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Ministerin Feller: Auf dem Weg ins neue Schuljahr
folgen wir konsequent unserem Schulkompass Rund
170.000 Kinder starten ins Schulleben - Lernstand 5
wird erprobt - Zentrales Schülerfeedback wird
ausgeweitet Von der Lesezeit zu einer zeitgemäßen
Schreibkultur an Grundschulen
Ministerium für Schule und
Bildung
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Wiesbaden/Duisburg, 29. August 2026 - Nächsten
Mittwoch, 2. September 2026, geht für fast 2,5
Millionen Kinder und Jugendliche in
Nordrhein-Westfalen die Schule wieder los. Rund
170.000 neue Erstklässlerinnen und Erstklässler
starten an diesem Tag oder dem darauffolgenden
Donnerstag, 3. September 2026, in ihr Schulleben.
Schulministerin Dorothee Feller gibt den Jüngsten
zum Schulstart gute Wünsche mit auf den Weg: „Der
erste Schultag ist für alle Kinder und ihre Familien
ein ganz besonderer Tag. Ich wünsche unseren
Jüngsten eine wunderbare Schulzeit, die ihre Neugier
auf die Welt erhält, neue Interessen weckt, dabei
Talente entdeckt und alle Potenziale zu Tage
fördert. Mein Dank gilt allen, die unsere Kinder und
Jugendlichen auf ihrem Weg mit Leidenschaft und
Sachverstand durch die Schule begleiten.“
Lernstand 5 wird erprobt Auch
für rund 176.000 Schülerinnen und Schüler, die die
4. Klasse erfolgreich abgeschlossen haben, beginnt
ein neues Kapitel: Sie setzen ihre Schullaufbahn
nach den Ferien an einer Haupt-, Real-, Sekundar-,
PRIMUS-, Gesamtschule oder an einem Gymnasium fort.
Damit die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen
sich möglichst früh ein gutes Bild von ihren neuen
Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern machen können,
erprobt das Schulministerium zu Beginn dieses
Schuljahres erstmals eine sogenannte
Lernstandserhebung (LSE) in der 5. Klasse. Dabei
bearbeiten die teilnehmenden Schülerinnen und
Schüler in ganz Nordrhein-Westfalen einheitliche
Aufgaben, die vor allem auf das Leseverständnis und
grundlegende mathematische Zusammenhänge abzielen.
Ministerin Feller: „An den weiterführenden
Schulen müssen unsere Schülerinnen und Schüler in
allen Fächern ihre Aufgaben selbständig verstehen
und bearbeiten können. Zudem baut der Unterricht in
vielen neuen Fächern wie Informatik, Physik oder
Chemie auf einem mathematischen Grundverständnis
auf, das für den weiteren Lernerfolg unverzichtbar
ist. Deshalb erheben wir künftig zu Beginn der 5.
Klasse den Lernstand aller Kinder. So bekommen
unsere Lehrkräfte früh einen Überblick über die
unterschiedlichen Lernausgangslagen und können ihre
neuen Schülerinnen und Schüler von Anfang an gezielt
fördern.“ Vor den Sommerferien hatte das
Schulministerium die weiterführenden Schulen
eingeladen, den Lernstand 5 in diesem Schuljahr
freiwillig zu erproben. In den vergangenen
unterrichtsfreien Wochen haben bereits fast 500
Schulen ihr Interesse bekundet. Eine Anmeldung ist
noch bis Mittwoch, 3.9., möglich. Die teilnehmenden
Schulen beteiligen sich dann im Zeitraum von Mitte
September bis Anfang Oktober mit ihrem gesamten 5.
Jahrgang an der LSE. Anschließend holt das
Schulministerium von den teilnehmenden Schulen
sowohl Rückmeldungen zu den Aufgaben als auch zum
Procedere ein, um das Verfahren zu optimieren, bevor
der Lernstand 5 künftig für alle Schulen
verpflichtend eingeführt wird. Der
Lernstand 5 ist eine von insgesamt drei neuen
Lernstandserhebungen, die das Schulministerium bis
2030 einführt, um die Lehrkräfte systematisch bei
der individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und
Schüler zu unterstützen. Geplant sind außerdem
Lernstandserhebungen in den Klassen 2 und 7. Damit
die LSE am Computer bearbeitet und automatisiert
ausgewertet werden können, entwickelt
Nordrhein-Westfalen zurzeit ein digitales
Test-Portal. Der erste Testlauf für den neuen
Lernstand 5 läuft über das Portal, das die Schulen
von den Vergleichsarbeiten VERA 3 und 8 kennen.
Ministerin Feller: „Indem wir die
Lernstandserhebungen digital organisieren und die
Aufgaben vorgeben, können sich unsere Lehrkräfte
sehr schnell und unkompliziert ein Bild vom
jeweiligen Leistungsstand der Schülerinnen und
Schüler machen und ihren Unterricht individuell
darauf abstimmen: Wer braucht wobei noch
Unterstützung? Wem muss ich welche Inhalte
vielleicht noch einmal auf andere Art und Weise
erklären? Und wen kann ich schon mit weiterführenden
Aufgaben gezielt fordern und fördern? Mit dieser
Form der datengestützten Schul- und
Unterrichtsentwicklung folgen wir einem einhelligen
Rat aus Wissenschaft und erfolgreicher Schulpraxis.“
Zentrales Schülerfeedback wird
ausgeweitet Zur datengestützten
Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht trägt
auch das Zentrale Schülerfeedback bei, das
Nordrhein-Westfalen im vergangenen Schuljahr
erstmals erprobt hat. Rund 320.000 Schülerinnen und
Schüler aus mehr als 15.000 Klassen an über 1.500
Schulen haben sich daran beteiligt. Um Stärken und
Schwächen in den Ergebnissen des Schülerfeedbacks
sichtbar zu machen und erste Ideen für die Schul-
und Unterrichtsentwicklung daraus abzuleiten, stellt
das Schulministerium eine KI-Assistenz für den
AIS.Chat bereit. Im zweiten Halbjahr 2026/27
sind erneut alle Schulen eingeladen, das
Schülerfeedback auszuprobieren. Ab dem Schuljahr
2027/28 nehmen dann planmäßig alle Schulen
verbindlich am Zentralen Schülerfeedback teil. Im
zweiten Testlauf können die Schulen den bestehenden
Fragenkatalog zum Wohlbefinden der Schülerinnen und
Schüler, ihrer demokratischen Teilhabe am Schulleben
und der Schulkultur um zusätzliche Fragen zur
Unterrichtsqualität ergänzen, etwa: Bringen mich die
Aufgaben dazu, über verschiedene Lösungswege
nachzudenken? Bekomme ich hilfreiche Rückmeldungen,
wie ich meine Leistungen verbessern kann? Und
gelingt es unserer Klasse, konzentriert und
regelorientiert zu arbeiten?
Digitales Tool für Zielvereinbarungen kommt zum
Einsatz „Die Rückmeldungen unserer
Schülerinnen und Schüler“, so erklärt Ministerin
Feller, „fließen ebenso wie die Ergebnisse der neuen
Lernstandserhebungen in die
Zielvereinbarungsgespräche ein, die die
Schulaufsicht seit diesem Jahr regelmäßig mit den
Schulen führt. So stellen wir sicher, dass alle
Beteiligten gemeinsam darauf hinarbeiten, dass aus
diesen Daten Taten werden.“ Dazu vereinbaren
Schulleitungen und Schulaufsicht auf Grundlage einer
gemeinsamen Datenanalyse beispielsweise, welche
Schwerpunkte eine Schule im Unterricht setzen kann,
um ihre Schülerinnen und Schüler zu besseren
Leistungen zu führen, oder wie die Schulkultur
weiterentwickelt werden kann, um das Wohlbefinden
der Kinder und Jugendlichen zu steigern.
Dieser Prozess läuft im neuen Schuljahr erstmals mit
einem digitalen Tool, das eigens hierfür entwickelt
wurde. Darin können die Schulleitungen die
Zielvereinbarung mit wenigen Klicks festhalten.
Darin halten sie die SMART-Ziele fest, die im
Zielvereinbarungsgespräch mit der Schulaufsicht
vereinbart wurden. SMART bedeutet, die Ziele müssen
spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und
terminiert sein. Ein solches Ziel könnte etwa
lauten: Als Schule sichern wir von Anfang an die
mathematischen Basiskompetenzen unserer Schülerinnen
und Schüler. Dazu führen wir zum 2. Schulhalbjahr
2026/27 zunächst in allen 5. Klassen das Tool
divomath ein. Bis zu den Weihnachtsferien integriert
die Fachkonferenz Mathematik hierfür in Abstimmung
mit den Mathematiklehrkräften der Klassen 5 und 6
relevante divomath-Module in den schulinternen
Lehrplan. Ab dem 1. Schulhalbjahr 2027/28 kommt
divomath auch in der 6. Klasse zum Einsatz. Die
Erfolgskontrolle erfolgt nach den jeweiligen
Unterrichtseinheiten anhand der in divomath
bereitgestellten Checkaufgaben. Neue
Fortbildungsstrategie folgt dem Schulkompass Die
Richtung der Zielvereinbarungen sowie der Schul- und
Unterrichtsentwicklung, die sich vor Ort daraus
ableitet, gibt der Schulkompass NRW 2030 vor. In
dieser Gesamtstrategie hatte das Schulministerium im
vergangenen Jahr vier klare Ziele formuliert: 1.
Wir verringern die Zahl der Schülerinnen und
Schüler, die die Mindeststandards verfehlen. 2.
Wir steigern die Zahl der Schülerinnen und Schüler,
die die Optimalstandards erreichen. 3.
Wir stärken die Schülerinnen und Schüler in ihrer
sozial-emotionalen Entwicklung. 4.
Wir führen mehr Schülerinnen und Schüler am
Berufskolleg zu einem erfolgreichen Abschluss mit
konkreter Anschlussperspektive. Eine neue
Fortbildungsstrategie, die sich ebenfalls konsequent
am Schulkompass orientiert, soll dazu beitragen,
diese Ziele zu erreichen. Dazu macht die staatliche
Lehrkräftefortbildung erstmals landesweit
einheitliche Angebote, die passgenau auf die vier
Kompass-Ziele abgestimmt sind – von den
Mindeststandards bis zu den Optimalstandards und vom
emotionalen Wohlbefinden bis zum sozialen
Miteinander. Diese inhaltlichen Fortbildungsangebote
werden durch Formate ergänzt, bei denen die
datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung,
die Rolle der Schulleitung und die Demokratiebildung
in Schule und Unterricht im Fokus stehen.
Von der Lesezeit zu einer zeitgemäßen
Schreibkultur an Grundschulen Ebenso
fokussiert folgt Nordrhein-Westfalen seinem
Schulkompass, wenn es darum geht, die Lehrkräfte im
Unterricht zu unterstützen. Ministerin Feller: „Weil
vielen Kindern zu Hause nicht mehr vorgelesen wird
und sie in der Folge auch selbst weniger lesen,
haben wir zum Schuljahr 2023/24 an allen Grund- und
Förderschulen mit Primarstufe eine verbindliche
Lesezeit von mindestens 3x20 Minuten pro Woche
eingeführt. Nun weiten wir unsere Unterstützung
Schritt für Schritt auf den Schreibunterricht aus,
denn auch hier haben sich die Lehr- und
Lernvoraussetzungen geändert: Viele Lehrkräfte
berichten, dass die Kinder zwar tippen und wischen,
aber einen Stift nicht richtig halten können, wenn
sie in die Schule kommen. Deshalb wollen wir nach
dem Motto ‚Stift zur Hand‘, dass unsere Jüngsten
künftig wieder mehr mit der Hand schreiben – erst
Buchstaben, dann Wörter und Sätze und schließlich
ganze Texte. Gemeinsam mit unseren Grundschulen
wollen wir die Schreibkultur zeitgemäß
weiterentwickeln.“ Wie schon bei der
Einführung der Lesezeit soll dieser Prozess mit
einer Standortbestimmung beginnen. Um ihren
Schreibunterricht zu reflektieren, erhalten alle
Grundschulen eine Checkliste, die von Prof. Michael
Krelle und seinem Team für Deutsch-Didaktik an
Grundschulen konzipiert wurde. Krelle, der in diesem
Jahr von der TU Chemnitz an die Universität Hamburg
gewechselt ist, hat das Schulministerium schon bei
der Einführung der Lesezeit beraten und war unter
anderem an der Entwicklung des preisgekrönten
Leseraums Online, kurz: LeOn, beteiligt. Die
neue Checkliste zum Schreibunterricht fragt etwa
nach dem Stellenwert der Rechtschreibung oder nach
regelmäßigen Schreibgelegenheiten in allen Fächern.
Ausgehend von ihrer Standortbestimmung entwickeln
die Fachkonferenzen dann Ansätze für eine
schuleigene Schreibkultur. Unterstützt werden sie
hierbei zum einen von den
FOKUS-Deutsch-Fachberaterinnen und Fachberatern bei
der Schulaufsicht. Zum anderen erarbeitet Prof.
Krelle derzeit einen fachdidaktischen
Orientierungsrahmen für guten Schreibunterricht, der
den Entwicklungen einer digitalisierten Gesellschaft
Rechnung trägt. Ministerin Feller: „Wir
wollen unseren Kindern von Anfang an beibringen,
richtig gut zu schreiben. Dazu gehört eine sichere
und lesbare Handschrift, dazu gehört eine
ordentliche Rechtschreibung und dazu gehört, dass
unsere Schülerinnen und Schüler lernen, ihre
Gedanken zu strukturieren und in Form von Texten
auszudrücken. Das ist eine Aufgabe für alle
Unterrichtsfächer. Wie bei der Lesezeit werden wir
unsere Grundschulen auch auf ihrem Weg zu einer
zeitgemäßen Schreibkultur eng begleiten.“
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
lernen Deutsch Neben den Grundschulen
unterstützt das Schulministerium auch Lehrkräfte an
weiterführenden Schulen und Berufskollegs bei der
Planung und Gestaltung ihres Unterrichts, konkret
bei der fachbezogenen Sprachbildung für neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler. Im Kern geht
es darum, das sprachliche Lernen in Zukunft
möglichst früh mit dem fachlichen Lernen zu
verknüpfen, sodass die Jugendlichen während der
sogenannte Erstförderung die deutsche Sprache schon
mit konkretem Bezug zu den Unterrichtsfächern
lernen. Hierfür stellt Nordrhein-Westfalen in der
Bildungsmediathek NRW ein kompaktes Handbuch sowie
ein umfangreiches Materialpaket mit vorgeplanten
Unterrichtseinheiten für die Sprachniveaus A1-B1 zur
Verfügung. Ministerin Feller: „Auf dem Weg
ins neue Schuljahr folgen wir weiterhin konsequent
unserem Schulkompass. Alles, was wir unseren Schulen
im neuen Schuljahr zur Unterstützung anbieten – vom
Lernstand 5 über das Schülerfeedback bis zur
Förderung der so wichtigen Basiskompetenzen –,
knüpft an das an, was wir in den vergangenen Jahren
auf den Weg gebracht haben. Wir sorgen für
Planbarkeit, Verlässlichkeit und die nötige Ruhe,
damit unsere Schulen ihren Blick auf das Wesentliche
richten können: guten Unterricht für unsere Kinder
und Jugendlichen.“ Rückkehr zu G9 an
Gymnasien abgeschlossen Der Unterricht
an nordrhein-westfälischen Gymnasien wird nach der
erfolgreichen Umstellung auf G9 ab diesem Schuljahr
wieder in neun statt acht Jahrgangsstufen erteilt.
Die Schülerinnen und Schüler des 13. Jahrgangs legen
im Frühjahr 2027 ihre Abiturprüfungen ab, sodass
dann wieder rund 70.000 Schülerinnen und die Schüler
die Allgemeine Hochschulreife anstreben (2026: rund
30.000). Zum Schuljahr 2027/28 wechseln dann
an allen Schulen mit Sekundarstufe II erstmals
Jugendliche nach der 10. Klasse in die
weiterentwickelte Oberstufe, die unter anderem neue
Prüfungsformate vorsieht und mit einem 5. Abiturfach
abgeschlossen wird. Diese Oberstufenreform bringt
für unsere Schulen einige Veränderungen mit sich.
Damit sich die Oberstufenlehrkräfte an allen
entsprechenden Schulformen frühzeitig darauf
vorbereiten können, gewährt ihnen das
Schulministerium bereits in diesem Schuljahr einen
zusätzlichen pädagogischen Tag.
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„Lebendige Geschichte, gebaute Identität“
Staatsminister Weimer bei der Eröffnung des
„Zentrums Welterbe“ des Naumburger Doms
Beauftragter der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
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Wiesbaden/Duisburg, 27. August 2026 -
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat heute
anlässlich der Eröffnung des neuen „Zentrums
Welterbe“ den Naumburger Dom besucht.
In
seinem Grußwort betonte Staatsminister Weimer: „Das
‚Zentrum Welterbe‘ ist eine wichtige Ergänzung für
den Naumburger Dom. Es macht die kulturhistorische
Bedeutung eines Bauwerks zugänglich, dessen
Strahlkraft weit über die Grenzen Sachsen-Anhalts
hinausreicht. Die grandiose Architektur des Doms und
die schöpferische Symbiose von Kunst und Handwerk
überwältigen mich geradezu. Dieser Dom ist
gespeicherte Geschichte, gebaute Identität. Mit
seiner herausragenden mittelalterlichen Bau- und
Bildhauerkunst steht er beispielhaft für die
Innovationskraft und den Gestaltungswillen unserer
frühen Vorfahren. Auf diesen Mut zur Innovation
können wir stolz sein. Diese Innovationskraft gehört
zu unserer kulturellen DNA. Das 1.000-jährige
Bestehen des Doms im Jahr 2028 bietet die große
Chance, seine überragende Bedeutung international
sichtbarer zu machen.“
Staatsminister Weimer
verwies zudem auf den Naumburger Dom als besonderes
Zeugnis der jüngeren deutschen Geschichte: „Der
Naumburger Dom gehört zu den Sakralbauten, die zu
DDR-Zeiten erhalten und restauriert wurden. Damit
ist er weit mehr als ein museales Erbe: Er steht für
die Kraft des Glaubens, für den Mut zur Tat und für
eine historisch gewachsene Identität.“
Der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien hat in der Vergangenheit mehrere
Sanierungsmaßnahmen am Naumburger Dom in Höhe von
6,3 Millionen Euro gefördert. Der Dom ist ein
herausragendes Beispiel mittelalterlicher Bau- und
Handwerkskunst. Seine kunst- und kulturhistorischen
Besonderheiten und seine Bedeutung für die
Kulturlandschaft Saale-Unstrut werden im neu
entstandenen „Zentrum Welterbe“ nun einer breiten
Öffentlichkeit lebendig und interaktiv vermittelt.
Die Entstehung des Zentrums wurde unter anderem mit
Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie gefördert.
Die Stärkung der
kulturellen Infrastruktur zählt zu den zentralen
Anliegen der Bundesregierung. Mit nachhaltigen
Investitionen unterstützt der Bund kulturelle
Einrichtungen und Kulturdenkmäler von nationaler
Bedeutung. Weitere Informationen rund um die
BKM-Förderung von Kulturbauten finden Sie unter
Kulturbauten | Kulturstaatsminister - Der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien
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Mit Augenmaß, Realismus und Reformbereitschaft
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Wiesbaden/Duisburg, 27. August 2026 - Bundeskanzler
Merz hat sich mit den Regierungschefs aus Finnland,
den Niederlanden, Österreich, Schweden und der
Regierungschefin aus Dänemark zum nächsten
Mehrjährigen EU-Haushalt ausgetauscht. In den
Verhandlungen wolle die Gruppe für Realismus
eintreten.
Nach den Gesprächen bei einem
gemeinsamen Mittagessen über den kommenden
EU-Haushalt bekräftigten Bundeskanzler Merz, die
dänische Ministerpräsidentin Frederiksen, der
finnische Ministerpräsident Orpo und der
österreichische Bundeskanzler Stocker in einer
Pressekonferenz ihre gemeinsame Position. Die
Regierungschefs aus den Niederlanden und aus
Schweden waren bei den Beratungen per Videokonferenz
zugeschaltet.
Die Gruppe habe ein gemeinsames
Interesse daran, „für Realismus und Reformen in
diesen Verhandlungen einzutreten“. Der nächste
Mehrjährige Finanzrahmen stehe laut Bundeskanzler
Merz für nichts weniger als die Frage, wofür wir bis
weit hinein in das nächste Jahrzehnt unser
gemeinsames Budget in der Europäischen Union
ausgeben wollen. Die Verhandlungen in Brüssel wolle
die Gruppe der großen Beitragszahler möglichst noch
in diesem Jahr abschließen.
Das Wichtigste in
Kürze: Prioritäten: Der nächste
EU-Haushalt müsse den Herausforderungen des 21.
Jahrhunderts begegnen können. „Wir brauchen einen
modernen Mehrjährigen Finanzrahmen, der unsere
politischen Prioritäten abbildet“, forderte
Bundeskanzler Merz. Im Zentrum stünde dabei die
Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Industrie,
denn Europa werde sich in dieser Welt nur aus
eigener wirtschaftlicher Stärke behaupten können.
Finanzierbarkeit: „Der
EU-Haushalt muss finanzierbar bleiben“, sagte
Bundeskanzler Merz. Die aktuellen Vorschläge mit
Aufwüchsen von bis zu 60 Prozent seien in Zeiten der
Haushaltskonsolidierung nicht bezahlbar. Die Gruppe
sei sich daher einig in ihrer Forderung von
Kürzungen um mehrere Hundert Milliarden Euro in
allen Bereichen.
Augenmaß:
Die sich versammelten Mitgliedstaaten würden 40
Prozent des gesamten EU-Haushalts und 70 Prozent der
bilateralen Hilfe aus der EU für die Ukraine
finanzieren, betonte der Kanzler. Man wolle einen
Haushalt, „der zu unseren Ansprüchen an ein
souveränes und starkes Europa passt“. Dieser
Haushalt werde wachsen. Das aber gehe nur mit
Augenmaß, Realismus und Reformbereitschaft.
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Kulturbauten-Initiative: Über 3 Millionen Euro vom
Bund für Schloss Mosigkau und das Gotische Haus
Beauftragter der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
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Wiesbaden/Duisburg, 27. August 2026 -
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer besuchte heute
mit Rainer Robra, Staatsminister und Minister für
Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Schloss Mosigkau
im Gartenreich Dessau-Wörlitz. Gemeinsam
überreichten sie einen symbolischen Förderbescheid
über rund 5,1 Millionen Euro für die Sanierung des
Westlichen Kavalierhauses des Schlossensembles.
Staatsminister Weimer: „Schloss Mosigkau ist ein
einzigartiger Ort und eines der letzten weitgehend
erhaltenen Rokokoensembles Mitteldeutschlands. Hier
erleben wir Geschichte zum Anfassen und können in
die höfische Kultur des 18. Jahrhunderts eintauchen.
Die nahezu vollständig erhaltene barocke
Gemäldehängung im Galeriesaal mit Werken flämischer
und holländischer Meister macht Schloss Mosigkau zu
einem Ort von großer kunst- und
kulturgeschichtlicher Bedeutung. Mit der gemeinsamen
Förderung leisten Bund und Land einen wichtigen
Beitrag zum Erhalt für künftige Generationen.“
Der Bund stellt für die Sanierung des Westlichen
Kavalierhauses von Schloss Mosigkau Mittel in Höhe
von 2,55 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land
Sachsen-Anhalt fördert die Maßnahme in gleicher
Höhe. Die Förderung ist Teil des Masterplans Bau-
und Gartendenkmalpflege, mit dem Bund und Land einen
langfristigen Rahmen für den Erhalt und die
Entwicklung des Gartenreichs Dessau-Wörlitz als
UNESCO-Weltkulturerbe geschaffen haben. Über einen
Zeitraum von zehn Jahren soll die einmalige
Kulturlandschaft bewahrt, restauriert und
weiterentwickelt werden. Bund und Land stellen
hierfür jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die Restaurierung des ebenfalls zum
Gartenreich Dessau-Wörlitz gehörenden Gotischen
Hauses überreichte Staatsminister Weimer einen
weiteren symbolischen Bescheid über 500.000 Euro.
Mit den Mitteln sollen die Innenräume instandgesetzt
werden, damit sie künftig wieder vollständig für
Ausstellungen genutzt werden können.
Staatsminister Weimer: „Bis heute zählt das Gotische
Haus zu den bedeutendsten Bauwerken der deutschen
Neogotik. Hier taucht man ein in die atmosphärische
Welt der Malerei: In den 13 Schauräumen verbergen
sich beeindruckende historische Gemälde und
kunstvolle Wandoberflächen. Die Restaurierung
schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Gotische
Haus auch künftig als besonderer Ort für Kunst und
Kultur erlebbar bleibt.“
Die Stärkung der
kulturellen Infrastruktur zählt zu den zentralen
Anliegen der Bundesregierung. Mit nachhaltigen
Investitionen unterstützt der Bund kulturelle
Einrichtungen und Kulturdenkmäler von nationaler
Bedeutung.
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Zahl der Woche
Nur 26 % der neuen Auszubildenden hatten 2025 Abitur
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Wiesbaden/Duisburg, 25. August 2026 - Viele junge
Menschen starten in diesen Tagen in ihre
Berufsausbildung. Auch viele Abiturientinnen und
Abiturienten entscheiden sich für diesen
Bildungsweg.
Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, hatten im Jahr 2025 mehr als
ein Viertel (26 %) der Auszubildenden mit neu
abgeschlossenem Ausbildungsvertrag die Hochschul-
oder Fachhochschulreife. Im Zehn-Jahres-Vergleich
ist ihr Anteil leicht zurückgegangen: 2015 hatte er
bei 28 % gelegen.
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Bundeskanzler Merz empfängt den norwegischen
Ministerpräsidenten Støre
Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung (BPA)
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Berlin/Duisburg, 24. August 2026 - Bundeskanzler
Friedrich Merz wird am 27. August 2026 den
Ministerpräsidenten des Königreichs Norwegen, Jonas
Gahr Støre, im Bundeskanzleramt empfangen.
Die Regierungschefs werden sich bei einem
gemeinsamen Abendessen über die bilateralen
Beziehungen, sicherheits- und
verteidigungspolitische Themen sowie die weitere
Unterstützung der Ukraine austauschen. Norwegen
ist für Deutschland ein verlässlicher Freund sowie
ein unverzichtbarer Werte-, Sicherheits- und
Wirtschaftspartner.
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Kanzler Merz besucht Hürtgenwald und dankt allen
Einsatzkräften
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Berlin/Duisburg, 22. August 2026 - In Hürtgenwald
hat Bundeskanzler Friedrich Merz allen
Einsatzkräften von Feuerwehr, THW, Polizei und den
vielen weiteren Freiwilligen gedankt. Sie haben Tag
und Nacht gegen das Feuer gekämpft und so
Schlimmeres verhindert, so der Kanzler.
Nach dem schweren Waldbrand bei Hürtgenwald in
Nordrhein-Westfalen hat Bundeskanzler Merz den
Einsatzort besucht und den Einsatzkräften für ihre
Arbeit gedankt. Merz betonte, dass der Waldbrand nur
dank der engen Zusammenarbeit von Feuerwehr,
Bundeswehr, Technischem Hilfswerk und allen
Blaulichtorganisationen sowie der Land- und
Forstwirtschaft so glimpflich ausgegangen sei.
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Niedrigwasser: Bund und Länder verstärken Maßnahmen für
sichere Lieferketten
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Berlin/Duisburg, 12. August 2026 - Die anhaltende
außergewöhnliche Niedrigwasserlage an den
Bundeswasserstraßen (insbesondere am Rhein) stellt
Binnenschifffahrt, Industrie und Logistik weiterhin
vor große Herausforderungen. Bund und Länder haben
sich deshalb heute über die aktuelle Situation und
weitere kurzfristige Maßnahmen ausgetauscht. Ziel
ist es, Lieferketten und Produktionsprozesse auch
bei weiter niedrigen Wasserständen bestmöglich
aufrechtzuerhalten und Ausweichverkehre auf Straße
und Schiene zu erleichtern.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger: „Ich
bin den Ländern dankbar für den sehr konstruktiven
Austausch zur aktuellen Niedrigwasserlage. Wir
begegnen der Herausforderung im engen
Schulterschluss zwischen Bund und Ländern. Die
nächsten Wochen werden anspruchsvoll. Die
Wasserstände an Rhein und Donau bleiben vorerst sehr
niedrig. Deshalb müssen wir jetzt pragmatisch
handeln. Wir haben bereits eine Reihe konkreter
Maßnahmen umgesetzt – von Ausnahmen beim
Lkw-Fahrverbot über zusätzliche Kapazitäten auf der
Schiene bis hin zu flexibleren
Umschlagsmöglichkeiten. Gleichzeitig arbeiten wir
mit den Ländern daran, weitere Engpässe zu
vermeiden.
Aber wir schauen nicht nur auf die
nächsten Wochen. Seit dem Niedrigwasser im Jahr 2018
haben wir gemeinsam mit der Branche viel dafür
getan, Deutschland widerstandsfähiger gegen solche
Ereignisse zu machen. Diesen Weg gehen wir weiter:
mit niedrigwasseroptimierten Schiffen, besseren
Vorhersagen und Informationen, aber auch mit dem
Ausbau wichtiger Wasserstraßen. Mein Ziel ist klar:
Wir wollen jetzt gemeinsam mit sicheren Lieferketten
durch diese Niedrigwasserphase kommen – und beim
nächsten Mal noch besser vorbereitet sein.“
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter,
Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz: „Die
historisch niedrigen Pegelstände machen mir Sorgen,
die Binnenschifffahrt in Bayern ist quasi nicht mehr
möglich. Jetzt ist es wichtig, unsere Vorhaben
konsequent und entschlossen voranzutreiben. So
müssen wir etwa beim Ausbau der Donau vorankommen,
flussbauliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Abladetiefe rasch anpacken. Auch einen verbesserten
Hochwasserschutz denken wir mit. Außerdem müssen wir
alle technischen Möglichkeiten nutzen – etwa mehr
Schiffe mit geringem Tiefgang einsetzen, die für
Niedrigwasser geeignet sind. Dafür brauchen wir
Förderprogramme des Bundes und der EU.
Ich
bin Bundesverkehrsminister Bilger dankbar, dass er
das Thema anpackt. Gemeinsam haben wir uns
vergangene Woche ein Bild vom Niedrigwasser in der
Donau gemacht. Auch die Verkehrsministerkonferenz
hat schon mehrfach über die Probleme durch
Niedrigwasser gesprochen, zuletzt vergangene Woche
bei einer Sondersitzung.
Glücklicherweise
gibt es noch keine Lieferengpässe. Trotzdem müssen
wir die Lage genau beobachten und für mehr
Flexibilität im Güterverkehr sorgen. Deswegen ist es
richtig, dass Bayern und mehrere andere Bundesländer
das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
vorübergehend gelockert haben. Wir stehen auch in
dieser Situation fest an der Seite der Wirtschaft
und unserer Transport- und Logistikbranche! Die
Produktion muss weiterlaufen, Wirtschaft und
Landwirtschaft sind auf funktionierende Transporte
angewiesen.“
Bund und Länder haben
bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht
oder umgesetzt - Mehr
Flexibilität für den Straßengüterverkehr:
Mehrere Länder haben bereits Ausnahmen vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot sowie von den Regelungen der
Ferienreiseverordnung ermöglicht. Weitere Länder
werden gebeten, entsprechende Ausnahmen für
Transporte und Leerfahrten zuzulassen, die
unmittelbar oder mittelbar mit der Bewältigung der
Niedrigwasserfolgen zusammenhängen.
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Großraum- und Schwertransporte erleichtern:
Bund und Länder prüfen im Zusammenhang mit der
Niedrigwasserlage bei Transporten bis 44 Tonnen das
Kriterium der Unteilbarkeit der Ladung auszusetzen.
Damit können zusätzliche Transportmöglichkeiten für
die Wirtschaft geschaffen werden, ohne die
Infrastruktur pauschal von den geltenden
Genehmigungsverfahren auszunehmen. Zudem soll die
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von
der Ferienreiseverordnung auch auf betroffene
Großraum- und Schwertransporte ausgeweitet werden.
- Baustellenmanagement auf der Autobahn:
Die Autobahn GmbH überprüft und koordiniert
Baustellen so, dass vermeidbare Einschränkungen für
Ausweichverkehre reduziert werden. Bereits
vorgenommene Anpassungen wurden von Verbänden und
Wirtschaftsvertretern ausdrücklich begrüßt.
- Zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene:
Die DB InfraGO stellt im Rahmen der verfügbaren
Kapazitäten zusätzliche Trassen für den Güterverkehr
auf der rheinparallelen Hauptachse bereit.
Gleichzeitig wird geprüft, ob Bau- und
Instandhaltungsmaßnahmen angepasst werden können.
Für niedrigwasserbedingte Zusatzverkehre gibt es
einen zentralen Ansprechpartner bei DB InfraGO. DB
Cargo organisiert gemeinsam mit weiteren Unternehmen
zusätzliche Kapazitäten, insbesondere beim rollenden
Material.
- Erleichterter Umschlag:
Das Bundesverkehrsministerium hat die Vorgaben für
vom Bund geförderte Umschlaganlagen des Kombinierten
Verkehrs bis zum 30. September 2026 flexibilisiert.
Während der Niedrigwasserperiode können dort auch
Güter umgeschlagen werden, die nicht Teil eines
klassischen Kombinierten Verkehrs sind. Dadurch
werden beispielsweise auch Umschläge von
Schüttgütern ermöglicht.
-
Alternative Wasserwege: Für Verkehre
zwischen den ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam und
Antwerpen) und dem Ruhrgebiet steht mit dem
Dortmund-Ems-Kanal und dem westdeutschen Kanalnetz
eine Ausweichroute zur Verfügung. Die
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat
dafür einen Krisenstab eingerichtet. Unter anderem
wurden Instandsetzungsarbeiten an der Schleuse
Wanne-Eickel verschoben, um die alternative Route
verfügbar zu halten.
- Gefahrgut
pragmatisch handhaben: Die zuständigen
Länder haben hier teilweise schon gehandelt, andere
prüfen aktuell die Überwachungsbehörden zu beten,
bei der Überwachung der Verlagerung besonders
gefährlicher Güter die derzeit eingeschränkten
Transportmöglichkeiten auf der Wasserstraße zu
berücksichtigen. Ziel ist eine pragmatische
Anwendung der bestehenden Regelungen, ohne Abstriche
bei der Sicherheit.
Eine
verkehrsträgerübergreifende Koordinierungsrunde
Niedrigwasser am Rhein unter Leitung von
Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz wird
gemeinsam mit den Rheinanlieger-Ländern fortgesetzt.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere das weitere
Baustellenmanagement auf Straße, Schiene und
Wasserstraße sowie die Entwicklung der Verkehrslage.
Langfristig: Deutschland besser gegen
Niedrigwasser wappnen Neben den akuten
Maßnahmen setzt das Bundesverkehrsministerium auf
eine langfristige Strategie. Seit dem
Extremniedrigwasser im Jahr 2018 arbeiten Bund,
Schifffahrtsgewerbe und verladende Industrie im
Rahmen des Aktionsplans „Niedrigwasser Rhein“
gemeinsam daran, die Folgen extremer
Niedrigwasserereignisse zu begrenzen.
Seitdem
wurden unter anderem die Wasserstandsvorhersagen
deutlich verbessert. Mit dem seit Juli 2026
verfügbaren Niedrigwasserinformationssystem NIWIS
steht zudem erstmals ein bundesweit einheitliches
Lagebild zum Niedrigwasser zur Verfügung. Auch die
Wirtschaft und das Schifffahrtsgewerbe haben ihre
Vorsorge verbessert – unter anderem durch
niedrigwasseroptimierte Schiffe, optimiertes
Notfallmanagement sowie zusätzliche Lager- und
Umschlagkapazitäten. Diesen erfolgreichen Austausch
will das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit
Ländern, Industrie und Schifffahrtsgewerbe
fortsetzen. Dabei sollen Erfahrungen aus dem Rhein
auch für andere Wasserstraßen nutzbar gemacht
werden.
Bilger: „Wir haben seit 2018 wichtige
Lehren gezogen und viel umgesetzt. Das zeigt sich
gerade jetzt: Wir können früher reagieren, besser
informieren und Transporte gezielter organisieren.
Aber Resilienz entsteht nicht über Nacht. Deshalb
müssen wir weiter in unsere Wasserstraße investieren
und die Infrastruktur konsequent an die
Herausforderungen des Klimawandels anpassen.“
Eine zentrale Rolle spielt die Verbesserung der
Befahrbarkeit wichtiger Wasserstraßen. Am
Mittelrhein zwischen Mainz und St. Goar treibt das
Bundesverkehrsministerium die Abladeoptimierung mit
hoher Priorität voran. Mit dem im Juli 2026 in Kraft
getretenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz steht das
Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse.
Dies schafft zusätzliche Möglichkeiten für eine
beschleunigte Planung und Genehmigung. Auch am
Niederrhein zwischen Stürzelberg und Duisburg wird
die Abladeverbesserung sukzessive fortgeführt.
Mit dem Teilabschnitt Bockum-Krefeld konnte im
Juli 2026 bereits ein erster Abschnitt erfolgreich
abgeschlossen werden. Für den Ausbau der Donau
stellt der Bund 750 Millionen Euro für Ausbau- und
Hochwasserschutzmaßnahmen bereit. Ein erster
Bauabschnitt wurde Anfang 2024 für den Verkehr
freigegeben; mit einem weiteren Bauabschnitt wurde
im Oktober 2025 begonnen.
Zudem soll das
Förderprogramm des Bundes für den
niedrigwasseroptimierten Umbau von Binnenschiffen
fortgesetzt werden. Bundesverkehrsminister Bilger
will die dafür notwendige Finanzierung in die
laufenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2027
einbringen.
Bilger: „Wir müssen unsere
Wasserstraßen leistungsfähiger und gleichzeitig die
Schiffe fit für Zeiten mit wenig Wasser machen.
Genau deshalb treiben wir die wichtigen
Ausbauprojekte voran und wollen die Förderung
niedrigwasseroptimierter Schiffe fortsetzen. Bei dem
Ausbau behalten wir die Belange des Umweltschutzes
stetes im Blick. Mit diesem Ansatz schaffen wir mehr
ökonomische und ökologische Resilienz – nicht nur
für die aktuelle Situation, sondern dauerhaft.“
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Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der
Nachrichtendienste
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Berlin/Duisburg, 12. August 2026 - Der heute vom
Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform
des Nachrichtendienstrechts stellt die
umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der
gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst
und Bundesamt für Verfassungsschutz in der
bundesdeutschen Geschichte dar.
Bundesministerin für besondere Aufgaben und
Beauftragte für die Nachrichtendienste Nina Warken:
„Deutschland ist ständiges Ziel von hybriden
Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser
Werteverständnis und unsere Sicherheit. Um dem
Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen
Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden zu können,
brauchen unsere Nachrichtendienste mehr Befugnisse
und zusätzliche operative Fähigkeiten. In Zukunft
sollen unsere Dienste auf Höhe der Zeit und auf
Augenhöhe mit unseren Partnern agieren können. Der
Gesetzentwurf schafft genau hierfür die Grundlage
und stärkt zudem die Kontrolle sowie damit das
Vertrauen in den staatlichen Schutz unseres
Gemeinwesens.“
Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt: „Sabotage, Spionage,
Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte
erfordern neue Antworten. Mit der Reform der
Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten
stärken wir tragende Säulen unserer
Sicherheitsarchitektur. Wir ermöglichen für die
Dienste operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse,
um effektiv gegen den modernen Staatsterrorismus und
extremistische Gewalt vorzugehen.“
1.
Erweiterung der Aufklärungsbefugnisse
Die Aufklärungsbefugnisse der Dienste werden
umfassend gestärkt und in nahezu jedem Bereich
systematisch neu geregelt und erweitert. Ein Fokus
liegt auf den technischen Aufklärungsmöglichkeiten:
Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten auf
informationstechnische Systeme, indem differenzierte
Regelungen geschaffen werden, die die
unterschiedlichen Eingriffstiefen bei Zugriffen auf
informationstechnische Systeme durch
eingriffsadäquate Schwellen und Verfahrensvorgaben
berücksichtigen. Es sind daher Regelungen im
Spektrum von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen,
wie beispielsweise solche gegen einen intelligenten
Kühlschrank, bis hin zu erheblich
eingriffsintensiven, z.B. gegen ein privat genutztes
Mobiltelefon, vorgesehen.
Anpassung der
strategischen Aufklärung des BND an die
Regelungssystematik europäischer Partnerdienste,
indem der BND erhobene Daten ohne vorherige Sichtung
für einen Zeitraum von 6 Monaten (Inhaltsdaten) bzw.
bis 12 Monaten (Metadaten) speichern darf. Dadurch
kann der BND auch rückwirkend relevante Daten
erkennen und verarbeiten. Vorteile dieser neuen
Regelungssystematik ist insbesondere, dass der BND
dadurch kaltstartfähig wird: In Krisensituationen,
etwa bei Anschlägen oder Regimeumstürzen, kann er
auf den gespeicherten Datenbestand zugreifen und
vorhandene Daten unverzüglich nutzen, etwa für die
Weitergabe an europäische Partnerdienste oder für
die Information der Bundesregierung.
2. Stärkung der Befugnisse der Datenanalyse und
-verarbeitung Der Gesetzentwurf sieht
für die Nachrichtendienste eine Stärkung der
Analysemöglichkeiten und eine Abschaffung
administrativer Hürden vor. Es werden z.B. klare
Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Tools für
den biometrischen Abgleich von Bilddaten, für den
Einsatz künstlicher Intelligenz sowie für die
Weiterverarbeitung von Daten für Forschungs- und
Entwicklungszwecke geschaffen.
Die
Übermittlungsmöglichkeiten an andere Behörden und
private Stellen werden erweitert und vereinfacht.
Auch dies setzt eine Vorgabe aus dem
Koalitionsvertrag um und stellt sicher, dass die von
den Diensten erhobenen Informationen bei den
Bedarfsträgern ankommen. Für den BND als auch
deutscher militärischer Auslandsnachrichtendienst
wird darüber hinaus insbesondere die Übermittlung
von Daten an die Bundeswehr erweitert und
vereinfacht.
3. Befugnis zur
Durchführung aktiver Maßnahmen zum Schutz vor
Bedrohungen Der Gesetzentwurf sieht für
beide Dienste die Möglichkeit sog. „aktiver
Maßnahmen“ vor. In der konkreten Ausgestaltung
unterscheiden sich die Gesetze indes:
Der BND
bleibt grundsätzlich ein aufklärender
Nachrichtendienst. Er erhält aber eine Reihe von
spezifischen „Annex-Befugnissen“ zur Abwehr von
unmittelbaren Gefahren, die er im Rahmen seiner
Aufklärungstätigkeit entdeckt (z.B. Löschen von
Opferdaten bei Aufklärung der Systeme von
Hackergruppen, Manipulation von Warenlieferungen
durch Verbringung fehlerhafter Bauteile).
Ergänzend erhält der BND bei Vorliegen einer
spezifischen Gefährdungslage, deren Anordnung durch
den Unabhängigen Kontrollrat kontrolliert werden
muss, die zusätzliche Aufgabe, auch proaktiv auf
Bedrohungen einzuwirken, um diese zu unterbinden.
Hierfür darf er ein breites Spektrum von aktiven
Maßnahmen durchführen, etwa das gezielte Eindringen
in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder
Drohnenfabriken, um die Fertigung zu sabotieren oder
das Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern
staatlicher Hacker-Gruppen oder
Desinformations-Akteuren.
Das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV), unterliegt nach dem Entwurf
einem einheitlichen System: Soweit durch eine
besondere Bedrohung „erhebliche Unruhen in großen
Teilen der Bevölkerung“ oder „besonders schwere
Schäden aufgrund geheimdienstlicher Tätigkeiten
fremder Mächte“ drohen, darf das BfV künftig durch
gesetzlich konkret bestimmte Maßnahmen einwirken.
Die Einwirkungsmöglichkeiten erlauben dabei
(nur) das Einwirken auf Gegenstände und sind nur
zulässig, wenn durch Einwirkung einer anderen Stelle
der Zweck der Maßnahme nicht erreicht werden kann.
4. Starke Kontrolle aus einer Hand –
Konsolidierung der Kontrolle beim Unabhängigen
Kontrollrat Der Ausbau der Fähigkeiten
von BfV und BND wird durch eine gestärkte Kontrolle
flankiert. Dafür wird die Rechtskontrolle über die
Dienste, die momentan auf verschiedene
Kontrollorgane verteilt ist, gebündelt und auf eine
zentrale Behörde übertragen – den Unabhängigen
Kontrollrat (UKRat). Er soll dabei künftig nicht
nur für die Vorabkontrolle aller eingriffsintensiven
Erhebungsbefugnisse zuständig sein – also auch die
Zuständigkeiten der bisherigen G10-Kommission
übernehmen – sondern auch die nachgelagerte
Kontrolle der Datenverarbeitung (bislang in der
Zuständigkeit der BfDI) und von aktiven Maßnahmen
ausüben.
Der UKRat soll entsprechend seiner
neuen Zuständigkeiten anwachsen und das
gerichtsähnliche Kontrollorgan begrenzt auch für
nicht-richterliche Sachexpertise geöffnet werden.
Der UKRat ist gegenüber dem Parlamentarischen
Kontrollgremium unmittelbar berichtspflichtig, so
dass gleichzeitig auch die parlamentarische
Kontrolle gestärkt wird.
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Kabinett-Beschluss zur Frühstartrente
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Berlin/Duisburg, 12. August 2026 - Bundesministerin
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Wer früh anfängt, kommt weiter. Mit der
Frühstartrente sorgen wir dafür, dass Kinder ab 2027
ein Startkapital für die Absicherung im Alter
erhalten. Damit leisten wir auch einen kleinen
Beitrag zur Eigentumsbildung in unserem Land.
Denn das vom Staat bereitgestellte Kapital kann
nach dem 18. Geburtstag in ein privates
Altersvorsorgedepot übertragen werden. Junge
Menschen können das Kapital auch zum Kauf einer
selbst genutzten Wohnung oder eines selbst genutzten
Hauses verwenden. Die Frühstartrente ist damit
Startkapital fürs Leben und kann ein erster Schritt
hin zu Eigentum werden.“
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Bundeskanzler Merz schlägt Steffen Bilger für das Amt
des Bundesministers für Verkehr vor
Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
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Berlin/Duisburg, 27. Juli 2026 - Bundeskanzler
Friedrich Merz wird den bisherigen Parlamentarischen
Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Steffen Bilger, für das Amt des Bundesministers für
Verkehr vorschlagen.
Bereits vergangenen
Donnerstag hatte Merz den bisherigen Amtsinhaber
Patrick Schnieder informiert, dass er einen Wechsel
im Ministeramt plane. In einem Telefongespräch am
Sonntag dankte Merz Schnieder erneut für die
geleistete Arbeit und drückte sein Bedauern aus,
dass der Amtswechsel wegen unvorhergesehener
Umstände nicht wie geplant kommuniziert werden
konnte.
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Mutmaßlicher islamistischer Anschlag auf den CSD in
Berlin Tatverdächtiger Abdul Ballout bei der
Festnahme erschossen Bundesratspräsident Bovenschulte zum
Angriff auf den CSD in Berlin
PM, Jochem Knörzer
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Update, 26. Juli gegen 19:30 Uhr - Bei einem
SEK-Einsatz in einer Gartenkolonie an der Ruhlebener
Straße in Berlin ist der Tatverdächtige Abdul
Ballout gestellt worden. Er lief mit einem Messer
bewaffnet auf die Einsatzkräfte zu und wurde
erschossen.
Berlin/Duisburg, 26. Juli 2026 - Gegen 22 Uhr raste
ein Auto in die feiernde Menschenmenge beim CSD in
Berlin am Samstagabend. Eine Frau wurde getötet,
mehrere Menschen verletzt, drei lebensgefährlich.
Die Veranstaltung wurde vorzeitig beendet.
Die Polizei hat einen polizeibekannten mutmaßlichen
Verdächtigen im Bereich der islamistischen Berliner
Szene ermittelt und eine
Öffentlichkeitsfahndung
ausgeschrieben.
Bundesratspräsident
Bovenschulte: "Der Anschlag auf den
Christopher Street Day in Berlin erschüttert mich
zutiefst. Eine Feier, die wie kaum eine andere für
Weltoffenheit, Lebensfreude und Toleranz steht,
wurde zum Ziel tödlichen Hasses. Dieser Anschlag ist
nicht nur ein Angriff auf den CSD – er richtet sich
gegen die Freiheit von uns allen, gegen unsere Werte
und unser friedliches Zusammenleben. Ich trauere um
den Menschen, der bei diesem Anschlag aus dem Leben
gerissen wurde. Meine Gedanken sind bei den
Angehörigen und Freunden, den Verletzten und ihren
Familien und allen, die diese furchtbare Tat
miterleben mussten."
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Warken wird Kanzleramtschefin, Linnemann
Bundesgesundheitsminister Pressestatement von
Bundeskanzler Merz zu personellen Veränderungen im
Kabinett
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Berlin/Duisburg, 24. Juli 2026 - Die bisherige
Gesundheitsministerin Nina Warken wird Chefin des
Bundeskanzleramts. Der CDU-Bundestagsabgeordnete
Carsten Linnemann wird künftig das
Bundesgesundheitsministerium leiten. Das kündigte
Bundeskanzler Merz unter anderem in seinem Statement
an. Bundeskanzler Merz stellte in einer
Pressekonferenz die künftigen neuen Mitglieder
seines Kabinetts vor. So soll die bisherige
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken als
Bundesministerin für besondere Aufgaben in Zukunft
das Kanzleramt leiten und Carsten Linnemann wird das
Amt des Bundesgesundheitsministers übernehmen.
Außerdem wird Philipp Amthor neuer Staatsminister
für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt.
Der Bundeskanzler dankte den jeweiligen
Amtsvorgängern für ihre geleistete Arbeit und
kündigte außerdem weitere personelle Veränderungen
an. „Die Personalveränderungen folgen einer klaren
Vorgabe“, sagte der Bundekanzler. „Wir wollen eine
Regierung, die inhaltlich mit größtem Elan und mit
Freude arbeitet und dabei die personelle Vielfalt
unserer Gesellschaft und der Politik repräsentiert.
Wir sind eine Reformregierung, und wir wollen das
auch weiter zeigen.“
Das sagte der
Kanzler zu den neuen Personalien
Chefin des Bundeskanzleramtes: Mit
Nina Warken „wird in das deutsche Bundeskanzleramt
zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes eine
Frau einziehen, als die Chefin des
Bundeskanzleramtes“, so Merz. Er dankte Warken für
ihre bisherige Arbeit als
Bundesgesundheitsministerin. Sie habe in den
vergangenen Monaten gezeigt, „dass sie ein
Ministerium führen, dass sie Reformen auch gegen
Widerstände durchsetzen kann und dass sie auch
vielfältige Themen in ihrer ganzen Komplexität
beherrscht“.
Bundesgesundheitsminister: Das Amt des
Bundesgesundheitsministers, das Carsten Linnemann
übernehmen wird, sei für den Bundeskanzler ein
zentrales Ressort in den Reformbemühungen seiner
Regierung geworden. Der Kanzler verwies auch darauf,
dass der Gesundheitssektor nicht nur als reiner
Kostenfaktor betrachtet werden solle, da er für den
am schnellsten wachsenden Sektor unserer
Volkswirtschaft stehe. Carsten Lindemann habe
bereits in den Koalitionsverhandlungen den
Gesundheitsbereich mitverhandelt. „Er weiß also,
wovon er spricht“, so Merz.
Staatsminister
für die Bund-Länder-Beziehungen: Philipp
Amthor wird als neuer Staatsminister für die
Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt künftig die
politische Zusammenarbeit und den Informationsfluss
zwischen der Bundesregierung und den 16
Landesregierungen koordinieren. Ein wichtiges
Vorhaben, das auf der Agenda stehe und Philipp
Amthor schon bestens kenne: die beschlossene
föderale Digitalisierungs- und
Modernisierungsagenda. Bisher hat Philipp Amthor als
parlamentarischer Staatssekretär dem
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung angehört.
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Die Bundesregierung verurteilt die Angriffe der Huthi
auf saudische Schiffe im Roten Meer
Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
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Berlin/Duisburg, 23. Juli 2026 -
Bundeskanzler Merz erklärt zur Lage im Roten Meer:
„Die Bundesregierung verurteilt die Angriffe der
Huthi auf saudische Schiffe im Roten Meer auf das
Schärfste. Sie müssen unverzüglich eingestellt
werden. Jede Form einer Seeblockade ist
inakzeptabel. Diese rücksichtslosen Angriffe
gefährden die Freiheit der Schifffahrt und drohen
die regionale Stabilität weiter zu untergraben. Wir
stehen solidarisch an der Seite von Saudi-Arabien
und unseren Partnern in der Region.“
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Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen
Über 10 Milliarden Euro Entlastung seit November
umgesetzt Wildberger: „Regierung hält Wort beim
Bürokratierückbau“
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Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren
die Arbeitsverwaltung Gesetz zur Modernisierung
und Digitalisierung der Arbeitsförderung wurde
beschlossen
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Kabinett beschließt Eckpunkte für den Haushalt 2027
– Zweites Besoldungspaket für Schulleitungen und
Lehrkräfte
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Zahl der Woche
Schulanfang: Schul- oder Lehrbücher im Juni 2026 um
2,3 % teurer als ein Jahr zuvor
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1067. Sitzung des Bundesrates
am 10. Juli 2026 Krankenkassenreform,
Heizungsgesetz, Infrastruktur und „Nur Ja heißt Ja!“
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Bundeskanzler Merz
telefoniert mit dem israelischen Ministerpräsidenten
Netanjahu Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
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Berlin/Duisburg, 9. Juli 2026 - Bundeskanzler
Friedrich Merz hat heute mit dem Ministerpräsidenten
von Israel, Benjamin Netanjahu, telefoniert. Beide
tauschten sich insbesondere zur Lage in Libanon
sowie in den Palästinensischen Gebieten aus. Der
Bundeskanzler betonte, Schritte hin zu einer
faktischen Teilannexion des Westjordanlandes dürfe
es nicht geben. Er unterstrich zudem die
Bedeutung des Rahmenabkommens zwischen den USA und
Iran als beste Chance für Stabilität in der Region.
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Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung stärken
Umgestaltung der Grundsicherung: Änderungen treten in
Kraft
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Berlin/Duisburg, 1. Juli 2026 - Die wesentlichen
Änderungen im Zuge der Umgestaltung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende treten heute in
Kraft. Der Gesetzgeber setzt mit dem 13. SGB
II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus
dem Koalitionsvertrag um.
Mit der Reform
wird das Verhältnis zwischen Solidarität und
Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
neu ausbalanciert. Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas: „Wir stärken mit den Änderungen
Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung
in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Klar ist: Wer Hilfe braucht, muss Hilfe
erhalten. Menschen mit besonderen
Herausforderungen können weiterhin darauf vertrauen,
dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und
berücksichtigt wird. Zur Solidarität gehört aber
auch: Wer arbeiten kann, muss sich um Arbeit
bemühen. Der Vorrang für Arbeit, wo immer es geht,
steht im Mittelpunkt der Umgestaltung der
Grundsicherung. Und wenn es für eine nachhaltige
Arbeitsaufnahme doch eine Qualifizierung braucht,
ist auch das weiterhin möglich. Die erfolgreiche
Integration in Arbeit, Gerechtigkeit und Solidarität
sind die Ziele der Neuen Grundsicherung. Wir setzen
mit der Reform auch ein starkes Signal gegen
Sozialleistungsmissbrauch. Wer den Sozialstaat
erhalten, modernisieren und besser machen will, der
darf hier nicht wegschauen. Das ist eine Frage der
Gerechtigkeit.“
Mit der Reform werden der
Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung
der Grundsicherung und die Beschlüsse des
Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 umgesetzt.
Sie zielt darauf ab, die Vermittlung in Arbeit zu
stärken. Den Jobcentern werden wirksamere
Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die
Mitwirkung der erwerbsfähigen leistungsbeziehenden
Menschen eingefordert werden kann.
Zugleich
sollen sie Langzeitarbeitslose noch besser auf dem
Weg in Arbeit unterstützen können. Die Jobcenter
erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur
Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.
Folgende wesentliche Änderungen treten zum 1. Juli
2026 in Kraft: 1. Umbenennung der Geldleistung
„Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“ 2. Stärkung
der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs 3.
Einfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)
4. Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den
Arbeitsmarkt 5. Erstgespräch persönlich im
Jobcenter 6. Höhere Verbindlichkeit bei der
Umsetzung des Kooperationsplans 7. Abschaffung
der gestaffelten Minderungshöhe und -dauer bei
Pflichtverletzungen 8. Wirksames Instrumentarium
bei Terminverweigerung 9. Änderungen bei der
persönlichen Anhörung und Schutz von Menschen mit
psychischen Erkrankungen 10. Abschaffung des
Schlichtungsverfahrens 11. Abschaffung der
Karenzzeit beim Vermögen. Die Höhe der
Vermögensfreibeträge wird an das Lebensalter
gekoppelt 12. Deckelung unverhältnismäßig hoher
Wohnkosten bereits während der einjährigen
Karenzzeit Wohnen 13. Kostensenkungsaufforderung
bei Kaltmieten, die gegen eine Mietpreisbremse
verstoßen 14. Ermächtigung zur Festlegung einer
kommunalen Quadratmeterhöchstmiete 15. Einführung
einer Anzeigepflicht der Jobcenter an die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit 16. Erweiterung
der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur
Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs
17. Einführung einer Arbeitgeberhaftung bei
Schwarzarbeit und Scheinbeschäftigung 18.
Verbesserung bei der Eingliederung
Langzeitleistungsbeziehender 19. Mehr
Flexibilität bei der Freien Förderung 20.
Anpassung der Förderung schwer zu erreichender
junger Menschen 21. Stärkung der Jobcenter in
Bezug auf Gesundheitsaspekte 22. Gesetzliche
Verankerung und Ausweitung des
Passiv-Aktiv-Transfers 23. Stärkung der
Jugendberufsagenturen 24. Informationen an junge
Menschen ohne Anschlussperspektive durch die Agentur
für Arbeit 25. Digitalisierung und
Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie
Pilotierung neuer Technologien 26. Stärkung der
Jobcenter bei der Sachverhaltsermittlung und
Einholung von Nachweisen durch weitergehende
Auskunfts- und Nachweispflichten Dritter. Weitere
Informationen finden Sie unter
www.bmas.de.
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1066. Sitzung des Bundesrates
am 12. Juni 2026 Stellungnahme zu
Krankenkassenreform, Gebäudemodernisierungsgesetz,
Entlastung der Länder und Kommunen
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