Meistens kommt es
anders...
Die 29. Sitzung der
Legislaturperiode und erste in diesem Jahr begann um
15.10 Uhr und endete um 17.25 Uhr. Die Tagesordnung
der öffentlichen Sitzung umfasste 24 Punkte und 4
Punkte in nichtöffentlicher Sitzung, davon wurde
allerdings zu Sitzungsbeginn einer gleich von der
Tagesordnung abgesetz und die Tagesordnungspunkte
mit personellem Hintergrund vorgezogen.
Seit dem Amtsantritt von Sören Link
als Oberbürgermeister dreht sich das Personen-Karussell. Vor
allem die Koalitionsparteien brachten ihre Favoriten ins
Spiel. Dies ganz speziell für die Nachfolger des zu den
Wirtschaftsbetrieben gewechselten vorherigen Stadtdirektors
Dr. Peter Greulich und dem zuletzt nicht mehr
wiedergewählten Kulturdezernenten Karl Janssen.
Der
Besetzungvorschlag Dezernat Familie und Bildung geht an die
SPD und wird am kommenden Montag in der Sitzungdes Rates der
Stadt ausgeschrieben wie auch das Umwelts- und
Gesundheitsdezernat (Domäne der Grünen). Daneben soll der
erfahrene Sozialdezernent Reinhold Spaniel, der die Aufgabe
`Personal´ zurückerhält, zum neuen Stadtdirektor
vorgeschlagen und gewählt werden.
Das wurde auch so mit Mehrheit
umgesetzt
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Öffentlicher Teil:
Etatrede von Oberbürgermeister Sören Link
und Stadtkämmerer Dr. Peter Langner
oder das Haushalts-Leben entlang der schwarzen
"Null-Linie!"
OB Link: "Leben ist das,
was passiert, während du eifrig dabei bist, andere
Pläne zu schmieden." Diese Zeile aus der Feder von
John Lennon gilt leider auch bei der Entwicklung
unseres Haushalts.
Bei 34 HSP-Kommunen
gilt:Entweder wir kürzen Leistungen oder es gibt ein
Mehr an Belastungen. In Duisburg müssenwir bis 2012
etwa 700 Stellen abbauen. Im letzten Jahr haben in
Duisburg 566 Bürger online Einsparungsvorschläge
gemacht. Wir werden die Bürger weiter auffordern,
Einsparungsvorschläge zu machen!"
Kämmerer Dr. Peter
Langner: "Am 4. Oktober 2012 haben wir die
genehmigte Haushaltssatzung im Amtsblatt der Stadt
veröffentlicht. Das gab es zuletzt am 12. Dezember
2000. Nun können wir, was sehr wichtig für einen
Personaldezernenten ist, auch 162 Beförderungen
vornehmen."
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1
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Einführung und Verpflichtung von
Ratsherrn Ersin Erdal für die ausgeschiedene
Ratsfrau Liß - beide SPD - durch den
Oberbürgermeister gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung
Nordrhein Westfalen
OB Link
verpflichtete das neue Ratsmitglied
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Beschlussvorlagen
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2 neu
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Bestellung des allgemeinen
Vertreters des Oberbürgermeisters
Zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters mit
der Amtsbezeichnung "Stadtdirektor" wird Herr
Reinhold Spaniel bestellt.
Mit der Zustimmung der SPD, der Linken, der Bündnis-Grünen
und der DWG - bei Enthaltung der CDU und dem Nein
der FDP - wurde der Sozial- und Sportdezernent zum
Stadtdirektor gewählt. Reinhold Spaniel übernimmt
damit das zweithöchste Amt der Stadt für den aus dem
Beamtenverhältnis ausgeschiedenen bisherigen
Stadtdirektorr Dr. Peter Greulich.
"Es ist mir eine Ehre
Stadtdirektor von Duisburg zu sein", sagte der
erfahrene Beigeordnete (Bildmitte) . Und er hatte
einen Wunsch: "Lasst uns gemeinsam diese Stadt
lebens- und liebenswürdiger machen!"
V.l.: Gratulanten Herrmann
Dierkes (Fraktionschef der Linken), Prof. Dr. Dieter
kantel (Fraktionsspecher der Grünen) und Rainer
Enzeiler(Fraktionschef der CDU)
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3 neu
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Ausschreibung einer
Beigeordnetenstelle für das Dezernat für Familie,
Bildung und Kultur
Diese Ausschreibung ergab
sich durch die nicht erfolgte Wiederwahl von
Amtsinhaber Karl Janssen.
Sie wurde einstimmig
verabschiedet
Die
Nachfrage von CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler, ob
das auch mit der Bezirksregierung abgeklärt sei,
bestätigte Kämmerer Dr. Peter Langner.
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4 neu
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Ausschreibung einer
Beigeordnetenstelle für das Dezernat für Umwelt,
Klimaschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz
Dafür stimmten die SPD, die
Linke, die Grünen und die DWG, Die CDU und die FDP
waren dagegen
In der
Diskussion um pro und contra gab es Stimmen der CDU,
aber vor allem der FDP (Ratsherr Bies), die eher das
Einsparen favorisierten. Klare Befürworter waren die
Grünen und die Linken. "Duisburg hat mit
gravierenden Umweltproblemen zu kämpfen und deshalb
ist die FDP-Ablehnung nicht nachvollziehbar. Auch
ist beim Betrieb der GNS in Wanheim ist besondere
Umweltkompetenz vonnöten", stellte Grünen-Sprecher
Prof. Dr. Dieter Kantel deutlich heraus.
Die Ratsherren Mettler (SPD),
Kantel (Grüne) und Dierkes (Linke) erinnerten die
CDU-Fraktion daran, dass sie selbst diese
Dezernatsverteilung in den Jahren 2004 bis 2009
mitgetragen habe und dass es die Regierung Rüttgers
auf Landesebene gewesen sei, die die Umweltaufgaben
auf die Kommunen verschoben hatte.
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5 neu
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Änderung der Geschäftsbereiche
der Dezernate I, IV und VI
Dezernat I: Finanzen
Beteiligungen, Informationstechnologie und
Europaangelegenheiten
Dezernat IV: Personal,
Organisation, Soziales, Wohnen und Sport
Dezernat VI: Umwelt, Klimaschutz,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Einstimmig als 1.
Lesung verabschiedet
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Änderung der Geschäftsbereiche
der Dezernate I, IV und VI
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6
neu
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Vorlage des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2013 und des Haushaltsplans 2013
mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2016
Da viel Beratungsbedarf angesagt ist, wurde dieser
Punkt als 1. Lesung verabschiedet
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7 neu
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Entwurf der Haushaltssatzung 2013
und des Haushaltsplans 2013
hier: Veränderungsnachweisung 1.
Lesung
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8 neu
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Haushaltsplanberatungen zum
Haushalt und zur Fortschreibung
Haushaltssicherungsplanung 2013
hier: Entwurf Stellenplan 2013 und
Stellenübersicht
1. Lesung
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9 neu
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Beschlussfassung über
Ausschussvorlagen
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10
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Abberufung und Bestellung eines
Nachfolgemitgliedes (Stellvertreter) für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein Ruhr (ZV VRR) einstimmig
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11
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Benennung von Abgeordneten zur
37. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen
Städtetages vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt
am Main
einstimmig
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12
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Genehmigung einer Dienstreise einstimmig
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13
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GEBAG Duisburger Baugesellschaft
mbH (GEBAG) hier: Jahresabschluss 2011
Die
Entlastung der alten Vorstände wurde abgelehnt.
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14
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Gesellschafterversammlung GEBAG
Duisburger Baugesellschaft mbH (GEBAG) hier:
Wirtschaftsplan 2013 Dem
Wirtschaftsplan für 2013 einstimmig zugestimmt.
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15
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Gesellschafterversammlung der
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
hier: Abschluss eines Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages mit der DU-IT
Gesellschaft für Informationstechnologie Duisburg
mbH einstimmig
zugestimmt
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16
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Beteiligung der Stadtwerke
Duisburg AG an der WLN Wasserlabor Niederrhein
GmbH einstimmig
zugestimmt
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17
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Veräußerung von 50 % der Anteile
an der enuvo - rhein ruhr partner Gesellschaft für
Erneuerbare Energien mbH durch die Stadtwerke
Duisburg AG einstimmig
zugestimmt
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18
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Beschluss der Bezirksvertretung
Homberg/Ruhrort/Baerl vom 08.11.2012 (DS 12-1516)
zur Errichtung eines Einfamilienhauses Duisburger
Str. 223, 223 a, 223 b in 47198 Duisburg
hier: Beanstandung gem. § 37 Abs. 6, Satz 5 i. V. m.
§ 54 abs. 3 GO NRW
Der Rat
kassierte Beschlüsse der Bezirksvertretung
Homberg-Ruhrort-Baerl
Nach
intensiver Diskussion einstimmig beschlossen.
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19
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Beschluss der Bezirksvertretung
Homberg/Ruhrort/Baerl vom 08.11.2012 (DS 12-1607)
zur Änderung einer baulichen Anlage nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz - gem. § 16 BimSchG -
Änderung der Umschlag- und Behandlungsanlage von
Eisen- und Nichteisenschrotte - Neubau einer
Tankstelle, Neubau einer Waage, Errichtung von
Schrottboxen und Aufstellen einer Schrottschere, Am
Nordhafen 26 a, 47119 Duisburg
hier: Beanstandung gem. § 37 Abs. 6, Satz 5 i. V. m.
§ 54 Abs. 3 GO NRW
Nach
intensiver Diskussion einstimmig beschlossen.
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20
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Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 98 - Dellviertel -
Satzungsbeschluss beschlossen
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Mitteilungsvorlagen
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21
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1. Sachstandsbericht zur
Umsetzung des Handlungskonzepts zum Umgang mit der
Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa
Da dort
wenig Handlung und viel Vorhaben drinstand, wurde
die Vorlage in erster Lesung beraten.
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Sachstand zur
"Loveparade-Gedenkstätte"
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Nachtrag
Drucksache-Nr. 13-0035
Datum 11.01.2013
Beim
Sachstandsbericht zur `Loveparade-Gedenkstätte´ und
dem zugehörigen Antrag von SPD, Linken und Grünen
stimmte nur die DWG dagegen, der Rest des Rates
stimmte zu. Der Rat möchte, dass Gespräche mit dem
Investor geführt werden. Der Bauantrag ist komplett
und rechtlich zu bescheiden.
Krieger und Loveparade-Gedenkstätte
"Alles was bisher in den
Zeitungen stand ist Quatsch. Die Prioritäten haben
sich verschoben!" Kurt Krieger brachte es aus seiner
Sicht auf den Punkt.
Seit 2010 beschäftigt sich der
Chef von über 8000 Mitarbeitern mit einem immens
fachlich versiertem Stab um die Entwicklung seines
Produkts "Möbel Höffner" in Duisburg. Auf die Frage
der BZ, ob nun für ihn die Standorte Nürnberg und
Düsseldorf an erster Stele stehen kam die Antwort
mit der jetzt anderen Gewichtung. Ob dabei das seit
Juli 2010 schwelende Dauerthema
Loveparade-Gedenkstätte eine Rolle spiele kam die
Anzwort mit den aus seiner Sicht nicht stimmigen
Interpretationen der Duisburger Medien. Nur eines
gab er noch mit auf den Weg: "Hamburg hat 17 Jahre,
Nürnberg 14 Jahre bis zur Entwicklung gedauert"
Auf alle weiteren Fragen gab es
von ihm keine konkreten Antworten mehr. Er wolle
zunächst mit seinem engsten Mitarbeiterstab alle
Felder auf den Tisch bringen. Punkt! Seine engste
Mitarbeiterin wies deutlich darauf hin, dass in
Duisburg noch nicht alle Genehmigungen vorliegen
würden.
Wenn nicht alle Vorzeichen falsch gedeutet werden,
hat Kurt Krieger salopp gesprochen im Moment wohl
die Faxen dick. Als Eigentümer des Areals hat er
einer Reihe von Forderungen - meistens als
Kompromisslösungen - mit erarbeitet.
In der Duisburger Bevölkerung ist
ziemlich sicher die Auffassung vorherrschend, dass
nun endlich gebaut werden und im Rahmen der
ausgearbeiteten Kompromisslösung nach dem
Amtsantritt von OB Sören Link dies auch so umgesetzt
werden sollte.
Duisburgs Bürger würden bei einer
Umfrage wohl deutlich machen, dass sie das Thema
"Gedenkstätte" endlich als erledigt betrachten
wollen. Was übrigens auch auf das Thema
Factory-Outlet-Center - "so oder so" -
zutrifft. Harald Jeschke
1 Planungsrecht
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 1129 – Dellviertel – „Entwicklungsfläche südlich
des Hauptbahnhofs“ (DS 08-2135) legte bereits am
08.12.2008 der Rat der Stadt Duisburg den Grundstein
für die Entwicklung der ehemaligen Flächen des
Güterbahnhofs zu einem exponierten Büro- und
Dienstleistungsstandort mit ergänzenden
Komplementärnutzungen.
Mit der DS 09-0985 wurde am 22.06.2009 vom Rat der
Stadt beschlossen, dass die städtebauliche
Rahmenplanung des Büros Foster + Partners unter der
Dachmarke „Duisburger Freiheit“ den Rahmen für die
weitere Entwicklung des ehemaligen
Güterbahnhofgeländes vorgibt und im Zuge des
weiteren Arbeitsprozesses im Detail zu
konkretisieren ist.
Im Rahmen der nachfolgenden städtebaulichen
Konkretisierung wurde die Ansiedlungsmöglichkeit
eines Möbelhauses auf den südlichen Flächenteilen
geschaffen und das Grundstück durch den
ursprünglichen Eigentümer an den Investor Kurt
Krieger (Möbel Höffner) veräußert, der das
städtebauliche Grundkonzept des Masterplans mit
zentraler Parkanlage, Büro- und
Dienstleistungsnutzungen sowie einem
Möbeleinrichtungszentrum plant umzusetzen.
Nach den tragischen Ereignissen während der
Loveparade am 24.07.2010 im Bereich des
Bebauungsplanes verständigten sich Verwaltung,
Investor und Betroffene darauf, die Belange zur
Errichtung einer Gedenkstätte im Bebauungsplan zu
berücksichtigen.
Mit Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1129 -
Dellviertel - „Duisburger Freiheit“ vom 04.07.2012
durch den Rat der Stadt Duisburg wurde
schlussendlich im Bebauungsplan die folgende
textliche Festsetzung getroffen: „In dem Bereich der
öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Gedenkstätte Unglücksort Loveparade“ sind die
vorhandene Treppenanlage mit der Stützmauer und der
in diesem Bereich gelegenen Teil der ehemaligen
Zufahrtsrampe zulässig. Ebenfalls zulässig sind der
Nutzung als Gedenkstätte dienende Nebenanlagen,
insbesondere ein Unterstand und eine Treppenanlage
als Zugang zur Gedenkstätte.“
Mit dieser Festsetzung, sowie der Darstellung einer
Fläche in der Planzeichnung (vgl. Anlage) ist somit
der Erhalt des Unglückortes, sowie der Bau
ergänzender Bauwerksteile zur Errichtung einer
Gedenkstätte planungsrechtlich gesichert.
Über die Festsetzung hinaus wurde im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages mit dem Investor
vereinbart, dass die Gedenkstätte auf seine Kosten
bis zum dritten Jahrestag errichtet werden soll.
Darüber hinaus wurde die Erweiterung nach Norden
inkl. kaskadenförmiger Treppenanlage, die Anlehnung
der Gestaltung der Gedenkstätte an den von
städtischer Seite vorgelegten Entwurf, sowie eine
Verbreiterung der Gedenkstätte Richtung Radweg im
Vertrag festgelegt.
Mit der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan und
dem ergänzenden städtebaulichen Vertrag wurden somit
die rechtlichen Voraussetzung für den Bau einer
Gedenkstätte gelegt.
2 Die Gedenkstätte
Auf der zuvor beschriebenen, rechtlich geschaffenen
Basis konnte unter Einbeziehung der Verwaltung und
der neuen Stadtspitze die Abstimmung einer
Gestaltung für die Gedenkstätte zwischen den
Angehörigen und Betroffenen des Unglückes und des
Investors aufgenommen werden.
Aufbauend auf einem vom Investor im Juli vorgelegten
Entwurf trafen sich ein kleiner Kreis von
Angehörigen und Betroffenen erstmalig Ende Juli mit
der Fachverwaltung, um Anregungen und Wünsche
bezüglich der Gestaltung der Gedenkstätte
abzustimmen.
Im Nachgang zu diesem Termin und einem Ortstermin
Anfang August traf sich die Stadtspitze und die
Fachverwaltung mit Unterstützung der
Notfallseelsorge am 06.10.2012 mit Angehörigen und
Betroffenen, um die aufgekommenen Anregungen und
Wünsche in einem größeren Kreis zu diskutieren und
weiter zusammenzustellen.
Bei diesem gemeinsamen Treffen im Duisburger Rathaus
wurden viele Anregungen und Wünsche zur
Ausgestaltung der Gedenkstätte formuliert, die
Oberbürgermeister Sören Link und Planungsdezernent
Carsten Tum in mehreren Gesprächen mit dem Investor
und anderen Beteiligten verhandelt haben. Dabei hat
sich die Verwaltungsspitze im Sinne der
Hinterbliebenen und Betroffenen für eine weitere
Verbesserung des Entwurfes einer Gedenkstätte stark
gemacht.
Am Ende dieser Reihe intensiver Verhandlungen stand
schließlich ein Ergebnis, das am 24.11.2012 mit
denjenigen Angehörigen und Betroffenen erörtert
wurde, die sich dankenswerterweise am 06.10.2012 für
ein solches, kleineres Abstimmungsgespräch zur
Verfügung gestellt hatten. In diesem Gespräch wurde
den Teilnehmern mitgeteilt, dass viele der
vorgebrachten Wünsche verbindlich mit dem Investor
vereinbart werden konnten, nämlich der Erhalt der
Treppe einschließlich der historischen Wand bei
Beibehaltung des ursprünglichen Geländeniveaus durch
die Rückversetzung der Stützwand, die Verbreiterung
des Eingangsbereiches auf 7 Meter, die Erweiterung
der Grundfläche durch Veränderung der östlichen
Wandkonstruktion, und das Versetzen des
Stützpfeilers einschließlich teilweiser Verglasung
des Eingangsbereiches. Gesprächsgegenstand der
kleinen Arbeitsgruppe waren dann vor allem zwei
offen gebliebene Punkte:
der Erhalt des Stellwerkhauses oder zumindest
dessen symbolischer Ersatz durch eine geeignete
Stele und
die zumindest teilweise Unterbauung des Radweges
auf der östlichen Seite des Eingangsbereiches, so
dass es hier nicht zu einer Bebauung von
Erinnerungsorten kommt.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe machten im
Gesprächsverlauf deutlich, dass schon viel erreicht
sei, aber die Verwirklichung dieser beiden Punkte
für sie elementare Bedeutung habe, um letztlich der
Gesamtplanung zustimmen zu können.
Vor diesem Hintergrund vereinbarte die kleine
Arbeitsgruppe mit der Verwaltungsspitze, dass man
ein weiteres Mal auf den Investor zugehen wolle, um
von ihm eine abschließende Einschätzung einzuholen.
Am 05.01.2013 kamen somit erneut im Duisburger
Rathaus die Arbeitsgruppe mit dem Investor, der
Verwaltungsspitze und der Notfallseelsorge zusammen.
Eine weitere Annäherung an die Wünsche und
Erwartungen der Hinterbliebenen und Betroffenen
konnte jedoch nicht erreicht werden.
Der Vorlage ist der Entwurf zur Gedenkstätte als
Anlage beigefügt. Er berücksichtigt viele der
gemachten Anregungen und Wünsche, jedoch nicht die
zwei offen gebliebenen Punkte.
Der Erhalt des Stellwerkhauses wäre aus
verkehrlicher Sicht ohnehin nicht möglich gewesen
wäre, da dieses im Bereich der geplanten und im
Bebauungsplan festgesetzten Haupterschließungsfläche
liegt. Einzig der symbolische Ersatz (Stele) hätte
Inhalt der Annährung sein können.
Die somit geplante Gedenkstätte erstreckt sich von
der bestehenden Treppenanlage inkl. Stützwand bis zu
einer neu zu errichtenden Stützwand parallel zum
geplanten Fuß- und Radweg. Zwischen Weg und dieser
östlichen Stützwand verbleibt ein ca. 1,00 - 1,50 m
breiter Grünstreifen zur Entwässerung des Fuß- und
Radweges sowie zur begleitenden Grünraumgestaltung
des Weges.
Der Eingangsbereich der Gedenkstätte ist auf dem
ursprünglichen Niveau des Karl-Lehr-Tunnels 7,00 m
breit. Er wird jedoch von einer konstruktiv
erforderlichen ca. 1,30 m breiten Stütze
unterbrochen. Der Bereich zwischen Stütze und
westlicher Wand wird durch eine Verglasung
geschlossen, damit Erinnerungsorte nicht permanent
betreten werden.
Die Gedenkstätte ist nach oben hin offen und
erstreckt sich weitläufig und trichterförmig
Richtung Norden. Eine kaskadenförmige Treppe ist
angedacht, sowie die Pflanzung eines Lebensbaumes am
Ende des Weges auf Niveau des Fuß- und Radweges. Die
ursprüngliche Treppe wird erhalten und endet auf dem
Ursprungniveau. Die zur Realisierung der
Erschließungsstraße erforderliche Stützwand wird
zurückversetzt, so dass sich für den Betrachter das
Erscheinungsbild der Treppe nicht verändert.
Bauantrag
Seitens des Investors wurde, entsprechend den mit
den Hinterbliebenen und Betroffen sowie der
Stadtverwaltung verbindlich abgestimmten Anregungen,
ein Bauantrag zur Errichtung der Gedenkstätte sowie
damit verbundener Bauteile (wie z.B.
Brückenkonstruktion zur Errichtung des
Fuß-/Radweges, konstruktive Elemente im Bereich des
Karl-Lehr-Tunnels u.v.m.) eingereicht.
Der eingereichte Bauantrag ist vollständig und
stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes
überein, so dass die Errichtung planungsrechtlich
zulässig ist. Auch die im städtebaulichen Vertrag
festgehaltenen Vereinbarungen sind eingehalten.
Sofern auch keine bauordnungs- und
baunebenrechtlichen Aspekte gegen eine Zulässigkeit
der geplanten Gedenkstätte sprechen, besteht ein
Anspruch auf die Baugenehmigung.
Weiteres Vorgehen
Abschließend ist festzuhalten, dass kein
vollständiger Konsens erreicht werden konnte.
Dennoch ist das Amt für Baurecht und Bauberatung in
seiner Entscheidung nun rechtlich gebunden. Sobald
der Bauantrag genehmigungsfähig (vollständige
Unterlagen) und entscheidungsreif (die Prüfung des
Antrag ist abschließend erfolgt und es bestehen
keine Bedenken) ist, ist die Baugenehmigung zu
erteilen.
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Anträge/Anfragen
Gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Die Linke.
Antrag zur DS 13-0035 Sachstand zur "Loveparade
Gedenkstätte"
Der Rat der Stadt Duisburg begrüßt, dass in einem
intensiven Dialogprozess wichtige Ziele für die
geplante Gedenkstätte zur Erinnerung an die Opfer
der LoveParade 2010 erreicht
werden konnten, und dankt insbesondere dem Investor
sowie den Vertretern der Hinterbliebenen und Opfer
für ihr Engagement zugunsten des gemeinsamen Zieles,
einen würdigen
Gedenkort in Duisburg zu schaffen. Dank dieses
Engagements konnte vieles erreicht wer- den, auch
wenn in zwei Punkten bislang kein Konsens gefunden
wurde. Eine konsensuale Lösung aber liegt im
Interesse aller Beteiligten.
Zu diesem Zeitpunkt, da der Bauantrag für die
geplante Gedenkstätte der Stadt Duisburg
entscheidungsreif und genehmigungsfähig vorliegt,
appelliert der Rat der Stadt Duisburg sowohl an den
Investor als auch an die Vertreter der
Hinterbliebenen und Opfer, den Dialogprozess
fortzusetzen und sich weiteren Gesprächen im
Hinblick auf einen umfassenderen Konsens nicht zu
verschließen.
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24
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Anfrage zum möglichen Ende der
durchgehenden U-Bahn/Straßenbahnverbindung der U79
zwischen Düsseldorf und Duisburg
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24.1
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U-Bahn Tunneltechnik in Duisburg:
Sachstand und aktuelle Planungen
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25
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Entziehung einer
Ehrenbürgerschaft; hier: Paul von Hindenburg
Laut
Duisburger Satzung endet die Ehrenbürgerschaft mit
dem Tod der jeweiligen Person. Damit kann der Rat
nur feststellen, dass die Ehrenbürgerschaft seit dem
Ableben der fraglichen Person erloschen ist.
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26
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Anfrage zum möglichen
Ende der durchgehenden
U-Bahn/Straßenbahnverbindung der U79
zwischen Düsseldorf und Duisburg
Der kurzfristige
Investitionsbedarf beträt 36 Mio. € , der
langfristige Bedarf über 100 Mio. €.Die
Verwaltung will allerdings die Summen
stemmen.
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