen.NRW hat seine personalstrategischen Maßnahmen
schon zur Mitte des Jahres 2020 – also bereits während
der laufenden Vorbereitungen zur Entflechtung zur
Autobahn GmbH – gezielt auf die demographische
Entwicklung, den sich zunehmend verschärfenden
Fachkräftemangel sowie den immer härter werdenden
Wettbewerb am Arbeitsmarkt ausgerichtet und die bereits
vorhandene Vielzahl von Instrumenten zur gezielten
Nachwuchsgewinnung weiter ausgebaut und medial
professionalisiert.
Dazu zählt ein
umfangreiches Angebot an technisch orientierten
Berufsausbildungen sowie eine breite Angebotspalette für
dual Studierende. „Trotz des schwierigen Marktumfelds
konnten wir seit 2021 über 1.000 neue Beschäftigte
rekrutieren“, so Dr. Sascha Kaiser,
kaufmännisch-juristischer Direktor des Landesbetriebs
Straßen.NRW. Um diese gewaltige Aufgabe stemmen zu
können, wurde die Einarbeitung, Förderung und Schulung
den neuen Erfordernissen angepasst und es wurden kreative
Maßnahmen ergriffen, um die begehrten Fachkräfte
frühzeitig finden und an Straßen.NRW binden zu können.
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