| Düsseldorf/Hamminkeln, 03. März 2020 - 
					Nordrhein-Westfalen geht bei der Düngeregulierung voran. Am 
					Dienstag (03.03.2020) hat das Landeskabinett einen Entwurf 
					zur Änderung der Landesdüngeverordnung verabschiedet, durch 
					die nitratbelastete Gebiete auf Basis neuer Erkenntnisse 
					stärker differenziert werden sollen. 
 „Erforderliche 
					weitergehende Maßnahmen zum Grundwasserschutz sollen dort 
					ergriffen werden, wo die Belastungsquellen sind. Wir müssen 
					weg von pauschalen hin zu zielgenauen Anforderungen“, sagte 
					Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. 
					Der Entwurf wird nun den Umwelt- und 
					Landwirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein 
					Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang April 
					vorgesehen.
 
 Grundlage für die Anpassung der 
					Düngeverordnung sind unter anderem die mittlerweile 
					vorliegenden aktuellen Monitoringergebnisse zur Bewertung 
					des chemischen Zustands der Grundwasser-Körper. Demnach wird 
					sich infolge der an vielen Stellen feststellbaren 
					Verringerung der Nitratkonzentrationen auch die künftige 
					Einstufung vieler Grundwasserkörper ändern.
 
 Auf Basis 
					dieser Ergebnisse, der laufenden Überprüfung der 
					Grundwassermessstellen sowie zusätzlicher Modellierungen 
					wird mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung nunmehr 
					eine neue Kulisse skizziert, die eine stärkere 
					Binnendifferenzierung bei der Betrachtung und Bewertung der 
					Grundwasserkörper vornimmt.
 
 „Uns ist bewusst, dass 
					mit der in Kürze anstehenden erneuten Novelle der 
					bundesweiten Düngeverordnung voraussichtlich neue Vorgaben 
					zur Gebietskulisse und in der Folge der einzuleitenden 
					Maßnahmen kommen werden. Aber die dafür notwendigen 
					Kriterien müssen erst noch entwickelt und umgesetzt werden“, 
					sagte Heinen-Esser.
 
 Die Ministerin warb erneut bei 
					den Länderkolleginnen und -kollegen für konstruktive weitere 
					Abstimmungen zu dem vom Bund zur Änderung der 
					Düngeverordnung vorgelegten Entwurf.
 
 „Wir werden 
					unsere Expertise und unsere Erfahrungen einbringen. 
					Deutschland hat jetzt die Chance, beim Schutz des 
					Grundwassers entscheidend voranzukommen und gravierende 
					Konsequenzen aus der Verurteilung durch den Europäischen 
					Gerichtshof gerade noch rechtzeitig abwenden zu können. 
					Durch eine effiziente und praktikable Düngeregulierung 
					können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die 
					Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern."
 
 Hintergrund: Landes- und Bundesdüngeverordnung
 Mit 
					Ablauf der sogenannten Sperrfristregelung kann ab Februar 
					für die Nährstoffanreicherung im Boden wieder gedüngt 
					werden, wenn Düngebedarf besteht und der Boden für den 
					Dünger aufnahmefähig ist. Dabei sind Aufbringungszeitpunkt 
					und -menge so zu wählen, dass der Nährstoffbedarf der 
					Pflanzen optimal gedeckt werden kann und zugleich Einträge 
					in oberirdische Gewässer und das Grundwasser vermieden 
					werden.
 
 Bereits mit der aktuell gültigen, im Februar 
					2019 in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen 
					Landesdüngeverordnung hatte Nordrhein-Westfalen als eines 
					der ersten Bundesländer eine neue Landesdüngeverordnung 
					gebilligt. Damit wurden in Ergänzung zu den im Juni 2017 
					bundesweit in Kraft getretenen verschärften Düngeregeln 
					zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung 
					in nitratbelasteten Gebiete gestellt: Dazu gehörten etwa die 
					Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte von Mist oder 
					Gülle, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei 
					Wochen im Herbst sowie die Pflicht zur Einarbeitung von 
					ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt 
					vier Stunden.
 
 Nach intensiven Verhandlungen hatte der 
					Bund Mitte Februar 2020 einen Vorschlag zur Änderung der 
					Bundesdüngeverordnung vorgelegt. Die Novelle, die am 3. 
					April 2020 im Bundesrat zur Abstimmung steht, sieht 
					insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der 
					Betrachtung und Abgrenzung der "Roten Gebiete" vor. Dies 
					hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert, um 
					Maßnahmen nicht pauschal, sondern zielgerichtet 
					auszurichten. Zudem sollen betroffene Betriebe selbst 
					entscheiden können, wie sie ihre Düngung optimieren.
 
 
    
 
 
   
					
     
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
					
 
 
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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