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Unterlagen zur Abwassereinleitung der Siemens Energy Duisburg liegen vom 20.4. bis 22.5.2023 aus
Bezirksregierung Düsseldorf

Duisburg, 12. April 2023 - Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG, nachfolgend Antragstellerin, hat am 29.03.2023 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in den Rhein nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG leitet als Eigentümerin am Standort Wolfgang-Reuter-Platz 4, 47053 Duisburg, über ein Kühlwasserbecken und im weiteren Verlauf über die bestehende Einleitstelle des Standortes in das Außenhafenbecken des Rheins ein.

Um zukünftig auch Dampfturbinen testen zu können, ist geplant, eine eigene Dampfversorgung am Standort zu schaffen. Das geplante Konzept sieht vor, dass während der etwa zwei Testkampagnen im Jahr zwei Dampfkessel innerhalb des Mega Test Center (MTC)-Gebäudes die Dampfversorgung sicherstellen werden. Der Betrieb der neuen Dampfkessel ist mit dem Anfall von Abwasser verbunden.

Des Weiteren fällt verwendetes Kühlwasser an. Das Kühlwasser wird aus dem bestehenden Kühlwassersystem am Standort entnommen. Das verwendete Kühlwasser stellt keinen zusätzlichen Abwasserstrom dar und ist durch die bestehende Erlaubnis erfasst.

Alle im Betrieb der neuen Dampfkessel anfallenden Abwässer sollen im Betriebsabwasserbecken gesammelt werden. Aus diesem sollen sie in das Kühlwasserbecken und im weiteren Verlauf über die bestehende Einleitstelle des Standortes in das Außenhafenbecken des Rheins eingeleitet werden.

Die wesentliche Änderung der Erlaubnis umfasst:
·     zusätzlich anfallendes Absalzwasser aus dem Wasser-Dampf-Kreislauf und das Abwasser aus der Wasseraufbereitung.
·     zusätzliches Kühlwasser aus dem Betrieb der Dampfkessel.

Der Einsatz von Kühlwasser wird in geringem Umfang ausschließlich für die Kühlung der Probenentnahmekühler und die Einspritzung in den Abschlämmbehälter vorgesehen. Das Kühlwasser wird aus dem bestehenden Kühlwassersystem des MTC entnommen. Eine Rückführung in das Kühlwassersystem findet nicht statt. Es wird gemeinsam mit den anderen Abwasserströmen eingeleitet. Das Kühlwasser fällt bereits derzeit am Standort an und ist kein zusätzlicher Abwasserstrom, sondern wird in der bestehenden Erlaubnis für die Direkteinleitung erfasst. Die maximalen Einleitmengen bleiben unverändert.

Der Erlaubnisantrag sowie die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 20.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 bei folgenden Behörden zur Einsicht aus:
Stadt Duisburg
Bezirksverwaltung Mitte, Zimmer 417/418 (4.Etage), Sonnenwall 73-75, 47051 Duisburg
Montag - Donnerstag             08:00 - 16:00 Uhr
Freitag                                08:00 - 14:00 Uhr.
Terminvereinbarung unter:
E-Mail: bza.mitte@stadt-duisburg.de oder
Telefon: 0203-283 3813 oder 0203-283 3811.

Bezirksregierung Düsseldorf
Zimmer 442, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf.
Terminvereinbarung unter:
E-Mail: Alexander.Chilla@brd.nrw.de
Telefon: 0211 475 – 2945

Darüber hinaus sind die Antragsunterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Internet einzusehen: http://url.nrw/offenlage

Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Stadt Duisburg innerhalb der Einwendungsfrist vom 20.04.2023 bis einschließlich 22.06.2023 (unter Angabe des Aktenzeichens: 54.07.50.02-53-54/1963/2022) vorgebracht werden.