Duisburg,
12. April 2023 - Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG,
nachfolgend Antragstellerin, hat am 29.03.2023 bei der
Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung
einer Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur
Einleitung in den Rhein nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
gestellt. Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG leitet
als Eigentümerin am Standort Wolfgang-Reuter-Platz 4,
47053 Duisburg, über ein Kühlwasserbecken und im weiteren
Verlauf über die bestehende Einleitstelle des Standortes
in das Außenhafenbecken des Rheins ein.
Um
zukünftig auch Dampfturbinen testen zu können, ist
geplant, eine eigene Dampfversorgung am Standort zu
schaffen. Das geplante Konzept sieht vor, dass während der
etwa zwei Testkampagnen im Jahr zwei Dampfkessel innerhalb
des Mega Test Center (MTC)-Gebäudes die Dampfversorgung
sicherstellen werden. Der Betrieb der neuen Dampfkessel
ist mit dem Anfall von Abwasser verbunden.
Des
Weiteren fällt verwendetes Kühlwasser an. Das Kühlwasser
wird aus dem bestehenden Kühlwassersystem am Standort
entnommen. Das verwendete Kühlwasser stellt keinen
zusätzlichen Abwasserstrom dar und ist durch die
bestehende Erlaubnis erfasst.
Alle im Betrieb der
neuen Dampfkessel anfallenden Abwässer sollen im
Betriebsabwasserbecken gesammelt werden. Aus diesem sollen
sie in das Kühlwasserbecken und im weiteren Verlauf über
die bestehende Einleitstelle des Standortes in das
Außenhafenbecken des Rheins eingeleitet werden.
Die
wesentliche Änderung der Erlaubnis umfasst: ·
zusätzlich anfallendes Absalzwasser aus dem
Wasser-Dampf-Kreislauf und das Abwasser aus der
Wasseraufbereitung. ·
zusätzliches Kühlwasser aus dem Betrieb der Dampfkessel.
Der Einsatz von Kühlwasser wird in geringem Umfang
ausschließlich für die Kühlung der Probenentnahmekühler
und die Einspritzung in den Abschlämmbehälter vorgesehen.
Das Kühlwasser wird aus dem bestehenden Kühlwassersystem
des MTC entnommen. Eine Rückführung in das
Kühlwassersystem findet nicht statt. Es wird gemeinsam mit
den anderen Abwasserströmen eingeleitet. Das Kühlwasser
fällt bereits derzeit am Standort an und ist kein
zusätzlicher Abwasserstrom, sondern wird in der
bestehenden Erlaubnis für die Direkteinleitung erfasst.
Die maximalen Einleitmengen bleiben unverändert.
Der Erlaubnisantrag sowie die zugehörigen Unterlagen
liegen in der Zeit vom 20.04.2023 bis einschließlich
22.05.2023 bei folgenden Behörden zur Einsicht aus:
Stadt Duisburg Bezirksverwaltung Mitte, Zimmer
417/418 (4.Etage), Sonnenwall 73-75, 47051 Duisburg
Montag - Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr Freitag
08:00 - 14:00 Uhr. Terminvereinbarung unter: E-Mail:
bza.mitte@stadt-duisburg.de oder Telefon: 0203-283 3813
oder 0203-283 3811.
Bezirksregierung Düsseldorf
Zimmer 442, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf.
Terminvereinbarung unter: E-Mail:
Alexander.Chilla@brd.nrw.de Telefon: 0211 475 –
2945
Darüber hinaus sind die Antragsunterlagen im
oben genannten Zeitraum auch im Internet einzusehen:
http://url.nrw/offenlage
Einwendungen gegen das
Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der
Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Stadt Duisburg
innerhalb der Einwendungsfrist vom 20.04.2023 bis
einschließlich 22.06.2023 (unter Angabe des
Aktenzeichens: 54.07.50.02-53-54/1963/2022) vorgebracht
werden.
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