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Redaktion Harald Jeschke

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Die Nato-Erklärung und der Bundeskanzler
„Trump-Wahl: massive Herausforderungen für den exportorientierten
Mittelstand“

Mietpreisbremse bis 2029 verlängern - Länderinitiative vorgestellt und mehr...

1050. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2024:
- Mietpreisbremse bis 2029 verlängern
- Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen - Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu
- Verbrenner-Aus und CO2-Flottengrenzwerte - Bundesrat fordert Anpassungen zur Sicherung der deutschen Autoindustrie
- Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu
- Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt, Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beschlossen. Arbeitserlaubnis nach drei Monaten
- Neue Mittel zum Schutz vor häuslicher Gewalt - elektronische Fußfessel gefordert
- Pflegebeitrag steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte

- Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht vorgestellt

© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf
- Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert
- Grünes Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen Cookie-Banner-Flut

Mietpreisbremse bis 2029 verlängern - Länderinitiative im Bundesrat vorgestellt
Im Bundesrat wurde eine Gesetzesinitiative von sechs Ländern vorgestellt, die das Ziel verfolgt, die sogenannte Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern.
Bestehende Regelung läuft aus

Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit ihrem Vorstoß wollen die Länder das Instrument erneut bis zum 31. Dezember 2029 verlängern.

Im Kern legt die Mietpreisbremse fest, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazugehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.
Weiterhin angespannte Wohnungsmärkte

Begründet wird die Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Trotz staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum, sei eine spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte noch nicht eingetreten und auch nur langfristig zu erwarten. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten weiter steigen. Zusammen mit den hohen Energiekosten und der Inflation würden Durchschnittsverdiener - insbesondere Familien - aus ihren Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das Instrument weiter zu verlängern.
Verfassungsrechtliche Anforderungen

Der Gesetzentwurf enthält zudem ein neues Begründungserfordernis für die Länder: Wenn eine Landesregierung zum wiederholten Male für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die zeitliche Begrenzung bis 2029 soll die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.
Ausschüsse beraten den Entwurf

Ein Antrag auf sofortige Sachentscheidung fand keine Mehrheit. Der Vorschlag wurde daher federführend in den Rechtsausschuss sowie in den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie in den Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung überwiesen. Er wird voraussichtlich in einem späteren Plenum zur Abstimmung stehen.


Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen - Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung.
Anpassungen für 2025 und 2026

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:

- die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)
- die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)
- die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie

- die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)
Ausgleich der „kalten Progression“

Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.
Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.


Verbrenner-Aus und CO2-Flottengrenzwerte - Bundesrat fordert Anpassungen zur Sicherung der deutschen Autoindustrie
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 auf Initiative des Saarlandes eine Entschließung gefasst, die darauf abzielt, die Automobilindustrie zu unterstützen und dadurch den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern.
Verbrenner-Aus eher überprüfen

Die Automobil- und Zulieferindustrie sei der bedeutendste Industriezweig Deutschlands, heißt es in der Entschließung. Sie sichere bundesweit 770.000 Arbeitsplätze und sei damit eine wesentliche Säule des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Um diesen Standortvorteil zu erhalten, müsse der Wandel hin zu nachhaltigen Antriebstechnologien so gestaltet werden, dass er in Europa und Deutschland keine vermeidbaren Verluste an Arbeitsplätzen und Marktanteilen verursache.

Um dieses Ziel zu erreichen, müsse der EU-Beschluss, ab 2035 keine Neuwagen mehr zuzulassen, die mit Diesel oder Benzin fahren, bereits 2025 überprüft werden. Bisher sieht die entsprechende Verordnung eine Überprüfung der Pläne im Jahr 2026 vor.
Keine Strafen bei Überschreitung der Flottengrenzwerte

Die Länder appellieren an die Bundesregierung, auf EU-Ebene Verhandlungen aufzunehmen, um das Stufenmodell der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge anzupassen. Flottengrenzwerte gelten für jeden Fahrzeughersteller für den Durchschnitt aller seiner in der EU neu zugelassenen Pkw. Das geplante Absenken der CO2-Flottengrenzwerte ab Januar 2025 sieht der Bundesrat kritisch, da mögliche Strafzahlungen die europäische und deutsche Automobilindustrie in der aktuellen Lage belasteten. Deshalb seien die entsprechenden Strafzahlungen im Jahr 2025 auszusetzen.
Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu
Der Bundesrat hat einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt werden soll.
Vom einfachen Gesetz ins Grundgesetz

Mit der Verfassungsänderung werden wichtige Regelungen zum Status und zur Arbeit des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz aufgenommen. Diese finden sich bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz – einem einfachen Einspruchsgesetz, das jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Sind sie hingegen erst einmal im Grundgesetz verankert, können sie nur noch mit einer Verfassungsmehrheit geändert werden, benötigen also die Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln des Bundesrates.
Status und Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankern

Mit der Grundgesetzänderung wird der Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan verfassungsrechtlich verankert. Gleiches gilt für die Bindungswirkung seiner Entscheidungen, dass also der Staat und alle seine Institutionen die Urteile und Beschlüsse des Gerichts beachten müssen. In den Verfassungsrang gehoben werden zudem zentrale Strukturvorgaben, die sich nach einhelligem Urteil bewährt hätten, so die Gesetzesbegründung. Dies betrifft die Geschäftsordnungsautonomie, die Zahl der Senate und ihre Besetzung mit je acht Richterinnen und Richtern, die feste Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze und den Ausschluss der erneuten Wählbarkeit.
Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit sicherstellen

Die Diskussion über die verfassungsrechtliche Absicherung sei nicht neu, heißt es in der Begründung. Es entspräche seiner Stellung im Verfassungsgefüge, auf der Ebene des Grundgesetzes ausführlichere Regelungen über das Verfassungsgericht zu treffen. Dies decke sich auch der allgemeinen Auffassung, das Gericht tagespolitischen Auseinandersetzungen dauerhaft zu entziehen. Zugleich beuge die verstärkte verfassungsrechtliche Verankerung Bestrebungen vor, die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage zu stellen, wie dies in einzelnen europäischen Ländern zu beobachten sei.
Wie es weitergeht

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden 2/3-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beschlossen. Arbeitserlaubnis nach drei Monaten

Der Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurück und sieht Änderungen im Asylgesetz vor. Die Neuregelungen sehen vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur für Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Ausländern, die verpflichtet sind, in einer solchen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frühestens nach sechs Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet werden.
Ressourcen von Ländern und Kommunen ausgeschöpft

Deutschland sei aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an seiner Belastungsgrenze angelangt, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die finanziellen Ressourcen von Ländern und Kommunen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Gleichzeitig trügen Migrantinnen und Migranten als Menschen und als Fach- und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben anderen Maßnahmen notwendig, arbeitsfähigen Asylbewerbern möglichst frühzeitig den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ermöglichen.
Der Wunsch zu arbeiten

Neben dem Wunsch von Asylbewerberinnen und -bewerbern, schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die Migrationsgesellschaft, dass diejenigen arbeiten, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren.
Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der sodann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.


Pflegebeitrag steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte
Die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 hat am 20. Dezember 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten.
Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte

Mit der Verordnung hebt die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge sollen Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro generieren, so die Bundesregierung. Langfristig steige der Beitrag damit entsprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Die Anhebung stelle die Finanzierung bereits vorgesehener Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder sicher.
Starker Anstieg der Pflegebedürftigen

Durch den demografischen Wandel stehe die soziale Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen, heißt es in der Begründung der Verordnung. Bereits jetzt sei eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während die Zahl der Beitragszahlenden weiter sinke.

Erschwerend komme hinzu, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch schneller zugenommen habe, als es zu erwarten gewesen wäre. Auch die COVID-19-Pandemie wirke sich finanziell nach wie vor negativ aus. All dies führe zu höheren Ausgaben der Pflegeversicherung, die mit dem derzeitigen Beitragssatz nicht zu finanzieren seien.
Die Verordnung kann nun zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.


Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht vorgestellt
Das Land Hessen hat am 20. Dezember 2024 im Bundesrat eine Entschließung vorgestellt, die das Ziel verfolgt, den europäischen Binnenmarkt zu stärken und die Übererfüllung von EU-Recht (sogenanntes „Gold-Plating“) zu verhindern.

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Bedeutung des europäischen Binnenmarkts
Der europäische Binnenmarkt sei ein einmaliges Erfolgsmodell sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen, heißt es in dem Entschließungsantrag. Deutschland als größte Volkswirtschaft profitiere davon in besonderem Maße. Der gemeinsame Markt stärke den Wettbewerb der Unternehmen in Deutschland und sei ein wichtiges Instrument gegen wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen innerhalb der EU.

„Gold-Plating“ belastet Unternehmen

Die Wirksamkeit dieses Instruments gerate jedoch in Gefahr, wenn Mitgliedsstaaten aus politischen Gründen die Umsetzung europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen Vorschriften versähen. Diese vermeintliche Veredelung („Gold-Plating“) bedeute nicht nur eine Übererfüllung von europäischen Vorgaben, sondern führe oft auch zu einer enormen bürokratischen Belastung für die Unternehmen. Anstatt von den gemeinsamen europäischen Regeln zu profitieren, müssten sie nunmehr auch die nationalen Ausnahmen berücksichtigen.
Bürokratische Belastungen

Aufwendige Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten hätten oft einen europäischen Ursprung. Die Bundesregierung dürfe deshalb bei der Umsetzung europäischen Rechts nicht noch weitere bürokratische Hürden aufbauen. Die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen sowie das Handwerk, leisteten einen erheblichen Beitrag für die Digitalisierung und Energiewende. Dazu seien sie aber nur in der Lage, wenn ihre Ressourcen nicht für stets anwachsende bürokratische Belastungen verbraucht würden.
Verzicht auf Übererfüllung gefordert

Die Bundesregierung solle daher zukünftig auf eine Übererfüllung der EU-Vorgaben verzichten. Dies würde die Planungssicherheit der Unternehmen deutlich erhöhen. Eine restriktive Umsetzung europäischer Vorgaben führe zu mehr Rechtsgleichheit und -klarheit und fördere damit auch einen besseren Zusammenhalt und eine bessere nachhaltige Entwicklung in der EU.
Beratung in den Ausschüssen

Der Antrag wurde dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Er wird nach den Ausschussberatungen voraussichtlich in einem späteren Plenum zur Abstimmung stehen.


Neue Mittel zum Schutz vor häuslicher Gewalt - Bundesrat fordert elektronische Fußfessel
Um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, schlägt der Bundesrat vor, die bestehenden Vorschriften zum Gewaltschutz um Maßnahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zum Beispiel durch elektronische Fußfesseln, zu erweitern. Auf Initiative des Landes Hessen fasste er am 20. Dezember 2024 eine entsprechende Entschließung.
Anstieg häuslicher Gewalt

Mit Sorge sei in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg häuslicher Gewalt zu beobachten, heißt es in der Entschließung. Allein im Jahr 2023 seien über eine Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden - eine Steigerung von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Geschätzt habe jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt.

Das Bundeskriminalamt gehe zudem davon aus, dass viele Taten wegen Scham- und Schuldgefühlen der Betroffenen nicht angezeigt würden und die Dunkelziffer noch höher sei. Daher bestünde dringender Handlungsbedarf.
Kontaktsperren oft ineffektiv

Das Gewaltschutzgesetz und die Polizeigesetze der Länder könnten den Opfern häuslicher Gewalt häufig keine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Maßnahmen wie Kontaktsperren und Näherungsverbote wirkten nicht effektiv genug. Bei Ermittlungen zu Tötungen in Familien oder Partnerschaften werde oft festgestellt, dass bestehende Kontaktverbote durch die Täter einfach missachtet wurden.

Verbesserung des Schutzes durch elektronische Überwachung
Daher müsse das Gewaltschutzgesetz zukünftig ermöglichen, Näherungs- und Kontaktverbote auch elektronisch zu überwachen. Dies könnte zum Beispiel durch sogenannte elektronische Fußfesseln geschehen. Der Schutz für Gewaltbetroffene würde so bundesweit erhöht.

Auch im Strafgesetzbuch sei der Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung als mögliche Maßregel der Sicherung und Besserung vorzusehen. Gerade in Fällen, in denen es nach der Missachtung von Gewaltschutzanordnungen zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen sei, bestünde eine besondere Gefährdung des Opfers.

Keine Kosten für Opfer von Drohungen oder Gewalt
Wer einen entsprechenden Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stelle, solle jedoch nicht die Kosten dafür tragen. Dies müsse insbesondere auch dann gelten, wenn bei der überwachten Person die Kosten für die Durchführung der Maßnahmen nicht eingetrieben werden könnten.
Gesetzentwurf gefordert

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der im Rahmen der zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben die elektronische Aufenthaltsüberwachung ermögliche und so ein effektives Mittel in den bestehenden Gewaltschutz integriere. Er fordert zudem, die Koordination der Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern. Hierzu bedürfe es eines gegenseitigen Austausches der beteiligten Institutionen, insbesondere der Familiengerichte, der Jugendämter, der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden.

Wie es weitergeht
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann sich diese damit auseinandersetzen muss, gibt es nicht.


Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert
Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Änderungen am Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet unter anderem die gesetzliche Grundlage für die staatlichen Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.
Übertragbarkeit von Restmitteln aus 2023

Das zum 1. Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket gilt für den gesamten deutschen Nahverkehr. Bund und Länder subventionieren das Ticket mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht aufgebrauchte Bundesmittel aus dem Jahr 2023 dürfen nach der Gesetzesänderung auch im Jahr 2024 zur Finanzierung des Deutschlandtickets verwendet werden – dies war bisher ausgeschlossen.
Ticketpreis nicht Teil des Gesetzes

Anders als bei der Einführung des Deutschlandtickets ist dessen künftiger Preis nicht im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben. Die Verkehrsminister hatten sich im September die Erhöhung des Ticketpreises auf 58 Euro ab Januar 2025 geeinigt.
Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Grünes Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen Cookie-Banner-Flut
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einer Verordnung zugestimmt, die die Verwaltung von Cookie-Zustimmungen im Internet einfacher macht. Die Zahl der Einwilligungsbanner soll langfristig sinken, indem sogenannte „anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ als Alternative geschaffen werden.

Einwilligungsverwaltung durch anerkannte Dienste
Diese anerkannten Dienste sollen die vom Endnutzer getroffene Entscheidung, ob er eine Einwilligung erteilt oder nicht erteilt, verwalten. Dann sollen sie diese auf Nachfrage dem Anbieter von digitalen Diensten übermitteln. Erhalten die Dienste die Einwilligung oder deren Verweigerung auf diese Weise, sind sie nicht mehr auf eine eigene Nachfrage beim Endnutzer angewiesen.
Einbindung von Diensten nur auf freiwilliger Basis

Die Verordnung regelt die Anforderungen, die ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung erfüllen muss, sowie das Verfahren zur Anerkennung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Weitere Regelungen betreffen technische und organisatorische Maßnahmen sowie die verwendete Software. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Einbindung entsprechender Dienste sowohl für Endnutzer als auch für Anbieter von digitalen Diensten freiwillig ist.
Inkrafttreten

Der Verordnung kann nun verkündet werden. Sie tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das mit der Verordnung verfolgte Anliegen sowie die vorgesehene Evaluation. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, diese sorgfältig und kritisch durchzuführen. Außerdem soll möglichst parallel zur geplanten Auswertung vorsorglich mit der Erarbeitung alternativer Ansätze begonnen werden.


Bundeskanzler Scholz sprach mit dem designierten US-Präsidenten Trump

Berlin, Donnerstag, 19. Dezember 2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute abermals mit dem gewählten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, telefoniert. Im Zentrum des Gesprächs standen die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa.


Sie waren sich einig, dass der russische Krieg gegen die Ukraine schon viel zu lange andauere und es darauf ankomme, so bald wie möglich auf den Weg zu einem fairen, gerechten und nachhaltigen Frieden zu gelangen. Der Bundeskanzler bekräftigte erneut, die Unterstützung der Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg so lange wie nötig fortzusetzen.

Jung kauft Alt: Förderung nun auch für den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude

Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2025 angepasst

Berlin, 19. Dezember 2024 - Seit September gibt es das Förderprogramm „Jung kauft Alt", das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum 1. Januar 2025 wird die Förderrichtlinie angepasst. Künftig wird auch der Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden möglich sein. In Deutschland sind rund 10% des Gebäudebestandes denkmalgeschützt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Unser Förderprogramm zum Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ist gut gestartet. Zum 1. Januar erhöhen wir den Kreis förderfähiger Gebäude noch einmal deutlich. Bisher konnte der Erwerb denkmalgeschützte Häuser nicht durch unser Programm Jung kauft Alt gefördert werden, da viele dieser Gebäude energetisch nicht so saniert werden können, wie es die Vorgaben für nicht denkmalgeschützte Wohngebäude vorsehen.
Das ändern wir jetzt.
Durch die Ausweitung von Jung kauft Alt können sich nun mehr Menschen den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Damit helfen wir vielen Familien, die ein denkmalgeschütztes Haus erhalten möchten und das mit Hilfe unseres Jung kauft Alt-Programmes bislang aber nicht tun konnten. Das ermöglicht es Familien zum Beispiel in die alte Heimat zu ziehen, dort ein Haus zu kaufen, zu sanieren und hierfür auch andere Sanierungsförderungen in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Regionen kann dies dafür sorgen, dass historische Bausubstanz in den Dorfkernen nicht leer steht."

Zum Programm:

Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE" saniert werden. Dabei darf der Jahres-Primärenergiebedarf max. 160% des Wertes betragen, der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.
Für alle anderen Bestandsgebäude gilt weiterhin: Die Gebäude müssen den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein.

Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.
Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).


Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderzahl und betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
Das zu erwerbende Wohneigentum muss selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.
Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen oder die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) ist grundsätzlich möglich.



Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag

Berlin, 16. Dezember 2024 - Am Montagmittag stellte der Bundeskanzler im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage. Der Bundestag entscheidet sodann über die bereits am 11. Dezember beantragte Vertrauensfrage. Mit diesem Schritt macht der Bundeskanzler von seinem verfassungsmäßigen Recht aus Artikel 68 des Grundgesetzes Gebrauch und ermöglicht so dem Deutschen Bundestag eine Entscheidung über den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen.

Wie geplant: kein Vertrauen mehr in Scholz
Der Deutsche Bundestag hat Bundeskanzler Scholz das Vertrauen entzogen. Bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage votierten 207 Abgeordnete für den SPD-Politiker, 394 gegen ihn und 116 enthielten sich der Stimme, gab Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bekannt.

Der Kanzler verfehlte damit wie beabsichtigt die notwendige Mehrheit von mindestens 367 Stimmen deutlich. Somit kann der Bundestags am 23. Februar neu gewählt werden - die endgültige Entscheidung zur Auflösung des Bundestags liegt beim Bundespräsidenten.


Weg frei für Neuwahlen
Um Neuwahlen herbeizuführen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage gestellt – und die Abgeordneten haben diese Frage mehrheitlich verneint. Somit kann er nun dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.    

„Die Bundestagswahl vorzuziehen, das ist auch mein Ziel”, sagte der Kanzler während seiner Erklärung vor dem Bundestag. Nach dieser Erklärung und einer angeschlossenen Aussprache stimmten die Abgeordneten ab. 

Insgesamt wurden 717 Stimmen abgegeben: 207 der anwesenden Abgeordneten sprachen dem Kanzler das Vertrauen aus, 394 stimmten dagegen und 116 enthielten sich. Somit ist der Weg frei für vorgezogene Bundestagswahlen.


Neuwahlen – wie geht es jetzt weiter?
Kanzler Scholz wird nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufsuchen und ihm vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und so Neuwahlen herbeizuführen. Der Bundespräsident hat dann 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Kommt er dem Vorschlag nach, müssen Neuwahlen binnen 60 Tagen nach der Bundestagsauflösung erfolgen; als Wahltermin ist der 23. Februar 2025 geplant.


Bis zur Konstituierung eines neuen Bundestags bleiben der Bundeskanzler und die Bundesregierung im Amt und sind voll handlungsfähig. Auch nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags arbeitet die Bundesregierung auf Ersuchen des Bundespräsidenten grundsätzlich geschäftsführend weiter, bis eine neue Regierung gebildet wird.
Frage gestellt: Bundeskanzler (Partei) Ja Nein Enth. abw./
ungültig
Ja-Stimmen Vertrauen  
22. Sep. 1972 Willy Brandt (SPD) 233 248 1 14 47,00% nein Bundestag aufgelöst
05. Feb. 1982 Helmut Schmidt (SPD) 269 225 0 3 54,10% ja  
17. Dez. 1982 Helmut Kohl (CDU) 8 218 248 23 1,60% nein Bundestag aufgelöst
16. Nov. 2001 Gerhard Schröder (SPD) 336 326 0 4 50,50% ja  
01. Jul. 2005 Gerhard Schröder (SPD) 151 296 148 5 25,20% nein Bundestag aufgelöst
16. Dez. 2024 Olaf Scholz (SPD) 207 394 116     nein Bundestag wird aufgelöst


Bundeskanzler Olaf Scholz stellte heute schriftlich die Vertraurensfrage

Berlin, 11. Dezember 2024 - Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute (Mittwoch) Vormittag in seinem Büro im Bundeskanzleramt den schriftlichen Antrag zur Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 Grundgesetz unterzeichnet. 

Das Schreiben lautet: 
„Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, 

gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben.“ 

Das Schreiben ist im Anschluss von einem Beschäftigten des Bundeskanzleramtes dem Büro der Bundestagspräsidentin überbracht worden. Der Deutsche Bundestag wird den Antrag zeitnah auf seiner Homepage veröffentlichen.

Die Debatte über die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag ist für kommenden Montag, den 16. Dezember, ab 13 Uhr vorgesehen.

Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Mietpreisbremse

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Mietpreisbremse erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Berlin, 11. Dezember 2024 - "Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein notwendiger Schritt zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Sie muss schnellstmöglich verlängert werden, denn in vielen Städten läuft sie bereits Mitte 2025 aus. Nur durch die Verlängerung schützen wir mehr als neun Millionen Haushalte in über 400 Gemeinden im ganzen Land. Nun ist der Deutsche Bundestag am Zug, im Sinne der Mieterinnen und Mieter noch vor der Bundestagswahl einen Beschluss herbeizuführen."


Nachrichtlich:
Der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse soll auch auf Wohnungen ausgedehnt werden, die nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet werden. Bisher waren diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Nach Angaben des BBSR gilt die Mietpreisbremse in 410 Gemeinden mit rund 25 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner und knapp 9,5 Millionen Mietwohnungen (Stand: Juli 2024). Das sind etwa 30% der Bevölkerung und 40% aller Mietwohnungen in Deutschland.


„Die Stahlindustrie in Deutschland ist von geostrategischer Bedeutung“

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, erklärt nach dem Gespräch von Branchenvertretern, Betriebsräten und Gewerkschaften mit Bundeskanzler Scholz:

Berlin/Duisburg, Montag, 9. Dezember 2024 - Der Bundeskanzler hat in einem Gespräch mit Unternehmen, Betriebsräten und Gewerkschaften die Bereitschaft der Bundesregierung unterstrichen, sich für wettbewerbsfähige Energiekosten, für fairere internationale Rahmenbedingungen einzusetzen und die deutsche Stahlindustrie weiterhin intensiv bei der Modernisierung der Produktion zu unterstützen. Wichtiges Ziel ist, die vielen Industriearbeitsplätze in dieser Branche zu sichern.

Bundeskanzler Olaf Scholz: „Die deutsche Stahlindustrie ist unverzichtbar für unser Land. Sie ist einer der größten Arbeitgeber, mit guten Arbeitsplätzen. Der hier produzierte Stahl ist von höchster geostrategischer Bedeutung für die Industrieproduktion in Deutschland und damit für unser wirtschaftliches Wachstum.

Die Bundesregierung wird ihren Kurs beibehalten und auch in Zukunft Investitionen für den Umstieg auf die klimafreundliche Stahlproduktion mit substantiellen Fördermitteln unterstützen.

Die Stromkosten der Stahlindustrie spielen bereits heute eine zentrale Rolle für die Unternehmen und werden es in Zukunft noch mehr tun. Deshalb will der Bundeskanzler gesetzlich die Kosten für den Stromtransport in Übertragungsnetzen auf 3 Cent deckeln.

Um die Stromkosten kurzfristig konkurrenzfähig zu machen, will die Bundesregierung einen Teil der Kosten für die Übertragungsnetze finanzieren und Sorge tragen, dass die Übertragungsnetzentgelte 2025 nicht steigen.

Der Bundeskanzler wird sich auf Pragmatismus beim Umstieg von natürlichem Gas auf Wasserstoff und bei der Art des Wasserstoffs einsetzen, damit ein wirtschaftlicher Betrieb stets möglich sein kann.

Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung gegenüber der zuständigen EU-Kommission dafür ein, dass wichtige Entlastungsinstrumente für die Stahlindustrie bestehen bleiben oder verbessert werden. Dazu gehört vor allem die Strompreiskompensation, die für einen Großteil der Stahlindustrie die Stromkosten deutlich reduziert. Dieses Instrument wurde kürzlich verlängert. Es muss auch nach der im Jahr 2025 anstehenden Evaluierung der EU-Kommission für die Stahlindustrie weiterhin großzügig ausgestaltet werden und auf mehr Unternehmen ausgeweitet werden.

Ein zentraler Punkt ist außerdem die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen auf den Weltmärkten, der zum Beispiel höhere Klimaschutzanstrengungen in der EU ausgleicht und Abwanderungen in Länder mit geringeren Schutzstandards verhindert.

Der Bundeskanzler ruft die Brüsseler Kommission zudem dazu auf, entschlossen zu handeln, wenn es um Wettbewerbsverzerrungen durch Dumping und marktverzerrende Subventionen geht. Die Kommission müsse ihre Instrumente konsequent nutzen und weitere handelspolitische Schutzmaßnahmen für den Stahlbereich prüfen.

Der Bundeskanzler setzt sich für einen zeitnahen europäischen Stahlgipfel ein.

Betriebsräte und Unternehmensvertreter haben den Bundeskanzler gebeten, die Nutzung des Kurzarbeitergeldes länger möglich zu machen (24 Monate). Der Bundeskanzler wird den Bundesminister für Arbeit und Soziales bitten, dies entsprechend in die Wege zu leiten.

Zum Stahlgipfel hatten sich am Montagvormittag die Vorstandsvorsitzenden wichtiger deutscher Stahlunternehmen (ThyssenKrupp Steel, Salzgitter, Stahl Holding Saar, Arcelor Mittal, Georgsmarienhütte, Swiss Steel Deutschland), die Betriebsratsvorsitzenden der Unternehmen sowie Vertreter der IG Metall im Bundeskanzleramt getroffen. Die herausfordernde konjunkturelle Lage der Stahlindustrie, Energie-Fragen, die Transformation der Stahlbranche sowie außenwirtschaftliche Herausforderungen wurden dabei diskutiert.


Verbraucherinfos

Berlin, 5. Dezember 2025

Verbraucherschutz betrifft uns alle jeden Tag: Es geht um bezahlbare Energie, digitale Sicherheit, finanzielle Souveränität, sichere Lebensmittel, nachhaltige Mobilitätsangebote und vieles mehr. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen in den letzten Jahren umgesetzt wurden und welche laufenden Vorhaben es gibt. Der Verbraucherpolitische Bericht wird auf Wunsch des Deutschen Bundestages alle vier Jahr erstellt.      Außerdem im Kabinett beschlossen    

Transportkosten für Strom reduzieren  
Bessere Unterstützung für Gewaltopfer

Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Ausbau schreitet voran
Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr      
Gerichte müssen Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen  
    
Engagementstrategie: Ehrenamt sichbarer machen      
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ausbauen      

Gesetzliche Neuregelungen  
Was ändert sich für Sie? Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden. USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht. Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner geschützt.      WEITERE REGIERUNGSTHEMEN    

Ministerin Lemke würdigt 60 Jahre Stiftung Warentest: Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher      
Förderung für Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten gestartet      
ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“: Künftigen Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen       Barrierefrei unterwegs: Digitale Angebote helfen blinden Menschen im Straßenverkehr      

Gute Nachrichten für den Wohnungsbau  
Bau-Förderprogramme laufen weiter Die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, „Klimafreundlicher Neubau“, „Jung kauft Alt“ und „Wohneigentum für Familien“ laufen trotz vorläufiger Haushaltsführung im kommenden Jahr weiter.  

Bei Spielzeug aus dem Internet auf Sicherheit achten Von der No-Name-Plastikfigur bis hin zur fairen Holzeisenbahn: Spielzeug wird immer häufiger online bestellt. Doch der Onlinekauf hat Tücken. Hier gibt es Tipps, wie Sie den Weihnachtseinkauf rechtlich und produkttechnisch sicher, aber auch nachhaltig erledigen können.         

Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten      
Ideen für energiesparende Geschenke      
Refurbished iPhone: Was Sie vor dem Kauf wissen sollten  
   
Eine gute Wahl: Ein Weihnachtsbaum aus der Region      
Sparsame und sichere Weihnachtsbeleuchtung      
Keine Tiere unterm Weihnachtsbaum      
Gutscheine in Europa: geschenkt, genutzt oder geplatzt?      
Tipps für ein nachhaltiges Weihnachtsfest       Service und Fakten        

Gut angelaufen: Projekt „Verbraucherschutz für junge Menschen auf dem Land“      
WLAN-Betreiber: Ihre Rechte und Pflichten bei Rechtsverstößen      

Reiseveranstalter We-Flytour insolvent: Was Reisende jetzt tun sollten      

Warnung: Falsche Verbraucherschützer kontaktieren Betrugsopfer      

Nach außergerichtlichem Vergleich: Kunden erhalten teils hohe Beträge vom Energieanbieter zurück    
Stromkosten sparen: So wechseln Sie den Anbieter      

Nahrungsergänzungsmittel: Unabhängige fachliche Beratung nutzen      

Phishing-Versuch im Namen von Amazon      
Gefälschte QR-Codes: Betrug am Parkscheinautomat    

Wie isst Deutschland?  
Menschen essen gesünder und umweltbewusster Sie essen mehr Gemüse und weniger rotes Fleisch. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung legt mit ihrem 15. Ernährungsbericht die Trends von 2012 nach 2022 umfassend dar.      

Bundesinformationszentrum Landwirtschaft  
Warum ist die Butter so teuer? Weniger Milchlieferungen seitens der Landwirte und ein geringerer Fettgehalt in der Rohmilch – das sind unter anderem Gründe, die zum Preisanstieg bei Butter geführt haben. Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Das Geld kommt auch bei den Bauern an.       Broschüre vom Finanzministerium   

Wie Alterseinkünfte besteuert werden Steuererklärung, Steuervergünstigungen und Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen: Diese Broschüre gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Besteuerung von Alterseinkünften.        

Wie Väter Beruf und Familie vereinbaren – Leitfaden für väterfreundliche Personalpolitik      
Buch für Kinder von 3 bis 8 Jahre: Super-Handwerker gesucht       Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentrale  
Heizungstausch, Glasfaseranschlüsse, Heizkosten sparen und vieles mehr      
Angebote der Initiative „Digital-Kompass“  

Schutz vor Abzocke, Elektronische Patientenakte  

5. Mai 2025: EU-Projekttag an Schulen  
Europa kommt in die Schule Jedes Jahr gehen deutschlandweit Politikerinnen und Politiker in Schulen und diskutieren mit jungen Menschen über Europa. 2025 ist das rund um den 5. Mai – vor Ort oder digital. Das Verfahren ist unkompliziert.


Zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember 2024 - Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?

Warum ist ehrenamtliches Engagement so wichtig?
Berlin, Dezember 2024 - Gleich ob bei der freiwilligen Feuerwehr, als Übungsleiterin im Sportverein oder bei der Lebensmittelausgabe der Tafeln: Etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich Tag für Tag freiwillig für das Gemeinwohl – ohne Bezahlung in ihrer Freizeit. Sie übernehmen wichtige Aufgaben, die der Staat alleine nicht leisten kann. Ehrenamt hat daher eine besondere Bedeutung für das Miteinander in Deutschland.

Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist das Ehrenamt das Entscheidende für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. „Man kann das Ehrenamt nicht hoch genug schätzen. Es ist ja nicht irgendetwas, sondern das ist etwas, was Menschen neben ihrer alltäglichen Arbeit und ihrer Familie organisieren.“

Das Bundesinnenministerium unterstützt ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement intensiv und vielfältig. Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamts am 5. Dezember hat das Ministerium die Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“ gestartet.

Für Bundesfamilienministerin Lisa Paus hilft freiwilliges Engagement nicht nur der Allgemeinheit, sondern es „stärkt auch den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere Demokratie“. Das sei gerade mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges besonders wichtig.

Mit welchen Programmen fördert der Bund das Ehrenamt?
Die Bundesregierung fördert bürgerschaftliches Engagement mit einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Einige Beispiele:

Das Programm „Demokratie leben“ des Bundesfamilienministeriums. Hierbei werden Projekte unterstützt, die sich für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander einsetzen. Sie werden zu einem großen Teil von Freiwilligen getragen. Aktuell fördert das Programm etwa 600 Projekte – dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund 165,5 Millionen Euro.


Die Inhalte reichen von Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen, dem Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bis zu Extremismusprävention. Zudem wurden seit 2020 auf Bundesebene 14 Kompetenzzentren eingerichtet. Sie sollen das Engagement der Freiwilligen vor Ort weiter verbessern und bündeln.


Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesinnenministeriums. Ziel dieses Programms ist es, Projekte für demokratische Teilhabe speziell in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu fördern. Dafür stellt das Bundesinnenministerium jährlich zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren.


Mit Auszeichnungen wie dem Deutschen Engagementpreis ehrt die Bundesregierung herausragenden freiwilligen Einsatz. Am 1. Dezember würdigte Bundesfamilienministerin Paus die diesjährigen sieben Gewinner. Insgesamt wurden in diesem Jahr 460 Personen und Initiativen nominiert.
Rund 530 Mehrgenerationenhäuser fördert der Bund finanziell. Sie stehen für Dialog, Bürgerbeteiligung und die Stärkung des Zusammenhalts vor Ort.
Darüber hinaus entwickelt der Bund eine neue Engagementstrategie, um freiwilligen Einsatz weiter zu stärken. Zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltiger als bislang zu fördern, ist das Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes.

Wo erhalten Engagierte konkrete Unterstützung?
Zentrale Anlaufstelle des Bundes für Vereine und Initiativen ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Sie stellt Serviceangebote wie Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte bereit, z.B. zu Fragen wie „Wo lassen sich Fördermittel beantragen?“ oder „Wer kann bei rechtlichen Fragen helfen?“ Außerdem begleitet die Stiftung Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer Organisationsstrukturen und Professionalisierung.

Ziel ist zudem, die digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement zu stärken – auch um Krisen künftig besser begegnen zu können.

Wo kann ich das passende Ehrenamt finden?
Ehrenamt ist vielfältig, weil man in nahezu allen Lebensbereichen Gutes tun kann. Neben zahlreichen regionalen und lokalen Angeboten gibt es auch bundesweite Plattformen zur Vermittlung. Einen guten Überblick, wo man selbst ehrenamtlich tätig werden kann, bietet beispielsweise die Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums.

Eine weitere Möglichkeit sich zu engagieren bieten auch die verschiedenen Freiwilligendienste wie der Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr. Sie sind Angebote für Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten.

Was steckt hinter der Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
Ehrenamt verdient großen Respekt. Die Video-Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“ des Bundesinnenministeriums zum Internationalen Tag des Ehrenamts besteht aus sechs kurzen Filmen zu den Schwerpunkten „Ehrenamtliche Hilfe für Menschen aus der Ukraine“ und „Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“. Die Videos sollen insbesondere die enorme Hilfsbereitschaft der Ehrenamtlichen herausstellen.

Zusätzlich gibt es ein Video, das Expertinnen zu Wort kommen lässt. Sie erläutern aus politischer, wissenschaftlicher und praktischer Sicht, was die Bedeutung des Ehrenamts ausmacht. Die Expertinnen sind Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Sozialwissenschaftlerin Prof. Doris Rosenkranz und die Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Katarina Peranic.renamtliches Engagement so wichtig?


Gleich ob bei der freiwilligen Feuerwehr, als Übungsleiterin im Sportverein oder bei der Lebensmittelausgabe der Tafeln: Etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich Tag für Tag freiwillig für das Gemeinwohl – ohne Bezahlung in ihrer Freizeit. Sie übernehmen wichtige Aufgaben, die der Staat alleine nicht leisten kann. Ehrenamt hat daher eine besondere Bedeutung für das Miteinander in Deutschland.

Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist das Ehrenamt das Entscheidende für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. „Man kann das Ehrenamt nicht hoch genug schätzen. Es ist ja nicht irgendetwas, sondern das ist etwas, was Menschen neben ihrer alltäglichen Arbeit und ihrer Familie organisieren.“

Das Bundesinnenministerium unterstützt ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement intensiv und vielfältig. Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamts am 5. Dezember hat das Ministerium die Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“ gestartet.

Für Bundesfamilienministerin Lisa Paus hilft freiwilliges Engagement nicht nur der Allgemeinheit, sondern es „stärkt auch den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere Demokratie“. Das sei gerade mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges besonders wichtig.

Mit welchen Programmen fördert der Bund das Ehrenamt?
Die Bundesregierung fördert bürgerschaftliches Engagement mit einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Einige Beispiele:

Das Programm „Demokratie leben“ des Bundesfamilienministeriums. Hierbei werden Projekte unterstützt, die sich für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander einsetzen. Sie werden zu einem großen Teil von Freiwilligen getragen. Aktuell fördert das Programm etwa 600 Projekte – dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund 165,5 Millionen Euro. Die Inhalte reichen von Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen, dem Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bis zu Extremismusprävention. Zudem wurden seit 2020 auf Bundesebene 14 Kompetenzzentren eingerichtet. Sie sollen das Engagement der Freiwilligen vor Ort weiter verbessern und bündeln.


Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesinnenministeriums. Ziel dieses Programms ist es, Projekte für demokratische Teilhabe speziell in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu fördern. Dafür stellt das Bundesinnenministerium jährlich zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren.
Mit Auszeichnungen wie de
m Deutschen Engagementpreis ehrt die Bundesregierung herausragenden freiwilligen Einsatz. Am 1. Dezember würdigte Bundesfamilienministerin Paus die diesjährigen sieben Gewinner. Insgesamt wurden in diesem Jahr 460 Personen und Initiativen nominiert.
Rund 530 Mehrgenerationenhäuser fördert der Bund finanziell. Sie stehen für Dialog, Bürgerbeteiligung und die Stärkung des Zusammenhalts vor Ort.
Darüber hinaus entwickelt der Bund eine neue Engagementstrategie, um freiwilligen Einsatz weiter zu stärken. Zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltiger als bislang zu fördern, ist das Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes.

Wo erhalten Engagierte konkrete Unterstützung?
Zentrale Anlaufstelle des Bundes für Vereine und Initiativen ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Sie stellt Serviceangebote wie Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte bereit, z.B. zu Fragen wie „Wo lassen sich Fördermittel beantragen?“ oder „Wer kann bei rechtlichen Fragen helfen?“ Außerdem begleitet die Stiftung Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer Organisationsstrukturen und Professionalisierung.

Ziel ist zudem, die digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement zu stärken – auch um Krisen künftig besser begegnen zu können.

Wo kann ich das passende Ehrenamt finden?
Ehrenamt ist vielfältig, weil man in nahezu allen Lebensbereichen Gutes tun kann. Neben zahlreichen regionalen und lokalen Angeboten gibt es auch bundesweite Plattformen zur Vermittlung. Einen guten Überblick, wo man selbst ehrenamtlich tätig werden kann, bietet beispielsweise die Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums.

Eine weitere Möglichkeit sich zu engagieren bieten auch die verschiedenen Freiwilligendienste wie der Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr. Sie sind Angebote für Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten.

Was steckt hinter der Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
Ehrenamt verdient großen Respekt. Die Video-Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“ des Bundesinnenministeriums zum Internationalen Tag des Ehrenamts besteht aus sechs kurzen Filmen zu den Schwerpunkten „Ehrenamtliche Hilfe für Menschen aus der Ukraine“ und „Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“. Die Videos sollen insbesondere die enorme Hilfsbereitschaft der Ehrenamtlichen herausstellen.

Zusätzlich gibt es ein Video, das Expertinnen zu Wort kommen lässt. Sie erläutern aus politischer, wissenschaftlicher und praktischer Sicht, was die Bedeutung des Ehrenamts ausmacht. Die Expertinnen sind Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Sozialwissenschaftlerin Prof. Doris Rosenkranz und die Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Katarina Peranic.