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Redaktion Harald Jeschke

 NRW-Landtag Politik in Duisburg 
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 1033. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2023

Themen bzw. Beschlüsse:
• Grünes Licht für Wahlrechtsreform • Heizungstauschgesetz - Bundesrat nimmt Stellung

• Bundesrat fordert Nachbesserungen am Energieeffizienzgesetz
•  Bundesrat für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche
Bundesrat billigt Smart-Meter-Gesetz Hinweisgeberschutzgesetz kann in Kraft treten


• Grünes Licht für Wahlrechtsreform
In der Plenarsitzung am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Grenze für Zahl der Bundestagsmandate Das Gesetz begrenzt die Zahl der Bundestagsmandate künftig auf 630. Dazu sieht es einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht immer alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen.

Hoher Anstieg durch Überhang- und Ausgleichsmandate
Nach geltendem Wahlrecht erhält eine Partei Überhangmandate, wenn sie über die Erststimmen mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, werden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die bisherige gesetzliche Sollgröße von 598 hinaus auf derzeit 736 an.

Zahl der Wahlkreise unverändert
Dem Gesetz zufolge wird es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der Zweitstimme, mit der die Wählerinnen und Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Mit der Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Sie erhalten jedoch nur dann ein Mandat, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist.


Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden. Wegfall der Grundmandatsklausel Das Gesetz schafft überdies die so genannte Grundmandatsklausel ab.

Nach geltendem Recht ist eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte. Ausfertigung, Verkündung Inkrafttreten Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und dann wie geplant zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

• Heizungstauschgesetz - Bundesrat nimmt Stellung
Die Bundesregierung will den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung vorantreiben. Sie plant dazu, Eigentümer zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu einzubauenden Heizungen ab dem Jahr 2024 zu verpflichten. Am 12. Mai 2023 hat sich der Bundesrat zu den Plänen geäußert.

In seiner Stellungnahme fordert er unter anderem, den Quartiersansatz im Gebäudeenergiegesetz umfassend zu verankern, weitere Anreize für die Nutzung von Geothermie zu schaffen und raumlufttechnische Anlagen zur Wärmerückgewinnung zuzulassen.

Pflicht gilt für neu eingebaute Heizungen
Der Gesetzentwurf soll ausweislich der Begründung ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045 sein. Die Mindestquote an erneuerbaren Energien soll für Neubau-, Bestandsgebäude, Wohn- und Nichtwohngebäude gelten. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und bei Defekt repariert werden. Das Enddatum für die Nutzung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist der 31. Dezember 2044.

Technologieoffene Regelung Eigentümer könnten dann entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Anteil an Erneuerbaren Energien rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen - Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie oder sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind). Weitere Optionen für Bestandsgebäude sind eine Biomasseheizung oder eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt.


Übergangsfristen und Ausnahmen
Bei einer Heizungshavarie sollen Übergangsfristen von drei Jahren greifen, bei Gasetagenheizungen von bis zu dreizehn Jahren. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, sind Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren vorgesehen. Zudem ist eine Befreiung zur Umrüstung im Havariefall für Eigentümer geplant, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen sowie beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, welche 80 Jahre und älter sind und die selbst im Gebäude wohnen. Im Einzelfall soll berücksichtigt werden, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen sollen dabei einfließen.

Länder kritisieren Altersgrenze
Diese Regelung kritisiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Er fordert, die Altersschwelle von 80 Jahren durch eine einfach zu administrierende Härtefallklausel zu ersetzen, die auch konkrete Sachgründe einbezieht und insbesondere soziale Kriterien berücksichtigt oder auf eine sachlich begründbare Altersgrenze, wie zum Beispiel auf das Renteneintrittsalter abzusenken. Regelungen zum Mieterschutz Mieter sollen vor einer Belastung mit Mehrkosten besonders teurer Heizverfahren geschützt werden, indem der Vermieter Brennstoffkosten nicht auf seine Mieter umlegen kann, die den Betrag übersteigen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.

Bundestag am Zug
Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Wenn der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, befasst sich der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend mit dem Einspruchsgesetz.

Bundesrat fordert Nachbesserungen am Energieeffizienzgesetz

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) möchte die Bundesregierung wesentliche Anforderungen aus der aktuellen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umsetzen. Zu den Regierungsplänen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem klarstellende und technische Änderungen am Gesetzentwurf vor.


Hinsichtlich der geplanten Energieeffizienzanforderungen an Rechenzentren macht der Bundesrat deutlich, dass mit einigen gesetzlich geplanten Maßnahmen detaillierte Bau- und Betriebsvorschriften festgeschrieben werden sollen, deren Einhaltung aber nicht zwingend Energieeffizienz und Energieeinsparungen zur Folge haben. Sie schränkten die Technologieoffenheit sowie wirtschaftliche Eigeninteressen der Betreiber ein.

Der Bundesrat fordert daher, diese Vorschriften zu streichen. Außerdem fordern die Länder den Bund auf, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen. Gesetzentwurf legt Energieeinsparziele fest Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Endenergieverbrauch Deutschlands bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent und den Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent (jeweils im Vergleich zum Jahr 2008) zu senken.

Von 2024 bis 2030 sollen dafür der Bund 45 Terawattstunden und die Länder 5 Terawattstunden jährlich einsparen. Öffentliche Stellen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde Verbrauch pro Jahr werden verpflichtet, jährliche Energieeinsparungen von zwei Prozent zu erzielen. Hierfür sollen sie Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen sowie zu Verbräuchen, Einsparungen und umgesetzten Maßnahmen berichten.

Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Für Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen (ab 15 Gigawattstunden pro Jahr) sieht der Gesetzentwurf verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme vor. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten. Bei den Energieeffizienzanforderungen an Rechenzentren geht es insbesondere um eine verbesserte Effizienz des Stromverbrauchs, die Verwendung von Abwärme und den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien.

Auch für bestehende Rechenzentren werden Effizienzanforderungen eingeführt. Weiteres Verfahren Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat.


Bundesrat billigt Smart-Meter-Gesetz

In der Sitzung vom 12. Mai 2023 hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Ziele des Gesetzes sind die unbürokratische und schnellere Installation intelligenter Strommessgeräte - sogenannter Smart-Meter - und damit der Ausbau eines „intelligenten Stromnetzes“. Die Geräte sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten.

Weniger Bürokratie Anlass für die Neuregelungen ist, dass die Einführung der intelligenten Systeme nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, was laut Gesetzesbegründung unter anderem an aufwändigen Verwaltungsverfahren liege. Um die Verfahren zu vereinfachen, wird beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bedürfen.


Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Begründung. Das Gesetz baut die bestehenden Auflagen aus und macht präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung. Steuerung des Stromverbrauchs Vorteile der Smart-Meter sollen neben einer effizienteren Messung und Steuerung des Stromverbrauches und der Stromeinspeisung auch eine für die Stromanbieter besser zu überwachende Netzauslastung sein.

Ab 2025 soll für jeden Abnehmer die Möglichkeit bestehen, mit einem variablen Strompreistarif dann Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt ist. Dies diene der Stabilisation des Marktes und der Stromnetze und würde einen weiteren Schritt in der Energiewende bedeuten. Die Kosten eines Smart-Meters werden für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt bei einer dafür höheren Beteiligung durch die Netzbetreiber.

Änderungswünsche des Bundesrates umgesetzt
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Plenarsitzung am 3. März 2023 beraten und hierzu umfangreich Stellung genommen. Die Kritikpunkte des Bundesrates griff der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss teilweise auf. Neben umfangreichen formalen Änderungen enthält er unter anderem Verbesserungen hinsichtlich des Smart-Meter-Einbaus in Mehrfamiliengebäuden.

Zügiges Inkrafttreten geplant
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert.

 
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Bundesrat für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

Bei der Zustellung von Paketen sollen Werkverträge zukünftig verboten sein. Mit diesem Ziel fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das „Paketboten-Schutz-Gesetz“ zu ändern. Eine entsprechende Entschließung auf Initiative von Bremen, Niedersachsen, dem Saarland und Thüringen beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023.

Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bei Subunternehmen
Zur Begründung verweist die Entschließung auf die rasante Zunahme von Paketsendungen und den hohen Wettbewerbsdruck unter den Paketdienstleistern. Häufig seien Paketzustellerinnen und Paketzusteller nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern im Rahmen von Werkvertragskonstellationen bei deren Subunternehmen. Dort bestünden in aller Regel keine Tarifverträge und auch Betriebsräte seien selten.

Kontrollen brächten immer wieder schlechte oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen zutage, darunter Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bzw. das Arbeitnehmerentsendegesetz, ebenso Scheinselbständigkeit sowie die Missachtung notwendiger Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Vorbild Fleischwirtschaft
Ein Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche - so heißt es in der Begründung für die Entschließung - würde die Verantwortung für die Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Standards den großen Dienstleistern zuweisen - analog zur Fleischwirtschaft, wo der Gesetzgeber sich aufgrund ähnlicher Missstände veranlasst sah, Werkverträge bzw. den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischwirtschaft zu untersagen.


Ausnahmen
Ausnahmen für das Werksvertragsverbot soll es nach dem Willen der Länder jedoch für Subunternehmen geben, die ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen einsetzen. Bundesregierung am Zug Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Hinweisgeberschutzgesetz kann in Kraft treten
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Umsetzung von EU-Recht
Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen.

Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben. Interne und externe Meldestellen Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten.

Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Baldiges Inkrafttreten geplant Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten - möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.

Dritter Förderaufruf des BMDV für ÖPNV-Modellprojekte: ÖPNV weiter stärken

Berlin, 11. Mai 2023 - Nach der erfolgreichen Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 können sich interessierte Kommunen, Verkehrsverbünde und ÖPNV-Unternehmen seit heute wieder um eine Förderung für innovative Modellprojekte im ÖPNV bewerben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dazu den dritten Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ veröffentlicht. Dafür stellt das BMDV weitere 140 Millionen Euro bis 2026 bereit. Mit dem Förderprogramm sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: Mit dem Deutschlandticket werden Busse und Bahn noch einmal deutlich attraktiver: Der ÖPNV wird digitaler, einfacher und kundenfreundlicher. Die ersten Verkaufszahlen zeigen: Das kommt bei den Menschen gut an. Nach dem bundesweiten Tarif wollen wir den ÖPNV gemeinsam mit den Ländern und Kommunen flächendeckend und nachhaltig auch auf der Angebotsseite weiter stärken – mit attraktiven und zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Genau hier setzt der neue Förderaufruf an:

Wir fördern innovative Konzepte und kreative Umsetzungsideen, damit sie den Weg in die Praxis finden. Gefördert werden u.a.: Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln), Maßnahmen im Bereich Digitalisierung von Auskunfts und Vertriebssystemen (z. B. Ausbau von Mobilitätsplattformen sowie deren digitaler und/oder multi und intermodaler Verknüpfung, Check-In/Be-Out-Systeme) und weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Kommunikation), die auf eine nachweisbare Stärkung des klimafreundlichen ÖPNV abzielen.

Der dritte Förderaufruf hat zwei verschiedene Förderschwerpunkte: Förderlinie I „Ländliche Regionen“ adressiert Projekte, die überwiegend in ländlichen Regionen umgesetzt werden. Dadurch wird den besonderen Herausforderungen für den ÖPNV im ländlichen Raum Rechnung getragen. Förderlinie II „Stadtregionen“ umfasst die Förderung des ÖPNV im überwiegend städtisch geprägten Raum.

Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 14. Juli 2023 über das eService-Portal des BALM eingereicht werden.

Verbraucherschutz Mai aktuell

Photovoltaik-Strategie - Vereinfachungen beim Solarausbau
Berlin/Duisburg, 10. Mai 2023 - Die Energiewende – sie kann nur durch die Mitwirkung der Verbraucherinnen und Verbraucher gelingen und wirft zugleich viele Fragen auf. Erfahren Sie in diesem Newsletter, welche Maßnahmen die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung vorsieht, etwa bei PV-Dachanlagen, Mieterstrom und Balkon-PV. Zudem gibt es Infos, wie insbesondere auch Mieterinnen und Mieter die Energiewende aktiv mitgestalten können. Außerdem: ein Überblick über die aktuellen Regierungsthemen zum Verbraucherschutz sowie viele Tipps und Fakten.   → mehr erfahren  


Im Kabinett beschlossen  

Schnellere Genehmigungungen im Verkehrsbereich  
Nicht nur als Industriestandort ist Deutschland auf eine leistungsstarke Infrastruktur angewiesen – auch Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gewinnen durch schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Besonders im Fokus: Der schnellere Ausbau des Schienennetzes.

 
Wohngeld-Plus seit 1. Januar 2023
 Mehr Wohngeld für zwei Millionen Haushalte  
Seit Beginn des Jahres haben zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Das sind dreimal mehr als vorher – insbesondere Alleinerziehende, Familien sowie Renterinnen und Rentner. Und: Das neue „Wohngeld Plus“ ist im Schnitt doppelt so hoch wie bisher.                

Digitalstrategie der Bundesregierung
Das sind die konkreten Angebote  
Deutschlandticket, elektronisches Rezept und elektronische Krankenakte sowie i-Kfz – mit diesen Beispielen konkretisierten die Bundesminister Wissing und Lauterbach die Umsetzung der Digitalstrategie der Bundesregierung. „Digital muss das neue normal in Deutschland werden“, so Wissing.  


Stärkung der Berufsausbildung  
320 Ausbildungsberufe: Für jedes Interesse etwas dabei  
Deutschland braucht dringend Nachwuchs an jungen Fachkräften. Es gilt, genügend Ausbildungsplätze anzubieten – und ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Die Initiative „Sommer der Berufsausbildung“ soll möglichst viele junge Menschen für eine duale Berufsausbildung begeistern.  


Schutz gegen UV-Strahlung  
Schon einfache Maßnahmen helfen  
Mit steigenden Temperaturen zieht es die Menschen nach draußen. Mit dem Klimawandel werden sie noch mehr Zeit hier verbringen – und benötigen so auch mehr Schutz vor gefährlicher UV-Strahlung. Was das für Kitas, Spielplätze und Schulhöfe bedeutet.  

Angebot für junge Menschen  

Für 750.000 Jugendliche kommt der KulturPass  
Mit dem Livegang der KulturPass-Website und einer Plattform für Anbieter – aktuell noch in der Testphase – sind wichtige Schritte auf dem Weg zum KulturPass für 18-Jährige erfolgt. Im Juni soll er an den Start gehen.  



Wie funktionieren Smart Meter?
Die Bundesregierung will den Einbau intelligenter Stromzähler zügig voranbringen. Ab 2025 ist er für bestimmte Haushalte bereits verpflichtend. Mit diesen kommunikationsfähigen Zählern können Kundinnen und Kunden viel Strom sparen. Sie sind die technische Voraussetzung für "maßgeschneiderte" Tarife. Sie messen und veranschaulichen den Energieverbrauch und ermöglichen so ein effizientes Energiemanagement.   → mehr erfahren    


Special Energiewende: Tipps für Mieterinnen und Mieter    
Was ist eigentlich Mieterstrom?      
Stecker-Solar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose      
Tipps zum Energiesparen in der Wohnung      
Entlastung für Mietende durch faire Aufteilung der CO2-Kosten      
Wie werden Mietende vor hohen Betriebskosten durch Heizungsaustausch geschützt?
Hier finden Sie die Antwort.  

Kryptowerte: Infos für Anlegerinnen und Anleger
In Kryptowerte zu investieren ist mittlereweile genauso leicht wie Aktien zu erwerben oder ETF zu kaufen. Doch im Gegensatz dazu handelt es sich um höchst spekulative Geldanlagen. Im neuen Podcast diskutiert Sabine Reimer – bei der BaFin zuständig für den Verbraucherschutz – mit dem Krypto-Experten Dr. Christoph Kreiterling über die Risiken und Potenziale.   → mehr erfahren    

Service und Fakten    
Warnung vor betrügerischen Festgeldangeboten im Netz      
Spar-Apps für Lebensmittel: Viel Aufwand, wenig Ersparnis      
Von diesen Musterklagen können Sie einfach profitieren      
Paketdienst-SMS: Vorsicht, Abzocke!      
Catfishing, Cybergrooming, Sextortion: Darauf sollen Jugendliche bei Online-Kontakten achten       Jetzt Sicherheitslücken bei Android- und Apple-Geräten schließen    
Facebook-Datenpanne: Schmerzensgeld nach Hacker-Erfolg      
Verspätungen, längere Flugzeiten durch Nato-Luftmanöver: Das sind Ihre Rechte      
EU-Kommission verbietet Blei in PVC-Produkten        

Neue Broschüren und Flyer
Erben und Vererben - Informationen zum Erbrecht Wohl nur wenigen Menschen fällt es leicht, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Diese Broschüre soll hierzu eine erste Hilfestellung und Orientierung sein. Sie gibt aber auch Hinterbliebenen Hinweise, was nach dem Tod eines Angehörigen zu beachten ist.   → mehr erfahren        

Kinder, Haushalt, Pflege – wer kümmert sich?      
Der Masterplan für gutes Essen – Ernährungsfachleute unterstützen Ernährungsstrategie      
Bienen füttern! Tipps für Balkon, Garten und andere Orte        

Podcast  

Keine Zeit zu kochen? Tipps für die schnelle Küche
Unser Alltag ist oft durchgetaktet und selten haben wir genügend Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens – wie zum Beispiel die Zubereitung unseres Essens. Doch wie wir auch mit wenig Zeit Gesundes und Schmackhaftes auf den Teller bringen, hören Sie in dieser Podcast-Folge.   → mehr erfahren      

Kampagne  

"Weniger Torf, Moor Schutz" – torffrei in die Gartensaison!
Die Verwendung von Torf in Hobbyerden und Kultursubstraten ist aus Klimaschutzsicht problematisch: Durch Abbau und Nutzung wird der Kohlenstoff im Torf im Laufe der Zeit in das Treibhausgas CO2 umgewandelt und freigesetzt. Die Verwendung von torfhaltigen Erden trägt also zur Erderwärmung bei.   → mehr erfahren  

Engagement in Ostdeutschland lohnt sich!  
Wettbewerb „machen!2023“ gestartet Bis zum 30. Juni 2023 können Engagierte und Ehrenamtliche aus den ostdeutschen Bundesländern ihre Ideen beim Wettbewerb „machen!2023“ einreichen. Mit der Auszeichnung wird das vielfältige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in kleineren Städten und Gemeinden Ostdeutschlands gewürdigt und unterstützt.   → mehr erfahren


Verbraucherschutz April aktuell

Kabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz

Berlin/Duisburg, 19. April 2023 - Neue Heizungen ab 2024 nur noch mit Erneuerbaren Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestens geeignet dafür sind Wärmepumpen – wie oben abgebildet. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung.   → mehr erfahren

Alles Wissenswerte zum Heizungstausch
Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen      
FAQ zum Umstieg auf erneuerbares Heizen      
 

Hier erhalten Sie Hilfe
Das heute beschlossene Gebäudeenergiegesetz ist nur ein Baustein auf dem Weg zur Energiewende – die nur gemeinsam mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern gelingen kann. Die Energieberatungen der Verbraucherzentralen helfen hier weiter. Sie zeigen Möglichkeiten, Energie zu sparen, Ressourcen zu schützen und den Geldbeutel zu schonen. Es gibt Infos zu den Themen Stromverbrauch, Heiztechnik, Dämmung und regenerative Energien. Lassen Sie sich telefonisch, online oder vor Ort beraten.   → mehr erfahren    

Weitere Tipps zur Energiewende    
Solarthermie – Solarenergie für Heizung und Warmwasser nutzen      
Photovoltaik – Von diesen Steuererleichterungen profitieren Sie      
Mit Stecker-Solargeräten vom Balkon den eigenen Strom erzeugen       Strommessgeräte – Diese Geräte entlarven Stromfresser  
Smart Meter – Was ist das und welche Vorteile haben sie?      
Rechner: Berechnen Sie Ihre Kosten mit und ohne Gas- und Strompreisbremse       Rechner: Ihr Anspruch auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung       Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen: Kabinett hat Preisbremse von 28 Cent beschlossen      
Energie wird teuer bleiben: So sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf einstellen      

Energetisches Bauen und Sanieren  
Überblick über Förderprogramme für Hauseigentümerinnen und -eigentümer Die Bundesregierung unterstützt Sie bei der Finanzierung mit verschiedenen Förderprogrammen. Hier finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten, die sich Ihnen durch energetisches Bauen und Sanieren eröffnen.   → mehr erfahren


Tipps und Hilfestellungen zur Energiewende
Die Energiekrise hat viele Menschen hart getroffen – und sie ist noch nicht vorbei. Viele Mieterinnen und Mieter erhalten in diesen Tagen die Nebenkostenabrechnung 2022. Für diese Menschen, aber auch für alle, die Betroffene beraten, bieten die Verbraucherzentralen zwei neue E-Mail-Newsletter an.   → mehr erfahren


Aktuelle Kabinettsbeschlüsse    
Lieferengpässe bei Arzneimitteln vermeiden      
Strategie gegen Antibiotika-Resistenzen      
Pflegereform auf den Weg gebracht: Mehr Leistungen, stabile Finanzen  

Verschärfung des Kartellrechts: Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren       Bessere Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in Kantinen      

Weitere Regierungsthemen    
Neuausrichtung der Gigabitförderung auf unterversorgte Regionen      
Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis      

Am 1. Mai geht das Deutschlandticket an den Start      
Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“      
Förderung von Kompetenzzentren für digitales Unterrichten      

BaFin-PODCAST  
Die gesetzliche Rente Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema, denn es gilt, Altersarmut vorzubeugen. Die gesetzliche Rente allein wird für viele Menschen nicht ausreichen, um ein gutes Leben im Alter zu führen. Dr. Sabine Reimer, Referatsleiterin für Verbraucherschutz in der BaFin, diskutiert mit Verbraucherschützer Frank Russo darüber, wie Sie konkret das Thema Altervorsorge angehen sollten.   → mehr erfahren    

Service und Fakten    
Dringliches Sicherheitsupdate bei Apple iPhones und Macs      
KI in Social Media: Das sollten Eltern wissen      

Leitfaden für Eltern: Netflix, Disney+ & Co – Streaming sicher nutzen      

Nintendo: Kostenlose Reparatur von defekten Switch-Controllern      
E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller      

Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und Finanzprodukte      
Betrügerische Vermittler von Festgeld-Angeboten      

 Zecken: So schützen Sie sich vor FSME und Borreliose    

Betreuungsrecht


Es kann jeder und jedem passieren: Ein Unfall, Krankheit oder schlicht das Alter führen dazu, dass wir unsere rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das Betreuungsrecht sorgt dafür, dass wir Hilfe erhalten. Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen dazu. Er ermuntert, für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit, vorzusorgen und zeigt Beratungs- und Hilfsangebote auf.   → mehr erfahren        

Beratungs- und Prozesskostenhilfe      
Urlaub mit der Familie 2023/2024      

Flyer zum Mindesthaltbarkeitsdatum      
Digitale Spiele - Pädagogisch beurteilt (Band 32)  

 

Bienen schützen mit bienenfreundlichen Pflanzen   


Rund die Hälfte unserer heimischen Wildbienenarten ist bedroht. Bienen und andere Bestäuberinsekten finden nicht überall ausreichend Nektar und Pollen. Helfen Sie mit! Jede Pflanze, die Bienennahrung anbietet hilft, die kleinen Bestäuber zu schützen. Hier gibt es Informationen rund um Bienen sowie praktische Pflanztipps für ein insektenfreundliches Blütenmeer.   → mehr erfahren

1032. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2023

 

- Deutschlandticket - Einwegkunststoff - Richterwahl
- Ab Herbst digitale Kfz-Zulassung
- Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen

Berlin/Duisburg, 31. März 2023 - In seiner letzten Sitzung vor Ostern wählte der Bundesrat zunächst mit Miriam Meßling eine neue Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Dann gab die Länderkammer grünes Licht für alle fünf Gesetze, die der Deutsche Bundestag ihr zugeleitet hatte, darunter die Änderungen am Regionalisierungsgesetz zu Einführung und Finanzierung des Deutschlandtickets.

Er billigte auch die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Beraten haben die Länder zudem über sieben Entwürfe der Bundesregierung - unter anderem zur Straffung beamtenrechtlicher Disziplinarverfahren. Eigene Initiativen Auf der Agenda standen überdies zahlreiche Länderinitiativen.

So fasste der Bundesrat Entschließungen etwa zur bundesweiten Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung und zur Vergütung von Pflegestudierenden und beschloss, einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Auch zahlreichen Verordnungen und einer Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung stimmten die Länder zu. Zudem berieten sie einige EU-Vorlagen. Vorschläge aus den Ländern Landesinitiativen, die im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen wurden, befassen sich mit der Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen und der Stärkung des Industriestandortes Deutschland.

Alle Videos in der Mediathek
Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

- Personalien Top 47 Miriam Meßling zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt  
- Gesetzesbeschlüsse des Bundestages Top 2 Bundesrat billigt Sonderabgabe für Einwegkunststoff


- Top 3 Deutschlandticket kommt  

- Landesinitiativen Top 5 Abgesetzt: Vorschlag zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung aus Rheinland-Pfalz

- Top 8 Keine Mehrheit für Vorschlag zur Kindergrundsicherung  

-  Gesetzentwürfe der Bundesregierung Top 17 Pläne für Änderungen im Disziplinarrecht: Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf  

- Rechtsverordnungen Top 37 Ab Herbst: digitale Kfz-Zulassung
Am 31. März 2023 stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das Verfahren zur Kfz-Zulassung digitalisiert und beschleunigt. Seine Zustimmung knüpfte der Bundesrat an - überwiegend redaktionelle - Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung veröffentlichen und wie geplant am 1. September 2023 in Kraft treten lassen.

Antrag online - Plaketten per Post
Der Gang zur Zulassungsstelle wäre damit künftig überflüssig, Kfz-Halterinnen und Halter können alles Notwendige online beantragen. Die entsprechenden Stempelplaketten für die Nummernschilder erfolgen anschließend per Postversand. In der Zwischenzeit - bis zu 10 Tage - reicht der digitale Bescheid als Nachweis aus.

Auch Autohäuser und professionelle Zulassungsdienste können die digitalen Services nutzen. Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Der geplante komplette Neuerlass der bisherigen Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt zudem verschiedene Beschlüsse auf Bund-Länder-Ebene um und passt das geltende Recht an europäische Vorschriften und Begrifflichkeiten an.

Dies betrifft auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, zum Beispiel für Tages-Zulassung, Wiederzulassung, das Umschreiben oder Stilllegen von Fahrzeugen. Missbrauchsgefahr In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung, wie missbräuchliches Verhalten im Zusammenhang mit der Online-Zulassung verhindert bzw. abgeschwächt werden kann.

Die Länder weisen auf das Risiko hin, dass Plaketten beim Postversand entwendet und bestimmungswidrig verwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen könnten. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Prüfbitte befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.