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Prozessauftakt zu Tötungsdelikt in Hünxe
Anklage wegen Mordes zugelassen und Sitzungstermine bestimmt

Duisburg, 08. Februar 2019 - In dem Strafverfahren gegen einen 40-jährigen Angeklagten aus Hünxe hat die 3. Große Strafkammer – Schwurgericht – die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen. Unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Metzler wurde als Termin für den Beginn der Hauptverhandlung
Freitag, der 22. Februar 2019, um 9:30 Uhr in Saal 157 des Landgerichts Duisburg
bestimmt.

Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg schlug der Angeklagte am 15.09.2018 in Hünxe mit einer Axt von hinten auf den Kopf seines 82-jährigen Opfers, das durch den Schlag sofort getötet wurde. Der Angeklagte, der das Opfer seit Jahrzehnten gekannt haben soll, soll sich zuvor unter einem Vorwand Zutritt zu dem Haus des Opfers verschafft haben. Das Opfer soll bei dem Schlag, wie es der Angeklagte – laut Anklage – beabsichtigte, nicht mit einem Angriff gerechnet haben, da es gerade fernsah. Der Angeklagte soll bei dem Schlag zudem beabsichtigt haben, das Opfer zu töten, um im Anschluss das Haus nach Wertsachen zu durchsuchen. Er soll dann, nachdem er die Terrassentüre für eine spätere Rückkehr geöffnet haben soll, zunächst das Haus verlassen haben. Laut Anklage nahm er dabei ein Portemonnaie, in dem sich ca. 200,00 € Bargeld und eine Scheckkarte mit PIN befanden, mit. Er soll später mit der Scheckkarte insgesamt 1.000,00 € Bargeld abge-hoben haben.

Fortsetzungstermine sind zunächst für
Donnerstag, den 28.02.2019,
Freitag, den 15.03.2019,
Montag, den 18.03.2019, und
Freitag, den 29.03.2019,
jeweils um 9:30 Uhr in Saal 157 des Landgerichts Duisburg anberaumt worden.