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Beschlussvorlagen |
1 |
Haushalt 2010 25-minütige
Rede von Oberbürgermeister Adolf Sauerland |
2 |
Stellenplan 2010 und Personalausgaben 2010
einstimmig |
3 |
Niederschrift über die öffentlichen Sitzung des
Rates der Stadt vom 7.12.2009 |
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weitere Beschlussvorlagen |
4 |
Beschlussfassung über Ausschussvorlagen |
5 |
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2009 gemäß §
81 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Änderung des § 5: Kredite zur
Liquiditätssicherung
Städtetag und Haushaltssicherungskonzept
Problembeschreibung / Begründung
In der am 08.12.2008 mit DS 08-1750/7 vom Rat der
Stadt beschlossenen Haushaltssatzung 2009 ist der
Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, auf
1.650.000.000 EURO festgesetzt worden. Auf der
Grundlage dieser Ermächtigung ist die Stadt
berechtigt, jeweils bei Bedarf innerhalb des
Haushaltsjahres die notwendigen (Kassen-)Kredite zur
Aufrechterhaltung der Liquidität aufzunehmen. Die
Gesamthöhe dieses vom Rat der Stadt im § 5 der
Haushaltssatzung festgesetzten Kreditrahmens darf
dabei nicht überschritten werden. Die
Inanspruchnahme des Kassenkreditrahmens richtet sich
nach der jeweiligen Liquiditätslage in der
Stadtkasse und wird hauptsächlich durch die Aufnahme
von Tagesgeldern bei verschiedenen Kreditinstituten
realisiert.
Die aktuelle Entwicklung und die Prognosen zur
voraussichtlichen Kassenliquidität in den nächsten
Monaten lassen befürchten, dass der o.g.
Höchstbetrag für notwendige
Liquiditätsverstärkungsmaßnahmen nicht mehr
ausreicht, sodass die (rechtlich unzulässige) Gefahr
der Überschreitung der momentanen satzungsmäßigen
Ermächtigungsgrundlage besteht.
Die Ursachen hierfür liegen im Wesentlichen an den
als Folge der Wirtschaftskrise eklatant
ausgefallenen Ertragszuflüssen, insbesondere bei der
Gewerbesteuer, die in dieser Höhe nicht voraussehbar
waren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
bisherige Festsetzung des Kassenkreditrahmens in der
Haushaltssatzung 2009 auf Liquiditätsprognosen und
Schätzungen beruht, die bereits in der zweiten
Hälfte des Jahres 2008 im Zusammenhang mit der
Erstellung des Haushaltsentwurfes 2009 angestellt
werden mussten.
Damit einhergehend wird für das abgelaufene
Haushaltsjahr mit einer drastischen Verschlechterung
des Jahresdefizits im Ergebnishaushalt gerechnet,
was sich zwangsläufig durch eine erhöhte
Inanspruchnahme des Kassenkreditvolumens im
laufenden Jahr niederschlagen wird. In der vom
Oberbürgermeister am 30.12.2009 gemäß § 80 Absatz 1
GO NRW bestätigten Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2010, die in der heutigen Sitzung dem
Rat der Stadt mit DS 09-1906 zugeleitet wird, ist
daher im § 5 der Höchstbetrag der Inanspruchnahme
von Liquiditätskrediten dem aufs gesamte Jahr
geschätzten neuen Bedarf entsprechend auf
2.100.000.000 EURO festgesetzt worden. Nach der
derzeitigen Terminplanung soll der Rat der Stadt am
22.3.2010 abschließend über die endgültige
Haushaltssatzung 2010 beschließen.
Bis zum Ratsbeschluss über die neue Haushaltssatzung
2010 gilt gemäß § 89 Absatz 2 GO NRW die „alte“
Ermächtigung aus der Haushaltssatzung 2009 weiter.
D.h., für die kommenden Wochen und Monate stünden
der Stadt lediglich die o.g. ursprünglich
festgesetzten 1.650.000.000 EURO als satzungsmäßiger
Höchstbetrag für Kassenkreditaufnahmen zur
Verfügung, der aber nach derzeitigem Stand der
Erkenntnisse nicht mehr ausreichend sein wird.
Es besteht somit die Notwendigkeit, die
Kassenkreditermächtigung aus der Haushaltssatzung
2009 quasi „im Vorgriff“ auf die neue
Haushaltssatzung 2010 nachträglich anzuheben.
Sinnvollerweise sollte die Neufestsetzung des
Kassenkreditrahmens in der Nachtragssatzung dann
allerdings bereits mit dem Betrag der neuen
Haushaltssatzung 2010 übereinstimmen, damit bis zum
Beschluss über die endgültige Haushaltssatzung 2010
zu keinem Zeitpunkt formal rechtliche Probleme bei
den notwendigen Liquiditätssicherungsmaßnahmen
entstehen.
Nach § 81 Absatz 1 GO NRW ist die Änderung der
Haushaltssatzung nur durch eine
Nachtragssatzung möglich.
Da es sich hier lediglich um eine interne zeitlich
unaufschiebbare Maßnahme zur Sicherung der
Kassenliquidität handelt und darüber hinaus keine
weiteren - dem Etatrecht des Rates unterliegenden -
haushaltsrechtlichen Ermächtigungen verändert
werden, kann auf das formale vorlaufende Verfahren
für das Zustandekommen einer Nachtragssatzung
(Bezirksvertretungs-
/Fachausschussberatungen/Offenlegungsverfahren und
Einwendungsfristen etc.) verzichtet werden.
Es wird daher empfohlen, der als Anlage zu dieser DS
beigefügten Nachtragssatzung 2009 mit einer
entsprechenden Änderung des § 5 zuzustimmen.
Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung der Stadt Duisburg für das
Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.
NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Duisburg mit
Beschluss vom 25.01.2010 folgende Nachtragssatzung
zur Haushaltssatzung 2009 vom 08.12.2008 erlassen:
§ 1
Ergebnisplan und Finanzplan
Die bisherigen Festsetzungen der Gesamtbeträge im
Ergebnisplan und Finanzplan werden nicht geändert.
§ 2
Kreditermächtigung für Investitionen
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
Die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen
Rücklage wird nicht geändert.
§ 5
Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen,
wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von
1.650.000.000 EUR um 450.000.000 EUR erhöht und
damit auf 2.100.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 7 Haushaltssicherungskonzept
§ 8 Bildung von Budgets
§ 9 Flexible Haushaltsführung
§ 10 Weitere Regelungen
Die bisherigen Regelungen und Festsetzungen werden
nicht geändert.
- nach einer intensiven, 40-minütigen Diskussionen wurde der Antrag gegen die
Stimmen der SPD/BL, bei Enthaltung der Linke,
angenommen
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6 |
Beanstandung eines Ratsbeschlusses; hier: Beschluss
vom 16.06.2008 (DS 08-1149) zur Anhebung der
mandatsabhängigen Zuschüsse für den
Fraktionsgeschäftsbedarf
- auf Antrag der SPD mehrheitlich (SPD, Linke, Grüne,
FDP) von der Tagesordnung genommen |
7 |
Gesellschafterversammlung der Klinikum Duisburg GmbH
(Klinikum GmbH) hier: Wirtschaftsplan 2010
- mehrheitlich angenommen (Linke: Nein) |
8 |
Gesellschafterversammlung der Revierpark
Mattlerbusch GmbH (RPM GmbH) hier: Wirtschaftsplan
2010
- einstimmig (Enthaltung: Linke, FDP) |
9 |
Gesellschafterversammlung der Deutsche Oper am Rhein
Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg GmbH (DOR)
hier: Jahresabschluss 2008/2009
- einstimmig (Enthaltung: Linke) |
10 |
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
zum 31.12.2008 für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Einkauf und Service Duisburg (ESD)
- einstimmig (Enthaltung: Linke, FDP) |
11 |
Wirtschaftsplan 2010 des Einkauf und Service
Duisburg (ESD)
- einstimmig |
12 |
Erste Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme
des Rettungsdienstes der Stadt Duisburg und
Gebührenerhebung (Krankenkraftwagensatzung)
Die derzeit gültigen
Gebührentarife der Krankenkraftwagensatzung wurden
am
12. Juli 2004 mit Wirkung zum 31. Juli 2004 durch
den Rat der Stadt beschlossen.
Die zwischenzeitlich eingetretene Kostenentwicklung
hat eine Anpassung des
Gebührentarifs erforderlich gemacht.
Die Steigerung der Kosten beruht insbesondere auf
der Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes, der am 10.12.2007 mit
der Drucksache 07-1761 durch
den Rat der Stadt nach Erörterung mit den
Hilfsorganisationen, den sonstigen
Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen und
den Verbänden der
Krankenkassen beschlossen wurde, welche u. a. dazu
geführt hat, dass
1. die technischen Veränderungen berücksichtigt
sind, um den
Anforderungen bei der Disposition, dem
Notfallmanagement und dem
Standard bei der Notrufabfrage gerecht zu werden,
2. die Zahl der in der Notfallrettung eingesetzten
RTW unter Mitwirkung
(§13 RettG) der Hilfsorganisationen mit 14 RTW
richtig bemessen ist,
3. die Standorte der Rettungswachen so gelegen sind,
dass die Hilfsfrist von
8 Minuten in über 90 % aller Einsätze im gesamten
Stadtgebiet
eingehalten werden kann,
4. 90 % des von der Feuerwehr wahrgenommenen
Krankentransports
gemäß § 13 RettG von den Hilfsorganisationen
übernommen wird,
5. die Vorsorge für ein mögliches
Großschadenereignis oder für Massenerkrankungen
durch Bereitstellen einer medizinisch-technischen
Ausstattung
und eines Einsatzkonzeptes getroffen ist,
6. der gesetzlichen Verpflichtungen zur Bestellung
einer Leitenden Notärztin/
eines Leitenden Notarztes nachgekommen wird,
7. die im Rettungsdienst der Stadt Duisburg
eingesetzten Rettungsmittel und
deren medizinisch-technische Ausstattung dem Stand
der Technik entsprechen
und im Abstand von 5 bzw. 7 Jahren unter Beachtung
des
Investitionsplans ersetzt werden,
8. die genannten Investitionen zur Unterhaltung des
Rettungsdienstes in den
Haushalt eingestellt werden müssen.
Daneben wirken sich insbesondere folgende Positionen
Kosten steigernd aus:
• Die Kosten für die Einbindung der
Hilfsorganisationen in den öffentlichen
Rettungsdienst sind aufgrund gestiegener
Beschäftigungstarife auf jährlich
2.734.214 EUR angestiegen.
• Die Personalkosten haben sich aufgrund der
Reduzierung der
Wochenarbeitszeit von 54 auf 48 Stunden pro Woche
und eines dadurch
geänderten Funktionsstellenfaktors beim
Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr
erhöht. Dies hat zur Folge, dass das Personal von
104,75 Mitarbeitern auf
116,75 Mitarbeiter aufgestockt werden musste.
• Des Weiteren ist ein Anstieg der kalkulatorischen
Kosten zu vermerken. Der
Anlagenbestand im Bereich Rettungsdienst hat sich
sowohl durch Austausch
von landesgeförderten Rettungsmitteln nach Auslaufen
der Förderung durch
eigene Fahrzeuge als auch durch die Preisentwicklung
und technische
Anpassung der Ausstattung in den letzten Jahren
kontinuierlich erhöht.
Entsprechend sind die kalkulatorischen
Abschreibungen und Zinsen
gestiegen.
• Die einkalkulierten Mieten und Betriebskosten
erhöhen sich durch die
allgemeine Steigerung der Kaltmieten und
Betriebskosten sowie durch den
Neubau der Feuer- und Rettungswache Homberg.
- einstimmig |
13 |
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan des
Amtes 3700 (Feuerwehr und Zivilschutzamt) im
Haushaltsjahr 2009
- einstimmig |
14 |
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen für die
Amtszeit ab 01.04.2010
- einstimmig (Enthaltung: Grüne) |
15 |
Investitionskostenzuschüsse beim "Ausbau U3"
Übernahme des Trägeranteils
- einstimmig |
16 |
Einbindung des Beirates für Stadtgestaltung in die
entsprechenden politischen Gremien
Gestaltungsbeirat BEST Duisburg
- einstimmig |
17 |
Statusbericht 2009 zum Konzept Ruhr -
Beitrag der Stadt Duisburg zur nachhaltigen Stadt-
und Regionalentwicklung der Metropole Ruhr
- 1. Lesung |
18 |
Neubau/Verlängerung der Fußgängerunterführung mit
Rampe und Treppen am Bahnhof Duisburg-Rheinhausen,
Fertigstellung (zweiter Bauabschnitt)
- einstimmig |
19 |
Bebauungsplan Nr. 1115 - Röttgersbach -
Mattlerstraße
1) Erweiterung des Geltungsbereiches
2) Beschluss zur zweiten öffentlichen Auslegung
- einstimmig |
20 |
Bebauungsplan Nr. 1141 -
Beeck-Friedrich-Ebert-Straße/Marktplatz- 1.
Aufstellungsbeschluss 2. Verzicht auf eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 3.
Priorität
- einstimmig |
21 |
Bebauungsplan Nr. 1138 - Alt-Homberg - Augustastraße
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
- einstimmig |
22 |
Veränderungssperre Nr. 87 in Duisburg-Wanheimerort
hier: Satzungsbeschluss
- einstimmig |
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Mitteilungsvorlagen |
23 |
Gemeindefinanzbericht 2009 des Städtetages
Nordrhein-Westfalen |
24 |
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen: Überörtliche Prüfung der
Kreisfreien Städte in den Jahren 2007 - 2008
(Gesamtbericht) |
25 |
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) der VRR
AöR |