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1033. Sitzung des Bundesrates
am 12. Mai 2023 |
Themen bzw. Beschlüsse: • Grünes Licht
für Wahlrechtsreform •
Heizungstauschgesetz - Bundesrat nimmt
Stellung •
Bundesrat fordert Nachbesserungen am
Energieeffizienzgesetz • Bundesrat
für bessere Arbeitsbedingungen in der
Paketbranche •
Bundesrat billigt Smart-Meter-Gesetz
•
Hinweisgeberschutzgesetz kann in Kraft
treten
• Grünes Licht für Wahlrechtsreform In der
Plenarsitzung am 12. Mai 2023 hat der
Bundesrat die vom Bundestag beschlossene
Wahlrechtsreform durch Verzicht auf ein
Vermittlungsverfahren gebilligt. Grenze für
Zahl der Bundestagsmandate Das Gesetz
begrenzt die Zahl der Bundestagsmandate
künftig auf 630. Dazu sieht es einen
Verzicht auf die bisherige Zuteilung
sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate
vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig
nicht immer alle Direktkandidaten, die in
ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen
erhalten, in das Parlament einziehen.
Hoher Anstieg durch Überhang- und
Ausgleichsmandate Nach geltendem
Wahlrecht erhält eine Partei
Überhangmandate, wenn sie über die
Erststimmen mehr Direktmandate in den
Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem
Listenergebnis entsprach. Um das mit der
Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der
Parteien im Parlament wiederherzustellen,
werden diese Überhänge mit zusätzlichen
Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge
stieg die Zahl der Abgeordneten über die
bisherige gesetzliche Sollgröße von 598
hinaus auf derzeit 736 an.
Zahl der
Wahlkreise unverändert Dem Gesetz
zufolge wird es wie bisher 299 Wahlkreise
und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der
Zweitstimme, mit der die Wählerinnen und
Wähler für eine Parteiliste votieren können,
über die proportionale Verteilung der
Mandate an die Parteien entschieden. Mit der
Erststimme können wie bisher in den
Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden.
Sie erhalten jedoch nur dann ein Mandat,
wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis
gedeckt ist.
Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr
Wahlkreissieger als ihrem
Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in
der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den
Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von
ihnen bei der Mandatszuteilung
berücksichtigt werden. Wegfall der
Grundmandatsklausel Das Gesetz schafft
überdies die so genannte Grundmandatsklausel
ab.
Nach geltendem Recht ist eine
Partei auch dann entsprechend ihrem
Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten,
wenn sie weniger als fünf Prozent der
Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens
drei Direktmandate gewinnen konnte.
Ausfertigung, Verkündung Inkrafttreten Nach
Abschluss des parlamentarischen Verfahrens
kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten
zur Unterzeichnung zugeleitet werden und
dann wie geplant zu großen Teilen am Tag
nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in
Kraft treten.
•
Heizungstauschgesetz - Bundesrat nimmt
Stellung Die Bundesregierung
will den Umstieg auf erneuerbare Energien
beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung
vorantreiben. Sie plant dazu, Eigentümer zur
Nutzung von mindestens 65 Prozent
erneuerbarer Energien bei neu einzubauenden
Heizungen ab dem Jahr 2024 zu verpflichten.
Am 12. Mai 2023 hat sich der Bundesrat zu
den Plänen geäußert.
In seiner
Stellungnahme fordert er unter anderem, den
Quartiersansatz im Gebäudeenergiegesetz
umfassend zu verankern, weitere Anreize für
die Nutzung von Geothermie zu schaffen und
raumlufttechnische Anlagen zur
Wärmerückgewinnung zuzulassen.
Pflicht gilt für neu eingebaute Heizungen
Der Gesetzentwurf soll ausweislich der
Begründung ein zentraler Schritt auf dem Weg
zur Treibhausgasneutralität in Deutschland
im Jahr 2045 sein. Die Mindestquote an
erneuerbaren Energien soll für Neubau-,
Bestandsgebäude, Wohn- und Nichtwohngebäude
gelten. Bestehende Heizungen können weiter
genutzt und bei Defekt repariert werden. Das
Enddatum für die Nutzung von Heizungen mit
fossilen Brennstoffen ist der 31. Dezember
2044.
Technologieoffene Regelung
Eigentümer könnten dann entweder eine
individuelle Lösung umsetzen und den Anteil
an Erneuerbaren Energien rechnerisch
nachweisen oder zwischen verschiedenen
pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen -
Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische
Wärmepumpe, Stromdirektheizung,
Hybridheizung, Heizung auf der Basis von
Solarthermie oder sogenannte
„H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf
100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind).
Weitere Optionen für Bestandsgebäude sind
eine Biomasseheizung oder eine Gasheizung,
die nachweislich erneuerbare Gase nutzt.
Übergangsfristen und Ausnahmen Bei
einer Heizungshavarie sollen
Übergangsfristen von drei Jahren greifen,
bei Gasetagenheizungen von bis zu dreizehn
Jahren. Soweit ein Anschluss an ein
Wärmenetz absehbar ist, sind
Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren
vorgesehen. Zudem ist eine Befreiung zur
Umrüstung im Havariefall für Eigentümer
geplant, die das 80. Lebensjahr
vollendet haben und ein Gebäude mit
bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen sowie
beim Austausch von Etagenheizungen für
Wohnungseigentümer, welche 80 Jahre und
älter sind und die selbst im Gebäude wohnen.
Im Einzelfall soll berücksichtigt werden, ob
die notwendigen Investitionen in einem
angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in
einem angemessenen Verhältnis zum Wert des
Gebäudes stehen. Fördermöglichkeiten und
Preisentwicklungen sollen dabei einfließen.
Länder kritisieren Altersgrenze
Diese Regelung kritisiert der Bundesrat in
seiner Stellungnahme. Er fordert, die
Altersschwelle von 80 Jahren durch eine
einfach zu administrierende Härtefallklausel
zu ersetzen, die auch konkrete Sachgründe
einbezieht und insbesondere soziale
Kriterien berücksichtigt oder auf eine
sachlich begründbare Altersgrenze, wie zum
Beispiel auf das Renteneintrittsalter
abzusenken. Regelungen zum Mieterschutz
Mieter sollen vor einer Belastung mit
Mehrkosten besonders teurer Heizverfahren
geschützt werden, indem der Vermieter
Brennstoffkosten nicht auf seine Mieter
umlegen kann, die den Betrag übersteigen,
der zur Erzeugung derselben Menge an
Heizwärme mit einer hinreichend effizienten
Wärmepumpe anfiele.
Bundestag am Zug
Die Stellungnahme wird nun der
Bundesregierung zugeleitet, die eine
Gegenäußerung dazu verfasst. Wenn der
Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter
Lesung verabschiedet, befasst sich der
Bundesrat in einer der nächsten
Plenarsitzungen noch einmal abschließend mit
dem Einspruchsgesetz.
•
Bundesrat fordert Nachbesserungen am
Energieeffizienzgesetz Mit dem
Energieeffizienzgesetz (EnEfG) möchte die
Bundesregierung wesentliche Anforderungen
aus der aktuellen
EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED)
umsetzen. Zu den Regierungsplänen hat der
Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023
Stellung genommen. Er schlägt unter anderem
klarstellende und technische Änderungen am
Gesetzentwurf vor.
Hinsichtlich der
geplanten Energieeffizienzanforderungen an
Rechenzentren macht der Bundesrat deutlich,
dass mit einigen gesetzlich geplanten
Maßnahmen detaillierte Bau- und
Betriebsvorschriften festgeschrieben werden
sollen, deren Einhaltung aber nicht zwingend
Energieeffizienz und Energieeinsparungen zur
Folge haben. Sie schränkten die
Technologieoffenheit sowie wirtschaftliche
Eigeninteressen der Betreiber ein.
Der Bundesrat fordert daher, diese
Vorschriften zu streichen. Außerdem fordern
die Länder den Bund auf, die aus dem
Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen
finanziellen Mehraufwendungen der Länder und
Kommunen angemessen auszugleichen.
Gesetzentwurf legt Energieeinsparziele fest
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verfolgt
die Bundesregierung das Ziel, den
Endenergieverbrauch Deutschlands bis zum
Jahr 2030 um 26,5 Prozent und den
Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent
(jeweils im Vergleich zum Jahr 2008) zu
senken.
Von 2024 bis 2030 sollen
dafür der Bund 45 Terawattstunden und die
Länder 5 Terawattstunden jährlich einsparen.
Öffentliche Stellen mit einem
Endenergieverbrauch von mehr als einer
Gigawattstunde Verbrauch pro Jahr werden
verpflichtet, jährliche Energieeinsparungen
von zwei Prozent zu erzielen. Hierfür sollen
sie Energie- oder Umweltmanagementsysteme
einführen sowie zu Verbräuchen, Einsparungen
und umgesetzten Maßnahmen berichten.
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Für Unternehmen mit hohen
Energieverbräuchen (ab 15 Gigawattstunden
pro Jahr) sieht der Gesetzentwurf
verpflichtende Energie- oder
Umweltmanagementsysteme vor. Zudem müssen
Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei
Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls
das nicht möglich ist, müssen sie die
Abwärme sinnvoll verwerten. Bei den
Energieeffizienzanforderungen an
Rechenzentren geht es insbesondere um eine
verbesserte Effizienz des Stromverbrauchs,
die Verwendung von Abwärme und den Einsatz
von Strom aus erneuerbaren Energien.
Auch für bestehende Rechenzentren werden
Effizienzanforderungen eingeführt. Weiteres
Verfahren Die Stellungnahme des Bundesrates
wurde der Bundesregierung zugeleitet, die
eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem
Bundestag zur Entscheidung vorlegt.
Anschließend kommt das Gesetz noch einmal
abschließend in den Bundesrat.
•
Bundesrat billigt Smart-Meter-Gesetz
In der Sitzung vom 12. Mai 2023 hat der
Bundesrat das vom Bundestag beschlossene
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der
Energiewende gebilligt. Ziele des Gesetzes
sind die unbürokratische und schnellere
Installation intelligenter Strommessgeräte -
sogenannter Smart-Meter - und damit der
Ausbau eines „intelligenten Stromnetzes“.
Die Geräte sollen dabei helfen, Energie
effizient und kostengünstig zu nutzen sowie
das Stromnetz zu entlasten.
Weniger
Bürokratie Anlass für die Neuregelungen ist,
dass die Einführung der intelligenten
Systeme nicht mit der erhofften
Geschwindigkeit vorangeht, was laut
Gesetzesbegründung unter anderem an
aufwändigen Verwaltungsverfahren liege. Um
die Verfahren zu vereinfachen, wird
beispielsweise der Einbau intelligenter
Strommesssysteme künftig keiner Freigabe
mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik bedürfen.
Die Hersteller am
Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen
hohen Anforderungen an den Datenschutz und
die Datensicherheit, heißt es in der
Begründung. Das Gesetz baut die bestehenden
Auflagen aus und macht präzise Vorgaben zu
Speicherungen, Löschungen und
Anonymisierung. Steuerung des
Stromverbrauchs Vorteile der Smart-Meter
sollen neben einer effizienteren Messung und
Steuerung des Stromverbrauches und der
Stromeinspeisung auch eine für die
Stromanbieter besser zu überwachende
Netzauslastung sein.
Ab 2025 soll
für jeden Abnehmer die Möglichkeit bestehen,
mit einem variablen Strompreistarif dann
Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert und
von erneuerbaren Energien bereitgestellt
ist. Dies diene der Stabilisation des
Marktes und der Stromnetze und würde einen
weiteren Schritt in der Energiewende
bedeuten. Die Kosten eines Smart-Meters
werden für Privathaushalte und
Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr
gedeckelt bei einer dafür höheren
Beteiligung durch die Netzbetreiber.
Änderungswünsche des
Bundesrates umgesetzt Der Bundesrat
hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der
Bundesregierung in seiner Plenarsitzung am
3. März 2023 beraten und hierzu umfangreich
Stellung genommen. Die Kritikpunkte des
Bundesrates griff der Bundestag in seinem
Gesetzesbeschluss teilweise auf. Neben
umfangreichen formalen Änderungen enthält er
unter anderem Verbesserungen hinsichtlich
des Smart-Meter-Einbaus in
Mehrfamiliengebäuden.
Zügiges
Inkrafttreten geplant Das Gesetz wird
nun über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet. Es tritt am Tag nach Verkündung
im Bundesgesetzblatt in Kraft. Den genauen
Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da
sie die Verkündung organisiert.
•
Bundesrat für bessere Arbeitsbedingungen in der
Paketbranche Bei der Zustellung
von Paketen sollen Werkverträge zukünftig
verboten sein. Mit diesem Ziel fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, das
„Paketboten-Schutz-Gesetz“ zu ändern. Eine
entsprechende Entschließung auf Initiative
von Bremen, Niedersachsen, dem Saarland und
Thüringen beschloss der Bundesrat in seiner
Sitzung am 12. Mai 2023.
Verstöße
gegen Arbeitnehmerrechte bei Subunternehmen
Zur Begründung verweist die
Entschließung auf die rasante Zunahme von
Paketsendungen und den hohen
Wettbewerbsdruck unter den
Paketdienstleistern. Häufig seien
Paketzustellerinnen und Paketzusteller nicht
direkt bei den Paketdienstleistern
beschäftigt, sondern im Rahmen von
Werkvertragskonstellationen bei deren
Subunternehmen. Dort bestünden in aller
Regel keine Tarifverträge und auch
Betriebsräte seien selten.
Kontrollen brächten immer wieder schlechte
oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen
zutage, darunter Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz bzw. das
Arbeitnehmerentsendegesetz, ebenso
Scheinselbständigkeit sowie die Missachtung
notwendiger Maßnahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes.
Vorbild
Fleischwirtschaft Ein Verbot von
Werkverträgen in der Paketbranche - so heißt
es in der Begründung für die Entschließung -
würde die Verantwortung für die Einhaltung
der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen
Standards den großen Dienstleistern zuweisen
- analog zur Fleischwirtschaft, wo der
Gesetzgeber sich aufgrund ähnlicher
Missstände veranlasst sah, Werkverträge bzw.
den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich
der Fleischwirtschaft zu untersagen.
Ausnahmen
Ausnahmen für das Werksvertragsverbot soll
es nach dem Willen der Länder jedoch für
Subunternehmen geben, die ausschließlich
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu
tariflichen Entgeltbedingungen einsetzen.
Bundesregierung am Zug Die Entschließung
wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie
entscheidet, wann sie sich damit befasst.
Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
•
Hinweisgeberschutzgesetz kann in
Kraft treten Der Bundesrat hat
am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz
zugestimmt, das im
Vermittlungsausschuss nachverhandelt
worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor
den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen
ursprünglichen Beschluss entsprechend
verändert.
Umsetzung von EU-Recht
Das "Gesetz für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung
der Richtlinie zum Schutz von Personen, die
Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient
der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis
zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen
wäre. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu
Betrügereien, Korruption und anderen
Missständen in Behörden und Unternehmen;
ebenso mit Hinweisen auf mangelnde
Verfassungstreue von Beschäftigten im
öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine
konkreten Straftaten vorliegen.
Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und
Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen
zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien
- aber auch Haftung, Schadensersatz und
Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.
Interne und externe Meldestellen Behörden
und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen
nach dem Gesetz interne Anlaufstellen
schaffen. Zusätzlich will der Bund eine
externe Meldestelle beim Bundesamt für
Justiz errichten.
Die Länder können
eigene externe Meldestellen einrichten. Eine
Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu
ermöglichen besteht weder für interne noch
für externe Meldestellen. Es wird lediglich
vorgegeben, dass die Stellen auch anonym
eingehende Meldungen bearbeiten sollten.
Baldiges Inkrafttreten geplant Mit der
Zustimmung des Bundesrates ist das
parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten
zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im
Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll
zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach
der Verkündung in Kraft treten -
möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.
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Dritter Förderaufruf des BMDV für
ÖPNV-Modellprojekte: ÖPNV weiter stärken
|
Berlin, 11. Mai 2023 -
Nach der erfolgreichen Einführung des
Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 können
sich interessierte Kommunen,
Verkehrsverbünde und ÖPNV-Unternehmen seit
heute wieder um eine Förderung für
innovative Modellprojekte im ÖPNV bewerben.
Das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) hat dazu den dritten
Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms
„Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“
veröffentlicht. Dafür stellt das BMDV
weitere 140 Millionen Euro bis 2026 bereit.
Mit dem Förderprogramm sollen Projekte des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
unterstützt werden, die die CO2-Emissionen
im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres
Angebot nachhaltig reduzieren.
Bundesminister Dr. Volker Wissing: Mit dem
Deutschlandticket werden Busse und Bahn noch
einmal deutlich attraktiver: Der ÖPNV wird
digitaler, einfacher und kundenfreundlicher.
Die ersten Verkaufszahlen zeigen: Das kommt
bei den Menschen gut an. Nach dem
bundesweiten Tarif wollen wir den ÖPNV
gemeinsam mit den Ländern und Kommunen
flächendeckend und nachhaltig auch auf der
Angebotsseite weiter stärken – mit
attraktiven und zeitgemäßen Angeboten, die
auch die Chancen der Digitalisierung nutzen.
Genau hier setzt der neue Förderaufruf an:
Wir fördern innovative Konzepte und
kreative Umsetzungsideen, damit sie den Weg
in die Praxis finden. Gefördert werden u.a.:
Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots und
Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen,
Linienausbau, Entwicklung von
On-Demand-Diensten,
Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit
anderen Verkehrsmitteln), Maßnahmen im
Bereich Digitalisierung von Auskunfts und
Vertriebssystemen (z. B. Ausbau von
Mobilitätsplattformen sowie deren digitaler
und/oder multi und intermodaler Verknüpfung,
Check-In/Be-Out-Systeme) und weitere
Maßnahmen (z. B. Marketing und
Kommunikation), die auf eine nachweisbare
Stärkung des klimafreundlichen ÖPNV
abzielen.
Der dritte Förderaufruf
hat zwei verschiedene Förderschwerpunkte:
Förderlinie I „Ländliche Regionen“
adressiert Projekte, die überwiegend in
ländlichen Regionen umgesetzt werden.
Dadurch wird den besonderen
Herausforderungen für den ÖPNV im ländlichen
Raum Rechnung getragen. Förderlinie II
„Stadtregionen“ umfasst die Förderung des
ÖPNV im überwiegend städtisch geprägten
Raum.
Bewerben können sich
Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde
sowie öffentliche und private
Verkehrsunternehmen, die als
Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag
Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene
Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige
Kommune antragsberechtigt.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für
Logistik und Mobilität (BALM). In einem
ersten Schritt können Projektskizzen bis zum
14. Juli 2023 über das eService-Portal des
BALM eingereicht werden.
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Verbraucherschutz
Mai aktuell
|
Photovoltaik-Strategie -
Vereinfachungen beim Solarausbau
Berlin/Duisburg, 10. Mai 2023 - Die
Energiewende – sie kann nur durch die
Mitwirkung der Verbraucherinnen und
Verbraucher gelingen und wirft zugleich
viele Fragen auf. Erfahren Sie in diesem
Newsletter, welche Maßnahmen die
Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung
vorsieht, etwa bei PV-Dachanlagen,
Mieterstrom und Balkon-PV. Zudem gibt es
Infos, wie insbesondere auch Mieterinnen und
Mieter die Energiewende aktiv mitgestalten
können. Außerdem: ein Überblick über die
aktuellen Regierungsthemen zum
Verbraucherschutz sowie viele Tipps und
Fakten.
→ mehr erfahren

Im Kabinett beschlossen

•
Schnellere Genehmigungungen im
Verkehrsbereich Nicht nur als
Industriestandort ist Deutschland auf eine
leistungsstarke Infrastruktur angewiesen –
auch Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer
gewinnen durch schnellere Planungs- und
Genehmigungsverfahren. Besonders im Fokus:
Der schnellere Ausbau des Schienennetzes.
•
Wohngeld-Plus seit 1. Januar 2023
Mehr
Wohngeld für zwei Millionen Haushalte
Seit Beginn des Jahres haben zwei
Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen
Anspruch auf Wohngeld. Das sind dreimal mehr
als vorher – insbesondere Alleinerziehende,
Familien sowie Renterinnen und Rentner. Und:
Das neue „Wohngeld Plus“ ist im Schnitt
doppelt so hoch wie bisher.
•
Digitalstrategie der Bundesregierung
Das sind die konkreten Angebote
Deutschlandticket, elektronisches Rezept und
elektronische Krankenakte sowie i-Kfz – mit
diesen Beispielen konkretisierten die
Bundesminister Wissing und Lauterbach die
Umsetzung der Digitalstrategie der
Bundesregierung. „Digital muss das neue
normal in Deutschland werden“, so Wissing.
•
Stärkung der Berufsausbildung
320 Ausbildungsberufe: Für jedes Interesse
etwas dabei Deutschland braucht
dringend Nachwuchs an jungen Fachkräften. Es
gilt, genügend Ausbildungsplätze anzubieten
– und ausreichend Bewerberinnen und Bewerber
zu gewinnen. Die Initiative „Sommer der
Berufsausbildung“ soll möglichst viele junge
Menschen für eine duale Berufsausbildung
begeistern.
•
Schutz gegen UV-Strahlung
Schon einfache Maßnahmen helfen
Mit steigenden Temperaturen zieht es die
Menschen nach draußen. Mit dem Klimawandel
werden sie noch mehr Zeit hier verbringen –
und benötigen so auch mehr Schutz vor
gefährlicher UV-Strahlung. Was das für
Kitas, Spielplätze und Schulhöfe bedeutet.
•
Angebot für junge Menschen

Für 750.000 Jugendliche kommt der KulturPass
Mit dem Livegang der
KulturPass-Website und einer Plattform für
Anbieter – aktuell noch in der Testphase –
sind wichtige Schritte auf dem Weg zum
KulturPass für 18-Jährige erfolgt. Im Juni
soll er an den Start gehen.
 •
Wie funktionieren Smart Meter? Die
Bundesregierung will den Einbau
intelligenter Stromzähler zügig
voranbringen. Ab 2025 ist er für bestimmte
Haushalte bereits verpflichtend. Mit diesen
kommunikationsfähigen Zählern können
Kundinnen und Kunden viel Strom sparen. Sie
sind die technische Voraussetzung für
"maßgeschneiderte" Tarife. Sie messen und
veranschaulichen den Energieverbrauch und
ermöglichen so ein effizientes
Energiemanagement.
→ mehr erfahren
•
Special Energiewende: Tipps für
Mieterinnen und Mieter
Was ist eigentlich Mieterstrom?
Stecker-Solar: Solarstrom vom Balkon direkt
in die Steckdose
Tipps zum Energiesparen in der Wohnung
Entlastung für Mietende durch faire
Aufteilung der CO2-Kosten
Wie werden Mietende vor hohen Betriebskosten
durch Heizungsaustausch geschützt?
Hier finden Sie die Antwort.
•
Kryptowerte: Infos für Anlegerinnen und
Anleger In Kryptowerte zu investieren
ist mittlereweile genauso leicht wie Aktien
zu erwerben oder ETF zu kaufen. Doch im
Gegensatz dazu handelt es sich um höchst
spekulative Geldanlagen. Im neuen Podcast
diskutiert Sabine Reimer – bei der BaFin
zuständig für den Verbraucherschutz – mit
dem Krypto-Experten Dr. Christoph
Kreiterling über die Risiken und Potenziale.
→ mehr erfahren
•
Service und Fakten
Warnung vor betrügerischen Festgeldangeboten
im Netz
Spar-Apps für Lebensmittel: Viel Aufwand,
wenig Ersparnis
Von diesen Musterklagen können Sie einfach
profitieren
Paketdienst-SMS: Vorsicht, Abzocke!
Catfishing, Cybergrooming, Sextortion:
Darauf sollen Jugendliche bei
Online-Kontakten achten
Jetzt Sicherheitslücken bei Android- und
Apple-Geräten schließen
Facebook-Datenpanne: Schmerzensgeld nach
Hacker-Erfolg
Verspätungen, längere Flugzeiten durch
Nato-Luftmanöver: Das sind Ihre Rechte
EU-Kommission verbietet Blei in
PVC-Produkten
Neue
Broschüren und Flyer
•
Erben und Vererben - Informationen zum
Erbrecht Wohl nur wenigen Menschen fällt es
leicht, sich mit der Frage zu befassen, was
nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen
soll. Diese Broschüre soll hierzu eine erste
Hilfestellung und Orientierung sein. Sie
gibt aber auch Hinterbliebenen Hinweise, was
nach dem Tod eines Angehörigen zu beachten
ist.
→ mehr erfahren
•
Kinder, Haushalt, Pflege – wer kümmert sich?
Der Masterplan für gutes Essen –
Ernährungsfachleute unterstützen
Ernährungsstrategie
Bienen füttern! Tipps für Balkon, Garten und
andere Orte
Podcast

•
Keine Zeit zu kochen? Tipps für die
schnelle Küche Unser Alltag ist oft
durchgetaktet und selten haben wir genügend
Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens –
wie zum Beispiel die Zubereitung unseres
Essens. Doch wie wir auch mit wenig Zeit
Gesundes und Schmackhaftes auf den Teller
bringen, hören Sie in dieser Podcast-Folge.
→ mehr erfahren
Kampagne

•
"Weniger Torf, Moor Schutz" – torffrei
in die Gartensaison! Die Verwendung von
Torf in Hobbyerden und Kultursubstraten ist
aus Klimaschutzsicht problematisch: Durch
Abbau und Nutzung wird der Kohlenstoff im
Torf im Laufe der Zeit in das Treibhausgas
CO2 umgewandelt und freigesetzt. Die
Verwendung von torfhaltigen Erden trägt also
zur Erderwärmung bei.
→ mehr erfahren
•
Engagement in Ostdeutschland lohnt
sich! Wettbewerb „machen!2023“
gestartet Bis zum 30. Juni 2023 können
Engagierte und Ehrenamtliche aus den
ostdeutschen Bundesländern ihre Ideen beim
Wettbewerb „machen!2023“ einreichen. Mit der
Auszeichnung wird das vielfältige Engagement
der Bürgerinnen und Bürger in kleineren
Städten und Gemeinden Ostdeutschlands
gewürdigt und unterstützt.
→ mehr erfahren
|
Verbraucherschutz
April aktuell
|
Kabinett beschließt
Gebäudeenergiegesetz

Berlin/Duisburg, 19. April 2023 - Neue
Heizungen ab 2024 nur noch mit Erneuerbaren
Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede
neu eingebaute Heizung mit mindestens 65
Prozent Erneuerbarer Energie betrieben
werden. Bestens geeignet dafür sind
Wärmepumpen – wie oben abgebildet.
Bestehende Heizungen können weiterlaufen und
repariert werden. Es gibt großzügige
Übergangsfristen und Ausnahmen, einen
starken sozialen Ausgleich – und
umfangreiche Förderung.
→ mehr erfahren
Alles
Wissenswerte zum Heizungstausch
Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
FAQ zum Umstieg auf erneuerbares Heizen
Hier erhalten Sie Hilfe Das heute
beschlossene Gebäudeenergiegesetz ist nur
ein Baustein auf dem Weg zur Energiewende –
die nur gemeinsam mit den Verbraucherinnen
und Verbrauchern gelingen kann. Die
Energieberatungen der Verbraucherzentralen
helfen hier weiter. Sie zeigen
Möglichkeiten, Energie zu sparen, Ressourcen
zu schützen und den Geldbeutel zu schonen.
Es gibt Infos zu den Themen Stromverbrauch,
Heiztechnik, Dämmung und regenerative
Energien. Lassen Sie sich telefonisch,
online oder vor Ort beraten.
→ mehr erfahren
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Solarthermie – Solarenergie für Heizung und
Warmwasser nutzen
Photovoltaik – Von diesen
Steuererleichterungen profitieren Sie
Mit Stecker-Solargeräten vom Balkon den
eigenen Strom erzeugen
Strommessgeräte – Diese Geräte entlarven
Stromfresser
Smart Meter – Was ist das und welche
Vorteile haben sie?
Rechner: Berechnen Sie Ihre Kosten mit und
ohne Gas- und Strompreisbremse
Rechner: Ihr Anspruch auf Hilfe für Öl-,
Flüssiggas- oder Pelletheizung
Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen:
Kabinett hat Preisbremse von 28 Cent
beschlossen
Energie wird teuer bleiben: So sollten sich
Verbraucherinnen und Verbraucher darauf
einstellen
Energetisches Bauen und Sanieren
Überblick über Förderprogramme für
Hauseigentümerinnen und -eigentümer Die
Bundesregierung unterstützt Sie bei der
Finanzierung mit verschiedenen
Förderprogrammen. Hier finden Sie einen
Überblick über die Möglichkeiten, die sich
Ihnen durch energetisches Bauen und Sanieren
eröffnen.
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Tipps und Hilfestellungen zur
Energiewende Die Energiekrise
hat viele Menschen hart getroffen – und sie
ist noch nicht vorbei. Viele Mieterinnen und
Mieter erhalten in diesen Tagen die
Nebenkostenabrechnung 2022. Für diese
Menschen, aber auch für alle, die Betroffene
beraten, bieten die Verbraucherzentralen
zwei neue E-Mail-Newsletter an.
→ mehr erfahren
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Lieferengpässe bei Arzneimitteln vermeiden
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in Kantinen
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unterversorgte Regionen
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Am 1. Mai geht das Deutschlandticket an den
Start
Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“
Förderung von Kompetenzzentren für digitales
Unterrichten
BaFin-PODCAST Die gesetzliche
Rente Altersvorsorge ist ein wichtiges
Thema, denn es gilt, Altersarmut
vorzubeugen. Die gesetzliche Rente allein
wird für viele Menschen nicht ausreichen, um
ein gutes Leben im Alter zu führen. Dr.
Sabine Reimer, Referatsleiterin für
Verbraucherschutz in der BaFin, diskutiert
mit Verbraucherschützer Frank Russo darüber,
wie Sie konkret das Thema Altervorsorge
angehen sollten.
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Dringliches Sicherheitsupdate bei Apple
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wissen
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– Streaming sicher nutzen
Nintendo: Kostenlose Reparatur von defekten
Switch-Controllern
E-Scooter: Diese Regeln gelten für
Elektro-Tretroller
Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und
Finanzprodukte
Betrügerische Vermittler von
Festgeld-Angeboten
Zecken:
So schützen Sie sich vor FSME und Borreliose
Betreuungsrecht

Es kann jeder und jedem passieren: Ein
Unfall, Krankheit oder schlicht das Alter
führen dazu, dass wir unsere rechtlichen
Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln
können. Das Betreuungsrecht sorgt dafür,
dass wir Hilfe erhalten. Dieser Ratgeber
beantwortet alle wichtigen Fragen dazu. Er
ermuntert, für den Fall der eigenen
Handlungsunfähigkeit, vorzusorgen und zeigt
Beratungs- und Hilfsangebote auf.
→ mehr erfahren
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Urlaub mit der Familie 2023/2024
Flyer zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Digitale Spiele - Pädagogisch beurteilt
(Band 32)
Bienen schützen mit
bienenfreundlichen Pflanzen

Rund die Hälfte unserer heimischen
Wildbienenarten ist bedroht. Bienen und
andere Bestäuberinsekten finden nicht
überall ausreichend Nektar und Pollen.
Helfen Sie mit! Jede Pflanze, die
Bienennahrung anbietet hilft, die kleinen
Bestäuber zu schützen. Hier gibt es
Informationen rund um Bienen sowie
praktische Pflanztipps für ein
insektenfreundliches Blütenmeer.
→ mehr erfahren
|
1032. Sitzung des
Bundesrates am 31. März 2023
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- Deutschlandticket -
Einwegkunststoff - Richterwahl - Ab
Herbst digitale Kfz-Zulassung -
Einführung einer
Elementarschaden-Pflichtversicherung -
Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der
Zustellung von Paketen
Berlin/Duisburg, 31. März 2023 - In seiner
letzten Sitzung vor Ostern wählte der
Bundesrat zunächst mit Miriam Meßling eine
neue Richterin des
Bundesverfassungsgerichts. Dann gab die
Länderkammer grünes Licht für alle fünf
Gesetze, die der Deutsche Bundestag ihr
zugeleitet hatte, darunter die Änderungen am
Regionalisierungsgesetz zu
Einführung und Finanzierung des
Deutschlandtickets.
Er
billigte auch die Umsetzung der
EU-Richtlinie über die Verringerung der
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte
auf die Umwelt. Beraten haben die Länder
zudem über sieben Entwürfe der
Bundesregierung - unter anderem zur
Straffung beamtenrechtlicher
Disziplinarverfahren. Eigene Initiativen Auf
der Agenda standen überdies zahlreiche
Länderinitiativen.
So fasste der
Bundesrat Entschließungen etwa zur
bundesweiten Einführung einer
Elementarschaden-Pflichtversicherung
und zur Vergütung von
Pflegestudierenden und beschloss, einen
eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des
Marktorganisationsgesetzes
beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Auch zahlreichen Verordnungen und einer
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
stimmten die Länder zu. Zudem berieten sie
einige EU-Vorlagen. Vorschläge aus den
Ländern Landesinitiativen, die im Plenum
vorgestellt und zur weiteren Beratung in die
Fachausschüsse verwiesen wurden, befassen
sich mit der Stärkung der
Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt,
der Verbesserung der
Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von
Paketen und der Stärkung des
Industriestandortes Deutschland.
Alle Videos in der Mediathek Die Videos
der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt
der Plenarsitzung stehen in
BundesratKOMPAKT, in der
App und in der
Mediathek zum Download bereit.
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Personalien Top 47
Miriam Meßling zur Richterin des
Bundesverfassungsgerichts gewählt
- Gesetzesbeschlüsse des Bundestages Top 2
Bundesrat billigt Sonderabgabe für
Einwegkunststoff
- Top 3
Deutschlandticket kommt
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Landesinitiativen Top 5
Abgesetzt: Vorschlag zur Reduzierung von
Lebensmittelverschwendung aus
Rheinland-Pfalz
- Top 8
Keine Mehrheit für Vorschlag zur
Kindergrundsicherung
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Gesetzentwürfe der Bundesregierung Top 17
Pläne für Änderungen im Disziplinarrecht:
Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf
- Rechtsverordnungen Top 37
Ab Herbst: digitale Kfz-Zulassung
Am 31. März 2023 stimmte der Bundesrat einer
Verordnung der Bundesregierung zu, die das
Verfahren zur Kfz-Zulassung digitalisiert
und beschleunigt. Seine Zustimmung knüpfte
der Bundesrat an - überwiegend redaktionelle
- Änderungen. Setzt die Bundesregierung
diese um, kann sie die Verordnung
veröffentlichen und wie geplant am 1.
September 2023 in Kraft treten lassen.
Antrag online - Plaketten per Post
Der Gang zur Zulassungsstelle wäre damit
künftig überflüssig, Kfz-Halterinnen und
Halter können alles Notwendige online
beantragen. Die entsprechenden
Stempelplaketten für die Nummernschilder
erfolgen anschließend per Postversand. In
der Zwischenzeit - bis zu 10 Tage - reicht
der digitale Bescheid als Nachweis aus.
Auch Autohäuser und professionelle
Zulassungsdienste können die digitalen
Services nutzen. Neuerlass der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung Der geplante
komplette Neuerlass der bisherigen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt zudem
verschiedene Beschlüsse auf
Bund-Länder-Ebene um und passt das geltende
Recht an europäische Vorschriften und
Begrifflichkeiten an.
Dies betrifft
auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr, zum Beispiel für
Tages-Zulassung, Wiederzulassung, das
Umschreiben oder Stilllegen von Fahrzeugen.
Missbrauchsgefahr In einer begleitenden
Entschließung bittet der Bundesrat die
Bundesregierung um Prüfung, wie
missbräuchliches Verhalten im Zusammenhang
mit der Online-Zulassung verhindert bzw.
abgeschwächt werden kann.
Die Länder
weisen auf das Risiko hin, dass Plaketten
beim Postversand entwendet und
bestimmungswidrig verwendet werden oder
vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten
Kennzeichen am Verkehr teilnehmen könnten.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich
mit der Prüfbitte befasst. Feste Fristen
gibt es hierfür nicht.
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