Gesetzliche Neuregelungen - Was ist neu? |
Berlin, 9. Januar 2025
Was ist neu? Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen.
Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich
geltend machen.
Die elektronische Patientenakte kommt.
Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht. Weitere
Regierungsthemen
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen
Energieversorgung: Stromausfall – eine Risikoanalyse
Klimaschutz: CO2-Preis beträgt jetzt 55 Euro
Ein Koordinator für sichere Internetplattformen
Wohnungsbau und Energie-/Wärmewende - die F
FAQ zum Wohnungsbau
Für mehr bezahlbare und klimafreundliche Wohnungen
Deutschland benötigt mehr bezahlbaren Wohnraum. Deswegen
investiert die Bundesregierung massiv in den Bau von
Wohnungen. Welche Förderung gibt es im Einzelnen für wen?
„Jung
kauft Alt” nun auch für Denkmalgeschütztes
Förderung
von Effizienzmaßnahmen
Die Förderung für den Heizungstausch läuft weiter
KfW-Produktfinder Wahlwissen 2025
Fragen und Antworten
Vorgezogene Bundestagswahl – was bedeutet das? Warum gibt es
Neuwahlen? Wie laufen sie ab? Wer legt den Wahltermin fest?
Und was ist bis dahin mit der Bundesregierung – ist sie noch
voll handlungsfähig?
Ein Überblick.
Die fünf Grundsätze des Wahlrechts
Schutz vor hybriden Bedrohungen und Desinformation
So funktioniert die Briefwahl
Wählen aus dem Ausland: So funktioniert's
Was passiert nach der Bundestagswahl?
Verfahren gegen TikTok wegen Risiken bei Wahlen
Cyberkriminalität
Achtung vor betrügerischen SMS im Namen der Sparkasse
Behörde legt wegen Cyberkriminalität 30 000 vernetzte Geräte
lahm
Paypal-Betrüger zahlen mit fremden Bankkonten
Achtung: Falsche Mails und SMS von Ministerien und Behörden!
Wie Kriminelle das "Bezahlen ohne PayPal-Konto" missbrauchen
Service und Fakten
Lohnt sich eine PV-Anlage für mich?
E-Zigaretten: Chemikalien-Dampf mit ungeklärten
Langzeitfolgen
Winterdienst: Wann Mieter und Eigentümer Schnee
schippen müssen
Bei Kratzern nach der Autowäsche haftet meistens der
Betreiber
BGH: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen
ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar: Das können Sie jetzt
tun!
Beschluss, Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien zu
verbieten
Neues Label informiert ab Mitte 2025 über CO2-Ausstoß von
Flügen
Für bessere Durchsetzung von EU-weiten Verkehrsvorschriften
Sozialhilfe kurz erklärt - Hilfe zum
Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Kinderbuch zur Lebensmittelsicherheit: Entdeckungsreise in
die Welt der Bakterien und Viren Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentrale
Tipps zur energetischen Haussanierung, Photovoltaikanlagen,
Wärmepumpe
Angebote der Initiative „Digital-Kompass“
Fake News
und Wahlen,
Teilhabe,
Finanzmarkt
17. bis 26. Januar
2025 Grüne
Woche 2025
Die Bundesregierung
informiert auf der Grünen Woche 2025 unter dem Motto "Gutes
Essen. Starkes Land. Zukunftsfeste Landwirtschaft" über ihre
Themen.
11. Februar 2025
Safer Internet Day 2025
Mit dem Schwerpunktthema “Keine Likes für Lügen! Erkenne
Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz” rückt die
Initiative „klicksafe“ Aufklärung und Empowerment in den
Fokus des Safer Internet Days 2025.
27. Februar 2025, 9:30 - 13:15 Uhr
Forum Nachhaltiger Konsum „Klarheit statt Greenwashing:
korrekt kommunizieren, nachhaltigen Konsum unterstützen“ –
unter diesem Thema lädt das Kompetenzzentrum Nachhaltiger
Konsum zum Dialog ein.
|
Bundesregierung beschließt Wohnungslosenbericht 2024 |
Bericht gibt Auskunft über
die Anzahl der in Deutschland wohnungslosen Menschen
Berlin, 8. Januar 2025 - Das Bundeskabinett
hat am 8. Januar 2025 den vom Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten
Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen. Mit diesem wird nach
2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick über die
Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht
enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur
von Wohnungslosigkeit im Bundesgebiet.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Bericht zeigt, dass die
Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland unterschiedliche
Formen und Ursachen hat und bei weitem kein rein städtisches
Problem darstellt. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit hat der Bund daher den Weg geebnet,
abgestimmt mit den Ländern, Kommunen und der
Zivilgesellschaft, die Herausforderung der Bekämpfung der
Obdachlosigkeit langfristig anzugehen.
Hierfür haben
wir im letzten Jahr eine Kompetenzstelle des Bundes beim BBSR
eingerichtet. Derzeit werden dort Maßnahmen erarbeitet, um
zum Beispiel Frauen und Kinder in Obdachlosenunterkünften
durch bessere Standards zu schützen. Um mehr bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen und damit auch Menschen, die gegenwärtig
wohnungs- und obdachlos sind, eine Wohnung zu ermöglichen,
investiert der Bund bis 2028 mehr als 20 Milliarden Euro in
den sozialen Wohnungsbau.
Auch die neue
Wohngemeinnützigkeit, die am 1. Januar 2025 gestartet ist,
kann hierbei helfen. Und mit der Erhöhung des Wohngeldes zu
Jahresbeginn um durchschnittlich 15% unterstützt der Bund
präventiv Menschen, die durch hohe Miet- und Energiekosten
stark belastet werden.“
Zum Wohnungslosenbericht
Im Mittelpunkt des Berichtes stehen drei Gruppen von
wohnungslosen Personen: Die untergebrachten wohnungslosen
Personen, über die das Statistische Bundesamt Daten erhebt
und jährlich eine Statistik erstellt, des Weiteren die
Gruppen der verdeckt wohnungslosen Personen und die der
wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft, zu denen das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
einen empirischen Forschungsauftrag vergeben hat, um mittels
einer hochgerechneten Stichprobe entsprechende Informationen
zu gewinnen.
Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren
Ende Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im
System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund
60.400 Personen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten
untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen).
Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in
Behelfsunterkünften. Berücksichtigt man rund 15.600
Doppelerfassungen, leben in Deutschland damit insgesamt rund
531.600 wohnungslose Menschen. Dabei umfasst die Statistik
untergebrachter wohnungsloser Menschen gemäß gesetzlicher
Definition von Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für
Geflüchtete untergebrachte Personen, wenn ihr Asylverfahren
positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung,
Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie zur
Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in
der Unterkunft verbleiben.
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das
Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus
der Ukraine, die im Rahmen einer Aufenthaltsgewährung zum
vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik
berücksichtigt, wenn sie untergebracht sind und nicht über
einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.
All dies
sowie die Ausweitung der Gemeindestichprobe in der aktuellen
empirischen Erhebung in Verbindung mit der Verringerung von
Untererfassungen in der Statistik führt dazu, dass im
Vergleich zu 2022 ein Anstieg der Wohnungslosenzahlen zu
verzeichnen ist.
Die Bundesregierung sieht sich
in der Verantwortung, zum Ziel der Überwindung von Wohnungs-
und Obdachlosigkeit beizutragen und hat deshalb in
Übereinstimmung mit den Initiativen der Europäischen Union,
das Ziel bekräftigt, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis
zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Hierfür wurde am
24. April 2024 der Nationale Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit beschlossen, der als bundesweiter
Handlungsleitfaden erstmals die gemeinschaftlichen
Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungs- und
Obdachlosigkeit in Deutschland abbildet.
Er
identifiziert Rahmenbedingungen und Herausforderungen. Mit
seinen inhaltlichen Leitlinien und den Leitlinien zum
Verfahren gibt es einen von allen beteiligten Akteuren
akzeptierten und abgestimmten Handlungsrahmen. Mehr
Informationen zum Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit finden Sie
hier. Den Wohnungslosenbericht 2024 können Sie
hier einsehen.
|
Gemeinsame Absichtserklärung zur Zusatzvereinbarung
zum Berlin/Bonn-Gesetz |
Berlin, 7. Januar 2025 -
Bund, Länder und Region sichern
gemeinsame Verhandlungsergebnisse Der Bund, die Länder
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Region
Bundesstadt Bonn sind sich einig, dass sie den Stand der
Verhandlungen zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum
Berlin/Bonn-Gesetz in einer gemeinsamen Erklärung
festschreiben wollen. Diese Absichtserklärung soll noch in
diesem Monat unterzeichnet werden, um die umfangreichen
Vorarbeiten einer möglichen Zusatzvereinbarung zu sichern.
Darüber informierten die beteiligten Akteure in
einem Gespräch die Abgeordneten der Region im Bundestag, in
den Landtagen und im Europäischem Parlament. Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
sowie Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug
und den Bonn-Ausgleich: „Wir stehen gemeinsam zur zugesagten
Weiterentwicklung der Region Bundesstadt Bonn. Über
Jahrzehnte wurde hier die notwendige Infrastruktur für ein
zweites bundespolitisches Zentrum in unserem Land aufgebaut.
Das wollen wir nutzen. Viele Bundesbeschäftigte arbeiten und
leben hier, gleiches gilt für Mitarbeiter der Vereinten
Nationen und anderer internationaler Organisationen.
Die Region soll als Ort der Demokratievermittlung, als
kulturelles Zentrum und als Forschungsstandort weiter
gestärkt werden. Die im April vergangenen Jahres gemeinsam
beschlossenen Eckpunkte haben wir inhaltlich untermauert und
so vorbereitet, dass eine neue Bundesregierung auf dem
Erarbeiteten aufbauen kann. Die bisherige Zusammenarbeit war
von Vertrauen und einem herzlichen, konstruktiven Miteinander
geprägt. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten
bedanken.“
Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Es
ist sehr gut, dass wir gemeinsam die guten Ergebnisse der
Verhandlungen sichern. Ich danke Frau Ministerin Geywitz
hierfür wie auch für ihre stringente und unterstützende
Herangehensweise im Verhandlungsprozess sehr herzlich.
Angesichts des Fortschritts ist es sehr bedauerlich, dass es
in dieser Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss der
Zusatzvereinbarung kommen kann. Ich erwarte, dass auch eine
neue Bundesregierung an die Verhandlungsergebnisse anknüpft.
Bonn als Standort der UN und von internationalen
Organisationen, als Wissenschaftsstandort, als
Kompetenzzentrum für Cyber-Sicherheit und Nachhaltigkeit
sowie als Geburtsort des Grundgesetzes und von Ludwig van
Beethoven verfügt über viele Alleinstellungsmerkmale, die im
Interesse des Bundes gestärkt werden sollten. Schon jetzt
sind die guten Verhandlungen ein wichtiges Bekenntnis des
Bundes zur Zukunftsfähigkeit von Bonn als Regierungs- und
Verwaltungsstandort.“
Minister für
Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Nathanael
Liminski: „Gemeinsam mit Ministerin Geywitz und den
Vertreterinnen und Vertretern aus der Region haben wir
wichtige Leitplanken für die Zusatzvereinbarung zum
Bonn-Berlin-Gesetz definiert. Ziel der Landesregierung und
der Region ist es nun, einer neuen Bundesregierung eine
Brücke für eine schnelle Wiederaufnahme der Verhandlungen zu
bauen und die Zusatzvereinbarung zügig zum Abschluss zu
bringen.
Nordrhein-Westfalen wird alles tun, was
dafür politisch nötig ist. Wir sind zuversichtlich, dass wir
gemeinsam mit dem Bund bei allen Punkten noch im Januar zu
einem guten Zwischenergebnis kommen werden. Der „Letter of
Intent“ ist dabei eine Fortentwicklung der im April 2024
gemeinsam beschlossenen Eckpunkte und muss dementsprechend
auch einen Fortschritt darstellen. Als Landesregierung ist
unsere Zielvorstellung klar. Wir wollen die erfolgreiche
Entwicklung Bonns mit langfristiger Perspektive festschreiben
und den Mehrwert der Bundesstadt auch im Sinne der Resilienz
für Deutschland insgesamt ausgestalten.“
Dr.
Fedor Ruhose, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz: „Der
Verhandlungsprozess konnte seit der Vereinbarung der
Eckpunkte erfolgreich fortgesetzt werden. Ein wichtiges
Ergebnis für die gesamte Region ist das Signal des Bundes,
das Konzept zur Entwicklung neuer regionaler Strukturen der
Zusammenarbeit in die Zusatzvereinbarung aufzunehmen, mit
denen die Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit der Region
als Lebens- und Arbeitsraum verbessert werden sollen. Der
Schwerpunkt „Orte der Demokratievermittlung“, an dem
ebenfalls rheinland-pfälzische Projekte beteiligt sind,
gewinnt in Zeiten globaler Krisen und Angriffe auf
demokratische Grundwerte zunehmend an Bedeutung.
Der Bund hat hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen
Ergebnisse wir mit Interesse erwarten. Ich bin
zuversichtlich, dass auf Basis der gemeinsamen
Absichtserklärung die Verhandlungen nach der Bundestagswahl
unvermittelt weitergeführt und zu einem erfolgreichen
Abschluss gebracht werden.“
Die Landrätin und die
Landräte aus der Region, Cornelia Weigand (Kreis Ahrweiler),
Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreis) und Achim Hallerbach
(Kreis Neuwied): „Wir begrüßen die Entscheidung, die
bisherigen Verhandlungsergebnisse in einem Letter of Intent
festzuhalten. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die
Gespräche mit der nächsten Bundesregierung zielgerichtet
fortzuführen. Dennoch hätten wir uns gewünscht, dass wir
bereits zu einer verbindlichen Zusatzvereinbarung gekommen
wären. Es ist wichtig, dass dieser Prozess nun zügig im Sinne
der Region weitergeführt wird.“
Hintergrund
Die Zusatzvereinbarung zwischen Bund und der Region
Bundesstadt Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz soll an das Berlin/Bonn-Gesetz anknüpfen.
Der politische Auftrag eine Zusatzvereinbarung zu schließen,
ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag. Aufgrund der Neuwahl
des Bundestages am 23. Februar 2025 kann der ursprünglich für
März 2025 geplante Abschluss der Zusatzvereinbarung nicht
mehr realisiert werden.
Im April 2024 wurden
sechs Eckpunkte vereinbart: Region Bundesstadt Bonn als Sitz
der Vereinten Nationen und von Internationalen Organisationen
sowie als Nachhaltigkeitsstandort Region Bundesstadt Bonn als
nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort
Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum Region
Bundesstadt Bonn als Ort der Demokratievermittlung Region
Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur
Erforschung und Vermittlung von Resilienz Region Bundesstadt
Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für
Bundesbeschäftigte Weitere Informationen dazu unter: www.bmwsb.bund.de
Aus der Feststellung des Bundesinteresse leitet
der Bund seine Finanzierungskompetenz ab. Es wurden vier
Studien beauftragt, die darüber Aufschluss geben sollen, ob
das Bundesinteresse bei den Projekten vorliegt und geben
damit den Weg für eine mögliche Finanzierung frei. Im
Januar sollen die bisherigen Ergebnisse in einem „Letter of
Intent“ festgehalten werden
|
Was ändert sich im Januar
2025?
|
Berlin/Duisburg, 27. Dezember 2024 - Der
Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen. Eltern können
höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Die
elektronische Patientenakte kommt. Für Altkleider gibt es
eine Recyclingpflicht.
•
Arbeit Mindestlohn steigt – und damit auch Grenzen für Mini-
und Midijob Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.
Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit wird
die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr
2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze: von 538
Euro auf 556 Euro brutto.
Die unterste Midijob-Grenze
liegt im kommenden Jahr bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze
im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto
im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte
geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Weitere Informationen zum Mindestlohn
•
Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt Die
Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für
Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme tritt zum 1.
Januar in Kraft und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend
gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf
Monaten. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es
in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau
in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld
•
Soziales Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 Im Jahr
2025 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung
stabil bei 5,0 Prozent.
Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe-Verordnung
2025
•
Das Wohngeld steigt Anfang 2025 wird das Wohngeld an die
allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst: es steigt
um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat.
Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem
Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner.
Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das
erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025
automatisch.
Weitere Informationen zum Wohngeld
•
Beitragsbemessungsgrenzen steigen Die
Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung steigen. Grund dafür ist die positive
Einkommensentwicklung. 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44
Prozent.
Die positive Einkommensentwicklung im
vergangenen Jahr sorgt dafür, dass die
Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2025 deutlicher als
in der Vergangenheit steigen soll. Im Jahr 2023 betrug die
Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent. Das ist die Basis, auf der die
soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben wird.
Zum Vergleich: 2022 lag die Lohnzuwachsrate bei 4,13 Prozent
– die Anpassung der Rechengrößen fiel entsprechend niedriger
aus. Das Bundeskabinett hatte die
„Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ am 6.
November 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat am 22. November
2024 zugestimmt, sodass die Verordnung zum 1. Januar 2025 in
Kraft treten kann.
Grenzwerte in der
Krankenversicherung steigen In der gesetzlichen
Krankenversicherung soll sich
die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150
Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat erhöhen. 2024
waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro
im Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich
73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro belaufen.
2024 waren es noch 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im
Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale
Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.
Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht,
ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet
den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte
gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen
Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern
lassen.
•
Nullrunde für Regelsätze im Jahr 2025 Die Höhe des
Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleiben 2025 unverändert.
Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Die
Besitzschutzregelung gilt nicht für Asylbewerber, die in den
ersten 36 Monaten in Deutschland Geldleistungen erhalten.
Dementsprechend sinken diese Leistungen in 2025.
Weitere Informationen zum Bürgergeld
•
Altersvorsorge auf einen Blick Wie steht es um die
Absicherung im Alter? Die
Digitale Rentenübersicht gibt seit Mitte 2023 einen
Überblick über die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und
betrieblicher Vorsorge. Zum 1. Januar 2025 müssen
Vorsorgeeinrichtungen an das Online-Portal der Deutschen
Rentenversicherung angebunden sein. Die Nutzung des
Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem
gängigen Internetbrowser aus möglich.
Weitere Informationen zur Altersvorsorge
•
Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht,
kann ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Bei voller
Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche
Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen
teilweiser Erwerbsminderung beträgt die
Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 Euro.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente
•
Altersgrenze für Renteneintritt steigt auf 66 Jahre und vier
Monate Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise
angehoben („Rente mit 67“) – bis 2031 auf das 67. Lebensjahr.
Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre
Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Für Menschen,
die später geboren wurden, erhöht sich das
Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter.
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr
als Altersgrenze. Bei der abschlagsfreien Rente für besonders
langjährig Versicherte (ursprünglich „Rente mit 63“) steigt
die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr.
1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64
Jahre und sechs Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht
sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate.
Ab
dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr
als Altersgrenze.
Weitere Informationen zur Altersgrenze für Renteneintritt
•
Mehr Qualität in der Kinderbetreuung Mit vier Milliarden Euro
unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren
erneut dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter
zu verbessern. Mit finanziellen Mitteln aus dem
Kita-Qualitätsgesetz sollen unter anderem mehr Fachkräfte
gewonnen werden.
Weitere Informationen zum Kita-Qualitätsgesetz
•
Gesundheit Die elektronische Patientenakte ePA
Ab dem 15. Januar müssen die Krankenkassen allen
gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA)
zur Verfügung stellen. Sie wird dann in einem gestuften
Verfahren eingeführt: Zunächst wird sie in Modellregionen
erprobt und getestet, bevor sie bundesweit zum Einsatz
kommt.
Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte
•
Krankenhausreform: Gute stationäre Behandlung für alle
Weniger ökonomischer Druck für Kliniken, bessere
Versorgungsqualität – das bezweckt die Krankenhausreform. Das
bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen wird angepasst.
Damit werden Kliniken von dem finanziellen Druck befreit,
immer mehr Fälle zu erbringen. Künftig sollen sie einen
Großteil der Vergütung für das Vorhalten von Leistungen
bekommen. Kliniken sollen auch Qualitätskriterien erfüllen,
um einer sogenannten Leistungsgruppe zugewiesen zu werden.
Diese Kriterien sollen bundesweit einheitlich
definiert sein – damit Leistungen nur dort erbracht werden,
wo das Personal die Erfahrung hat und die geeignete
technische Ausstattung vorhanden ist.
Weitere Informationen zur Krankenhausreform
•
Pflege - Höhere Leistungen für Pflegebedürftige Die
Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar
2025 um 4,5 Prozent – auch die Leistungen bei stationärer
Pflege. Dies entlastet Pflegebedürftige bei pflegebedingten
Ausgaben, die sie selber tragen müssen. Die Anpassung der
Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden
Euro.
Weitere Informationen zu Leistungen in der Pflege
•
Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025 Der
Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt um 0,2
Prozentpunkte. Der Schritt ist notwendig, um die
Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung
sicherzustellen. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt
verkündet werden.
Weitere Informationen zur Erhöhung der Pflegebeiträge
•
Finanzen und Steuern Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
steigen Der steuerliche Grundfreibetrag – also das
Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden
muss – steigt 2025 auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro.
Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum
einer erwachsenen Person sichert. Gleichzeitig wird auch der
steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – auf 9.600 Euro im
Jahr 2025 und auf 9.756 Euro im Jahr 2026.
Darüber
hinaus wird das Kindergeld ab Januar um fünf Euro erhöht –
genauso wie der Kindersofortzuschlag für Familien, die ein
geringes Einkommen haben. Die Regelung muss noch im
Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weitere Informationen zu steuerlichen Entlastungen
•
Entlastung für Familien und Vermieter Künftig sind 80
Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar.
Vermieter werden steuerlich entlastet, wenn sie dauerhaft
vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen. Diese und
weitere steuerliche Verbesserungen sind im Jahressteuergesetz
2024 geregelt.
Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz
•
Post muss pünktlich sein – Briefporto steigt
Standardbriefe in der Grundversorgung müssen zu 99 Prozent am
vierten Werktag den Empfänger erreichen. Ab dem 1. Januar
2025 steigt der Preis für einen Standardbrief von 0,85 Euro
auf 0,95 Euro und eine Postkarte kostet dann 0,95 Euro.
Wichtig bleibt jedoch: Die Post-Grundversorgung muss
gesichert und finanzierbar sein.
Weitere Informationen zum Postgesetz
•
Wachstumschancengesetz: Besteuerungsanteil der Renten steigt
langsamer Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt
langsamer als ursprünglich geplant. Durch das
Wachstumschancengesetz steigt der Anteil nicht mehr in
Ein-Prozent-Schritten, sondern seit 2023 nur noch in
0,5-Prozent-Schritten. Ab Januar 2025 liegt der Anteil der zu
besteuernden Rente bei 83,5 Prozent.
Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz
•
Ermäßigter Steuersatz für Kunsthandel Für die Lieferung
und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen
gilt wieder der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent
anstelle von 19 Prozent. So werden wichtige Präsentations-
und Vermarktungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler
gesichert.
Weitere Informationen zu Steuern im Kunsthandel
•
Justiz: Bürokratie abbauen Das Vierte
Bürokratieentlastungsgesetz und eine Entlastungsverordnung
treten im Januar in Kraft. Zum Beispiel müssen deutsche
Staatsbürger im Hotel keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Die
Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden verkürzt und
Arbeitsverträge können vollständig digital geschlossen
werden. Über 1,3 Milliarden Euro beträgt die jährliche
Entlastung.
Weitere Informationen zum Bürokratieabbau
•
Verkehr Führerschein-Umtausch für den Jahrgang 1971 Bis
zum 19. Januar 2025 müssen die Führerscheine für den Jahrgang
1971 umgetauscht werden. Sie sollen in der Europäischen Union
einheitlich sein – und damit fälschungssicherer. Deshalb wird
der neue Führerschein auch zeitlich befristet, damit eine
regelmäßige Aktualisierung von Passfoto und Personendaten
erfolgen kann. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei
unverändert bestehen.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch
•
Weiterfahren mit dem Deutschlandticket - Preis jetzt 58 Euro
Der Preis für das Deutschlandticket steigt ab Januar auf
58 Euro. Aber es geht weiter mit dem Deutschlandticket. Ein
Baustein für die Finanzierung des Deutschlandtickets sind
Mittel, die im Einführungsjahr 2023 nicht verbraucht wurden.
Eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes ermöglicht es,
dass dieses Geld nun eingesetzt werden kann. Die Regelung
muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weitere Informationen zum Deutschlandticket
•
Digitales - Angenehmeres Surfen im Internet Weniger
Cookie-Banner: Beim Internet-Surfen kann künftig darauf
verzichtet werden, immer wieder in die Verwendung von Cookies
einzuwilligen. Stattdessen kann die Zustimmung oder Ablehnung
dauerhaft hinterlegt werden. Die Regelung muss noch im
Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weitere Informationen zur Cookie-Verordnung
•
Landwirtschaft Schutz für Lieferanten und Käufer in der
Lebensmittellieferkette ausgeweitet Größere Lieferanten
bestimmter Produktgruppen, wie Milch, Obst und Gemüse werden
künftig dauerhaft geschützt. Bisher war dieser Schutz
befristet. Damit haben Molkereien und große
Erzeugerorganisationen gegenüber dem Lebensmittelhandel eine
bessere Position. Außerdem gilt ein Umgehungsverbot für
verbotene – sogenannte schwarze – Praktiken.
Weitere Informationen zur Lebensmittellieferkette
•
EU-Agrarförderung wird praxisgerechter Die
EU-Agrarförderung wird weiter vereinfacht und passgenauer für
die landwirtschaftlichen Betriebe. Das schafft
Planungssicherheit und eine verlässliche sowie zukunftsfähige
Förderung. Zugleich werden die Umweltleistungen der
Landwirtinnen und Landwirte honoriert. Beispielsweise wird
der regelmäßige Fruchtwechsel auf Anbauflächen vereinfacht.
Er trägt dazu bei, die Bodenqualität zu bewahren
und zu verbessern. Abweichungen von der vorgeschriebenen
Mindestbreite bei Blühstreifen und -flächen sind unschädlich,
solange eine vorgeschriebene Länge überwiegend eingehalten
wird. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen
für Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungskopien und Lohn-
und Gehaltslisten werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.
Weitere Informationen zur EU-Agrarförderung
•
Grundsteuerwert bei Vererbung von Höfen Zum Jahreswechsel
tritt die Novelle der Höfeordnung in Kraft. Zur Ermittlung
der Hofeigenschaft und der Abfindungshöhe der weichenden
Erben wird auf den Grundsteuerwert des land- oder
forstwirtschaftlichen Betriebes abgestellt und nicht mehr auf
den Einheitswert. Ein Hof im Sinne der Höfeordnung liegt dann
ab einem Grundsteuerwert von 54.000 Euro vor.
Die
Abfindung errechnet sich aus dem Hofeswert, der das 0,6-fache
des Grundsteuerwertes beträgt. Der Abzug von
Verbindlichkeiten kann den Hofeswert bis zu 80 Prozent
mindern.
Weitere Informationen zum Grundsteuerwert
•
Verbraucherschutz Hersteller von
Einwegkunststoffprodukten müssen sich bis 31.12.2024
registrieren. Hersteller von Produkten aus Einwegplastik
wie Zigarettenfilter, Getränkebecher und Folienverpackungen
müssen sich seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in
Parks und Straßen beteiligen. Sie zahlen eine jährliche
Abgabe in einen Fonds ein. Aus dem Fonds können Kommunen
Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung
und Sensibilisierungsmaßnahmen decken.
Hersteller,
die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen
haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 auf der
Online-Plattform DIVID registrieren. Andernfalls drohen den
Firmen Geldbußen und zukünftig ein Vertriebsverbot in
Deutschland.
Weitere Informationen zur Registratur von
Einwegplastik-Herstellern
•
Keine Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt Ab dem 1.
Januar 2025 dürfen EU-weit Zahnarztpraxen kein Amalgam mehr
für neue Zahnfüllungen verwenden. Damit wird das
umweltschädliche Quecksilber reduziert. Als Ersatz dienen
zahnfarbene Kunststofffüllungen. Für Kinder unter 15 Jahren,
schwangere und stillende Frauen sowie alle gesetzlich
Versicherten sind sie bei Füllungen im Frontzahnbereich
bereits seit 2018 Kassenleistung. Das Quecksilberverbot
bezieht sich nur auf künftige Füllungen.
Weitere Informationen zu Amalgam-Füllungen
•
Recyclingpflicht für Altkleider Für Altkleider gelten ab
dem 1. Januar 2025 EU-weit neue Regeln. Alte Textilien müssen
dann im Altkleidercontainer entsorgt werden – auch, wenn sie
kaputt oder verschlissen sind. Auch Bettwäsche, Handtücher
und andere Textilien sind im Sammelcontainer zu entsorgen.
Ziel ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und
Textilien besser zu recyceln.
•
Neue Grenzwerte für Kaminöfen Kamine, Kaminöfen und Öfen,
die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert
wurden, müssen ab 1. Januar 2025 die in der
Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für
Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Die Filter müssen
nachgerüstet beziehungsweise ausgetauscht werden. Konkret
heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als
vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen.
Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann
beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch
über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.
Weitere Informationen zur Verordnung für Feuerungsanlagen
•
Strengere Vorgaben für den Verkauf von biozidhaltigen
Produkten Verkäufer von bestimmten Produkten, die Biozide
enthalten, benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde
und müssen sogenannte Abgabegespräche mit ihren Kunden
führen. Dies gilt auch für den Onlinehandel. Im Fall des
Online- oder Versand-Verkaufs muss das Abgabegespräch zuvor
telefonisch oder per Videoübertragung nachweisbar erfolgen.
Weitere Informationen zur Abgabe von Biozid-Produkten
•
Minderungsrecht im Mobilfunk Wenn der Internetanschluss
nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert, kann
die Rechnung für den Internetzugang gekürzt oder der Vertrag
außerordentlich gekündigt werden. Für das Festnetz-Internet
hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein
offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame
Internetleistung nachzuweisen.
Weitere Informationen zum Minderungsrecht im Mobilfunk
•
Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden Ab 9.
Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend
eingeführt. Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von Tag
und Stunde ausgeführt werden und das Geld innerhalb von zehn
Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Es gibt also
kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag.
Auf
der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb
von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der
überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde
oder nicht.
Weitere Informationen zu Euro-Überweisungen
•
Strengere Regeln für Restschuldversicherungen Ab Januar
2025 dürfen Verträge für Restschuldversicherungen frühestens
eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages
abgeschlossen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen
damit vor übereilten und überteuerten Abschlüssen geschützt
werden. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag
nichtig.
Weitere Informationen zur Finanzenversicherung
•
Recht auf intelligente Strommesser und dynamische
Stromtarife Private Haushalte können sich ab Januar 2025
ein intelligentes Messsystem – einen sogenannten Smart Meter
– einbauen lassen. Für Haushalte mit einem
Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder
einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt
installierter Leistung ist der Einbau ab dem kommenden Jahr
sogar verpflichtend.
Die intelligenten Stromzähler
erfassen nicht nur wieviel, sondern auch wann Strom
verbraucht wird. Zusätzlich versenden sie die Daten
automatisch. Ab 1. Januar 2025 sollen alle Verbraucherinnen
und Verbraucher, die Smart Meter nutzen, auch von dynamischen
Tarifen profitieren: Sie können dann Strom beziehen, wenn er
in kostengünstigeren Zeiten mit hoher
Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur Verfügung steht. Alle
Stromanbieter müssen ihrer Kundschaft mit intelligentem
Messsystem dann einen dynamischen Tarif anbieten.
Weitere Informationen zur digitalen Energiewende
|
|