BZ-Home  BZ-Sitemap

Politik des Bundes und mehr

Sonderseiten
Redaktion Harald Jeschke

 EU •  NRW-Landtag Politik in Duisburg 
Archiv: 07 - 12 01 -06 2024
2023 7/12 2023 01/6 2022
2021 09/12 2021 05/08 2021 01/04 2020 2013 - 2019







„Trump-Wahl: massive Herausforderungen

Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 17. Februar 2025

Künstliche Intelligenz  
Enorme Chance und große Herausforderung KI ist in aller Munde: Der Pariser KI-Gipfel, das Inkrafttreten von EU-Regelungen, das amerikanische Projekt Stargate oder die chinesische App DeepSeek - all diese Entwicklungen wirken sich auf Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Bundeskanzler Olaf Scholz hat in Paris erklärt: „Wir brauchen „KI made in Europe“ – mit klaren Regeln und Transparenz. Wir Europäer müssen gemeinsam die Möglichkeiten für Investitionen besser nutzen.“     Künstliche Intelligenz im Verbraucheralltag    


Ein Überblick: Chancen, Risiken und alltägliche Anwendungen      
Tipps des BSI: Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten       Bundesminister Wissing: "Wir sind führend bei der Entwicklung von vertrauenswürdiger und sicherer KI"      
So wird KI in Europa reguliert      
KI und Social Media: Wie ChatGPT, TikTok und Co unser Weltbild verändern      
Jetzt sind Sie dran: KI-Dienste zum Ausprobieren  

Regierungsthemen    
Bund fördert den sozialen Wohnungsbau in 2025 mit weiteren 3,5 Milliarden Euro        Niedrigere Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag seit 1. Februar 2025  

Grundlagen für Einführung digitaler Fahrzeugpapiere gelegt      
Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt werden erweitert       
Hausarztberuf soll attraktiver werden: Honorare werden reformiert      
Bessere Unterstützung für Gewaltopfer  
  
Richtig oder falsch?   
Vor den Wahlen: So erkennen Sie Desinformation Gerade im Umfeld von Wahlen und Kriegen hat Desinformation Hochkonjunktur. Vor allem in den Sozialen Medien und in Messenger-Diensten verbreitet sie sich rasend schnell. Umso wichtiger ist es, solche Nachrichten gar nicht erst zu teilen.  

 Kryptowährungen? Worauf Sie achten sollten! Mit dem Amtsantritt Donald Trumps ist die Krypto-Branche im Aufwind. Auch in Deutschland wird eine hohe Nachfrage nach Kryptowährungen erwartet. Doch Bitcoin, Ethereum und Co. sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher noch Neuland. Die Verbraucherzentralen halten Kryptoanlagen für sehr spekulativ und riskant. Sind Sie trotzdem interessiert, sollten Sie einige Hinweise beachten.    

BaFin-Podcast: Die Welt der Kryptowerte      
BaFin überwacht Emittenten von Kryptowerten  

Service und Fakten
Bundesnetzagentur: Mehr als 3,5 Millionen Geräte nicht gesetzeskonform       Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig      

Datendiebstahl: Betrüger setzen auf Phishing-Links in Suchmaschinen      
Werbung auf Facebook und Instagram steuern      
Ein Jahr Digital Service Act - Fragen und Antworten       
Plattform „Shein” im Visier der EU-Kommission   
    
Bundesnetzagentur: Aktuelle Funklochkarte       
Geoblocking bleibt ein Ärgernis für Verbraucher      

Aufruf zur Impfung gegen Diphterie      
Tätowiermittel: Wieviel Farbe kommt in den Körper?      
Insekten in Lebensmitteln: Zulassung wurde erweitert        

1. Februar war „Sicherer Passwort-Tag“  
So ändern Sie Ihr Passwort zum letzten Mal Passwörter sind wichtig, um Datenraub und Identitätsdiebstahl zu verhindern. Allerdings: Nach aktuellem Sicherheitsstand sollen Passwörter nicht mehr regelmäßig geändert werden. Experten der Stiftung Warentest zeigen, wie starker Passwortschutz heute aussieht. Das Ziel: Starker Schutz von Internet-Konten und das Passwort zum letzten Mal ändern.  

Neue Broschüren und Flyer  
Zur Lage der jungen Generation: Die Jugendbroschüre zum 17. Kinder- und Jugendbericht      
Broschüre „Deutschland per Rad entdecken“      
Digitale Spiele - Pädagogisch beurteilt, Ausgabe 2024/2025       Online-Schulungen     Veranstaltungen der Verbraucherzentrale  
Themenbeispiele: Gebäudedämmung, Wärmepumpen, Elektronische Patientenakte      

Veranstaltungen der Initiative „Digital-Kompass“  
Themenbeispiele: WhatsApp, Signal, Threema und Co., Fakenews erkennen        Veranstaltungen der Initiative „Deutschland sicher im Netz“  
Themenbeispiele: Umgang mit E-Mails, Digitaler Selbstschutz im Alltag       Bewerbungsschluss 30. September 

Alltagsbildung im Klassenzimmer: Jetzt als Verbraucherschule bewerben Allgemein- und berufsbildende Schulen können sich wieder als Verbraucherschule bewerben. Ob in den Bereichen Finanzen, Versicherungen, digitale Sicherheit, gesunde Ernährung oder in einem anderen Thema des Verbraucherschutzes - wenn Ihre Schule aus jungen Menschen starke Verbraucherinnen und Verbraucher macht, dann bewerben Sie sich jetzt.   

Letzte Sitzung vor der Bundestagswahl 2025

Berlin, 1051. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2025

- Stärkung der Bundeswehr: Zeitenwende-Gesetz passiert den Bundesrat
- Grünes Licht aus dem Bundesrat für Gewaltschutzgesetz
- Bund soll für Extremwetterschäden im Jahr 2024 mit aufkommen
- Bundesrat gibt Weg frei für Mutterschutz bei Fehlgeburten
- Bundesrat billigt Abschaffung des Budgets für Hausärzte
- Bundesrat stößt Verlängerung der Mietpreisbremse an
- Bundesrat verlangt Strafregelungen für sexuelle Belästigung durch obszöne Gesten und Beleidigungen

Stärkung der Bundeswehr: Zeitenwende-Gesetz passiert den Bundesrat
Das vom Bundestag beschlossene Artikelgesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr - auch als Zeitenwende-Gesetz bekannt - billigte der Bundesrat.

Das Gesetz aus der Feder der Bundesregierung ist eine Reaktion auf die veränderten Anforderungen an die Bundeswehr nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Ziel sei es, die Bundeswehr stärker auf die Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten und ihre Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit in enger Zusammenarbeit mit den NATO-Partnern zu erhöhen, so die Bundesregierung.

Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit von Personal
Das Gesetz soll die Einsatzbereitschaft und die Verfügbarkeit von Bundeswehreinheiten langfristig sicherstellen. Hierzu sei mehr Personal erforderlich, um für Herausforderungen in der Zukunft gerüstet zu sein. Die Bundesregierung hält eine erhöhte Verfügbarkeit des militärischen Personals für zwingend notwendig, um auch weiterhin eine verlässliche und schlagkräftige Armee bereitzustellen zu können.
Zahlreiche Maßnahmen

Vor diesem Hintergrund sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen vor, unter anderem:
umfangreiche Verbesserungen bei Sold und Versorgung,
einen höheren Auslandsverwendungszuschlag,
einen Ehegattenzuschlag für mit in das Ausland umziehende Ehegatten,
eine höhere Übergangsbeihilfe,
verbesserte Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität,
flexiblere Arbeitszeitregelungen,
mehr Personal im Sanitätsdienst.

Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 
Bundesrat stößt Verlängerung der Mietpreisbremse an
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen.
Bestehende Regelung läuft aus

Die Mietpreisbremse gilt seit dem Jahr 2015 und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit seinem Vorstoß möchte der Bundesrat dieses Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern.

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Wohnungsmärkte weiterhin angespannt
Die Länder begründen ihre Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Eine spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte sei trotz staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum noch nicht eingetreten und auch nur langfristig zu erwarten. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten weiter steigen. Zusammen mit den hohen Energiekosten und der Inflation würden Durchschnittsverdiener - insbesondere Familien - aus ihren Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das Instrument weiter zu verlängern.
Verfassungsrechtliche Anforderungen

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine neue Begründungspflicht für die Länder: Wenn eine Landesregierung erneut für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die Befristung bis zum Jahr 2029 sollen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.

Über die Bundesregierung in den Bundestag
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten.


Grünes Licht aus dem Bundesrat für Gewaltschutzgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14. Februar 2025 dem sogenannten Gewalthilfegesetz zugestimmt. Es gibt Frauen und Kindern unter anderem einen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Schutz von Leib und Leben

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, sich schützend und fördernd vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu stellen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt seien ein strukturelles Problem mit massiven Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Nach wie vor fänden nicht alle Betroffenen bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung. Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen seien nicht flächendeckend vorhanden. Zudem fehle es an Personal und passgenauen Angeboten.

Verlässliches Hilfesystem schaffen
Ziel des Gesetzes sei es daher, ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen. Der Zugang von Gewaltbetroffenen zu Schutz und Beratung soll durch die Einführung eines Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Die Länder werden verpflichtet, hierfür ein ausreichendes Netz von Schutz- und Beratungseinrichtungen vorzuhalten.
Weitere Maßnahmen der Länder

Die Länder sollen darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, z. B. zur Prävention und zur Unterstützung des Umfelds der gewaltbetroffenen Person. Die Vernetzung innerhalb des Systems soll ebenso gefördert werden wie die Vernetzung mit anderen Hilfeeinrichtungen und Behörden, z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen. Zum anteiligen Ausgleich der durch das Gewaltschutzgesetz entstehenden zusätzlichen Aufgaben erhalten die Länder vom Bund für die Jahre 2027 bis 2036 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro.
Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2030 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.
Finanzierung über 2036 hinaus

In einer begleitenden Entschließung unterstützt der Bundesrat das Ziel, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder zu schaffen. Bundesweit würden mehr Frauenhausplätze benötigt; auch die Fachberatung müsse weiter ausgebaut werden. Hierfür sei ein entschiedener Einsatz von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Finanzierung bis zum Jahr 2036, bittet die Bundesregierung jedoch, aus Gründen der Planungssicherheit die Finanzierung über das Jahr 2036 hinaus sicherzustellen.


Bundesrat verlangt Strafregelungen für sexuelle Belästigung durch obszöne Gesten und Beleidigungen
Die Bundesregierung soll Betroffene von sexueller Belästigung wirksamer schützen und schnellstmöglich Regelungen vorlegen, mit denen auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührung erreichen, bestraft werden können. Dies fordert der Bundesrat in einer am 14. Februar 2025 gefassten Entschließung. Diese Formen der Belästigung - wie etwa obszöne Gesten und Beleidigungen - würden nicht nur als Bloßstellung oder Kränkung wahrgenommen, sondern belasteten Betroffene nachhaltig.


Ziel müsse daher ein ausreichend bestimmter Straftatbestand sein. Dessen Erfüllung müsse maßgeblich von objektiven Kriterien abhängen, um Rechtsunsicherheiten in der Strafverfolgung zu vermeiden, heißt es in der Entschließung. Zuvor hatte der Bundesrat über einen Gesetzentwurf aus Niedersachsen zu der Thematik beraten, der bei der Abstimmung jedoch nicht die notwendige Mehrheit für eine Einbringung beim Deutschen Bundestag fand.
 
Bund soll für Extremwetterschäden im Jahr 2024 mit aufkommen
Der Bund soll sich finanziell an den Schäden beteiligen, die im vergangenen Jahr in einigen Ländern durch Starkregen- und Hochwasserereignisse verursacht wurden. Dies fordert der Bundesrat auf Initiative Bayerns in einer am 14. Februar 2025 gefassten Entschließung.

Solidarität des Bundes gefordert
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nun die notwendigen Schritte für eine solidarische Kostenbeteiligung des Bundes einzuleiten. Der Umfang der Schäden sei inzwischen erkennbar und so hoch, dass der Bund - wie es gängige Staatspraxis sei - einspringen müsse.
Für die Finanzierung könne die Zweckbindung des bereits bestehenden nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ kurzfristig erweitert werden - dies dürfe allerdings die Hilfen für die von Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Länder nicht beeinträchtigen.

Dank an die Bürgerinnen und Bürger
Der Bundesrat spricht allen Helferinnen und Helfern seinen Dank für ihren Einsatz und ihr Engagement aus. Die Beseitigung der Schäden und die Sicherstellung tragfähiger Hilfen für Betroffene hänge bei nationalen Katastrophen neben der Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen auch von einem engen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger ab.
Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.


Bundesrat gibt Weg frei für Mutterschutz bei Fehlgeburten
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14. Februar 2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten.
Fehlgeburten ab der 13. Woche

Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu.

Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
Bundesrat hatte Ausweitung des Mutterschutzes gefordert

Der Bundesrat hatte am 5. Juli 2024 in einer Entschließung an die Bundesregierung das Eingreifen des Mutterschutzes deutlich vor der 20. Woche gefordert. Dadurch könne verhindert werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten. Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele so das Abrutschen in den Krankengeldbezug, hatten die Länder argumentiert.
Wie es weitergeht

Da im Bundesrat kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt wurde und die Länder das Gesetz somit gebilligt haben, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.


Bundesrat billigt Abschaffung des Budgets für Hausärzte
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz somit gebilligt. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Patientinnen und Patienten den Zugang zu Hausarztterminen zu erleichtern. Es umfasst unter anderem folgende Maßnahmen: Abschaffung der Budgets

Alle hausärztlichen Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, werden zukünftig ohne Kürzungen vergütet. Die Einführung von Quartalsbudgets entfällt, so dass die Honorare steigen können, wenn neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden oder mehr Leistungen erbracht werden als bisher.


Versorgungs- und Vorhaltepauschalen Müssen viele chronisch kranke Patientinnen und Patienten derzeit aus abrechnungstechnischen Gründen in jedem Quartal neu einbestellt werden, kann künftig stattdessen eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden. Somit entfallen unnötige Abrechnungstermine.


Darüber hinaus sollen Praxen, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, durch eine Vorhaltepauschale besonders honoriert werden. Schnellere Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel Das Gesetz sieht ebenso vor, die Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Hilfsmittel zu vereinfachen und zu beschleunigen.


Menschen mit schweren Krankheiten oder Behinderungen sollen so schneller und unbürokratischer Zugang zu wichtigen Hilfsmitteln erhalten. Erweiterte Notfallverhütung In Fällen von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung können zukünftig alle Frauen – und nicht nur unter 23-Jährige – Notfallverhütungsmittel vom Hausarzt oder der Hausärztin verordnet bekommen.


Inkrafttreten
Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Betracht. Bundesrat fordert Nachbesserungen In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder grundsätzlich die Abschaffung der Budgets bei der hausärztlichen Versorgung.

Die Neuregelung verschlechtere jedoch die Versorgung, da bereits bestehende Regelungen nicht beachtet würden. So werde zum Beispiel Fördermaßnahmen für eine gesicherte Versorgung die Finanzierung entzogen. Die Bundesregierung müsse hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen, fordert der Bundesrat.

Verbaucherschutz aktuell

Berlin, 30. Januar 2025

In der digitalen Welt ist es wichtiger denn je, klare Regeln zu haben, um Desinformation zu verhindern und die Meinungsfreiheit zu schützen. Der Digital-Services-Act (DSA) ist ein großer Schritt in diese Richtung – es geht nicht nur um Regulierung, sondern auch „um die Verteidigung unserer fundamentalen Werte“, betont Bundesdigitalminister Volker Wissing im Interview mit dem RBB Inforadio.

Kampf gegen Desinformation in den Sozialen Medien    
FAQs zum Digital Services Act – Diese Regelungen gelten in der EU    
Koordinator für Digitales will ein sicheres digitales Umfeld      

Mit Desinformation richtig umgehen      
Fake News im Netz: Wem kann ich vertrauen?      
Fake News und Cyber-Mobbing – ist TikTok gefährlich?      

Jetzt spielen! Teste dein Wissen mit dem neuen TikTok-Quiz       
Expert*innen-Talk zum Thema „Deepfakes und Extremismus“       Online-Termine zum Thema Desinformation    
3. bis 7. Februar  
"Deepfakes, Cybergrooming und Fake News - Präventionstipps der Polizei"       

11. Februar
SID 2025: Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz      
11. Februar, 08:15 bis 09:15 Uhr   Wie tickt TikTok? - Webtalk für Schulklassen (Online)      
11. Februar, 10:00 bis 11:30 Uhr   Digitale Schulstunde zum Safer Internet Day: „Keine Likes für Lügen!“      

6. Mai   Planspiel Fakt oder Fake: Wie schütze ich mich vor Desinformation und Hassrede im Netz?    
Neue Webseite der BaFin  
6.900 Girokonten im Vergleich Am 15. Januar startete die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Zahlungskonto (Girokonto): Der BaFin-Kontenvergleich zeigt erstmals übersichtlich die Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland. Damit unterstützt die neue Website Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Entscheidung für ein Girokonto, das ihren Bedürfnissen entspricht.     Service und Fakten    

Künstliche Intelligenz im Alltag: Was Sie wissen sollten      
Studie "SiWamed" untersucht Sicherheit medizinischer Wearables      
Tipps zu Vollmachten und Vorsorge für Ihre Finanzen      
Betrugsversuche: Vorsicht beim Scannen von QR-Codes im Ausland      

PayPal-Phishing: Betrüger locken mit falscher Finanzübersicht      
Fitness-Studio-Check: Hilfe bei Vertragsfragen      
Smartphone: Was Eltern zum Kinderschutz tun können?      
Kennen Sie die Angebote der Initiative "Digital für alle"?      

Musst Du den Führerschein umtauschen? | #news #verkehr (Video)       Rechtswidrige Preise bei Amazon-Prime-Abos erstatten lassen      

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze der Gemeinden erhoben. Wie geht es jetzt weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.     Neue Broschüren und Flyer    

Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder      
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Bitte reden!!      

Merkblatt Kindergeld      
Merkblatt Kinderzuschlag      
17. Kinder- und Jugendbericht      

Klimaschutz zum Mitmachen   Die „Klimawaage“
Klimaschutz im Alltag – worauf kommt’s an? Die Klimawaage, das neue Mitmach-Tool des Umweltbundesamtes, gibt eine Antwort darauf und macht abstraktes Klimaschutz-Wissen greifbar – ob an Infoständen, in Workshops oder Schulen. Die Klimawaage ist ab sofort verfügbar. Zudem gibt es insgesamt zehn Komplett-Sets à 35 Dosen zu gewinnen.      

Welche Schule wird Energiesparmeister 2025? Gesucht werden: 16 Landessieger, ein Bundessieger und ein Sonderpreisträger! Der Energiesparmeister-Wettbewerb geht in eine neue Runde. Wieder zeichnen wir die besten Klimaschutzprojekte an Schulen in ganz Deutschland aus. Zu gewinnen gibt es Preise im Gesamtwert von 50.000 Euro. Bewerbt euch jetzt!

Freigabe der Mittel für den sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Berlin, 29. Januar 2025

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„In Deutschland können weiter mehr bezahlbare und schöne Wohnungen für Menschen mit geringeren Einkommen gebaut werden. In diesem Jahr werden dafür weitere 3,5 Milliarden Euro Bundesmittel bereitgestellt. Die Länder geben oft ein Vielfaches dazu. Damit kann auch das erfolgreiche Programm Junges Wohnen für den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen weitergeführt werden.


10.000 neue Wohnmöglichkeiten wurden damit für junge Menschen allein im letzten Jahr auf den Weg gebracht. Der soziale Wohnungsbau hat sich in den vergangenen Jahren als Stabilitätsfaktor für die Bauwirtschaft erwiesen. Ich freue mich zudem, dass wir auch in 2025 Städtebaufördermittel in Höhe von 790 Millionen Euro an die Kommunen und Länder weitergeben können, denn gutes Wohnen ist mehr als die Wohnung selbst.


Besser kann ein Fördereuro zudem nicht angelegt sein, denn die Aufträge gehen vor allem an lokale Handwerker. Gefördert werden Parks, Plätze, Sportanlagen, Kita- und Schulanlagen und Stadtteilzentren. Sie werden nicht nur schöner gemacht, sondern auch zugänglicher zum Beispiel für ältere Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung.

Indem Stadt, das Land und der Bund gemeinsam in den öffentlichen Raum investieren, schaffen wir lebendige Orte, an denen Menschen zusammenkommen, Spaß haben und sich gemeinsam engagieren.
Ich danke den Mitgliedern des Haushaltsausschusses für die Freigabe der Mittel. Das schafft Planungssicherheit für Länder, Kommunen und die Bauwirtschaft.“

Weitere Informationen:
Der Bund investiert seit 2022 wieder massiv in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Allein bis 2028 sind Ausgaben des Bundes in Höhe von 21,65 Milliarden Euro geplant, damit mehr preisgünstiger Wohnraum entstehen kann. Die Länder kofinanzieren die Förderung mit weiteren Mitteln, sodass erfahrungsgemäß eine doppelt so hohe Summe für Sozialwohnungen zur Verfügung steht.

Und das zeigt Wirkung: Allein in 2023 stiegen im Vergleich zu 2022 die geförderten Wohneinheiten um mehr als 20% auf 49.430. Weitere Programme wie die Förderung des klimafreundlichen Neubaus (KFN) oder speziell des klimafreundlichen Neubaus im niedrigen und mittleren Preissegment ergänzen hier zusätzlich.

Weitere Informationen zum sozialen Wohnungsbau erhalten Sie unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/sozialer-wohnungsbau/soz-wohnungsbau-top-artkel.html


Die Städtebauförderung ist als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen eines der wichtigsten und erfolgreichsten Instrumente der Stadtentwicklung. Die Wirkung der Städtebauförderung reicht dabei über rein städtebauliche Veränderungen hinaus. Sie umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.


An den Kosten der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je zu einem Drittel. Allein der Bund hat seit 1971 ca. 23,2 Milliarden Euro bereitgestellt. Davon flossen rund 12,7 Milliarden Euro in die alten Länder und seit 1990 rund 10,5 Milliarden Euro in die neuen Länder. Auch im Jahr 2025 stellt der Bund erneut 790 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit.


Potenzial Wohnungsleerstand: Bundesbauministerin Klara Geywitz stellt Handlungsstrategie vor

Berlin, 21. Januar 2025 - Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, hat im Rahmen des Kommunaldialogs „Wohnen in ländlichen Räumen" heute in Berlin die „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung" vorgestellt. Diese zielt darauf ab, leerstehenden Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Sie wurde im vergangenen Jahr unter Einbeziehung von Fachgesprächen und weiteren Bundesressorts erarbeitet.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Knapp zwei Millionen Wohnungen und Einfamilienhäuser in Deutschland stehen leer. Leerstand macht etwas mit den Orten und mit den Menschen, die dort leben. Umso dringender ist es, auch über diese Lebensrealität zu reden.

So individuell wie die Gegebenheiten und Lebenssituationen in den Kommunen sind, sind auch die Anforderungen an die eigenen vier Wände: Familien brauchen mehr Platz, Fachkräfte suchen ein Zuhause in der Nähe ihres Arbeitsplatzes, Auszubildende eine bezahlbare Bleibe. Aber nur dort, wo sich die Menschen wohlfühlen, sie eine Arbeit haben, die Entwicklungschancen ihrer Kinder gut sind und notwendige Infrastrukturangebote für alle Altersgruppen erreichbar sind, werden sie gerne wohnen. Die Belebung von Leerständen und Wiedernutzbarmachung von bestehenden Gebäuden lässt nicht nur lebendige Orte entstehen, sondern spart auch Kosten und trägt zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bei. Umso wichtiger ist es, dafür valide und regionalisierte Daten zu bekommen, um zielgerichtet unterstützen zu können. Wir haben dazu Gesetzesinitiativen und Forschung auf den Weg gebracht, sie müssen langfristig weitergeführt werden, um ihre Wirkung entfalten zu können.

Die Handlungsstrategie zeigt, dass Kommunen, Länder und Bund hier einander schon gut unterstützen. Guter öffentlicher Nahverkehr, Bildung und Arbeitsplätze sind unerlässlich, um eine stabile Basis für das Ankommen vor Ort zu schaffen. Fördermittel müssen dafür über Jahre verlässlich bereitstehen. Leerstandsmanagement braucht einen langen Atem und viel lokales Engagement und Herzblut. Die Kommunen brauchen die Unterstützung und haben sie mehr als verdient."

Die im Sommer 2024 veröffentlichten Zensusdaten, die den Stand 2022 abbilden, zeigen, dass vor allem in strukturschwachen, und hier insbesondere in ländlichen Regionen, Leerstand besteht. Dieser stellt Kommunen und Gemeinden vor große Herausforderungen. Durch gezielte Förderung und Schaffung von Anreizen für Unternehmen und Privatpersonen unterstützt der Bund Kommunen und Gemeinden dabei, leerstehende Dorf- und Stadtkerne wieder zu attraktiven Wohn- und Arbeitsorten umzugestalten.



In der Handlungsstrategie werden verschiedene Maßnahmen der Innenentwicklung, der Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie des Wissenstransfers verknüpft. So tragen bspw. Programme wie die Städtebauförderung maßgeblich dazu bei, die Attraktivität von Städten und Gemeinden zu verbessern. Dies schafft auch für Gebäudeeigentümer wichtige Rahmenbedingungen für Investitionen in leerstehende oder ungenutzte Gebäude. Zukünftig sollten durch eine gezielte Kombination von Städtebauförderung und sozialer Wohnraumförderung im Rahmen der Leerstandsaktivierung Synergien zwischen der Beseitigung städtebaulicher Missstände und der Versorgung der Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung noch stärker genutzt werden.

Die im Rahmen der Strategie entwickelte Webseite „Potenzial Leerstand" (www.region-gestalten.bund.de/potenzial-leerstand), stellt für verschiedene Nutzergruppen anschauliche und vielfältige Informationen zu rechtlichen und finanziellen Instrumenten, guten Beispielen sowie Initiativen beim Abbau von Wohnungsleerstand bereit.

Im Rahmen des Kommunaldialogs „Wohnen in ländlichen Räumen" diskutieren zudem Teilnehmende aus Ländern, Kommunen und Verbänden, wie die Wohn- und Lebenssituation in ländlichen Regionen weiter verbessert werden kann. Neben den Maßnahmen der „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung" wurden Themen der Städtebauförderung und der Fachkräftegewinnung angesprochen.



Die Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung finden Sie hier.

Gesetzliche Neuregelungen - Was ist neu?

Berlin, 9. Januar 2025




Was ist neu? Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen.

Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen.

Die elektronische Patientenakte kommt.

Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht.     Weitere Regierungsthemen    


Die wichtigsten steuerlichen Änderungen  
   
Energieversorgung: Stromausfall – eine Risikoanalyse       

Klimaschutz: CO2-Preis beträgt jetzt 55 Euro       

Ein Koordinator für sichere Internetplattformen       Wohnungsbau und Energie-/Wärmewende - die F

FAQ zum Wohnungsbau  

Für mehr bezahlbare und klimafreundliche Wohnungen

Deutschland benötigt mehr bezahlbaren Wohnraum. Deswegen investiert die Bundesregierung massiv in den Bau von Wohnungen. Welche Förderung gibt es im Einzelnen für wen?        

 „Jung kauft Alt” nun auch für Denkmalgeschütztes      

 Förderung von Effizienzmaßnahmen      

Die Förderung für den Heizungstausch läuft weiter      

KfW-Produktfinder       Wahlwissen 2025    

Fragen und Antworten  

Vorgezogene Bundestagswahl – was bedeutet das?  Warum gibt es Neuwahlen? Wie laufen sie ab? Wer legt den Wahltermin fest? Und was ist bis dahin mit der Bundesregierung – ist sie noch voll handlungsfähig?


Ein Überblick.        
Die fünf Grundsätze des Wahlrechts    

Schutz vor hybriden Bedrohungen und Desinformation      

So funktioniert die Briefwahl       

Wählen aus dem Ausland: So funktioniert's      

Was passiert nach der Bundestagswahl?       

Verfahren gegen TikTok wegen Risiken bei Wahlen       Cyberkriminalität    

Achtung vor betrügerischen SMS im Namen der Sparkasse      

Behörde legt wegen Cyberkriminalität 30 000 vernetzte Geräte lahm      

Paypal-Betrüger zahlen mit fremden Bankkonten      

Achtung: Falsche Mails und SMS von Ministerien und Behörden!      

Wie Kriminelle das "Bezahlen ohne PayPal-Konto" missbrauchen       Service und Fakten    

Lohnt sich eine PV-Anlage für mich?      

E-Zigaretten: Chemikalien-Dampf mit ungeklärten Langzeitfolgen      

Winterdienst: Wann Mieter und Eigentümer Schnee schippen müssen      

Bei Kratzern nach der Autowäsche haftet meistens der Betreiber      

BGH: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen      

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar: Das können Sie jetzt tun!      

Beschluss, Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien zu verbieten      

Neues Label informiert ab Mitte 2025 über CO2-Ausstoß von Flügen      

Für bessere Durchsetzung von EU-weiten Verkehrsvorschriften  


Sozialhilfe kurz erklärt - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung      

Kinderbuch zur Lebensmittelsicherheit: Entdeckungsreise in die Welt der Bakterien und Viren       Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentrale  

Tipps zur energetischen Haussanierung, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpe      

Angebote der Initiative „Digital-Kompass“  

Fake News und Wahlen,

Teilhabe, Finanzmarkt    

17. bis 26. Januar 2025   Grüne Woche 2025

Die Bundesregierung informiert auf der Grünen Woche 2025 unter dem Motto "Gutes Essen. Starkes Land. Zukunftsfeste Landwirtschaft" über ihre Themen.        

11. Februar 2025   Safer Internet Day 2025
Mit dem Schwerpunktthema “Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz” rückt die Initiative „klicksafe“ Aufklärung und Empowerment in den Fokus des Safer Internet Days 2025.      

27. Februar 2025, 9:30 - 13:15 Uhr   Forum Nachhaltiger Konsum „Klarheit statt Greenwashing: korrekt kommunizieren, nachhaltigen Konsum unterstützen“ – unter diesem Thema lädt das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum zum Dialog ein.  



Bundesregierung beschließt Wohnungslosenbericht 2024

Bericht gibt Auskunft über die Anzahl der in Deutschland wohnungslosen Menschen  
Berlin, 8. Januar 2025 - Das Bundeskabinett hat am 8. Januar 2025 den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen. Mit diesem wird nach 2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit im Bundesgebiet.


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Bericht zeigt, dass die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland unterschiedliche Formen und Ursachen hat und bei weitem kein rein städtisches Problem darstellt. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit hat der Bund daher den Weg geebnet, abgestimmt mit den Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft, die Herausforderung der Bekämpfung der Obdachlosigkeit langfristig anzugehen.

Hierfür haben wir im letzten Jahr eine Kompetenzstelle des Bundes beim BBSR eingerichtet. Derzeit werden dort Maßnahmen erarbeitet, um zum Beispiel Frauen und Kinder in Obdachlosenunterkünften durch bessere Standards zu schützen. Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und damit auch Menschen, die gegenwärtig wohnungs- und obdachlos sind, eine Wohnung zu ermöglichen, investiert der Bund bis 2028 mehr als 20 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau.

Auch die neue Wohngemeinnützigkeit, die am 1. Januar 2025 gestartet ist, kann hierbei helfen. Und mit der Erhöhung des Wohngeldes zu Jahresbeginn um durchschnittlich 15% unterstützt der Bund präventiv Menschen, die durch hohe Miet- und Energiekosten stark belastet werden.“

Zum Wohnungslosenbericht
Im Mittelpunkt des Berichtes stehen drei Gruppen von wohnungslosen Personen: Die untergebrachten wohnungslosen Personen, über die das Statistische Bundesamt Daten erhebt und jährlich eine Statistik erstellt, des Weiteren die Gruppen der verdeckt wohnungslosen Personen und die der wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft, zu denen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen empirischen Forschungsauftrag vergeben hat, um mittels einer hochgerechneten Stichprobe entsprechende Informationen zu gewinnen.



Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren Ende Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund 60.400 Personen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen).


Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Berücksichtigt man rund 15.600 Doppelerfassungen, leben in Deutschland damit insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen. Dabei umfasst die Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen gemäß gesetzlicher Definition von Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Personen, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie zur Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in der Unterkunft verbleiben.



Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Rahmen einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik berücksichtigt, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.

All dies sowie die Ausweitung der Gemeindestichprobe in der aktuellen empirischen Erhebung in Verbindung mit der Verringerung von Untererfassungen in der Statistik führt dazu, dass im Vergleich zu 2022 ein Anstieg der Wohnungslosenzahlen zu verzeichnen ist.


Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, zum Ziel der Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beizutragen und hat deshalb in Übereinstimmung mit den Initiativen der Europäischen Union, das Ziel bekräftigt, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Hierfür wurde am 24. April 2024 der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, der als bundesweiter Handlungsleitfaden erstmals die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland abbildet.


Er identifiziert Rahmenbedingungen und Herausforderungen. Mit seinen inhaltlichen Leitlinien und den Leitlinien zum Verfahren gibt es einen von allen beteiligten Akteuren akzeptierten und abgestimmten Handlungsrahmen. Mehr Informationen zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit finden Sie hier. Den Wohnungslosenbericht 2024 können Sie hier einsehen.


Gemeinsame Absichtserklärung zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz

Berlin, 7. Januar 2025 - Bund, Länder und Region sichern gemeinsame Verhandlungsergebnisse Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Region Bundesstadt Bonn sind sich einig, dass sie den Stand der Verhandlungen zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz in einer gemeinsamen Erklärung festschreiben wollen. Diese Absichtserklärung soll noch in diesem Monat unterzeichnet werden, um die umfangreichen Vorarbeiten einer möglichen Zusatzvereinbarung zu sichern.


Darüber informierten die beteiligten Akteure in einem Gespräch die Abgeordneten der Region im Bundestag, in den Landtagen und im Europäischem Parlament. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich: „Wir stehen gemeinsam zur zugesagten Weiterentwicklung der Region Bundesstadt Bonn. Über Jahrzehnte wurde hier die notwendige Infrastruktur für ein zweites bundespolitisches Zentrum in unserem Land aufgebaut. Das wollen wir nutzen. Viele Bundesbeschäftigte arbeiten und leben hier, gleiches gilt für Mitarbeiter der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen.

Die Region soll als Ort der Demokratievermittlung, als kulturelles Zentrum und als Forschungsstandort weiter gestärkt werden. Die im April vergangenen Jahres gemeinsam beschlossenen Eckpunkte haben wir inhaltlich untermauert und so vorbereitet, dass eine neue Bundesregierung auf dem Erarbeiteten aufbauen kann. Die bisherige Zusammenarbeit war von Vertrauen und einem herzlichen, konstruktiven Miteinander geprägt. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken.“ 


Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Es ist sehr gut, dass wir gemeinsam die guten Ergebnisse der Verhandlungen sichern. Ich danke Frau Ministerin Geywitz hierfür wie auch für ihre stringente und unterstützende Herangehensweise im Verhandlungsprozess sehr herzlich. Angesichts des Fortschritts ist es sehr bedauerlich, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss der Zusatzvereinbarung kommen kann. Ich erwarte, dass auch eine neue Bundesregierung an die Verhandlungsergebnisse anknüpft.

Bonn als Standort der UN und von internationalen Organisationen, als Wissenschaftsstandort, als Kompetenzzentrum für Cyber-Sicherheit und Nachhaltigkeit sowie als Geburtsort des Grundgesetzes und von Ludwig van Beethoven verfügt über viele Alleinstellungsmerkmale, die im Interesse des Bundes gestärkt werden sollten. Schon jetzt sind die guten Verhandlungen ein wichtiges Bekenntnis des Bundes zur Zukunftsfähigkeit von Bonn als Regierungs- und Verwaltungsstandort.“ 


Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski: „Gemeinsam mit Ministerin Geywitz und den Vertreterinnen und Vertretern aus der Region haben wir wichtige Leitplanken für die Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz definiert. Ziel der Landesregierung und der Region ist es nun, einer neuen Bundesregierung eine Brücke für eine schnelle Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bauen und die Zusatzvereinbarung zügig zum Abschluss zu bringen.

Nordrhein-Westfalen wird alles tun, was dafür politisch nötig ist. Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit dem Bund bei allen Punkten noch im Januar zu einem guten Zwischenergebnis kommen werden. Der „Letter of Intent“ ist dabei eine Fortentwicklung der im April 2024 gemeinsam beschlossenen Eckpunkte und muss dementsprechend auch einen Fortschritt darstellen. Als Landesregierung ist unsere Zielvorstellung klar. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung Bonns mit langfristiger Perspektive festschreiben und den Mehrwert der Bundesstadt auch im Sinne der Resilienz für Deutschland insgesamt ausgestalten.“


Dr. Fedor Ruhose, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz: „Der Verhandlungsprozess konnte seit der Vereinbarung der Eckpunkte erfolgreich fortgesetzt werden. Ein wichtiges Ergebnis für die gesamte Region ist das Signal des Bundes, das Konzept zur Entwicklung neuer regionaler Strukturen der Zusammenarbeit in die Zusatzvereinbarung aufzunehmen, mit denen die Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit der Region als Lebens- und Arbeitsraum verbessert werden sollen. Der Schwerpunkt „Orte der Demokratievermittlung“, an dem ebenfalls rheinland-pfälzische Projekte beteiligt sind, gewinnt in Zeiten globaler Krisen und Angriffe auf demokratische Grundwerte zunehmend an Bedeutung.


Der Bund hat hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse wir mit Interesse erwarten. Ich bin zuversichtlich, dass auf Basis der gemeinsamen Absichtserklärung die Verhandlungen nach der Bundestagswahl unvermittelt weitergeführt und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.“


Die Landrätin und die Landräte aus der Region, Cornelia Weigand (Kreis Ahrweiler), Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreis) und Achim Hallerbach (Kreis Neuwied): „Wir begrüßen die Entscheidung, die bisherigen Verhandlungsergebnisse in einem Letter of Intent festzuhalten. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die Gespräche mit der nächsten Bundesregierung zielgerichtet fortzuführen. Dennoch hätten wir uns gewünscht, dass wir bereits zu einer verbindlichen Zusatzvereinbarung gekommen wären. Es ist wichtig, dass dieser Prozess nun zügig im Sinne der Region weitergeführt wird.“


Hintergrund
Die Zusatzvereinbarung zwischen Bund und der Region Bundesstadt Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz soll an das Berlin/Bonn-Gesetz anknüpfen. Der politische Auftrag eine Zusatzvereinbarung zu schließen, ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag. Aufgrund der Neuwahl des Bundestages am 23. Februar 2025 kann der ursprünglich für März 2025 geplante Abschluss der Zusatzvereinbarung nicht mehr realisiert werden. 


Im April 2024 wurden sechs Eckpunkte vereinbart: Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von Internationalen Organisationen sowie als Nachhaltigkeitsstandort Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum Region Bundesstadt Bonn als Ort der Demokratievermittlung Region Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur Erforschung und Vermittlung von Resilienz Region Bundesstadt Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für Bundesbeschäftigte   Weitere Informationen dazu unter: 
 www.bmwsb.bund.de  


Aus der Feststellung des Bundesinteresse leitet der Bund seine Finanzierungskompetenz ab. Es wurden vier Studien beauftragt, die darüber Aufschluss geben sollen, ob das Bundesinteresse bei den Projekten vorliegt und geben damit den Weg für eine mögliche Finanzierung frei.    
Im Januar sollen die bisherigen Ergebnisse in einem „Letter of Intent“ festgehalten werden


Was ändert sich im Januar 2025?  

Berlin/Duisburg, 27. Dezember 2024 - Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen. Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Die elektronische Patientenakte kommt. Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht.    


Arbeit Mindestlohn steigt – und damit auch Grenzen für Mini- und Midijob
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze: von 538 Euro auf 556 Euro brutto.

Die unterste Midijob-Grenze liegt im kommenden Jahr bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Weitere Informationen zum Mindestlohn


Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt
Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme tritt zum 1. Januar in Kraft und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld


Soziales Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025
Im Jahr 2025 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabil bei 5,0 Prozent.
Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025


Das Wohngeld steigt 
Anfang 2025 wird das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst: es steigt um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch.
Weitere Informationen zum Wohngeld


Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Grund dafür ist die positive Einkommensentwicklung. 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent.

Die positive Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr sorgt dafür, dass die Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2025 deutlicher als in der Vergangenheit steigen soll. Im Jahr 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent. Das ist die Basis, auf der die soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben wird.


Zum Vergleich: 2022 lag die Lohnzuwachsrate bei 4,13 Prozent – die Anpassung der Rechengrößen fiel entsprechend niedriger aus. Das Bundeskabinett hatte die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ am 6. November 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zugestimmt, sodass die Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Grenzwerte in der Krankenversicherung steigen
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat erhöhen. 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat.


Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro belaufen. 2024 waren es noch 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.


Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
 


Nullrunde für Regelsätze im Jahr 2025 
Die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleiben 2025 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Die Besitzschutzregelung gilt nicht für Asylbewerber, die in den ersten 36 Monaten in Deutschland Geldleistungen erhalten. Dementsprechend sinken diese Leistungen in 2025.  Weitere Informationen zum Bürgergeld


Altersvorsorge auf einen Blick
Wie steht es um die Absicherung im Alter? Die Digitale Rentenübersicht gibt seit Mitte 2023 einen Überblick über die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Zum 1. Januar 2025 müssen Vorsorgeeinrichtungen an das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung angebunden sein. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Weitere Informationen zur Altersvorsorge


•  Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen 
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 Euro. Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente


Altersgrenze für Renteneintritt steigt auf 66 Jahre und vier Monate Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben („Rente mit 67“) – bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter.


Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze. Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ursprünglich „Rente mit 63“) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahre und sechs Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. 
Weitere Informationen zur Altersgrenze für Renteneintritt


Mehr Qualität in der Kinderbetreuung Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren erneut dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Mit finanziellen Mitteln aus dem Kita-Qualitätsgesetz sollen unter anderem mehr Fachkräfte gewonnen werden.  Weitere Informationen zum Kita-Qualitätsgesetz


•  Gesundheit 
Die elektronische Patientenakte ePA
Ab dem 15. Januar müssen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Sie wird dann in einem gestuften Verfahren eingeführt: Zunächst wird sie in Modellregionen erprobt und getestet, bevor sie bundesweit zum Einsatz kommt.  Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte

Krankenhausreform: Gute stationäre Behandlung für alle
Weniger ökonomischer Druck für Kliniken, bessere Versorgungsqualität – das bezweckt die Krankenhausreform. Das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen wird angepasst. Damit werden Kliniken von dem finanziellen Druck befreit, immer mehr Fälle zu erbringen. Künftig sollen sie einen Großteil der Vergütung für das Vorhalten von Leistungen bekommen. Kliniken sollen auch Qualitätskriterien erfüllen, um einer sogenannten Leistungsgruppe zugewiesen zu werden.


Diese Kriterien sollen bundesweit einheitlich definiert sein – damit Leistungen nur dort erbracht werden, wo das Personal die Erfahrung hat und die geeignete technische Ausstattung vorhanden ist. Weitere Informationen zur Krankenhausreform

Pflege - Höhere Leistungen für Pflegebedürftige
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent – auch die Leistungen bei stationärer Pflege. Dies entlastet Pflegebedürftige bei pflegebedingten Ausgaben, die sie selber tragen müssen. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro. Weitere Informationen zu Leistungen in der Pflege


Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte. Der Schritt ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weitere Informationen zur Erhöhung der Pflegebeiträge


Finanzen und Steuern
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – steigt 2025 auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert. Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und auf 9.756 Euro im Jahr 2026.

Darüber hinaus wird das Kindergeld ab Januar um fünf Euro erhöht – genauso wie der Kindersofortzuschlag für Familien, die ein geringes Einkommen haben. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Weitere Informationen zu steuerlichen Entlastungen


•  Entlastung für Familien und Vermieter 
Künftig sind 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar. Vermieter werden steuerlich entlastet, wenn sie dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen. Diese und weitere steuerliche Verbesserungen sind im Jahressteuergesetz 2024 geregelt.
Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz


Post muss pünktlich sein – Briefporto steigt
Standardbriefe in der Grundversorgung müssen zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis für einen Standardbrief von 0,85 Euro auf 0,95 Euro und eine Postkarte kostet dann 0,95 Euro. Wichtig bleibt jedoch: Die Post-Grundversorgung muss gesichert und finanzierbar sein. Weitere Informationen zum Postgesetz


•  Wachstumschancengesetz: Besteuerungsanteil der Renten steigt langsamer
Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt langsamer als ursprünglich geplant. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Anteil nicht mehr in Ein-Prozent-Schritten, sondern seit 2023 nur noch in 0,5-Prozent-Schritten. Ab Januar 2025 liegt der Anteil der zu besteuernden Rente bei 83,5 Prozent.  Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz


Ermäßigter Steuersatz für Kunsthandel
Für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gilt wieder der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent anstelle von 19 Prozent. So werden wichtige Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler gesichert.
Weitere Informationen zu Steuern im Kunsthandel


Justiz: Bürokratie abbauen 
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und eine Entlastungsverordnung treten im Januar in Kraft. Zum Beispiel müssen deutsche Staatsbürger im Hotel keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden verkürzt und Arbeitsverträge können vollständig digital geschlossen werden. Über 1,3 Milliarden Euro beträgt die jährliche Entlastung.
Weitere Informationen zum Bürokratieabbau


Verkehr Führerschein-Umtausch für den Jahrgang 1971
Bis zum 19. Januar 2025 müssen die Führerscheine für den Jahrgang 1971 umgetauscht werden. Sie sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer. Deshalb wird der neue Führerschein auch zeitlich befristet, damit eine regelmäßige Aktualisierung von Passfoto und Personendaten erfolgen kann. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei unverändert bestehen.  
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch

Weiterfahren mit dem Deutschlandticket - Preis jetzt 58 Euro
Der Preis für das Deutschlandticket steigt ab Januar auf 58 Euro. Aber es geht weiter mit dem Deutschlandticket. Ein Baustein für die Finanzierung des Deutschlandtickets sind Mittel, die im Einführungsjahr 2023 nicht verbraucht wurden. Eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes ermöglicht es, dass dieses Geld nun eingesetzt werden kann. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Weitere Informationen zum Deutschlandticket


Digitales - Angenehmeres Surfen im Internet
Weniger Cookie-Banner: Beim Internet-Surfen kann künftig darauf verzichtet werden, immer wieder in die Verwendung von Cookies einzuwilligen. Stattdessen kann die Zustimmung oder Ablehnung dauerhaft hinterlegt werden. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Weitere Informationen zur Cookie-Verordnung


Landwirtschaft Schutz für Lieferanten und Käufer in der Lebensmittellieferkette ausgeweitet
Größere Lieferanten bestimmter Produktgruppen, wie Milch, Obst und Gemüse werden künftig dauerhaft geschützt. Bisher war dieser Schutz befristet. Damit haben Molkereien und große Erzeugerorganisationen gegenüber dem Lebensmittelhandel eine bessere Position. Außerdem gilt ein Umgehungsverbot für verbotene – sogenannte schwarze – Praktiken. 
Weitere Informationen zur Lebensmittellieferkette


•  EU-Agrarförderung wird praxisgerechter 
Die EU-Agrarförderung wird weiter vereinfacht und passgenauer für die landwirtschaftlichen Betriebe. Das schafft Planungssicherheit und eine verlässliche sowie zukunftsfähige Förderung. Zugleich werden die Umweltleistungen der Landwirtinnen und Landwirte honoriert. Beispielsweise wird der regelmäßige Fruchtwechsel auf Anbauflächen vereinfacht.


Er trägt dazu bei, die Bodenqualität zu bewahren und zu verbessern. Abweichungen von der vorgeschriebenen Mindestbreite bei Blühstreifen und -flächen sind unschädlich, solange eine vorgeschriebene Länge überwiegend eingehalten wird. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungskopien und Lohn- und Gehaltslisten werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.  Weitere Informationen zur EU-Agrarförderung


Grundsteuerwert bei Vererbung von Höfen
Zum Jahreswechsel tritt die Novelle der Höfeordnung in Kraft. Zur Ermittlung der Hofeigenschaft und der Abfindungshöhe der weichenden Erben wird auf den Grundsteuerwert des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes abgestellt und nicht mehr auf den Einheitswert. Ein Hof im Sinne der Höfeordnung liegt dann ab einem Grundsteuerwert von 54.000 Euro vor.

Die Abfindung errechnet sich aus dem Hofeswert, der das 0,6-fache des Grundsteuerwertes beträgt. Der Abzug von Verbindlichkeiten kann den Hofeswert bis zu 80 Prozent mindern.
Weitere Informationen zum Grundsteuerwert


Verbraucherschutz
Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich bis 31.12.2024 registrieren.
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik wie Zigarettenfilter, Getränkebecher und Folienverpackungen müssen sich seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Sie zahlen eine jährliche Abgabe in einen Fonds ein. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken.

Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 auf der Online-Plattform DIVID registrieren. Andernfalls drohen den Firmen Geldbußen und zukünftig ein Vertriebsverbot in Deutschland.
Weitere Informationen zur Registratur von Einwegplastik-Herstellern


Keine Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt 
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen EU-weit Zahnarztpraxen kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwenden. Damit wird das umweltschädliche Quecksilber reduziert. Als Ersatz dienen zahnfarbene Kunststofffüllungen. Für Kinder unter 15 Jahren, schwangere und stillende Frauen sowie alle gesetzlich Versicherten sind sie bei Füllungen im Frontzahnbereich bereits seit 2018 Kassenleistung. Das Quecksilberverbot bezieht sich nur auf künftige Füllungen. 
Weitere Informationen zu Amalgam-Füllungen 


Recyclingpflicht für Altkleider 
Für Altkleider gelten ab dem 1. Januar 2025 EU-weit neue Regeln. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden – auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Auch Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien sind im Sammelcontainer zu entsorgen. Ziel ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser zu recyceln.

Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab 1. Januar 2025 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Die Filter müssen nachgerüstet beziehungsweise ausgetauscht werden. Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen.


Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.
Weitere Informationen zur Verordnung für Feuerungsanlagen


Strengere Vorgaben für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten
Verkäufer von bestimmten Produkten, die Biozide enthalten, benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen sogenannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen. Dies gilt auch für den Onlinehandel. Im Fall des Online- oder Versand-Verkaufs muss das Abgabegespräch zuvor telefonisch oder per Videoübertragung nachweisbar erfolgen.
Weitere Informationen zur Abgabe von Biozid-Produkten


Minderungsrecht im Mobilfunk 
Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert, kann die Rechnung für den Internetzugang gekürzt oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Für das Festnetz-Internet hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen. 
Weitere Informationen zum Minderungsrecht im Mobilfunk 


•  Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden
Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden und das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag.

Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht.
Weitere Informationen zu Euro-Überweisungen


Strengere Regeln für Restschuldversicherungen 
Ab Januar 2025 dürfen Verträge für Restschuldversicherungen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages abgeschlossen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen damit vor übereilten und überteuerten Abschlüssen geschützt werden. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig. Weitere Informationen zur Finanzenversicherung


Recht auf intelligente Strommesser und dynamische Stromtarife 
Private Haushalte können sich ab Januar 2025 ein intelligentes Messsystem – einen sogenannten Smart Meter – einbauen lassen. Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung ist der Einbau ab dem kommenden Jahr sogar verpflichtend.

Die intelligenten Stromzähler erfassen nicht nur wieviel, sondern auch wann Strom verbraucht wird. Zusätzlich versenden sie die Daten automatisch.  Ab 1. Januar 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Smart Meter nutzen, auch von dynamischen Tarifen profitieren: Sie können dann Strom beziehen, wenn er in kostengünstigeren Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur Verfügung steht. Alle Stromanbieter müssen ihrer Kundschaft mit intelligentem Messsystem dann einen dynamischen Tarif anbieten. 
Weitere Informationen zur digitalen Energiewende