Wiesbaden/Duisburg,
11. November 2024 - Die Bundeswahlleiterin und die
Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um
sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des
Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen
Fristen stattfinden kann. Um Herausforderungen
bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen
bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen,
sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der
Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl
ausgeschöpft werden. Zugleich wirken die
Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen
Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig
von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle
organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst
von konkreten Fristen umgesetzt werden können.
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