Brauchtum in Duisburg
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Karneval 2025 in Duisburg
Altweiberparty • Halteverbote für den Zug • Jugendschutz • Glasverbot • Öffnungszeiten

Duisburg, 19. Februar 2025 
Große Altweiberparty mit Live-Musik und Sturm aufs Hamborner Rathaus
Die jecke Zeit steuert auf ihre Höhepunkte zu: Und die traditionelle Altweiberparty im Ratskeller des Hamborner Ratshauses gehört dazu. Am Donnerstag, 27. Februar 2025, startet sie um 12 Uhr bei freiem Eintritt mit Live-Musik und vielen närrischen Höhepunkten. Einlass ist ab 11.30 Uhr.
Verkleiden lohnt sich: Die drei besten Kostüme werden prämiert.
Die Hamborner Karnevalsvereine haben gemeinsam mit der Bezirksverwaltung Hamborn ein buntes Bühnenprogramm auf die Beine gestellt. Moderiert wird es von Gabi Pletziger. Nach dem Einmarsch der Hamborner Stadtwache und der Kapitulation des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Marcus Jungbauer und der Schlüsselübergabe an die Obermöhne Silke Wormuth geht es musikalisch los. Sänger „Chriss Martin“, die Band „Stark reduzierte Einzelstücke“ und DJ Micha heizen die Partylaune an.
Der Empfang des Duisburger Stadtprinzen und des Kinderprinzenpaares sowie Auftritte der Tanzgarden von Rot-Weiß Schmidthorst, des Karnevalsvereins Obermarxloh, der Marxloher Jecken und der „Echten Freunde der Pils-Sucher“ runden das jecke Treiben ab.
Für die Verpflegung sorgt das Ristorante „Amore Mio“.      


Bürger- und Ordnungsamt informiert über Halteverbote zu den Karnevalsumzügen im Stadtgebiet
Die heiße Phase des rheinischen Karnevals startet bald auch in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet.
Zu Karneval gelten auf den Zug und Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).
Besonders zu beachten ist, dass in diesem Jahr der Blutwurstsonntagsumzug auf Samstag, 22. Februar, sowie der Kinderkarnevalszug Hamborn auf Samstag, 1. März, vorverlegt wurde.

Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:

Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Samstag, 22. Februar
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 1. März
Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 1. März
Kinderkarnevalszug Hamborn am Samstag, 1. März
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 2. März
Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 3. März
Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 3. März

Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche bereits ab 0 Uhr autofrei zu halten sind. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits nachts kontrollieren. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen.

Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/karneval      


Bürger- und Ordnungsamt informiert über Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben.
Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus. In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert angetroffen.

Obwohl die in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollen positive Wirkungen feststellen ließen, wird das Bürger- und Ordnungsamt anlässlich der Duisburger Karnevalsumzüge, sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Duisburg-Walsum und am Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte auch in diesem Jahr wieder Jugendschutzkontrollen durchführen.

Das Jugendschutzgesetz untersagt aber besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wer für seine Stimmung gar hochprozentige Begleiter, wie beispielsweise Whiskey, Wodka, Alkopops, beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu beachten, dass auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte Kontrollen überwacht.
Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung.

Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher, und Teilnehmenden der Duisburger Karnevalsumzüge präsent. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden Gefahren, sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten. Die Präsenz des Städtischen Außendienstes (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes erfolgt in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeiter stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren.

Der SAD ist aufgrund der umfangreichen Kontrollen an Altweiber, 27. Februar, sowie von Karnevalsamstag, 1. März, bis einschließlich Rosenmontag, 3. März, nicht zu erreichen. Am Freitag, 28. Februar, ist der SAD nur eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter (0203) 283 3900 erreichbar.

Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/karneval.      


Glasverbot
Stadt Duisburg informiert über das Glasverbot bei Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm
In der Vergangenheit kam es bei den Karnevalsveranstaltungen in den Ortsteilen Wehofen und Serm zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr. Daher wird seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die Karnevalszüge in Serm und Wehofen erlassen. Damit konnte die Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot angeordnet.

Das Glasverbot gilt am Samstag, 1. März, von 8 bis 18 Uhr in Duisburg Wehofen für den Marktplatz, mit den angrenzenden Straßenabschnitten. In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am darauffolgenden Sonntag, 2. März, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen.
An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen. Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und ggfls. mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten. Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot ausgesprochen.

Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/karneval.    


Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg an den Karnevalstagen
Mit dem Altweiberdonnerstag am 27. Februar beginnt die heiße Phase des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die Jecken die Herrschaft.
Wegen des närrischen Treibens ist die Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar:
Am Rosenmontag, 3. März, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.
Dazu zählen auch die städtischen Kindertageseinrichtungen und Jugendzentren, die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen, Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und Stadthistorische Museum.

Auch am Altweiberdonnerstag, 27. Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ und das Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster im Stadthaus schließt an Altweiber bereits ab 12 Uhr.
Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das Amt für schulische Bildung, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt mit dem Straßenverkehrsamt, das Institut für Jugendhilfe mit allen Außenstellen, die Dienststelle zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Parkerleichterungen im Stadthaus, die Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.
Auch das Gesundheitsamt schließt an Altweiber für den Publikumsverkehr ab 13 Uhr. Bestehende Termine können wahrgenommen werden.

Städtischer Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes
Der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes ist ab Mittwoch, 26. Februar, 21.30 Uhr aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 1. März, bis einschließlich Rosenmontag, 3. März nicht zu erreichen.
Am Freitag, 28. Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar.
Ab Dienstag, 4. März gilt wieder die reguläre Erreichbarkeit von 8 bis 23 Uhr.

Call Duisburg und Bürger-Service-Stationen
Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt mit einem Notdienst bis 16 Uhr erreichbar. Der Bürgerservice Homberg/Ruhrort/Baerl bleibt an diesem Tag komplett geschlossen, die Bürgerservices Meiderich/Beeck, Mitte, Rheinhausen und Süd schließen ab 13 Uhr, der Bürgerservice Walsum ab 10 Uhr.
Der Bürgerservice im Bezirksamt Hamborn ist bis 11 Uhr geöffnet.

Bäder von DuisburgSport
Das Rhein-Ruhr-Bad hat aufgrund des Kinderkarnevalszugs Hamborn auch am Karnevalssamstag, 1. März, zu.
Am Sonntag, 2. März, ist das Rhein-Ruhr- Bad geöffnet. Ab Dienstag, 4. März, stehen wieder alle Bäder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bibliotheken
Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen sind am Altweiberdonnerstag zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet, nur die Bezirksbibliothek Walsum bleibt an diesem Tag geschlossen. Die Zentralbibliothek und alle anderen Bibliotheken, auch die Open Libraries, bleiben am Rosenmontag geschlossen. Die Leihfristen für die an den jeweiligen Standorten entliehenen Medien werden automatisch angepasst. Die Online-Angebote der Stadtbibliothek können auch an den Karnevalstagen rund um die Uhr genutzt werden.

Theater und Museen
Die Theaterkasse am Stadttheater hat am Altweiberdonnerstag bis 18.30 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Theaterkasse geschlossen. Das Kultur- und Stadthistorische Museum und das Binnenschifffahrtsmuseum öffnen am Altweiberdonnerstag regulär bis 17 Uhr.

Stadtarchiv, Volkshochschule, Musik- und Kunstschule und Studieninstitut
Der Lesesaal des Stadtarchivs ist am Altweiberdonnerstag geschlossen. Der Unterricht an der Volkshochschule Duisburg findet am Altweiberdonnerstag wie geplant statt. Die Musik- und Kunstschule bleibt am Veilchendienstag, 4. März, geschlossen.

Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg: www.duisburg.de/karneval.