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Montag, 21. Januar 2013
- begleitet von Harald Jeschke (Text und Fotos)

Meistens kommt es anders...

Die 29. Sitzung der Legislaturperiode und erste in diesem Jahr begann um 15.10 Uhr und endete um 17.25 Uhr. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung umfasste 24 Punkte und 4 Punkte in nichtöffentlicher Sitzung, davon wurde allerdings zu Sitzungsbeginn einer gleich von der Tagesordnung abgesetz und die Tagesordnungspunkte mit personellem Hintergrund vorgezogen.


Seit dem Amtsantritt von Sören Link als Oberbürgermeister dreht sich das Personen-Karussell. Vor allem die Koalitionsparteien brachten ihre Favoriten ins Spiel. Dies ganz speziell für die Nachfolger des zu den Wirtschaftsbetrieben gewechselten vorherigen Stadtdirektors Dr. Peter Greulich und dem zuletzt nicht mehr wiedergewählten Kulturdezernenten Karl Janssen.

Der Besetzungvorschlag Dezernat Familie und Bildung geht an die SPD und wird am kommenden Montag in der Sitzungdes Rates der Stadt ausgeschrieben wie auch das Umwelts- und Gesundheitsdezernat (Domäne der Grünen). Daneben soll der erfahrene Sozialdezernent Reinhold Spaniel, der die Aufgabe `Personal´ zurückerhält, zum neuen Stadtdirektor vorgeschlagen und gewählt werden.
 

Das wurde auch so mit Mehrheit umgesetzt 

 

Öffentlicher Teil:

Etatrede von Oberbürgermeister Sören Link
und Stadtkämmerer Dr. Peter Langner oder das Haushalts-Leben entlang der schwarzen "Null-Linie!"
 

 

OB Link: "Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu schmieden." Diese Zeile aus der Feder von John Lennon gilt leider auch bei der Entwicklung unseres Haushalts.

Bei 34 HSP-Kommunen gilt:Entweder wir kürzen Leistungen oder es gibt ein Mehr an Belastungen. In Duisburg müssenwir bis 2012 etwa 700 Stellen abbauen. Im letzten Jahr haben in Duisburg 566 Bürger online Einsparungsvorschläge gemacht. Wir werden die Bürger weiter auffordern, Einsparungsvorschläge zu machen!"

Kämmerer Dr. Peter Langner: "Am 4. Oktober 2012 haben wir die genehmigte Haushaltssatzung im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Das gab es zuletzt am 12. Dezember 2000. Nun können wir, was sehr wichtig für einen Personaldezernenten ist, auch 162 Beförderungen vornehmen." 

 

Einführung und Verpflichtung von Ratsherrn Ersin Erdal für die ausgeschiedene Ratsfrau Liß - beide SPD - durch den Oberbürgermeister gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen  

OB Link verpflichtete das neue Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorlagen  

2 neu

Bestellung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters
Zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters mit der Amtsbezeichnung "Stadtdirektor" wird Herr Reinhold Spaniel bestellt.

 

Mit der Zustimmung der SPD, der Linken, der Bündnis-Grünen und der DWG - bei Enthaltung der CDU und dem Nein der FDP - wurde der Sozial- und Sportdezernent zum Stadtdirektor gewählt. Reinhold Spaniel übernimmt damit das zweithöchste Amt der Stadt für den aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen bisherigen Stadtdirektorr Dr. Peter Greulich.

"Es ist mir eine Ehre Stadtdirektor von Duisburg zu sein", sagte der erfahrene Beigeordnete (Bildmitte) . Und er hatte einen Wunsch: "Lasst uns gemeinsam diese Stadt lebens- und liebenswürdiger machen!"   

V.l.: Gratulanten Herrmann Dierkes (Fraktionschef der Linken), Prof. Dr. Dieter kantel (Fraktionsspecher der Grünen) und Rainer Enzeiler(Fraktionschef der CDU)

 

 

3 neu

Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für das Dezernat für Familie, Bildung und Kultur 

Diese Ausschreibung ergab sich durch die nicht erfolgte Wiederwahl von Amtsinhaber Karl Janssen.

Sie wurde einstimmig verabschiedet

Die Nachfrage von CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler, ob das auch mit der Bezirksregierung abgeklärt sei, bestätigte Kämmerer Dr. Peter Langner.


 

4 neu

Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für das Dezernat für Umwelt, Klimaschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz 

Dafür stimmten die SPD, die Linke, die Grünen und die DWG, Die CDU und die FDP waren dagegen

In der Diskussion um pro und contra gab es Stimmen der CDU, aber vor allem der FDP (Ratsherr Bies), die eher das Einsparen favorisierten. Klare Befürworter waren die Grünen und die Linken. "Duisburg hat mit gravierenden Umweltproblemen zu kämpfen und deshalb ist die FDP-Ablehnung nicht nachvollziehbar. Auch ist beim Betrieb der GNS in Wanheim ist besondere Umweltkompetenz vonnöten", stellte Grünen-Sprecher Prof. Dr. Dieter Kantel deutlich heraus.

Die Ratsherren Mettler (SPD), Kantel (Grüne) und Dierkes (Linke) erinnerten die CDU-Fraktion daran, dass sie selbst diese Dezernatsverteilung in den Jahren 2004 bis 2009 mitgetragen habe und dass es die Regierung Rüttgers auf Landesebene gewesen sei, die die Umweltaufgaben auf die Kommunen verschoben hatte.

 

5 neu

Änderung der Geschäftsbereiche der Dezernate I, IV und VI

Dezernat I: Finanzen Beteiligungen, Informationstechnologie und Europaangelegenheiten

Dezernat IV: Personal, Organisation, Soziales, Wohnen und Sport

Dezernat VI: Umwelt, Klimaschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz

Einstimmig als 1. Lesung verabschiedet 

 

 

 

Änderung der Geschäftsbereiche der Dezernate I, IV und VI   

 

 

6 neu 

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 und des Haushaltsplans 2013 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2016  
Da viel Beratungsbedarf angesagt ist, wurde dieser Punkt als 1. Lesung verabschiedet

7 neu 

Entwurf der Haushaltssatzung 2013 und des Haushaltsplans 2013
hier: Veränderungsnachweisung  1. Lesung

8 neu

Haushaltsplanberatungen zum Haushalt und zur Fortschreibung Haushaltssicherungsplanung 2013
hier: Entwurf Stellenplan 2013 und Stellenübersicht   1. Lesung

9 neu

Beschlussfassung über Ausschussvorlagen  

10 

Abberufung und Bestellung eines Nachfolgemitgliedes (Stellvertreter) für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein Ruhr (ZV VRR)  einstimmig

11

Benennung von Abgeordneten zur 37. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main  

einstimmig

12

Genehmigung einer Dienstreise  einstimmig

13

GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH (GEBAG) hier: Jahresabschluss 2011  

Die Entlastung der alten Vorstände wurde abgelehnt.

14

Gesellschafterversammlung GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH (GEBAG) hier: Wirtschaftsplan 2013  Dem Wirtschaftsplan für 2013 einstimmig zugestimmt.

15 

Gesellschafterversammlung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hier: Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der DU-IT Gesellschaft für Informationstechnologie Duisburg mbH  einstimmig zugestimmt

16 

Beteiligung der Stadtwerke Duisburg AG an der WLN Wasserlabor Niederrhein GmbH  einstimmig zugestimmt

17 

Veräußerung von 50 % der Anteile an der enuvo - rhein ruhr partner Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH durch die Stadtwerke Duisburg AG  einstimmig zugestimmt

18 

Beschluss der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl vom 08.11.2012 (DS 12-1516) zur Errichtung eines Einfamilienhauses Duisburger Str. 223, 223 a, 223 b in 47198 Duisburg
hier: Beanstandung gem. § 37 Abs. 6, Satz 5 i. V. m. § 54 abs. 3 GO NRW  

Der Rat kassierte Beschlüsse der Bezirksvertretung Homberg-Ruhrort-Baerl

Nach intensiver Diskussion einstimmig beschlossen.

19 

Beschluss der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl vom 08.11.2012 (DS 12-1607) zur Änderung einer baulichen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz - gem. § 16 BimSchG - Änderung der Umschlag- und Behandlungsanlage von Eisen- und Nichteisenschrotte - Neubau einer Tankstelle, Neubau einer Waage, Errichtung von Schrottboxen und Aufstellen einer Schrottschere, Am Nordhafen 26 a, 47119 Duisburg
hier: Beanstandung gem. § 37 Abs. 6, Satz 5 i. V. m. § 54 Abs. 3 GO NRW  

Nach intensiver Diskussion einstimmig beschlossen.

20 

Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 98 - Dellviertel -
Satzungsbeschluss  beschlossen

 

Mitteilungsvorlagen  

21 

1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungskonzepts zum Umgang mit der Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa  

Da dort wenig Handlung und viel Vorhaben drinstand, wurde die Vorlage in erster Lesung beraten.

22 

Sachstand zur "Loveparade-Gedenkstätte"  

 

Nachtrag   

Drucksache-Nr. 13-0035
Datum 11.01.2013

Beim Sachstandsbericht zur `Loveparade-Gedenkstätte´ und dem zugehörigen Antrag von SPD, Linken und Grünen stimmte nur die DWG dagegen, der Rest des Rates stimmte zu. Der Rat möchte, dass Gespräche mit dem Investor geführt werden. Der Bauantrag ist komplett und rechtlich zu bescheiden.

 

Krieger und Loveparade-Gedenkstätte

"Alles was bisher in den Zeitungen stand ist Quatsch. Die Prioritäten haben sich verschoben!" Kurt Krieger brachte es aus seiner Sicht auf den Punkt.

Seit 2010 beschäftigt sich der Chef von über 8000 Mitarbeitern mit einem immens fachlich versiertem Stab um die Entwicklung seines  Produkts "Möbel Höffner" in Duisburg. Auf die Frage der BZ, ob nun für ihn die Standorte Nürnberg und Düsseldorf an erster Stele stehen kam die Antwort mit der jetzt anderen Gewichtung. Ob dabei das seit Juli 2010 schwelende Dauerthema Loveparade-Gedenkstätte eine Rolle spiele kam die Anzwort mit den aus seiner Sicht nicht stimmigen Interpretationen der Duisburger Medien. Nur eines gab er noch mit auf den Weg: "Hamburg hat 17 Jahre, Nürnberg 14 Jahre bis zur Entwicklung gedauert"

Auf alle weiteren Fragen gab es von ihm keine konkreten Antworten mehr. Er wolle zunächst mit seinem engsten Mitarbeiterstab alle Felder auf den Tisch bringen. Punkt! Seine engste Mitarbeiterin wies deutlich darauf hin, dass in Duisburg noch nicht alle Genehmigungen vorliegen würden.
Wenn nicht alle Vorzeichen falsch gedeutet werden, hat Kurt Krieger salopp gesprochen im Moment wohl die Faxen dick. Als Eigentümer des Areals hat er einer Reihe von Forderungen - meistens als Kompromisslösungen - mit erarbeitet.

In der Duisburger Bevölkerung ist ziemlich sicher die Auffassung vorherrschend, dass nun endlich gebaut werden und im Rahmen der ausgearbeiteten Kompromisslösung nach dem Amtsantritt von OB Sören Link dies auch so umgesetzt werden sollte.

Duisburgs Bürger würden bei einer Umfrage wohl deutlich machen, dass sie das Thema "Gedenkstätte" endlich als erledigt betrachten wollen. Was übrigens auch auf das Thema Factory-Outlet-Center  - "so oder so"  - zutrifft. Harald Jeschke


1 Planungsrecht
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1129 – Dellviertel – „Entwicklungsfläche südlich des Hauptbahnhofs“ (DS 08-2135) legte bereits am 08.12.2008 der Rat der Stadt Duisburg den Grundstein für die Entwicklung der ehemaligen Flächen des Güterbahnhofs zu einem exponierten Büro- und Dienstleistungsstandort mit ergänzenden Komplementärnutzungen.

Mit der DS 09-0985 wurde am 22.06.2009 vom Rat der Stadt beschlossen, dass die städtebauliche Rahmenplanung des Büros Foster + Partners unter der Dachmarke „Duisburger Freiheit“ den Rahmen für die weitere Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofgeländes vorgibt und im Zuge des weiteren Arbeitsprozesses im Detail zu konkretisieren ist.

Im Rahmen der nachfolgenden städtebaulichen Konkretisierung wurde die Ansiedlungsmöglichkeit eines Möbelhauses auf den südlichen Flächenteilen geschaffen und das Grundstück durch den ursprünglichen Eigentümer an den Investor Kurt Krieger (Möbel Höffner) veräußert, der das städtebauliche Grundkonzept des Masterplans mit zentraler Parkanlage, Büro- und Dienstleistungsnutzungen sowie einem Möbeleinrichtungszentrum plant umzusetzen.
Nach den tragischen Ereignissen während der Loveparade am 24.07.2010 im Bereich des Bebauungsplanes verständigten sich Verwaltung, Investor und Betroffene darauf, die Belange zur Errichtung einer Gedenkstätte im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Mit Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - „Duisburger Freiheit“ vom 04.07.2012 durch den Rat der Stadt Duisburg wurde schlussendlich im Bebauungsplan die folgende textliche Festsetzung getroffen: „In dem Bereich der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Gedenkstätte Unglücksort Loveparade“ sind die vorhandene Treppenanlage mit der Stützmauer und der in diesem Bereich gelegenen Teil der ehemaligen Zufahrtsrampe zulässig. Ebenfalls zulässig sind der Nutzung als Gedenkstätte dienende Nebenanlagen, insbesondere ein Unterstand und eine Treppenanlage als Zugang zur Gedenkstätte.“
Mit dieser Festsetzung, sowie der Darstellung einer Fläche in der Planzeichnung (vgl. Anlage) ist somit der Erhalt des Unglückortes, sowie der Bau ergänzender Bauwerksteile zur Errichtung einer Gedenkstätte planungsrechtlich gesichert.

Über die Festsetzung hinaus wurde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor vereinbart, dass die Gedenkstätte auf seine Kosten bis zum dritten Jahrestag errichtet werden soll. Darüber hinaus wurde die Erweiterung nach Norden inkl. kaskadenförmiger Treppenanlage, die Anlehnung der Gestaltung der Gedenkstätte an den von städtischer Seite vorgelegten Entwurf, sowie eine Verbreiterung der Gedenkstätte Richtung Radweg im Vertrag festgelegt.
Mit der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan und dem ergänzenden städtebaulichen Vertrag wurden somit die rechtlichen Voraussetzung für den Bau einer Gedenkstätte gelegt.

2 Die Gedenkstätte
Auf der zuvor beschriebenen, rechtlich geschaffenen Basis konnte unter Einbeziehung der Verwaltung und der neuen Stadtspitze die Abstimmung einer Gestaltung für die Gedenkstätte zwischen den Angehörigen und Betroffenen des Unglückes und des Investors aufgenommen werden.
Aufbauend auf einem vom Investor im Juli vorgelegten Entwurf trafen sich ein kleiner Kreis von Angehörigen und Betroffenen erstmalig Ende Juli mit der Fachverwaltung, um Anregungen und Wünsche bezüglich der Gestaltung der Gedenkstätte abzustimmen.
Im Nachgang zu diesem Termin und einem Ortstermin Anfang August traf sich die Stadtspitze und die Fachverwaltung mit Unterstützung der Notfallseelsorge am 06.10.2012 mit Angehörigen und Betroffenen, um die aufgekommenen Anregungen und Wünsche in einem größeren Kreis zu diskutieren und weiter zusammenzustellen.
Bei diesem gemeinsamen Treffen im Duisburger Rathaus wurden viele Anregungen und Wünsche zur Ausgestaltung der Gedenkstätte formuliert, die Oberbürgermeister Sören Link und Planungsdezernent Carsten Tum in mehreren Gesprächen mit dem Investor und anderen Beteiligten verhandelt haben. Dabei hat sich die Verwaltungsspitze im Sinne der Hinterbliebenen und Betroffenen für eine weitere Verbesserung des Entwurfes einer Gedenkstätte stark gemacht.
Am Ende dieser Reihe intensiver Verhandlungen stand schließlich ein Ergebnis, das am 24.11.2012 mit denjenigen Angehörigen und Betroffenen erörtert wurde, die sich dankenswerterweise am 06.10.2012 für ein solches, kleineres Abstimmungsgespräch zur Verfügung gestellt hatten. In diesem Gespräch wurde den Teilnehmern mitgeteilt, dass viele der vorgebrachten Wünsche verbindlich mit dem Investor vereinbart werden konnten, nämlich der Erhalt der Treppe einschließlich der historischen Wand bei Beibehaltung des ursprünglichen Geländeniveaus durch die Rückversetzung der Stützwand, die Verbreiterung des Eingangsbereiches auf 7 Meter, die Erweiterung der Grundfläche durch Veränderung der östlichen Wandkonstruktion, und das Versetzen des Stützpfeilers einschließlich teilweiser Verglasung des Eingangsbereiches. Gesprächsgegenstand der kleinen Arbeitsgruppe waren dann vor allem zwei offen gebliebene Punkte:
 der Erhalt des Stellwerkhauses oder zumindest dessen symbolischer Ersatz durch eine geeignete Stele und
 die zumindest teilweise Unterbauung des Radweges auf der östlichen Seite des Eingangsbereiches, so dass es hier nicht zu einer Bebauung von Erinnerungsorten kommt.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe machten im Gesprächsverlauf deutlich, dass schon viel erreicht sei, aber die Verwirklichung dieser beiden Punkte für sie elementare Bedeutung habe, um letztlich der Gesamtplanung zustimmen zu können. 
Vor diesem Hintergrund vereinbarte die kleine Arbeitsgruppe mit der Verwaltungsspitze, dass man ein weiteres Mal auf den Investor zugehen wolle, um von ihm eine abschließende Einschätzung einzuholen. Am 05.01.2013 kamen somit erneut im Duisburger Rathaus die Arbeitsgruppe mit dem Investor, der Verwaltungsspitze und der Notfallseelsorge zusammen. Eine weitere Annäherung an die Wünsche und Erwartungen der Hinterbliebenen und Betroffenen konnte jedoch nicht erreicht werden.
Der Vorlage ist der Entwurf zur Gedenkstätte als Anlage beigefügt. Er berücksichtigt viele der gemachten Anregungen und Wünsche, jedoch nicht die zwei offen gebliebenen Punkte.
Der Erhalt des Stellwerkhauses wäre aus verkehrlicher Sicht ohnehin nicht möglich gewesen wäre, da dieses im Bereich der geplanten und im Bebauungsplan festgesetzten Haupterschließungsfläche liegt. Einzig der symbolische Ersatz (Stele) hätte Inhalt der Annährung sein können.
Die somit geplante Gedenkstätte erstreckt sich von der bestehenden Treppenanlage inkl. Stützwand bis zu einer neu zu errichtenden Stützwand parallel zum geplanten Fuß- und Radweg. Zwischen Weg und dieser östlichen Stützwand verbleibt ein ca. 1,00 - 1,50 m breiter Grünstreifen zur Entwässerung des Fuß- und Radweges sowie zur begleitenden Grünraumgestaltung des Weges.


Der Eingangsbereich der Gedenkstätte ist auf dem ursprünglichen Niveau des Karl-Lehr-Tunnels 7,00 m breit. Er wird jedoch von einer konstruktiv erforderlichen ca. 1,30 m breiten Stütze unterbrochen. Der Bereich zwischen Stütze und westlicher Wand wird durch eine Verglasung geschlossen, damit Erinnerungsorte nicht permanent betreten werden.
Die Gedenkstätte ist nach oben hin offen und erstreckt sich weitläufig und trichterförmig Richtung Norden. Eine kaskadenförmige Treppe ist angedacht, sowie die Pflanzung eines Lebensbaumes am Ende des Weges auf Niveau des Fuß- und Radweges. Die ursprüngliche Treppe wird erhalten und endet auf dem Ursprungniveau. Die zur Realisierung der Erschließungsstraße erforderliche Stützwand wird zurückversetzt, so dass sich für den Betrachter das Erscheinungsbild der Treppe nicht verändert.

 Bauantrag
Seitens des Investors wurde, entsprechend den mit den Hinterbliebenen und Betroffen sowie der Stadtverwaltung verbindlich abgestimmten Anregungen, ein Bauantrag zur Errichtung der Gedenkstätte sowie damit verbundener Bauteile (wie z.B. Brückenkonstruktion zur Errichtung des Fuß-/Radweges, konstruktive Elemente im Bereich des Karl-Lehr-Tunnels u.v.m.) eingereicht.
Der eingereichte Bauantrag ist vollständig und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein, so dass die Errichtung planungsrechtlich zulässig ist. Auch die im städtebaulichen Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen sind eingehalten.
Sofern auch keine bauordnungs- und baunebenrechtlichen Aspekte gegen eine Zulässigkeit der geplanten Gedenkstätte sprechen, besteht ein Anspruch auf die Baugenehmigung.

Weiteres Vorgehen
Abschließend ist festzuhalten, dass kein vollständiger Konsens erreicht werden konnte. Dennoch ist das Amt für Baurecht und Bauberatung in seiner Entscheidung nun rechtlich gebunden. Sobald der Bauantrag genehmigungsfähig (vollständige Unterlagen) und entscheidungsreif (die Prüfung des Antrag ist abschließend erfolgt und es bestehen keine Bedenken) ist, ist die Baugenehmigung zu erteilen.

 

 

Anträge/Anfragen  

 

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Die Linke.
Antrag zur DS 13-0035 Sachstand zur "Loveparade Gedenkstätte"

Der Rat der Stadt Duisburg begrüßt, dass in einem intensiven Dialogprozess wichtige Ziele für die geplante Gedenkstätte zur Erinnerung an die Opfer der LoveParade 2010 erreicht
werden konnten, und dankt insbesondere dem Investor sowie den Vertretern der Hinterbliebenen und Opfer für ihr Engagement zugunsten des gemeinsamen Zieles, einen würdigen
Gedenkort in Duisburg zu schaffen. Dank dieses Engagements konnte vieles erreicht wer- den, auch wenn in zwei Punkten bislang kein Konsens gefunden wurde. Eine konsensuale Lösung aber liegt im Interesse aller Beteiligten.
Zu diesem Zeitpunkt, da der Bauantrag für die geplante Gedenkstätte der Stadt Duisburg entscheidungsreif und genehmigungsfähig vorliegt, appelliert der Rat der Stadt Duisburg sowohl an den Investor als auch an die Vertreter der Hinterbliebenen und Opfer, den Dialogprozess fortzusetzen und sich weiteren Gesprächen im Hinblick auf einen umfassenderen Konsens nicht zu verschließen.

 

24

Anfrage zum möglichen Ende der durchgehenden U-Bahn/Straßenbahnverbindung der U79 zwischen Düsseldorf und Duisburg  

24.1

U-Bahn Tunneltechnik in Duisburg: Sachstand und aktuelle Planungen  

25

Entziehung einer Ehrenbürgerschaft; hier: Paul von Hindenburg

Laut Duisburger Satzung endet die Ehrenbürgerschaft mit dem Tod der jeweiligen Person. Damit kann der Rat nur feststellen, dass die Ehrenbürgerschaft seit dem Ableben der fraglichen Person erloschen ist.

26

Anfrage zum möglichen Ende der durchgehenden U-Bahn/Straßenbahnverbindung der U79 zwischen Düsseldorf und Duisburg  

Der kurzfristige Investitionsbedarf beträt 36 Mio. € , der langfristige Bedarf über 100 Mio. €.Die Verwaltung will allerdings die Summen stemmen.