Mietpreisbremse bis 2029
verlängern - Länderinitiative vorgestellt und mehr...
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1050. Sitzung des Bundesrates am 20.
Dezember 2024: - Mietpreisbremse bis 2029 verlängern -
Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen - Bundesrat
stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu - Verbrenner-Aus
und CO2-Flottengrenzwerte - Bundesrat fordert Anpassungen zur
Sicherung der deutschen Autoindustrie - Schutz des
Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat stimmt
Grundgesetzänderung zu - Schnellere Integration von
Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt, Gesetzentwurf zur
frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den
Arbeitsmarkt beschlossen. Arbeitserlaubnis nach drei Monaten
- Neue Mittel zum Schutz vor häuslicher Gewalt -
elektronische Fußfessel gefordert - Pflegebeitrag steigt
im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte -
Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht vorgestellt
© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf -
Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert - Grünes
Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen
Cookie-Banner-Flut
Mietpreisbremse bis 2029
verlängern - Länderinitiative im Bundesrat vorgestellt
Im Bundesrat wurde eine Gesetzesinitiative von sechs Ländern
vorgestellt, die das Ziel verfolgt, die sogenannte
Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern.
Bestehende Regelung läuft aus
Die Mietpreisbremse
wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft nach aktueller
Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit ihrem Vorstoß
wollen die Länder das Instrument erneut bis zum 31. Dezember
2029 verlängern.
Im Kern legt die Mietpreisbremse
fest, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die
ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent
übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten
Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich
stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die
Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der
Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete
dazugehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.
Weiterhin angespannte Wohnungsmärkte
Begründet wird
die Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund
der anhaltend hohen Nachfrage. Trotz staatlicher
Investitionen in neuen Wohnraum, sei eine spürbare
Entspannung der Wohnungsmärkte noch nicht eingetreten und
auch nur langfristig zu erwarten. Ein Auslaufen der
Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten weiter steigen.
Zusammen mit den hohen Energiekosten und der Inflation würden
Durchschnittsverdiener - insbesondere Familien - aus ihren
Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das Instrument weiter zu
verlängern. Verfassungsrechtliche Anforderungen
Der Gesetzentwurf enthält zudem ein neues
Begründungserfordernis für die Länder: Wenn eine
Landesregierung zum wiederholten Male für ein Gebiet einen
angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie
erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die
Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die
zeitliche Begrenzung bis 2029 soll die verfassungsrechtlichen
Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur
Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen. Ausschüsse
beraten den Entwurf
Ein Antrag auf sofortige
Sachentscheidung fand keine Mehrheit. Der Vorschlag wurde
daher federführend in den Rechtsausschuss sowie in den
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie in
den Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
überwiesen. Er wird voraussichtlich in einem späteren Plenum
zur Abstimmung stehen.
Kalte Progression
ausgleichen, Kindergeld erhöhen - Bundesrat stimmt
Steuerfortentwicklungsgesetz zu Einen Tag nach
dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem
Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll
sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die
Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass
sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die
Bundesregierung. Anpassungen für 2025 und 2026
Das
Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die
Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026
anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:
- die
Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348
Euro) - die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro
(2026: 9.756 Euro) - die Anhebung des Kindergeldes auf 255
Euro (2026: 259 Euro) sowie
- die Verschiebung der
Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)
Ausgleich der „kalten Progression“
Mit diesen
Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte
Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man
Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres
Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum
Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation
„aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren
Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich
hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur
Verfügung. Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun
ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1.
Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Verbrenner-Aus und CO2-Flottengrenzwerte - Bundesrat
fordert Anpassungen zur Sicherung der deutschen Autoindustrie
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 auf Initiative des
Saarlandes eine Entschließung gefasst, die darauf abzielt,
die Automobilindustrie zu unterstützen und dadurch den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern. Verbrenner-Aus
eher überprüfen
Die Automobil- und Zulieferindustrie
sei der bedeutendste Industriezweig Deutschlands, heißt es in
der Entschließung. Sie sichere bundesweit 770.000
Arbeitsplätze und sei damit eine wesentliche Säule des
Wirtschaftsstandorts Deutschland. Um diesen Standortvorteil
zu erhalten, müsse der Wandel hin zu nachhaltigen
Antriebstechnologien so gestaltet werden, dass er in Europa
und Deutschland keine vermeidbaren Verluste an Arbeitsplätzen
und Marktanteilen verursache.
Um dieses Ziel zu
erreichen, müsse der EU-Beschluss, ab 2035 keine Neuwagen
mehr zuzulassen, die mit Diesel oder Benzin fahren, bereits
2025 überprüft werden. Bisher sieht die entsprechende
Verordnung eine Überprüfung der Pläne im Jahr 2026 vor.
Keine Strafen bei Überschreitung der Flottengrenzwerte
Die Länder appellieren an die Bundesregierung, auf
EU-Ebene Verhandlungen aufzunehmen, um das Stufenmodell der
CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge anzupassen.
Flottengrenzwerte gelten für jeden Fahrzeughersteller für den
Durchschnitt aller seiner in der EU neu zugelassenen Pkw. Das
geplante Absenken der CO2-Flottengrenzwerte ab Januar 2025
sieht der Bundesrat kritisch, da mögliche Strafzahlungen die
europäische und deutsche Automobilindustrie in der aktuellen
Lage belasteten. Deshalb seien die entsprechenden
Strafzahlungen im Jahr 2025 auszusetzen. Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.
Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen
befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat
stimmt Grundgesetzänderung zu Der Bundesrat hat
einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz
des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt werden soll. Vom
einfachen Gesetz ins Grundgesetz
Mit der
Verfassungsänderung werden wichtige Regelungen zum Status und
zur Arbeit des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz
aufgenommen. Diese finden sich bisher nur im
Bundesverfassungsgerichtsgesetz – einem einfachen
Einspruchsgesetz, das jederzeit mit einfacher Mehrheit
geändert werden kann. Sind sie hingegen erst einmal im
Grundgesetz verankert, können sie nur noch mit einer
Verfassungsmehrheit geändert werden, benötigen also die
Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und
zwei Dritteln des Bundesrates. Status und Struktur des
Gerichts im Grundgesetz verankern
Mit der
Grundgesetzänderung wird der Status des
Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan
verfassungsrechtlich verankert. Gleiches gilt für die
Bindungswirkung seiner Entscheidungen, dass also der Staat
und alle seine Institutionen die Urteile und Beschlüsse des
Gerichts beachten müssen. In den Verfassungsrang gehoben
werden zudem zentrale Strukturvorgaben, die sich nach
einhelligem Urteil bewährt hätten, so die Gesetzesbegründung.
Dies betrifft die Geschäftsordnungsautonomie, die Zahl der
Senate und ihre Besetzung mit je acht Richterinnen und
Richtern, die feste Amtszeit von zwölf Jahren, die
Altersgrenze und den Ausschluss der erneuten Wählbarkeit.
Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit sicherstellen
Die Diskussion über die verfassungsrechtliche Absicherung
sei nicht neu, heißt es in der Begründung. Es entspräche
seiner Stellung im Verfassungsgefüge, auf der Ebene des
Grundgesetzes ausführlichere Regelungen über das
Verfassungsgericht zu treffen. Dies decke sich auch der
allgemeinen Auffassung, das Gericht tagespolitischen
Auseinandersetzungen dauerhaft zu entziehen. Zugleich beuge
die verstärkte verfassungsrechtliche Verankerung Bestrebungen
vor, die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in
Frage zu stellen, wie dies in einzelnen europäischen Ländern
zu beobachten sei. Wie es weitergeht
Da Bundestag
und Bundesrat mit der verfassungsändernden 2/3-Mehrheit
zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und
verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in
Kraft.
Schnellere Integration von
Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Der Bundesrat
hat am 20. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur frühzeitigen
Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
beschlossen. Arbeitserlaubnis nach drei Monaten
Der
Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern
zurück und sieht Änderungen im Asylgesetz vor. Die
Neuregelungen sehen vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer
während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die
Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der
Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur für Asylbewerber,
die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen.
Ausländern, die verpflichtet sind, in einer solchen
Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frühestens nach
sechs Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet
werden. Ressourcen von Ländern und Kommunen ausgeschöpft
Deutschland sei aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung
bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an seiner
Belastungsgrenze angelangt, heißt es in der Begründung des
Entwurfs. Die finanziellen Ressourcen von Ländern und
Kommunen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Gleichzeitig
trügen Migrantinnen und Migranten als Menschen und als Fach-
und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes
bei. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen
durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben
anderen Maßnahmen notwendig, arbeitsfähigen Asylbewerbern
möglichst frühzeitig den Zugang zu
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu
ermöglichen. Der Wunsch zu arbeiten
Neben dem
Wunsch von Asylbewerberinnen und -bewerbern, schnell am
Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die
Migrationsgesellschaft, dass diejenigen arbeiten, die in
Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität
erfahren. Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des
Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der sodann
darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die
Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie
schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen
muss, gibt es nicht.
Pflegebeitrag steigt
im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte Die
Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen
Pflegeversicherung 2025 hat am 20. Dezember 2024 die
Zustimmung des Bundesrates erhalten. Erhöhung um 0,2
Prozentpunkte
Mit der Verordnung hebt die
Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen
Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er
liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge sollen
Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7
Milliarden Euro generieren, so die Bundesregierung.
Langfristig steige der Beitrag damit entsprechend der Lohn-
und Beschäftigungsentwicklung. Die Anhebung stelle die
Finanzierung bereits vorgesehener Leistungen der sozialen
Pflegeversicherung ab 2025 wieder sicher. Starker Anstieg
der Pflegebedürftigen
Durch den demografischen Wandel
stehe die soziale Pflegeversicherung vor großen
Herausforderungen, heißt es in der Begründung der Verordnung.
Bereits jetzt sei eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen
zu verzeichnen, während die Zahl der Beitragszahlenden weiter
sinke.
Erschwerend komme hinzu, dass in den Jahren
2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch
schneller zugenommen habe, als es zu erwarten gewesen wäre.
Auch die COVID-19-Pandemie wirke sich finanziell nach wie vor
negativ aus. All dies führe zu höheren Ausgaben der
Pflegeversicherung, die mit dem derzeitigen Beitragssatz
nicht zu finanzieren seien. Die Verordnung kann nun zum
1. Januar 2025 in Kraft treten.
Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht vorgestellt
Das Land Hessen hat am 20. Dezember 2024 im Bundesrat eine
Entschließung vorgestellt, die das Ziel verfolgt, den
europäischen Binnenmarkt zu stärken und die Übererfüllung von
EU-Recht (sogenanntes „Gold-Plating“) zu verhindern.
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Bedeutung des europäischen Binnenmarkts Der europäische
Binnenmarkt sei ein einmaliges Erfolgsmodell sowohl für
Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen,
heißt es in dem Entschließungsantrag. Deutschland als größte
Volkswirtschaft profitiere davon in besonderem Maße. Der
gemeinsame Markt stärke den Wettbewerb der Unternehmen in
Deutschland und sei ein wichtiges Instrument gegen
wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen innerhalb der EU.
„Gold-Plating“ belastet Unternehmen
Die
Wirksamkeit dieses Instruments gerate jedoch in Gefahr, wenn
Mitgliedsstaaten aus politischen Gründen die Umsetzung
europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen
Vorschriften versähen. Diese vermeintliche Veredelung
(„Gold-Plating“) bedeute nicht nur eine Übererfüllung von
europäischen Vorgaben, sondern führe oft auch zu einer
enormen bürokratischen Belastung für die Unternehmen. Anstatt
von den gemeinsamen europäischen Regeln zu profitieren,
müssten sie nunmehr auch die nationalen Ausnahmen
berücksichtigen. Bürokratische Belastungen
Aufwendige Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten
hätten oft einen europäischen Ursprung. Die Bundesregierung
dürfe deshalb bei der Umsetzung europäischen Rechts nicht
noch weitere bürokratische Hürden aufbauen. Die Wirtschaft,
insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen sowie das
Handwerk, leisteten einen erheblichen Beitrag für die
Digitalisierung und Energiewende. Dazu seien sie aber nur in
der Lage, wenn ihre Ressourcen nicht für stets anwachsende
bürokratische Belastungen verbraucht würden. Verzicht auf
Übererfüllung gefordert
Die Bundesregierung solle
daher zukünftig auf eine Übererfüllung der EU-Vorgaben
verzichten. Dies würde die Planungssicherheit der Unternehmen
deutlich erhöhen. Eine restriktive Umsetzung europäischer
Vorgaben führe zu mehr Rechtsgleichheit und -klarheit und
fördere damit auch einen besseren Zusammenhalt und eine
bessere nachhaltige Entwicklung in der EU. Beratung in den
Ausschüssen
Der Antrag wurde dem Ausschuss für Fragen
der Europäischen Union und dem Wirtschaftsausschuss
zugewiesen. Er wird nach den Ausschussberatungen
voraussichtlich in einem späteren Plenum zur Abstimmung
stehen.
Neue Mittel zum Schutz vor
häuslicher Gewalt - Bundesrat fordert elektronische Fußfessel
Um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, schlägt der
Bundesrat vor, die bestehenden Vorschriften zum Gewaltschutz
um Maßnahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zum
Beispiel durch elektronische Fußfesseln, zu erweitern. Auf
Initiative des Landes Hessen fasste er am 20. Dezember 2024
eine entsprechende Entschließung. Anstieg häuslicher
Gewalt
Mit Sorge sei in den letzten Jahren ein
deutlicher Anstieg häuslicher Gewalt zu beobachten, heißt es
in der Entschließung. Allein im Jahr 2023 seien über eine
Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden -
eine Steigerung von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Geschätzt habe jede vierte Frau in Deutschland mindestens
einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte
Gewalt erlebt.
Das Bundeskriminalamt gehe zudem davon
aus, dass viele Taten wegen Scham- und Schuldgefühlen der
Betroffenen nicht angezeigt würden und die Dunkelziffer noch
höher sei. Daher bestünde dringender Handlungsbedarf.
Kontaktsperren oft ineffektiv
Das Gewaltschutzgesetz
und die Polizeigesetze der Länder könnten den Opfern
häuslicher Gewalt häufig keine ausreichende Sicherheit
gewährleisten. Maßnahmen wie Kontaktsperren und
Näherungsverbote wirkten nicht effektiv genug. Bei
Ermittlungen zu Tötungen in Familien oder Partnerschaften
werde oft festgestellt, dass bestehende Kontaktverbote durch
die Täter einfach missachtet wurden.
Verbesserung des
Schutzes durch elektronische Überwachung Daher müsse das
Gewaltschutzgesetz zukünftig ermöglichen, Näherungs- und
Kontaktverbote auch elektronisch zu überwachen. Dies könnte
zum Beispiel durch sogenannte elektronische Fußfesseln
geschehen. Der Schutz für Gewaltbetroffene würde so
bundesweit erhöht.
Auch im Strafgesetzbuch sei der
Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung als
mögliche Maßregel der Sicherung und Besserung vorzusehen.
Gerade in Fällen, in denen es nach der Missachtung von
Gewaltschutzanordnungen zu einer strafrechtlichen
Verurteilung gekommen sei, bestünde eine besondere Gefährdung
des Opfers.
Keine Kosten für Opfer von Drohungen oder
Gewalt Wer einen entsprechenden Antrag nach dem
Gewaltschutzgesetz stelle, solle jedoch nicht die Kosten
dafür tragen. Dies müsse insbesondere auch dann gelten, wenn
bei der überwachten Person die Kosten für die Durchführung
der Maßnahmen nicht eingetrieben werden könnten.
Gesetzentwurf gefordert
Der Bundesrat fordert daher
die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der im Rahmen der zu beachtenden
verfassungsrechtlichen Vorgaben die elektronische
Aufenthaltsüberwachung ermögliche und so ein effektives
Mittel in den bestehenden Gewaltschutz integriere. Er fordert
zudem, die Koordination der Maßnahmen zum Schutz von Opfern
häuslicher Gewalt zu verbessern. Hierzu bedürfe es eines
gegenseitigen Austausches der beteiligten Institutionen,
insbesondere der Familiengerichte, der Jugendämter, der
Polizei und der Strafverfolgungsbehörden.
Wie es
weitergeht Die Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann sich diese
damit auseinandersetzen muss, gibt es nicht.
Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert
Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Änderungen am
Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet unter
anderem die gesetzliche Grundlage für die staatlichen
Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun
zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.
Übertragbarkeit von Restmitteln aus 2023
Das zum 1.
Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket gilt für den gesamten
deutschen Nahverkehr. Bund und Länder subventionieren das
Ticket mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht
aufgebrauchte Bundesmittel aus dem Jahr 2023 dürfen nach der
Gesetzesänderung auch im Jahr 2024 zur Finanzierung des
Deutschlandtickets verwendet werden – dies war bisher
ausgeschlossen. Ticketpreis nicht Teil des Gesetzes
Anders als bei der Einführung des Deutschlandtickets ist
dessen künftiger Preis nicht im Regionalisierungsgesetz
festgeschrieben. Die Verkehrsminister hatten sich im
September die Erhöhung des Ticketpreises auf 58 Euro ab
Januar 2025 geeinigt. Wie es weitergeht
Das Gesetz
kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt mit
Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Grünes
Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen
Cookie-Banner-Flut Der Bundesrat hat am 20.
Dezember 2024 einer Verordnung zugestimmt, die die Verwaltung
von Cookie-Zustimmungen im Internet einfacher macht. Die Zahl
der Einwilligungsbanner soll langfristig sinken, indem
sogenannte „anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung“
als Alternative geschaffen werden.
Einwilligungsverwaltung durch anerkannte Dienste Diese
anerkannten Dienste sollen die vom Endnutzer getroffene
Entscheidung, ob er eine Einwilligung erteilt oder nicht
erteilt, verwalten. Dann sollen sie diese auf Nachfrage dem
Anbieter von digitalen Diensten übermitteln. Erhalten die
Dienste die Einwilligung oder deren Verweigerung auf diese
Weise, sind sie nicht mehr auf eine eigene Nachfrage beim
Endnutzer angewiesen. Einbindung von Diensten nur auf
freiwilliger Basis
Die Verordnung regelt die
Anforderungen, die ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung
erfüllen muss, sowie das Verfahren zur Anerkennung durch die
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit. Weitere Regelungen betreffen technische
und organisatorische Maßnahmen sowie die verwendete Software.
Dabei gilt der Grundsatz, dass die Einbindung entsprechender
Dienste sowohl für Endnutzer als auch für Anbieter von
digitalen Diensten freiwillig ist. Inkrafttreten
Der Verordnung kann nun verkündet werden. Sie tritt am ersten
Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.
Begleitende Entschließung In einer begleitenden
Entschließung begrüßt der Bundesrat das mit der Verordnung
verfolgte Anliegen sowie die vorgesehene Evaluation. Er
fordert die Bundesregierung dazu auf, diese sorgfältig und
kritisch durchzuführen. Außerdem soll möglichst parallel zur
geplanten Auswertung vorsorglich mit der Erarbeitung
alternativer Ansätze begonnen werden.
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Bundeskanzler Scholz sprach mit
dem designierten US-Präsidenten Trump
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Berlin, Donnerstag, 19. Dezember 2024 -
Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute abermals mit dem
gewählten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika,
Donald Trump, telefoniert. Im Zentrum des Gesprächs standen
die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa.
Sie waren sich einig, dass der russische Krieg gegen
die Ukraine schon viel zu lange andauere und es darauf
ankomme, so bald wie möglich auf den Weg zu einem fairen,
gerechten und nachhaltigen Frieden zu gelangen. Der
Bundeskanzler bekräftigte erneut, die Unterstützung der
Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den russischen
Angriffskrieg so lange wie nötig fortzusetzen.
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Jung kauft Alt: Förderung nun auch
für den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude
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Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2025 angepasst
Berlin, 19. Dezember 2024 - Seit September gibt es das
Förderprogramm „Jung kauft Alt", das Familien mit
minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen
beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen
Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels
zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum 1. Januar 2025 wird die
Förderrichtlinie angepasst. Künftig wird auch der Erwerb von
sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden möglich
sein. In Deutschland sind rund 10% des Gebäudebestandes
denkmalgeschützt.
Klara Geywitz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Unser Förderprogramm
zum Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ist gut
gestartet. Zum 1. Januar erhöhen wir den Kreis förderfähiger
Gebäude noch einmal deutlich. Bisher konnte der Erwerb
denkmalgeschützte Häuser nicht durch unser Programm Jung
kauft Alt gefördert werden, da viele dieser Gebäude
energetisch nicht so saniert werden können, wie es die
Vorgaben für nicht denkmalgeschützte Wohngebäude vorsehen.
Das ändern wir jetzt. Durch die Ausweitung von Jung
kauft Alt können sich nun mehr Menschen den Traum vom
Einfamilienhaus erfüllen. Damit helfen wir vielen Familien,
die ein denkmalgeschütztes Haus erhalten möchten und das mit
Hilfe unseres Jung kauft Alt-Programmes bislang aber nicht
tun konnten. Das ermöglicht es Familien zum Beispiel in die
alte Heimat zu ziehen, dort ein Haus zu kaufen, zu sanieren
und hierfür auch andere Sanierungsförderungen in Anspruch zu
nehmen. Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten
Regionen kann dies dafür sorgen, dass historische Bausubstanz
in den Dorfkernen nicht leer steht."
Zum Programm:
Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das
energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE" saniert
werden. Dabei darf der Jahres-Primärenergiebedarf max. 160%
des Wertes betragen, der für ein vergleichbares
Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.
Für alle anderen Bestandsgebäude gilt weiterhin: Die Gebäude
müssen den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß
Energieausweis) zugehörig sein.
Innerhalb von 54
Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens
Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden. Die Förderung
erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung
als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den
Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht
gefördert werden Kaufnebenkosten. Förderberechtigt sind
Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu
versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem
Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).
Die
Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderzahl und
betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern
max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000
Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie
Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich. Das zu
erwerbende Wohneigentum muss selbst zu Wohnzwecken genutzt
werden. Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum
besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen
haben. Eine Kombination mit anderen
(Landes-)Förderprogrammen oder die Kombination mit
BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) ist grundsätzlich möglich.
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Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag
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Berlin, 16. Dezember 2024 - Am
Montagmittag stellte der Bundeskanzler im Deutschen Bundestag
die Vertrauensfrage. Der Bundestag entscheidet sodann über
die bereits am 11. Dezember beantragte Vertrauensfrage. Mit
diesem Schritt macht der Bundeskanzler von seinem
verfassungsmäßigen Recht aus Artikel 68 des Grundgesetzes
Gebrauch und ermöglicht so dem Deutschen Bundestag eine
Entscheidung über den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen.
Wie geplant: kein Vertrauen mehr in Scholz Der Deutsche
Bundestag hat Bundeskanzler Scholz das Vertrauen entzogen.
Bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage votierten 207
Abgeordnete für den SPD-Politiker, 394 gegen ihn und 116
enthielten sich der Stimme, gab Bundestagspräsidentin Bärbel
Bas bekannt.
Der Kanzler verfehlte damit wie
beabsichtigt die notwendige Mehrheit von mindestens 367
Stimmen deutlich. Somit kann der Bundestags am 23. Februar
neu gewählt werden - die endgültige Entscheidung zur
Auflösung des Bundestags liegt beim Bundespräsidenten.
Weg frei für Neuwahlen Um Neuwahlen
herbeizuführen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die
Vertrauensfrage gestellt – und die Abgeordneten haben diese
Frage mehrheitlich verneint. Somit kann er nun dem
Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
„Die Bundestagswahl vorzuziehen, das ist auch mein
Ziel”, sagte der Kanzler während seiner Erklärung vor dem
Bundestag. Nach dieser Erklärung und einer angeschlossenen
Aussprache stimmten die Abgeordneten ab.
Insgesamt
wurden 717 Stimmen abgegeben: 207 der anwesenden Abgeordneten
sprachen dem Kanzler das Vertrauen aus, 394 stimmten dagegen
und 116 enthielten sich. Somit ist der Weg frei für
vorgezogene Bundestagswahlen.
Neuwahlen – wie
geht es jetzt weiter? Kanzler Scholz wird nun
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufsuchen und ihm
vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und so Neuwahlen
herbeizuführen. Der Bundespräsident hat dann 21 Tage Zeit,
den Bundestag aufzulösen. Kommt er dem Vorschlag nach, müssen
Neuwahlen binnen 60 Tagen nach der Bundestagsauflösung
erfolgen; als Wahltermin ist der 23. Februar 2025 geplant.
Bis zur Konstituierung eines neuen Bundestags
bleiben der Bundeskanzler und die Bundesregierung im Amt und
sind voll handlungsfähig. Auch nach der konstituierenden
Sitzung des Bundestags arbeitet die Bundesregierung auf
Ersuchen des Bundespräsidenten grundsätzlich geschäftsführend
weiter, bis eine neue Regierung gebildet wird.
Frage gestellt: |
Bundeskanzler (Partei) |
Ja |
Nein |
Enth. |
abw./ ungültig |
Ja-Stimmen |
Vertrauen |
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22. Sep. 1972 |
Willy Brandt (SPD) |
233 |
248 |
1 |
14 |
47,00% |
nein |
Bundestag aufgelöst |
05. Feb. 1982 |
Helmut Schmidt
(SPD) |
269 |
225 |
0 |
3 |
54,10% |
ja |
|
17. Dez. 1982 |
Helmut Kohl (CDU) |
8 |
218 |
248 |
23 |
1,60% |
nein |
Bundestag aufgelöst |
16. Nov. 2001 |
Gerhard Schröder
(SPD) |
336 |
326 |
0 |
4 |
50,50% |
ja |
|
01. Jul. 2005 |
Gerhard Schröder
(SPD) |
151 |
296 |
148 |
5 |
25,20% |
nein |
Bundestag aufgelöst |
16. Dez. 2024 |
Olaf Scholz (SPD) |
207 |
394 |
116 |
|
|
nein |
Bundestag wird aufgelöst |
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Bundeskanzler Olaf Scholz stellte
heute schriftlich die Vertraurensfrage
|
Berlin, 11. Dezember 2024 -
Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute (Mittwoch)
Vormittag in seinem Büro im Bundeskanzleramt den
schriftlichen Antrag zur Vertrauensfrage gemäß
Artikel 68 Grundgesetz unterzeichnet.
Das
Schreiben lautet: „Sehr geehrte Frau
Bundestagspräsidentin,
gemäß Artikel 68 des
Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das
Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der
Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu
eine Erklärung abzugeben.“
Das Schreiben ist
im Anschluss von einem Beschäftigten des
Bundeskanzleramtes dem Büro der Bundestagspräsidentin
überbracht worden. Der Deutsche Bundestag wird den
Antrag zeitnah auf seiner Homepage veröffentlichen.
Die Debatte über die Vertrauensfrage im Deutschen
Bundestag ist für kommenden Montag, den 16. Dezember,
ab 13 Uhr vorgesehen.
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Beschluss des Bundeskabinetts zur
Verlängerung der Mietpreisbremse
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Zum heutigen
Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der
Mietpreisbremse erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Berlin,
11. Dezember 2024 - "Der Beschluss des Bundeskabinetts zur
Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein notwendiger Schritt
zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Sie muss
schnellstmöglich verlängert werden, denn in vielen Städten
läuft sie bereits Mitte 2025 aus. Nur durch die Verlängerung
schützen wir mehr als neun Millionen Haushalte in über 400
Gemeinden im ganzen Land. Nun ist der Deutsche Bundestag am
Zug, im Sinne der Mieterinnen und Mieter noch vor der
Bundestagswahl einen Beschluss herbeizuführen."
Nachrichtlich: Der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse
soll auch auf Wohnungen ausgedehnt werden, die nach dem 1.
Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und
vermietet werden. Bisher waren diese Wohnungen von der
Mietpreisbremse ausgenommen. Nach Angaben des BBSR gilt die
Mietpreisbremse in 410 Gemeinden mit rund 25 Millionen
Einwohnerinnen und Einwohner und knapp 9,5 Millionen
Mietwohnungen (Stand: Juli 2024). Das sind etwa 30% der
Bevölkerung und 40% aller Mietwohnungen in Deutschland.
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„Die Stahlindustrie in Deutschland ist von
geostrategischer Bedeutung“ |
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen
Hebestreit, erklärt nach dem Gespräch von Branchenvertretern,
Betriebsräten und Gewerkschaften mit Bundeskanzler Scholz:
Berlin/Duisburg, Montag, 9. Dezember 2024 - Der
Bundeskanzler hat in einem Gespräch mit Unternehmen,
Betriebsräten und Gewerkschaften die Bereitschaft der
Bundesregierung unterstrichen, sich für wettbewerbsfähige
Energiekosten, für fairere internationale Rahmenbedingungen
einzusetzen und die deutsche Stahlindustrie weiterhin
intensiv bei der Modernisierung der Produktion zu
unterstützen. Wichtiges Ziel ist, die vielen
Industriearbeitsplätze in dieser Branche zu sichern.
Bundeskanzler Olaf Scholz: „Die deutsche Stahlindustrie ist
unverzichtbar für unser Land. Sie ist einer der größten
Arbeitgeber, mit guten Arbeitsplätzen. Der hier produzierte
Stahl ist von höchster geostrategischer Bedeutung für die
Industrieproduktion in Deutschland und damit für unser
wirtschaftliches Wachstum.
Die Bundesregierung wird
ihren Kurs beibehalten und auch in Zukunft Investitionen für
den Umstieg auf die klimafreundliche Stahlproduktion mit
substantiellen Fördermitteln unterstützen.
Die
Stromkosten der Stahlindustrie spielen bereits heute eine
zentrale Rolle für die Unternehmen und werden es in Zukunft
noch mehr tun. Deshalb will der Bundeskanzler gesetzlich die
Kosten für den Stromtransport in Übertragungsnetzen auf 3
Cent deckeln.
Um die Stromkosten kurzfristig
konkurrenzfähig zu machen, will die Bundesregierung einen
Teil der Kosten für die Übertragungsnetze finanzieren und
Sorge tragen, dass die Übertragungsnetzentgelte 2025 nicht
steigen.
Der Bundeskanzler wird sich auf Pragmatismus
beim Umstieg von natürlichem Gas auf Wasserstoff und bei der
Art des Wasserstoffs einsetzen, damit ein wirtschaftlicher
Betrieb stets möglich sein kann.
Gleichzeitig setzt
sich die Bundesregierung gegenüber der zuständigen
EU-Kommission dafür ein, dass wichtige Entlastungsinstrumente
für die Stahlindustrie bestehen bleiben oder verbessert
werden. Dazu gehört vor allem die Strompreiskompensation, die
für einen Großteil der Stahlindustrie die Stromkosten
deutlich reduziert. Dieses Instrument wurde kürzlich
verlängert. Es muss auch nach der im Jahr 2025 anstehenden
Evaluierung der EU-Kommission für die Stahlindustrie
weiterhin großzügig ausgestaltet werden und auf mehr
Unternehmen ausgeweitet werden.
Ein zentraler Punkt
ist außerdem die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen
auf den Weltmärkten, der zum Beispiel höhere
Klimaschutzanstrengungen in der EU ausgleicht und
Abwanderungen in Länder mit geringeren Schutzstandards
verhindert.
Der Bundeskanzler ruft die Brüsseler
Kommission zudem dazu auf, entschlossen zu handeln, wenn es
um Wettbewerbsverzerrungen durch Dumping und marktverzerrende
Subventionen geht. Die Kommission müsse ihre Instrumente
konsequent nutzen und weitere handelspolitische
Schutzmaßnahmen für den Stahlbereich prüfen.
Der
Bundeskanzler setzt sich für einen zeitnahen europäischen
Stahlgipfel ein.
Betriebsräte und
Unternehmensvertreter haben den Bundeskanzler gebeten, die
Nutzung des Kurzarbeitergeldes länger möglich zu machen (24
Monate). Der Bundeskanzler wird den Bundesminister für Arbeit
und Soziales bitten, dies entsprechend in die Wege zu leiten.
Zum Stahlgipfel hatten sich am Montagvormittag die
Vorstandsvorsitzenden wichtiger deutscher Stahlunternehmen
(ThyssenKrupp Steel, Salzgitter, Stahl Holding Saar, Arcelor
Mittal, Georgsmarienhütte, Swiss Steel Deutschland), die
Betriebsratsvorsitzenden der Unternehmen sowie Vertreter der
IG Metall im Bundeskanzleramt getroffen. Die herausfordernde
konjunkturelle Lage der Stahlindustrie, Energie-Fragen, die
Transformation der Stahlbranche sowie außenwirtschaftliche
Herausforderungen wurden dabei diskutiert.
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Verbraucherinfos |
Berlin, 5. Dezember
2025
Verbraucherschutz betrifft uns alle jeden Tag: Es geht um
bezahlbare Energie, digitale Sicherheit, finanzielle
Souveränität, sichere Lebensmittel, nachhaltige
Mobilitätsangebote und vieles mehr. Lesen Sie hier, welche
Maßnahmen in den letzten Jahren umgesetzt wurden und welche
laufenden Vorhaben es gibt. Der Verbraucherpolitische Bericht
wird auf Wunsch des Deutschen Bundestages alle vier Jahr
erstellt. Außerdem im Kabinett beschlossen
Transportkosten für Strom reduzieren
Bessere Unterstützung für Gewaltopfer
Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Ausbau schreitet voran
Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr
Gerichte müssen Geschäftsverteilungspläne im Internet
veröffentlichen
Engagementstrategie: Ehrenamt sichbarer machen
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ausbauen
Gesetzliche Neuregelungen
Was ändert sich für Sie? Verbraucherinnen und Verbraucher
müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden.
USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und andere Geräte
zur Pflicht. Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung durch
Abtreibungsgegner geschützt. WEITERE
REGIERUNGSTHEMEN
Ministerin Lemke würdigt 60 Jahre Stiftung Warentest:
Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher
Förderung für Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten
gestartet
ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“: Künftigen
Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen
Barrierefrei unterwegs: Digitale Angebote helfen blinden
Menschen im Straßenverkehr
Gute Nachrichten für den Wohnungsbau
Bau-Förderprogramme laufen weiter Die Förderprogramme
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“,
„Klimafreundlicher Neubau“, „Jung kauft Alt“ und
„Wohneigentum für Familien“ laufen trotz vorläufiger
Haushaltsführung im kommenden Jahr weiter.
Bei Spielzeug aus dem Internet auf Sicherheit achten Von der
No-Name-Plastikfigur bis hin zur fairen Holzeisenbahn:
Spielzeug wird immer häufiger online bestellt. Doch der
Onlinekauf hat Tücken. Hier gibt es Tipps, wie Sie den
Weihnachtseinkauf rechtlich und produkttechnisch sicher, aber
auch nachhaltig erledigen können.
Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten
Ideen für energiesparende Geschenke
Refurbished iPhone: Was Sie vor dem Kauf wissen sollten
Eine gute Wahl: Ein Weihnachtsbaum aus der Region
Sparsame und sichere Weihnachtsbeleuchtung
Keine Tiere unterm Weihnachtsbaum
Gutscheine in Europa: geschenkt, genutzt oder geplatzt?
Tipps für ein nachhaltiges Weihnachtsfest Service
und Fakten
Gut angelaufen: Projekt „Verbraucherschutz für junge Menschen
auf dem Land“
WLAN-Betreiber: Ihre Rechte und Pflichten bei Rechtsverstößen
Reiseveranstalter We-Flytour insolvent: Was Reisende jetzt
tun sollten
Warnung: Falsche Verbraucherschützer kontaktieren
Betrugsopfer
Nach außergerichtlichem Vergleich: Kunden erhalten teils hohe
Beträge vom Energieanbieter zurück
Stromkosten sparen: So wechseln Sie den Anbieter
Nahrungsergänzungsmittel: Unabhängige fachliche Beratung
nutzen
Phishing-Versuch im Namen von Amazon
Gefälschte QR-Codes: Betrug am Parkscheinautomat
Wie isst Deutschland?
Menschen essen gesünder und umweltbewusster Sie essen mehr
Gemüse und weniger rotes Fleisch. Die Deutsche Gesellschaft
für Ernährung legt mit ihrem 15. Ernährungsbericht die Trends
von 2012 nach 2022 umfassend dar.
Bundesinformationszentrum Landwirtschaft
Warum ist die Butter so teuer? Weniger Milchlieferungen
seitens der Landwirte und ein geringerer Fettgehalt in der
Rohmilch – das sind unter anderem Gründe, die zum
Preisanstieg bei Butter geführt haben. Aber es gibt auch eine
gute Nachricht: Das Geld kommt auch bei den Bauern an.
Broschüre vom Finanzministerium
Wie Alterseinkünfte besteuert werden Steuererklärung,
Steuervergünstigungen und Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen:
Diese Broschüre gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen rund
um die Besteuerung von Alterseinkünften.
Wie Väter Beruf und Familie vereinbaren – Leitfaden für
väterfreundliche Personalpolitik
Buch für Kinder von 3 bis 8 Jahre: Super-Handwerker gesucht
Online-Vorträge
Angebote der Verbraucherzentrale
Heizungstausch, Glasfaseranschlüsse, Heizkosten sparen und
vieles mehr
Angebote der
Initiative „Digital-Kompass“
Schutz vor Abzocke, Elektronische Patientenakte
5. Mai 2025: EU-Projekttag an Schulen
Europa kommt in die Schule Jedes Jahr gehen deutschlandweit
Politikerinnen und Politiker in Schulen und diskutieren mit
jungen Menschen über Europa. 2025 ist das rund um den 5. Mai
– vor Ort oder digital. Das Verfahren ist unkompliziert.
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Zum Tag des Ehrenamtes am 5.
Dezember 2024 - Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
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Warum ist ehrenamtliches
Engagement so wichtig? Berlin, Dezember 2024 -
Gleich ob bei der freiwilligen Feuerwehr, als Übungsleiterin
im Sportverein oder bei der Lebensmittelausgabe der Tafeln:
Etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich Tag
für Tag freiwillig für das Gemeinwohl – ohne Bezahlung in
ihrer Freizeit. Sie übernehmen wichtige Aufgaben, die der
Staat alleine nicht leisten kann. Ehrenamt hat daher eine
besondere Bedeutung für das Miteinander in Deutschland.
Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist das Ehrenamt
das Entscheidende für den Zusammenhalt in unserer
Gesellschaft. „Man kann das Ehrenamt nicht hoch genug
schätzen. Es ist ja nicht irgendetwas, sondern das ist etwas,
was Menschen neben ihrer alltäglichen Arbeit und ihrer
Familie organisieren.“
Das Bundesinnenministerium
unterstützt ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement
intensiv und vielfältig. Anlässlich des Internationalen Tags
des Ehrenamts am 5. Dezember hat das Ministerium die Kampagne
„Ehre, wem Ehre gebührt“ gestartet.
Für
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hilft freiwilliges
Engagement nicht nur der Allgemeinheit, sondern es „stärkt
auch den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere
Demokratie“. Das sei gerade mit Blick auf die Folgen der
Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges besonders wichtig.
Mit welchen Programmen fördert der Bund das Ehrenamt?
Die Bundesregierung fördert bürgerschaftliches Engagement mit
einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Einige Beispiele:
Das Programm „Demokratie leben“ des
Bundesfamilienministeriums. Hierbei werden Projekte
unterstützt, die sich für ein vielfältiges und demokratisches
Miteinander einsetzen. Sie werden zu einem großen Teil von
Freiwilligen getragen. Aktuell fördert das Programm etwa 600
Projekte – dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund
165,5 Millionen Euro.
Die Inhalte reichen von
Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen, dem
Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bis zu
Extremismusprävention. Zudem wurden seit 2020 auf Bundesebene
14 Kompetenzzentren eingerichtet. Sie sollen das Engagement
der Freiwilligen vor Ort weiter verbessern und bündeln.
Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des
Bundesinnenministeriums. Ziel dieses Programms ist es,
Projekte für demokratische Teilhabe speziell in ländlichen
und strukturschwachen Regionen zu fördern. Dafür stellt das
Bundesinnenministerium jährlich zwölf Millionen Euro zur
Verfügung. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen regional
verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren.
Mit Auszeichnungen wie dem Deutschen Engagementpreis ehrt die
Bundesregierung herausragenden freiwilligen Einsatz. Am 1.
Dezember würdigte Bundesfamilienministerin Paus die
diesjährigen sieben Gewinner. Insgesamt wurden in diesem Jahr
460 Personen und Initiativen nominiert. Rund 530
Mehrgenerationenhäuser fördert der Bund finanziell. Sie
stehen für Dialog, Bürgerbeteiligung und die Stärkung des
Zusammenhalts vor Ort. Darüber hinaus entwickelt der Bund
eine neue Engagementstrategie, um freiwilligen Einsatz weiter
zu stärken. Zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltiger
als bislang zu fördern, ist das Ziel des geplanten
Demokratiefördergesetzes.
Wo erhalten Engagierte
konkrete Unterstützung? Zentrale Anlaufstelle des Bundes
für Vereine und Initiativen ist die Deutsche Stiftung für
Engagement und Ehrenamt. Sie stellt Serviceangebote wie
Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und
bürgerschaftlich Engagierte bereit, z.B. zu Fragen wie „Wo
lassen sich Fördermittel beantragen?“ oder „Wer kann bei
rechtlichen Fragen helfen?“ Außerdem begleitet die Stiftung
Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer
Organisationsstrukturen und Professionalisierung.
Ziel
ist zudem, die digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und
die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement
zu stärken – auch um Krisen künftig besser begegnen zu
können.
Wo kann ich das passende Ehrenamt finden?
Ehrenamt ist vielfältig, weil man in nahezu allen
Lebensbereichen Gutes tun kann. Neben zahlreichen regionalen
und lokalen Angeboten gibt es auch bundesweite Plattformen
zur Vermittlung. Einen guten Überblick, wo man selbst
ehrenamtlich tätig werden kann, bietet beispielsweise die
Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums.
Eine
weitere Möglichkeit sich zu engagieren bieten auch die
verschiedenen Freiwilligendienste wie der
Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale und das
Freiwillige Ökologische Jahr. Sie sind Angebote für
Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb von Beruf und
Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten.
Was
steckt hinter der Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
Ehrenamt verdient großen Respekt. Die Video-Kampagne „Ehre,
wem Ehre gebührt“ des Bundesinnenministeriums zum
Internationalen Tag des Ehrenamts besteht aus sechs kurzen
Filmen zu den Schwerpunkten „Ehrenamtliche Hilfe für Menschen
aus der Ukraine“ und „Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe“. Die Videos sollen insbesondere die enorme
Hilfsbereitschaft der Ehrenamtlichen herausstellen.
Zusätzlich gibt es ein Video, das Expertinnen zu Wort kommen
lässt. Sie erläutern aus politischer, wissenschaftlicher und
praktischer Sicht, was die Bedeutung des Ehrenamts ausmacht.
Die Expertinnen sind Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die
Sozialwissenschaftlerin Prof. Doris Rosenkranz und die
Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und
Ehrenamt, Katarina Peranic.renamtliches Engagement so
wichtig?
Gleich ob bei der freiwilligen Feuerwehr,
als Übungsleiterin im Sportverein oder bei der
Lebensmittelausgabe der Tafeln: Etwa 29 Millionen Menschen in
Deutschland engagieren sich Tag für Tag freiwillig für das
Gemeinwohl – ohne Bezahlung in ihrer Freizeit. Sie übernehmen
wichtige Aufgaben, die der Staat alleine nicht leisten kann.
Ehrenamt hat daher eine besondere Bedeutung für das
Miteinander in Deutschland.
Für Bundesinnenministerin
Nancy Faeser ist das Ehrenamt das Entscheidende für den
Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. „Man kann das Ehrenamt
nicht hoch genug schätzen. Es ist ja nicht irgendetwas,
sondern das ist etwas, was Menschen neben ihrer alltäglichen
Arbeit und ihrer Familie organisieren.“
Das
Bundesinnenministerium unterstützt ehrenamtliches und
bürgerschaftliches Engagement intensiv und vielfältig.
Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamts am 5.
Dezember hat das Ministerium die Kampagne „Ehre, wem Ehre
gebührt“ gestartet.
Für Bundesfamilienministerin Lisa
Paus hilft freiwilliges Engagement nicht nur der
Allgemeinheit, sondern es „stärkt auch den Zusammenhalt
unserer Gesellschaft und unsere Demokratie“. Das sei gerade
mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie und des
Ukraine-Krieges besonders wichtig.
Mit welchen
Programmen fördert der Bund das Ehrenamt? Die
Bundesregierung fördert bürgerschaftliches Engagement mit
einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. Einige Beispiele:
Das Programm „Demokratie leben“ des
Bundesfamilienministeriums. Hierbei werden Projekte
unterstützt, die sich für ein vielfältiges und demokratisches
Miteinander einsetzen. Sie werden zu einem großen Teil von
Freiwilligen getragen. Aktuell fördert das Programm etwa 600
Projekte – dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund
165,5 Millionen Euro. Die Inhalte reichen von
Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen, dem
Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bis zu
Extremismusprävention. Zudem wurden seit 2020 auf Bundesebene
14 Kompetenzzentren eingerichtet. Sie sollen das Engagement
der Freiwilligen vor Ort weiter verbessern und bündeln.
Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
des Bundesinnenministeriums. Ziel dieses Programms
ist es, Projekte für demokratische Teilhabe speziell in
ländlichen und strukturschwachen Regionen zu fördern. Dafür
stellt das Bundesinnenministerium jährlich zwölf Millionen
Euro zur Verfügung. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen regional
verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren. Mit
Auszeichnungen wie de m Deutschen Engagementpreis ehrt die
Bundesregierung herausragenden freiwilligen Einsatz. Am 1.
Dezember würdigte Bundesfamilienministerin Paus die
diesjährigen sieben Gewinner. Insgesamt wurden in diesem Jahr
460 Personen und Initiativen nominiert. Rund 530
Mehrgenerationenhäuser fördert der Bund finanziell. Sie
stehen für Dialog, Bürgerbeteiligung und die Stärkung des
Zusammenhalts vor Ort. Darüber hinaus entwickelt der Bund
eine neue Engagementstrategie, um freiwilligen Einsatz weiter
zu stärken. Zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltiger
als bislang zu fördern, ist das Ziel des geplanten
Demokratiefördergesetzes.
Wo erhalten Engagierte
konkrete Unterstützung? Zentrale Anlaufstelle des Bundes
für Vereine und Initiativen ist die Deutsche Stiftung für
Engagement und Ehrenamt. Sie stellt Serviceangebote wie
Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und
bürgerschaftlich Engagierte bereit, z.B. zu Fragen wie „Wo
lassen sich Fördermittel beantragen?“ oder „Wer kann bei
rechtlichen Fragen helfen?“ Außerdem begleitet die Stiftung
Vereine und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer
Organisationsstrukturen und Professionalisierung.
Ziel
ist zudem, die digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und
die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement
zu stärken – auch um Krisen künftig besser begegnen zu
können.
Wo kann ich das passende Ehrenamt finden?
Ehrenamt ist vielfältig, weil man in nahezu allen
Lebensbereichen Gutes tun kann. Neben zahlreichen regionalen
und lokalen Angeboten gibt es auch bundesweite Plattformen
zur Vermittlung. Einen guten Überblick, wo man selbst
ehrenamtlich tätig werden kann, bietet beispielsweise die
Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums.
Eine
weitere Möglichkeit sich zu engagieren bieten auch die
verschiedenen Freiwilligendienste wie der
Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale und das
Freiwillige Ökologische Jahr. Sie sind Angebote für
Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb von Beruf und
Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten.
Was
steckt hinter der Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“?
Ehrenamt verdient großen Respekt. Die Video-Kampagne „Ehre,
wem Ehre gebührt“ des Bundesinnenministeriums zum
Internationalen Tag des Ehrenamts besteht aus sechs kurzen
Filmen zu den Schwerpunkten „Ehrenamtliche Hilfe für Menschen
aus der Ukraine“ und „Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe“. Die Videos sollen insbesondere die enorme
Hilfsbereitschaft der Ehrenamtlichen herausstellen.
Zusätzlich gibt es ein Video, das Expertinnen zu Wort kommen
lässt. Sie erläutern aus politischer, wissenschaftlicher und
praktischer Sicht, was die Bedeutung des Ehrenamts ausmacht.
Die Expertinnen sind Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die
Sozialwissenschaftlerin Prof. Doris Rosenkranz und die
Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und
Ehrenamt, Katarina Peranic.
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