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Bundestagswahl 2025
Erfreulich viele Wahlhelfende in NRW
NRW-Landeswahlleiterin
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Düsseldorf/Duisburg, 15. Januar 2025 - Für die
Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden in
Nordrhein-Westfalen etwa 110.000 Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer benötigt. Diese große Zahl an
Wahlhelfenden zu gewinnen, ist eine Herausforderung
für die Städte und Gemeinden im
bevölkerungsreichsten Bundesland. Umso positiver
ist die Mitteilung von Landeswahlleiterin Monika
Wißmann: „Erfreulich viele Wahlberechtigte haben
sich bereits für das Ehrenamt der Wahlhelferin oder
des Wahlhelfers gemeldet. Zum Teil ist die benötigte
Anzahl schon erreicht. Dies haben mir unter anderem
große Städte wie Köln, Essen und Duisburg
berichtet.“ „Ich bedanke mich jetzt schon bei
Ihnen, die sich so für die Demokratie in unserem
Land engagieren“, wendet sich die Landeswahlleiterin
an alle, die am Wahlsonntag in den Wahlvorständen
Dienst leisten werden. Sie betont: „Sie alle tragen
dazu bei, dass die rund 12,6 Millionen
Wahlberechtigten in NRW ihr Wahlrecht frei und
geheim in einem wohnortnahen Wahlraum ausüben
können.“
Am Wahltag wird in
Nordrhein-Westfalen in den 64 Bundestagswahlkreisen
in rund 16.000 Wahlräumen gewählt. Zum Teil suchen
die Gemeinden aber weiterhin noch Wahlhelfende. Die
Landeswahlleiterin fordert alle, die sich engagieren
wollen, daher auf: „Schauen Sie auf das
Internetangebot Ihrer Stadt oder Gemeinde und melden
Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer. Oft
müssen auch noch die Reservelisten für
Krankheitsausfälle am Wahltag gefüllt werden.
Erklären Sie auch gerne Ihre Bereitschaft, bei den
Kommunalwahlen am 14. Sep- tember 2025 mitzuhelfen.
Für diese Wahlen benötigen die Städte und Gemeinden
in Nordrhein-Westfalen erneut möglichst viele
freiwillige Wahlhelfende.“
Weitere
Informationen finden Sie unter www.wahlen.nrw und in
den Inter- netangeboten der Städte und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen.
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Bundestagswahl 2025
41 Parteien sind zur Bundestagswahl 2025 zugelassen
Bundeswahlleiterin
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Wiesbaden/Duisburg, 14. Januar 2025 - 41 Parteien
können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
teilnehmen. Der Bundes-wahlausschuss hat in
einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar
2025 in Berlin die formalen Voraussetzungen geprüft,
die Parteien erfüllen müssen, um an der
Bundestagswahl teilzunehmen.
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Bundestagswahl 2025
Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis
zum 2. Februar 2025
Bundeswahlleiterin
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Wiesbaden/Duisburg, 13. Januar 2025 - Alle im
Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
erhalten spätestens bis zum 2. Februar 2025 von
ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. In das
Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 sind
alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 12.
Januar 2025 – dem 42. Tag vor der Wahl – bei der
Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung
gemeldet waren.
Deutsche im Ausland, die
nicht in Deutschland gemeldet sind und an der Wahl
teilnehmen wollen, müssen einen schriftlichen Antrag
auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der
zuständigen Gemeinde stellen. Der Antrag ist
gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines
Wahlscheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt
gestellt werden.
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Bundestagswahl 2025
Start der Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 –
Beantragung der Wahlunterlagen ab Montag online
möglich
Stadt Duisburg
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Duisburg, 10. Januar 2025 - Ab Montag, 13. Januar,
können alle wahlberechtigten Duisburgerinnen und
Duisburger ihre Briefwahlunterlagen zur
Bundestagswahl online beantragen. Die
Beantragung ist ganz einfach über die folgende
Website möglich:
https://briefwahl.duisburg.de
Alternativ können die Wahlunterlagen auch
schriftlich per formlosen Antrag angefordert werden.
Dieser muss den vollständigen Familiennamen,
Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf.
abweichende Versandanschrift enthalten und an die
folgende Adresse gerichtet werden: Stadt Duisburg,
Stabsstelle Wahlen, Wahlamt, In den Haesen 84, 47040
Duisburg.
Die Briefwahlunterlagen werden
voraussichtlich ab dem 7. Februar versendet. Des
Weiteren öffnen die bekannten Briefwahlstellen in
den sieben Bezirksämtern der Stadt Duisburg ab dem
3. Februar ihre Türen. Vom 10. bis 21. Februar
ist dort auch die direkte Stimmabgabe vor Ort
möglich. Ab dem 28. Januar werden die
Wahlbenachrichtigungen verschickt. Sollte die
Wahlbenachrichtigung bis zum 1. Februar nicht im
Briefkasten angekommen sein, wird darum gebeten,
sich umgehend unter der Telefonnummer (0203)
283-3333 mit der Stabsstelle Wahlen in Verbindung zu
setzen. Die Stadt Duisburg empfiehlt allen
Wahlberechtigten, die von der Möglichkeit der
Briefwahl Gebrauch machen möchten, rechtzeitig die
notwendigen Schritte zu unternehmen.
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Bundestagswahl 2025
Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum
beachten
Bundeswahlleiterin
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Wiesbaden/Duisburg, 9. Januar 2025 -
Bundeswahlleiterin Ruth Brand wirbt für eine hohe
Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025: „Jede
abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke
Demokratie.“
Dabei stehen den
Wahlberechtigten wie bei jeder Bundestagswahl zwei
Wege der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl am
Wahltag selbst ist in Deutschland nach wie vor das
verfassungsrechtliche Leitbild und der vorrangige
Weg der Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es den
Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu
wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal
gehen kann oder möchte. Die Bundeswahlleiterin
weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der
vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.
Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben
möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum
berücksichtigen sollten.
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Bundestagswahl 2025
Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von
Parteien
Bundeswahlleiterin
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Berlin/Duisburg, 8. Januar 2025 - In einer
öffentlichen Sitzung entscheidet der
Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von
politischen Vereinigungen als Parteien zur
Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die Sitzung
findet am 13. und 14. Januar 2025, jeweils ab 9:00
Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin,
Marie-Elisabeth- Lüders-Haus (Eingang
Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101
(Anhörungssaal) statt.
56
Parteien und politische Vereinigungen haben
Beteiligung angezeigt Bis zum Ablauf
der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025, 18:00 Uhr
haben 56 Parteien und politische Vereinigungen der
Bundeswahlleiterin angezeigt, dass sie sich an der
Bundestagswahl 2025 beteiligen wollen.
Am 2. Februar endet die Antragsfrist für
Deutsche im Ausland Am 2. Februar 2025
endet die Frist für Deutsche im Ausland für die
Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Eintragung
ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der
Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen zu
können.
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Bundestagswahl 2025
Deadline 20. Januar für Vorschläge zur
Bundestagswahl
NRW-Landeswahlleiterin
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Düsseldorf/Duisburg, 30. Dezember 2024 -
Landeswahlleiterin Monika Wißmann fordert die
Parteien jetzt zur Einreichung von Wahlvorschlägen
auf. „Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
am 23. Februar 2025 sind die Wahlvorschläge für die
Wahl nach Landeslisten für das Land
Nordrhein-Westfalen spätestens am Montag, 20. Januar
2025 bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin
einzureichen“, heißt es in ihrer heute
veröffentlichten Wahlbekanntmachung. „Jetzt sind die
Fristen für die vorgezogene BT-Wahl amtlich“,
erklärte Wißmann.
Der Bundespräsident löste
am vergangenen Freitag den Bundestag auf und setzte
den Termin für die vorgezogene Bundestagswahl wie
erwartet auf den 23. Februar fest. Zugleich hat das
Bundesinnenministerium die gesetzliche Frist für die
Einreichung der Wahlvorschläge verkürzt. Sie müssen
demnach bis zum 20. Januar eingegangen sein.
„Parteien, die in NRW an der Bundestagswahl
teilnehmen wollen, müssen vor Ablauf der Frist ihre
Landeslisten in Papier mit allen erforderlichen
Unterschriften und Unterlagen im Original vorlegen.
Eine elektronische Zusendung genügt nicht“, erinnert
die Landeswahlleiterin.
Parteien, die
Unterstützungsunterschriften benötigen, müssen diese
mit den erforderlichen Originalunterschriften und
Bestätigungen der Wahlberechtigung durch die
jeweilige Gemeinde mit einreichen. Es handelt sich
um eine Ausschlussfrist. Verspätete Unterlagen
können für die Prüfung, ob ein Wahlvorschlag
zugelassen werden kann, nicht berücksichtigt werden.
Auf unserer Sonderseite zur Bundestagswahl
2025 -
www.wahlen.nrw - finden Sie regelmäßig aktuelle
und umfassende Informationen zur Wahl
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Noch 2 Monate bis zur
Bundestagswahl 12,6 Millionen (21 %)
Wahlberechtigte in NRW
NRW-Landeswahlleiterin
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Düsseldorf/Duisburg, 17. Dezember 2024 - Rund 12,6
Mio. Wahlberechtigte dürfen - aller Voraussicht nach
am 23. Februar 2025 - den 21. Deutschen Bundestag in
Nordrhein-Westfalen wählen. Das sind 21 Prozent
aller Wahlberechtigten in Deutschland.
„Die
nordrhein- westfälischen Wählerinnen und Wähler
werden somit einen gewichtigen Anteil an der
Entscheidung über die Zukunft Deutschlands haben“,
erklärte die Landeswahlleiterin Monika Wißmann heute
in Düsseldorf. „Die Vorbereitungen laufen auf
Hochtouren. Mein Team hat den Fahrplan auf den
angekündigten vorgezogenen Wahltermin und die
verkürzten Fristen umgestellt. Wir sind in ständigem
Kontakt mit der Bundeswahlleiterin und den
Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern in
Nordrhein-Westfalen. Alle tragen mit voller Kraft
zum Gelingen der Wahlorganisation bei“, so Wißmann.
„Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle schon
einmal sehr!“
In Nordrhein-Westfalen wird am
Wahltag in 64 Bundestagswahlkreisen gewählt. Mit
ihrer Erststimme können die Wählerinnen und Wähler
dort für Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber
votieren, mit der Zweitstimme für Landeslisten der
Parteien.
„Die ersten Landeslisten sind hier
bei der Landeswahlleitung bereits eingegangen und
vorgeprüft worden,“ erläuterte die
Landeswahlleiterin. „Mein Team steht den Parteien
zur Einreichung der er- forderlichen Unterlagen und
zur Beratung auch in den Weihnachtsferien zur
Verfügung.“
Die Einreichungsfrist läuft am
20. Januar 2025 ab. Die Entscheidung über die
Zulassung der Landeslisten erfolgt kurz danach am
24. Januar durch den Landeswahlausschuss. Die 64
Kreiswahlleitungen nehmen bereits Wahlvorschläge für
die Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber an. Die
Städte und Gemeinden organisieren zurzeit mit großem
Einsatz die Wahlräume und berufen die Wahlvorstände.
Am Wahltag selbst werden ca. 110.000
nordrhein-westfälische Bürgerinnen und Bürger als
Wahlhelferinnen und -helfer im Einsatz sein. Sie
sorgen in rund 16.000 Wahlräumen für einen
reibungslosen Ablauf der Wahl und der anschließenden
Stimmenauszählung.
Auf unserer Sonderseite
zur Bundestagswahl 2025 -
www.wahlen.nrw -
finden Sie regelmäßig aktuelle und umfassende
Informationen zur Wahl.
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Die Wahl des 21. Deutschen
Bundestages in Vorbereitung Parteien können bis
zum 7. Januar 2025 ihre Teilnahme anzeigen
Destatis/Bundeswahlleiterin
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Wiesbaden/Duisburg, 17. Dezember 2024 - Bis zum 7.
Januar 2025 um 18:00 Uhr können Parteien, die an der
Bundestagswahl teilnehmen wollen, schriftlich ihre
Wahlteilnahme bei der Bundeswahlleiterin anzeigen.
Eine Beteiligungsanzeige müssen die Parteien
einreichen, die nicht im Deutschen Bundestag oder in
einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund
eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens
fünf Abgeordneten vertreten waren. Die
Feststellung darüber, bei welchen Parteien die
notwendigen Voraussetzungen vorliegen, trifft der
Bundeswahlausschuss bis zum 14. Januar 2025.
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Die Wahl des 21. Deutschen
Bundestages in Vorbereitung Mindestens 59,2
Millionen Wahlberechtigte
Destatis/Bundeswahlleiterin
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Wiesbaden/Duisburg, 5. Dezember 2024 - Sollte im
Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages die
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wie erwartet am 23.
Februar 2025 stattfinden, werden nach einer auf dem
Zensus 2022 basierenden Schätzung des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) im Bundesgebiet
voraussichtlich mindestens 59,2 Millionen Deutsche
wahlberechtigt sein. Davon sind 30,6 Millionen
Frauen und 28,6 Millionen Männer. Hinzu kommen
deutsche Wahlberechtigte, die gänzlich oder
überwiegend im Ausland leben, wodurch die Zahl der
Wahlberechtigten insgesamt höher ist. Die Zahl der
Wahlberechtigten ist damit voraussichtlich geringer
als bei der letzten Bundestagswahl 2021. Damals
waren rund 61,2 Millionen Personen wahlberechtigt
gewesen. Die Differenz geht vor allem auf die
demografische Entwicklung zurück; zudem ist die
zensusbedingte Korrektur des Bevölkerungsbestandes
in der aktuellen Schätzung berücksichtigt.
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Die Wahl des 21. Deutschen
Bundestages in Vorbereitung Bundestagswahl 2025:
Sondersitzung des Bundeswahlausschusses am 10.
Dezember 2024
Destatis/Bundeswahlleiterin/Landeswahlleiterin
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Düsseldorf/Duisburg, 27. November 2024 - Der
Bundeswahlausschuss wird am Dienstag, 10. Dezember
2024, um 11:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über eine
Rechtsfrage entscheiden. Die
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
hat den
Bundeswahlausschuss angerufen, um eine Verfügung der
Bundeswahlleiterin im
Mängelbeseitigungsverfahren einer Vorprüfung der
eingereichten
Beteiligungsanzeige zu klären. Gegebenenfalls
werden in der Sitzung weitere Rechtsfragen
entschieden.
„Demokratie heißt mitmachen!“
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die
Bundestagswahl 2025 gesucht Düsseldorf/Duisburg, 25. November 2024 - „Demokratie
heißt mitmachen!“, so wirbt Landeswahlleiterin
Monika Wißmann um Wahlhelfende für die vorgezogene
Bundestagswahl.
Die Bundestagswahl ist für
den 23. Februar 2025 angekündigt. An diesem Sonntag
werden in Nordrhein-Westfalen rund 110.000
Wahlhelfende im Einsatz sein. Sie sorgen dafür, dass
die rund 13 Millionen Wahlberechtigten im
bevölkerungsreichsten Bundesland ihr Wahlrecht frei
und geheim in einem wohnortnahen Wahlraum ausüben
können. Nach Schließung der Wahlräume zählen sie die
Stimmen ab 18.00 Uhr öffentlich aus. Sie sind
Garanten für die korrekte Ermittlung und Weitergabe
des Ergebnisses ihres Wahlbezirks.
„Wahlen
sind eine Veranstaltung des Volkes. Daher sitzen in
den Wahlvorständen die Wahlberechtigten selbst. Ich
freue mich sehr über die vielen Wählerinnen und
Wähler, die dieses Ehrenamt bei einer Wahl
übernehmen und bedanke mich schon jetzt bei all
denen, die sich immer wieder dazu bereit erklären.
Wir brauchen aber auch neue Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer. Melden Sie sich deshalb jetzt bei Ihrer
Gemeinde oder Ihrer Stadt und erklären Sie Ihre
Bereitschaft, bei der Bundestagswahl am 23. Februar
mitzuhelfen.“
Vorkenntnisse sind nicht
erforderlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
erhalten vorher eine Schulung und werden am
Wahlsonntag von erfahrenen Wahlvorständen
unterstützt. Der Einsatz ist ehrenamtlich, man
bekommt jedoch ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Landeswahlleiterin Monika Wißmann betont: „Die
Wahlhelfenden wissen, dass Sie zum guten Gelingen
der Bundestagswahl beitragen. Ihr Engagement zählt.
Sie gestalten Demokratie.“
Für die
Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das
18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens
drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen
Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
innehaben. Weitere Informationen finden Sie unter
www.wahlen.nrw
und in den Internetangeboten der Städte und
Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Die Wahl des 21. Deutschen
Bundestages in Vorbereitung Wiesbaden/Duisburg,
11. November 2024 - Die Bundeswahlleiterin und die
Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um
sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des
Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen
Fristen stattfinden kann. Um Herausforderungen
bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen
bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen,
sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der
Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl
ausgeschöpft werden. Zugleich wirken die
Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen
Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig
von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle
organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst
von konkreten Fristen umgesetzt werden können.
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