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Politik des Bundes und mehr

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Redaktion Harald Jeschke

 EU •  NRW-Landtag Politik in Duisburg 
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„Trump-Wahl: massive Herausforderungen

Berlin, 11. April 2025: 1053. Sitzung des Bundesrates


Kanzlerwahl verschoben - heute kein weiterer Wahlgang

Berln, 6. Mai 2025 - Heute findet im Bundestag die Wahl des neuen Kanzlers statt. Friedrich Merz benötigt im ersten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags (sogenannte Kanzlermehrheit). Diese liegt bei 316 Stimmen der 630 Mitglieder des Bundestages.
Abstimmungs-Knalleffekt. 6 Stimmen fehlten Friedrich Merz
Abstimmung: 310 Ja-, 307 Nein-Stimmen, 1 ungültige Stimme, 3 Enthaltungen
An der Wahl teiigenommen haben 321 Abgeordnete.

Erstmalig, das bei einer Kanzlerwahl nicht die nötige Mehrheit erhielt
der 10. Bundeskanzler: am 6. Mai 2025 gescheitert
Die bisherigen Kanzer ab 1949:
Konrad Adenauer 1949 - 1963 
Ludwig Erhard1963 - 1966 
Kurt Georg Kiesinger 1966 - 1969
Willy Brandt 1969 - 1974 
Helmut Schmidt 1974 - 1982 
Helmut Kohl 1982 - 1998 
Gerhard Schröder 1998 - 2005 
Angela Merkel 2005 - 2021 
Olaf Scholz seit 8. Dezember 2012, ab 25. März 2025 geschäftsführender Bundeskanzler 

Die bisherige Ministerriege, Staaatsekretäre und Fraktionschfes der CDU(CSU-SPD Koalition im neuen Bundestag mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz:

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Karin Prien Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Katherina Reiche
Bundesminister für Verkehr: Patrick Schnieder
Bundesminister des Auswärtigen: Johann Wadephul
Bundesministerin für Gesundheit: Nina Warken
Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Thorsten Frei
Unionsfraktionschef: Jens Spahn

Staatsminister der CDU
Staatsministerin für Sport und Ehrenamt: Christiane Schenderlein
Staatsminister für Kultur und Medien: Wolfram Weimer
Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit: Michael Meister
Staatsministerin im Bundesministerium des Auswärtigen: Serap Güler
Staatsminister im Bundesministerium des Auswärtigen: Gunther Krichbaum

Die SPD-Ministerriege im Kabinett von Friedrich Merz
Finanzen/Vizekanzler: Lars Klingbeil
Verteidigung: Boris Pistorius
Justiz: Stefanie Hubig.
Wohnen/Stadtpolitik/Bauwesen: Verena Hubert
Umwelt/Klimaschutz: Carsten Schneider
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Reem Alabali-Radovan
Generalsekretär Matthias Miersch soll Vorsitzender der Bundestagsfraktion

Von Fraktionsgeschäftsführerin zur Bundestagspräsidentin und nun als Bundesarbeitsministerin vorgesehen: Duisburgs Bärbel Bas

Parlamentarischen Staatssekretäre der CDU: Bundeswirtschaftsministerium: Gitta Connemann und Stefan Rouenhoff Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung: Philipp Amthor und Thomas Jarzombek Bundesgesundheitsministerium: Georg Kippels und Tino Sorge
Bundesministerium für Bildung und Familie: Mareike Wulf und Michael Brand Bundesverkehrsministerium: Christian Hirte
Bundesministerium des Innern: Christoph de Vries
Bundesministerium für Landwirtschaft: Silvia Breher
Bundesministerium für Forschung und Raumfahrt: Matthias Hauer

Verbraucherschutz aktuell Newsletter 30. April 2025  

Im Interview: Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen  
 „Wir sind die Brückenbauer zwischen Politik und Gesellschaft“ Starke Verbraucher, die selbstbestimmt entscheiden können - dieses Ziel formuliert der neue Koalitionsvertrag. Unentbehrlich dafür sind die Verbraucherzentralen, die vor Ort mit Rat und Tat zur Seite stehen. Im Interview erklärt Vorstand Andreas Eichhorst, welches die drängendsten Probleme sind und wie Vertrauen hergestellt werden kann.  

Im Kabinett beschlossen: Renten sollen um 3,74 Prozent steigen  
Seit 1. April in Kraft: FAQ zu neuen Regelungen beim Elterngeld   
Krieg in der Ukraine: Sorgen- und Krisentelefone bieten Hilfe  

Internationaler Handel: Welche Auswirkungen haben die US-Zölle? 
Blackout in Südeuropa: Wie sicher ist die Versorgung in Deutschland?      
Gesetze und Regelungen aktuell  

Was ist neu im Mai 2025?
Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare erhalten mehr Wahlmöglichkeiten beim Familiennamen. Kunststoffe dürfen nicht in den Biomüll gelangen.    

Neues „Naturgefahrenportal” gestartet   
Bessere Warnung vor Unwetter Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Wettergefahren schützen: das ist Ziel des neuen Naturgefahrenportals des Deutschen Wetterdienstes. Das Portal ist seit Mitte April online und warnt vor Extremwetterereignissen wie Hochwasser oder Sturmfluten.    

Wir stellen vor: Die Europäische Bürgerbeauftragte
Ihre Anlaufstelle bei Beschwerden gegen EU-Institutionen Die Portugiesin Teresa Anjinho ist seit Ende Februar 2025 Europäische Bürgerbeauftragte. Sie prüft und analysiert Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der EU. Wie sich Bürgerinnen und Bürger an sie wenden können, lesen Sie hier.     Service und Fakten    

BSI empfiehlt Systemupdate von Windows 10 auf Windows 11      
Warnung vor neuer Tiktok-Shop-Funktion: Was Eltern wissen müssen      

"Ich als Actionfigur": Aufpassen beim neuen KI-Hype auf Social Media      
"Meta AI" bei Facebook, Instagram, WhatsApp: So widersprechen Sie  

Undurchsichtige Abos bei Reiseportalen und Flug-Flatrates      
ETA für Großbritannien: Vorsicht vor betrügerischen Seiten      
Betrüger nehmen PayPal-Kunden ins Visier      
Sammelklage gegen höhere Werbequote bei Amazon-Prime      
WhatsApp, Facebook, Signal, Threema und Co.   

Schon mal über einen Wechsel nachgedacht? Immer wieder geraten soziale Netzwerke und Messenger-Dienste in die Schlagzeilen - etwa wenn es Schwierigkeiten bei der Einreise in die USA gibt oder die „Signal-Affäre“. Anlässe für viele Nutzer über Alternativen nachzudenken. Die Verbraucherzentrale NRW hat sie unter die Lupe genommen.     

Ihre Rechte bei Annullierung, Verspätung und Vorverlegung von Flügen   In der Erprobung: Digitale Klage für Fluggastrechte Seit Kurzem erprobt das Bundesjustizministerium einen Onlinedienst für digitale Klagen. Auf der Website service.justiz.de/fluggastrechte finden Betroffene Informationen dazu, wie sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe starten können. Zudem haben sie die Möglichkeit, digital eine Klage für die Amtsgerichte, die sich an der Pilotphase beteiligen, zu erstellen.       Neue Broschüren und Flyer        

Ratgeber Erwerbsminderungsrente      
Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder      

Arbeits-Recht in leichter Sprache: Informationen für Arbeit-Nehmer    

Für Kinder: Deine Kinderrechte - Löwenstark erklärt      
Wenn private Haushalte mehr reparieren - Folgen für Berufe und die ökonomische Entwicklung      
Die Nährstoffe – Bausteine für Ihre Gesundheit      
Flyer: Aufstiegs-BAföG    



 Vorsicht Zeckengefahr!  Die warmen Tage locken viele Menschen in die Natur. Aber Vorsicht: Hier lauern Zecken, die gefährliche Krankheitserreger, wie etwa die Viren der Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME, übertragen können. Wer die Risiken kennt und rechtzeitig vorsorgt, kann sich wirksam schützen.       Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentralen  
Themenbeispiele: Photovoltaik, Schutz vor Starkregen, Vereinbarkeit Pflege und Beruf Angebote der Initiative „Digital-Kompass“   Themenbeispiele: Gesundheitsinformationen im Netz, Smart-Home      

Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“  
Themenbeispiele: Fotos im Netz, KI sicher nutzen      

 Mahmut Özdemir und Bärbel Bas "Koalitionsvertrag bringt Chancen für Duisburg

Berlin/Duisburg, 11. April 2025 - Die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir sehen im schwarz-roten Koalitionsvertrag eine große Chance für ihre Stadt. Der Vertrag zeichnet eine klare Zukunftsvision für Deutschland – und setzt zugleich mehrere Punkte durch, die für Duisburgs Zukunft entscheidend sind. Ihrer Partei empfehlen sie die Zustimmung.

„Nach harten Verhandlungen steht nun der Koalitionsvertrag. Wir konnten im Vertrag klare sozialdemokratische Inhalte durchsetzen: Wir sorgen für Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze, soziale Gerechtigkeit und einen Staat, der funktioniert. Wir investieren so viel wie noch nie in Sicherheit – und in eine bessere Infrastruktur, Klimaschutz, stabile Renten, gute Löhne, bessere Bildung, bezahlbares Wohnen und Digitalisierung“, so Bärbel Bas.

„Der Koalitionsvertrag bildet eine gute Grundlage dafür, unser Land zu modernisieren und gerechter zu machen. Für Duisburg hervorzuheben sind Maßnahmen wie die Senkung der Energiekosten durch die Einführung eines Industriestrompreises, der unserer Stahlindustrie und anderen energieintensiven Industrien zugutekommen werden, wie auch der schnelle Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und die Förderung der Digitalisierung, die nicht nur unseren Standort stärken, sondern auch den Weg für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Industrie ebnen.

Darüber hinaus sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in strukturschwachen Regionen, der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie die Förderung von Bildungsinvestitionen wichtige Maßnahmen, von denen auch Duisburg profitieren wird“, sagt Mahmut Özdemir.


„Wir gehen das Thema kommunale Altschulden an: Der Bund wird sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die Kommunen durch eine Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, zur Hälfte beteiligen. Für eine Entlastung vieler Kommunen von ihren Altschulden setzen wir uns als Duisburger Bundestagsabgeordnete seit Langem ein. Das sollte die neue Regierung zügig angehen, damit Städte wie Duisburg endlich mehr in ihre Infrastruktur investieren können“, so Bärbel Bas und Mahmut Özdemir.

Eine Übersicht aller besonders relevanten Aspekte aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag für Duisburg finden Sie nachfolgend: Stahl, Industrie und Energie:
• Schwarz-Rot stärkt unserer Duisburger Stahlindustrie den Rücken: „Die Stahlindustrie ist von zentraler strategischer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir werden sie erhalten und zukunftsfähig machen und sie bei ihrer Umstellung der Produktionsprozesse auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen.“
• Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie werden fortgeführt • Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft wird beschleunigt und pragmatischer ausgestaltet • Die Energiekosten für Unternehmen und die Industrie werden gesenkt (Industriestrompreis), damit Arbeitsplätze gesichert werden können. Davon profitiert unsere Duisburger Stahlindustrie maßgeblich.
• Genauso werden wir Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh entlasten. Entlastungen Stadt Duisburg, Bürokratieabbau, Wohnen

• Strukturschwache Regionen sollen stärker für mehr Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden.
• Wir gehen eine Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen an, mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen • Wir verschärfen den Kampf gegen Organisierte Kriminalität und gegen Banden- und sogenannte Clankriminalität durch eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft.

• Wir senken die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern. Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen werden beendet. Einen vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden werden wir ermöglichen.

• Wohnen wollen wir für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten. Alle Wohnformen, ob Eigentum oder Mietwohnung, in der Stadt und im ländlichen Raum sind für uns gleichwertig. Wir kurbeln den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive an. Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes und für mehr bezahlbaren Wohnraum wird der soziale Wohnungsbau ausgeweitet.

• Wir bekämpfen Leerstand in strukturschwachen Regionen und stärken unsere Innenstädte
• Das Vorkaufsrecht der Kommunen bei Schrottimmobilien wird gestärkt
• Das Finanzvolumen der Städtebauförderung wird schrittweise verdoppelt.
• Die Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird endlich angegangen. Der Bund beteiligt sich in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte.

• Mit einem Sofortprogramm für den Bürokratierückbau werden wir bis Ende des Jahres 2025 Verpflichtungen insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen reduzieren • Wir werden den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung gemeinsam mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode vollständig umsetzen und unter anderem für Industrievorhaben weiterentwickeln.

Bildung, Kitas, Schule und Sport
• Investitionsoffensive Bildung: Wir weiten das Startchancenprogramm für Kitas und Schulen aus und investieren überall im Land in mehr Chancengerechtigkeit für Kinder sowie in moderne Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen. Wir halten am Rechtsanspruch auf Ganztag fest.
• Wir führen die Sprach-Kitas wieder ein. • Wir legen ein Investitionsprogramm auf, um bei der Sanierung und Substanzerhaltung von Schulen und der Schaffung neuer Kapazitäten zu unterstützen.
• Mehr Kinder in Kitas und Schulen sollen ein kostenloses Mittagessen bekommen.
• Die Migrationsverwaltung wird weiter digitalisiert, das Ausländerzentralregister ausgebaut und der Datenaustausch verbessert.
• Investitionen in gelingende Fachkräfteeinwanderung und Integration werden deutlich erhöht.
• Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern. Dafür wagen wir tiefgreifende strukturelle Reformen, stabilisieren die Beiträge, sorgen für einen schnelleren Zugang zu Terminen und verbessern die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.

• Wir helfen Ländern, Kommunen und Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde Euro zur Verfügung. Wir wollen die Schwimmfähigkeit der Menschen in unserem Land verbessern. Deshalb werden wir neben Sporthallen vor allem Schwimmbäder – einschließlich mobiler Schwimmcontainer – fördern. Aber auch Sportplätze sollen förderfähig sein. Infrastruktur, Verkehr und Mobilität

• Die Pendlerpauschale soll steigen. Sie wird zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft erhöht.
• Für die Straße werden Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus insbesondere bei Brücken und Tunneln zur Verfügung gestellt. Eine umfassende parlamentarische Kontrolle der Mittel für die Autobahn GmbH wird gewährleistet.
• Wir investieren wie nie zuvor in Schienen, Straßen, Brücken und die digitale Infrastruktur. Die Schuldenbremse wird grundsätzlich für mehr Investitionen reformiert.
• Bei großen Infrastrukturprojekten wird die Deutschlandgeschwindigkeit neuer Standard. Es wäre doch schön, wenn die A59 davon profitieren könnte. Steuern, Sozialpolitik und Rente
• Der Mindestlohn wird bis 2026 auf 15 Euro steigen.
• Das Rentenniveau wird über die Legislaturperiode hinaus bei 48 Prozent stabilisiert, damit die Rente sicher bleibt.
• Mit einer Reform der Einkommenssteuer wollen wir zur Mitte der Legislatur kleine- und mittlere Einkommen entlasten.
• Die ungerechte Schere zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wird schrittweise geschlossen – davon profitieren Familien mit kleinen und mittleren Einkommen besonders.


1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025
Richtfest: Neubau für den Bundesrat nimmt Gestalt an

- Grundgesetzänderung: Bund soll hochverschuldeten Gemeinden helfen können
- Bundesrat unterstützt EU-Pläne zur Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen 
- Bundesrat äußert sich zu Arbeitsprogramm EU-Kommission 2025 und fordert Bürokratieabbau
- Bundesrat fordert besseres Wolfsmanagement


Berlin, 11. April 2025 - 80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg: Bundesrat erinnert an den Tag der Befreiung und mahnt zum Schutz von Frieden, Freiheit und Demokratie. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 11. April 2025 an den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges erinnert.  Deutschland und Europa seien am 8. Mai 1945 von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit worden, heißt es in der gefassten Entschließung.


Diese habe Krieg, unermessliche Leiden und Tod über Millionen von Menschen gebracht. Das Schicksal der Opfer des Krieges und des deutschen Nationalsozialismus bliebe für immer ein Teil deutscher Geschichte. Deutschland müsse daher jeder Form von Antisemitismus, extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen sowie Angriffen auf das Existenzrecht Israels entschieden entgegentreten.

Dauerhafter Frieden in Europa
Nach dem Zweiten Weltkrieg habe ein Wiederaufbau begonnen, der auch die Suche nach dauerhaftem Frieden in Europa beinhalte. Der Bundesrat mahnt, diesen Weg des Friedens und Zusammenhalts fortzusetzen, auch in Zusammenarbeit mit transatlantischen Partnern. Deutschland habe aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs Lehren gezogen und sich ein Grundgesetz gegeben, das als Schutz vor Totalitarismus und menschenverachtendem Autoritarismus diene.

Deutsche Teilung als Folge des Krieges
Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass die deutsche Teilung eine direkte Folge des Zweiten Weltkriegs war. Der Freiheitswille der Menschen in der DDR habe zur friedlichen Wiedervereinigung geführt, was auch zur Beendigung des Kalten Krieges beigetragen habe. Deutschland stehe in einer besonderen Verantwortung, sich für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa einzusetzen, besonders angesichts aktueller globaler Herausforderungen.

Europäische Verbindungen von Ländern und Kommunen
Auch die Länder und Kommunen hätten aktiv zum Aufbau von Freundschaften und Partnerschaften in Europa beigetragen, was als Grundlage für die europäische Zusammenarbeit diene. Der 80. Jahrestag des Kriegsendes sei eine eindringliche Mahnung, dieses Band für eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Zukunft Europas fester denn je zu knüpfen.

Grundgesetzänderung: Bund soll hochverschuldeten Gemeinden helfen können
Der Bundesrat hat beschlossen, gegen den Entwurf einer Grundgesetzänderung, den die Bundesregierung noch in der letzten Legislaturperiode beim Bundesrat eingebracht hat, keine Einwände zu erheben. Die geplante Änderung würde dem Bund ermöglichen, einmalig die Hälfte der Altschulden von Kommunen zu übernehmen.  Schulden in Höhe von 31 Milliarden Euro Viele Kommunen in Deutschland sind hoch verschuldet.

Die zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommenen Schulden der Kommunen (Liquiditätskredite) beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt rund 31 Milliarden Euro, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der hohe Bestand an Krediten, die allein der Finanzierung struktureller Haushaltslöcher dienten, sei gerade in Verbindung mit der häufig vorhandenen Finanz- und Strukturschwäche der Gemeinden problematisch. Ohne Hilfe seien die Kommunen in absehbarer Zeit nicht in der Lage, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.

Einmalige Schuldenübernahme durch den Bund
Verantwortlich für die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sind die Länder. Mit der Grundgesetzänderung soll der Bund jedoch in die Lage versetzt werden, einmalig die Hälfte der kommunalen Altschulden zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Land zuvor seine Kommunen vollständig von ihren Liquiditätskrediten entschuldet hat.

Die Schuldenübernahme soll es Gemeinden ermöglichen, ihre Aufgaben ohne dauerhafte Schuldenlast zu erfüllen.  Gleichzeitig müssten die Länder für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Die Bundesregierung fordert daher Maßnahmen, um insbesondere bei finanzschwachen Kommunen ein erneutes Anwachsen solcher Schuldenberge zu verhindern.

Wie es weitergeht
Nachdem der Bundesrat die Möglichkeit hatte, sich zum Entwurf der Grundgesetzänderung zu äußern, kann die Bundesregierung nun entscheiden, ob sie das Vorhaben beim neu gewählten Bundestag einbringt.

Bundesrat unterstützt EU-Pläne zur Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen 
Der Bundesrat hat zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die EU-Kommission aktuelle Anforderungen an Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten modifizieren möchte. Zustimmung zum Bürokratieabbau  Die Länder begrüßen die Bemühungen der Kommission, bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren.

Ein beschleunigter Bürokratieabbau stärke die EU und Deutschland als Wirtschaftsstandorte sowie deren Wettbewerbsfähigkeit und sichere zudem Arbeitsplätze. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme unter anderem auf, sich für eine zügige Umsetzung der Änderungsrichtlinie einzusetzen. Außerdem bittet er die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass im EU-Gesetzgebungsverfahren zu den einzelnen Gesetzespaketen der Anwendungszeitraum entsprechend angepasst wird.

Solange die entsprechenden Gesetze nicht verabschiedet sind, sei für die Unternehmen nicht klar, welche Regelungen im Einzelnen ab dem 1. Januar 2027 für sie gelten. Änderungen zweier Richtlinien Der Vorschlag der Kommission sieht unter anderem vor, den Geltungsbeginn einiger Bestimmungen in zwei Richtlinien zu verschieben, die bereits in Kraft getreten sind.

Dabei handelt es sich um die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung („CSRD“) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („CSDDD“), auch bekannt als Lieferkettenrichtlinie.

Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die CSRD soll sicherstellen, dass Anleger über die erforderlichen Informationen verfügen, um Risiken zu verstehen, denen Unternehmen durch den Klimawandel und andere Nachhaltigkeitsaspekte ausgesetzt sind. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden rund 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen.

Für Unternehmen, die nach wie vor in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, soll die Meldepflicht um zwei Jahre bis ins Jahr 2028 verschoben werden. Zudem soll die Pflicht zur Berichterstattung einfacher und effizienter gestaltet werden. 

Lieferkettenrichtlinie
Die CSDDD verpflichtet etwa 6.000 große EU-Unternehmen und etwa 900 Nicht-EU-Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und zu bekämpfen. Die Pflicht gilt auch für Tochterunternehmen und Aktivitätsketten.

Der Änderungsvorschlag sieht unter anderem vor, die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 zu verschieben. Zudem sollen die Anforderungen vereinfacht werden.

Stellungnahme an Bundesregierung und Kommission
Die Stellungnahme geht an die Bundesregierung, die sie bei der Ausarbeitung ihrer Position berücksichtigt. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Stellungnahme direkt an die Kommission zu senden.

Bundesrat äußert sich zu Arbeitsprogramm EU-Kommission 2025
Unter dem Titel „Gemeinsam vorankommen: Eine mutigere, einfachere und schnellere Union“ hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 vorgestellt. Es zielt stark auf Vereinfachung ab und enthält eine Reihe von sogenannten "Omnibus"-Vereinfachungsvorschlägen.

Mit diesen sollen die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften besser und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft zu stärken. Dem Programm ist eine Mitteilung beigefügt, zu der sich der Bundesrat am 11. April 2025 geäußert hat.

Umfassender Ansatz gefordert
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat unter anderem die angekündigten Vereinfachungs- und Verschlankungsziele. Diese dürften sich aber nicht auf einzelne Korrekturmaßnahmen beschränken, sondern erforderten einen umfassenden Ansatz. Die Kommission müsse gemäß dem eigenen Anspruch „in nie dagewesenem Umfang für Vereinfachung sorgen“. Er fordert die Kommission unter anderem auf, diejenigen Maßnahmen prioritär zu behandeln, bei denen eine schnelle und systematische Umsetzung möglich sei.

Kleine und mittlere Unternehmen
Die Länder betonen auch die besondere Bedeutung von Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Die machten mehr als 99 Prozent aller europäischen Unternehmen aus und sicherten über 60 Prozent der Arbeitsplätze. Sie hätten aber weniger Verwaltungskapazitäten als große Unternehmen und seien damit in besonderem Maße von Berichtspflichten und Auflagen betroffen.

Bürokratie schadet der Wirtschaft in Europa
In ihrer Mitteilung konkretisiert die Kommission, wie sie in den nächsten fünf Jahren die EU-Vorschriften vereinfachen und ihre Umsetzung in der Praxis erleichtern will. Sie verweist auf den Bericht von Mario Draghi aus dem Jahr 2024, wonach sich die steigende Zahl von EU-Regelungen erheblich auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirkten. Das wirtschaftliche Potenzial und der Wohlstand in Europa seien dadurch eingeschränkt.

Kräftebündelung für sichtbare Ergebnisse
Die Kommission strebt an, die Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht zu verbessern. Die Kräfte von EU-Organen, Mitgliedsstaaten und Interessenträgern müssten gebündelt werden - so könnten für Menschen und Unternehmen schnelle und sichtbare Ergebnisse erzielt werden. Bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften will die Kommission darauf achten, dass diese einfach, leicht verständlich und anwendbar seien.

Katalog weiterer Maßnahmen
Des Weiteren benennt die Kommission folgende Maßnahmen:
Reduzierung des Aufwands zur Berichterstattung für Unternehmen schnellere Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, zur Vereinfachung von Investitionen sowie zur Anpassung von Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen Eignungsprüfung und Stresstest für alle EU-Vorschriften ein einfacherer, gezielterer Finanzrahmen für einen wirksamen Einsatz von EU-Mitteln „Realitäts-Checks“ durch Feedback zu EU-Vorschriften von Fachleuten aus Unternehmen.

Stellungnahme an Bundesregierung und Kommission
Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundesrates bei der Formulierung ihrer Position. Der Bundesrat schickt seine Anmerkungen auch direkt an die Kommission.

Bundesrat fordert besseres Wolfsmanagement
Wie soll künftig in Deutschland und Europa mit Wölfen umgegangen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eingebrachte Entschließung, die der Bundesrat am 11. April 2025 gefasst hat. Umdenken in Europa Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) einzusetzen, die derzeit noch das Jagen von Wölfen verbietet.

In der Berner Konvention - einem völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen - wurde bereits der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur Entschließung.

Steigende Zahl an Wölfen
Die Bundesregierung müsse zudem die notwendigen nationalen Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Die steigende Zahl an Wölfen führe insbesondere bei der Landbevölkerung zu anhaltenden Sorgen, argumentiert der Bundesrat.

Zäune und Hunde seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus dringender Handlungsbedarf. Auch solle die Bundesregierung Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Wie es weitergeht Die Entschließung wird an die Bundesregierung weitergeleitet. Wann diese sich damit auseinandersetzt, ist gesetzlich nicht geregelt.


Richtfest: Neubau für den Bundesrat nimmt Gestalt an
Die Rohbauarbeiten für den Anbau mit Besucherzentrum des Bundesrates in Berlin-Mitte sind abgeschlossen. Bauleute, Planungs- und Projektbeteiligte feierten zusammen mit Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger den Meilenstein am 10. April 2025 auf der Baustelle mit einem Richtfest. Mit dem Neubau entstehen Verwaltungsflächen sowie Funktionsbereiche für eine moderne Besucherbetreuung und Demokratievermittlung.

Das Bauvorhaben wird nach Plänen des Architekturbüros Max Dudler unter der Leitung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) umgesetzt. Bauherrin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Das Richtfest markiert das Ende der Rohbau- und den Beginn der Ausbauarbeiten und würdigt die Leistung der Bauleute. An der Feier nahmen rund 200 Personen teil: neben den Beschäftigten der bauausführenden Firmen, die Bundesratspräsidentin und weitere Mitglieder des Bundesrates sowie Vertreterinnen und Vertreter beteiligter Behörden und Planungsbüros.

Gebäude schafft Transparenz
Gemeinsam vor der Richtkrone: Dr. Ute Rettler (Direktorin des Bundesrates), Max Dudler (Architekt), Anke Rehlinger (Präsidentin des Bundesrates), Frank Wernicke (Polier, Hirsch & Lorenz Ingenieurbau), Petra Wesseler (Präsidentin BBR), Cornelia Seibeld (Präsidentin AGH) und Prof. Alexander von Erdély (Vorstandssprecher BImA)

© Bundesrat | Sascha Radke

Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger hob die zukünftige Bedeutung des Gebäudes hervor: „Wo einst die Berliner Mauer Ost und West teilte, entsteht ein neues Haus für unsere föderale Demokratie. Es übernimmt wichtige Funktionen für den Bundesrat und steht allen Menschen offen. Hier kann man künftig noch besser erleben, wie Bund und Länder zusammenarbeiten, wie Entscheidungen und Kompromisse gefunden werden, wie Gesetze entstehen. Diese Transparenz ist wichtig für das Vertrauen in die Demokratie. Ich freue mich auf diesen neuen interaktiven Ort für Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung und wünsche allen am Bau Beteiligten eine glückliche Hand.“

Der traditionelle Richtspruch wurde vom Polier des Bauvorhabens, Frank Wernicke von der Firma Hirsch + Lorenz Ingenieurbau, ausgebracht.
Foto: Blick auf den Anbau des Bunderates auf Sicht der Leipziger Straße

Außenansicht von der Leipziger Straße auf den Anbau des Bundesrates

© Bundesrat | Sascha Radke

Der Neubau entsteht auf einem BImA-eigenen Grundstück in der Leipziger Straße, wo er die letzte seit der Neubebauung des Leipziger Platzes in den 2000er-Jahren bestehende Baulücke schließt. Mit den Rohbauarbeiten konnte im Mai 2023 begonnen werden. Im Oktober 2023 wurde die Grundsteinlegung gefeiert. Die ersten Obergeschosse waren im Juli 2024 schon von der Straße aus erkennbar. Die letzte Großbetonage zur Fertigstellung des Dachs erfolgte am 23. Dezember 2024.

Nach Abschluss der Rohbauarbeiten wurde im März 2025 mit dem Ausbau des Gebäudes begonnen. Im nächsten Schritt beginnen die Gewerke der Dachdecker und Fassadenbauer, gefolgt von der Technischen Gebäudeausrüstung und dem Innenausbau. Nach aktuellem Stand wird der Anbau mit Besucherzentrum im Jahr 2028 fertiggestellt, in Betrieb genommen und an den Bundesrat übergeben. Im Anschluss daran können die neuen Räume und der moderne Besucherbereich in die Nutzung gehen.

Bislang sind viele Funktions- und Büroräume des Sekretariats des Bundesrates im benachbarten Bundesfinanzministerium untergebracht. Diese Räume möchte das Ministerium künftig selbst nutzen. In den dadurch erforderlich gewordenen Anbau werden neben Büroflächen vor allem zentrale, den Parlamentsbetrieb des Bundesrates unterstützende Verwaltungseinheiten verlagert, wie zum Beispiel das IT-Zentrum, das Informationszentrum mit Dokumentation, Bibliothek und Parlamentsarchiv.

Mehr Platz und Service für Besucherinnen und Besucher
Foto: Anbau Bundesrat Visualisierung

Visualisierung des Anbaus von der Leipziger Straße aus
© Max Dudler Architekten

Da die Besucherzahlen des Bundesrates seit 2000 stark angestiegen sind, wurden neben den benötigten Verwaltungsflächen auch moderne Räume für die Betreuung von Besucherinnen und Besuchern in die Planung einbezogen. Der Anbau dient künftig als Ausgangspunkt des Besuchsrundgangs. Darüber hinaus werden zwei Rollenspielsäle die Möglichkeit bieten, insbesondere Jugendlichen die Arbeitsweise des Bundesrates bei der Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren zu vermitteln. Der attraktive Eingangsbereich wird öffentlich zugänglich sein. Durch die Überdachung eines Innenhofes des Altbaus entsteht direkt angrenzend an die Eingangshalle des Neubaus ein großer, flexibel nutzbarer Raum, in dem zum Beispiel Ausstellungen oder Veranstaltungen möglich sind.