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Bundestagswahl 2025 - Ergebnisse
 

Bundestagswahl 2025
Bei der Bundestagswahl 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen
Bundeswahlleiterin

Berlin/Duisburg, 18. Februar 2025 -  Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen – zwei Stimmen:  
• eine Erststimme für die Wahl einer beziehungsweise eines Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des Stimmzettels) sowie
• eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei mit allen von der Partei aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in der dort festgelegten Reihenfolge (auf der rechten, blau gedruckten Hälfte des Stimmzettels).    

 

Bundestagswahl 2025
Neues Wahlsystem, kleinerer Bundestag und weniger Kandidaten als 2021
Landeswahlleiterin

Düsseldorf/Duisburg, 10. Februar 2025 - Am 23. Februar 2025 ist es soweit. Dann wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt und in Nordrhein-Westfalen können rund 12,6 Mio. Wahlberechtigte, davon 6,5 Mio. Frauen und 6,1 Mio. Männer teilnehmen. Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 lag in Nordrhein-Westfalen bei 76,4 % (Bund: 76,6 %). mehr

 

Bundestagswahl 2025
Deutlich weniger Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber als 2021
Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 7. Februar 2025 - Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 treten insgesamt 4.506 Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber an.
Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, finden sich darunter 1.422 Frauen (32 %).
Bei der letzten Wahl am 26. September 2021 hatten sich 6.211 Kandidatinnen und Kandidaten beworben (2.024 oder 33 % Frauen). Damit treten 2025 knapp 1.700 weniger Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber an als 2021.  

 

Bundestagswahl 2025
Briefwahl direkt im Wahlamt vor Ort wird empfohlen
NRW-Landeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 3. Februar 2025 - Gegenüber früheren Wahlen ist der Zeitraum für die Briefwahl verkürzt. Daher appelliert Landeswahlleiterin Monika Wißmann an alle, die Briefwahl machen möchten, aktiv daran mitzuwirken, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig ankommt. „Die beste Variante zur Vermeidung von Postlaufzeiten ist die Briefwahl vor Ort, auch Direktwahl genannt. Sie wird voraussichtlich ab dem 10. Februar in vielen Gemeinden angeboten. Es ist dann möglich, mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis zum Wahlamt zu gehen, dort die Brief-wahlunterlagen zu erhalten, die Wahl in einer Wahlkabine auszuüben und den Wahlbrief direkt in eine Wahlurne einzuwerfen“, erläutert die Landes-wahlleiterin.

Informationen zur Adresse und Öffnungszeiten der betreffenden Wahlämter und Briefwahlzentren finden sich auf der Wahlbenachrichti- gung und den Internetseiten der Städte und Gemeinden unter dem Stichwort Briefwahl vor Ort, Briefwahl direkt oder Direktwahl.
„Ich bin den Städten und Gemeinden dankbar, dass sie diese Möglichkeit anbieten und dafür zum Teil das Personal verstärkt wurde“, erklärt Wißmann.

Wer lieber zu Hause die Wahlunterlagen ausfüllen möchte, sollte in Betracht ziehen, die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt abzuholen und den ausgefüllten Wahlbrief rechtzeitig selbst in den Behördenbriefkasten einzuwerfen. Briefwahlunterlagen können auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die notwendige Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen. Der Briefwahlantrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich beim Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Für schriftlichen Anträge steht die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Sie sollte ausgefüllt und an der vorgesehenen Stelle unterschrieben werden und anschließend im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet. Die Wahlbenachrichtigungen sind inzwischen bei den rund 12,6 Millionen Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen eingegangen.
“Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens Freitag, 07. Februar 2025, an seine Gemeindeverwaltung wenden. Nur dann kann noch rechtzeitig eine Überprüfung erfolgen“, betont Landeswahlleiterin Monika Wißmann.

Die Landeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlscheine bzw. die Briefwahl noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden können. Der Wahlbrief mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag (23. Februar 2025) um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw.


Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln steht fest
Bundeswahlleiterin Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln innerhalb der Länder bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 steht fest. Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, ist die Reihenfolge der Parteien nicht im ganzen Bundesgebiet gleich. In jedem der 299 Wahlkreise stehen unterschiedliche Personen zur Wahl. Für jeden Wahlkreis müssen daher eigene Stimmzettel gedruckt werden.

 

Bundestagswahl 2025
29 Parteien nehmen an der Bundestagswahl 2025 teil
Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 1. Februar 2025 - An der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 nehmen 29 der 41 vom Bundeswahlausschuss formal anerkannten Parteien teil.

 

Bundestagswahl 2025
Landeswahlausschuss weist Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen zurück
NRW-
Landeswahlleiterin

Düsseldorf/Duisburg, 30. Januar 2025 - Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von 16 Kreiswahlbewerberinnen/Kreiswahlbewerbern in den Wahlkreisen 86, 87, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 99, 100, 114 und 115 durch die dortigen Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen. Die Wahlvorschläge erfüllten die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Für die zurückgewiesenen Bewerber/Bewerberinnen in den Wahlkreisen 92, 93, 94, 95, 96, 97, 99, 100, 114 und 115 lagen nicht ausreichend oder keinerlei Unterstützungsunterschriften vor. Für die zurückgewiesenen Wahlvorschläge in den Wahlkreisen 86 und 87 war die Aufstellungsversammlung der Partei fehlerhaft.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw.

 

Bundestagswahl 2025
Landeswahlausschuss weist Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen zurück
NRW-
Landeswahlleiterin

Düsseldorf/Duisburg, 30. Januar 2025 - Der Landeswahlausschuss hat heute die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von 16 Kreiswahlbewerberinnen/Kreiswahlbewerbern in den Wahlkreisen 86, 87, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 99, 100, 114 und 115 durch die dortigen Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen. Die Wahlvorschläge erfüllten die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Für die zurückgewiesenen Bewerber/Bewerberinnen in den Wahlkreisen 92, 93, 94, 95, 96, 97, 99, 100, 114 und 115 lagen nicht ausreichend oder keinerlei Unterstützungsunterschriften vor. Für die zurückgewiesenen Wahlvorschläge in den Wahlkreisen 86 und 87 war die Aufstellungsversammlung der Partei fehlerhaft.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw.

 

Bundestagswahl 2025
18 Parteien in NRW zur Bundeswahl 2025 zugelassen
Landeswahlleiterin NRW

Düsseldorf/Duisburg, 27. Januar 2025 - Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden.  
„24 Parteien und politische Vereinigungen hatten eine Landesliste für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Davon wurden 18 Landeslisten zugelassen,“ teilte Landeswahlleiterin Monika Wißmann in Düsseldorf mit.

Die Landeslisten folgender Parteien wurden zugelassen:

 

Lfd. Nr.

Partei (Langbezeichnung)

Partei (Kurzbezeichnung)

1

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

2

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

3

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

4

Freie Demokratische Partei

FDP

5

Alternative für Deutschland

AfD

6

Die Linke

Die Linke

7

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Tierschutzpartei

8

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

9

Basisdemokratische Partei Deutschland

dieBasis

10

Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer

-

11

FREIE WÄHLER

FREIE WÄHLER

12

Volt Deutschland

Volt

13

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

MLPD

14

Partei des Fortschritts

PdF

15

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

16

Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit

BSW

17

MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit

MERA25

18

WerteUnion

WerteUnion


Zurückgewiesen hat der Landeswahlausschuss die Listen folgender 6 Parteien bzw. politischer Vereinigungen, da die wahlrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren:
Piratenpartei Deutschland - PIRATEN
Bündnis C- Christen für Deutschland - Bündnis C
Ökologisch-Demokratische Partei - ÖDP
Partei der Humanisten - PdH
Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung - Volksabstimmung
Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch - DAVA

Gegen die vollständige oder teilweise Nichtzulassung von Landeslisten kann bis zum 27. Januar 2025 Beschwerde an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden. In diesem Fall wird der Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025 in Berlin abschließend entscheiden. Ebenfalls am 30. Januar 2025 berät und beschließt der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss über Beschwerden, die gegen die Zulassungsentscheidungen der Kreiswahlausschüsse über Kreiswahlvorschläge eingelegt worden sind.
Diese Sitzung findet im Ministerium des Innern, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, statt.

 

Bundestagswahl 2025
Neue Veröffentlichung mit Ergebnissen früherer Wahlen in NRW
Landeswahlleiterin NRW

Wiesbaden/Duisburg, 21. Januar 2025 - Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt Vergleichszahlen aus früheren Wahlen in Nordrhein-Westfalen zusammengestellt. Diese Ergebnisse früherer Wahlen wurden auf die für die kommende Bundestagswahl 2025 in Nordrhein-Westfalen gültigen 64 Wahlkreise umgerechnet, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.  

Die NRW-Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 lag bei 76,4 Prozent  
Dargestellt werden die früheren Ergebnisse der Wahl zum Deutschen Bundestag im Jahr 2021 nach Erst- und Zweitstimme und zum Europaparlament 2024. Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 lag NRW-weit bei 76,4 Prozent, bei der Europawahl 2024 gaben 63,3 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab.  

Die Ergebnisse stehen ab sofort in der Publikation „Bundestagswahl 2025 – Heft 1: Ergebnisse früherer Wahlen in Nordrhein-Westfalen” zum kostenlosen Download in unserem Webshop unter https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=24237 bereit.

 

Bundestagswahl 2025
Erfreulich viele Wahlhelfende in NRW
NRW-Landeswahlleiterin

Düsseldorf/Duisburg, 15. Januar 2025 - Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden in Nordrhein-Westfalen etwa 110.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Diese große Zahl an Wahlhelfenden zu gewinnen, ist eine Herausforderung für die Städte und Gemeinden im bevölkerungsreichsten Bundesland.
Umso positiver ist die Mitteilung von Landeswahlleiterin Monika Wißmann: „Erfreulich viele Wahlberechtigte haben sich bereits für das Ehrenamt der Wahlhelferin oder des Wahlhelfers gemeldet. Zum Teil ist die benötigte Anzahl schon erreicht. Dies haben mir unter anderem große Städte wie Köln, Essen und Duisburg berichtet.“
„Ich bedanke mich jetzt schon bei Ihnen, die sich so für die Demokratie in unserem Land engagieren“, wendet sich die Landeswahlleiterin an alle, die am Wahlsonntag in den Wahlvorständen Dienst leisten werden. Sie betont: „Sie alle tragen dazu bei, dass die rund 12,6 Millionen Wahlberechtigten in NRW ihr Wahlrecht frei und geheim in einem wohnortnahen Wahlraum ausüben können.“

Am Wahltag wird in Nordrhein-Westfalen in den 64 Bundestagswahlkreisen in rund 16.000 Wahlräumen gewählt. Zum Teil suchen die Gemeinden aber weiterhin noch Wahlhelfende. Die Landeswahlleiterin fordert alle, die sich engagieren wollen, daher auf: „Schauen Sie auf das Internetangebot Ihrer Stadt oder Gemeinde und melden Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer. Oft müssen auch noch die Reservelisten für Krankheitsausfälle am Wahltag gefüllt werden. Erklären Sie auch gerne Ihre Bereitschaft, bei den Kommunalwahlen am 14. Sep- tember 2025 mitzuhelfen. Für diese Wahlen benötigen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erneut möglichst viele freiwillige Wahlhelfende.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlen.nrw und in den Inter- netangeboten der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

 

Bundestagswahl 2025
41 Parteien sind zur Bundestagswahl 2025 zugelassen
Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 14. Januar 2025 - 41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen.
Der Bundes-wahlausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

 

Bundestagswahl 2025
Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar 2025
Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 13. Januar 2025 - Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 2. Februar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung.
In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 12. Januar 2025 – dem 42. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind und an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden.

 

Bundestagswahl 2025
Start der Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 – Beantragung der Wahlunterlagen ab Montag online möglich
Stadt Duisburg

Duisburg, 10. Januar 2025 - Ab Montag, 13. Januar, können alle wahlberechtigten Duisburgerinnen und Duisburger ihre Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl online beantragen.
Die Beantragung ist ganz einfach über die folgende Website möglich: https://briefwahl.duisburg.de
Alternativ können die Wahlunterlagen auch schriftlich per formlosen Antrag angefordert werden. Dieser muss den vollständigen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. abweichende Versandanschrift enthalten und an die folgende Adresse gerichtet werden: Stadt Duisburg, Stabsstelle Wahlen, Wahlamt, In den Haesen 84, 47040 Duisburg.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 7. Februar versendet.
Des Weiteren öffnen die bekannten Briefwahlstellen in den sieben Bezirksämtern der Stadt Duisburg ab dem 3. Februar ihre Türen.
Vom 10. bis 21. Februar ist dort auch die direkte Stimmabgabe vor Ort möglich.
Ab dem 28. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Sollte die Wahlbenachrichtigung bis zum 1. Februar nicht im Briefkasten angekommen sein, wird darum gebeten, sich umgehend unter der Telefonnummer (0203) 283-3333 mit der Stabsstelle Wahlen in Verbindung zu setzen.
Die Stadt Duisburg empfiehlt allen Wahlberechtigten, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, rechtzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen.

 

Bundestagswahl 2025
Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten
Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 9. Januar 2025 - Bundeswahlleiterin Ruth Brand wirbt für eine hohe Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025: „Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke Demokratie.“

Dabei stehen den Wahlberechtigten wie bei jeder Bundestagswahl zwei Wege der Stimmabgabe offen.
Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist in Deutschland nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte.
Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.  

 

Bundestagswahl 2025
Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien
Bundeswahlleiterin

Berlin/Duisburg, 8. Januar 2025 - In einer öffentlichen Sitzung entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die Sitzung findet am 13. und 14. Januar 2025, jeweils ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth- Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt.    

56 Parteien und politische Vereinigungen haben Beteiligung angezeigt  
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025, 18:00 Uhr haben 56 Parteien und politische Vereinigungen der Bundeswahlleiterin angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2025 beteiligen wollen.      

Am 2. Februar endet die Antragsfrist für Deutsche im Ausland
Am 2. Februar 2025 endet die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen zu können.

 

Bundestagswahl 2025
Deadline 20. Januar für Vorschläge zur Bundestagswahl
NRW-Landeswahlleiterin

Düsseldorf/Duisburg, 30. Dezember 2024 - Landeswahlleiterin Monika Wißmann fordert die Parteien jetzt zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
„Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind die Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen spätestens am Montag, 20. Januar 2025 bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin einzureichen“, heißt es in ihrer heute veröffentlichten Wahlbekanntmachung. „Jetzt sind die Fristen für die vorgezogene BT-Wahl amtlich“, erklärte Wißmann.

Der Bundespräsident löste am vergangenen Freitag den Bundestag auf und setzte den Termin für die vorgezogene Bundestagswahl wie erwartet auf den 23. Februar fest. Zugleich hat das Bundesinnenministerium die gesetzliche Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge verkürzt. Sie müssen demnach bis zum 20. Januar eingegangen sein.
„Parteien, die in NRW an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen vor Ablauf der Frist ihre Landeslisten in Papier mit allen erforderlichen Unterschriften und Unterlagen im Original vorlegen. Eine elektronische Zusendung genügt nicht“, erinnert die Landeswahlleiterin.

Parteien, die Unterstützungsunterschriften benötigen, müssen diese mit den erforderlichen Originalunterschriften und Bestätigungen der Wahlberechtigung durch die jeweilige Gemeinde mit einreichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Verspätete Unterlagen können für die Prüfung, ob ein Wahlvorschlag zugelassen werden kann, nicht berücksichtigt werden.

Auf unserer Sonderseite zur Bundestagswahl 2025 - www.wahlen.nrw - finden Sie regelmäßig aktuelle und umfassende Informationen zur Wahl

 

Noch 2 Monate bis zur Bundestagswahl
12,6 Millionen (21 %) Wahlberechtigte in NRW
NRW-Landeswahlleiterin

Düsseldorf/Duisburg, 17. Dezember 2024 - Rund 12,6 Mio. Wahlberechtigte dürfen - aller Voraussicht nach am 23. Februar 2025 - den 21. Deutschen Bundestag in Nordrhein-Westfalen wählen. Das sind 21 Prozent aller Wahlberechtigten in Deutschland.

„Die nordrhein- westfälischen Wählerinnen und Wähler werden somit einen gewichtigen Anteil an der Entscheidung über die Zukunft Deutschlands haben“, erklärte die Landeswahlleiterin Monika Wißmann heute in Düsseldorf. „Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Mein Team hat den Fahrplan auf den angekündigten vorgezogenen Wahltermin und die verkürzten Fristen umgestellt. Wir sind in ständigem Kontakt mit der Bundeswahlleiterin und den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern in Nordrhein-Westfalen. Alle tragen mit voller Kraft zum Gelingen der Wahlorganisation bei“, so Wißmann. „Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle schon einmal sehr!“

In Nordrhein-Westfalen wird am Wahltag in 64 Bundestagswahlkreisen gewählt. Mit ihrer Erststimme können die Wählerinnen und Wähler dort für Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber votieren, mit der Zweitstimme für Landeslisten der Parteien.

„Die ersten Landeslisten sind hier bei der Landeswahlleitung bereits eingegangen und vorgeprüft worden,“ erläuterte die Landeswahlleiterin. „Mein Team steht den Parteien zur Einreichung der er- forderlichen Unterlagen und zur Beratung auch in den Weihnachtsferien zur Verfügung.“

Die Einreichungsfrist läuft am 20. Januar 2025 ab. Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten erfolgt kurz danach am 24. Januar durch den Landeswahlausschuss. Die 64 Kreiswahlleitungen nehmen bereits Wahlvorschläge für die Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber an. Die Städte und Gemeinden organisieren zurzeit mit großem Einsatz die Wahlräume und berufen die Wahlvorstände.

Am Wahltag selbst werden ca. 110.000 nordrhein-westfälische Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelferinnen und -helfer im Einsatz sein. Sie sorgen in rund 16.000 Wahlräumen für einen reibungslosen Ablauf der Wahl und der anschließenden Stimmenauszählung.

Auf unserer Sonderseite zur Bundestagswahl 2025 - www.wahlen.nrw - finden Sie regelmäßig aktuelle und umfassende Informationen zur Wahl.

 

Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
Parteien können bis zum 7. Januar 2025 ihre Teilnahme anzeigen
Destatis/Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 17. Dezember 2024 - Bis zum 7. Januar 2025 um 18:00 Uhr können Parteien, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, schriftlich ihre Wahlteilnahme bei der Bundeswahlleiterin anzeigen.
Eine Beteiligungsanzeige müssen die Parteien einreichen, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.
Die Feststellung darüber, bei welchen Parteien die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, trifft der Bundeswahlausschuss bis zum 14. Januar 2025.

 

Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
Mindestens 59,2 Millionen Wahlberechtigte
Destatis/Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 5. Dezember 2024 - Sollte im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wie erwartet am 23. Februar 2025 stattfinden, werden nach einer auf dem Zensus 2022 basierenden Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Bundesgebiet voraussichtlich mindestens 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein.
Davon sind 30,6 Millionen Frauen und 28,6 Millionen Männer.
Hinzu kommen deutsche Wahlberechtigte, die gänzlich oder überwiegend im Ausland leben, wodurch die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt höher ist. Die Zahl der Wahlberechtigten ist damit voraussichtlich geringer als bei der letzten Bundestagswahl 2021.
Damals waren rund 61,2 Millionen Personen wahlberechtigt gewesen.
Die Differenz geht vor allem auf die demografische Entwicklung zurück; zudem ist die zensusbedingte Korrektur des Bevölkerungsbestandes in der aktuellen Schätzung berücksichtigt.

 

Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
Bundestagswahl 2025: Sondersitzung des Bundeswahlausschusses am 10. Dezember 2024
Destatis/Bundeswahlleiterin/Landeswahlleiterin

Düsseldorf/Duisburg, 27. November 2024 - Der Bundeswahlausschuss wird am Dienstag, 10. Dezember 2024, um 11:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über eine Rechtsfrage entscheiden. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) hat den Bundeswahlausschuss angerufen, um eine Verfügung der Bundeswahlleiterin im Mängelbeseitigungsverfahren einer Vorprüfung der eingereichten Beteiligungsanzeige zu klären.
Gegebenenfalls werden in der Sitzung weitere Rechtsfragen entschieden.



„Demokratie heißt mitmachen!“
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025 gesucht

Düsseldorf/Duisburg, 25. November 2024 - „Demokratie heißt mitmachen!“, so wirbt Landeswahlleiterin Monika Wißmann um Wahlhelfende für die vorgezogene Bundestagswahl.

Die Bundestagswahl ist für den 23. Februar 2025 angekündigt. An diesem Sonntag werden in Nordrhein-Westfalen rund 110.000 Wahlhelfende im Einsatz sein. Sie sorgen dafür, dass die rund 13 Millionen Wahlberechtigten im bevölkerungsreichsten Bundesland ihr Wahlrecht frei und geheim in einem wohnortnahen Wahlraum ausüben können. Nach Schließung der Wahlräume zählen sie die Stimmen ab 18.00 Uhr öffentlich aus. Sie sind Garanten für die korrekte Ermittlung und Weitergabe des Ergebnisses ihres Wahlbezirks.

„Wahlen sind eine Veranstaltung des Volkes. Daher sitzen in den Wahlvorständen die Wahlberechtigten selbst. Ich freue mich sehr über die vielen Wählerinnen und Wähler, die dieses Ehrenamt bei einer Wahl übernehmen und bedanke mich schon jetzt bei all denen, die sich immer wieder dazu bereit erklären. Wir brauchen aber auch neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Melden Sie sich deshalb jetzt bei Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt und erklären Sie Ihre Bereitschaft, bei der Bundestagswahl am 23. Februar mitzuhelfen.“

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten vorher eine Schulung und werden am Wahlsonntag von erfahrenen Wahlvorständen unterstützt. Der Einsatz ist ehrenamtlich, man bekommt jedoch ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

Landeswahlleiterin Monika Wißmann betont: „Die Wahlhelfenden wissen, dass Sie zum guten Gelingen der Bundestagswahl beitragen. Ihr Engagement zählt. Sie gestalten Demokratie.“ 

Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlen.nrw und in den Internetangeboten der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.



Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
Wiesbaden/Duisburg, 11. November 2024 - Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann.
Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden.
Zugleich wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können.