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Redaktion Harald Jeschke

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Die Nato-Erklärung und der Bundeskanzler

NATO als Grundlage für gemeinsame Sicherheit

Berlin, 4. November 2024 - Das zentrale Versprechen der NATO lautet: „Wir werden jeden Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen.“ Das betonte Bundeskanzler Olaf Scholz bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem neuen NATO-Generalsekretär Mark Rutte in Berlin.     Bundeskanzler Olaf Scholz hat NATO-Generalsekretär Mark Rutte zu dessen Antrittsbesuch im Bundeskanzleramt empfangen.


Bei der gemeinsamen Pressebegegnung bezeichnete der Kanzler die NATO als Grundlage für die gemeinsame Sicherheit diesseits und jenseits des Atlantiks. Die Friedensordnung in Europa sei jedoch so stark und massiv bedroht wie seit vielen Jahrzehnten nicht. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauere bereits mehr als zweieinhalb Jahre. Russland habe seine Industrie auf Kriegswirtschaft umgestellt und rüste massiv auf.


„All das kann und darf die NATO nicht ignorieren,“ so Scholz. Denn: Die Bürgerinnen und Bürger vertrauten darauf, dass jeder Quadratzentimeter das Bündnisgebiet verteidigt werde. Das Wichtigste aus dem Statement des Kanzlers in Kürze: Europäischer Pfeiler der NATO: Kanzler Scholz ist überzeugt, dass der europäische Pfeiler der NATO weiter gestärkt werden muss. Dafür wird Europa in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen tötigen, um die Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen. „Es geht darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa begegnen zu können“, betonte der Kanzler.


Konkreter Beitrag zur NATO: Deutschland hat Soldatinnen und Soldaten in Litauen stationiert und stärkt damit die Ostflanke des Bündnisgebiets. Außerdem beteiligt sich Deutschland mit 35.000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und Flugzeugen im nächsten Jahr am NATO Force Model. Es sieht vor, dass diese Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll einsatzbereit sind. „Das ist unser konkreter Beitrag zur NATO“, so Scholz.


Erhöhung der Verteidigungsausgaben: Deutschland gibt in diesem Jahr mehr als zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung aus und wird diesen Weg in den kommenden Jahren entschlossen weitergehen. Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro wird die Bundeswehr modernisiert. Unterstützung der Ukraine: Nach den USA ist Deutschland der weltweit größte Unterstützer der Ukraine – diese Unterstützung soll fortgesetzt werden. So hat Deutschland der Ukraine gerade einen Kredit von 50 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. „Das ist ein ganz starkes Signal in Richtung des russischen Präsidenten“, sagte der Kanzler.


Sehen Sie hier das Video der Pressekonferenz: Lesen Sie hier die Mitschrift der Pressekonferenz: Bundeskanzler Olaf Scholz: Sehr geehrter Herr Generalsekretär, lieber Mark, schon viele Male habe ich dich hier auf diesem Podium willkommen geheißen. Trotzdem ist es heute etwas ganz Besonderes. Denn zum ersten Mal und mit großer Freude kann ich dich als neuen NATO-Generalsekretär begrüßen. Herzlich willkommen! Natürlich, auch von dieser Stelle noch einmal: Herzlichen Glückwunsch zur Amtsübernahme!


Die NATO kann sich sehr glücklich schätzen, in diesen herausfordernden Zeiten einen so erfahrenen Transatlantiker an ihrer Spitze zu haben. Du kannst dich auf ein spannendes Amt freuen. Wir kennen und mögen uns schon sehr lange. Ich freue mich auf unsere vertraute und enge Zusammenarbeit, die wir nun auf diese Weise fortsetzen können. Lieber Mark, die Anforderungen an die NATO sind nicht gering.

Die Friedensordnung in Europa ist so stark und massiv bedroht wie seit vielen Jahrzehnten nicht. Russland führt nun schon seit mehr als zweieinhalb Jahren einen erbarmungslosen Angriffs- und Eroberungskrieg gegen die Ukraine. Mit immer brutaleren Mitteln verfolgt Russland seine imperialistischen Ziele, hat seine Industrie auf Kriegswirtschaft umgestellt und rüstet massiv auf. All das kann und darf die NATO nicht ignorieren.

Das zentrale Versprechen der Allianz heißt: Wir werden jeden Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigen. Das sind wir dem Bündnis schuldig, den Alliierten und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern der NATO-Staaten. Sie vertrauen auf uns. Deutschland hat deshalb eigene Soldatinnen und Soldaten bei unserem NATO-Partner Litauen stationiert und stärkt damit die Ostflanke des Bündnisgebietes.

Mit 35 000 Männern und Frauen sowie mehr als 200 Schiffen und Flugzeugen beteiligt sich Deutschland im nächsten Jahr auch am so genannten NATO Force Model. Es sieht vor, dass diese Truppen innerhalb von nur 30 Tagen voll einsatzbereit sind. Das ist unser konkreter Beitrag zur NATO. Grundsätzlich hat die Bundesregierung auf die Veränderung der sicherheitspolitischen Lage entschlossen reagiert. Unsere Verteidigungsausgaben haben wir in den vergangenen sieben Jahren verdoppelt.

Erstmals wieder geben wir in diesem Jahr zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung für Verteidigung aus. Diesen Weg werden wir in den kommenden Jahren entschlossen weitergehen. Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro modernisieren wir die Bundeswehr. Wir sind dabei, unsere Streitkräfte in allen Bereichen konsequent zu verstärken. Unser Ziel, das Ziel der atlantischen Allianz, ist klar: so stark zu sein, dass niemand auch nur auf die Idee kommt, uns anzugreifen.

Die NATO ist und bleibt die Grundlage für unsere gemeinsame Sicherheit diesseits und jenseits des Atlantiks. Auch 75  Jahre nach ihrer Gründung ist sie Ausdruck der transatlantischen Zusammenarbeit und unserer gemeinsamen Werte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Die Bürgerinnen und Bürger aller NATO-Staaten profitieren von diesem Bündnis. Dem russischen Machthaber ist es nicht gelungen, die Allianz auseinanderzutreiben. Das Gegenteil ist der Fall.


Russlands Krieg gegen die Ukraine hat dafür gesorgt, dass die NATO noch näher zusammenrückt. Mit Finnland und Schweden haben sich zwei weitere Mitglieder unserem Verteidigungsbündnis angeschlossen. Das Bündnis ist stark und wird es bleiben. Lieber Mark, wir beide sind überzeugt, dass wir den europäischen Pfeiler der NATO weiter stärken müssen. Europa wird dafür in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um unsere Verteidigungsausgaben zu erhöhen und unsere Verteidigungsfähigkeit zu stärken.

Es geht darum, jeder Bedrohung der Sicherheit in Europa begegnen zu können. In unserem Gespräch haben wir auch über die Ukraine gesprochen. Nach den USA ist Deutschland der weltweit größte Unterstützer der Ukraine, und wir werden das fortsetzen. Gerade haben wir, wie im Sommer in Italien im Kreis der G7 miteinander vereinbart, der Ukraine einen Kredit in Höhe von 50 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. Damit kann sie sich weitere Waffen und Rüstungsgüter beschaffen. Das ist ein ganz starkes Signal in Richtung des russischen Präsidenten.


Russland kann diesen Krieg nicht gewinnen. Es wird endlich Zeit, dass das erkannt wird und dass Russland bereit ist, über ein Ende dieses furchtbaren und sinnlosen Krieges zu sprechen, dem schon Hunderttausende Menschen zum Opfer gefallen sind. Lieber Mark, vielen Dank für deinen Antrittsbesuch in Berlin. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in dieser Rolle und auf den NATO-Gipfel im kommenden Juni in deiner Heimatstadt Den Haag. Herzlichen Dank.


Generalsekretär Mark Rutte: Herr Bundeskanzler, (auf Deutsch) lieber Olaf, vielen Dank für den herzlichen Empfang heute hier in Berlin. (auf Englisch) Es ist mir immer eine Freude, hier zu sein. Wir arbeiten als Freunde zusammen,  ich denke hier noch an meine Zeit als Ministerpräsident der Niederlande , und ich freue mich darauf, diese gute Zusammenarbeit jetzt auch in meiner Eigenschaft als NATO-Generalsekretär fortzusetzen.

Deutschland leistet einen wichtigen Beitrag zu unserer gemeinsamen Sicherheit: Sie erhöhen Ihre Präsenz im östlichen Teil unseres Bündnisses, Sie haben jetzt die Bereitschaft erklärt, eine Brigade dauerhaft in Litauen zu stationieren, Sie sind Teil der Truppen, die den Luftraum über den baltischen Staaten mit überwachten, und Sie werden auch in den nächsten vier Jahren dazu beitragen, dass man wichtige Handels- und Lieferwege schützt und in die Infrastruktur in der Ostsee investiert. Sie investieren jetzt zwei Prozent Ihres Bruttosozialproduktes in das Bündnis, in Ihre Verteidigung. Das ist wichtig für Deutschland, aber auch für die NATO.

Alle Bündnismitglieder werden noch mehr investieren müssen, und ich vertraue darauf, dass Sie das auch tun werden. Lieber Olaf, das, was wir erreicht haben, verdanken wir auch deiner persönlichen Führungsrolle. Die deutsche historische Zeitenwende hat einen großen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit Deutschlands und zur Stärkung des Bündnisses geleistet und sendet gleichzeitig ein deutliches Signal nach Moskau, nämlich dass wir geschlossen unsere demokratischen Werte und die regelbasierte internationale Ordnung verteidigen.

Als ehemaliger Ministerpräsident weiß ich, dass es für Regierungen nicht immer leicht ist, Mittel für die nationale Verteidigung und für die Hilfe der Ukraine zuzuweisen. Aber beide sind von entscheidender Bedeutung für unsere kollektive Sicherheit. Deshalb haben wir auch heute über die Fortführung unserer Unterstützung für die Ukraine gesprochen. Deutschland ist der größte europäische Unterstützer und Beitragsleister von militärischer Hilfe an die Ukraine. Jeden Tag leisten Sie einen Beitrag zur Ukraine auf dem Kampffeld, und Sie leisten auch einen Beitrag zur Ausbildung und Sicherheitsunterstützung der Ukraine.


Das NATO-Kommando für die Ukraine ist von integraler Bedeutung für das Paket, das wir beim Washington-Gipfel für die Ukraine verabschiedet haben. Dazu gehört auch die Zusage einer langfristigen Sicherheitsunterstützung und einer Unterstützung der Ukraine auf dem unumkehrbaren Weg zur Mitgliedschaft in der NATO. Putin wird es nicht bei der Ukraine belassen; daran müssen wir denken. Er intensiviert seine hybride Kampagne gegen uns alle. Er mischt sich direkt in unsere Demokratien ein, sabotiert unsere Industrien und unsere Wirtschaft.


Das Ziel ist immer, uns zu schwächen und zu spalten. Das macht deutlich, dass eine sich verändernde Frontlinie in diesem Krieg nicht mehr nur an der Ukraine entlanggezogen ist; vielmehr zieht sich die Front jetzt auch in den baltischen Raum, in den Ostseeraum, in Richtung Europas, in den hohen Norden. Die NATO steht aber bereit, sich zu verteidigen und abschreckend zu wirken. Wir investieren in unsere Fähigkeiten, und zwar in allen Bereichen: zu Land, zur See, im Luftraum, aber auch im Cyberraum.

Wir versuchen, unsere Industrieproduktion im Verteidigungsbereich zu erhöhen und zu stärken. Ihre Verteidigungsindustrie, die deutsche Verteidigungsindustrie, leistet einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit Europas und für die Verteidigung der Ukraine. In Bayern haben amerikanisch-europäische Unternehmen mit der Unterstützung der NATO 1.000 Patriot-Luftabwehrraketen produziert. Das soll ein Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsindustrie sein; da sehen wir ein praktisches Beispiel, und das ist wichtig für die transatlantischen Beziehungen.


Die deutsche Firma Rheinmetall hat gerade das erste Werk in der Ukraine eröffnet, mit einem zweiten Werk, das demnächst eröffnet werden wird. Rheinmetall hat auch ein deutliches Hochfahren der Munitionsproduktion beschlossen. Wir müssen hier dranbleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass eine Million Menschen sicher leben können. Wir müssen unsere Unterstützung für die Ukraine verstärken. Hier arbeiten wir auch mit der EU und mit anderen gleichgesinnten Ländern zusammen. Herr Bundeskanzler, lieber Olaf, noch einmal herzlichen Dank dafür, dass ich heute hier in Berlin sein darf, danke für deine Führungsrolle in diesen unsicheren Zeiten und vielen Dank für die entscheidende führende Rolle, die Deutschland hier in der NATO spielt. Vielen Dank!


Fragerunde im Anschluss:
Frage: Eine Frage an den NATO-Generalsekretär: Bereitet es Ihnen Sorgen, dass sich mit Deutschland und den USA möglicherweise ab Mitte der Woche zwei bedeutende NATO-Mitgliedstaaten in einer Phase der innenpolitischen Instabilität befinden?

Herr Bundeskanzler, halten Sie es angesichts der Lage und der Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht, für verantwortbar, dass Deutschland kein Bild der Stabilität abgibt? Generalsekretär Rutte: Ich kommentiere die politische Entwicklung in einzelnen Mitgliedstaaten nicht. Ich weiß aber, dass dieser Bundeskanzler und dieses Land zu diesem Zeitpunkt zu den wichtigsten Unterstützern und Truppenstellern der Ukraine und der NATO zählen, sich verpflichtet haben, unsere Verteidigung und Abwehr in der Ostsee und Nordsee zu stärken, und einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung neuer Fähigkeiten leisten.

Sie haben gerade mit dem Vereinigten Königreich eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie arbeiten zusammen mit Norwegen an der Errichtung von regionalen Hubs zur Kontrolle und Überwachung der Unterwasserinfrastruktur, und sie werden sich in den nächsten Jahren im Ostseeraum engagieren. Das sind alles Beispiele für den wichtigen Beitrag, den Ihr Land, Deutschland, leistet. Sie spielen eine führende Rolle in der NATO.

Was auch immer auf nationaler Ebene geschieht, dazu kann und will ich nichts sagen. Aber ich werde sicherlich mit diesem Kanzler weiter zusammenarbeiten. Wer auch immer Wahlen gewinnt, und das gilt auch für die USA: Wir werden mit wem auch immer, der gewählt wird, zusammenarbeiten, ob das Kamala Harris oder Donald Trump ist. Wir werden darauf hinarbeiten, dass das Bündnis geschlossen bleibt; denn das ist in unserem Interesse, in unserem Interesse hier, aber auch im Interesse der USA, weil wir ja nicht die Fehler wiederholen wollen, die wir nach dem Ersten Weltkrieg gemacht haben.

Nein, wir sind alle Teil dieses Bündnisses und dieser Bemühungen, denn wir wissen: Wenn Putin in der Ukraine erfolgreich sein wird, und wir wissen ja, dass Polen an der Ostflanke des Bündnisses liegt, dann wird das eine direkte Bedrohung für diese Ostflanke und damit für das Territorium der NATO werden. Darum geht es ja auch, um den Beitrag der NATO.


Bundeskanzler Scholz: Die Regierung wird ihre Aufgaben erledigen. Ich bin der Kanzler. Es geht darum, dass wir in ernsten Zeiten die Herausforderungen bewältigen, vor denen wir stehen. Es geht um Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es geht um Pragmatismus, nicht um Ideologie, und das ist das, was gegenwärtig verhandelt wird. Koalitionsregierungen sind ja nicht nur in Deutschland bekannt und manchmal etwas herausfordernd, aber die Aufgaben stehen, und die Regierung ist gewählt, im Amt und wird ihre Aufgaben erledigen.

Frage: Ich habe eine Frage, die sich sowohl an den NATO-Generalsekretär als auch den Bundeskanzler richtet. Es geht noch einmal um die Ukraine und die nordkoreanischen Truppen, die dort mittlerweile auf der Seite Russlands aktiv sind und auch in die Kämpfe eingreifen. Ich würde Sie gerne beide fragen, ob man angesichts der Tatsache, dass die Ukraine jetzt gegen zwei Länder Krieg führen muss, die Anstrengungen, dem Land zu helfen, vielleicht nicht doch noch einmal erhöhen muss. Es gibt eigentlich seit Wochen Berichte, dass die russischen Truppen in der Ostukraine trotz der Hilfe aus dem Westen weiter vorankommen.

Herr Bundeskanzler, ich habe noch einmal eine kurze Nachfrage zu der innenpolitischen Situation. Sie haben eben Pragmatismus erwähnt, der nötig sei. Jetzt hat die SPD-Vorsitzende heute Morgen gesagt, dass in dem Lindner-Papier kein einziger Punkt sei, der mit einer sozialdemokratischen Regierung umsetzbar sei. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das auch Ihre Meinung ist oder auf welcher Basis man eigentlich mit FDP und Grünen weiterverhandeln sollte.

Generalsekretär Rutte: Nordkoreanischen Truppen, die in Russland im Kampf gegen die Ukraine zum Einsatz kommen – das ist eine eindeutige Eskalation. Das bestärkt uns noch in unserer Fokussierung und unserer Entschlossenheit, in dem Bestreben, sicherzustellen, dass die Ukraine hat, was sie braucht, um sich gegen die Russen zu wehren. Dazu gehören ja jetzt auch die Nordkoreaner.


Deutschland hat jetzt 28 Milliarden an militärischer Unterstützung und Hilfe für die Ukraine bereitgestellt. Mit dieser Summe ist Deutschland der zweitgrößte Beitragszahler zur Unterstützung der Ukraine geworden. Wie gesagt: Nur die USA tun mehr. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Verteidigungsproduktion hochgefahren wird. Wir müssen sicherstellen, dass die Ukraine obsiegen kann, dass Putin sich nicht in der Ukraine durchsetzt.

Zu Nordkorea: Hier arbeiten wir, wie Sie wissen, eng mit den Partnern im Indopazifik zusammen, auch mit Südkorea, Seoul, aber natürlich auch mit Japan, Australien und Neuseeland, um sicherzustellen, dass wir in der Lage sind, auch angesichts der neuen Entwicklung alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen, um nicht nur den Euroatlantik, sondern auch den Indopazifik zu einem sicheren Raum zu machen und als solchen zu bewahren. Russland arbeitet hier ja nicht nur mit Nordkorea zusammen, sondern China liefert auch Dual-Use-Güter.

Wir wissen ja auch, dass sich der Iran beteiligt und Russland in seinen Kriegsanstrengungen unterstützt. Wir fühlen uns dadurch angesprochen, noch mehr zu tun. Denn Sie haben voll und ganz recht, wenn Sie sagen: Ja, das ist eine sehr ernstzunehmende Entwicklung. Bundeskanzler Scholz: Ich unterstreiche, was der Generalsekretär gesagt hat: Es ist wichtig, dass wir der Ukraine jetzt die notwendige Hilfe weiter zur Verfügung stellen.

Deutschland hat sich als ein Partner bewährt, der liefert und nicht nur Ankündigungen macht. Ich glaube, es wäre ganz gut, wenn in dieser besonderen Situation manche der Ankündigungen, die bereits gemacht worden sind, jetzt in die Tat umgesetzt werden würden. Das würde schon das Szenario in der Ukraine erheblich zugunsten der Ukraine verbessern, weil sie dann auf die Mittel zurückgreifen könnte, die sie zur Verteidigung ihres eigenen Landes braucht.


Was die Situation in Deutschland betrifft, bestehe ich darauf, dass die Regierung ihre Arbeit zu machen hat und dass Pragmatismus dabei die richtige Maßgabe ist. Wir haben dafür eine Grundlage: Das ist der Koalitionsvertrag, der ist verhandelt. Wir haben einen Haushaltsentwurf im Sommer auf den Weg gebracht. Jetzt geht es darum, die notwendigen Entscheidungen zu treffen – angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch der Notwendigkeit, dem Parlament noch ein paar zusätzliche Vorschläge für den endgültigen Abschluss des Haushaltes für das nächste Jahr zu machen.


Noch einmal: Mir ist wichtig, dass dabei Wirtschaft und Arbeitsplätze im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Deshalb habe ich auch nicht für die Tribüne, nicht für das Theaterstück, sondern für die Realität noch einmal – zusätzlich zu den vielen in der Vergangenheit durchgeführten Diskussionen – das Gespräch mit Industrie und Wirtschaft gesucht, um darüber zu reden, was ganz konkret notwendig ist, damit wir mit einer schwierigen weltwirtschaftlichen Lage, einer Lage, die von den Herausforderungen auch für die Energieversorgung, für Preise, für Energiesicherheit geprägt ist, die mit dem russischen Angriff auf die Ukraine verbunden sind, ‑ fertig werden können und darüber gleichzeitig nicht die Modernisierung unserer Volkswirtschaft vergessen.


Das sind alles Aufgaben, die gelöst werden müssen und die gelöst werden können. Und dazu muss man seriös arbeiten. Das ist das, was ich von allen erwarte. Frage: Herr Bundeskanzler, ich würde gerne noch einmal zum Thema Ukraine fragen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat jetzt noch einmal angesprochen, dass er beim NATO-Beitritt der Ukraine Deutschland als Hindernis sieht.


Könnten Sie bitte darlegen, warum Sie jetzt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt gegen diese Mitgliedschaftsperspektive der Ukraine in der NATO sind? Was sehen Sie als Alternative? Eine neutrale Ukraine möglicherweise?


In welchem Zusammenhang wäre das auch in den Friedensverhandlungen wichtig, die möglicherweise einmal mit den BRICS-Staaten und irgendwann auch mit Russland geführt werden müssten? Dieselbe Frage an den NATO-Generalsekretär: Was denken Sie zur Forderung nach einer Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO? Bundeskanzler Scholz: Wir haben in Vilnius und in Washington Entscheidungen getroffen, die gut der gegenwärtigen Situation entsprechen. Ich glaube, in dieser Angelegenheit gibt es gegenwärtig keinen neuen Entscheidungsbedarf, weil die Situation unverändert die ist, die wir schon bei den Entscheidungsfindungen vorgefunden haben.


Jetzt geht es darum, ganz praktisch dafür zu sorgen, dass der Ukraine nicht die Waffen ausgehen. Und da ist Deutschland in Europa führend und weltweit vorne dabei, wie Sie eben schon wiederholt gehört haben. Das wird auch so bleiben.


Generalsekretär Rutte: Der Gipfel in Washington hat sich verpflichtet, dass der Pfad zur Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO unumkehrbar ist. Seit Washington arbeiten wir im Kommandozentrum in Wiesbaden für die Umsetzung der 40-Milliarden-Dollar-Zusage. Viele Staaten leisten Militärhilfe an die Ukraine, und die USA und Deutschland sind die führenden zwei Staaten dabei. Viele Länder haben außerdem bilaterale Sicherheitsabkommen mit der Ukraine zu einer ganzen Reihe von Themen und Bereichen abgeschlossen.


Alles zusammen bildet dies langfristig gesehen eine Brücke zur Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO. Ich bin fest davon überzeugt, dass eines Tages die Ukraine Mitglied der NATO sein wird. Nun, den Siegesplan hat Präsident Selenskyj ja vorgelegt. Das ist auch hilfreich. Denn es macht deutlich, wie die Ukraine die nächsten Schritte sieht. Aber nun als Antwort auf Ihre Frage: Wenn Sie sich alles anschauen, was zurzeit passiert, dann sehen Sie, dass wir in ganz praktischer Art und Weise eine Brücke bauen. Deutschland und die USA sind hier, wie gesagt, in führender Rolle.


 

Verbraucherschutz im November 2024

Neue Themenseite  
Alle Schwerpunktthemen der Bundesregierung
Kabinett beschließt Steuerentlastungen: Mehr Netto vom Brutto      

Schnelleres Internet, Online-Behördengänge: Fortschritte bei der Digitalstrategie       Leitentscheidungsverfahren beim BGH: Bedeutender Schritt zur Entlastung der Justiz      

Mehr Tempo 30-Zonen: Neue StVO seit Mitte Oktober in Kraft  
   
Gesetzliche Neuregelungen im November  
Ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten  
Die elektronische Patientenakte Es ist ein Meilenstein im Gesundheitswesen: Im kommenden Jahr kommt die elektronische Patientenakte (ePA) – und das für alle rund 73 Millionen gesetzlich Versichterten. Was ändert sich und welche Vorteile hat die ePA? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.  

Initiative des BMF und BMBF  
Kennen Sie sich mit Finanzen aus?
Egal ob Konto einrichten, Verträge abschließen oder für das Alter vorsorgen, finanzielle Bildung spielt in jeder Lebensphase eine Rolle. Sie bedeutet Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum und Wohlstand – und diese will die Bundesregierung nicht ungenutzt lassen. Entdecken Sie auf unserer Finanzbildungsplattform Angebote, die zu Ihnen passen.        

So will die Bundesregierung das Finanzwissen stärken      
Verbraucherseite der BaFin zu Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern      
Broschüre "Leben im Griff": Verbraucherwissen für junge Leute      

 Fokuswoche Geld 2025: Online-Vorträge rund um Ihre Finanzen      
Neues Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“  
Aufwind für Repaircafés und Selbsthilfewerkstätten

Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine Förderung beantragen. Mit den Mitteln können neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung angeschafft werden.  

Buchungsportale: Von schnellen Klicks und fiesen Tricks      

Neue Angebote für Jugendliche auf der Beratungsplattform „JUUUPORT“      
vzbv: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug  
    
Shoppingplattform Temu im Blick der EU-Kommission      
Worauf beim Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz zu achten ist      
Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden      

FAQ: Was Sie zu Long-COVID wissen sollten      
Vorsicht vor „MLM“ in sozialen Medien = Märchen, Lügen, Marketing?      
Influencer-Werbung für Lebensmittel: Was erlaubt ist - und was nicht      

 Heizspiegel für Deutschland 2024  
Zu hohe Heizkosten? Hier können Sie vergleichen!
Der neue Heizspiegel bietet bundesweite Vergleichswerte für Ihre Heizkosten und Ihren Heizenergieverbrauch. Die Heizkostenspanne für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung mit zentraler Gasheizung lag 2023 zwischen 835 und 1.930 Euro. Wie schneidet Ihr Haus ab?    

Neue Broschüren und Flyer  
Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft
Der Flyer informiert über die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind für schwangere Frauen in einer Notlage sowie die Voraussetzungen und Antragsmodalitäten. Zusätzlich wird auf verschiedene gesetzliche Leistungen hingewiesen und es werden weitere Hilfen des Bundes rund um Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit Kindern kurz vorgestellt.      

Pfändungsschutz für finanzielle Hilfen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“      

Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen - Ein praktischer Leitfaden       Online-Vorträge     Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Gebäudesanierung, Anbieterwechsel bei Strom und Gas   
Angebote zur Energieberatung  
Themenbeispiele: Energiesparen, Fördermittel für Bestandsgebäude, Heizungsoptimierung      

Angebote der Initiative „Digital Kompass“  
Themenbeispiele: Einführung in ChatGPT, Zuzahlungen im Gesundheitsbereich    

4. bis 10. November 2024  
Die Woche der Wärmepumpe
Besuchen Sie vom 4. bis zum 10. November Veranstaltungen in Ihrer Nähe oder online. Lassen Sie sich über Wärmepumpen informieren und persönlich beraten! Die Woche der Wärmepumpe findet deutschlandweit in über 75 Landkreisen statt.      

4. bis 8. November 2024  
Fokuswoche Vorsorge: Alles geregelt für den Ernstfall Bereits zum vierten Mal bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an.    

Bis 20. Dezember 2024 bewerben  
Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird seit 2019 jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben. Er zeichnet Vorbilder der gelungenen inklusiven Sozialraumgestaltung aus.  

Neue Wohngemeinnützigkeit startet am 1. Januar 2025

Deutscher Bundestag beschließt weitere wichtige Säule für bezahlbares Wohnen  
Berlin, 18. Oktober 2024 - Der Deutsche Bundestag hat heute das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten ist die Aufnahme der „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung.


Durch die neue Wohngemeinnützigkeit soll langfristig mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert und geschaffen werden. Von der Regelung profitieren sozial orientierte Körperschaften wie zum Beispiel Stiftungen oder Vereine, aber auch kommunale Unternehmen oder Unternehmen der Sozialwirtschaft, die ihre Wohnungsbestände sichern und ausbauen wollen.  


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Wohngemeinnützigkeit kann zum 1. Januar 2025 starten. Damit wird ein sehr wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Neben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, für das der Bund bis 2028 die Rekordsumme von 21,65 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, sowie unseren zielgerichteten Förderprogrammen für bezahlbares Wohnen wird die Wohngemeinnützigkeit eine weitere starke Säule für bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein.

Durch die festgelegten Einkommensgrenzen können rund 60% der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren. Mit dem Wiedereinstieg in die Wohngemeinnützigkeit entsteht Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Investoren diese Möglichkeit nutzen, langfristig und sinnvoll in Wohnraum zu investieren.“  


Hintergrund
Nach der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes durch den Deutschen Bundestag muss ebenfalls noch der Bundesrat zustimmen. Die Förderung der neuen Wohngemeinnützigkeit im Rahmen der Abgabenordnung liegt in der vergünstigten Vermietung vor allem an Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache der Sozialhilfe nach SGB XII beträgt.


Das bedeutet, dass eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von unter 6 Jahren ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro (inkl. Kindergeld und Unterhalt) erzielen kann, um eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit anzumieten. Insgesamt wird damit die Vermietung an ca. 60% der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit.


Die angebotene Miete muss dabei dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden, da anderenfalls keine Unterstützungsleistung der jeweiligen Körperschaft vorläge. Damit erweitern wir die Möglichkeiten für die steuerbegünstigte Vermietung gegenüber den derzeit einschlägigen Möglichkeiten der Mildtätigkeit in § 53 AO erheblich.


Zudem erfolgt eine rechtliche Klarstellung für die Bildung von Rücklagen für langfristige Investitionsvorhaben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO), die besonders bei Investitionen in Wohnraum (zum Beispiel Sanierungen) auch langfristig zu planen sind. Perspektivisch könnten „wohngemeinnützige“ Unternehmen zusätzlich auch mit gezielten Maßnahmen bei ihren Investitionen gefördert werden. Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1990.


Saarländerin Anke Rehlinger neue Bundesratspräsidentin

1048. Sitzung des Bundesrates am 18. Oktober 2024:
- Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung
- Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien gebilligt
- Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu
- Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten
- Bundesrat stimmt Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu
 - Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
- Bundesrat fordert Anpassungen beim Gesetz zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
 

Anke Rehlinger neue Bundesratspräsidentin
Berlin, 18. Oktber 2024 - Anke Rehlinger wird neue Präsidentin des Bundesrates: Der Bundesrat wählte die Ministerpräsidentin des Saarlandes am 18. Oktober 2024 einstimmig zu seiner Vorsitzenden.

Rehlinger - © Foto: Staatskanzlei Saarland Jennifer Weyland - tritt ihr Amt am 1. November 2024 an. Sie löst Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) ab, die im kommenden Jahr als erste Vizepräsidentin weiterhin Teil des Präsidiums bleibt.

Königsteiner Vereinbarung
Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen.


Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von der Einwohnerzahl die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolgerin mit im Präsidium
Auch die Wahl der beiden Vizepräsidenten folgte einer traditionellen Regel: Zur ersten Vizepräsidentin wurde die Präsidentin des Vorjahres, zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nächsten Geschäftsjahres gewählt. Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde per Aufruf der einzelnen Länder.


Neue Vorsitzende für Europakammer des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2024 beginnt. Vorsitz geht an das Saarland Nach der traditionellen Länder-Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht (sh. TOP1), wurde Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, als Vorsitzende gewählt.


Ministerin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) wurde zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Staatsrat Olaf Joachim (Bremen) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Für Eilfälle Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist.


Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.

Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck
Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden.

Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.


Reform der Pflegeversicherung gefordert
Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.


Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Die Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet werden. Wie es weitergeht Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.


Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten
Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern. Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein Elterngeld Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld.


Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, heißt es in der Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen.


Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen. Anreiz für potentielle Pflegeeltern Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten.


Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen. Wie es weitergeht Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer diese sich damit beschäftigen muss.


Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 18. Oktober 2024 das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien gebilligt.

Grundstücksersteigerung ohne Kaufpreiszahlung
Im Fokus des Gesetzes stehen Fälle, in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden, die Ersteher jedoch nie den Kaufpreis bezahlen und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.


Gerichte sollen Grundstücke verwalten
Diesem Missbrauch soll das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz Einhalt gebieten. Es ermöglicht Gemeinden, in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des Grundstücks zu beantragen. Während der gerichtlichen Verwaltung sind Mieteinkünfte nicht mehr an den Ersteher, sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen.

Dies soll dem Anreiz entgegenwirken, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen. Ausfertigung und Verkündung Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet.


Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie
Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.


Erleichterungen bei Steuersachen, Wegfall der Hotelmeldepflicht
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:
- kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege - diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden,
- eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
- keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige,
- mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift,
- digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können - dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. April 2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert,
- Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können sowie digitale Steuerbescheide.

Ausfertigung und Verkündung
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat fordert Anpassungen beim Gesetz zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
Der Bundesrat hat zu Regierungsplänen zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung Stellung genommen. Länderkammer sieht Überarbeitungsbedarf Dabei unterstützt der Bundesrat schnellere Zulassungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere bei der Geothermie (Erdwärme). Jedoch müsse der Gesetzentwurf überarbeitet werden, unter anderem um nicht den Grundwasserschutz und damit die für die Versorgungssicherheit notwendigen Trinkwasserressourcen zu gefährden und einen ordnungsgemäßen Vollzug zu gewährleisten.


Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob und wieweit es möglich sei, für seismische Messkampagnen Erleichterungen im Immissionsschutzrecht zu schaffen. Diese seien notwendige Vorerkundungsschritte auf dem Weg zu einer sicheren Wärmebereitstellung aus Erdwärme. Was die Bundesregierung will Geothermie soll schneller nutzbar gemacht, die klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung vereinfacht und die Wärmeversorgung modernisiert werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.


Durch Erdwärme könne ein hoher Wärmebedarf gedeckt werden, da diese Energiequelle ganzjährig zur Verfügung stünde und dabei klimafreundlich sei. Sie könne eingesetzt werden, um zu heizen, zu kühlen oder auch um Strom zu erzeugen, so die Bundesregierung. Erdwärme ergänze die Energieversorgung optimal in Zeiten, in denen Sonnen- und Windstrom nicht zur Verfügung stünden.


Schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren
Der Gesetzentwurf beinhaltet ein neues Gesetz - das Geothermie- und Wärmepumpengesetz - und sieht zudem Änderungen im Bergrecht vor. Er zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren zukünftig zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu digitalisieren. So soll es bei der Zulassung im Bergrecht Fristen geben, um die Verfahrensdauer einzugrenzen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online möglich sein und die Anzahl der beteiligten Behörden im Verfahren verringert werden.


Schließlich sollen Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher bei Genehmigungsentscheidungen ein stärkeres Gewicht bekommen, da sie im überragenden öffentlichen Interesse seien Bundestag am Zug Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.


Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und dieses somit gebilligt. Es handelt sich dabei um den im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftigen Teil des sogenannten Sicherheitspaketes, das erst kurz zuvor vom Bundestag beschlossen worden war.


Das Gesetzespaket sei eine Reaktion der Regierungskoalition im Bundestag auf den Anschlag in Solingen im August 2024, heißt es in der Begründung. Betroffen seien vor allem das Waffenrecht, die Terrorismusbekämpfung und das Aufenthaltsrecht. Verschärfung des Waffenrechts Um eine Waffe zu besitzen bedarf in Deutschland einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers überprüft wurde.


Bei dieser Zuverlässigkeitsprüfung sind zukünftig die Bundespolizei und das Zollkriminalamt sowie die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragstellers in den vergangenen 10 Jahren zu beteiligen, um das dortige Behördenwissen einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch im Falle eines Umzugs keine relevanten Kenntnisse verloren gehen. Messerverbote Bei öffentlichen Veranstaltungen ist zukünftig nicht nur das Tragen von Waffen, sondern auch von Messern verboten, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht, beispielsweise für Fälle, in denen Messer bei der Ausübung des Berufes getragen werden.


Die Landesregierungen werden zudem ermächtigt, an besonders von Kriminalität betroffenen Orten das Führen von Waffen und Messern auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu verbieten. Schließlich enthält das Gesetz unabhängig von der Klingengröße ein Verbot von Springmessern, wobei auch hier Ausnahmen vorgesehen sind, zum Beispiel für die Jägerei.


Änderungen im Asylrecht
Das Gesetz sieht des Weiteren vor, dass Asylsuchenden der Schutzstatus aberkannt werden kann, wenn sie zuvor Straftaten mit antisemitischem, rassistischem, sexistischem oder sonstigen menschenverachtendem Beweggrund begangen haben. Auch Reisen in das Heimatland sollen in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, sofern sie nicht sittlich zwingend geboten sind.


Das Gesetz sieht ferner Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle vor, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat.


Biometrischer Datenabgleich
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fällt die Aufgabe zu, die Identität von Asylbewerbern zu sichern. Hierzu erhält es durch das Gesetz die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten. Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft


Bundesrat stimmt Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung die Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen „Sicherheitspaketes“ ist, erreichte die im Bundesrat erforderliche Mindeststimmenzahl von 35 nicht.


Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Biometrischer Datenabgleich in der Polizeiarbeit Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten.


Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Kontrollmöglichkeiten in Waffenverbotszonen
Das Gesetz gestattet es auch, in Waffenverbotszonen stichprobenartige Befragungen, Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen durchzuführen. Derartige Zonen könnten nur dann eine Wirkung entfalten, wenn sie auch durchgesetzt würden, so die Gesetzesbegründung.