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Das ändert sich im neuen Jahr |
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Übersicht über die wesentlichen Änderungen
und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des
Jahres 2026 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales wirksam werden
1.
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld
a) Insolvenzgeld: Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld
beläuft sich auf 0,15 Prozent. Diese Regelung tritt zum 1.
Januar 2026 gemäß § 360 SGB III in Kraft.
b)
Beitragssatz zur Arbeitsförderung: Ab dem 1. Januar 2026
beträgt der Beitragssatz zur Arbeitsförderung weiterhin 2,6
Prozent.
c) Verlängerung der Bezugsdauer beim
Kurzarbeitergeld Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes
wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Regelung tritt zum
1. Januar 2026 in Kraft und ist längstens bis zum 31.
Dezember 2026 befristet.
e) Anerkennungs- und
Qualifizierungsberatung Die Bundesagentur für Arbeit wird
die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung übernehmen. Sie
wird künftig Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen
im Anerkennungsverfahren unterstützen. Diese Beratung wurde
im ESF Plus-Förderprogramm „IQ - Integration durch
Qualifizierung“ entwickelt. Ab dem 1.1.2029 wird die
Bundesagentur für Arbeit die Aufgabe übernehmen.
In
Vorbereitung auf die Aufgabenübertragung beginnt am 1.1.2026
ein dreijähriger Übergangszeitraum. Währenddessen wird die
Bundesagentur für Arbeit das notwendige Fach- und
Erfahrungswissen zur Anerkennungs- und
Qualifizierungsberatung aufbauen. Dafür arbeiten die im
Programm IQ geförderten Beratungsprojekte enger und
zielgerichteter mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen.
f) Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
Die Winterbeschäftigungs-Verordnung wird so angepasst, dass
der Umlagesatz im Bauhauptgewerbe befristet für ein Jahr, vom
1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026, auf ein Prozent
abgesenkt wird. Die Umlage wird in dieser Zeit in Höhe von
0,6 Prozent durch die Arbeitgeber und in Höhe von 0,4 Prozent
durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgebracht.
Mit der Reduzierung des Umlagesatzes wird der Bitte der
Sozialpartner des Bauhauptgewerbes nachgekommen und die
Branche befristet finanziell entlastet. Die Absenkung der
Umlage entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer um gut 200 Mio. Euro im Jahr 2026. Sie wird aus
der Rücklage der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert.
2. Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Tarifautonomie,
Mindestlohn a) Fachkräftesicherung - Beratungsangebot
„Faire Integration“
Ab dem 1. Januar 2026 startet das
Beratungs- und Informationsangebot „Faire Integration“ auf
neuer gesetzlicher Grundlage. Bislang war das
Beratungsangebot Teil des ESFPlus-Förderprogramms IQ. Das
Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige im In-
und Ausland und umfasst eine unentgeltliche sowie
niedrigschwellige Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen
Fragen. Es dient dem Schutz von Drittstaatsangehörigen vor
Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis sowie dem
Schutz von einheimischen Beschäftigten vor
Unterbietungswettbewerb aufgrund von unfairen
Arbeitsbedingungen. Die Kontaktdaten der Beratungsstellen
sind auf der Webseite
www.faire-integration.de/beratungsstellen veröffentlicht.
Korrespondierend dazu tritt am 1. Januar 2026 die
Informationspflicht für Arbeitgeber bei Anwerbung aus dem
Ausland in Kraft. Danach müssen Arbeitgeber mit Sitz in
Deutschland, die einen Arbeitsvertrag mit einem
Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt im Ausland schließen, über die Möglichkeit einer
Information oder Beratung informieren.
b)
Gesetzlicher Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn
beträgt ab dem 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro je
tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die mit der Fünften
Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025
beschlossene Anhebung beruht auf dem entsprechenden Vorschlag
der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. (BMAS-Info-Seite
zur MiLoV5)
c) Anschlussverbot bei sachgrundlos
befristeten Arbeitsverträgen Das Anschlussverbot bei
sachgrundlosen Befristungen wird für Personen, die die
Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Ziel dabei ist,
diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum
bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.
Es gibt auch
bisher schon mehrere Möglichkeiten für eine
(Wieder-)Einstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Denn eine sachgrundlos befristete Beschäftigung bei einem
anderen Arbeitgeber, eine mit Sachgrund befristete
Beschäftigung oder eine unbefristete Beschäftigung sind ohne
weiteres möglich.
Allein die Wiedereinstellung bei
einem früheren Arbeitgeber mittels sachgrundloser Befristung
war bislang nicht möglich. Grund dafür war das
Anschlussverbot. Die Aufhebung des Anschlussverbots für
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, soll eine
freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
einfacher machen.
3. Sozialversicherung,
Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch a) Beitragssatz in
der gesetzlichen Rentenversicherung Der Beitragssatz in
der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar
2026 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen
Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen
Rentenversicherung.
b) Anhebung der Altersgrenzen
Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen
Rentenversicherung wird seit 2012 schrittweise angehoben
(sogenannte Rente mit 67). Versicherte, die 1960 geboren sind
und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten,
erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten.
Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze
zukünftig bei 67 Jahren.
c)
Sozialversicherungsrechengrößen Mit der
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurden im
Herbst 2025 die maßgeblichen Rechengrößen der
Sozialversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
aktualisiert. Die Fortschreibung der Rechengrößen knüpft an
die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2024
an und dient der Sicherung der Beitragsbasis in der
Sozialversicherung, aber auch der Sicherung des
Leistungsniveaus.
Überblick über die neuen
Rechengrößen:
d) Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2026 beträgt
112,16 Euro monatlich.
e) Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im
Jahr 2026 4,9 Prozent (2025: 5,0 Prozent).
f)
Alterssicherung der Landwirte Der Beitrag in der
Alterssicherung der Landwirte beträgt im Jahr 2026 monatlich
325 Euro. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung
der Landwirte beträgt seit dem 1. Juli 2025 18,83 Euro.
g) Geringfügige Beschäftigung Die Entgeltgrenze für
eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
(Geringfügigkeitsgrenze) steigt mit dem gesetzlichen
Mindestlohn. Die Geringfügigkeitsgrenze wird zum 1. Januar
2026 von 556 Euro auf 603 Euro im Monat angehoben.
Außerdem werden die zeitlichen Grenzen einer kurzfristigen
Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb von drei
Monaten oder 70 Tagen auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage
innerhalb eines Kalenderjahres angehoben.
h)
Übergangsbereich und Faktor F Im Übergangsbereich
(Arbeitsentgelte im Bereich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro
monatlich) sind die Beschäftigten beitragspflichtig in allen
Zweigen der Sozialversicherung. Bei der Bemessung der
Arbeitnehmerbeiträge wird ein reduziertes beitragspflichtiges
Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, so dass die Beschäftigten
durch reduzierte Beiträge entlastet werden. Ab dem 1. Januar
2026 beträgt für Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem
Entgelt von 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro im Monat der Faktor
F 0,6619.
i) Sachbezugswerte 2026 Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den
Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im
Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende
Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts
sicherzustellen. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft
werden daher jährlich an die Entwicklung der
Verbraucherpreise angepasst.
Die Verbraucherpreise
sind im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2024 bis Juni 2025 um
3,5 Prozentpunkte gestiegen. Auf dieser Grundlage wurde der
Wert für Verpflegung von 333 Euro auf 345 Euro (Frühstück auf
71 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 137 Euro)
angehoben. Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöht sich um
1,2 Prozent von 282 Euro auf 285 Euro.
j) Ermöglichung
von KI-Entwicklung in der Sozialverwaltung Durch den
Einsatz von KI können Arbeitsprozesse der
Sozialleistungsträger unterstützt und somit kann die
Funktionsfähigkeit der Sozialverwaltung gesteigert werden.
Ab Januar 2026 besteht eine Rechtsgrundlage im Zehnten
Buch Sozialgesetzbuch für die Entwicklung von KI-Modellen und
KI-Systemen, die der Erfüllung gesetzlicher sozialer Aufgaben
dienen, mit anonymisierten Daten oder pseudonymisierten
Sozialdaten. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage
entspricht u.a. der Forderung der Bundesbeauftragten für
Datenschutz und die Informationsfreiheit nach
„Rechtssicherheit für diese wichtige Zukunftstechnologie“.
k) Einführung eines Fallmanagements im SGB VI Ab
Januar 2026 können die Träger der Rentenversicherung
Versicherte mit komplexen Bedarfslagen unterstützen,
aktivierend durch den Rehabilitationsprozess begleiten und
den Prozess ganzheitlich koordinieren. So werden Brüche im
Rehabilitationsprozess durch eine individuell abgestimmte und
rechtskreisübergreifende Begleitung überwunden.
l)
Rentenpaket 2025 Mit dem Gesetz wird die Haltelinie für
das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert,
um zu verhindern, dass die Rentenentwicklung hinter der
Lohnentwicklung zurückbleibt. Dadurch wird ein Absinken des
Rentenniveaus bis 2031 verhindert.
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1060. Sitzung des Bundesrates am
19. Dezember 2025
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Berlin - Beschlüsse des Bundesrates heute:
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Wehrdienstreform nimmt letzte Hürde -
Bundeshaushalt 2026 passiert den Bundesrat -
Gesetz für stabiles Rentenniveau und Mütterrente III kann in
Kraft treten -
Pflegekompetenzgesetz gebilligt -
Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern -
Einstufung sicherer Herkunftsstaaten neu geregelt -
Entlastung
von Pendlern und Gastwirten - Stärkung des Ehrenamtes
-
Schärfere Regeln für E-Scooter in Sicht
Wehrdienstreform nimmt letzte Hürde
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des
Wehrdienstes fand am 19. Dezember 2025 die Zustimmung des
Bundesrates. Wehrerfassung und Musterung
Das Gesetz
führt die Wehrerfassung wieder ein: Alle 18-jährigen
deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten künftig
einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind
verpflichtet, diesen auszufüllen, während Frauen dies
freiwillig tun können. Zusätzlich müssen alle Männer, die ab
Januar 2008 geboren wurden, zur Musterung.
Truppenstärke erhöhen Ziel des Gesetzes sei es, die Zahl
der aktiven Soldatinnen und Soldaten bis zum Jahr 2035 von
derzeit ca. 184.000 auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen, so
die Bundesregierung. Hinzu kommen sollen 200.000
Reservistinnen und Reservisten. Der personelle Aufbau der
Streitkräfte erfolgt zunächst auf freiwilliger Basis. Um
möglichst viele junge Menschen für einen freiwilligen Dienst
zu gewinnen, enthält das Gesetz Anreize wie eine monatliche
Vergütung von rund 2.600 Euro brutto sowie in bestimmten
Fällen einen Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein.
Ab dem Jahr 2027 ist die Bundesregierung verpflichtet,
dem Bundestag die Freiwilligenzahlen vorzulegen. Reichen
diese nicht aus, kann der Bundestag per Beschluss die
sogenannte Bedarfswehrpflicht ausrufen. Erst dann ist eine
zwangsweise Einberufung und somit die Einführung einer
Wehrpflicht möglich.
Wie es weitergeht Das Gesetz
kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach
verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil zum 1.
Januar 2026 in Kraft.
Bundesrat für mehr Elterngeld
und Ausweitung auf Pflegeeltern Auf Initiative von
Rheinland-Pfalz und Hamburg fordert der Bundesrat, das
Elterngeld zu erhöhen und die Rolle von Pflegeeltern zu
stärken.
Anpassung an Preisentwicklung In seiner am
19. Dezember 2025 gefassten Entschließung begrüßt der
Bundesrat die Pläne der Bundesregierung, die Einkommensgrenze
sowie den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar
anzuheben. Er fordert in diesem Zusammenhang die
Bundesregierung auf, die allgemeine Preisentwicklung zu
berücksichtigen und zu prüfen, ob die Elterngeldbeträge
künftig regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden
können.
Eine Anpassung des Mindest- und Höchstsatzes
sei überfällig, da diese seit fast 20 Jahren unverändert
geblieben seien, begründet der Bundesrat sein Anliegen. Damit
das Elterngeld weiterhin eine echte Einkommensersatzleistung
sein könne, müsse es dringend angehoben werden. Seine Höhe
müsse sich stets an der Preisentwicklung orientieren, um auch
in Zukunft junge Familien trotz steigender
Lebenshaltungskosten angemessen zu unterstützen.
Bundeshaushalt 2026 passiert den Bundesrat
Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrates am 19.
Dezember 2025 das vom Bundestag beschlossene Haushaltsgesetz
2026 gebilligt.
Fast 525 Milliarden Der Haushalt
sieht für das kommende Jahr Ausgaben und Einnahmen in Höhe
von 524,54 Milliarden Euro vor. 387,21 Milliarden Einnahmen
sind Steuereinnahmen, 97,96 Milliarden Euro stammen aus
Krediten und rund 39,36 Milliarden Euro aus sonstigen
Quellen. Ein Teil der Nettokreditaufnahme, nämlich 57,57
Milliarden Euro, unterliegt der Bereichsausnahme für
verteidigungsbezogene und bestimmte sicherheitsbezogene
Ausgaben und fällt somit nicht unter die Schuldenbremse.
Sondervermögen
Besondere Bedeutung kommt den
Sondervermögen zu, die im März 2025 durch eine Änderung des
Grundgesetzes eingeführt wurden. Für das Sondervermögen
„Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind 58,07 Milliarden
Euro veranschlagt, während aus dem „Klima- und
Transformationsfonds“ 34,80 Milliarden Euro zur Verfügung
stehen.
Zudem sind Ausgaben in Höhe von 25,51
Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr vorgesehen.
Insgesamt wächst der Verteidigungsetat auf 82,65 Milliarden
Euro, was einem Anstieg von fast 33 Prozent entspricht.
Dieser Betrag umfasst neben den Mitteln aus dem
Sondervermögen auch Investitionen, die durch die neue
Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben geschaffen wurden.
Investitionen
Die Investitionen belaufen sich nach
Angaben der Bundesregierung auf über 128 Milliarden Euro. Die
Mittel sollen vor allem in die Bereiche
Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung, Forschung und
Entwicklung, Wohnraum, Krankenhäuser, Digitalisierung,
Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit fließen.
Haushalt des Bundesrates
Auch das Budget des
Bundesrates für das kommende Jahr findet sich im
Haushaltsgesetz – mit knapp 41 Millionen Euro ist es
allerdings einer der kleinsten Titel.
Inkrafttreten
Nachdem der Bundespräsident das Haushaltsgesetz ausgefertigt
hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist,
kann es mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Gesetz für stabiles Rentenniveau und Mütterrente III
kann in Kraft treten Das Anfang Dezember vom
Bundestag beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des
Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der
Kindererziehungszeiten hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat
passiert. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie
für das Rentenniveau, die Vollendung der sogenannten
Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots.
Gleichbleibendes Rentenniveau Bis zur Rentenanpassung im
Juli 2025 lag die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48
Prozent. Diese Haltelinie wird nun bis zum Jahr 2031
verlängert. Damit sollen ein Absinken des Rentenniveaus und
die Abkopplung der Renten von den Löhnen verhindert werden.
Mütterrente III Mit der Mütterrente werden
Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der
Rente einfließen. Aktuell unterscheidet sich die Anerkennung
von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der
Geburt der Kinder. Künftig sollen mit der Mütterrente III die
Erziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre
ausgeweitet werden. Ziel ist es, alle Mütter vollständig
rentenrechtlich gleichzustellen. Diese Regelungen sollen 2027
in Kraft treten. Sofern das technisch erst zu einem späteren
Zeitpunkt möglich ist, sollen sie rückwirkend ausgezahlt
werden. Wegfall des Anschlussverbots
Der Wegfall
des Anschlussverbots ist eine arbeitsmarktrechtliche
Voraussetzung für die Aktivrente (TOP 4c). Damit möchte die
Bundesregierung Anreize schaffen, dass Ältere über das
Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten. In
Zukunft sollen sie befristet beim selben Arbeitgeber
weiterbeschäftigt werden können, ohne dass dafür ein
Sachgrund notwendig ist. Damit soll ein Beitrag zur
Fachkräftesicherung geleistet werden.
Inkrafttreten
Der Bundespräsident kann das Gesetz nun ausfertigen.
Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt
zum überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Weitere Gesetze aus dem Rentenpaket
Neben der
Rentenstabilisierung und der Mütterrente gab der Bundesrat
auch grünes Licht für das Gesetz zur Aktivrente (TOP 4c) und
das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (TOP 4b), das die
betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll. Vorgesehen
sind hier Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und
Steuerrecht.
Pflegekompetenzgesetz
gebilligt - Länder bestätigen Kompromiss
zu Klinikvergütungen Das Gesetz zur
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat
am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passiert. Die Länder haben
damit den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses
angenommen.
Bundesrat hatte Vermittlungsausschuss
angerufen Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss
am 21. November 2025 wegen eines Artikels des Gesetzes
angerufen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach
sollten durch Aussetzen der sogenannten
Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe
von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die Länder
kritisierten diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und
verwiesen auf negative finanzielle Auswirkungen für die
Krankenhäuser in 2026 und in den folgenden Jahren.
Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt — Folgen für 2027
werden ausgeglichen Der nun auf Vorschlag des
Vermittlungsausschusses beschlossene Kompromiss sieht vor,
die Auswirkungen der Einsparungen auf das kommende Jahr zu
begrenzen. Die Meistbegünstigungsklausel bleibt für das Jahr
2026 ausgesetzt. Um jedoch negative Folgen für die
Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren
auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des
Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent
erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.
Protokollerklärung der Bundesregierung Für die
meisten Krankenhäuser konnte der Kompromiss durch Änderung
dieses Gesetzes umgesetzt werden. Damit er für alle
Krankenhäuser gilt, müssen jedoch auch psychiatrische und
psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat
die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert,
auch die Bundespflegesatzverordnung schnellstmöglich
entsprechend zu ändern. Erweiterung der Befugnisse für
Pflegekräfte Den eigentlichen Schwerpunkt des Gesetzes, der
nicht Teil des Vermittlungsverfahrens war, bildet die Pflege.
Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um diese
auf mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche
zu sichern, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und
Bürokratie abzubauen.
Das Gesetz bringt eine Reihe
weiterer Änderungen mit sich, darunter einen verbesserten
Zugang zu Präventionsdiensten für Menschen, die zu Hause
gepflegt werden. Pflegekräfte erhalten mehr medizinische
Befugnisse, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind
oder von diesen angeordnet werden müssen. Außerdem werden
Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht.
Wie es weitergeht Nachdem der Bundestag den
Änderungen zugestimmt und der Bundesrat das Gesetz gebilligt
hat, tritt es nach Ausfertigung und Verkündung zum
überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern
Darüber hinaus begrüßen die Länder Pläne der Bundesregierung,
auch für Pflegeeltern ein Elterngeld einzuführen. Es sei
unverständlich, warum dies noch nicht der Fall sei.
Elterngeld unterstützt Eltern, die ihre Arbeitszeit
reduzieren, um sich um ihr Kind zu kümmern. Dies träfe
gleichermaßen auf Pflegeeltern zu, die ein Pflegekind
aufnehmen. Daher dürften diese nicht länger benachteiligt
werden. Pflegeeltern leisteten einen unschätzbaren
gesellschaftlichen Beitrag. Dennoch seien immer weniger
Menschen bereit, diese Rolle zu übernehmen - auch aus
wirtschaftlichen Gründen. Bereits im Oktober 2024 hatte der
Bundesrat daher ein Elterngeld für Pflegeeltern gefordert.
Antragsverfahren verschlanken In einer weiteren
Entschließung setzt sich der Bundesrat für eine gemeinsame
Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes durch
Bund und Länder ein. Das Elterngeld sei inzwischen so
komplex, dass es sowohl Eltern als auch Behörden vor große
Herausforderungen stelle. Antragstellung und Bearbeitung
müssten einfacher werden.
Wie es weitergeht Die
Entschließungen werden der Bundesregierung zugestellt.
Gesetzliche Vorgaben, wie und wann diese darauf reagieren
muss, existieren nicht.
Einstufung sicherer Herkunftsstaaten neu geregelt
Das Gesetz zur Bestimmung sicherer
Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung
des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und
Ausreisegewahrsam hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat
passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
fand keine Mehrheit. Neue Regel gilt für internationalen
und subsidiären Schutz
Das vom Bundestag initiierte
Gesetz sieht zum einen vor, dass die Bundesregierung künftig
für internationalen Schutz einen Herkunftsstaat per
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates als sicher
bestimmen kann. Dies betrifft ausdrücklich den
internationalen Schutz, also den Schutz nach der Genfer
Flüchtlingskonvention und den subsidiären Schutz. Die
Regelungen für die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten
für die Asylberechtigung im Sinne des Grundgesetzes blieben
unverändert, heißt es im Gesetz.
Bei sicheren
Herkunftsstaaten im Sinne der EU-Richtlinie 2013/32 gehen die
Behörden davon aus, dass weder eine Verfolgung noch Folter
oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines
internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
zu befürchten sind.
Antragstellende aus sicheren
Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die
Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die
belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im
Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Asylanträge würden
weiterhin individuell geprüft. Die Schutzgewährung sei
keinesfalls ausgeschlossen.
Die Bestimmung von
Herkunftsstaaten als sicher beschleunige die Verfahren und
signalisiere Personen aus diesen Staaten, dass Anträge auf
internationalen Schutz in der Regel keine Aussicht auf Erfolg
hätten, heißt es in der Begründung zum Gesetz. Die Verfahren
würden so schneller bearbeitet und schneller beendet.
Deutschland werde als Zielland für Personen, die Anträge auf
– nicht asylrelevanten – internationalen Schutz stellen
möchten, weniger attraktiv.
Kein Pflichtbeistand mehr
Zum anderen wird eine 2024 geschaffene Regelung wieder
aufgehoben, wonach bei Abschiebungshaft oder
Ausreisegewahrsam den Betroffenen ein Anwalt zur Seite zu
stellen ist. Diese habe sich in der Praxis nicht bewährt,
heißt es in der Begründung. Das Ziel des
Rückführungsverbesserungsgesetzes, Rückführungen zu
erleichtern, sei dadurch erschwert worden und hätte zu einer
Mehrbelastung der Justiz geführt. Ausschluss vom
Einbürgerungsverfahren
Schließlich sieht das Gesetz
vor, dass Personen, die im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens
arglistig getäuscht, gedroht, bestochen oder vorsätzlich
falsche Angaben gemacht haben, für zehn Jahre von der
Einbürgerung ausgeschlossen sind.
Weiteres Verfahren
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es tritt zum größten
Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat stimmt für
Entlastung
von Pendlern und Gastwirten
Nach einer Debatte mit Reden mehrerer
Ministerpräsidenten hat der Bundesrat am 19. Dezember 2025
dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket
umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die
Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten
möchte.
Umsatzsteuer für Speisen sinkt So sinkt der
Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des
Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19
Prozent auf sieben Prozent. Damit möchte die Bundesregierung
die Branche stärken und zur Stabilisierung der Preise
beitragen. Von dem reduzierten Steuersatz sollen nicht
nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern
auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen sowie
Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine jährliche
Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für
Gastronomiebetriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.
Pendlerpauschale steigt Ebenfalls zum 1. Januar 2026
wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem
ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser
Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies bedeute im kommenden
Jahr eine Entlastung in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro.
Außerdem wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie
aufgehoben, sodass Steuerpflichtige mit geringem Einkommen
die Prämie über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch nehmen
können.
Stärkung von Ehrenamt und
bürgerschaftlichem Engagement Das Gesetz sieht
auch vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für
Ehrenamtler zu erweitern. Ziel sei es, das Ehrenamt rechtlich
abzusichern, die gesellschaftliche Anerkennung zu stärken und
mehr Menschen für ein Engagement in Vereinen zu gewinnen, so
die Gesetzesbegründung.
Darüber hinaus wird die
Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die
Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht. Außerdem wird E-Sport
künftig als gemeinnützig anerkannt. Schließlich können
Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag zusätzlich zu
bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu
versteuernden Einkommen absetzen.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt
werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 in
Kraft.
Schärfere
Regeln für E-Scooter in Sicht - Der Bundesrat hat
Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit
Maßgaben zugestimmt. Neue Regeln für E-Scooter Die
Verordnung regelt seit 2019 die Nutzung von E-Scootern im
Straßenverkehr. Damals wurde festgelegt, dass die Verordnung
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen
auf die Verkehrssicherheit überprüft wird – basierend auf den
Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung. Diese Studie
liegt inzwischen vor.
Die Novelle setzt deren
Erkenntnisse mit punktuellen Änderungen um. Sie passt
insbesondere die verhaltensrechtlichen Regelungen an den
Radverkehr an und überführt sie in die Straßenverkehrsordnung
sowie den entsprechenden Bußgeldkatalog.
Weniger
Schilder, höhere Bußgelder Wo es möglich ist, sollen zum
Beispiel Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge an die des
Radverkehrs angeglichen werden. Damit kann künftig der
Grünpfeil für den Radverkehr auch von E-Scootern genutzt
werden. Weiterhin soll die Freigabe von Gehwegen,
Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen mit dem
Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für
Elektrokleinstfahrzeuge gelten.
Die Verordnung erhöht
außerdem Bußgelder für typische Delikte, wie das Fahren zu
zweit, das Fahren auf Gehwegen sowie das behindernde oder
gefährdende Parken auf Gehwegen deutlich. Kommunen können
Abstellen von E-Scootern selbst regeln
Änderungen gibt
es unter anderem auch bei der speziellen
Radewegenutzungspflicht, beim Umgang mit Mobiltelefonen sowie
beim Abstellen von E-Scootern, insbesondere im Hinblick auf
die Regulierung von Sharing-Systemen.
Kommunen sollen
selbst entscheiden können, ob und wo Elektrokleinstfahrzeuge,
die ortsunabhängig zur Vermietung angeboten werden, im
öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen. Die zuständigen
Behörden sind berechtigt, Vermietern das Anbieten von
Sharing-Elektrokleinstfahrzeugen nur unter bestimmten
Maßgaben zu erlauben. Dazu zählen zum Beispiel ausgewiesene
Abstellflächen. Blinker werden Pflicht
Zudem
schärft die Änderungsverordnung einige technische Vorgaben
nach, unter anderem für Bremsen, Beleuchtung und
Kennzeichnung. Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter müssen künftig
verpflichtend mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet
sein, die Sicherheitsanforderung an Batterien bestimmten
DIN-Normen entsprechen.
Inkrafttreten Die vom
Bundesrat beschlossenen Maßgaben betreffen Details der
Verordnung. Arbeitet die Bundesregierung diese ein, kann die
Verordnung zwei Monate nach der Verkündung in Kraft treten.
Bundesrat warnt vor erhöhter Unfallgefahr und
Haftungsproblemen
In einer begleitenden Entschließung
weist der Bundesrat unter anderem darauf hin, dass die Zahl
der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen steige und
zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche zu
verhindern. So ließe sich zum Beispiel die Beschleunigung von
E-Scootern ortsbezogen mittels GPS-Technik drosseln. Außerdem
solle die Bundesregierung prüfen, wie eine bestehende
Haftungslücke bei Vorfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen
geschlossen werden könne - etwa durch eine
verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.
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- Bundeskabinett beschließt
Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende - Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
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Bundeskabinett beschließt
Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende Solidarität und
Eigenverantwortung neu ausbalancieren
Berlin,
17. Dezember 2025 - Das Bundeskabinett hat heute den
Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende beschlossen. Die Bundesregierung setzt mit dem
13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag um. Mit dem Gesetz soll das Verhältnis
zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert werden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Wer Hilfe benötigt, kann
sich auch künftig in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
auf die Unterstützung des Staates verlassen. Besonders
schutzwürdige Personen wie Alleinerziehende oder Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen können zudem auch weiterhin
darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen
und berücksichtigt wird. Insgesamt ist und bleibt jedoch
unser wichtigstes Ziel, Menschen dauerhaft in Arbeit zu
bringen. Hier setzen wir künftig noch stärker auf
Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung.“
Der Entwurf setzt den Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der
Grundsicherung und den Beschluss des Koalitionsausschusses
vom 8. Oktober 2025 um. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel
gesetzt, die Vermittlung in Arbeit zu stärken. Dabei kommt es
sowohl auf die Mitwirkung der leistungsbeziehenden Menschen
an, als auch darauf, den Jobcentern wirksamere Instrumente an
die Hand zu geben, mit denen diese eingefordert werden kann.
Zugleich sollen die Jobcenter Langzeitarbeitslose noch besser
auf dem Weg in Arbeit unterstützen können. Jobcenter erhalten
darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des
Sozialleistungsmissbrauchs.
Der Gesetzentwurf
enthält im Wesentlichen folgende Inhalte: ·
Umbenennung der Geldleistung „Bürgergeld“ in
„Grundsicherungsgeld“ · Einfordern bedarfsdeckender
Integration (Vollzeit) · Stärkung der Vermittlung und des
Vermittlungsvorrangs · Frühzeitigere Integration von
Erziehenden in den Arbeitsmarkt · Verbindliche Einladung
zu einem persönlichen Erstgespräch · Höhere
Verbindlichkeit beim Kooperationsplan · Verbesserung bei
der Eingliederung Langzeitleistungsbeziehender (§ 16e SGB II)
· Konsequentere Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen
· Wirksames, gestuftes Verfahren bei Terminverweigerung - mit
Möglichkeit, die Leistung vollständig einzustellen ·
Wirkungsvollere und praxistauglichere Ausgestaltung der
Regelung bei Arbeitsverweigerung · Abschaffung der
Karenzzeit beim Vermögen, Kopplung der Höhe des
Schonvermögens an das Lebensalter
· Deckelung der
Wohnkosten schon in der Karenzzeit · Berücksichtigung
einer örtlich festgelegten Mietpreisbremse · Möglichkeit,
eine Quadratmeterhöchstmiete festzulegen · Regelungen zur
Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch · Gesetzliche
Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers zur
Stärkung des Prinzips „Arbeit statt Leistungsbezug“ ·
Verbesserung der Beratung und Unterstützung von Jugendlichen
in der Arbeitsförderung des SGB III · Digitalisierung und
Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung
neuer Technologien
Kabinett beschließt
weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24
Monate Das Bundeskabinett beschließt Vierte
Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld.
Mit der Verordnung wird die Bezugsdauer für das
Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.
Dezember 2026, verlängert. Betriebe, die sich bereits in
Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle
der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate
Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen.
Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf
die Verlängerung verständigt. Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas: „Die Verlängerung der Bezugsdauer für das
Kurzarbeitergeld begrüße ich ausdrücklich. Mit der
Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht
derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken
Planungssicherheit für die kommenden Monate. Wir schützen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und
sichern ihre Einkommen. Als Arbeitsministerin stehe ich an
der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem
Land.“
Die durch Kurzarbeit freiwerdenden
Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z.B. für
Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bei verbesserter
Situation können die Betriebe ohne Such- und
Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder
erhöhen.
Besserer Schutz bei
fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter
Software: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur
Modernisierung des Produkthaftungsrechts Wer
durch ein defektes Produkt einen Schaden erleidet, soll es
künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz zu
erlangen. Dafür sollen die Regeln über die sogenannte
Produkthaftung ausgeweitet werden. Die Produkthaftung regelt
die Haftung des Herstellers von fehlerhaften Produkten für
Sachschäden und für Körperverletzungen, die auf den Fehler
des Produkts zurückzuführen sind. Künftig sollen diese Regeln
generell auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte
Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden.
Relevant werden kann dies etwa bei Unfällen mit
autonom fahrenden Fahrzeugen. Darüber hinaus soll es generell
leichter werden, Schadensersatzansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz gerichtlich durchzusetzen. So soll es
Beweiserleichterungen für geschädigte Personen geben.
Außerdem sollen Geschädigte unter gewissen Voraussetzungen
neben den Produktherstellern auch die Betreiber von
Online-Plattformen in Anspruch nehmen können. All das sieht
ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des
Produkthaftungsrechts des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute
beschlossen hat. Mit ihm sollen Vorgaben der neuen
EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt
werden.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Wir
machen die Haftung für Produkte fit für das digitale
Zeitalter. Egal ob das Bügeleisen kaputt geht oder die
Software spinnt, für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der
Schaden der gleiche. Deswegen erstrecken wir die
Produkthaftung auf jede Art von Software – auch auf KI. Und
wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter
werden: Wir wollen es Betroffenen erleichtern, einen Schaden
bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen. Das dient den
Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Unternehmen, die
sichere Produkte am Markt anbieten.“
Der Gesetzentwurf
zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts geht zurück auf
europäische Vorgaben. Er soll die neue
EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umsetzen.
Dabei folgt er grundsätzlich dem Prinzip der 1:1-Umsetzung.
Die europäischen Vorgaben sind bis zum 9. Dezember 2026 in
nationales Recht umzusetzen. Da es sich um eine sogenannte
vollharmonisierende Richtlinie handelt, sind im
Anwendungsbereich der Richtlinie keine weitergehenden
nationalen Regelungen zulässig. Mit den Änderungen soll die
Produkthaftung den Anforderungen der Digitalisierung, der
Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten gerecht
werden.
Vorgesehen sind folgende wesentliche
Änderungen: 1. Produkthaftung auch für Software
Software soll künftig generell in die Produkthaftung
einbezogen werden, egal, wie sie bereitgestellt und genutzt
wird. Damit wird der Digitalisierung Rechnung getragen.
Insbesondere KI-Systeme sollen der Produkthaftung
unterfallen. Open-Source-Software, die außerhalb einer
Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, soll
wie bisher von der Produkthaftung ausgenommen bleiben.
2. Produkthaftung bei Umgestaltung Wird ein Produkt
nach seinem Inverkehrbringen so umgestaltet, dass es
wesentlich geändert wird (etwa durch „Upcycling“), soll der
umgestaltende Hersteller künftig als Hersteller haften. Damit
soll das Produkthaftungsrecht an die Realität der
Kreislaufwirtschaft angepasst werden.
3.
Produkthaftung von anderen Akteuren als Herstellern Sitzt
ein Produkthersteller außerhalb der EU, sollen neben ihm
unter bestimmten Voraussetzungen weitere Akteure haften:
Importeure, Hersteller, Fulfilment-Dienstleister und
Lieferanten. Dasselbe soll für Anbieter von
Online-Plattformen gelten, wenn Verbraucherinnen und
Verbraucher aufgrund der Darstellung eines Angebots davon
ausgehen können, dass das Produkt entweder von der
Online-Plattform selbst oder von einem ihrer Aufsicht
unterstehenden Nutzer bereitgestellt wird. Für Geschädigte
wird es damit wesentlich leichter, ihre Ansprüche auch in
Zeiten globaler Wertschöpfungsketten durchzusetzen.
4.
Einfachere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Wer
durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird, soll künftig
leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können. Mit
den Änderungen wird insbesondere darauf reagiert, dass
moderne Produkte wie vernetzte Geräte und Software zunehmend
komplex ausgestaltet sind.
So soll etwa grundsätzlich
vermutet werden, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen
einem Produktfehler und einer eingetretenen
Rechtsgutsverletzung besteht, wenn ein Produktfehler
feststeht und die eingetretene Verletzung typischerweise auf
diesen Fehler zurückzuführen ist. Zudem sollen Unternehmen
Beweismittel offenlegen müssen, wenn das vom Geschädigten
angerufene Gericht dies anordnet. Zugleich ist
sichergestellt, dass Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen
effektiv geschützt werden.
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Chance auf einen Friedensprozess ist real |
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Berlin, 15./16. Dezember 2025 - In Berlin
sind Delegationen aus der Ukraine und den USA zu Gesprächen
über Wege zu einem Waffenstillstand zusammengekommen. In
einer Pressekonferenz sprach Bundeskanzler Merz von der
größten diplomatischen Dynamik seit Beginn des russischen
Angriffskrieges.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat in
Berlin Unterhändler aus den USA und der Ukraine zu
vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt empfangen. „Wir
haben jetzt die Chance auf einen echten Friedensprozess für
die Ukraine,“ sagte der Kanzler bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr
Selenskyj.
Fragen von Sicherheitsgarantien,
Territorien und wirksamen Mechanismen zur Überwachung eines
Waffenstillstands stünden auch auf dem Programm eines für den
Abend anberaumten Treffens europäischer Staats- und
Regierungschefs, von Vertretern aus EU und NATO sowie
US-Unterhändlern in Berlin. „Ich hoffe, dass wir heute Abend
noch weitere Fortschritte erzielen und die Reihen zwischen
Ukraine, Vereinigten Staaten von Amerika und Europa weiter
schließen“, betonte Merz.
Das Wichtigste in Kürze:
Sicherheitsgarantien: Es brauche einen Waffenstillstand, der
die Souveränität des ukrainischen Staates erhalte, die
europäische Perspektive der Ukraine wahre und ihren
Wiederaufbau befördere. Dieser Waffenstillstand müsse durch
„substanzielle rechtliche und materielle Sicherheitsgarantien
der USA und der Europäer“ abgesichert sein, so der Kanzler.
Darüber bestehe Einigkeit zwischen Ukrainern, Europäern und
den USA. Territorialfragen: Eine Schlüsselfrage bleibe,
welche territoriale Regelung es geben könne, sagte Merz. „Die
Antwort darauf können nur das ukrainische Volk und der
ukrainische Präsident geben, der sein Territorium hier
verteidigt.“ Klar sei, dass Deutschland der Ukraine auch
weiterhin als engster Partner helfen werde. Der
Bundeshaushalt für 2026 sehe große Unterstützung der
ukrainischen Streitkräfte vor, betonte der Kanzler.
Druck
auf Russland: Moskau müsse dazu gebracht werden, „das
Zeitspiel zu beenden“ und sich für einen Waffenstillstand
öffnen. Um den Druck auf Russland weiter zu erhöhen, arbeite
die Europäische Union an einem 20. Sanktionspaket und an
neuen Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte sowie an
der Nutzbarmachung der in Europa festgesetzten russischen
Vermögen, unterstrich der Bundeskanzler.
Bundeskanzler Friedrich Merz: Meine Damen und Herren,
herzlich willkommen zu unserem Pressestatement! Ich heiße
erneut den Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj,
besonders herzlich im Bundeskanzleramt willkommen. Herzlichen
Dank für dein Kommen, herzlichen Dank für die guten
Beratungen.
Wir haben in den vergangenen Tagen eine
große diplomatische Dynamik, vielleicht die größte seit dem
Beginn des Krieges am 24. Februar 2022, erlebt. Wir haben
jetzt die Chance auf einen echten Friedensprozess für die
Ukraine. Diese Pflanze ist noch klein, aber die Chance ist
real.
In den vergangenen Tagen und Wochen haben wir
rund um die Uhr dafür gearbeitet, den Weg zu einem
Waffenstillstand in der Ukraine zu ebnen. Wir alle wissen um
den Preis des Krieges. Jetzt ist es an der Zeit, über den
Preis des Friedens miteinander zu reden. Dazu gehören Fragen
der Sicherheitsgarantien, der Territorien und eines wirksamen
Mechanismus, der einen Waffenstillstand überwacht.
Gestern und heute sind hier in Berlin intensive vertrauliche
Verhandlungen zwischen Ukrainern, Amerikanern und Europäern
geführt worden. Steve Witkoff und Jared Kushner, die beiden
Unterhändler von Präsident Trump, haben dabei eine
Schlüsselrolle gespielt. Ich will es sehr deutlich sagen:
Ohne deren unermüdlichen Einsatz und ohne das Engagement von
Präsident Trump hätten wir nicht die positive Dynamik, die
wir gerade hier in diesen Stunden erleben.
Ich werde
heute Abend noch einige europäische Staats- und
Regierungschefs im Bundeskanzleramt begrüßen, um über diese
Fragen vertieft zu sprechen. Neben Wolodymyr Selenskyj und
mir werden der französische Präsident und der britische
Premierminister teilnehmen, aber auch Donald Tusk und Giorgia
Meloni werden hier sein, ebenso Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen, Ratspräsident António Costa,
NATO-Generalsekretär Mark Rutte sowie weitere Staats- und
Regierungschefs, die dazukommen. Steve Witkoff und Jared
Kushner werden die USA vertreten.
Diese Verhandlungen
sind, meine Damen und Herren, das Bohren dicker Bretter.
Russland spielt auf Zeit, indem es Maximalforderungen erhebt.
Zugleich setzt es seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit
unverminderter Härte fort. Davon lassen wir uns aber nicht
beirren.
Wir verfolgen fünf Ziele, über die wir uns
zwischen Ukrainern, Europäern und Amerikanern einig sind:
Erstens. Nach vier Jahren des Krieges wollen wir einen
Waffenstillstand, der die Souveränität des ukrainischen
Staates erhält.
Zweitens. Dieser Waffenstillstand
muss durch substanzielle rechtliche und materielle
Sicherheitsgarantien der USA und der Europäer abgesichert
sein. Was die USA hier in Berlin an rechtlichen und an
materiellen Garantien auf den Tisch gelegt haben, ist
wirklich beachtlich. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt,
den ich sehr begrüße.
Drittens. Den Waffenstillstand
erarbeiten wir zusammen, Ukrainer, Europäer und Amerikaner.
Das war gestern und ist heute unser gemeinsames Verständnis.
Auch das ist ein gemeinsamer Erfolg.
Viertens. Der
Waffenstillstand darf die Einheit und Stärke von NATO und
Europäischer Union nicht beeinträchtigen. Es muss uns in
Europa noch stärker zusammenbringen. Auch hier sind wir uns
einig.
Und schließlich fünftens. Der Waffenstillstand
muss die europäische Perspektive der Ukraine wahren und ihren
Wiederaufbau ermöglichen und fördern. Das sehen Ukrainer,
Europäer und Amerikaner gleichermaßen so.
Eine
Schlüsselfrage bleibt, welche territoriale Regelung es geben
kann. Die Antwort darauf können nur das ukrainische Volk und
der ukrainische Präsident geben, der sein Territorium hier
verteidigt. Ich will es noch einmal sehr deutlich sagen: Es
ist das ukrainische Volk, das sein Territorium in nun bald
vier Jahren unter großen Opfern verteidigt hat. Auch hier
sind wir einer Meinung, ohne Wenn und Aber: Die Ukraine
entscheidet über solche territorialen Zugeständnisse.
Wir haben schließlich gestern und heute wichtige
Fortschritte dabei gemacht, diese gemeinsame
Verhandlungsposition zu vereinbaren. Wir haben einander in
sehr vertraulichen Runden ausführlich erläutert, wo wir
stehen, und wir haben dabei einander gut zugehört. Ich hoffe,
dass wir heute Abend noch weitere Fortschritte erzielen und
die Reihen zwischen Ukraine, Vereinigten Staaten von Amerika
und Europa weiter schließen.
Zugleich wollen wir
Moskau dazu bewegen, das Zeitspiel zu beenden und sich auf
den Weg zu einem Waffenstillstand zu begeben. Deswegen werden
wir Europäer den Druck auf Russland weiter erhöhen.
Vor allem treiben wir entschieden die Arbeit voran, um den
Wert der in Europa festgesetzten russischen Vermögen auch für
die Bewaffnung der Ukraine zu nutzen. Das wäre ein sehr
handfestes, ein sehr großes Stück zusätzlicher Sicherheit.
Ein erster Schritt in diese Richtung ist geschafft. Diese
Werte sind nun auf neuer Rechtsgrundlage dauerhaft
festgesetzt. Beim Europäischen Rat am Donnerstag wollen wir
uns nun politisch auf den Vorschlag einigen, den die
Kommission auch auf meine Initiative hin bereits unterbreitet
hat. Den berechtigten Anliegen von Belgien – auch das sei mir
erlaubt zu sagen – und anderen werden wir dabei
selbstverständlich Rechnung tragen.
Deutschland wird
der Ukraine auch weiterhin als engster Partner helfen. Der
Bundeshaushalt für das nächste Jahr sieht erneut große
Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte vor. Beim
Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum, bei dem wir gerade
zusammen waren, haben wir heute einen Zehn-Punkte-Plan zur
Zusammenarbeit der deutschen und der ukrainischen
Verteidigungsindustrien vorgestellt, zum Nutzen beider
Seiten. Wir werden heute auch darüber sprechen, wie eine gute
Balance zwischen europäischen Hilfen und Aufträgen an
europäische Unternehmen gelingt.
In diesem Sinne,
lieber Wolodymyr, wohl zum ersten Mal seit dem 24. Februar
2022 wird in diesen Tagen die Möglichkeit eines
Waffenstillstands vorstellbar. Den Weg zum Frieden wollen wir
gemeinsam gehen, mit euch Ukrainern, mit unseren europäischen
Nachbarn und mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Ich
denke, auf diesem Weg sind wir einen großen Schritt
vorangekommen, und wir werden heute noch einen weiteren
Schritt vorangehen.
Herzlichen Dank.
Präsident
Wolodymyr Selenskyj: Lieber Herr Bundeskanzler, liebe
Anwesende, meine Damen und Herren Journalisten! Ich möchte
Deutschland für die Möglichkeit danken, unsere Arbeit für den
Frieden zu aktivieren. Es sind tatsächlich sehr wichtige
Tage, in denen wir etwas bewegen können. Ich hoffe sehr, dass
wir dabei helfen können, diesen Frieden weiter nahe zu
bringen.
Deutschland und der Bundeskanzler
unterstützen uns sehr stark, unseren Staat, unsere Menschen,
und wollen uns die Möglichkeit geben, zu einem normalen
europäischen Leben zu kommen. Dafür kämpfen wir; dafür lohnt
es sich zu kämpfen. Es ist leider so, dass die Ukrainer
jetzt, im 21. Jahrhundert, ihre Rechte mit der Waffe in der
Hand verteidigen müssen, ihr Recht darauf, frei zu leben,
frei in Europa zu leben, auf die europäische Art zu leben.
Wir kämpfen insbesondere auch im Rahmen von
Verhandlungen. Das ist ein gerechtfertigtes Interesse der
Ukraine. Die Ukraine wird gehört, und unsere Partner sind
bereit, uns dabei zu unterstützen und Sicherheitsgarantien zu
erarbeiten. Ich habe auch während der Verhandlungen
unterstrichen, dass solche Sicherheitsgarantien funktionieren
müssen, in erster Linie im Interesse des ukrainischen Volkes.
Ich danke Deutschland. Ich danke der Bundesregierung.
Sie haben uns sehr geholfen. Es haben hier die Treffen mit
dem US-amerikanischen Team stattgefunden. Wir haben gestern
über fünf Stunden miteinander verhandelt. Heute gab es
bereits einige Verhandlungsrunden. Sie werden weiter
fortgesetzt. Wir hatten eine sehr sachliche Verhandlung
heute. Der Dialog mit der amerikanischen Seite, mit unseren
amerikanischen Kollegen wird fortgesetzt. Fast rund um die
Uhr arbeiten wir daran, ein Ergebnis zu erreichen, das das
Volk der Ukraine achtet.
Natürlich sind nicht alle
Fragen einfach. Es gibt sehr schwierige dabei, insbesondere
was territoriale Fragen betrifft. Hier ist es sehr wichtig,
dass wir alle daran arbeiten, dass solche Fragen absolut fair
geregelt werden. In dem Dialog zu den Territorien gibt es
bisher noch unterschiedliche Positionen; das sage ich ganz
ehrlich. Aber es ist wichtig, denke ich, dass ich die
Möglichkeit hatte, persönlich diese Position hier darzulegen.
Aber alle sind bereit, produktiv zu arbeiten, um
Lösungen zu finden, mit Respekt und Achtung vor der Ukraine.
Die Ukraine ist bereit, weiter konstruktiv und fair daran zu
arbeiten, um ein finales Ergebnis zu erreichen. Wir
koordinieren uns mit dem Bundeskanzler – danke, Friedrich,
dafür – und auch mit unseren anderen europäischen Partnern
und Staatsführern.
Der heutige bilaterale Plan sah
heute auch das Deutsch-Ukrainische Wirtschaftsforum vor. Bei
dem Wirtschaftsforum wurden gemeinsamen Projekte Deutschlands
und der Ukraine besprochen. Sie helfen uns in der Ukraine,
und sie helfen natürlich auch deutschen Unternehmen. Wir
können hier unsere Technologien, unsere Kenntnisse
einbringen. Es ist wichtig, dass die europäische Wirtschaft
und das Potenzial der europäischen Wirtschaft gestärkt
werden.
Die Konsultationen zwischen unseren Staaten
sollten darauf angelegt sein, dass wir auch in der
Energiewirtschaft vorankommen, beide Staaten gemeinsam. Es
wird ein neues gemeinsames Büro unseres Export-Hubs geben, um
die Wirtschaftskraft Deutschlands mit den neuen Erkenntnissen
der Ukraine zusammenzubringen, insbesondere im Bereich der
Produktion von Drohnen.
Jeden Tag müssen wir unsere
Städte, unsere Positionen im bewaffneten Kampf verteidigen.
Was den Wiederaufbau der Ukraine betrifft, ist es sehr
wichtig, dass wir in erster Linie die Luftabwehr stärken.
Deshalb sind wir auch dankbar dafür, dass das
Unterstützungsprogramm von deutscher Seite im nächsten Jahr
fortgesetzt wird. Wir schätzen das sehr.
Es ist für
uns wichtig, dass Deutschland eine rationale Position
bezüglich des Einfrierens russischer Vermögenswerte in Europa
einnimmt. Dass das jetzt auf langfristiger Grundlage möglich
sein wird, unterstützen wir natürlich. Wir haben jetzt die
Möglichkeit, damit die Ukraine zu unterstützen, nicht nur bei
russischen Angriffen, sondern gerade auch langfristig. Denn
dieser Krieg Russlands muss beendet werden.
Am
meisten muss derjenige unter den Folgen des Krieges leiden,
der ihn angezettelt hat. Deshalb ist es richtig, dass
beispielsweise vorgeschlagen wird, Kredite aus diesen
Vermögenswerten abzusichern, um sie gegen
Reparationszahlungen Russlands aufzurechnen.
Ruhm der
Ukraine! Frage: Herr Witkoff hat darauf hingewiesen, dass
es möglich war, erhebliche Erfolge zu erzielen. Können Sie
Details nennen, an denen man das festmachen kann? Welche
Fragen betrifft das? Gehören dazu auch territoriale Fragen?
Eine Frage an Herrn Merz: Italien hat sich mit Belgien
zusammengetan und hat ebenso wie Malta und Bulgarien
Vorbehalte gegen den Einsatz russischer Vermögenswerte für
die ukrainische Verteidigung geäußert. Wie hoch sind Ihrer
Meinung nach die Chancen, dass am Donnerstag eine Lösung in
Brüssel erreicht wird?
Präsident Selenskyj: Ich danke
Ihnen für die Frage. Vor allem ist es so, dass das ein erstes
Treffen war, die ersten Tage in einer solchen Zusammensetzung
mit Herrn Witkoff und Herrn Kushner, also mit einem
amerikanischen Team. Solche Treffen wurden vorher von unserem
Team durchgeführt, auch gemeinsam mit europäischen Vertretern
der nationalen Sicherheitsberater. Dieses Team war vorher in
Russland. Ich wollte immer, dass dieses Team auch in die
Ukraine kommt; ich war aber auch bereit, hierher zu kommen,
wenn das aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein sollte.
Wir hatten die Möglichkeit, ein mehrstündiges Treffen
durchzuführen. Es gab tatsächlich einen Fortschritt in vielen
Fragen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie die Aggressorseite
die Ergebnisse, die wir erzielt haben, wahrnehmen wird.
Wichtig ist aber, dass wir gehört wurden. Ich habe die
Details des Krieges dort angesprochen, die haben unsere
amerikanischen Kollegen gehört. Ich denke, wenn wir ein
solches Treffen eher gehabt hätten, dann hätten wir schon
eher Fortschritte erzielen können. Ich bin ihnen aber
dankbar, dass sie hier waren und dass wir etwas erreichen
konnten.
Einige Fragen, die meiner Ansicht nach
destruktiv sind und uns nicht helfen, würde ich in einer
neuen Fassung der Dokumente lieber nicht sehen. Für mich ist
das wichtig, weil es eine Frage der Würde der Ukraine ist.
Die Frage der Territorien ist natürlich eine sehr
schmerzhafte Angelegenheit. Russland möchte, was es möchte.
Das ist ein sehr langer Dialog. Wir verstehen sehr gern, was
sie wollen. Man kann daran glauben oder auch nicht; wir
wissen aber genau, was sie wollen. Meiner Ansicht nach ist
die Position der Ukraine diesbezüglich sehr klar, ohne
irgendwelche Kommas und Punkte, und es war für mich wichtig,
dass wir diese Position der amerikanischen Seite sehr
eindeutig vorbringen konnten. Wir müssen darüber auch sehr
offen sprechen. Ich bin insofern sehr froh darüber, dass wir
einander gehört haben. Ich denke, dass die amerikanische
Seite als Vermittler, als Mediator verschiedene Schritte
vorschlagen wird, um zu irgendeinem Konsens zu kommen. In
diesen Fragen hoffe ich, dass die USA ihre Rolle als
Vermittler, als Mediator fortsetzen werden. Das wäre
sicherlich perspektivreich für uns.
Was den
Wiederaufbau der Ukraine betrifft und was die Frage betrifft,
welche finanziellen Mittel die Ukraine braucht und wer wofür
bezahlen muss, möchte ich sagen: Welche Kompromisse auch
immer geschlossen werden, es müssen wahrhaftige Kompromisse
sein. Wir müssen hier einen Dialog führen, und wir werden
alles dafür tun, dass wir sehr klare Antworten zum Thema
Sicherheitsgarantien und bezüglich der Frage, wer zahlen
muss, finden. Wir müssen verstehen, was die
Finanzierungsquellen sein können, woher dieses Geld kommen
kann und muss. Was die eingefrorenen russischen
Vermögenswerte betrifft, so denke ich, dass das eine mögliche
Quelle ist. Es wird Rahmenverträge zu Sicherheitsgarantien
geben. Wir haben in vielen Bereichen bereits Fortschritte
gemacht, und dafür bin ich sehr dankbar.
Bundeskanzler
Merz: Ich möchte kurz etwas zu der aktuellen Diskussion um
die eingefrorenen russischen Vermögenswerte sagen.
Wir
haben zunächst einmal eine erste Entscheidung getroffen, und
diese Entscheidung aus der letzten Woche lautet: Das
russische Vermögen wird auf Dauer in Europa eingefroren, auf
Dauer immobilisiert. Damit hat die russische Notenbank und
auch der russische Staat auf diese Vermögenswerte auf
absehbare Zeit keinen Zugriff.
Die Frage, welche
Mittel wir daraus für die weitere Unterstützung der Ukraine
generieren, werden wir in dieser Woche – so hoffe ich
jedenfalls – politisch abschließend klären. Wir haben dazu
eine Rechtsgrundlage im EU-Vertrag, den Artikel 122, der eine
Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit erlaubt. Es ist auch
nur diese Entscheidung auf der Grundlage von Artikel 122 des
EU‑Vertrags möglich. Andere Entscheidungen, wie sie auch ins
Spiel gebracht worden sind, sind auf der Rechtsgrundlage
dieses Artikels nicht möglich. Alle anderen Entscheidungen,
die im Raum stehen, etwa die Nutzung von freien Mitteln aus
der Coronazeit oder die Auflegung von europäischen Bonds,
erfordern Einstimmigkeit, und diese Einstimmigkeit ist nach
den bekannten Einsprüchen einer Reihe von Mitgliedstaaten
nicht erzielbar. Damit bleibt uns nur dieses Instrument, das
wir mit qualifizierter Mehrheit entscheiden können, sowohl
was die Festsetzung betrifft als auch was die Nutzung
betrifft, und darüber wollen wir in der Europäischen Union in
den nächsten Tagen weiter sprechen.
Ich verstehe die
Bedenken – ich teile sie nicht. Ich verstehe sie und ich
nehme sie ernst, aber ich hoffe, dass wir die Staaten –
insbesondere den Staat Belgien, der ja am meisten betroffen
ist – davon überzeugen können, dass wir hier gemeinsam einen
Schritt in diese Richtung tun können. Dies dient vor allem
dem Ziel, die Ukraine so zu unterstützen, dass sie sich
notfalls weiter verteidigen kann. Das Ganze ist aber auch ein
sehr klares Signal an Russland, dass dieser Krieg nun
wirklich bald beendet werden muss.
Frage: Herr
Präsident Selenskyj, stimmt es, dass die USA fordern, dass
die Ukraine auch die Gebiete im Donbass abgeben soll, die
noch nicht von Russland besetzt worden sind?
Eine
Frage an Herrn Bundeskanzler und Herrn Präsidenten gemeinsam:
Ist es bei der Frage der Sicherheitsgarantien denkbar, dass
Truppen aus NATO- oder EU-Ländern meinetwegen eine Frontlinie
als Sicherheitsgarantie absichern – „boots on the ground“?
Und die Frage, die sehr viele Menschen interessiert: Gibt
es bis Weihnachten einen Waffenstillstand in der Ukraine?
Präsident Selenskyj: Es gab da wahrscheinlich einige
Schwierigkeiten mit der Übersetzung, aber ich versuche, auf
die Frage zu antworten.
Vor allem möchte ich, dass wir
uns gegenüber der amerikanischen Delegation respektvoll
verhalten. Ich bin nicht der Meinung, dass die USA etwas
verlangt haben. Ich sehe sie als strategischen Partner an.
Deshalb würde ich das so formulieren, dass die Frage der
Territorien Forderungen der russischen Seite sind. Deshalb
konnte ich auch von der amerikanischen Seite nichts
verlangen, sondern ich habe den Russen durch die Kollegen aus
den USA unseren Standpunkt übermittelt. Wie ich gesagt habe,
wir hören die andere Seite, wir hören die russischen Ziele,
und wir unternehmen Anstrengungen, um unsere Position
darzustellen. Ich bin froh darüber, dass wir gehört werden.
In dieser Frage, in dieser sehr sensitiven Frage der
Territorien, haben wir während des Dialogs eine mehr oder
weniger gleiche Sichtweise gehabt.
Was die zweite
Frage zur Frontlinie betrifft: Sie wollten wissen, ob es da
eine Anwesenheit von Truppen geben wird. Habe ich das richtig
verstanden?
Wir sprechen von Sicherheitsgarantien, und
mein Signal bezüglich der Sicherheitsgarantien besteht darin,
dass wir sehr klar sehen müssen, welche Sicherheitsgarantien
es gibt, bevor wir irgendetwas auf dem Schlachtfeld
unternehmen. Wir gehen nicht davon aus, dass es um eine
NATO-Mitgliedschaft geht. Das wurde bis jetzt nicht
festgelegt. Es wäre ja auch unklar gewesen, wie sich eine
Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO gestalten sollte. Wir
haben aber jetzt von amerikanischer Seite gehört, dass man
bereit ist, Sicherheitsgarantien zu geben, die Artikel 5 der
NATO-Charta entsprechen. Das sieht gar nicht so schlecht aus,
aber das ist erst einmal ein erster Schritt.
Die Frage
des Monitorings während eines Waffenstillstandes ist meiner
Ansicht nach die Grundlage für Sicherheitsgarantien. Denn es
geht darum, wer ein solches Monitoring durchführen wird und
welche Sanktionsschritte es geben wird, wenn diese
Monitoringmission gestört wird. Diese Fragen müssen geklärt
werden. Wir haben uns dahingehend verständigt, dass diese
Fragen geklärt werden müssen: Wer steht während einer
Waffenruhe an der Kontaktlinie? Sind das Menschen, Soldaten,
was für Soldaten? Gibt es ein technologisches Monitoring? Das
ist etwas, das die Militärs besprechen müssen. Sie sind in
diesem Bereich die Profis und können etwas für die
Verhandlungen vorschlagen.
Bundeskanzler Merz: Herr
Kollege, zu den Sicherheitsgarantien habe ich ja eben in
meinem zweiten Punkt, über den Einvernehmen erzielt worden
ist, etwas gesagt, nämlich dass ein Waffenstillstand durch
substanzielle rechtliche und materielle Sicherheitsgarantien
der USA und der Europäer abgesichert werden soll. Das ist
eine wirklich weitreichende, substanzielle Vereinbarung, die
wir bisher nicht hatten, nämlich dass sowohl die Europäer als
auch die Amerikaner gemeinsam bereit sind ‑ Präsident
Selenskyj hat auf Artikel 5 des NATO-Vertrages Bezug genommen
‑, ähnliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine zu geben.
Das ist aus meiner Sicht ein wirklich großer Fortschritt, und
die amerikanische Seite hat sich hier, wie gesagt, politisch
und in der Perspektive rechtlich gebunden, dies zu tun.
Ich will an dieser Stelle sagen: Wir werden die Fehler
von Minsk genau an dieser Stelle nicht wiederholen. Es muss
jetzt vielmehr eine Absicherung eines Waffenstillstandes
durch entsprechende Sicherheitsgarantien an die Ukraine
geben. Was das dann konkret im Einzelnen bedeutet, wird man
sicherlich unter denen, die diese Sicherheitsgarantien dann
individuell geben, noch zu besprechen haben. Ich habe aber
gesagt: die USA und die Europäer. Damit ist klar, dass es
umfassende Sicherheitsgarantien für die Ukraine sein werden,
die wir dann auch gemeinsam verabreden und im Detail
festlegen. Es hat im Augenblick keinen Sinn, darüber zu
spekulieren, was das konkret für jedes einzelne beteiligte
Land bedeutet. Aber wenn es so weit kommt und wir einen
Waffenstillstand haben, wird die Ukraine damit auf Dauer
verteidigungsfähig, und zwar nicht nur aus eigener Kraft,
sondern auch durch Unterstützung der mit der Ukraine
verbündeten Staaten, und das ist eine gute Nachricht.
Zusatzfrage: Und ein Waffenstillstand bis Weihnachten?
Bundeskanzler Merz: Das hängt jetzt ausschließlich an der
russischen Seite. Wir haben hier heute und gestern gemeinsame
europäische, ukrainische und amerikanische Vorschläge
erarbeitet. Diese Vorschläge werden jetzt der russischen
Seite unterbreitet. Es liegt jetzt nur noch an Russland, ob
es gelingt, bis Weihnachten einen Waffenstillstand zu
erzielen.
Ich will auch die Gelegenheit nutzen, hier
noch einmal wirklich nachdrücklich an die russische
Regierung, an den russischen Präsidenten zu appellieren, das
ukrainische Volk wenigstens über Weihnachten von weiteren
Bombenangriffen und Raketenangriffen unbehelligt zu lassen,
die sich in den letzten Wochen und Monaten ja fast
ausnahmslos gegen die zivile Infrastruktur, gegen
Kindergärten, Krankenhäuser, Energieversorgungseinrichtungen
richten. Das ist Terror gegen die Zivilbevölkerung, und
vielleicht hat die russische Staatsführung einen Rest an
menschlichem Anstand und lässt die Bevölkerung wenigstens
über Weihnachten mit diesem Terror für ein paar Tage in Ruhe.
Vielleicht könnte das dann auch der Anfang für vernünftige,
konstruktive Gespräche darüber sein, wie wir zu einem
dauerhaften Frieden in der Ukraine kommen.
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NATO-Generalsekretär besucht
Berlin
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Berlin 11. Dezember 2025 - Am 11. Dezember
2025 besuchte NATO-Generalsekretär Mark Rutte Berlin zu
Gesprächen mit Bundeskanzler Friedrich Merz und
Bundesaußenminister Johann Wadephul. In einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit der deutschen Bundeskanzlerin dankte der
Generalsekretär Herrn Merz für Deutschlands Beiträge zur NATO
und seine beständige Unterstützung der Ukraine.

Mark Rutte fuhr fort: „Deutschland geht mit gutem Beispiel
voran und sendet ein wichtiges Signal. Ein Signal, dass
Europa bereit ist, mehr Verantwortung zu übernehmen (…), dass
Lastenteilung nicht nur ein Slogan, sondern eine konkrete
Verpflichtung ist. Und ein Signal an jeden Gegner, dass die
NATO stark, geeint und voll fähig ist, unser Territorium zu
verteidigen.“
Später am Tag hielt der Generalsekretär
im Rahmen der Münchner Sicherheitskonferenz eine Rede ,
in der er betonte: „Die Verteidigungsausgaben und die
Produktion der Alliierten müssen rasch steigen, unsere
Streitkräfte müssen über die notwendige Ausrüstung verfügen,
um unsere Sicherheit zu gewährleisten, und die Ukraine muss
die nötige Ausrüstung erhalten, um sich selbst zu
verteidigen.“ Er hob hervor: „Es ist Zeit zu handeln.“
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Einfaches Bauen nach dem
Gebäudetyp E: BMJV und BMWSB starten Stakeholderprozess
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Berlin, 10.
Dezember 2025 - Das Bauen von Wohnungen in Deutschland soll
künftig günstiger und schneller möglich sein. Dazu soll das
einfache Bauen – Bauen nach dem sogenannten Gebäudetyp E –
erleichtert werden. Heute startet ein gemeinsamer
Stakeholderprozess des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen zum Gebäudetyp E. Die jüngst
vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudetyp E sollen in dem Prozess
mit den Stakeholdern gemeinsam weiterentwickelt werden.
„Gebäudetyp E“ steht für einfaches, bedarfsgerechtes
Bauen. Beim Gebäudetyp E wird auf die Einhaltung
kostspieliger Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht
zwingend sind. Diese können beispielsweise die Konstruktion
und Technik betreffen, aber auch die Ausstattung einer
Wohnung (etwa nutzerorientierte und wartungsarme Haustechnik,
langlebige Materialien). Bauen nach dem Gebäudetyp E ist
sowohl beim Neubau als auch bei Umbau- und
Modernisierungsmaßnahmen möglich.
Ein konkreter
Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften ist
nicht gemeint. Wesentliche Abstriche bei der Wohnqualität
sind mit dem Gebäudetyp E nicht verbunden. Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und
das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen haben am 20. November 2025 gemeinsame Eckpunkte zum
Gebäudetyp E vorgelegt. Diese sehen vor, dass es zukünftig
für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein
soll, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren.
Zugleich
soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden. Die
heutige Auftaktveranstaltung eröffnet den Stakeholderprozess
zu den Eckpunkten. Bei der Auftaktveranstaltung werden die
Eckpunkte den Stakeholdern im Einzelnen vorgestellt und das
weitere Verfahren zum Beteiligungsprozess erläutert. Es gibt
zudem die Gelegenheit für erste Stellungnahmen der
Stakeholder zu den Eckpunkten.
Zu dem
Stakeholderprozess sind verschiedene Interessengruppen und
Institutionen eingeladen, insbesondere die Bau- und
Planungspraxis, Verbraucher- und Mieterschutzverbände, die
Bundesländer sowie die Justiz. In den kommenden Monaten soll
gemeinsam mit den Stakeholdern konkretisiert werden, wie die
zivilrechtlichen Regelungen des Gebäudetyp-E-Vertrags
aussehen können.
Außerdem sollen gemeinsam
Einzelmaßnahmen erarbeitet werden, um den Gebäudetyp E in der
Praxis zu etablieren. Das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen werden hierzu jeweils
fachlich-thematische Untergruppen einsetzen. In diesen
Untergruppen soll ein intensiver Austausch auf der Grundlage
der Eckpunkte stattfinden.
Die Ergebnisse des
Stakeholderprozesses werden anschließend die Grundlage dafür
sein, praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum
Gebäudetyp-E-Vertrag zu erarbeiten. Der Stakeholderprozess
zum Gebäudetyp E soll bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen
werden. Direkt im Anschluss soll ein Gesetzentwurf erarbeitet
werden. Das Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E einschließlich
ergänzender Beispiele für die Planung und Bauausführung
finden Sie
hier.
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Schutz vor Einschüchterungsklagen:
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung von
EU-Richtlinie
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Berlin, 10.
Dezember 2025 - erichte sollen bessere Möglichkeiten
erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin
Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Unter
Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden,
die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen
Meinungsbildung zu unterdrücken.
Sie richten sich zum
Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder
Nichtregierungsorganisationen. Auf Englisch werden sie auch
als SLAPP bezeichnet („Strategic Lawsuits Against Public
Participation“). Der heute beschlossene Gesetzentwurf geht
zurück auf die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU, die damit ins
deutsche Recht umgesetzt werden soll.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr.
Stefanie Hubig erklärt dazu: „Es gibt keine Demokratie ohne
freie Presse, ohne kontroverse öffentliche Debatte, ohne
Menschen, die den Mund aufmachen und sich engagieren. Deshalb
dürfen wir es nicht zulassen, dass kritische Stimmen mundtot
gemacht werden – durch Einschüchterung oder gar Bedrohung.
Einschüchterungsklagen sind in manchen europäischen
Ländern in den letzten Jahren zu einem echten Problem
geworden. Die EU hat darauf reagiert und Regeln erlassen, mit
denen Gerichte solche Klagen besser verhindern können. Diese
Vorgaben setzen wir ins deutsche Recht um. Das deutsche
Zivilprozessrecht ist schon heute gut aufgestellt, um solchen
missbräuchlichen Klagen zu begegnen. Mit den neuen Regeln
erhalten die Gerichte weitere Instrumente an die Hand, um
Klagemissbrauch einzudämmen.“
Der Gesetzentwurf setzt
die Vorgaben der EU-Richtlinie nach dem 1:1-Prinzip um. Nach
dem Entwurf sollen die neuen Regelungen deshalb allein auf
Einschüchterungsklagen mit grenzüberschreitendem Bezug
Anwendung finden. Für Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden
Bezug sollen sich keine Änderungen ergeben.
Von einer
Einschüchterungsklage ist nach dem Gesetzentwurf unter
folgenden Voraussetzungen auszugehen: (1) der Hauptzweck
des Rechtsstreits besteht darin, die Beteiligung des
Beklagten am öffentlichen Meinungsprozess zu verhindern,
einzuschränken oder zu sanktionieren; (2) und der fragliche
Rechtsstreit wird unter Berücksichtigung aller Umstände
missbräuchlich geführt. Eine Beteiligung am öffentlichen
Meinungsbildungsprozess ist zum Beispiel die Teilnahme an
einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels in
einer Zeitung, ein Post in den sozialen Netzwerken oder die
Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie.
Für
Einschüchterungslagen im vorstehenden Sinne (mit
grenzüber-schreitendem Bezug) sollen dann die folgenden
Regelungen gelten: Vorrang- und Beschleunigungsgebot Es soll
ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und
Entscheidung gelten. So soll gewährleistet, dass
missbräuchliche Klagen im frühestmöglichen Zeitpunkt
abgewiesen werden können, ohne den gerichtlichen
Prüfungsmaßstab einzuschränken.
Verpflichtung der
Klägerseite zur Leistung von Prozesskostensicherheit Auf
Antrag der Beklagtenseite und Anordnung des Gerichts soll die
Klägerseite verpflichtet werden können, für die
voraussichtlichen Prozesskosten einschließlich der Kosten der
Rechtsverteidigung der Beklagtenseite Sicherheit zu leisten.
Erweitere Kostenerstattung Rechtsanwaltskosten der
obsiegenden Beklagtenseite sollen künftig auch über die
gesetzlichen Gebührensätze hinaus erstattungsfähig sein, es
sei denn, diese Kosten sind überhöht.
Möglichkeit zu
Festsetzung Sanktionsgebühr In der Kostenentscheidung
soll das Gericht der Klägerin oder dem Kläger als Sanktion
eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können. Diese darf
maximal doppelt so hoch sein wie der allgemeine Gebührensatz
des Verfahrens. Veröffentlichungspflicht von Urteilen Für
rechtskräftige Urteile von Gerichten in zweiter und dritter
Instanz soll eine Veröffentlichung verpflichtend werden. Die
Veröffentlichung soll elektronisch und leicht zugänglich
sowie anonymisiert oder pseudonymisiert erfolgen.
Den
Regierungsentwurf sowie weitere Informationen sind
hier ab
rufbar.
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Modernisierung,
Entbürokratisierung und Digitalisierung im Recht der Schiffe:
Kabinett beschließt Gesetzentwurf
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Berlin, 10.
Dezember 2025 - Das Flaggenrecht, das Schiffsregisterrecht
und das Seefischereirecht sollen modernisiert,
entbürokratisiert und an die Digitalisierung angepasst
werden. Damit soll auch die Registrierung von Schiffen unter
deutscher Flagge attraktiver gemacht werden.
Das
sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf
den gemeinsamen Vorschlag des Bundesministeriums für Verkehr,
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat beschlossen hat.
Flaggenrecht Mit dem
heute beschlossenen Gesetz soll das Flaggenrecht modernisiert
werden. Hierzu werden Zuständigkeiten klarer geregelt,
Regelungen verständlicher gefasst, Regelungslücken
geschlossen, veraltete und nicht mehr relevante Regelungen
aufgehoben und Bürokratie abgebaut. Einige der Regelungen
dienen zudem der Stärkung der deutschen Flagge.
Schiffsregister Auch das Schiffsregisterrecht soll
modernisiert werden.
Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung knüpft dabei an eine Gesetzesinitiative des
Bundesrates an. Er ermächtigt die Länder, ihre
Schiffsregister für jedermann auch online einsehbar zu
machen. Das soll den Rechtsverkehr mit Schiffen erleichtern
und trägt zur Digitalisierung bei.
Seeschiffe, die
die deutsche Flagge führen, müssen in das Schiffsregister
eingetragen werden. Nur wenn ein Schiff im Schiffsregister
steht, kann eine Schiffshypothek eingetragen werden. Die bei
den Amtsgerichten geführten Schiffsregister erfüllen also
eine wichtige Funktion – ähnlich wie das Grundbuch für
Grundstücke. Anders als das Grundbuch ist das Schiffsregister
aber seit jeher öffentlich und kann von jeder und jedem ohne
Angabe von Gründen eingesehen werden.
Die Einsicht
ist bislang nicht online möglich. Daher sollen die Länder
ermächtigt werden, künftig für jedermann auch eine digitale
Einsicht in die bei den Amtsgerichten geführten
Schiffsregister zuzulassen. Seefischerei Schließlich sollen
Änderungen im Seefischereigesetz vorgenommen werden. Sie
betreffen zum einen Fanglizenzinhaber ohne Wohnsitz oder Sitz
im Inland. Zum anderen soll die Regelung über die nationale
Verstoßdatei ergänzt werden, um Einklang mit Unionsrecht
herzustellen. Den Regierungsentwurf finden Sie
hier.
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Absolute Mehrheit für Rentenpaket 2025 -
318-Ja-Stimmen |
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Berlin, 5. Dezember 2025 - Der Deutsche
Bundestag hat das Rentenpaket 2025 mit absoluter Mehrheit
beschlossen. Es enthält zentrale rentenpolitische Vorhaben
des Koalitionsvertrages der Bundesregierung. „Der erste
Schritt in die richtige Richtung ist gemacht”, so
Bundeskanzler Merz.
„Das ist nicht das Ende unserer
Rentenpolitik, sondern erst der Anfang”, so Bundeskanzler
Friedrich Merz nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag zum
Rentenpaket 2025. Ein erster Schritt „in die richtige
Richtung” sei gemacht. Haltelinie verlängert, Mütterrente
ausgeweitet
Ohne das Rentenpaket würde das
Rentenniveau ab 2026 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und
bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47
Prozent absinken. Die Verlängerung der Haltelinie
stabilisiert das Niveau bei 48 Prozent. Zudem soll mit der
Ausweitung der „Mütterrente” ab 1. Januar 2027 die
Erziehungsleistung von Müttern oder Vätern in den ersten drei
Lebensjahren jedes Kindes, unabhängig vom Geburtsjahr,
gleichermaßen gewürdigt werden.
Das Rentenpaket steht
außerdem im engen Zusammenhang mit weiteren rentenpolitischen
Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg bringt: der
Frühstartrente, der Aktivrente und der Stärkung der
Betriebsrente. Rentenreform angekündigt
Der Kanzler
kündigte zudem eine Rentenreform an. Zunächst werde eine
Kommission Mitte 2026 dafür Vorschläge machen. Die
Bundesregierung werde sich damit zügig befassen und die
Rentenreform dann auf den parlamentarischen Weg bringen.
„Unser Sozialstaat wird auch in Zukunft finanzierbar,
leistungsstark und generationengerecht ausgestaltet sein”,
versicherte Bundeskanzler Friedrich Merz. Das sei ein
Versprechen allen Generationen gegenüber. Lesen Sie hier
die Mitschrift des Statements:
Bundeskanzler Friedrich
Merz: Meine Damen und Herren, herzlich willkommen! Der
Deutsche Bundestag hat heute, wie Sie alle wissen, den Weg
für das Rentenpaket 1 der Koalition freigemacht. Dieser
Entscheidung waren intensive Debatten um die
Zukunftsfähigkeit unseres Rentensystems vorausgegangen. Diese
Debatte war notwendig. Sie war auch richtig, denn sie hat uns
vor Augen geführt, wie groß die Herausforderungen sind, vor
denen unser Land steht.
Der Bundestag hat heute einen
ersten Teil einer Antwort gegeben. Dazu zählt die Aktivrente,
die wir nun zum 1. Januar 2026 einführen können. Diese
Aktivrente weist den Weg in die Zukunft. Sie schafft Anreize,
über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus freiwillig
weiterzuarbeiten. Zur heutigen Entscheidung zählt auch die
Mütterrente. Dazu zählt aber auch die Haltelinie, über die
wir ja intensiv diskutiert haben. Ich bedanke mich für diese
Diskussion, auch für die Intensität der Auseinandersetzung,
weil sie uns allen deutlich vor Augen geführt hat, welche
wegweisende Entscheidung noch vor uns steht.
Lassen
Sie mich wiederholen, was ich seit Langem sage: Das ist nicht
das Ende unserer Rentenpolitik, sondern erst der Anfang. Die
Koalition hat beschlossen, dass sie schon im nächsten Jahr
eine umfassende Rentenreform vorschlagen wird. Zunächst wird
dazu eine Rentenfachkommission Vorschläge unterbreiten. Dann
werden wir uns in der Bundesregierung zügig damit befassen
und dann eine Rentenreform auf den parlamentarischen Weg
bringen. So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen; so
haben wir es in der letzten Woche auch im Koalitionsausschuss
wiederholt. Diese Rentenreform 2 wird dann zu einem zentralen
Baustein unseres sozialen Sicherungssystems werden.
Unser Sozialstaat wird auch in Zukunft finanzierbar,
leistungsstark und generationengerecht ausgestaltet sein.
Dieses Versprechen haben wir uns in der Koalition gegeben.
Das ist ein Versprechen allen Generationen in unserem Lande
gegenüber, den Jungen wie den Älteren. Eine umfassende
Rentenreform kann auch nur dann gerecht sein, wenn sie in der
großen Breite unserer Gesellschaft auf Akzeptanz stößt.
Lassen Sie uns also gemeinsam im nächsten Jahr diese
grundlegende Reform angehen. Ich freue mich auf die
Diskussion. Es wird eine nicht ganz einfache Aufgabe für uns
werden. Aber ich bin nach den Diskussionen, die wir in den
letzten Tagen geführt haben, nicht nur in der
Bundestagsfraktion, sondern auch in der gesamten Koalition,
sehr zuversichtlich, dass uns dies gelingt. Die Arbeit liegt
jetzt vor uns, und der erste Schritt in die richtige Richtung
ist mit dem heutigen Tag gemacht.
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Bundeskabinett beschließt den Siebten Armuts- und
Reichtumsbericht |
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Berlin, 3. Dezember 2025 - Mit dem
heutigen Beschluss des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes
durch das Bundeskabinett kommt die Bundesregierung dem
Auftrag des Deutschen Bundestags nach, in jeder
Legislaturperiode einen Bericht über die Entwicklung von
Armut und Reichtum vorzulegen. Der Berichtszeitraum umfasst
die COVID-19-Pandemie sowie die Inflations- und
Energiepreiskrise in Folge des russischen Angriffskrieges auf
die Ukraine. Die Auswirkungen auf die sozialen und
materiellen Lebensverhältnisse werden auf Grundlage der
amtlichen Statistik und von Forschungsergebnissen
dargestellt.
Zu den neu gesetzten Schwerpunkten des
Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes gehört die vertiefte
Auseinandersetzung mit der Nichtinanspruchnahme von
Mindestsicherungsleistungen, da diese die Wirksamkeit von
Armutsbekämpfung und sozialpolitischen Maßnahmen einschränkt.
Ebenfalls neu war die Durchführung eines eigenständigen
Beteiligungsprozesses, mit dem Menschen mit Armutserfahrung
stärker einbezogen wurden. Zudem werden erstmals in einem
Armuts- und Reichtumsbericht die sozialen Herausforderungen
und Chancen im Kontext von Klimawandel und Dekarbonisierung
thematisiert.
Den Erstellungsprozess zum Siebten
Armuts- und Reichtumsbericht haben der Beraterkreis, dem eine
Vielzahl an Verbänden, Institutionen und Vertreterinnen und
Vertreter der Bundestagsfraktion angehören, und das
Wissenschaftliche Gutachtergremium begleitet. In einer Reihe
von Symposien hat das BMAS kontinuierlich und transparent
über die Schwerpunkte und Ergebnisse der Begleitforschung
berichtet.
Der Bericht sowie die Begleitgutachten
können unter http://www.armuts-und-reichtumsbericht.de
abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche
Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht
aller relevanten Indikatoren dargestellt.
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Sozialer Wohnungsbau 2026/2027:
Bundesministerin Hubertz unterzeichnet
Verwaltungsvereinbarung
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Berlin, 28.
November 2025 - Bundesbauministerin Verena Hubertz hat am 27.
November 2025 für den Bund die Verwaltungsvereinbarungen für
den Sozialen Wohnungsbau und das Sonderprogramm Junges
Wohnen für die Jahre 2026 und 2027 unterzeichnet. Die
Verwaltungsvereinbarungen werden nach Unterzeichnung aller 16
Bundesländer in Kraft treten.
Dazu Verena
Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen: “Um mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu
schaffen, ist
der Soziale Wohnungsbau ein entscheidender Schlüssel. Hierfür
investiert der Bund für die Programmjahre 2026 und 2027
insgesamt neun Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau
der Länder. Die Mittel für das Junge Wohnen werden
wir ab 2027 auf dann eine Milliarde Euro jährlich verdoppeln.
Damit wollen wir die Trendwende bei den Sozialwohnungen
schaffen und den Bestand an bezahlbaren Wohnungen Schritt für
Schritt wieder erhöhen. Dabei schauen wir
auch gemeinsam auf die Effizienz der eingesetzten Gelder.
Wir haben uns mit den Ländern darüber verständigt, das
serielle, modulare und systemische Bauen nun verstärkt auch
im Sozialen Wohnungsbau zu fördern, denn das spart Zeit und
Geld. Besonders freue ich mich, dass wir
erstmals die Verwaltungsvereinbarungen über zwei
Jahre abschließen werden. Das schafft Planungssicherheit und
reduziert für Bund und Länder den Verwaltungsaufwand
deutlich.”
Der soziale Wohnungsbau hat sich in den
letzten Jahren zu einem wichtigen Stabilitätsanker für den
gesamten Wohnungsbau entwickelt. Im Jahr 2024 wurden von den
Ländern insgesamt rund 62.000 Wohneinheiten im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus gefördert.
Das waren rund 51
Prozent mehr als in 2022 und rund 25 Prozent mehr als im
Vorjahr – und das trotz gestiegener Bau- und
Finanzierungskosten und sinkender Baugenehmigungen im
Gesamtmarkt. Mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland
schaffen, steht für das Bundesbauministerium an erster
Stelle. Deshalb bauen wir den Sozialen Wohnungsbau weiter
aus. Bis zum Jahr 2029 investiert der Bund die Rekordsumme
von 23,5 Milliarden Euro. Zusammen mit den Mitteln der Länder
steht so erfahrungsgemäß eine mehr als doppelt so hohe Summe
zur Verfügung.
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Nationale Weiterbildungskonferenz |
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Weiterbildungsoffensive 2030
gestartet – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft
sichern! Berlin, 27. November 2025 - Mit der
heutigen Nationalen Weiterbildungskonferenz in Berlin setzen
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) zusammen mit den Partnern der Nationalen
Weiterbildungsstrategie den Auftakt für eine gemeinsame
Weiterbildungsoffensive. Ziel ist es, lebensbegleitendes
Lernen als selbstverständlichen Bestandteil der Arbeits- und
Lebenswelt in Deutschland zu verankern.
Die Nationale
Weiterbildungskonferenz ist die zentrale Veranstaltung zur
berufsbezogenen Weiterbildungspolitik in Deutschland. Die
eintägige Veranstaltung im Gasometer auf dem EUREF-Campus in
Berlin bringt ca. 500 Vertreterinnen und Vertreter aus
Politik, Wissenschaft, Sozialpartnern und
Weiterbildungspraxis zusammen.
Gemeinsam werden Wege
diskutiert, wie Weiterbildung transparenter, zugänglicher und
wirksamer gestaltet werden kann – für Beschäftigte,
Unternehmen und alle, die neue berufliche Chancen suchen. Die
Konferenz markiert zugleich den Auftakt zur Fortführung der
Nationalen Weiterbildungsstrategie und stellt das gemeinsam
von 17 Partnern aus Bund, Länder, Sozialpartnern, Kammern und
der Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Fortsetzungspapier
„Weiterbildung 2030 – Chancen eröffnen, Qualifizierung
stärken, Zukunft sichern!“ in den Mittelpunkt. (der Link ist
ab 9 Uhr freigeschaltet)
Bärbel Bas,
Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Wir
erleben einen tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt -
getrieben durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und
die demografische Entwicklung. Wir wollen Arbeitslosigkeit
verhindern, bevor sie entsteht – das ist der Anspruch einer
vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik.
Weiterbildung
ist der Schlüssel dazu: Sie unterstützt die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und befähigt Menschen,
im Wandel voranzukommen. Mit der heutigen Konferenz setzen
wir einen Startschuss für unsere Weiterbildungsoffensive. Wir
brauchen eine neue Lernkultur, die Lust auf Veränderung
macht. Weiterbildung ist kein Luxus, sondern
Zukunftssicherung – für jede und jeden von uns.“
Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend: „Gute Bildung im
gesamten Lebensweg ist die Voraussetzung für ein erfülltes
Leben, gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit
– die berufsbezogene Weiterbildung nimmt hier einen großen
Stellenwert ein und befähigt jeden Einzelnen, sein Potenzial
auszuschöpfen und Chancen, auch zur Integration, zu nutzen.
Integration von Kräften aus dem Ausland geht mit
Herausforderungen im Bildungssystem einher, denen wir uns
stellen. Wer sich weiterbildet, gestaltet mit. Wer Neues
lernt, verliert die Angst vor Veränderung. Wer Chancen
bekommt, bleibt Teil des Fortschritts und in unserer Mitte.
Weiterbildung stärkt nicht nur jeden Einzelnen, sondern auch
die Wirtschaft, unsere Demokratie als Ganzes und ist ein
wichtiger Teil der gesamten Bildungslaufbahn.“
Die
Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie setzen ein
klares Signal für eine ambitionierte Fortsetzung und
Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Mit
deren Umsetzung tragen die Partner dazu bei, das Ziel der
Bundesregierung im Rahmen der EU-2030-Strategie zu erreichen,
die Weiterbildungsbeteiligung bis 2030 um 11 Prozentpunkte
auf 65 Prozent zu steigern. Damit wird ein zentraler Beitrag
für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und zur
Förderung individueller Chancen und der beruflichen
Entwicklung geleistet.
Für die dritte Phase der NWS
haben sich die Partner auf folgende Ziele verständigt: 1.
Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne passfähige
Qualifikationen für den Arbeitsmarkt qualifizieren 2.
Beschäftige und Unternehmen bei der Weiterbildung im
Strukturwandel stärken 3. Chancen der Digitalisierung und
von Künstlicher Intelligenz für die Weiterbildung nutzen und
die Herausforderungen erfolgreich gestalten
Über diese
und weitere Themen diskutieren die Bundesministerinnen Bärbel
Bas und Karin Prien, die parlamentarischen
Staatssekretärinnen Katja Mast und Mareike Wulf sowie
Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Sozialpartner, der
Bundesländer, von Unternehmen, der Bundesagentur für Arbeit
und des Bundesinstituts für Berufsbildung. Darüber hinaus
wird der OECD-Generalsekretär Mathias Cormann für eine
internationale Keynote live von Paris aus zugeschaltet.
Das Hauptprogramm der NWK - beide Keynotes und
Paneldiskussionen - werden aus dem Plenum live übertragen.
Hintergrund: Nationale Weiterbildungsstrategie und
Nationale Weiterbildungskonferenz Die 2019 gestartete
Nationale Weiterbildungsstrategie steht für einen
kontinuierlichen und partnerschaftlichen Austausch von
zentralen Akteuren zur Zukunft der Weiterbildung in
Deutschland. In den vergangenen Jahren hat sie Strukturen
der Koordination und Kooperation in der Weiterbildungspolitik
neu geschaffen, zahlreiche Maßnahmen angestoßen und Projekte
gemeinsam umgesetzt. Jetzt startet die Strategie in ihren
dritten Zyklus und greift die Erfahrungen der vergangenen
Jahre auf, um Weiterbildung noch transparenter, zugänglicher
und wirksamer zu gestalten.
Das vollständige Programm
der Konferenz, den Link zur Live-Übertragung sowie weitere
Informationen finden Sie hier: Nationale
Weiterbildungskonferenz - BMAS
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Neustart der „Energetischen Stadtsanierung“ |
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Kommunen erhalten wieder
Fördermittel für den klimafreundlichen Umbau ihrer Quartiere
Berlin. 26. November 2025 - Nach dem Förderstopp
am Ende des Jahres 2023 nimmt das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in
Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
das erfolgreiche Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“
(KfW 432) wieder auf.
Ziel des Förderprogramms ist
es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von
Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der
Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Das Programm fördert
Konzepte für energetische Sanierungen und für die
Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein
Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte
begleitet.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit dem Neustart des
Förderprogramms ‚Energetische Stadtsanierung‘ setzen wir ein
starkes Signal für den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit
im Gebäudesektor. Wir unterstützen Kommunen,
Gebäudeeigentümer, Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dabei,
ihren Gebäudebestand fit für die Zukunft zu machen. Serielles
Sanieren, Nahwärmenetze oder die Nutzung von Abwärme aus
benachbartem Gewerbe – vor Ort zeigen sich viele effiziente
Wege, um den Energieverbrauch zu senken und den Anteil
erneuerbarer Energien zu steigern. So entstehen vor Ort
innovative Lösungen, die Energie sparen, erneuerbare Quellen
stärken und unsere Stadtquartiere lebenswerter machen.“
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zur
Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor unter anderem
vorgenommen, den Quartiersansatz zu stärken. Mit der
Neuauflage des Förderprogramms geht die Bundesregierung einen
weiteren bedeutenden Schritt hin zu nachhaltigeren und
klimafreundlicheren Städten – für die Umwelt und für die
Menschen, die hier leben.
Im Vordergrund steht die
Minderung von CO2-Austoß, zugleich werden jedoch auch
städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche
und soziale Aspekte in das Programm mit einbezogen. Neben der
CO2-Reduktion können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der
Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien
berücksichtigt werden.
Somit bietet das
Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ die Chance, den
für den Klimaschutz notwendigen Umbau der Stadtquartiere
gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit
hoher Lebensqualität zu nutzen. Zudem ist das Programm ein
wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung
der Wärmeplanung voranzubringen. Ab heute können Kommunen,
kommunale Unternehmen und weitere Akteure erneut
Förderanträge bei der KfW stellen.
Im Rahmen des
Programms erhalten geförderte Kommunen Zuschüsse von bis zu
75%, in Haushaltsnotlagen sind sogar bis zu 90% Förderung
möglich. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und –
vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils
75 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie
unter www.kfw.de/432 auf
der Website der KfW re
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Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigen |
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Berlin, 25 November 2025 - Am 19. November
2025 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere
Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt:
Bis zum 1. Juli 2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte
in Deutschland in zwei Schritten steigen. Die
Pflegemindestlöhne werden hierbei wie schon bei den letzten
Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen, nach
Qualifikationsstufe gestaffelt.
Für Pflegehilfskräfte
empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,95 Euro
pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung
auf 18,26 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 21,58
Euro pro Stunde. Sie gelten einheitlich im gesamten
Bundesgebiet.
Für Beschäftigte in der Altenpflege
empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf
zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen
Urlaubsanspruch hinaus. Dieser soll weiterhin neun Tage pro
Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) betragen. Die
Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine
Laufzeit bis zum 30. September 2028 ausgesprochen.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas: „Jeden
Tag, jede Nacht, jedes Wochenende leisten unsere Pflegekräfte
Herausragendes. Für dieses Anpacken und Dabeibleiben sind
gute Löhne zentral - damit sich auch in Zukunft Menschen gern
für den Pflegeberuf entscheiden, und die Versorgung von
Pflegebedürftigen sichergestellt ist. Ich begrüße die
aktuelle und einstimmig beschlossene Empfehlung der
Pflegekommission: Sie bringt spürbare Lohnsteigerungen für
unsere Pflegekräfte. Das ist ein starkes Zeichen und eine
gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen, Angehörigen und
die ganze Pflegebranche.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Es ist ein gutes
Signal, dass sich die Pflegekommission für die kommenden
beiden Jahre auf höhere Mindestlöhne in der Pflege
verständigt hat. Unabhängig von dieser Entscheidung haben
sich die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte in den
vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert: Sie erhalten
in den Pflegeeinrichtungen für ihre anspruchsvolle berufliche
Tätigkeit durchschnittlich bereits wesentlich höhere Löhne
auf Tarifniveau, als von der Pflegekommission nun festgelegt.
Neben der finanziellen Komponente wollen wir die Berufe in
der Pflege durch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie
stärken, um die Attraktivität dieser Berufsbilder weiter zu
erhöhen.“
Beauftragte des BMAS für die
Pflegekommission und ehemalige Hamburger
Gesundheitssenatorin, Cornelia Prüfer-Storcks: „Auch in
diesem Jahr hat sich die Pflegekommission einstimmig auf
höhere Mindestlöhne in der Pflegebranche geeinigt. Das ist in
schwierigen wirtschaftlichen Zeiten für die Pflegebranche
keine Selbstverständlichkeit. Der Pflegemindestlohn ist
weiterhin wichtig als einziger individuell einklagbarer
Rechtsanspruch der Beschäftigten in der Pflege. Gleichzeitig
gibt der Beschluss den Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf
die Mindestentgelte Planungssicherheit für die nächsten
Jahre.“
Die nach der neuen Empfehlung der Kommission
geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im
Einzelnen wie folgt: (1) Für Pflegehilfskräfte:

(2) Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit
einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer
entsprechenden Tätigkeit):

3) Für Pflegefachkräfte:

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in
Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die
aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30.
Juni 2026 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für
Pflegehilfskräfte derzeit 16,10 Euro, für qualifizierte
Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und für Pflegefachkräfte 20,50
Euro betragen.
Dort, wo der spezielle
Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in
Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche
Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf
Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen
Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen.
Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie
auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich -
ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder
Tarifvertrag. Der Pflegekommission nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und
Vertreter von privaten, freigemeinnützigen sowie kirchlichen
Pflegeeinrichtungen an.
Arbeitgeber bzw. Dienstgeber
und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch
vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit unter
dem Vorsitz der ehemaligen Gesundheitssenatorin Cornelia
Prüfer-Storcks im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für
fünf Jahre.
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1059. Sitzung des Bundesrates am 21. November 2025
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Berlin, 21. November 2025: Die
Beschlüsse - Zustimmung zur Finanzierung des
Deutschlandtickets bis
2030 - Besserer
Jugendschutz bei Online-Spielen
- Gesetz zur Rückgabe von
Elektroschrott und E-Zigaretten passiert den Bundesrat
- Aktivrente: Länder
fordern Kompensation der Steuerausfälle
- Bundesrat fordert bessere
Gewaltprävention für
medizinisches Personal
- Anpassung der
Krankenhausreform - Länder fordern Änderungen
- Bundesrat für mehr Transparenz bei
Benzinpreisen an Tankstellen
- Länder rufen Vermittlungsausschuss zum
Pflegekompetenzgesetz
an
Zustimmung zur Finanzierung des
Deutschlandtickets bis 2030
Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten
Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November
2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu.
Finanzierung bis zum Jahr 2030
Das Gesetz regelt die
weitere finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets bis
zum Jahr 2030 – bislang war diese nur für die Jahre 2023 bis
2025 gesetzlich festgeschrieben. Der Bund beteiligt sich auch
in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5
Milliarden Euro am Ausgleich der durch das Deutschlandticket
entstehenden Mindereinnahmen.
Die Länder, die
ebenfalls 1,5 Milliarden beisteuern, reichen diese Gelder an
die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr
und diese wiederum an die Verkehrsunternehmen weiter. Das
Gesetz enthält einen Schlüssel, wie die Bundesmittel konkret
auf die 16 Länder zu verteilen sind. Diese weisen dem Bund
jährlich nach, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet
wurden.
Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung der
Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag sowie ein
Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom September dieses
Jahres umgesetzt.
Forderungen des Bundesrates
berücksichtigt Der Bundesrat hatte am 26. September 2025
zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung
Stellung genommen und unter anderem kritisiert, dass dieser
eine Finanzierung lediglich für das Jahr 2026 vorsah. Neben
der dauerhaften Absicherung des Deutschlandtickets forderte
der Bundesrat, auch die anderen Regionalisierungsmittel zu
erhöhen, um für die Bürgerinnen und Bürger ein attraktives
Nahverkehrsangebot aufrechterhalten zu können.
Der
Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 7. November 2025
auf Grundlage des Beschlusses seines Verkehrsausschusses in
geänderter Fassung angenommen und damit einige Forderungen
des Bundesrates umgesetzt.
Inkrafttreten Mit der
Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt
und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Besserer Jugendschutz
bei Online-Spielen Glücksspielähnliche
Mechanismen wie Lootboxen bei Video- und Onlinespielen
stärker zu reglementieren: Das schlägt der Bundesrat mit
einer am 21. November 2025 gefassten Entschließung vor.
Glücksspielähnliche Mechanismen „Lootboxen“ sind virtuelle
Gegenstände, die in Smartphone- oder Computerspielen als
Überraschung gekauft werden können, um neue Items oder
Fähigkeiten freizuschalten.
Der Kauf erfolgt in der
Regel mit einer spielinternen Währung, die zuvor mit echtem
Geld erworben werden muss. Rechtliche Einordnung Ob Lootboxen
als Glücksspiel gelten können, ist umstritten, da kein echtes
Geld gewonnen werden kann, sondern lediglich virtuelle
Gegenstände. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung
auf, zu prüfen, inwiefern Lootboxen glücksspielähnliche
Mechanismen aufweisen und diese gegebenenfalls im Bereich des
Kinder- und Jugendschutzes zu reglementieren.
Maßnahmen für effektiveren Jugendschutz Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung auch, das Jugendschutzgesetz in
Einklang mit dem Glücksspielrecht der Länder zu erweitern.
Eine Möglichkeit für die Umsetzung könne eine
Altersverifikation ab 18 Jahren bei Spielen mit Lootboxen
sein. Außerdem solle das Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit Informationsmaterialien entwickeln, um sowohl
Eltern als auch Jugendliche über die Gefahren von Lootboxen
aufzuklären.
Zudem bitte der Bundesrat die
Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene im Zuge des
Digital Fairness Acts für eine transparentere Kostenstruktur
und Angabe von Gewinnwahrscheinlichkeiten in Videospielen
einzusetzen.
Dies sei nötig, da Videospiele für den
europäischen oder weltweiten Markt entwickelt werden und
somit eine deutsche Regulierung nur geringfügiges Gewicht
haben werde.
Wie geht es weiter? Die
Entschließung des Bundesrates wird der Bundesregierung
zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich
damit beschäftigt, gibt es nicht.
Aktivrente: Länder
fordern Kompensation der Steuerausfälle Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Aktivrente stand am 21. November 2025
auf der Tagesordnung des Bundesrates. In seiner Stellungnahme
fordert er punktuelle Klarstellungen am Gesetzentwurf und
verweist auf die erheblichen Steuerausfälle, die sich aus dem
Vorhaben ergeben.
Zwischen 2026 bis 2030 beliefen
sich die Ausfälle der Länder auf rund 1,9 Milliarden Euro,
die der Gemeinden auf rund 0,7 Milliarden Euro. Die Länder
weisen darauf hin, dass ihre Haushalte und insbesondere die
der Gemeinden ohnehin hohen strukturellen Herausforderungen
gegenübersehen. Mit dem damit verbundenen Ausgabenwachstum
könne die Einnahmeentwicklung nicht mithalten.
Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, die durch das
Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen von
Ländern und Kommunen nachhaltig zu kompensieren. Dafür kämen
etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch
den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des
Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder in
Betracht. Was die Bundesregierung vorhat
Mit der
Aktivrente möchte die Bundesregierung den aktuellen
Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die
deutsche Wirtschaft stärken. Durch die Überalterung der
Gesellschaft und das Eintreten der Baby-Boomer in die Rente
sieht sie eine Verschärfung des Fachkräftemangels in der
deutschen Wirtschaft. Um das Arbeitspotenzial durch die
gesteigerte Lebenserwartung der Gesellschaft zu nutzen, soll
die Aktivrente eine Weiterarbeit nach Renteneintrittsalter
attraktiver machen. Berechnungen zufolge würden circa 168.000
Rentner weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Wie funktioniert die Aktivrente? Durch die Reform
können Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters
2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei einer
nichtselbstständigen Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie
darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der
Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, sodass
die Sozialversicherungen dadurch finanziell stabilisiert
werden. Dies trage auch zur Stärkung der Generationen- und
Verteilungsgerechtigkeit bei, so die Bundesregierung.
Nicht betroffen von der Aktivrente sollen geringfügige
Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit sein,
da in diesen Beschäftigungsformen schon eine
Steuervergünstigung vorliege oder für eine Weiterarbeit keine
Anreize geschaffen werden müssten.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet. Dann
ist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat,
kommt es erneut in den Bundesrat, der dann über seine
Zustimmung entscheidet.
Bundesrat fordert
bessere
Gewaltprävention für medizinisches
Personal Ärzte, medizinisches und pflegerischen
Personal sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das
fordert der Bundesrat mit einer am 21. November 2025
gefassten Entschließung. Schutzmaßnahmen gefordert Der
Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen
Gesetzentwurf für einen besseren Schutz der Mitarbeitenden in
der Gesundheitsversorgung vorzulegen.
Sie solle dabei
prüfen, wie Schulungen, bessere Personalschlüssel und
bauliche Anpassungen durch Barrieren das medizinische
Personal besser vor Übergriffen schützen können. Zu
untersuchen sei auch, wie diese Maßnahmen durch
Förderprogramme oder gesetzliche Zuschläge langfristig
finanziert werden können.
Die Länder schlagen vor, in
die Beratung dieser Maßnahmen einen Regierungsentwurf aus der
letzten Legislaturperiode einzubeziehen. Zunahme der Gewalt
Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß unter anderem mit den
Ergebnissen einer Umfrage des Marburger Bunds, aus der ein
Anstieg von Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz hervorgeht. So
erlebten 90 Prozent der Befragten verbale Gewalt und 50
Prozent körperliche Gewalt.
Bei 40 Prozent der
Befragten hätten die Gewalterfahrungen in den vergangenen
fünf Jahren zugenommen, und über 50 Prozent der Befragten
fühlten sich nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Auch die
medizinischen Fachangestellten hätten ähnliche Erfahrungen
gemacht.
Wie geht es weiter? Die Entschließung
wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Regelungen,
wie und wann diese darauf reagiert, gibt es nicht.
Anpassung der
Krankenhausreform - Länder
fordern Änderungen Nach einer umfangreichen
Debatte hat sich der Bundesrat am 21. November 2025 in einer
ausführlichen Stellungnahme zur geplanten Anpassung der
Krankenhausreform positioniert. So fordert er von der
Bundesregierung beispielsweise, die vorgesehene
Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten, da nicht
klar sei, wie diese konkret ausgestaltet und in der Praxis
umgesetzt werden solle. Es sei derzeit kaum einzuschätzen,
welche Auswirkungen das geplante Vergütungssystem auf die
Versorgungslandschaft habe.
Weiterentwicklung bei
sektorübergreifender Versorgung Außerdem müssten die
Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
zeitnah weiterentwickelt werden, da diese bisher hinter den
Erwartungen zurückblieben. Insbesondere werde die
Möglichkeit, bestimmte Behandlungen nun auch ambulant
anzubieten nicht ausgeschöpft. Um dies zu ermöglichen, sei es
auch notwendig, sektorenübergreifende und -verbindende
Strukturen zu fördern.
Die Länder begrüßen, dass der
Bund sie dabei unterstützen möchte, die
Krankenhausinfrastruktur durch zusätzliche Investitionen zu
modernisieren. Eine nachhaltige positive Entwicklung setze
aber auch voraus, dass die Entgelte ein auskömmliches
Wirtschaften ermöglichen. Aus diesem Grund lehnt der
Bundesrat unter anderem Regierungspläne zur Absenkung der
Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen
Krankenhäusern ab.
Was die Bundesregierung vorhat
Die Ziele der Krankenhausreform aus dem Jahr 2024, die
Qualität und Effizienz der Versorgung zu sichern, sollen
durch die geplanten Anpassungen gewahrt bleiben, so die
Bundesregierung. Die Krankenhausversorgung soll insbesondere
auf dem Land gestärkt werden. Hierfür sind zusätzliche
Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser
vorgesehen. Ob und wann diese erforderlich sind, soll dabei
in enger Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und
Krankenhäusern entschieden werden.
Weniger
Leistungsgruppen Zudem ist geplant, die
Krankenhausbehandlungen in 61 statt bisher 65
Leistungsgruppen einzuteilen, wobei für jede Gruppe
Qualitätskriterien für Struktur- und Prozessqualität
festgelegt werden. So soll eine bessere Ausrichtung an den
tatsächlichen Versorgungsbedürfnissen ermöglicht werden.
Finanzierung des Transformationsfonds Ebenfalls
angepasst werden soll die Finanzierung. Der Bundesanteil am
Krankenhaustransformationsfonds soll nun durch aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, und nicht
mehr über Krankenkassenbeiträge finanziert werden. Außerdem
ist geplant, dass der Bund für die ersten vier Jahre jährlich
eine zusätzliche Milliarde Euro übernimmt, um die Länder zu
entlasten. So würde der Anteil des Bundes an diesem Fonds von
25 auf 29 Milliarden Euro steigen.
Vorhaltevergütung
verschoben Schließlich sieht der Regierungsentwurf vor,
die Einführung der Vorhaltevergütung um ein Jahr zu
verschieben. Gleiches gilt für die mit der Krankenhausreform
eingeführten Zuschläge und Förderbeiträge. Die geltenden
Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe sollen in der Folge
um ein Jahr verlängert werden. Gang des
Gesetzgebungsverfahrens
Die Stellungnahme wird der
Bundesregierung zugestellt. Dann befasst sich der Bundestag
mit dem Gesetz. Hat er es verabschiedet, kommt das
Einspruchsgesetz erneut zum Bundesrat.
Gesetz zur
Rückgabe von
Elektroschrott und E-Zigaretten passiert
den Bundesrat Die vor Kurzem vom Bundestag
verabschiedete Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes hat am 21. November 2025 den
Bundesrat passiert. Die Empfehlung des Umweltausschusses, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um so ein Verbot von
Einweg-E-Zigaretten durchzusetzen, fand im Plenum keine
Mehrheit.
Hersteller in der Pflicht Mit der
Gesetzesänderung sollen vor allem die Entsorgung und
Rücknahme elektronischer Geräte besser geregelt und EU-Recht
umgesetzt werden. Dafür werden die Hersteller stärker in die
Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der
Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und
der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel-
und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und
leichter zugänglich gemacht werden.
Geschäfte, die
Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen zukünftig eine
Sammelstation für gebrauchte Geräte einrichten und diese
verpflichtend zurücknehmen. An kommunalen Sammelstellen
sollen Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst
Elektroschrott und Batterien sortieren, um Brandrisiken zu
verringern. Notwendigkeit der gesetzlichen Anpassung
Deutschland unterschritt die europäische
Mindestsammelquote für das Jahr 2021 deutlich. Die Quote soll
nun gesteigert werden, indem mehr über Rückgabemöglichkeiten
und mehr Sammelstellen informiert wird. Gerade auch wegen der
steigenden Zahl falsch im Restmüll entsorgter
Einweg-E-Zigaretten seien bessere Informationen und
zugänglichere Rückgabemöglichkeiten notwendig, heißt es in
der Gesetzesbegründung. Das Gesetz wird nun ausgefertigt
und verkündet. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Bundesrat für mehr Transparenz bei
Benzinpreisen an Tankstellen
Der Bundesrat kritisiert die häufigen Änderungen der
Kraftstoffpreise an Tankstellen. Mit einer am 21. November
2025 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung
auf, zu prüfen, wie Benzinpreise für Verbraucherinnen und
Verbraucher transparenter gestaltet werden können. Weniger
Preiserhöhungen am Tag
Insbesondere solle die
Bundesregierung prüfen, ob sich die mehrfachen
Preiserhöhungen am Tag beschränken lassen. Preissenkungen
sollen aber jederzeit erlaubt bleiben. Als Beispiel gilt
hierbei Österreich, wo Tankstellenpreise nur einmal täglich
erhöht werden dürfen. Zu prüfen sei auch, ob die Transparenz
der Kraftstoffpreise steigt, wenn zwischen den
Preisanpassungen zeitliche Mindestabstände - beispielsweise
drei Stunden - eingeführt werden. Dies könnte zu weniger
Preiserhöhungen führen, aber zugleich die Flexibilität der
Kraftstoffanbieter bei der Preisgestaltung weniger stark
einschränken, als im österreichischen Modell, so der
Bundesrat.
Rund 18 Preisänderungen pro Tag
Ausgangspunkt ist der Abschlussbericht des Bundeskartellamts
vom Februar 2025, der eine sinkende Preistransparenz an
Tankstellen feststellt. Aufgrund von mittlerweile
durchschnittlich 18 Preisänderungen pro Tag und Tankstelle
sei es für Verbraucherinnen und Verbraucher immer
schwieriger, günstige Tankzeitpunkte zu erkennen. Schon 2012
hatte der Bundesrat eine ähnliche Entschließung gefasst,
damals bei deutlich weniger Preisänderungen am Tag.
Verbesserung der Transparenzstelle
Darüber hinaus
regen die Länder an, die Arbeit der Markttransparenzstelle
für Kraftstoffe (MTS-K) zu optimieren. Eine Begrenzung der
täglichen Preisänderungen könnte nicht nur die Transparenz
verbessern, sondern auch den Bürokratieaufwand verringern, da
weniger Preisdaten übermittelt, weitergeleitet und
veröffentlicht werden müssten. Dadurch würden sowohl
Tankstellen als auch Informationsdienste und die
Markttransparenzstelle entlastet.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt.
Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese darauf reagieren
muss, gibt es nicht.
Länder rufen
Vermittlungsausschuss zum
Pflegekompetenzgesetz an In seiner
Plenarsitzung am 21. November 2025 hat der Bundesrat das
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der
Pflege in den Vermittlungsausschuss überwiesen.
Meistbegünstigungsklausel in der Kritik Die Länder
begründen ihre Entscheidung mit dem geplanten Aussetzen der
Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser
für das Jahr 2026. Durch die vom Bundestag eingefügte
Regelung sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen
finanziell entlastet und stabilisiert werden.
Die
Länder befürchten, dass den Krankenhäusern damit Einnahmen
von ca. 1,8 Milliarden Euro im Jahr verloren gehen. Die
Aussetzung wirke sich auch in den darauffolgenden Jahren
negativ auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser aus.
Die Regelung stehe außerdem im Widerspruch zur im
Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebenen
einmaligen Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von
vier Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den
Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.
Was
das Gesetz vorsieht Den Schwerpunkt des Gesetzes bildet
die Pflege. Es sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um diese auf
mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche zu
sichern, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und Bürokratie
abzubauen.
Mehr Befugnisse für Pflegekräfte So
erhalten Pflegekräfte mehr medizinische Befugnisse, die
bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen
angeordnet werden müssen. In den nächsten Jahren sollen
Kataloge für die Leistungen erstellt werden, die
Pflegefachkräfte künftig eigenverantwortlich erbringen
dürfen.
Das Gesetz bringt zudem eine Reihe weiterer
Änderungen mit sich, darunter einen verbesserten Zugang zu
Präventionsdiensten für Menschen, die zu Hause gepflegt
werden. Außerdem soll die pflegerische Versorgung in
innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen gefördert werden.
Sie bieten sowohl bestehenden als auch neuen
Versorgungsmodellen erweiterte Optionen im ambulanten System.
Weniger Bürokratie Das Gesetz sieht auch vor, Anträge
und Formulare für Pflegeleistungen zu vereinfachen. Außerdem
werden den Kommunen mehr Mitspracherechte bei der Zulassung
von Pflegeeinrichtungen eingeräumt. Einsparungen bei den
Krankenkassen
Der Bundestag hatte das Gesetz um ein
Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Neben
der erwähnten Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel werden
die Krankenkassen im Jahr 2026 auch von ihrer Verpflichtung
zur Finanzierung des Innovationsfonds befreit. Außerdem sind
die sächlichen Verwaltungskosten der gesetzlichen
Krankenkassen für 2026 gedeckelt, wodurch sie einen Betrag
von rund 100 Millionen Euro einsparen.
Weiter bis zu
15 Kinderkrankentage Das Gesetz enthält auch eine wichtige
Regelung zu den Kinderkrankentagen. Eltern haben derzeit die
Möglichkeit, für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind
unter zwölf Jahren Kinderkrankengeld für bis zu 15
Arbeitstage im Jahr zu beantragen, Alleinerziehende können
sogar 30 Tage in Anspruch nehmen. Diese Regelung soll im
kommenden Jahr weiterhin gelten.
Wie es weitergeht
Wann der Vermittlungsausschuss zusammenkommt, um das Gesetz
zu beraten, steht derzeit noch nicht fest.
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- Bundeskabinett hat den Rentenversicherungsbericht
2025 beschlossen - Elektronische Fußfesseln und
Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt
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Bundeskabinett hat den Rentenversicherungsbericht
2025 beschlossen, 19 November
2025 - Die Bundesregierung informiert mit dem
Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die
Entwicklung der Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dazu werden Modellrechnungen zur voraussichtlichen
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen
Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage, des
Beitragssatzes und des Sicherungsniveaus vor Steuern in den
künftigen 15 Kalenderjahren erstellt. Wie in jedem Jahr wird
dabei vom geltenden Recht unter Einbezug von
Kabinettsbeschlüssen ausgegangen. Hier ist also das
Rentenpakt 2025 berücksichtigt.
Zudem liefert der
Rentenversicherungsbericht ausführliches Datenmaterial zur
aktuellen Entwicklung der Rentenbeziehenden und der
Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie
der Beschäftigung Älterer.
Die wichtigsten
Ergebnisse der Vorausberechnungen sind: Für Ende
2025 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,5
Milliarden Euro (1,39 Monatsausgaben) geschätzt. Dies ist
deutlich höher als in den letzten Schätzungen angenommen.
Hintergrund ist in erster Linie die sehr gute Entwicklung der
Beitragseinnahmen im laufenden Jahr.
In der Folge
bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6
Prozent. Bislang wurde bereits für 2027 ein
Beitragssatzanstieg vorhergesagt, auch im letzten
Rentenversicherungsbericht 2024.
Bis zum Jahr 2039
steigen die Renten um insgesamt gut 45 Prozent. Dies
entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,8
Prozent pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt
aktuell bei 48 Prozent und bleibt aufgrund der Verlängerung
der Haltelinie bis zum Jahr 2031 auf diesem Wert. Nach dem
Auslaufen der Haltelinie sinkt es bis zum Jahr 2039 auf 46,3
Prozent ab.
Elektronische Fußfesseln und
Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt:
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf Mit
mehreren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung den
Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig
hat das Kabinett heute beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht
insbesondere vor, dass Familiengerichte Gewalttäter zum
Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können.
Außerdem sollen sie Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen
Trainingskursen, etwa Anti-Gewalt-Trainings, oder
Gewaltpräventionsberatungen verpflichten können.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr.
Stefanie Hubig erklärt dazu: „Häusliche Gewalt ist kein
Schicksal. Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar
Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder
Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein
Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Unser Rechtsstaat
muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen. Unser
Rechtsstaat muss insbesondere Frauen besser gegen häusliche
Gewalt schützen.
Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir
auf neue Instrumente. Familiengerichte sollen Gewalttäter
künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel
verpflichten. Außerdem sollen sie Anti-Gewalttrainings
anordnen können. Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im
Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied. Das
Beispiel Spanien zeigt: Die elektronische Fußfessel kann
Leben retten. Auch Anti-Gewalttrainings können Übergriffe
verhindern. Der heutige Gesetzentwurf setzt konsequent auf
eine bessere Prävention von häuslicher Gewalt – und dieses
Ziel werden wir als Bundesregierung auch weiterhin mit
Entschiedenheit verfolgen.“
Der heute beschlossene
Gesetzentwurf sieht vornehmlich Änderungen des
Gewaltschutzgesetzes vor. Das Gewaltschutzgesetz wird von den
Familiengerichten angewendet. Familiengerichte können danach
auf Antrag von Betroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt
und Nachstellung erlassen. Insbesondere können sie eine
Gewaltschutzanordnung erlassen, die einem Gewalttäter zum
Beispiel verbietet, die Wohnung der von ihm bedrohten Person
zu betreten oder sich der bedrohten Person zu nähern. Das
Gewaltschutzgesetz ergänzt den Gewaltschutz durch das
Polizeirecht und das Strafrecht.
Konkret sieht der
Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor: Elektronische
Fußfessel zur Durchsetzung von Annäherungsverboten
Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig in
Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel
verpflichten können. Mit der elektronischen Fußfessel soll
sichergestellt werden, dass Gewalttäter
Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere
Annäherungsverbote) befolgen bzw. dass sie dagegen nicht
unbemerkt verstoßen können.
Gewaltbetroffenen
Personen soll auf Wunsch ein Zweitgerät zur Verfügung
gestellt werden, das anzeigt, wenn der Täter sich dem Opfer
unerlaubt nähert. Vorgesehen ist, dass die Stelle, die die
elektronische Fußfessel technisch überwacht, automatisch
alarmiert wird, wenn der gerichtlich festgelegte
Mindestabstand zwischen Gewalttäter und Opfer unterschritten
wird. Die Überwachungsstelle kann das Opfer dann umgehend
warnen und die örtlich zuständige Polizeibehörde informieren,
sofern dies erforderlich erscheint. Die Änderung soll auch im
Eltern-Kind-Verhältnis gelten.
Soziale Trainingskurse
und Gewaltpräventionsberatungen Familiengerichte sollen
die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an
sozialen Trainingskursen, etwa Anti-Gewalt-Trainings, zu
verpflichten. Den Tätern sollen Lösungswege aufgezeigt
werden, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen. Die Änderung
soll auch im Eltern-Kind-Verhältnis gelten.
Ist eine
Teilnahme eines Täters an einem sozialen Trainingskurs nicht
geeignet, etwa weil der Täter keine Bereitschaft zur
Mitarbeit zeigt, soll es zusätzlich möglich sein, ihn zu
einer Gewaltpräventionsberatung zu verpflichten. Dies kann
sinnvoll sein, um den Täter zur Teilnahme an einem sozialen
Trainingskurs zu motivieren.
Höhere Strafen für
Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen Verstöße gegen
Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere
Annäherungsverbote) sollen schärfer geahndet werden können.
Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf
drei Jahre angehoben werden.
Einholung von Auskünften
aus dem Waffenregister Familiengerichte sollen künftig
Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das dient
der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und
Kindschaftssachen.
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Bundesregierung beschließt Rechtskreiswechsel
ukrainischer Geflüchteter. |
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Leistungsrechtsanpassungsgesetz im
Kabinett beschlossen Berlin, 19. November 2025
- Das Bundeskabinett hat am 19. November
2025 beschlossen, den Entwurf des
Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in den Deutschen Bundestag
einzubringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete
aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der
„Massenzustromrichtlinie“, die nach dem 1. April 2025
eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Sie werden
damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern
und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen. Derzeit
erhalten Menschen aus der Ukraine bei Bedürftigkeit
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder, wenn
sie nicht erwerbsfähig sind, Leistungen der Sozialhilfe.
Viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen zahlen bereits
heute in die Sozialkassen ein, lindern den Fachkräftemangel
und bringen sich in unsere Gesellschaft ein. Auch mit dem
Rechtskreiswechsel bleibt es das Ziel der Bundesregierung die
schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit und
Gesellschaft zu ermöglichen. Arbeitsfähige, nicht
erwerbstätige Geflüchtete werden mit dem Gesetz verpflichtet,
sich umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.
Die Arbeitsagenturen werden sie hierbei unterstützen. Zeigen
die Geflüchteten keine Eigenbemühungen, soll ihnen eine
Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden. Falls eine Vermittlung
in Arbeit wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht möglich ist,
sollen die Geflüchteten zur Teilnahme an einem
Integrationskurs verpflichtet werden.
Der
Rechtskreiswechsel wird für die Leistungsberechtigten wie
auch für die Verwaltungen möglichst aufwandsarm und
praktikabel erfolgen. Hierzu enthält der Gesetzentwurf
Übergangsregelungen, um aufwändige Erstattungsverfahren zu
vermeiden.
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- Bund unterstützt
Städtebauförderung mit 1 Milliarde Euro -
Bundesbauministerin: Gute Nachrichten für
den Wohnungsbau!
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Bund unterstützt
Städtebauförderung mit 1 Milliarde Euro – Neue
Verwaltungsvereinbarung für 2026/2027 unterzeichnet
Berlin/Duisburg, 18. November 2025 - Die
Städtebauförderung in Deutschland bekommt einen kräftigen
Schub. Ab 2026 stellt der Bund erstmals 1 Milliarde Euro für
die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Damit weitet
die Bundesregierung im Vergleich zum Jahr 2025 die
bundeseitige Unterstützung um 210 Millionen Euro aus. Bis zum
Ende der Legislaturperiode ist beabsichtigt, die Förderung
auf insgesamt 1,58 Milliarden Euro zu erhöhen.
Damit
setzt die Bundesregierung ein klares Signal für eine
nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung unserer Städte und
Gemeinden. Heute hat Bundesbauministerin Verena Hubertz dazu
die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung für die
Jahre 2026 und 2027 (VV 2026/2027) unterzeichnet und den
Gegenzeichnungsprozess durch die Länder eingeleitet.
Mit der Verwaltungsvereinbarung legen Bund und Länder den
rechtlichen Grundstein für eine verlässliche Förderung in
2026 und 2027 und garantieren den Kommunen damit die
notwendige Planungssicherheit. Dazu Verena Hubertz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Städte sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Sie bieten
nicht nur Raum für Wirtschaft und Kultur, sondern sind auch
Orte des sozialen Miteinanders und der Innovation.

Foto Markus C. Hurek
Mit der Städtebauförderung
schaffen wir die Voraussetzungen, dass unsere Städte
lebendig, nachhaltig und zukunftsfähig bleiben, für uns und
für kommende Generationen. Die Bereitstellung von 1 Milliarde
Euro für 2026 und der geplante Anstieg auf fast 1,6
Milliarden Euro unterstreichen die hohe Bedeutung der
Städtebauförderung. Ob barrierefreie Plätze, einladende
Quartiere oder nachhaltige Stadtentwicklung, mit dieser
Förderung unterstützen wir Städte und Kommunen dabei, sich
den Herausforderungen der Zukunft zu stellen und gleichzeitig
soziale Vielfalt und Lebensqualität zu sichern. Umso mehr
freue ich mich, mit der Unterzeichnung der
Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 durch den Bund dafür den
Grundstein für eine erfolgreiche Städtebauförderung 2026 und
2027 zu legen.“
Neben der Erhöhung der Mittel
bringt die neue Verwaltungsvereinbarung auch Verbesserungen
in der Umsetzung der Förderprogramme. So sollen bürokratische
Hürden abgebaut sowie Planungs- und Nachweisvorgaben
vereinfacht und flexibel gestaltet werden. Diese Änderungen
sollen den Städten und Gemeinden ermöglichen, schneller und
zielgerichteter auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.
Bund und Länder bekräftigen mit der
Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 zudem, verstärkt innovative
und experimentelle Vorhaben zu fördern. Mit der
Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 setzen Bund und Länder
gemeinsam auf eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung, die
die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt und
gleichzeitig die Grundlagen für eine klimagerechte und
nachhaltige Stadtentwicklung schafft. Mehr Informationen zur
Städtebauförderung finden Sie unter:
https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Startseite/startseite_node.html
Bundesbauministerin: Gute Nachrichten für
den Wohnungsbau! Verena Hubertz: "Im September
2025 wurden fast 60% mehr Wohnungen genehmigt als ein Jahr
zuvor. Das zeigt deutlich, dass es nun endlich aufwärts geht.
Damit aus Planungen auch gebaute Häuser werden, fördern wir
ab Mitte Dezember das Abschmelzen des Bauüberhangs mit 800
Millionen Euro. Bauherren, die ein genehmigtes Bauprojekt in
der Schublade haben, können mit Förderzusage direkt
loslegen.“
Baugenehmigungen für
Wohnungen im September 2025: +59,8 % zum Vorjahresmonat
+14,2 % bei Wohngebäuden insgesamt +17,4 %
bei Einfamilienhäusern -2,8 % bei Zweifamilienhäusern
+13,0 % bei Mehrfamilienhäusern
Im September 2025
wurde in Deutschland der Bau von 24 400 Wohnungen genehmigt.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das
59,8 % oder 9 100 Baugenehmigungen mehr als im September
2024. Der große Anstieg ist unter anderem dadurch zu
erklären, dass im September 2024 mit 15 300 genehmigten
Wohnungen der niedrigste Monatswert seit Januar 2012
verzeichnet worden war.
Die Zahl der genehmigten
Wohnungen im Neubau stieg im September 2025 gegenüber
September 2024 um 80,1 % oder 9 300 auf 20 900. Die Zahl
genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender
Gebäude entstehen, sank im September 2025 gegenüber dem
Vorjahresmonat um 4,9 % oder 180 auf 3 500.

Januar bis September 2025: Aufwärtstrend bei
Einfamilienhäusern hält an Im Zeitraum von Januar bis
September 2025 wurde in Deutschland der Bau von 175 600
Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden
genehmigt. Das waren 11,7 % oder 18 400 Wohnungen mehr als
von Januar bis September 2024.
In neu zu errichtenden
Wohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt
142 600 Wohnungen genehmigt, das waren 14,2 % oder 17 800
Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg
die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 17,4 %
(+4 900) auf 33 300.
Bei den Zweifamilienhäusern sank
die Zahl genehmigter Wohnungen um 2,8 % (-270) auf 9 500. In
Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart,
genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 93 100 Neubauwohnungen.
Das war ein Anstieg um 13,0 % (+10 700) gegenüber dem
Vorjahreszeitraum.
Die Zahl der genehmigten Wohnungen
in Wohnheimen stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um
55,9 % (+2 400) auf 6 700 Wohnungen. In neuen
Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis September 2025
insgesamt 3 100 Wohnungen genehmigt (-14,5 %; -520).
Hierunter fallen zum Beispiel Hausmeisterwohnungen in
Schulgebäuden oder Wohnungen in Innenstadtlagen über
Gewerbeflächen.
Als Umbaumaßnahme in bestehenden
Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis September
2025 insgesamt 29 900 Wohnungen genehmigt, das waren 3,9 %
oder 1 100 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres
2024.
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Stahldialog im Bundeskanzleramt:
Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige
Stahlindustrie
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Berlin, Donnerstag, 6. November 2025 -
Bundeskanzler Friedrich Merz hat heute hochrangige
Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Stahlunternehmen
und der Arbeitnehmerseite, Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten der Länder sowie die zuständigen
Bundesministerinnen und Bundesminister zu einem Stahldialog
im Bundeskanzleramt empfangen.
Im Mittelpunkt stand
dabei die Frage, wie die Stahlindustrie zukunftsfest gemacht
wird. Neben der notwendigen Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit geht es gleichzeitig darum, die
Industrie besser vor globalen Überkapazitäten und unfairen
Handelspraktiken internationaler Wettbewerber zu schützen.
Die Diskussionen drehten sich dabei um zentrale Anliegen der
Stahlindustrie, wie die Verschärfung des europäischen
Handelsschutzes, die Senkung der hohen Energiekosten sowie
die Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Bewältigung
dieser Herausforderungen eine wichtige Voraussetzung dafür
ist, Wertschöpfung und Beschäftigung in der Stahlindustrie zu
sichern und ihren Weg zur Klimaneutralität erfolgreich
weiterzuverfolgen.
Bundeskanzler Merz erklärte: „Die
Stahlindustrie ist von großer Bedeutung für unseren
Wirtschaftsstandort. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum
Erhalt industrieller Wertschöpfungsketten und
wirtschaftlicher Resilienz in Deutschland und Europa. Wir
brauchen deshalb eine echte Stahl-Strategie, die in dem
heutigen Dialog ihren Ausgangspunkt gefunden hat.
Ziel ist es, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die
Branche zu schaffen. Dabei geht es uns nicht alleine
darum, die Stahlindustrie einfach nur zu erhalten, sondern
wir wollen diese auch dabei begleiten, sich für die Zukunft
erfolgreich aufzustellen. Denn nur mit wettbewerbsfähigen
Unternehmen werden wir Produktivität und Arbeitsplätze in der
Stahlindustrie langfristig sichern.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte: „Wir kämpfen
dafür, dass die Stahlindustrie in Deutschland eine Zukunft
hat. Die Sicherung von Industriestandorten und Arbeitsplätzen
in Deutschland hat für uns oberste Priorität. Wir müssen die
Energiekosten weiter senken und die Wettbewerbsbedingungen
verbessern. Außerdem müssen wir unsere Industrie schützen und
eine deutliche europäische Antwort auf weltweite
Überkapazitäten und Dumpingpreise geben.
Wir wollen einen klaren Fokus auf
klimafreundlichen Qualitätsstahl aus Deutschland und Europa.
Für unsere Infrastruktur und Verteidigung, in der
Autoindustrie und in anderen wichtigen Bereichen wollen wir,
dass vorrangig heimischer und europäischer Stahl eingesetzt
wird.“
Große Anpassungsfähigkeit der Stahlindustrie
und ihrer Beschäftigten Der Bundeskanzler hob die große
Anpassungsfähigkeit der Branche und ihrer Beschäftigten
hervor: „Die Stahlindustrie hat bereits in der Vergangenheit
bewiesen, dass sie sich mit großem Mut und Veränderungswillen
an sich wandelnde Rahmenbedingungen anpassen kann. Einen
wichtigen Anteil daran haben ihre engagierten Beschäftigten,
die sich diesen Veränderungen offen stellen und innovative
Produkte und Technologien entwickeln. Darauf gilt es
aufzusetzen, wenn es um die Zukunft der Stahlindustrie geht.“
Bundesfinanzminister Klingbeil betonte, dass auch die
Unternehmen in der Pflicht seien, ihren Beitrag zum Erfolg
der Branche zu leisten: „Wir setzen uns massiv ein für den
Stahl als Schlüsselindustrie in Deutschland. Wir haben aber
auch eine klare Erwartung an die Unternehmen, ihre Standorte
zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Wir brauchen
Beschäftigungs- und Standortsicherungsvereinbarungen.“
Verbesserter Handelsschutz für die Stahlindustrie Die
Teilnehmer waren sich einig, dass es konsequenter Maßnahmen
bedarf, um die negativen Auswirkungen globaler
Überkapazitäten und drohender Handelsumleitungen auf den
EU-Markt zu adressieren. Die Bundesregierung setzt sich für
einen effektiven und langfristig wirksamen Schutz gegen die
negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten und
marktverzerrende Praktiken internationaler Wettbewerber ein.
Hierzu muss die EU ihre handelspolitischen Möglichkeiten
ausschöpfen.
Es braucht eine robuste, ausbalancierte
und WTO-rechtskonforme Nachfolgeregelung für die am 30. Juni
2026 auslaufenden Safeguards. Wo rechtlich möglich und im
gesamtwirtschaftlichen Interesse der Europäischen Union,
müssen Handelsschutzinstrumente gegen Dumping oder
Subventionen gezielt und wirksam angewendet werden, um die
derzeitigen Importmengen signifikant zu reduzieren. Vor
diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung das von der
Europäischen Kommission am 7. Oktober 2025 vorgeschlagene
neue Instrument, das die bestehenden Schutzmaßnahmen für den
Stahlsektor ersetzen soll.
Darüber hinaus unterstützt
die Bundesregierung die Bemühungen der Kommission für rasche
Erleichterungen bei den US-Zöllen auf Stahl und Aluminium,
einschließlich Derivaten, sodass europäische Waren über ein
angemessenes Zollkontingent möglichst zollfrei in die USA
exportiert werden können.
Ausnahmen bei den
Sanktionen ermöglichen es Russland aktuell, in signifikantem
Umfang bestimmte Stahlprodukte (Halbzeug) in die EU zu
exportieren. Die Bundesregierung wird sich deshalb weiter und
intensiv dafür einsetzen, bestehende Sanktionsausnahmen
schnellstmöglich zu beenden. Alle Sanktions-Umgehungen werden
noch konsequenter verfolgt und bestraft.
Die
Bundesregierung ist sich mit der Stahlindustrie einig, dass
der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als wirksamer
Schutz gegen Carbon Leakage von der EU-Kommission
weiterentwickelt werden soll. Die Bundesregierung sieht eine
hohe Dringlichkeit für die Vorlage entsprechender Vorschläge.
Ziel ist es, das System insgesamt zu vereinfachen und
Umgehungsmöglichkeiten im Stahlsektor zu verhindern. Im
Rahmen der Weiterentwicklung des CBAM setzt sich die
Bundesregierung für eine Erweiterung auf nachgelagerte
Stahlprodukte („Downstream“) ein und fordert die Kommission
auf, zeitnah ein Modell für einen WTO-konformen
Exportausgleich vorzulegen.
Sollte ein effektiver
Carbon Leakage-Schutz über den CBAM bzw.
Kompensationszahlungen nicht gelingen, soll die
Wettbewerbsfähigkeit weiterhin über die kostenfreie Zuteilung
von Zertifikaten geregelt werden. Der Europäische
Emissionshandel gibt einen sicheren und verlässlichen Rahmen
für die Transformation und einen klaren Pfad in Richtung
Klimaneutralität. Nach Beschluss des 2040-Klimaziels setzt
sich die Bundesregierung dafür ein, den ETS am neuen Ziel
auszurichten und den linearen Reduktionsfaktor im ETS so
anzupassen, dass auch nach 2039 Zertifikate in den Markt
kommen.
Senkung der Energiekosten Ein verlässliches
und bezahlbares Angebot an Energie ist essentiell für die
dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien
wie der Stahlindustrie. Deshalb wird die Bundesregierung die
Energiewende vorantreiben, effizienter machen und dabei vor
allem Systemkosten senken. Das Energieangebot wird konsequent
ausgeweitet.
Ein zentrales Anliegen der
Bundesregierung ist die Senkung der Energiekosten für die
Industrie. Dazu hat die Bundesregierung bereits verschiedene
Maßnahmen auf den Weg gebracht, von denen Unternehmen der
Stahlindustrie profitieren. Hierzu zählen etwa die
Abschaffung der Gasspeicherumlage, die Reduzierung der
Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Senkung der
Übertragungsnetzentgelte, allein im Jahr 2026 um 6,5
Milliarden Euro. Darüber hinaus setzt sich die
Bundesregierung bei der Europäischen Kommission für weitere
Entlastungsmöglichkeiten ein, um die Wettbewerbsfähigkeit der
Stahlindustrie zu erhalten und ihren Weg hin zu
Klimaneutralität fortzusetzen.
Konkret soll die
sogenannte Strompreiskompensation ausgeweitet sowie ein
Industriestrompreis umgesetzt werden. Anders als der
Industriestrompreis würde die Strompreiskompensation für die
Stahlindustrie durch die von der Bundesregierung ausdrücklich
geforderte Erhöhung der Beihilfeintensität zusätzlich
entlastende Wirkung entfalten.
Beim
Industriestrompreis geht es um ein neues ergänzendes
Instrument für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden
energieintensiven Unternehmen. Hier setzt sich die
Bundesregierung für eine bürokratiearme Umsetzung des
Beihilferahmens ein.
Unterstützung für eine
innovative Stahlproduktion Die Bundesregierung steht zu
Ihrer Unterstützung der Stahlindustrie bei der Umstellung auf
innovative Produktionsverfahren. Die Förderung erfolgt u.a.
über die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) und
die CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge) bzw. das
IPCEI Wasserstoff. Zugleich sehen die Verträge vor, dass vom
Zuwendungsempfänger ein tragfähiges Konzept zum
Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung in Bezug auf
das transformative Produktionsverfahren verfolgt wird.
Auch die anderen Förderprogramme zur
Dekarbonisierung der Industrie werden an Vereinbarungen zu
Standortsicherung und Beschäftigungsentwicklung geknüpft, um
sicherzustellen, dass auch langfristig auf die Wertschöpfung
und den Arbeitsmarkt in Deutschland eingezahlt wird.
Im Hinblick auf den Einsatz von Wasserstoff für die
Stahlproduktion wird die Bundesregierung den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft pragmatisch voranbringen. Für die
Dekarbonisierung der Stahlindustrie zu einer
klimafreundlichen Produktion muss bezahlbarer Wasserstoff in
ausreichenden Mengen verfügbar sein. Angesichts des
verzögerten Hochlaufs grünen Wasserstoffs drängt die
Bundesregierung auf mehr Pragmatismus bei den europäischen
Förderkriterien in der Phase des Markthochlaufs.
Hierzu gehört auch die Forderung nach mehr Flexibilität bei
der Nutzung von Gas statt Wasserstoff in der Stahlproduktion
für die im Rahmen der EU-Förderinitiative Important Projects
of Common European Interest (IPCEI) geförderten Projekte. Die
Bundesregierung wird den rascheren Ausbau des
Wasserstoffkernnetzes vorantreiben, damit Anlagen zur
Stahlherstellung möglichst schnell und in den vereinbarten
Zeitplänen angeschlossen werden.
Darüber hinaus waren
sich die Teilnehmer über das hohe Potenzial der
Kreislaufwirtschaft für die Stahlbranche einig. Hierfür
bedarf es effektiver und innovativer Recyclingstrukturen.
Im Rahmen der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
wird die Bundesregierung den Fokus neben dem Umwelt- und
Klimaschutz auch auf die Resilienzstärkung durch heimische
Produktion legen. Sofern die Versorgung mit Stahlschrott als
Rohstoff für die Stahlproduktion gefährdet ist, wird sich die
Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass
erforderliche Maßnahmen ergriffen werden, damit ausreichend
Stahlschrott verfügbar ist.
EU Leitmärkte, EU
Präferenz-Regelungen Die Bundesregierung unterstützt die
Schaffung und Förderung europäischer Leitmärkte für
klimafreundlichen Stahl. Sie wird die Verordnungsermächtigung
im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes nutzen und
Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung,
u. a. von Stahl, zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes in
einer Rechtsverordnung vorzugeben. Die Bundesregierung
unterstützt auch die Pläne der EU-Kommission zur Etablierung
von Leitmärkten im Rahmen des Industrial Accelerator Act,
beginnend mit einem Leitmarkt für klimafreundliche
Stahlprodukte.
Der Fokus könnte dabei auf der
staatlichen Infrastruktur, wie zum Beispiel bei öffentlichen
Bau- und Infrastrukturvorhaben, u.a. der Bahn und auch der
Automobilindustrie liegen. Dabei sollen Resilienz- und
Nachhaltigkeitskriterien wie CO2-Emissionsintensität gelten.
In der deutsch-französischen Wirtschaftsagenda ist für
zentrale und kritische strategische Bereiche der
industriellen Produktion, einschließlich der öffentlichen
Beschaffung, eine rechtlich tragfähige und zielgerichtete
EU-Präferenz-Regelung dargelegt.
Die Bundesregierung
setzt sich für die Nutzung des Labels für klimafreundlichen
Stahl „Low Emission Steel Standard (LESS)“ ein, um neben
öffentlichen auch privatwirtschaftliche Leitmarktinitiativen
in einer transparenten und bürokratiearmen Weise zu
ermöglichen. Auf internationaler Ebene führt die
Bundesregierung ihre Führungsrolle im Klimaclub fort, um die
internationale Kooperation in der Dekarbonisierung der
energieintensiven Industrie zu verbessern, einheitliche
Regeln und Standards für die Grünstahlproduktion zu
entwickeln und gemeinsame Leitmärkte zu erschließen. Auch die
Erschließung neuer Märkte wie die Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie kam zur Sprache.
In Zeiten
geopolitischer Spannungen sowie Lieferkettenunterbrechungen
dürfen sich Deutschland und Europa in kritischen
Wirtschaftsbereichen wie dem Sicherheits- und
Verteidigungssektor nicht allein auf Importe verlassen.
Grundstoffindustrien wie die Stahlproduktion werden so zu
einem Pfeiler wirtschaftlicher Resilienz. Die Bundesregierung
wird dafür Möglichkeiten zur Anpassung der Vergabekriterien
für den Sicherheits- und Verteidigungssektor prüfen.
Mit der Schaffung und Erschließung neuer Märkte geht zugleich
die Anforderung an Unternehmen einher, sich flexibel auf neue
Herausforderungen einzustellen und zugleich langfristig an
der eigenen Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten. Zu einer
zukunftsfesten Perspektive gehören insbesondere Investitionen
in Standorte, neue Produktionsverfahren und Produkte sowie
die Qualifizierung der Beschäftigten.
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