Duisburg, 19. Februar 2025
Große Altweiberparty mit Live-Musik und Sturm aufs
Hamborner Rathaus
Die jecke Zeit steuert auf ihre Höhepunkte zu: Und die
traditionelle Altweiberparty im Ratskeller des Hamborner
Ratshauses gehört dazu. Am Donnerstag, 27. Februar
2025, startet sie um 12 Uhr bei freiem Eintritt mit
Live-Musik und vielen närrischen Höhepunkten. Einlass ist ab
11.30 Uhr. Verkleiden lohnt sich: Die drei besten
Kostüme werden prämiert. Die Hamborner Karnevalsvereine
haben gemeinsam mit der Bezirksverwaltung Hamborn ein buntes
Bühnenprogramm auf die Beine gestellt. Moderiert wird es von
Gabi Pletziger. Nach dem Einmarsch der Hamborner Stadtwache
und der Kapitulation des stellvertretenden
Bezirksbürgermeisters Marcus Jungbauer und der
Schlüsselübergabe an die Obermöhne Silke Wormuth geht es
musikalisch los. Sänger „Chriss Martin“, die Band „Stark
reduzierte Einzelstücke“ und DJ Micha heizen die Partylaune
an. Der Empfang des Duisburger Stadtprinzen und des
Kinderprinzenpaares sowie Auftritte der Tanzgarden von
Rot-Weiß Schmidthorst, des Karnevalsvereins Obermarxloh, der
Marxloher Jecken und der „Echten Freunde der Pils-Sucher“
runden das jecke Treiben ab. Für die Verpflegung sorgt
das Ristorante „Amore Mio“.
Bürger- und Ordnungsamt informiert über Halteverbote zu den
Karnevalsumzügen im Stadtgebiet Die heiße Phase
des rheinischen Karnevals startet bald auch in Duisburg,
dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder
zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval
gelten auf den Zug und Aufstellstrecken der Duisburger
Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten
Haltverboten (Verkehrszeichen 283). Besonders zu
beachten ist, dass in diesem Jahr der
Blutwurstsonntagsumzug auf Samstag, 22. Februar,
sowie der Kinderkarnevalszug Hamborn auf Samstag, 1.
März, vorverlegt wurde.

Die Halteverbote sind bei folgenden
Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg,
Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in
Stadtmitte zu beachten:
Blutwurstsonntagsumzug
Meiderich am Samstag, 22. Februar Nelkensamstagszug
Homberg / Moers am Samstag, 1. März Kinderkarnevalszug
Wehofen am Samstag, 1. März Kinderkarnevalszug Hamborn
am Samstag, 1. März Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 2.
März Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag,
3. März Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 3.
März
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser
Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle
Haltverbotsbereiche bereits ab 0 Uhr
autofrei zu halten sind. Städtische Einsatzkräfte werden die
Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen
bereits nachts kontrollieren. Verbotswidrig parkende
Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den
verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei
Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen.
Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter:
www.duisburg.de/karneval
Bürger- und Ordnungsamt informiert über Kontrollen zur
Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und
Karnevalsumzügen Auch Kinder und Jugendliche
sollen gemeinsam mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval
feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche Stimmung
nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf
achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben.
Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder
und Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder
gar im Krankenhaus. In den vergangenen Jahren wurden bei den
Kontrollen schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren
alkoholisiert angetroffen.
Obwohl die in der
Vergangenheit durchgeführten Kontrollen positive Wirkungen
feststellen ließen, wird das Bürger- und Ordnungsamt
anlässlich der Duisburger Karnevalsumzüge, sowie bei den
großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Duisburg-Walsum
und am Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte
auch in diesem Jahr wieder Jugendschutzkontrollen
durchführen.
Das Jugendschutzgesetz
untersagt aber besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe
alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren. Wer für seine Stimmung gar
hochprozentige Begleiter, wie beispielsweise Whiskey, Wodka,
Alkopops, beschaffen will, muss mindestens das 18.
Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu beachten, dass auch
die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder
Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr
durch gezielte Kontrollen überwacht. Für
Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die
Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden durch deren
Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit
empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu
rechnen. Im Wiederholungsfall droht sogar eine
Gewerbeuntersagung.
Unabhängig von den
Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der
Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten
zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der
Karnevalsbesucher, und Teilnehmenden der Duisburger
Karnevalsumzüge präsent. Die städtischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sind für alle Ordnungswidrigkeiten und die
Abwehr von erkennbaren und auftretenden Gefahren, sowie die
Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu
den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der
Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit
Straftaten. Die Präsenz des Städtischen Außendienstes (SAD)
des Bürger- und Ordnungsamtes erfolgt in diesem Jahr wieder
durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die
Außendienstmitarbeiter stehen für Fragen und Hinweise aus
der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei
unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen
informieren.
Der SAD ist aufgrund der umfangreichen
Kontrollen an Altweiber, 27. Februar, sowie von
Karnevalsamstag, 1. März, bis einschließlich Rosenmontag, 3.
März, nicht zu erreichen. Am Freitag, 28. Februar, ist der
SAD nur eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr
telefonisch unter (0203) 283 3900 erreichbar.
Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter
www.duisburg.de/karneval.
Glasverbot Stadt Duisburg informiert
über das Glasverbot bei Karnevalsumzügen in den Ortsteilen
Wehofen und Serm In der Vergangenheit kam es
bei den Karnevalsveranstaltungen in den Ortsteilen Wehofen
und Serm zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener
Glasflaschen. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und
zerbrochener Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und
Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine
erhebliche Verletzungsgefahr. Daher wird seit einigen Jahren
ein räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die
Karnevalszüge in Serm und Wehofen erlassen. Damit konnte die
Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem
Grund wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot
angeordnet.
Das Glasverbot gilt am Samstag,
1. März, von 8 bis 18 Uhr in Duisburg Wehofen für den
Marktplatz, mit den angrenzenden Straßenabschnitten. In
Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am darauffolgenden
Sonntag, 2. März, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie
für die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu
den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher
mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern
entsorgen. Der städtische Außendienst des Bürger- und
Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots
kontrollieren und ggfls. mit den erforderlichen
Zwangsmitteln durchsetzen. Die Stadt Duisburg bittet alle
Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das
Glasverbot zu beachten. Da sich die Glasproblematik bei den
anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte,
wurde dort kein Verbot ausgesprochen.
Weitere
Informationen rund Karneval in Duisburg und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter:
www.duisburg.de/karneval.
Eingeschränktes Leistungsangebot der Stadt Duisburg an den
Karnevalstagen Mit dem Altweiberdonnerstag am
27. Februar beginnt die heiße Phase des rheinischen
Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die Jecken die
Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die
Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar:
Am Rosenmontag, 3. März, bleiben alle städtischen
Dienststellen geschlossen. Dazu zählen auch die
städtischen Kindertageseinrichtungen und Jugendzentren, die
Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die
Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die von
DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen,
Hamborn und Walsum, das Studieninstitut sowie die
städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und
das Kultur- und Stadthistorische Museum.
Auch am
Altweiberdonnerstag, 27. Februar, und den übrigen
Karnevalstagen gibt es ein eingeschränktes Leistungsangebot:
Das Rathaus am Burgplatz in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für
den Publikumsverkehr geschlossen. Die Stabsstelle für
Wahlen im Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude
„In den Haesen 84“ und das Amt für Bodenordnung,
Geomanagement und Kataster im Stadthaus schließt an
Altweiber bereits ab 12 Uhr. Das Amt für Soziales und
Wohnen mit allen Außenstellen, das Amt für schulische
Bildung, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt mit dem
Straßenverkehrsamt, das Institut für Jugendhilfe mit allen
Außenstellen, die Dienststelle zur Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen und Parkerleichterungen im Stadthaus,
die Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie das Amt für
Rechnungswesen und Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur
bis 13 Uhr geöffnet. Auch das Gesundheitsamt schließt an
Altweiber für den Publikumsverkehr ab 13 Uhr. Bestehende
Termine können wahrgenommen werden.
Städtischer Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes
Der Städtische Außendienst des Bürger- und
Ordnungsamtes ist ab Mittwoch, 26. Februar, 21.30 Uhr
aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von
Karnevalssamstag, 1. März, bis einschließlich Rosenmontag,
3. März nicht zu erreichen. Am Freitag, 28. Februar, ist
der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8
bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar. Ab Dienstag, 4.
März gilt wieder die reguläre Erreichbarkeit von 8 bis 23
Uhr.
Call Duisburg und
Bürger-Service-Stationen Das Servicecenter
„Call Duisburg“ ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt mit
einem Notdienst bis 16 Uhr erreichbar. Der Bürgerservice
Homberg/Ruhrort/Baerl bleibt an diesem Tag komplett
geschlossen, die Bürgerservices Meiderich/Beeck, Mitte,
Rheinhausen und Süd schließen ab 13 Uhr, der Bürgerservice
Walsum ab 10 Uhr. Der Bürgerservice im Bezirksamt
Hamborn ist bis 11 Uhr geöffnet.
Bäder von
DuisburgSport Das Rhein-Ruhr-Bad hat aufgrund
des Kinderkarnevalszugs Hamborn auch am Karnevalssamstag, 1.
März, zu. Am Sonntag, 2. März, ist das Rhein-Ruhr- Bad
geöffnet. Ab Dienstag, 4. März, stehen wieder alle Bäder zu
den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Bibliotheken Die Zentralbibliothek und die
Zweigstellen sind am Altweiberdonnerstag zu den regulären
Öffnungszeiten geöffnet, nur die Bezirksbibliothek Walsum
bleibt an diesem Tag geschlossen. Die Zentralbibliothek und
alle anderen Bibliotheken, auch die Open Libraries, bleiben
am Rosenmontag geschlossen. Die Leihfristen für die an den
jeweiligen Standorten entliehenen Medien werden automatisch
angepasst. Die Online-Angebote der Stadtbibliothek können
auch an den Karnevalstagen rund um die Uhr genutzt werden.
Theater und Museen Die
Theaterkasse am Stadttheater hat am Altweiberdonnerstag bis
18.30 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Theaterkasse
geschlossen. Das Kultur- und Stadthistorische Museum und das
Binnenschifffahrtsmuseum öffnen am Altweiberdonnerstag
regulär bis 17 Uhr.
Stadtarchiv,
Volkshochschule, Musik- und Kunstschule und Studieninstitut
Der Lesesaal des Stadtarchivs ist am Altweiberdonnerstag
geschlossen. Der Unterricht an der Volkshochschule Duisburg
findet am Altweiberdonnerstag wie geplant statt. Die Musik-
und Kunstschule bleibt am Veilchendienstag, 4. März,
geschlossen.
Weitere Informationen rund Karneval in
Duisburg und den Streckenverläufen gibt es auf der
Internetseite der Stadt Duisburg: www.duisburg.de/karneval.
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