Öffentlicher Teil: Beginn 15:00
Uhr - 17:35 Uhr begleitet von Harald Jeschke
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Begrüßung durch Herrn
Bezirksbürgermeister Meyer
Die Tagesordnungspunkte 17,
Vorstellung der Altstadtmaneger) sowie 20 und 21
integrierte Stadtteilentwicklung Hochfeld sowie
Masterplan RheinPark / Rheinort wurden vorgezogen.
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Einführung und Verpflichtung von
Frau Jost, Die Linke. als neues Mitglied der
Bezirksvertretung Mitte durch den
Bezirksbürgermeister
Zunächst gab es die Vorstellung
der Altstadtmanagerin Yvonne Bleidorn und des
Altstadtmanagers Francesco Mannarino - Foto Harald
Jeschke.
"Wit teilen uns für vier Jahre
nach der Ausschreibung im Büro an der Beekstraße 6,
also in der ehemaligen Apotheke, eine halbe Stelle
mit überschneidenden Zeiten, damit wir uns
austauschen können", erklärten beide nach Fragen der
Bezirspolitiker. Die Mutter eines kleinen Sohnes kam
über das Studium in Gießen und Dortmund nun wieder
nach Duisburg.
Francesco Mannarino ist Duisburger Kaufmann. Beide
wollen im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes
Strategien erarbeiten und versuchen, mit allen im
Altstadtbereich angesiedelten Händlern, Unternehmen,
Hauseigentümern sowie mit den engagieren
Bürgern ins Gespräch zu kommen, dies mit einem
ersten Treffen am 27. Juli 2015. "Natürlich werden
wir auch gemeinsam mit allen versuchen, die
Leerstände zu minimieren."
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Beschlussvorlagen
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Sternbuschweg (L 1) in
Duisburg-Mitte
Beschlussentwurf
bei einer Enthaltung
einstimmig angenommen
Zunächste wurde durch
Informatinen ein kleiner Schock ausgelöst:
Die Schweizer Straße, die mit den
esrten Geldern des Konjunkturpaketes II ab 2007
generalsaniert wurde, dann ein paarJahre später
wegen eines großen Schadens an der zentralen
Frischwasserleitung wieder aufgerissen wurde,
muss
erneut aufgerissen werden. "Die notwendigen Arbeiten
sollen schon in den jetzt beginnenden Sommerferien
anlaufen", so Amtsleiter Mitte Ottmar Schuwerak..
"Dann muss mir einmal jemand von
der Verwaltung sagen, wie wir den Bürgern erklären
sollen, dass zum 25. Mal die Schweizer Straße
aufgerissen wird", empörte sich CDU-Sprecher Fredy
Wagemeyer.
"Wir legen in Hinblick auf den
Sternbuschweg und dessen weitere Sanierung großen
Wert in der Baustellen-Koordinierungsstelle darauf,
dass hier nicht eine komplette Nord-Süd-Achse
lahmgelegt wird", will Hendrik Trappmann,
stellvertretender Planungschef der Stadt kein
drohendes verkehrliches Horrorszenario aufkommen
lassen. "Das wird es sicher nicht geben".
Zum Sternbuschweg: Hier wird
aufgrund der vier angekündigten Bauabschnitte - ein
Abschnitt mit gut zwei Jahren Dauer - und der sich
möglicherweise abzeichnenden längeren Kanalarbeiten
in einem Zeitraum von fast zehn Jahren
gedacht.
1. Der Planung für die Umgestaltung des
Sternbuschwegs von Kammerstraße bis Mülheimer Straße
wird zugestimmt.
2. Dem Ausbau des Sternbuschwegs im 1. Bauabschnitt
von Aktienstraße bis südlich der Geibelstraße mit
einem voraussichtlichen Herstellungsaufwand in Höhe
von 550.000,- € wird zugestimmt.
Ausgangssituation /
Problembeschreibung
Der Sternbuschweg ist von seiner Verkehrsbedeutung
eine Hauptverkehrsstraße und hat eine maßgebende
Verbindungsfunktion (Landesstraße L1). Ferner ist
die Straße Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der
Stadt Duisburg und als solche Haupteinsatzweg für
Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr. Des Weiteren dient
Sie als Linienweg der Buslinie 937 mit vier
Haltestellen zwischen Kammerstraße und Mülheimer
Straße. Die vorhandene Fahrbahn zwischen
Kammerstraße und Mülheimer Straße ist geprägt von
Flickstellen ehemaliger punktueller Einbrüche,
Unebenheiten und anderer Deckenschäden.
Neben der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
führt dieses auch zu einer Lärmbelästigung der
Anlieger.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist ein
kurzfristiger Ausbau des betroffenen
Streckenabschnittes dringend erforderlich. Der
Fahrbahnquerschnitt ist mit 9,00 m überbreit.
Beidseitig sind bauliche, nicht benutzungspflichtige
Radwege und Gehwege vorhanden. Der Sternbuschweg hat
einen hohen Geschäftsbesatz, dem mit der Schaffung
von zusätzlichem Raum zum Parken und Liefern / Laden
Rechnung getragen wird.
Der Beginn der Umgestaltung ist
bereits mit dem Abschnitt von Koloniestraße bis
Kammerstraße über das Konjunkturpaket II erfolgt.
Planung / Ausbau
Der Straßenquerschnitt wird von Kammerstraße bis
südlich Geibelstraße entsprechend dem bereits mit
dem Konjunkturpaket II hergestellten Bereich von
Koloniestraße bis Kammerstraße umgestaltet. Auf der
westlichen Seite wird soweit möglich Längsparken mit
Grünflächen hergestellt, wobei die für den
Verkehrsfluss erforderlichen Linksabbiegefahrspuren
Vorrang haben. Im weiteren Verlauf bis zur Mülheimer
Straße wird, soweit es der zur Verfügung stehende
Straßenraum zulässt, ebenfalls auf einer
Straßenseite Längsparken angeordnet.
Die Fahrbahn wird auf der gesamten Länge erneuert.
Dies geschieht abschnittsweise, zum größeren Teil
nach dem vorlaufenden Kanalneubau. Die vorhandenen
Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Die
Radwege werden zum Teil erneuert. Die Gehwege
bleiben zum Großteil erhalten, nur an den
Einmündungen bekommen diese die notwendigen
Absenkungen. Die Flächen hinter den Gehwegen auf der
östlichen Seite bleiben ebenfalls erhalten, wie auch
die vorhandenen Mittelinseln.
Der Ausbau beginnt in diesem Jahr mit dem
Abschnitt von Aktienstraße bis südlich Geibelstraße.
Hier ist kein Kanalbau in offener Bauweise
erforderlich. Die weiteren Abschnitte
folgen dann den vorlaufenden Kanalbauarbeiten,
zuerst von Aktienstraße bis Oststraße und
anschließend bis zur Kammerstraße. Zuletzt erfolgt
der Ausbau im nördlichen Abschnitt zwischen
Geibelstraße und Mülheimer Straße.
Stellungnahme der Feuerwehr Duisburg
Aufgrund der Lage des Sternbuschwegs im
Vorbehaltsnetz der Stadt lehnt die Feuerwehr den
geplanten Ausbau mit der daraus resultierenden
Einengung der Fahrbahn auf 6,50 m ab. Ebenso wie
alle bereits vorhandenen Bushaltestellen als Buskaps
und die vorhandenen Mittelinseln.
Stellungnahme der Straßenbaubehörde:
Die geplante Fahrbahnbreite von 6,50 m basiert auf
den gültigen Rechtsvorschriften und Richtlinien für
zweistreifige Hauptverkehrsstraßen sowie auf den
Festlegungen zum Vorbehaltsnetz. An allen Kreuzungen
und Einmündungen werden Aufweitungen für die
abbiegenden Fahrzeuge geschaffen, um den fließenden
Verkehr nicht zu behindern. Die Mittelinseln sind
Bestand, d. h. die Anlage dieser erfolgte
entsprechend vergangener Beschlüsse. Die
Bushaltestellen werden in ihren jetzigen Lagen
barrierefrei umgebaut. Auch hier wird die bestehende
Situation nicht verändert.
Abwägung: Die Belange der Rettungsdienste und die
Ansprüche der Straßenbaubehörde sind nicht
gegeneinander abzuwägen. Sowie einerseits die
Feuerwehr im Einsatzfall ggf. mehrmals täglich für
wenige Sekunden auf eine freie und zügige Durchfahrt
der Straße angewiesen ist Seite 4 Drucksache-Nr.
15-0405 Datum 04.05.2015 um an ihren Einsatzort zu
gelangen, wird andererseits durch den reduzierten
Fahrbahnquerschnitt und die vorhandenen Mittelinseln
die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und den
Radverkehr ganztägig, auch im Hinblick auf den hohen
Geschäftsbesatz, deutlich erhöht.
In beiden Fällen geht es um Fragen der Sicherheit
und die Rettung von Menschenleben. Beide Belange
verfolgen das unteilbare Wohl des Bürgers. Aufgrund
der deutlichen allgemeinen Verbesserung der
Verkehrssicherheit, insbesondere für die schwächeren
Verkehrsteilnehmer, wird dem hier zu Grunde
liegenden Ausbau des Sternbuschwegs der Vorrang
gegenüber den auch verständlichen Einwendungen der
Feuerwehr eingeräumt.
Kosten
Die Baukosten / Honorarkosten für die Durchführung
des 1. Bauabschnittes betragen
Straßenbau 485.000,- €
Markierung 10..000,- €
Begrünung 5.000,- €
Summe Baukosten 500.000,- €
zuzügl. Honorarkosten 50.000,- €
Gesamtkosten nachrichtlich: 550.000, - €
Anliegerbeiträge
Die Fahrbahn im Sternbuschweg befindet sich in
diesem Abschnitt in einem erneuerungsbedürftigen
Ausbauzustand. Die geplante Erneuerung im Vollausbau
ist somit beitragsfähig im Sinne des § 8
Kommunalabgabengesetz.
Die Rückeinnahmen durch Anliegerbeiträge
betragen rd. 133.000,- €.
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Öffnung der Einbahnstraßen für
den gegenläufigen Radverkehr in der Innenstadt im
Bereich zwischen Friedrich-Wilhelm-Straße,
Mercatorstraße, Kremerstraße, Plessingstraße und
Steinsche Gasse
Ein Antrag zur Beschlussvorlage von Konrad Junkers,
die Fürstenstraße, Galenkampstraße, Güntherstraße,
Hohe Straße, Krummacherstraße (zwischen
Realschulstraße und Düsselddorfer straße, sowie die
Kölner straße (zwischen Realschulstraße und
Wittekindstraße) nicht dafür vorzusehen und
lediglich die Grünstraße (zwischen
Realschulstraßeund Plessingstraße) und die
Wittekindstraße dafür vorzusehen,
wurde bis auf die Stimmen
der Grünen (Enthaltung bei den Linken) angenommen.
"Es ist einfach zu gefährlich.
Ich bin mit dem Rad alle Straßen abgefahren und
wusste bei einem entgegenkommenden Fahrzeug nicht,
was ich tun sollte", so Konrad Junkers. Dem
pflichtete Ulrich Martel (AfD) als Anwohner des
Bereichs absout bei. Auch ein anwesender Bürger
konnte über einen solchen Vorschlag des
gegenläufigen Radverkehrs in diesen Straßen nur den
Kopf schütteln.
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Bezirkssportanlage (BSA) Wedau I
im Sportpark Duisburg,
Umwandlung eines Tennenspielfeldes in ein
Hockey-Kunstrasenspielfeld durch den Club Raffelberg
e. V.
Betriebsausschuss DuisburgSport hat schon
einstimmig zugestimmt,
die BV Mitte schloss sich an.
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KGS Goldstraße, Goldstraße 7 - 9,
47051 Duisburg hier: Sanierung der Pausen-WC-Anlage einstimmig
verabschiedet
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Dauerhafte Erteilung der
Betriebserlaubnis der städtischen
Kindertageseinrichtungen hier: Stadtbezirk Mitte bei
einer Enthaltung (Linke)einstimmig verabschiedet
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Mercator-Gymnasium, Musfeldstr.
152 - 154, 47053 Duisburg hier: Sanierung der
Pausen-WC-Anlage einstimmig
verabschiedet
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Kindertageseinrichtung Kalkweg
144e 47055 Duisburg hier: Dachsanierung
einstimmig verabschiedet
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Erlass der Rechtsverordnung des
Bodenschutzgebietes Duisburg Süd
Nach Antrag von Dr.
Lothar Tacke (SPD) einstimmig als 1. Lesung
verabschiedet
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Eingabe nach § 24 GO NRW hier:
Petent Bürgerverein Neuenkamp e. V. Sascha
Westerhoven einstimmig
verabschiedet
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Mitteilungsvorlagen
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat April 2015 Kenntnisnahme
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Mai 2015 Kenntnisnahme
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Übersicht - Flächen für die
Wohnbebauung Kenntnisnahme
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Herrichtung, Ausstattung und
Betrieb eines Asylbewerberheimes hier: Umnutzung
ehemaliges Schulgebäude Paul-Rücker-Str. 36 in 47059
Duisburg-Neuenkamp nach Antrag von Dr. Tacke
(SPD)
einstimmig bei Enthaltung
der FDP verabschiedet
Der Antrag des SPD-Politikers:
"Sobald die Schule renoviert ist muss das
Turnhallenprojekt für Asylbewerber sofort beendet
werden, damit es wie im Fall der Werthauser Straße,
keine Diskriminierungen geben kann. Die Turnhalle
ist dann unverzüglich wieder dem Sport zuzuführen."
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Mündliche Mtteilungen des
Bezirksbürgermeisters
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17
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Mündliche Mitteilungen der
Verwaltung
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Nachtrag
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17.1
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Mündliche Mitteilungen der
Verwaltung: Vorstellung der Altstadtmanagerin: Frau
Yvonne Bleidorn / des Altstadtmanagers: Herrn
Francesco Mannarino als ersten
Tagesordnungspunkt vorgezogen - siehe oben
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Beschlussvorlagen
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Parkraumbewirtschaftung in
DU-Neudorf (Nord + Süd)
Beschlussentwurf
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das
Parkraumbewirtschaftungskonzept 2015 für die ZONE N2
umzusetzen.
Die Mehrheit stimmte dafür,
FDP-Vertreter Frank Albrecht lehnte ab und die Linke
(Frau Jost) enthielt sich
CDU-Sprecher Wagemeyer
empörte sich darüber, dass er schon vor langer Zeit
moniert hatte, dass die Neudorfer Bürger mehr zahlen
müssen als die Besucher der Innenstadt, die
Verwaltung aber bisher keine Reaktion zeigte.
Frau Jost (Linke) empfahl
sogar in Hinblick auf die Weihnachtszeit mit dem
stark besuchten Weihnachtsmarkt die Parkgebühren
komplett zu streichen.
Problembeschreibung / Begründung
Das Wohnquartier, welches direkt an den Ostausgang
des Hauptbahnhofes angrenzt, erfährt täglich eine
sehr große Parkraumnachfrage. Einerseits sind viele
Bewohner auf das öffent- liche Parkplatzangebot
angewiesen, weil nicht genügend private Stellplätze
vorhanden sind und auch nicht nachträglich
hergestellt werden können. Andererseits verleitet
das bis dato unbewirtschaftete Parkplatzangebot
Bahnreisende, die täglich pendeln oder die mit der
Bahn und/ oder mit dem Flugzeug längerfristig
verreisen, ihr Fahrzeug in diesem Wohnquartier ab-
zustellen.
Dazu kommt die tägliche PP-Nachfrage durch die
Berufsschüler und an Marktta- gen die PP-Nachfrage
durch die Marktbeschicker, die Marktmitarbeiter und
die Marktkunden. Seit der Umsetzung der
kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung in der
direkt angrenzen- den Parkzone N1 erfahren die noch
unbewirtschafteten Straßenabschnitte im direkten Um-
feld der Fußgängerzone Oststraße ganztägig eine
deutlich angespanntere Parkraumsituation, weil die
Beschäftigten und Kunden der Oststraße in dem
Bereich heute noch die Mög- lichkeit nutzen, ihr
Fahrzeug kostenlos und langfristig abzustellen.
Parkplätze stehen nur zum Kurzzeitparken zur
Verfügung. Für die direkten Anwohner hat sich damit
die Parkraumsituation noch weiter verschärft. Mit
der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes
mittels Parkscheibe (Parkdauer max. 90 Minuten,
Bewohner ausgenommen) soll das Mobilitätsverhalten
der Langzeitparker, die nicht in dem Quartier
wohnen, verändert werden. Durch ihre Verdrängung aus
der ZONE N2 wird der Wohnstandort Neudorf eine
Aufwertung erfahren. Außerdem wird damit auch den
Kunden und Besuchern der in dem Quartier ansässigen
Praxen und Gewerbebetriebe tagsüber wieder mehr
Parkraum zur Verfügung stehen. Innerhalb von 90
Minuten können in der Regel die meisten Erledigungen
und Besorgungen abgewickelt werden. Für Fremdparker
mit längerfristigem Parkbedarf stehen zukünftig in
der ZONE N2 kostenpflichtig bewirtschaftete
PP-Angebote bereit.
Einrichtung von
Bewohnerparkzonen für die ZONE N2 in Neudorf
Das Quartier zwischen Ostausgang des Hauptbahnhofes,
Oststraße, Sternbuschweg und Koloniestraße angrenzend an
die schon seit einigen Jahren eingerichtete Parkzone N,
unterliegt einem zunehmend großen Parkdruck.
Unterschiedliche Nutzergruppen belegen das bisher
unbewirtschaftete, kostenfreie Parkplatzangebot in diesem
Wohnquartier. Für Bewohner, die auf das öffentliche
Parkplatzangebot angewiesen sind, wird es daher zunehmend
schwieriger, wohnungsnah einen Parkplatz zu finden.
Seit der Umsetzung der kostenpflichtigen
Parkraumbewirtschaftung in der angrenzenden Parkzone N1
erfahren die noch unbewirtschafteten Straßenabschnitte im
direkten Umfeld der Fußgängerzone Oststraße ganztägig eine
deutlich angespanntere Parkraumsituation, da die
Beschäftigten und Kunden dort noch die Möglichkeit nutzen,
ihr Fahrzeug kostenlos und langfristig abzustellen. Die
Inanspruchnahme der Otto-Keller-Straße als provisorischer
Fernbusbahnhof schränkt dazu das öffentliche
Parkplatzangebot am Ostausgang des Hauptbahnhofs ein und
die wenigen verbliebenen öffentlichen Parkplätze stehen
nur zum Kurzzeitparken zur Verfügung.
Mit der
Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes durch das
Auslegen der Parkscheibe mit einer Parkdauer von 90
Minuten, Bewohner mit einem Parkausweis sind hiervon
ausgenommen, soll das Mobilitätsverhalten der
Langzeitparker, die nicht in dem Quartier wohnen,
verändert und somit der Wohnstandort Neudorf für die
Anwohner wieder attraktiver werden. Auch den Kunden und
Besuchern der in dem Quartier ansässigen Praxen und
Gewerbebetriebe steht damit wieder mehr Parkraum zur
Verfügung. Innerhalb von 90 Minuten können in der
Regel die meisten Erledigungen und Besorgungen abgewickelt
werden. Für Fremdparker mit längerfristigem Parkbedarf
sollen jedoch zukünftig auch in der ZONE N2
kostenpflichtig bewirtschaftete Parkplätze in der
Bismarckstraße und im Schemkesweg angeboten werden. Diese
Parkplätze können Bewohner mit Parkausweis N 2 kostenfrei
nutzen. Am Neudorfer Markt sollen ebenfalls
kostenpflichtige Parkplätze für Parksuchende angeboten
werden, denen die 90 Minuten nicht reichen. Die
Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes wird zur
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Mitte vorgelegt.
Die Beschlussvorlage kann im Ratsinformationsportal der
Stadt Duisburg im Internet unter der DS-Nr. 15-0527
eingesehen werden.
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19
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Stadterneuerung
hier: Städtische Richtlinien zum Verfügungsfonds
"Altstadt-Süd"
hier: Förderantrag für die "Evaluation" im Rahmen
des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt
Duisburg (IHI)
einstimmig angenommen
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Integrierte Stadtteilentwicklung
Duisburg-Hochfeld
hier: Fortschreibung des integrierten
Handlungskonzeptes Hochfeld
Bei Enthaltung der AfD
einstimmig angenommen
Alle fanden es schön, dass nach
so langen Jahren des Wartens endlich etwas umgesetzt
werden soll. Diskussion gab es um "interkulturelle
Gärten", die Dr. Tacke von der SPD gern verbannt
sähe, es gab aber anderer Auffassungen. Dr. Tacke
stellte am Ende der Diskussion keinen Antrag gegen
interkulturelle Gärten, um das Konzept zur
Beschlussvorlage nicht zu torpedieren. Heiner
Maschke von der EG DU verwies auf die Zusammenarbeit
mit Nijmwegen ganz speziell zu diesem Thema.
Einig war man sich aber, das
genau darauf geachtet werden muss, was bei der
Umsetzung von Maßnahmen mit der Bodenbelastung (sehr
viel Cadmium) ist.
"Kinder sollen im Sandkasten
unbeschwert spielen können", so Gisela
Schnelle-Parker.
Heiner Maschke von der Entwicklungsgesellschaft
Duisburg wies auf schon viele Projekt hin, die schon
angestoßen wurden - auch durch die Förderung mit
Mitteln durch das Projekt "soziale Stadt". So
werde an einem der größten Wochenmärkte der Stadt
der Bunker am Hochfelder Markt durch diese
Fördergelder endlich abgerissen, wird es durch
Einzelprojekte mit sehr unterschiedlichen
Gruppierungen Hochfelds viele Aufwertungen geben.
Dazu gehört auch die Begrünung
vieler Stellen, barrierefreie Zugänge zum ÖPNV,
Radwegebau. Dies alles auch im Rahmen der
Städtebauförderung in Hinblick auf nachhaltige
Quartierentwicklung, Zusammenleben, Ökonomie und
Arbeitsmarkt.
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"Masterplan RheinPark / RheinOrt"
- Duisburg-Hochfeld
Beschlussvorlage
1. Der „Masterplan RheinPark /
RheinOrt“ stellt den Handlungsrahmen für die weitere
Entwicklung der Fläche des ehemaligen
Walzdrahtwerkes in Duisburg-Hochfeld dar. Er ist im
Zuge des weiteren Arbeitsprozesses als
städtebauliche Rahmenplanung zu konkretisieren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des
„Masterplans RheinPark / RheinOrt“ die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung
des Gebietes Hochfeld – „RheinOrt“ zu schaffen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 1154 – Hochfeld – „Quartier
Hochfeldallee“ wird unter der neuen
Gebietsbezeichnung – Hochfeld – „RheinOrt“
fortgeführt.
Entwurf Arcelor/Mittal - Dress&Sommer
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Nein der AfD, Enthaltung der
FDP - mehrheitlich angenommen
In der Sache gab es Kritik wegen
des Namens. Hendrk Trappmann stellvertretender
Planungschef, wies aber darauf hin, dass der
Gelände-Eigentümer des ehemaligen Walzdrahtwerkes
ArcelorMittal Hochfeld AG hier einen europaweiten
Wettbewerb zur Entwicklung des Gebietes und
zusätzlich eine Marketingfirma eingebunden hat, um
auch über den Namen zu entscheiden.
Da "Rheinpark" schon besetzt ist, aber die Rheinlage
absolut dominirend ist, entstand der Name
"Rheinort", über den man ja streiten kann.
Es wird aber auch ein Ideenwettbewerb
ausgeschrieben, um ähnlich wie im Innenhafen eine
Blockrandbebauung anzugehen, die alle
Wohnqualitäten, die des Verweilens oder
Spielmöglichkeiten für Kinder bieten soll. Duisburg
am Rhein soll wie in den ersten Plänen Anfang der
2000er Jahre hier ganz besonders zum Tragen kommen.
Masterplan „RheinOrt“ eröffnet neue Perspektiven für
Hochfeld
25.9.2000: Mit der DS
1288 vom 16.8.2000 stimmte der Rat der Stadt der
städtebaulichen Zielplanung „Langfristige Vision“
und damit dem „Grünen Ring“ als Handlungsrahmen
künftiger Entwicklungen zu (im Zusammenhang mit der
Beschlussfassung zur Bewerbung um die Durchführung
der Bundesgartenschau Duisburg 2011).
5.3.2001: Mit der DS 1959 fasste der Rat der Stadt
den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
2103, - Hochfeld / Wanheimerort -
2.12.2003: Genehmigung der Änderung des
Gebietsentwicklungsplans (GEP) durch Erlass des
Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
NRW. Umwandlung von „Flächen mit gewerblicher und
industrieller Nutzung - GIB“ in „Allgemeine
Siedlungsbereiche - ASB“.
8.12.2003: Aus dem in
der Summe seiner Einzelprojekte umfangreichen und
damit langfristig angelegten Ziel „Grüner Ring“
wurde unter dem Begriff „Duisburg an den Rhein“ eine
erste, mittelfristig umsetzbare Handlungsstrategie
entwickelt. Es zeichnete sich ab, dass der Rhein
über brachgefallene Industrie- und Bahnflächen aus
der Innenstadt heraus erreichbar und mit dem
RheinPark sogar der Ausbau einer ersten Teilfläche
möglich wurde.
Mit der DS 5896 vom 26.11.2003 beauftragte der Rat
der Stadt die Verwaltung mit der baureifen Umsetzung
des Entwicklungszieles „Duisburg an den Rhein“ sowie
der Rahmenplanung zum RheinPark.
13.12.2004: Da die Walzdrahtproduktion von
ArcelorMittal (ehemals Ispat, ehemals MittalSteel)
mit dem Neubau einer Drahtstraße von Hochfeld nach
Ruhrort verlagert werden sollte, stellte der
Rahmenplan RheinPark auf dem Werksgelände unter dem
Thema „Wohnen, Arbeiten und Erholen“ die Konzeption
eines neuen Stadtquartiers für Büro- und Wohnnutzung
mit einer großzügig dimensionierten öffentlichen
Parkanlage am Rheinufer dar. Mit der Sicherung der
Finanzierung durch die Förderung des Landes NRW über
das Programm „Stadterneuerung - Soziale Stadt“ sowie
das „Ökologieprogramm Emscher Lippe - ÖPEL“ wurde
europaweit ein Planungswettbewerb ausgelobt.
Mit der DS 04-0457 vom 17.11.2004 folgte der Rat der
Stadt der Wettbewerbsjury und stimmte der
Beauftragung des Siegerbüros Atelier Loidl in
Arbeitsgemeinschaft mit TOPOS aus Berlin für die
Planungen RheinPark zu. 20.2.2006: Mit Vorliegen des
Entwurfes stimmte der Rat dann mit der DS 06-0108
vom 17.1.2006 dem Ausbau des 1. Bauabschnitts
RheinPark in Höhe von 37,525 Mio € zu. 2009 und
2010: Dieser Bauabschnitt wurde in zwei Schritten,
2009 der innere Parkteil und 2010 die Uferpromenade,
der Öffentlichkeit übergeben.
4.10.2010: Mit der DS 10-1436/1 aktualisierte der
Rat der Stadt, aufgrund des fortgeschrittenen
Projektstandes, den Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan mit der neuen Bezeichnung Nr. 1154
Hochfeld, -Quartier Hochfeldallee“ und der
Festlegung eines geringfügig geänderten
Geltungsbereiches.
Ab 2010: „Masterplan RheinPark / RheinOrt“ Das 58 ha
große Areal auf dem rechten Hochufer des Rheins,
zwischen der Brücke der Solidarität und dem
Kultushafen, wird, nach über 160 Jahren
schwerindustrieller Nutzung, zukunftsorientiert
entwickelt. Ziel ist es, ein attraktives,
multifunktionales Stadtquartier mit den Funktionen
Arbeiten, Bildung, Wohnen sowie Freizeit und
Erholung zu schaffen. In Zusammenarbeit mit der
„Projektgesellschaft zur Umnutzung des Standortes
Hochfeld“ des Flächeneigentümers ArcelorMittal
Hochfeld AG wurde der als Anlage dieser Drucksache
„Masterplan stadtgestalterische und –strukturelle
Vorgaben, deren Festsetzung, unter dem Vorbehalt der
verfahrensbedingten Prüfungen, im Bebauungsplan
angestrebt wird.
Aus Prestigegründen wurde zwischenzeitlich der
Begriff „Quartier Hochfeldallee“ für die
städtebauliche Entwicklung im Planungsbereich durch
den Begriff „RheinOrt“ ersetzt. Mit dem Masterplan
können alle relevanten strategischen
Entwicklungsvorgaben der Stadt Duisburg umgesetzt:
werden: Die Entwicklung Duisburgs / der Schaffung
eigenständiger, hoher Qualität für Arbeiten,
Bildung, Wohnen, Freizeit und Erholung.
Einwohnerförderung Wohnungsangebot für
einkommensstarke Haushalte und junge Familien.
Markenbildung eines regional und überregional
bedeutsamen Wohn Wirtschaftsstandortes in direkter
Wasserlage mit besonderen städtebaulichen und
städtischen Qualitäten. Impulsprojekt für den
Stadtteil. Ressourcenschonende Wiedernutzung einer
Stärkung des Siedlungskerns, der Umsetzung der
Innenstadt attraktiven über multifunktional Hochfeld
an den Rhein.
Infrastruktur und des Wirtschaftsstandortes.
Verbundmaßnahmen im „Emscherdelta“ des „Masterplan
Emscher Landschaftspark 2010“.
Drehkreuz von überregionaler Bedeutung im
„Radschnellweg Ruhr“.
Verbinden von Innenstadt, Erholungsraum Rhein sowie
den linksrheinischen Stadt und Erholungsräumen.
Zu 1.) Der „Masterplan RheinPark / RheinOrt“ ist ein
stadtfunktionales und städtebauliches Konzept. Es
soll abschnittsweise und themenbezogen weiter
ausgearbeitet und konkretisiert sowie Zu 2.und 3.)
gemeinsam mit dem Flächeneigentümer ArcelorMittal
umgesetzt werden.
Die städtebauliche Entwicklung der Fläche soll unter
der Gebietsbezeichnung „RheinOrt“ weiter geführt
werden. Im weiteren Verfahren ist der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes 2103 aufzuheben. Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 1154 soll auf Grundlage
des „Masterplans RheinPark / RheinOrt“ fortgeführt
werden. Dabei ist die ehemalige Gebietsbezeichnung
„Quartier Hochfeldallee“ durch „RheinOrt“ zu
ersetzen.
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Mitteilungsvorlagen
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Investitionsmaßnahmen 2015 Kenntnisnahme
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