Berlin/Duisburg, 4. März 2021 -
Seit über einem Jahr, seit dem 27. Februar 2020, ist
'Sars-CoV-2'
ein Thema, dass nicht nur die BZ-Duisburg an jedem
einzelnen Tag beschäftigt. Man sollte davon
ausgehen, dass in dieser Zeit jeder, der es auch
will, verstanden hat, was es mit dem Coronavirus auf
sich hat und wie man, bei Beachtung von ein paar
Hygieneregeln, damit leben kann.
Mit
dem Virus leben Mit dem Virus leben.
Denn wir, die Menschheit, die ganze Erde, wird
diesen Virus wohl genauso wenig los werden wie die
Grippe, die sich in jedem Jahr neu "erfindet".
Einfache Regeln Hände
waschen war doch schon vor Corona eigentlich eine
Normalität, am Geschäfts-, Restaurant- oder
Stadioneingang die bereitgestellten
Desinfektionsspender nutzen erfordert keinen
besonders hohen IQ, Abstand halten und OP-Maske
tragen schützt auch gegen Grippeviren, hilft gegen
Knoblauchatem und Schweißgeruch.
Wenn sich
jeder an diese einfachen Regeln halten würde,
könnten die Geschäfte, Restaurants und Fitnesshallen
längst wieder geöffnet sein! Selbst Amateursport und
Stadionbesuche wären wieder im Rahmen der
Möglichkeiten, wenn denn tatsächlich aktuelle
(Selbst)Schnelltests, die der Bevölkerung einmal
wöchentlich kostenlos zur Nutzung überlassen würden,
in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
Wer sich nicht dran hält, zahlt!
Und wer sich nicht an diese einfachen Regeln zum
Schutz der Gemeinschaft hält, zahlt! Und damit die
Wirkung auch anhält, 250 Euro beim ersten Verstoß,
500 Euro beim zweiten und beim dritten Verstoß 1.000
Euro. Wer nicht bezahlen kann, leistet
entsprechenden Sozialstunden für die Gemeinschaft.
Es wäre doch ein nettes Zeichen, wenn gerade diese
Personen für saubere Grünstreifen und -anlagen
sorgen würden.
Zu trivial? Nicht für unsere
Politiker. Siehe den folgenden Beschluss
Bund/Länder.
Coronaschutzverordnung bis 28. März verlängert
Bund und Länder haben beschlossen, die aktuell
geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu
verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und
Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche
Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt.
„Schwelle zu einer neuen Phase der
Pandemie“ Planungsperspektive durch
Öffnungsschritte
Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure
Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe
Dienstleistungen
Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport
Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen,
Einzelhandel, Sport
Die Bürgerinnen und Bürgern
sowie die Wirtschaft sollen gleichwohl
Planungsperspektiven erhalten, wie und wann
Beschränkungen wieder aufgehoben werden können.
Deutschland stehe an der Schwelle zu einer neuen
Phase der Pandemie, „in die wir nicht mit
Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen
hineingehen können“, erklärte Kanzlerin Merkel nach
den Beratungen.
Der Beschluss beinhaltet
daher auch Öffnungsschritte, die überwiegend vom
aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland
oder einer Region abhängen.
„Was wir
gemeinsam durchgestanden haben, das war hart“, sagte
Merkel. Es habe aber Wirkung gezeigt. Derzeit steigt
die Zahl der Neuinfektion wieder an, auch der Anteil
der Virusvarianten an den Infektionen steigt. Die
Erfahrung anderer Staaten zeige, dass beim
Hochfahren des öffentlichen Lebens Vorsicht geboten
sei, so Bund und Länder in ihrem Beschluss. Die
Kanzlerin betonte daher auch, dass es nun darum
gehe, „die nächsten Schritte klug zu gehen“.
Dritte Welle in Europa In Europa gebe es viele Beispiele einer
dramatischen dritten Welle – „und diese Gefahr
besteht auch für uns“, so Merkel. In dieser heiklen
Phase der Pandemie komme es darauf an, die Regeln
„akkurat“ einzuhalten. Dennoch unterstrich die
Kanzlerin: „Der Frühling 2021 wird anders sein als
der Frühling vor einem Jahr“. Das liege in erster
Linie an „zwei Helfern die wir gegen das Virus
haben“ – die verschiedenen Impfstoffe und
eine Bandbreite an Tests.
Impfungen ab Ende
März auch in Arztpraxen Bund und Länder
weisen darauf hin, dass die Impfkampagne deutlich an
Fahrt gewinnen wird. Die Zahl der wöchentlichen
Impfungen soll sich – wie geplant – verdoppeln.
Aktuell werden täglich bis zu 200.000 Impfungen
durchgeführt. Ende März/Anfang April sollen
Impfungen auch bei niedergelassenen Hausund
Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren
und mobile Impfteams werden dann parallel impfen.
Die Impfzentren werden weiterhin strikt nach
geltender Impf-Priorisierung ihre Termine vergeben.
In den Arztpraxen erfolgt die Entscheidung der
Priorisierung nach ärztlicher Einschätzung vor Ort,
um eine flexiblere Umsetzung der Impfungen zu
ermöglichen. Grundlage bleibt aber auch hier die
Impfverordnung. Darüber hinaus werden Betriebsärzte
im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die
Impfkampagne eingebunden.
Impfintervalle
möglichst ausschöpfen Um möglichst bald
vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot
machen zu können, soll das gemäß der jeweiligen
Zulassung der Impfstoffe zulässige Intervall
zwischen erster und zweiter Impfung möglichst
ausgeschöpft werden.
Impfstoff von AstraZeneca
auch für 65+ zugelassen Aufgrund von Studienergebnissen
aus Großbritannien hat die Ständige
Impfkommission heute den Impfstoff von AstraZeneca auch
für die Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre empfohlen.
Mehr Normalität durch regelmäßige
Tests Bund und Länder sehen in
regelmäßigen Corona-Tests einen wichtigen Baustein,
um mehr Normalität zu ermöglichen. Bis Anfang April
sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden
– im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder
auch der Unternehmen.
Allen asymptomatische Bürgerinnen und Bürger wird
mindestens einmal pro Woche ein kostenloser
Schnelltest ermöglicht. Bund und Länder bilden eine
gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die
größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von
Schnelltests einschließlich Selbsttests
sicherzustellen.
Erweiterte
Möglichkeiten bei privaten Zusammenkünften
Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für
private Zusammenkünften erweitert: Der eigene
Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt
zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen
beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht
mitgezählt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer
Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000
Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu
zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden
Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Steigt die
7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer
Region hingegen auf über 100, wird die
Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private
Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen
Hausstand und eine weitere Person beschränkt.
Inzidenz entscheidet über
Öffnungsschritte Nach ersten Öffnungen
im Bereich der Schulen und Friseure zum
Monatsbeginn folgt ab dem 8. März ein zweiter
Öffnungsschritt: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und
Gartenmärkte können mit Hygienekonzept und
Kundenbegrenzung öffnen. Gleiches gilt für die noch
geschlossenen, körpernahen Dienstleistungsbetriebe
sowie Fahr- und Flugschulen – in diesen Bereichen
ist jedoch ein tagesaktueller negativer Schnelltest
des Kunden Voraussetzung. Je nach Anzahl der
Neuinfektionen haben sich Bund und Länder auf drei
weitere Öffnungsschritte verständigt. Diese
berücksichtigen auch Öffnungen im Einzelhandel,
von kulturellen Einrichtungen oder im Sportbereich.
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