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Kommunalwahlen am 13. September 2020: Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters Wesel

Duisburg/Hamminkeln, 09. Mai 2020 - In Ergänzung zur Wahlbekanntmachung vom 11. März 2020 weist Dr. Lars Rentmeister, Kreiswahlleiter für den Kreis Wesel, darauf hin, dass sich aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 vom 29. Mai folgende Änderungen bei der Einreichung von Kreiswahlvorschlägen ergeben:
Kreiswahlvorschläge können nunmehr bis Montag, 27.07.2020, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Kreises Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Zimmer 146, eingereicht werden.

Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften, die für Wahlvorschläge solcher Parteien erforderlich sind, die in der laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, beträgt nunmehr
·         für Wahlvorschläge in Kreiswahlbezirken: 12 Unterstützungsunterschriften je Kreiswahlbezirk von Wahlberechtigten des Kreiswahlbezirks,
·         für Reservelistenwahlvorschläge: 60 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Kreises Wesel.

Wahlvorschläge der zuvor genannten Parteien für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Kreises Wesel müssen von dreimal so vielen Wahlberechtigten unterzeichnet sein, wie die Vertretung Mitglieder hat. Somit sind nunmehr 198 (66 x 3) Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Kreises Wesel erforderlich.