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Bürgernahe Bürgerbegehrensberatung in Schermbeck
Mehr Demokratie e.V.

Berlin/Hamminkeln, 03. März 2020 - Initiatoren von Bürgerbegehren sind in rechtlichen Fragen oft auf die Hilfe der Kommunalverwaltung angewiesen. Ein hervorragendes Beispiel für die gelungene Unterstützung lieferte nun die die Verwaltung der Gemeinde Schermbeck. Eine Initiative will dort mittels Bürgerbegehren den Neubau eines Bildungszentrums samt vereinter Grundschule erreichen. Nach eingehender Beratung durch die Verwaltung hat die Initiative jetzt die Vorprüfung des Begehrens beantragt.

„So und nicht anders muss man Beratung und die neue Möglichkeit der Vorabprüfung für Bürgerbegehren als Verwaltung gestalten“, lobt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Mitarbeiter der Schermbecker Verwaltung. Die Verwaltung habe etwaige Zulässigkeitsbedenken nicht erst im Rahmen der eigentlichen Prüfung geäußert, sondern der Initiativ schon im Vorfeld die Möglichkeit zur Reaktion zu geben. „Das ist entscheidend!“, sagte Trennheuser. Schließlich sei es die Verwaltung, die später eine Empfehlung über die Zulässigkeit an den Rat ausspreche und so häufig über das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens entscheide.

Im Gespräch mit Mehr Demokratie schilderte Timo Gätzschmann, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Neubau des Bildungszentrums mit vereinter Grundschule, den Beratungsprozess durch die Gemeindeverwaltung. So seien die Ansprechpartner bei der Gemeinde stets gut erreichbar für die Initiative gewesen. Da es eine Frist für das Bürgerbegehren einzuhalten galt, konnten die Initiatoren des Begehrens bereits einen Tag nach der ersten Kontaktaufnahme einen Termin bei der Gemeinde bekommen. Auf mögliche Unzulässigkeitsgründe wurde die Initiative mit ausreichend Vorlaufzeit hingewiesen und hatte so die Möglichkeit, diese auszuräumen.

Im Januar dieses Jahres hatte sich die Schermbecker Gemeindeverwaltung schon einmal mit einem Bürgerbegehren eines anderen Initiatorenkreises befasst. Beim damaligen Bürgerbegehren ging es um den Erhalt von zwei Grundschulstandorten in der Gemeinde. Wegen formaler Mängel wurde dieses jedoch für unzulässig erklärt. Die Initiatoren des damaligen Bürgerbegehrens kündigten an, einen zweiten Anlauf für das Bürgerbegehren zu starten. Unzulässigkeitsgründe wolle man beim zweiten Versuch mit Beratung durch die Verwaltung ausräumen. In einer Pressemitteilung hatte Mehr Demokratie bereits damals die Chance gesehen, dass die Schermbecker Verwaltung zu einem Musterbeispiel für gute Beratung im Rahmen der Vorprüfung eines Bürgerbegehrens werden könne.

Dienstag Abend (24.3.) hätte der Schermbecker Gemeinderat eigentlich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Neubau eines Bildungszentrums mit vereinter Grundschule entschieden. Die Verwaltung hatte gegenüber den Initiatoren des Bürgerbegehrens bereits angekündigt, dem Rat eine Empfehlung zugunsten der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auszusprechen. Wegen der aktuellen Entwicklungen rund um den Corona-Erreger sind Gemeinderatssitzungen allerdings bis auf Weiteres ausgesetzt. Frühestens nach den Osterferien soll die nächste Gemeinderatssitzung anberaumt werden.