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Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Zahlen, Daten, Fakten, Allgemeines
Stadt Duisburg

Duisburg, 19. Februar 2025 - Am Sonntag, 23. Februar, findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum Bundestag statt. Die Stadt Duisburg ist dazu in 323 Wahlbezirke an 171 Standorten eingeteilt. Zusätzlich wurden für die Bundestagswahl 125 Briefwahlbezirke eingerichtet (20 mehr als zur Bundestagswahl 2021).
Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt an zwei Standorten (Gesamtschule Duisburg-Süd in Großenbaum und Erich-Kästner-Gesamtschule in Homberg).

Das jeweils zuständige Wahllokal wurde allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Im Internet findet man das Wahllokal unter https://wahlergebnis.duisburg.de/ oder unter https://briefwahl.duisburg.de/.

Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einberufen. Insgesamt sind 312.461 Duisburgerinnen und Duisburger für die Bundestagswahl wahlberechtigt.
Hiervon sind 160.666 Frauen, 151.773 Männer, zwölf Diverse und zehn Personen ohne Geschlechtsangabe wahlberechtigt.

Wahlberechtigung für die Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG, - die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Man muss in der Regel also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 12. Januar 2025 erstellt, sodass ab dem 28. Januar 2025 die Wahlbenachrichtigungen versandt werden konnten. Sollten Wahlberechtigte ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem 13. Januar bis 2. Februar 2025 von Duisburg in eine andere Stadt oder umgekehrt verlegt haben, bleiben sie in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnanschrift gemeldet, es sei denn, sie haben die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde beantragt.
Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis oder Reisepass.
Wer sich nicht sicher ist, in welches Wahllokal er/sie muss, kann diese Information unter https://wahlergebnis.duisburg.de („Wahl zum Deutschen Bundestag“ und dann unter „Mein Wahllokal“) abrufen oder bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.

Briefwahl
Die bisher gestellten Briefwahlanträge belaufen sich aktuell auf 78.761, Stand 17.2. 10 Uhr. Seit dem 13. Januar 2025 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich, per Mail oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de bzw. per QR-Code) beantragt werden.

Bitte beachten: ab dem Mittwoch, 19. Februar, wird das Onlinewahlscheinportal um 18 Uhr abgeschaltet.
Darüber hinaus wurden sowohl zentral im Wahlzentrum In den Haesen als auch in allen Duisburger Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen. Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt, In den Haesen 84, DU-Homberg entgegengenommen.

Wer seine Briefwahlunterlagen bis zum 18. Februar nicht erhalten hat, kann bis Freitag, 15 Uhr, eine der acht Briefwahlstellen in den sieben Bürger-Service-Stationen oder der Stabsstelle Wahlen aufsuchen. Dort erhält man neue Unterlagen und kann direkt vor Ort wählen. In Ausnahmefällen ist das auch noch bis Samstag, 12 Uhr, in der Stabsstelle Wahlen (In den Haesen 84, Duisburg-Homberg) möglich.

Wichtig: Ab Samstag, 12 Uhr, ist es nicht mehr möglich, neue Briefwahlunterlagen zu erhalten.
Es gibt dann auch nicht mehr die Möglichkeit, das Wahlrecht im Wahllokal wahrzunehmen. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.

Alle Briefwahlstellen sind noch bis Freitag entsprechend den regulären Öffnungszeiten am Freitag, 21. Februar, zusätzlich bis 15 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. An diesem Tag werden um 15 Uhr das letzte Mal vor den Wahlen die Hausbriefkästen bei den Briefwahlstellen geleert.

Sollte nach Freitag, 15 Uhr, noch für die Wahlen relevante Post (zum Beispiel Wahlbriefe) überbracht werden, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle Wahlen (Wahlamt), In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg und über den Hausbriefkasten des Rathauses Duisburg, Burgplatz 19, Duisburg- Altstadt möglich, und das auch nur bis spätestens 18 Uhr am Wahltag.

Ab Mittwoch, 19. Februar, sollten aber – um die Stimme noch rechtzeitig abgeben zu können - keine Briefwahlanträge mehr postalisch gestellt werden. Die letzte Briefkastenleerung durch die Post mit Zustellung an die Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik erfolgt am Samstag, 22. Februar. Der sichere Weg ist die Stimmabgabe direkt bei den eingerichteten Briefwahlstellen. Dann erreicht die abgegebene Stimme in jedem Fall die Auszählung.

Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises in jedem Wahllokal innerhalb ihres Wahlkreises ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Wahllokal seine Stimme abgeben, wo man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bei der Vorsprache im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitgeführt werden. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand, so ist ein Nachweis der Identität zwingend erforderlich. Der Wahlvorstand kann aber auch trotz Vorlage der Wahlbenachrichtigung bei Zweifeln an der Identität die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepass verlangen.
Sollte kein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden können, ist der Wahlvorstand gehalten, die Person zurückzuweisen und zu bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies ist erforderlich, um möglichen Missbrauch zu vermeiden und dient ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.

Wahltag/Ergebnisse
Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken und in den beiden Briefwahlzentren Gesamtschule Duisburg-Süd in Großenbaum und Erich-Kästner-Gesamtschule in Homberg. Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.

Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter https://wahlergebnis.duisburg.de verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden. Am 28. Februar tagt der Wahlausschuss um 13 Uhr öffentlich und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl für Duisburg fest.

 

Bundestagswahl 2025
Stadt Duisburg kann einfach nicht Briefwahl
Fehler in der technischen Verarbeitung der Briefwahlanträge
Stadt Duisburg

Duisburg, 13. Februar 2025 - Aufgrund eines Fehlers in der maschinellen Verarbeitung der Briefwahlanträge ist es möglich, dass in etwa 2000 Fällen Wahlberechtigte beantragte Briefwahlunterlagen doppelt erhalten haben. Es ist ausgeschlossen, dass mit diesen Briefwahlunterlagen doppelt gewählt werden kann, weil beide Ausfertigungen dieselbe Wahlscheinnummer tragen und diese beim Eingang der Wahlbriefe vom Wahlamt geprüft wird. Der technische Fehler wurde inzwischen behoben und die Kontrollmechanismen angepasst.

Kreiswahlleiter Martin Murrack: „Die technische Panne ist ärgerlich, aber am Ende kommt es darauf an, dass doppelte Stimmabgaben ausgeschlossen werden. Und das können wir gewährleisten. Jede Stimme wird korrekt und nur einmal gezählt.“

Die potenziell betroffenen Wahlberechtigten werden persönlich kontaktiert und um Vernichtung einer Ausfertigung der Briefwahlunterlagen gebeten. Alternativ besteht für sie auch die Möglichkeit, die Dublette in einer der Briefwahlstellen in den Bezirksrathäusern oder der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg abzugeben.
Darüber hinaus bietet das Wahlamt bei körperlicher Einschränkung eine Abholung durch einen eigenen Mitarbeiter an.
Hierzu und zu weiteren Fragen steht die Wahlamts-Hotline unter der Rufnummer 0203/283-3333 zur Verfügung.

 

Bundestagswahl 2025
Briefwahlunterlagen werden verschickt - Sonderaktion am 15. Februar
Stadt Duisburg

Duisburg, 10. Februar 2025 - Am vergangenen Freitag sind die Stimmzettel im Wahlamt eingetroffen. Somit können seit heute in den Briefwahlstellen in den sieben Bezirksämtern sowie im Wahlamt In den Haesen nicht nur die Wahlunterlagen beantragt, sondern auch direkt gewählt werden.
Das Wahlteam von Andreas Weinand hat alle bis 9. Februar eingegangenen rund 71.000 Briefwahlanträge am vergangenen Wochenende vollständig abgearbeitet. Die Unterlagen wurden am Montagmorgen von der Deutschen Post abgeholt und für die Zustellung vorbereitet. Um die Briefwahlquote zu steigern, bietet die Stabsstelle Wahlen neben den normalen Öffnungszeiten der Briefwahlstellen noch einen weiteren Zusatztermin an. Am kommenden Samstag, 15. Februar, wird die Briefwahlstelle Mitte auf dem Sonnenwall 73-75 von 10 bis 14 Uhr ihre Pforten öffnen.

Dort wird den Wählenden die Möglichkeit gegeben, vor Ort Fragen zu stellen, ggfs. die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder die Wahlbriefe direkt vor Ort zu übergeben bzw. die Stimme abzugeben. Wer in dieser Zeit dort wählt, erhält von Mitgliedern des Hauptausschusses Duisburger Karneval einen Wertgutschein für ein Freigetränk (alkoholisch oder nichtalkoholisch), den man vor Ort am Bierwagen einer lokalen Brauerei einlösen kann.

Stadtdirektor und Kreiswahlleiter Murrack begrüßt die Aktion des HDK: „Mit dieser ungewöhnlichen Aktion sorgen unsere Karnevalisten dafür, dass die Bundestagswahl noch einmal in den Fokus rückt. Dabei werden hier auch die Bürgerinnen und Bürger angesprochen, die sich durch die üblichen Wahlplakate oder Informationskampagnen nicht zur Wahl bewegen lassen – ein klarer Gewinn für Wahlbeteiligung und damit für unsere Demokratie!“

Die Wahlbenachrichtigungen an rund 313.000 Duisburgerinnen und Duisburger sind mittlerweile zugestellt worden. Damit kann seitdem Briefwahl beantragt werden. Zur Vereinfachung ist dies wieder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code möglich. Ebenso kann unter Eingabe der persönlichen Daten online auf „briefwahl.duisburg.de“ die Briefwahl beantragt werden. Der Antrag kann außerdem schriftlich - nicht telefonisch - durch die postalische Übersendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrages gestellt werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Antragsstellung per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder persönlich in einer der acht Briefwahlstellen in den sieben Bezirksrathäusern Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Mitte, Rheinhausen, Süd oder der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, in Duisburg-Homberg.

Die Wahlbriefe können bis zum Wahltag um 18.00 Uhr in den Briefkästen des Rathauses Duisburg-Mitte oder der Stabsstelle Wahlen eingeworfen werden. Für weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 in Duisburg können sich Interessierte auf der städtischen Website unter www.duisburg.de informieren oder direkt mit dem Wahlamt Kontakt aufnehmen.

 

Bundestagswahl 2025
Vorstellung des Wahlteams und Stand der Vorbereitungen
Stadt Duisburg

Duisburg, 10. Januar 2025 - Kreiswahlleiter und Stadtdirektor Martin Murrack hat heute gemeinsam mit dem Wahlteam den aktuellen Stand der Vorbereitungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 vorgestellt.
„Knapp einen Monat vor dem Wahltermin sind wir gut vorbereitet. Das Team um den Stabsstellenleiter Andreas Weinand arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung sämtlicher organisatorischer Maßnahmen, um eine reibungslose Wahl zu gewährleisten“, so Murrack.

Am 23. Februar werden in Duisburg die Abgeordneten der beiden Bundestagswahlkreise 114 Duisburg I und 115 Duisburg II gewählt. Die Stadt ist in insgesamt 323 Wahlbezirke unterteilt, die auf diese beiden Wahlkreise aufgeteilt sind.

Wahlkreis 114 Duisburg I: Hierzu gehören die Stadtbezirke Rheinhausen, Süd sowie Teile des Stadtbezirks Mitte (Altstadt, Neuenkamp, Kaßlerfeld, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Dellviertel, Hochfeld, Wanheimerort).

Wahlkreis 115 Duisburg II: Dieser umfasst die Stadtbezirke Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl sowie den Stadtteil Duissern aus dem Stadtbezirk Mitte.

Wahlbenachrichtigungen ab 5. KW
Die Wahlbenachrichtigungen werden an rund 313.000 Wahlberechtigte Duisburgerinnen und Duisburger im Laufe der 5. Kalenderwoche zugestellt, dann kann auch sofort Briefwahl beantragt werden. Zur Vereinfachung ist dies wieder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code möglich. Ebenso kann unter Eingabe der persönlichen Daten online auf „briefwahl.duisburg.de“ die Briefwahl beantragt werden. Der Antrag kann außerdem schriftlich - nicht telefonisch - durch die postalische Übersendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrages gestellt werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Antragsstellung per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder persönlich in einer der acht Briefwahlstellen in den sieben Bezirksrathäusern Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Mitte, Rheinhausen, Süd oder der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, in Duisburg-Homberg.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich, voraussichtlich ab dem 7. Februar. Die Briefwahlstellen öffnen aber bereits aus Servicegründen ab Freitag, 3. Februar. Dann kann man dort Anträge stellen.

Von Montag, 10. Februar, bis Freitag, 21. Februar, ist dort dann die direkte Stimmabgabe möglich.
Sollte die Wahlbenachrichtigung bis zum 1. Februar nicht im Briefkasten angekommen sein, wird darum gebeten, sich umgehend unter der Telefonnummer (0203) 283-3333 mit der Stabsstelle Wahlen in Verbindung zu setzen.

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

„Wenn ab Ende Januar die Wahlbenachrichtigungen zugestellt werden, sind dieses Jahr auch über 13.300 Erstwählerinnen und Erstwähler aufgerufen, ihre Stimme abzugeben“, erklärte Andreas Weinand (rechts), Leiter der Stabsstelle Wahlen.
Erstmals wird die Zahl der Briefwahlbezirke von 105 auf 125 erhöht, um dem voraussichtlich steigenden Briefwahlaufkommen gerecht zu werden. Das Wahlamt hat auch seine Kapazitäten in den Bereichen Druck und Kuvertierung erweitert, um die logistischen Herausforderungen zu meistern und alle Briefwahlanträge rechtzeitig abarbeiten zu können.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die Durchführung der Wahl werden insgesamt rund 4.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
„Die Zahl der Rückmeldungen ist bisher erfreulich, dennoch benötigen wir weiterhin freiwillige Helferinnen und Helfer. Jede Zusage hilft uns weiter, die immensen Herausforderungen dieser vorgezogenen Wahl zu meistern“, betonte Weinand.
Wahlhelfende erhalten in Duisburg ein Erfrischungsgeld, das deutlich höher ausfällt als die Bundespauschalen. Durch zahlreiche Präsenzschulungen sowie Online- Seminare werden sie auf ihre Aufgaben vorbereitet.

Kreiswahlleiter und Stadtdirektor Martin Murrack (Foto links) dazu: „Die besonderen Herausforderungen durch die vorgezogene Bundestagswahl ist nur mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger zu bewerkstelligen. Wahlhelfende sind das Rückgrat einer erfolgreichen Wahl – sie gewährleisten nicht nur den reibungslosen Ablauf des Wahltages, sondern tragen entscheidend dazu bei, dass Demokratie erlebbar wird. Ihr Engagement ermöglicht es, dass jede Stimme sicher und zügig gezählt werden kann, und sie leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft.“

Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Tätigkeit bei der Urnenwahl interessieren, können sich telefonisch unter (0203) 283-4399, per E-Mail an wahlhelfer@stadt-duisburg.de oder auf der Homepage der Stadt melden. Bei Interesse an der Briefwahlauszählung können sie sich telefonisch unter (0203) 283-4422 oder per E-Mail an briefwahlzentrale@stadt-duisburg.de melden und informieren.

Wahllokale und Mobilität
Die Auswahl der Wahllokale hat erneut eine große Herausforderung dargestellt. Auch bei der Bundestagswahl wurde Wert auf die Barrierefreiheit der Wahllokale gelegt; die Zahl der barrierefreien Zugänge wurde deshalb nochmals erhöht. Zudem stellt die Stadtverwaltung viele mobile Rampen zur Verfügung und sorgt dadurch für eine hohe Barrierefreiheitsquote. Ein Großteil der Wahllokale wird wieder in Alten- und Pflegeheimen eingerichtet, einige Standorte mussten aufgrund des kurzfristigen Neuwahltermins ersetzt werden.

Freigetränk zur Briefwahl
Die Stabsstelle Wahlen wird neben den normalen Öffnungszeiten der Briefwahlstellen noch einen weiteren Zusatztermin anbieten. Am Samstag, 15. Februar, wird die Briefwahlstelle Mitte auf dem Sonnenwall 73-75 von 10 bis 14 Uhr ihre Pforten öffnen. Dort wird den Wählenden die Möglichkeit gegeben, vor Ort Fragen zu stellen, ggfs. die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder die Wahlbriefe direkt vor Ort zu übergeben bzw. die Stimme abzugeben.
Wer dort zwischen 10 und 14 Uhr wählt, erhält von Mitgliedern des Hauptausschusses Duisburger Karneval einen Wertgutschein für ein Freigetränk (alkoholisch oder nichtalkoholisch), den man vor Ort am Bierwagen einer lokalen Brauerei einlösen kann.

"Wählen gehen": Infokampagne auf Social-Media-Kanälen
Jede Wahlberichtige und jeder Wahlberichtigter hat bei der Bundestagswahl die Chance, die eigene Zukunft mitzugestalten – daher ruft die Stadt auf verschiedenen Wegen zur Wahl auf.
So startet in der nächsten Woche (ab 4. Februar) eine stadtweite Plakatkampagne, die von Duisburg Kontor Stadtmarketing mit DUISBURG IST ECHT unterstützt wird: An rund 100 Standorten im Stadtgebiet werden großflächige Plakate (DIN A2-Format) zu sehen sein. Eine Woche später (ab 10. Februar) wird die Wahl-Kampagne durch die regelmäßige Schaltung von Radiospots erweitert. Zudem wird die Plakatkampagne auf den städtischen Social-Media-Kanälen gespiegelt und mit diversen Beiträgen (allgemeine Informationen zu Briefwahl, Wahltermin und -orten/Sharepics mit Zahlen, Daten, Fakten zur Wahl/Wahlaufruf-Video) in den kommenden Wochen ein mediales Grundrauschen erzeugt, um die Menschen für die Wahl zu sensibilisieren und sie zur Stimmenabgabe zu mobilisieren.

Bereits in den vergangenen Wochen wurde via Social-Media zum Beispiel die Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern mit verschiedenen Videos vorangetrieben.

Stadtdirektor Murrack betont abschließend: „Unsere Vorbereitungen sind auf Kurs, und wir stehen bereit, um eine sichere und faire Wahl zu gewährleisten. Ich appelliere an alle Duisburgerinnen und Duisburger, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen – sei es im Wahllokal oder per Briefwahl.“ Für weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 in Duisburg können sich Interessierte auf der städtischen Website unter www.duisburg.de informieren oder direkt mit dem Wahlamt Kontakt aufnehmen.

 

Bundestagswahl 2025
Start der Briefwahl zur Bundestagswahl 2025
Beantragung der Wahlunterlagen ab Montag online möglich
Stadt Duisburg

Duisburg, 10. Januar 2025 - Ab Montag, 13. Januar, können alle wahlberechtigten Duisburgerinnen und Duisburger ihre Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl online beantragen.
Die Beantragung ist ganz einfach über die folgende Website möglich:
https://briefwahl.duisburg.de
Alternativ können die Wahlunterlagen auch schriftlich per formlosen Antrag angefordert werden. Dieser muss den vollständigen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. abweichende Versandanschrift enthalten und an die folgende Adresse gerichtet werden: Stadt Duisburg, Stabsstelle Wahlen, Wahlamt, In den Haesen 84, 47040 Duisburg.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 7. Februar versendet.
Des Weiteren öffnen die bekannten Briefwahlstellen in den sieben Bezirksämtern der Stadt Duisburg ab dem 3. Februar ihre Türen.
Vom 10. bis 21. Februar ist dort auch die direkte Stimmabgabe vor Ort möglich.
Ab dem 28. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Sollte die Wahlbenachrichtigung bis zum 1. Februar nicht im Briefkasten angekommen sein, wird darum gebeten, sich umgehend unter der Telefonnummer (0203) 283-3333 mit der Stabsstelle Wahlen in Verbindung zu setzen.
Die Stadt Duisburg empfiehlt allen Wahlberechtigten, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, rechtzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen.