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Mietspiegel, eine gute Tradition seit 40 Jahren
'Orientierungshilfe' auch für 2015 verabschiedet

Duisburg, 26. Januar 2015 - Der Mietspiegel 2015 wurde in der Sitzung der Mietspiegelkommission am 26. Januar mit Zustimmung der Mietervereine, Haus- und Grundeigentümervereine, Vertretern der Wohnungswirtschaft sowie des Immobilienverbandes Deutschland verabschiedet.
Der Mietspiegel ist gesetzlich nicht verpflichtend, dient aber den Mietparteien als Orientierungshilfe, um bei Vertragsverhandlungen die Miethöhe je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Er trägt somit wesentlich zur Entspannung im Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern bei.

Der Mietspiegel hat in Duisburg Tradition und wird seit nunmehr 40 Jahren von den beteiligten Mieter- und Vermietervereinen einvernehmlich erstellt und von der Stadt Duisburg herausgegeben. Es handelt sich um einen Mietspiegel gemäß § 558 c BGB, der nach Ablauf von zwei Jahren neu erstellt wird.

Der aktuelle Mietspiegel basiert auf einer repräsentativen Datenerhebung bei den Vermietern und wurde auf der Grundlage statistischer Methoden ermittelt.

Im Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 (BGB Bl. I, Seite 434) wird mit einer Ergänzung in § 558 Abs. 2 BGB klargestellt, dass auch energetische Merkmale zu den Beschaffenheits- und Ausstattungsmerkmalen von Wohnraum gehören und bei der Ermittlung der Vergleichsmiete zu berücksichtigen sind. Diese Rechtsänderung trat am 1. Mai 2013 in Kraft.

Der Mietspiegel 2015 erscheint daher in einer neuen Systematik. Erstmals wird mit dem Mietspiegel 2015 versucht, relevante Investitionen im energetischen Bereich und detailliertere Ausstattungsmerkmale zu erfassen und zu berücksichtigen; hierzu zählen zum Beispiel auch Ausstattungen zur Barrierefreiheit. Die Ausstattungsmerkmale wurden einzeln aufgelistet und mit Punktwerten versehen. Ab Erreichen einer bestimmten Gesamtpunktzahl kann ein maximaler Prozentwert als Zuschlag auf den jeweiligen Mittelwert der Mietwertzelle gerechnet werden. Gleiches gilt für den Bereich der Abschläge. Hier wurden die einzelnen Merkmale genauer definiert und mit prozentualen Abschlägen versehen. Insgesamt soll der Mietspiegel durch diese Änderungen einfacher zu handhaben sein.

Die Änderungen in den Mittelwerten bezogen auf den Mietspiegel 2013 sind moderat. Insgesamt erhöhen sich diese in den Gruppen I-III um 0,00 € bis maximal 0,23 €. Für eine Beispielwohnung (70 m², normale Wohnlage, Mittelwert) verbleibt der Mietpreis in der Gruppe I bei 4,70 € pro Quadratmeter Wohnfläche und erhöht sich um 0,23 € auf 5,00 € in Gruppe III. Diese ermittelten Beträge können sich über die Zu- und Abschläge vergrößern oder verringern.

Da der Mietspiegel in den letzten Jahren kaum noch in Papierformat nachgefragt wurde, wird es den Mietspiegel künftig nur noch als PDF- Dokument geben.