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Landesregierung verabschiedet Entwurf zur Anpassung der Landesdüngeverordnung
Weg von pauschalen hin zu zielgenauen Anforderungen – Start der Verbändeanhörung
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Düsseldorf/Hamminkeln, 03. März 2020 - Nordrhein-Westfalen geht bei der Düngeregulierung voran. Am Dienstag (03.03.2020) hat das Landeskabinett einen Entwurf zur Änderung der Landesdüngeverordnung verabschiedet, durch die nitratbelastete Gebiete auf Basis neuer Erkenntnisse stärker differenziert werden sollen.

„Erforderliche weitergehende Maßnahmen zum Grundwasserschutz sollen dort ergriffen werden, wo die Belastungsquellen sind. Wir müssen weg von pauschalen hin zu zielgenauen Anforderungen“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Der Entwurf wird nun den Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang April vorgesehen.

Grundlage für die Anpassung der Düngeverordnung sind unter anderem die mittlerweile vorliegenden aktuellen Monitoringergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasser-Körper. Demnach wird sich infolge der an vielen Stellen feststellbaren Verringerung der Nitratkonzentrationen auch die künftige Einstufung vieler Grundwasserkörper ändern.

Auf Basis dieser Ergebnisse, der laufenden Überprüfung der Grundwassermessstellen sowie zusätzlicher Modellierungen wird mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung nunmehr eine neue Kulisse skizziert, die eine stärkere Binnendifferenzierung bei der Betrachtung und Bewertung der Grundwasserkörper vornimmt.

„Uns ist bewusst, dass mit der in Kürze anstehenden erneuten Novelle der bundesweiten Düngeverordnung voraussichtlich neue Vorgaben zur Gebietskulisse und in der Folge der einzuleitenden Maßnahmen kommen werden. Aber die dafür notwendigen Kriterien müssen erst noch entwickelt und umgesetzt werden“, sagte Heinen-Esser.

Die Ministerin warb erneut bei den Länderkolleginnen und -kollegen für konstruktive weitere Abstimmungen zu dem vom Bund zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegten Entwurf.

„Wir werden unsere Expertise und unsere Erfahrungen einbringen. Deutschland hat jetzt die Chance, beim Schutz des Grundwassers entscheidend voranzukommen und gravierende Konsequenzen aus der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof gerade noch rechtzeitig abwenden zu können. Durch eine effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern."

Hintergrund: Landes- und Bundesdüngeverordnung
Mit Ablauf der sogenannten Sperrfristregelung kann ab Februar für die Nährstoffanreicherung im Boden wieder gedüngt werden, wenn Düngebedarf besteht und der Boden für den Dünger aufnahmefähig ist. Dabei sind Aufbringungszeitpunkt und -menge so zu wählen, dass der Nährstoffbedarf der Pflanzen optimal gedeckt werden kann und zugleich Einträge in oberirdische Gewässer und das Grundwasser vermieden werden.

Bereits mit der aktuell gültigen, im Februar 2019 in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen Landesdüngeverordnung hatte Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer eine neue Landesdüngeverordnung gebilligt. Damit wurden in Ergänzung zu den im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretenen verschärften Düngeregeln zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung in nitratbelasteten Gebiete gestellt: Dazu gehörten etwa die Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte von Mist oder Gülle, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst sowie die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden.

Nach intensiven Verhandlungen hatte der Bund Mitte Februar 2020 einen Vorschlag zur Änderung der Bundesdüngeverordnung vorgelegt. Die Novelle, die am 3. April 2020 im Bundesrat zur Abstimmung steht, sieht insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung der "Roten Gebiete" vor. Dies hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert, um Maßnahmen nicht pauschal, sondern zielgerichtet auszurichten. Zudem sollen betroffene Betriebe selbst entscheiden können, wie sie ihre Düngung optimieren.