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Königsgalerie und "Einziehung" von bisherigen Straßen - Berufskolleg Mitte - McDonald`s - Veränderung innerstädtischer Straßen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksvertretung Mitte Sitzung Donnerstag,
13. November 2008 - 15:00
Uhr Saal Wuhan Öffentlicher Teil: TOP Inhalt Dokumente Beschlussvorlagen Mitteilungen |
angenommen | abgelehnt | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1
Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau von
Gemeindestraßen im Bezirk Mitte 08-1941Beschlussvorlage
Mehrheit
dafür |
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2 Bauprogramm 2009 hier: Arbeiten zum Um-, Aus- und Neubau an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Um-, Aus- und Neubau von Radwegen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Duisburg 08-1950 Beschlussvorlage einstimmig |
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3 Um- und Ausbau von Brücken- und Ingenieurbauwerken an Gemeindestraßen hier: Bauprogramm 2009 08-1821 Beschlussvorlage einstimmig |
X | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
4 Um- und Ausbau von Brücken- und Ingenieurbauwerken an klassifizierten Straßen hier: Bauprogramm 2009 08-1822 Beschlussvorlage einstimmig |
X | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
5 Um- und Ausbau von Brücken- und Ingenieurbauwerken am Innenhafen Duisburg hier: Bauprogramm 2009 08-1823 Beschlussvorlage einstimmig | X | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
6 Um- und Ausbau von städtischen Brunnenanlagen an Gemeindestraßen hier: Bauprogramm 2009 08-1824 einstimmig | X | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
7 Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2009 und des Haushaltsplans 2009 mit seinen Anlagen einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2012 hier: Beratung in der Bezirksvertretung Mitte 08-1886 Beschlussvorlage Mehrheit dafür | X | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
8 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2009 hier: Dringlichkeitslisten mit Prioritätenziffern für die Investitionsmaßnahmen des Finanzplans 08-1750/1 Beschlussvorlage Mehrheit dafür |
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9 Spielplatzsanierung 2009 08-1420 Dokumenttyp Bezeichnung Aktionen Beschlussvorlage einstimmig | X | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
10 Beihilfen und Zuschüsse für kulturelle Zwecke 2008 im Stadtbezirk Mitte 08-1697 Beschlussvorlage einstimmig |
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11 Zuschüsse an Sportvereine für Einzelveranstaltungen 2008 im Stadtbezirk Mitte 08-1714 Beschlussvorlage einstimmig |
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12
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 - Mitte - Neues
Berufskolleg Mitte
Carstanjens
hier: Christoph Hölters vom Planungsamt der Stadt: "Die Alternative Standortsuche hat 2003 stattgefunden unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit zur Größe der erforderlichen Fläche zu Erreichbarkeit bzw. der Anbindung an ÖPNV. Zur Gesamtzahl der Schüler kann noch nicht abschließend eine konkrete Zahl genannt werden, aber nach bisherigem Stand kann man sagen, dass die Zahlen rückläufig sind. Zu dem Bereich der Ankerstraße der Hausnummern 8-10 ist es so, dass diese der GEBAG gehören. Es ist nicht geplant diese abzureißen. Sie sind Bestandteil für eine Platzbildung, d.h. im Zuge von städtebaulichen Planungen könnte sie als Entrée ein Rolle spielen, was aber nicht heißt, dass abgerissen wird. Dies ist nicht zwingend erforderlich." Diese letzte Aussage führte natürlich zu konkreten Nachfragen der Politiker (Wagenmeyer/CDU, Schnelle-Parker/Grüne). "Ja was ist denn nun, wird nun abgerissen oder nicht?" Der Abteilungsleiter Stadtplanung wiederholte daraufhin seine zuerst gemachte Aussage. Er ergänzte, dass die Stadt die Problematik mit dem Parkdruck auch sehe, dass aber dieser Bereich durch Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken dadurch entsprechend entlastet werden soll. SPD wie auch der Vertreter der Linken sprachen sich ausdrücklich gegen das Modell der PPP (public private partnership)-Finanzierung aus, wobei der Vertreter der Linke dem Bau grundsätzlich zustimmte, zum Finanzierungsmodell aber Widerstand organisieren will und massiv für die Schüler eine Fahrpreissenkung fordert.
-Beschränkung des Steliplatzangebotes für das Berufskolleg auf 450
Stellplätze
Die
im Bebauungsplan bisher getroffene textliche Festsetzung, dass u.a.
für das ausgewiesene Sondergebiet (Berufskolleg) Stellplätze nur in
Tiefgaragen zulässig sind, wurde gestrichen.
Anwohnerparken / Parkraumbewirtschaftung
Um den
öffentlichen Parkraum zukünftig möglichst vielen Nutzern zur
Verfügung stellen zu können, wird empfohlen, für das
Untersuchungsgebiet eine kostenpflichtige Bewirtschaftung aller
Parkplätze zu beschließen. Damit kann der nur begrenzt vorhandene
und nicht mehr vermehrbare öffentliche Parkraum optimal ausgenutzt
werden. Da diese Bewirtschaftungsform der bereits bestehenden
Bewohnerparkzone N entspricht, sind die Grenzen dieser Zone ent
sprechend aufzuweiten.
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13 Bebauungsplan Nr. 1084 - Neudorf - Neues Berufskolleg Mitte Beschluss zur zweiten öffentlichen Auslegung 08-1967 Mehrheit dafür |
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14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2031 - Neudorf - hier: 1. Entscheidung über Stellungnahmen Mehrheit dafür ( 1Gegenstimme der Linken) McDonalds
2.
Aktualisierung der Begründung Verkehrserschließung 3.1 Äußere Erschließung Zur Abwicklung des
Verkehraufkommens der Neuen Fruchtstraße ist eine Linksabbiegespur
im Anschluss an die vorhandene signalisierte Überquerungshilfe durch
Ummarkierung der vorhandenen Fahrbahnmarkierung geplant. Im
Ausfahrtsbereich der McDonald's Filiale ist lediglich eine Ein- und
eine Ausfahrtspur vorgesehen. Zur Herstellung der Linksabbiegespur
sind keine baulichen Maßnahmen notwendig, da die vorhandene
Straßenbreite die Abmarkierung einer Linksabbiegespur zulässt. Es
entfallen jedoch aufgrund der Linksabbiegespur 7 öffentliche
Parkplätze im Straßenrandbereich der Neuen Fruchtstraße. Auf
Grundlage des vorliegenden Verkehrsgutachtens ist zusammenfassend zu
sagen, dass der Verkehr im Bereich der Neuen Fruchtstraße jederzeit
eine ausreichende Verkehrsqualität besitzt und der links ausfahrende
Verkehr vom McDonald's Grundstück während der Rotphase der
Linksabbieger der Koloniestraße abfließen kann. Der Verkehrsfluss
auf den städtischen Straßen ist jederzeit gesichert. Da sich keine Haltestellen in
der Nähe des Geltungsbereiches befinden ist der 4 Immissionsschutz 4.1 Lärmimmission Die mit dem Vorhaben einhergehenden Gewerbelärmeinwirkungen wurden durch das Ingenieurbüro Graner + Partner untersucht. Das Schalltechnische Gutachten Nr. A7040 vom 15.05.2007 lag mit den weiteren Bebauungsplanunterlagen zur Einsicht aus. Die wesentlichen Ergebnisse der schalltechnischen Beurteilung werden wie folgt zusammengefasst: Das Vorhaben wird in der vorgesehenen Ausgestaltung zu keinen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm führen. Die maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm vom 26.08.1998 werden sowohl an den nördlich des Vorhabengrundstücks situierten Wohnnutzungen als auch an den östlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Neuen Fruchtstraße bestehenden Wohnnutzungen eingehalten werden. Die maßgeblichen Immissionsrichtwerte für die vorgenannten Wohnnutzungen ergeben sich aus Ziff. 6.1 lit. c) TA Lärm. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde: Der Hauptbahnhof Duisburg liegt in einer Entfernung von lediglich wenigen hundert Metern in nördlicher Richtung zum Vorhabengrundstück. Entlang der Koloniestraße – ebenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorhabengrundstück – befinden sich zahlreiche gewerbliche Nutzungen, etwa ein Honda-Autohaus, ein Ford-Autohaus, eine Kfz-Werkstatt, ein Spielsalon, ein Fachgroßhandel für Haustechnik, ein Lebensmitteldiscountmarkt mit ca. 80 Stellplätzen, mehrere Gebrauchtwagenhandel, die Fa. Kipphardt Bau- und Industriemaschinen. Unmittelbar westlich zum Vorhabengrundstück sowie den daran nördlich angrenzenden Wohnnutzungen verlaufen Gleise für den Personennah- und Fernverkehr, die sowohl tags als auch nachts genutzt werden. Westlich davon befindet sich die A 59. Östlich zum Vorhabengrundstück verläuft die Neue Fruchtstraße, südlich grenzt die Koloniestraße an. Beide Straßen weisen ein starkes Verkehrsaufkommen auf, das bei ca. 17000 Kfz/ 24h (Neue Fruchtstraße) bzw. sogar 28.000 Kfz/24 h (Koloniestraße) liegt. Die Verkehrsgeräuschbelastung wurde im IST-Zustand messtechnisch im 3. OG der Neuen Fruchtstraße 14 erfasst. Der energieäquivalente Dauerschallpegel („LAEQ"), der analog zur Beurteilung von Schallimmissionen herangezogen wird, liegt während der Tageszeit nahezu durchgängig über 60 dB(A) aber deutlich unter 70 dB(A). Der über die Nachtstunden gemittelte energieäquivalente Dauerschallpegel liegt unter 60 dB(A). Das Schalltechnische Gutachten Nr. A7040 des Ingenieurbüros Graner + Partner hat plausibel und nachvollziehbar dargelegt, dass der danach für die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Wohnnutzungen zugrunde zu legende Schutzanspruch durch die Gesamtbelastung, also die Summe aus Vorbelastung und vorhabenbedingter Zusatzbelastung, gewahrt wird. Nach § 1 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes einzubinden. Sie sind in der durchzuführenden Abwägung angemessen zu berücksichtigen. Die Anforderungen an den zu gewährleistenden Lärmschutz werden insbesondere durch die DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" konkretisiert. So sind hinsichtlich der verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben:
Diese Orientierungswerte können in Ballungsräumen, so auch in Duisburg, mit hohem Verkehrsaufkommen nicht eingehalten werden. Verkehrslärmschutzverordnunq –16. BlmSchV – Im Bebauungsplanverfahren ist zu prüfen, ob die Grenzwerte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts erreicht oder überschritten werden. Um dies zu prüfen, wird auf Basis der zur Verfügung gestellten Lagepläne und Verkehrsgutachten unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens im IST- und Prognosezustand der Beurteilungspegel für die tangierenden Wohnhäuser gem. RLS 90 berechnet und geprüft, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen die Anforderungen an den Schallschutz erfüllt werden. In der Verkehrslärmschutzverordnung sind Beurteilungspegel von tags: 70 dB(A) (06:00 – 22:00 Uhr) und nachts: 60 dB(A) (22:00 – 06:00 Uhr) genannt, die nicht überschritten bzw. bei Überschreitung nicht erhöht werden sollen. Andernfalls sind die Belange des passiven Schallschutzes zu berücksichtigen. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den – Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 – RLS 90. Für die Berechnung der Verkehrslärmimmissionen werden drei Immissionspunkte für die benachbarte Wohnbebauung (IP1-1P3 in Anlage 1) zugrundegelegt: 1P1 / 1P2: Neue Fruchtstraße 12-14 (oberstes Geschoss nördlich vom Plangrundstück) 1P3: Neue Fruchtstraße 17 (1. OG östlich vom Plangrundstück) Bewertung Die durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen im Gutachten 26.05.2008 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergeben, dass die Regelwerte für den IST- und Prognosefall 2015 tags und nachts unter < 70 dB(A) bzw. unter < 60 dB(A) liegen und keine Erhöhung des heutigen Geräuschpegels um mehr als 3dB(A) erwartet wird. Zusammenfassende Bewertung Im vorliegenden schalltechnischen Gutachten wurden die Verkehrslärmimmissionen der Koloniestraße / Ecke Neue Fruchtstraße in Duisburg untersucht und festgestellt, dass aufgrund des bestehenden hohen Verkehrsaufkommens im IST-Zustand der Zusatzverkehr durch das geplante McDonald's-Restaurant keine Erhöhung der Lärmwerte über die festgelegten Immissionsgrenzwerte hinaus ergibt und somit die Forderungen der Verkehrslärmschutzverordnung erfüllt werden. Somit sind keine Belange des passiven Schallschutzes zu berücksichtigen. Insoweit ist in erster Linie auf die erforderliche Einhausung der Drive-Spur, die mit konkret vorgegebenen, dem Stand der Technik entsprechenden Anforderungen an Schalldämmung und Schallabsorption auszuführen sein wird, hinzuweisen. Darüber hinaus werden die technischen Anlagen hinsichtlich der zulässigen Schallleistungspegel entsprechend dem schalltechnischen Gutachten (A 7040, Graner + Partner, Bergisch Gladbach, vom 15.05.2007) beschränkt werden. Zur Gewährleistung eines hinreichenden Geräuschimmissionsschutzes der Anwohner in der besonders sensiblen Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) werden weiterhin zwei wesentliche Emmissionsquellen, nämlich der Betrieb der Außenterasse sowie die Warenanlieferung, nicht zulässig sein. Durch diese Maßnahmen wird, wie bereits vorstehend betont, gewährleistet, dass die mit dem Vorhaben bedingte Zusatzbelastung zu keiner immissionsschutzfachlich unverträglichen Situation führen, da die Gesamtbelastung die maßgeblichen Orientierungs- bzw. R ichtwerte einhalten werden. Die Zusatzbelastung ist damit als verträglich zu werten und im Interesse der Realisierung der Planung bzw. der damit verfolgten gewichtigen städtebaulichen Belange hinzunehmen.Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen
entstehen Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall,
Erschütterungen, Abgase, Funkenflug usw.). Gemäß Stellungnahme der
DB Services Immobilien GmbH vom 22.04.2008 sind nachfolgenden
Bedingungen und Hinweise zu beachten. In unmittelbarer Nähe der
elektrifizierten Bahnstrecke muss mit der Beeinflussung von
Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und anderen auf
magnetische Felder empfindlichen Geräten gerechnet werden. Während
der Baumaßnahmen auf dem Gleiskörper wird z. B. mit
Gleisbaumaschinen gearbeitet. Hier werden zur Warnung des Personals
gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Tyfone oder Signalhörer
benutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsansprüche
oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen gegen die Deutsche Bahn AG weder
vom Antragssteiler noch dessen Rechtsnachfolger geltend gemacht
werden können, da die Bahnlinie planfestgestellt ist. Es obliegt den
Anliegern, für Schutzmaßnahmen zu sorgen. |
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15 Nutzungsänderung (gastronomischer Betrieb) von Büro in Imbissbetrieb ohne Alkoholausschank (Hähnchengrill), Wintgensstraße 134 bis 136), 47058 Duisburg (Az.: BV 2008-0982) 08-1913 Beschlussvorlage |
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16 Nutzungsänderung (bauliche Anlage für gewerbliche Zwecke) von Fabrikgebäude in Wohngebäude mit 14 WE und 27 Stellplätzen, Ludgeristraße 13 a - 13 b, 47057 Duisburg (Az.: BV 2008-0845) 08-1961 Beschlussvorlage |
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17 Denkmalschutz - Evangelische Kirche Wintgensstraße 70-74, Duisburg-Duissern (ZA-2007-0151) 08-1891 Beschlussvorlage |
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18 Modellhafte Machbarkeitsstudie für die Umnutzung des Gemeindezentrums Wintgensstraße in Duissern 08-1926 Beschlussvorlage |
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19 Wirtschaftsplan 2009 des Immobilien-Management Duisburg 08-1510 Beschlussvorlage |
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20 Festlegung von Pflegeklassen in öffentlichen Grünanlagen 08-1815 Beschlussvorlage |
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21 Entfernung von geschädigten oder Schäden verursachenden Bäumen, die sich an Straßen, in öffentlichen Grünflächen und anderen städtischen Flächen im Stadtgebiet befinden 08-1945 Beschlussvorlage |
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22 Integrierte Stadtteilerneuerung Duisburg-Hochfeld hier: "Böninger Park mit Böninger Acht" 08-1985 Beschlussvorlage
Problembeschreibung /
Begründung - Sachlage
Entwurf 1921 |
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23 Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnis 08-1768 Beschlussvorlage |
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Mitteilungsvorlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
24 Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I; hier:
1.
Wandlung von jeweils 2 Gymnasien und Realschulen in gebundene
Ganztagsschulen |
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25 Sozialbericht 2008 der Stadt Duisburg 08-1781 Mitteilungsvorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
26 Green Building 08-1910 Mitteilungsvorlage Kenntnisnahme | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
27 Kommunaler Klimaschutz - KlimaTisch Duisburg, Geschäftsstelle KlimaTisch und KlimaTisch Duisburg e.V. - Sachstandsbericht 2008 08-1999 Mitteilungsvorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
28 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion vom 12.11.2007 (DS 07-1920) sowie zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.08.2008 (DS 07-1920/1) hier: "Taubenplage sanft bekämpfen" 07-1920/2 Mitteilungsvorlage |
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29 1. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Duisburg (Abwasserbeseitigungssatzung) 08-1897 Beschlussvorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
30 Neuregelung von § 61 a LWG NW hier: Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen 08-1932 Mitteilungsvorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
31 Mündliche Mitteilungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
32 Nachtrag: 03.11.2008
* Qualifizierung der Innenstadt-Nordtangente Köhnen-,
Gutenbergstraße mit der Anlage einer Radverkehrsanlage in
Duisburg-Mitte 08-1905 Beschlussvorlage
einstimmig Mit der Maßgabe, dass die Ampelanlage erhalten bleiben
soll. Problembeschreibung / Begründung Der Straßenzug Köhnenstraße / Gutenbergstraße (Duisburger Nordtangente) erstreckt sich vom Knotenpunkt Köhnenstraße / Landgerichtsstraße / Friedrich-Albert-Lange-Platz (Stadthaus) bis zum Knotenpunkt Gutenbergstraße / Poststraße / Oberstraße (Rathaus). Der auf diesem Abschnitt als Landesstraße Nr. 78 klassifizierte Straßenzug hat neben der Funktion als Hauptverkehrsstraße auch eine wichtige innerstädtische Verbindungsfunktion in Ost-West-Richtung, insbesondere auch für die Verbindung der Landesstraße Nr. 1 (ehemalige Bundesstraße Nr. 8) im Osten mit der Landesstraße Nr. 140 bzw. der Kreisstraße Nr. 2 im Westen. Sowohl die Köhnenstraße als auch die Gutenbergstraße sind Bestandteil des vom Rat der Stadt beschlossenen Vorbehaltsnetzes und werden von der Buslinie Nr. 934 der DVG viertelstündlich befahren. Die Köhnenstraße und die Gutenbergstraße dienen in einem sehr hohen Maße auch als Wegeverbindung zu den im nahen Umkreis gelegenen Schulen, Kindergärten, öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Rathaus, Stadthaus, Finanzamt, Land- und Amtsgericht, Seniorenzentren, Kultureinrichtungen wie beispielsweise Stadttheater, Großkino, Kirchen, dem Duisburger Innenhafen, den zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten auf der Fußgängerzone wie beispielsweise Forum, City Palais, Averdunk-Passage sowie dem Hauptbahnhof. In diesem Zusammenhang ist der Straßenzug nicht nur für den motorisierten Verkehr, sondern insbesondere auch für den Rad- und Fußgängerverkehr ein wichtiger Bestandteil für die unmittelbare Anbindung an die Duisburger Innenstadt. Für den Radverkehr stellt diese Wegeverbindung sogar eine der wenigen Möglichkeiten dar, die Innenstadt in Ost-West-Richtung komfortabel auf direktem Wege zu durchqueren und ist somit für diesen Personenkreis von besonderer Bedeutung. Um so mehr fallen die fehlenden Radverkehrsanlagen ins Gewicht. Der Verkehr wird auf der Köhnenstraße derzeit weitestgehend über eine Fahrspur pro Fahrtrichtung abgewickelt. Ab dem Knotenpunkt Kuhlenwall mit weiterem Verlauf über die Gutenbergstraße Richtung Westen wird der Verkehr auf zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung abgeleitet. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt auf der gesamten Länge der Strecke derzeit 50 km/h. Im Osten schließt sie an einen Tempo 30 Bereich an, der nach wenigen Metern im Bereich des Opernplatzes in einen verkehrsberuhigten Bereich mit vorgeschriebener Schrittgeschwindigkeit übergeht. Die 4 vorhandenen Lichtsignalanlagen befinden sich an den Knotenpunkten Köhnenstraße / Landgerichtsstraße / Friedrich-AlbertPlatz, Köhnenstraße / Am Burgacker, Köhnenstraße / Gutenbergstraße / Kuhlenwall und Gutenbergstraße / Poststraße / Oberstraße. Für den ruhenden Verkehr stehen auf dem Abschnitt von der Landgerichtsstraße bis zur Straße Am Burgacker momentan beidseitig abmarkierte Stellplätze in Schrägaufstellung zur Verfügung. Diese wurden während der Bauzeit des City-Palais bzw. des Forums auf Grund der schlechten Parkhaussituation angeordnet und sollten bereits nach der Fertigstellung der Einkaufszentren entfallen. Durch die unter Einbeziehung der vorhandenen Gehwege abmarkierten Schrägstellplätze wird die nutzbare Breite der vorhandenen Gehwege größtenteils bis auf nur noch 1,50 m eingeschränkt. Auf dem Abschnitt von der Obermauerstraße bis zum Knotenpunkt Gutenbergstraße / Poststraße / Oberstraße ist Gehwegparken parallel zum Fahrbahnrand angeordnet, auf der nördlichen Straßenseite befinden sich zudem einige Parkbuchten in Längsaufstellung. Eine Erhebung des Parkraumes in diesem Bereich hat ergeben, dass sich hier in der Summe ca. 80 Parkplätze befinden, die nahezu immer zu 100 % ausgelastet sind. Obwohl es beispielsweise im Bereich der Geschäftzeile auf der südlichen Seite der Gutenbergstraße sowie im Bereich der Sparkasse einen Bedarf an Ladezonen gibt, sind aktuell auf der gesamten Strecke keine Ladezonen eingerichtet. Insbesondere für die Andienung des Möbelhauses Blennemann auf der Gutenbergstraße ist ein eigener separater Ladebereich dringend erforderlich, da es hier häufig zu Konflikten zwischen den andienenden LKVVs und den Radfahrern kommt, die an dieser Stelle auf die Fahrbahn geleitet werden. Umfang und Ausstattung der Maßnahme Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans von Lord Norman Foster soll die Innenstadt-Nordtangente Landfermann-, Köhnen-, Gutenbergstraße eine weitere wesentliche Qualifizierung erhalten. Wie auf der Landfermannstraße zum Teil bereits geschehen, werden die verkehrlichen Rahmenbedingungen auf der Köhnen- und Gutenbergstraße funktional modifiziert. Im Wesentlichen soll dabei die bestehende Lücke im Netz der Duisburger Radverkehrsanlagen geschlossen werden und somit ein kontinuierliches Angebot für den Fahrradverkehr auf der gesamten innerstädtischen Nordtangente vom Knotenpunkt Saarstraße / Landfermannstraße bis zum Knotenpunkt Gutenbergstraße / Poststraße / Oberstraße geschaffen werden. Durch die Reduzierung der Zweistreifigkeit auf einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung wird die Einrichtung einer verkehrsgerechten Radverkehrsanlage unter Beibehaltung eines Grundangebotes für den ruhenden Verkehr überhaupt erst ermöglicht. Es ist vorgesehen, auf dem vorliegenden Ausbauabschnitt durchgängig beidseitige Radverkehrsstreifen in einer Breite von zumeist 1,85 m einschließlich Markierung anzulegen. Die für den motorisierten Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnfläche erhält auf dem Abschnitt von der Landgerichtsstraße bis zur Straße Am Burgacker eine Breite von 6,50 m mit Fahrspuren von je 3,25 m Breite und auf dem Abschnitt von der Straße Am Burgacker bis zum Knotenpunkt Gutenbergstraße / Poststraße / Oberstraße eine Breite von 7,00 m mit Fahrspuren von je 3,50 m Breite. Die Fahrbahnbreiten entsprechen somit insgesamt den Anforderungen an das Vorbehaltsnetz der Stadt Duisburg. Der ruhende Verkehr wird künftig dort, wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, entweder halbhüftig oder ganz auf dem Gehweg angeordnet. Die vorhandenen Längsparkstreifen bleiben bestehen. Zwischen den Radfahrstreifen und den PKW-Stellplätzen werden 0,65 m breite Sicherheitsstreifen angeordnet. Durch die längs verlaufende Anordnung der Stellflächen können im Bereich von der Landgerichtsstraße bis zur Straße Am Burgacker akzeptable Gehwegbreiten von ca. 2,30 m erzielt werden. Auf dem Straßenzug verteilt werden insgesamt 4 Ladebereiche, jeweils in Höhe Möbelhaus Blennemann, Gutenbergstraße Haus-Nr. 12, Stadtsparkasse und Köhnenstraße Haus-Nr. 17 – 19, angelegt, die nach den Geschäftszeiten als Parkplätze genutzt werden können. Nach der Umgestaltung werden dem ruhenden Verkehr insgesamt 54 Stellplätze für PKW und 11 Stellplätze für Motorräder zur Verfügung stehen. Davon werden sich 9 Stellplätze für PKW in der Ladezonen befinden. Das Angebot an öffentlichen Parkständen lag vor der Einrichtung der markierten Schrägparkstände in der Köhnenstraße – die aufgrund der benachbarten Bautätigkeiten lediglich als vorübergehendes Angebot eingerichtet wurden – von der Poststraße bis zur Landgerichtsstraße bei 67 Parkständen. Durch die Ummarkierung für die Schrägparkstände wurde die Kapazität in der Summe auf 80 Parkstände erhöht. Mit der vorliegenden neuen Konzeption liegt das Angebot in der Summe bei 54 Parkständen. Die sich ergebende Reduzierung des Steilplatzangebotes von zu Gunsten breiterer Gehwege und des Angebotes für den Radverkehr wird als akzeptabel bewertet, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Angebot in den umliegenden Parkierungsanlagen (Parkhäuser etc.) noch nicht voll ausgelastet ist. Im Knotenpunkt Gutenbergstraße / Poststraße / Oberstraße sind zur Verdeutlichung der zukünftigen Radverkehrsführungen umfassende Markierungsarbeiten vorgesehen. Die bisherige Fahrspuraufteilung wird dabei im gesamten Kreuzungsbereich zugunsten von Radfurten verändert. Die vorhandene Lichtsignalanlage bleibt bestehen und wird an die neue Planung angepasst. In Höhe des Möbelhauses Blennemann wird durch Markierung ein Ladebereich für LKW in einer Breite von 2,50 m geschaffen. Der Fahrradverkehr erhält an dieser Stelle einen 1,60 m breiten baulichen Radweg mit einem 0,45 m breiten Sicherheitssteifen. Ein erhöhter Bordsteinauftritt zwischen der Fahrbahn im Ladebereich und dem Sicherheitsstreifen soll dabei ein Befahren des Radweges durch Kraftfahrzeuge verhindern. Durch die notwendigen umfangreichen Neumarkierungen im Kreuzungsbereich und den damit verbundenen Abfräsarbeiten an der alten Markierung würde sich der Zustand der Fahrbahn extrem verschlechtern. Die neue Fahrbahndecke verhindert auch, dass nach dem Abfräsen und Versiegeln der alten Markierung insbesondere bei Nässe noch weiterhin alte Fahrspurlinien, sogenannte Geistermarkierungen, sichtbar sind, was zu Irritationen führen und den Verkehr gefährden kann. Im Bereich des Möbelhauses Blennemann ist wegen der gegebenen Deckenhöhensituation ein punktueller Vollausbau erforderlich. Auch im Knotenpunkt Köhnenstraße / Gutenbergstraße / Kuhlenwall wird durch die Markierung von durchgängigen Radfurten die Aufmerksamkeit auf den Radverkehr erhöht. Die vorliegende Planung sieht zudem vor, hier zukünftig ein Linksabbiegen in die Straße Kuhlenwall in Fahrtrichtung Norden sowohl für den Fahrradverkehr als auch für den Individualverkehr zu erlauben. Dies erfordert die Neuaufteilung der vorhandenen Fahrspuren, sowie eine bauliche Neuanlage der hier vorhandenen Fußgängermittelinsel. Im südlichen Kreuzungsarm wird auf der Straße Kuhlenwall zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger eine zusätzliche Mittelinsel angelegt. Die vorhandene Lichtsignalanlage muss bestehen bleiben und wird an die neue Planung angepasst. Zur besseren Orientierung für mobilitätsbeeinträchtigte Mitbürger werden hier taktile Leitelemente zur Ausführung kommen. Die vorhandene südliche Bushaltestelle wird in Richtung Kreuzung verschoben und als Buskap ausgebaut. Die vorhandene nördliche Bushaltestelle kann in ihrer Lage bestehen bleiben. Beide Bushaltestellen erhalten eine ,Bus*-Markierung. Auf dem Abschnitt von der Landgerichtsstraße bis zur Straße Kuhlenwall wird die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von momentan 50 km/h auf dann 30 km/h reduziert. Untersuchungen haben ergeben, dass die vorhandene Lichtsignalanlage an der Kreuzung Köhnenstraße / Am Burgacker unter diesem Gesichtspunkt nicht mehr erforderlich ist und somit zurückgebaut werden kann. Für den Fußgängerverkehr werden zur besseren Überquerbarkeit der Fahrbahn ersatzweise zwei Mittelinseln angelegt. Durch die notwendigen umfangreichen Neumarkierungen im Abschnitt Köhnenstraße von der Ladgerichtsstraße bis zur Straße Am Burgacker und den damit verbundenen Abfräsarbeiten an der alten Markierung würde sich der Zustand der Fahrbahn, insbesondere im Bereich der künftigen Radfahrstreifen, derart verschlechtern, dass er eine Gefährdung für den Radverkehr auf dem Radfahrstreifen darstellen würde. Deshalb ist die Erneuerung der Fahrbahndecke in diesem Bereich dringend erforderlich. Im Bereich der Kreuzung Köhnenstraße / Landgerichtsstraße / Friedrich-Albert-Lange-Platz befindet sich auf der südlichen Straßenseite der Köhnenstraße ein unterdimensionierter Schutzstreifen für den Radverkehr. Um dem Fahrradverkehr auch hier eine sichere und zweckmäßige Radverkehrsanlage anbieten zu können und um die Kontinuität der gesamten Radverkehrsanlage auf der Duisburger Nordtangente herzustellen, ist auf einem Abschnitt von ca. 35 m Länge die Anlage eines baulichen Radweges angedacht. Die Markierung eines Radfahrstreifens ist hier auf Grund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich. Fazit Mit der vorgestellten Planung wird das Ziel eingelöst, dem Radverkehr ein kontinuierliches Angebot zwischen Post- und Saarstraße anzubieten. Dabei soll betont werden, dass der fließende und ruhende Kfz-Verkehr nur geringfügige Einbußen erfährt, so dass die funktionalen Erfordernisse für den motorisierten Verkehr nach wie vor gewährleistet werden können. Gleichzeitig werden mit der erzielten Verbreiterung der beidseitigen Gehwege vor allem in der Köhnenstraße, wo die heutige Situation den Anforderungen nicht entspricht, deutliche Verbesserungen für die Fußgänger geschaffen. Straßenbeleuchtung Die örtlich vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage muss im Zuge der Baumaßnahme teilweise angepasst werden.
Gemäß ständiger Rechtsprechung sind für die den Anliegern durch die Erneuerung der Fahrbahnen gebotenen wirtschaftlichen Vorteile Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben. Um die Voraussetzung für die Beitragserhebung zu schaffen, ist mindestens die bituminöse Trag- und Deckschicht zu erneuern. Die geplante Erneuerung ausschließlich der Deckschicht schließt eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen aus.Die geplante Anlegung von Radfahrstreifen ist gemäß ständiger Rechtsprechung in dieser Herstellungsart nicht als beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG einzustufen. Markierungsarbeiten sind generell nicht von den Anliegern zu tragen.
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33 08-2012 Beschlussvorlage
Einziehung von öffentlichen Flächen hier:
Teilflächen der Untermauerstraße, Wallstraße und Kuhstraße
Mehrheit dafür (Linke dagegen) Problembeschreibung 1 Begründung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1125 sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau sowie die Erweiterung der bestehenden Einkaufspassage „Galeria Duisburg" geschaffen werden. Dadurch soll die Realisierung des Vorhabens „Königsgalerie" – eines modernen, hohen architektonischen Ansprüchen genügenden Einkaufszentrums – ermöglicht werden. Ziel dieser Maßnahme ist die nachhaltige Förderung der Attraktivität der Duisburger Innenstadt. Zur Verwirklichung dieser Planung auf der Grundlage des B-Planentwurfs 1125 ist es erforderlich, Teilflächen der Untermauerstraße, der Wallstraße sowie der Kuhstraße einzuziehen. Die Einziehung erfolgt aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses zur Förderung des Wohls der Allgemeinheit. Die geplante Erweiterung der Galeria Duisburg dient vor allem der weiteren Ausgestaltung von Einzelhandels- und Gastronomieflächen. Die Ausgestaltung und Entwicklung von diesen Flächen ist im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge. Einzelhandel ist ein wichtiger städtebildender Faktor; er hat eine entscheidende Bedeutung für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Dienstleistungen und Waren aller Art. Durch die Verwirklichung des Forum Duisburg in direkter Nähe zum Citypalais ist als Bestandteil der Bemühungen zur Aufwertung der Duisburger Innenstadt ein Einzelhandelsschwerpunkt geschaffen worden. Gemeinsam mit dem Forum Duisburg sollte die Galeria Duisburg als zweiter Schwerpunkt die Achse der Einkaufszone bilden. Durch diese Achse wäre dem Beschluss des Rates der Stadt Duisburg Rechnung getragen worden, welcher im Hinblick auf den Masterplan Innenstadt das Kerngebiet des Duisburger Einzelhandels als Bereich zwischen Königstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße, Hauptbahnhof und Steinsche Gasse definierte. Aufgrund der gegebenen Gebäudestruktur ist die Galeria Duisburg nicht in der Lage, diesen Schwerpunkt zu bilden. Es ist daher notwendig, das Einkaufszentrum umzugestalten und den Bedürfnissen des modernen Einzelhandels anzupassen. Bestandteil dieser Anpassung ist u. a. die Erweiterung des Eingangsbereichs an der Kuhstraße, welche im Sinne des Masterplans Innenstadt die gedachte Linienführung der fußläufigen Verbindung in Richtung Burgplatz akzentuieren und gleichzeitig eines der prägenden Elemente der geplanten Platzfläche Steinsche Gasse/Kuhstraße/Münzstraße darstellen soll. Im Zusammenhang mit dem Umbau des Einkaufszentrums soll der nördliche Teil der Untermauerstraße vom geplanten Gebäude bis zum Kuhtor als Fußgängerzone umgestaltet werden. Durch diese Maßnahme soll der homogene Anschluss dieser Verkehrsfläche an die Fußgängerzone Königstraße/Kuhtor/Kuhstraße geschaffen und für diesen Straßenabschnitt erstmalig auf lange Sicht die Möglichkeit eröffnet werden, sich von einer„Hinterhoflage" zu einer attraktiven Geschäftsstraße zu entwickeln. Zudem ist dieser Abschnitt der Untermauerstraße zukünftig von der Straße Kuhtor anzudienen, so dass sich aus straßenrechtlicher Sicht die Anpassung und Umgestaltung dieses Straßenabschnitts zur Fußgängerzone zwingend ergibt. Ansonsten entstünde eine diffuse rechtliche Situation, welche die Erschließung einer gemeingebrauchsunbeschränkten Straße nur üb.er.eine gemeingebrauchseingeschränkte Verkehrsfläche zuließe. Nachteile für die Anlieger ergeben sich aufgrund der zu ändernden Verkehrsfunktion nach straßen- und wegerechtlichen Gesichtspunkten nicht. Für die von der Einziehung betroffenen Gewerbebetriebe und Gewerbegrundstücke entfällt zwar eine günstige Verkehrsanbindung. Durch die Stärkung der Kaufkraft und dem teilweisen Ausbau der Untermauerstraße zum Fußgängerbereich wird dies jedoch mindestens kompensiert. Eine Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung in Folge der Einziehung ist ausgeschlossen. Es gibt keinen Anspruch der Anlieger auf die Beibehaltung einmal vorhandener Verkehrsverhältnisse. Mit der Nutzung der Verkehrsverhältnisse nimmt der Grundstückseigentümer oder Betriebsinhaber lediglich Vorteile wahr, auf deren Fortdauer er nicht vertrauen kann. Die Benutzung der Straße durch andere beruht auf dem (schlichten) Gemeingebrauch, welcher gerade im innerstädtischen Bereich einer Großstadt einem ständigen Wandel unterworfen ist. Dass eine Straße den Durchgangsverkehr verliert und sowohl der Anlieger als auch seine Kunden Umwege in Kauf nehmen müssen begründet keinen enteignenden Eingriff und somit keine Verletzung der Eigentumsrechte. Auch die zukünftige Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf einem Teilstück der Untermauerstraße vermittelt keine erheblichen Nachteile bezüglich der Erreichbarkeit des Grundstücks. Die Zulieferung bzw. der Abtransport von Waren sowie die Erreichbarkeit der Grundstücke mit Kraftfahrzeugen wird weiterhin, wenn auch zeitlich eingeschränkt, möglich sein. Die ständige Erreichbarkeit eines Anliegergrundstücks durch Kraftfahrzeuge ist nicht Bestandteil des gesteigerten Gemeingebrauchs, so dass dem Anspruch der grundsätzlichen Zufahrtsmöglichkeit durch die temporäre Zulässigkeit der Andienung mittels Kfz ausreichend Rechnung getragen wird. Die in diesem Abschnitt vorhandenen Garagen können ebenfalls im Rahmen des gesteigerten Gemeingebrauchs angefahren werden. Wie oben bereits ausgeführt, kann der Anlieger, der aus dem vorbeifließenden Verkehr Nutzen zieht, nicht darauf vertrauen, dass der Verkehr so bleibt, wie er ist und alle Vorteile unverändert fortbestehen, die sich aus einer bestimmten Verkehrslage ergeben. Er hat also Nachteile in Kauf zu nehmen, solange diese keinen erheblichen Umfang annehmen, welche die Existenz des Betriebes gefährden könnten. Ein solcher Umfang ist bei der vorliegenden Situation nicht gegeben. Vielmehr entfällt der zuvor praktizierte Durchgangsfahrverkehr. Diese Umstände werden jedoch durch die Einrichtung eines Fußgängerbereichs kompensiert, welcher gegenüber dem derzeitigen Ausbau der Straße erhebliche Vorteile bezüglich der Nutzung als Forum der Kommunikation bietet. Diese Vorteile gewähren dem Gewerbetreibenden u. a. eine erhöhte Wirksamkeit werbender Maßnahmen. Die durch die Einziehung auftretenden Nachteile werden durch die Umgestaltung der angrenzenden Verkehrsfläche mindestens aufgewogen. Für die betroffenen Liegenschaften ist bezüglich der grundrechtlichen Gewährleistung des Anliegergebrauchs, welche einen Minimal-, keinen Optimalstandard an Straßenanliegernutzung garantiert, kein durch die Einziehung bedingter eigentumsrechtlicher Eingriff gegeben. Aus dem weiten Spektrum öffentlicher und privater Interessen, welche durch die Einziehung gefördert oder auch benachteiligt werden können, überwiegen diejenigen, die für die Einziehung sprechen. Die an das öffentliche Wohl geknüpfte Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einziehung der benötigten Flächen ist somit gegeben. Es wird vorgeschlagen, die im beigefügten Lageplan markierten Flächen einzuziehen. Amtsleiter Bezirk Mitte Wolfgang Komorowski: "Es ist die Einleitung eines Verfahrens zur Einziehung von öffentlichen Straßen, was ja nicht so oft vorkommt. Daher ist ein Beschluss erforderlich. Die betroffenen werden sofort informiert. Nach dem Beschluss ist ein Monat zeit, dagegen zu klagen. Die Frist endet am 21. Februar 2009.
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36 DS 08-2056
Bebauungsplan Nr. 1125 Altstadt - "Königsgalerie"
Aufstellungsbeschluss
einstimmig
Durch die Verwirklichung des Forums Duisburg in direkter Nähe zum
Citypalais ist als Bestandteil der Bemühungen zur Aufwertung der
Duisburger Innenstadt ein attraktiver Schwerpunkt geschaffen worden.
Gemeinsam mit den Forum soll die „Galeria Duisburg" als zweiter
Schwerpunkt die Achse der Einkaufzone bilden. |
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