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'Shared Space' - ein zukunftweisendes oder gescheitertes Konzept?
'Bürgerlich-Liberale' hakten nach und stießen auf "Ungereimtheiten"!
Jochem Knörzer, Harald Jeschke

Duisburg, August/September 2012 - Bereits am 11.05.2012 fand eine Besprechung zwischen Vertretern der Stadt und der Bezirksregierung Düsseldorf statt. Thema war die Gestaltung und Beschilderung der barrierefreien Plätze, die im Rahmen des Konjunkturpakets realisiert wurden.   
Zwischen der Stadt Duisburg und der Bezirksregierung wurde hinsichtlich des Hochemmericher Marktes in Rheinhausen einvernehmlich die Änderung des derzeitigen verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325) in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Zeichen 274.1) mit Tempo 10 km/h vereinbart.
Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich wird zusätzlich als Parkverbotszone ausgewiesen (VZ 292).

Die Bezirksregierung hat die Stadt Duisburg nun gemäß Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.07.2012 angewiesen, den Hochemmericher Markt in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umzuwandeln. 
 Mit der veränderten Beschilderung wird die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer aufgehoben und dem Kfz-Verkehr Vorrang eingeräumt. 
Der wesentliche Grund für die Änderung der Beschilderung ist die unterschiedliche bauliche Ausführung von Gehweg und Fahrbahn in Verbindung mit der Funktion der Straße als Hauptverkehrsstraße mit mindestens nahräumiger Verbindungsfunktion. 

Bei der Änderung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich wird der Abschnitt der Atroper Straße vom noch bestehenden verkehrsberuhigten Bereich bis in Höhe Marktforum (südlich Hans-Böckler-Straße) mit einbezogen, aufgrund des angrenzenden Geschäftsbesatzes. Im verkehrsberuhigten Bereich war dieser Abschnitt nicht enthalten, weil eine barrierefreie Querung der Straße durch die hohen Haltestellenkaps (wichtig für den niveaugleichen Einstieg in den Bus) nicht möglich war. 

BL sieht weitere Folge der "teuren Duisburger Schildbürgerstreiche"
'Shared Space' verkehrsrechtswidrig

Duisburg, 28. August 2012 - Als eine weitere Folge aus der Serie "Teure Duisburger Schildbürgerstreiche" bezeichnet die Wählergemeinschaft Bürgerlich-Liberale (BL) die von der Verwaltung beabsichtigte Änderung des derzeit verkehrsberuhigten Bereichs am Hochemmericher Markt in einen "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich".
Bezirksvertreter Karsten Vüllings: "Da gibt es seit Herbst 2009 mitten in Hochemmerich eine offenbar nicht rechtskonforme Verkehrsführung und das festzustellen bedarf es erst der Intervention der Bezirksregierung - das ist unglaublich. Angesichts der Tatsache, dass es in diesem Bereich erst in der letzten Woche einen Unfall mit einem Verletzten gegeben hat stellt sich für mich jetzt auch die Frage nach einer eventuellen Haftung der Kommune."
Äußerst ärgerlich und kaum zu vermitteln ist es aus Sicht der BL, dass sich nun wieder alle Verkehrsteilnehmer werden umgewöhnen müssen. Klaus de Jong, stellv. Vorsitzender der BL-West: "Seit mehr als zwei Jahren hat man die Fußgänger dahingehend aufzuklären versucht, dass sie gleichberechtigt gegenüber Autofahrern und Zweiradfahrern sind. Mit der Umwandlung wird nun wieder dem Kfz-Verkehr Vorrang eingeräumt - wie will die Verwaltung das in der Kürze der Zeit (Zur Erklärung: Umsetzungsfrist 15.9. d. J.) dem Bürger vermitteln?"
Bezirksvertreter Karsten Vüllings kritisiert abschließend, dass die Verwaltung ausweislich der Vorlage bereits seit Mai dieses Jahres über die Situation im Bilde ist und darüber bislang nicht ein einziges Wort gegenüber der Bezirksvertretung verloren hat. "Jetzt stellt man uns zwei Tage vor der nächsten Sitzung vor vollendete Tatsachen und wir sollen diesen Murks schlucken. So nicht!"

BL-Bezirksvertreter Karsten Vüllings hakte beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW nach ...
... erhielt eine erstaunliche Antwort!


30. August 2012, per E-Mail
Hallo Herr Vüllings,

das Verkehrsministerium hat per Erlass an die Bezirksregierung Düsseldorf vom 02. Juli 2012 aufgrund der angespannten Unfalllage und der gesetzlichen Vorgaben für den "Opernplatz" eine Weisung zur Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich erteilt.

Eine Weisung für den "Hochemmericher Markt" in Duisburg-Rheinhausen ist nicht Gegenstand des Erlasses.
Hier ist bereits im Vorfeld Einigkeit zwischen der Stadt Duisburg und der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aussichtsbehörde erzielt worden. Dieser Einigung zufolge soll der Bereich von einem "verkehrsberuhigten Bereich" (Zeichen 325) in einen "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" (Zeichen 274.1) umgewandelt werden.
(i. A. Bernhard Meier, stv. Pressesprecher)


BL-Bezirksvertreter Karsten Vüllings dazu: "Aus dem Erlass geht klar hervor, dass es keinen Erlass des Ministeriums in Sachen “Shared Space” am “Hochemmericher Markt” in Rheinhausen gibt, der die Verwaltung zum “Verschlimmbessern” zwingen würde. Vielmehr ist aus der Mail klar ersichtlich, dass alle diesbezüglichen Absprachen zwischen der Verwaltung und der Bezirksregierung im Vorfeld des ministeriellen Erlasses (02.07.2012) und an der Bezirksvertretung Rheinhausen “vorbei” getroffen wurden.
Kurzum: In Rheinhausen wurden rund 800.000 Euro für eine “Shared Space”-Maßnahme in den Sand gesetzt, die spätestens ab dem 15.9. kein “Shared-Space” mehr sein wird – dann hat nämlich nach dem Willen der Verwaltung und der Bezirksregierung (genau jener Bezirksregierung, die in 2009 das Geld aus dem KP II für genau diese Maßnahme bewilligt hat) der Autoverkehr wieder Vorrang vor Fußgängern.
Dieses Geld hätte man weitaus sinnvoller z. B. in die Instandhaltung von Schulen, Kindergärten, Sporthallen oder Schwimmbädern investieren können. Was bleibt ist die traurige Erkenntnis dass eine Stadt wie Duisburg, die kein Geld hat, das Geld das sie nicht hat, offenbar unkontrolliert und ungestraft “verballern” kann."