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Politik des Bundes und mehr

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Redaktion Harald Jeschke

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„Trump-Wahl: massive Herausforderungen

Gesetzliche Neuregelungen - Was ist neu?
Berlin, 9. Januar 2025




Was ist neu? Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen.

Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen.

Die elektronische Patientenakte kommt.

Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht.     Weitere Regierungsthemen    


Die wichtigsten steuerlichen Änderungen  
   
Energieversorgung: Stromausfall – eine Risikoanalyse       

Klimaschutz: CO2-Preis beträgt jetzt 55 Euro       

Ein Koordinator für sichere Internetplattformen       Wohnungsbau und Energie-/Wärmewende - die F

FAQ zum Wohnungsbau  

Für mehr bezahlbare und klimafreundliche Wohnungen

Deutschland benötigt mehr bezahlbaren Wohnraum. Deswegen investiert die Bundesregierung massiv in den Bau von Wohnungen. Welche Förderung gibt es im Einzelnen für wen?        

 „Jung kauft Alt” nun auch für Denkmalgeschütztes      

 Förderung von Effizienzmaßnahmen      

Die Förderung für den Heizungstausch läuft weiter      

KfW-Produktfinder       Wahlwissen 2025    

Fragen und Antworten  

Vorgezogene Bundestagswahl – was bedeutet das?  Warum gibt es Neuwahlen? Wie laufen sie ab? Wer legt den Wahltermin fest? Und was ist bis dahin mit der Bundesregierung – ist sie noch voll handlungsfähig?


Ein Überblick.        
Die fünf Grundsätze des Wahlrechts    

Schutz vor hybriden Bedrohungen und Desinformation      

So funktioniert die Briefwahl       

Wählen aus dem Ausland: So funktioniert's      

Was passiert nach der Bundestagswahl?       

Verfahren gegen TikTok wegen Risiken bei Wahlen       Cyberkriminalität    

Achtung vor betrügerischen SMS im Namen der Sparkasse      

Behörde legt wegen Cyberkriminalität 30 000 vernetzte Geräte lahm      

Paypal-Betrüger zahlen mit fremden Bankkonten      

Achtung: Falsche Mails und SMS von Ministerien und Behörden!      

Wie Kriminelle das "Bezahlen ohne PayPal-Konto" missbrauchen       Service und Fakten    

Lohnt sich eine PV-Anlage für mich?      

E-Zigaretten: Chemikalien-Dampf mit ungeklärten Langzeitfolgen      

Winterdienst: Wann Mieter und Eigentümer Schnee schippen müssen      

Bei Kratzern nach der Autowäsche haftet meistens der Betreiber      

BGH: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen      

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar: Das können Sie jetzt tun!      

Beschluss, Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien zu verbieten      

Neues Label informiert ab Mitte 2025 über CO2-Ausstoß von Flügen      

Für bessere Durchsetzung von EU-weiten Verkehrsvorschriften  


Sozialhilfe kurz erklärt - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung      

Kinderbuch zur Lebensmittelsicherheit: Entdeckungsreise in die Welt der Bakterien und Viren       Online-Vorträge    

Angebote der Verbraucherzentrale  

Tipps zur energetischen Haussanierung, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpe      

Angebote der Initiative „Digital-Kompass“  

Fake News und Wahlen,

Teilhabe, Finanzmarkt    

17. bis 26. Januar 2025   Grüne Woche 2025

Die Bundesregierung informiert auf der Grünen Woche 2025 unter dem Motto "Gutes Essen. Starkes Land. Zukunftsfeste Landwirtschaft" über ihre Themen.        

11. Februar 2025   Safer Internet Day 2025
Mit dem Schwerpunktthema “Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz” rückt die Initiative „klicksafe“ Aufklärung und Empowerment in den Fokus des Safer Internet Days 2025.      

27. Februar 2025, 9:30 - 13:15 Uhr   Forum Nachhaltiger Konsum „Klarheit statt Greenwashing: korrekt kommunizieren, nachhaltigen Konsum unterstützen“ – unter diesem Thema lädt das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum zum Dialog ein.  



Bundesregierung beschließt Wohnungslosenbericht 2024

Bericht gibt Auskunft über die Anzahl der in Deutschland wohnungslosen Menschen  
Berlin, 8. Januar 2025 - Das Bundeskabinett hat am 8. Januar 2025 den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen. Mit diesem wird nach 2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit im Bundesgebiet.


Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Bericht zeigt, dass die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland unterschiedliche Formen und Ursachen hat und bei weitem kein rein städtisches Problem darstellt. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit hat der Bund daher den Weg geebnet, abgestimmt mit den Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft, die Herausforderung der Bekämpfung der Obdachlosigkeit langfristig anzugehen.

Hierfür haben wir im letzten Jahr eine Kompetenzstelle des Bundes beim BBSR eingerichtet. Derzeit werden dort Maßnahmen erarbeitet, um zum Beispiel Frauen und Kinder in Obdachlosenunterkünften durch bessere Standards zu schützen. Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und damit auch Menschen, die gegenwärtig wohnungs- und obdachlos sind, eine Wohnung zu ermöglichen, investiert der Bund bis 2028 mehr als 20 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau.

Auch die neue Wohngemeinnützigkeit, die am 1. Januar 2025 gestartet ist, kann hierbei helfen. Und mit der Erhöhung des Wohngeldes zu Jahresbeginn um durchschnittlich 15% unterstützt der Bund präventiv Menschen, die durch hohe Miet- und Energiekosten stark belastet werden.“

Zum Wohnungslosenbericht
Im Mittelpunkt des Berichtes stehen drei Gruppen von wohnungslosen Personen: Die untergebrachten wohnungslosen Personen, über die das Statistische Bundesamt Daten erhebt und jährlich eine Statistik erstellt, des Weiteren die Gruppen der verdeckt wohnungslosen Personen und die der wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft, zu denen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen empirischen Forschungsauftrag vergeben hat, um mittels einer hochgerechneten Stichprobe entsprechende Informationen zu gewinnen.



Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren Ende Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund 60.400 Personen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen).


Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Berücksichtigt man rund 15.600 Doppelerfassungen, leben in Deutschland damit insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen. Dabei umfasst die Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen gemäß gesetzlicher Definition von Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Personen, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie zur Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in der Unterkunft verbleiben.



Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Rahmen einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik berücksichtigt, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.

All dies sowie die Ausweitung der Gemeindestichprobe in der aktuellen empirischen Erhebung in Verbindung mit der Verringerung von Untererfassungen in der Statistik führt dazu, dass im Vergleich zu 2022 ein Anstieg der Wohnungslosenzahlen zu verzeichnen ist.


Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, zum Ziel der Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beizutragen und hat deshalb in Übereinstimmung mit den Initiativen der Europäischen Union, das Ziel bekräftigt, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Hierfür wurde am 24. April 2024 der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, der als bundesweiter Handlungsleitfaden erstmals die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland abbildet.


Er identifiziert Rahmenbedingungen und Herausforderungen. Mit seinen inhaltlichen Leitlinien und den Leitlinien zum Verfahren gibt es einen von allen beteiligten Akteuren akzeptierten und abgestimmten Handlungsrahmen. Mehr Informationen zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit finden Sie hier. Den Wohnungslosenbericht 2024 können Sie hier einsehen.


Gemeinsame Absichtserklärung zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz

Berlin, 7. Januar 2025 - Bund, Länder und Region sichern gemeinsame Verhandlungsergebnisse Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Region Bundesstadt Bonn sind sich einig, dass sie den Stand der Verhandlungen zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz in einer gemeinsamen Erklärung festschreiben wollen. Diese Absichtserklärung soll noch in diesem Monat unterzeichnet werden, um die umfangreichen Vorarbeiten einer möglichen Zusatzvereinbarung zu sichern.


Darüber informierten die beteiligten Akteure in einem Gespräch die Abgeordneten der Region im Bundestag, in den Landtagen und im Europäischem Parlament. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich: „Wir stehen gemeinsam zur zugesagten Weiterentwicklung der Region Bundesstadt Bonn. Über Jahrzehnte wurde hier die notwendige Infrastruktur für ein zweites bundespolitisches Zentrum in unserem Land aufgebaut. Das wollen wir nutzen. Viele Bundesbeschäftigte arbeiten und leben hier, gleiches gilt für Mitarbeiter der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen.

Die Region soll als Ort der Demokratievermittlung, als kulturelles Zentrum und als Forschungsstandort weiter gestärkt werden. Die im April vergangenen Jahres gemeinsam beschlossenen Eckpunkte haben wir inhaltlich untermauert und so vorbereitet, dass eine neue Bundesregierung auf dem Erarbeiteten aufbauen kann. Die bisherige Zusammenarbeit war von Vertrauen und einem herzlichen, konstruktiven Miteinander geprägt. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken.“ 


Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Es ist sehr gut, dass wir gemeinsam die guten Ergebnisse der Verhandlungen sichern. Ich danke Frau Ministerin Geywitz hierfür wie auch für ihre stringente und unterstützende Herangehensweise im Verhandlungsprozess sehr herzlich. Angesichts des Fortschritts ist es sehr bedauerlich, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss der Zusatzvereinbarung kommen kann. Ich erwarte, dass auch eine neue Bundesregierung an die Verhandlungsergebnisse anknüpft.

Bonn als Standort der UN und von internationalen Organisationen, als Wissenschaftsstandort, als Kompetenzzentrum für Cyber-Sicherheit und Nachhaltigkeit sowie als Geburtsort des Grundgesetzes und von Ludwig van Beethoven verfügt über viele Alleinstellungsmerkmale, die im Interesse des Bundes gestärkt werden sollten. Schon jetzt sind die guten Verhandlungen ein wichtiges Bekenntnis des Bundes zur Zukunftsfähigkeit von Bonn als Regierungs- und Verwaltungsstandort.“ 


Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski: „Gemeinsam mit Ministerin Geywitz und den Vertreterinnen und Vertretern aus der Region haben wir wichtige Leitplanken für die Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz definiert. Ziel der Landesregierung und der Region ist es nun, einer neuen Bundesregierung eine Brücke für eine schnelle Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bauen und die Zusatzvereinbarung zügig zum Abschluss zu bringen.

Nordrhein-Westfalen wird alles tun, was dafür politisch nötig ist. Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit dem Bund bei allen Punkten noch im Januar zu einem guten Zwischenergebnis kommen werden. Der „Letter of Intent“ ist dabei eine Fortentwicklung der im April 2024 gemeinsam beschlossenen Eckpunkte und muss dementsprechend auch einen Fortschritt darstellen. Als Landesregierung ist unsere Zielvorstellung klar. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung Bonns mit langfristiger Perspektive festschreiben und den Mehrwert der Bundesstadt auch im Sinne der Resilienz für Deutschland insgesamt ausgestalten.“


Dr. Fedor Ruhose, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz: „Der Verhandlungsprozess konnte seit der Vereinbarung der Eckpunkte erfolgreich fortgesetzt werden. Ein wichtiges Ergebnis für die gesamte Region ist das Signal des Bundes, das Konzept zur Entwicklung neuer regionaler Strukturen der Zusammenarbeit in die Zusatzvereinbarung aufzunehmen, mit denen die Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit der Region als Lebens- und Arbeitsraum verbessert werden sollen. Der Schwerpunkt „Orte der Demokratievermittlung“, an dem ebenfalls rheinland-pfälzische Projekte beteiligt sind, gewinnt in Zeiten globaler Krisen und Angriffe auf demokratische Grundwerte zunehmend an Bedeutung.


Der Bund hat hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse wir mit Interesse erwarten. Ich bin zuversichtlich, dass auf Basis der gemeinsamen Absichtserklärung die Verhandlungen nach der Bundestagswahl unvermittelt weitergeführt und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.“


Die Landrätin und die Landräte aus der Region, Cornelia Weigand (Kreis Ahrweiler), Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreis) und Achim Hallerbach (Kreis Neuwied): „Wir begrüßen die Entscheidung, die bisherigen Verhandlungsergebnisse in einem Letter of Intent festzuhalten. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die Gespräche mit der nächsten Bundesregierung zielgerichtet fortzuführen. Dennoch hätten wir uns gewünscht, dass wir bereits zu einer verbindlichen Zusatzvereinbarung gekommen wären. Es ist wichtig, dass dieser Prozess nun zügig im Sinne der Region weitergeführt wird.“


Hintergrund
Die Zusatzvereinbarung zwischen Bund und der Region Bundesstadt Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz soll an das Berlin/Bonn-Gesetz anknüpfen. Der politische Auftrag eine Zusatzvereinbarung zu schließen, ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag. Aufgrund der Neuwahl des Bundestages am 23. Februar 2025 kann der ursprünglich für März 2025 geplante Abschluss der Zusatzvereinbarung nicht mehr realisiert werden. 


Im April 2024 wurden sechs Eckpunkte vereinbart: Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von Internationalen Organisationen sowie als Nachhaltigkeitsstandort Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum Region Bundesstadt Bonn als Ort der Demokratievermittlung Region Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur Erforschung und Vermittlung von Resilienz Region Bundesstadt Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für Bundesbeschäftigte   Weitere Informationen dazu unter: 
 www.bmwsb.bund.de  


Aus der Feststellung des Bundesinteresse leitet der Bund seine Finanzierungskompetenz ab. Es wurden vier Studien beauftragt, die darüber Aufschluss geben sollen, ob das Bundesinteresse bei den Projekten vorliegt und geben damit den Weg für eine mögliche Finanzierung frei.    
Im Januar sollen die bisherigen Ergebnisse in einem „Letter of Intent“ festgehalten werden


Was ändert sich im Januar 2025?  

Berlin/Duisburg, 27. Dezember 2024 - Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen. Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Die elektronische Patientenakte kommt. Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht.    


Arbeit Mindestlohn steigt – und damit auch Grenzen für Mini- und Midijob
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze: von 538 Euro auf 556 Euro brutto.

Die unterste Midijob-Grenze liegt im kommenden Jahr bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Weitere Informationen zum Mindestlohn


Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt
Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme tritt zum 1. Januar in Kraft und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld


Soziales Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025
Im Jahr 2025 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabil bei 5,0 Prozent.
Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025


Das Wohngeld steigt 
Anfang 2025 wird das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst: es steigt um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch.
Weitere Informationen zum Wohngeld


Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Grund dafür ist die positive Einkommensentwicklung. 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent.

Die positive Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr sorgt dafür, dass die Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2025 deutlicher als in der Vergangenheit steigen soll. Im Jahr 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent. Das ist die Basis, auf der die soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben wird.


Zum Vergleich: 2022 lag die Lohnzuwachsrate bei 4,13 Prozent – die Anpassung der Rechengrößen fiel entsprechend niedriger aus. Das Bundeskabinett hatte die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ am 6. November 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zugestimmt, sodass die Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Grenzwerte in der Krankenversicherung steigen
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat erhöhen. 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat.


Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro belaufen. 2024 waren es noch 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.


Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
 


Nullrunde für Regelsätze im Jahr 2025 
Die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleiben 2025 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Die Besitzschutzregelung gilt nicht für Asylbewerber, die in den ersten 36 Monaten in Deutschland Geldleistungen erhalten. Dementsprechend sinken diese Leistungen in 2025.  Weitere Informationen zum Bürgergeld


Altersvorsorge auf einen Blick
Wie steht es um die Absicherung im Alter? Die Digitale Rentenübersicht gibt seit Mitte 2023 einen Überblick über die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Zum 1. Januar 2025 müssen Vorsorgeeinrichtungen an das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung angebunden sein. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Weitere Informationen zur Altersvorsorge


•  Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen 
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 Euro. Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente


Altersgrenze für Renteneintritt steigt auf 66 Jahre und vier Monate Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben („Rente mit 67“) – bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter.


Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze. Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ursprünglich „Rente mit 63“) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahre und sechs Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. 
Weitere Informationen zur Altersgrenze für Renteneintritt


Mehr Qualität in der Kinderbetreuung Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren erneut dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Mit finanziellen Mitteln aus dem Kita-Qualitätsgesetz sollen unter anderem mehr Fachkräfte gewonnen werden.  Weitere Informationen zum Kita-Qualitätsgesetz


•  Gesundheit 
Die elektronische Patientenakte ePA
Ab dem 15. Januar müssen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Sie wird dann in einem gestuften Verfahren eingeführt: Zunächst wird sie in Modellregionen erprobt und getestet, bevor sie bundesweit zum Einsatz kommt.  Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte

Krankenhausreform: Gute stationäre Behandlung für alle
Weniger ökonomischer Druck für Kliniken, bessere Versorgungsqualität – das bezweckt die Krankenhausreform. Das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen wird angepasst. Damit werden Kliniken von dem finanziellen Druck befreit, immer mehr Fälle zu erbringen. Künftig sollen sie einen Großteil der Vergütung für das Vorhalten von Leistungen bekommen. Kliniken sollen auch Qualitätskriterien erfüllen, um einer sogenannten Leistungsgruppe zugewiesen zu werden.


Diese Kriterien sollen bundesweit einheitlich definiert sein – damit Leistungen nur dort erbracht werden, wo das Personal die Erfahrung hat und die geeignete technische Ausstattung vorhanden ist. Weitere Informationen zur Krankenhausreform

Pflege - Höhere Leistungen für Pflegebedürftige
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent – auch die Leistungen bei stationärer Pflege. Dies entlastet Pflegebedürftige bei pflegebedingten Ausgaben, die sie selber tragen müssen. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro. Weitere Informationen zu Leistungen in der Pflege


Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte. Der Schritt ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weitere Informationen zur Erhöhung der Pflegebeiträge


Finanzen und Steuern
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – steigt 2025 auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert. Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und auf 9.756 Euro im Jahr 2026.

Darüber hinaus wird das Kindergeld ab Januar um fünf Euro erhöht – genauso wie der Kindersofortzuschlag für Familien, die ein geringes Einkommen haben. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Weitere Informationen zu steuerlichen Entlastungen


•  Entlastung für Familien und Vermieter 
Künftig sind 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar. Vermieter werden steuerlich entlastet, wenn sie dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen. Diese und weitere steuerliche Verbesserungen sind im Jahressteuergesetz 2024 geregelt.
Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz


Post muss pünktlich sein – Briefporto steigt
Standardbriefe in der Grundversorgung müssen zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis für einen Standardbrief von 0,85 Euro auf 0,95 Euro und eine Postkarte kostet dann 0,95 Euro. Wichtig bleibt jedoch: Die Post-Grundversorgung muss gesichert und finanzierbar sein. Weitere Informationen zum Postgesetz


•  Wachstumschancengesetz: Besteuerungsanteil der Renten steigt langsamer
Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt langsamer als ursprünglich geplant. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Anteil nicht mehr in Ein-Prozent-Schritten, sondern seit 2023 nur noch in 0,5-Prozent-Schritten. Ab Januar 2025 liegt der Anteil der zu besteuernden Rente bei 83,5 Prozent.  Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz


Ermäßigter Steuersatz für Kunsthandel
Für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gilt wieder der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent anstelle von 19 Prozent. So werden wichtige Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler gesichert.
Weitere Informationen zu Steuern im Kunsthandel


Justiz: Bürokratie abbauen 
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und eine Entlastungsverordnung treten im Januar in Kraft. Zum Beispiel müssen deutsche Staatsbürger im Hotel keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden verkürzt und Arbeitsverträge können vollständig digital geschlossen werden. Über 1,3 Milliarden Euro beträgt die jährliche Entlastung.
Weitere Informationen zum Bürokratieabbau


Verkehr Führerschein-Umtausch für den Jahrgang 1971
Bis zum 19. Januar 2025 müssen die Führerscheine für den Jahrgang 1971 umgetauscht werden. Sie sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer. Deshalb wird der neue Führerschein auch zeitlich befristet, damit eine regelmäßige Aktualisierung von Passfoto und Personendaten erfolgen kann. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei unverändert bestehen.  
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch

Weiterfahren mit dem Deutschlandticket - Preis jetzt 58 Euro
Der Preis für das Deutschlandticket steigt ab Januar auf 58 Euro. Aber es geht weiter mit dem Deutschlandticket. Ein Baustein für die Finanzierung des Deutschlandtickets sind Mittel, die im Einführungsjahr 2023 nicht verbraucht wurden. Eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes ermöglicht es, dass dieses Geld nun eingesetzt werden kann. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Weitere Informationen zum Deutschlandticket


Digitales - Angenehmeres Surfen im Internet
Weniger Cookie-Banner: Beim Internet-Surfen kann künftig darauf verzichtet werden, immer wieder in die Verwendung von Cookies einzuwilligen. Stattdessen kann die Zustimmung oder Ablehnung dauerhaft hinterlegt werden. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Weitere Informationen zur Cookie-Verordnung


Landwirtschaft Schutz für Lieferanten und Käufer in der Lebensmittellieferkette ausgeweitet
Größere Lieferanten bestimmter Produktgruppen, wie Milch, Obst und Gemüse werden künftig dauerhaft geschützt. Bisher war dieser Schutz befristet. Damit haben Molkereien und große Erzeugerorganisationen gegenüber dem Lebensmittelhandel eine bessere Position. Außerdem gilt ein Umgehungsverbot für verbotene – sogenannte schwarze – Praktiken. 
Weitere Informationen zur Lebensmittellieferkette


•  EU-Agrarförderung wird praxisgerechter 
Die EU-Agrarförderung wird weiter vereinfacht und passgenauer für die landwirtschaftlichen Betriebe. Das schafft Planungssicherheit und eine verlässliche sowie zukunftsfähige Förderung. Zugleich werden die Umweltleistungen der Landwirtinnen und Landwirte honoriert. Beispielsweise wird der regelmäßige Fruchtwechsel auf Anbauflächen vereinfacht.


Er trägt dazu bei, die Bodenqualität zu bewahren und zu verbessern. Abweichungen von der vorgeschriebenen Mindestbreite bei Blühstreifen und -flächen sind unschädlich, solange eine vorgeschriebene Länge überwiegend eingehalten wird. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungskopien und Lohn- und Gehaltslisten werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.  Weitere Informationen zur EU-Agrarförderung


Grundsteuerwert bei Vererbung von Höfen
Zum Jahreswechsel tritt die Novelle der Höfeordnung in Kraft. Zur Ermittlung der Hofeigenschaft und der Abfindungshöhe der weichenden Erben wird auf den Grundsteuerwert des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes abgestellt und nicht mehr auf den Einheitswert. Ein Hof im Sinne der Höfeordnung liegt dann ab einem Grundsteuerwert von 54.000 Euro vor.

Die Abfindung errechnet sich aus dem Hofeswert, der das 0,6-fache des Grundsteuerwertes beträgt. Der Abzug von Verbindlichkeiten kann den Hofeswert bis zu 80 Prozent mindern.
Weitere Informationen zum Grundsteuerwert


Verbraucherschutz
Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich bis 31.12.2024 registrieren.
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik wie Zigarettenfilter, Getränkebecher und Folienverpackungen müssen sich seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Sie zahlen eine jährliche Abgabe in einen Fonds ein. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken.

Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 auf der Online-Plattform DIVID registrieren. Andernfalls drohen den Firmen Geldbußen und zukünftig ein Vertriebsverbot in Deutschland.
Weitere Informationen zur Registratur von Einwegplastik-Herstellern


Keine Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt 
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen EU-weit Zahnarztpraxen kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwenden. Damit wird das umweltschädliche Quecksilber reduziert. Als Ersatz dienen zahnfarbene Kunststofffüllungen. Für Kinder unter 15 Jahren, schwangere und stillende Frauen sowie alle gesetzlich Versicherten sind sie bei Füllungen im Frontzahnbereich bereits seit 2018 Kassenleistung. Das Quecksilberverbot bezieht sich nur auf künftige Füllungen. 
Weitere Informationen zu Amalgam-Füllungen 


Recyclingpflicht für Altkleider 
Für Altkleider gelten ab dem 1. Januar 2025 EU-weit neue Regeln. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden – auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Auch Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien sind im Sammelcontainer zu entsorgen. Ziel ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser zu recyceln.

Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab 1. Januar 2025 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Die Filter müssen nachgerüstet beziehungsweise ausgetauscht werden. Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen.


Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.
Weitere Informationen zur Verordnung für Feuerungsanlagen


Strengere Vorgaben für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten
Verkäufer von bestimmten Produkten, die Biozide enthalten, benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen sogenannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen. Dies gilt auch für den Onlinehandel. Im Fall des Online- oder Versand-Verkaufs muss das Abgabegespräch zuvor telefonisch oder per Videoübertragung nachweisbar erfolgen.
Weitere Informationen zur Abgabe von Biozid-Produkten


Minderungsrecht im Mobilfunk 
Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert, kann die Rechnung für den Internetzugang gekürzt oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Für das Festnetz-Internet hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen. 
Weitere Informationen zum Minderungsrecht im Mobilfunk 


•  Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden
Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden und das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag.

Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht.
Weitere Informationen zu Euro-Überweisungen


Strengere Regeln für Restschuldversicherungen 
Ab Januar 2025 dürfen Verträge für Restschuldversicherungen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages abgeschlossen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen damit vor übereilten und überteuerten Abschlüssen geschützt werden. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig. Weitere Informationen zur Finanzenversicherung


Recht auf intelligente Strommesser und dynamische Stromtarife 
Private Haushalte können sich ab Januar 2025 ein intelligentes Messsystem – einen sogenannten Smart Meter – einbauen lassen. Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung ist der Einbau ab dem kommenden Jahr sogar verpflichtend.

Die intelligenten Stromzähler erfassen nicht nur wieviel, sondern auch wann Strom verbraucht wird. Zusätzlich versenden sie die Daten automatisch.  Ab 1. Januar 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Smart Meter nutzen, auch von dynamischen Tarifen profitieren: Sie können dann Strom beziehen, wenn er in kostengünstigeren Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur Verfügung steht. Alle Stromanbieter müssen ihrer Kundschaft mit intelligentem Messsystem dann einen dynamischen Tarif anbieten. 
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