Duisburg, August/September 2012 - Bereits am 11.05.2012 fand eine Besprechung zwischen Vertretern
der Stadt und der Bezirksregierung Düsseldorf statt. Thema
war die Gestaltung und Beschilderung der barrierefreien
Plätze, die im Rahmen des Konjunkturpakets realisiert
wurden. Zwischen der Stadt Duisburg und
der Bezirksregierung wurde hinsichtlich des Hochemmericher Marktes
in Rheinhausen einvernehmlich die
Änderung des derzeitigen verkehrsberuhigten Bereichs
(Zeichen 325) in einen
verkehrsberuhigten Geschäftsbereich
(Zeichen 274.1) mit Tempo 10 km/h
vereinbart. Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich wird zusätzlich als
Parkverbotszone ausgewiesen (VZ 292).
Die Bezirksregierung hat die Stadt Duisburg nun gemäß Erlass des Ministeriums
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 02.07.2012 angewiesen, den Hochemmericher Markt in einen verkehrsberuhigten
Geschäftsbereich umzuwandeln.
Mit der veränderten Beschilderung wird die Gleichberechtigung der
Verkehrsteilnehmer aufgehoben und dem Kfz-Verkehr Vorrang eingeräumt.
Der wesentliche Grund für die Änderung der Beschilderung ist die
unterschiedliche bauliche Ausführung von Gehweg und Fahrbahn in Verbindung mit
der Funktion der Straße als Hauptverkehrsstraße mit mindestens nahräumiger
Verbindungsfunktion.
Bei der Änderung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich wird der Abschnitt der
Atroper Straße vom noch bestehenden verkehrsberuhigten Bereich bis in Höhe
Marktforum (südlich Hans-Böckler-Straße) mit einbezogen, aufgrund des
angrenzenden Geschäftsbesatzes. Im verkehrsberuhigten Bereich war dieser
Abschnitt nicht enthalten, weil eine barrierefreie Querung der Straße durch die
hohen Haltestellenkaps (wichtig für den niveaugleichen Einstieg in den Bus)
nicht möglich war.
BL sieht weitere
Folge der "teuren Duisburger Schildbürgerstreiche" 'Shared
Space' verkehrsrechtswidrig
Duisburg, 28. August 2012 - Als eine weitere Folge aus der
Serie "Teure Duisburger Schildbürgerstreiche" bezeichnet die
Wählergemeinschaft Bürgerlich-Liberale (BL)
die von der Verwaltung beabsichtigte Änderung des derzeit
verkehrsberuhigten Bereichs am Hochemmericher Markt in einen
"verkehrsberuhigten Geschäftsbereich". Bezirksvertreter
Karsten Vüllings: "Da gibt es seit Herbst 2009 mitten in
Hochemmerich eine offenbar nicht rechtskonforme
Verkehrsführung und das festzustellen bedarf es erst der
Intervention der Bezirksregierung - das ist unglaublich.
Angesichts der Tatsache, dass es in diesem Bereich erst in
der letzten Woche einen Unfall mit einem Verletzten gegeben
hat stellt sich für mich jetzt auch die Frage nach einer
eventuellen Haftung der Kommune."
Äußerst ärgerlich und
kaum zu vermitteln ist es aus Sicht der BL, dass sich nun
wieder alle Verkehrsteilnehmer werden umgewöhnen müssen.
Klaus de Jong, stellv. Vorsitzender der BL-West: "Seit mehr
als zwei Jahren hat man die Fußgänger dahingehend
aufzuklären versucht, dass sie gleichberechtigt gegenüber
Autofahrern und Zweiradfahrern sind. Mit der Umwandlung wird
nun wieder dem Kfz-Verkehr Vorrang eingeräumt - wie will die
Verwaltung das in der Kürze der Zeit (Zur Erklärung:
Umsetzungsfrist 15.9. d. J.) dem Bürger vermitteln?"
Bezirksvertreter Karsten Vüllings kritisiert abschließend,
dass die Verwaltung ausweislich der Vorlage bereits seit Mai
dieses Jahres über die Situation im Bilde ist und darüber
bislang nicht ein einziges Wort gegenüber der
Bezirksvertretung verloren hat. "Jetzt stellt man uns zwei
Tage vor der nächsten Sitzung vor vollendete Tatsachen und
wir sollen diesen Murks schlucken. So nicht!"
BL-Bezirksvertreter Karsten Vüllings hakte beim Ministerium
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
NRW nach ... ... erhielt eine erstaunliche Antwort!
30. August 2012, per E-Mail Hallo
Herr Vüllings,
das Verkehrsministerium hat per
Erlass an die Bezirksregierung
Düsseldorf vom 02. Juli 2012 aufgrund der angespannten
Unfalllage und der gesetzlichen Vorgaben für den
"Opernplatz" eine Weisung zur Umwandlung in einen
verkehrsberuhigten Geschäftsbereich
erteilt.
Eine Weisung für den "Hochemmericher
Markt" in Duisburg-Rheinhausen ist
nicht Gegenstand des
Erlasses.
Hier ist bereits im Vorfeld Einigkeit zwischen der Stadt
Duisburg und der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige
Aussichtsbehörde erzielt worden. Dieser Einigung zufolge
soll der Bereich von einem "verkehrsberuhigten Bereich"
(Zeichen 325) in einen "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich"
(Zeichen 274.1) umgewandelt werden. (i. A. Bernhard
Meier, stv. Pressesprecher)
BL-Bezirksvertreter
Karsten Vüllings dazu: "Aus dem Erlass geht klar
hervor, dass es keinen Erlass des Ministeriums in Sachen “Shared
Space” am “Hochemmericher Markt” in Rheinhausen gibt, der
die Verwaltung zum “Verschlimmbessern” zwingen würde.
Vielmehr ist aus der Mail klar ersichtlich, dass alle
diesbezüglichen Absprachen zwischen der Verwaltung und der
Bezirksregierung im Vorfeld des ministeriellen Erlasses
(02.07.2012) und an der Bezirksvertretung Rheinhausen
“vorbei” getroffen wurden. Kurzum: In Rheinhausen wurden
rund 800.000 Euro für eine “Shared Space”-Maßnahme in den
Sand gesetzt, die spätestens ab dem 15.9. kein “Shared-Space”
mehr sein wird – dann hat nämlich nach dem Willen der
Verwaltung und der Bezirksregierung (genau jener
Bezirksregierung, die in 2009 das Geld aus dem KP II für
genau diese Maßnahme bewilligt hat) der Autoverkehr wieder
Vorrang vor Fußgängern. Dieses Geld hätte man weitaus
sinnvoller z. B. in die Instandhaltung von Schulen,
Kindergärten, Sporthallen oder Schwimmbädern investieren
können. Was bleibt ist die traurige Erkenntnis dass eine
Stadt wie Duisburg, die kein Geld hat, das Geld das sie
nicht hat, offenbar unkontrolliert und ungestraft
“verballern” kann."
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