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Berlin, 11. April 2025:
1053.
Sitzung des Bundesrates
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Kanzlerwahl verschoben - heute
kein weiterer Wahlgang
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Berln, 6. Mai 2025 - Heute findet im
Bundestag die Wahl des neuen Kanzlers statt. Friedrich Merz
benötigt im ersten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des
Bundestags (sogenannte Kanzlermehrheit). Diese liegt bei 316
Stimmen der 630 Mitglieder des Bundestages.
Abstimmungs-Knalleffekt. 6 Stimmen fehlten Friedrich Merz
Abstimmung: 310 Ja-, 307 Nein-Stimmen, 1 ungültige Stimme, 3
Enthaltungen An der Wahl teiigenommen haben 321
Abgeordnete.
Erstmalig, das bei einer Kanzlerwahl
nicht die nötige Mehrheit erhielt der 10. Bundeskanzler:
am 6. Mai 2025 gescheitert Die bisherigen Kanzer ab 1949:
Konrad Adenauer 1949 - 1963 Ludwig Erhard1963 - 1966
Kurt Georg Kiesinger 1966 - 1969 Willy Brandt 1969 - 1974
Helmut Schmidt 1974 - 1982 Helmut Kohl 1982 - 1998
Gerhard Schröder 1998 - 2005 Angela Merkel 2005 - 2021
Olaf Scholz seit 8. Dezember 2012, ab 25. März 2025
geschäftsführender Bundeskanzler
Die bisherige Ministerriege, Staaatsekretäre
und Fraktionschfes der CDU(CSU-SPD Koalition im neuen
Bundestag mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz:
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend: Karin Prien Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie: Katherina Reiche Bundesminister
für Verkehr: Patrick Schnieder Bundesminister
des Auswärtigen: Johann Wadephul Bundesministerin
für Gesundheit: Nina Warken Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Thorsten Frei
Unionsfraktionschef: Jens Spahn
Staatsminister der CDU
Staatsministerin für Sport und
Ehrenamt: Christiane Schenderlein Staatsminister
für Kultur und Medien: Wolfram Weimer Staatsminister
für Bund-Länder-Zusammenarbeit: Michael Meister
Staatsministerin im Bundesministerium
des Auswärtigen: Serap Güler Staatsminister im
Bundesministerium des Auswärtigen: Gunther Krichbaum
Die SPD-Ministerriege im Kabinett von Friedrich Merz
Finanzen/Vizekanzler: Lars Klingbeil Verteidigung: Boris
Pistorius Justiz: Stefanie Hubig.
Wohnen/Stadtpolitik/Bauwesen: Verena Hubert
Umwelt/Klimaschutz: Carsten Schneider Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung: Reem Alabali-Radovan
Generalsekretär Matthias Miersch soll Vorsitzender der
Bundestagsfraktion
Von Fraktionsgeschäftsführerin zur
Bundestagspräsidentin und nun als Bundesarbeitsministerin
vorgesehen: Duisburgs Bärbel Bas
Parlamentarischen
Staatssekretäre der CDU:
Bundeswirtschaftsministerium: Gitta Connemann und Stefan Rouenhoff
Bundesministerium für Digitalisierung und
Staatsmodernisierung: Philipp Amthor und Thomas Jarzombek
Bundesgesundheitsministerium: Georg Kippels und Tino Sorge
Bundesministerium für Bildung und
Familie: Mareike Wulf und Michael Brand
Bundesverkehrsministerium: Christian Hirte
Bundesministerium des Innern: Christoph de Vries
Bundesministerium für Landwirtschaft: Silvia Breher
Bundesministerium für Forschung und Raumfahrt: Matthias Hauer
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Verbraucherschutz aktuell Newsletter 30. April 2025
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Im Interview: Andreas Eichhorst, Vorstand der
Verbraucherzentrale Sachsen
„Wir
sind die Brückenbauer zwischen Politik und Gesellschaft“
Starke Verbraucher, die selbstbestimmt entscheiden können -
dieses Ziel formuliert der neue Koalitionsvertrag.
Unentbehrlich dafür sind die Verbraucherzentralen, die vor
Ort mit Rat und Tat zur Seite stehen. Im Interview erklärt
Vorstand Andreas Eichhorst, welches die drängendsten Probleme
sind und wie Vertrauen hergestellt werden kann.
Im Kabinett beschlossen: Renten sollen um 3,74 Prozent
steigen
Seit 1. April in Kraft: FAQ zu neuen Regelungen beim
Elterngeld
Krieg in der Ukraine: Sorgen- und Krisentelefone bieten Hilfe
Internationaler Handel: Welche Auswirkungen haben die
US-Zölle?
Blackout in Südeuropa: Wie sicher ist die Versorgung in
Deutschland?
Gesetze und Regelungen aktuell
Was ist neu im Mai 2025?
Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der
medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente
müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare
erhalten mehr Wahlmöglichkeiten beim Familiennamen.
Kunststoffe dürfen nicht in den Biomüll gelangen.
Neues „Naturgefahrenportal” gestartet
Bessere Warnung vor Unwetter Bürgerinnen und Bürger so gut
wie möglich vor Wettergefahren schützen: das ist Ziel des
neuen Naturgefahrenportals des Deutschen Wetterdienstes. Das
Portal ist seit Mitte April online und warnt vor
Extremwetterereignissen wie Hochwasser oder Sturmfluten.
Wir stellen vor: Die Europäische Bürgerbeauftragte
Ihre Anlaufstelle bei Beschwerden gegen EU-Institutionen Die
Portugiesin Teresa Anjinho ist seit Ende Februar 2025
Europäische Bürgerbeauftragte. Sie prüft und analysiert
Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der
Institutionen und Einrichtungen der EU. Wie sich Bürgerinnen
und Bürger an sie wenden können, lesen Sie hier.
Service und Fakten
BSI empfiehlt Systemupdate von Windows 10 auf Windows 11
Warnung vor neuer Tiktok-Shop-Funktion: Was Eltern wissen
müssen
"Ich als Actionfigur": Aufpassen beim neuen KI-Hype auf
Social Media
"Meta AI" bei Facebook, Instagram, WhatsApp: So widersprechen
Sie
Undurchsichtige Abos bei Reiseportalen und Flug-Flatrates
ETA für Großbritannien: Vorsicht vor betrügerischen Seiten
Betrüger nehmen PayPal-Kunden ins Visier
Sammelklage gegen höhere Werbequote bei Amazon-Prime
WhatsApp, Facebook, Signal, Threema und Co.
Schon mal über einen Wechsel nachgedacht? Immer wieder
geraten soziale Netzwerke und Messenger-Dienste in die
Schlagzeilen - etwa wenn es Schwierigkeiten bei der Einreise
in die USA gibt oder die „Signal-Affäre“. Anlässe für viele
Nutzer über Alternativen nachzudenken. Die
Verbraucherzentrale NRW hat sie unter die Lupe genommen.
Ihre Rechte bei Annullierung, Verspätung und Vorverlegung von
Flügen
In der Erprobung: Digitale Klage für Fluggastrechte Seit
Kurzem erprobt das Bundesjustizministerium einen Onlinedienst
für digitale Klagen. Auf der Website
service.justiz.de/fluggastrechte finden Betroffene
Informationen dazu, wie sie ein Klageverfahren ohne
anwaltliche Hilfe starten können. Zudem haben sie die
Möglichkeit, digital eine Klage für die Amtsgerichte, die
sich an der Pilotphase beteiligen, zu erstellen.
Neue Broschüren und Flyer
Ratgeber Erwerbsminderungsrente
Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und
ihrer Kinder
Arbeits-Recht in leichter Sprache: Informationen für
Arbeit-Nehmer
Für Kinder: Deine Kinderrechte - Löwenstark erklärt
Wenn private Haushalte mehr reparieren - Folgen für Berufe
und die ökonomische Entwicklung
Die Nährstoffe – Bausteine für Ihre Gesundheit
Flyer: Aufstiegs-BAföG

Vorsicht
Zeckengefahr! Die warmen Tage locken viele Menschen in die
Natur. Aber Vorsicht: Hier lauern Zecken, die gefährliche
Krankheitserreger, wie etwa die Viren der
Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME, übertragen können.
Wer die Risiken kennt und rechtzeitig vorsorgt, kann sich
wirksam schützen. Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Photovoltaik, Schutz vor Starkregen,
Vereinbarkeit Pflege und Beruf
Angebote der
Initiative „Digital-Kompass“
Themenbeispiele: Gesundheitsinformationen im Netz, Smart-Home
Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Fotos im Netz, KI sicher nutzen
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Mahmut
Özdemir und Bärbel Bas "Koalitionsvertrag bringt Chancen für
Duisburg
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Berlin/Duisburg,
11. April 2025 - Die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordneten
Bärbel Bas und Mahmut Özdemir sehen im schwarz-roten
Koalitionsvertrag eine große Chance für ihre Stadt. Der
Vertrag zeichnet eine klare Zukunftsvision für Deutschland –
und setzt zugleich mehrere Punkte durch, die für Duisburgs
Zukunft entscheidend sind. Ihrer Partei empfehlen sie die
Zustimmung.

„Nach harten Verhandlungen steht nun der Koalitionsvertrag.
Wir konnten im Vertrag klare sozialdemokratische Inhalte
durchsetzen: Wir sorgen für Wirtschaftswachstum und sichere
Arbeitsplätze, soziale Gerechtigkeit und einen Staat, der
funktioniert. Wir investieren so viel wie noch nie in
Sicherheit – und in eine bessere Infrastruktur, Klimaschutz,
stabile Renten, gute Löhne, bessere Bildung, bezahlbares
Wohnen und Digitalisierung“, so Bärbel Bas.

„Der Koalitionsvertrag bildet eine gute Grundlage dafür,
unser Land zu modernisieren und gerechter zu machen. Für
Duisburg hervorzuheben sind Maßnahmen wie die Senkung der
Energiekosten durch die Einführung eines
Industriestrompreises, der unserer Stahlindustrie und anderen
energieintensiven Industrien zugutekommen werden, wie auch
der schnelle Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und die
Förderung der Digitalisierung, die nicht nur unseren Standort
stärken, sondern auch den Weg für eine zukunftsfähige,
klimaneutrale Industrie ebnen.

Darüber hinaus sind die vorgesehenen Maßnahmen zur
Verbesserung der Lebensbedingungen in strukturschwachen
Regionen, der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie die
Förderung von Bildungsinvestitionen wichtige Maßnahmen, von
denen auch Duisburg profitieren wird“, sagt Mahmut Özdemir.
„Wir gehen das Thema kommunale Altschulden an: Der
Bund wird sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen
der Länder, die Kommunen durch eine Übernahme übermäßiger
Kassenkredite entlasten, zur Hälfte beteiligen. Für eine
Entlastung vieler Kommunen von ihren Altschulden setzen wir
uns als Duisburger Bundestagsabgeordnete seit Langem ein. Das
sollte die neue Regierung zügig angehen, damit Städte wie
Duisburg endlich mehr in ihre Infrastruktur investieren
können“, so Bärbel Bas und Mahmut Özdemir.
Eine Übersicht aller besonders relevanten Aspekte aus dem
schwarz-roten Koalitionsvertrag für Duisburg finden Sie
nachfolgend: Stahl, Industrie und Energie: •
Schwarz-Rot stärkt unserer Duisburger Stahlindustrie den
Rücken: „Die Stahlindustrie ist von zentraler strategischer
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir werden
sie erhalten und zukunftsfähig machen und sie bei ihrer
Umstellung der Produktionsprozesse auf dem Weg zur
Klimaneutralität unterstützen.“ • Förderprogramme zur
Dekarbonisierung der Industrie werden fortgeführt • Der
Aufbau der Wasserstoffwirtschaft wird beschleunigt und
pragmatischer ausgestaltet • Die Energiekosten für
Unternehmen und die Industrie werden gesenkt
(Industriestrompreis), damit Arbeitsplätze gesichert werden
können. Davon profitiert unsere Duisburger Stahlindustrie
maßgeblich. • Genauso werden wir Verbraucher in
Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh
entlasten. Entlastungen Stadt Duisburg, Bürokratieabbau,
Wohnen
• Strukturschwache Regionen sollen stärker für
mehr Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden. • Wir
gehen eine Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und
Kommunen an, mit dem Auftrag zur Modernisierung und
Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und
der Verwaltungen • Wir verschärfen den Kampf gegen
Organisierte Kriminalität und gegen Banden- und sogenannte
Clankriminalität durch eine vollständige Beweislastumkehr
beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft.
• Wir
senken die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern.
Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie
durch im Ausland lebende Menschen werden beendet. Einen
vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und
Sicherheitsbehörden werden wir ermöglichen.
• Wohnen
wollen wir für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und
umweltverträglich gestalten. Alle Wohnformen, ob Eigentum
oder Mietwohnung, in der Stadt und im ländlichen Raum sind
für uns gleichwertig. Wir kurbeln den Wohnungsbau und die
Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuerentlastungs-
und Entbürokratisierungsoffensive an. Zur Stabilisierung des
Wohnungsmarktes und für mehr bezahlbaren Wohnraum wird der
soziale Wohnungsbau ausgeweitet.
• Wir bekämpfen
Leerstand in strukturschwachen Regionen und stärken unsere
Innenstädte • Das Vorkaufsrecht der Kommunen bei
Schrottimmobilien wird gestärkt • Das Finanzvolumen der
Städtebauförderung wird schrittweise verdoppelt. • Die
Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird endlich
angegangen. Der Bund beteiligt sich in dieser Legislatur mit
250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre
Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger
Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte.
• Mit
einem Sofortprogramm für den Bürokratierückbau werden wir bis
Ende des Jahres 2025 Verpflichtungen insbesondere mit Blick
auf kleine und mittlere Unternehmen reduzieren • Wir werden
den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung gemeinsam mit den Ländern in der
ersten Hälfte der Legislaturperiode vollständig umsetzen und
unter anderem für Industrievorhaben weiterentwickeln.
Bildung, Kitas, Schule und Sport •
Investitionsoffensive Bildung: Wir weiten das
Startchancenprogramm für Kitas und Schulen aus und
investieren überall im Land in mehr Chancengerechtigkeit für
Kinder sowie in moderne Schulen, Kitas und
Jugendeinrichtungen. Wir halten am Rechtsanspruch auf Ganztag
fest. • Wir führen die Sprach-Kitas wieder ein. • Wir
legen ein Investitionsprogramm auf, um bei der Sanierung und
Substanzerhaltung von Schulen und der Schaffung neuer
Kapazitäten zu unterstützen. • Mehr Kinder in Kitas und
Schulen sollen ein kostenloses Mittagessen bekommen. •
Die Migrationsverwaltung wird weiter digitalisiert, das
Ausländerzentralregister ausgebaut und der Datenaustausch
verbessert. • Investitionen in gelingende
Fachkräfteeinwanderung und Integration werden deutlich
erhöht. • Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und
bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die
Menschen im ganzen Land sichern. Dafür wagen wir
tiefgreifende strukturelle Reformen, stabilisieren die
Beiträge, sorgen für einen schnelleren Zugang zu Terminen und
verbessern die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im
Gesundheitswesen.
• Wir helfen Ländern, Kommunen und
Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sanierung von
Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde
Euro zur Verfügung. Wir wollen die Schwimmfähigkeit der
Menschen in unserem Land verbessern. Deshalb werden wir neben
Sporthallen vor allem Schwimmbäder – einschließlich mobiler
Schwimmcontainer – fördern. Aber auch Sportplätze sollen
förderfähig sein. Infrastruktur, Verkehr und Mobilität
• Die Pendlerpauschale soll steigen. Sie wird zum
01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft
erhöht. • Für die Straße werden Finanzmittel zur
Auflösung des Sanierungsstaus insbesondere bei Brücken und
Tunneln zur Verfügung gestellt. Eine umfassende
parlamentarische Kontrolle der Mittel für die Autobahn GmbH
wird gewährleistet. • Wir investieren wie nie zuvor in
Schienen, Straßen, Brücken und die digitale Infrastruktur.
Die Schuldenbremse wird grundsätzlich für mehr Investitionen
reformiert. • Bei großen Infrastrukturprojekten wird die
Deutschlandgeschwindigkeit neuer Standard. Es wäre doch
schön, wenn die A59 davon profitieren könnte. Steuern,
Sozialpolitik und Rente • Der Mindestlohn wird bis 2026
auf 15 Euro steigen. • Das Rentenniveau wird über die
Legislaturperiode hinaus bei 48 Prozent stabilisiert, damit
die Rente sicher bleibt. • Mit einer Reform der
Einkommenssteuer wollen wir zur Mitte der Legislatur kleine-
und mittlere Einkommen entlasten. • Die ungerechte Schere
zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wird schrittweise
geschlossen – davon profitieren Familien mit kleinen und
mittleren Einkommen besonders.
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1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025
Richtfest: Neubau für den Bundesrat nimmt Gestalt an
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Grundgesetzänderung: Bund soll hochverschuldeten
Gemeinden helfen können - Bundesrat unterstützt EU-Pläne
zur Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten
für Unternehmen - Bundesrat äußert sich zu
Arbeitsprogramm EU-Kommission 2025 und fordert
Bürokratieabbau - Bundesrat fordert besseres
Wolfsmanagement
Berlin, 11. April 2025 - 80 Jahre
Ende Zweiter Weltkrieg: Bundesrat erinnert an den Tag der
Befreiung und mahnt zum Schutz von Frieden, Freiheit und
Demokratie. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 11.
April 2025 an den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten
Weltkrieges erinnert. Deutschland und Europa seien am 8. Mai
1945 von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit
worden, heißt es in der gefassten Entschließung.
Diese habe Krieg, unermessliche Leiden und Tod über Millionen
von Menschen gebracht. Das Schicksal der Opfer des Krieges
und des deutschen Nationalsozialismus bliebe für immer ein
Teil deutscher Geschichte. Deutschland müsse daher jeder Form
von Antisemitismus, extremistischen, rassistischen,
fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen sowie
Angriffen auf das Existenzrecht Israels entschieden
entgegentreten.
Dauerhafter Frieden in Europa
Nach dem Zweiten Weltkrieg habe ein Wiederaufbau begonnen,
der auch die Suche nach dauerhaftem Frieden in Europa
beinhalte. Der Bundesrat mahnt, diesen Weg des Friedens und
Zusammenhalts fortzusetzen, auch in Zusammenarbeit mit
transatlantischen Partnern. Deutschland habe aus den
Verheerungen des Zweiten Weltkriegs Lehren gezogen und sich
ein Grundgesetz gegeben, das als Schutz vor Totalitarismus
und menschenverachtendem Autoritarismus diene.
Deutsche Teilung als Folge des Krieges Der Bundesrat ruft
in Erinnerung, dass die deutsche Teilung eine direkte Folge
des Zweiten Weltkriegs war. Der Freiheitswille der Menschen
in der DDR habe zur friedlichen Wiedervereinigung geführt,
was auch zur Beendigung des Kalten Krieges beigetragen habe.
Deutschland stehe in einer besonderen Verantwortung, sich für
Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in
Europa einzusetzen, besonders angesichts aktueller globaler
Herausforderungen.
Europäische Verbindungen von
Ländern und Kommunen Auch die Länder und Kommunen hätten
aktiv zum Aufbau von Freundschaften und Partnerschaften in
Europa beigetragen, was als Grundlage für die europäische
Zusammenarbeit diene. Der 80. Jahrestag des Kriegsendes sei
eine eindringliche Mahnung, dieses Band für eine
freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Zukunft
Europas fester denn je zu knüpfen.
Grundgesetzänderung: Bund soll hochverschuldeten Gemeinden
helfen können Der Bundesrat hat beschlossen,
gegen den Entwurf einer Grundgesetzänderung, den die
Bundesregierung noch in der letzten Legislaturperiode beim
Bundesrat eingebracht hat, keine Einwände zu erheben. Die
geplante Änderung würde dem Bund ermöglichen, einmalig die
Hälfte der Altschulden von Kommunen zu übernehmen. Schulden
in Höhe von 31 Milliarden Euro Viele Kommunen in Deutschland
sind hoch verschuldet.
Die zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit aufgenommenen Schulden der Kommunen
(Liquiditätskredite) beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt
rund 31 Milliarden Euro, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Der hohe Bestand an Krediten, die allein der Finanzierung
struktureller Haushaltslöcher dienten, sei gerade in
Verbindung mit der häufig vorhandenen Finanz- und
Strukturschwäche der Gemeinden problematisch. Ohne Hilfe
seien die Kommunen in absehbarer Zeit nicht in der Lage, ihre
finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.
Einmalige Schuldenübernahme durch den Bund Verantwortlich
für die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sind die
Länder. Mit der Grundgesetzänderung soll der Bund jedoch in
die Lage versetzt werden, einmalig die Hälfte der kommunalen
Altschulden zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass das
jeweilige Land zuvor seine Kommunen vollständig von ihren
Liquiditätskrediten entschuldet hat.
Die
Schuldenübernahme soll es Gemeinden ermöglichen, ihre
Aufgaben ohne dauerhafte Schuldenlast zu erfüllen.
Gleichzeitig müssten die Länder für eine angemessene
Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Die Bundesregierung
fordert daher Maßnahmen, um insbesondere bei finanzschwachen
Kommunen ein erneutes Anwachsen solcher Schuldenberge zu
verhindern.
Wie es weitergeht Nachdem der
Bundesrat die Möglichkeit hatte, sich zum Entwurf der
Grundgesetzänderung zu äußern, kann die Bundesregierung nun
entscheiden, ob sie das Vorhaben beim neu gewählten Bundestag
einbringt.
Bundesrat unterstützt EU-Pläne zur
Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für
Unternehmen Der Bundesrat hat zu einem Vorschlag
Stellung genommen, mit dem die EU-Kommission aktuelle
Anforderungen an Unternehmen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten
modifizieren möchte. Zustimmung zum Bürokratieabbau Die
Länder begrüßen die Bemühungen der Kommission, bürokratische
Lasten für Unternehmen zu reduzieren.
Ein
beschleunigter Bürokratieabbau stärke die EU und Deutschland
als Wirtschaftsstandorte sowie deren Wettbewerbsfähigkeit und
sichere zudem Arbeitsplätze. Der Bundesrat fordert die
Bundesregierung in seiner Stellungnahme unter anderem auf,
sich für eine zügige Umsetzung der Änderungsrichtlinie
einzusetzen. Außerdem bittet er die Bundesregierung, darauf
hinzuwirken, dass im EU-Gesetzgebungsverfahren zu den
einzelnen Gesetzespaketen der Anwendungszeitraum entsprechend
angepasst wird.
Solange die entsprechenden Gesetze
nicht verabschiedet sind, sei für die Unternehmen nicht klar,
welche Regelungen im Einzelnen ab dem 1. Januar 2027 für sie
gelten. Änderungen zweier Richtlinien Der Vorschlag der
Kommission sieht unter anderem vor, den Geltungsbeginn
einiger Bestimmungen in zwei Richtlinien zu verschieben, die
bereits in Kraft getreten sind.
Dabei handelt es sich
um die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung
(„CSRD“) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von
Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („CSDDD“), auch
bekannt als Lieferkettenrichtlinie.
Nachhaltigkeitsberichterstattung Die CSRD soll
sicherstellen, dass Anleger über die erforderlichen
Informationen verfügen, um Risiken zu verstehen, denen
Unternehmen durch den Klimawandel und andere
Nachhaltigkeitsaspekte ausgesetzt sind. Durch die
vorgeschlagenen Änderungen werden rund 80 Prozent der
Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD
herausgenommen.
Für Unternehmen, die nach wie vor in
den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, soll die
Meldepflicht um zwei Jahre bis ins Jahr 2028 verschoben
werden. Zudem soll die Pflicht zur Berichterstattung
einfacher und effizienter gestaltet werden.
Lieferkettenrichtlinie Die CSDDD verpflichtet etwa 6.000
große EU-Unternehmen und etwa 900 Nicht-EU-Unternehmen,
negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf
Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und zu
bekämpfen. Die Pflicht gilt auch für Tochterunternehmen und
Aktivitätsketten.
Der Änderungsvorschlag sieht unter
anderem vor, die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich
der Nachhaltigkeit um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 zu
verschieben. Zudem sollen die Anforderungen vereinfacht
werden.
Stellungnahme an Bundesregierung und
Kommission Die Stellungnahme geht an die Bundesregierung,
die sie bei der Ausarbeitung ihrer Position berücksichtigt.
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Stellungnahme direkt
an die Kommission zu senden.
Bundesrat äußert
sich zu Arbeitsprogramm EU-Kommission 2025 Unter
dem Titel „Gemeinsam vorankommen: Eine mutigere, einfachere
und schnellere Union“ hat die EU-Kommission ihr
Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 vorgestellt. Es zielt stark
auf Vereinfachung ab und enthält eine Reihe von sogenannten
"Omnibus"-Vereinfachungsvorschlägen.
Mit diesen
sollen die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften besser
und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der
Gemeinschaft zu stärken. Dem Programm ist eine Mitteilung
beigefügt, zu der sich der Bundesrat am 11. April 2025
geäußert hat.
Umfassender Ansatz gefordert In
seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat unter anderem die
angekündigten Vereinfachungs- und Verschlankungsziele. Diese
dürften sich aber nicht auf einzelne Korrekturmaßnahmen
beschränken, sondern erforderten einen umfassenden Ansatz.
Die Kommission müsse gemäß dem eigenen Anspruch „in nie
dagewesenem Umfang für Vereinfachung sorgen“. Er fordert die
Kommission unter anderem auf, diejenigen Maßnahmen prioritär
zu behandeln, bei denen eine schnelle und systematische
Umsetzung möglich sei.
Kleine und mittlere Unternehmen
Die Länder betonen auch die besondere Bedeutung von
Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen für kleine und
mittlere Unternehmen. Die machten mehr als 99 Prozent aller
europäischen Unternehmen aus und sicherten über 60 Prozent
der Arbeitsplätze. Sie hätten aber weniger
Verwaltungskapazitäten als große Unternehmen und seien damit
in besonderem Maße von Berichtspflichten und Auflagen
betroffen.
Bürokratie schadet der Wirtschaft in Europa
In ihrer Mitteilung konkretisiert die Kommission, wie sie in
den nächsten fünf Jahren die EU-Vorschriften vereinfachen und
ihre Umsetzung in der Praxis erleichtern will. Sie verweist
auf den Bericht von Mario Draghi aus dem Jahr 2024, wonach
sich die steigende Zahl von EU-Regelungen erheblich auf die
Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirkten. Das wirtschaftliche
Potenzial und der Wohlstand in Europa seien dadurch
eingeschränkt.
Kräftebündelung für sichtbare
Ergebnisse Die Kommission strebt an, die Umsetzung von
EU-Vorgaben in nationales Recht zu verbessern. Die Kräfte von
EU-Organen, Mitgliedsstaaten und Interessenträgern müssten
gebündelt werden - so könnten für Menschen und Unternehmen
schnelle und sichtbare Ergebnisse erzielt werden. Bei der
Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften will die Kommission
darauf achten, dass diese einfach, leicht verständlich und
anwendbar seien.
Katalog weiterer Maßnahmen Des
Weiteren benennt die Kommission folgende Maßnahmen:
Reduzierung des Aufwands zur Berichterstattung für
Unternehmen schnellere Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, zur
Vereinfachung von Investitionen sowie zur Anpassung von
Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen
Eignungsprüfung und Stresstest für alle EU-Vorschriften ein
einfacherer, gezielterer Finanzrahmen für einen wirksamen
Einsatz von EU-Mitteln „Realitäts-Checks“ durch Feedback zu
EU-Vorschriften von Fachleuten aus Unternehmen.
Stellungnahme an Bundesregierung und Kommission Die
Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des
Bundesrates bei der Formulierung ihrer Position. Der
Bundesrat schickt seine Anmerkungen auch direkt an die
Kommission.
Bundesrat fordert besseres
Wolfsmanagement Wie soll künftig in Deutschland
und Europa mit Wölfen umgegangen werden? Mit dieser Frage
beschäftigt sich eine von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
und Thüringen eingebrachte Entschließung, die der Bundesrat
am 11. April 2025 gefasst hat. Umdenken in Europa Der
Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel
für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der
bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union
(FFH-Richtlinie) einzusetzen, die derzeit noch das Jagen von
Wölfen verbietet.
In der Berner Konvention - einem
völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz
europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen - wurde bereits
der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf
„geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene
ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur
Entschließung.
Steigende Zahl an Wölfen Die
Bundesregierung müsse zudem die notwendigen nationalen
Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins
Jagdrecht aufnehmen zu können. Die steigende Zahl an Wölfen
führe insbesondere bei der Landbevölkerung zu anhaltenden
Sorgen, argumentiert der Bundesrat.
Zäune und Hunde
seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus
dringender Handlungsbedarf. Auch solle die Bundesregierung
Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in
der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.
Wie es weitergeht Die Entschließung wird an die
Bundesregierung weitergeleitet. Wann diese sich damit
auseinandersetzt, ist gesetzlich nicht geregelt.
Richtfest: Neubau für den Bundesrat nimmt Gestalt an
Die Rohbauarbeiten für den Anbau mit Besucherzentrum des
Bundesrates in Berlin-Mitte sind abgeschlossen. Bauleute,
Planungs- und Projektbeteiligte feierten zusammen mit
Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger den Meilenstein am 10.
April 2025 auf der Baustelle mit einem Richtfest. Mit dem
Neubau entstehen Verwaltungsflächen sowie Funktionsbereiche
für eine moderne Besucherbetreuung und Demokratievermittlung.
Das Bauvorhaben wird nach Plänen des Architekturbüros
Max Dudler unter der Leitung des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) umgesetzt. Bauherrin ist die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA). Das Richtfest markiert das
Ende der Rohbau- und den Beginn der Ausbauarbeiten und
würdigt die Leistung der Bauleute. An der Feier nahmen rund
200 Personen teil: neben den Beschäftigten der
bauausführenden Firmen, die Bundesratspräsidentin und weitere
Mitglieder des Bundesrates sowie Vertreterinnen und Vertreter
beteiligter Behörden und Planungsbüros.
Gebäude
schafft Transparenz Gemeinsam vor der Richtkrone: Dr. Ute
Rettler (Direktorin des Bundesrates), Max Dudler (Architekt),
Anke Rehlinger (Präsidentin des Bundesrates), Frank Wernicke
(Polier, Hirsch & Lorenz Ingenieurbau), Petra Wesseler
(Präsidentin BBR), Cornelia Seibeld (Präsidentin AGH) und
Prof. Alexander von Erdély (Vorstandssprecher BImA)

© Bundesrat | Sascha Radke
Bundesratspräsidentin Anke
Rehlinger hob die zukünftige Bedeutung des Gebäudes hervor:
„Wo einst die Berliner Mauer Ost und West teilte, entsteht
ein neues Haus für unsere föderale Demokratie. Es übernimmt
wichtige Funktionen für den Bundesrat und steht allen
Menschen offen. Hier kann man künftig noch besser erleben,
wie Bund und Länder zusammenarbeiten, wie Entscheidungen und
Kompromisse gefunden werden, wie Gesetze entstehen. Diese
Transparenz ist wichtig für das Vertrauen in die Demokratie.
Ich freue mich auf diesen neuen interaktiven Ort für
Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung und wünsche
allen am Bau Beteiligten eine glückliche Hand.“
Der
traditionelle Richtspruch wurde vom Polier des Bauvorhabens,
Frank Wernicke von der Firma Hirsch + Lorenz Ingenieurbau,
ausgebracht. Foto: Blick auf den Anbau des Bunderates auf
Sicht der Leipziger Straße
Außenansicht von der
Leipziger Straße auf den Anbau des Bundesrates

© Bundesrat | Sascha Radke
Der Neubau entsteht auf
einem BImA-eigenen Grundstück in der Leipziger Straße, wo er
die letzte seit der Neubebauung des Leipziger Platzes in den
2000er-Jahren bestehende Baulücke schließt. Mit den
Rohbauarbeiten konnte im Mai 2023 begonnen werden. Im Oktober
2023 wurde die Grundsteinlegung gefeiert. Die ersten
Obergeschosse waren im Juli 2024 schon von der Straße aus
erkennbar. Die letzte Großbetonage zur Fertigstellung des
Dachs erfolgte am 23. Dezember 2024.
Nach Abschluss
der Rohbauarbeiten wurde im März 2025 mit dem Ausbau des
Gebäudes begonnen. Im nächsten Schritt beginnen die Gewerke
der Dachdecker und Fassadenbauer, gefolgt von der Technischen
Gebäudeausrüstung und dem Innenausbau. Nach aktuellem Stand
wird der Anbau mit Besucherzentrum im Jahr 2028
fertiggestellt, in Betrieb genommen und an den Bundesrat
übergeben. Im Anschluss daran können die neuen Räume und der
moderne Besucherbereich in die Nutzung gehen.
Bislang
sind viele Funktions- und Büroräume des Sekretariats des
Bundesrates im benachbarten Bundesfinanzministerium
untergebracht. Diese Räume möchte das Ministerium künftig
selbst nutzen. In den dadurch erforderlich gewordenen Anbau
werden neben Büroflächen vor allem zentrale, den
Parlamentsbetrieb des Bundesrates unterstützende
Verwaltungseinheiten verlagert, wie zum Beispiel das
IT-Zentrum, das Informationszentrum mit Dokumentation,
Bibliothek und Parlamentsarchiv.
Mehr Platz und
Service für Besucherinnen und Besucher Foto: Anbau
Bundesrat Visualisierung

Visualisierung des Anbaus von der Leipziger Straße aus ©
Max Dudler Architekten
Da die Besucherzahlen des
Bundesrates seit 2000 stark angestiegen sind, wurden neben
den benötigten Verwaltungsflächen auch moderne Räume für die
Betreuung von Besucherinnen und Besuchern in die Planung
einbezogen. Der Anbau dient künftig als Ausgangspunkt des
Besuchsrundgangs. Darüber hinaus werden zwei Rollenspielsäle
die Möglichkeit bieten, insbesondere Jugendlichen die
Arbeitsweise des Bundesrates bei der Mitwirkung im
Gesetzgebungsverfahren zu vermitteln. Der attraktive
Eingangsbereich wird öffentlich zugänglich sein. Durch die
Überdachung eines Innenhofes des Altbaus entsteht direkt
angrenzend an die Eingangshalle des Neubaus ein großer,
flexibel nutzbarer Raum, in dem zum Beispiel Ausstellungen
oder Veranstaltungen möglich sind.
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