Berlin/Duisburg, 14. Mai 2021 -
Vorab: Als Hauptanzeichen für die derzeitige globale
Erwärmung gelten die seit etwa 1850 vorliegenden
weltweiten Temperaturmessungen sowie die
Auswertungen verschiedener Klimaarchive. (Globale
Erwärmung – Wikipedia). Für den Menschen sind es
mindestens zwei Lebensalter, für die Erde höchstens
ein Wimpernschlag.
Nein, ich bin kein
'Klimaleugner', ich sehe in einer deutschen
Insel"lösung" nur keine wirkliche Problemlösung!
Die Länder mit den höchsten CO2-Emissionen,
Stand 2018, waren China - 11.256
Millionen Tonnen CO2-Emissionen (29,7% globaler
Anteil) USA - 5.275 Millionen
Tonnen CO2-Emessionen (13,9%) Indien
- 2.622 Millionen Tonnen CO2-Emessionen (6,9%)
Diese drei Länder kommen zusammen auf
19.153 Millionen Tonnen CO2-Emessionen. Das
mach prozentual knapp über 50 Prozent
aus!
Dahinter folgen Russland - 1.748
Millionen Tonnen CO2-Emessionen (4,6%) Japan -
1.199 Millionen Tonnen CO2-Emessionen (3,2%) und
dann Deutschland mit 753 Millionen Tonnen
CO2-Emessionen (2%).
Diese drei Länder kommen
zusammen auf 3.700 Millionen Tonnen,
nicht einmal 10 Prozent der globalen
CO2-Emissionen
Für jeden
auch nur halbwegs intelligenten und klar, nicht
eingeengt ideologisch, denkenden Menschen muss doch
einleuchtend sein, dass das Problem 'CO2-Emission'
eine globale Lösung benötigt! Und zwar dringend!
Natürlich kann und muss Deutschland seine
Möglichkeiten ausschöpfen. Allerdings nicht nur auf
Kosten seiner arbeitenden und steuerzahlenden
Bevölkerung. Will man wirklich Erfolg haben, müssen
alle, zumindest aber die oben aufgezählten
Hauptverursacher, an einen Tisch. Da würde eine 50
prozentige Reduzierung der CO2-Emissionen gute 25
Prozent der globalen Emission ausmachen, während
Deutschland mit seiner "Insellösung" selbst bei 100
Prozent Reduzierung auf 2 (zwei!) Prozent der
Gesamt-CO2-Emission käme.
Scheuklappen ab,
Ideologien weg und endlich das Gehirn einschalten!
Klima geht nur global! ...
meint Jochem Knörzer
Mit der Änderung
des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung die
Klimaschutzvorgaben verschärfen und das Ziel der
Treibhausgasneutralität bis 2045 verankern. Das hat
das Bundeskabinett heute beschlossen. Begleitend zum
Gesetzentwurf kündigt die Bundesregierung ein
Sofortprogramm an, um die ambitionierten Ziele zu
unterstützen. „Das Klimaschutzgesetz setzt den
Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“,
erklärt Bundesumweltministerin Schulze.
Quelle: Bundesregierung
Im Überblick:
• Kabinettsbeschluss vom 12.05.2021: Anhebung der
jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre
2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der
jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis
2040 • 2024:
Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor
für die Jahre 2031 bis 2040
• Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen
Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
• 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele
pro Sektor für die letzte Phase bis zur
Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045
Deutschlands
Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz
vorgezeichnet. Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts und mit Blick auf das neue
europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung
nun ein Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der
Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv
vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu
unverhältnismäßigen Einschränkungen der
Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen
kommt. Das Bundeskabinett begegnet mit dem neuen
Klimaschutzgesetz den besonderen Herausforderungen,
die mit dem Klimawandel verbunden sind.
Höheres Klimaziel bis 2030
Die Gesetzesänderung sieht vor, die Zielvorgaben für
weniger CO2 ()- Emissionen anzuheben. Das
Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte
auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland
soll bis Barrierefreie Beschreibung anzeigen zum
Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um
65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern.
Die höheren
Ambitionen wirken sich auch auf die CO2
()-Minderungsziele in den einzelnen Sektoren wie der
Energiewirtschaft, dem Verkehr oder dem
Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 aus.
Treibhausgasneutralität bis 2045 Für das Jahr 2040
gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent.
Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er
Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor.
Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland
Treibhausgasneutralität erreichen:
Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen
Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen.
Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung
negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr
Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als
es ausstößt.
Natürliche Senken stärken
Der Gesetzentwurf betont den Beitrag natürlicher
Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind
Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken.
Sie sind wichtig, um unvermeidbare Restemissionen
von Treibhausgasen zu binden. Die Bundesregierung
macht deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO2
()-Bindungswirkung natürlicher Senken zu
verbessern.
Sofortprogramm für mehr Klimaschutz
Begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat
die Bundesregierung eine Erklärung zum
verabschiedet. Um die mit dem Klimaschutzgesetz 2021
beschlossenen Ziele erreichen zu können, sind
zahlreiche unterstützende Maßnahmen in den
verschiedenen Sektoren notwendig. Die
Bundesregierung wird hierzu ein Sofortprogramm
vorlegen. Schwerpunkte der Maßnahmen liegen in den
Bereichen Industrie, „Klimapakt Deutschland“
klimafreundliche Mobilität, Landwirtschaft und im
Gebäudebereich. Ein zusätzliches Fördervolumen im
Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro ist dafür
vorgesehen.
Klimaschutz
europäisch abstimmen
Auf europäischer Ebene stehen konkrete Vorschläge
der EU ()-Kommission zu Maßnahmen für mehr
Klimaschutz noch aus. Folgerichtig sieht das
novellierte Klimaschutzgesetz daher eine Evaluierung
im Jahr 2022 nach den europäischen Vorgaben vor.
Ziel muss ein gut koordinierter Instrumentenmix auf
europäischer und nationaler Ebene sein.
Weg zur
Klimaneutralität
Die Bundesregierung will mit dem novellierten
Klimaschutzgesetz nicht nur mehr
Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr
Planungssicherheit schaffen. Der Weg zur
Klimaneutralität ist nun noch detaillierter
festgelegt.
Eine weitere
Milliarde zusätzlich für den Öffentlichen
Personennahverkehr
Das Bundeskabinett hat heute (12. Mai 2021) einer
von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
vorgelegten Formulierungshilfe zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit sollen
die Corona-Hilfen für den Öffentlichen
Personenverkehr (ÖPNV) weiter aufgestockt werden -
um noch einmal eine Milliarde Euro für das Jahr
2021. Die Koalitionsfraktionen können nun einen
entsprechenden Gesetzentwurf aus der Mitte des
Deutschen Bundestages einbringen.
Scheuer:
Klimaschutz im Verkehr beginnt vor der Haustür -
beim Einsteigen in den öffentlichen Nahverkehr. Ein
gutes ÖPNV-Angebot ist eines unserer wichtigsten
Instrumente. Wir unterstützen die Länder bereits
massiv mit Finanzhilfen. Mit noch einmal einer
Milliarde Euro Corona-Hilfen zusätzlich können wir
den umweltfreundlichen ÖPNV weiter leistungsfähig
und zuverlässig am Laufen halten, das Vertrauen
stärken und das System insgesamt zukunftsfest zu
machen.
Corona-Hilfen
des Bundes nun 3,5 Milliarden Euro
Mit dem Corona-Hilfspaket hat der Bund den Ländern
bereits im Jahr 2020 - zusätzlich zu den regulären
Regionalisierungsmitteln - weitere 2,5 Milliarden
Euro bereitgestellt. Anteilige Finanzierung der
Länder Die Länder haben eine hälftige Übernahme der
coronabedingten finanziellen Nachteile im ÖPNV
zugesagt, so dass nun Schäden der Jahre 2020 und
2021 in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro
ausgeglichen werden können.
Bund
unterstützt ÖPNV bereits massiv
Mit den sog. "Regionalisierungsmitteln" des Bundes
können die Länder den Nahverkehr finanzieren. Diese
Mittel betrugen im Jahr 2020 regulär rund 8,85
Milliarden Euro. Sie stiegen im Jahr 2021 bereits
regulär auf rund 9,26 Milliarden Euro. Damit leistet
der Bund einen wesentlichen Beitrag für ein
leistungsfähiges Nahverkehrsangebot vor Ort.
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