Duisburg,
20. Januar 2023 - Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat das Konzept der Stadt Duisburg für die
Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der
Erstförderung genehmigt. Erstförderung für geflüchtete
Kinder und Jugendliche bedeutet, dass Schwerpunkt des
Unterrichts das Erlernen der deutschen Sprache ist. Sie
sind damit noch keinem Bildungsgang oder einer Schulform
zugeordnet. Das geschieht beim überwiegenden Teil der
Schülerinnen und Schüler erst nach zwei Jahren, wenn sie
nach der Erstförderung eine Regelschule besuchen.
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